Dagmar Künast
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich den Titel der Aktuellen Stunde las, habe ich zunächst gedacht, dass er von der Linken eingereicht wurde.
Das hätte ich auch verstanden. Dass jedoch die FDP dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, war überraschend. Ihre Aufforderung zu einer Initiative zur Angleichung der Rentensysteme aufgrund der guten finanziellen Lage der Sozialkassen entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Ausgerechnet Sie als FDP - die FDP war doch in den Jahren 2009 bis 2013 im Bund, wenn ich mich erinnern kann, in der Regierung und hätte einen Zeitplan zur Anpassung erarbeiten können. Sie hat sich in dieser Zeit stattdessen vehement gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestemmt. Dieser ist für eine Angleichung der Renten im Osten jedoch sehr wichtig. Die FDP hat außerdem die Alterssicherung stärker in Richtung privater Kapitaldeckung vorangetrieben. Was für die heutige Diskussion am wichtigsten ist, die FDP war es auch, die gemeinsam mit der CDU/CSU aufgrund der Überschüsse der Rentenversicherung die Beitragssetzung von 19,6 auf 18,9 Prozent forciert hat.
Für diese Beitragssenkung haben Sie auch noch Applaus verlangt. So wie Sie jetzt aufgrund der vollen Kassen die Rentenangleichung fordern, hätten Sie dies doch damals auf den Weg bringen können. Die SPD hat damals im Oktober 2012 gegen die Beitragssenkung gestimmt und sich stattdessen für den Aufbau eines Demografiefonds ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, die FDP hat ihre Zeit in der Bundesregierung also genutzt, um Regelungen zu treffen,
die für die Angleichung der Rentensysteme eher kontraproduktiv waren. Ausgerechnet diese FDP fordert nun die Rentenangleichung aufgrund der guten Finanzlage der Rentenversicherung. Es ist kurios.
Es zeigt - seien Sie doch jetzt einmal ruhig, ich habe doch bei Ihnen auch zugehört - einmal mehr, dass die Thüringer FDP den Thüringer Landtag
dazu nutzt, um Dinge einzufordern, die ihre eigene Bundestagsfraktion versäumt hat. Das kennen wir zum Beispiel auch aus dem Bereich der Gesundheitspolitik.
Meine Damen und meine Herren von der FDP, ich will nicht bezweifeln, dass auch Ihnen an einer Lösung der Rentenfrage gelegen ist, aber dann hätten Sie das in den letzten Jahren lauter bei Ihrer Bundestagsfraktion einfordern sollen. Da Sie nun aber im Bundestag keinen Ansprechpartner mehr haben, sollen Sozialministerin Taubert und die Landesregierung herhalten. Die SPD in Thüringen hat sich gemeinsam mit der Ministerin, den Thüringer Bundestagsabgeordneten und der Landesgruppe Ost in Berlin über die Jahre hinweg für die Angleichung
der Rentensysteme starkgemacht. Es wurde hierzu ein stimmiges Konzept erarbeitet, an dessen Anfang die Einführung des Mindestlohns steht. Wohl auch aufgrund dieses Engagements ist im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Angleichung der Renten in Ost und West festgeschrieben. Die Koalition und der dazugehörige Vertrag sind jedoch gerade einmal einige Wochen alt und müssen mit Konkretem gefüllt und umgesetzt werden.
Das Thema Rente wurde dabei bereits angepackt. So liegt seit letzter Woche ein Entwurf zur Umsetzung der Mütterrente, der abschlagsfreien Rente ab 63 und der Erwerbsminderungsrente vor. Die Mütterrente, also die Anrechnung von zwei Entgeltpunkten statt des bisher einen Entgeltpunktes für vor 1992 geborene Kinder, würde eine Rentenerhöhung für viele Rentnerinnen und auch der Rentnerinnen im Osten bedeuten.
Das ist wohl wahr. Wir sehen beim vorliegenden Entwurf jedoch noch Änderungsbedarf und wollen bei der Mütterrente eine verstärkte Steuerfinanzierung.
Deshalb gibt es dazu Verhandlungen auf Bundesebene.
Meine Damen und Herren, die Angleichung der Renten in Ost und West ist für uns seit der Einigung Deutschlands eines der wichtigsten Ziele. Deshalb gilt es nun, die aus dem Mindestlohn resultierenden Veränderungen und die Entwicklung der Löhne und Renten im Osten zu begleiten und zu bewerten.
Im Koalitionsvertrag sind hierfür die Jahre 2016 und 2017 als Wegmarken genannt. Im Jahr 2017 wird es, wenn die Bedingungen erfüllt sind, eine Teilangleichung der Rentenwerte geben. Es gibt also einen Zeitplan, auf dessen Einhaltung wir als SPD Thüringen drängen werden. Wir müssen uns nicht von der FDP, die im Bund in den letzten Jahren hierbei keine Verbesserung geschaffen hat und eher dagegen gearbeitet hat, auf die Aktualität des Themas hinweisen lassen. Da können Sie noch so viel reinreden, das hilft Ihnen auch nichts.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben, ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen zu erhalten, Kollegen zu treffen und Erfolge im Beruf zu haben, soll auch Menschen mit Behinderungen offenstehen. Dies war auch zentraler Schwerpunkt der Veranstaltung am Dienstag in Weimar zum Internationalen Tag des weißen Stockes. Deshalb ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention ein nicht
unerheblicher Teil der Ausführungen diesem Bereich gewidmet. Dementsprechend spielt dieser Bereich auch im Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine entscheidende Rolle. Es geht um verbesserte Bildungschancen in der Schule, in der Ausbildung und an Unis und es geht um die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabe an der Gesellschaft, zu der auch die Teilhabe am Arbeitsleben zählt, ist für uns ein wichtiges Ziel. Es muss hier auch noch viel geschehen, darin sind wir uns sicherlich alle einig.
Meine Fraktion hatte deshalb bereits im Jahr 2008 einen Antrag ins Plenum eingebracht, der die Einführung eines „Budgets für Arbeit“ in Thüringen zum Ziel hatte. In der anschließenden Ausschussund Plenardiskussion damals ist uns jedoch erklärt worden, dass Mittel aus der Eingliederungshilfe nicht als Lohnkostenzuschuss für den ersten Arbeitsmarkt benutzt werden können. Der Antrag wurde deswegen abgelehnt.
Das hat uns damals sehr enttäuscht, aber wir mussten es so akzeptieren. Es gab bereits damals, also im Jahr 2008, Bestrebungen auf Bundesebene, die Eingliederungshilfe zu reformieren. Dies war für uns mit der Hoffnung verbunden, dass dadurch Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen erreicht werden dürften. Diese Hoffnung besteht immer noch und sie ist nach allem, was man in den Diskussionen vernimmt, auch berechtigt. Denn bei der Reform der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessert und gestärkt werden und es soll ein buntes Leistungsgesetz erarbeitet werden. Es gibt Verlautbarungen, dass sich der Bund zukünftig stärker an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen wird. Die Einführung eines Bundesteilhabegeldes wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Meine Damen und Herren von der Linken, es ist also zum heutigen Zeitpunkt unserer Meinung nach nicht ratsam, ein „Budget für Arbeit“ auf der Grundlage des SGB XII zu erarbeiten. Es ist vielmehr notwendig zu sehen, welche Entwicklungen es auf Bundesebene beim Bundesteilhabegeld und bei der Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe geben wird, denn erst im Anschluss daran kann eruiert werden, wie die neuen Leistungen genutzt werden können und wie sie durch eventuelle Programme auf Landesebene ergänzt werden können. Auch kann geschaut werden, welche finanziellen Möglichkeiten sich für die Politik für Menschen mit Behinderungen eröffnen, wenn im Bereich der Eingliederungshilfe aufseiten der Länder aufgrund einer höheren Bundesbeteiligung Spielräume entstehen. Für uns heißt es also derzeit leider noch abwarten. Auf Entwicklungen auf der Bundesebene warten zu
müssen, gefällt uns auch nicht. Es ist jedoch in diesem Fall das einzig Sinnvolle. Darum lehnen wir diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich zunächst bei Frau Ministerin Taubert für ihren Bericht zum 2. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bedanken und ich möchte mich Ihrem Dank an Dr. Brockhausen für die geleistete Arbeit anschließen und ihm weiterhin viel Kraft und Erfolg bei seiner Tätigkeit wünschen.
Ich weiß aus meiner jahrelangen Beschäftigung mit diesem Themenbereich, dass die Erfolge zumeist länger auf sich warten lassen, als es einem lieb ist, und dass sie oft erst nach zähem Kampf erreicht werden können. Deshalb vielen Dank an Herrn Dr. Brockhausen auch für seinen anschaulichen Tätigkeitsbericht.
Nun aber zum Antrag der Linken: Hier möchte ich mich hauptsächlich auf den Teil 2 des Antrags beziehen. Es wird gefordert, die rechtlichen Gegebenheiten so anzupassen, dass durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ein jährlicher Bericht verfasst und hierzu von der Landesregierung Stellung genommen und diese beiden Berichte im Landtag diskutiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Verkürzung des Berichtszeitraums die Stellung des Behindertenbeauftragten stärken soll. Neben dem Hinweis darauf, dass das Rederecht für die Beauftragten durch die Geschäftsordnung und den Berichtsturnus im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt werden müsste, möchte ich auf die Forderungen eingehen.
Meine Fraktion hat mit dem Sozialministerium Rücksprache gehalten und es ist uns mitgeteilt wor
den, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einen jährlichen Bericht als nicht sinnvoll betrachtet. Denn dies war unsere Reaktion beim Lesen des Antrags, die Frage nach der Umsetzbarkeit einer solchen Forderung. Die Erarbeitung eines Tätigkeitsberichts bindet einen beträchtlichen Teil personeller und zeitlicher Ressourcen, die folglich bei der originären Aufgabenerledigung des Beauftragten und seiner Mitarbeiter fehlen würden.
Dass Sie diesen Antrag mit dieser Forderung trotzdem gestellt haben, lässt zwei Schlüsse zu: Entweder Sie haben den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht gefragt, ob er eine jährliche Berichterstattung für sinnvoll hält, denn das hätte am Rande einer der zahlreichen Veranstaltungen, bei denen Herr Dr. Brockhausen anwesend ist, geschehen können. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie den Beauftragten gefragt haben und die Forderung nach einer jährlichen Berichterstattung trotz dessen ablehnender Haltung gestellt haben. Beide Möglichkeiten zeugen nicht davon, dass man dem Wort und der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen großes Gewicht einräumt. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass es Ihnen um die Stärkung der Position des Behindertenbeauftragten, sondern vielmehr um Ihre eigene Profilierung als vermeintliche Kümmerer geht. Mich beschleicht auch der Verdacht, dass Sie einen jährlichen Bericht des Beauftragten eher dazu nutzen wollen, um auf dessen vermeintliche Versäumnisse während dieser Zeit hinzuweisen. Da Veränderungen in diesem Bereich, wie ich bereits zu Beginn gesagt habe, oftmals Zeit brauchen, und weil wir Ihre teils begründete, teils unbegründete Ungeduld bei der Umsetzung behindertenpolitischer Maßnahmen kennen, steht zu befürchten, dass Sie viele scheinbare Versäumnisse anprangern würden.
Natürlich muss vom Parlament die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, der ja der Beauftragte der Landesregierung ist, kritisch überprüft und hinterfragt werden. Aber es sollte im Interesse der Menschen mit Behinderungen auch nicht die Arbeitsfähigkeit des Beauftragten durch eine zu häufige Berichterstattung eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren von den Linken, wir sehen also einen so kurzen Berichtszeitraum des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen als nicht zielführend an und lehnen deswegen den Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal, Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht oder den, den der Staatssekretär gehalten hat. Er war sehr ausführlich und hat die ganze Situation einmal vollkommen erklärt für diejenigen, die nicht ganz so tief drin stecken. Wir befinden uns hier im Endspurt des Wahlkampfes und darum ist mir das schon verständlich, dass DIE LINKE das Thema Rentenangleichung Ost erneut ins Plenum bringt und die bekannten Maximalforderungen stellt.
Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Forderung im Bundesrat umzusetzen. Die SPD hat sich seit Jahren mit diesem wichtigen Thema beschäftigt, aber das Wiederholen von Maximalforderungen bringt die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West nicht weiter. Sie erwecken mit Ihrem Antrag erneut den Anschein, es gäbe hier eine einfache Lösung und eine allgemeine Rentengerechtigkeit, aber, meine Damen und Herren von den Linken, die einfache Lösung gibt es nicht. Wie gesagt, die SPD beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit diesem Thema und hat, wie ich auch danach noch erläutern werde, ein Konzept zur Angleichung erarbeitet. Wir wissen, 23 Jahre nach der deutschen Einheit und den zahlreichen Ankündigungen, das Rentensystem anzugleichen, zuletzt von der schwarz-gelben Bundesregierung, die nie in die Tat umgesetzt wurden, wollen die Menschen Ergebnisse sehen. Die Rentnerinnen und Rentner im Osten sind es leid, zu sehen, dass ihr Rentenwert mit 25,74 € nur 91,5 Prozent des Rentenwertes West entspricht. Einzelne betroffene Gruppen, wie Krankenschwestern, übrigens ich auch, oder die in der DDR Geschiedenen, sind es leid, weniger Rente zu bekommen, als sie ursprünglich erwarten konnten. Es gibt auch die andere Seite, auf der die Rentnerinnen und Rentner im Westen mit Unmut auf die Höherwertung der Löhne im Osten schauen. Dies hat zur Folge, dass ein Rentner im Osten bei gleichem Bruttolohn wie der entsprechende Rentner im Westen eine höhere Rente als dieser erhält. Diesen Unmut der Rentnerinnen und Rentner in Ost und West nehmen wir als SPD sehr ernst, denn es geht für uns auch darum, die gesellschaftliche Akzeptanz des Rentensystems zu wahren. Wir brauchen die Angleichung der beiden Rentensysteme und vor allem brauchen wir aber auch eine stabile Rente, denn nur dann wird die Rentenversicherung auch in Zukunft als Modell gesellschaftlicher Solidarität akzeptiert bleiben und zwar im Osten wie im Westen.
Über die Notwendigkeit der Anpassung des Rentenrechts gibt es also im Grundsatz zwischen uns und der LINKEN keinen Dissens. Bei der Ausgestaltung der Angleichung lassen Sie jedoch seit Jahr und Tag den Sinn für die Realität vermissen. Auch Sie wissen, dass bei einer reinen Anpassung der Rentenwerte viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner finanziell schlechter dastehen würden als vorher. Deshalb wollen Sie die Höherbewertung der ostdeutschen Löhne bestehen lassen, aber das wird verfassungsrechtlich nicht zulässig und im Westen Deutschland schon gar nicht zu vermitteln sein. In Ihrem Wahlprogramm kommen Sie dementsprechend über die Forderung nach einer Angleichung bis spätestens 2017, bei weiterer Höherbewertung der Ostlöhne bis zur Erreichung des gleichen Lohnniveaus nicht hinaus. Das ist jedoch zu unkonkret, verfassungsrechtlich fragwürdig und das Jahr 2017 wohl zu kurzfristig.
Meine Damen und Herren, die SPD hat im Ergebnis ihrer Beschäftigung mit dem Thema Rentenangleichung, ich glaube, als einzige Partei ein stimmiges Konzept erarbeitet. Dieses sieht eine stufenweise Angleichung der Rentenbemessung bis zum Jahr 2020 vor. Ich werde das ganz kurz skizzieren. Zunächst geht es um die Einführung eines einheitlichen flächendeckenden Mindestlohns, denn damit würde die Angleichung der Löhne und damit der Renten schneller vonstatten gehen. Auch werden die pauschal bewerteten Zeiten in der Rentenversicherung, zum Beispiel für die Kindererziehung, einheitlich bewertet. Die Angleichung des Rentenwertes Ost geschieht dann stufenweise bis zum Jahr 2020. Menschen, die zu den besonders benachteiligten Gruppen zählen - wie Krankenschwestern, Geschiedene - werden durch einen Härtefonds einen Rentenzuschlag erhalten. Es muss dann jedoch die Höherbewertung der Löhne im Osten entfallen. Nur so ist die Rentenangleichung verfassungskonform und auch den alten Bundesländern zu vermitteln. Mit diesem Modell der Solidarrente von 850 € monatlich werden dann diejenigen abgesichert, die nur geringe Rentenzahlungen zu erwarten haben - im Osten und im Westen.
Meine Damen und Herren, die Problematik des unterschiedlichen Rentenwertes im Osten Deutschlands wird auch oft mit der der Altersarmut verbunden. Diesen Zusammenhang sehe ich aber nur begrenzt. Die Rentenzahlungen der Rentenversicherung bilden, vereinfacht gesagt, den Berufsweg eines Menschen finanziell ab. Wenn jemand nur einen geringen Lohn erhalten hat, Jahre der Arbeitslosigkeit bestanden haben oder nur Teilzeit gearbeitet wurde, fällt die Rentenhöhe niedriger aus. Und das ist nicht die Schuld der Rentenversicherungen und auch nicht die des niedrigen Rentenwertes im Osten. Die Schuld daran tragen prekäre Arbeitsverhältnisse mit niedrigem Lohn, mangelnde Tarifbindung, Arbeitslosigkeit und eine lange Zeit der Teilzeitbeschäftigung. Es muss damit immer wieder gesagt werden, Altersarmut resultiert vor allem aus Erwerbsarmut. Deshalb brauchen wir den flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Und, meine Damen und Herren, das Modell der Lohnuntergrenze, für das die Kanzlerin und die Ihrigen dann werben, hat damit nicht viel zu tun. Lohnuntergrenzen sind nichts als ein Placebo und würden nur weitere Ungerechtigkeiten schaffen.
Problematisch bei der zukünftigen Rentenentwicklung ist vor allem das Absinken des Rentenniveaus. Es ist zu stark auf die Stabilität der Beiträge und nicht auf die des Rentenniveaus geachtet worden. Die SPD will das Absinken des Rentenniveaus aufhalten und wir wollen die Nachhaltigkeitsreserve erhöhen. Denn wir wollen, dass am Ende die Rentne
rinnen und Rentner in Ost- und Westdeutschland gleich viel und nicht gleich wenig Rente erhalten.
Ich möchte noch mal betonen, dass es die einfache Lösung, die DIE LINKEN hier beschwören und die wir alle gern hätten, nicht gibt. Auch deshalb, weil Sie es immer als einfach vorgaukeln, wächst bei den Menschen der Frust darüber, dass die Angleichung bisher nicht geschehen ist.
Hören Sie auf, die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner als Opfer des Rentensystems darzustellen, denn das stimmt nicht. Das ist auch in der Rede von Staatssekretär Schubert deutlich geworden.
Sie sehen also, das Thema Rente und Rentenanpassung ist komplex und hochemotional. Es ist zu befürchten, dass es keine Formel geben wird, die alle als gerecht empfinden werden. Dass es aber im dritten Jahrzehnt nach der deutschen Einheit eine Angleichung geben muss, steht für uns alle fest.
Für die SPD-Fraktion sage ich deshalb mit Blick auf Ihren Antrag ganz klar, es bedarf keiner Aufforderung zum Eintreten für eine Rentenangleichung. Im Gegenteil, wir haben als einzige der Parteien ein stimmiges Konzept, für das wir auch eintreten werden. DIE LINKE sollte in Zukunft die Realitäten anerkennen und nicht mehr in unerfüllbaren Maximalforderungen stecken bleiben.
Für den vorliegen Antrag kann ich das nicht sagen und deswegen werden wir das ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist eine notwendige Anpassung von Landesrecht an geändertes Bundesrecht. Auf diese juristischen Gegebenheiten möchte ich aber heute nicht eingehen. Der Herr Staatssekretär hat dieses ja gerade erläutert. Ich möchte stattdessen die Hintergründe, aus denen dieser Gesetzentwurf hervorgeht, erläutern. Das ist für mich als Sozialpolitikerin sehr entscheidend. 2011 war ein Bestandteil des Kompromisses im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - nur zur Erinnerung, auf Druck der SPD - die Erhöhung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter auf 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014. Dies soll die Kommunen finanziell entlasten und ihnen Spielräume eröffnen, um die soziale Infrastruktur zu sichern und zu verstärken. Sie soll zum Beispiel die Schulsozialarbeit ausbauen. Wir sollten nicht vergessen, in der eigentlichen Diskussion damals ging es um die SGB-II-Regelsätze, insbesondere um die Verbesserung von Bildung und Teilhabe für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Im Thüringer Kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2013 wurden die gestiegenen Mittel der Bundesbeteili
gung für die Kommunen bedarfsmindernd berücksichtigt. Aber durch die neue Systematik des KFA findet ab 2014 keine Verrechnung mehr statt. Dies bedeutet, dass die zusätzlichen Bundesmittel bei den Kommunen ankommen werden. Weil wir wollen, dass jeder Euro der damaligen Intention der Einigung im Bundesrat auch über 2013 und 2014 hinaus benachteiligten Kindern und Familien zugute kommt, haben wir dafür gesorgt, dass es ein Landesprogramm Schulsozialarbeit gibt. Die damalige Diskussion und der Grund für die Bereitschaft des Bundes zur Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter verdeutlichen den Willen des Gesetzgebers, die verbesserte Einnahmesituation der Kommunen für eine Stärkung der sozialen Infrastruktur vor Ort zu nutzen. Dies kommt nicht nur sozial benachteiligten, sondern allen Menschen zugute.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas anderes zu diesem Thema sagen. Die Kosten der Grundsicherung im Alter steigen aufgrund der steigenden Fallzahl zukünftig weiter an. Das bedeutet einerseits, dass die hundertprozentige Übernahme der Kosten durch den Bund, vor allen Dingen auch perspektivisch eine Entlastung der Kommunen darstellt. Es verdeutlicht andererseits leider auch, dass die Gefahr der Altersarmut keine große Gefahr mehr, sondern längst traurige Realität ist. Wir brauchen deshalb für zukünftige Generationen von Rentenempfängerinnen und -empfängern einen gesetzlichen Mindestlohn. Wir haben das schon oft gemeinsam gefordert. Nur gute und tarifvertraglich gesicherte Arbeit gewährleistet eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung. Für heutige Empfänger von Renten unter dem Grundsicherungsniveau muss es eine garantierte Mindestrente weit oberhalb des Niveaus der Grundsicherung geben, denn wer hart arbeitet, hat es im wahrsten Sinne des Wortes wohl verdient. Die SPD hat hierfür das Modell der Solidarrente von 850 € erarbeitet. Aber ebenso wie eine auskömmliche Rente entscheidend sein wird, ist es unerlässlich, dass die Menschen eine soziale Infrastruktur vorfinden, die es ermöglicht, bis ins hohe Alter selbstständig und erfüllt zu leben.
Ich wünsche mir deshalb, dass die Kommunen finanzielle Spielräume nutzen, um die soziale Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Ich denke dabei zum Beispiel an alt werdende Menschen, die eine medizinische oder auch kulturelle Infrastruktur benötigen oder auch zum Beispiel Treffpunkte wie Seniorenbegegnungsstätten brauchen.
Wir müssen in den Kommunen gleichzeitig an diejenigen denken, die ihre alt gewordenen und pflegebedürftigen Angehörigen, Freunde und Nachbarn unterstützen und dabei Beruf und Familie unter einen Hut bringen. Dies ist nur möglich mit einer leistungsfähigen Unterstützungsstruktur vor Ort.
Damit bin ich bei den Familien mit Kindern, die eine lebenswerte Infrastruktur benötigen. Ich denke hier an Kindertagesstätten, Jugendfreizeitangebote, aber auch an Spiel- und Sportplätze. Nur wenn die Bewohner sich in ihrer Stadt, Kleinstadt oder wo auch immer wohlfühlen, werden sie bleiben. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftebedarfs wird die Lebensqualität in den Kommunen entscheidend sein für die Bewohner und die Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens.
Ich weiß, viele Kommunen haben finanzielle Probleme und die Versuchung, die Mittel außerhalb der Sozialpolitik einzusetzen, ist sehr groß. Aber ich möchte noch einmal betonen: Die Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung hat ihren gesetzlichen Ursprung in einer sozialpolitischen Debatte.
Meine Damen und Herren, das sind die Hintergründe, die in dieser Debatte auch zu beachten sind. Der heute vorliegende Gesetzentwurf trifft notwendige gesetzliche Regelungen, die sich aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung für Thüringen ergeben. Er sollte in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und mitberatend in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Das ist ein Antrag. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalition hat das Landesblindengeld nach vielen Jahren der Kürzung und Aussetzung wieder eingeführt und 2010 sogar die Erhöhung durchsetzen können. Heute geht es aber um eine Klarstellung bezüglich der anspruchsberechtigten Personen. Selbstverständlich darf bei sehbehinderten Menschen, die in Thüringen leben und arbeiten, nicht danach unterschieden werden, wo sie ihren festen Wohnsitz haben. Es wäre eine Benachteiligung gegenüber sehbehinderten Menschen mit festem Wohnsitz in Thüringen. Dies sah auch der Europäische Gerichtshof so und hat die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Saarland und Thüringen zu einer Änderung ihrer Landesgesetze aufgefordert. Konkret geht es dabei um den Anspruch auf Leistungen gemäß der Verordnung 883 aus 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Im Thüringer Landesblindengeldgesetz wurden mögliche Fallkonstellationen aufgezählt. Der Gerichtshof betrachtet diese Aufzählung als problematisch, da wichtige Konstellationen übersehen werden könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt die Aufzählung durch die Aufnahme einer Öffnungsklausel, nach der alle nach der Verordnung anspruchsberechtigten Personen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Durch die Änderung des Absatzes 3 wird die Öffnungsklausel in das Thüringer Landesblindengeldgesetz aufgenommen und der Auflage des Gerichtshofs Rechnung getragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN möchte die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen deutlich erhöhen und ausweiten. Er ist finanziell sehr ambitioniert, um es nett auszudrücken. Rechnen wir doch allein die Beträge, die im Kostenteil des Gesetzes konkret benannt werden, einmal zusammen. Auf die Maßnahmen, deren genaue Kosten Sie im Gesetzentwurf nicht beziffern wollen oder können, möchte ich an der Stelle gar nicht eingehen. Für die Finanzierung der hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten und des dazugehörigen Erhöhungsbeitrags kommen mehr als 1,7 € zusammen. Die Mehrkosten für die Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf 320 € monatlich beziffern Sie selbst mit 200.000 €, die Einführung des Gehörlosengeldes mit 130.000 € im Monat, ich sage es noch mal, im Monat. Rechnet man also allein diese Kosten zusammen, so kommt man auf einen jährlichen Mehrbetrag für das Behindertengleichstellungsgesetz, welches Sie einbringen, von fast 3,6 Mio. €. Dabei sind die Kosten für die Mobilitätshilfen, Kommunikationshilfen, die Barrierefreiheit, der Referate für Integrationsfragen bei den Schulämtern, des aufzustellenden Landesförderplanes und der daraus hervorgehenden Kosten noch gar nicht eingerechnet.
Da das Gesetz am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, wäre es doch nützlich, auch diese Ausgaben in etwa abschätzen zu können. Denn ich möchte daran erinnern, dass es derzeit einen Doppelhaushalt gibt, was bedeutet, dass für 2014 mal eben ein Nachtragshaushalt von mindestens 3,6 Mio. plus X € auf den Weg zu bringen wäre.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, das vorliegende Gesetz haben Sie in ähnlicher Form bereits zweimal ins Plenum eingebracht. Die erneute Einbringung hat sicherlich etwas mit dem nicht unwesentlichen Umstand zu tun, dass am 6. Mai wieder das halbjährliche Treffen des außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Thüringen stattfindet - ich darf Herrn Pfeffer ganz herzlich bei uns begrüßen. Dabei werden Sie sich wieder auch mit Verweis auf den Gesetzentwurf als einziger Fürsprecher der Behinderten darstellen und so tun, als sei alles so einfach wie wir es gern hätten.
Sie werden damit bei den Betroffenen falsche Hoffnungen und Vorstellungen über zeitliche und finan
zielle Möglichkeiten wecken, und ich finde das unseriös und nicht zielführend.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber einig, dass die Kosten sozialer Leistungen nie ein Argument gegen deren Einbringung sein dürfen. Aber es ist unredlich, den Menschen zu suggerieren, das Geld würde auf den Bäumen wachsen und die Politiker der anderen Parteien würden es nur am Herunterfallen hindern. Das betrifft bei Ihrer Partei auch nicht allein den Bereich der Menschen mit Behinderungen. Wenn ich mir anschaue, wie Sie zum Beispiel in der Seniorenpolitik mal eben draufpacken wollen oder in der Bildungspolitik, so muss ich mich doch erst ernsthaft fragen, wo Sie das Geld hernehmen wollen. So viele reiche Menschen, die besteuert werden könnten, haben wir in Thüringen gar nicht. Und selbst wenn wir sie hätten, so sollten diese Gelder wirklich erst mal da sein, bevor wir sie verausgaben.
Meine Damen und Herren, wir sind auf dem Weg der Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sehr aktiv. Wir haben den Maßnahmeplan zur Umsetzung - übrigens finde ich den sehr gut, im Gegensatz zu der Partei der GRÜNEN, der Plan ist ja auch mit den Verbänden erarbeitet worden - der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen gemeinsam mit den Betroffenen und deren Vertretern erarbeitet.
Jetzt erst mal nicht.
Dieser Maßnahmeplan wird Zug um Zug und Maßnahme um Maßnahme umgesetzt. So sind beispielsweise in § 50 der neuen Thüringer Bauordnung zahlreiche Festlegungen zur Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und zu öffentlich zugänglichen Gebäuden getroffen worden. Ich denke, es betrifft ja nicht nur das Sozialministerium, sondern alle Gesetze die neu eingebracht werden, dass wir dort für die Barrierefreiheit tätig sind. Es gibt auf Bundesebene seit Jahren die Initiative der Bundesländer, ein Bundesleistungsgesetz zu schaffen und damit die Eingliederungshilfe zeitgemäß zu reformieren. Diese sollte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu 100 Prozent aber vom Bund übernommen werden. Auch ein Bundesteilhabegesetz wird jetzt diskutiert auf Bundesebene.
Und die Landesregierung ist in diesen Prozessen auf Bundesebene intensiv beteiligt und so müssen wir auch abwarten, was hier passiert. Nichtsdestotrotz schauen wir, welche weiteren Regelungen, Änderungs- und Anpassungsbedarfe über die Bundesgesetzgebung hinaus dann bestehen. Deshalb sollte die Novelle des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die im Maßnahmeplan beschriebenen Aktivitäten und Vorschläge, die im Zuge dessen Erarbeitung geäußert wurden, liegen. Es wurden auch bereits einige der Leistungen für Menschen mit Behinderungen erhöht. Sie erinnern sich vielleicht noch an den Wegfall des Blindengeldes im Jahre 2006 und den Sturm des Protestes den es darauf gab. Auch die SPD hat sich für eine Wiedereinführung des Blindengeldes damals stark gemacht und auf Druck der Sozialverbände, der SPD und anderer Oppositionsparteien wurde es im Jahr 2008 wieder eingeführt. Auch unser Versprechen war eine der ersten Maßnahmen, dass seit 2009 durch das Sozialministerium, was von der SPD besetzt war, eine Erhöhung des Blindengeldes von 220 auf 270 € erfolgte. Auch die finanziellen Mittel für den Einsatz von Gebärdendolmetschern sind erhöht worden. Ebenso wurden die Beratungsstrukturen vor Ort gesichert.
Meine Damen und Herren, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der SPD und daran werden wir auch weiter arbeiten. Es wird dabei jedoch leider nicht alles im gewünschten Tempo und im gewünschten Umfang entstehen. Aber das ständige Wiederholen von Maximalforderungen unter Ausblenden der finanziellen Verpflichtungen, die damit einhergehen, so wie es die Partei DIE LINKE tut, ist unredlich und hilft keinem weiter.
Bei den Betroffenen und deren Angehörigen führt es zu Hoffnungen, die nur enttäuscht werden können, und bei politischen Entscheidungsträgern führt es zu dem Gefühl, dass niemand es recht machen kann. Ich hoffe deshalb, dass Diskussionen über die Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aufseiten der LINKEN in Zukunft nicht mehr nur mit dem Blick auf das Wünschenswerte, sondern auch auf das Machbare geführt werden. Damit wäre wirklich allen Beteiligten geholfen. Ich danke Ihnen.
Habe ich das richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, dass die Fraktion DIE LINKE die Sicherungsverwahrten, die ja schon auch von den Gerichten her so eingestuft worden sind, alle freigelassen werden sollen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die einem eine Aufgabe gibt, den Tag strukturiert, den Kontakt mit Kollegen ermöglicht und ein Einkommen bringt, ist unbestritten ein wichtiger Teil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade deshalb beschäftigt sich der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ausführlich auch mit diesem Bereich. Der Maßnahmenplan enthält vielfältige Maßnahmen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen sollen, den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Diese beziehen sich u.a. auf einen besseren Übergang von der Schule in die Ausbildung, die bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben oder auch die Erleichterung des Zugangs zu Hochschulen und Fachschulen für Menschen mit Behinderungen. Bei vielen dieser Maßnahmen ist die Wirtschaft gefragt, die Baubranche oder auch der Bildungsbereich. Auch müssen einige der Maßnahmen durch Bundesrecht umgesetzt werden. Ich verstehe die Zielrichtung Ihres Antrags. Aber wir stecken bereits mitten in der Umsetzung von vielen dieser Forderungen. Die Sozialministerin Frau Taubert hat dies in ihrer Rede auch sehr ausführlich dargestellt. Als wir in einer der vergangenen Plenarsitzungen schon einmal über den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen haben, habe ich Ihnen versichert, dass dieser umgesetzt wird. Aber er kann nicht in einem Jahr umgesetzt werden. Bereits damals habe ich das betont, dass die vielen Stunden der Beratungen und teilweise schwierigen Verhandlungen nicht zum Selbstzweck geführt wurden. Wir setzen den Weg hin zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft weiter fort. Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der nicht die vermeintlichen Defizite von Menschen mit Behinderungen im Fokus stehen, sondern eben deren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Um diese Gesellschaft zu schaffen, ist der Maßnahmenplan gut geeignet. Er ist erst in diesem Jahr veröffentlicht worden und da kann nicht jede der Forderungen sofort umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, ich versichere
Ihnen nochmals, die Umsetzung aller Maßnahmen des Plans ist unser Ziel. Wenn dem nicht so wäre, so wären all die Verhandlungen und Beratungen doch sinnlos gewesen. So ist bei vielen der Maßnahmen in dem Maßnahmenplan bereits der Zeithorizont ihrer Umsetzung aufgezeigt. Da an der Umsetzung der Forderung des Antrags gearbeitet wird, sei es auf Bundes- oder auch auf Landesebene, sehe ich darum hier keine Veranlassung, den Antrag weiter zu diskutieren. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE und besonders dessen Begründung suggerieren, der Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei nicht transparent gewesen. Das finde ich sehr unverfroren, so etwas überhaupt zu behaupten. Es wird der Eindruck erweckt, als hätten alle Beteiligten nicht richtig und nicht sinnvoll gearbeitet. Damit werden die Ergebnisse der langwierigen Verhandlungen und Beratungen infrage gestellt. Dagegen verwahren wir uns entschieden.
Denn, meine Damen und Herren und liebe Frau Stange, wir wissen doch, wie der Maßnahmeplan erarbeitet wurde. Ministerin Taubert hat die Hysterie - Entschuldigung - Historie des Maßnahmeplans am vergangenen Freitag bei der Präsentation des Maßnahmeplans im Thüringer Landtag noch einmal sehr genau nachgezeichnet. Die Treffen der Arbeitsgruppen, die Fachforen, die Anhörungen und die Möglichkeiten aller Fraktionen zur Stellungnahme, das war doch kein undurchsichtiger Prozess, an dessen Ende den Verbänden, Beteiligten und uns durch das Sozialministerium etwas übergestülpt wurde. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen lagen den Verbänden und auch den Landtagsfraktionen vor und sie sollten alle dazu Stellung nehmen. Ich fand dies demokratisch und transparent. Auch ist der Maßnahmeplan, wie Sie selbst in Ihrem Antrag bemerken, seit geraumer Zeit im Internet auf der Website des Sozialministeriums zu finden. Jedem Interessierten steht er also seit Langem zur Verfügung.
Der Maßnahmeplan wurde von Betroffenen, Verbänden, Wissenschaftlern, den Thüringer Ministerien und Vertretern der Fraktionen erarbeitet. Dass
dabei einige der Ergebnisse nur der kleinste gemeinsame Nenner sind, liegt in der Natur der Sache. Sicher ist es auch für einige enttäuschend, dass nicht jeder Maßnahmevorschlag aufgenommen werden konnte oder nicht im gewünschten Umfang oder für den gewünschten Zeitraum. Aber, meine Damen und Herren, das ist auch Demokratie, das Finden von Kompromissen und Lösungen, die für alle tragbar und akzeptabel sind. Und Sie wollen das nun wieder infrage stellen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen?
Meine Damen und Herren, Thüringen ist eines der ersten Länder, das einen solchen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet hat. Es ist ein ambitionierter Plan, auf den alle Beteiligten stolz sein können. Deshalb sage ich Ihnen, hören Sie auf, die Ergebnisse kleinzureden und den Erarbeitungs- und Aushandlungsprozess zu diskutieren, denn damit erwecken Sie den Eindruck, Sie würden den Plan nur um der puren Kritik willen und mit fadenscheinigen Argumenten kritisieren.
Meine Damen und Herren, der Antrag der LINKEN fordert, den Maßnahmeplan zur Handlungsgrundlage für die behinderten- bzw. gleichstellungspolitischen Aktivitäten in Thüringen zu machen. Aber ich versichere Ihnen, auch dieser Forderung bedarf es nicht. Der Maßnahmeplan ist Handlungsgrundlage und er wurde nicht zum Selbstzweck geschrieben. Er nennt eben konkrete Zeiträume, während die jeweiligen Maßnahmen begonnen und umgesetzt werden sollen. Die Thüringer Ministerien haben hier ihre Verantwortungsbereiche deutlich aufgezeigt und Zeitschienen häufig mit Jahreszahlen sogar benannt. Dies wurde nicht als Beschäftigungstherapie der Arbeitsgruppen, Verbände, Betroffenen oder Ministerien getan. Es wurde getan, um zu eruieren, welche Handlungsbedarfe bestehen, wie zu Handeln ist und bis wann dies geschehen kann und auch muss. Nun wollen wir an der Umsetzung des Maßnahmeplans auch arbeiten.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Plenum bereits den gemeinsamen - und ich bin froh, dass alle Fraktionen das getragen haben - Antrag mit dem Titel „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen“ behandelt. Der Maßnahmeplan ist hierfür eine Grundlage und dies verdeutlicht, dass er ernst genommen und umgesetzt wird. Es ist nicht zielführend, neuerliche Diskussionen zu führen über Gründe, warum dieser oder jener Vorschlag nicht aufgenommen worden ist. Wir sollten stattdessen daran arbeiten, die 285 aufgenommenen Maßnahmen umzusetzen und den Plan mit Leben zu erfüllen. Ihn nach einiger Zeit zu evaluieren, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, ist sicher sinnvoll, aber allein dieser Punkt Ihres Antrags rechtfertigt noch keine Annahme. Wir werden diesen Antrag deswegen ablehnen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als das Seniorenmitwirkungsgesetz im Januar in das Plenum eingebracht wurde, habe ich schon dargelegt, welche Neuerungen es mit sich bringt. Ich möchte mich dieses Mal an der Stelle nicht wiederholen, sondern stattdessen aufzeigen, welche Auswirkungen wir uns von diesem Gesetz versprechen, und welche positiven Folgen es für das Zusammenleben der Menschen aller Generationen haben wird. Das Gesetz soll nicht dazu dienen, Seniorinnen und Senioren gegenüber anderen Altersgruppen zu bevorzugen. Es soll den Kommunen und auch dem Land dabei helfen, das Wissen, die Erfahrungen und die Energie, über die Seniorinnen und Senioren verfügen, zu bündeln und in dem politischen Willensbildungsprozess zu nutzen. Deshalb soll es flächendeckend Seniorenbeiräte geben. Deshalb soll es Seniorenbeauftragte geben, damit es vor Ort Ansprechpartner gibt, die Anregungen und Probleme erkennen und aufnehmen können und diese zielgerichtet in die politischen Prozesse einbringt. Sie können vor allem in den ländlichen Regionen wichtige Anlaufstellen für ältere Menschen oder deren Angehörige sein. Das schafft dann Bürgernähe und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und Entscheidungsträgern. Das ist besonders für ältere Menschen wichtig, da diese in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, und es so für sie besonders wichtig ist, zu wissen, an wen man sich auf kurzem Weg vor Ort wenden kann. Das schafft bei den Menschen ein Gefühl der Sicherheit und trägt dazu bei, dass sie sich in ihrem Lebensumfeld wohlfühlen. Die Seniorenbeiräte und die Seniorenbeauftragten geben engagierten und
aktiven Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, ihre Erfahrungen auch außerhalb der eigenen Familie einzubringen. Sie knüpfen neue Kontakte, die bis ins hohe Alter bestehen bleiben können, und die später, wenn Hilfe benötigt wird, genutzt werden können.
Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht die Konstituierung des Landesseniorenrats vor, der über eine eigene hauptamtliche Geschäftsstelle verfügen wird. Damit wird es in diesem Gesetz im Gegensatz zum heute existierenden Landesseniorenbeirat möglich sein, in eigener Verantwortung eine breite Öffentlichkeit für seniorenpolitische Themen herzustellen. Eigene Initiativen und Projekte können von ihm angestoßen und umgesetzt werden. Der Landesseniorenrat wird den Dialog der Generationen fördern. Dazu wird ein vom Landesjugendhilfeausschuss benanntes Mitglied mit beratender Stimme eingebunden sein. Auch der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen oder ein Vertreter wird über eine beratende Stimme im Landesseniorenrat verfügen. Das zeigt, dass das Gesetz nicht eine Bevölkerungsgruppe auf Kosten einer anderen hervorheben wird. Natürlich sind Menschen im Seniorenalter bereits heute in Stadträten und Kreistagen aktiv. Aber dort werden nicht nur seniorenspezifische Themen behandelt. Die Probleme und Einschränkungen, die das Alter mit sich bringt, können dagegen in den Beiräten und bei den Seniorenbeauftragten gebündelt behandelt werden. Es sollte auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Initiativen, die von Seniorinnen und Senioren angestoßen werden und diesen zugute kommen, negative Auswirkung auf andere Altersgruppen hätten. Zumeist ist es doch so, dass die Wünsche und Ziele, die die Menschen für ihr Wohnumfeld haben, in vielen Punkten sehr ähnlich sind. Alle Menschen wollen eine gute soziale Infrastruktur, allen Menschen kommen Einkaufsmöglichkeiten vor Ort zugute und eine gute Anbindung von Bus und Bahn wird von vielen Menschen gewünscht. Es ist an dieser und an anderer Stelle bereits gesagt worden, Gehwege, die für Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren und anderen Gehhilfen geeignet sind, sind auch für Menschen mit Gehbehinderung und junge Familien mit Kinderwagen geeignet.
Meine Damen und Herren, ich bin mir also sicher, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren verbessert werden kann. Das wird zum Vorteil aller sein, der Menschen, die heute bereits im Seniorenalter sind, derjenigen, die dieses früher oder später selbst erreichen werden, der Familien und der Menschen mit Behinderungen, denen Barrierefreiheit genauso nützt wie den Seniorinnen und Senioren. Und nicht zuletzt wird natürlich auch die Politik davon profitieren. Interessenvertreter können früh angehört und eingebunden werden. Es werden Anregungen ge
geben werden können, an deren Umsetzung dann gemeinschaftlich gearbeitet werden kann. In vielen Städten und Landkreisen geschieht dies bereits schon sehr gut. Deshalb wollen wir dies in allen Regionen Thüringens forcieren. Wir wollen den Menschen vor Ort dabei nichts aufoktroyieren, sondern sie ermutigen, sich verstärkt vor Ort einzubringen, damit die ganze Gesellschaft aus dem Erfahrungsund Wissensschatz der Seniorinnen und Senioren schöpfen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN geht explizit von einer Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren aus. Wir wollen jedoch mit dem Gesetz der Landesregierung die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren vor Ort und im Land stärken. Kommunale Parlamente und das Landesparlament wollen wir dabei in ihrer Funktion nicht aushebeln und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der LINKEN ab und stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente verbessern - die Aktualität dieser Aktuellen Stunde sehe ich nicht wirklich. Das Thema wird von der CDU wohl eher deshalb als aktuell angesehen, damit sich Herr Worm dieses Themas einmal annehmen kann. Aber, Herr Worm, wäre es nicht besser, in Berlin dieses Problem einmal anzugehen, denn nur dort ist es möglich. Es hier in der Aktuellen Stunde zu bereden, finde ich ein bisschen eigenartig.
Allerdings war es auch interessant, wenn sich Herr Koppe mit der CDU streitet, wer in Berlin dafür verantwortlich ist. Ich möchte deshalb, bevor ich zum eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde etwas sage, darauf hinweisen, dass es viele rentenrechtliche Regelungen gibt, die einer dringenden Lösung bedürfen. Besonders die Regelungen, die die neuen Bundesländer und somit auch Thüringen betreffen. Die schwarz-gelbe Koalition hat im vergangenen Jahr angekündigt, zur Mitte der Legislatur ein Konzept zur Angleichung der Renten in Ost und West
vorzulegen. Die Mitte ist, glaube ich, erreicht und wenn man sich den Zustand der Koalition für einen Moment anschaut, scheint sie sich bereits dem Ende zuzuneigen. So viel dazu.
Meine Damen und Herren, feststeht, dass der Einstieg ins Berufsleben, aber auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben mit einem oder gar mehreren Kindern schwierig ist. Besonders Frauen verlieren dadurch auf der Karriereleiter oft den Anschluss an ihre männlichen Kollegen, was auch mit unmittelbaren und künftigen finanziellen Einbußen verbunden ist. Außer Frage steht aber auch, dass die Erziehung von Kindern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, besonders in Zeiten des demographischen Wandels. Folglich sollte die Erziehung von Kindern honoriert werden. Dies geschieht rentenund steuerrechtlich bereits auf vielfältige Weise. Dass für nach 1992 geborene Kinder drei Rentenpunkte berechnet werden, während für die vor 1992 geborenen Kinder lediglich ein Rentenpunkt in die Rechnung eingeht, scheint mir in der Tat ungerecht. Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn auch Frauen, die vor dem Jahr 1992 ein Kind bekommen haben und künftig in die Rente gehen, drei Rentenpunkte angerechnet bekommen. Es muss uns dabei jedoch klar sein, dass diese sehr wünschenswerte Änderung Milliarden kosten würde. Ich spreche mich entschieden dagegen aus, dass diese Milliarden, die dafür benötigt würden, durch Beitragskürzungen für andere Rentengruppen oder Beitragserhöhungen der Einzahler ausgeglichen würden. Wenn eine derartige Regelung kommt, und das hoffe ich, dann muss sie durch eine Erhöhung des Bundesanteils am Rententopf finanziert werden. Diese Steuern müssen erwirtschaftet werden, unter anderem von denjenigen, die vor, und auch denjenigen, die nach 1992 geboren worden sind. Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass Frauen im Osten Deutschlands aufgrund des geringen Rentenwertes Ost für ihre Zeit der Kindererziehung unterm Strich weniger Rente erhalten als die Mütter im Westen Deutschlands. Deshalb würde ich gerne das von der schwarz-gelben Bundesregierung in Aussicht gestellte Konzept zur Angleichung Rente Ost-West sehen, in dem die vielfältigen Probleme auf dem Gebiet des Rentenrechts angegangen und vielleicht auch gelöst würden. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Anliegen des FDP-Antrags, der Änderungsanträge und des Alternativantrags, Leistungen für Eltern mit Behinderungen einfacher zu gestalten, ist absolut zu begrüßen. Wir haben den Antrag gemeinsam mit den Änderungsanträgen der LINKEN und der GRÜNEN in insgesamt vier Sitzungen des Sozialausschusses behandelt, allerdings - wer mit im Sozialausschuss ist, weiß es - aus bestimmten Gründen ist die Zeit verstrichen und wir haben es erst vor einem Jahr ungefähr das zweite Mal verhandelt. Aber ich glaube nicht, dass das mit Absicht passiert ist, sondern es ist eben einiges nicht zugearbeitet worden. In den Ausschuss-Sitzungen wurde deutlich, dass die Elternschaft von Menschen mit Behinderungen in der Sozialgesetzgebung bisher nicht die Beachtung findet, die sie erhalten sollte. Deshalb ist es gut, dass Sie mit Ihrem Antrag auf dieses Problemfeld aufmerksam gemacht haben. Aber die Sozialgesetzgebung ist kein Feld, in dem die Landesregierung originär tätig werden kann. So sehr ich das Ziel der Anträge teile, so ist doch in der Anhörung auch deutlich geworden, dass die Landesregierung der falsche Adressat für Ihre Initiative ist oder dass sie nicht der erste Adressat sein sollte. Denn für Leistungen der Jugendhilfe und des Sozialhilfeträgers in Bezug auf Elternassistenz sind die Kommunen auf Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen der Sozialgesetzgebung zuständig. Die Probleme, die Sie verringern wollen, resultieren aus der unterschiedlichen Zuständigkeit der Träger, die sich wiederum aus den verschiedenen zutreffenden SGB ergibt. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wollen, dass hier Änderungen stattfin
den, so sollten Sie sich vornehmlich an Ihre Abgeordneten der Bundespartei im Bundestag wenden und nicht an die Thüringer Landesregierung. Dass Sie auch als kleinerer der beiden Koalitionspartner Druck machen und sich mit Ihren Vorstellungen durchsetzen können, haben Sie am Wochenende bei der Lösung der Causa Gauck eindrucksvoll bewiesen. Also seien Sie nicht so schüchtern und wirken Sie zuerst auf Bundesebene auf eine Änderung der gesetzlichen Regelung hin, wenn Sie dieses wollen.
Meine Damen und Herren, die derzeitige Gesetzgebung lässt Leistungen der Jugendhilfe …
Ja, aber wenn man etwas will, dann kann man es nicht dort verlangen, wo gar nicht die Zuständigkeiten sind.
Dann ist es nämlich nur Polemik.
Meine Damen und Herren, die derzeitige Gesetzgebung lässt Leistungen der Jugendhilfe und der Elternassistenz bereits jetzt als Komplexleistung zu. Es ist jedoch die Umsetzung dieser Möglichkeit vor Ort, die sich schwierig gestaltet. Die verschiedenen Leistungsträger müssen eine Vereinbarung schließen, die Leistung als Komplexleistung zu erbringen. Dieser Bereich der Sozialgesetzgebung und deren Umsetzung steht und fällt mit der Zusammenarbeit der Träger vor Ort. Es gibt Landkreise und Städte, in denen das ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch wieder fiskalische Erwägungen, die die Leistungsträger dazu bringen, ihre Zuständigkeit zu verneinen. Es muss also auch darum gehen, deutlich zu machen, dass eine umfangreiche und ausreichende Unterstützung von Eltern mit Behinderung erwünscht ist.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass eine wirkliche Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung gewollt ist. Das muss sich aber auch beim Recht auf Elternschaft zeigen.
Meine Damen und Herren, in der Ausschussauseinandersetzung mit den Anträgen ist von der Landesregierung dargestellt worden, welche Maßnahmen derzeit auf Bundesebene ergriffen werden, um Schnittstellen und Abgrenzungsprobleme zwischen Leistungen der Elternassistenz und der Kinder- und Jugendhilfe zu verringern. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Jugend- und Familienministerkonferenz beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit diesem Thema. Jede Initiative, die das Land im Bundesrat anstreben würde, würde in diesen laufenden Prozess eingreifen und das kann nicht das Ziel sein. Ich plädiere jedoch dafür, dass
wir die Entwicklung auf Bundesebene weiter beobachten und zu gegebener Zeit kritisch hinterfragen, aber zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir die Anträge von FDP und GRÜNEN ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn einer Bevölkerungsgruppe durch Gesetz oder Verordnung etwas zugesprochen wird, seien es Geld
leistungen oder Mitspracherechte, wird zumeist auch der Vorwurf erhoben, diese Gruppe werde nun bessergestellt und bevorzugt. Es werden Ängste geschürt, andere würden zu kurz kommen oder müssten dafür zahlen. Dieser Vorwurf wird auch immer wieder erhoben, wenn von einem Seniorenmitwirkungsgesetz gesprochen wird. Wenn die SPDFraktion ein Gesetz zur Festschreibung von Mitwirkungsrechten für Seniorinnen und Senioren als Ziel der Politik benennt, werden Stimmen laut, die neben einer Bevorzugung der Älteren gegenüber den Jüngeren vor den Kosten für die Kommunen warnen. Aber beide Zweifel sind unbegründet. Es geht nicht darum, hier Seniorinnen und Senioren zu bevorzugen. Es geht darum, Senioren, die einen großen und zunehmenden Teil der Thüringer Bevölkerung stellen, die Mitwirkungsrechte gesetzlich festzuschreiben, die ihnen zustehen und über die sie teilweise bereits verfügen. Bereits heute können sich Menschen in Seniorenbeiräten zusammenschließen und in den meisten Kommunen ist dies auch geschehen. Seniorenbeiräte sind also kein Teufelswerk.
Das vorliegende Gesetz beschreibt deshalb das Wollen der Landesregierung, solche Seniorenbeiräte in allen Gemeinden und Landkreisen entstehen zu lassen. Im Gesetzestext ist dies bewusst als Kannbestimmung festgeschrieben, da es einen Zwang zur Mitwirkung hier nicht geben sollte. Seniorenbeiräte sind im Interesse der Kommunen. Auf diese Weise kann der Dialog mit der älteren Bevölkerung unkompliziert geführt werden. Nach dem Gesetz kann auch ein Seniorenbeauftragter in die Kommunen gewählt werden, um die Anliegen der Seniorinnen und Senioren aufzunehmen und an den entsprechenden Ansprechpartner heranzutragen. Dies trägt zu Transparenz von Politik, trägt zu einem besseren Verständnis für politische Prozesse und Entscheidungen bei und schafft auch Bürgernähe. Bei dieser Ausgestaltung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren ist nicht davon auszugehen, dass die Kommunen über Gebühr belastet werden. In den Kommunen, in denen Seniorenbeiräte bestehen, sind mir keine diesbezüglichen Probleme bekannt. Das Gesetz hält also die Balance zwischen dem Recht der Seniorinnen und Senioren auf Repräsentation und dem Interesse der Kommunen, nicht übermäßig finanziell belastet zu werden. Auch die etwaige Angst, durch das Gesetz würden die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber Interessen anderer Bevölkerungsgruppen ausgespielt, kann ich zerstreuen.
Das Gesetz will den Dialog fördern. Dieses zeigt sich beispielsweise auch dadurch, dass im Landesseniorenrat ein vom Landesjugendhilfeausschuss benannter Vertreter beratend tätig sein soll. Der Landesseniorenbeirat in seiner heutigen Form wurde aufgrund eines Erlasses gebildet. Der neu zu konstituierende Landesseniorenrat wird hingegen
durch das vorliegende Gesetz konstituiert. Dies stellt eindeutig eine Aufwertung dar. Der neu zu bildende Landesseniorenrat wird auch deshalb eine stärkere Stellung erhalten, als es dem bisherigen Landesseniorenbeirat jemals möglich gewesen ist, da er über eine hauptamtlich besetzte und vom Land finanzierte Geschäftsstelle verfügen soll. Organisatorisch soll hier auf die Expertise eines bereits tätigen Verbandes der Seniorenarbeit zurückgegriffen werden. Bestehende Strukturen werden so bewusst genutzt, gestärkt und weiterentwickelt. Das Bekenntnis zur Förderung des Landesseniorenrats besonders in Zeiten haushalterischer Zwänge zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Repräsentation der Interessen der Thüringen Seniorinnen und Senioren.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE hat bereits ein Seniorenmitbestimmungsgesetz vorgelegt. Dankenswerterweise waren sie bereit, dieses erst weiterzuberaten, wenn das Gesetz der Landesregierung dann vorliegt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Das vorliegende Seniorenmitwirkungsgesetz sollte an den Sozialausschuss überwiesen werden, damit es dort gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der LINKEN beraten werden kann. Wir werden die Gesetzentwürfe mit den Betroffenen in einer mündlichen Anhörung dann weiterdiskutieren können. Das ist der Antrag für den Sozialausschuss. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, als Pößneckerin bin ich besonders froh, dass es meiner Heimatstadt nun endlich gelungen ist, das Schützenhaus wieder zu erwerben. Dem Bürgermeister und all denen, die mit daran beteiligt waren, herzlichen Dank. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den rechten Spuk in Pößneck zu beenden. Der Imageverlust, der mit den regelmäßig dort stattfindenden Veranstaltungen der Rechten einherging, war enorm für die Stadt. Diese rechtsextremen Ver
anstaltungen repräsentieren nicht die Menschen in Pößneck und auch nicht deren Gedankengut. Ich möchte all jenen danken, die an Gegenveranstaltungen zu Naziveranstaltungen teilgenommen haben. Exemplarisch möchte ich die Meile der Demokratie aus dem Jahr 2009 erwähnen. Als Gegenveranstaltung zur Naziveranstaltung, dem Fest der Völker, haben hunderte Menschen ihre Weltoffenheit demonstriert. So waren die friedlichen und demokratischen Kräfte den menschenverachtenden, undemokratischen zu jeder Zeit weit überlegen. Sie waren nicht nur aus Pößneck, sondern sie sind von vielen Städten aus Thüringen dazu gekommen und haben gezeigt, dass wir damit nicht einverstanden sind. Der verdeckte Vorwurf - Herr Fiedler ist nicht mehr da
Ach da hinten, Herr Fiedler. Der verdeckte Vorwurf an die Stadt, sie hätte verhindern können, dass die Rechten dieses Schützenhaus kaufen, ist nicht in Ordnung, denn das Haus war in Privatbesitz und ist über das Internet versteigert worden, so dass man wirklich keinerlei Handhabe hatte.
Da freue ich mich, wenn Sie das nicht so gemeint haben.
Meine Damen und Herren, der Kaufpreis von 180.000 € für das Schützenhaus und die Gelder, die nun für die Sanierung notwendig sind, sind für die Stadt Pößneck kein Pappenstiel. Deshalb hoffe ich, dass wir auch hier auf Unterstützung durch das Land zählen können. Bald alle Fraktionen haben es verkündet, dass jetzt Hilfe angesagt sein muss. Ich hoffe, dass das nicht nur leere Worte sind. Wir, die Stadt und die Bürger wollen, dass das Gebäude, welches früher das Kreiskulturhaus war, wieder ein Treffpunkt für alle wird. Der braune Geist muss daraus verschwinden. Aber wir müssen wachsam bleiben, wenn es um Umtriebe rechtsextremer Vereinigungen geht. Diese versuchen immer wieder mit perfiden Mitteln, im gesamten Bundesgebiet Immobilien zu erwerben. Sie wollen dort Anlaufstellen und Veranstaltungsorte für ihre menschenverachtende Ideologie und deren Anhänger schaffen. Das müssen wir verhindern und wir müssen wachsam bleiben. Ich bin sehr, sehr froh, dass uns der Rückkauf in Pößneck gelungen ist. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes als Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/2517 wurde in der 52. Plenarsitzung am 14. April 2011 eingebracht. Dort wurde einheitlich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossen. In einer Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. April 2011 wurde die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände mit verkürzter Frist bis 6. Mai 2011 beschlossen. In der 18. Ausschuss-Sitzung am 12. Mai 2011 fand die zweite Beratung und Auswertung der Anhörung statt. Die Probleme der Spitzenverbände lagen vorrangig im finanziellen Bereich. Daher nahmen an der Beratung neben der Thüringer Sozialministerin Heike Taubert auch Vertreter des Finanzministeriums teil. Im Ergebnis der gemeinsamen Beratung wurde die Annahme des Antrags mehrheitlich beschlossen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass jetzt auch die FDP in ihrem Antrag eine Problematik aufgreift, mit der wir uns auch einge
hender auseinandersetzen sollten. Das ist für mich neu, aber ich finde es gut.
Die Tatsache, dass die Elternassistenz, also die Assistenzleistung für Eltern, die selbst von Behinderung betroffen sind, mehrere Bereiche des SGB, mehrere Leistungsträger und Ansprechpartner betreffen, ist in der Tat problematisch. Es ist deshalb problematisch, weil es für die Betroffenen schwierig ist, schnell den richtigen Ansprechpartner zu finden, der dann auch helfen kann. Schon Menschen ohne Behinderung sind durch den Dschungel aus Antragsformularen und Behörden häufig verunsichert und belastet. Wie viel schwieriger muss es für die Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sein, diese teils verschiedenen Wege auf sich zu nehmen.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass Eltern mit Behinderung die notwendigen Hilfen zur Unterstützung ihrer erzieherischen Leistungen erhalten sollen. Es ist unstrittig, dass alle Kinder möglichst gleiche Entwicklungschancen erhalten sollten. Wenn diese durch die Behinderung der Eltern eingeschränkt sind oder drohen, davon eingeschränkt zu werden, muss man Eltern und Kinder unterstützen. Wünschenswert ist es, Hilfen möglichst unkompliziert zu beantragen und zu erhalten.
Dies wird auch durch die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz so eingeschätzt. Bereits im Jahr 2008 hat man nach Wegen der Harmonisierung und Vereinfachung der Leistungen gesucht. Es wurde von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ mit dieser Thematik befasst. Auch eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern von Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurde gegründet. Leider hat man auf diesem Weg bis jetzt keine tragbaren Lösungsansätze gefunden. Aber dieses verdeutlicht die Schwierigkeiten, die sich aufgrund der verschiedenen SGB-Zuständigkeiten ergeben. Dies sollte uns aber nicht entmutigen.
Ich schlage wie meine Vorgänger vor, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Dort können wir dann den genauen Sachstand der Überlegungen auf Bundesebene erfahren und eventuelle Lösungsansätze kennenlernen, diskutieren und natürlich auch unterstützen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete der LINKEN, es ist sehr schön, dass Sie sich mit dem vorliegenden Antrag so viel Mühe und Arbeit gemacht haben. Dazu gibt es zunächst Folgendes zu bemerken: Wir als Parlament können die Landesregierung nur auffordern oder bitten, auf Bundesebene aktiv zu werden. Wie genau diese Initiativen und Aktivitäten zu formulieren sind, das können wir ihr aber nicht vorschreiben. So viel nur mal formell zu Ihrem Antrag, den ich in dieser Art und Weise hier noch nicht gelesen habe im Plenum.
Aber nun zu dessen Inhalt: Er widerspricht deutlich einem Gesetzentwurf ihrer eigenen Bundestagsfraktion mit der Drucksachennummer 17/3546. Der Gesetzentwurf Ihrer Bundestagsfraktion ist vom Oktober des letzten Jahres und fordert, den Beginn der Einführung der Rente mit 67 auf das Jahr 2016 nach einer erneuten Überprüfung der Erwerbstätigkeitsquote der über 60-Jährigen zu verschieben. Das ist etwas völlig anderes als die in Ihrem Antrag gestellte pauschale Forderung, zur Rente mit 65 zurückzugehen. Das ständige Wiederholen einer Forderung macht sie nicht vernünftig oder richtig. Der Antrag der Bundestagsfraktion ist vom Oktober letzten Jahres und deshalb jünger als der Ihre. Aber in Anbetracht der Linie, den Ihre Bundestagsfraktion, die im Übrigen mit diesem Thema mehr bewegen kann als eine Landtagsfraktion, verfolgt, ist es verwunderlich, dass Sie Ihren Antrag nicht zurückgezogen oder wenigstens geändert haben.
Meine Damen und Herren, wen die ehrliche Sorge darüber herumtreibt, ob auch künftige Generationen eine auskömmliche Rente erhalten, der hält die schrittweise Einführung der Rente mit 67 für richtig und notwendig. Diese schrittweise Einführung ist jedoch ausdrücklich an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der 2007 verabschiedete Gesetzentwurf schreibt ganz klar eine Revisionsklausel fest. Diese Revisionsklausel besagt, dass im Jahr 2010 die Arbeitsmarktsituation der über 60-Jährigen zu evaluieren ist. Dabei sollte geprüft werden, ob mindestens 50 Prozent der über 60-Jährigen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Nur wenn das der Fall ist, soll das Gesetz ab 2012 umgesetzt werden. Die Evaluation ist mittlerweile abgeschlossen. Sie hat leider ergeben, dass die genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Denn die derzeitige Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen liegt lediglich bei 21,5 Prozent. Solange die angestrebte Quote von 50 Prozent nicht erreicht ist, kann das Rentenalter auch nicht erhöht werden. Das sagen wir als SPD ganz klar und das sieht Ihre Bundestagsfraktion ähnlich.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, bei der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 handelt es sich entgegen Ihrer Darstellung nicht um ein un
soziales Manöver, dass Massen von Menschen in die Altersarmut getrieben werden, es ist vielmehr die notwendige Anpassung des Rentenrechts an gesellschaftliche Gegebenheiten. Wir werden dabei von den Bedingungen, an die wir die Einführung der Rente mit 67 knüpfen, ebenso wenig abrücken wie von der Überzeugung, dass die Einführung notwendig ist. Es wird erneut geprüft werden, wann sie eingeführt werden kann. Es muss bis dahin darum gehen, alles zu unternehmen, um die genannten Bedingungen zu erfüllen. Dabei sind wir auch für Vorschläge Ihrerseits offen. Ihre Forderung, die Einführung der Rente mit 67 zurückzunehmen, ist gesellschaftlich und rentenrechtlich nicht vertretbar und damit für uns undiskutabel. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Lebenserwartung signifikant zugenommen hat. Zudem erfolgt der Eintritt ins Berufsleben heute viel später als noch vor 20 oder 30 Jahren. Wer heute beginnt zu studieren, vielleicht noch ein Auslandssemester absolviert, und erst nach einem oder mehreren Praktika ins Berufsleben einsteigt, der ist nicht selten bereits Mitte 20, ehe er anfängt, in die Rentenkasse einzuzahlen.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft stabil halten wollen, brauchen wir die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters. Fakt ist, dass die Zahl der Beitragszahler sinkt und wenn Sie eine allgemeine Forderung nach einer Rückkehr zur Rente mit 65 stellen, dann müssen Sie sich bewusst sein, dass dies in Form von steigenden Beitragssätzen für künftige Beitragszahler zur Belastung wird oder dass die Höhe der Rentenzahlung sinken wird. Dessen müssen wir uns bewusst sein, meine Damen und Herren.
Wer also gegen die Rente mit 67 ist, ist gegen eine stabile Zukunft des Rentensystems in unserem Land.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, in Ihrem Antrag warnen Sie vor Altersarmut im Zuge der Einführung der Rente mit 67. Diese ist jedoch nicht verantwortlich für Altersarmut. Die Ursachen für Altersarmut sind vielmehr niedrige Löhne und lange Zeiten der Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt auch eine Unternehmensphilosophie, die ältere Arbeitnehmer aus dem Berufsleben drängt, weil diese angeblich nicht mehr so viel leisten können. Ihr Antrag ist also auch an dieser Stelle kontraproduktiv, denn er suggeriert, dass alle Menschen über 65 nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten und ihre erschöpften Körper und ihren Geist deshalb abschlagsfrei aus dem Erwerbsleben retten müssen. Aber, meine Damen und Herren, das entspricht doch nicht der Realität. Viele Menschen sind heute bis in das hohe Alter fit und wollen ihre Erfahrungen nicht nur inner
halb der Familie weitergeben, sondern für die Arbeitswelt nutzen.
Das mache ich nicht.
Bereits heute herrscht in Thüringen Fachkräftemangel, der droht, sich künftig zu verschärfen. Wir können es uns gar nicht leisten, ältere Arbeitnehmer auf das Abstellgleis zu schieben und mit ihrem gesamten Wissen und der gesamten Erfahrung damit zur Seite zu schieben.
Hier findet glücklicherweise auch ein Umdenken bei den Unternehmen statt. Menschen aber, die in körperlich schweren Berufen arbeiten, zum Beispiel als Maurer, Dachdecker oder Krankenschwester, müssen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, abschlagsfrei vor dem 67. Lebensjahr in die Rente zu gehen. Für diese Arbeitnehmer müssen flexible Übergangslösungen gefunden werden. Hier ist eine Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern gefragt, um zum Beispiel Altersteilzeitmodelle noch passgenauer zu machen. Auch das abschlagsfreie Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach 45 Beitragsjahren bleibt erhalten. Dies trifft häufig auf Berufe mit körperlichen Anstrengungen zu, da hier oft der Berufseintritt in jungen Jahren erfolgt, wie zum Beispiel bei den Maurern. Die schrittweise Anhebung des Rentenalters darf also nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem notwendigen Augenmaß geschehen. Für die Menschen, die ihr Leben lang schwer gearbeitet haben, muss es Ausnahmen und Übergangsregelungen geben. Das wurde von uns nie in Abrede gestellt.
Meine Damen und Herren, neben der Einführung der Rente mit 67 müssen wir die Rente aber auch durch eine Erhöhung des Lohnniveaus, das an das Rentenniveau gekoppelt ist, stabilisieren. Das geht am ehesten durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, denn wie ich bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt habe, sind die Niedriglöhne, die in vielen Thüringer Branchen gezahlt werden, Hauptursache für niedrige Renten, und dagegen müssen wir vorgehen. Nichts gegen eine sinnvolle und angemessene Erhöhung des Renteneintrittsalters. Menschen müssen von ihrer Hände
Arbeit leben können und vor allen Dingen muss am Ende des Erwerbslebens ein Rentenbeitrag stehen, der über dem der Grundsicherung liegt. Dafür wird sich die SPD auch weiterhin einsetzen. Deshalb betonen wir, dass es einer erneuten Überprüfung der Erwerbstätigkeitsquote bei den über 60-Jährigen zu einem späteren Zeitpunkt bedarf. Erst wenn die Bedingungen der Revisionsklausel erfüllt sind, wird das Rentenalter schrittweise erhöht werden können.
Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der LINKEN sieht dies ähnlich. Deshalb sollten auch Sie nicht aus populistischen Gründen eine Rückkehr allgemein zur Rente mit 65 fordern. Meine Damen und Herren von den LINKEN, aus den genannten Gründen würden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Stange, Sie haben der Ministerin ein behindertenpolitisches Armutszeugnis ausgestellt. Sie wissen, dass ich vor der Wende bei behinderten und mehrfach behinderten Kindern gearbeitet habe und dass ich weiß, wie zu DDR-Zeiten mit Behinderten umgegangen worden ist. Gerade Ihre Fraktion, die jetzt DIE LINKE heißt, einige waren bei Ihnen damals auch in der Verantwortung, es war menschenunwürdig, was man damals mit behinderten Menschen getan hat und besonders mit Kindern.
Ich bin sehr froh, dass wir nach der Wende vieles erreicht haben. Man kann das gar nicht mehr vergleichen. Ich bin der Meinung, es ist auch noch viel zu tun. Aber dass gerade Sie hier der SPD vorwerfen, mit Behinderten so umzugehen, das finde ich schon eine Farce.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, wollen wir das bisher geltende Behindertengleichstellungsgesetz entfristen. Herr Koppe, wenn wir das nicht entfristen und nicht bis zum Januar ein neues Gesetz vorlegen, haben wir gar kein Gesetz und auch selbst dieses Gesetz ist erst einmal wichtig für die Übergangszeit.
Darum ist die Lösung, die ich mir gewünscht hätte, dass wir jetzt schon ein Gesetz hätten, ein Wunsch gewesen. Aber dieses ist zurzeit der am besten gangbare Weg. Die Entfristung ist notwendig, um die Arbeit der neun Arbeitsgruppen, die die Ministerin noch einmal erklärt hat, die im Anschluss an die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland gebildet wurden, sachgerecht auswerten zu können. Diese Auswertung wird noch bis zum Anfang des nächsten Jahres andauern. Da das Gesetz mit Ablauf des 31. Januar nächsten Jahres seine Gültigkeit verlieren würde, müssen wir zunächst diese Entfristung hier vornehmen, denn das Weiterbestehen dieses Gesetzes ist zunächst besser als das Wegfallen des Gesetzes. Da geben Sie mir sicherlich recht. Ich betone ausdrücklich das Wort „zunächst“. Denn die Ergebnisse der Arbeitsgruppengespräche werden Eingang in die Überlegungen zu einer zeitnahen Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Thüringen
finden. Die AG’s haben sich mit allen Aspekten der Situation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen beschäftigt, von Kommunikation über Barrierefreiheit bis hin zur Arbeitsmarktsituation. Wenn wir der Intention dieser Arbeitsgruppen gerecht werden wollen und sie nicht nur eine Pro-formaEinrichtung sein sollen, was hier sicherlich niemand will, müssen wir die Ergebnisse in der dafür notwendigen Zeit evaluieren. Ich hätte mich gefreut, wenn es möglich gewesen wäre, das Behindertengleichstellungsgesetz bereits jetzt entsprechend der UN-Konvention zu novellieren, falls dazu Notwendigkeit bestehen sollte. Da es jedoch bereits im Januar ausläuft, müssen wir uns für die zweitbeste Lösungsvariante einer Entfristung für den Moment entscheiden.
Wir werden nicht fünf Jahre warten, bis das neue Behindertengleichstellungsgesetz da ist, sondern wir warten jetzt, bis die Arbeitsgruppen uns ihr Resultat vorstellen, und mit diesem gemeinsam wollen wir dann das Gesetz novellieren.
Ich möchte es noch mal klipp und klar sagen, ich habe auch den Entschließungsantrag von den LINKEN gelesen, wenn wir dem jetzt zustimmen würden, würden wir den Arbeitsgruppen vorgreifen. Dann würden die Parlamentarier, die nicht behindert sind, denn wir sind nicht die Betroffenen, wieder ohne die Betroffenen etwas in einen Gesetzentwurf reingeben und schon festlegen, was in diesen Gesetzentwurf kommt. Ich bitte Sie ganz herzlich, warten wir ab, bis die Arbeitsgruppen ihre Arbeit getan haben.
Ich habe das heute früh auch bei den Gehörlosen gesagt und ich hatte den Eindruck, sie haben das verstanden, dass in diesen Arbeitsgruppen miteinander ein gutes Gesetz formuliert wird, wo sich alle wiederfinden. Ich muss hier auch ehrlich sagen, es werden nicht alle Träume verwirklicht werden, aber es muss ein gutes Gesetz sein, mit dem die Behinderten leben können und wir auch sagen, wir haben unsere Arbeit getan. Genauso muss es sein. Wie gesagt, morgen kommt der zweite Anlauf und ich bitte herzlich, dass Sie dem noch mit zustimmen. Dann werden wir an die Arbeit gehen und ich gehe davon aus, dass die Ministerin keine fünf Jahre braucht, sondern dass im nächsten halben Jahr der Gesetzentwurf vorliegt, mit dem wir dann gut zurechtkommen.
Wenn ich Ihrem Antrag jetzt zustimme, ich habe mir den noch einmal hergelegt, da steht ganz klar und deutlich, was da schon rein muss. Wissen Sie denn, ob das die Gruppen genauso möchten?
Aber ja, Frau Stange.
Also ich bitte Sie ganz herzlich, dass wir dieser Entfristung zustimmen und dann gemeinsam mit den Betroffenen, mit den Verbänden das Resultat abwarten und danach ein Gesetz formulieren, von dem man sagen kann, Thüringen hat ein gutes Behindertengleichstellungsgesetz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, denken Sie doch einfach mal daran, wie schwer es ist oder jedem von uns fällt, sich in einer fremden Umgebung, einer unbekannten Stadt, unübersichtlichen Gebäuden oder großen Einkaufszentren zu orientieren, und dabei stehen uns alle Sinne zur Verfügung. Wie schwer ist es also für einen sehbehinderten oder blinden Menschen, sich im Alltag zurechtzufinden, selbst an ihm bekannten Orten. Das können wir uns damit ein wenig vorstellen. Um als Blinder oder Sehbehinderter am täglichen Leben teilnehmen zu können, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, in den Urlaub zu fahren oder einkaufen zu gehen, sind verschiedenste Hilfsmittel und Un
terstützung notwendig. Dazu gehören Assistenzleistungen wie Vorlesen, Hilfe bei Einkäufen, Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder kulturellen Veranstaltungen.
Der Erwerb von Hilfsmitteln, die in der Regel teure Sonderanfertigungen sind, von Büchern in Blindenschrift, die das Vielfache eines Buches in Normalschrift kosten, soll durch die Zahlung ebenfalls erleichtert und ermöglicht werden. Das gezahlte Blindengeld dient als Ausgleich dieser Mehrausgaben ein kleiner Ausgleich sicherlich. Das Blindengeld ist aber kein Almosen und kein Geschenk, es ist notwendig, um blinden und sehbehinderten Menschen die Alltagsbewältigung zu erleichtern. Nur so können sie ein gleichberechtigtes Leben führen, nur durch Teilnahme am Leben kann Vereinsamung verhindert werden.
Es war deshalb ein Fehler, das Blindengeld im Jahr 2006 faktisch abzuschaffen. Glücklicherweise wurde es nach heftigen Protesten der Betroffenen und der Opposition, zu der damals auch meine Partei gehörte, wieder eingeführt. Die nun stattfindende Erhöhung des Landesblindengeldes um 50 € pro Monat ist eine deutliche Erhöhung und, ich denke, nicht nur eine symbolische. Wenngleich wir uns und das gilt auch ganz persönlich für mich - eine noch deutlichere Erhöhung gewünscht hätten, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass das Haushaltsgebot der Stunde Sparen ist.
Auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene werden Sparpotenziale ausgelotet und nicht selten trifft es diejenigen, die ohnehin auch schon auf Unterstützung angewiesen sind. Wenn man dies im Hinterkopf behält, so ist die Erhöhung des Blindengeldes um 50 € doch eine deutliche Anerkennung der Lage der blinden und sehbehinderten Menschen in unserem Land. Sie ist Ausdruck unseres Bemühens, deren Lage, soweit es geht, zu verbessern. Denn daran, wie eine Gesellschaft mit denjenigen umgeht, die Hilfestellung benötigen, misst sich eine Gesellschaft. Macht eine Gesellschaft ihre Hilfebedürftigen zu Bittstellern und Almosenempfängern oder erkennt sie deren besondere Situation an und unterstützt sie, so weit es geht, bei der Bewältigung der Nachteile? Wir hier in Thüringen tun das Zweite.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz etwas zum Änderungsantrag der SPD und CDU sagen. Der zum Gesetzentwurf vorliegende Änderungsantrag dient dazu, das Blindengeldgesetz an europäische Normen anzupassen. Die tatsächlichen Fallzahlen für Thüringen sind bisher im einstelligen Bereich, aber auch hier ist es unser Ziel, blinden und sehbehinderten Menschen die Hilfestellungen zu geben, die sie benötigen, wenn sie außerhalb Deutschlands oder ihres anderen europäischen Heimatlandes tätig sein wollen. Auch sie sollen im Ausland arbeiten können, so wie jeder an
dere Europäer dies auch kann. Am Geld sollte es in diesem Moment nicht scheitern. Deshalb bitte ich Sie, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Es gilt zugleich auch, den Gesetzentwurf mit über die Bühne zu bringen und das heute. Sonst müssten wir in ein paar Monaten das Gesetz noch einmal aufmachen.
Am Ende noch ein kleiner Hinweis: Derzeit können Sie eine Ausstellung im Gang des Landtags besuchen. Sie trägt den Titel „Andere Augen - eine Ausstellung über das Sehen“ und zeigt in Fotografien das Leben und Arbeiten zweier Blinder aus Norwegen. Hier lässt sich sehr gut erkennen, was blinde und sehbehinderte Menschen mit der richtigen Hilfestellung zu leisten im Stande sind und dass sie ein Leben führen können, indem sie ihre Talente nutzen und sich ihre Wünsche erfüllen können. Es werden auch Bücher in Blindenschrift gezeigt. Auch diese sind sehr interessant und sehenswert. Also schauen Sie sich die Ausstellung ruhig einmal in Ruhe an.
Meine Damen und Herren, mit der Erhöhung des Blindengeldes in Thüringen wollen wir das Leben der Blinden und Sehbehinderten in unserem Freistaat um ein weiteres Stück erleichtern und sie bei der Erfüllung ihrer Wünsche und dem Nutzen ihrer Talente unterstützen. Wir erfüllen damit eine weitere Zusage des Koalitionsvertrags. Um eine finanzielle Schlechterstellung zu vermeiden, ist in dem Änderungsantrag der CDU und SPD nochmals explizit festgeschrieben, dass das Gesetz mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft tritt. Das Landesblindengeld wird also auch für den bereits verstrichenen Zeitraum, bis dieses Gesetz hier beschlossen wird, rückwirkend gezahlt werden. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf mit dem dazugehörigen Änderungsantrag der SPD und CDU zuzustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu den vorangegangenen Redebeiträgen will ich nur zwei Bemerkungen machen. Einmal hat mich das schon erstaunt, dass DIE LINKE sagt, dass der Gesetzentwurf ohne sie und ohne die Verbände nicht gekommen wäre, heute zumindest noch nicht, erst wer weiß wann. Wenn Sie das Koalitionspapier gelesen haben, wissen Sie, dass die Erhöhung da drinsteht, und Sie wissen auch, Sie sind doch auch schon länger im Parlament, dass man nicht sagen kann, einen Gesetzentwurf, den schreibe ich jetzt und morgen geht er in das Parlament rein. Das wissen Sie selber, das ist ganz schön Polemik.
Aber, Herr Koppe, ich muss auch zu Ihnen etwas sagen. Ich glaube nicht, dass es der richtige Weg ist, Familien gegen Blinde auszuspielen. Wenn Sie sagen, dass ich das Familiengeld streichen möchte
- das haben Sie gesagt, ich habe genau zugehört -, dann könnte ich auch mehr Blindengeld geben, ich denke, das ist nicht der richtige Weg.
Aber jetzt zu dem Gesetzentwurf: Die Geschichte des Landesblindengeldes in Thüringen hat sich in den letzten Jahren zu einer endlosen Geschichte entwickelt. Nachdem das Landesblindengeld bis zum Ende des Jahres 2005 gezahlt wurde, wurde seine Geschichte ab dem 01.01.2006 zur Tragödie. Denn der Kreis der Antragsberechtigten war damals derartig eingeschränkt worden, dass dies eigentlich einer Streichung des Blindengeldes gleichgekommen war. Daraufhin begann ein langer Kampf und ein Drama in mehreren Akten. Betroffene, Betroffenen-Verbände und die Oppositionsparteien und somit auch meine Partei, die SPD, liefen monatelang gegen die Streichung des Landesblindengeldes Sturm. Schließlich gab es dann im Jahr 2008 mit der Wiedereinführung des Landesblindengeldes in Höhe von 220 € ein kleines Happy End für die Betroffenen. Die Höhe des Landesblindengeldes von 220 € war uns und den Betroffenen nicht hoch genug und damit haben
wir weitergekämpft. Heute können wir der Geschichte des Landesblindengeldes ein weiteres, aber ein erfreuliches Kapitel hinzufügen, denn der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Landesblindengeldes von derzeit 220 € auf 270 € vor.
Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich, dass dies nicht nur als ein Zeichen an die Blinden und Sehbehinderten in Thüringen zu verstehen ist. Denn wir zeigen damit viel mehr, dass auch in Zeiten klammer Kassen etwas für die Benachteiligten unserer Gesellschaft getan werden kann und auch muss. Gerade in Zeiten der Krise, darf die Solidarität in der Gesellschaft nicht aufgekündigt werden. Sparpakete dürfen nicht auf den Rücken derer gepackt werden, die am schwersten daran zu tragen haben und die sich am wenigsten widersetzen können.
Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass sich die Betroffenen eine noch stärkere Erhöhung des Blindengeldes gewünscht hätten. Auch wir wollen eine noch stärkere Erhöhung. Aber es gibt das Wünschbare und das Machbare. Derzeit ist diese Erhöhung um 50 € das maximal Machbare. Dieses bedeutet aber nicht, dass wir uns am Ziel und am Ende der Geschichte glauben. Wir möchten, wenn die Haushaltslage es zulässt, der Geschichte des Landesblindengeldes ein weiteres schönes Kapitel dann hinzufügen.
Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, können Sie mir glauben, wenn ich Ihnen sage, dass ich mich auch weiterhin für eine weitere Erhöhung des Landesblindengeldes einsetzen werde. Denn die Betroffenen - das haben wir auch die ganze Zeit von den Fraktionen gehört - benötigen das Geld dringend, um in einer für sie dunklen Welt ein wenig Licht zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen. Wir können dort am morgigen Tag die Anhörung beschließen, so dass es gleich nach der Sommerpause wieder in die zweite Lesung geht und damit der Gesetzentwurf dann auch Gesetz für dieses Land wird. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Berichtsersuchen des vorliegenden Antrags bezieht sich auf einen Antrag aus dem Mai 2008. In diesem hat DIE LINKE die Landesregierung aufgefordert, auf Bundesebene Maßnahmen zu ergreifen, um Rentengerechtigkeit herzustellen. Wir als SPD-Fraktion haben dem Antrag damals zugestimmt, da auch wir eine gerechte Lösung der Rentenproblematik anstreben. Die Ministerin hat in ihrem Bericht sehr detailliert dargestellt, auf welche Weise die Landesregierung aktiv war, derzeit ist und auch in Zukunft sein wird. Darum noch einmal vielen Dank an die Ministerin.
Es hat sich gezeigt, dass in den neuen Bundesländern parteiübergreifend Konsens darüber besteht, dass die unterschiedlichen Rentensysteme in Ost und West überwunden werden müssen. Es gibt hier keinen Dissens unter den Parteien. Die Konfliktlinie verläuft vielmehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Was der Bericht von Ministerin Taubert aber
auch deutlich macht, ist, dass es sich bei diesem Thema um ein höchst komplexes handelt, das nicht mit einem Handstreich geregelt werden kann. Die Art, in der Sie, DIE LINKE, Ihre Anträge formulieren und auch die Häufigkeit, in der Ihre Fraktion zu diesem Thema Anträge einbringt, suggeriert jedoch, es handelt sich dabei um ein leicht zu lösendes Problem, welches von der Landesregierung lediglich vernachlässigt werde. Dem ist aber nicht so und deshalb möchte ich Sie doch herzlich darum bitten, nicht immer, vielleicht auch ungewollt, diesen Eindruck zu vermitteln. Wir haben zwar Verständnis dafür, dass Sie dieses Thema immer wieder auf die Agenda setzen, ich versichere Ihnen aber, dass wir nicht an die Dringlichkeit dieses Problems erinnert werden müssen. Es ist für uns eines der drängendsten Probleme. Deshalb haben wir die Angleichung der Renten in Ost und West auch als eines der Ziele in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dabei sprechen wir von der Lösung des Gesamtproblems. Es kann nicht darum gehen, einzelne Rentnergruppen herauszulösen.
Die Rentensystematik kann nur in ihrer Gesamtheit betrachtet und gelöst werden. Man muss sich auch davor in Acht nehmen, einfach den Rentenwert Ost an den Rentenwert West anzugleichen, wie dies immer wieder gern gefordert wird. Denn dies könnte für viele Rentner im Osten sogar zu einer Verschlechterung ihrer Situation führen, da die Höherbewertung der Löhne dann nämlich entfallen müsste. Das kann ja wohl keiner wollen. Auch die derzeitigen und zukünftigen Beitragszahler dürfen durch die Lösung der Rentenproblematik nicht benachteiligt werden. Es darf hier nicht eine Gruppe gegen die andere ausgespielt werden. Gewinne für einige dürfen nicht mit Verlusten für viele aufgerechnet werden. Ich sage dies in dieser Ausführlichkeit, um eindringlich noch einmal auf die Komplexität dieser Probleme hinzuweisen. Wir sind uns dieser voll bewusst und arbeiten daran, 20 Jahre nach der Einigung Deutschlands diese Ungleichheit mit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu beenden. Dafür waren wir auf Bundesebene aktiv, sind es weiterhin und werden es so lange sein, bis das Problem gelöst ist. Das kann ich Ihnen versichern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch kurz etwas zum zweiten Teil Ihres Antrags sagen. Die Sinnhaftigkeit dieses Antragsteils erschließt sich mir nicht ganz. Haben Sie in der DDR Geschiedene in der Aufzählung im Teil I vergessen? Warum lösen Sie hier eine einzelne Personengruppe aus dem Problemfeld heraus? Und wie ich bereits eingangs sagte, kann es nur darum gehen, die Problematik im Ganzen zu betrachten. Des Weiteren ist es so, dass die Bemühungen der Landesregierung auf Bundesebene auch die zu DDR-Zeiten Geschiedenen einschließt. Frau Ministerin hat es auch noch einmal
betont. Warum also immer diese besondere Betonung dieser Personengruppe? Es gibt viele Personengruppen, die da nicht richtig bedacht worden sind. Aber gut, sei es drum. Wir werden dem Zweiten Teil Ihres Antrags nicht zustimmen, da er Dank der Aktivitäten der Landesregierung obsolet ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/184
vom 9. Dezember 2009 „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen“ wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 7. Plenarsitzung am 18. Dezember 2009 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. In der 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 21. Januar 2010 wurde dieser Antrag ausgiebig beraten. Die CDU und SPD kündigten an, einen Alternativantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ins Plenum einzubringen, welcher uns heute vorliegt. Im Ergebnis der Ausschuss-Sitzung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich mit 1 Stimmenthaltung abgelehnt. Die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE wird dem Landtag empfohlen. So weit die Berichterstattung aus dem Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, die SPD-Landtagsfraktion wird dafür Sorge tragen, dass die UN-Konvention in konkrete Politik umgesetzt wird.
Wirksame Politik, Politik im Interesse behinderter Menschen aber setzt Dialog und letztlich auch gute handwerkliche Arbeit voraus, Kommunikation mit den Akteuren und natürlich ständige Einbeziehung der Betroffenen. Wer all das ernst nimmt, der braucht Zeit und der braucht auch Fakten. Ich denke, diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nehmen diesen Auftrag sehr ernst. Die Landesregierung wird sich mit den Kommunen und den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen abstimmen, sie wird sich aktiv einbringen in die Erarbeitung und schließlich Verwirklichung des nationalen Aktionsplanes. Frau Ministerin hat bereits ihre Rede im Dezember 2009 im Fahrplan für einen fundierten Bericht zur Situation behinderter Menschen vorgegeben. Dieser Zeitplan sieht ausdrücklich eine intensive Beschäftigung mit der Thematik unter Einbeziehung von externem Sachverstand vor. Immer wird es um die Beteiligung der betroffenen Menschen und ihre Organisationen gehen. Das ist der Stil, der die Sozialpolitik in Zukunft prägen wird.
Wesentliche Voraussetzung für mögliche Aktivitäten der Bundesländer ist nun einmal, dass zunächst der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung vorangetrieben wird. Das vermeidet Doppelarbeiten. Erst in der Folge werden mögliche Konsequenzen für die Länder und auch damit für uns hier in Thüringen deutlich werden.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie fordern einen Norm-Check aller in Thüringen geltenden und geplanten rechtlichen Regelungen auf Vereinbarkeit mit der Bestimmung der UN-Konvention.
Sie weisen dabei auf das Gleichstellungsgebot zugunsten behinderter Menschen in Artikel 2 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen hin. § 9 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2005 sieht aber diese grundsätzlichen Aufgaben bereits vor. Auch die Verpflichtung von Behörden und Dienststellen des Landes und der Kommunen zur Umsetzung von Gleichstellung und Barrierefreiheit ist ebenfalls bereits im vorgenannten Gesetz in § 6 verankert. Sie fordern bereits eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer systematischen Untersuchung der Umsetzungsaktivitäten.
Nein.
Aber wir können doch nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen.
Noch einmal: Wenn wie auf Bundesebene Weg und Ziel zur Umsetzung klar sind, dann wird auch der Handlungsbedarf für Thüringen ersichtlich. Selbstverständlich wird in der Folge dann auch das Land die Kommunen bei der Umsetzung der UN-Konvention unterstützen. Wenn wir Schritt für Schritt vorangehen, dann gilt es zunächst und vor allen Dingen, das Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren. Zumal das Gesetz - mein Kollege sagte es schon - ohnehin in dieser Legislaturperiode außer Kraft tritt, nämlich am 31. Januar 2011.
Auch da gilt, die Überprüfung von dessen Wirksamkeit setzt eine Auswertung voraus, natürlich maßgeblich unter Beteiligung der behinderten Menschen und ihrer Verbände. Denn diese sind die Experten in eigener Sache. Ich bin überzeugt davon, dass Sie bei allen berechtigten Anliegen, bei all ihren Erfahrungen dennoch die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen öffentlicher Haushalte im Blick haben werden.
Außerdem gibt uns die Koalitionsvereinbarung klare Ziele vor. Ja, wir wollen die Stellung des Behindertenbeauftragten der Landesregierung, die Mitwirkungsmöglichkeiten des Behindertenbeirats und der Behindertenverbände stärken. Wir wollen verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit treffen. Auch die rechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung eines Verbandsklagerechts, was ja immer gefordert wurde, sollen geprüft werden.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Chancen von behinderten Bürgerinnen und Bürgern auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Behindertenwerkstätten sind für uns fester Bestandteil unserer Behindertenpolitik. Wir werden aber Modellvorhaben zur besseren beruflichen Integration für Menschen mit Behinderungen in den Regelarbeitsmarkt unterstützen.
All diese Punkte haben wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart. Sie werden von uns im Verlauf der Legislaturperiode kommen. Aber nicht alles geht sofort. Wir haben ja auch noch viereinhalb Jahre vor uns.
Die Fraktion DIE LINKE vergisst manchmal, dass man nicht in zwei Monaten alles das, was man in fünf Jahren machen will, umsetzen kann.
Das hätten Sie gelernt, wenn Sie mit in die Regierung gekommen wären, aber so können Sie alles immer sofort fordern.
Ich habe bereits im letzten Plenum gesagt, dass ich volles Verständnis für das Drängen der Betroffenen und ihrer Vertreter auf eine mögliche Umsetzung der Ziele der Konvention in Thüringen habe. Dennoch warne ich nochmals ausdrücklich davor, Dinge zu überstürzen. Dialog mit den Akteuren und gute handwerkliche Arbeit setzen auch in der Politik Zeit voraus. Nur dann sind die Maßnahmen mittel- und langfristig trag- und umsetzbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 21. Januar 2010 ausgiebig mit dem Thema beschäftigt. Weil die Koalitionäre fundiert arbeiten wollen, liegt Ihnen heute ein Alternativantrag vor. Ich will ihn nicht im Einzelnen vortragen. Er greift auch das auf, was ich zuvor bereits ausgeführt habe. Aber auf die Punkte 2 und 3 lassen Sie mich hinweisen. Hier sehen Sie den Stil, der die Sozialpolitik in dieser Legislaturperiode prägen wird. Beteiligung, Einbeziehung, Kommunikation mit den Experten und Betroffenen und eben keine Schnellschüsse aus den Ministerien. Darum wird es gehen. Weil Dialog immer ein wechselnder Prozess ist, wird es immer auch darum gehen, was das Land und die Kommunen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich leisten können. Sie können sicher sein, die Bäume in der Thüringer Behindertenpolitik werden wachsen, stetig, verlässlich, fest verwurzelt und auch sturmfest und deshalb aber nicht gleich in den Himmel.
Dafür wollen wir die Voraussetzungen schaffen. Die SPD-Fraktion wird den Antrag der LINKEN in Drucksache 5/184 ablehnen und dem Alternativantrag von
SPD und CDU zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie schon im Dezember des Jahres 2008 sprechen wir heute über den Entwurf eines Seniorenmitbestimmungsgesetzes vonseiten der LINKEN. Nicht nur das, wir sprechen sogar fast über den wortgleichen Entwurf. Wenn ich es richtig gelesen habe, wurde lediglich in der Gesetzesbegründung die allzu marxistisch klassenkämpferische Rhetorik gestrichen.
Meine Damen und Herren, damals wie heute ist es ein Anliegen der SPD, die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren im politischen Prozess in Thüringen zu stärken. Aber ich habe damals auch angemerkt, dass es zu dem Gesetzentwurf einen erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Den Gesetzentwurf damals haben wir im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in der letzten Wahlperiode diskutiert. Leider konnten wir ihn nicht abschließend behandeln. Was wir aber getan haben, war, eine schriftliche Anhörung zahlreicher Betroffener vorzunehmen und diese auch auszuwerten. In den damals eingegangenen Stellungnahmen hat es wie erwartet eine Vielzahl von Anmerkungen und Änderungsvorschlägen gegeben. Ich möchte hier z.B. auf die Kritik an der Definition Senior ab einem Alter von 55 Jahren oder auch an dem als zu kurz eingeschätzten Berichtszeitraum des Seniorenberichts von zwei Jahren hinweisen. Auch die Art und Weise der Beteiligung der Kommunen war damals ein Diskussionspunkt. Ebenso die künftige Rolle der Landesseniorenvertretung - jener Institution, die sehr gute Arbeit leistet und unter den Senioren angesehen und respektiert ist und deshalb auch laut aktuellem Haushaltsentwurf mit 75.000 € im Jahr 2010 gefördert werden soll. Durch den Gesetzentwurf würde die Landesseniorenvertretung faktisch obsolet werden. Aber auch hierzu hat es im heute vorliegenden Gesetzentwurf keine Ausführungen gegeben. Es wundert mich deshalb schon ein wenig, dass Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, sich entschlossen haben, den Gesetzentwurf wortgleich erneut einzubringen. Warum haben Sie die Punkte, die damals kritisiert worden waren, nicht in den Entwurf aufgenommen?
Meine Damen und Herren, für eine zukunftsfeste Seniorenpolitik in Thüringen stellen wir derzeit die Weichen. Neben der soliden Finanzierung der Landesseniorenvertretung möchte ich z.B. auch auf einen neuen Titel im aktuellen Haushaltsentwurf hinweisen, der unter anderem zur Unterstützung der Erstellung kommunaler seniorenpolitischer Konzepte genutzt werden soll. Diese werden Grundlage weiterer Planungen. Die Intention des Gesetzentwurfs, Seniorinnen und Senioren stärker in die politischen Entscheidungsprozesse einzubinden und dies vor allem umfänglich auf allen Ebenen und von Anfang an, ist zu begrüßen. Dass wir dieses Anliegen teilen, zeigt sich auch darin, wie mein Kollege schon sagte, dass wir den Bedarf für weitergehende gesetzliche Regelungen der Seniorenmitbestimmung im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Über die Zielrichtung des Gesetzentwurfs herrscht somit kein Dissens. Meiner Einschätzung nach schießt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch eindeutig über das Ziel hinaus und dies teilweise wider besseren Wissens nach den ausführlichen Anmerkungen betroffener Organisationen.
Meine Damen und Herren, man kann die Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren auch einfacher regeln. Dazu möchte ich auf Mecklenburg-Vorpommern hinweisen, wo in diesem Jahr durch die Landesregierung ein Seniorenmitwirkungsgesetz in den Landtag eingebracht worden ist. Dort geht es rein um die Festschreibung von Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen. Auf die reine Festschreibung von Mitwirkungsrechten bezieht sich im Übrigen auch der Gesetzentwurf, den DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hat. Sie hier hingegen sind für Thüringen förmlich einem Regelungswahn erlegen und haben ein Rundum-Sorglos-Paket zusammengeschnürt, das so nicht umzusetzen ist. Das ist auch in der schriftlichen Anhörung zu dem Thema damals deutlich geworden. Nun gut, Sie können ja sagen, der Gesetzentwurf ist der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Aber wenn Sie es wirklich ernst meinten mit dem Gesetzentwurf, hätten Sie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörungen mit berücksichtigt. Ich betone nochmals, auch wir wollen die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen gesetzlich weitergehend als derzeit regeln. Dabei müssen wir aber zunächst schauen, was bereits vor Ort besteht, worauf aufgebaut werden kann und was neu zur Verfügung gestellt werden kann. Wir wollen nicht jeder Kommune etwas aufoktroyieren, sondern bedarfsgerecht anregen und unterstützen. Etwas anderes ist unserer Ansicht nach gar nicht möglich. Aber wir bitten hier, dass wir diesen Gesetzentwurf dann noch einmal im Ausschuss diskutieren, da es jetzt noch zwei neue Fraktionen gibt, die damals bei der Diskussion nicht mit dabei waren. Ich denke, auch die sollen die Gelegenheit haben, mit uns darüber zu
diskutieren. Darum bitte ich, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke der Ministerin Taubert für ihren Sofortbericht, der uns den Fahrplan für das Vorgehen bei der Umsetzung der UN-Konvention für Thüringen deutlich dargelegt hat. Die Ratifizierung der UN-Konvention war ein großer Erfolg für die Menschen mit Behinderungen in
Thüringen und in der Bundesrepublik. Ich habe auch volles Verständnis für das Drängen der Betroffenen und ihrer Vertreter auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Ziele der Konvention in Thüringen. Ich war ja auch in dem „außerparlamentarischen Bündnis für Behinderte“ und habe dort mit ihnen diskutiert. Ich habe da Verständnis. Wofür ich jedoch kein Verständnis habe, Frau Stange, ist, dass durch den vorliegenden Antrag eine Einhaltung unrealistisch gesetzter Termine eingefordert wird. Ich warne ausdrücklich davor, hier Dinge zu überstürzen. Wie bereits durch Ministerin Taubert dargestellt, wird es bei allem, was in diesem Bereich in Zukunft von uns getan wird, darum gehen, die Betroffenen so früh und so weit es geht, mit einzubeziehen. Auch externen Sachverhalt und natürlich die kommunale Ebene wollen wir von Beginn an mit einbinden. Dies bedarf einer sorgfältigen Abstimmung und intensiver Kommunikation. Wenn man einen fundierten und wahrheitsgetreuen Bericht erstellen möchte, ist die Vorlage eines Berichts zur Situation behinderter Menschen in Thüringen bis zum Mai 2011 nicht zu realisieren. Wir wollen einen fundierten und wahrheitsgetreuen Bericht. Dies wird länger dauern als bis zu dem im Antrag geforderten Termin.
Frau Jung, Sie möchten doch einen ordentlichen Bericht haben und nicht nur einen Bericht, was jetzt gerade ist, sondern auch, wo es in Zukunft hingeht. Wir haben beide Erfahrungen damit, dass man den Bericht, wenn man ihn kurz fasst und mit keinem diskutiert, recht schnell erstellen kann. Aber hier ist ja viel mehr noch gefordert. Wir wollen das gemeinsam machen. Wir können auch den Bestimmungen und Zielen des angesprochenen und zu erarbeitenden nationalen Aktionsplans auf Bundesebene nicht vorgreifen, wie das Frau Stange vorgeschlagen hat. Wir werden jedoch an dessen Erstellung mitwirken, das hat Frau Ministerin Taubert schon gesagt, und nach dessen Vorlage sehen, welche Schwerpunkte darin gesetzt werden und inwieweit wir ihn für Thüringen ergänzen und konkretisieren. Denn wir wollen Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen erreichen, die gut durchdacht und mit den Betroffenen abgesprochen sind. Nur dann sind die Maßnahmen mittel- und langfristig trag- und umsetzbar.
Die notwendige Gründlichkeit kann man in dem kurzen Zeitrahmen, der im Antrag teils gefordert wird, teils impliziert wird, nicht erreichen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht im Interesse der Sache und der Betroffenen, wenn wir gesetzliche Regelungen, Situationsberichte, Maßnahmekataloge mit der sprichwörtlich heißen Nadel stricken. Das
können Sie eigentlich ernsthaft nicht wollen und das nützt auch den Menschen mit Behinderungen nichts. Wir sollten in deren Interesse realistisch sein und dürfen keine falschen Vorstellungen über die zeitliche Umsetzbarkeit der UN-Konvention wecken. Im Übrigen liegt zu dieser Konvention noch nicht einmal eine einheitlich deutsche Übersetzung vor. Sozialverbände haben die vorliegende Übersetzung in Teilen auch kritisiert. Schon kleine Unterschiede in der Übersetzung können weitreichende Konsequenzen in der Umsetzung zur Folge haben, z.B. das Termini inklusive oder integrativ. Hier möchte ich darauf verweisen, wie die Umsetzung des englischen Wortes inclusiv dann verwendet würde, jedoch unterschiedliche Bedeutung und rechtliche Konsequenzen haben wird. Das macht deutlich, wie schwierig das Unterfangen der Auslegung und Umsetzung der Konvention ist.
Meine Damen und Herren, die Koalition hat sich für die Legislatur im Bereich der Behindertenpolitik sehr viel vorgenommen und dies zu Recht. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen in Thüringen ein möglichst uneingeschränktes Leben führen können. Dazu gehört beispielsweise eine bestmögliche Förderung von Kindern mit Behinderungen, der Ausbau von Arbeitsmöglichkeiten, aber auch die weitere Ausdehnung der Barierefreiheit. Besonders Letzteres wird in unserer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen leben, unerlässlich. Die UN-Konvention ist bei der Umsetzung unserer Behindertenpolitik eine Richtschnur, an der wir uns orientieren wollen. Aber um unsere Ziele zu verwirklichen und nicht auf halber Strecke stehenzubleiben, müssen wir gründlich arbeiten. Es muss ressortübergreifend, und wie bereits mehrfach gesagt, unter Beteiligung der Betroffenen erarbeitet werden.
Das Anliegen des vorliegenden Antrags ist nicht falsch. Wir begrüßen den auch, aber die terminliche Eile zu der beispielsweise beim Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen gemahnt wird, würde nichts anderes als das Überstürzen der Erarbeitung wichtiger Grundlagen bedeuten.
Lassen Sie mich kurz zu Ende reden und dann kommen wir zu den Fragen.
Der Antrag sollte von unserer Seite auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
überwiesen werden. Dort bietet sich uns die Möglichkeit, intensiv darüber zu diskutieren und Experten und Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Wir können der Landesregierung anschließend Anregungen gemeinsam für die künftige Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erstellung des nationalen Aktionsplans mitgeben. Außerdem erlaubt eine intensive Beschäftigung mit diesem Thema im Sozialausschuss das Benennen konkreter Handlungs- und Änderungsbedarfe bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, was wir ja vorhaben. Ich danke.
Herr Kubitzki, ich habe das schon bei den Behinderten in dem außerparlamentarischen Bündnis gesagt, dass man im Sozialausschuss miteinander reden muss, wie der Zeitplan aussieht, damit etwas Ordentliches herauskommt.
Wenn ich Ihnen jetzt hier einen Termin sagen würde, bis dahin muss das klappen und wir wären noch gar nicht so weit, oder vielleicht sind wir auch ein halbes Jahr vorher schon fertig und können sagen, jetzt geht das los. Ich denke, es wäre falsch, hier einen Termin zu sagen.