Protocol of the Session on March 21, 2013

Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass die Landesregierung die Kommunen aus Ihrer Sicht ausreichend unterstützt habe. Das haben Sie auch mehrfach wiederholt. Heißt das, dass die Landesregierung im Klagefall keine Mitverantwortung sieht und die von den Klagen betroffenen Kommunen dann alleine lassen wird?

Herr Dr. Stamp, im Gegensatz zur schwarz-gelben Landesregierung haben wir die Kommunen nun tatsächlich in einem unglaublichen Maße unterstützt. Deswegen darf ich das auch wiederholen und mache es auch mit freudigem Herzen.

Ich habe Ihnen aber eben auch schon gesagt, dass die kommunalen Spitzenverbände diese Frage geklärt haben. In dem Rechtsgutachten ist eindeutig gesagt worden: Die Klagen richten sich gegen die Kommunen.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Kern von der CDU.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, in Münster sollen 300 Plätze durch Aufstockung der U3-Gruppen realisiert werden. In Recklinghausen – so sagt es die Statistik – gibt es 80 U3-Plätze durch Erweiterung der Gruppen. Das sind allein in Recklinghausen 13 % vom Gesamtbestand.

Haben Sie Erkenntnisse über den landesweiten Trend, inwieweit Gruppenvergrößerungen die Zahlen realisieren? Wie sichern Sie dort die Qualität?

Herr Kern, Sie kennen das Kinderbildungsgesetz sehr genau, weil Sie damals, als es in Kraft gesetzt worden ist, verantwortlich waren. Sie wissen, dass in dem Kinderbildungsgesetz – die Frage hat Herr Tenhumberg auch gestellt – keine Gruppen definiert sind. Es gibt eine Erzieher/KindRelation. Und diese Erzieher/Kind-Relation darf nicht unterschritten werden. Das ist ein Qualitätsmerkmal. Darauf legen wir sehr viel Wert. Das habe ich auch immer ganz deutlich gemacht.

Sie wissen auch, dass man Gruppengrößen in einem 10-%-Korridor über- und unterschreiten darf und trotzdem noch die volle finanzielle Ausstattung bekommt. Ich denke, dass sich die Kommunen in diesem Korridor bewegen, wenn sie in den Einrichtungen Gruppen gebildet haben.

Auf jeden Fall muss die Erzieher/Kind-Relation als allerwichtigstes Qualitätsmerkmal eingehalten werden.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Marsching von den Piraten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wir hören von einigen Eltern, dass sie sich beschweren, dass sie für ihre Kinder im Zuge des U3-Ausbaus keine Ü3-Plätze mehr bekommen, dass es da zu Problemen kommt. Deswegen meine Nachfrage: Welche Auswirkungen auf die Ü3-Betreuung sieht die Landesregierung durch den U3-Ausbau? Was ist Ihnen dazu bekannt?

Wir haben die Anmeldungen für den Ü3-Bereich genauso bekommen wie die Anmeldungen für den U3-Bereich. Die Zahlen sind zeitgleich eingegangen. Für uns hat es keine Veränderung der Betreuungsquote gegeben. Das, was Sie sagen, kann ich nicht nachvollziehen. Das mag vereinzelt so sein, aber das bildet sich in unseren Zahlen nicht ab. Keine Veränderung!

Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Orth von der FDP stellt die nächste Frage.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte Sie fragen, Frau Ministerin, welche Entfernung zu einem U3-Betreuungsplatz nach Auffassung der Landesregierung für Kinder und Eltern in ländlichen oder städtischen Gebieten zumutbar ist.

Ich muss Ihnen sagen, dass das die Kommune regelt. Da gibt es keine Vorschriften oder Regelungen seitens der Landesregierung. Das ist die kommunale Selbstverwaltung, die hier über das kommunale Jugendamt läuft. Eine Landesregelung gibt es da nicht.

Vielen Dank. – Von den Piraten der Kollege Olejak, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sehen Sie für den Fall, dass eine Klage kommt, das Land oder den Bund allein in der moralischen Verpflichtung, weiterhin Verantwortung zu übernehmen?

Das Land handelt nach Recht und Gesetz. Es gibt auch Rahmenvorgaben, an die es sich zu halten hat, wenn es handelt. Es gibt keine

Rahmenvorgabe, die das Land an dieser Stelle in die Pflicht nimmt.

Vielen Dank. – Der Kollege Sommer von den Piraten mit seiner zweiten und damit gleichzeitig letzten Frage.

Vielen Dank. – Frau Ministerin Schäfer, wir haben uns ja eben ein bisschen missverstanden. Aber aus Ihrer Antwort habe ich herausgehört, dass wir darüber noch mal in Ruhe reden können. Deshalb will ich jetzt gerne meine zweite Frage stellen.

Sie haben eben erläutert, dass die Öffnungszeiten für die Kitas in den Kommunen nicht verändert werden sollen. Nun komme ich aus Dortmund und weiß, dass die städtischen Kitas von der FABIDO sehr wohl ihre Öffnungszeiten verändern wollen. Man möchte diese Kindertagesstätten spätestens um 16 Uhr schließen. Das wird für Berufstätige sehr schwierig werden. Gleichzeitig hat die Stadt Dortmund eine Kita an den Städtischen Kliniken so ausgestattet, dass es dort sogar späte Öffnungszeiten bis 22 Uhr gibt.

Ich hätte gerne gewusst: Wie stellt sich das Land zu solchen „Ausreißern“? Wie möchte man dem begegnen, wenn zum Beispiel eine Kommune wie Dortmund Öffnungszeiten nur für städtische Mitarbeiter verlängert und der „normale“ Bürger von diesen Öffnungszeiten keinen Gebrauch machen kann und stattdessen sogar mit Öffnungszeiten nur bis 16 Uhr abgestraft wird?

Herr Kollege, da muss ich Sie enttäuschen, was die Handlungskompetenz des Landes bei den Öffnungszeiten angeht. Ich habe auch nicht von Öffnungszeiten in den Kitas gesprochen, sondern von angemeldeten Betreuungszeiten, die wir finanzieren.

Wir finanzieren bei 57 % der U3-Kinder 45 Stunden, bei über 30 % 35 Stunden und bei 7 % 25 Stunden. Wie diese Betreuungszeiten in den Kitas abgebildet werden, das zu regeln ist wieder Aufgabe der Träger und der Kommunen. Das ist auch eine Frage, der sich ein lokaler Rat widmen kann, also der Dortmunder Rat oder die Bezirksvertretung, wer auch immer vor Ort tatsächlich nah dran ist.

So etwas kann man unmöglich zentral regeln. Das wäre auch wieder die Anmaßung einer Aufgabe, auf die die Kommunen im Zuge ihrer kommunalen Selbstverwaltung und auch die Träger im Zuge ihrer eigenen Verwaltung großen Wert legen. Das können wir nicht vorschreiben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Düngel von den Piraten.

Vielen Dank. – Ich habe Fragen bzw. Bitten. Ich kenne Äußerungen von Eltern und Presseartikel, in denen davon berichtet wird, dass die Kindertagesstätten wegen des ausgeübten „Drucks“ in Richtung U3-Ausbau vor Ort recht offen, recht flexibel mit den Grenzen der zulässigen Gruppengrößen umgehen sollen. Auf gut Deutsch gesagt: Die Kindergärten sind zum Teil tatsächlich überbelegt. Wir haben im Ausschuss häufig darüber gesprochen, dass seitens der Landesregierung keinesfalls ein Qualitätsabbau gewünscht ist. Das ist auch gut so.

Gibt es Überlegungen vonseiten der Landesregierung, vor Ort zu überprüfen bzw. zu überwachen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden?

Für die Überprüfung bzw. Überwachung sind die Landesjugendämter nach den kommunalen Jugendämtern zuständig. Solche Fälle sind uns als Landesregierung noch nicht vorgetragen worden. Ich bekomme zwar viele Briefe, einen solchen habe ich meiner Korrespondenz aber noch nicht vorgefunden.

Wenn Sie jedoch von einem Einzelfall wissen: Es gibt unsere Task Force, die wir gerne vor Ort einsetzen und die prüfen kann, ob und wie wir Hilfe leisten können. Wenden Sie sich also bitte vertrauensvoll an unsere Task Force.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Tenhumberg von der CDU stellt Ihnen die nächste Frage.

Vielen Dank. – Wir hatten festgehalten, dass die Anmeldung von Kindpauschalen erfolgt ist. Dabei handelt es sich nicht um die Zahl der vorhandenen U3-Plätze.

Neben Ihrer Veröffentlichung gibt es weitere Veröffentlichungen der Jugendämter – zum Beispiel von Oberhausen, Arnsberg, Duisburg, Lünen, Bonn, Münster –, die von den Zahlen des Ministeriums abweichen. Vor diesem Hintergrund frage ich: Sind die Zahlen, die ja angeblich im EDV-Verfahren übermittelt wurden, vom Weg des jeweiligen Jugendamtes bis hinein in die Liste des Ministeriums jemals überarbeitet, korrigiert oder berichtigt worden?

Ganz klare Aussage: Nein, die Zahlen, die wir addiert haben, sind die Zahlen, die

uns die Jugendämter gemeldet haben. Sie konnten diese Daten bis zum 15. März, 24 Uhr, eingeben. Die Daten konnten nur von den Jugendämtern eingegeben werden.

In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen noch eine nette Episode schildern, die uns zu Ohren gekommen ist: Am Freitagnachmittag – am 15. März – hatte ein Jugendamt seine Zahlen noch nicht gemeldet. Das kann man am Computer erkennen, denn dann steht die Ampel noch auf Rot. Sie springt erst nach der Meldung auf Grün um.

Da das besagte Jugendamt noch nicht gemeldet hatte, hat das zuständige Landesjugendamt versucht, den Jugendamtsleiter zu erreichen. Dieser musste am Freitagnachmittag seine Wanderung unterbrechen, in sein Jugendamt fahren und die Kitas anmelden. Danach ist er wieder zum Wandern gegangen. – Das Land hat also keinerlei Einfluss auf die gemeldeten Zahlen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur Information: Herr Kollege Tenhumberg hat seine zweite Frage gestellt und hat damit keine weitere Frage mehr. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schneider von der FDPFraktion. Es ist ebenfalls ihre zweite und damit letzte Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung gerade Gespräche mit den Landesjugendämtern und den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Anmeldefristen führt: Welcher Zeitraum ist für die Fristen im Gespräch, bzw. wie sollen die Fristen ausgestaltet sein – starr oder flexibel?

Ich habe Sie akustisch nicht verstanden. Die Frage bitte noch einmal.

Okay. – Sie führen ja gerade Gespräche mit den Landesjugendämtern und mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Anmeldefristen. Welcher Zeitraum ist für die Fristen im Gespräch, bzw. wie sollen die Fristen ausgestaltet sein – starr oder flexibel?

Wir möchten im Grunde genommen eine Ausgestaltung, die sowohl elternfreundlich ist, mit der aber auch die Träger leben können. Deswegen wird es mit Sicherheit um einen Zeitraum im Bereich zwischen drei und sechs Monaten gehen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Hafke von der FDP-Fraktion. Das ist seine dritte Frage und damit – als einer der Fragesteller – seine letzte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben in Ihren Zahlen veröffentlicht, dass zum Beispiel die Städte Dortmund, Wuppertal und Duisburg eine Betreuungsquote von 26 % haben. Meine eigene Heimatstadt Wuppertal ist mit den besagten 26 % davon betroffen. Der dortige Sozialdezernent sagt, dass zum 1. August dieses Jahres mindestens 1.000 U3Plätze fehlen werden.

Meine Frage an Sie lautet, ob Sie dann noch davon ausgehen können, dass der Rechtsanspruch am 1. August tatsächlich erfüllt werden kann. Kann es auch sein, dass ein großer Anteil der Kommunen, die unter diesen Werten bleiben, den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann?

Herr Hafke, Sie haben Städte genannt, bei denen die Quote etwas niedriger liegt als in anderen – auch großen – Städten. Das will ich noch einmal ganz deutlich machen.

Man muss sich einmal fragen, warum sich die Ausbaudynamik unterschiedlich entwickelt hat. Diese Aufgabe – der Rechtanspruch auf einen U3-Platz – ist seit dem Jahr 2007 bekannt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es in der Tat unterschiedliche Geschwindigkeiten gab, in denen Kommunen sich dafür engagiert haben, ihrer kommunalen Quote – diese ist ja regional sehr unterschiedlich – näher zu kommen.

Wir unterstützen die Kommunen sehr gerne, aber wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn manche Kommune vielleicht zu spät mit ihrer Planung angefangen hat.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Marsching von den Piraten; es ist seine zweite und damit letzte Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, in dem Schreiben an die Landschaftsverbände vom 22. Februar 2013 haben Sie den Landesjugendämtern den Hinweis herausgegeben, dass neue Kitaplätze nur mit U3Kindern belegt werden dürften.