Sie sprechen den Abschnitt an, der noch im Verfahren ist. Die Entscheidung erfolgt am Ende des Verfahrens.
Ich wiederhole mich gern, aber ich habe Ihnen bereits gesagt: Das liegt federführend beim Umweltminister und Sie können sich dort gern nach den genauen Terminen erkundigen. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen den genauen Termin dafür zu nennen.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1666 (Erhalt der Ernst- Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals), welche Frau Osten formulieren wird.
Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals ist eine Gedenk- und Mahnstätte, die für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben muss. Dafür gibt es eine breite gesellschaftliche Unterstützung, die nicht nur politisch motiviert ist, sondern etwas mit Geschichtsbewusstsein und damit auch mit denkmalschützenden Aspekten zu tun hat. Nun soll diese Gedenkstätte samt 4 000 m2 Seegrundstück für nur 86 000 Euro an einen Mitar
beiter des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, der sich nicht in der Verantwortung für den Erhalt dieser Gedenkstätte sehen soll, verkauft worden sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Osten, Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf verschiedene Pressemitteilungen zu diesem Thema. Ich kann nicht einschätzen, ob das, was mir aus dem „Berliner Kurier“ vorliegt, noch aktuell ist bzw. mit dem tatsächlichen Vorgang übereinstimmt.
Generell ist zu dieser Gedenkstätte anzumerken, dass die Gedenktafel, der Sitzungs- und Vorraum im Gebäude, der Bootsschuppen und das Boot „Charlotte“ unter Denkmalschutz stehen. Das Recht für den Zugang zu Denkmalen ist nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz folgendermaßen geregelt: Es wird in § 26 Abs. 1 ausgesagt, dass Eigentümer ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich machen sollen. Das ist also lediglich eine Sollvorschrift, die sich an die Eigentümer, an die Mieter oder Pächter eines Denkmals richtet. Unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Eigentum - Artikel 14 Grundgesetz - gibt es keine Möglichkeit, einen allgemeinen Zugang der Öffentlichkeit zu Denkmalen zu erzwingen.
Auch für die Behörden sind die Hürden für den Zugang zu Denkmalen sehr hoch. Behördlicher Zugang zu einer Wohnung, die ein Denkmal ist, ist ohne Einwilligung des Wohnungseigentümers nur dann möglich, wenn für das Denkmal Gefahr im Verzuge ist, oder auf richterliche Anordnung. Das heißt, die Hürden für den Zutritt sind sehr hoch. Deshalb gibt das Gesetz in § 26 Abs. 2 eine Orientierung dahin gehend, dass in den Fällen, in denen ein Interesse an dem Zugang besteht, eine entsprechende Vereinbarung zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer getroffen wird. Die untere Denkmalschutzbehörde, der Landkreis, ist hierbei in der Verantwortung bzw. hat die Möglichkeit, dies über einen Vertrag mit dem Eigentümer zu regeln.
Alle Aspekte, die über den Denkmalschutz hinausgehen, betreffen nicht die Landesregierung. Insofern sieht die Landesregierung keinen Grund, zu privatrechtlichen Kaufverträgen Stellung zu nehmen.
Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Ist Ihr Haus bereit, sozusagen die Koordinierung zu übernehmen, damit das Gesetz so ausgelegt wird, dass das Denkmal wieder öffentlich zugänglich ist?
Zweitens: Ist Ihnen bekannt, dass der damalige Ministerpräsident Stolpe am 18. Oktober 2000 dem Freundeskreis des Denkmals zugesichert hat, dass das Denkmal weiterhin öffentlich zugänglich sein wird?
Die Auslegung „zumutbar“ ist keine Sache, die unser Haus einfach veranlassen kann, sondern das ist in erster Linie im Landkreis autonom zu regeln. Es kann unter Umständen auch versucht werden, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Aber da gibt es Vorstufen, auf denen man das vielleicht friedlich versuchen kann.
Auf jeden Fall war es sinnvoll, im Gesetz eine Zumutbarkeit zur Voraussetzung zu machen. Anderenfalls hätten wir noch größere Schwierigkeiten, überhaupt Käufer für Denkmale zu finden. Das hätte letztendlich zur Folge, dass in sehr viel stärkerem Maße als bisher Denkmale verfielen. Es kann also nicht darum gehen, den Zugang in einer rigoroseren Art und Weise gesetzlich zu verankern. Das sage ich aber jetzt nur prognostisch.
Frau Ministerin, im Zusammenhang mit Ihren Ausführungen habe ich folgende Frage: Welche Position beziehen Sie bzw. welchen Handlungsspielraum gibt es Ihrerseits in Bezug auf die Aktionsausschreibung, die die TLG zu diesem Projekt durchgeführt hat? Dort heißt es: Gedenktafel, Sitzungs- und Vorraum im Gebäude und Boot stehen unter Denkmalschutz. Eine öffentliche Nutzung ist vom Ersteher weiterhin zu gewährleisten. Für das Gesamtobjekt besteht Umgehungsschutz.
Das sagte ich ja gerade. Das kann nicht erzwungen werden. Das hätte im Kaufvertrag entsprechend geregelt werden können. Es unterliegt aber nicht der Bewertung der Landesregierung.
Herzlichen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1667 (Lehr- stellensituation im Land Brandenburg) und bei der Frage 1668 (Ausbildungsplatzzusage der Landesregierung) , die zusammen beantwortet werden sollten. Das Wort geht zunächst an den Abgeordneten Senftleben zur Formulierung der Frage 1667.
Der Presse war zu entnehmen, dass in diesem Jahr ca. 1 000 Jugendliche im Land Brandenburg weder einen betrieblichen noch einen staatlich geförderten Ausbildungsplatz erhalten. Es wurde angekündigt, dass Landesregierung, Unternehmen und Gewerkschaften noch in diesem Monat beraten wollen, um dieses Problem zu lösen.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits erste Vorstellungen, wie und welche zusätzlichen Ausbildungsplatzkapazitäten erschlossen werden können?
In einer Pressemitteilung vom 23. Mai dieses Jahres hat Minister Baaske die bisher geltende so genannte Ausbildungsplatzzusage der Landesregierung noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Es bleibe, so Minister Baaske, das erklärte Ziel der Landesregierung, dass jeder Jugendliche, der ausbildungswillig ist und die entsprechenden Leistungen erbringt, die Chance für eine berufliche Ausbildung erhalten müsse.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, damit auch für den Ausbildungszeitraum 2003/2004 jedem Schulabgänger und jeder Schulabgängerin ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Die Situation ist in diesem Jahr in der Tat sehr dramatisch. Ich kann das nicht anders sagen. Wir befinden uns in einer Konjunkturkrise. Es gibt aus den Kammern, aus der Wirtschaft des Landes Brandenburg deutliche Zeichen dafür, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen um etwa 7 % zurückgehen wird. Wir werden später sehen, wie groß der Rückgang - plus/minus 500 - genau sein wird. Jedenfalls befürchte ich - es ist ja auch so, dass nicht mehr so viele Jugendliche in den Westen gehen können, weil die Situation dort ähnlich ist -, dass wir im Herbst bei einem Defizit von 1 000 bis 1 500 ankommen werden. Das hatten wir in der Tat noch nie und das stellt uns natürlich vor neue Herausforderungen.
Unstrittig ist, dass in erster Linie die Wirtschaft und die Kammern gefragt sind. Wir müssen mit der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Das ist klar und es wurde vom Abgeordneten Senftleben eben auch richtig benannt.
Wir werden wie in den vergangenen Jahren unseren Teil dazu beitragen. Das steht auch, Herr Abgeordneter Thiel, in der Pressemitteilung. Wie Sie wissen, hatten wir mit dem Bund vereinbart, dass in den betreffenden Jahren regressiv gefördert wird. Das heißt, im vorigen Jahr sollten es 16 000 Stellen sein, die der Bund für die neuen Länder zur Verfügung stellt, in diesem Jahr 14 000 und im kommenden Jahr 12 000. Das sollte dann auf 10 000 weiter heruntergehen. Wir konnten das stoppen. Wir werden in diesem Jahr vom Bund noch einmal 14 000 Stellen erhalten. Das ist erst einmal ein Gewinn.
Umgelegt auf Brandenburg wird es 2 700 Stellen aus dem Bund-Länder-Programm geben. Wir geben noch 2 300 Stellen dazu, sodass es wieder 5 000 Stellen sein werden, die wir absi
chern. Genau das ist Teil der Erklärung, von der Sie vorhin gesprochen haben. Diese 5 000 Stellen kosten uns 50 Millionen Euro. Das Geld stammt zum großen Teil aus dem Europäischen Sozialfonds, es sind aber auch Landesmittel dabei. Hinzu kommen 3,2 Millionen Euro, die wir ausgeben für die Verbundausbildung, 3,5 Millionen Euro für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und 3,5 Millionen Euro für Investitionen in die Großbildungsstätten. Ingesamt kommen wir auf etwa 60 Millionen Euro. Das sind 40 % der Mittel, die wir für den Arbeitsmarkt insgesamt zur Verfügung haben - zum Großteil, wie bereits gesagt, aus dem ESF finanziert.
Ich sage ganz klar: Damit ist für uns mit Steuermitteln das Ende der Fahnenstange erreicht. Mehr wird hier nicht gehen. Inwieweit der Bund bei seiner Ausbildungsoffensive Ost noch etwas drauflegen wird, müssen wir sehen. Ich kann aber nicht erkennen, dass noch Geld in Größenordnungen fließen wird. Es wird wohl eher auf Appelle und Aktionen wie vorgestern hinauslaufen. Die Möglichkeit, mehr finanzielle Zuschüsse zu gewähren, sehe ich nicht.
Ich will eine entsprechende Hoffnung auch ausdrücklich nicht machen. Viele Unternehmen warten darauf, dass vielleicht doch noch eine weitere Förderung kommt, um erst dann Lehrlinge zu übernehmen oder einzustellen. Genau deshalb sollten wir an dieser Stelle deutlich machen: Es gibt nicht mehr Geld, also übernehmt jetzt schon und wartet nicht bis zum Herbst; denn anderenfalls gibt es in der Tat ein fürchterliches Ziehen und Strecken.
Am Montag wird ein Ausbildungsgipfel stattfinden, den der Ministerpräsident leiten wird. Die Kammern, die Sozialpartner - sprich die Gewerkschaften - werden mit am Tisch sitzen. Auch das Landesarbeitsamt wird vertreten sein. In den Vorgesprächen, die ich geführt habe, haben sich sehr gute Signale dahin gehend abgezeichnet, dass man neben den allgemeinen Appellen noch etwas Spezifisches erreichen kann. Herr Abgeordneter Senftleben, nehmen Sie es mir aber bitte nicht übel, dass ich heute noch nichts Genaueres dazu sage, weil der Gipfel erst am Montag stattfindet. Es wäre nicht fein, wenn man das, was etwa mit den Kammern auf Arbeitsebene besprochen wurde, heute schon kundtäte; denn das soll ja erst am Montag vereinbart werden. Ich möchte hier niemanden vor seinen Partnern, mit denen er das ja noch abzugleichen hat, in die Bredouille bringen.
Herr Abgeordneter Thiel, wenn ich sage, das politische Ziel der Landesregierung sei es, jedem Jugendlichen eine Ausbildungsstelle zu vermitteln, dann ist das - wie ich deutlich sagen will noch lange keine Zusage. Wenn ich sage, es sei mein Ziel, den Marathon in vier Stunden zu laufen, dann ist das noch keine entsprechende Zusage. Insofern bleibt es bei diesem Ziel. An diesem Ziel - das kann ich im Vorgriff auf das Treffen am kommenden Montag sagen - wollen die Kammern und wir - ich nehme an, auch die Sozialpartner - festhalten. Genaueres dazu - wie gesagt - aber erst später.
Wir wissen, dass wir dabei nur ein Partner sind. Wir können an dieser Stelle im Wesentlichen nur moderieren. Wir können nur versuchen, politisch zu moderieren. Viel mehr können wir nicht tun. Letztlich ist es Sache der Wirtschaft, ihren Fachkräftebedarf selbst abzusichern. Wir wollen sehen, wie wir das gemeinsam unterstützen können.
Auch für die lernbehinderten und sozial benachteiligten Jugendlichen gab es in der Vergangenheit große Probleme und Unsicherheiten. Es gab einige Verlautbarungen aus den Arbeitsämtern. Hierzu kann ich sagen, dass wir am vergangenen Freitag ein Gespräch mit dem Landesarbeitsamt und den Arbeitsamtsdirektoren in Brandenburg geführt haben. Es gab die deutliche Zusage seitens der Arbeitsämter und des Landesarbeitsamtes, dass gerade bei lernbehinderten Kindern und Jugendlichen das Niveau des Vorjahres beibehalten wird. Hier wird es keine Absenkung geben, wie es zunächst auch von uns befürchtet wurde.
Wir sollten nicht allzu viel jammern, sondern nach vorn schauen und wirklich viel werben. Ich habe auch meine Ministerkollegen im Kabinett gebeten, bei Reisen durch das Land den Betrieben Mut zu machen und deutlich zu machen, wie groß die Problematik in diesem Jahr ist. Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass das hilft, dass ein Nachdenken einsetzt und der eine oder andere Lehrling übernommen wird.
Das Ziel steht ziemlich klar fest. Wir sind uns gemeinsam mit den Kammern allerdings darüber im Klaren, dass die konventionellen Methoden der vergangenen Jahre nicht ausreichen werden, tatsächlich jedem Jugendlichen in Brandenburg eine Ausbildungsstelle anzubieten. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, Sie haben geahnt, welche Fragen ich stellen will. Deswegen beschränke ich mich auf eine Frage: Welche Möglichkeit haben Sie, auf die Qualität jedes Ausbildungsplatzes Einfluss zu nehmen?
Herr Abgeordneter Thiel, das ist schwierig, weil die Qualitätssicherung im Wesentlichen der Wirtschaft, insbesondere den Kammern, die die Eignung der ausbildenden Betriebe überprüfen, obliegt. Ich kann aber auf die guten Erfahrungen setzen, die wir gerade mit dem dualen System gesammelt haben. Letztlich werden die Prüfungen durch die Kammern beweisen, ob die Qualität während der Ausbildung gesichert war oder nicht.
Herr Minister, es wird immer wieder bemängelt, dass Landesbehörden zu wenig ausbilden. Sie als Politiker fordern von der Wirtschaft eine Ausbildungsquote von 5 %, während es bei den Landesbehörden selbst lediglich 1,3 % sind. Ich frage Sie: Warum ist das so?
Meine zweite Frage: Wie positionieren Sie sich zur Ausbildungsabgabe, das heißt, dass Betriebe Strafe zahlen müssen, wenn sie nicht ausbilden?
Die Landesregierung bildet im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus. Das ist gar keine Frage. Da wir aus diesem Hause die klare Zielstellung erhalten haben, das Personal zu reduzieren, und uns auf die Fahne geschrieben haben, in den nächsten Jahren 12 000 Stellen abzubauen, macht es jedoch keinen Sinn, gerade in verwaltungsspezifischen Berufen auszubilden. Allerdings tun wir viel vor allem in den nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise in den Krankenhäusern und Instituten. Im Übrigen weiß ich von Ministerin Ziegler, dass die Finanzämter ausbilden.
Es macht keinen Sinn, pauschal zu sagen, die Ausbildungsquote müsse überall 5 % betragen. Das haben wir nicht gesagt und das wollen wir auch nicht tun. Jeder sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten das leisten, was er kann, und das möglichst in einer Berufsform, die für die Jugendlichen eine Zukunft hat.