Protocol of the Session on March 21, 2013

Da gibt es auch die Frage der Anmeldefristen: Ab wann hat man tatsächlich den Rechtsanspruch? Mit dem Tag, an dem man das Kind angemeldet hat? Ab wann besteht der Rechtsanspruch? Sind es drei oder sechs Monate, in denen der Platz da sein muss?

All diese Dinge wollen wir beim nächsten Krippengipfel mit den Beteiligten erörtern.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich nenne ab jetzt immer auch die Fraktion der Fragesteller. Dann ist die Orientierung etwas einfacher.

(Heiterkeit – Ministerin Ute Schäfer: Danke!)

Für alle. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Höne von der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sind nach Auffassung der Landesregierung genug Erzieherinnen und Erzieher in NRW vorhanden, um den mit dem Rechtsanspruch einhergehenden Arbeitsmehraufwand vollständig zu bewältigen?

Auch da bin ich verhalten optimistisch. Wir haben zurzeit 90.000 Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Das sind 13.000 mehr als 2008.

Ich kann Ihnen eine weitere Zahl nennen, die uns optimistisch bleiben lässt; wir müssen trotzdem immer dafür sorgen, dass wir für diesen Beruf ordentlich Werbung machen: Wir haben zurzeit 21.400 junge Menschen in der Erzieher- und Erzieherinnenausbildung – im letzten Ausbildungsjahr waren es 19.500 –, sodass wir davon ausgehen können, dass jedes Jahr 4.000 bis 5.000 Erzieherinnen und Erzieher neu auf den Markt kommen. Insofern haben wir in Nordrhein-Westfalen immer darauf geachtet, dass genügend Fachpersonal ausgebildet und qualifiziert wird. Das wollen wir auch weiter im Auge behalten.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Wegner von den Piraten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten.

Sie haben vorhin ausgeführt, dass nicht das Land den Bedarf ermittelt, sondern dass das die Kommunen tun. Somit kann von Ihnen keine genaue Prognose gegeben werden, wie der Bedarf aussieht.

Ihren Optimismus in allen Ehren: Ein Großteil der Fachleute ist sich einig darin, dass die Plätze nicht überall ausreichen.

Sie sind vorhin schon mehrmals gefragt worden, wie Sie den Kommunen helfen wollen. In diesem Zusammenhang haben Sie immer wieder auf den 1. August verwiesen. Deswegen versuche ich jetzt, meine Frage andersherum zu stellen: Ist es richtig, wenn ich davon ausgehe, dass Sie derzeit keine konkrete Strategie haben, eine Kommune zu unterstützen, sollte in dieser Kommune der Bedarf am 1. August nicht gedeckt sein?

Ich möchte Ihnen widersprechen, wir würden die Kommunen nicht konkret unterstüt

zen. Wir sprechen mit allen Kommunen, die ihre Fragen und Erwartungen an uns richten. Nicht zuletzt hat die Taskforce in tausend Fällen Unterstützung geleistet und versucht, vor Ort pragmatische Lösungen zu entwickeln.

Das machen wir als Land. Wir haben ein unglaubliches Investitionsprogramm aufgelegt, um die Kommunen dabei zu unterstützen. Wir beraten sie. Allerdings können wir, Herr Wegner, keine Grundstücke kaufen und keine Kitas bauen. Das ist tatsächlich Aufgabe der Kommunen und der Träger. Diese Aufgabenteilung müssen wir auch beibehalten.

Ich möchte aber noch mal ganz deutlich machen: Wir arbeiten mit unseren Zahlen nicht in irgendeinem luftleeren Raum, und wir haben uns diese Zahlen nicht selber ausgedacht. Wir arbeiten mit Prognosen – genau wie die Kommunen. Der Rechtsanspruch für die U3-Betreuung tritt ja erst zum 1. August in Kraft. Anders kann man nicht arbeiten. Man muss eine wissenschaftlich basierte Grundlage haben, um zu ermitteln, wie viel Prozent der Eltern offensichtlich den Wunsch haben, ihr U3-Kind in eine Kindertageseinrichtung oder in die Kindertagespflege zu geben. Diese wissenschaftliche Grundlage wurde erstmals 2007 auf der Basis von Zahlen aus dem Jahr 2005 veröffentlicht. Weil diese Zahlen inzwischen so alt geworden waren, hat das DJI, das Deutsche Jugendinstitut, 2012 eine neue länderscharfe Studie aufgelegt. Diese länderscharfe Studie für Nordrhein-Westfalen erfüllen wir zurzeit.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Milz von der CDU.

Frau Ministerin, bei uns im Rhein-Sieg-Kreis gibt es unter anderem die Stadt Niederkassel. Am 14. März konnte ich lesen, dass Niederkassel angegeben hat, 344 U3-Kind

pauschalen anmelden zu wollen. In Ihrer Liste stehen jedoch 394 Pauschalen. Wie erklären Sie sich den Unterschied?

Erst mal ist es so, dass Niederkassel 394 Pauschalen angemeldet hat und nicht wir diese Zahl aufgeschrieben haben.

Ich will noch mal ganz deutlich machen, wie KiBiz.web funktioniert, nicht dass sich jemand vorstellt, wir könnten da in irgendeiner Weise irgendeine Zahl verändern: Diese Zahlen werden durch die kommunalen Jugendämter eingepflegt.

Wenn Sie Online-Banking machen, wissen Sie: Es gibt zum einen den Finanzstatus und zum anderen die Umsätze. Den Finanzstatus können Sie anklicken, dann wird er auch aufgerufen, Sie können ihn aber nicht verändern.

An den Umsätzen im KiBiz.web können nur die kommunalen Jugendämter etwas verändern, nicht das Land. Wir können nur gucken. Wir können nichts anderes tun.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Brockes von der FDP hat eine Frage. Das ist seine zweite und damit letzte Frage.

Frau Ministerin, die Kommunen, die nicht genügend Plätze zur Verfügung haben, müssen ja Mittel vorhalten, um für privat organisierte Betreuungsplätze Schadensersatzzahlungen leisten zu können. Gehen Sie davon aus, dass diese Kommunen auch Mittel vorhalten müssen, um Schadensersatzzahlungen für Einkommensverluste aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten zu leisten?

Da will ich mich nicht auf juristisches Terrain begeben. Ich kann Ihnen nicht sachkundig sagen, wie ein Richter im Einzelfall entscheidet.

Ich gehe generell davon aus, dass die Eltern das erstattet bekommen, was sie brauchen, um ein Kind privat unterzubringen. Das ist das, was bei den kommunalen Spitzenverbänden zurzeit diskutiert wird. Über anderes möchte ich nicht spekulieren.

Danke schön. – Frau Kollegin Schneider von der FDP hat eine Frage.

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, die kommunalen Spitzenverbände haben mehrfach gefordert, das Land solle verbindliche Anmeldefristen für U3Betreuungsplätze vorgeben. Inwieweit plant die Landesregierung, dieser Forderung nachzukommen?

Ich habe es eben schon mal angesprochen: Wir greifen diesen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände sehr gerne auf und wollen das mit ihnen am 11. April beim nächsten Krippengipfel erörtern. Es gibt die Überlegung, ob man diese Fristen für drei oder für sechs Monate etabliert. Das machen die Bundesländer unterschiedlich. Das wollen wir am 11. April besprechen.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Alda von der FDP.

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, welche einklagbaren Ansprüche könnten Eltern nach Einschätzung der Landesregierung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind ab dem Sommer 2013 zustehen? Ich nenne mal beispielhaft Verdienstausfall. Wäre so was möglich?

Die Frage hat Ihr Kollege gerade schon gestellt, und ich habe sie beantwortet.

Ich gehe generell davon aus, dass, wenn es eine solche Situation gäbe und Eltern klagen und recht bekommen würden, sie ein Anrecht darauf hätten, die Kosten, die sie privat für Kinderbetreuung aufbringen müssen, erstattet zu bekommen.

Über die anderen Dinge kann ich keine Prognose abgeben. Das müsste ein Einzelfall ergeben. Das kann ich nicht sagen.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Lürbke von der FDP. Das ist ebenfalls seine zweite und letzte Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, da absehbar ist, dass es in einigen Kommunen mit zu wenigen U3Plätzen zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kommunen vor Ort kommen wird: Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine übergeordnete Ombudsstelle oder Schlichtungsstelle einzurichten, die zwischen Eltern und Jugendämtern vermittelt, um langwierige Klageverfahren für Eltern zu vermeiden?

Darauf kann ich nur antworten, dass es bei den Jugendämtern eine solche Beratungsstelle schon gibt. Man braucht keine neue Ombudsstelle einzurichten. Die Beratung von Familien ist originäre Aufgabe der Jugendämter. Das ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Ich hatte in der letzten Ausschusssitzung auch den Paragrafen dazu genannt; ich glaube, es ist § 24.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Hafke von der FDP.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben am Dienstag die Zahl der U3-Plätze verkündet: rund 144.000. Seitdem gibt es allerdings mehrere Presseartikel, in denen sich die Städte äußern und etwas verwundert darüber sind, wie diese Zahlen zustande gekommen sind. Herr Kollege

Tenhumberg hat gerade ein Beispiel genannt; es stehen noch mehrere andere Beispiele in der Zeitung.

Weil Sie gesagt haben, diese 144.000 Plätze würden definitiv zur Verfügung stehen, würde mich interessieren, ob Sie den Eltern garantieren können, dass am 1. August diese 144.000 Plätze zur Verfügung stehen und auch genutzt werden können.

Es liegt mir fern, Garantien auszusprechen; das sollte man nie tun. Wir haben alle unsere Möglichkeiten ausgeschöpft, die Kommunen in die Lage zu versetzen, diese Plätze zur Verfügung zu stellen.

Zu den Pressemeldungen, die Sie heute gelesen haben, habe ich natürlich recherchiert. Das ist schon hochinteressant. Ich nehme mal eine Kommune wie Recklinghausen. Dort hieß es, sie habe 143 Plätze weniger, als wir angemeldet haben. Die Zahl von 885 Plätzen, die die Kommune Recklinghausen angegeben hat, stammt aus einer Pressemitteilung vom 18. Januar. Und vom 18. Januar bis zum 15. März ist noch einiges passiert. Das heißt, die Zahlen, die Sie heute in der Zeitung lesen konnten, stammen aus Pressemitteilungen, die schon älter sind.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schmitz von der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, entspricht der Umfang des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige dem Umfang des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für über Dreijährige, bzw. in welchen Punkten geht er darüber hinaus?

Die Buchungszeiten der Eltern für Ü3-Kinder liegen im 45-Stunden-Bereich etwas unter den Buchungszeiten der Eltern für U3-Kinder. Bei den anderen Dingen habe ich es jetzt nicht mehr präsent, meine aber, es ist annähernd ähnlich.

Vielen Dank. – Jetzt Herr Kollege Dr. Stamp von der FDP. Zweite Frage, letzte Frage.

Frau Präsidentin, es ist sehr gut, dass Sie hier Gerechtigkeit gegen jedermann walten lassen. Vielen Dank dafür. Sehr wohl kann ich meine Rückfrage aber noch an dieser Stelle artikulieren.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass die Landesregierung die Kommunen aus Ihrer Sicht ausreichend unterstützt habe. Das haben Sie auch mehrfach wiederholt. Heißt das, dass die Landesregierung im Klagefall keine Mitverantwortung sieht und die von den Klagen betroffenen Kommunen dann alleine lassen wird?