Helga Schmitt
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Last Statements
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der CSU Fraktion, Sie haben heute diese Aktuelle Stunde beantragt, um über die wirksame Bekämpfung von Terrorgefahren zu sprechen.
Ich frage mich hier schon, was der aktuelle Anlass für dieses Thema ist. Wollen Sie, was offensichtlich ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Großen Koalition unbedingt auf bayerischer Ebene fortführen? – Davon kann ich nur abraten. Solche konstruierten Debatten schaden nur.
Sie schaden der Glaubwürdigkeit der Politik und höhlen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darauf aus, dass die Verantwortlichen verlässliche Lösungen für anstehende Sicherheitsprobleme fi nden werden. Vielleicht möchte sich der eine oder andere Kollege auch nur einmal vor der Kabinettsumbildung profi lieren. Das ist aber nicht unser Thema.
Verehrte Damen und Herren, wie ist die aktuelle Sicherheitslage? Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Wochen nicht erkennbar verändert. Daran ändert auch die Festnahme von potentiellen Attentätern vor wenigen Wochen nichts. Wir wissen schon seit geraumer Zeit, dass Deutschland nicht mehr nur Ruhe- und Vorbereitungsraum ist, sondern dass es Teil eines abstrakten Gefahrenraums geworden ist, wie Sie, Herr Kollege Kreidl, es festgestellt haben. Schon Innenminister Otto Schily hat mit dem Gesetzespaket zur Terrorbekämpfung darauf klar und entschieden reagiert. Dass auch Deutschland Ziel von Anschlägen sein kann, wissen wir spätestens seit den versuchten Anschlägen in den Kölner Regionalzügen.
Ich habe deshalb den Eindruck, dass sich die Sicherheitslage seitdem nicht signifi kant geändert hat. Offenbar sehen Sie es anders, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Zumindest kam aus den Reihen der Union in den letzten Wochen eine Vielzahl von Vorschlägen zur inneren Sicherheit. Die meisten waren unausgegoren, nicht durchdacht oder verfassungsrechtlich bedenklich bzw. sogar verfassungswidrig. Ich darf noch einmal daran erinnern, was alles gefordert wurde und was Sie, verehrter Kollege Kreidl, auch heute wieder aufgegriffen haben. Gefordert wurde zum Beispiel die Online-Durchsuchung von Computern, obwohl massive verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Darüber hinaus wurde der Abschuss von Passagierfl ugzeugen ins Gespräch gebracht, obwohl wir eine klare Weisung des Bundesverfassungsgerichts haben, nach der ein Abschuss unbeteiligter Fluggäste verfassungswidrig ist. Leichtfertig wurde die Registrierung sämtlicher zum Islam übergetretenen Konvertiten gefordert. Was daraus werden sollte, sollten Sie sich auch einmal überlegen. Wollen Sie dann die Telefone aller Konvertiten überwachen? Dazu muss man deutlich sagen: Hier wird ein Generalverdacht konstruiert, der keinen Zugewinn an Sicherheit bringt.
Darüber hinaus wurde von Seiten der Union ein abstraktes Gefahrenszenario ohne konkreten Anlass an die Wand gemalt. Das gilt für den Einsatz der sogenannten
schmutzigen Bombe ebenso wie für die von Ihnen, Herr Innenminister Beckstein, genannten Angriffe von der See aus.
Natürlich sind diese Themen ernst zu nehmen. Das muss man hier deutlich sagen. Natürlich kann jedes dieser abstrakten Szenarien einmal Wirklichkeit werden, auch wenn wir es nicht hoffen wollen. Da verbietet es sich, von der sprichwörtlichen „neuen Sau“ zu sprechen, die „durchs Dorf getrieben“ werden soll. Dennoch muss man sich fragen, was die Presseäußerungen der letzten Tage und Woche für die innere Sicherheit in Deutschland und in Bayern gebracht haben.
Sie haben nichts gebracht außer einer fahrlässigen Verunsicherung der Bevölkerung. Wir Sozialdemokraten sind bereit, mit Ihnen über notwendige und sinnvolle Änderungen zu reden. Denken Sie dabei an die Formulierung der Strafvorschriften gegen eine Ausbildung in Terrorcamps, an der Frau Zypries derzeit arbeitet.
Wie sich in einem aktuellen Fall gezeigt hat, stellt die Ausbildung zur Verübung von Terroranschlägen in ausländischen Trainingscamps eine Bedrohung für die Sicherheit in unserem Lande dar. Deshalb prüfen wir strafrechtliche Konsequenzen für jene, die sich in Terrorcamps ausbilden lassen, um terroristische Anschläge zu verüben. Wir haben mit unserem Ja dem Bundeskriminalamt – BKA – die präventiven Ermittlungsbefugnisse zugebilligt. Nun müssen die gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden. Leider fasst Bundesinnenminister Schäuble das Ja zu den präventiven Befugnissen des BKA in einem Junktim bezüglich der T-Online-Untersuchungen zusammen. Diese Verzögerung – das sage ich deutlich – ist selbst gewählt und von uns nicht gewünscht.
Meine Damen und Herren, auch für Bayern kann man feststellen, dass die Debatte um die innere Sicherheit in eine gewaltige Schiefl age gekommen ist. Auf der einen Seite fordern Sie ständig für die Polizei und den Verfassungsschutz neue Befugnisse insbesondere für die Bereiche, die technisch und personell sehr aufwendig sind. Auf der anderen Seite stellt sich die Realität in den bayerischen Polizeidienststellen ganz anders dar. Zur Haushaltssanierung werden Personalstellen abgebaut. In der Folge werden sogar Konzepte für die zeitweilige Schließung von Polizeidienststellen vorgelegt. Die Beamten in den Dienststellen streiten sich um die wenigen Computerarbeitsplätze, wenn sie ihre Berichte schreiben müssen, und – für die Terrorabwehr besonders prekär – es liegen beschlagnahmte Computer monatelang ohne Auswertung herum, weil das Personal für die Auswertung nicht ausreicht. Stellen Sie sich vor: Mögliche Erkenntnisse sind nicht möglich, weil kein Personal da ist, das diese Erkenntnisse beibringen könnte. Gleiches gilt für Telefonmitschnitte. Auch hier gibt es monatelange Verzögerungen bei der Auswertung. Die Weiterleitung von DNA-Daten an das BKA erfolgt ebenfalls verspätet. Das, meine Damen und Herren, ist die konkrete Aufgabe für die Bayerische Staatsregierung und für den noch amtierenden und den künftigen Innenminister.
Wir Sozialdemokraten fordern seit Jahren mehr Geld, Personal und Sachmittel für die bayerische Polizei. Sie kürzen an allen Ecken und Enden und rufen ständig nach neuen Kompetenzen. Ich kann Ihnen jetzt schon ankündigen, dass wir für den Nachtragshaushalt in diesem Herbst wieder Anträge einbringen werden, die eine Erleichterung für unsere Polizei zum Inhalt haben werden und die Polizei endlich in die Lage versetzen sollen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dies dient der inneren Sicherheit mehr als die hektischen Verlautbarungen diverser Minister in den letzten Wochen.
Verehrte Damen und Herren, wir sollten uns darauf einigen, dass Angstmacherei kein Mittel der Innenpolitik sein darf. Es ist hochgradig unanständig, aus parteipolitischen Gründen den Menschen Angst einzujagen, nur um sich strategische Vorteile zu verschaffen.
Ich plädiere deswegen für eine Sicherheitspolitik mit klarem Verstand und kühlem Kopf. An einer Angstdebatte werden wir Sozialdemokraten uns jedenfalls nicht beteiligen, und schon gar nicht werden wir eine Debatte zulassen, in der aus parteipolitischen Gründen versucht werden soll, uns den Schwarzen Peter nach dem Motto zuzuschieben: Wir machen viele unrefl ektierte Vorschläge und wenn etwas passieren sollte, zeigen wir mit dem Finger auf die SPD und sagen, die haben Schuld. Dieses Spiel sollten Sie sein lassen. Das ist unwürdig, und da werden wir nicht mitspielen.
Verehrter Herr Staatsminister Dr. Beckstein, vermutlich ist es heute das letzte Mal, dass wir uns als Fachpolitiker für innere Sicherheit gegenüberstehen. Sie haben als Innenminister keine Kontroverse mit uns Sozialdemokraten gescheut und manche politische Finte angewandt, um Ihre Ziele zu erreichen. Wir haben uns politisch nichts geschenkt. Bei manchen Themen haben uns Welten getrennt. Ich brauche das nicht im Einzelnen aufzuzählen. Das werden wir heute noch hören. Der Umgang miteinander war aber kollegial und die gegenseitige Achtung beiderseits gewährleistet. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei Ihnen.
An Ihrem Nachfolger oder auch Ihrer Nachfolgerin wird es nun liegen, die bayerischen Hemmnisse für eine wirksame Terrorbekämpfung abzubauen, die unserer Auffassung nach in der personellen und sachlichen Ausstattung besteht. Damit wird derjenige oder diejenige, die Ihnen nachfolgt, genug zu tun haben. Wir wollen hoffen, dass auf die Verbesserung der bayerischen Rahmenbedingungen mehr Zeit verwendet wird als auf die unrefl ektierten Vorschläge der vergangenen Wochen.
In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf unserer Fraktion, der auf konkrete praktische Bedürfnisse bayerischer Kommunen im Bereich des Feuerwehrwesens zurückgeht, das sogenannte Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz, das Ihnen so gut gefällt, Herr Kollege Ettengruber.
Unser Feuerwehrwesen – das wissen wir alle – ist in seiner Struktur seit jeher durch Freiwillige Feuerwehren geprägt, die jeweils in ihrer Ortschaft die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes wahrnehmen.
Die Mitglieder unserer Wehren – darin sind wir uns, glaube ich, einig – leisten einen großartigen Dienst und haben unseren Dank und unsere Anerkennung verdient. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass sich das Leben auch in Bayern verändert hat. Viele Menschen arbeiten in der Mehrzahl nicht mehr an ihren Wohnorten, sondern gerade im ländlichen Raum gibt es viele Berufspendler, die jeden Tag in die Städte und Ballungsräume zur Arbeit fahren. Das heißt, sie sind tagsüber oftmals unerreichbar für den Feuerwehrdienst an ihren Wohnorten. Außerdem werden die Einsätze immer komplizierter. Denken Sie nur an die vielen gefährlichen Stoffe, die auf unseren Straßen transportiert werden. Vor diesem Hintergrund tun sich gerade kleinere Gemeinden teilweise sehr schwer, den Dienst in ihren Feuerwehren zu gewährleisten. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker“ haben deshalb verschiedene Gemeinden bereits den Wunsch geäußert, sich mit anderen Gemeinden zusammentun und eine gemeinsame Feuerwehr bilden zu dürfen. Ich glaube, dass sich noch etliche Gemeinden
diesem Wunsch anschließen werden. Die Möglichkeiten, gemeinsam Geräte anzuschaffen und gemeinsam Feuerwehrhäuser zu nutzen, sind schon gegeben. Den Schritt zu gemeinsamen Feuerwehren hingegen verbietet bislang das Feuerwehrgesetz.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlagen wir vor, Gemeinden, die an solchen Zusammenschlüssen interessiert sind, die Möglichkeit zu geben, dass sie gemeinsame Feuerwehren betreiben, und zwar ab sofort. Lassen wir es dort zu, wo es die Menschen – sowohl die verantwortlichen Politiker als auch die Feuerwehren – für sinnvoll halten, die Kräfte zu bündeln. Das erleichtert die Arbeitsteilung, erhöht die Einsatzfähigkeit rund um die Uhr, und es erleichtert den Gemeinden die Finanzierung. Unser Vorschlag lautet deswegen: Nutzen wir die bewährte und den Gemeinden vertraute Struktur eines kommunalen Zweckverbands auch im Feuerwehrwesen.
Natürlich müssen hierzu gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hilfsfristen müssen selbstverständlich eingehalten werden können. Außerdem setzen wir auf Freiwilligkeit. Gemeinden und Feuerwehren müssen an einem Strang ziehen, damit etwas Gutes bewirkt werden kann.
Ich habe es schon gesagt: Es gibt Gemeinden, die auf diese Möglichkeit warten und ein konkretes Interesse daran haben. Der Bayerische Gemeindetag hat unseren Vorstoß positiv bewertet. Ich bin mir ganz sicher, dass weitere Gemeinden von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, wenn erst einmal die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, weil sie alleine dauerhaft nicht überlebensfähig sind. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es schon etwas spät ist und wenn Sie dieses Thema zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sonderlich interessiert, meine ich, dass diese Neuregelung umgehend geschaffen werden muss.
Allerdings lässt das Verhalten der Fraktion der CSU zumindest bei der ersten Beratung im Innenausschuss darauf schließen, dass wir zu dieser Neuregelung jetzt offensichtlich noch nicht kommen können. Dabei sind Sie in der Sache offensichtlich gar nicht gegen diese Regelung. Das beweist zumindest ein Antrag des Kollegen Herold auf Drucksache 15/7035. Auch er fordert die Einführung von Feuerwehrzweckverbänden, aber erst – das ist anders als bei uns – im Zusammenhang mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes. Bemerkenswert ist aber, dass Herr Herold im zweiten Teil seines Antrags die Staatsregierung auffordert, den Kommunen bereits im Vorgriff Planungssicherheit zu verschaffen. Da frage ich mich schon, verehrte Kolleginnen und Kollegen, warum Sie dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bisher nicht zugestimmt haben. Denn genau diese Planungssicherheit ist mit unserer Initiative gewährleistet.
Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf gäbe es, wie gesagt, die gewünschte und notwendige Planungssicherheit. Mit Ihrem Antrag, Herr Kollege Herold, bleibt dies ein frommer Wunsch. Mittlerweile kennen wir auch zumindest über das Parlamentsinformationsgesetz den Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes. Wir haben uns heute damit nicht intensiver zu beschäftigen. Ich will nur soviel sagen:
Dieser Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes sieht die Möglichkeit von Feuerwehrzweckverbänden vor. Mit der Tatsache, dass mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes an Feuerwehrzweckverbände gedacht ist, machen Sie deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Sie machen damit aber auch deutlich, dass Ihnen die konkreten Bedürfnisse, die es vor Ort gibt, gleichgültig sind. Orten wie Gerhardshofen, Dietenhofen oder Daxbach und anderen bayerischen Gemeinden, die jetzt eine Lösung brauchen oder sie bereits gebraucht hätten, ist mit einer Novellierung des Feuerwehrgesetzes, die vielleicht zum Ende dieses Jahres, wahrscheinlich aber erst im Jahr 2008 oder 2009 kommen wird, nicht geholfen. Das müssen wir Ihnen heute auch zum Vorwurf machen.
Die CSU in diesem Hause bringt es offensichtlich wieder einmal nicht fertig, anzuerkennen, dass wir als Opposition vernünftige Vorschläge machen. Ich muss auch heute wieder darauf hinweisen. Wir kennen es seit Jahren, dass Sie von der CSU unsere Anträge erst ablehnen und etwas später diese Anträge selbst einbringen. In diesem Zusammenhang hat eine Zeitung einmal vom „Copyshop Landtag“ geschrieben.
Das wird mit Ihrem Vorgehen in dieser Sache bestätigt. Es zeigt sich wieder einmal, dass Sie die Sachentscheidung zurückstellen, obwohl Sie die Lösung für sinnvoll halten, um einem Antrag der SPD nicht zustimmen zu müssen. So müssen die Kommunen weiter warten. Sie stellen Ihre parteipolitischen Interessen über die Interessen unserer Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das werden ihnen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht länger durchgehen lassen.
Ihre Maxime lautet hier: Näher an der CSU. Sie lautet aber nicht: Näher am Menschen. Ich würde es sehr bedauern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie heute wieder einmal eine Chance für eine schnelle und vernünftige Regelung aus parteitaktischen Gründen verhindern. Seien Sie vernünftig und stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nun die Ehre, zum Finanzausgleichsgesetz Ihnen ein paar Gedanken vorzutragen und darf auf Ihre Aussagen und Ihre Erfolgsmeldungen eingehen, Herr Kollege Ach.
Ihre Erfolgsmeldungen bezüglich der kommunalen Finanzsituation in allen Ehren, die Realität sieht in vielen bayerischen Kommunen anders aus. Die radikalen Einschnitte der letzten Jahre sind noch nicht verkraftet, wie Sie hier glauben machen wollen.
Neben den Adjektiven „mutig“ und „ehrlich“ gebraucht Ministerpräsident Stoiber sehr gern das Wörtchen „verlässlich“. Sie rühmen sich gerne damit, ein verlässlicher Partner der bayerischen Kommunen zu sein.
Das werde ich Ihnen heute wieder einmal widerlegen. Unter verlässlich verstehen wir etwas völlig anderes. Ich frage Sie: Ist es etwa verlässlich, wenn über Jahre hinweg beim kommunalen Finanzausgleich geknausert und gespart wird, so wie Sie es in den letzten Jahren getan haben, um sich dann für 2007 und vor allem für 2008
endlich wieder Ihrer Verantwortung für die Kommunen zu besinnen?
Man könnte auf die Idee kommen – das ist in den letzten Tagen auch schon mehrfach angesprochen worden –, im Wahljahr würden immer Wünsche erfüllt. Insofern sind Sie verlässlich, aber diese Verlässlichkeit ist nicht das, was wir wollen.
Ist es etwa verlässlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn mit hehren Worten das Konnexitätsprinzip eingeführt wird und sich die Staatsregierung rühmt, das beste Konnexitätsprinzip aller Bundesländer zu haben – wie kann es auch anders sein –,
wenn im Ernstfall, wie es bei den Kosten für das achtstufi ge Gymnasium leider der Fall ist, Konnexität plötzlich ein unbekanntes Fremdwort ist und die Kommunen gegen den Staat klagen müssen?
Unser Verständnis von Verlässlichkeit ist allerdings ein anderes.
Vonseiten der SPD-Fraktion – das will ich nicht verschweigen – begrüßen wir selbstverständlich die Erhöhungen der Finanzausgleichsleistungen. Wir begrüßen selbstverständlich, dass das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs über 6 Milliarden Euro beträgt und damit eine Steigerung erfahren hat. Wir stellen fest, dass der Finanzausgleich um 6,3 % angehoben wurde und die Steuereinnahmen des Freistaates nach der Steuerschätzung vom November um 10 % gewachsen sind.
Wir begrüßen die Erhöhung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund von 11,6 auf 11,7 % als den richtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind damit allerdings nicht zufrieden. Unsere Forderung, die von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt wird, ist auch nach den Gesprächen, die Sie mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben, vorhanden. Eine Erhöhung des Anteils am allgemeinen Steuerverbund auf 15 % ist unsere Forderung. Da werden wir nicht locker lassen.
Ein 15 %iger Anteil ist – das wissen auch Sie – dringend notwendig, damit unsere Kommunen in eigener Verantwortung die ihnen auferlegten kommunalen Aufgaben erledigen können.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, sind mit den Vorträgen der Staatsregierung offensichtlich zufrieden gestellt. Herr Kollege Ach hat das gerade deutlich gemacht.
Wir vonseiten der SPD-Fraktion sind nicht zufrieden. Wir wollen erstens eine deutlichere Steigerung der kommu
nalen Investitionen, als Sie sie ermöglichen wollen. Wir haben Anträge zum Investitionssonderprogramm, zur Schulhaussanierung und zu Ganztagsschulen gestellt. Sie haben ihnen mehr oder weniger zugestimmt, bzw. es wurde daraus ein gemeinsamer Antrag. Mit unserem Antrag zur Sanierung kommunaler Bäder fordern wir zusätzliche Investitionen in einer nicht zu vernachlässigenden Höhe von 114 Millionen Euro. Wir wissen alle, in welchem Zustand Schulhäuser und auch kommunale Bäder sind.
Wir wollen zweitens diejenigen Kommunen stärken, die von Einwohnerverlusten betroffen sind. Sie werden entgegnen: Dafür haben wir den Demografi efaktor eingeführt. Das ist bekannt. Ihnen dürfte aber auch bekannt sein, dass der Demografi efaktor die versprochene bzw. erwartete Ausgleichswirkung nicht hat. Warum sonst wollen vier oberfränkische Kommunen von Bayern weg? Warum sonst wollen diese vier Kommunen lieber zum Bundesland Thüringen? Doch wohl nur aus einem Grund: Ihnen steht das Wasser bis zum Hals, und sie erwarten sich in Thüringen eine bessere Finanzausstattung. Das sollte Ihnen doch zu denken geben.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion sind zwei Maßnahmen dringend erforderlich, um den Kommunen in den ländlich peripheren Bereichen Bayerns zu helfen. Zum einen muss den betroffenen Kommunen kurzfristig zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Dafür haben wir beantragt, in den beiden Haushaltsjahren 2007/08 jeweils 20 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen gerade denjenigen Kommunen zu gewähren, die unter Bevölkerungsabwanderung leiden.
Darüber hinaus müssen wir allerdings dringend die Struktur des kommunalen Finanzausgleichs überprüfen und gegebenenfalls ändern. Es darf nicht sein, dass ländliche Regionen im nordöstlichen Bereich Bayerns, die mit Abwanderung zu kämpfen haben, auch noch beim kommunalen Finanzausgleich Nachteile erfahren. Aber das tun sie. Dass die Struktur des kommunalen Finanzausgleichs zum Nachteil für die besagten Kommunen führt, liegt auf der Hand. Wir wissen alle, dass die Mittel der Schlüsselmasse systembedingt, nämlich wegen der ausgeprägt extremen Orientierung an der Einwohnerzahl, zum überwiegenden Teil in Regionen mit Einwohnergewinnen fl ießen. Die ausblutenden, ländlich peripheren Regionen haben das Nachsehen, und zwar schon seit Jahren.
Zusammenfassend und abschließend darf ich feststellen: Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz zeigt das Bemühen der Staatsregierung und der CSU-Fraktion um Wiedergutmachung gegenüber den Kommunen. Dieses Bemühen ist anerkennenswert. Ein ruhiges Gewissen können Sie in Anbetracht der aufgezeigten Probleme dennoch nicht haben.
Wegen der von mir angesprochenen Defi zite im vorliegenden Finanzausgleichsgesetz und vor allem wegen der überwiegend ablehnenden Haltung zu unseren Anträgen lehnen wir das Finanzausgleichsgesetz ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Dr. Beckstein, ich will nicht mit Herrn
Montgelas oder seiner Gattin beginnen, auch nicht mit James Bond. Ich beginne vielmehr mit einem Dank an alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Innern für ihren Einsatz in diesem Jahr.
Ich danke allen Beschäftigten und ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der Organisationen des Katastrophenschutzes und vor allem danke ich der bayerischen Polizei. Ich sage herzlichen Dank. Diese Organisationen haben in diesem Jahr, mit Fußballweltmeisterschaft und mit Papstbesuch, besonders große Aufgaben erledigt, nicht anstelle, sondern zusätzlich zu ihrem Alltagsdienst. All diese Aufgaben haben unsere Staatsbediensteten mit großer Bravour erledigt. Hierfür haben sie und ihre Familien, die die Mehrbelastungen und die Urlaubssperren mitgetragen haben, den Dank unseres Hohen Hauses und des gesamten Landes verdient.
Herr Innenminister und Herr Staatssekretär, es liegt auf der Hand, dass wir Sie in unseren Dank nicht einschließen können. In Ihrem Geschäftsbereich liegt zu vieles im Argen, es muss zu vieles kritisiert werden, was ich jetzt auch tun werde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch im Einzelplan 03 A, wie im gesamten Doppelhaushalt, wird das strategische Ziel der Staatsregierung deutlich: Dieser Doppelhaushalt soll den Boden für die Landtagswahlen 2008 bereiten. Nach den brachialen Einschnitten im Jahre 2004 und dem angeblich ausgeglichenen Haushalt 2006 mit erneuten brutalen Kürzungen und Haushaltstricks kommt jetzt die so genannte Besänftigungsphase. Die Bürgerinnen und Bürger erleben einen leichten Anstieg der Staatsausgaben. Dieser Doppelhaushalt steigt erstmals wieder etwas an und erreicht damit wieder das Niveau des Doppelhaushalts 2003/2004. Dies alles geschieht in der Hoffnung, die Wählerinnen und Wähler mögen sich gnädig stimmen lassen und die Belastungen vergessen, die ihnen vorher auferlegt wurden. So werden wir im Jahr 2008 eine stattliche Anzahl von Beförderungen erleben. Wir werden einen Spatenstich und eine Straßenfreigabe nach der anderen haben, denn das eigentliche Ziel dieses Doppelhaushaltes ist es, die Grundlage für Wohltaten zu schaffen in der Hoffnung, dass dann die haushaltspolitischen Grausamkeiten – wie beispielsweise die 42Stunden-Woche – vergessen werden, die diese Staatsregierung den Beschäftigten auferlegt hat.
Kolleginnen und Kollegen, die wesentliche Funktion eines Haushalts ist aber eine andere. Dieser Einzelplan ist die Grundlage für die innere Verwaltung unseres Landes und für die Sicherheitsbehörden.
Die ist längst nicht so rosig, wie sie zu sein scheint und wie Herr Kollege Winter in seiner Rede deutlich zu machen versucht hat.
Der Haushalt 03 A ist von der fachlich unnötigen und haushaltstechnisch unglaublich kostenträchtigen Poli
zeiorganisationsreform geprägt. Besser und billiger solle unsere Polizei werden, haben Sie, Herr Innenminister Dr. Beckstein, ursprünglich gesagt. Sie haben inzwischen gemerkt, Herr Innenminister, dass der Umbau von vier auf drei Stufen nicht zum Nulltarif zu haben ist, sondern ganz im Gegenteil eine teure Angelegenheit ist und weiter sein wird.
Sie sprechen jetzt von 70 Millionen Euro. Wir glauben, diese Summe wird nicht ausreichen. Eingangs haben Sie von „besser und billiger“ gesprochen. Jetzt haben Sie das schon relativiert. Jetzt sagen Sie nur noch: „besser und effizienter“.
Wir sind nach wie vor der Meinung – das will ich auch hier deutlich machen – : In Wahrheit gibt es bei der Polizeiorganisationsreform nach wie vor vier Stufen, nur unter anderem Namen. Zum Beispiel sind die Einsatzabschnitte in Mittelfranken eine vierte Ebene zwischen den Präsidien und den Inspektionen. Da können Sie sagen, was Sie wollen.
Ich glaube, heute können wir froh sein, wenn die Polizei gleich gut bleibt und sich die Kosten in Grenzen halten. Sicherlich – auch das müssen wir uns noch einmal vergegenwärtigen – stand am Anfang die einsame Entscheidung des Ministerpräsidenten, fern von jeder Ressortverantwortlichkeit. Sicherlich war sie vor allem von dem politischen Einsparwillen geprägt, nicht von überragender Fachkenntnis. Da musste ein großer Schnitt gemacht werden, nicht weil die Struktur krankte, sondern weil Ministerpräsident Stoiber als Reformer dastehen wollte. Mit der Polizeireform kann er nicht als großer Reformer, sondern eher als großer Murkser dastehen.
Herr Kollege Winter, Sie hätten Ihren Mut und Ihre Kraft, die Sie gerade zum Ausdruck gebracht haben, nicht für die Umsetzung der Polizeireform, sondern für deren Verhinderung aufwenden sollen. Die erwähnte Polizeireform hat mannigfache Auswirkungen auf diesen Haushalt. Darum spreche ich sie auch so ausführlich an.
Die 42 Millionen Euro, die im Einzelplan 03 A der Polizei nun mehr zur Verfügung gestellt werden, werden von der Reform sicherlich aufgebraucht werden. Ich glaube, dass der Betrag nicht einmal reichen wird.
Zentralisierung der Alarmierung und Dezentralisierung der Einsatzkräfte sollten die Reform kennzeichnen. Auf gut Deutsch: Bündelung der Einsatzleitstellen, weniger Stabsarbeit, dafür mehr Beamte auf die Straße. Wenn Sie so wollen, kann man auch sagen – auch Sie haben es so genannt, Herr Minister –: weniger Häuptlinge, mehr Indianer.
Wenn das nur so wäre! Dann hätten wir vielleicht genügend Personal, um zum Beispiel auch im hintersten Winkel des Landkreises Dachau die öffentliche Sicherheit ausschließlich durch Polizeikräfte gewährleisten zu können. Dann würden sich die Kommunen vielleicht wirk
lich darauf beschränken können, ihr Hausrecht mit der Hilfe privater Sicherheitsdienste durchzusetzen und die Einhaltung kommunaler Satzungen durch Private überprüfen zu lassen, statt, wie sie es jetzt tun müssen, Schutz vor Vandalismus, Pöbeleien und Ähnlichem zu suchen. Dann hätten wir in den Landkreisen vielleicht auch mehr Streifen draußen in der Nacht. Aber im Bereich der Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch und in vielen anderen Inspektionen ist es zum Beispiel der Fall, dass wir nachts nur eine oder zwei Streifen zur Verfügung haben.
Von den rechnerisch angeblich 600 frei werdenden Stellen werden 180 vom Finanzminister eingezogen. Es verbleiben 420 Stellen für die Stärkung der Inspektionen. Wo diese allerdings angekommen sind, konnte mir bisher niemand erklären. Die Einstellung von Polizeianwärtern bleibt in den nächsten Jahren deutlich hinter den Pensionseintritten zurück. Das wissen wir alle. Wir entfernen uns also immer mehr von dem Höchststand des Personals, von dem Sie, Herr Minister Beckstein, immer wieder gern reden. Den Höchststand haben wir längst verlassen. Ich glaube auch, dass er kein alleiniger Maßstab für die Qualität von Polizeiarbeit ist. Ich meine, dass das Verhältnis von Personal und Aufgaben hier ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Wie wir wissen, war der Aufgabenzuwachs bei der Polizei enorm. Denken wir nur an die vielen zusätzlichen Aufgaben wie diese: Kontaktbeamte für Stadtteile und Schulen, Beratungsdienste für Senioren, Bekämpfung der internationalen und der organisierten Kriminalität und vieles mehr.
Wenn Sie einen Maßstab anlegen wollen, dann könnten Sie vielleicht das Verhältnis der bei der Polizei Beschäftigten pro Einwohner nehmen. Aber damit liegt Bayern – das haben Sie, Herr Minister Beckstein, selber eingestanden – nicht an der Spitze. Bayern liegt hier auf Platz vier, und zwar – man höre und staune – hinter drei ostdeutschen Bundesländern, nämlich hinter Brandenburg, Sachsen und Thüringen. So sieht es mit der Personalstärke in Bayern aus.
Was ist mit den durch die Polizeireform angeblich frei werdenden 500 Stellen, die den Inspektionen zugute kommen sollen? In Unterfranken, wo der Versuch bereits über ein Jahr läuft, hat sich gezeigt: Die zentrale Alarmierung ist deutlich personalintensiver als das frühere System. In der neuen Einsatzzentrale in Würzburg sind insgesamt 15 Stellen mehr erforderlich als vorher, dezentraler und zentraler Einsatz zusammengenommen. In den Inspektionen ist es mitnichten so, dass alle Beamte zu den Einsätzen hinausfahren könnten. Vielmehr nehmen sie die Notrufe, die bei der Einsatzzentrale ankommen, an und geben die Alarmierung an die Einsatzfahrzeuge weiter. Also sitzen nach wie vor Beamte am Funk in den Inspektionen, die man zu der gestiegenen Personalstärke in den Einsatzzentralen noch hinzuzählen muss. Da ist es kein Wunder, wenn auf der Straße nicht mehr Beamte angekommen sind.
Übrigens hat die Polizeireform auch zu Stellenhebungen bei den Präsidenten und ihren Stellvertretern geführt. Auch das zählt zu den Personalkostensteigerungen, die
die Polizeireform im Bereich dieses Einzelplans verursacht hat. Die SPD-Fraktion hätte auf diese Hebungen gern verzichtet und stattdessen mehr Beförderungsmöglichkeiten befürwortet.
- Die Kritik an diesen Hebungen ist nach wie vor berechtigt, vor allem auch, weil die Beförderungen im mittleren und höheren Bereich nicht so, wie wir es gefordert hatten, gleichermaßen erfolgt sind.
Die Polizeireform hat nicht nur Auswirkungen auf die Personalausgaben. Auch die sächlichen Aufgaben steigen aufgrund der Reform. Das fängt an mit dem Bau der neuen Präsidien. Ich erinnere an den Bau der neuen Präsidien in Schwaben, Oberbayern und Niederbayern, an den Bau der Einsatzzentralen und an vieles mehr.
Was heißt das konkret für andere Haushaltstitel? Das heißt, dass die 70 Millionen Euro, die die Polizeireform kosten wird, nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen, zum Beispiel für die dringend nötige Sanierung von Polizeidienststellen oder etwa der Schießanlage der Bereitschaftspolizei in Nürnberg. Die Mittel stehen nicht für notwendige Dienstfahrzeuge zur Verfügung, auch nicht für funktionierende Computersoftware.
Unser Hauptproblem im Bereich der Polizei und unseres Haushalts 03 A ist demnach die Polizeireform. Die Reform ist für Haushaltsumschichtungen zulasten von Aufgabenerfüllungen an der Basis ursächlich. Obendrein haben Sie, Herr Minister Beckstein, die Reform in Mittel- und Unterfranken nach Gutsherrenart durchgepeitscht und damit viele engagierte Beamte verprellt und die Motivation der Beschäftigten nicht gerade gesteigert.
Sie, Herr Minister Dr. Beckstein, haben Maulkörbe verteilt, einen Polizeiführer als „Versager“ beschimpft und ganz nebenbei bei der Reform auch noch die Zahl der Personalräte eingedampft.
So vieles, Kolleginnen und Kollegen, bräuchten unsere Beamtinnen und Beamten vor Ort doch viel dringender als diese Umstrukturierung: ein endlich funktionierendes Dienstplanungssystem per Computer – dass die langwierige Einrichtung von Diplaz eine einzige Pleite war, räumen Sie inzwischen ein –, aber auch neue Dienstfahrzeuge, um nur zwei Beispiele zu nennen. Vor allem bräuchten wir aber Beamtinnen und Beamte, die eine gerechte Entlohnung für ihre erfolgreiche und motivierte Arbeit bekommen. Vier Jahre Wartezeit sollen planmäßig eigentlich zwischen der Beförderung der Polizeiobermeister zu Polizeihauptmeistern liegen, also zwischen der Beförderung von der Besoldungsgruppe A 8 zur Besoldungsgruppe A 9. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum Beispiel warten zum Stichtag 1. Oktober 2006 insgesamt 219 Polizeiobermeister auf eben diese Beförderung. All diese Beamtinnen und Beamten erfüllen die Voraussetzungen
für eine sofortige Beförderung. Die Planstellen sind das Einzige, was fehlt.
Deshalb haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten beantragt, die Stellen der Besoldungsgruppe A 9 zu schaffen, die notwendig sind, um die Stellenobergrenzen des mittleren Dienstes von 70 von 100 vollständig auszuschöpfen.
Zur gerechten Entlohnung gehört zweitens ein Ausgleich für den Schichtdienst, der diese Bezeichnung tatsächlich verdient. Zwei Tage, wie Sie sie jetzt angekündigt haben und durchsetzen wollen, sind besser als nichts,
aber Sie wissen auch, was vor der 42-Stunden-Woche war. Da fehlen immer noch fünf Tage, wenn Sie zwei zugeben. Hier ist eine Nachbesserung notwendig.
Kolleginnen und Kollegen, die Verwirklichung der vorgetragenen Forderungen wäre ein wirklich großer Gewinn für die Motivation der Beamtinnen und Beamten, eine Anerkennung für deren Arbeit und für ihre Familien. Mit Verlaub, ohne irgendeine Neiddebatte anstoßen zu wollen, das wäre – ich habe es schon gesagt – wichtiger als die Schaffung zusätzlicher Polizeipräsidenten- und vizepräsidentenstellen sowie deren Höhergruppierung.
Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Sie stellen einen Haushalt auf, in dem zur Vorbereitung der Wahlen 2008 kleine Ausgabenmehrungen enthalten sind. Die Steigerung der Sachausgaben um 42 Millionen Euro kann den Investitionsstau nicht auflösen, den insbesondere die fachlich unnötige Polizeireform ausgelöst und verschlimmert hat. Dieser Haushalt 3 A ist kein Haushalt im Interesse der bayerischen Polizei, das Gegenteil ist der Fall.
Ich will schließen mit einer Bewertung Ihrer Arbeit, Herr Minister Dr. Beckstein, durch die Deutsche Polizeigewerkschaft, der wir uns seitens der SPD nur anschließen können. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat Ihnen ein Zwischenzeugnis ausgestellt, in dem folgender Satz zu lesen ist:
Die Staatsregierung sollte sich mehr um eine gute Bewältigung der Herausforderungen bemühen als um eine geschönte Darstellung in der Öffentlichkeit. Mit den bisher gezeigten Leistungen der Staatsregierung ist das Klassenziel „sicherstes Bundesland“ nicht zu erreichen.
Ein Aufrücken zum Marktführer der inneren Sicherheit ist gefährdet.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass die Einsatzzentrale in Ansbach ganz und gar nicht aus den Sechzigerjahren stammt? Stimmen Sie mir auch zu, dass hier modernste Technik auf Halde gelegt wird, obwohl sie voll funktionsfähig wäre?
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, heute wieder einmal glauben machen wollen, dass Sie das Wohl des ländlichen Raumes im Auge haben, zeigt Ihre reale Politik genau in die entgegengesetzte Richtung.
Schauen Sie sich einmal genau an, Herr Nöth, was vor Ort los ist. Sie vonseiten der CSU-Fraktion und auch die Staatsregierung tun seit vielen Jahren genau das Gegenteil dessen, was Sie heute hier einfordern. Durch die von Ihnen verantwortete Schulpolitik, die Einführung der sechsjährigen Realschule
die Kommunen haben es nicht verdaut, die Schülerinnen und Schüler haben es nicht verdaut, Herr Nöth –
und durch Ihre Beschlüsse für die Zukunft der Teilhauptschulen und Hauptschulen machen Sie die Schulen im ländlichen Raum systematisch kaputt. Seit Einführung der sechsjährigen Realschule – das können Sie auch nachlesen und nachzählen – sind bereits über 350 Teilhauptschulen und Hauptschulen geschlossen worden, und damit ist das Schulsterben noch nicht beendet. Bis zum nächsten Jahr werden es – Herr Pfaffmann hat es gesagt – an die 500 Schulen sein, denen Sie den Garaus gemacht
haben werden. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, waren und sind im Wesentlichen nicht Stadtschulen, sondern es sind Schulen im ländlichen Raum. Genau 472 Schulen haben Sie in den letzten zehn Jahren schließen lassen. Sie tragen die Verantwortung für ein massives und beispielloses Schulsterben im ländlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund erheben Sie die Forderung, die Schule im Dorf zu lassen, wie Ihr Fraktionsvorsitzender Herrmann gestern in einer Pressemitteilung verlauten ließ. Das ist reine Heuchelei.
Eine solche Politik ist in hohem Maße doppelzüngig und scheinheilig.
Ihre Politik ist bodenlos, das ist richtig. Sie erkennen zwar offensichtlich, dass eine wohnortnahe Schulversorgung für den ländlichen Raum eine Schlüsselfrage ist – so wird es in Ihrer Pressemitteilung genannt – und Sie erkennen offensichtlich auch den Attraktivitätsverlust einer Gemeinde ohne Schule. Sie beschränken das allerdings auf die Grundschule.
Wenn man den ländlichen Raum ansieht, bleiben nicht viele Dinge, die die Kommunen dort noch verlieren könnten. Wie gesagt: Die Teilhauptschulen und Hauptschulen haben Sie ohnehin meist nicht mehr. Die Verwaltungsreform hat ein Übriges dazu getan, mit der Schließung kleiner Forstämter oder Finanzamtaußenstellen und vieles mehr.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, eine Gemeinde verliert auch an Attraktivität, wenn die Eltern wissen, dass es dort nach der Geburt ihres Kindes keine oder nur eine unzureichende Betreuung gibt, wenn die Eltern wissen, dass es nach dem Schuleintritt keine zuverlässige oder gar flexible Betreuung gibt und wenn die Eltern wissen, dass nach der vierten Klasse mit der Wohnortnähe Schluss ist, da dann für 10-Jährige der stundenlange Bustransport ansteht. Das dürfen Sie bei Ihrer Betrachtung nicht ausblenden. Deswegen fordern wir vonseiten der SPD-Fraktion eine längere gemeinsame Schulzeit. Wir fordern mehr Ganztagsangebote, mehr Betreuungsmöglichkeiten und nicht zuletzt eine Regionalschule.
Wir können viele Fragen im Anschluss klären, meine Herren Kollegen, aber lassen Sie mich zunächst einmal meine Gedanken zu Ende führen. Diese sind Ihnen offensichtlich sehr unangenehm. Wenn Sie Ihre Dorfbürgermeister fragen, was diese von Ihrer Bildungspolitik halten, dann sagen die Ihnen – das wissen Sie längst –, dass Ihre Bildungspolitik nicht im Sinne des ländlichen Raumes ist.
Sie sagen Ihnen, dass Sie den ländlichen Raum nicht stärken, sondern alles tun, ihn zu schwächen. Die Kommunalpolitiker vor Ort glauben längst nicht mehr, dass Sie etwas für die Gemeinden tun. Zu oft haben Sie Ihre Versprechen nicht gehalten, angefangen beim kommunalen Finanzausgleich, der vor allen den strukturschwachen Gemeinden keinerlei Perspektiven lässt, bis hin zu Ihrer Schulpolitik, die genau diesen kleinen Gemeinden nach und nach die Schule als Ort der Identifikation und als Symbol für Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl einer Gemeinde genommen hat und weiter nimmt.
Sie tragen die Verantwortung dafür, meine Damen und Herren von der CSU, dass unsere bayerischen Gemeinden immer weiter geschwächt werden und Sie schwächen damit auch ein intaktes Gemeindeleben.
Ich gehe ein Stück weiter und sage: Genauso wie Sie vor zwei oder drei Jahren die Einheit der Hauptschule propagiert haben, hinter der nichts anderes steckte als eine Sparpolitik auf Kosten der betroffenen Schülerinnen und Schüler, propagieren Sie heute die Stärkung der Grundschulen im ländlichen Raum vor allem mit der Notwendigkeit, jahrgangsübergreifende Klassen einzurichten. Was Sie tatsächlich damit beabsichtigen ist, auf Kosten des ländlichen Raumes und auf Kosten der Schule im ländlichen Raum zu sparen.
Niemand sagt, dass Klassengrößen von 14, 15 oder 16 Schülerinnen und Schülern nicht möglich wären, ja sie sind sogar pädagogisch sinnvoll. Solche Klassengrößen würden einen Schulstandort im Wettbewerb mit den großen Städten vielleicht sogar stärken. Aber kleine Klassen mit 15 oder 16 Schülerinnen und Schülern brauchen genauso viele Lehrerstunden wie große Klassen mit 30 oder 32 Schülerinnen und Schülern. Deswegen bilden Sie jahrgangsübergreifende Klassen, deswegen verändern Sie die Sprengel so, dass wieder große Klassen herauskommen.
Ich habe eben vieles zu sagen und möchte die CSU dazu bewegen, unseren Gedanken zu folgen.
Letzter Satz: Sie sparen am ländlichen Raum, nennen es Stärkung des ländlichen Raums und meinen, niemand merkt es.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vor nicht einmal vier Wochen hat Innenminister Dr. Beckstein einen hoch angesehenen Polizeiführer aus Unterfranken öffentlich einen Versager genannt. Das war – so müssen wir heute feststellen – ein folgenschwerer Fehler. Dieser Wutausbruch zeugt nicht gerade von einem partnerschaftlichen, modernen Führungsstil, sondern bringt eher ein stark hierarchisches Denken zum Ausdruck, nach dem Motto: Wer aufmuckt, der bekommt eine übergebraten. Heute stellt sich vielmehr die Frage, wer der eigentliche Versager ist.
Wenn ein bayerischer Innenminister den Anspruch erhebt, für die Sicherheit auf öffentlichen Straßen in Bayern sei ausschließlich die Polizei zuständig, dies aber im wirklichen Bayern nicht mehr gilt, wer hat dann versagt? Der örtliche Polizeiführer, der Streifenpolizist, gar der Bürgermeister oder der Innenminister, der für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen hat?
Nicht nur in Schweinfurt und im dortigen Landkreis, sondern auch im Landkreis Dachau, so wurde gestern bekannt, wurden und werden private Sicherheitsdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung engagiert. Entscheidend dabei ist, dass die Gemeinden überhaupt einen Anlass gesehen haben, einen privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen, statt der bayerischen Polizei zu vertrauen. Das ist der Punkt, über den wir heute diskutieren müssen.
Sicherheit zu geben ist eine Kernaufgabe des Staates; darin sind wir uns einig. Es ist ein Markenzeichen eines demokratischen Staates, diese Kernaufgabe gegenüber jedermann zu erfüllen, egal, wo er herkommt und wo er wohnt. Deshalb ist auch der Wahlspruch der bayerischen Polizei richtig, wie er auf der Internetseite veröffentlicht ist: Polizei Bayern – der Garant für Ihre Sicherheit. Der Anspruch ist richtig und die Motivation der Polizistinnen
und Polizisten, genau das zu sein, nämlich Garant für unsere Sicherheit, ist es auch. Nur lässt man sie das nicht, zumindest in einigen Gebieten Bayern ist das offenbar nicht mehr der Fall, und zwar vor allem im ländlichen Raum. Wenn ich an die Diskussion von heute morgen denke, dann muss ich sagen: Hier könnten Sie ernst machen mit der Stärkung des ländlichen Raums. In beiden Gemeinden im Landkreis Dachau – so hat man mir gesagt – würde die Polizei helfen wollen, aber sie liegen im hintersten Winkel des Landkreises und die Polizei brauche zu lange, bis sie dort sei. Genau dies fällt in die Verantwortung des Innenministeriums. Der Innenminister ist dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die Polizeistrukturen so beschaffen sind, dass ein ausreichendes Maß an Sicherheit in ganz Bayern gewährleistet werden kann, auch im ländlichen Raum und auch im hintersten Winkel des Landkreises Dachau.
Man muss sich einmal die Diskrepanz vor Augen führen: Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten machen eine sehr gute Arbeit; das haben sie erst kürzlich bei der Fußballweltmeisterschaft und beim Papst-Besuch bewiesen. Im Alltag schaffen wir es aber nicht, Gemeinden im hintersten Winkel eines Landkreises die Sicherheit zu geben, dass die Polizei da sein kann, wenn sie gebraucht wird. Das ist doch der Grund für den Einsatz von Sicherheitsdiensten in den Gemeinden. Die Bürgermeister sehen: Ich muss etwas tun, um unsere Kinderspielplätze zu schützen, Vandalismus zu verhüten oder – schlimmer noch – der Bevölkerung die Angst zu nehmen, allein durch dunkle Gassen zu gehen. Sie sehen auch: Unsere Polizei würde das gerne tun, aber sie kann es nicht, weil nur noch ein oder zwei Streifenwagen nachts im ganzen Landkreis verfügbar sind. Das ist das Problem, vor dem wir stehen und das gelöst werden muss. Das Problem besteht offensichtlich in mehreren Teilen Bayerns, quer durch alle Zuständigkeitsbereiche von Polizeidienststellen.
Sehr überrascht war ich, dass das Innenministerium auch hiervon nichts gewusst haben will. Wenn es ein Ministerium gibt, das stets als nahezu allwissend auftritt, so ist es doch das Innenministerium – außer der Staatskanzlei selbstverständlich. Es stellt sich die Frage, wieso sind diese Vorgänge des Einsatzes privater Sicherheitsdienste angeblich niemals zur Kommunalaufsicht im Innenministerium vorgedrungen? Oder hat man die Frage nur nicht wichtig genug genommen?
Ich weiß natürlich genau, was Sie jetzt antworten werden. Sie werden sagen: Frau Schmitt-Bussinger, deswegen machen wir doch die Polizeireform mit den tollen Einsatzzentralen voll modernster Technik, damit nicht auf jeder Wache jemand am Funk sitzen muss, sondern alle Beamten vor Ort rausgehen können. Sie werden sagen: Deshalb machen wir die Polizeireform, damit mehr Indianer auf der Straße sind und weniger Häuptlinge in den Dienststellen. Wo sind nun in Unterfranken die sogenannten Indianer auf der Straße? Wo ist die Polizeipräsenz für die Bevölkerung spürbar gestiegen? Wieso ist dann die Zusammenarbeit von Kommunen mit den privaten Sicherheitsdiensten nicht schlagartig mit dem Wirken der Polizeireform in Unterfranken beendet worden? Wieso melden sich denn landauf, landab Kritiker der Reform aus den Reihen der Polizei zu Wort? Wieso bekomme ich ano
nyme Mails und Briefe von Polizeibeamtinnen und beamten, die sich nicht trauen, öffentlich Kritik zu üben, aber in Sorge um die Arbeit der Polizei sind?
Ich sage Ihnen voraus: Ihre missratene Polizeireform wird Ihnen nichts nützen. Hier hat Ihnen der Herr Ministerpräsident ein Kuckucksei ins Nest gesetzt, über das Sie nun bis zur Erschöpfung brüten können. Eine tolle Sache kann aus diesem Ei nicht mehr entstehen. Da sieht man, was herauskommt, wenn die Staatskanzlei nicht nur alles weiß, sondern alles besser weiß.
Ja, so ist Stoiber. Allwissend.
Entscheidend wäre gewesen, Verwaltungsbelastungen der Beamtinnen und Beamten abzubauen und in der Personalentwicklung mit dem Aufgabenzuwachs der Polizei Schritt zu halten.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung privatisiert wird. Bayerns Polizei muss tatsächlich der Garant für unsere Sicherheit bleiben, nicht nur auf dem Papier und nicht nur in Lippenbekenntnissen im Parlament, sondern im wirklichen Leben, in allen Teilen Bayerns, auch im hintersten Winkel der Landkreise. Wir dürfen nicht zulassen, dass Bürgermeister sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als private Sicherheitsleute zu engagieren. Das ist unsere Aufgabe. Die Beispiele aus Schweinfurt und Umgebung und die Beispiele im Landkreis Dachau haben gezeigt, dass es nicht von der Entscheidungsfreude oder dem Einsatz eines einzelnen Dienststellenleiters abhängt, ob die Polizei die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann, sondern es hängt entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, die wir im Parlament und die Sie, Herr Innenminister und Herr Staatssekretär, im Innenministerium setzen.
Das zeigt aber auch, dass man mit dem Vorwurf, sehr geehrter Herr Minister, an Untergebene, diese hätten versagt, sehr vorsichtig umgehen sollte. Das kann leicht auf einen selbst zurückschlagen. In diesem Sinne erwarte ich eine breite Unterstützung und die Zustimmung zu unserem heutigen Dringlichkeitsantrag.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass sich dies in der Marktgemeinde Altomünster ganz anders verhält und dass es hier tatsächlich um eine Kontrolle im Rahmen der öffentlichen Sicherheit geht und nicht, wie Sie es für Karlsfeld dargestellt haben, um die Aufrechterhaltung der Ordnung? Darauf sind Sie nämlich interessanterweise nicht eingegangen. Hier ging es offensichtlich darum, Ruhestörung und Vandalismus zu verhindern. Können Sie das bestätigen, ja oder nein?
Herr Minister, wenn Sie meiner Rede zugehört haben, müssen Sie zugeben, dass ich kein konkretes Beispiel genannt habe, das in Karlsfeld oder in Altomünster vorgefallen wäre. Deswegen haben Sie auch nicht recht, wenn Sie sagen, ich hätte mich auf diese konkreten Ordnungswidrigkeiten berufen. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es auch in Karlsfeld um Vandalismusereignisse ging, für deren Behebung Polizei und private Sicherheitsdienste eingesetzt worden sind, und dass es nicht allein um die Einhaltung der Badesatzung gegangen ist? Ist Ihnen das bekannt?
Frau Präsidentin, Herr Innenminister, Herr Staatssekretär, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu einem zweiten Thema aus dem Bereich der inneren Sicherheit, bei dem Sie, Herr Minister, nicht gut aussehen. Aber Sie können etwas dazu beitragen, dass Sie künftig besser aussehen.
Mit unserem Antrag „Schleierfahndung in Mittelfranken nicht reduzieren“ haben wir heute, wie ich meine, eine Diskussion mit ungewöhnlicher Rollenverteilung. Das Anliegen meiner Fraktion ist es, die Schleierfahndung in ihrer Qualität nicht zu beeinträchtigen.
Sie brauchen alte Legenden nicht hochzuhalten.
Wir haben dieses Gesetz aus bestimmten Gründen abgelehnt, aber nicht generell die Schleierfahndung. Auch wenn Sie es nicht gerne hören, war es so. Im Übrigen ist es schon zehn Jahre oder länger her – Sie sollten endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass die SPD offensiv für die Schleierfahndung eintritt, Herr Kollege Kreuzer. Ich denke, dass damit dieses Thema abgehandelt ist.
Die Staatsregierung und Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, sind auf dem besten Wege das erfolgreiche Kontroll- und Fahndungsinstrument zu demontieren. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die erfolgreiche Schleierfahndung in Mittelfranken und um deren Zukunft.
Ich weiß, dass alle gerne nach Hause gehen möchten.
Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht etwa um einen belanglosen Detailaspekt einer Polizeireform, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nach wie vor für überflüssig halten und deswegen ablehnen, sondern es geht um die Frage, ob und wie grenzüberschreitende Kriminalität weiterhin erfolgreich bekämpft werden kann, und darum, ob unsere Fahndungseinheiten vernünftig strukturiert sind und ihre Ausstattung der Bedeutung ihrer Aufgabe angemessen ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Schleierfahndung – ich denke, da sind wir uns einig – ist aus der polizeilichen Praxis nicht mehr wegzudenken.
Was aber jetzt im Zuge der Polizeireform in Mittelfranken vorgesehen ist, reduziert zum einen die Kontrolldichte, demontiert und demoralisiert zum anderen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schwächt die Fahndung und damit auch die Fahndungserfolge. Das, Herr Minister Beckstein, können Sie nicht wollen.
Kolleginnen und Kollegen, aus den vergangenen Debatten hier im Hause wissen wir: Die Schleierfahndung ist in ganz Bayern unterschiedlich geregelt. Ich will darauf nicht näher eingehen. In Mittelfranken ist es jedenfalls so, dass sogenannte Fahndungskontrollgruppen bei den Polizeiinspektionen gebildet wurden, und zwar an drei Standorten: Feucht, Erlangen und Ansbach. Das war – so muss man heute sagen – ein Vorzeigeprojekt, das europaweit für Nachahmung sorgte.
Dann schlägt die Polizeireform zu. Vor allem wohl aus finanziellen Gründen, vielleicht auch, weil die örtliche Führung kein besonderes Faible für die Fahndungskontroll
gruppen hat, soll nun erprobt werden, ob man das gleiche Ergebnis nicht auch mit weniger Standorten und vor allem mit weniger Personal erreichen könnte. Ich will ausdrücklich dazusagen, dass man dagegen, sich Gedanken zu machen, ob man Personal einsparen und es anders organisieren kann, nichts sagen kann. Im konkreten Fall macht man einen Pilotversuch. Dieser sollte zwar schon längst beendet sein, aber die Zahlen, sprich die Fahndungserfolge, waren nicht vorzeigbar. Also wird der Versuchszeitraum einfach verlängert, das Personal wird aufgestockt, weil – das wissen wir alle – Modellversuche oder Pilotprojekte in Bayern zum Erfolg verurteilt sind.
Das Zwischenergebnis zum heutigen Stand, zumindest soweit es mir bekannt ist: Die Fahndungskontrollgruppe in Ansbach ist aufgelöst, und bei der Fahndungskontrollgruppe in Erlangen haben sich wegen der Unruhen so viele Beamte wegbeworben – und niemand hat sie aufgehalten, was ich noch viel unglaublicher finde –, dass von den zehn oder zwölf Planstellen nur noch drei besetzt sind. Eine Rund-um-die-Uhr Fahndung können Sie damit in Erlangen vergessen. Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Schleierfahndung findet damit sowohl am Standort in Ansbach als auch am Standort Erlangen de facto nicht mehr statt.
Dennoch von einem „ergebnisoffenen Versuch“ zu sprechen ist mehr als ein Witz. Die örtliche Polizeiführung sagt dann: Das macht aber nichts. Auf der A 7 – also der Autobahn, die an Ansbach angrenzt – kommt nachts sowieso nur alle halbe Stunde ein Auto vorbei – was nicht stimmt. Die Ansbacher haben also eh wenig zu tun, und überhaupt: Irgendwann müssen ja alle am Autobahnkreuz Feucht vorbei, und da ist die Fahndungskontrollgruppe Feucht.
Nun muss man sich aber vor Augen führen, dass in Feucht nicht etwa eine Hundertschaft von Beamtinnen und Beamten auf „Kundschaft“ wartet, sondern da haben sie etwas mehr als 20 Beamte im Schichtdienstbetrieb. Folglich ist es eine Milchmädchenrechnung zu glauben bzw. uns glauben zu machen, dass die Kontrolldichte unter dem Wegfall der Fahndungskontrollgruppenkapazitäten in Ansbach und dem Schrumpfungsprozess in Erlangen nicht leiden würde.
So war es dann wohl auch in den letzten Monaten. Anders ist nicht zu erklären, dass Sie, Herr Minister, der Fahndungskontrollgruppe in Feucht Mitte September offensichtlich sieben neue Beamtinnen und Beamte zugeteilt haben, obwohl Sie damit die Personaldecke mitten im Pilotversuch verändert haben. Das machen Sie sonst nie, ist mir gesagt worden. Aber das Argument, dass die Aussagekraft verloren gehen würde – ich würde sagen: dass nicht die gewünschte Aussage herauskäme –, das sticht in diesem Fall. Diese Beamtinnen und Beamten, die Sie der Fahndungskontrollgruppe Feucht zugeführt haben, fehlen natürlich anderenorts. Aber das ist momentan offensichtlich nicht von Bedeutung.
Wohin soll es nach dem Pilotversuch gehen? In den nächsten Wochen, so ist mir gesagt worden, wird auch dieser lang währende Pilotversuch zu Ende sein. Die Frage, wo es dann hingeht, müssen Sie sich stellen, Herr
Minister, und diese Frage müssen Sie auch umgehend beantworten.
Nach den Vorstellungen der örtlichen Führung soll die Schleierfahndung künftig nur noch von Feucht aus geschehen, und zwar mit einem Drittel weniger Personal, als es bis vor kurzem mittelfrankenweit zur Verfügung stand. Die Frage ist: Kann das gut gehen mit einem einzigen Einsatzstandort, von dem aus ein Netz von rund 360 Autobahnkilometern betreut werden soll? Wenn Sie an einem Rastplatz in Westmittelfranken kontrollieren wollen, haben Sie erst einmal eine Anfahrt von rund einer Stunde. Ist das vernünftig? Da muss man doch einfach sehen, welche Verkehrsströme durch Mittelfranken laufen, von Nord nach Süd, von Nordwest Richtung Südost – das ist die sicherlich auch Ihnen bekannte Drogentrasse von Holland Richtung Balkan und Osteuropa – und von Südwesten Richtung Osten zur tschechischen Grenze, eine Dreiviertelstunde hinter Nürnberg. Nicht umsonst haben wir von der Gatewayfunktion der Metropolregion Nürnberg gesprochen. Sie macht sich eben auch bei der Schleierfahndung bemerkbar.
Ich will nicht darauf eingehen, dass das eingesparte Personal in Ansbach den ZEGen, also den Zivilen Einsatzgruppen, zugeteilt werden soll. Das ist ein wichtiges Instrument, hat aber mit der Schleierfahndungsarbeit nichts zu tun. Ich meine, Sie, Herr Minister Beckstein, haben die Notwendigkeit, international tätige Kriminalität zu bekämpfen, betont und auf die hohe Bedeutung der Schleierfahndung hingewiesen.
Die Schleierfahndung ist eine tragende Säule der inneren Sicherheit. An diese tragende Säule legen Sie die Axt, wenn Sie es zulassen, dass die Schleierfahndung in Mittelfranken um ein Drittel ihres Personals gebracht wird. In keinem anderen Präsidiumsbezirk soll jedenfalls ein ähnlicher Umbau stattfinden. Ich erwarte von Ihnen, Herr Minister, dass Sie hier nicht mitspielen, sondern Ihr Veto einlegen. Es wäre schon grotesk, wenn ausgerechnet ein Aushängeschild bayerischer Sicherheitspolitik auch nach jahrelanger Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Schleierfahndung und ihre Modalitäten
das ist Ihre praktische Politik, Herr Kollege – kurzfristigen Stellenverschiebungen im Zusammenhang mit der Polizeireform zum Opfer fallen würde. Wir brauchen in einem Europa ohne Grenzen eine effektive Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, und ich bin der festen Überzeugung, diese kann nur dann erfolgreich sein, wenn ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird und die Einheiten an strategisch wichtigen Orten vorhanden sind. Das sind eben in Mittelfranken Erlangen, Feucht und Ansbach.
Darum geht es, Herr Minister Beckstein. Sie haben meiner Meinung nach schon viel zu lange zugeschaut. Ich erwarte endlich klare Entscheidungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Alles kann man so nicht stehen lassen, auch wenn es aus dem Munde eines bayerischen Innenministers kommt. Zum Ersten: Der Modellversuch war ursprünglich bis Ende Juni vorgesehen. Dann gab es eine Verlängerung, zunächst auf unbestimmte Zeit, weil die Ergebnisse noch nicht so waren, wie sie sein sollten.
Zum Zweiten: Herr Minister, ich habe heute im Protokoll der Plenarsitzung vom Mai oder vom Juni nachgelesen. Damals haben Sie gesagt, dass sofort nach der FußballWeltmeisterschaft darüber entschieden werde. Der Zeitpunkt „sofort nach der Weltmeisterschaft“ ist vorbei. Heute erfahre ich, dass darüber Ende November entschieden wird. Selbstverständlich kann ich bis dahin warten. Dagegen ist gar nichts zu sagen. Herr Minister, die Information, die Sie bekommen haben, wonach die Anzahl der Fahnder im Modellprojekt gleich geblieben sei, stimmt nicht, wie das der Leiter der Fahndungskontrollgruppe Feucht am Rande der Podiumsdiskussion am Donnerstag gesagt hat. Sieben neue Fahnder sind am 15. September in den Modellversuch einbezogen worden. Seitdem seien die Zahlen und Aufgriffe so, wie man es sich vorstellt, also viel besser, als es vorher der Fall war.
Noch ein Satz: Herr Kollege Peterke, ich habe sehr wohl gehört, als Sie sagten, dass dieses Modellprojekt ergebnisoffen sei.
Wenn man aber weiß, dass es in Ansbach keine Fahndungskontrollgruppe mehr gibt und in Erlangen von ursprünglich zehn oder zwölf Mitarbeitern gerade noch drei Dienst tun, dann frage ich mich schon, wie ernst es gemeint ist, den Modellversuch ergebnisoffen zu führen. Soweit meine Anmerkungen. Ich bitte Sie, diese Überlegungen in Ihre Entscheidung einzubeziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Modellversuche sind in Bayern üblicherweise eine Spezialität des Kabinetts – insbesondere des Herrn Innenministers Dr. Beckstein.
Zahlreiche Modellversuche wurden uns bisher – im wahrsten Sinn des Wortes – beschert, die zugegebenermaßen nicht immer auf unsere ungeteilte Zustimmung gestoßen sind, wie zum Beispiel die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken, natürlich die Polizeireform oder auch der Modellversuch Fahndungskontrollgruppe Ansbach.
Trotzdem bringen wir heute einen Gesetzentwurf ein, der ebenfalls einen Modellversuch zum Inhalt hat, nämlich die Erprobung von Zweckverbänden im Bereich der Feuerwehr bei kreisangehörigen Gemeinden. Dieses Erprobungsgesetz selbst soll auf fünf Jahre befristet sein. Die Wirkungen, meine Damen und Herren, könnten allerdings auf Jahrzehnte hinaus neue, zukunftsweisende Entwicklungen bei den freiwilligen Feuerwehren befördern.
Meine Damen und Herren, freiwillige Feuerwehren erfüllen nicht nur eine lebenswichtige Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger, nämlich den abwehrenden Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen, sondern sie sind auch in ganz besonderem Maße Identifikationspunkt in einer Gemeinde, der Inbegriff gemeinschaftlichen Engagements im Ehrenamt. Insofern wird jede – ich betone: jede – Maßnahme im Bereich der Feuerwehren ganz genau von den Menschen im Land beobachtet, und ich sage: zu Recht.
Strukturveränderungen, wie wir sie heute vorschlagen, sind deshalb behutsam anzugehen, aber Strukturveränderungen müssen auch möglich sein. In dem Maße, wie sich Arbeits- und Lebensbedingungen ändern, müssen Strukturen überdacht werden, die die Handlungsfähigkeit unserer Feuerwehren auch für die Zukunft bewahren.
Wie ist die aktuelle Situation? Jede Gemeinde in Bayern muss eine Feuerwehr betreiben, in der die Bürger auch Dienst tun. Das Feuerwehrgesetz betont: „Es sind stets Feuerwehren der Gemeinde, in der nur ihre Bürger Dienst tun.“ Das Gesetz geht traditionell letztlich von der örtlichen Schicksalsgemeinschaft aus, die Gefahren gemeinsam abwehren soll.
Die Frage ist nur: Muss diese Einschränkung sein und ist diese Einschränkung noch zeitgemäß? Interkommunale Zusammenarbeit gilt als absolut zeitgemäß und wird von Kommunen auf vielfältige Art und Weise praktiziert: gemeinsame Gewerbegebiete, gemeinsame Marketingstrategien und vieles mehr. Für die Feuerwehren gilt dies ausdrücklich nicht. Sie dürfen zwar ein gemeinsames Feuerwehrhaus bauen oder einen gemeinsamen Löschwasserteich anlegen, aber eine gemeinsame Wehr dürfen sie nicht bilden, das verbietet das Feuerwehrgesetz.
Wenn Sie sich die Einsatzbereiche freiwilliger Feuerwehren ansehen, werden Sie feststellen: Ganz selten ist nur eine Feuerwehr am Einsatzort, meist sind freiwillige Feuerwehren benachbarter Ortschaften mit von der Partie. Und mehr noch: Die Einsätze werden komplizierter. Denken Sie allein an die vielen gefährlichen Stoffe, die in unserer hoch technisierten Welt abgelagert, transportiert und verarbeitet werden. Wir brauchen also bei den freiwilligen Wehren zunehmend Spezialisierung, Arbeitsteilung, entsprechende Ausbildung. Wir brauchen in diesem Zusammenhang auch entsprechend spezielles Gerät. Beides kostet Geld, und zwar vor allem das Geld der Kommunen. Der Kostendruck bei den Gemeinden wird erhöht, das wissen wir, trotz steigender Finanznot.
Das Alter der Ausrüstung ist nicht so sehr eine Prestigefrage, sondern eine Frage der Einsatzfähigkeit und der Sicherheit der Feuerwehrleute. Sie können diese Leute nicht mit einem veralteten Atemschutz in ein brennendes Haus schicken. Deswegen sind Wege gefragt, wie man wirtschaftlich effizient gute Feuerwehrarbeit leisten kann.
Aber nicht nur das Geld spielt eine Rolle, es geht auch um die Frage: Können wir auf Dauer rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, einsatzbereit sein, auch wenn die Hälfte der Wehrmitglieder 30 oder 40 Kilometer entfernt als Tagespendler arbeiten? Das sind die konkreten Fragen bei unseren Feuerwehren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlagen wir vor: Geben wir Gemeinden, die daran interessiert sind, die Möglichkeit, gemeinsam eine Feuerwehr zu betreiben. Lassen wir da, wo die Menschen vor Ort es für sinnvoll halten, sowohl die verantwortlichen Politiker als auch die verantwortlichen Personen bei den Feuerwehren, zu, die Kräfte zu bündeln und sich zusammenzuschließen. Das erleichtert zum einen die Zusammenarbeit, das erhöht die Einsatzfähigkeit rund um die Uhr, das erleichtert auch den Gemeinden die Finanzierung.
Unser Vorschlag lautet deshalb: Nutzen wir die bewährten und in den Gemeinden vertrauten Strukturen eines kommunalen Zweckverbandes auch im Feuerwehrwesen.
Natürlich braucht es hierfür gewisse Voraussetzungen. Erstens: Die Hilfsfrist muss auch bei einer gemeinsamen Feuerwehr an allen Einsatzorten eingehalten werden. Zweitens: Die Gemeinden müssen dem gleichen Landkreis angehören, sonst bekommen wir Probleme mit den Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden im Katastrophenfall. Drittens: Wir setzen auf Freiwilligkeit. Gemeinden und Feuerwehren müssen an einem Strang ziehen, damit das Ganze auch gut umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, es gibt Gemeinden in Bayern, die bereits ihr konkretes Interesse an einer solchen Zusammenarbeit angemeldet haben, in Unterfranken und in Mittelfranken. Der Bayerische Gemeindetag hat darüber hinaus unseren Vorstoß positiv bewertet. Ich bin sicher, wenn erst einmal die gesetzlichen Möglichkeiten für gemeinsame Feuerwehren geschaffen sind, werden weitere Gemeinden davon Gebrauch machen, auch weil sie alleine dauerhaft nicht überlebensfähig sein werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir ist bekannt, dass eine Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ansteht und auch eine diesbezügliche Regelung in Erwägung gezogen wird. Sie wird zwar in Erwägung gezogen, man weiß aber nicht, ob sie umgesetzt wird. Diese Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird auch erst in ein oder zwei Jahren kommen. Das sind für mich die wesentlichen Gründe, dieses Erprobungsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt einzubringen und um Umsetzung und Unterstützung zu bitten. Es ist wichtig, die interkommunale Zusammenarbeit umgehend auf den Bereich gemeinsamer Feuerwehren auszudehnen. Das wäre mit unserem Vorschlag möglich. Jedenfalls sollte uns allen gemeinsam die Frage eines effizienten Feuerwehrdienstes in allen Ortschaften Bayerns eine ernsthafte Diskussion wert sein. Hierzu bitte ich um konstruktive Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, treffen Berichte zu, wonach die Wasserschutzpolizei Nürnberg im Zuge der Polizeireform in Mittelfranken die bisherigen Diensträume in der Rotterdamer Straße verlassen soll, und wie kann dies gegebenenfalls fachlich im Hinblick auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, insbesondere auch mit Blick auf dann zwangsläufi g längere Anfahrtswege zum Hafenareal und zum Rhein-MainDonau-Kanal, gerechtfertigt werden?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wann mit einer Entscheidung in dieser Sache zu rechnen ist, und wie Ihr Haus dieses Vorhaben beurteilt?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie mir aus dem Innenministerium bekannt ist, soll die Umsetzung der Polizeireform in Mittelfranken im Oktober bzw. November vollzogen werden. Daraus ergibt sich die Frage: Wann ist spätestens mit einer Entscheidung in Ihrem Hause zu rechnen? – Ich denke, das müsste spätestens im September sein. Können Sie einen konkreten Zeitpunkt nennen, zu dem die Entscheidung bezüglich nicht nur dieses Themas, sondern auch bezüglich der Polizeireform insgesamt fallen soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Abschluss. Das geringe Interesse hier zeigt, dass es sich nicht um das prickelndste Vorhaben dieses Hauses handelt. Dieser Gesetzentwurf verspricht wie so manch anderer wieder einmal mehr, als er einlöst, und er ver
ändert Vorgaben, die zumindest teilweise als demokratiefeindlich bezeichnet werden müssen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Anspruch der Staatsregierung ist es, unter anderem zu Kostenersparnissen und zu einer Verwaltungsvereinfachung beizutragen, Unklarheiten zu beseitigen, Konsequenzen aus den Erfahrungen der Kommunalwahlen zu ziehen – vor allem aus den Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen in Dachau – und Wahlfälschungen vorzubeugen. Diese Vorgaben sind ausdrücklich zu begrüßen; die vorgeschlagenen Änderungen werden diesem Anspruch jedoch in keiner Weise gerecht.
Schauen wir uns nur einmal an, welche Konsequenzen aus den Unregelmäßigkeiten bei den Dachauer Kommunalwahlen 2002 gezogen werden und wie erneuten Wahlfälschungen vorgebeugt werden soll. Zukünftig wird eine eventuell notwendige Nachwahl auch auf die Briefwahl allein beschränkt werden können. So weit, so gut. Eine weitere Konsequenz ist, die Befugnisse der Rechtsaufsichtbehörde zu stärken. Wie soll das geschehen? – Werden Wahlvorschriften verletzt wie in Dachau und würde sich dabei keine andere Sitzverteilung ergeben – so steht es im Gesetzentwurf –, steht es nun im Ermessen der Behörde, das Wahlergebnis zu berichtigen oder auch nicht. Abgesehen davon, dass im Sinne einer korrekten Abbildung des Wählerwillens sehr wohl der Anspruch auf ein bis zur letzten Stimme sauber ausgezähltes Ergebnis zu erheben ist, fragt man sich schon, woher die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Nachzählung wissen soll, dass eine andere Sitzverteilung nicht zu erwarten ist. Von daher hat meine Fraktion gegen diese Regelung erhebliche Bedenken.
Insgesamt erscheint es nicht recht ersichtlich, in welcher Weise Manipulationen abseits der Unvereinbarkeit von Wahlorganstätigkeit und eigener Bewerbung vorgebeugt wird oder gar die Handlungsmöglichkeiten der Rechtsaufsicht nach Rechtsverstößen verbessert werden. Wir sehen die neue Regelung eher als eine Aufweichung denn als eine Verbesserung und lehnen sie deshalb ab.
Kolleginnen und Kollegen, im Mittelpunkt der Gesetzesreform steht – das wurde immer wieder erklärt; auch Sie, Herr Dr. Weiß, haben es gesagt – die Harmonisierung von Wahlterminen. Mit dem Ziel, weniger Wahltermine zu haben, Gemeinderats- und Kreistagswahlen sowie Bürgermeister- und Landratswahlen gemeinsam durchführen zu können, soll nun die Amtszeit eines Bürgermeisters oder Landrats auf bis zu acht Jahre ausgedehnt werden können, aber zumindest vier Jahre betragen. Diese Regelung halten wir von SPD-Fraktion für geradezu demokratiefeindlich.
Hier muss die Frage erlaubt sein, ob eine Amtszeit von acht Jahren noch mit dem demokratischen Grundsatz der Legitimation von Herrschaft auf Zeit zu vereinbaren ist. Die von der Staatsregierung vorgeschlagene Regelung ist darüber hinaus keine echte Harmonisierung; denn es wird weiterhin Wahlen außerhalb der regulären Wahltermine geben. Das ist meiner Meinung nach nichts Halbes und nichts Ganzes.
Ein Blick über die Landesgrenzen nach Baden-Württemberg zeigt uns zum Beispiel, dass auch ganz andere Regelungen möglich sind. Die Bedeutung der Bürgermeister und Landräte dort hat zur Folge, dass diese Wahltermine immer außerhalb der regulären Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreistagswahlen stattfi nden. Auch diesen Ansatz kann man wählen, und deswegen muss eine Harmonisierung nicht unbedingt das Ziel aller Bemühungen sein, schon gleich nicht, wenn es dennoch immer wieder Wahltermine zwischen den regulären Terminen geben wird.
Kritisch zu betrachten sind meiner Meinung nach auch folgende Regelungen: erstens der Losentscheid bei Stimmengleichheit, zweitens das Rücktrittsrecht vor einer Stichwahl und drittens die Lockerung der Unvereinbarkeitsregelung zwischen Ausübung des Bürgermeisteramtes und einer im Vertretungsfall notwendigen Landratstätigkeit.
Bisher war bei Stimmengleichheit der jeweilige Listenplatz entscheidend dafür, wer in das jeweilige Gremium einzog. Jetzt soll das Los entscheiden. Begründet wird dieses Vorhaben interessanterweise nicht. Die SPD-Fraktion hält diese Regelung nicht für sinnvoll. Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf und deshalb lehnen wir diese Regelung ebenso ab.
Ebenso wenig besteht ein Bedarf dafür, ein Rücktrittsrecht bei Stichwahlen einzuführen. Hierfür gibt es eine Begründung und diese sollte man sich einmal anhören. Ich zitiere:
Die Regelung soll der Kostenersparnis dienen, indem erfolglose Stichwahlen dadurch vermieden werden, dass Stichwahlteilnehmer nicht gegen ihren Willen in die Stichwahl gedrängt werden. Anderenfalls bestünde … die Gefahr,
man höre und staune
dass der Gewählte nach Durchführung der Stichwahl die Wahl nicht annimmt.
Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Gewählter nach der Stichwahl die Wahl nicht angenommen hat. Das ist eine sehr merkwürdige Regelung. Mir scheint, dass diese Neuregelung sehr an den Haaren herbeigezogen ist. Dar
über hinaus – das muss deutlich gesagt und refl ektiert werden – wird das Ziel, Kosten zu vermeiden, weitgehend verfehlt. Übt nämlich einer der zur Stichwahl berufenen Kandidaten sein Rücktrittsrecht aus, führt das gemäß Artikel 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 zwingend zur Wiederholung der Wahl und ein neuer Wahlgang fi ndet somit auf jeden Fall statt. Die vorgeschlagene Norm ist somit weder erforderlich noch zur Erreichung des genannten Ziels geeignet, eventuell sogar handwerklich fehlerhaft. Schon deshalb ist ein Rücktrittsrecht vor der Stichwahl abzulehnen.
Im Übrigen ist zu vermuten – zumindest könnte es in diese Richtung gehen –, dass es sich um einen erneuten Schritt in Richtung der Abschaffung der Stichwahl handeln könnte. Wir haben noch alle den Vorstoß des Herrn Innenminister Dr. Beckstein, die Stichwahlen abzuschaffen, im Hinterkopf. Schon in der Wortwahl der Begründung drückt sich eher eine Geringschätzung der Stichwahl aus. Eine Stichwahl kann per se nicht erfolglos sein, denn sie birgt mitunter ein sehr unerwartetes Wahlergebnis in sich und vermittelt einem Bewerber immer die demokratische Legitimation des Souveräns.
Hier von Erfolglosigkeit zu sprechen, bedeutet, der Entscheidung des Souveräns in unangemessener Weise vorzugreifen. Im Ergebnis ist das Rücktrittsrecht in Bezug auf die Stichwahl daher abzulehnen.
Wir wollen auch nicht – ich meine, auch das ist ein demokratiefeindlicher Vorgang – die Lockerung der Unvereinbarkeitsregelung eines stellvertretenden Landrats, der die Stellvertretung übernehmen soll, mit dem Amt eines Bürgermeisters. Ich glaube, hier wird es bestimmt Interessenkonfl ikte geben, die mit der bisherigen Regelung ausgeschlossen sind. Deshalb wollen wir die bisherige Regelung so beibehalten.
Nicht unproblematisch und nicht akzeptabel ist – Frau Kollegin Kamm hat bereits darauf hingewiesen – die Ausweitung des Ehrensolds und die damit verbundenen Pensions- und Hinterbliebenenansprüche. Der Ehrensold ist zwar formal eine freiwillige Leistung, aber de facto wird dieser Ehrensold mehr oder weniger immer gewährt. Er ist also nichts anderes als eine Entschädigung mit Pensions- und Hinterbliebenenanspruch für ehrenamtliche stellvertretende Wahlbeamte. Das ist mit unserer Vorstellung des Ehrenamtes nicht zu vereinbaren. Wenn eine Regelung notwendig erscheint, dann muss man zu hauptamtlichen Tätigkeiten mit entsprechender Vergütung kommen.
Nun zum traurigen Höhepunkt, nämlich dem Abstimmungsquorum. Traurig ist es deshalb, weil Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, wieder einmal Ihre Abneigung gegen Bürgerbeteiligung und gegen jegliche Form der direkten Demokratie zum Ausdruck bringen. Sie sind nicht bereit, in Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 000 und 50 000 mehr erfolgreiche Bürgerbeteiligungen zu ermöglichen. Man kann nur zu dem Schluss kommen: Direkte Demokratie und mündige Bürger sind der CSU nicht geheuer.
Verehrter Herr Kollege Weiß, der von Ihnen zitierte Spruch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1997 kann nicht für die Begründung der Verfassungswidrigkeit der Quorumsfreiheit herhalten, denn es gibt einen weiteren Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000, der sich auch mit der Quorumsfreiheit bei Bürgerentscheiden befasst und der aussagt, dass eine Kombination der einjährigen Bindungswirkung und der Quorumsfreiheit bei einer entsprechenden Öffnungsklausel durchaus möglich ist. Deshalb kommen wir zu der Auffassung, dass eine solche Lösung rechtlich durchaus denkbar und möglich ist.
Es ist schade und sehr bedauerlich, dass Sie nicht Ihrem Innenminister folgen. Sie könnten Ihren Widerstand gegenüber der Staatsregierung auf anderen Feldern durchaus deutlich zum Ausdruck bringen. Hier war der Einsatz fehl am Platze.
Insgesamt bleiben im Ergebnis mehr Bedenken und mehr Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Demokratie. Deswegen lehnt die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Änderungsantrag der CSU-Fraktion ab.
Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, auf den ich kurz eingehen will, sollen Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Demokratie in den Kommunen gestärkt werden. Das ist ein unterstützenswertes und vonseiten der SPD stets propagiertes Ziel. Ich will daran erinnern, dass meine Partei Initiativen in dieser Richtung selbst betrieben und unterstützt hat und dies auch nach wie vor tut.
Seit 200 Jahren. So lange gibt es Sie noch nicht. Deswegen können wir das schon länger als Sie.
So war und ist die Quorumsfreiheit bei Bürgerentscheiden ureigenste sozialdemokratische Forderung. Auch die Erweiterung des passiven Wahlrechts von Unions-Bürgerinnen und Bürgern auf die Ämter der Ersten Bürgermeister und Landräte entspricht ausdrücklich unserem politischen Willen. Dazu gab es in der letzten Wahlperiode entsprechende Anträge, die in diesem Haus leider abgelehnt wurden.
Entscheidend für die ablehnende Haltung unserer Fraktion zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN – das müssen Sie sich einfach anhören – ist die Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Die SPD-Fraktion ist nicht der Meinung, dass das Wahlalter bei Kommunalwahlen unter die Volljährigkeitsgrenze herabgesetzt werden sollte. Das habe ich bereits in der Ersten Lesung ausgeführt, Herr Kollege Weiß hat meine Argumentation dankenswerterweise aufgegriffen.
Man kann auch – das wird auch Ihrer Partei nicht fremd sein – unterschiedliche Meinungen haben, aber es gibt eine Mehrheitsentscheidung. Die Mehrheitsentscheidung in der SPD-Fraktion ist die, dass eine Senkung des Wahlalters für Kommunalwahlen nicht gewollt wird.
Wir haben erhebliche Zweifel daran – das ist die formale Seite, bei der Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN –, dass hierzu eine Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes ausreicht. Unseres Erachtens bedarf es zur Herabsetzung des Wahlalters einer Verfassungsänderung. Dies kann – das wissen wir alle – nur durch Volksentscheid geschehen. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der GRÜNEN ab.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass Ihnen, Herr Kollege Weidenbusch, das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Volksbeteiligung offensichtlich nicht gut schmeckt, haben wir in den Ausführungen gehört.
Ja, das scheint so zu sein. Wir haben hier offensichtlich einen unterschiedlichen Geschmack.