Klaus Zeh

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die CDU-Fraktion natürlich hier mit der FDPFraktion im Grundsatz übereinstimmt. Wir sind der Meinung, das ist gut verhandelt worden. Das muss gut sein, das war auch ein CDU-Minister, Herr Schäuble hat es verhandelt. Ich denke, es ist klug, wenn wir ab 2013 alle deutschen Kapitalanleger, die in der Schweiz ihr Kapital anlegen, genauso behandeln, wie es in Deutschland üblich ist. Damit haben wir Rechtsgleichheit, wir haben Rechtssicherheit. Wir haben auch ein Stück weit die Kapitalanleger, die sich bisher in der Schweiz verstecken konnten, mit ihren Geldern für unseren Fiskus in der Pflicht.
Ich denke, dass das in der Zukunft mehr Steuereinnahmen bringen wird, und das ist in jedem Fall erst einmal vernünftig. Im eigentlichen Streit geht es um die Altfälle. Da ist in der Tat die Frage, ob das gerecht ist oder nicht. Herr Huster hat das breit dargelegt. Ich bin auch der Meinung, dass das, wenn man das nach rechtsstaatlichen Kriterien bewertet, nicht einfach ist, aber was sollen wir denn machen? Wenn wir einen Vertrag abschließen, der anders nicht zu fassen ist, dann ist es mit der Nachverhandlung schwierig. Ich kann mich erinnern, es gab mal einen Vergleich von dem Finanzminister Peer Steinbrück, der etwa gesagt hat, die Schweizer sind wie Indianer, wenn man denen die Kavallerie zeigt, dann machen die, was wir wollen. So ähnlich, ich habe das nicht ganz genau im Gedächtnis, wie das Zitat war. Das war schon eine Methode, der kann man sich sehr schlecht meines Erachtens jetzt wieder anschließen. Das funktioniert nicht. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Wenn die über bestimmte Hürden nicht gehen, dann können wir nicht darüber springen. Es ist die Frage wiederum, die man sich stellen muss: Ist hier der berühmte Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach? Ich muss sagen, langfristig gesehen, ist mir der Spatz lieber. Allerdings - und da ist jetzt unsere Meinung anders - ob wir nun heute zustimmen oder ablehnen, es gibt eine lange Zeitleiste, die bis Ende des Jahres, bis Dezember 2012 ist und das wird im Bundesrat behandelt. Soweit ich es jetzt beurteilen kann, sind die Anzeichen darauf gestellt, dass es keine Einigung geben wird, das wird im Vermittlungsausschuss landen und dann werden wir eine
andere Vorlage haben als jetzt. Insofern macht es keinen Sinn, wenn wir heute dem einfach schon zustimmen. Deswegen, glaube ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir es noch mal im November aufrufen, wo ich dann wahrscheinlich nicht mehr hier sein werde, aber dass dann hier die Diskussion stattfindet, ist sicherlich sehr sinnvoll. Ich rate hier noch einmal, das so zurückzustellen, dass wir das im November/Dezember beraten können. Es macht auch keinen Sinn, das in den Ausschuss hineinzutragen, denn dann beraten wir über etwas, was es so in der Form noch nicht gibt. Auf Wiedervorlage legen und dann noch mal im November bereden, ist unsere Empfehlung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich in unterschiedlicher Weise angesprochen worden bin, will ich mich hier noch einmal kurz zu Wort melden. Als Erstes möchte ich noch einmal daran erinnern, Frau Siegesmund und auch Frau Pelke, das Wort „Herdprämie“ war im Jahr 2007 das Unwort des Jahres mit der Begründung, dass dieses Wort nämlich alle Eltern, die sich aus unterschiedlichen Gründen wie auch immer für eine Erziehung zu Hause entscheiden, beleidigt und diffamiert. Es war damals, das hatte ich jedenfalls beobachtet, sowohl in der Presse als auch überall Konsens, dieses Wort eben nicht mehr zu benutzen, weil es in dieser sprachlichen Verwirrung so eigentlich nicht mehr gebraucht werden sollte. Ich kann nur daran appellieren, dass wir eine solche sprachliche Verwahrlosung an dieser Stelle eigentlich nicht mehr brauchen.
Es ist eine sprachliche Verwahrlosung, Frau Pelke, wenn wir von „Herdprämie“ sprechen, weil es all die Eltern diffamiert, die sich aus welchen Gründen auch immer für eine Erziehung ihrer Kinder zu Hause entscheiden.
Das Zweite, Frau Siegesmund, Sie haben zurückgewiesen, weil ich sagte, es ist eine bundesdeutsche Debatte. Natürlich ist es eine bundesdeutsche Debatte. Die brauchen wir uns doch überhaupt nicht aufdrücken zu lassen. Die Entscheidung, ob Eltern Wahlfreiheit haben, liegt natürlich an einer gut ausgebauten Infrastruktur für Kinder. Aber die haben wir doch in Thüringen. Deswegen stellt sich die Frage für uns doch nicht in dieser Form. Wenn
Nordrhein-Westfalen und andere Länder im Westen ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, können Sie das doch wohl kaum Frau Bundesministerin Schröder vorwerfen, dass dort eine solche Infrastruktur nicht vorhanden ist. Dass gerade zufällig Bayern als schwarzes Land zwar noch nicht genug, aber eines der Länder ist, das innerhalb der westdeutschen Länder die beste Infrastruktur für Kinderbetreuung hat, ist auch nicht ganz zufällig. Ich will darauf hinweisen, dass 22 Jahre CDU-Politik in diesem Lande dazu geführt haben, dass wir in Deutschland mit die beste Kinderbetreuungsinfrastruktur haben.
Das war übrigens auch im Jahr 2009 nach 19 Jahren CDU-Regierung schon so.
Als Drittes wollte ich noch einmal kurz ansprechen, Frau Pelke, deswegen bin ich vorhin auch etwas laut geworden. Ich bitte da wirklich um Nachsicht. Aber wenn Sie wirklich so ähnlich gesagt haben, ich versuche es noch mal zu zitieren, dieses Betreuungsgeld wäre das Gleiche, als wenn man für Nichtbesuch einer öffentlichen Einrichtung, beispielsweise eines Schwimmbads, Geld bekäme, obwohl man zu Hause einen Swimmingpool benutzt. Da dreht sich mir wirklich der Magen um. Sie wollen doch nicht allen Ernstes die Benutzung eines Swimmingpools zu Hause mit der Erziehungsleistung von Eltern vergleichen. Das ist abartig, Frau Pelke.
Deswegen habe ich auch gern zu Herrn Bärwolff zu sagen, ich habe in der Tat gesagt, wir wollen Erziehungsleistungen honorieren. Wir haben hier wirklich eine Aufgabe in der Gesellschaft. Wir müssen endlich dazu kommen, dass Erwerbsarbeit und Erziehungsarbeit in der gleichen Form wichtig genommen werden. Wenn wir in dieser Gesellschaft Erwerbsarbeit als das einzig Seligmachende hinstellen, werden wir nie erreichen, dass wir unsere demographische Entwicklung in diesem Land wieder in Ordnung bringen. Erziehungsarbeit ist eine Arbeit für die Zukunft, für unser Land und wir dürfen das nicht geringschätzen. Die Wertschätzung von Erziehungsarbeit ist unsere Aufgabe.
Betreuungsgeld führt zu dieser Wertschätzung von Erziehungsarbeit.
Deswegen, sage ich, wir als Union haben immer die Wahlfreiheit im Blick. Ich habe den Eindruck, dass Sie nicht die Wahlfreiheit im Blick haben, sondern wollen, es ist das Beste für die Eltern, so schnell wie möglich in Berufstätigkeit zu kommen.
Das wollen wir nicht befördern, wir wollen, dass Eltern die Wahl haben, die Freiheit haben, sich zu entscheiden und damit eigentlich einen wichtigen Baustein für unsere Familien in diesem Land erreichen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. DIE LINKE in Sachsen-Anhalt hat eine Überprüfung der Staatsleistungen und ihrer Rechtsgrundlagen an die Kirchen in unserem mitteldeutschen Nachbarland angestoßen. Diese Diskussion ist nunmehr auch bei uns in Thüringen angekommen. Bodo Ramelow hat nach einem Agenturbericht angekündigt, diese Leistungen sollten auch in Thüringen auf den Prüfstand. Durch die Berichterstattung zieht sich meiner Auffassung nach eine Tendenzaussage: Die Kirchen werden auf rechtlich fragwürdiger Grundlage über alle Maßen subventioniert. Das ist ein fataler bzw. falscher Zungenschlag, dem die CDU-Fraktion von Anfang an sehr entschlossen entgegentreten will.
Erstens - zur rechtlichen Seite: Staatsleistungen erhalten die Kirchen auf der Basis geltender StaatKirche-Verträge. In diesen Verträgen wird deutsches Verfassungsrecht konkretisiert und altrechtliche Ansprüche werden neu gefasst. Das Alter dieser Ansprüche spielt dabei keine Rolle. Hier ist der entscheidende Grund: Die damaligen Staaten haben den Kirchen durch die Säkularisierung die wirtschaftliche Grundlage für eigene Einnahmen entzogen und im Gegenzug zugesagt, die damit entfallenden laufenden Einnahmen dauerhaft zu ersetzen. Das ist der entscheidende Zahlungsgrund. Noch einmal: Der Staat subventioniert nicht die Kirchen, er ersetzt die Einnahmen, die den Kirchen durch Säkularisierung entzogen worden sind. Dass diese Pflicht fortbesteht, hat der Staat 1919, 1949 und nach 1990 anerkannt, und zwar unabhängig von anderen Aufwendungen oder Zuschüssen, die der Staat den Kirchen für bestimmte Leistungen erstattet oder zahlt, so wie er das mit jedem anderen Träger auch tut, etwa im Sozial- oder Bildungsbereich. Wenn Caritas oder Diakonie z.B. einen Pflegedienst betreiben, wird er nicht anders behandelt als einer des Arbeitersamariterbundes oder des DRK.
Der Staat kann die Zahlungen der Staatsleistungen einstellen, aber nur, wenn er sie ablöst. Das heißt im Klartext, wenn er den Wert der enteigneten Güter so ersetzt, dass die Kirchen aus den Erträgen die Aufgaben weiterfinanzieren können, die sie damit bisher finanziert haben. In der Pflicht wäre diesbezüglich der Bundesgesetzgeber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht bei den Staatsleistungen um einen Teil der kirchlichen Einnahmen, der letztlich die im engeren Sinne religiösen Aufgaben betrifft, den Verkündigungsdienst und die Seelsorge. Dass dies genau möglich ist, liegt für die CDU in einem zweiten Grund, nämlich dem wohlverstandenen staatlichen Interesse, denn die Kirchen leisten aus unserer Sicht einen schlechthin unersetzlichen, historisch tief wurzelnden Beitrag für die ethische Orientierung und zum Gemeinwohl in unserem Land. Der Staat, und zwar gerade der religiös weltanschaulich neutrale Staat, hat ein vitales Interesse an leistungs- und handlungsfähigen Kirchen.
Meine Damen und Herren, das mag beim ersten Hören für manchen paradox klingen, aber ich will es kurz begründen. Wir haben im vergangenen Jahrhundert zwei Regime in Deutschland erlebt, die ich nicht gleichsetzen will - ausdrücklich nicht -, die aber in einigen Punkten Parallelen aufweisen. Einer ist die vollständige Inanspruchnahme des ganzen Menschen, der Anspruch, Wahrheitsfragen ideologisch zu beantworten. Gründungskonsens der Bundesrepublik Deutschland war aber, dieser totalitären Versuchung nie wieder zu erliegen. Selbstverständlich repräsentiert das Grundgesetz eine Werteordnung, es beantwortet aber nicht alle Fragen,
die Menschen mit Blick auf ihr Dasein stellen. Genauer: Der Staat kann und darf die existenziellen Fragen nach der Wahrheit, dem Sein, dem Lebenssinn und Gott nicht beantworten. Sie müssen aber diskutiert und beantwortet werden, damit so etwas wie Gewissensbildung geschieht, dass die beständige Erneuerung ethischer Leitplanken und des Gemeinwohls in unserer Gesellschaft möglich ist. Die Kirchen haben kein Antwortmonopol sicher und sie beanspruchen es im pluralistischen Staat auch nicht, aber sie haben Antworten, die jedenfalls Menschenwürde, Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit fördern. Deshalb kann und muss auch der religiös weltanschaulich neutrale Staat dieses stützen. Staatsleistungen leisten einen kleinen Beitrag dazu. Es spricht alles dafür und nichts dagegen, es dabei zu belassen um eines menschlichen Gemeinwesens und der Demokratie willen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jetzt etwas ungläubig nach vorn gesehen, dass die Namensmeldung offenbar doch erfolgt ist. Deswegen werde ich natürlich auch etwas sagen.
Ich werde der Sache nachgehen, wie das kommt. Aber das ist auch nicht so schlimm.
Wir können ja auch über so einen Punkt reden. Wir haben uns eigentlich im Ausschuss sehr lange darüber unterhalten. Wir haben auch eine Übereinkunft gefunden, dass wir jetzt dieses Thema jede Legislatur durch die Regierung durch einen abzugebenden Bericht untersetzen wollen und insofern ist erst einmal in dieser Frage Einigkeit erzielt. Es gibt also keinen Streitpunkt. Anlass dieser Großen Anfrage war, dass wir ein wenig Licht hineinbringen wollten in die Medienlandschaft, weil wir den Eindruck haben, eine Gesellschaft, die plural ist, die auf Meinungsvielfalt beruht, braucht eine bunte Medienlandschaft und wir haben festgestellt, dass wir im Laufe der Zeit, in den letzten 20 Jahren, eine Medienkonzentration erleben, die eigentlich dem Anliegen nach Meinungsvielfalt zuwiderläuft. Deshalb glaube ich, ist es sehr wichtig, dass wir uns diesem Thema auch als Parlamentarier in der Zukunft mehr widmen, als das bisher geschehen ist. Wir beobachten allerdings auch, dass bei den Printmedien in der Tat eine Konzentration vonstatten geht und erleben aber auf der anderen Seite, dass gerade im Internet eine bunte Landschaft entsteht, die nicht so, sagen wir einmal, mit Label und mit Zeitungen vergleichbar ist, dass man auch hier sich durchfitzen muss. Insgesamt hat das natürlich dazu geführt, dass wir in der Meinungsbildung, in der Meinungsvielfalt ein Äquivalent heranwachsen sehen, das ich ausdrücklich begrüße und das wir auch als Abgeordnete ernst nehmen müssen.
Ein wichtiges Anliegen für mich ist, dass wir mehr Möglichkeiten schaffen, regional präsent zu sein, und zwar gerade auch mit Fernsehmedien, mit Bildern. Wir wissen, dass Bilder nachhaltigere Wirkungen haben als geschriebener Text. Insofern ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir gerade die Medienlandschaft, die lokale Medienlandschaft, mehr in den Blick nehmen, als es bisher geschehen ist. Wir hatten vor Kurzem einen parlamentarischen Abend und konnten feststellen, dass wir eine bunte Medienlandschaft haben, aber wir mussten gleichzeitig feststellen, dass die finanziellen Grundlagen dort erheblich schwierig sind. Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die wir in den Blick nehmen müssen, und zwar im Mediengesetz. Da gibt es einige Punkte, die wir noch einmal bedenken müssen, wenn das Mediengesetz auf den Weg gebracht wird. Ich halte heute den Ort für nicht geeignet, dass wir die Breite des Mediengesetzes diskutieren, aber ich halte es zumindest für wichtig, dass wir uns manche Dinge in dem Mediengesetz anschauen, dort, wo wir als Land etwas tun können, sollten wir es auch tun. Ich weiß, dass das immer eingebettet ist in Staatsverträge, dass manche Vorschriften beispielsweise wie das Werbeverbot für Parteien, für Wahlen, dass das auch eine Frage des Staatsvertrages ist, dass dort staatsvertragliche Änderungen gefunden werden müssen, dass wir das in Zukunft auch in den Blick nehmen müssen.
Ein letzter Punkt, der mir noch sehr wichtig ist: Wie ist das mit der Finanzierung? Normalerweise wird Privatrundfunk nicht durch die öffentliche Hand finanziert. Das ist so weit erst einmal richtig. Wir erleben aber, dass es die Medien gerade im regionalen Rundfunkbereich schwer haben. Wenn wir wollen, dass wir dort eine Medienvielfalt haben, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir hier finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, die auch diesen Medienbereich in Zukunft besser unterstützen. Mein Ansatz ist Folgender: Ich glaube, dass die privaten Medien vor Ort auch ein Stück weit öffentlichrechtliche Aufgaben wahrnehmen, also sich auch in diesem Bereich in der Wiedergabe des gesprochenen Wortes, von politischen Veranstaltungen, von Stadtratssitzungen, von Gemeinderatssitzungen engagieren. Das ist letztlich auch ein Auftrag, den wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen müssen, und deshalb halte ich es für angemessen, darüber nachzudenken, ob wir einen kleinen Teil an Finanzierung aus dem Gebührenaufkommen für diesen Rundfunk zur Verfügung stellen. Das ist nicht einfach, weil auch hier wieder staatsvertragliche Änderungen vorgenommen werden müssen. 16 Länder müssen zustimmen. Das ist nicht so einfach, aber ich habe den Eindruck, dass es hier in anderen Ländern bereits ein Umdenken gibt. Nicht nur in Bayern habe ich das vorgefunden, sondern auch in Rheinland-Pfalz. Bremen habe ich in dieser Frage bereits auch schon einmal kontaktiert. Da ist es ganz anders, weil es ein Stadtstaat mit eigenem
Sender ist, dort gab es nicht so viel Zustimmung. Aber es gibt in der Tat ein Umdenken. Wenn es das gibt, sollten wir auf dem Weg weitermachen, dass wir die Regionalen in Zukunft etwas besser unterstützen können.
So weit aus meiner Sicht das Wichtigste zu dieser Großen Anfrage. Alles Weitere werden wir dann, wenn die Berichte der Landesregierung vorliegen, diskutieren können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an der Stelle sagen, dass ich die Auffassung von Frau Marx ausdrücklich nicht teile.
Ich habe mich, als am 04.11. diese Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen worden sind, gefreut. Ich habe mich besonders auch als Thüringer gefreut, weil Thüringen immer bisher einen positiven Ruf hatte für konsequente Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit zu stehen. Das haben uns die Opferverbände bestätigt und diesen Ruf haben wir jetzt leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Als ich hörte, dass Thüringen im Bundesrat sich der Stimme enthalten hat, war ich deprimiert. Ich kann auch die Gründe, die sie vorgetragen haben, nicht nachvollziehen. Ich finde diese Enthaltung nicht angemessen und ich finde, sie schadet dem Ruf des Freistaats Thüringen, denn - und da teile ich auch die Auffassung von Herrn Barth - es geht damit wieder einmal das fatale Signal aus, dass die Opfer von SED-Unrecht bei uns kaum eine Rolle spielen, während die Täter unsere ganze positive Aufmerksamkeit erhalten. Das halte ich für ein sehr fatales Signal. Ich habe anschließend gehört, dass die Thüringer SPD dem nicht zustimmen wollte und sich Thüringen deshalb nach den Spielregeln der Koalition enthalten musste. Ich kann nur sagen, wir können froh sein, dass die Sozialdemokraten aus den Altbundesländern, zum Beispiel RheinlandPfalz mit Kurt Beck an der Spitze, dies ganz anders gesehen haben und uns zum Glück den Rücken in unserem Falle gestärkt haben. Wenn ich die Gründe Revue passieren lasse, ich will das, was ich gelesen habe, in der TLZ ist Herr Matschie ja zu hören, nachzulesen, dass das Vertrauen in die Demokratie schwinde - und jetzt Zitat - „wenn wir mit zunehmendem zeitlichen Abstand in unserem Aufarbeitungsstreben immer radikaler werden.“ Das stand am 09.11. in der TLZ, ausgerechnet am 09.11.
Da muss ich, Frau Abg. Marx, auch ein bisschen zur Historie beitragen. Es waren nicht die Westbeamten, die dagegen gestanden haben, sondern es war in erster Linie und ganz zuvorderst Herr Thierse. Ich habe mit anderen SPD-Kollegen gesprochen, ich nenne hier Herrn Markus Meckel, der hat
ausdrücklich die Meinung nicht geteilt von Herrn Thierse und wahrscheinlich auch zu dem Kreis gehört, den sie gerade benannt haben. Ich bin froh, dass damals tatsächlich nicht das eingetreten ist, was geplant war, nämlich die Überprüfung vollständig aufzugeben mit eben der Begründung, die Sie heute auch genannt haben, weil es nicht rechtssicher ist. Es war rechtssicher, es hat nämlich von 2005 bis 2011 gehalten, jeder rechtlichen Überprüfung, falls eine angestrebt worden wäre. Ich habe da nichts gehört, aber es hat zumindest gehalten und es waren damals im Grunde genommen ähnliche Argumente. Es war damals gesagt worden, wir dürfen nur noch die Anfragen auf wissenschaftliche Aufarbeitung ausrichten, wir dürfen nur noch Journalisten über diesen Zugang machen. Das fand ich besonders verheerend, wenn Journalisten dort unsere Akteneinsichtnahmen geben können. Erst auf Druck der Opferverbände, aber auch der Länderkammer im Bundesrat hat Herr Thierse und wahrscheinlich auch aus innerparteilichem Druck, das haben Sie eben beschrieben, Frau Marx, erkenne ich ausdrücklich an, dann beigedreht und wir haben tatsächlich noch einmal ein Gesetz hinbekommen, aber es war eben leider nur so, dass damals die betroffenen Personenkreise auf Behördenleiter beschränkt waren und Wahlbeamte, also auf oberste Chargen.
Jetzt will ich Ihnen einen Fall einmal konstruieren, der, wenn Sie vielleicht letzten Mittwoch, 09.11., den Film gesehen haben „Die Frauen von Hoheneck“ und davor war ein anderer Film. Da ging es nämlich darum, der Titel war „Es ist nicht vorbei“, wie eine Frau litt unter einem Arzt, der ihr nach der friedlichen Wiedervereinigung begegnet ist. Genau ein solcher Fall wäre möglich, wenn ein Amtsarzt sich beispielsweise im Schulbereich bewerben würde. Er dürfte nicht überprüft werden, denn er würde vom Gesetz nicht betroffen. Er wäre eingestellt! Ein SED-Opfer wäre einer solchen Person ausgeliefert. Das halte ich für fatal und für unerträglich und deswegen denke ich,
ist hier Konsequenz besser als eine WischiwaschiRegelung. Das hat nichts mit Generalverdacht für DDR-Bürger zu tun. Es sind auch keine flächendeckenden Kontrollen, sondern es geht um Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Hier weiß ich jetzt nicht, wie man das sehen kann bei den 47 Beamten in der Jahn-Behörde. Mögen sie rechtlich vielleicht korrekt handeln, aber wenn wir nicht aufwachen, dann kann es eben passieren, dass genau so etwas in unseren Behörden dann entsteht, und dem möchte ich keinen Vorschub leisten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 7. Juli 2011 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend des Tagesordnungspunkts 5 a sowie der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion entsprechend des Tagesordnungspunkts 5 b an den für Medien zuständigen Ausschuss überwiesen worden. Das war seinerzeit der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Der dann für Medien zuständige Europaauschuss hat in dem Gesetzesentwurf sowie dem Entschließungsantrag in seiner 1. Sitzung am 9. September 2011, in seiner 2. Sitzung am 16. September 2011 sowie in seiner 4. Sitzung am 11. November 2011 beraten. In seiner 1. Sitzung am 9. September hatte der Ausschuss beschlossen, zu den beiden Beratungsgegenständen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Um Stellungnahme wurden 11 Verbände bzw. Institutionen gebeten. In einer umfänglichen Diskussion wurden die Ergebnisse in der 4. Sitzung am 11. November ausführlich beraten. Fast alle Anzuhörenden kamen zu dem Ergebnis, dass sie dem Systemwechsel von einer geräteabhängigen Gebühr hin zu einer wohnraumorientierten und Betriebsstättenabgabe begrüßen. Ansonsten sind in einigen Details viele unterschiedliche Auffassungen vertreten worden. Im Ergebnis der Beratungen hat der Europaausschuss mit 5 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzuneh
men und mit 8 Gegenstimmen und 1 Jastimme den Entschließungsantrag der FDP abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte an dieser Stelle bereits mehrfach gesagt, dass wir als CDU den vorgesehenen Modellwechsel begrüßen.
Ich habe das in einigen Abwandlungen von allen gehört. Das ist erst einmal erfreulich. Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass dann aber dennoch Ihre Konsequenz ist, wir lehnen den Vertrag ab. Wenn wir den Vertrag ablehnen, ich gebe zu, dass ich in einigen Stellen sicherlich auch noch Änderungsbedarf sehe in dem Vertrag, der nun vorgelegt ist, wir haben das auch durch den Entschließungsantrag dokumentiert, aber ich halte es für wichtig, dass wir diesen Modellwechsel erst einmal vollziehen. Denn wenn wir ihn nicht vollziehen, dann ist es auch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag oder sagen wir zumindest für die nächsten Jahre vorbei, dann geschieht das nicht mehr.
Dann bleibt alles das, was wir kritisieren. Die GEZ wird wieder mit ihrer absurden Praxis in die Privatsphäre eindringen. Sie werden Frust erzeugen. Sie werden als Schnüffler bezeichnet. All das haben wir dann weiterhin. Es wird weiterhin dazu führen, dass viele ihre Fernseher abmelden, weil sie über die neuen Medien, sprich Computer oder Handys und über ähnliche technische Geräte, über das Internet natürlich, Rundfunk empfangen können. Das wird dann ein Bereich sein, der dann in den Schwarzseher- und Schwarzhörerbereich abdriftet und wir werden wesentlich weniger Einnahmen haben. Dieses ist meines Erachtens keine Lösung, nicht zuzustimmen, dann bleibt es, wie es ist, und wir werden mit all den Dingen zu kämpfen haben, die wir jetzt kritisieren.
Ich finde erst einmal generell gut, dass das Prinzip „eine Wohnung - ein Beitrag“ heißt. Das bedeutet,
wenn in einer Wohnung auch die Großeltern noch leben oder der Student, der noch zu Hause wohnt, oder ein Kind, das in Ausbildung ist, vielleicht schon selbst verdient: Nur ein Beitrag. Das muss nicht mühsam erfragt werden, weil das einfach durch das Meldeamt da ist. Hier sehe ich eine erhebliche Vereinfachung in der Datenerhebung. Ich sehe hier auch überhaupt keinen Eingriff in die Datensicherheit und in den Datenschutz. Wer aus finanziellen Gründen den Beitrag nicht bezahlen kann, das bleibt, wie es bisher ist, wenn ein entsprechender Sozialbescheid vorliegt, der kann sich befreien lassen. Das ist gut und entspricht unseren Vorstellungen.
Wenn man jetzt einmal eine Summe macht über alles, dann kann man hochrechnen und das wurde von einigen getan: Für 95 Prozent aller Personen im privaten Bereich ändert sich erstmal ab 2013 kaum etwas. Sogar für 1,5 Mio. Teilnehmer ergibt sich eine erhebliche Entlastung. Da fragt man sich, wenn es dennoch kostenneutral sein muss, wenn auf der einen Seite Entlastung ist, dann ist natürlich auf der anderen Seite irgendwo Belastung, da fragt man sich als misstrauischer Abgeordneter, wer ist denn das, der belastet wird, damit man weiß, wer sich in Zukunft auf uns stürzen wird mit seinen Problemen. Das wird auf jeden Fall erst einmal der große Bereich derer sein, die sich bisher der Beitragspflicht entzogen hat. Das sind nämlich die Bereiche der Schwarzseher und Schwarzhörer. Die haben nun keine Chance mehr. Ich halte das für durchaus gerecht und es trägt dazu bei, dass man hier eine bessere Gerechtigkeitsbalance erreicht als bisher. Das gab es übrigens nicht nur im privaten Bereich, das gab es auch bei den gewerblichen Fahrzeugen. Ich gebe Herrn Meyer ausdrücklich recht. Ich glaube, dass viele Fahrzeuge, wenn das Radio ausgebaut und es nicht anzumelden war, selbstverständlich ein kleines Kofferradio hatten und natürlich auch gehört haben. All das ist im Graubereich, den man nicht kontrollieren kann und der wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Ich will auch dem Argument noch einmal kurz meine Aufmerksamkeit zuwenden, dass man bisher in den Staatsverträgen nichts tun kann außer zustimmen und ablehnen. Wir haben für uns als Union einen anderen Weg gewählt, wir haben uns nämlich - als der Vertrag das erste Mal das Licht der Welt erblickt hat - bereits über viele Dinge Gedanken gemacht. Wir haben unsere Netzwerke in der CDU benutzt, wir haben ein länderübergreifendes Gremium gebildet und haben uns in vielen Bereichen bereits eingemischt. Ich kann auch sagen, dass wir hier tatsächlich einiges erreichen konnten. Zum Beispiel war im ersten Entwurf noch die Regelung, dass man bei einer Betriebsgröße von vier Mitarbeitern ein Drittel des Beitrags zu entrichten hat. Wir haben das für keine gute Lösung gefunden. Nunmehr ist die Betriebsgröße von acht Mitarbeitern
auf ein Drittel des Beitrags begrenzt, das heißt hier hat sich die Belastung halbiert. Wir haben auch in den Staffelstufen in erheblichem Maße zugunsten kleiner und mittelständischer Filialunternehmen Veränderungen erreicht, so dass nun 90 Prozent aller Unternehmen durch die Reform nicht schlechtergestellt werden als bisher. In Zahlen ausgedrückt gehen wir davon aus, dass in Thüringen - das sind wohl die Thüringer Zahlen, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, das mache ich unter Vorbehalt 77 Prozent aller Betriebsstätten nur ein Drittel des Rundfunkbetrags bezahlen müssen, denn diese haben bis zu acht Beschäftigte. Dass weitere 13 Prozent der Betriebsstätten nur einen Rundfunkbetrag bezahlen müssen, ich denke, das können die leisten, das sind die Betriebe mit 9 bis 19 Beschäftigten. Lediglich 10 Prozent der Verbleibenden, die mehr als 19 Beschäftigte haben, zahlen entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter mehr. Diese Belastung hält sich nach meiner Auffassung in Grenzen.
Dass wir bei der Zuordnung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges auf die Filialen auch noch einmal etwas an Entlastung für die Unternehmen bewirken konnten, haben wir in der Entstehungsphase des Vertrags mit beeinflussen können. Allerdings bleibt das Problem - da stimme ich auch dem Kollegen Barth zu -, dass wir nicht alles im Bereich der Nutzung von gewerblichen Kraftfahrzeugen entsprechend regeln konnten. Wenn man jetzt betrachtet, dass man hier wieder umsteigt, dass man nämlich wieder auf den Gerätebezug zurückfällt denn es ist egal, ob ich das Gerät im Auto früher finanziert habe und jetzt muss ich die Hülle finanzieren - insofern ist das ein gleiches Prinzip. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag gesagt, dass das aus unserer Sicht langfristig abgeschafft wird. Außerdem wird hier mit viel Bürokratie gerechnet und gerade im gewerblichen Bereich gibt es wohl mehr An- und Abmeldungen, das muss man sicher auch im Blick haben. Wir sind der Auffassung, dass man eine Evaluierung vornehmen muss - diese soll nach dem 19. KEF-Bericht erfolgen, das ist bereits angekündigt -, dass die Beitragspflicht für nicht privat-gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gemäß § 5 Abs. 2 langfristig entfallen sollte.
Nun kam in der letzten Woche die Diskussion um die Kleingärten. Herr Blechschmidt, Sie haben lange in Ihrem Vortrag darüber geredet. Das hätten Sie sich sparen können und hätten gewartet, was die Ministerin dazu zu sagen hat. Sie hat nämlich bereits im Ausschuss angekündigt, dass sie sich ganz explizit darum kümmern und sich dafür einsetzen wird. Ich hoffe, dass sich das auch dann in ihrem Beitrag ein Stück weit darstellen lässt, dass hier eine Entlastung möglich wird. Ich habe das so wahrgenommen, dass es da eine Entlastung geben kann. Dennoch wollen wir aber in unserem Ent
schließungsantrag dieses noch mal durch rechtliche Klarstellung so festhalten, damit - wenn irgendwo in der Frage der Auslegung dann Probleme entstehen - dies klar dokumentiert wird. Wir wollen, das bleibt unser politisches Ziel, dass die bis 1990 nach DDR-Recht errichteten größeren Lauben nicht anders behandelt werden als die in den Altbundesländern. Das heißt, es sollen für diese auch keine Rundfunkgebühren fällig werden. Wir würden uns wünschen - wenn bereits jetzt ein weiterer Rundfunkstaatsvertrag in Arbeit ist -, dass man das dort durch einen Artikel - auf den jetzigen bezogen schon ab 01.01.2013 lösen kann.
Wichtig war der Datenschutz. Das hat Herr Blechschmidt meines Erachtens sehr umfänglich dargestellt, auch der Herr Barth. Ich denke, dass per se bei dem geplanten Modellwechsel, sagen wir, datenschutzrechtlich relevante Befugnisse mit dem Gebühreneinzug begrenzt werden können, alles das, was hier zur Problemen führt. Das ist möglich, weil ich nicht mehr die Erfassung der GEZ habe. Ich gebe Ihnen recht, man weiß nicht, was bei der Umstellung eines Systems ansonsten an neuen Dingen auf uns zukommen kann. Hier halte ich es aber bei dem, was ich anfangs gesagt hatte, lieber auf den Staatsvertrag und den Modellwechsel durch Evaluierung reagieren als diesen Staatsvertrag generell abzulehnen.
Dann würde ich gerne noch einmal ein Wort zu den Behinderten sagen. Hier haben wir nachgefragt. Es ist von den Behindertenverbänden selbst in der Anhörung gesagt worden, dass ein Beitrag sachgerecht ist, natürlich ausdrücklich unter der Bedingung, dass hier für Barrierefreiheit und entsprechende Maßnahmen das Geld genutzt wird. Wir haben hier etwas umgesetzt, was uns die Behindertenverbände aus eigener Zuständigkeit empfohlen haben. Ich denke, dann ist es auch sachgerecht, wenn das dort entsprechend von uns mit begleitet wird.
Dann zu Ihren Ausführungen, Herr Barth. „Eine Person, ein Ohr“ - das ist ja gerade das Problem, dass das nicht geht, weil dann verfassungsrechtliche Grenzen erreicht werden. Dann wäre der Beitrag eine Steuer und dann kommen wir mit dem EU-Recht in Konflikt. Das durfte natürlich bei dieser ganzen Gebührenerhebung nicht im entferntesten Sinn nach einer Steuer aussehen und deswegen dieses Modell, das jetzt auf den Weg gebracht wird. Wir gehen davon aus, dass wir damit eine wirkliche Änderung, die sehr wichtig ist, einleiten können bei all den Mängeln, die wir auch sehen. Deswegen empfehle ich für meine Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Das ist nicht in den Anhörungen des Landes so dokumentiert worden, sondern es ist bei der Anhörung, die stellvertretend in Brandenburg gemacht worden ist, von Bundesverbänden so eingebracht worden. Ich kann jetzt die Fundstelle nicht sagen, aber da könnte man noch einmal darauf zu sprechen kommen. Ich werde dem nachgehen, welcher Bundesverband das gesagt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Kollegen der FDP. Herr Koppe, ich bin immer der Meinung, wenn man Behauptungen aufstellt, dann muss man sie auch beweisen.
Sie haben die Behauptung aufgestellt, dass das Erziehungsgeld Fehlanreize mit sich bringt und dass eine Fernhalteprämie dazu führt, dass Kinder aus den Kitas abgemeldet werden in Thüringen. Den Beweis dieser Aussage sind Sie schuldig geblieben. Ich kann demgegenüber festhalten, dass gerade in Thüringen, dort, wo also Erziehungsgeld gezahlt wird, die Kinderbetreuungsquote Jahr für Jahr gestiegen ist. Das heißt also, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Abmeldung von Kindern aus Kindertagesstätten und der Thüringer Erziehungsgeldzahlung.
Zweitens, Frau Jung, Sie haben mich zitiert aus einer Anhörung im Bundestag. Da Sie nicht dabei waren, muss ich sagen, können Sie natürlich nicht den gesamten Zusammenhang hier wiedergeben. Deswegen würde ich den gern an dieser Stelle noch einmal wiederholen. Ich bin gefragt worden, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen sozial schwachen Schichten und gleichzeitiger Abmeldung in den Kindertageseinrichtungen aufgrund des Betreuungsgeldes. Ich habe daraufhin geantwortet: Nein, ein solcher Zusammenhang ist in Thüringen nicht festzustellen. Dazu habe ich zwei statistische Beweise angeführt. Einmal ist in der Stadt Gera mit einer relativ hohen Quote an Hartz-IV-Empfängern und Sozialhilfeempfängern, wo man damit rechnen müsste, dass eine hohe Abmeldung durch das Erziehungsgeld entsteht, die umgekehrte Situation zu beobachten. Wir haben nämlich eine sehr hohe Betreuungsquote, in Gera die höchste in Thüringen. Demgegenüber steht das Eichsfeld mit einer vergleichsweise niedrigen Quote an Hartz-IV-Empfängern, wo man erwarten müsste, dass die Quote der Betreuung sehr hoch ist. Nein, das Eichsfeld hat eine sehr niedrige Betreuungsquote. Dieser Zusammenhang zeigt eigentlich ganz deutlich, dass es keinen statistisch nachgewiesenen Zusammenhang gibt, dass für sozial Schwache das Erziehungsgeld ein Anreiz ist, ihre Kinder abzumelden.
Drittens, was Herr Koppe im Zusammenhang mit dem Artikel 6 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gesagt hat, halte ich für abenteuerlich, da stimme ich mit Frau Pelke ausdrücklich überein. Das, was Sie hier argumentiert haben, würde ja be
deuten, dass sich eine Förderung von Familien ausschließen würde, wenn es Sache der Eltern selbst ist, sich darum zu kümmern. Ich denke, der Staat hat die Aufgabe, die Eltern bei der Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Genau das tun wir auch mit dem Erziehungsgeld.
Da Sie auch noch das Kostenargument angesprochen haben, Herr Koppe, möchte ich ausdrücklich sagen: Ich will das Argument nicht in den Fordergrund rücken, weil es für uns auch nicht so wichtig war. Aber wenn Sie schon mit den Kosten anfangen: Erziehungsgeld spart am Ende, denn die Unterhaltung von einem Kindergartenplatz erfordert Zuschüsse in Höhe von 700 bis 800 €. Ein Kinderkrippenplatz für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren kostet in Thüringen etwa 900 €, in Bayern übrigens 1.200 €. Das heißt also, wenn Sie eine rein fiskalische Bilanz machen, die ich nie gemacht habe, aber wenn Sie es schon aufmachen, dann würde ich sagen, Erziehungsgeld spart unter dem Strich dem Land sogar Geld. Aber aus dem Grunde will ich es gar nicht machen, nur weil Sie diese Argumentation vorhin in dieser Weise aufgemacht haben. Ich wiederhole es noch einmal, für uns ist die Wahlfreiheit der Eltern wichtig und
das bedeutet, wir brauchen eine gute Betreuungsinfrastruktur für Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen geben wollen. Das ist wichtig für gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wir wollen diejenigen, die ihre Kinder zu Hause erziehen, auch unterstützen. Wir halten das für sachgerecht, denn Erwerbsarbeit und Erziehungsarbeit ist uns gleich wichtig und gehört meines Erachtens auch in der Wertigkeit auf eine Ebene.
Noch einmal: Ich bin der Meinung, Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit sind gleichwertig.
Sechstens - auch das will ich noch einmal betonen, weil hier angefragt wurde, ob es einen Zusammenhang gebe, dass die Kinderzahlen wegen der Zahlung von Erziehungsgeld gestiegen sind: Wir haben zumindest im Jahr 2010 die höchste Geburtenquote pro Frau. Ich will es noch einmal aus dem Statistischen Jahrbuch zitieren, da muss ich einmal meine Brille nehmen, also im Jahr 2010 - das ist die letzte Aussage, die ich machen will, …
Dann dürfen Sie mich unterbrechen. Also ich will nur noch einmal sagen, dass wir im Jahr 2010 1,43 Kinder pro Frau, die höchste Geburtenzahl der Frauen seit 1990 haben, und das vier Jahre nach Einführung des Erziehungsgeldes.
Das ist eine falsche Schlussfolgerung. Das habe ich nicht gesagt und ich bin auch nicht dieser Meinung. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit in der Gesellschaft gleichwertige Dienste sind. Familien, die Kinder erziehen, leisten einen unverzichtbaren Dienst für diese Gesellschaft. Deshalb glaube ich, dass das Erziehungsgeld hier richtig angesetzt ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen. Es folgt bundesrechtlichen Vorgaben. Insofern ist das die Umsetzung und ist damit aus unserer Sicht sachgerecht. Dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir nicht zustimmen. Es liegen Verfassungsbeschwerden wohl vor und die Bundesregierung hat in einem Verfahren erklärt, dass es weder aus verfassungsgerichtlichen noch aus europarechtlichen Vorgaben zwingend geboten ist. Ich denke, wir sollten die Verfahren abwarten. Für uns ist der von der Bundesregierung vorgegebene Rechtsweg bindend und an den werden wir uns auch halten. Deswegen für die CDU-Fraktion noch einmal Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was an dem Antrag wirklich vernünftig ist, Herr Ramelow, ist die Aufforderung, die Thüringer Kommunen ernst zu nehmen. Das werden wir, das wollen wir. Was aber an dem Antrag unvernünftig ist,
dass Sie hier innerhalb einer Aktuellen Stunde in 5 Minuten den gesamten Kommunalen Finanzausgleich diskutieren wollen. Herr Ramelow, das ist schlichtweg unmöglich und das ist unvernünftig.
Wenn ich noch sagen darf, wenn wir morgen die Einbringung des Haushalts haben und ausführlich über diese Thematik diskutieren können, dann halte ich es einfach für unsinnig, noch eine Aktuelle Stunde vorzuschalten. Wir sollten uns auch im Interesse der Zeitökonomie daran halten, nicht eine Doppelung der Themen vielleicht auch aus ein paar populistischen Gründen hier anzustreben.
Ich will noch Folgendes sagen: Ich bin nun schon über 20 Jahre in diesem Landtag. Seit 20 Jahren erlebe ich die gleiche Debatte von jedweder Opposition an dieser Stelle. Seit 20 Jahren beschreibt die Opposition den Untergang, nicht des Abendlandes, aber zumindest der Kommunen und seit 20 Jahren stehen die Kommunen am Ende des Tages in der Regel besser da als vorher beschrieben, vielleicht sogar besser als das Land. Ich will das an ein paar Zahlen beweisen, Herr Ramelow, ein paar Zahlen dazu für Ihren Hintergrund. Vom Jahr 2000 bis 2010 tilgen die Kommunen Schulden in Höhe von 745 Mio. €. Das ist erst mal gut, dass die Kommunen Schulden tilgen, das heißt aber auch, dass sie mehr Mehreinnahmen haben als Ausgaben.
Im gleichen Zeitraum hat das Land 5,18 Mrd. € Schulden gemacht. Das heißt also, die Schulden, die auch zulasten der Kommunen hier aufgenommen wurden, sind beim Land aufgelaufen. Man könnte sagen, das Land hat Schulden gemacht, damit sich die Kommunen entschulden können. Ich glaube, das kann nicht im Interesse unseres Landes sein.
Ich will eine zweite Statistik hier anführen, eine Mitteilung vom 08.09., das ist ganz aktuell vom Lan
desamt für Statistik: Im 1. Halbjahr 2011 haben die Kommunen mehr Ausgaben in Höhe von 61 Mio. € bzw. 2,9 Prozent als im vergleichbaren Zeitraum 2010 - also Mehrausgaben von 2,9 Prozent. Dagegen stehen aber 118 Mio. € bzw. 5,6 Prozent mehr Einnahmen, also wesentlich mehr Einnahmen
als Ausgaben in einem Jahr, das ohnehin sehr positiv war, denn wir haben im Jahr 2010 den Kommunen noch einen Nachschlag gegeben. Diese Prognose wurde sogar durch die Wirklichkeit überholt. Deswegen denke ich, unsere ganze Debatte krankt doch wohl an einem: Wir streiten uns immer über die Prognosen, also über virtuelle Zahlen, wir streiten nicht über die realen Zahlen. Das geht nicht anders, wir müssen bei einem Haushalt abschätzen, das ist klar, aber ich denke, es ist gut, wenn wir uns mal in einer großen Erhebung die Situation der Kommunen wirklich in ihrer Realität darstellen lassen, damit wir für das, was die CDU-Fraktion, aber auch der Finanzminister vorhaben, nämlich eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Gang zu setzen, eine reale Basis haben.
Es ist klar, dass die Opposition immer die schlechteren Prognosen für ihre Erhebung nimmt, das sei Ihnen zugestanden. Aber ich kann nur sagen, die Landesregierung nimmt die realistischen Prognosen. Und die realistischen Prognosen besagen 173 Mio. € Mehreinnahmen bei den Kommunen. Ich denke, das sind nicht nur Gewerbesteuern, wie Sie, Herr Ramelow, vorhin angegeben haben, das sind auch Anteile an der Einkommensteuer, Anteile an der Umsatzsteuer und weitere Einnahmen, die ich jetzt nicht alle benennen will. Es ist nicht immer das Gewerbegebiet, das eventuell Mehreinnahmen bringt, und dann die Kommunen, die kein Gewerbegebiet haben, auch keine Mehreinnahmen haben.
Ich weiß wohl, das ist eine Durchschnittszahl, 173 Mio. € ist der Durchschnitt. Das heißt auch, dass einige, vor allen Dingen die Städte, die kreisfreien Städte besonders, wesentlich mehr eigene Mehreinnahmen haben werden. Es wird auch Kommunen geben, die wesentlich weniger eigene Mehreinnahmen haben. Ich denke, das muss man in einem künftigen Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigen. Darauf werden wir Wert legen, dass das auch wirklich geschieht.
Sie haben in Ihrem Antragstitel noch gesagt, wir sollen die Resolution des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes unterstützen. Sie haben nicht geschrieben, welche, ich gehe davon aus, Sie meinten die letzte. Ich kann angesichts der knappen Zeit nur sagen, wir können diese nicht unterstützen, sie ist in vielen Punkten fehlerhaft. Wenn wir mehr Zeit hätten, vielleicht können wir das morgen noch einmal vertiefen, könnte ich Ihnen die Fehler auch darstellen. Einer fehlerhaften Resolution können wir
uns nicht anschließen. Ich empfehle eine wesentlich weniger aufgeregte Debatte zu diesem Thema. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vorweg, Herr Meyer, ich habe bei dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag an keiner Stelle und nie an irgendein Klientel gedacht, sondern ich habe eigentlich immer nur daran gedacht, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zukunftsfähig machen wollen. Wenn es uns beiden darum geht, dann können wir uns, glaube ich, an der Stelle wieder gemeinsam treffen.
Ich will vorweg sagen, meine Damen und Herren, wir haben an keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so viel im Vorfeld bereits diskutiert. Das ist löblich.
Ich möchte hier ausdrücklich der Landesregierung einen Dank erstatten. Eine solche Diskussionskultur ist bei den Rundfunkänderungsstaatsverträgen bisher nicht üblich gewesen. Herzlichen Dank noch einmal dafür.
Allerdings bin ich nicht so ganz sicher, ob wir überhaupt wirklich über den 15. Änderungsstaatsvertrag reden, denn es gibt ja gar keinen 14. Der 14. ist ja in NRW nicht bestätigt, also ist das eigentlich der 14., der aber der 15. heißt. Ich denke, jenseits dieser Formalie zeigt das auf ein Dilemma hin, dass nämlich - in Nordrhein-Westfalen ist das geschehen, dass das erste Mal ein Staatsvertrag nicht bestätigt wurde - wir als Abgeordnete in einer, sagen wir mal, uns ureigenen Zuständigkeit als Land uns überhaupt nicht einmischen können in die eigentliche Ausgestaltung eines solchen Staatsvertrags. Wir können keine Änderungen, wir können keine Details beschließen. Wir können entweder nur zustimmen oder nur ablehnen. Ich gebe zu, das ist nicht sehr befriedigend. Das entspricht auch nicht meinem Demokratieverständnis. Aber ich habe auch keine Lösung, wie man das Dilemma lösen könnte. Denn es ist nun mal so, dass ein Staatsvertrag 16 Stimmen, 16 Länder braucht. Vielleicht kann sich darüber mal jemand Gedanken machen, wie das vielleicht in Vereinbarung mit unseren allgemeinen Grundsätzen noch zu regeln ist. Schön ist es nicht.
Wir haben bei unserer Entscheidungsfindung nur die Möglichkeit zu sagen: Gibt es in Gänze in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verbesserungen zu dem, was wir bisher hatten? Wird das System dadurch den Zukunftsanforderungen gerecht oder ist es nicht so? In dieser Frage will ich gleich für die CDU-Fraktion anzeigen, dass wir einer Übernahme des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht die Zustimmung empfehlen werden, insbesondere dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, denn das ist der Kern unserer Diskussion. Das heißt, dass wir am Ende nicht mit allem einverstanden sind, was dort geschieht, aber mit dem meisten, weil wir das in einer positiven Entwicklung sehen. Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir kritische Punkte sehen, auf die werde ich dann im Einzelnen noch eingehen.
Am Ende geht es, das hatte ich bereits am Anfang gesagt, um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die hängt nun einmal von der soliden Finanzierungsgrundlage ab. Langfristig ist diese mit der alten Gebührenregelung nicht mehr gegeben. Wir wissen, dass die technische Entwicklung so rasant voranschreitet, dass man heute mit Handys, mit iPads, Laptops und anderen technischen Geräten spielend öffentlichrechtliche Angebote nutzen kann. Junge Leute brauchen heute keine Fernseher und keine Radios
mehr. Ich glaube, in den Anmeldungen ist das wohl auch so erkennbar. Daher ist die Abkehr von der Geräteabhängigkeit der Gebührenerhebung unumwunden zu begrüßen. Die Beitragserhebung pro Wohnung bei privaten Haushalten und pro Betriebsstätte im gewerblichen Bereich wird viele Gebührenzahler entlasten. Da die GEZ, das ist die Gebühreneinzugszentrale, nicht mehr Geräte zählen muss, ist ein deutlicher Schutz der Privatsphäre in Zukunft gesichert. Diese Zählung ist auch unabhängig von Handys. Ich kann mir gut vorstellen, wenn das mit der alten Regelung weitergegangen wäre, und ich müsste Handys zählen und iPods und iPhones, das wäre überhaupt nicht mehr möglich. Ich glaube, wir müssen diese Änderung machen. Deswegen auch unsere Zustimmung. Ich hoffe, dass die GEZ das dafür nicht mehr benötigte Personal abbaut, und dass wir damit auch eine Senkung der Bürokratiekosten haben werden. Aber das wird sicherlich zu beobachten sein.
Eine besondere Entlastung wird der Fremdenverkehr und Tourismus erfahren. Hier will ich ein paar Beispiele nennen. Hotels, die zurzeit für 75 Prozent aller Geräte bzw. 50 Prozent aller Geräte zahlen, müssen in Zukunft nur noch 30 Prozent und weniger für die Geräte zahlen. Für Pflegeheime, die zurzeit noch für jeden Lautsprecher Gebühren zahlen, entfällt diese Lautsprechergebührenabgabe, so will ich es mal benennen, es ist so nicht genannt im Detail, aber es ist de facto eine Lautsprecherabgabe. Die entfällt in Zukunft. Insofern ist es auch für Pflegeheime eine Entlastung. Kollege Döring hat hier die Wirkungen im Detail beschrieben, viele Personen, 90 Prozent der Haushalte werden wahrscheinlich nichts merken. Das will ich hier nicht noch einmal wiederholen. Wenn wir aber sagen, dass viele Zahler entlastet werden, der Systemwechsel aber kostenneutral sein soll, dann muss man natürlich gleichzeitig sagen, Entlastung auf der einen Seite, dann muss es auch irgendwo Belastungen geben. Wenn man sich anschaut - Herr Döring hat schon einiges genannt -, das sind einmal die vielen Schwarzhörer und Schwarzseher, nicht nur im privaten Bereich übrigens, auch im Bereich des Gewerblichen. Hier hätte ich keine Bedenken, dass dort mehr Zahlungen zu leisten sind. Ich denke, das gehört zum solidarischen Verhalten untereinander, dass die natürlich in Zukunft zahlen müssen.
Ich finde Bedenken bei Folgenden, die will ich jetzt auch benennen: Das sind einmal die beruflich veranlassten Nebenwohnungen. Hier habe ich auch ein konkretes Beispiel im Blick. Ein Berufspendler, der bisher nur Radio und Plattenspieler gehört hat für eine Gebühr von - 5,96 € oder wie viel ist das 5,98 € war er mit dabei. Er muss nun für die Hauptwohnung und für die Nebenwohnung den vollen Betrag bezahlen. Das bedeutet also 35,96 €. Also aus fast 6 € werden 36 €. Das ist eine Versechsfachung, das halte ich schlichtweg nicht für gerecht.
Wenn wir über eine Evaluierung reden, glaube ich, sollten wir an der Stelle noch einmal nachschauen.
Auch ist das Zählen der Pkw ein Systembruch. Statt des Rundfunkgeräts wird nun der Transportbehälter des Geräts bezahlt. Das ist also auch nicht logisch.
Ich halte diesen Systembruch nicht unbedingt für nachvollziehbar. Hier fordere ich die Länder auf, in der geplanten zeitnahen Evaluation des Staatsvertrags - nach ca. zwei Jahren ist das wohl geplant noch einmal zu überlegen, ob das zu einer unvorgesehenen und übermäßigen Mehrbelastung einzelner Bereiche kommt.
Hier will ich auch noch einmal zu meinem Kollegen Koppe zwei Sätze sagen. Ihre Anmerkung zur Sparsamkeit - ausdrücklich ja.
Ich kann mir viele Bereiche vorstellen, die halte ich auch für üppig ausgestattet. Hier muss man nicht mit einer solchen Konkurrenz für den Privaten sich auch finanziell belasten. Das ist nicht notwendig.
Sie haben auch die Belastung von Betriebsstätten im Allgemeinen kritisiert. Sie haben gesagt, nur Menschen können hören und keine Betriebsstätten. Das würde dann dazu führen, dass nur Privatpersonen bezahlen. Dann sage ich, das wollen wir ausdrücklich nicht. Ich halte auch die jetzige Regelung, dass die Wirtschaft auf der einen Seite und die Privathaushalte auf der anderen Seite mit beitragen zum Gebührenaufkommen, für gerecht. Denn schließlich hat auch die Wirtschaft in großem Umfang vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitiert. Ich will nur verweisen auf die Wissenschaft und Forschung und wirtschaftliche Trends. Das kann man sich alles im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anschauen. Wenn das nicht gerade für Wirtschaft interessant ist, dann weiß ich nicht, was dann.
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen und beantrage auch die Überweisung an den dafür zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Fraktion ausdrücklich noch einmal betonen, dass wir die Arbeit des Rechnungshofs schätzen und ich möchte ausdrücklich diese Arbeit würdigen sowohl in den Prüfungsfragen als auch in den Beratungsfragen auch als Mahner in vielen Dingen. Ich bescheinige dem Rechnungshof ausdrücklich auch eine fachlich hohe Kompetenz. Aber ich habe in den 20 Jahren natürlich auch festgestellt, dass es gelegentlich unterschiedliche Meinungen gibt zwischen Rechnungshof und Landesregierung. Das hat in der Vergangenheit den Rechnungshof weder diskreditiert noch hat es ihn entwertet. Sie kennen ja auch den Spruch, „drei Juristen, fünf Meinungen“. Das ist so, das ist das wirkliche Leben und deshalb, denke ich, der Geschäftsgang ist hier eindeutig. Es gibt eine Äußerung des Rechnungshofs, einen Bericht, einen Zwischenbericht, und die Landesregierung hat darauf zu antworten. Deswegen verstehe ich die Aufregung hier nicht. Wir warten diese Antwort der Landesregierung ab und dann haben wir eine Grundlage, auf der wir diskutieren können. Deshalb verstehe ich nicht, wie jetzt schon rechtliche Würdigungen vorgenommen werden können in dieser Form, wie es auch Frau Jung hier getan hat. Sie haben eine detaillierte rechtliche Position, die können Sie natürlich haben, aber ich rate uns allen, dass wir erst einmal die rechtliche Würdigung der Landesregierung abwarten,
dann haben wir eine Grundlage, über die wir reden können. Im Einzelnen will ich auch sagen, wenn es Probleme und Kritik gibt, wo gäbe es die nicht? Jede Neugründung einer Institution hat Anlaufschwierigkeiten, das muss man einfach feststellen. Wir haben mehrere Stiftungen. Übrigens, das ist kein ungewöhnliches Verfahren mit Stiftungen, Frau Siegesmund, Stiftungen sind nichts Ungewöhnliches und es hat auch nichts mit Irrungen und Wirrungen der Althaus-Regierung zu tun. Wir haben viele Stiftungen, z.B. HandinHand, wir haben die Stiftung Ehrenamt, die arbeiten alle gut. Die hatten natürlich auch Anfangsschwierigkeiten. Das ist so. Nur ist dann die Forderung nicht sinnvoll, sie abzuschaffen, sondern dann sollte man auf die einzelnen Punkte eingehen, die man besser machen kann. Vielleicht finden wir eine Antwort auf das, was sie vielleicht noch besser machen könnten, dann finden wir uns im gemeinsamen Boot wieder. Ich will nur noch mal in Erinnerung rufen, was der Grund war, warum wir eigentlich die Stiftung geschaffen
haben: Damit wir unabhängig vom Haushalt einen Förderbereich haben, der nicht immer in die Streitigkeiten von Haushaltsplus und Haushaltsminus gerät.
Was die Grundlage für die Stiftung betrifft, das will ich Ihnen, Herr Koppe, übrigens ausdrücklich sagen, Ihre Rechnung ist falsch. Wir haben damals Plus gemacht und keinen Kredit aufgenommen. Was Sie immerfort sagen, wir hätten einen Kredit aufgenommen - nein, wir haben in den Jahren ein Plus erwirtschaftet, wir haben Rücklagen gebildet und deswegen gibt es keinen Schuldzins in der Form, wie Sie das darstellen. Wenn wir einen Haushalt auf Null haben, wird auch die Einnahme an der Stelle nichts bringen. Aber wir wissen, dass die Finanzlage trotzdem schwierig ist. Deswegen wird es immer ein Gefeilsche geben um dieses Geld, um diesen Förderzweck. Deswegen kann ich der Sozialministerin nur raten, halten Sie Ihre Hand auf diesen Topf, denn der ist weg, wenn er weg ist, und dann können Sie diesen Bereich nicht mehr fördern. Ich kann Ihnen sagen mit Brief und Siegel, ich habe Erfahrung in diesem Amt. Was einmal weg ist, da haben Sie jedes Jahr zu kämpfen, ob Sie das wiederbekommen. Ich zweifle das an.
Ein Letztes noch: Frau Pelke, Sie haben gesagt, das war eine parteipolitische Entscheidung.
Liebe Frau Pelke, alles, was wir hier tun, ist parteipolitisch. Warum diskreditieren Sie das eigentlich immer wieder?
Das ist unsere Aufgabe im Parlament. Parteien haben eine Meinung zu bilden und das dann im Parlament mehrheitsfähig zu machen.
Warum beschimpfen wir uns immer mit unseren eigenen Berufsbezeichnungen? Zum Beispiel, die kochen nur ihr parteipolitisches Süppchen - das ist doch Unsinn. Kein Berufszweig macht das. Ich habe noch nie einen Bäcker gehört, der gesagt hat, die machen ihr bäckerpolitisches Süppchen oder so einen Quatsch. Wir sind in einer Partei, die dafür verantwortlich ist nach Verfassung, zu einer Meinung und zur Meinungsbildung beizutragen.
Das ist geschehen und so werden wir es auch in Zukunft tun und daran wird sich auch nichts ändern. Vielen Dank.
Selbstverständlich, Frau Pelke.
Nein, nein. Ich weiß, dass das …
Ich möchte es aber trotzdem erklären, weil in der öffentlichen Debatte immer das Wort „parteipolitisch“ negativ diskreditierend gebraucht wird. Ich kann uns nur mahnen, wir sind Parteipolitiker und wir sollten uns nicht mit der eigenen Berufsbezeichnung ständig diskreditieren. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von meiner Seite zunächst herzlichen Dank der Landesregierung für den Sofortbericht. Wenn das drei Fraktionen gemacht haben und die vierte auch noch, dann war er sicher gut. Es zeigt, dass die Landesregierung vorbereitet ist auf ein einzigartiges Ereignis von herausragender Bedeutung. Ich teile Ihre Ansicht ausdrücklich, dass dies ein Jahrtausendereignis ist, auch wenn Herr Kuschel darüber murrte. Ich habe nichts anderes erwartet, Herr Kuschel. Es ist nun mal das erste Mal, dass der Heilige Vater - so sagen Katholiken -, der Papst nach Thüringen kommt. Es war Johannes Paul II. als Kardinal Wojtyla wohl auch schon mal in Erfurt, aber das war natürlich vor seiner Amtszeit. Der Papst ist hier nicht nur irgendwie auf Durchreise, wie es in einigen Leserbriefen an Thüringer Tageszeitungen zu lesen war, er kommt ganz bewusst in den Freistaat Thüringen. Er kommt in dieses Land, das als Kernland der Reformation bezeichnet wird, um ein Zeichen in Richtung Ökumene zu setzen. Er kommt ganz bewusst in ein ostdeutsches junges Land, das vierzig Jahre von einer kommunistischen Diktatur beherrscht wurde und in der man Religion als Opium für das Volk bezeichnet hatte. Deshalb auch der Abstecher in das Eichsfeld, weil sich gerade hier die Menschen im Glauben dieser Ideologie mit besonderem Erfolg widersetzt haben. Er kommt ganz bewusst in eines der jungen Länder, die durch eine friedliche Revolution Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzwungen haben, um diese Leistung zu würdigen. Ich halte das für ein großes Zeichen. Ich freue mich
ausdrücklich auf diesen Besuch und wir heißen den Papst herzlich in diesem jungen Freistaat Thüringen willkommen.
Denn - auch das sei an dieser Stelle erwähnt - der eiserne Vorhang zwischen Ost und West ist auch dank der klugen Politik des Vatikans im letzten Jahrhundert gefallen und der Dank gilt hierbei besonders Papst Johannes Paul II. und einem seiner engsten Berater, nämlich Joseph Kardinal Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI.
Dass das heute einigen Parteigängern und Nutznießern der verblichenen SED nicht so ganz gefällt, das liest man in einigen Leserbriefen in Zeitungen. Ich erspare Ihnen hier Zitate. Manchmal denke ich, man muss nicht jeden Unsinn abdrucken. Aber besonders absurd sind die Vorwürfe über die Kosten des Papstbesuches. Wenn der oberste Repräsentant von ca. 1,16 Milliarden Menschen Deutschland und dem Freistaat Thüringen einen Staatsbesuch abstattet, dann gehören dazu international übliche Rahmenbedingungen, die auch einzuhalten sind. Diese Bedingungen nicht einzuhalten, ich denke, das genau könnten wir uns gerade nicht leisten. Wenn da etwas nicht klappen würde, wären die Blamage und der Imageschaden für Thüringen unermesslich. Aber ich bin auch fest davon überzeugt, die geistige und finanzielle Rendite des Papstbesuches werden die Kosten des Besuches mehr als aufwiegen. Zig Nachrichtenagenturen und Fernsehsender werden den Besuch des Heiligen Vaters in alle Welt übertragen. Thüringen wird von der ganzen Welt wahrgenommen. Gerade die Botschaften des Papstes in Bezug auf die Ökumene werden das Interesse vieler auf Thüringen als ein Kernland der Reformation verstärken. Davon wird natürlich der Freistaat Thüringen profitieren. Deshalb haben wir in unserem CDU/SPD-Antrag auch auf den Nutzen und das Potenzial beim Fremdenverkehr hingewiesen, und das besonders und bezüglich der Erinnerungsorte der Kirchenund Konfessionsgeschichten. Im Übrigen, diesen Besuch und seinen Nutzen verdanken wir auch dem persönlichen Einsatz des Ministerpräsidenten Dieter Althaus.
Auch das gehört zur positiven Bilanz des Ministerpräsidenten Althaus. Der Papstbesuch wird natürlich viele Impulse für eine Wertediskussion auslösen, davon bin ich fest überzeugt. Dazu bedarf es auch keines Antrags im Parlament, dafür steht der Papst selbst.
Aber Politik sollte - und da stimme ich mit Ihnen ausdrücklich überein -, sie muss das positiv aufgrei
fen und soll - ich zitiere aus dem Antrag wörtlich „im Dialog mit den christlichen Kirchen und Vertretern der anderen in Thüringen vertretenen Weltreligionen die Diskussion um Werte und Ethik in unserer pluralistischen, freien und demokratischen Gesellschaft verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken;“. Darin stimmen wir mit dem FDP-Antrag völlig überein. Wir teilen aber nicht die Ansicht der FDP, dass die Politik dabei verstärkt die Ökumene einbeziehen soll, das ist nicht Aufgabe der Politik. Die Ökumene gehört zu den originären und innerkirchlichen Angelegenheiten. Kirchenamtsund Abendmahlsverständnis, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen, taugen nicht zum Gegenstand einer durch Parlamentsbeschlüsse befeuerten allgemeinen gesellschaftlichen Debatte.
Ich sage das, obwohl ich als Christ die Signale zur Ökumene aus Rom als ein Unterstützer der Ökumene ausdrücklich begrüße. Das will ich an dieser Stelle einschließen.
An dieser Stelle will ich auch Folgendes deutlich machen - der Bericht der Landesregierung hat das auch gezeigt: Die Thüringer Politik wird nicht erst mit dem Papstbesuch in einen besonderen Dialog mit den Kirchen treten, sie ist bereits seit 1990 kontinuierlich im Dialog mit den Kirchen. Kirchen sind wichtige Rat- und Impulsgeber für die Politik in vielen gesellschaftlichen Fragen. Kirchen haben große Erfahrung als Träger sozialer und kultureller Einrichtungen. Kirchen sind Träger von Kindergärten, Schulen und anderen Bildungsstätten und Träger von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Diese Erfahrung brauchen wir in Thüringen.
Ganz nebenbei, ohne die Kirchen und ihre einzigartige Rolle in der friedlichen Revolution von 1989 säßen wir heute nicht hier und könnten uns auch nicht über dieses Thema streiten.
Deshalb will ich - ähnlich wie meine Kollegen - den Kirchen heute und von dieser Stelle ausdrücklich für ihre Leistungen in und für unser Gemeinwesen danken. Das gilt sowohl für ihre wichtige Rolle bei der friedlichen Revolution von 1989, das gilt auch für die Leistungen beim Aufbau unseres Sozialstaates und für ihre Leistungen in der heutigen Zeit. Ihr Dienst in der Gesellschaft ist unverzichtbar.
Noch eine Anmerkung in Richtung FDP: Es hätte für Sie schon sehr viel Gelegenheit gegeben, mit den Kirchen in einen intensiven und fruchtbaren Dialog um Werte und Ethik einzutreten. Ich nenne nur ein Stichwort: Ladenöffnung. Aber vielleicht können wir alle, da schließe ich mich natürlich ein,
über den Schutz des Sonntags, auch und gerade in der Adventszeit, noch einmal nachdenken,
vielleicht und auch gerade im Hinblick auf Familienfreundlichkeit für die Bediensteten, der Beschäftigten in den Einrichtungen.
Zum Thema Familie: Nach den Hinweisen der Kirchen müsste die FDP ihren Antrag auf Abschaffung der Stiftung FamilienSinn eigentlich wieder zurückziehen.
So sehe ich das jedenfalls. In allen Fragen des Lebenschutzes sowohl des ungeborenen als auch des alternden Lebens sind die Kirchen für uns immer wieder wichtige Ansprechpartner. In der aktuellen Debatte um PID - das ist die Präimplantationsdiagnostik - sollten die Politiker genau hinhören, was christliche Kirchen zu diesem Thema zu sagen haben.
Sie sehen, werte Kollegen von der FDP-Fraktion, man muss nicht erst auf den Papst in Thüringen warten, um eine Wertedebatte mit christlichen Kirchen zu führen. Aber selbstverständlich gebe ich Ihnen recht, man kann ihn natürlich auch nutzen.
Es ist mir wichtig, in der Debatte um christliche Werte - in der Politik auch - auf unsere heutigen Sozialstaatsprinzipien hinzuweisen, die in unserem Grundgesetz verankert sind. Sie stammen alle aus der christlichen bzw. katholischen Soziallehre. Die katholische Soziallehre wurde in der Enzyklika pro Verum Novarum von Papst Leo XIII. von 1891, also vor 120 Jahren, entwickelt. Sie wurde 40 Jahre später in der berühmten Sozialenzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius dem XI. von 1931 fortgeschrieben. Die katholische Soziallehre fordert hier unter anderem, und das sind Themen, die wir heute genauso immer wieder diskutieren, nämlich die Sozialbindungen und die Sozialverpflichtungen des Eigentums, sie fordern soziale und Chancengerechtigkeit für alle Menschen. In der katholischen Soziallehre steht die Wahrung der Rechte für die Frau, weltweite gerechte Verteilung von Wirtschaftsgütern und Ressourcen. Es geht um die Mitverantwortung und Mitbestimmung in Unternehmen. Es geht um Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit. Es geht um den Schutz der Familie. Es geht um Eigentumsbildung bei Arbeitsnehmern. Aber als wichtigstes Prinzip der katholischen Soziallehre gilt das Personalitätsprinzip. Wer gestern bei der Morgenandacht anwesend war, konnte eine Lehrstunde von Ordinariatsrat Weinrich zu diesem Thema erhalten. Er hat nämlich auf diese Thematik insbesondere hingewiesen, weil der Mensch als Gottes Ebenbild geschaffen wurde, hat der Mensch seine eigene unantastbare Würde. Daraus leitet sich die
Pflicht ab, diese besondere Würde zu achten und zu schützen. Das ist Aufgabe allen staatlichen Handelns. Und Sie hören daraus unschwer den Artikel 1 des Grundgesetzes unseres Landes. Dieses als christliches Menschenbild bezeichnete Fundament ist die Grundlage unseres Werteverständnisses schlechthin.
Weitere Begriffe der katholischen Soziallehre sind die Solidarität, das ist der mitmenschliche Zusammenhalt, die Subsidiarität, das ist die Verantwortung und Selbsthilfe der kleineren gesellschaftlichen Einheiten, beginnend bei der Familie, das ist die Nachhaltigkeit, also die Langfristigkeit menschlichen Handelns, und es ist das Gemeinwohlprinzip. Ich will hier nicht die gesamte katholische Soziallehre erörtern, das würde den Rahmen sprengen.
Ich will nur auf ein Prinzip noch einmal hinweisen, weil angesichts der feierlichen Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gestern wir vielleicht, ich habe nicht mitgezählt, aber 50 mal das Wort Subsidiarität gehört haben im Vortrag aller, die hier geredet haben. Ich denke, wenige von Ihnen werden den Ursprung dieses Prinzips in der katholischen Soziallehre bemerkt haben. Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage der Europäischen Union, um die Organe der EU in der europäischen Gesetzgebung auf das Sinnvolle und Wesentliche zu beschränken.
Vielleicht noch eine Ergänzung: Das Subsidiaritätsprinzip wurde von Oswald Nell-Breuning, einem deutschen katholischen Theologen und Jesuiten entworfen und er gilt als Nestor der katholischen Soziallehre.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Alle Sozialstaatsprinzipien haben Eingang in unser Grundgesetz gefunden. Deshalb sage ich voller Überzeugung, dass dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf den christlichabendländischen Wurzeln und deren Fundamenten ruht. Ich sage das ausdrücklich nicht, um Menschen und Bürger muslimischen Glaubens auszuschließen. Ich sage das deshalb, weil wir uns dieser Wurzeln öfters in der Wertedebatte besinnen sollten. Gerade das wird uns ja von Menschen islamischen Glaubens vorgeworfen, dass wir unsere eigenen Werte nicht vertreten und damit dem Zeitgeist oft genug nachlaufen.
Nicht zuletzt hat Bundespräsident Wulff bei seiner Rede am Tag der Deutschen Einheit im letzten Jahr die christlichen Wurzeln des deutschen Staats und der deutschen Gesellschaft hervorgehoben.
Zusammengefasst also: Ich freue mich auf den Besuch des Heiligen Vaters am 23./24. September in Thüringen. Er wird sicher viele Impulse für eine nachhaltige Wertediskussion in unserer Gesellschaft bewirken. Dieser Besuch von Benedikt dem
XVI. ist ein einzigartiger Höhepunkt für den Freistaat, der im eigenen Interesse würdig begleitet werden muss. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin nun nicht ausgewiesener Bildungspolitiker, deswegen will ich mich als solcher hier gar nicht äußern. Aber als ich den Antrag gelesen habe, war mir von vornherein klar, dass man diesem Antrag so nicht zustimmen kann. Ich will das auch
begründen: Man kann eine Verfassung nicht, wenn man diese vor drei Jahren geändert hat, was nach langen Jahren in einer Diskussion, die sehr schwierig war, endlich dann mit Zweidrittelmehrheit zustande gekommen ist, drei Jahre nach diesem Zustandekommen bereits wieder ändern. Was geben wir denn für ein demokratisches Bild nach außen, wenn wir glauben machen, dass man die Verfassung jeweils nach Zeitgeist mal so oder mal so ändern kann? Ich denke, das geht nicht,
das ist keine demokratische Kultur. Deswegen bin ich aus prinzipiellen Erwägungen gegen eine solche Änderung. Als Beispiel kann man nur sehen: Die amerikanische Verfassung wurde in 200 Jahren insgesamt zwei- oder, glaube ich, dreimal - da bin ich mir nicht ganz sicher - geändert. Die Verfassung wurde einfach nicht geändert, weil man sie nicht dem Zeitgeist unterstellen will. Das ist sinnvoll. Man kann eine Verfassung nicht nach Beliebigkeit einfach mal nebenbei ändern. Das ist ein langer Prozess der Diskussion. Ich denke, wir haben nach drei Jahren diese Änderung. Im Übrigen, Frau Hitzing, ich nehme jetzt Bezug auf Ihre Einführung: Ich denke, wenn man einmal auf der schiefen Ebene ist und nur einmal das Kooperationsverbot fällt, dann wird die schiefe Ebene nicht mehr zu halten sein. Dann rutschen wir ab. Sie hatten selbst gesagt: Wer die Musik bestellt und bezahlt, der bestimmt sie am Ende auch. Das wird dann einsetzen. Wir haben es bei Schavan gemerkt. Sie ist Landespolitikerin gewesen, sie war die glühendste Verfechterin des Bildungsföderalismus und als sie Bundesministerin war, war die Sicht eine völlig andere. Ich bin ganz sicher, wenn wir einmal dieses preisgeben, dann sitzen wir auf der schiefen Ebene. Dann wird der Bildungsföderalismus einem Bildungszentralismus weichen. Dem kann man einfach nicht zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen. Es ist des Öfteren hier üblich, über die Sinnfälligkeit der Aktuellen Stunden nachzudenken, gerade auch von Ihnen, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird das öfter hier angemerkt. Ich habe gerade an dieser Stelle heute erhebliche Fragezeichen zu dieser Aktuellen Stunde. Ich will das begründen:
Erstens: Am Freitag ist erst der Beschluss im Bundesrat, erst dann können wir über Ergebnisse reden. Bis zur Stunde wurde noch am Kompromiss gefeilt, ich kenne das genaue Ergebnis nicht. Ich kann es dann überhaupt nicht auf Thüringen umsetzen. Ich denke, so viel Zeit muss ja sein, dass wenigstens, wenn schon über Thüringen geredet werden soll, auch die Zeit bleibt, darüber zu reden.
Zweitens: Ich denke, das Thema ist so umfänglich, dass es sich eigentlich kaum eignet, hier in fünf Minuten das zu sagen, was ausführlich notwendigerweise zu dem Thema zu sagen ist. Ich denke, damit werden wir den betroffenen Hartz-IV-Empfängern nicht gerecht.
Ich rege an, dass wir für die CDU dieses Thema nach hinreichender Zeit im Landtag in einem Bericht der Landesregierung noch einmal untersetzen und dann in gebotener Angemessenheit dieses Thema auch hier noch einmal bereden können.
Ich will eine zweite Vorbemerkung machen, Herr Adams, gerade auch auf Ihre Anmerkung hin: Es bleibt die Tatsache, dass Hartz IV von Rot-Grün auf den Weg gebracht worden ist.
Dass das hier leider die Handschrift eines Kriminellen trägt, der rechtlich verurteilt ist, nämlich Herrn Hartz, das ist eine unappetitliche Petitesse, aber das will ich nur am Rand sagen.
Es bleibt aber, Schwarz-Gelb musste das reparieren, was Rot-Grün in unzureichender Qualität im Gesetz formuliert hat. Deshalb, meine ich, ist es eigentlich von Vertretern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hier speziell von Frau Künast, eine Unverfrorenheit, aus dem Kompromiss sich zu verabschieden und sich auszuklinken. Ich denke, wer die Suppe eingebrockt hat, hat auch die Pflicht, diese mit auszulöffeln.
Wenn Sie dann sagen, es wäre eine Dagegenpartei, die CDU, ich frage hier: Wer ist denn dagegen? Ich nehme an, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden dagegen stimmen.
Dennoch bleibt - und das ist die dritte Vorbemerkung - unter dem Strich: Die Politik hat gezeigt, dass sie kompromissfähig ist. Die Politik ist handlungsfähig! Dass hier drei ältere Herren diesen Kompromiss erreicht haben, will ich nur am Rande vermerken. Dass das natürlich auch und gerade noch vor Wahlen geschehen ist, ich denke, auch das ist ein Kennzeichen, das man positiv vermerken muss. Ich denke, das Hartz-IV-Thema eignet sich nicht für Wahlkämpfe. Wer damit Wahlkampf macht, schürt die Ängste von Millionen von Menschen und das ist unredlich.
Nun aber zu den eigentlichen Ergebnissen.
Erstens zum Regelsatz: Die Höhe des Regelsatzes steht nunmehr fest, und zwar nachvollziehbar. In dem Gesetzentwurf von Rot-Grün wurde vom Verfassungsgericht kritisiert, dass dies nicht nachvollziehbar ist. Es ging nicht darum, die Höhe insge
samt zu beanstanden. Es hat nun einmal ergeben, dass die Höhe um 5 € zu niedrig bemessen war. Man könnte auch im Umkehrschluss sagen, dass die Betroffenen bisher um 5 € jeweils monatlich geprellt worden sind. Auch das ist ein Ergebnis von Rot-Grün, denn die 5 € fehlten ja offensichtlich im Regelsatz, Herr Adams.
Dieser Betrag, nämlich die 5 €, soll ab 01.01.2011 gelten und dann ab 01.01.2012 noch einmal um 3 € steigen. Dieser Betrag ergibt sich durch die Verschiebung des Anpassungszeitraumes von dem Datum 01.07. auf dann 01.01. Ich denke, auch das ist ein guter Kompromiss.
Zum Zweiten, und das sollte für uns Thüringer sehr wichtig sein, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder: Es gab bereits eine Bundesratsinitiative des Freistaats Thüringen aus dem Jahre 2007, in der Thüringen gefordert hat, dass für Kinder ein eigener Regelsatz definiert werden muss, der sich nicht an Prozenten des Eckregelsatzes von Erwachsenen bemessen darf. Hier haben wir auch gefordert, dass ein Bildungs- und Teilhabepaket realisiert werden muss. Dass dies nunmehr erreicht ist, zwar einige Jahre später, das ist zum Ärgern, aber immerhin, es ist auf den Weg gebracht. Deswegen kann ich das auch als ein kleines bisschen Gerechtigkeit für eine Thüringer Initiative sehen, die aus dem Jahr 2007 stammt. Es gibt hier noch einige Dinge mehr, die zu benennen wären - ich will nicht auf alles einzeln eingehen -, ein warmes Mittagessen, Nachhilfe, eintägige Schul- und Kita-Ausflüge werden mit bezahlt und 10 € monatlich für die Teilnahme am Vereinsleben.
Wichtig auch - und das sage ich auch wiederum als Thüringer - die Mindestlöhne. Dass wir im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Leiharbeiter nunmehr Mindestlöhne vereinbart haben, das ist eine Forderung, die die Thüringer Union erst am Anfang dieses Jahres in Volkenroda aufgemacht hat, nämlich die auf Initiative des CDA Thüringen hier einen Mindestlohn gefordert hat. Auch das ist umgesetzt und das ist sehr gut und da sind wir auch sehr einverstanden. Herr Bergemann, heute begeht die CDA 20 Jahre CDA. Sie hat das mit auf den Weg gebracht. Ein schönes Geschenk für die CDA. Und letztens...
Ja, als Letztes ist zu sagen, dass die Kommunen mit etwa 4 Mrd. € insgesamt entlastet werden.
Eine solche Entlastung hat es bisher noch nie gegeben, nämlich im Bereich der Frage der Grundsicherung. Eine Forderung, die Thüringen immer bisher schon gehabt hat. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst einmal ganz allgemein, mir ist es eigentlich egal, ob jemand einen Antrag abschreibt oder nicht; wenn er gut ist und für das Land gut ist, dann sollte man das einfach mal so hinnehmen.
Wir haben damals - und da muss ich Frau König etwas korrigieren - nicht kritisiert, dass er abgeschrieben wäre, sondern wir haben hier gesagt, weil er von der CDU aus Sachsen-Anhalt ist, kann er gar nicht schlecht sein. Was wir kritisiert haben, das war eine ganz kurze Frist. Sie hatten beim Abschreiben verpasst, dass Sie die Zeiträume nicht so gesteckt haben
schauen Sie doch mal nach, die Zeiträume waren sehr knapp. Indem ich das jetzt hier sage, muss ich natürlich zugeben, dass die Zeiträume schon wieder knapp werden, aber das haben wir leider etwas selbst verursacht durch diese Verschiebung andauernd, denn das sollte ja bereits im November behandelt werden. Ich denke, wir können uns ruhig einig sein, es steht zwar der 30. Juni drin, wenn sich objektive Gründe ergeben, dass das vielleicht noch einen Monat länger dauert, könnte man sich vorstellen, dass man das vielleicht dann auch toleriert, das ist ohnehin über die Ferien, so dass man danach erst das entgegennimmt.
Ich kann auch nicht verstehen, Herr Barth, Sie haben mir im Grunde recht gegeben, Medienkompetenz ist ganz wichtig, und Herr Kollege Döring hat gesagt, das ist eine Schlüsselqualifikation in der Gesellschaft. Ich finde das sogar so wichtig, dass man eventuell darüber dann entscheiden muss, ob die Teilhabe an bestimmten gesellschaftlichen Prozessen sich über diese Kompetenz sogar entscheidet. Deswegen glaube ich, dass wir uns in der Grundfrage, ob wir Medienkompetenz brauchen, hier erst einmal einig sind.
Ob nun der Antrag sehr eng gefasst ist mit vielen Begründungen oder ob er sehr viel Spielraum lässt, das sei meines Erachtens dahingestellt. Grundsatz dieses Antrags ist es, die Landesregierung wird gebeten, ein Konzept zu entwerfen. Und ich bin der Meinung, dieses Konzept ist erst einmal wichtig. Dann haben wir eine Diskussionsgrundlage, mit der wir uns dann auseinandersetzen können. Wir haben die Rahmenbedingungen nicht zu eng gesetzt, so dass die Landesregierung sich bestimmten Bedingungen und Entwicklungen anpassen kann. Ich will da auch gar keine Vorschriften machen, ich will es einfach nicht einengen. Deswegen, was uns einfach wichtig ist, wir haben festgestellt, es gibt in der Schule bereits das Fach Medienkompetenz oder Medienkunde - wie das auch immer heißt -, das hat einen guten Stand, aber worum es uns geht, das muss eben weiter in die Gesellschaft gebracht werden. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen das auch im Bereich der frühkindlichen Erziehung, wir wollen es in der schulischen und außerschulischen Erziehung, wir wollen es auch im Bereich der Erwachsenenqualifikation wiederfinden.
Ich will nur ein Beispiel nennen, was außerschulisch bedeutet, was heißt Verzahnung von vorhandenen Dingen. Die offenen Kanäle sind ein Bereich, der meines Erachtens noch viel zu wenig genutzt wird von den Schulen. Dort könnte man viele Synergieeffekte erreichen. Das kann und sollte meines Erachtens auch Bestandteil des Konzeptes werden, wie wir diese Infrastruktur besser nutzen. Hier hat die TLM übrigens - Herr Barth, da haben Sie nicht richtig bei der TLM insgesamt nachgelesen - schon solche Ideen entwickelt. Aber gerade was die Nutzung der Infrastruktur, der Bürgermedien angeht, entwickelt die TLM gerade jetzt erst neue Ideen. Sie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Warum soll das nicht auch in ein gemeinsames Konzept mit der Landesregierung einfließen? Ich halte das für gut. Die TLM ist hier nicht bereits im Vollzug, sondern sie hat das erst neu aufgelegt. Wir sollten das mit einbeziehen.
Frau König, Sie haben diese Sache mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesprochen. Das begründet ja noch mehr diesen Antrag, dass wir das machen. Denn jetzt heißt es, dass die jugendgefährdenden Kennzeichnungen wegfallen, die wir ursprünglich in dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgesehen hatten. Das bedeutet viel mehr Eigenverantwortung bei der Auswahl von Medien mit bestimmten Inhalten. Mehr Eigenverantwortung heißt natürlich auch mehr Kompetenz und das sollten wir alle wollen. Deswegen sehe ich eigentlich überhaupt gar keinen Grund, warum man diesen Antrag, der die Landesregierung auffordert, Medienkompetenz mehr in die Gesellschaft zu bringen, nicht umsetzen sollte. Ich sage als CDU-Fraktion, wir stimmen dem natürlich zu, der stammt ja auch von uns. Ich kann eigentlich nur zur Zustim
mung auffordern. Das ist ein Antrag, der könnte genauso einstimmig durchgehen wie der vorhergehende Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP fordert mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, sie möge sich dafür einsetzen, dass wir von der geräteabhängigen Gebühreneinzugssystematik hin zu einer reinen Personeneinzugssystematik wechseln sollen.
Erstens: Ich finde an dem Antrag gut, dass Sie sagen, wir wollen weg von dem geräteabhängigen Modell.
Zweitens: Ich finde gut, dass Sie sagen, es soll aufkommensneutral sein, es soll also keine Einbuße geben. Sie schreiben auch in Ihrem Antrag, dass es belastungsneutral sein soll für eine typische Familie. Das halte ich für gut. Aber für schlecht halte ich - es wird nicht funktionieren. Sie haben in Ihrem Antrag, das muss man einfach einmal feststellen, überhaupt gar kein - auch nicht im Ansatz - Modell geliefert, dass das überhaupt funktionieren kann. Sie wollen einen großen Teil der Gebührenzahler entlasten. Nach meiner Kenntnis sind das zurzeit 9 Prozent, nämlich die Wirtschaft. Herr Meyer sprach von 6 Prozent, das gilt wahrscheinlich für Thüringen. Das wird wahrscheinlich von Medienanstalt zu Medienanstalt unterschiedlich sein. Aber nach meiner Kenntnis sind das 9 Prozent Entlastung auf der einen Seite. Wenn Sie es aber aufkommensneutral gestalten wollen, dann müssen Sie andere mehr belasten. Das ist so. Jetzt schreiben Sie aber in Ihrem Antrag, es soll belastungsneutral für eine typische Familie sein. Da frage ich mich erstens, was ist in Ihren Augen eine typische Familie? Das lassen Sie frei. Und zweitens: Wie
soll das gehen, wenn ich 9 Prozent auf der einen Seite wegnehme, aber der gleiche Beitrag am Ende dastehen soll? Da muss ich jemanden anders belasten. Nun müsste man einmal ein Modell entwickeln - ich muss es einfach einmal so schätzen -, wie es gehen kann. Nehmen wir einmal eine fünfköpfige Familie gegen eine Singlefamilie, also ein Ein-Personen-Haushalt. Der Ein-Personen-Haushalt würde nach Ihrer Regel mit einer Gebühr belastet. Wie wollen Sie jetzt die fünfköpfige Familie belasten? Das erschließt sich mir aus dem Antrag nicht. Müsste man sagen, fünfmal die Person, wäre das die fünffache Belastung. Das würde Ihrem Antrag zuwiderlaufen. Sie wollen ja einen belastungsneutralen Beitrag haben, also vielleicht das Doppelte, nämlich den Familienvorstand. Beide sind dann vielleicht volljährig, Sie nehmen die nicht Volljährigen aus. Oder wollen Sie eine soziale Staffelung einführen mit viel mehr Bürokratie? All das ist in Ihrem Antrag nicht beantwortet und deswegen meine ich, ist er auch untauglich. Allein fiskalpolitisch ist dieser Antrag meines Erachtens nicht zustimmungsfähig. Auch inhaltlich ist er für mich nicht zustimmungsfähig, denn Sie wollen einen großen Teil, nämlich die Wirtschaft, vom Gebührenaufkommen entlasten. Ich sage ausdrücklich, die CDU will das nicht. Die Wirtschaft hat heute auch durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen großen Gewinn, einen Vorteil. Ich denke, immer, wenn irgendjemand einen Vorteil hat, dann muss er auch an den Lasten mittragen. Ich denke, der Vorteil besteht nicht nur darin, dass die täglichen Meldungen über die Aktienindexe abgerufen werden können, sondern einfach darin, dass Entwicklungen, die in einer Gesellschaft stattfinden, Neuerungen, Trends, alles wird im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargestellt und davon profitiert auch die Wirtschaft. Deswegen finde ich es sachgerecht, wenn die Wirtschaft auch an dem Gebührenaufkommen beteiligt ist.
Drittens: Ich denke, wenn Sie eine rein personenbezogene Gebühr erheben, ist das hart an der Grenze einer Steuer. Das halte ich nun wiederum rechtssystematisch für äußerst bedenklich. Es ist überhaupt schon sehr problematisch, zumindest wenn ich in Zukunft Familien belasten werde, die überhaupt kein Fernsehen und kein Radio haben. Es wird Klagen geben. Wir wissen, Kirchhof hat ein Gutachten erstellt und man erwartet, dass das hält, aber sicher können wir nicht sein. Wenn Sie sich noch weiter von der alten Norm entfernen - und die alte Norm ist ausgeurteilt, da gibt es Gerichtsurteile -, ist die Frage der Gerichtsfestigkeit äußerst problematisch. Ich kann nur raten, diesen Weg nicht zu beschreiten, denn, ich glaube, er wird verfassungsrechtlich nicht halten.
Ich will es auch so sagen: Je mehr ein solches Aufkommen Richtung Steuer geht, umso mehr geht es Richtung Staatsrundfunk. Das ist dann die Konse
quenz, aber das ist, was wir gerade nicht wollen. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der leider nicht in die Nähe eines staatlichen Rundfunks geht. Ohne Zweifel ist das auch gerichtlich falsch und verfassungspolitisch nicht gerade gewollt. Da ist letztlich auch die rechtliche Frage, die Sie überhaupt nicht beantworten. Deswegen kann ich für die CDU-Fraktion sagen, wir lehnen diesen Antrag ab, aus finanzpolitischen Gründen, aus inhaltlichen Gründen aber auch aus rechtspolitischen Gründen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Gewalt, Misshandlungen und Demütigungen gegen Kinder sind ein Verbrechen, wann auch immer, wo auch immer und von wem auch immer.
Wer die Würde und Rechte von Minderjährigen und von Schutzbefohlenen und auch Kindern verletzt, macht sich in besonderer Weise schuldig und deshalb müssen Gewalt, Misshandlungen und Demütigungen gegen Kinder konsequent verfolgt, geahndet und bestraft werden. Die in den letzten Monaten in den Medien bekannt gewordenen - Sie haben es alle gehört - Misshandlungen gegen Kinder in kirchlichen, aber auch staatlichen Kinderheimen haben uns alle aufgeschreckt und die Gesellschaft ist für dieses Thema sehr sensibilisiert worden. Leider, das muss man feststellen, von der Öffentlichkeit größtenteils kaum wahrgenommen, sind die Enthüllungen über den Missbrauch und die Misshandlungen von Kindern in DDR-Kinderheimen. Ich habe mich oft gefragt, warum ist das eine solche unter
schiedliche öffentliche Empörung. Man muss den Verdacht haben, dass die einstige Stigmatisierung aus DDR-Zeit heute noch fortdauert und damit das Leid verlängert, nämlich irgendwie scheint die Meinung zu bestehen, das waren doch auch asoziale, kriminelle und aus zerrütteten Familienverhältnissen geholte Kinder. Das ist genau das Perfide an dem, nämlich die DDR-Jugendhilfeunterlagen sind die einzigen öffentlichen Quellen und sie verweisen leider auch nur auf diese Gründe. Sicher gab es auch Verwahrlosung in DDR-Familien, aber wir wissen, dass alles als Einweisungsgrund genügte, was der sozialistischen Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen entgegenstand. Deshalb brauchen wir für dieses Thema mehr Öffentlichkeit und deshalb ist es gut, dass wir diesem Thema auch im Landtag größere Aufmerksamkeit zukommen lassen, als das bisher geschehen ist. Ich bin der FDP daher ausdrücklich dankbar, dass sie diesen Antrag noch einmal im Landtag gestellt hat, obwohl er bereits auch schon einmal im Ausschuss ausführlich diskutiert worden ist. Ich denke, wir brauchen diese Öffentlichkeit,
denn ich glaube, dass die schweren Vergehen an Kindern und die seelischen Deformationen in DDRKinderheimen unvergleichlich sind. Die Betroffenen brauchen gerade heute unsere Unterstützung und auch unsere Hilfe. Ich denke, dass die Misshandlungen in DDR-Kinderheimen im Gegensatz zu den heute bekannt gewordenen Misshandlungen in kirchlichen und staatlichen Heimen keine einzelnen Erscheinungen einzelner verbogener Erzieher waren. Sie wurden aus ideologischem Kalkül vom Staat zur systematischen Umerziehung angeordnet und das war meines Erachtens staatlich angeordneter Machtmissbrauch gegen Minderjährige durch den SED-Staat.
Am Ende dieser Erziehung sollte die entwickelte sozialistische Persönlichkeit stehen. Was das bedeutete, das war, sich unterzuordnen und ausschließlich der staatlichen Ideologie zu folgen. Es wurden den Menschen die Rückgrate gebrochen. Das ist Gewalt und das muss auch als solches benannt werden.
Die Erziehung war mit Demütigungen, Entrechtung und seelischer und körperlicher Gewalt verbunden. Das erlittene Leid ist unvorstellbar. Deshalb sehe ich heute folgende Aufgaben, vor denen wir stehen. Vieles ist ja schon bereits in Gang gesetzt worden. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass Sie das heute in diesem Bericht noch einmal benannt haben.
Erstens: Wir müssen das erlittene Unrecht und Leid aus Misshandlung und anderem Unrecht in Kinder-, Jugend- und Erziehungsheimen der DDR anerken
nen und auch als solches benennen. Deshalb, denke ich, ist gerechtfertigt, den Punkt I in Ihrem Antrag auch einzeln abzustimmen.
Zweitens: Es ist dringend individuelle Hilfe für die Betroffenen nötig und daher müssen wir die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im SED-Unrechtsbereinigungsgesetz auch zügig umsetzen. Es geht dabei um die Aufnahme der Gruppe der von Missbrauch in DDR-Kinderheimen Betroffenen in den Regelkreis dieses Gesetzes. Erst 20 Jahre später ist das sicherlich zu spät, aber nichts ist so spät, als dass man nicht vielleicht doch noch etwas machen kann. Denn damit werden Rehabilitierungen zukünftig leichter möglich, ohne die bisher notwendige Beweislastumkehr bei den Betroffenen. Es werden auch Zahlungen von Entschädigungsleistungen einfacher. Andere Formen der Wiedergutmachung sollten beraten werden. Ich denke, dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Bund und mit den anderen Ländern unumgänglich. Das muss gemeinsam auf den Weg gebracht werden.
Drittens: Wir müssen auch dieses bittere Kapitel des DDR-Unrechtsstaats besser aufarbeiten als es bisher geschehen ist. Dieser Bereich muss in die Extremismusforschung aufgenommen werden. Deswegen ist das kein Widerspruch, ich weiß nicht, wie Frau König das verstanden hat, es gibt noch keine wissenschaftliche Aufarbeitung und deswegen begrüße ich es ausdrücklich, weil wir diese brauchen. Ich hatte das auch so in dem Antrag verstanden. Deswegen ist es für mich kein Widerspruch.
Wir brauchen hier die wissenschaftliche Aufarbeitung. Solche Fragen sind doch notwendig: Was waren zum Beispiel Gründe für die Aufnahme? Auch Stasi-Unterlagen konnten herhalten; Denunziationen, das Ziel von Zerstörung von Familien war auch Ausgangspunkt, Erpressung usw. All das muss wissenschaftlich aufgearbeitet werden, deswegen kann ich dem auch nur zustimmen. Wir können nämlich hier einem weiteren nostalgischen Verklärungsversuch der DDR durch Informationen auch dieses dunklen Teils der DDR-Geschichte noch besser entgegentreten.
Auch in diesem Zusammenhang brauchen wir natürlich mit dem Bund und anderen Ländern die Zusammenarbeit.
Ich will noch einmal ausdrücklich sagen, ich bin der Landesregierung und Frau Ministerin Taubert dankbar, dass sie dieses Problem schon einige Zeit konsequent bearbeitet. Thüringen ist übrigens das einzige Land, in dem es einen Arbeitskreis „Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch in Kinderund Jugendheimen der ehemaligen DDR“ gibt. Ich glaube es jedenfalls, ich denke, es ist so. Der Vor
sitzende ist berufen, so dass der Arbeitskreis nun tätig werden kann. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt. Ich glaube, auch hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich bin auch der Thüringer Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Frau Neubert, dankbar, dass sie mit der Beratungsinitiative vielen bereits geholfen hat, indem sie mit guter fachlicher Beratung den Betroffenen Unterstützung gab. Die Meisten sind traumatisiert und leiden unter den Spätfolgen dieses Kindheitserlebnisses. Sie konnten nicht ausreichend darüber sprechen. Dort haben sie diesen Raum gefunden.
Obwohl schon manches von dem, was die FDP fordert, bereits geschieht, ich sagte es bereits, bin ich der FDP dankbar, dass dieses Thema hier auf den Tisch gekommen ist. Damit bekommt das Thema noch einmal Öffentlichkeit. Ich will ausdrücklich sagen, was mir besonders gefallen hat, ist die Begründung Ihres Antrages. Es ist eine gute Lektüre, die ganz präzise zusammenfasst, was der DDRStaat bei den Minderjährigen angerichtet hat. Demjenigen, der das geschrieben hat, würde ich ausdrücklich an dieser Stelle dieses Lob zukommen lassen. Herr Barth, Sie sollten das machen.
Ich empfehle deswegen ausdrücklich den Abgeordneten, die es noch nicht getan haben, diese Begründung zu lesen.
Namens meiner Fraktion plädiere ich für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und da Sie den Punkt I getrennt abstimmen wollen, stimmen wir diesem Punkt natürlich zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie von Minister Schöning dargestellt, haben die Regierungschefs der 16 deutschen Länder den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 10. Juni unterzeichnet. Ich hoffe nun, dass alle Länderparlamente das ratifizieren, dann kann er rechtzeitig am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ich denke, es besteht Handlungsdruck. Ich finde eine Ablehnung als das ungeeignete Mittel. Herr Blechschmidt, wir sind uns natürlich darüber einig: Die technische Entwicklung ist so rasant, dass Politik wahrscheinlich immer dieser hinterherlaufen wird. Aber was ist denn die Alternative? Nichts machen ist keine Alternative. Also denke ich, sind wir gut beraten, wenn wir handeln, wohl wissend, dass viele Probleme noch vor uns stehen; Probleme, die wir heute noch gar nicht ahnen, weil natürlich die Ent
wicklung so schnell geht. Wir wollen dann, das ist auch in dem Gesetz so beschrieben, eine Evaluierung machen nach drei Jahren. Da haben sich die Länder festgelegt, ob das in einer Protokollnotiz nun so von Thüringen mit unterstützt wird oder nicht, das ist egal, es ist der gemeinsame Wille der Länder.
Ihren Hinweis, Herr Blechschmidt, auf Marlies Kohnle-Groß kann ich so nicht teilen, denn ich kenne diesen Brief. Ich weiß, dass diese Kritik bestand. Das wurde dann in den Diskussionen ausgeräumt. Es geht ganz klar darum, wer ist Anbieter und wer ist Betreiber. Der Anbieter hat die Verantwortung und nicht der Betreiber, so dass Blogs und Foren natürlich gemacht werden können ohne Einschränkungen. Es war eine juristische Frage, die noch klargestellt werden musste. Meines Erachtens ist das auch klargestellt worden.
Wir sind bei einem sehr sensiblen Thema. Ich weiß, Jugendschutz, das ist immer so: dem einen geht es nicht weit genug, der Staat müsse mehr tun! Schutzvorkehrungen sind nicht konsequent und unwirksam, hat Herr Blechschmidt gesagt. Die anderen sagen, es geht schon viel zu weit, der Überwachungsstaat ist überall sichtbar, die Zensur ist allgegenwärtig. Ich halte das alles für Unsinn. Wir wissen, dass der Missbrauch von schutzwürdigen Daten sehr schnell geschehen kann. Wenn wir Providern die Möglichkeit zur Kontrolle geben, wissen wir, dass das Einfallstore für Hacker sind. Deshalb, glaube ich, ist auf jeden Fall wichtig, dass wir hier eine rechtliche Klarstellung haben und wir hier auch handeln müssen.
Dass das vorgelegte Gesetz auch von Altbewährtem ausgeht, dass das die Fortsetzung von Altbewährtem ist, hat mein Kollege Döring schon gesagt. Es geht um das Prinzip „regulierte Selbstregulierung“. Ich will dazu sagen, dass das deutsche Jugendschutzrecht europaweit als vorbildlich gilt, auch wenn wir wissen, dass es natürlich hier und da Probleme gibt, die gerade mit der Technik, die jetzt auf uns zukommt, nicht in jedem Fall bewältigt werden können. Wichtig ist, dass erst einmal eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung stattfindet zwischen dem, was wir bereits in den Medien kennen, in den Fernsehmedien, dass auch die Telemedien jetzt die gleiche Kennzeichnung tragen sollen. Damit haben wir eine Gleichbehandlung. Dass es auch eine Sendezeitempfehlung für jugendgefährdende Beiträge gibt und dass das nach dem Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle geschieht, auch das halte ich für richtig.
Sie kennen alle dieses Kürzel „FSK“, das ist das Label, was dann auf den Videos zu erkennen ist mit der Altersangabe. Der Vorwurf, dass kleine Anbieter dann nicht mithalten können, weil die großen natürlich die entsprechenden Kapazitäten haben, um diese Einstufung zu machen, dem ist auch
Rechnung getragen, denn die FSK bietet ab September, also ab diesem Monat, Serviceleistungen an, um bestimmten Anbietern von Web-Inhalten den Jugendschutz im Internet auch aufzubereiten. Damit können gerade die kleinen Anbieter den Service nutzen und die großen Player, die natürlich die finanziellen Ressourcen haben, werden jetzt nicht dazu in der Lage sein, die kleinen zu verdrängen.
Auch die KJM ist im Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestärkt worden. KJM, das ist die sogenannte Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten. Diese sitzt in München mit einer Stabsstelle und mit einer kleinen Geschäftsstelle in Erfurt. Wir bedauern, dass diese ab 2013 nach Berlin umsiedeln muss, aber vielleicht kann man bis dahin noch die Möglichkeit suchen, dass man eine gewisse Kompetenz in Erfurt hält. Das ist vielleicht dann in den Diskussionen möglich, vielleicht kann man den einen oder anderen Kompromiss finden, das hier in Erfurt noch zu halten.
Ich denke, die Eltern bekommen hier erweiterte Handlungsmöglichkeiten zum Schutz ihrer Kinder, auch wenn Herr Meyer sagt, dass die Kinder wahrscheinlich den Eltern das erklären müssen, was da geschieht. Aber genauso wie es heute möglich ist, dass man Virenschutzprogramme installiert - und das haben die meisten, wir wissen, wie wichtig Virenschutzprogramme sind, um den Rechner zu schützen -, so ist es dann auch möglich, dass man Jugendschutzprogramme installiert, die auch angeboten werden müssen und die können und müssen downgeloadet werden. Die großen Access-Provider sind verpflichtet, ihre Kunden auf die Möglichkeiten solcher Jugendschutzprogramme hinzuweisen und auch diese Programme anzubieten. Dass natürlich die Eltern entscheidend hierbei sind, ist klar, aber, Herr Meyer, es hat nie jemand gesagt und die CDU schon gar nicht, dass wir den Eltern einfach so sagen, nun macht mal, ihr seid jetzt zuständig. Die Eltern sind natürlich der Dreh- und Angelpunkt des Ganzen, ihnen kommt beim Jugendschutz eine zentrale Rolle zu, aber sie bekommen auch Handwerkszeug dazu. Das muss zur Verfügung gestellt werden und so, wie ich vorhin bereits ausführte, gibt es bereits die Serviceleistungen durch die FSK.
Wichtig ist auch, und das ist vorhin auch kurz bei Herrn Meyer angeklungen, die Unterscheidung zwischen den Anbietern und zwischen den Providern, also denjenigen, die jetzt die Inhalte nicht machen, die nicht für die Inhalte zuständig sind, die einfach über Provider ihre Angebote machen. Klar ist, die Haftung für fremde Inhalte kann nicht den Providern zukommen, die Haftung muss immer bei den Inhaltsanbietern bleiben. Wenn ich nämlich den Providern diese Haftung übertrage, dann müsste ich Pflichten zur Prüfung, dann müsste ich auch die Handwerkszeuge geben und das könnte natürlich in großem Maße zu Missbrauch führen, denn dann müsste ich den Providern Kontrollbefugnisse ein
räumen und, und, und. Sie wissen, wie schnell dann Hacker dabei sind, diese Kontrollbefugnisse auszunutzen. Das darf nicht sein, das wäre in der Tat verheerend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Medienkompetenz ist allgegenwärtig. Die LINKEN haben, und das hat bereits meine Kollegin vorher gesagt, einen Antrag abgeschrieben, „weiterentwickelt“ sagen Sie, aber es ist vielleicht im Promillebereich weiterentwickelt. Es ist fast alles abgeschrieben, wortgleich, deswegen kann der Antrag von vornherein nicht schlecht sein, per se, das sehe ich auch so,
nur haben Sie an einer Stelle nicht aufgepasst, das hat der Kollege Döring bereits gesagt, dieser Antrag ist bereits im Mai/Juni eingegangen. Man hat natürlich lange Zeit sich auf ein solches Konzept vorbereitet, wobei ich meine, ein gutes Konzept braucht Zeit, man darf das nicht überstürzen. Deswegen ist es gar nicht möglich, dass wir jetzt im September ein solches Konzept von der Regierung abfordern. Wir werden dann wahrscheinlich in nächster Zeit darüber diskutieren müssen, wie wir ein solches Thema seriös auf den Weg bringen, da werden wir uns nicht verschließen.
Es bleibt abschließend zu sagen, die technische Entwicklung geht so schnell, so dass eine Evaluierung dieses Themas nötig ist. Namens der CDUFraktion empfehle ich Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht 2009 der Landesbeauf
tragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR steht auch mit Blick auf das Jubiläumsjahr „20 Jahre friedliche Revolution 1989“ unter dem besonderen Fokus. Neben dem Feiern und Gedenken an das Jahr 1989 im letzten Jahr sind auch die Fragen, denen wir uns immer wieder zu stellen haben, gerade 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, uns wieder besonders gegenwärtig geworden. Das sind die Fragen: Wie sind wir vorangekommen bei der Aufarbeitung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden? Gehen wir mit den Opfern angemessen um? Nehmen wir unsere Verantwortung zur Aufklärung, insbesondere unserer Jugend über die SED-Diktatur ausreichend wahr? Reichen unsere Anstrengungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Diktatur? Für diese Standortbestimmungen sind die jährlichen Tätigkeitsberichte der Stasibeauftragen unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Der Tätigkeitsbericht 2009 weist viele Veranstaltungen aus: die Fortsetzung der Buchreihe der Stasibeauftragten, viele Veröffentlichungen, Publikationen, Wanderausstellungen, die Arbeit mit den Thüringer Verfolgtenverbänden, Geschichtsunterricht, Zeitzeugenprojekte und vor allem die Arbeit mit den SED-Opfern. All das zeigt eine engagierte Tätigkeit. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern trägt die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen zur Aufklärung der Diktatur in der DDR bei.
Diese Arbeit ist unverzichtbar und verdient den Dank und die Anerkennung dieses Hohen Hauses.
Deshalb möchte ich Ihnen, Frau Neubert, und Ihren Mitarbeitern für Ihre Arbeit ganz herzlich danken. Unbequeme Meinungen, Äußerungen führen gelegentlich auch zur Kritik. Ich kann Ihnen aber versichern, wenn die Kritik von der Partei DIE LINKE kommt, dann adelt das.