Gerhard Günther

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen. Erst einmal freue ich mich, dass ich hier sein kann.
Da danke ich allen demokratischen Kräften von vor 20 Jahren, insbesondere Helmut Kohl, die mir das Ticket nach Hannover ausgestellt haben, sonst wäre ich nämlich nicht mehr da.
Nun zur Abstimmung. Herr Kollege Adams hat hier gesprochen von einem Schnellschuss und von Abstimmung auf Zuruf. Herr Kollege Kuschel sprach von mangelnder Bürgerbeteiligung. Sie müssen entschuldigen, ich bin noch nicht ganz dicht, aber bei mir geht das wieder weg.
Da kann ich Ihnen nur sagen, wenn sich 1.726 Königseer Bürger an dieser Anhörung beteiligen, hat der Innenausschuss sehr wohlüberlegt eine Beschlussempfehlung abgegeben. Für diese 1.726 Bürger stehe ich hier. Gerade Sie sind doch für breite Bürgerbeteiligung, deswegen verstehe ich Ihren Antrag überhaupt nicht. Die Bürger von Rottenbach waren eingeladen, sich an dieser Bürgerbefragung zu beteiligen. Deren Bürgermeister aber hat das abgelehnt. Den Pfosten wird ja hoffentlich keiner wieder wählen. Ich kann nur sagen, wenn wir in Zukunft mehr politische Beteiligung wollen und wieder mehr Akzeptanz haben wollen, müssen wir solche Einwände ernst nehmen und eben nicht, Herr Adams, auf Anruf eines Bürgermeisters, welcher
mit Halbwahrheiten gespickt ist, reagieren und dann kluge Entschlüsse wieder umwerfen. Eines noch zum Schluss: Liebe Freunde, ich habe die Welt von einer anderen Seite gesehen. Ich sage Ihnen, so lange, wie ich hier bin, wird für mich Politik sein, immer wieder das Wort zu nehmen und Politik - jetzt ist sie nicht da, die Kollegin mit den roten Schuhchen - besteht für mich nicht aus Deals, sondern aus klarem Wettbewerb. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben es im Einzelplan 07 vorwiegend mit einem Förderhaushalt zu tun, er ist weniger ein Personalhaushalt. Der nachgeordnete Personalkörper ist eher klein im Vergleich zu den übrigen Ressorts. Das bedeutet auf der einen Seite ein sensibles Herangehen beim Personalabbau im Ministerium selbst, damit alle Aufgaben weiter bedient werden können. Auf der anderen Seite trägt der Einzelplan 07 allerdings eine große Verantwortung, Thüringens Zukunft auf der Basis des Leitgedankens Wachstum, Innovation und Beschäftigung zu gestalten, ohne den eingeschlagenen Konsolidierungspfad des Landeshaushalts zu verlassen. Ich denke, beides leistet der Einzelplan 07.
Die Herausforderung an Sorgfalt und Nachhaltigkeit, aber auch notwendige Flexibilität bei der Aufstellung und Bewirtschaftung des Einzelplans und der Vorbindung für die nächsten Jahre ist hier insbesondere wegen der komplexen Verflechtung mit EU-bestimmten und bundesstaatlichen Rahmenbedingungen und Finanzströmen sehr hoch. Das macht eine Bewertung dieses Haushalts andererseits auch sehr kompliziert. Ein Vergleich der jährlichen Barmittelansätze der Landesmittel führt jedenfalls nicht zum Ziel.
Die CDU-Fraktion fordert die unbedingte Einhaltung des Kofinanzierungsgebots für Bundes- und EUMittel. Da die EU-Mittel zwischen den Jahren beweglich sind, kann schnell eine Bugwelle entstehen, die am Ende schwer wieder einzufangen ist. Die diesbezüglichen Abfluss-Ist-Zahlen der Strukturfonds vom Oktober 2011 - wenn auch nur eine Momentaufnahme - und die Veranschlagung von Null Landesmitteln im EFRE - Hauptschwerpunkt
ab 2013 - lassen eine solche Bugwelle erahnen. Hier müssen wir gemeinsam dranbleiben. Ich möchte 2015 - ich glaube, genau wie Sie - keine Strukturfondsmittel zurückgeben - ein komplizierter Bewirtschaftungsalgorithmus also. Hohe Deckungsfähigkeit der Titel und auch die Verpflichtungsermächtigung ermöglichen aber die notwendige, flexible Handhabung. Denn in der Wirtschaftsförderung spielt noch ein Unbestimmtheitsfaktor eine erhebliche Rolle, meine Damen und Herren - die Verhaltensweise der Adressaten, der Unternehmen selbst.
Hier sind konjunkturell beeinflusste Investitionsplanungen die Realität, die bei der Antrags-, Bewilligungs- und Abflussentwicklung der Fördermittel oft nicht mit den Haushaltsplänen übereinstimmen. Diese Entwicklungen sind selbst für 2012 nicht vorhersehbar. Wenn die Schuldenkrise über die Abschreibungen der Banken erneut an die Realwirtschaft weitergereicht wird, stehen wir vor einem richtigen Dilemma für die Thüringer Wirtschaft. Deswegen ist Flexibilität in der Haushaltsbewirtschaftung des Einzelplans 07 wahrscheinlich für 2012 auch so wichtig - hierfür alle Unterstützung aus meiner Fraktion.
Ich darf an dieser Stelle auch einmal einen Dank an die Haushälter des Ministeriums aussprechen und das sind bei Weitem nicht nur die Mitarbeiter des Haushaltsreferats für die Aufstellung und Bewirtschaftung dieses Einzelplans. Denn bei all den Ideen und der Projektdynamik im Wirtschaftsministerium gerät leicht in Vergessenheit: Die Hauptaufgabe des Ministeriums besteht in der Bewirtschaftung und Vollzugskontrolle des Wirtschafts- und Technologieförderhaushalts. Das sind 2012 immerhin noch 429 Mio. € - ein erheblicher Finanzblock mit einer großen Verantwortung für Zukunftsgestaltung. Deshalb hier an der Stelle mein herzlicher Dank der Fraktion an die Haushälter des Hauses.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wird es insbesondere darauf ankommen, diese Mittel für Innovation und Wirtschaftsentwicklung einzusetzen, die in ihrer Schwerpunktsetzung einerseits dem Trendatlas 2020 zukunftsgewandt folgen, aber insbesondere auch die vorhandenen Potenziale und Ressourcen Thüringens spiegeln. Aus unserer Sicht gilt immer noch: Die beste Wirtschaftsförderung ist, mit einer hohen Investitionsquote Thüringens Stärken stärken sowie für die rückläufige Finanzentwicklung vorzusorgen. Für Prestigeobjekte oder Spielwiesen, die einem vorübergehenden Hype folgen, wird zukünftig sicherlich kein Raum mehr sein. Wir werden im Jahr 2020 nach dem Auslaufen von Solidarpakt und anderen Sonderzuführungen einen Landeshaushalt von höchstens 7,5 Mrd. € verabschieden. Das bedeutet für den Einzelplan 07, er muss auf
dem Weg zu einem weiterhin selbstbestimmten und selbstständigen Land Beiträge zur Konsolidierung leisten. Die ausgewiesenen Einsparungen von 15 Mio. € Landesmitteln in 2012 klingen in Relation zum Gesamthaushalt nicht viel. Nimmt man jedoch die Landesmittel für sich allein, ist der Betrag schon erheblich. Bereits in den Haushalten ab 2015 werden die Einschnitte dramatischer, ohne den Verhandlungen mit der EU vorzugreifen. Wir werden weniger Strukturfondsmittel bekommen. Das ist nur die eine Seite. Deswegen meine mehrfachen Hinweise auf die finanzielle Vorsorge.
Sie kennen die fördertechnischen Hebel, die jetzt bedient werden müssen; weg von den reinen Zuschüssen, Stichwort revolvierende Fonds und Beteiligungen. Aber es müssen auch verwaltungsstrukturelle Ansätze folgen. Die Erstattungen für die Thüringer Aufbaubank und die GFAW sind zwar wieder aufgefüllt worden, das ändert aber nichts an der weiter bestehenden Notwendigkeit, mittelfristig insbesondere für die GFAW den Verwaltungsaufwand an sinkende Aufgaben anzupassen. Das gilt im Übrigen auch für das Thüringer Eichamt. Ich bin wirklich erfreut, dass der Minister - ich hätte es ihm gern selbst gesagt, Herr Staatssekretär, übermitteln Sie ihm das - dieses Thema angehen will, übrigens längst, bevor die FDP dieses Thema für sich erkannt hat. Ich denke, eine Eingliederung in die TU Ilmenau mit der Beleihung hoheitlicher Aufgaben ist der richtige Weg. Dies wird vor allem einem zukunftsfähigen Einsatz der hervorragenden Fachleute des Landesamts gerecht und ist gleichzeitig gute Standort- und Strukturpolitik. Nicht zuletzt wird in dieser Form eine Verknüpfung mit der Forschung möglich. Mit Blick auf die Kollegen der FDP und ihrem Plenarantrag, den wir morgen noch behandeln, sage ich, dass es natürlich möglich ist, dass sich andere Länder zu uns gesellen und sich bei uns hier in Thüringen einbringen.
Meine Damen und Herren, nun zu einigen wenigen Titeln im Bereich der Wirtschaftsförderung aus Sicht meiner Fraktion. Ausgesprochen zu begrüßen ist die Einrichtung einer Frühphasengründungsförderung. Das ist genau die Keimstelle, an der insbesondere die hoch anspruchsvollen, technologieorientierten Unternehmensgründungen oft scheitern. Wir haben ohnehin zu wenige solcher Gründungen. Wenn man das nun noch geschickt mit dem Programm für Mikrodarlehen kombiniert - übrigens seinerzeit von der CDU-Fraktion angestoßen -, hätte man ein Erfolg versprechendes Paket für die Seedphasen von innovativen Unternehmensgründungen. Die staatsferne Ansiedlung bei der STIFT ist genau die richtige Stelle. Auch die Vorhaben um die Kreativwirtschaft sind positiv von uns eingeschätzt. Die Kreativwirtschaft ist bereits jetzt ein ernst zu nehmender Wirtschaftsfaktor mit ausgesprochenen Perspektiven. In dem Vorgängerhaushalt, insbe
sondere im Haushalt 2010, wurde in starkem Maße mit Verpflichtungsermächtigungen für die Folgehaushalte gearbeitet, um diese Vorhaben des Koalitionsvertrags zu verfestigen (und die überquellen- den Ideen des Ministers). Das war gut so, hat aber zu erheblichen Vorbindungen und Belastungen der Haushalte 2012 und folgender geführt, die mitunter durch den Barmittelansatz 2012 nicht mehr wiedergegeben werden können. Obwohl die VEs auch untereinander deckungsfähig sind, ist das kein Aushängeschild für Haushaltsklarheit und führt zu Missinterpretationen vor allem in der Symbolik. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Absenkung der Zuschüsse zur Leistungssteigerung im Handwerk, bei denen Barmittel - Sie wissen das - von 900.000 € auf 100.000 € abgesenkt waren. Das warf ein schlechtes Bild und wir wurden uns in der Koalition sehr schnell einig, die Ansätze für das Handwerk wieder zu erhöhen. Dies geschah übrigens in einem sehr guten Dialog mit dem Wirtschaftsminister selbst - auch dafür Dank. Die traditionellen Stützpfeiler der Thüringer Wirtschaft dürfen wir nicht verkümmern lassen. Es gilt hier, auch zukünftig einen guten auskömmlichen Rahmen zur weiteren Entwicklung zu bieten. Dazu, liebe Kollegen, bedurfte es keines liberalen Antrags, auch wenn die FDP dies heute gern so darstellen möchte. Aber, das sage ich mit Blick auf den Sport, ich sehe es sportlich. Was zählt, ist das Ergebnis, und das ist für das Handwerk und somit für uns alle gut. Das Handwerk, die Wirtschaftsmacht von nebenan, davon partizipieren wir alle, deswegen ist es müßig, darüber zu streiten. Gut ist es, dass der Rahmen für das Handwerk steht.
Sieh es doch auch sportlich, Uwe.
Das kannst du gern machen, ich bin neugierig darauf. Allzu viele Reden höre ich von dir nicht mehr.
Damit im Übrigen kein falscher Eindruck entsteht, ungeachtet von Kritik im Detail, die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen des Freistaats, auch um globale Wachstumsmärkte in der Energie- und Kohlenstoffwende sowie Ressourcenschonung zu partizipieren. Wir legen aber wert darauf, dass alle Zukunftsbemühungen gleichmäßig über die drei Ressorts Wirtschaft, Verkehr/Bau und Umwelt - ich habe das gesehen - abgedeckt werden und hoffentlich im Abgleich und in Ergänzung auch in Ihren Haushalten manifestiert werden. Insgesamt bitten wir um Zustimmung des Einzelplans 07. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Leukefeld, das ist natürlich kein Alibigesetz, was die Landesregierung vorgelegt hat, sondern ein Gesetzentwurf und Gesetzentwürfe können im parlamentarischen Gang beraten werden. Insofern ist es auch nicht richtig, was Frau Hitzing sagt, dass es ein Absprachegespräch zwischen den Koalitionsfraktionen ist. Ich habe es genau erst dann gelesen, als es uns zugeleitet worden ist. Änderungen sind möglich, die können Sie ja auch machen, Sie brauchen nicht jedes Mal einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben, sondern können sich da auch mit einbringen.
Wir sind auch in einigen Punkten gar nicht so weit auseinander, denn auch wir nehmen die Ängste und Sorgen der Beschäftigten im Einzelhandel sehr ernst. Wir haben damals das Gesetz verabschiedet und auf den Weg gebracht, weil wir der Meinung waren, so wenig Staat wie nötig, Entbürokratisierung, das war der Weg. Wir haben gesagt, sollen doch die Geschäfte öffnen, wie es die Marktlage erfordert.
Das war die Grundaussage. Es ging einher damit, dass auch immer wieder suggeriert wurde, es führt zu mehr Einstellungen in den Geschäften und im Einzelhandel.
Das war die Grunddebatte. Heute stellen wir fest, das ist nicht eingetreten.
Deswegen muss man darüber nachdenken, wie das Gesetz nachgebessert werden muss.
Ich persönlich denke auch, wenn die Mehrheit der Meinung ist, dass eine Öffnungszeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr nicht sinnvoll ist, muss man darüber reden, muss man schauen und muss Veränderungen suchen, keine Frage.
Aber wenn wir das Thema bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich ernst nehmen wollen - und jetzt bedaure ich es wirklich, dass Heike Taubert nicht da ist, wir sind nun wirklich auch freundschaftlich verbunden und ich werde es ihr dann draußen noch mal sagen oder im Ausschuss -, bin ich der Meinung, geht der Regierungsvorschlag, einen Samstag für Familien freizuschalten, nicht weit genug.
Ich sage für meine Fraktion: Wenn wir das Thema anpacken, dann sind zwei Samstage der bessere Weg. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernsthaft zu betreiben. Dafür will ich werben und dafür werde ich auch im Ausschuss streiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich die Unterschrift unter dieser Aktuellen Stunde las, da musste ich die Brille abnehmen und mir die Augen reiben. Hatte die Landtagsverwaltung etwa den Absender mit der FDP verwechselt? Ich habe mich schon gewundert, dass die GRÜNEN hier als Lobbyisten für die Thüringer Wirtschaft auftreten, Herr Adams, welch eine Metamorphose.
Oder ist es doch nur Stimmungsmache oder wollten Sie hier als Spaltpilz in die Koalition reinwirken? Sie
haben es gezeigt, das war Ihr Ansatz, haben hier einen bunten Korb voller Äpfel und Birnen - noch nicht reif - präsentiert. Machen Sie sich keine Hoffnung, ich werde die jüngste Debatte um die Förderpolitik des Freistaats nicht weiter anheizen. Denn die Ausformung von Förderrichtlinien des TMWAT ist nur ein kleiner Baustein in der Gesamtrahmensetzung für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat. Ich werde darauf zurückkommen. Natürlich ist Subventionspolitik von politischen Mehrheiten und Stimmungen des Mainstreams abhängig, auch wenn der Gesetzgeber von Bund und EU enge Leitplanken vorgibt. Die politische Nuancierung von Richtlinien bleibt Ländersache und damit - Gott sei Dank oder leider - episodenhaft. Ich denke, die GRÜNEN wissen am besten, was ich damit meine, zum Beispiel in Sachen Überförderung von Maßnahmen Ihrer Couleur.
Was aber Gift unter anderem für jede unternehmerische Planung ist, sind tatsächlich Unstetigkeit, Sprunghaftigkeit und wechselnde Vorzeichen im Fördergeschäft. Bei dieser Bewertung der gegenwärtigen Situation bleibe ich. Ich denke, eine stabile Koalition hält das eben auch aus. Es wäre ja schlimm, wenn wir uns nur Wattebällchen zuwerfen würden. Die Unternehmen beklagen tatsächlich zurzeit Unstetigkeit mittlerweile viel mehr als mangelnde finanzielle Mittel. Im Gegenteil, viele Unternehmen haben mit Subventionen überhaupt nichts mehr am Hut, das ist auch gut so, weil sich glücklicherweise auch die Liquidität der Unternehmen deutlich verbessert hat.
Weil mir oft vorgeworfen wird, meine Damen und Herren, ich sei ein reiner Wirtschaftslobbyist - nein, ich verschließe nicht die Augen vor Mitnahmeeffekten und Dauersubventionären. An diese Adresse kann ich nur sagen, stellt euch um, ein Wunschkonzert um Fördermittel wird es nicht mehr geben, da wird kein Jammern oder Trommeln mehr helfen.
Aber man muss es auch klar sagen und darf nicht auf das nächste Jahr verweisen, das gehört auch dazu. Subventionen in den Wettbewerb sind und waren ein großes Privileg und dem Nachholbedarf Thüringens aus der unsäglichen Hinterlassenschaft vor 20 Jahren geschuldet. Seit 1990 sind zweistellige Euromilliardenbeträge vom Bund nach Thüringen geflossen. Das sind Steuermittel, eine Beliebigkeit in deren Verwendung darf es in Deutschland nicht geben.
Meine Damen und Herren, was aber das Zusammengehen von Politik und Wirtschaft und Transparenz angeht, was Sie hier offensichtlich anmahnen, aus meiner Sicht umfasst das mehr als nur diese Förderrichtlinie des Landes. Sie umfasst die Ge
samtheit der Rahmenbedingungen und tangiert letztlich auch Entscheidungen von Gemeinderäten.
Seit 2003 analysiert eine Clearingstelle beim Wirtschaftsministerium, wo Reibungsverluste zwischen Wirtschaft und Verwaltungshandeln bestehen, und setzt Empfehlungen der Wirtschaft um. 2009 ist hierzu ein Umsetzungsbericht vorgelegt worden. Ich denke, das ist Wirtschaftspolitik vor Ort - an die Adresse der GRÜNEN an dieser Stelle -, restriktive und nutzlose Umweltstandards werden insbesondere dort angemahnt. Die IHK Erfurt führt dieses Projekt des wirtschaftsfreundlichen Verwaltungshandelns insbesondere im kommunalen Bereich im Übrigen fort. Minister Mächnig, Mächtig - Entschuldigung, Herr Minister -; ich wollte sagen, Herr Minister Machnig hat im Frühjahr in einer mächtigen Rede
seine Unterstützung zugesagt. Ich denke, das ist ganzheitliche Wirtschaftspolitik Hand in Hand mit den Akteuren vor Ort, denn dort spielt die Musik. Wenn Thüringen als investorenfreundlichste Region eingestuft wird, bleibt das hoffentlich auch so.
Meine herzliche Bitte an Sie, Herr Minister, nehmen Sie die Hinweise der Akteure der Thüringer Wirtschaft wirklich ernst und binden Sie diejenigen, die den Karren in diesem Land ziehen, hier im Lande ehrlich und offen mit ein; das auch, wenn diese mit manchen Entscheidungen nicht einverstanden sind und diese kritisch bewerten. Dann wird auch Wirtschaftspolitik weiter so gut funktionieren wie bisher im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Sie haben gesagt, er kann nicht, er kann doch. Meine Damen und Herren, Herr Minister, Sie haben gesagt, Kriterien sollen neu definiert werden, bin ich völlig bei Ihnen. Also doch ein Änderungsbedarf bei der Linie, finde ich gut. Die Kammern haben auch gute und tragfähige Vorschläge gemacht. Ich denke, wir werden es dann noch mal erneuern. Sie werden mit denen reden, finde ich super. Was mir gut gefallen hat, dass Sie die Aussage getroffen haben, 40 Mio. GRW vorgezogen auf 200 Mio., auch ok., in die einzelbetriebliche Förderung und haben daraus das Fünffache an Investitionssumme herausgeholt. Finde ich gut, weil nämlich bei der Infrastrukturförderung werden 90 Prozent Förderung ausgegeben, und da will ich zu meinem Punkt kommen, nur 10 Prozent Eigenanteil gesetzt, was meist auch aus Steuermitteln kommt. Also, meine Bitte, Herr Minister, dass Sie auch zukünftig bei diesem großen Antragsvolumen das Förderverhältnis, was derzeitig bei 60 zu 40 einzelbetriebliche zu Infrastrukturförderung steht, ändern, und zwar - die Möglichkeit ist ja, Sie sind mächtig genug, können das machen - von 80 zu 20; 80 Prozent einzelbetriebliche Förderung, 20 Prozent Infrastrukturförderung. Dann können wir mehr Anträge bedienen, Sie schmunzeln schon, Sie kennen meine Richtung, ich sage es nicht. Das ist der richtige Weg, denn das ist Wirtschaftsförderung pur. Dadurch werden Aufträge in der Fläche generiert, werden Ingenieurbüros beauftragt und kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe bekommen viel mehr Aufträge. Das spült auch Geld in die kommunalen Kassen, die klamm sind. Deswegen meine herzliche Bitte, Änderung des Verhältnisses im nächsten Jahr von 60 : 40 auf 80 : 20 und dann sind wir ein ganzes Stück weiter. Wir können nicht alle befriedigen, aber zumindest geht es in die richtige Richtung. Vielen Dank. Ich habe auch mein Zeitlimit so gesetzt, dass die anderen noch drankommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Redebeitrag von Frau Leukefeld hat mich jetzt doch noch einmal nach vorn getrieben. Grundsätzlich bleibe ich bei der Aussage meiner Kollegin Holzapfel, dass der Antrag nicht genügend Substanz bietet, um ihn weiter im Ausschuss zu beraten. Aber den Antrag in Bausch und Bogen hier zu verreißen, finde ich auch schlecht, denn eines - und dazu stehe ich - habe ich dem Antrag entnommen, dass Gesundheitsprävention der Ansatzpunkt des Antrags der Kollegen der FDP ist. Wenn wir darüber reden, auch über perspektivischen Personalabbau in unseren kommunalen Verwaltungen, wissen wir doch alle, dass das nicht von heute auf morgen geht. Deswegen sollte man die Angebote der Kassen
sehr wohl nutzen und sollte Gesundheitsprävention in unseren Häusern anbieten und auch nutzen, was im Übrigen gemacht wird. Wenn ich in den Bereich der Ministerien gehe und mich dort umhöre, weiß ich, dass das hinreichend getan wird, um eben den Ausstieg auch ordentlich gestalten zu können. Ich denke, das ist ein Thema, das müssen wir auch nach außen tragen und müssen ehrlich damit umgehen, dass wir den Leuten, die wirklich fleißig arbeiten und nicht schauen, wie sie sich den Tag über beschäftigen, Möglichkeiten bieten, die Angebote der Kassen zu nutzen, um Gesundheitsprävention zu betreiben. Das war mir wichtig, an der Stelle noch einmal deutlich zu machen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Der Ausspruch, den ich meinem Beitrag voranstelle, gilt sowohl für den Antrag der Kollegen der FDP als auch für die Änderungen der Richtlinie durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute mit einem Antrag - Herr Hausold hat es schon gesagt - in dritter, aber leider nicht in wesentlich verbesserter Auflage zu tun, von der Fraktion der FDP, einer Partei, die es eben schon immer gewusst hat, wie es funktioniert, mit der liberalen Marktwirtschaft ohne Grenzen und ohne Leitplanken und, liebe Kollegen, ich bedauere das als Vertreter des bürgerlichen Lagers sehr, dass Sie mit diesem Wissen gerade dabei sind, grandios zu scheitern und genauso verhält es sich auch mit die
sem Antrag. Da versucht nun ein Mitglied der Landesregierung, dem Missbrach der Leiharbeit entgegenzuwirken. Wie sich herausstellt, zwar mit den falschen Instrumenten und einer nach unserer Auffassung unzulässigen Pauschalbestrafung von Unternehmen mit Zeitarbeitern, aber immerhin, ein Zeichen gegen Missbrauch und Lohndumping.
Vielen Dank, Herr Kollege Lemb. Die FDP plädierte in der letzten Plenardebatte, in der der Antrag auflag, für Rückgängigmachen, nunmehr für Verändern, ohne - und das ist das Bedauerliche - Alternativen aufzuzeigen. Das meine ich damit, mit dem Scheitern. Wir müssen dazu kommen, wenn man kritisiert, auch aufzuzeigen, was zu verändern ist. Ich denke, dazu sind Sie auch in der Lage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns alle einig, es muss aufhören mit diesem Schleckern auf Kosten der Arbeitnehmer.
Übrigens hat auch Schlecker aufgrund des öffentlichen Drucks seiner eigenen Verleihfirma gekündigt und versucht angesichts roter Zahlen, sein Image zu verbessern. Es ist Bewegung in diese Angelegenheit gekommen. Wir dürfen hier alle gemeinsam nicht nachlassen. Die Leiharbeit muss raus aus der Ecke der prekären Beschäftigung. Jeder hier im Haus kennt solche Fälle in seinem Wahlkreis. Unser damals noch CDA-Vize Gustav Bergemann hat das bereits vor Wochen mit bewegenden Worten zum Ausdruck gebracht, was uns, glaube ich, über die Fraktionsgrenze hinweg gerührt hat. Auch die Zeitarbeit selbst will, dass endlich aufgeräumt wird mit den schwarzen Schafen. Nur die FDP erwähnt das in ihrem Antrag mit keinem einzigen Wort; von einem eigenen Vorschlag, liebe Kollegen, in Richtung Ihres Bundesministers, unseres Bundesministers Rösler, ganz zu schweigen. Wir müssen ganz einfach initiativ werden, um Leiharbeit zu begrenzen. Das sind doch die Punkte, die man ansprechen muss. Ich denke, da sind wir uns auch einig.
Zur Sache selbst: Was ist passiert? Mit der Änderung der GRW-Richtlinie für die gewerbliche Wirtschaft zum 1. April wollte Minister Machnig offensichtlich ein Zeichen setzen gegen den Missbrauch der Leiharbeit, indem er solche Unternehmen in der Förderhöhe für Erweiterungsinvestitionen nach unten abstuft. Da steht zunächst die Frage: Kann die Landesregierung überhaupt in das Fördergebilde der GRW als Bund-Länder-Programm eingreifen? Das ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Ja, sie kann. Im Koordinierungsrahmen der GRW als gesetzliche Grundlage ist es ausdrücklich Sache der Länder, im Gefüge der vorgegebenen Maßnahmen und Förderhöhen des Koordinierungsrahmens eige
ne Förderprioritäten zu setzen, zum Beispiel in Form eines Bonussystems. Thüringen hat bekanntermaßen eine solche Zuschlagsmatrix. Voraussetzung ist aber, dass die zentralen Förderziele ausschließlich auf den Regionaleffekt für Wertschöpfung und Beschäftigung fokussiert werden. Zum Beispiel muss der Arbeitsplatzeffekt nachgewiesen werden, und zwar in Form von Dauerarbeitsplätzen. Also das Unternehmen kann eigentlich gar keine Zeitarbeiter im Zusammenhang mit einem Fördervorhaben einstellen, völlig klar. Auch die verständliche Neigung, im Augenblick populäre Politikziele insbesondere aus Parteiprogrammen als Förderziele zu fixieren, wie zum Beispiel die Verbesserung der Einkommenssituation der Leiharbeit - so wünschenswert dies auch sein mag -, steht in keinem Sachzusammenhang zu den Förderzielen der Investitionsförderung der GRW.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz und gar grenzwertig sind pauschale Diskriminierungen ganzer Unternehmensgruppen. Leiharbeit - und das sage ich ganz deutlich - ist keiner kriminellen Vereinigung entsprungen, sondern von einem eigenen Rechtsrahmen abgedeckt, an dem vor allem RotGrün 2003 mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung mit Auswirkungen bis heute maßgeblich mitgewirkt hat.
Das wird dann immer ganz schnell vergessen. Damals hatte man zwar Equal Pay ins Gesetz geschrieben, aber man hat Ausnahmen zugelassen, die heute zum Teil zu dem Wildwuchs der Umgehungstatbestände führen. Da müssen wir ansetzen und müssen rangehen an die Sache. Auch das Diskriminierungsverbot, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein hohes Rechtsgut. Ich wage und da komme ich ein Stück zum Antrag der Kollegen der FDP zurück - gar nicht an die erste Klage eines Unternehmens zu denken, deren Investitionsförderung für eine wichtige Anlage abgelehnt wird, die vielleicht 20 zusätzliche, hoch qualifizierte Arbeitsplätze schafft, nur weil Zeitarbeiter kurzfristig das Unternehmensumfeld im Werkhof neu gestalten. Das ist natürlich konstruiert, aber Herr Minister bzw. Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich, dass so etwas ausbleibt, insbesondere mit Blick auf die europäischen Wettbewerbshüter? Ich denke nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Kritik für die vielen Einzelverfehlungen im Zusammenhang mit der Leiharbeit, die CDU-Fraktion lehnt klar und deutlich eine Pauschalverteufelung der Zeitarbeit ab
vielen Dank, Kollege Barth -, denn die Zeitarbeit spielt die bekannte Pufferfunktion, ohne die Unter
nehmen manchen Auftrag vor allem in Phasen des Konjunkturaufschwungs nicht annehmen könnten. Zwar ist die Sprungbrettfunktion der Zeitarbeit noch umstritten, aber die Zeichen mehren sich, dass es nennenswerte Übernahmen in die Stammbelegschaft gibt. Ich habe erst in der letzten Woche in einem Unternehmen zur Kenntnis nehmen dürfen, dass gleich in dem Unternehmen, was ich besucht habe, in einer Woche drei Zeitarbeiter in Festanstellung übernommen worden sind. Ich denke, das ist der richtige Weg.
Ja, es wird Realität werden. Ich darf auch daran erinnern, dass einer der schwerwiegenden ökonomischen Nachteile Thüringens in der geringen Betriebsdichte liegt. Sie liegt mehr als ein Drittel unter dem westdeutschen Durchschnitt. Damit verbunden sind die bekannten Rückstände in Produktivität und der Forschungs- und Entwicklungsintensität. Das heißt, es kommt darauf an, Betriebswachstum zu generieren, insbesondere im Fall technologieorientierter Unternehmen. Ich denke, in die Richtung ging auch der Hinweis der Kollegen der FDP, im Einzelfall auch über die Zwischenschaltung von Zeitarbeit. Das muss möglich sein. Die geänderte Richtlinie wirkt in diesem für Thüringen so wichtigen Aufholfeld des Betriebswachstums zumindest psychologisch kontraproduktiv.
Übrigens, und das hat auch Herr Hausold schon angesprochen, Deutschland nimmt mit 2 Prozent aller sozialversichersicherungspflichtigen Beschäftigten der Zeitarbeit - mir liegt diese Zahl des IAB aus 2008 vor - einen Mittelplatz ein. Die westeuropäischen Industrieländer, mit Großbritannien an der Spitze, liegen bei bis zu 4 Prozent. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier heißt es bitte schön, auf dem Teppich bleiben. Ich denke, wir sollten vielmehr den Zeitarbeitsunternehmen bei ihrem Bestreben, aus der Schmuddelecke herauszukommen und sich in einer Art Selbstreinigung ihrer schwarzen Schafe zu entledigen, auch eine faire Chance geben.
Ich schlage deshalb vor, den Antrag zum Anlass zu nehmen, Beteiligte und Betroffene der Zeitarbeit in einer Anhörung Gelegenheit zu einer Lageeinschätzung zu geben. Ich beantrage daher für meine Fraktion die Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir debattieren heute über eine Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung zu fiskalischen Effekten eines flächendeckenden Mindestlohns. Ich bin mir nicht sicher, meine Damen und Herren, ob Bewertungen von Gutachten Ziel einer Aktuellen Stunde sein sollten. Denn mir fallen auch gleich mehrere Gutachten zu diesem Thema ein, die schlichtweg ein anderes Bild zeichnen, zum Beispiel die Einschätzung des nicht ganz unmaßgeblichen Sachverständigenrats, der eindringlich vor der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland warnt. Wenn wir also dieses Tor öffnen, könnten wir hier bald verschiedenste Gutachten je nach Auftraggeber behandeln. Aber sei es drum, wir haben das Thema auf der Tagesordnung und die Mehrheit der CDU-Fraktion - ich sage ausdrücklich die Mehrheit, Gustel Bergemann - hat natürlich hierzu eine dezidierte Meinung. Die Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung ist mit Simulationsrechnungen der Prognos AG gespeist, die auftragsgemäß schematisch Mehreinnahmen und Minderausgaben des Staates bei sofortiger Einführung eines Flächenmindestlohns addieren. Die Zahlen haben wir alle gehört von meinem Kollegen Lemb, die muss ich jetzt nicht noch einmal sagen. Hinzugeschlagen werden die sogenannten Zweirundeneffekte, die aus einer erwarteten Kaufkrafterhöhung resultieren, also insgesamt das altbekannte keyne
sianische Weltbild meiner sozialdemokratischen Partner hier. Für sich genommen ist gegen einen solchen Schritt nichts zu sagen. Auch Ökonomen streiten nach wie vor um die Richtigkeit der Ansichten von Keynes, der unter anderem die Erhöhung der Massenkaufkraft durch Lohnerhöhungen in den Vordergrund stellt. So weit, so gut. Was ich allerdings an der Expertise bemängele, ist die allzu eindimensionale Herangehensweise an dieses wirklich extrem komplexe Thema. Wechselwirkungen und ökonomische Rückkopplungen infolge der Einführung eines Flächenmindestlohns, zum Beispiel negative Beschäftigungseffekte, hohe Einstellungsbarrieren für niedrig qualifizierte Arbeitslose oder aber die zentrale Frage der Produktivitäts-Lohn-Balance werden völlig ausgeblendet. Und das geben die Autoren übrigens auch unumwunden zu. Man kann das nachlesen.
Aus unserer Sicht ist die Expertise ein interessanter Baustein in der Debatte um den Mindestlohn, hilft uns aber im Moment nicht weiter. Ich sehe auch kein Argument, den von der CDU-geführten Bundesregierung deutlich vorangebrachten Pfad der von den Tarifpartnern ausgehandelten Branchenmindestlöhne zu verlassen. Dass das noch zu wenige Branchen sind, steht auf einem anderen Blatt. Wir können die Tarifpartner aber auch nicht zwingen. Die Tür steht jedenfalls sehr weit offen. Es ist in jedem Fall besser, Schritt für Schritt und ausgewogen voranzugehen, als das Kind mit dem Bade in Form einer staatlichen Lohnfestsetzung auszuschütten mit unabsehbaren Folgen für voraussichtliche Reparaturen ohne Ende. Frau Siegesmund, in den so oft gepriesenen europäischen Mindestlohnländern trifft man mittlerweile auf so viele branchenbezogene Ausnahmetatbestände oder auch für Jugendliche, dass ich mir tatsächlich den deutschen Weg der tariflichen Branchenmindestlöhne schlicht und einfach vorziehe.
Das ist übrigens auch der bewährte Ansatz bei unseren skandinavischen Partnern. Ich habe im Übrigen die Idee noch nicht aufgegeben, Arbeitgeber mit staatlichen Lohnergänzungen für gering produktive Tätigkeiten vor allem für benachteiligte Langzeitarbeitslose zu fördern. Insofern, meine Damen und Herren, ist mit dem Richtlinienentwurf des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen eine richtige Richtung eingeschlagen worden. Aber ich warne davor, mit solch einer Richtlinie durch die Hintertür den flächendeckenden Mindestlohn in Thüringen einführen zu wollen.
Im Entwurf steht es vielleicht drin. Ich kann davor nur warnen. Wenn es nicht so ist, ist es umso besser, dann wäre ich auch dankbar. Ich will es nur angesprochen haben, weil sich schlicht und einfach die Welt voranbewegt und die Ticker manchmal auch bei uns tickern. Ich kann an meine Kollegen der SPD abschließend nur appellieren: Lassen Sie uns den durch den damaligen Arbeitsminister eingeschlagenen Weg der tariflichen Branchenmindestlöhne fortsetzen mit dem gemeinsamen Anliegen: Zur sozialen Marktwirtschaft gehört, dass gute Löhne für gute Arbeit auch gezahlt werden müssen. Diese Botschaft geht insbesondere auch an unsere Arbeitgeber hier im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Berninger. Sie wissen, dass ich mich auch ein bisschen mit dem Thema beschäftige. Für mich persönlich eine Lernfrage: Können Sie mir sagen, wie viele Anträge es eigentlich in Thüringen auf Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus der Klientel, von der Sie sprechen, tatsächlich gegeben hat und wie viele Anträge es zu Berufszugang und beruflichen Qualifizierungen bei den Handwerkskammern im letzten Jahr gegeben hat? Nur dass man auch einmal die Größenordnung hat. Ich bin bei allem bei Ihnen, was Sie sagen, dass man hier ernsthaft mit dem Thema umgehen muss, aber ich glaube - und deshalb stelle ich die Frage -, man muss auch sagen, über welche Größe der Personengruppe man hier spricht. Deshalb die Frage: Können Sie mir die Zahl nennen?
Okay, es sind 2 Prozent und weniger als 30 im letzten Jahr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, fast am Ende der spannenden Debatte, Herr Adams, möchte ich auch gern noch einmal für meine Fraktion reflektieren und ich möchte mit dem Satz beginnen: Niemals waren mehr Menschen in Deutschland, insbesondere auch hier im Freistaat Thüringen, in Arbeit als gerade jetzt.
Trotzdem ist es richtig, Fachkräftebedarf ist ein akutes Thema und die Problemlösung ist relativ einfach. Herr Adams, das hat auch Herr Bergner gesagt: Grundsatz ist, guter Lohn für gute Arbeit. Das ist so, dazu stehen wir. Hierzu fordere ich die Unternehmen auch auf. Eines gesetzlichen Mindestlohnes bedarf es, glaube ich, dazu nicht.
Wir haben einen Fachkräftebedarf von rund - Frau Leukefeld hat es vorhin richtig gesagt -, 200.000 Fachkräften. Dabei geht es bei 180.000 um Neubesetzungen - haben Sie gesagt - und 20.000 Stellen sollen neu aufgrund der prosperierenden Wirtschaft besetzt werden. Auch klar, komme ich wieder dazu: Wirtschaft geht gut und wir können auch mit gutem Recht fordern, dass die Menschen, die arbeiten, auch ordentlichen Lohn bekommen, aber Löhne sind nun mal an Produkte gekoppelt. Ich muss Ihnen das alles nicht noch mal erklären, an welche Bedingungen das geknüpft ist.
Nun teile ich diese Zielgruppen mal ein in zwei Zielgruppen. Einmal in die jungen Menschen, die wir haben und die wir als Fachkräfte gewinnen wollen. Hier, sage ich klar und deutlich, müssen die vorhandenen Instrumente, die wir haben, schlicht und einfach auch viel besser genutzt werden. Wer nutzt von den Unternehmen heute den Berufswahlpass? Wer fragt bei einer Bewerbung nach dem Berufswahlpass? Sie kennen das, es macht keiner.
Die Instrumente liegen da und werden nicht genutzt. Also fordern wir doch die Unternehmen auf, und das wäre meine Bitte an das zuständige Ministerium, das mit zu kommunizieren. Nutzt die Instrumente im Übrigen auch in Richtung Kultusministerium. Es nützt nichts, wenn Berufswahlpässe in den Aktenschränken verstauben oder der Fachkräfteatlas für die Zukunft Thüringens, der von der IHK zu Ostthüringen entwickelt worden ist, an allen Schulen in meinem Landkreis oder in meinem Wahlkreis vorliegen und niemand kennt das Ding, niemand arbeitet damit. Damit muss man einfach umgehen. Nun nur zweiten Gruppe: Die zweite Gruppe, die wir für unsere Fachkräfte ertüchtigen müssen, das sind schlicht und einfach die älteren Menschen. Die Menschen, die älter sind als 50, die haben eine wesentliche Voraussetzung. Die haben
alle einen guten Berufsabschluss gemacht und die haben Berufserfahrung. Genau da, denke ich, sollte unsere Forderung - und das vermisse ich in Ihrem Antrag - sein, die Bundesagentur aufzufordern, bei ihrer Vermittlungstätigkeit einfach umzusteuern und auch in der Förderung dafür zu sorgen, bei Vermittlung und Förderung, dass genau diese Menschen nicht in die Zuständigkeit des SGB II kommen, wo sich dort Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt.
Das muss doch unser Ansatz sein. Aber vielfach erlebt man ja, dass dort ausgesessen wird und es wird gesagt, na ja, das wird sowieso nichts, und dann rutschen sie ins SGB II und die Statistik passt dann wieder. Das ärgert mich einfach.
Das sind Ansatzpunkte, die muss man einfach angehen.
Ein Wort oder zwei Sätze zum Thema Leiharbeit. Zeitliche Begrenzungen; ich bin sehr dafür, für die zeitliche Begrenzung von Leiharbeit. Ich habe kein Verständnis, dass es jahrelange Zeitarbeit gibt eines einzelnen Zeitarbeiters an einer Stelle. Das gibt es einfach, dass jemand in Zeitarbeit ist und zehn Jahre in einem Unternehmen. Da muss der Unternehmer letztendlich auch sagen, den stelle ich jetzt ein, Ende der Lesung. Dafür habe ich kein Verständnis und das soll der Gesetzgeber auch regeln.
Equal Pay auch in Leiharbeit ist okay. Fasching ist vorbei, aber reimt sich. Mindestlohn im Bereich Leiharbeit - auch okay, ist aber auf dem Weg. Verzicht auf Leiharbeit, sage ich klar Nein, denn atmende Märkte brauchen Flexibilität und das bietet dieses Segment. Wir können darauf nicht verzichten, aber die Konditionen sind deutlich zu ändern und zu verbessern.
Thema - ich komme nachher noch einmal kurz dazu - ThAFF: Ich weiß jetzt nicht, wer es gesagt hat, ThAFF ist taff, okay, guter Satz. Ich bin dankbar, dass die Landesregierung reagiert hat. Genau ihrer Kritik folgend mit den 500 Menschen für 2 Mio. € Frau Leukefeld hat es, glaube ich, gesagt -, da muss man nachsteuern und muss das Konzept ändern, wenn man merkt, dass irgendwas nicht so richtig funktioniert. Aber ich möchte trotzdem sagen, wir sollten das Bemühen der Menschen, die in UFaS gearbeitet haben, auch nicht schmälern und sagen, alles Grütze. Nein, das ist nicht so. Es ist umgesteuert worden, auch ThAFF ist zwar taff, aber das ist eben nicht das Ende der Fahnenstange. Ich hoffe heute schon, Herr Staatssekretär, auf ThAFF 2.0.
Ein Wort zum Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Herr Recknagel, Entschuldigung, ich habe Sie vor
hin als Herr Bergner angesprochen, sehen Sie es mir nach. Sie sagten, hier arbeiten zukünftig Fachkräfte und zahlen Steuern. Wenn das so ist, und das wird in den meisten Fällen so sein, dann ist das okay, da bin ich völlig bei Ihnen. Aber, und hier muss ich noch einmal zum Thema Leiharbeit zurückkommen, warum es so wichtig ist, auch hier einen Mindestlohn einzubeziehen. Denn es ist durchaus möglich, dass genau über dieses Segment Menschen sittenwidrig bezahlt werden. Ich will es an einem Beispiel festmachen: Man stelle sich vor, die Kirschernte ist vorbei und Mon Chérie beginnt die wunderschönen Pralinen, die wir gern verschenken, die im Übrigen in Thüringen verpackt werden, in Mühlhausen, die suchen jetzt Kräfte zum Verpacken. Da kommen jetzt nach dem Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit Menschen hierher und arbeiten, weil das eben nur für eine begrenzte Zeit gemacht wird, für ganz wenig Geld. Das Unternehmen organisiert sogar die Unterkunft. Die kommen in Deutschland an, melden sich an, bekommen einen nicht auskömmlichen Lohn und das Ende des Liedes ist, diese Menschen belasten unsere Sozialkasse. Das dürfen wir nicht vergessen.
Deswegen braucht es eine Regelung in diesem Segment. Ich wollte es einfach nur mal angesprochen haben.
Zu guter Letzt das Thema Sozialwirtschaft: Herr Kubitzki, wir brauchen grundsätzlich in Thüringen eine landesweite Sozialnetzplanung. Ich glaube, da sind wir uns mittlerweile alle auch Gott sei Dank einig. Für den Sozialbereich brauchen wir eine Verbesserung der Verdienst- und Arbeitsbedingungen; Tariflöhne für alle Sozialhilfeträger, Steigerung im Lohnniveau und Entlastungen im Arbeitsumfeld müssen diese Berufe schlicht und einfach attraktiver machen. Da, lieber Herr Kubitzki, ärgert es mich schon, wenn ich feststelle, dass sich Verbände, die sich „sozial“ nennen, den Pflegebereich zum großen Teil ausgliedern, um eben keine auskömmlichen Löhne zahlen zu müssen. Ich denke, hier sind gute Beispiele auch gefragt und die Kritik sollen sich diese Leute, die ich jetzt nicht beim Namen nennen möchte, aber die jeder kennt, wirklich mal zu Gemüte führen. Im Übrigen schließe ich mich meiner Kollegin Holzapfel an. Wir lehnen den Antrag ab, weil er im Wesentlichen keine neuen Aspekte enthält und die Debatte war trotzdem gut und hat zur weiteren Erhellung beigetragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zügiges Beraten von Gesetzen und Anträgen beginnt bei der Einbringung immer mit zügigen und kurzen Redebeiträgen. Ich will versuchen, dies hier zu machen. Denn Einbringung heißt ja, das Gesetz einzubringen und am Ende fachlich im Fachausschuss zu beraten. Nichtsdestotrotz, Herr Hausold, einige Ihrer Hinweise werden wir gern aufnehmen. Im Fortgang meiner Ausführungen werde ich versuchen, Ihre Fragen mit zu beantworten, und das in aller Kürze.
Ziel meiner Fraktion war es bereits seit der letzten Legislatur, das Gesetz aus dem Jahr 1991 zu novellieren. Herr Hausold hat es gesagt, das ging sehr zögerlich vonstatten. Auch während der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag wurde lediglich die Option einer Gesetzesnovelle festgeschrieben. Das war so, das hat mir nicht in jedem Punkt gefallen. Aber solche Dinge werden eben getragen von Kompromissen, und zu dem stehe ich auch.
In der Wertung der Anhörung zum Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz - das im Übrigen ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist, hier reden wir aber über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD - haben zahlreiche und teilweise recht umfangreiche Anregungen stattgefunden, die wir ernst genommen haben. Somit wurde auch eine Trennung der Teile Vergabe und Mittelstandsförderung auf den Weg gebracht. Das zu Ihrer Frage, Herr Hausold. Wenn man mit den Menschen redet und sich Anzuhörende einlädt und die Mehrheit sagt, das, was hier aufgeschrieben ist, findet nicht unsere Zustimmung und ist ordnungspolitisch falsch, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Die Koalitionsfraktionen haben sich zusammengesetzt und gesagt, wir trennen hier und bringen beide Teile, die man sehr wohl auch im Zusammenhang sehen kann, einzeln. Mittelstandsförderung und Vergabe kann man, wenn man will, auch im Zusammenhang sehen, aber ordnungspolitisch passt es nicht zusammen, da bin ich bei Ihnen. Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ich denke, damit ist die Frage beantwortet. Wir haben die Anzuhörenden sehr ernst genommen, wie auch im Teil des Vergaberechts, wo wesentliche Änderungen gemeinsam auf den Weg gebracht worden sind. Dazu stehen wir.
Wir haben den Gesetzentwurf mit einem Rumpf aus den ersten drei Paragraphen erstellt. Ich habe in der Anhörung explizit nachgefragt, ob es damit Probleme inhaltlicher Natur gibt. Dies wurde verneint, die Paragraphen wurden ausdrücklich begrüßt, aber die Trennung wurde angesprochen. Inhaltlich
sind alle Anzuhörenden einverstanden gewesen. Deshalb bilden genau diese Paragraphen den Rumpf des jetzt vorliegenden Gesetzes. Diese wurden wiederum um wichtige aktuelle Herausforderungen ergänzt, wie zum Beispiel den Vorrang privater Unternehmen bei der Erbringung wirtschaftlicher Leistungen, Verbesserung der Ausbildungsreife und Qualität des Fachkräftepotenzials, Vermittlung eines wirtschaftlichen Verständnisses bereits in den Schulen und anderes mehr. Betrachtet man das wiederum mit dem Mittelstandsförderprogramm des TMWAT, kann man nicht, wie heute in der Zeitung zu lesen war, von Mittelstandslyrik sprechen. Ich denke, das passt dann nicht, wenn man solche Aussagen macht, es passt vielmehr sehr gut zusammen, denke ich. Die für uns wichtigsten Punkte sind hier in diesem neuen Gesetz - darauf möchte ich noch kurz eingehen - die klaren Aussagen zur Bildung und Nutzung revolvierender Fonds. Warum? Um auch nach 2013, wenn wir nicht mehr Ziel-1-Gebiet sind, Förderprogramme aufrechtzuerhalten und unser Wirtschaftsministerium in die Lage zu versetzen, auch weiterhin Wirtschaftsförderung tätigen zu können.
Ich denke, es ist mehr als zeitgemäß, eine solche Regelung auch im Gesetz festzuschreiben und ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig war, ein klares Bekenntnis beider Fraktionen zu den wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Das lag auch mir ganz persönlich sehr am Herzen. Es sind, auch wenn ich mit diesem Bild etwas überziehe, Denkstuben oder Wiegen der zukünftigen Leuchttürme der Thüringer Wirtschaft. Diese perspektivisch zu unterstützen und in das Gesetz zu schreiben, ist richtig.
Eine Einwendung noch, Herr Hausold, zur Vorlage zum Mittelstandsbericht: Wir werden das heute noch diskutieren, auch darüber haben wir bei der Erarbeitung des Entwurfs gesprochen und sind bei dem Passus geblieben, diesen Bericht - es steht nicht drin nach fünf Jahren, sondern - einmal innerhalb von fünf Jahren vorzulegen. Wir müssen uns auch bewusst sein, wenn wir von schlanken Verwaltungen reden, dass die Dinge, die wir fordern, am Ende auch leistbar sein müssen. Wir brauchen belastbare Zahlen, die müssen erstellt werden. Das erfolgt nach Nachfrage weitestgehend auch unter Zuhilfenahme externer Büros und kostet letzten Endes auch Geld. Ich denke, wenn man einmal in fünf Jahren, das heißt einmal in einer Legislatur - und ich gehe mal davon aus, dass wir den jetzigen Bericht, den wir bekommen haben, nicht so betrachten müssen, dass wir erst in der nächsten Legislatur noch mal einen bekommen, nein, es wird in dieser Legislatur noch mal einen geben - einen Bericht vorlegt, das ist auskömmlich, um sich mit dem Mittelstandsthema zu beschäftigen. Denn wir machen es ja nicht nur dann, wenn der Bericht vorliegt, sondern genau die Prozesse, die Förderprogramme
unterliegen einer ständigen Evaluation und es ist ein fließender Prozess. Deswegen sind wir der Meinung gewesen, dass dieser Passus, einmal in fünf Jahren, ausreicht. Aber, und damit will ich zum Ende kommen und die Debatte hier nicht in die Länge ziehen, erste Beratung heißt ja, das Gesetz einbringen. Über diese Details fachlicher Natur wollen wir gern im Fachausschuss beraten. Ich denke, die Zeit ist gut gefasst mit der Zielsetzung, im April zum Abschluss zu kommen. Da können wir alle Punkte besprechen, die noch offen sind.
Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Antrag der LINKEN - Soziales Wohnen sichern - folgende Grundaussage: Die CDU-Fraktion bekennt sich hier und heute klar und unmissverständlich zur Thüringer Verfassung. Dort heißt es in Artikel 15: „Es ist ständige Aufgabe des Freistaats, darauf hinzuwirken, dass in ausreichendem Maße angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Zur Verwirklichung dieses Staatsziels fördern das Land und seine Gebietskörperschaften die Erhaltung, den Bau und die Bereitstellung von Wohnraum im sozialen, genossenschaftlichen und privaten Bereich.“ Allein das Zitat zeigt, dass Ihr Antrag entbehrlich gewesen wäre, sofern man sich natürlich grundsätzlich zur Thüringer Verfassung auch bekennt.
Um dieses Staatsziel zu erreichen, bedarf es Ihres Antrags nicht. Die Umsetzung des Artikels 15 ist längst im Gange. CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag deutlich für bezahlbaren Wohnraum als ein Grundbedürfnis der Menschen ausgesprochen. Die CDU steht zu ihrem Wort, die Wohnungsbauförderung in Thüringen auf eine stabile finanzielle Grundlage zu stellen. Zu diesem Zweck werden die im Rahmen der Föderalismusreform bis 2019 übertragenen Mittel für die Wohnungsbauförderung ab 2010 nur noch teilweise als Zuschüsse eingesetzt. Stattdessen soll ein jährlich wachsender Anteil als Darlehen ausgereicht werden und in einen revolvierenden Fonds fließen. Dass darüber hinaus die haushalterischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnungsbauvermögens bereits auf einem guten Weg sind, zeigt ein einfacher Blick in den Haushalt 2011.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Antrag der LINKEN aber auch deshalb ablehnen, weil das Thema bezahlbaren Wohnraums nicht nur aus der linken Tunnelperspektive einer bestimmten Klientel zu betrachten ist, sondern viel breiter angelegt werden muss. Unsere Seniorinnen und Senioren sind in Verbindung mit behindertenund altersgerechtem Wohnen bei diesem Thema nämlich genauso zu berücksichtigen wie eine nach wie vor unbefriedigende Wohnraumsituation für unsere Studierenden z.B. im Raum Jena. Natürlich muss der Fokus auch bei Familien mit einem Einkommen im unteren bzw. mittleren Bereich liegen.
Diese haben am Ende gerade mal etwas mehr zur Verfügung als ein SGB-II-Leistungsempfänger. Wie wollen Sie, meine Damen und Herren der LINKEN, rechtfertigen, dass diese Familien ihre Finanzsituation mit Augenmaß und dem Heizungsthermostat regulieren müssen, während der SGB-II-Leistungsempfänger seine Raumtemperatur im Winter mit dem Fenster regeln kann,
da nach Ihrem Willen alles unabhängig vom Verbrauch bezahlt werden soll. Ich bin dankbar, dass Kollegin Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier ähnlich argumentiert hat und Sie werden damit Ihren Programmen und Aussagen sehr gerecht.
Mit uns jedenfalls ist ein solcher Freifahrtschein auch in Zukunft nicht zu machen. Wir als CDUFraktion unterstützen daher nachdrücklich die Bestrebungen, das Subsidiaritätsprinzip auch im Bereich der Berechnung und Anwendung für Kosten der Unterkunft anzuwenden. Wir sollten endlich anfangen, den Verantwortlichen in den Kommunen zu vertrauen, da diese naturgemäß den lokalen Wohnungsmarkt am besten kennen und das Ohr direkt am Bürger haben.
Eine von oben aufgestülpte Lösung, wie von den LINKEN mit ihrem Antrag gefordert, geht dagegen an der Lebensrealität vor Ort und - ich sage das ganz bewusst - wie so oft bei Ihren Anträgen, meilenweit vorbei und hilft dabei den Betroffenen sehr, sehr wenig.
Ich will an der Stelle noch einmal meine Kollegin Leukefeld ansprechen und sie fragen, ob sie vergessen hat, Frau Leukefeld, wie wir gerade zu dem Thema lange und sehr intensiv darum gerungen haben, die ARGEn-Beiräte zu etablieren. Genau, weil das eben, wie ich vorher gesagt habe, der Fall ist, dass die Leute vor Ort um die Betroffenen und ihre Wohnraumsituation wissen. Und jetzt wollen wir das alles wieder infrage stellen.
Wohnkostenpauschalen auf lokaler Ebene sind übrigens im Vergleich weit weniger pauschal als ihr Name vermuten lässt und DIE LINKE in ihren turnusmäßigen Angstkampagnen versucht zu verbreiten. Durch den konkreten kommunalen Bezug kann der Bedarf auf Grundlage des SGB II vor Ort bürgernah und realistisch ermittelt und festgesetzt werden. Das hat die Vergangenheit nun mal so gezeigt. Die Einzelfallgerechtigkeit ist somit weitaus höher, als in der aufoktroyierten Obrigkeitslösung, die dieser Antrag hier anstrebt.
Zur Rechtssicherheit wird außerdem erheblich beigetragen, indem die von den Kommunen erlasse
nen Satzungen auf Antrag durch die Landessozialgerichte zu überprüfen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der kommunale Ansatz ermöglicht zudem, dass die Jobcenter sich endlich wieder ihrer eigentlichen Arbeit widmen können, nämlich der Vermittlung von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt.
Das ist die Kernaufgabe der Jobcenter und da müssen wir alles tun, dass sie die auch erfüllen können.
Zu guter - bzw. in diesem Fall schlechter - Letzt sprechen Sie im Antrag die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft an. In diesem Kontext dürfte doch selbst Ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass die Höhe der Bundesbeteiligung für Thüringen in 2011 bei 24,5 Prozent liegen wird, was eine Steigerung um 1,5 Prozent - das ist nun nicht der große Wurf, aber es ist eben eine - entspricht.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, öffnen Sie also Ihren Blick und reduzieren Sie diesen nicht nur auf den kleinen Ausschnitt, der in ein politisches Kalkül passt, dann kommen wir uns auch bei der Verwirklichung des Staatsziels aus Artikel 15 der Thüringer Verfassung näher, nämlich für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats in ausreichendem Maße angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Ich sagte es am Anfang schon einmal, die CDUFraktion wird aus vorgenannten Gründen Ihren Antrag ablehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Kuschel, geben Sie mir recht, dass über den Haushaltsgesetzgeber die Landesregierung in Form des Innenministeriums alle politischen Parteien zur politischen Bildung finanziert werden, so bei uns zum Beispiel das Bildungswerk der KPV, und genau diese Bildungswerke die originäre Aufgabe haben, genau das zu tun, was Sie hier einfordern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zum heutigen Tage werden Leistungen nach der Mittelstandsförder- und Vergaberichtlinie vergeben. Genau das hat uns hohe Flexibilität gerade in der Zeit der Krise gegeben, denn da waren wir als eines der wenigen Länder in der Lage, die Schwellwerte relativ schnell, ich möchte sogar sagen umgehend, anzuheben und konnten damit dem Mittelstand dort, wo es notwendig war, helfen. Und das war auch gut so.
Die Diskussion um Schwellwerte wird auch in den zukünftigen Gesetzgebungsverfahren eine zentrale Rolle einnehmen und wir werden darüber auch beraten. Herr Staatssekretär, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass HWK und IHK die Notwendigkeit eines Vergabeund Mittelstandsfördergesetzes gestern zustimmend bestätigt haben. Bei der Wertung inhaltlicher Natur allerdings sah das aber völlig anders aus.
Für meine Fraktion und, ich denke, auch für die Kollegen der SPD kann ich sagen, dass wir die hier in vielfältiger Weise getroffenen Anregungen mit Sicherheit aufgreifen werden. Wir haben uns im Ausschuss damit zu beschäftigen, wie diese Hinweise, Anregungen und Kritiken in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Hier baue ich auch, meine sehr geehrten Herren der FDP-Fraktion, auf konstruktive Mitarbeit, wie das gestern
Herr Kollege Recknagel - so meine ich persönlich beispielhaft getan hat.
Ja, das ist so. Man muss schon bei der Wahrheit und bei den Fakten bleiben.
Aber nun zum Antrag der Kollegen der FDP selbst. Grundsätzlich, meine Herren, kann ich Ihre Beweggründe für den Antrag schon verstehen. Aber im Moment sägen Sie eben Sägemehl. Darauf können wir herumreiten, wie wir wollen, Herr Staatssekretär hat es zutreffend gesagt: Wir haben keine statistischen Zahlen, um die von Ihnen gestellten Fragen auskömmlich zu beantworten. Im Übrigen wird unsere Ablehnung auch deshalb erfolgen, wie Herr Korschewsky gesagt hat, weil wir meinen, das passt eher in eine Große Anfrage, weil Punkte dabei sind, die uns auch interessieren und die im weiteren Gesetzgebungsverfahren interessant sind.
Für die Zukunft sieht das mit den Daten natürlich deutlich anders aus. Gerade aus diesem Grund und neben anderen ist meine Fraktion vehement für die gesetzliche Festschreibung einer einheitlichen elektronischen Vergabeplattform eingetreten. Damit hat man dann das Instrument an der Hand, ohne großen bürokratischen Aufwand genau die Daten, die wir jetzt nicht haben, problemlos zu erfassen. Ich denke, das ist ein Punkt, das muss zwingend in einem Gesetz verankert werden. Ich denke, da stimmen Sie mir auch zu.
Abschließend noch ein Satz zur Wertung oder Bewertung des Antrags. Der Punkt I für uns ist als Berichtsersuchen erfüllt, da man nicht mehr erwarten konnte, da statistisches Material fehlt. Punkt II lehnen wir ab mit dem Hinweis, dies in einer Großen Anfrage zu bearbeiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 07 bildet die Grundlage zur Erfüllung wichtiger wirtschafts-, arbeits- und technologiepolitischer Zielsetzungen. Ich begrüße, Herr Minister, ausdrücklich die Reduktion der Ausgaben und Kosten für Sachverständige. Das war eines der Brennthemen beim letzten Haushalt. Da sehe ich deutliche Verbesserungen.
Vier Punkte möchte ich ansprechen. Forschung, Technologie und Innovation: Thüringen hat sich, das ist unsere Auffassung, zur Denkfabrik in der Bundesrepublik entwickelt. Kluge Köpfe bedürfen guter Rahmenbedingungen und eine angemessene Förderung staatlicher und privater Einrichtungen ist notwendig, um den Forschungsstandort Thüringen auch weiterhin attraktiv und erfolgreich zu machen. Da bin ich ganz nah bei Herrn Hausold. Mithilfe des
Europäischen Strukturfonds und einer entsprechenden Unterlegung durch den Haushalt 2011 wird nach unserer Auffassung dafür ordentlich Sorge getragen, dass allein die Kampagne für die Denkfabrik Nackenschläge erleiden muss, nicht aber die Denkfabrik Thüringen an sich.
Um Letzteres auch weiterhin zu gewährleisten, darf vor allem nicht die Unterstützung forschungsnaher Einrichtungen aus dem Fokus geraten. Das war, ist und bleibt für uns wichtig. Hier nämlich sind nicht nur Erfolge zu verzeichnen, sondern deutlich messund belegbare Forschungserfolge, die zu Unternehmensgründungen und damit zu Wachstum, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen im Freistaat führen. Die Rudolstädter Smartfiber AG als Preisträger des Thüringer Gründungspreises 2010 ist exemplarisches Beispiel.
Herr Minister, die Einführung - ich muss noch einmal zur Denkfabrik zurückkommen - einer neuen Dachmarke für den Freistaat steht immer noch aus. Ich erinnere an ein Jahr zurück. Man sollte Bewährtes nicht beenden, sondern auch bessere Ideen in der Schublade haben. Ich bin voller Hoffnung, dass bei dem ganzen Pensum demnächst etwas kommt.
Punkt 2 - Forderungen des Handwerks: Für die CDU-Fraktion ist das Thüringer Handwerk eine, wenn nicht die tragende Säule des Mittelstandes im Freistaat. Sie bildet das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft und des hiesigen Arbeitsmarkts. Deshalb wollen wir auch das Handwerk weiter unterstützen, denn Arbeitsmarktzahlen und Studien haben belegt, dass uns hier dieser Teil über die stürmische See der Krise gebracht hat. Deswegen haben wir gerungen, eine weitere Unterstützung des Handwerks durch Zuschüsse im Haushalt zu erzielen, da wir meinen, es ist existenzwichtig und notwendig und man nicht den Ast absägen muss, auf dem Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Freistaat sitzen. Die CDU-Fraktion ist daher dankbar, dass wir mit dem Koalitionspartner gemeinsam für eine moderate Absenkung in diesem Bereich eintreten konnten und den Haushaltsansatz um 300.000 € erhöhen können, sofern Sie unseren Anträgen folgen werden.
Zum Thema Ausbau touristischer Infrastruktur: Als grünes Herz Deutschlands und Wiege der Klassik ist Thüringen für Natur- und Kulturtourismus gleichermaßen ein stets gefragtes Reiseziel. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Tourismus ist einer unserer Wirtschaftsfaktoren und deshalb bitten wir um Zustimmung für unseren Änderungsantrag „Zuweisung für Investitionen an Gemeinden für Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur um 1 Mio. €“.
Letzter Punkt - Energiepolitik: Versorgungssicherheit und angemessene Strompreise müssen der
Fokus auf dem Weg zu erneuerbaren Energien sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Ansiedlung von Unternehmen am Standort Thüringen dauerhaft gewährleistet und weiter ausgebaut wird. Hier will ich den Bogen schlagen von Energiepolitik zu Ansiedlungspolitik und eindeutig sagen, wenn wir auch für 2012 die Stromversorgung am Erfurter Kreuz sicherstellen wollen, muss dringend der Ausbau der entsprechenden Leitungen erfolgen, eine klare Forderung unserer Fraktion, denn es nützt nichts, wenn wir in Industrieansiedlungen investieren und dort keine Stromversorgung sicherstellen können - das in Richtung der Kollegen der GRÜNEN.
Letzter Punkt für mich: Ich bin sehr nahe beim Kollegen Hausold, was das Programm GuW Plus anbelangt. Auch hier bin ich unzufrieden, dass keine Mittel eingestellt worden sind, denn die Nachfrage belegt, dass es ein Programm ist, was sich hoher Nachfrage erfreut. Aber ich konnte hier lesen, Rettung naht. Es gibt die Lösung über die TAB, insofern bin ich schon etwas gemäßigter gestimmt. Deshalb letztendlich bitten wir als Fraktion um Zustimmung zum Einzelplan 07. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Adams, auch dass Sie gewartet haben. Geben Sie mir recht, dass ich mit meiner Ansprache hinsichtlich der Versorgung am Erfurter Kreuz lediglich von einer Leitung, von einer entsprechenden Leitung und einer derzeitig prognostizierten Unterversorgung gesprochen habe und das Wort 380 kV hier nicht in den Mund genommen habe?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU und der SPD das gemeinsame Ziel definiert, den Mittelstand zu fördern, das Vergaberecht zu überarbeiten und ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, ich traue unserem Wirtschaftsminister wirklich eine ganze Menge zu, aber eines nicht: Er schreibt von Ihnen nicht ab. Das glaube ich nicht.
Es ist richtig, dass die CDU-Fraktion sich jahrelang gegen ein Vergabegesetz ausgesprochen hat - mit Recht und mit gutem Gewissen -, denn wir fanden uns dabei stets in guter Gesellschaft weiter Teile der Thüringer Wirtschaft, weil eigentlich alles das, was zu regeln ist, bereits in der VOB und VOL festgeschrieben ist und noch festgeschrieben werden kann. Wir sind damit ganz gut gefahren, mit den Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Ich erinnere nur an die Flexibilität bei der Umsetzung des Konjunktur-II-Pakets. Damit meine ich insbesondere aber auch das, was für den Koalitionspartner seit Jahren Herzenssache ist: die tarifliche Bindung. Aber auch das kann schon jetzt auf Grundlage der VOB und VOL geregelt werden.
Um aber nicht wieder Zweifel aufkommen zu lassen, auch ich und meine Fraktion möchten, und das nicht erst seit diesen Tagen, dass die Menschen in diesem Land guten Lohn für gute Arbeit erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der vollständigen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 ist nun wichtig, dies zu sichern und Lohndumping zu verhindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung hier im Hohen Hause vor und grundsätzlich geht dieser in die
richtige Richtung, aber, Herr Minister, er bleibt eben hinter den Erwartungen der CDU-Fraktion zurück.
Ein Blick in Richtung des Herrn Korschewsky: Nach unserer Auffassung soll das Gesetz in erster Linie den kleinen und mittelständischen Betrieben und dem Handwerk in Thüringen dienen. Das sind diejenigen, die in den letzten 20 Jahren das Ruder in die Hand genommen haben und mutig genug waren, Verantwortung zu übernehmen, Mitarbeiter zu beschäftigen und hohes privates Risiko aufzunehmen. Sie haben unseren Sozialstaat seither fortgetragen und sichern heute soziale Standards. Darum ist es der CDU-Fraktion nach wie vor eine Herzensangelegenheit, das Vergaberecht mit der Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes zu verknüpfen. Und - ich sage es ausdrücklich - ich bin sehr dankbar, dass Herr Minister Machnig unsere Hinweise aufgenommen hat und ich erwarte natürlich noch ein bisschen mehr, völlig klar. Das erwarten Sie von uns auch, dass wir weiterverhandeln. Ich sage auch warum.
Herr Minister, was montags in einem guten Mittelstandsförderprogramm angekündigt wird - und das ist meine ganz persönliche Auffassung -, sollte sich dienstags auch im Gesetzentwurf widerspiegeln, damit es eben nicht nur weiße Salbe bleibt, sondern auch festgeschrieben wird.
Aber darüber können wir ja reden. Darüber und über weitere Dinge gilt es in den weiteren parlamentarischen Befassungen, das heißt in den Fachausschüssen und Anhörungen, zu reden. Bereits jetzt beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, an den Innenausschuss und an den - ja, wo wollen wir es noch haben?
Nein, Gleichstellung. Gleichstellung, Bau und Verkehr, genau.
Nein, das Wirtschaftsministerium ist doch immer dabei. Sie sind doch immer mit dabei, Herr Machnig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns doch fragen, was wollen wir mit dem Gesetz erreichen und wem soll es dienen. Deswegen sollen wir es in diesen Ausschüssen fortberaten. Weil öffentliche Aufträge aus Steuermitteln finanziert werden, haben die Bürger einen Anspruch darauf, dass der Staat seiner Ordnungsfunktion gerecht wird und einfache, klare, unbürokratische und moderne Standards definiert. Insofern kommt dem öffentlichen Auftragswesen die Funktion eines Ordnungsrahmens zu. Unter diesem Blickwinkel hat das Vergabewesen einen Beitrag für die geltenden Spielregeln in der Wirtschaft zu leisten und die Balance der Kräfte der Marktwirtschaft im Sinne der sozialen Marktwirtschaft sicherzustellen.
Deshalb muss das Gesetz zwingend klar, verständlich, umsetzbar und auch anwendbar sein. Zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die das Vergabeverfahren, das jetzt schon für kleine und mittelständische Unternehmen kaum praktikabel ist, noch komplizierter machen, tragen dazu allerdings nicht bei. Niemandem nutzt ein Vergabegesetz, das an Bieter und Beschaffungsstellen derart hohe Anforderungen stellt, dass deren zeitliche und Kostenbeanspruchung über den Effekt, ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten, hinausgeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe es noch mal auf den Punkt: Wir wollen keine überbogene Bürokratie, die sowohl den Thüringer Mittelstand und das Handwerk als auch die Thüringer Vergabestellen oder die Gerichtsbarkeiten überfordern werden. Auch sollten Regelungen, die bereits anderenorts niedergelegt sind, ebenso diskutiert werden wie unbestimmte Rechtsbegriffe.
So komme ich zu der von Ihnen angesprochenen elektronischen Vergabeplattform. Die CDU-Fraktion erklärt hier eindeutig - und das werden wir auch in den weiteren Befassungen so durchtragen -, dass die elektronische Plattform verpflichtend in das Gesetz geschrieben werden soll. Das heißt im Übrigen nicht - Kollege Kemmerich ist nicht da heute -, dass die Aufgaben allein vom Staat erbracht werden müssen, sondern vielmehr können bereits in der Wirtschaft vorhandene Instrumente und Strukturen genutzt werden. Im Übrigen wünschen wir uns auch, dass die Nutzung dieser Plattform für den Bieter kostenfrei ist. Herr Minister Machnig, Sie haben vorhin gesagt, Politik ist Team-Playing. Ja, dann lassen wir das Team mal spielen, da muss das Team ran und dann müssen wir sehen, dass wir die elektronische Plattform … Sie haben ja vorhin gesagt …
Ja, ja, okay, ich stehe zur Verfügung, kann ich ja machen.
Und im Übrigen, Herr Minister, ich möchte wirklich noch mal versuchen, dass wir eine geschickte Regelung finden, dass man das Inkrafttreten der Plattform auch mit reinschreibt. Aber auch das, denke ich, können wir in der weiteren Befassung regeln.
Begrüßenswert ist allerdings die klare Aussage des Wirtschaftsministers und des Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Lohndumping durch klare Findung des wirtschaftlichsten Angebots.
Hier sieht der Gesetzentwurf ja vor, das Angebot zu streichen, das um 10 Prozent vom nächsthöheren Angebot abweicht. Die Kammern hingegen stehen auf dem Standpunkt, generell das billigste Angebot zu streichen. Wir haben mal gesagt, die Angebote, die 20 Prozent vom Durchschnittswert abweichen, sind rauszunehmen. Ich denke, alles dies sind Vorschläge, die geeignet sind, Lohndumping entgegenzuwirken und wir kommen dazu, dass nicht der billigste, sondern der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Ich denke, das ist eine ganz, ganz wichtige Sache. Auch hier wird die Ausschussbefassung und gegebenenfalls eine Anhörung zeigen, welche Position letztendlich die beste ist und im Gesetz verankert werden wird. Ich freue mich in diesem Sinne auf eine inhaltliche, sachliche und konstruktive Debatte in den Ausschüssen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte, glaube ich, geht ein Stück weit in die falsche Richtung, auch wenn sie fast am Ende ist. Ich will gern noch einmal das Wort von Ihnen aufgreifen, Frau Rothe-Beinlich, den Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes heute in Berlin. Ich bin dankbar, dass Sie das angesprochen haben. Und ich denke, wenn wir heute über die Erhöhung des Blindengeldes reden, sollten wir einen Schritt weitergehen. Genau das haben Sie angesprochen und da bin ich gern dabei. Wir sollten nicht nur das Blindengeld an sich sehen, sondern wir sollten generell eine Botschaft aus diesem Raum senden an die Benachteiligten, die da heißt: Nicht das Blindengeld allein ist maßgeblich, sondern im Vordergrund für Benachteiligte muss stehen, Integration und Inklusion. Ich denke, dann sind wir auf einem guten Weg. Lieber Herr Kollege Koppe von der FDP, da kann ich nicht verstehen, wenn hier gesagt wird, dass es offensichtlich eine der letzten Wohltaten ist, die wir hier verteilen. Wir verteilen auch bei knappen Kassen an Benachteiligte keine Wohltaten. Wir kommen der Verpflichtung der Gesellschaft nach. Das werden wir auch machen, wenn die Kasse noch knapper ist. Da bin ich wieder bei Integration und Inklusion. Wir haben genügend Programme, die wir nur nutzen müssen. Das hat Kollege Gumprecht vorhin gesagt, dass wir das in die Betriebe hinaustragen müssen, dass auch die Unternehmer vor Ort wissen, wie sie Unterstützung von den Kassen und von Politik bekommen, wenn sie benachteiligte Menschen, Sehbehinderte beschäftigen, die im Übrigen ihre Grundausstattung von den Kassen finanziert bekommen. Das hat nichts damit zu tun, dass ein ständiger Nachteilsausgleich auch da sein muss. Aber den Betrieben wird geholfen. Das kann man sich anschauen. Wir müssen dafür werben, dass diese Menschen Arbeitsplätze bekommen. Deswegen die Botschaft, da bin ich gern bei Ihnen, Frau Astrid Rothe-Beinlich, nach Berlin. Dass wir nicht nur um das Blindengeld streiten, sondern in vorderster Linie für Integration und Inklusion für benachteiligte Menschen auch in Zeiten knapper Kassen.
Vielen Dank. Herr Kollege Kubitzki, nur eine Verständnisfrage zur reinen Ordnungspolitik: Wenn wir heute das Gesetz entfristen, geben Sie mir da recht, dass es jeder Fraktion unbenommen ist, auch zukünftig fundierte Änderungsanträge zur Fortentwicklung des dann entfristeten Gesetzes zu stellen?
Vielen Dank. Dann haben wir es ja alle verstanden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Erstes an Herrn Hausold, ich kann Sie beruhigen oder eben auch nicht, es gibt keinen Grund zur Annahme, es gäbe Uneinigkeit zwischen den beiden Fraktionen, aber es gibt auch keine Denkverbote in diesem Haus. Deswegen haben wir unser Papier verabschiedet. Mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU und der SPD das gemeinsame Ziel definiert, den Mittelstand zu fördern, das Vergaberecht zu überarbeiten und ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Das geplante Gesetz soll unter anderem die Vergabe öffentlicher Aufträge vor allem mittelstandsfreundlich regeln. Mit unserem Eckpunktepapier zu einem Thüringer Mittelstandsförder- und Vergabegesetz haben wir unsere Vorstellungen für ein einfaches, klar formuliertes und transparentes Gesetz auf den Tisch gelegt und im Übrigen mit den Vorstellungen des Europäischen Parlaments im öffentlichen Auftragswesen vom 18. Mai uns deckungsgleich gesehen.
Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist ein ehrlicher Vertrag. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, woran sie sind. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, was die Politik will und auch worin sich die politischen Parteien unterscheiden, auch dann, wenn sie beschließen, zum Wohle aller gemeinsam zu reagieren.“ Unsere im Koalitionsvertrag festgeschriebene Aufgabe und die hier zitierte Vereinbarung haben wir als CDU-Fraktion insofern zu 100 Prozent erfüllt.
Nun eines klar und deutlich für alle zum mitschreiben: Der Koalitionsvertrag gilt und die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt für gute Arbeit und faire Löhne. Wir stehen für mehr Tarifautonomie, aber dabei hat unsere Position bzw. unser Grundsatz, dass Lohn- und Gehaltsstrukturen von den Tarifpartnern ausgehandelt werden, nach wie vor Gültigkeit.
Meine Damen und Herren, welche Möglichkeiten haben wir als Parlamentarier? Wir können einen Gesetzentwurf selbst erarbeiten oder aber wir können gemeinsam einen Regierungsentwurf beraten, entwickeln und beschließen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Herr Hausold hat es gesagt, im letzten Ausschuss hat Herr Minister Machnig klar die Linie vorgegeben, wann das Gesetz zu erwarten sein wird oder die Gesetzesvorlage. Es gibt nämlich noch keine, deswegen verstehe ich auch die ganze Aufregung nicht. Wir haben explizit deshalb gesagt, wir beraten Ihren Gesetzesantrag oder -vorschlag gemeinsam mit dem der Landesregierung, der sich seit Februar übrigens in der Abstimmung befindet. Ich mache es noch einmal deutlich - ich habe es vorhin schon gesagt -, der Koalitionsvertrag erteilt keinerlei Denkverbote. Deshalb, denke ich, haben wir mit unseren acht Punkten klar und deutlich gemacht, was wir erwarten, was in dem zukünftigen Gesetzentwurf stehen wird. Ich gehe stark davon aus, dass die meisten unserer Forderungen in dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgegriffen werden. Insofern verstehe ich die presseöffentliche Kritik und die Aufregung der Opposition überhaupt nicht. Fakt ist, wir wollen ein europarechtskonformes Gesetz, das sich auch am Urteil des EuGH vom 03.03. - das sogenannte Rüffert-Urteil - orientiert.
Meine Damen und Herren, ich möchte zu der Tariftreue und zu den Kritiken nur so viel noch sagen: Wir sind der Meinung, dass Tariftreue oder vergabefremde Kriterien in dem Gesetz nicht enthalten sein sollten, sondern klare, transparente Regelungen getroffen werden sollen, die genau dem Rechnung tragen, was vorhin schon gesagt worden ist, den Mittelstand zu fördern und zu stärken. Tariftreue und sonstige vergabefremde Kriterien sind in vielen anderen Gesetzen geregelt. Darauf nehmen wir Bezug und dazu stehen wir auch, aber wir wollen ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz und kein weiteres Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertragsgesetz oder Kündigungsgesetz - deswegen unser Vorstoß.
Zum Schluss noch einmal, die CDU-Fraktion setzt sich für gute Arbeitspositionen und -bedingungen ein, für starke Tarifpartner und für stärkere Tarifbindungen, aber in erster Linie wollen wir unseren Mittelstand stärken. Das war ja auch der Ansatz zur Aktuellen Stunde. Ich freue mich auf eine gute Debatte, wenn uns der Gesetzentwurf dann vorliegt hier im Plenum und dann später auch in den entsprechenden Ausschüssen, wo wir diesen dann beraten wollen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte beginnen mit einer Zeitungsmeldung aus der „Ostthüringer Zeitung“ von heute Morgen: „Niedrigste Zahl der Arbeitslosen seit April 1991“, ich denke, ein gutes Ergebnis für gute Wirtschaftspolitik der letzten Jahre
und für gute Wirtschaftspolitik der neuen Landesregierung.
Ich komme ja dazu, Herr Barth, warten Sie es doch ab. Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht hat es begrüßt - die Arbeitslosenquote und die Zahlen. Erstaunt war ich, dass Herr Minister Machnig offensichtlich heute Nacht in die CDU eingetreten ist, denn hier steht: „Arbeitsminister Matthias Machnig, CDU, sagte, der leichte Aufwärtstrend der vergangenen Wochen und Monate scheint sich zu bestätigen.“
Also, leichte Auflockerung am Morgen. Ich weiß natürlich, dass sich auch eine Zeitung mal irren kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kaum ein anderer Einzelplan ist so stark von der Wechselwirkung mit aktuellen politischen, finanziellen und sozioökonomischen Gegebenheiten im nationalen und globalen Maßstab geprägt wie der Einzelplan 07. Einen wechselseitigen Zusammenhang zwischen soliden Finanzen und einer gesunden Wirtschaftspolitik kann und sollte man nicht wegreden. Damit sollten sich auch mal jene beschäftigen, die sich bislang erfolgreich davor gedrückt haben und/oder die Reichweite dieses Zusammenhangs nicht abschätzen oder verstehen wollen.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaftspolitik ist gefordert, eine Finanzpolitik zu gestalten, die verschiedenen Anforderungen gerecht werden muss. Die Anforderungen konkretisieren sich in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung, der Vermeidung von zukünftigen Verteilungskonflikten infolge einer übermäßigen Steuer- und Abgabenquote sowie der Bereitstellung öffentlicher Güter, wie etwa der inneren und äußeren Sicherheit, der Bildung und der Infrastruktur sowie der sozialen Sicherheit. Tatsächlich sind diese Anforderungen, die ich jetzt eben vorgetragen habe, zwingend an einer Prämisse auszurichten. Diese Prämisse fordert, dass der Staat einen möglichst ausgeglichenen Haushalt vorlegen und nicht dauerhaft über seine Verhältnisse wirtschaften sollte. Immerhin gilt es, Wohlfahrtsverluste zu vermeiden, eine durch steigende Verschuldung verursachte Zinsbelastung zu reduzieren, zukünftige Handlungsspielräume und Flexibilität des Haushalts zu sichern sowie das Vertrauen der Gesellschaft in die Beständigkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bitte?
Wir sitzen so eng zusammen, vielleicht habe ich es abgeschrieben, glaube ich aber nicht.
Meine Damen und Herren, die mittelständische Wirtschaft Thüringens weiß gerade diese Tugenden zu schätzen. Herr Barth, das eint uns vielleicht, weil wir sehr nahe bei den Unternehmern sind, mit denen reden und deswegen genau die gleichen Erkenntnisse haben.
Die CDU-Fraktion hat sich deshalb mit Bedacht und rechtzeitig diesen Prämissen verschrieben und war
bemüht, den Freistaat im Zuge der vergangenen Legislaturen aus der Schuldenfalle zu befreien. Jedenfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Landeshaushalt unter der Alleinregierung der Union seit dem Jahr 2007 stets ohne neue Schulden ausgekommen.
Allerdings wissen wir alle, dass unsere Wirtschaft gerade mitten in der Wirtschafts- und Finanzkrise steckt und längst noch nicht alle Wirtschaftsindikatoren auf Grün stehen. Trotzdem habe ich nach wie vor den Eindruck von einer sehr robusten Thüringer Unternehmenslandschaft, die im nationalen und internationalen Vergleich und über alle Branchen hinweg die Wirtschafts- und Finanzkrise ohne nennenswerte Hilfe von außen gemeistert hat.
Übrigens, meine Damen und Herren, dieser Eindruck hat sich im Rahmen des Besuchs der Thüringer Unternehmen auf der Hannover Messe durch unseren Ausschuss bestätigt. Mein Dank gilt deshalb allen Unternehmern im Land, die nicht panisch, sondern besonnen und mutig reagiert haben. Was hier in steter Verantwortung für die Unternehmen und die Belegschaft geleistet wird, verdient allen Respekt. Ich erlaube mir hier, diesen Unternehmen herzlich zu danken.
Herr Hausold, ich würde mich freuen, wenn auch Ihre Fraktion im nächsten Jahr wieder bei der Hannover Messe dabei wäre, ein gutes Zeichen, wenn wir dort auch geeint auftreten.
Die insgesamt gute Stimmung und positive Zukunftserwartung der Unternehmer vor Ort sind nicht zuletzt als das Ergebnis einer stets erfolgreich geführten Wirtschaftspolitik der Union zu werten, die wir jetzt auch mit unserem Koalitionspartner fortsetzen werden. Das spiegelt auch der Einzelplan 07 wider. Immerhin bietet der Einzelplan 07 die nötigen Rahmenbedingungen und Grundlagen zur ganzheitlichen Beratung. Technologiescout - gut gemacht, Herr Minister, ging schnell -, Existenz- und Neugründungen zur Liquiditätssicherung und Stärkung der Eigenkapitalquote, zur Technologie- und Innovationsförderung oder etwa zur nachhaltigen Ausrichtung an Klimaschutzzielen bei gleichzeitigem Einsatz von erneuerbaren Energien für kleinere und mittelgroße Unternehmen sind geschaffen. Gut, dass wir das auch im Einzelplan 07 wiederfinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche weiteren sinnvollen Impulse zur nachhaltigen Unterstützung der Thüringer Wirtschaft können und sollten wir aber darüber hinaus setzen? Haben wir überhaupt die hierzu nötigen Gestaltungsspielräume im Einzelplan 07? Der Einzelplan 07 verwaltet, wie wir alle wissen, zu einem großen Teil Bundesmittel und Europäische Strukturfonds. Die politischen Rufe lauten aus allen Richtungen regelmäßig: Kein Bundes- oder EU-Geld verschenken. Ja, auch die CDU will unbedingt Kofinanzierung dieser Mittel. Wir sind dankbar, dass dies mit dem vorgelegten Einzelplan abgesichert worden ist.
An dieser Stelle erlaube ich mir, auf einen Änderungsantrag der Kollegen der FDP einzugehen. Liebe Kollegen, Sie fordern die Kürzung der Zuschüsse bzw. die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf im Bereich des GuW Plus. Für mich nicht nachvollziehbar, wenn Sie gleichzeitig Liquidität auf der anderen Seite für die Unternehmen fordern. Ich bitte Sie herzlich, bei zukünftigen Haushaltsdebatten und ähnlichen Anträgen mehr Seriosität an den Tag zu legen, denn das eine passt mit dem anderen nicht zusammen.
GuW Plus ist relativ spät angelaufen und deswegen ist die Ausgabenquote so gering gewesen. Jetzt ist es deutlich nachgefragt, also der Antrag geht ins Leere.
Meine Damen und Herren, ich bin disziplinierter Koalitionär, aber ein Übermaß an Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit halte auch ich in diesem Zusammenhang nicht als vordringlich.
Ich bin persönlich der Meinung, wer unser Land kennt und sich ihm mit Herz, Seele und Verstand verpflichtet hat, muss es nicht erst begehen, alle Bäume rausreißen und nachschauen ob noch Wurzeln an den Bäumen sind.
Meiner Ansicht nach erweisen sich zusätzliche Anstrengungen des Staates vielmehr nur dann als wirklich sinnvoll, wenn sie mit zusätzlichen Investitionen zur Sicherstellung nachhaltiger Wachstums- und Wohlstandeffekte begründet werden. So ist es sinnvoll, Investitionen zu tätigen und da stehen wir hinter Minister Machnig. Investitionen wie zum Beispiel der Bildung und Qualifizierung, die der erwerbsfähigen und -tätigen Bevölkerung Thüringens dienen und den Thüringer Mittelstand als Rückgrat unserer
Gesellschaft und Motor für Beschäftigung, Innovation und Wachstum stärken. Dabei sollte die Thüringer Branchenvielfalt infolge einer gleichberechtigten Förderung von traditionellen Branchen und Zukunftstechnologien erhalten bleiben, auch wenn wir sie nicht durchgängig clean anstreichen können. Das spiegelt der Einzelplan 07 wider.
Die Investitionsquote ist erhöht worden und das ist gut so, Herr Minister, und findet grundsätzlich die Zustimmung meiner Fraktion. In diesem Zusammenhang halte ich die intensive Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien als zielführend. Nicht nur Zukunftsbranchen, sondern früher oder später auch traditionelle Wirtschaftszweige sind zu einem effizienten und schonenden Umgang mit den endlichen Ressourcen sowie zum Schutz von Umwelt und Klima verpflichtet. Die in diesem Themenfeld gesetzten Akzente und Signale müssen perspektivisch noch etwas nachjustiert werden, aber dazu haben wir genügend Zeit. So sehe ich vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen um die Nutzung der erneuerbaren Energien und dem verantwortungsvollen Ausbau des Energiemixes erhebliche Forschungs- und Entwicklungspotenziale, z.B. bei der Suche nach geeigneten Speichermedien. Auch das ist deutlich geworden bei unserem Messebesuch in Hannover. Weil gerade die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen auf diesem Gebiet führend sind, halte ich eine gezielte Unterstützung in Zukunft hier für zwingend erforderlich.
Apropos traditionelle Branchen: Thüringen gilt seit eh und je als Deutschlands grünes Herz des Tourismus und der Kultur. Mit seinen landschaftlichen Reizen und seiner Geschichte, mit den schönen Städten und Dörfern und der Ausstrahlungskraft bekannter kultureller und sportlicher Veranstaltungen verfügt Thüringen über sehr gute Entwicklungs- und Wachstumspotenziale im touristischen Bereich. Die Union war sich der Tatsache stets bewusst und hat nicht zuletzt die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Vermarktung des Tourismus geschaffen. Wenn man nun mittels einer Tourismuskonzeption inklusive einer touristischen Imagekampagne an diesen Voraussetzungen und Potenzialen für eine Erhöhung des Thüringer Bekanntheitsgrades sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Tourismusbereich anknüpft, werte ich dies als Auszeichnung unseres stets geradlinigen Engagements im Bereich der Tourismusförderung. Allerdings muss bei der Vermarktung der länderübergreifenden Destinationen Harz, Rhön, Voigtland mittels einer Landestourismuskonzeption unbedingt auch das Eichsfeld als eines der stärksten länderübergreifenden Destinationen einbezogen werden; deshalb ein entsprechender Änderungsantrag durch uns.
Da ich doch gerade über das Thema „Imagekampagne“ gesprochen habe, muss ich nun auch ein kurzes Wort zur „Denkfabrik“ verlieren. Das war ja zu erwarten. Lieber Herr Minister, ich halte das Eindampfen der „Denkfabrik“ nach wie vor für nicht richtig.
Ich weiß inzwischen von Umfragen, die den Schritt belegen mögen, aber die Entscheidung zu treffen, ohne eine Alternative zu haben, war nicht sinnvoll und dabei bleibe ich.
Mit der Begründung, dass man sich noch nicht auf eine effektivere Imagekampagne geeinigt hat und zugunsten einer geringen Nettoneuverschuldung unterstütze ich zwar vorerst die Entscheidung zur Streichung der hierfür veranschlagten Mittel im Einzelplan 07, doch fordere ich die Landesregierung umgehend zur Neukonzeption einer alle Facetten Thüringens bezeichnenden Dachmarke auf. Denn ich glaube, Ihnen nicht weiter erklären zu müssen, von welch enormer Bedeutung eine einheitliche Dachmarke für die Vermarktung Thüringens, seiner Potenziale und Produkte über die Landesgrenzen hinweg für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist.
Dieses Stichwort bringt mich zu guter Letzt zu einem weiteren Themenfeld, das mir sehr am Herzen liegt, und zwar betrifft dies einen längst überfälligen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Jetzt spreche ich noch einmal in dem Kontext das Landesarbeitsmarktprogramm an und Sie, liebe Kollegen der FDP. Ich denke, das Streichen ist der falsche Weg. Man sollte sehen, dass die Richtlinie entsprechend ausgestaltet wird und damit auch Ihren grundsätzlichen Intentionen folgen könnte. Ich komme im Weiteren noch dazu. Es geht nicht darum, dass wir die Arbeitslosenzahlen trotz fehlendem Programm hinbekommen haben. Wir brauchen mehr Flexibilität bei unserem Handeln für unsere Thüringer Regionen und deshalb brauchen wir das Landesarbeitsmarktprogramm. Die Initiative Landesarbeitsmarktprogamm, welche die Integration und Qualifizierung Älterer und Langzeitarbeitsloser zum Ziel hat, sich über ein besonderes Angebot vor allem an Alleinerziehende und Familien mit Kindern wendet, begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und zunehmenden Fachkräftebedarfs gewinnt die Diskussion um die Nutzung der in Thüringen vorhandenen und äußerst wertvollen Potenziale für Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft nun eine neue Bedeutung und kann eventuell zu dem nötigen Bewusstseinswandel beitragen. Allerdings darf sich hinter dem Konzept kein Verschiebebahnhof verbergen, der infolge der Schaffung zusätzlicher Strukturen zur Personalkostenfinanzierung der Bun
desagentur für Arbeit beiträgt.
Es ist äußerst wichtig, dass das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, nämlich in den Regionen des Freistaats. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu dem Einzelplan 07 und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Berninger. Eine Verständnisfrage: Ich verstehe Ihren Ansatzpunkt, das Thema Gutscheine zu thematisieren, aber wie gedenken Sie umzugehen mit den Kreisen von Flüchtlingen und Asylbewerbern, wo - und das wissen Sie, wir haben mehrfach auch zusammen in solchen Runden gesessen - der Mann deutlich dominant ist und das Geld bei seiner Familie nicht ankommt, weil es in diesen Kulturkreisen so ist, dass der Mann dominiert und die Frau mehr oder weniger zum Bettenbeziehen hat oder Ähnliches. Wie wollen Sie sicherstellen, dass bei einer Auszahlung von reinen Geldleistungen die gesamte Familie davon profitieren kann? Das ist nämlich ein Ansatzpunkt, warum wir zum Beispiel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt diese Bezugsscheine eingeführt haben, weil es dort zu eklatanten Schwierigkeiten gekommen ist. Ich will das gar nicht weiter ausweiten - Sie waren selbst vor Ort - zu diesen unsäglichen Zuständen in Katzhütte. Das will ich gern unterstreichen und ich will auch gern unterstreichen, dass die Landrätin viel zu lange gewartet hatte. Meine Frage war: Wie wollen Sie das lösen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich habe ich bis vorhin noch gehofft, dass die Aktuelle Stunde zurückgezogen wird, nachdem heute und in den letzten Tagen von einer Einigung zu dem Thema zu lesen war, zumindest haben die Ausschüsse und die Fachgremien signalisiert, die qualifizierte Haushaltssperre aufzulösen. Nun reden wir aber heute darüber und verkehrt ist es nicht, wenn wir zumindest bei den Fakten bleiben und das nicht ins Polemische abgleiten lassen. Da sei mir gestattet, Herr Kubitzki, zu sagen, dass keine laufenden Projekte im Moment gefährdet sind. Herr Senius hat ganz klar und deutlich gesagt, dass die Mittel bis Ende April auskömmlich sind auch mit der qualifizierten Sperre sogar bis Anfang Mai. Natürlich, wenn es dabei bliebe, kämen wir zu drastischen Schwierigkeiten, das ist richtig, das hat auch Herr Machnig in der Presse so gesagt. Das sind die 32 Mio. €, zu denen es dann käme. Aber das ist Schwarzmalerei und trägt nicht zur Ruhe im Lande bei. Obwohl der tatsächliche Bedarf im Jahr 2009 in beiden Bereichen in der Eingliederungsleistung und den Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung 900 Mio. € unter dem Regierungsentwurf lag, hat man die Ansätze un
verändert gelassen, um notwendige Reformschritte eben nicht unnötig zu belasten.
Meine Damen und Herren, eine qualifizierte Haushaltssperre ist eine ganz normale parlamentarische Einflussnahme, die möglich sein muss. Wo kämen wir denn hin, wenn wir als Parlamentarier jeden vorgelegten Etat von der Regierung widerspruchslos hinnehmen wollten?
Da stehen beim Bund die Koalitionspartner eng beieinander. Dazu stehen sie auch. Da steht auch der große zu dem kleinen Partner, aber immer mit dem Blick - und das hat Frau von der Leyen ganz klar und deutlich gemacht -, dass es durchgängig zu der Sperre nicht kommen wird und dass keine ARGE in Schwierigkeiten kommen wird, denn man wird sich der Aufgabe stellen, die da heißt, effizienter Mitteleinsatz muss gerade in Zeiten knapper Kassen eine klare Forderung sein. Deswegen sehe ich das völlig unaufgeregt. Am 21.04. - so ist es angekündigt - wird der Haushaltsausschuss genau dies tun und wird diese Position entsperren, deswegen ist die Unruhe, sage ich mal, ein Stück weit fehl am Platze. Aber man muss das eben auch als Chance sehen, was eine qualifizierte Sperre mit sich bringen kann, was es sollte und was es auch getan hat. Man soll es als Chance sehen, zielführende Projekte bundesweit zu etablieren, wie z.B. Bürgerarbeit oder aber Vermittlungsgutscheine oder aber auch den Gedanken Familienbedarfsgemeinschaften, in denen beide Elternteile erwerbslos sind, flächendeckend zu bearbeiten und vordergründig hinzustellen. Da wiederum ist die Aktuelle Stunde ganz gut, dass man sagt, hier ist Thüringen Vorreiter. Da bin ich ganz nahe bei der Erarbeitung der Richtlinie im Wirtschaftsministerium zum Landesarbeitsmarktprogramm - guter Ansatz, richtiger Ansatz. Jetzt, denke ich, sollten die Gemüter wieder runtergefahren werden und wir die Leute die Arbeit tun lassen und gute Vermittlung machen lassen. Vielen Dank.
Frau Siegesmund, ich bin noch einmal nach vorne gekommen, um vielleicht doch klarzustellen, dass ich mich mit dem Thema nicht erst seit gestern beschäftige, sondern das schon seit ein paar Jahren. Wenn die Langzeitarbeitslosen Lobbyisten haben, dann bin selbstbewusst genug, um zu sagen, ich zähle dazu. Aber es muss doch noch möglich sein, dass man fragen kann als Parlamentarier beim Bund und auch im Land, wofür die Kohle ausgegeben
wird. Ich nehme jetzt mal die unsägliche Debatte, die ich auch so nicht mittrage, von Leuten - ich will jetzt keine Namen nennen, es gibt ja solche Donauwellen, die dann richtigen Sand reinblasen -, die dann wirklich die Debatte aufwirbeln.
Nein, die kommen aus dem Westen, so rum war es. Na ja, sehen Sie, Sie haben es richtig verstanden.
Da muss man doch fragen nach der Debatte, welche neuen Konzepte gibt es denn. Genau das war der Sinn der qualifizierten Sperre, dass man sagt, legt uns neue Konzepte vor, die sagen, wie kommen wir besser zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und wie können wir dem Tenor „fördern und fordern“ besser gerecht werden. Das hat nichts mit fehlendem Lobbyismus zu tun. Auch in meiner ARGE ist es so. Da gebe ich Ihnen ja recht. Wir hatten im letzten Jahr 12,8 Mio. € im Eingliederungstitel. Bei Wirksambleiben der Haushaltssperre wären wir gewesen bei 9,6 Mio. €. Das ist natürlich nicht denkbar, weil die meisten Mittel vorgebunden sind und jeglicher Spielraum wäre uns genommen gewesen. Da bin ich ja völlig bei Ihnen. Aber wenn sich das jetzt alles erübrigt hat, dann bin ich doch wohl wieder mit Ihnen zusammen, dass Sie die Aufregung wieder ein Stückchen weit runternehmen können. So habe ich es gemeint und gar nicht angriffslustig, wie Sie es verstanden haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Brockhausen, bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, vielleicht ein Wort, Frau Kollegin Stange. Wir sind ja als Sozialpolitiker nicht so die gegenseitig beißenden, aber in einem Punkt will ich Ihnen auch ohne Weiteres recht geben und das hier sagen, Lyrik und Semantik aus den Anträgen raus, das ist okay, aber klären Sie das mal in Ihren Reihen, dann werden die Plenarsitzungen auch wieder kürzer und wesentlich inhaltsreicher.
Dann macht es auch ein ganzes Stückchen weit mehr Spaß.
Zu unserem Antrag komme ich dann am Ende noch mal. In unserem Koalitionsvertrag haben wir, die CDU und die SPD, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen festgeschrieben. Die ist ja inzwischen geltendes Recht. Auch da bin ich bei Ihnen, es ist richtig, die UN-Konvention ist ein Meilenstein und ist ein richtungsweisendes Instrument. Da sind wir beieinander.
Was heißt das für den Freistaat? Wir stehen zu den Menschenrechten, die wir für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Wir arbeiten daran, Benachteiligungen zu verhindern, wo es nicht schon geschehen ist, und bessern nach, wenn es nötig ist. Wir treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen, damit die UN-Konvention realisiert werden kann, aber eben nicht im sogenannten Schweinsgalopp. Denn es ist ein äußerst sensibles Thema zumindest für mich. Das wissen Sie auch.
Wir werden demgemäß, wie in der Behindertenrechtskonvention gefordert, alle uns zur Verfügung stehenden, geeigneten Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellt. Das ist nicht neu und stellt für uns nicht mal eine Umstellung dar. Generell dürfte klar sein, die Rechte der Menschen mit Behinderungen und deren gleichberechtigte Teilhabe liegen uns allen sehr am Herzen. Das werden wir als CDU-Fraktion auch in den kommenden Haushaltsgesprächen zeigen, dass das durchaus möglich ist. Wir werden hier wieder für eine Erhöhung des Blindengeldes uns einsetzen, und zwar ohne den Haushalt zu erweitern. Wir werden gemeinsam, Herr Barth hat ja schon 1 Mio. gefunden, da werden wir den Rest auch noch finden, wie wir das umschichten und das dann möglich machen können. Ich denke, dabei wird uns auch die Ministerin unterstützen.
Und doch werden wir Ihren Antrag ablehnen und werben stattdessen um Zustimmung für unseren Alternativantrag. Damit folgen wir übrigens dem Votum des Facharbeitskreises. Deshalb können Sie von mir gar nichts anderes hier erwarten. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand. Es sind nicht die inhaltlichen Vorgaben als solche, es sind Ihre zeitlichen Vorstellungen, die zur Ablehnung führen müssen.
Das fängt mit dem Behindertenbericht an, der bis Mai 2011 einfach so nicht zu realisieren sein wird, jedenfalls nicht, wenn man etwas mehr als reines Zahlenwerk und Statistik erhalten möchte, zumal
nicht alles, was in einem solchem Bericht von Interesse ist, überhaupt in Zahlen erfasst wird oder erfasst werden kann. In so kurzer Zeit kann keine gut durchdachte Evaluierung erfolgen, die ein echtes Stimmungsbild aus Sicht der Betroffenen erfasst. Denn die Evaluationsmethoden sind keine fertigen Instrumente, sie müssen je nach Situation maßgeschneidert oder angepasst werden. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik sollte es uns das wert sein, besonders im Hinblick auf die zu ziehenden Konsequenzen. Wir können sonst schnell ein falsches Bild erhalten bzw. ein falsches Bild vermitteln. Ich sage es Ihnen so, wie es ist, wie ich es sehe, mir ist es tausendmal lieber, ich warte eine Zeit länger auf den Bericht und habe dann ein Papier in der Hand, das sein Geld - wie man so schön sagt - auch wert ist, als jetzt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und darauf zu drängen, es muss nun bitte bis nächstes Jahr fertiggestellt sein und den Informationsgehalt können wir ein bisschen vernachlässigen bzw. man stellt dann verwundert fest, dass leider doch nicht alles Wesentliche erfasst werden konnte und fängt womöglich von vorne an oder bessert in wesentlichen Punkten nach. So geht es weiter zum sogenannten Normencheck, der auch wieder jetzt sofort alle Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsakte der Vergangenheit überprüft haben möchte. Sagen Sie bitte nicht, dass von „sofort“ keine Rede war. Die Debatte im Ausschuss hat klar und deutlich gemacht, dass genau das Ihnen vorschwebt. Ich war selbst nicht dabei, ich musste das nachlesen. Ihre Worte waren, dass man jetzt anfangen muss, jetzt sofort, und nicht erst in Monaten oder gar in einem Jahr. Das machen wir übrigens, indem wir alle Gesetze und Rechtsverordnungen, die auslaufen, unter diesen Gesichtspunkten auf den Prüfstand hinsichtlich der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen stellen lassen. Damit fangen wir erst jetzt an. Genau genommen haben wir das bereits seit einigen Jahren im Gleichstellungsgesetz, siehe § 9, auch verankert. Da Ihnen, meine Kollegen der Linkspartei, das zu lange dauert, kann ich nur feststellen, Sie wollen die Überprüfung jetzt sofort und für alle Gesetze, Richtlinien, Vorschriften und Verwaltungsakte. Gedanken über das Wie, wie wir das erreichen, braucht man sich als Opposition ja nicht zu machen. Das, was Sie fordern, wird aber schlicht nicht möglich sein. Egal, fordern kann man es erst einmal und dann schauen wir mal. Sollten hingegen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Rechtsnorm gegen die UN-Konvention verstößt, ist diese für sich genommen allerdings sehr wohl umgehend zu prüfen und da sind wir klar beieinander. Aber das braucht auch seine Zeit und das hat mit Ausflüchten überhaupt nichts zu tun. Ebenfalls vorpreschen möchten Sie mit einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention, ohne auf den nationalen Aktionsplan zu warten. Nur weil dies in Rheinland-Pfalz so gehandhabt wird, reicht
für mich persönlich nicht als Begründung.
Zu bedenken ist, dass die UN-Konvention nicht nur klassischerweise Basis für Eingliederungshilfe, Pflege und Betreuung ist, sondern vielmehr auch Maßstab für die gesamte Gesetzgebung, sofern sie Menschen mit Behinderungen betrifft und überhaupt jedes Rechtsreformvorhaben sein muss, will man uneingeschränkte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens und selbstbestimmte Lebensführung erreichen. Es ist sinnvoll, angesichts der Vielfältigkeit und des Anspruchs in dieser Frage auf einen nationalen Aktionsplan zu warten und anschließend entsprechende Konsequenzen für den Freistaat zu ziehen. Im Übrigen wird am Ende dieses Jahres das Gleichstellungsgesetz evaluiert. Wir wollen hierin besonders die Betroffenen und deren Organisationen im Rahmen eines Fachforums - sie haben es schon angesprochen - einbeziehen. Wir wollen gerade hier die Erfahrungen und Wünsche des Behindertenbeauftragten unbedingt mit einbeziehen. Auf diese Weise können wir zu einer ordentlichen Umsetzung der UNKonvention kommen. Sie wollen doch sonst immer, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine möglichst breite Debatte. Es verwundert mich schon, dass Sie ausgerechnet hier - ich habe es schon gesagt - mit dem Kopf durch die Wand und eine schnelle losgelöste Entscheidung herbeiführen wollen.