Das gilt auch für das immer wieder erwähnte Interview vom 23. Februar 2003, auf welches dann in der Presseveröffentlichung vom 26. Februar 2003 Bezug genommen wurde.
Ich möchte Ihnen das Wortprotokoll über den betreffenden Teil des Interviews des Senders Phönix darstellen: Der Moderator fragte den Minister, ob man sich Strafmaßnahmen wie im Fall Metzler auch für potenzielle Terroristen überlegen müsse, und bedrängte den Minister mit der Frage: „Herr Schönbohm, ja oder nein?“ Herr Schönbohm antwortete daraufhin: „Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten.“ „Ja, das können Sie“, meinte der Moderator, „zwei Sätze.“ Herr Schönbohm sagte dann: „Ich kann mir vorstellen, dass, wenn eine unmittelbare Gefahr für eine Vielzahl von Menschen bevorsteht, man darüber nachdenkt.“
In der Sache hat sich die Landesregierung bereits in der vorigen Woche eindeutig und unmissverständlich zur Diskussion über das bestehende Folterverbot geäußert. Ich möchte darauf verweisen, dass Ministerpräsident Platzeck in einer Presseäußerung vom 26. Februar erklärt hat, dass alles Notwendige zum Thema Folter in den einschlägigen Verbotsnormen des Völkerrechts und des Verfassungsrechts geregelt sei.
Ich selbst habe in einer Presseerklärung vom 27. Februar Forderungen nach einer so genannten schärferen Gangart bei Polizeiverhören als verfassungsrechtlich unhaltbar bewertet. In diesem Zusammenhang habe ich insbesondere auf Artikel 1 des Grundgesetzes und auf die Landesverfassung verwiesen, in denen der Schutz der Menschenwürde verbürgt ist. Ein Gesetz, das eine staatlich angeordnete körperliche Gewaltanwendung gegenüber in Gewahrsam befindlichen Personen erlauben würde, wäre mit diesen Verfassungsgrundsätzen sowie mit dem Völkerrecht unvereinbar.
Die bestehende Rechtslage ist also völlig eindeutig. Davon werden wir auch nicht abweichen. Die Anwendung von Folter ist sowohl nach dem Völkerrecht und dem Verfassungsrecht wie auch nach dem einfachen Recht ohne jede Einschränkung verboten. Es gibt in unserer Verfassung und in der Rechtsordnung Grundsätze wie diese, die nicht zur Disposition stehen.
Sind Sie aber nicht auch der Meinung, dass die Debatte, die vom stellvertretenden Ministerpräsidenten bzw. vom CDUInnenpolitiker geführt wurde, aufgrund der in der Presse nachlesbaren Zitate, dann sehr unglücklich, ja politisch sehr fragwürdig war?
Zweitens: Was halten Sie von dem Vorschlag des ehemaligen Innenministers Gerhart Baum, der der FDP angehört und der es für bedenkenswert hält, den internationalen Ausschuss zur Überwachung der UN-Folterkonvention zu beauftragen, die Situation in Deutschland zu überprüfen?
Eine entsprechende Forderung ist mir nicht bekannt. Ich habe Ihnen die Äußerung des stellvertretenden Ministerpräsidenten vorgetragen. Dabei hat er nicht von Folter gesprochen. Insofern finde ich die Debatte an sich sehr unglücklich. Ich kann auch nicht erkennen, dass seine Äußerung Anlass zu dieser Debatte gegeben hat.
Danke sehr. - Damit kommen wir zur Frage 1489 (Projekt „Un- abhängige Bauherrenberatung“ der Verbraucherzentrale Branden- burg e. V.), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth. Bitte sehr.
Meine Frage bezieht sich auf das Projekt „Unabhängige Bauherrenberatung“ der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Die VZB e. V. bietet mit dem Projekt „Unabhängige Bauherrenberatung“ Beratungs-, Kontroll-, Prüf- und Überwachungsleistungen in allen Phasen der Vorbereitung und Durchführung bei der Schaffung bzw. Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums an. Dieses Projekt wird mit Landesmitteln finanziert oder unterstützt. Die VZB ist per Schreiben vom 6. Februar dieses Jahres mit der Befürchtung an mich herangetreten, dass angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte mit erheblichen Einsparungen seitens der Landesregierung hinsichtlich der Förderung dieses Projekts zu rechnen sei.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Plant sie eine Streichung bzw. eine Herabsetzung der öffentlichen Förderung des Projekts „Unabhängige Bauherrenberatung“ der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.?
Abgeordnete, es ist richtig: Das MSWV fördert die „Unabhängige Bauherrenberatung" der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für das aktuell laufende Projekt wurde am 07.12.2000 ein Zuwendungsbescheid erstellt, der eine Laufzeit vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2003 vorsieht. Für das Jahr 2003 ist ein Kassenansatz für dieses Projekt im Haushalt eingestellt. Insoweit ist die abschließende Durchführung des laufenden Projekts gesichert. Über die Finanzierung eines Folgeprojekts ab dem Jahr 2004 kann erst - das wissen Sie - nach Abschluss der noch zu führenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2004 entschieden werden.
Aber, um es etwas deutlicher zu sagen, diese Beratung ist eine freiwillige Aufgabe, und für freiwillige Aufgaben wird das Parlament, Frau Abgeordnete, sicher nicht viele Maßnahmen für die nächsten Jahre bewilligen können. - Schönen Dank.
Damit sind wir bei der Frage 1490 (Beteiligung von Kommu- nen am Finanzvermögen der ehemaligen DDR), gestellt vom Abgeordneten Dr. Wiebke. Bitte sehr.
Nach Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages unterliegt das öffentliche Vermögen der ehemaligen DDR, soweit es nicht für Verwaltungszwecke benötigt wird, der Treuhandverwaltung des Bundes. Ein Bundesgesetz bestimmt, dass dieses Finanzvermögen auf den Bund und die ostdeutschen Länder aufzuteilen ist. Die Länder sollen die Kommunen angemessen beteiligen.
Meine Frage ist daher: Wie definiert die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine angemessene Beteiligung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das Bundesgesetz steht noch aus und die Höhe des Finanzvermögens nach Artikel 22 Abs. 1 steht auch noch nicht fest. Der Bund vertritt sogar die Auffassung, ein aufteilbares Finanzvermögen gebe es nicht. Im Gegenteil, er möchte uns bestimmte Dinge anlasten, die das Finanzvermögen auch noch negativ belasten würden. Eine Diskussion ist insofern ziemlich schwierig, als dann das Land und die Kommunen an einem negativen Vermögen beteiligt und zusätzlich belastet würden.
Es gibt mehrere solcher Auseinandersetzungen, zum Beispiel was die Wismut AG oder was die DDR-Versicherung angeht, ob Teile davon, die eigentlich in Liquidation zu führen waren, dem Finanzvermögen insgesamt anzulasten sind. Dieser Streit ist nicht beendet und wird auch noch einige Zeit lang geführt werden.
Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 1491 (Schulen in freier Trägerschaft), gestellt vom Abgeordneten Neumann. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen frage ich die Landesregierung: Welche Kosten hat das Land Brandenburg bei bestehender Gesetzeslage pro Schüler an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft zu tragen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Neumann, die Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse an die Träger der Schulen in freier Trägerschaft ist § 124 Abs. 2 und 5 unseres Schulgesetzes. Demnach betragen die Zuschüsse für geistig Behinderte und schwer mehrfach Behinderte an Förderschulen sowie für andere schwer mehrfach Behinderte an beruflichen Ersatzschulen 120 % und für alle übrigen 97 % der Personalkosten einer entsprechenden Schule in öffentlicher Trägerschaft.
Für Berechnungen vergleichbarer Personalkosten werden dabei folgende Sachverhalte zugrunde gelegt: erstens die SchülerLehrer-Relation an öffentlichen Schulen der einzelnen Schulformen und Schulstufen, zweitens die Durchschnittssätze für Vergütungen des Lehrpersonals und des sonstigen pädagogischen Personals an öffentlichen Schulen und drittens die Zuschläge für die an den öffentlichen Schulen vergleichbaren Ämter der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und für sonstige Funktionen und ein Schüler-Kosten-Satz für das sonstige Personal einer Schule.
Für das Haushaltsjahr 2003 betragen die Schüler-Kosten-Sätze zum Beispiel für Schüler an Grundschulen 3 198,09 Euro, für Schüler an Realschulen 3 180,63 Euro, für Schüler an Gymnasien in der Sekundarstufe I 3 285,39 Euro. In der Sekundarstufe II - hier gibt es den größten Aufwuchs - sind es 4 374,70 Euro.
Ich kann Ihnen zugleich auch eine Übersicht über die Personalkosten und die Zuschussberechnungen für das Jahr 2003 zur Verfügung stellen und will abschließend darauf hinweisen, dass vom Land zusätzlich Zuschüsse für Lernmittel und für Schülerfahrtkosten zur Verfügung gestellt werden.
Die Reduzierung der Personalkostenzuschüsse, die die Landesregierung beschlossen hat, macht - das will ich deutlich sagen die Arbeit für die Schulen in freier Trägerschaft nicht einfacher. Aber dadurch, dass wir immer noch 95 bzw. 93 % - wie Berlin bezahlen, wird die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg, obwohl sie dadurch erschwert ist, nicht unmöglich. Die Landesregierung hat heute wie auch in Zukunft ein Interesse an Schulen in freier Trägerschaft, weil sie mit ihren Angeboten den Wettbewerb in den Schulen und in der Schullandschaft des Landes Brandenburg erheblich verstärken.
Herr Minister, ich möchte Sie trotzdem fragen, ob Sie nicht wie wir der Meinung sind, dass es bei solchen Schulen in freier Trägerschaft wie dem Oberlinhaus bzw. der Oberlinschule keine Finanzkürzungen geben darf, da mehrfach schwerstgeschädigte Kinder dort die einzige Möglichkeit haben, eine Bildung in Anspruch zu nehmen, die ihrer Behinderung gerecht wird.
Frau Bednarsky, es muss noch einmal geprüft werden - dazu bin ich auch bereit -, ob der Sonderstatus der Oberlinschule eine Ausnahme von den beschlossenen Kürzungen rechtfertigt, und zwar deshalb, weil die Schule des Oberlinhauses eine Aufgabe wahrnimmt, die keine Schule in öffentlicher Trägerschaft übernimmt, und insofern viele Eltern, die für ihre Kinder sonst eventuell auch eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wählen könnten, an das Oberlinhaus verwiesen sind. Insofern sage ich hier gern eine Prüfung zu.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 1492 (Annäherung der Pro-Kopf-Verschuldung in Brandenburg und Berlin), die der Abgeordnete Vietze stellen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der gemeinsamen Ausschusssitzung des Hauptausschusses des Brandenburger Landtages und des Berlin-Brandenburg-Ausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses erklärte der Chef der Brandenburger Staatskanzlei, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Brandenburger weitgehend an die der Berliner angenähert habe, wenn man in Brandenburg zur Verschuldung des Landes auch die Schulden des Wohnungsbauvermögens, der Kommunen sowie der Zweckverbände hinzunehme.
In der Annahme, dass diese Aussage zutrifft, frage ich die Landesregierung: Welche Schlussfolgerung leitet sie aus diesem Fakt für die Konsolidierung des Landeshaushaltes mit Blick auf eine mögliche, von den Ministerpräsidenten beider Länder ja noch für dieses Jahrzehnt vorgesehene Fusion ab?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Vietze, die Diskussion dreht sich nicht in erster Linie um die Frage, ob sich der Schuldenstand Brandenburgs dem Berlins annähert oder nicht. Die Diskussion muss sich darauf richten, welche Maßnahmen die Länder Berlin und Brandenburg ergreifen,
Beide Länder haben einen überdurchschnittlichen Schuldenstand. Werden alle Schulden der Gebietskörperschaften des Landes, der Zweckverbände und des Landeswohnungsbauvermögens in die Berechnung einbezogen, erreicht der Schuldenstand je Einwohner Brandenburgs gut 60 % des Berliner Niveaus.
Mit den Beschlüssen vom 11. Februar 2003 hat die Landesregierung Brandenburgs einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur zukünftigen Entlastung des Landeshaushaltes verabschiedet; wir werden ja heute in 1. Lesung darüber zu diskutieren haben. Mit diesem Paket intensiviert Brandenburg den Weg der nachhaltigen Konsolidierung, den das Land für seine Zukunftsgestaltung braucht. Wir werden Ende März/Anfang April in einem Strategiepapier den weiteren Konsolidierungsbedarf für die Haushalte 2004 bis 2007 darstellen. Dabei ist auch die künftige Zusammenarbeit mit dem Land Berlin berücksichtigt.
Auch Berlin hält mit dem Nachtragshaushalt 2003 an der Strategie der Haushaltskonsolidierung fest und will seine Ausgaben strikt senken. Damit unternehmen beide Bundesländer alles, um die haushaltsseitigen Voraussetzungen für eine Fusion zu schaffen. Wichtig im Hinblick auf eine Fusion sind für mich derzeit die gemeinsamen Projekte der Verwaltungsoptimierung. Daran muss weiter intensiv gearbeitet werden und auch dort können wir im konsumtiven Bereich erhebliche Synergieeffekte erzielen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, sind Sie bereit, den konkreten Stand der Schulden pro Einwohner in diesem Lande zu benennen?