Protocol of the Session on March 5, 2003

Frau Ministerin, sind Sie bereit, den konkreten Stand der Schulden pro Einwohner in diesem Lande zu benennen?

Zweitens: Teilen Sie die Auffassung, dass die Einschätzung, die der Chef der Staatskanzlei des Landes Brandenburg im Ausschuss vorgetragen hat, falsch ist?

Die Aussage des Chefs der Staatskanzlei des Landes Brandenburg war auf die Zukunft gerichtet.

(Lachen bei der PDS)

- Ja, so ist er. - Wenn wir nichts unternehmen würden, würde sich die in Rede stehende Annäherung tatsächlich ergeben. Deswegen ist der Druck, Maßnahmen zu ergreifen, die im Übrigen auch gemeinsam mit der Staatskanzlei entwickelt werden, so groß, dass wir das Haushaltssicherungsgesetz verabschieden wollen, in dem sich alle zukünftigen Maßnahmen manifestieren. Wir zielen damit darauf ab, das, was befürchtet wird, nicht eintreten zu lassen.

Der Schuldenstand pro Einwohner in Brandenburg beträgt

5 206 Euro. Zusammengerechnet sind das ca. 13,5 Milliarden Euro. Wir sollten die Redezeit jetzt nicht dafür in Anspruch nehmen, dass ich Ihnen die gesamte Aufschlüsselung nenne. Ich kann Ihnen das gern nachreichen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Infolge der Erkrankung des Abgeordneten Bochow haben er und der Abgeordnete Dellmann die Fragemöglichkeit getauscht, sodass jetzt nicht die Frage 1493, sondern die Frage 1513 (Schönes-Wochenende-Ticket), die eigentlich morgen an der Reihe wäre, aufgerufen wird.

Die Deutsche Bahn AG plant, den Preis für das SchönesWochenende-Ticket im Schalterverkauf auf 30 Euro zu erhöhen, beim Verkauf am Automaten und über das Internet soll der Preis weiterhin bei 28 Euro liegen. Die zum 1. April angekündigte Preiserhöhung wird von den Bundesländern MecklenburgVorpommern und Bayern stark kritisiert. Die Länder sehen in der geplanten Preiserhöhung eine Ungleichbehandlung, da es flächendeckend nicht genügend Automaten gebe und nicht jeder Zugang dazu habe. Sollte in dieser Frage keine Einigung erzielt werden, sollen einige Länder planen, die für die Werktage geltenden Ländertickets auch für das Wochenende zuzulassen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist ihre Position zu der von der Deutschen Bahn AG geplanten Erhöhung des Preises für das Schöne-Wochenende-Ticket im Schalterverkauf auf 30 Euro?

Das Wort geht an Minister Meyer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dellmann, das Schöne-Wochenende-Ticket hat bereits mit der zum 01.04.2002 vorgenommenen deutlichen Tariferhöhung von 21 auf 28 Euro seine Bedeutung als attraktives Tarifangebot für kurze und mittlere Entfernungen verloren. Eine weitere Erhöhung des Preises im Schalterverkauf, wie sie seitens der Deutschen Bahn Regio AG vorgesehen ist, wird vom Land Brandenburg als wenig kundenfreundliche Regelung gesehen, die ausschließlich aufgrund von wirtschaftlichen Erwägungen der Bahn vorgenommen werden soll. Das Land Brandenburg hat trotz der vorgenannten Bedenken dem Tarifantrag der DB Regio AG zur Weiterführung des Aktionsangebots „Schönes-Wochenende-Ticket“ mit Tarifanpassung zum 01.04.2003 unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Verkaufspreis von 28 Euro auch dann im Zug gewährt wird, wenn laut Nr. 3.9 der Beförderungsbestimmungen Personenverkehr am Abgangsbahnhof wegen fehlender oder defekter Fahrkartenautomaten das Schönes-Wochenende-Ticket nicht automatengestützt erworben werden kann.

Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, dass sich auch das Land Brandenburg schon seit längerer Zeit um die Ausdehnung der Geltungsdauer des Brandenburg-Tickets zum Preis von

23 Euro auf das Wochenende bemüht und mit der Zustimmung zur Weiterführung dieses Tarifangebots um eine erneute Prüfung dieses Vorschlags gebeten hat. - Danke schön.

Wir sind jetzt bei der Frage 1494 (Maut), gestellt vom Abgeordneten Senftleben.

Presseberichten war zu entnehmen, dass voraussichtlich im März dieses Jahres die Maut-Verordnung abschließend im Bundesrat behandelt werden soll. Gestern konnte man lesen, dass die EU-Kommission die Maut-Verordnung in der jetzigen Form nicht mittragen wird.

Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu der vorgesehenen Kompensation für das deutsche Speditionsgewerbe?

Herr Minister Meyer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, gemäß dem vorliegenden Entwurf der Maut-Verordnung ist für das deutsche Speditionsgewerbe eine Entlastung in Höhe von ungefähr 300 Millionen Euro jährlich mittels eines Modells der Anrechnung auf die gezahlte Mineralölsteuer geplant. Dagegen fordern die Verbände des Transportgewerbes eine Entlastung im Umfang von 600 Millionen Euro jährlich.

Die Landesregierung setzt sich, wie auch vor diesem Haus bereits dargestellt, in erster Linie für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene ein. Hier nämlich liegt der Kern des Problems und sinnvollerweise sollte hier auch die Lösung gefunden werden. Die Bundesregierung hat auf einen Antrag Brandenburgs im Bundesrat hin auch entsprechende Aktivitäten auf europäischer Ebene zugesagt. Der Weg zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen ist jedoch - das wissen wir - lang und mühsam. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass wegen der für das deutsche Güterverkehrsgewerbe heute noch bestehenden Wettbewerbsnachteile eine Entlastung auf nationaler Ebene erfolgen muss.

Bei der Frage nach der Höhe der Entlastung sind verschiedene Aspekte zu bedenken. Eines liegt dabei auf der Hand: Jede höhere Entlastung des Transportgewerbes führt zu entsprechenden Mindereinnahmen bei der Maut und damit stehen weniger Mittel für deren Zweck, nämlich für die unbedingt notwendige weitere Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, zur Verfügung. Die Landesregierung hält deshalb die seitens der Bundesregierung angebotene Entlastung in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich auch unter Berücksichtigung der Interessen des Transportgewerbes für eine akzeptable Basis. Nach bisherigen Planungen sollen jedoch auch die ausländischen Spediteure entlastet werden, die in Deutschland Mineralölsteuer zahlen. Damit würde der Anteil für deutsche Spediteure unter 300 Millionen Euro liegen. Dies muss nach Ansicht der Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. - Schönen Dank.

Herr Abgeordneter Senftleben hat noch Klärungsbedarf.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass die vorgesehene Entlastung als eine gute Grundlage anzusehen sei. Meine Frage zielt aber auf die aktuelle Entwicklung, die seit gestern bekannt ist, nämlich dahin gehend, dass die EU-Kommission der Ansicht ist, dass genau diese Entlastung nicht der Wettbewerbsangleichung dient. Daher frage ich ganz konkret: Welche Maßnahmen halten Sie für möglich, mit denen wir die Wettbewerbsangleichung doch noch herstellen können?

Wir haben bei jeder Gesetzgebung und jeder neuen Richtlinie, die von der EU kommt und die die Harmonisierung ein bisschen erschwert, immer wieder ein ganz spezielles Problem. Wenn wir über Wettbewerb im Güterverkehrsgewerbe reden, müssen wir auch über Wettbewerb zwischen Schiene und Straße nachdenken. Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass zurzeit die Straße Vorteile hat - deswegen bekommen wir den Güterverkehr auch nicht auf die Schiene -; denn für die Herstellung der Schienenverkehrswege ist die Deutsche Bahn AG selbst verantwortlich, während für die Straßen die öffentliche Hand die Verantwortung trägt. Ich bitte also um Ausgewogenheit in der Beurteilung.

(Dr. Hackel [CDU]: Wo ist denn da der Unterschied?)

- Herr Hackel, ich weiß, dass Sie Verkehrsexperte sind, aber ich sage jetzt einmal, wie die Situation ist.

(Dr. Hackel [CDU]: Es gibt doch keinen Unterschied! Die öffentliche Hand bezahlt die Bahn!)

Meine Herrschaften, den Dialog können Sie nachher führen.

Das machen wir nachher. - Wir müssen also diese Ausgewogenheit sehen. Deswegen müssen wir die weitere Entwicklung abwarten. Die Frage, wie die Bundesregierung auf das reagieren wird, was gestern von der EU gekommen ist, kann ich heute noch nicht beantworten. - Schönen Dank.

Wir sind bei der Frage 1495 (Finanzierung der bibliothekarischen Landesaufgaben), gestellt vom Abgeordneten Dr. Trunschke. Bitte schön.

Auf Initiative der Landesregierung haben die Koalitionsfraktionen die Ausgaben für die Landesbibliothek Potsdam für dieses Jahr auf null gesetzt. Die Krux ist: Die landesbibliothekarischen Aufgaben fallen dennoch an und müssen folglich auch vom Land finanziert werden. Die zuständige Ministerin hat sich deshalb bereit erklärt, aus dem laufenden Haushalt 500 000 Euro

aufzubringen; das ist ungefähr die Hälfte der Summe, die bisher dafür zur Verfügung stand. Allerdings konnte sie bisher nicht erklären, woher das Geld kommen soll, das möglicherweise an anderer Stelle wegfällt.

Da dieses Jahr schon zwei Monate alt ist, frage ich: Wie sind in den Monaten Januar und Februar dieses Jahres die Ausgaben für die landesbibliothekarischen Aufgaben getätigt worden?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Trunschke, für die Sicherstellung der Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben hat mein Ministerium mit der Stadt Potsdam einvernehmlich einen Vertrag für das Jahr 2003 mit Optionen für die Zeit danach verhandelt. Die Stadt Potsdam ist mit Schreiben vom 21. Februar dieses Jahres von diesem einvernehmlichen Ergebnis abgerückt. Da es damit also bisher keinen akzeptierten und unterschriebenen Vertrag gibt, konnte auch weder für den Monat Januar noch für den Monat Februar Geld gezahlt werden.

Bitte sehr, Herr Dr. Trunschke.

Frau Ministerin, verstehe ich Sie richtig, dass Sie sich die landesbibliothekarischen Aufgaben, für die das Land verantwortlich ist, folglich von der Stadt Potsdam zu null Prozent Zinsen kreditieren lassen?

Meine zweite Frage: Was ist eigentlich so schwer daran, Geld, das Sie wirklich ausgeben wollen, tatsächlich in den Haushalt bzw. in den Nachtragshaushalt einzustellen und damit den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nachzukommen?

Herr Trunschke, die landesbibliothekarischen Aufgaben will das Land finanzieren. Die Frage ist, in welche Höhe, und es geht nicht als Luftnummer, sondern wir brauchen vertragliche Regelungen. Der alte Vertrag existiert nicht mehr. Solange wir keinen Konsens haben - wir hatten ihn mit der Stadt Potsdam bereits -, kann ich nicht zahlen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Trunschke [PDS])

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1496 (Ungültigkeit kreis- licher Jagdsteuersatzung), gestellt vom Abgeordneten Dr. Wiebke. Bitte schön.

Wie Pressemitteilungen zu entnehmen war, hat das Oberverwaltungsgericht im Ergebnis einer Normenkontrollklage kreisliche Jagdsteuersatzungen aus formalen Gründen für ungültig erklärt. Das Gericht sieht Versäumnisse der Ministerien für Inneres und der Finanzen bei der ordnungsgemäßen Einführung der neuen Steuer, wie § 2 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg vom 15.06.1999 es verlangt.

Ich frage daher die Landesregierung, ob sie die Möglichkeit und die Absicht hat, den formalen Mangel zu heilen.

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Wiebke, es ist richtig, dass das Oberverwaltungsgericht im Wege der Normenkontrolle die Nichtigkeit der jagdsteuerlichen Satzungsbestimmungen des Landkreises Oder-Spree festgestellt hat. In der Begründung der OVG-Entscheidung wird festgestellt, dass die Zustimmung des MI und des MdF bei der Genehmigung der allerersten Jagdsteuersatzung im Land Brandenburg gefehlt haben. Das OVG bezieht sich hierbei auf § 2 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes.

Das Innenministerium hat demgegenüber gegenüber dem OVG die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Einführungszustimmung nicht notwendig gewesen sei, weil § 3 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes die Jagdsteuererhebungsbefugnis der Landkreise und kreisfreien Städte ausdrücklich regelt. Der Gesetzgeber habe dadurch seinen Willen zur unmittelbaren Einführung der Jagdsteuer ausreichend dokumentiert, sodass § 2 Abs. 3 Satz 1 dieses Kommunalabgabengesetzes dahinter zurücktrete. Das OVG ist dieser Rechtsauffassung des Innenministeriums nicht gefolgt.

Im Ergebnis der Prüfung der Auswirkungen der OVG-Entscheidung geht die Landesregierung dennoch von der ordnungsgemäßen Einführung der Jagdsteuer aus, weil die Zustimmung des MI und des MdF bei der Genehmigung der landesweit ersten Jagdsteuersatzung des damaligen Landkreises Beeskow vom 22.10.1992 erteilt worden ist und das Innenministerium zeitgleich durch Runderlass Nr. 88 aus 1992 die Einführungszustimmung und eine Jagdsteuermustersatzung bekannt gegeben hat.

Unabhängig von diesem Sachverhalt wird die Landesregierung gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree nach Vorliegen des vollständigen Urteils des OVG die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die vom OVG ausgeschlossene Revision prüfen.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1497 (Armut und wach- sende Schuldenlast), gestellt vom Abgeordneten Claus. Bitte schön.

Durch Arbeitslosigkeit, wirtschaftlichen Niedergang und Steuererhöhungen geraten immer mehr Privathaushalte im Land Brandenburg in die Schuldenfalle. Umso wichtiger ist die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungen. Oft bleibt nur noch die Möglichkeit, private Insolvenzverfahren durchzuführen, wozu man aber einen langen Atem und gute Berater braucht. Die Landesregierung will die Landeszuschüsse für die Schuldnerberatungsstellen in diesem Jahr um etwa 40 % kürzen.