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Dieser Bericht kam dann per 23. Februar, Stand Januar 2006, wie vom Bundesamt zu erfahren war, für uns, wie gesagt, leider nicht. Am 29.03. hat Herr Timm uns erklärt, dass er an der Abschiebung so lange festhalten werde, bis eine amtliche Mitteilung durch die Bundesregierung über den Verbleib des abgeschobenen Togoers Mosbaou im Innenministerium eingehe und nach Vervollständigung der Unterlagen eine neue Bewertung vorgenommen werde. Das wird sicherlich etwas länger dauern, weil sich Mosbaou gar nicht mehr in Togo aufhalten soll. Aber vielleicht weiß ja jemand von Ihnen mehr.

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Herr Dr. Kübler hat uns erklärt, dass mehrfache Aussetzungen der Abschiebung möglich seien, denn rechtliche Regelungen würde es nicht geben. Aber eine gibt es doch: Sind sechs Monate nach Anwendung des Paragrafen 60 um, gilt Paragraf 23 Absatz 1, insbesondere letzter Satz: „Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.“ Das Problem der Geduldeten ist faktisch verschoben und die Tortur für die Betroffenen, hier sind es Togoer, es könnte sich aber auch um Personen anderer Nationalitäten handeln, geht am 10.10.06 wieder von vorne los.

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Kolleginnen und Kollegen, dies ist kein Bildungs- und Betreuungsgesetz – dies ist ein Gesetz zur Abschiebung von Verantwortung. Die Verfasser sitzen im Finanzministerium; der oberste Pädagoge heißt Staatsminister Huber.

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Eine Duldung gilt immer nur für wenige Wochen oder Monate. Sie wird jedoch verlängert, wenn eine Abschiebung weiterhin nicht möglich ist. Auf diese Weise kann es sein, dass ein geduldeter Aufenthalt viele Jahre dauert. Wenn man sich die Fälle anschaut, dauert es im Regelfall für immer, die Leute bleiben nämlich hier. Der vorliegende Antrag will ausschließlich für die betroffene Personengruppe Kinder und Jugendliche Perspektiven eröffnen, ein weitergehendes Bleiberecht für gegebenenfalls auch geduldete Familienangehörige soll hierdurch nicht konstruiert werden.

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Aber vielleicht habe ich etwas davon mitbekommen. Der vorliegende Antrag der Koalition bezieht sich aber auf ein gesellschaftspolitisch komplexes und sensibles Thema, nämlich wie wir mit den Kindern derjenigen umgehen, die vor Jahren in Bremen, teilweise unter Angabe falscher Identitäten und Staatsangehörigkeiten, Asylanträge gestellt haben, die jedoch wegen fehlender Anerkennungsgründe abgelehnt worden sind, und deren Abschiebung aus ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Ich weiß nicht, Ihr Kollege Herr Rohmeyer – jetzt ist er gerade nicht da – wird auch durch Schulen gehen und immer wieder feststellen, dass dieses Thema von Abschiebung bedrohter junger Menschen, junger Schülerinnen und Schüler ein aktuelles Thema ist, bei dem sich viele Mitschülerinnen und Mitschüler sehr stark engagieren, wenn sie merken, dass aus ihrer Mitte jemand, der dort absolut integriert ist, abgeschoben werden soll. Ich finde, sich hier hinzustellen und auch so ein bisschen zu tun, als sei das gar kein Problem, geht an den Realitäten vorbei!

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Ich kann an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, nur appellieren. Sie wissen selbst, wie viele Flüchtlinge derzeit akut von Abschiebung bedroht sind, Flüchtlinge, die jahrelang - ich habe es schon gesagt - hier mit Duldung gelebt haben. Die Mitglieder des Petitionsausschusses in Ihrer Fraktion wissen selbst, wie viele Petitionen derzeit zu beraten sind im Petitionsausschuss. Der Innenminister ist leider nicht da, schade, aber vielleicht wissen Sie das, Herr Staatssekretär Baldus, wie viele Briefe dem Innenminister persönlich vorliegen, in denen Menschen sich an ihn wenden, um für Flüchtlingsfamilien zu bitten, die nach jahrelangem Aufenthalt hier in Thüringen plötzlich abgeschoben werden sollen. In nahezu allen Regionen Thüringens regt sich Widerstand gegen solche bevorstehenden Abschiebungen. In nahezu allen Regionen Thüringens engagieren sich Menschen in Unterstützergruppen für das Hierbleiben solcher Flüchtlingsfamilien, für das Hierbleiben der Kinder, die nicht aus ihren Schulklassen, nicht aus ihren Freundeskreisen herausgerissen werden sollen.

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Die im vorliegenden Antrag angesprochenen geduldeten Kinder und Jugendlichen stellen eine Gruppe von bereits langfristig in Deutschland lebenden Menschen dar, welche wir durch vielfältige bürokratische Hindernisse daran hindern, eine arbeitsmarktrelevante Qualifikation zu erlangen. Als Beschreibung: Eine Duldung erhält, wer zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Das ist oft nach dem endgültig negativen Abschluss des Asylverfahrens der Fall. Auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, erhalten eine Duldung, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist. Eine Duldung kann auch angeordnet oder verlängert werden, weil das Innenministerium des Landes für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe oder für Flüchtlinge aus einem bestimmten Land einen Abschiebungsstopp angeordnet hat.

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Anwendung des Erwachsenenstrafrechts konsequent ab 18, ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr keine Bewährung und sofortige Abschiebung sowie einen rechtzeitigen Warnarrest und strenge Erziehungscamps! Das ist auch zum Schutz der anständig lebenden Ausländer, sie haben auch ein Recht, besonders vor Gewalttaten geschützt zu werden.

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bleme sind aber geblieben und haben sich auf Kosten der Bürger sogar weiterhin noch verstärkt. Jetzt sind Justiz und der Gesetzgeber gefragt. Das kann nur heißen: schnellere und konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern und ein härteres Strafmaß, sprich Erwachsenenstrafrecht, schon ab 18 anzuwenden, sonst ändert sich in Deutschland nichts, gar nichts, ganz im Gegenteil.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, wir wollen Ihnen nicht unbedingt Vorgaben machen und wir wollen auch nicht Ihre Verantwortung aufweichen. Uns ist das Thema wichtig genug und wir glauben auch, dass es der Landesregierung wichtig genug ist, dass es nicht schaden kann, die Meinung des Thüringer Landtags dazu zu hören. Sie haben ja - es ist ja schon ein Lichtstrahl heute - um Ausschussüberweisung gebeten, insofern gehe ich davon aus, dass wir zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit kommen, insofern ist diese Aussprache und die angekündigte Debatte anschließend im Ausschuss sicherlich nicht das verkehrteste. Es geht nämlich nicht nur um ein Verfahren, was man anwendet, um im Bereich der Abschiebung ein Stückchen humanitärer zu sein, es geht nämlich um Härtefälle und die haben auch Namen und Gesichter. Ich erinnere da an die Familie Leda aus Bleicherode; ich erinnere an den Fall der

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Ein weiteres Manko an dem Vorhaben der Landesregierung sehe ich in der Ablehnung eines Abschiebemoratoriums, mit dem von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge, die nach vorläufiger Einschätzung die Chance hätten, dass ihre Angelegenheit als Härtefall behandelt werden könnte, eine vorläufige Duldung erhalten können. Ein solches Moratorium wurde im Übrigen ja im Juli von Herrn Peters, dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung, gefordert.

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Dann kommt natürlich in diesem Zusammenhang noch etwas hinzu, was meine Kritik, jedenfalls an diesem Teil des Süssmuth-Berichts, schon berechtigt macht, glaube ich. Wir müssen daran festhalten, dass ausreisepflichtige Ausländer auch in ihre Heimat zurückkehren müssen. Da kann ich nicht verstehen – das will ich heute ausdrücklich ansprechen –, dass nach den Vorstellungen der SüssmuthKommission vor allem auch die Abschiebung und Ausweisung straffällig gewordener Ausländer künftig erschwert werden soll. Meine Damen und Herren, ich sage klipp und klar: Dieser Punkt wird mit der Landesregierung von Baden-Württemberg nicht zu machen sein.

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Rückführungen unterliegen aber den Bestimmungen der Gesetze und finden nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen statt. Dazu gehört unter anderem neben den speziellen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, dass die Abschiebung tatsächlich möglich sein muss, weil zum Beispiel die Flughäfen geöffnet sind. Dies ist im Falle von Sri Lanka gegeben. Der Flughafen von Colombo ist geöffnet, und die Lage vor Ort wird vom Auswärtigen Amt stets sorgfältig beobachtet.

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Die EU-Richtlinie vom 29. April 2004 beinhaltet die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren. In dem Erlass des Innenministeriums ist unter anderem geregelt, dass Opfer von Menschenhandel eine Bedenk- und Stabilisierungszeit von in der Regel vier Wochen erhalten und dass in diesem Zeitraum ihre Abschiebung auszusetzen ist.

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Wir haben im Ausländer- und Zuwanderungsrecht die Möglichkeiten zur Einreiseverhinderung erweitert und zugleich die Voraussetzungen für Ausweisung und Abschiebung erleichtert – ich will die Maßnahmen hierzu ausdrücklich benennen –: durch Verschärfungen bei der Regelausweisung, durch die Verkürzung des Rechtsweges gegen Abschiebungen wegen terroristischer Gefahr auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht, durch höhere Meldeaufl agen und Bewegungseinschränkungen bei Abschiebungshindernissen. Vor einer Niederlassungserlaubnis oder einer Einbürgerung erfolgt eine Regelanfrage bei Sicherheitsbehörden.

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Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass es spät ist. Ich weiß, dass viele die Osterferien vor Augen haben. Und ich weiß auch, dass mich etliche gefragt haben, ob man diesen Punkt denn zu so später Stunde noch diskutieren müsste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es muss sein, weil – da appelliere ich gerade auch an die Kollegen mit dem C im Parteinamen – es um humanitäre Belange von Menschen geht, die von Abschiebung in ein Land bedroht sind, in dem Bürgerkrieg herrscht. Dies ist Sri Lanka. Es ist ein sehr aktuelles Problem; denn, wie Sie den Nachrichten vielleicht entnommen haben, gab es erst gestern oder vorgestern Luftangriffe auf Colombo.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation in Sri Lanka und leider nicht nur dort ist uns nicht allein ein politisches, sondern auch ein humanitäres Anliegen. Es gibt hinreichend Zahlen und Fakten – teilweise schon vorgetragen –, die belegen, dass sich der Zustand im Land, besonders im Norden und Osten des Landes, auf absehbare Zeit nicht verbessern wird. Es ist zu befürchten, dass sich die Lage möglicherweise sogar noch verschlimmern wird. Ein Waffenstillstand, wenn er denn von den Parteien eingehalten würde, wäre ein guter Schritt und ein Anfang, ist im Moment aber leider nicht ernsthaft zu erwarten. Im Land gibt es Zustände, die uns alle zur Besorgnis und zu einem vernünftigen humanitären Umgang mit dem Thema „Abschiebung in das Bürgerkriegsland“ ermahnen.

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Ich möchte es nach Abschluss der Petition jetzt im letzten Quartal heute aber noch einmal nüchtern benennen, was uns im Rahmen der Behandlung der Petition im Ausschuss und bei den Anhörungen von Regierungsvertretern missfallen hat. Uns wurde seitens eines Regierungsvertreters aufgezeigt, dass es keinen Handlungsspielraum für die Landesregierung gibt und eine Aussetzung der Abschiebung nicht möglich sei. Als dann 14 Tage später der Betroffene abgeschoben war und der politische Druck enorm stieg, gab es, aus meiner Sicht sehr überraschend, doch die Möglichkeit eines Abschiebestopps nach Togo. Das ist gut in der Sache im Allgemeinen, aber fatal im konkreten Einzelfall, denn die Nacht-und-Nebelabschiebung konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Deshalb habe ich im Herbst letzten Jahres eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Aufgabe hat, die Behörden zusammenzuführen, um mit diesen Problemen besser fertig zu werden. Diese Arbeitsgruppe hat den schönen Namen „BIRGiT“. Der vollständige Name ist etwas bürokratisch geraten, weshalb die Abkürzung wohl notwendig ist: „Beschleunigte Identifi zierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus“. Bei der Arbeitsgruppe werden alle Informationen zusammengeführt, die wir zu Gefährdern besitzen. In der Arbeitsgruppe sind Staatsschützer, Polizisten, Verfassungsschützer, Vertreter der Ausländerbehörden, der Regierung und des Innenministeriums. Dort wird für jeden einzelnen uns bekannten islamistischen Gefährder festgestellt, welche gerichtsverwertbaren Erkenntnisse wir haben oder welche Erkenntnisse vor den Gerichten verwertbar gemacht werden können, um gegen den Betreffenden vorzugehen. Wenn eine Abschiebung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, dann wird der Bewegungs- und Handlungsspielraum der Gefährder eingeschränkt. Unter der Koordination der Arbeitsgruppe „BIRGiT“ wurden zwischenzeitlich 13 Extremisten abgeschoben oder haben Deutschland unter dem Druck der Ausländerbehörden verlassen. Wir haben noch eine nennenswerte zweistellige Zahl von Hinweisen zu Personen, die in den nächsten Wochen von uns in ähnlicher Weise behandelt werden.

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Chaabane, der als Topgefährder von uns ausgewiesen worden ist, konnte nicht abgeschoben werden. Aus tatsächlichen Gründen war die Abschiebung nicht möglich. Wir haben ihm deshalb die Aufl age erteilt, seinen Bewegungsspielraum einzuschränken. Es wurde ihm aufgegeben, den Raum einer Gemeinde nicht zu verlassen. Es wurde ihm auch untersagt, über Handy oder Internet zu kommunizieren. Er hatte dann eine medizinische Behandlung in einer Einrichtung angestrebt und ist bei der Behandlung in einem Bezirkskrankenhaus schlichtweg verschwunden. Nicht alle möglichen Ausgänge eines Bezirkskrankenhauses können zu 100 % sicher überwacht werden, um eine Person, die freiwillig dorthin in Behandlung gegangen ist, sicherzustellen. Ich hoffe sehr, dass wir nicht später feststellen müssen, dass Chaabane bei irgendwelchen Planungen mitgewirkt hat, die zu Anschlägen geführt haben. Er war einer der Logistiker, der die Kommunikation bei gefährlichen Handlungen herbeigeführt hat. So jemand darf man nicht frei herumlaufen lassen. In einer freien Gesellschaft ist es auch mit einem riesigen Aufwand nicht 100 % möglich, diese Person unter Kontrolle zu behalten. Deswegen ist für solche Fälle ein Sicherungsgewahrsam notwendig. Er ist erforderlich für Leute, die ausgewiesen werden, aus tatsächlichen Gründen aber nicht abgeschoben werden können. Deren Bewegungsspielraum muss eingeschränkt werden. Sie können immer noch freiwillig in ein Drittland oder in das Land, in das sie wollen, ausreisen.

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Das gilt auch für die Berichte der Magazine "Mona Lisa" des ZDFs oder – ganz aktuell – von "Panorama". Die Abschiebung trotz eines Abschiebeverbots durch das OVG waren dort Thema. Sie befindet sich zurzeit in der staatsanwaltschaftlichen Klärung, deshalb von mir hier keine weitere Wertung dazu. Interessant ist dabei, dass die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite ermittelt und

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Eine externe Evaluation der Entscheidungswege und Zuständigkeiten intern und gegenüber dem Landeskriminalamt oder der Bundespolizei ebenso wie eine Überprüfung der Gewährleistung der Rechte der einzelnen Betroffenen halten wir für notwendig. Die Fälle aller durch diesen Abschnitt bisher Abgeschobenen müssen überprüft werden. Den Ruf als Abschiebehochburg wird Hamburg deswegen nicht verlieren, aber das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit des Handelns der Verwaltung könnte wieder gewonnen werden. Selbstverständlich muss, solange die Evaluation dauert, auch die Abschiebung gestoppt werden. – Danke.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die GAL-Fraktion beantragt hier heute mit der vorliegenden Drucksache eine Evaluation des AfghanistanAbschnitts der Innenbehörde wie auch eine Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan. Es wird zwei Fraktionen in diesem Hause nicht überraschen, wenn ich für die CDU-Fraktion feststelle, dass wir selbstverständlich den vorliegenden Antrag ablehnen.

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Um einer sachlichen Debatte Willen möchte ich auf die ausländerrechtlichen Forderungen und auf das, was rechtlich bereits möglich ist, eingehen. Herr Kollege König, dazu können Sie dann Stellung nehmen. Personen, von denen aufgrund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose eine terroristische Gefahr ausgeht, können erleichtert abgeschoben werden. Wahrscheinlich ist es bei dieser Formulierung das Wort „tatsachengestützt“, das Ihnen nicht gefällt. Wir fühlen uns jedoch dem Rechtsstaat verpfl ichtet und haben deshalb diese Einschränkung hineinverhandelt. Ist eine Abschiebung nicht möglich, weil im Herkunftsland Folter oder Tod drohen oder weil es aus tatsächlichen Gründen nicht geht, können scharfe Auflagen verhängt werden. Hier kommen Sie immer wieder mit Einzelfällen, die belegen sollen, dass diese Regelungen nicht ausreichen. Ich sage Ihnen: Sie können nicht mit Einzelfällen Politik machen, schon gar nicht Sicherheitspolitik.

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Im Grunde ist es ganz einfach zu beschreiben: Um den martialischen Äußerungen des Senators vom Mai 2005 bezüglich der geplanten massenhaften Abschiebung nach Afghanistan nachkommen zu können, wurde ein neuer Abschnitt innerhalb der Ausländerbehörde eingerichtet. 21 Personen arbeiten nun auf Hochtouren daran, die gut 3000 Afghanen und Afghaninnen, die hier mit einer Duldung leben, und die knapp 2000 – 1800 sind es ungefähr – Menschen im Asylverfahren möglichst schnell abzuschieben. Das finden Sie möglicherweise zu platt formuliert, aber das ist genau der Eindruck, den man bekommt, wenn man sich mit den teilweise schier unglaublichen Vorfällen in diesem Sachgebiet beschäftigt.

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Dies ist ja nicht die erste Debatte zum Thema Afghanistan. Wir haben über die Art und Weise, über die Möglichkeit von Abschiebungen hier schon häufig gesprochen und uns auch in der Regel darüber zerstritten. Immer dann – um es noch einmal ganz deutlich zu sagen –, wenn wir über die Rechte geduldeter Flüchtlinge und auch über Humanität im Umgang mit ihnen sprechen, mögen Sie diese Debatte nicht mehr, nun aber offenbar auch nicht, wenn es darum geht, dass die Vorgaben, die die zuständige Behörde erhält, zu derart absurden Szenarien führt, dass Hamburg inzwischen im bundesweiten Medieninteresse steht. Der Film "Abschiebung im Morgengrauen" wurde inzwischen zwölf Mal gezeigt, wohlgemerkt im Bezahlfernsehen, etwas ungewöhnlich für derartige Filme. Ich hoffe, Sie alle haben ihn inzwischen gesehen. Es lohnt sich, Sie sollten ihn ansehen. Im Mittelpunkt steht die Abschiebepraxis der Hamburger Ausländerbehörde.

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Es erfolgte dementsprechend eine Behandlung dieser Sachfrage, eine Erörterung zum Sachstand innerhalb des Afghanistan-Referates und dementsprechend sehen wir von der CDU-Fraktion auch keinen Bedarf, hierzu eine erneute Evaluation durchzuführen. Des weiteren impliziert dies auch, dass wir eine Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan selbstverständlich ablehnen. Hierfür gibt es keinen Grund. Die zielstaatbezogenen Abschiebungshindernisse, die es vormals gegeben hat – das steht ganz ohne Frage –, bestehen nicht mehr. Es wird von der GAL angeführt, dass angeblich rechtstaatliches Handeln der Innenbehörde nun nicht vollkommen praktiziert wird.

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deretwegen eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich wäre, und auch die Sicherheitslage dementsprechend ist, kann ich der SPD-Fraktion nur den wohlgemeinten Rat geben: Frau Möller ist in Afghanistan gewesen, ich bin in Afghanistan gewesen, von Ihnen ist mir das nicht bekannt. Wissen Sie was? Fahren Sie erst einmal hin und dann reden Sie über den Sachverhalt. – Ich danke Ihnen.

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Wir haben immer auf einen einheitlichen Beschluss der IMK gedrängt. Dieser Beschluss liegt nun vor. Wenn Menschen keine Bleibeperspektive bei uns haben, muss man auch so ehrlich sein, es ihnen zu sagen. Im IMKProtokoll kann man wiederum sehr genau nachlesen, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat. Damit es zu einer solchen freiwilligen Rückkehr kommen kann, bedarf es natürlich zunächst einmal vertrauensvoller Gespräche. Das Problem ist aber, dass der Senator dieses Vertrauen von Anfang an verspielt hat. Wir Sozialdemokraten haben von Anfang an gefordert, dass die Aufforderung zur Rückreise sowie auch die

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Abschiebung einhergehen müssen mit einer Bleiberechtsregelung. Da hat es etwas länger gedauert, aber auch diese liegt inzwischen vor. Nun haben wir Sozialdemokraten weitergehend eine allgemeine Bleiberechtsregelung formuliert. Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktion signalisiert hat, dies im Ausschuss beraten zu wollen.