Beate Meißner
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4803, Thüringer Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft, wird auf die Notwendigkeit einer eigenen Grundlage für den Vollzug der Untersuchungshaft hingewiesen.
Bisher gab es in Deutschland kein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz in den jeweiligen Bundesländern. Aufgrund der Föderalismusreform ist diese Zuständigkeit nun auf die Länder übergegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Regelungszustand bisher zwar nicht beanstandet, doch ist diese Situation verfassungsrechtlich unbefriedigend und wird der kriminalpolitischen Bedeutung der Untersuchungshaft nicht gerecht.
Daher ist auch mehrfach von Fachverbänden in der Rechtswissenschaft und insbesondere von der Justizministerkonferenz der Länder die Forderung erhoben worden, den Vollzug der Untersuchungshaft umfassend gesetzlich zu regeln. Dies soll nun
für Thüringen geschehen, um die Fortentwicklung eines zeitgemäßen, humanen und an der Unschuldsvermutung ausgerichteten Untersuchungshaftvollzugs im Freistaat zu gewährleisten.
Wir sind eines der ersten Bundesländer, die ein solches Gesetz auf den Weg bringen. Die Landesregierung legte ein in sich geschlossenes Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz vor, das sich nicht nur auf die Normierung der wesentlichen Eingriffsermächtigungen beschränkt, sondern auch Regelungen für die Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft enthält.
Der Thüringer Landtag hat den Gesetzentwurf am 29. Januar 2009 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Dieser Ausschuss hat den Entwurf in seiner 55. Sitzung am 30. Januar 2009, in seiner 56. Sitzung am 12. März 2009, in seiner 58. Sitzung am 23. April 2009 sowie in seiner 59. Sitzung am 28. Mai 2009 beraten und ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung am 12. März 2009 durchgeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten einigte sich auf die Annahme des Gesetzentwurfs mit einigen Änderungen, die Sie im Einzelnen der Drucksache 4/5260 entnehmen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/3832, Kinderarmut gemeinsam mit den Kommunen bekämpfen, wird die Landesregierung in Punkt 1 aufgefordert, in Abstimmung mit den Kommunen einen Bericht über das Ausmaß von Kinderarmut in Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen zu erstellen und bis zum 30. Juni 2008 vorzulegen. Im Bericht sollen diejenigen Kinder berücksichtigt werden, deren Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem BAföG, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten. Im Punkt 2 des Antrags fordert der Landtag die Landesregierung auf, ab dem 1. September 2008 Fördermittel des Landes für eine Kinderpauschale an die Kommunen bereitzustellen. Damit soll armen Kindern, deren Eltern lediglich über ein Einkommen auf dem Niveau des SGB II verfügen, eine kostenfreie Essenversorgung in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen ermöglicht werden. Der Antrag in der Drucksache 4/3832 wurde am 20.02.2008 von der SPD-Fraktion vorgelegt. Der Thüringer Landtag hat den Antrag sodann in seiner 82. Plenartagung am 11.04.2008 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Bildungsausschuss mitberatend überwiesen. Am 30.05., am 27.06. und am 07.11.2008 wurde der Antrag in der 49., der 50. und der 54. Sitzung des Sozialausschusses beraten. Der Bildungsausschuss beriet den Antrag am 27.11.2008 und am 22.01.2009 in seiner 43. und 44. Sitzung.
Sehr geehrte Abgeordnete, der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einigte sich mehrheitlich auf die Annahme des Antrags in Nummer 1 mit folgenden Änderungen: Das Datum „30. Juni 2008“ wird durch das Datum „31. Dezember 2008“ ersetzt. Der Antrag wird in Nummer 2 abgelehnt. Nachdem der Bildungsausschuss ebenfalls die Ablehnung des Antrags in Nummer 2 empfahl, wurde Nummer 1 des Antrags mit der Änderung angenommen, das Datum „30. Juni 2008“ durch das das Datum „31. März 2009“ zu ersetzen. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat aufgrund der vom mitberatenden Bildungsausschuss empfohlenen Änderung den Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung in seiner 57. Sitzung am 29. Januar dieses Jahres erneut beraten und empfohlen, den Antrag mit folgenden Änderungen anzunehmen: „In Nummer 1 wird das Datum „30. Juni 2008“ durch das Datum
„31. März 2009“ ersetzt. Nummer 2 des Antrags wird gestrichen.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, im vorliegenden Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/3990, Kinderarmut in Thüringen bekämpfen - erste Schritte wagen, wird die Landesregierung in Punkt 1 aufgefordert, in Abstimmung mit den Thüringer Kommunen, ausgewählten sozialwissenschaftlichen Einrichtungen Thüringens und den Sozialverbänden einen Bericht über das Ausmaß und die Folgen von Kinderarmut in Thüringen bis zum 30. Juni 2008 vorzulegen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Alternativantrag zum SPD-Antrag in der Drucksache 4/3832. Der Alternativantrag wurde am 9. April 2008 von der Fraktion vorgelegt. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 82. Plenartagung am 11. April 2008 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Bildungsausschuss mitberatend überwiesen. Am 30. Mai, am 27. Juni und am 7. November 2008 wurde der Antrag in der 49., der 50. und der 54. Sitzung des Sozialausschusses beraten. Der Bildungsausschuss beriet den Antrag am 27.11.2008 und am 22. Januar dieses Jahres in seiner 43. und 44. Sitzung. Nummer 1 des Antrags wurde seitens der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen, da er sich aufgrund der Vorlage des empirica-Gutachtens zur Armut von Kindern und Jugendlichen in Thüringen erledigt hatte.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie der Bildungsausschuss empfehlen, unter Berücksichtigung dessen, dass in Nummer 1 des Antrags die Terminangabe zu ändern wäre, den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Michaele Sojka, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Gabriela Weißbrodt, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Gäste auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, wie bereits in der Einbringung des Gesetzentwurfs festgestellt wurde, haben Jugendhilfe und Schule, beide, Aufträge in Bezug auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Wenn auch jeder der beiden Bereiche seine eigenen Aufgaben wahrnimmt, so erleichtert doch eine regelmäßige Zusammenarbeit die jeweilige Aufgabenerfüllung. Ich bin froh, dass der Kollege Bärwolff das ähnlich sieht, denn diesbezüglich ist der Gesetzentwurf ein eindeutiger Fortschritt. Schule und Jugendhilfe bauen auf dem elterlichen Erziehungsauftrag auf, ergänzen ihn und tragen gemeinsam dazu bei, Begabungen zu erkennen und zu entwickeln, soziale Ungleichheiten auszugleichen, Kindern und Jugendlichen gleiche Entwicklungschancen zu gewähren und damit die Grundlagen für ein lebenslanges Lernen zu schaffen. Bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule geht es darum, auf der Basis des jeweils eigenständigen gesetzlichen Handlungsauftrags gleichberechtigt und verlässlich miteinander zu arbeiten, mit dem Ziel, dass durch die Verbindung der beiderseitigen Angebote das bestmögliche Ergebnis für die jungen Menschen hier in Thüringen erzielt wird.
Sowohl Jugendhilfe als auch Schule haben gemeinsam die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes. Präventive Angebote haben dabei eine besondere Bedeutung und sie sind sowohl im Schulkonzept als auch in der Jugendhilfeplanung zu verankern. Die Schulen und auch die Kindertageseinrichtungen wer
den durch den vorliegenden Gesetzentwurf in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eingebunden. Die Zusammenarbeit aller Einrichtungen, Dienste und Institutionen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien arbeiten, ist zu verbessern. Zur Verbesserung dieser Kooperation vor Ort sollen daher in Weiterentwicklung der bisherigen Praxis verlässliche Kooperationsstrukturen unter Federführung der Träger der örtlichen Jugendhilfe auf- und ausgebaut werden. Für die Jugendhilfe in Thüringen bedeutet dies erstens, die Rechtsgrundlagen für die Jugendhilfe und die Schulen hinsichtlich einer Weiterentwicklung der Kooperation zu überprüfen und durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf zu regeln. Darüber hinaus besteht zweitens Handlungsbedarf im Hinblick auf einen weiteren Ausbau des Kinderschutzes in Thüringen. Außerdem waren die Regelungen insbesondere an die geänderten Bedürfnisse der Jugendhilfepraxis anzupassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den Rückmeldungen aus der schriftlichen Anhörung wurde positiv angemerkt, dass bereits in der Anhörung zum Referentenentwurf durch das Thüringer Sozialministerium Anregungen aufgegriffen worden sind. Die Intention, die Kooperation Jugendhilfe und Schule zu verbessern und den Kinderschutz weiterzuentwickeln, wurde durchgängig begrüßt.
In der Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Dieser liegt uns nun erneut als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Auch wenn wir im Ausschuss dazu bereits gesprochen haben, werde ich nun erneut darauf eingehen.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits ein vom Landesschulbeirat gewählter Vertreter als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss vorgesehen. Darüber hinausgehende Veränderungswünsche sind deshalb abzulehnen, da eine gegenseitige Entsendung von Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesschulbeirats angestrebt ist. Herr Kollege Döring, im Landesschulbeirat sind eben auch Elternvertreter vertreten, und wen der Landesschulbeirat entsendet, das sollte er doch wohl selbst entscheiden dürfen. Was einen Vertreter im Kita-Bereich angeht, muss ich sagen, nach meinem Kenntnisstand gibt es bisher keine demokratisch legitimierte Landeselternvertretung im KitaBereich. Die Mitwirkung in den Kitas durch die Eltern unterstützt die CDU-Fraktion und hat deswegen im Kindertagesstättengesetz entsprechende Regelungen getroffen.
Weiterhin will ich anmerken, dass aus den Zuschriften der Anzuhörenden, insbesondere aus der des Thüringischen Landkreistags, deutlich wurde, dass der Wunsch nach einer strengeren Abstimmung von Jugendhilfe- und Schulnetzplanung abzulehnen ist. Herr Kollege Bärwolff, eine Kooperation auf Augenhöhe ist sicherlich wünschenswert, aber nur möglich, wenn es die Verantwortlichen selbst auch wollen. Auch der in § 14 gewünschten Landesförderung kann keine Rechnung getragen werden, denn durch dieses Gesetz erwächst keine neue kommunale Aufgabe, sondern es erfolgt lediglich eine Konkretisierung der bereits bundesrechtlich vorgesehenen Aufgaben. Eine Förderverpflichtung des Landes darüber hinaus leitet sich daraus daher nicht ab. In § 16 Abs. 2 im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Jugendverbandsarbeit bereits aufgenommen. Da sich das Instrument Jugendförderplan ausschließlich auf die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit bezieht, würde die Erweiterung auf die von Ihnen geforderte Jugendsozialarbeit aber dann zu einer neuen Aufgabe für die Kommunen führen.
Letztlich will ich noch auf die ausführlichen Änderungen der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Jugendberufshilfe“ eingehen. Diesen kann nicht entsprochen werden, denn diese Änderungen passen überhaupt nicht in die Gesetzessystematik des vorliegenden Gesetzentwurfs. Auch aus den Zuschriften der Anzuhörenden waren keinerlei Anhaltspunkte dazu zu entnehmen. Das soll aber nicht bedeuten, dass die CDU-Fraktion und auch die Landesregierung nicht weiter über die Jugendberufshilfe nachdenken, im Gegenteil, nicht umsonst haben wir in Thüringen seit 1991 die geringste Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich mit den neuen Bundesländern.
Ich denke, das ist ein Ergebnis auch der guten Jugendberufshilfe, die wir hier in Thüringen haben und die wir unterstützen werden, dass die Jugendberufshilfe flächendeckend arbeiten kann und die Angebote angenommen werden.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, auf den Änderungsantrag meiner Fraktion und dessen Notwendigkeit ist bereits der Kollege Panse eingegangen, das kann ich mir an dieser Stelle sparen. Ich bitte letztlich um Annahme dieses Änderungsantrags unserer Fraktion zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und natürlich auch um Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, ich begrüße es ausdrücklich, dass wir heute hier im Rahmen dieser langen Plenartagesordnung auch über das Thema „Kinder“ reden. Aber, ich denke, wenn wir über die Kinderrechte und ein Grundrecht auf Bundesebene sprechen, sollten wir zuerst anfangen vor unserer eigenen Haustür zu kehren und deswegen auch einen Blick auf Thüringen werfen.
Thüringen ist ein kinderfreundliches Bundesland und ist auch in Sachen Kinderrechte auf dem richtigen Weg.
In Thüringen existiert eine verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte und das kann nicht jedes Bundesland von sich sagen. In Artikel 19 der Thüringer Verfassung - wir haben es ja schon gehört - wird Kindern das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung zugesichert. Außerdem sind hier der Kinderschutz, die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Gesundheitsschutz zugesichert. In Thüringen bleibt es jedoch nicht bei dieser Verankerung. Die Kinderrechte und der Kinderschutz werden auch umgesetzt und daher hat die CDU-Fraktion Ihnen einen Alternativantrag vorgelegt, der sich nicht nur mit der gesetzlichen Verankerung beschäftigt, sondern eine Darstellung des Handelns der Landesregierung in diesem Bereich fordert. Es sollte uns eben nicht nur um die deklaratorische und formelle Diskussion über die Bundesratsinitiative gehen, sondern um das, was auch bei unseren Kindern ankommt. Da ist wirklich die Frage: Wer lenkt da von was ab? Dass die Landesregierung und dass Thüringen nicht ablenken, das zeigt die Berichterstattung. Ich denke, wir sind in Thüringen auf einem guten Weg und im Zusam
menhang mit einer Diskussion auf Bundesebene ist es eine gute Gelegenheit, hier darüber zu sprechen.
Weil Sie fragten, warum dieser Zeitpunkt erst jetzt bei dem dritten Aufruf dieses Tagesordnungspunkts hier im Plenum erfolgt, kann ich Ihnen eine Erklärung geben: Weil erst zum Thema „Kinderschutz“ in der vergangenen Woche wieder eine Fortentwicklung durch die Landesregierung erfolgt ist.
Die Vorgaben hat sich Thüringen nicht nur durch die UN-Kinderrechtskonvention gegeben, sondern auch durch die Verfassung, durch das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz sowie durch den Maßnahmekatalog der Landesregierung zum Kinderschutz, der seinesgleichen in der Bundesrepublik sucht. Die Landesregierung ist sich der Verantwortung für ihre Kinder bewusst. So ging bereits aus dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hervor, dass Thüringen einen großen Teil der Forderungen der Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention bereits erfüllt. Auch bezüglich des Kinderschutzes hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren einiges getan und kürzlich auch eine Fortentwicklung des Maßnahmeplans beschlossen. Wir möchten diese Parlamentsdebatte nutzen, um uns berichten zu lassen, was ja bereits geschehen ist, welche Ergebnisse für unsere Kinder diesbezüglich erreicht wurden und was zukünftig auf Landes- und kommunaler Ebene geplant ist. Die CDU-Fraktion wollte auch diesen Bericht der Landesregierung, um zu erfahren, in welcher Form Kinderrechte deutschlandweit umgesetzt werden und welche Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene dazu bereits beschlossen wurden.
Ich möchte es aber natürlich nicht versäumen, auch auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE einzugehen. Aus unserer Sicht werden im Grundgesetz Kinder bereits indirekt geschützt und auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dies klargestellt, denn Kinder sind wie Erwachsene auch Grundrechtsträger. Erst im April urteilte es, dass Eltern ihr Handeln am Wohl der Kinder ausrichten müssen. Flankierend dazu verpflichtet auch Artikel 6 Grundgesetz die Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Neben Artikel 6 des Grundgesetzes wird aber auch mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen die Umsetzung von Kinderrechten unterstützt. Ich will nur nennen das SGB V, das SGB VIII, die Kindertagesstättengesetze, Schulgesetze und spezielle Verordnungen, die eine kindgerechte Entwicklung fördern. Bei aller staatlichen Hilfe bleibt es aber dabei - und darum werden auch die Kollegen von der Opposition nicht herumkommen -, dass die Pflege und die Erziehung der Kinder zuerst eine Sache der Eltern ist. Gemeinden, Jugendämter, Sozialämter, die ARGEn, die Bundesagenturen für Arbeit sowie Beratungsangebote von freien Trägern
helfen den Eltern, ihren Erziehungsauftrag umfassend zu erfüllen. Doch was bringt uns eigentlich dazu, darüber nachzudenken, die Kinderrechte im Grundgesetz stärker zu verankern? Kein Jurist bestreitet Rechte von Kindern; auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in diesem Zusammenhang eine Quelle des Verfassungsrechts und ist mit heranzuziehen. Diese Rechtsprechung hat es bisher nicht an kinderfreundlichen Festlegungen fehlen lassen. Aber immer mehr - und da muss ich Ihnen recht geben, auch wenn Sie es nicht gesagt haben - ereilen uns Urteile, durch welche Kindergärten in Wohngebieten verpflichtet werden, beispielsweise eine Schallschutzmauer wegen Kinderlärm zu errichten. Genauso wie jeder Abgeordnete dieses Hauses verurteile auch ich dieses, weil ich glaube, es ist das falsche Signal in unserer Gesellschaft.
Immer öfter treten auch Fälle von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf oder es bieten sich erschreckende Einblicke in manches Kinderzimmer. Doch was ist die Ursache davon bzw. was bringt in diesem Zusammenhang eine Erweiterung des Grundgesetzes um Kinderrechte? Zwischen Recht und Wirklichkeit klafft meiner Ansicht nach oftmals eine Lücke. Es existiert ein Vollzugsdefizit der vorhandenen gesetzlichen Regelungen und eine mangelnde Umsetzung kinderfreundlicher Politik. Daher darf diese Diskussion über Kinderrechte auch hier im Thüringer Landtag keine rein juristische sein. Ich halte nichts davon, die Diskussion über die Erweiterung des Grundgesetzes um die Rechte von Kindern von vornherein aus rein juristischer und formeller Sicht abzulehnen. Aber diese Diskussion schützt uns nicht vor weiteren Fällen der Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Wäre dieses Grundrecht eine Garantie, ich glaube, dann wären wir uns alle einig, nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene, sofort dieses Grundrecht einzufügen.
Die Hineinformulierung in den Verfassungstext kann nur ein symbolischer Akt für die Gesellschaft sein. Ein Signal in die Gesellschaft hinein unterstütze ich auch, aber wichtig ist vor allem die Umsetzung vorhandener gesetzlicher Regelungen zum Wohle der Kinder in Thüringen, in Deutschland und auf der Welt. Die Rechte der Kinder, ihre Interessen und Chancen müssen in die alltäglichen Entscheidungen von Politik und Gesellschaft einfließen. Dazu sollten jedem Kind seine Rechte aber auch bewusst gemacht werden. Dazu nutzen keine Diskussionen hier im Landtag oder an anderer Stelle, wo es um die Umsetzung von Kinderrechten oder überhaupt um die Einfügung eines Kinderrechts in die Verfassung geht, bei der nicht einmal ein Kind anwesend ist.
Das Grundgesetz darf nicht leichtfertig geändert werden. Der Entschließungsantrag der Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz ist aus meiner Sicht für eine Grundgesetzänderung zu umfassend gewesen. Ich kann daran nachvollziehen, wie es zur abschließenden Ablehnung im Bundesrat kommen konnte. Ich persönlich könnte mir eine Einfügung einer knapperen Formulierung vorstellen, aber, ich denke, dafür ist jetzt der falsche Zeitpunkt. Zu gegebener Zeit sollte eine neue Initiative umfassend geprüft und mit allen anderen Bundesländern abgestimmt werden. Doch dafür müssen zunächst einige Bundesländer ihre Hausaufgaben machen. Wir sollten zunächst dafür sorgen, dass kinderfreundliche Verfassungstexte und einfache Gesetze flächendeckend in allen Bundesländern existieren. Ich möchte es in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt lassen, dass auch die Kollegen der LINKEN und der SPD im Bundesland Berlin Nachholbedarf haben. Denn regiert von diesen beiden, hat es Berlin nicht einmal im Ansatz geschafft, die Kinderrechte in seine Verfassung zu bringen.
Letztlich sollte der Blick auf politische Initiativen und Hindernisse meiner Meinung nach aber nicht ablenken von den Möglichkeiten und der Verantwortung nicht nur jedes einzelnen Abgeordneten, sondern auch jedes einzelnen Bürgers hier in Deutschland. Dazu möchte ich abschließend, mit Ihrer Erlaubnis, eine kleine Anekdote zitieren: „Als neulich Schnee lag und meine Nachbarskinder ihre kleinen Schlitten auf der Straße ausprobieren wollten, sogleich war ein Polizeidiener nahe und ich sah die armen Dingerchen fliehen, so schnell sie konnten. Jetzt, wo die Frühlingssonne sie aus den Häusern lockt und sie mit ihresgleichen vor ihren Türen gerne ein Spielchen machten, sehe ich sie immer geniert, als wären sie sich nicht sicher und als fürchteten sie das Herannahen irgendeines polizeilichen Machthabers. Es darf kein Bube mit der Peitsche knallen oder singen oder rufen - sogleich ist die Polizei da, es ihm zu verbieten. Es geht bei uns alles dahin, die liebe Jugend frühzeitig zahm zu machen und alle Natur, alle Originalität und alle Wildheit auszutreiben, so dass am Ende nichts übrig bleibt als der Philister.“ Diese Anekdote stammt von Johann Wolfgang Goethe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, in einem Punkt möchte ich Ihnen gleich recht geben, Frau Berninger, bei manchen Abgeordneten ist es wirklich eine Strafe zuzuhören.
Aber zum bisher noch nicht kommentierten Antrag im Punkt b, Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Ich möchte es gleich vorwegnehmen, die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, weil es überzeugende Argumente gibt, die sich gegen diesen Antrag richten, aber nicht gegen eine erfolgreiche Integration. Die Begründung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger ist nicht auf Drittstaatenangehörige übertragbar. Es gibt nun mal einen Unterschied zu Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates zu denen von Drittstaaten. Die Unionsbürgerschaft ist mit besonderen Rechten ausgestattet, wie beispielsweise das Aufenthaltsrecht oder das Diskriminierungsverbot. Nach Artikel 17 Abs. 1 Satz 2 des EG-Vertrags ist klargestellt, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Staatsbürgerschaft ergänzt, aber nicht ersetzt. Somit ist das EU-Bürgerwahlrecht auf eine europäisch basierende Privilegierung zurückzuführen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich 1990 mit dem Drittstaatenwahlrecht auf kommunaler Ebene befasst, indem es nämlich in Schleswig-Hohlstein und Hamburg dieses Drittstaatenwahlrecht abgelehnt hat. Als Begründung führte es an, dass das Wahlrecht den deutschen Staatsbürgern vorbehalten sei und eben nach Artikel 20 Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk wird durch die Staatsangehörigkeit gekennzeichnet. Daher gibt es einen Unterschied zwischen Bürgern und Einwohnern. Wer Bürgerrechte haben will, muss sich auch entscheiden, Bürger dieses Landes zu werden und dies ist eben durch Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und auch Pflichten möglich. Die Kriterien für Erlangung dieser Staatsbürgerschaft sind laut Homepage des Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, ich darf zitieren: „der dauerhafte Aufenthalt und ausreichende Deutschkenntnisse, die Teilhabe am Erwerbsleben, Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnisse in Deutschland“. Diese Kriterien sprechen alle insgesamt dafür bzw. machen es erst möglich, sich an einer Wahl zu beteiligen und sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, denn es ist auch erforderlich, sich mit Wahlrechtsgrundsätzen und auch den Vorhaben und Zielen der einzelnen Kandidaten und Parteien auseinandersetzen zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht ist die Zuerkennung des Wahlrechts kein geeignetes Mittel der Integration, sondern setzt diese gerade voraus. Sie werfen dem Grundgesetz eine Ungleichbehandlung gegenüber EU-Bürgern vor. Im Gegenteil, es ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den ca. 800.000 vormaligen Ausländern, die jetzt deutsche Staatsangehörige sind und sich den nicht einfachen Verfahren unterzogen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Andere Ausländer, die dies noch nicht getan haben oder vielleicht auch bewusst nicht wollen, bekämen so das kommunale Wahlrecht geschenkt. Es ist daher aus unserer Sicht kontraproduktiv. Es schmälert die Motivation für Ausländer, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, deren Bestandteil ja immerhin das Wahlrecht ist. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft kann immer erst am Ende eines gelungenen erfolgreich geglückten Integrationsprozesses stehen. Letztlich möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass es für Ausländer Beteiligungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise durch die Möglichkeit der Mitarbeit in kommunalen Ausländerbeiräten.
Im Übrigen führen Sie in Ihrem Antrag auch an, dass es andere EU-Mitgliedstaaten gibt, die dieses Drittstaatenwahlrecht haben. Vielleicht sollten Sie aber in diesem Zusammenhang auch sagen, dass dieses Drittstaatenwahlrecht in Finnland, Schweden und Irland nur durch einen minimalen einstelligen Prozentsatz der ausländischen Kommunalwähler genutzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir bleibt zum Abschluss nur zu sagen, das Einräumen eines kommunalen Ausländerwahlrechts ersetzt nicht eine erfolgreiche Integration ausländischer Mitbürgerinnen und -bürger.
Der vorliegende Antrag macht den zweiten Schritt vor dem ersten und ist daher abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist die notwendige Folge aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht, der Rechtsgrundlagen für die Jugendhilfe und Schulen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Kooperation schafft. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Ausbau eines wirksamen Kinderschutzes in Thüringen. Aber er stellt auch die Anpassung an die geänderten Bedürfnisse der Jugendhilfepraxis dar. Damit ist der Gesetzentwurf Reaktion auf die zahlreichen Entwicklungen und Veränderungen der Kinder und Jugendlichen und Bildungs- und Betreuungsumfeld von Schule und den Kindertagesstätten in Thüringen. Die CDU-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 4/4471 ausdrücklich.
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend so
wie zusätzlich an den Bildungsausschuss. Ich möchte mich auf die Bereiche der Verbesserung des Kinderschutzes und der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule beschränken.
Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung von Jugendhilfe und Schule, in dem es auch um den Kinderschutz in Thüringen geht. Damit ist die Schule nicht mehr allein der Bildung verpflichtet und die Familie ist nicht nur für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Pflege und Erziehung der Kinder sind zuerst Sache der Eltern. Sie sind - wie es in Artikel 6 des Grundgesetzes heißt - das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Prinzipiell besteht in Thüringen ein flächendeckendes, qualitativ erstklassiges und ineinandergreifendes System von präventiv ausgerichteten Anlaufstellen, Diensten und Einrichtungen. Allerdings gilt es, die vorhandenen Angebote sinnvoll zu vernetzen und in entsprechenden Fällen zur Geltung zu bringen. Durch den vorgeschlagenen § 6 Abs. 2 a im Thüringer Kindertagesstättengesetz und den auch von meiner Kollegin Ehrlich-Strathausen angesprochen neuen § 55 a Abs. 2 Thüringer Schulgesetz wird der Schutzauftrag für unsere Kinder und Jugendlichen auch für Kita und Schule konkretisiert und bindend. Damit wird die nötige Verknüpfung aller Handlungsträger und der vorhandenen Hilfsangebote ermöglicht und der Maßnahmekatalog der Landesregierung zum Kinderschutz wird folgerichtig ergänzt. Ich freue mich, dass zumindest diesen Ansatz meine Kollegin Ehrlich-Strathausen genauso sieht.
Auch wenn viele verantwortungsvolle Pädagogen in Kitas und in der Schule schon beispielhaft auf das Gesamtumfeld der Kinder achten und in auffälligen Fällen eingreifen und reagieren, die vorgeschlagene Gesetzesvorlage gibt ihnen doch eine sichere rechtliche Grundlage für derartige Fälle in die Hand.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, in Thüringen gibt es eine Vielzahl von Angeboten der frühen Bildungsförderung. Zugleich ist sich die Landesregierung aber bewusst, dass eine bessere Vernetzung dieser Angebote dringend notwendig ist. Wichtig ist mir aber der Hinweis, dass es darauf ankommen wird, die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule weiter zu stabilisieren. Dazu bringt uns allein die Diskussion um die Finanzierung nichts, das wird mit der Vorlage des Gesetzentwurfs möglich. Wir können inzwischen auf eine Fülle von Jugendhilfeangeboten in der Schule verweisen, die gemeinsam von Jugendhilfe und Schule getragen werden. Hier hat sich über die letzten Jahre langsam, aber kontinuierlich ein deutlicher Wandel vollzogen. Mittlerweile hat die Landesregierung eine landesweit geltende Koope
rationsvereinbarung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns sicher darin einig, dass diese landesweite Empfehlung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule nur einen Rahmen vorgeben kann. Die Probleme vor Ort lassen sich damit nicht lösen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gilt es auch, immer noch bestehende Vorbehalte bei den Jugendämtern gegenüber der Schule, aber auch Vorbehalte bei der Schule gegenüber der Jugendhilfe abzubauen. Die Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote vor Ort sind weitestgehend an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Dennoch müssen wir uns stärker als bisher auf die Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und mit weiteren außerschulischen Partnern konzentrieren. Es ist notwendig, die Angebote der schulbezogenen Jugendarbeit in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Auch das finden Sie im Gesetzentwurf der Landesregierung. Jugendämter und Schulämter müssen demnach noch stärker als bisher miteinander kommunizieren. In einigen Schulamtsbereichen funktioniert dieser Dialog bereits, in anderen ist er aber ausbaufähig.
Um hier weiter Unterstützung zu leisten, wurden im Landtagsbericht zum 12. Kinder- und Jugendbericht Empfehlungen an die Jugendhilfe gegeben. So zum Beispiel die Etablierung von Sozialraum- bzw. Planungsraumkonferenzen als unabdingbares Instrument der Jugendhilfeplanung oder Abschluss von Kooperationsempfehlungen zwischen Schulen und ihren Partnern im Sozialraum oder die Abstimmung der Jugendhilfeplanung der Landkreise und der kreisfreien Städte mit den Schulnetzplanungen. Genau darauf reagiert der vorliegende Gesetzentwurf. Er schafft damit eine wertvolle Basis für die Fortentwicklung der Bildung und Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen in Thüringen. Die von Herrn Kollegen Bärwolff angesprochenen Doppelstrukturen werden dadurch gesetzlich strukturiert und zusammengeführt.
Sehr geehrte Abgeordnete und Kollegen, auf eines möchte ich abschließend jedoch besonders hinweisen: Immer wieder wird zu Recht gefordert, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungen zu beteiligen sind. Genau dieses haben wir hier im Plenum auch nicht nur einmal angesprochen. Daher begrüße ich insbesondere, dass im vorgeschlagenen neuen § 15 Satz 4 Thüringer Kinder- und Jugendhilfegesetz ausdrücklich das Recht des Kindes auf Mitbestimmung Niederschlag findet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf konkretisiert vieles, was in Schule, Kindertagesstätte und Jugendhilfe bisher nur teilweise selbstverständlich war und ergänzt dieses. Der Entwurf beseitigt aber auch viele Unsicherheiten und
schließt Lücken, die sich in den vergangenen Jahren ergeben haben. Der Gesetzentwurf stellt damit eine deutliche Verbesserung im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen in Thüringen dar. Ich begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ausdrücklich. Daher freue auch ich mich auf die Beratung in den zuständigen Fachausschüssen und beantrage nochmals seitens meiner Fraktion die Überweisung an den Sozialausschuss und den Bildungsausschuss, wobei die Federführung bei dem Erstgenannten liegen soll. Um es mit den Worten bzw. dem Bild von Herrn Kollegen Bärwolff zu sagen, mit diesem Gesetzentwurf wird der Riese wohl zwei gleichlange Beine haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, ohne das Ehrenamt wäre unsere Gesellschaft menschlich kälter und sicherlich auch nicht überlebensfähig. Das Ehrenamt in Thüringen ist derart vielfältig und bedeutend, dass ein einzelner Tagesordnungspunkt hier im Plenum und sicher auch nicht mein Redebeitrag diesem gerecht werden kann. In Thüringen sind mindestens ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig und
tragen so wesentlich zum gesellschaftlichen Leben und Miteinander bei. Ich denke, ich spreche im Sinne aller Abgeordneten hier im Hause, dass allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihre Tätigkeit zu danken ist.
Ja, auch wenn wir das schon hatten, kann man das sicherlich an der Stelle auch noch mal erwähnen. Kaum ein Thüringer ist ohne Ehrenamt und wir als Abgeordnete spüren das nicht zuletzt bei den vielen Einladungen, die wir zu Vereinen und Verbänden bekommen, die dort Großartiges leisten. Die CDU-Fraktion und auch ich persönlich nutzen daher jede Möglichkeit, die Wertschätzung gegenüber denjenigen auszusprechen, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen freiwillig für ihr Ehrenamt einsetzen. Dabei investieren die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats nicht nur Arbeit, finanzielle Mittel und Nerven, sondern ihr wichtigstes Gut, das Gut ihrer Zeit zugunsten anderer Menschen und den unterschiedlichsten Zwecken. Ehrenamt bringt Menschen unterschiedlichster Herkunft, Alters mit verschiedenen beruflichen und finanziellen Voraussetzungen und unterschiedlichem Bildungsstand zusammen. Ehrenamt verbindet in und zwischen den Generationen. Von ganz jungen mittlerweile 6-jährigen Feuerwehrkindern bis zu über 80-jährigen Seniorenbeiratsmitgliedern zieht sich das Ehrenamt in Thüringen durch alle Altersstufen und alle Lebensbereiche.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Freistaat Thüringen ist sich des Stellenwerts des Ehrenamts bewusst und unterstützt es durch vielerlei Maßnahmen. Viele dieser zahlreichen Förderungsangebote für ehrenamtlich Tätige sind aber leider oftmals nicht bekannt. Daher möchte meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag durch Auswertung des vierten Ehrenamtstages in Hildburghausen als Anlass nehmen, die Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen der Landesregierung darzustellen, aber auch einmal in andere Bundesländer zu schauen. Nachdem sich der Landkreis Hildburghausen schriftlich um die Ausrichtung des Ehrenamtstages 2008 beworben hatte, fand dieser am 18. Mai dieses Jahres statt und bot eine bunte Veranstaltung mit dem breiten ehrenamtlichen Repertoire des Landkreises. So waren 52 Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen neben dem Handwerk präsent mit über 600 aktiven Ehrenamtlichen. Dies führte zu einer großen Resonanz bei zahlreichen Gästen und Bürgern. Viele Spitzensportler und Familien kamen und besuchten den Markt der Möglichkeiten sowie das Kinderfest und machten damit dem Ehrenamt alle Ehre. Die Bedeutung und der Stellenwert des Ehrenamts wurden an diesem Tage durch die große und breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit der Bevölkerung und auch der
Politik seitens aller Parteien bewusst dargestellt. Nicht umsonst titelte das „Freie Wort“ am folgenden Tage: „Ziehe den Hut vor den Engagierten - Veranstaltung lockte den ganzen Tag über Hunderte Menschen zum Landratsamt“. Die Darstellung des Ehrenamts in seiner Breite und Vielfalt und die Anerkennung der Leistungen standen am 18. Mai im Mittelpunkt; denn das Ehrenamt wird dort gewürdigt, wo es stattfindet - in der Gemeinschaft, der Kommune, dem Landkreis. Frau Ministerin sagte es schon, nicht zuletzt belegt die ehrenamtliche Tätigkeit die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Heimat. Ich bin mir daher sicher, dass auch im nächsten Jahr der fünfte Ehrenamtstag ein Erfolg sein wird.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, mit der bundesweit einmaligen Thüringer Ehrenamtsstiftung gibt es auf Landesebene ein weiteres Instrumentarium, um Ehrenamtlichen Unterstützung zukommen zu lassen. Am 9. Januar 2002 wurde diese als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet, welche in der Ehrenamtsförderung führend und beispielgebend für andere Bundesländer geworden ist. Sie bietet ein breites Angebot für Ehrenamtliche an, für welche guten Gewissens Werbung gemacht werden kann und auch muss. Ich freue mich, dass das Kollegin Pelke ebenso sieht, denn eine gute Arbeit sollte man auch an dieser Stelle einmal loben. So ist die Thüringer Ehrenamtsstiftung zu der zentralen Anlaufstelle für Personen, Vereine, Verbände und Institutionen geworden, die ehrenamtliche Arbeit im Freistaat Thüringen leisten, wie es der Landtag in seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 auch gefordert hat. Da der erfolgreiche Weg der Stiftung nicht ohne den persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter möglich gewesen wäre, möchte ich neben dem genannten, leider kürzlich verstorbenen Vorsitzenden Herrmann Ströbel auch der derzeitigen Geschäftsführerin Frau Brigitte Mahnke ausdrücklich danken.
Viele Bürgerinnen und Bürger werden in ihrem ehrenamtlichen Engagement schon mit der Stiftung in Berührung gekommen sein und so ihre eigenen Erfahrungen gesammelt haben. Die Arbeit der Stiftung wird sehr positiv wahrgenommen. Das kann ich auch aus eigenem Erleben nur unterstreichen.
Mit der Förderung des Ehrenamts über die Stiftung verbindet sich auch die Hoffnung, neue innovative Formen ehrenamtlicher Tätigkeit zielgerichtet zu begleiten. Durch die Stiftung kann es aber auch gelingen, vorhandene Synergieeffekte stärker als bisher zu bündeln und zu nutzen. Letztlich sei auch noch hervorgehoben, dass die Ehrenamtsstiftung anregende Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement schafft. So verleiht die Stiftung des Thü
ringer Ehrenamts ein Zertifikat für geleistete Arbeit und Engagement. Dieses kann perspektivisch auch für junge Menschen als Zeugnis bei Bewerbungen genutzt werden. Daneben attestiert auch die bundesweit anerkannte Jugendleitercard dem Inhaber eine Ausbildung und eröffnet ihm die Möglichkeit der Freistellung in der Jugendarbeit.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ist auch Initiator der Thüringer Ehrenamtscard. Wie die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, gibt es zunehmend mehr Landkreise, die diese Ehrenamtscard in ihren einzelnen Regionen umsetzen und damit für ehrenamtliches Engagement werben.
Eine ganz neue Entwicklung und Idee der Thüringer Ehrenamtsstiftung ist auch eine Initiative, die seit diesem Jahr läuft. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung sucht gemeinsam mit dem MDR jeden Monat den Thüringer des Monats. Ich denke, auch das ist eine durchaus öffentlichkeitswirksame Möglichkeit, für ehrenamtliches Engagement zu werben und auch zu würdigen.
Neben der Ehrenamtsstiftung gibt es zahlreiche weitere Unterstützungsangebote für Ehrenamtliche. Frau Ministerin hat schon viele in ihrem Bericht aufgezählt, aber ich denke, auch das Thüringenjahr hilft dem Ehrenamt in Thüringen durch das freiwillige bürgerschaftliche Engagement junger Menschen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Familie, Sport, Naturschutz, Umwelt, Denkmalpflege und Kultur. Nicht unerwähnt möchte ich auch die zahlreichen Auszeichnungen und Ehrungen der Thüringer Landesregierung lassen. Dabei denke ich unter anderem an die „Thüringer Rose“ für ehrenamtliche Sozialarbeit oder die Thüringer Sportplakette als höchste staatliche Auszeichnung im Sport in Thüringen. Auch diese Idee der Auszeichnung haben viele Landkreise übernommen und drücken so ihre Wertschätzung gegenüber den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern aus.
Sehr geehrte Damen und Herren, Engagement muss kontinuierlich sein, wenn es Wirkung zeigen soll. Das gilt auch für die ehrenamtliche Arbeit an sich. Aber es gilt auch für die Ehrenamtsförderung. Die Ehrenamtsförderung in Thüringen ist kontinuierlich. Allerdings bedarf es auch einer beständigen Weiterentwicklung der allgemeinen Ehrenamtsförderung und neuer Impulse zur Verstärkung der freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit. Thüringen ist ein Land, in dem eine ausgeprägte Kultur des Helfens existiert. Ehrenamtliches Engagement hat in Thüringen eine lange Tradition und das werden Sie sicher in Ihren Wahlkreisen auch zu spüren bekommen. Die Menschen arbeiten schon immer in Kirchen, Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften und Parteien aktiv mit. Wir brauchen Menschen, die sich Mitmenschen zu
wenden. Wir brauchen Bürger, die sich engagieren, die ihre Talente und Begabungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung freiwillig und unentgeltlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Die Ehrenamtsförderung erfolgt neben den Maßnahmen auf Landesebene daher zu Recht auch durch vielerlei Förderer auf allen Ebenen und aus allen Bereichen. Alle Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden versuchen, ihre Ehrenamtlichen zu unterstützen. Aber auch viele Stiftungen und auch Unternehmen kommen ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung beispielsweise durch Spenden nach. Ohne dieses Gesamtsystem wäre eine umfassende Ehrenamtsförderung in Thüringen nicht möglich. Deswegen denke ich, auch an dieser Stelle einmal diesen Förderern danken zu müssen und möchte dies im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich tun.
Die Motivation, Ehrenamtlichen unter die Arme zu greifen, darf nicht aufhören, denn eine Investition ins Ehrenamt ist eine Investition in Thüringen und in die Zukunft der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Für die CDU-Fraktion ist das Berichtsersuchen durch die Ausführungen der Ministerin erfüllt und ich danke, wie meine Kollegin Pelke, ihr dafür ausdrücklich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, neben der Forderung nach einem Jugendbericht und konkreten Handlungsvorschlägen stellen Sie Forderungen quer durch alle Ressorts auf - wie gewohnt ein Rundumschlag.
Zunächst jedoch konkret zum ersten Teil Ihres Antrags: Was Sie hier fordern, existiert in Thüringen bereits und ist seit vielen Jahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Falls Ihnen dies nicht bekannt sein sollte, zitiere ich Ihnen dazu gern § 10 Abs. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz. Die Landesregierung unterrichtet danach nach Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe den Landtag darüber, welche Forderungen sie für die Jugendhilfe im Lande für erforderlich hält.
Im Jahr 2006 erschien der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Über diesen haben wir hier im Plenum debattiert und pflichtgemäß erstellte die Landesregierung dazu in der Nachbearbeitung einen Kinder- und Jugendbericht, der dem Landtag zugeleitet wurde. In diesem formuliert die Landesregierung sogar Folgerungen und Handlungsempfehlungen, die die von Ihnen geforderten Gesichtspunkte auch enthalten, insbesondere zur Situation benachteiligter Familien und Jugendlicher, zu Bildungsunterschieden und zur Lebenssituation Jugendlicher mit Migrationshintergrund, aber auch zum gesellschaftlichen und politischen Engagement Jugendlicher. Darüber hinaus gibt es einen weiteren kürzlich veröffentlichten Bericht. Die Landesregierung kam mit dem Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention dem Landtagsbeschluss vom 20. September letzten Jahres nach. Darin wurden Stellungnahmen der Ressorts der Landesregierung, von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit einbezogen. Aus dem gesammelten Material liefert der Bericht eine Darstellung von Maßnahmen in Thüringen zur Umsetzung der Rechte von Kindern. Insbesondere in den Kapiteln 8 und 9 geht der Bericht auf viele von Ihnen geforderte Gesichtspunkte der Bildung, Freizeit und des Jugendschutzes ein.
Sie sehen also, es existieren bereits zwei aktuelle Berichte, die Ihre Forderungen im ersten Teil des Antrags obsolet machen. Aufgrund der festgeschriebenen Verpflichtung zum Bericht in § 10 Abs. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz ist dies auch für die Zukunft sichergestellt.
Nun aber noch zum zweiten Teil Ihres Antrags. Viele Ihrer Forderungen sind auch dort überflüssig, da sich die Landesregierung diesbezüglich bereits eindeu
tig positioniert hat. Natürlich kann man oft fordern, aber entscheidend ist, welches Vertrauen man in die zuständig Handelnden hat.
Meine Fraktion und ich sind der Ansicht, die Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe machen eine gute Arbeit und nutzen die vom Land zur Verfügung gestellte Unterstützung sinnvoll.
Um auf die einzelnen Forderungen einzugehen, möchte ich nun noch einige kurze Anmerkungen machen.
Zu Punkt a): Sie alle dürften inzwischen dazu meinen Standpunkt kennen, aber ich weise gern noch einmal darauf hin, dass sich meine Fraktion für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und des Jugendstrafvollzugs ausspricht. Darüber hinaus unterstützen wir es auch, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt.
Zu Punkt b) möchte ich auf die Ausführungen der Landesregierung in den Folgerungen zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht noch einmal hinweisen. Die Landesregierung unterstützt die Empfehlung des Kinder- und Jugendberichts. Frühe Bildungsförderung muss für Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrer Lebenslage realisiert werden. Sie unterstützt aber auch die Forderung, dass ein Zusammenspiel unterschiedlicher Bildungsorte und Lernwelten nur dann möglich ist, wenn Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Schule für alle Kinder und Jugendliche erreichbar und zugänglich sind. Daher ist es auch sinnvoll, Konzepte zu finden, um bildungsferne und sozial schwache Familien effizienter an die bestehenden Angebote heranzuführen. Auch existieren in Thüringen bereits Angebote der Familienbildung, welche sich im Rahmen besonderer Integrationsförderung mit spezifischerer Unterstützung auch an Migranten wenden.
Letztlich noch zu Punkt c) Ihres zweiten Antrags: Was die Forderung nach einem Ausbau der gesellschaftlichen und politischen Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten betrifft, sind wir einer Meinung. Jedoch auch diesbezüglich ist die Landesregierung bereits aktiv geworden. Umsetzung der Partizipation ist gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe. Vor allem Jugendarbeit hat die unmittelbare Aufgabe, Jugendliche hier zu fördern. Bereits in den Folgerungen zum Zwölften Kinder- und Jugend
bericht folgerte die Landeregierung daher zu Recht, dass Angebote von Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden sollen, um zur Selbstbestimmung zu befähigen und zur gesetzlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement hinzuführen.
Bezüglich kommunaler Bildungsplanung will die Landesregierung daher Instrumente der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und nutzbar machen. Das begrüße ich ausdrücklich. Entsprechend freut es mich auch, dass das Thüringer Kultus- und Sozialministerium gemeinsam mit dem ThILLM, dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund eine Partizipationstagung unter dem Titel „Kinder und Jugendliche beteiligen - ein Gewinn für alle“ organisierten. Ihnen allen dürfte eine Einladung zu dieser Tagung zugegangen sein. Diese bot viele Hinweise und Umsetzungsmöglichkeiten für örtlich verantwortliche Träger der Jugendhilfe. Ich hoffe, die gewonnenen Erkenntnisse finden nun auch Niederschlag auf kommunaler Ebene.
Letztlich bleibt mir nur die Ankündigung, dass auch die CDU-Fraktion den vorliegenden überflüssigen Antrag in der Drucksache 4/3959 ablehnen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, niemandem hier im Raum dürfte es entgangen sein, dass Ende März, Anfang April einmalige erdgeschichtliche Zeugnisse Thüringens zutage getreten sind. Bei den Bauarbeiten zum ICE-Bleßberg-Tunnel wurde eine Höhle mit einzigartigem Ausmaß entdeckt. Die Rede ist von überwältigenden Tropfsteinen in faszinierenden Farben, von Makkaronis mit einer Länge bis zu vier Metern, aber auch von einzigartigen, bisher noch nie gesehenen vertikal wachsenden Tropfsteinen.
Alles in allem sprechen letztlich auch die Bilder für sich und veranlassten die CDU-Fraktion heute hier, dieses Thema öffentlich zur Diskussion zu stellen. Es geht nicht nur darum, die Bedeutung der Höhle hervorzuheben, sondern auch Konsequenzen und Folgerungen aus dem Umgang bei der Entdeckung zu ziehen und auch um zukünftige Fragen der Höhle.
Die Dimension der gefundenen Hohlräume muss der Bahn von Anfang an Anlass gegeben haben, darüber nachzudenken, wie die Ausmaße in Wirklichkeit sind. Daher ist es aus meiner Sicht eindeutig, dass Informations- und Meldepflichten nicht umfangreich wahrgenommen worden sind, auch wenn das das Eisenbahnbundesamt möglicherweise anders sieht.
Dank der schnellen Reaktion des Thüringer Höhlenvereins war es möglich, auch in einer nur kurz zur Verfügung gestellten Zeit wichtige Dokumentationen und Erkundungen vom Westteil der Höhle zu machen. Diese sind jetzt umso bedeutender, da dieser Teil der Höhle leider frühzeitig mit Beton verschlossen worden ist, was aus meiner Sicht eine Maßnahme ist, die nicht notwendig war.
Das Landesbergamt und die TLUG hatten mittlerweile die Möglichkeit zur Vermessung und Begutachtung des östlichen Teils. Dieser ist aber im Vergleich zum Westteil kleiner und unspektakulärer.
Mittlerweile sind sich alle Beteiligten einig, dass der weitere Tunnelvortrieb keine negativen Schädigungen der Höhle zur Folge hat. Daher besteht keine Notwendigkeit zu voreiligen Schritten, jedoch ist es wichtig, dass im Vortrieb des Tunnels nun alle Beteiligten von der Bahn rechtzeitig informiert werden. Es ist gut, dass mittlerweile Landes- und Bundesbehörden eingeschaltet sind, aber es sollten keine kompetenten Ansprechpartner außen vor gelassen werden. Dabei möchte ich insbesondere den Thüringer Höhlenverein hervorheben. Dieser hat nicht nur wertvolle Kenntnisse und bietet kurzfristige Unterstützung an, nein, er zeigt auch wertvolles Engagement. So ist dieser seit Kurzem auch dabei, ehrenamtlich und aus eigenen finanziellen Mitteln einen externen Zugang zur Höhle zu finden. Daher möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, den anwesenden Mitgliedern des Thüringer Höhlenvereins auf der Besuchertribüne ausdrücklich zu danken.
Die Bahn und das Eisenbahnbundesamt tragen derzeit besondere Verantwortung. Es darf keine weiteren Alleingänge geben und die Vortriebsschritte müssen sorgfältig sichergestellt werden. Die negativen Auswirkungen der Baumaßnahme müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden und der ursprüngliche Zustand der Höhle muss weitestgehend erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Auch der Landtag sollte das Geschehen im Bleßberg aufmerksam verfolgen und es als Anlass nehmen, über entsprechende Regelungen im Thüringer Naturschutzgesetz nachzudenken und aufgetretene Gesetzes- und Verfahrenslücken zu schließen. Zuständigkeiten und Eigentumsverhältnisse sollten dabei geklärt werden.
Die entdeckte Höhle ist aus meiner Sicht absolut schützenswert.
Im September soll der Tunneldurchstoß erfolgen. Das ist die Möglichkeit, alle weiteren notwendigen
Erkundungen in und um die entdeckte Höhle zu einem Ergebnis zusammenzuführen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die naturschutzfachliche Schutzwertigkeit feststeht, sollte geprüft werden, inwieweit eine öffentliche Nutzung gewährleistet werden kann. Dafür gibt es bereits jetzt ein riesengroßes Interesse der Bürger vor Ort, die zahlreich in Vorträge strömen, aber auch die Stadt Schalkau und der Landkreis Sonneberg zeigen sich demgegenüber offen. Die wesentlichen notwendigen Voraussetzungen sind bisher jedoch noch nicht gegeben. Das Erste ist mindestens ein externer Zugang, aber eigentlich auch noch ein zweiter für eine optimale Bewetterung und Auflösung der Wasseranstauung und zweitens auch die Finanzierung der Erschließung.
Ich hoffe, ich spreche im Sinne der Landesregierung, dass dann alle notwendige Unterstützung gegeben werden wird, um die Thüringer Geologie zu schützen und ihr gerecht zu werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, eigentlich wollte ich zu Anfang ein Dankeschön loswerden, ein Dankeschön an die Linksfraktion, dass sie die ursprünglich beantragte Aktuelle Stunde in ihrem Titel abgeändert hat. Ursprünglich sollte es heißen: „Wirksame Problemlösung statt Populismus“, wie wir jetzt lesen können, geht es nur noch um die wirksamen Problemlösungen. Ich hätte mir aber gewünscht, wenn Sie dies auch bei Ihren Pressemitteilungen und bei Ihren heutigen Redebeiträgen beherzigt hätten.
Die Diskussion um die Jugendkriminalität ist absolut berechtigt. Fragt man Richter oder Polizisten vor Ort, bestätigen diese durch die Bank hinweg, dass nicht die Quantität zugenommen hat, aber die Intensität der Straftaten. Deswegen ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben und diesen haben die Bundesländer, darunter stets Thüringen, seit 2003 auch erkannt. Es gab zahlreiche Gesetzentwürfe, die ich an dieser Stelle einmal aufzählen möchte: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen - abgelehnt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung; 2004 - Gesetz zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens auf Initiative der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen - gescheitert an der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestag, und zuletzt im Jahr 2006 der Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz.
Ich bin froh, dass diese Diskussion endlich öffentlich geführt wird und ich hoffe, dass dies endlich zu einer Aufhebung der Blockadehaltung der BundesSPD führt. Ich möchte in diesem Zusammenhang vorbildhaft ein Zitat von Ihrem damaligen Bundes
kanzler vorbringen.
Mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin: „Verbrechensbekämpfung kann man nicht Sozialarbeitern überlassen. Wir haben lange über Ursachen von Kriminalität diskutiert und zu wenig über deren Bekämpfung.“
Die Diskussion in Thüringen sollten wir aber auf fundiertem Grundlagenwissen führen. Welche Täterstruktur, welche Strafarten und -taten, welche Strafverfahrensarten werden in Thüringen angewandt? Welche alternativen Strafen und Projekte gibt es? Wie ist die sozialpädagogische Betreuung der Straftäter in Thüringen? All dies habe ich in zwei Kleinen Anfragen formuliert und nur das kann auch Grundlage und Basis von weiterführenden Diskussionen hier in Thüringen sein.
Ich möchte aber auch an dieser Stelle wichtige und notwendige Punkte für eine bundeseinheitliche Problemlösung der Jugendkriminalität nicht unterlassen. Gemäß § 105 Jugendgerichtsgesetz ist das Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren als Ausnahme anzuwenden. Zu oft stellen Richter diese Reifeverzögerung aber fest, so dass häufig nur noch Jugendstrafrecht angewandt wird. Hier muss Politik gesetzgeberisch handeln. Wer Auto fährt, wer wählen kann, wer sogar Bundeskanzler werden kann, der sollte sich auch wie ein Erwachsener verantworten müssen, wenn er einen am Boden Liegenden zu Tode prügelt.
Ich befürworte auch einen Warnschussarrest. Richtern, die bereits jetzt jugendliche Ersttäter zu einem Dauerarrest verurteilen, muss ein Werkzeug in die Hand gegeben werden. Auch Sozialpädagogen bestätigen, dass sich bei kurzen Arrestzeiten keine gewalttätige Subkultur entwickeln kann, wie es in Jugendgefängnissen der Fall ist. Alle sind sich einig - je älter und straffälliger ein Jugendlicher ist, desto schwieriger ist es, auf sein Unrechtsbewusstsein einzuwirken. Aber - ich möchte an dieser Stelle auch nicht vergessen zu sagen - ein bloßes Einsperren darf es auch nicht sein.
Darüber hinaus plädiere ich für eine gezielte diagnostische Verknüpfung und Aufarbeitung zwischen Tat und Strafe. Und genau das ist gemeint mit dem Zitat, was Sie hier vorbrachten, Herr Kollege Gentzel, von unserer Bundeskanzlerin. Es gibt einen großen gesetzlichen Spielraum, der aber kreativ und auch konsequent genutzt werden muss. Damit sich der Täter mit seiner Tat auseinandersetzt, bedarf es delikts- und täterbezogener Weisungen.
Um zum Schluss auch noch mal auf eine Straffähigkeit von unter 14-Jährigen zu kommen, möchte ich noch mal ganz klarstellen - nein, jedoch nur mit den vorhandenen Möglichkeiten. Und es gibt Möglichkeiten. Wird ein unter 14-Jähriger straffällig, müssen dessen Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu gibt es laut BGB die Möglichkeit, das Kind mit Genehmigung des Familiengerichts in einem geschlossenen Heim unterzubringen. Natürlich ist Voraussetzung, dass die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder gewillt sind, die Gefahr abzuwenden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ausgehend von der Ministerpräsidentenkonferenz im März 2007, in welcher der Nichtraucherschutz intensiv thematisiert wurde, hat sich auch Thüringen des Themas angenommen. Nachdem bereits neun Bundesländer einen Nichtraucherschutz beschlossen haben, wovon vier Gesetze in Kraft getreten sind, haben mit Thüringen fünf Landesregierungen einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 4/3244 „Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz)“ wurde am 07.08.2007 von der Landesregierung vorgelegt. Der Thüringer Landtag hat den Entwurf in seiner 67. Plenartagung am 20.09. dieses Jahres in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Am 05.10., am 09.11. und am 07.12. dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf in der 42., 43. und 44. Sitzung des Ausschusses behandelt, wobei am 9. November eine mündliche öffentliche Anhörung zum Thema stattfand.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einigte sich auf zehn Anzuhörende. Diese waren der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Hotel- und Gaststättenverband Thüringen, der Landesjugendhilfeausschuss, die Deutsche Krebshilfe e.V., die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen, der Ärztliche Direktor des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen, die Nichtraucherinitiative Deutschland und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten.
Das mündliche Anhörungsverfahren legte offen, dass eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes im Allgemeinen auf Zustimmung stößt. Die große Zahl der Zuhörer zeigte außerdem, dass dieses Thema derzeit auf ein breites öffentliches Interesse stößt. Die Meinungen der Anzuhörenden reichten von totaler Zustimmung bei der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen und bei der AGETHUR bis hin zur Ablehnung ganzer Gesetzesteile. Beispielsweise lehnt der Hotel- und Gaststättenverband Thüringen die Regelungen für die Gastronomie ab.
Sehr geehrte Abgeordnete, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit befasste sich am vergangenen Freitag abschließend mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Aufgrund der durch die Anhörung gewonnenen Anregungen gab es seitens der Fraktion der CDU und DIE LINKE größtenteils ähnliche Änderungsanträge. Nach Abstimmung der verschiedenen Formulierungen und Einarbeitung in den Gesetzentwurf einigte sich der Ausschuss mit einer Enthaltung einstimmig auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Die angenommenen Änderungen können Sie der Drucksache 4/3595 im Einzelnen entnehmen.
Abschließend wünsche ich dem Gesetz heute eine fruchtbare Beratung im Plenum und eine erfolgreiche Umsetzung im Freistaat Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, die I. World Vision Kinderstudie zeigt Deutschland erstmals mit Kinderaugen. Nie wurde die Sicht von in Deutschland lebenden Kindern im Alter bis zu 11 Jahren so unmittelbar und so umfassend wissenschaftlich gründlich dokumentiert. Ein Grund genug für die CDU-Fraktion, heute hier in der Aktuellen Stunde über die I. World Vision Kinderstudie zu berichten und zu sprechen.
Insbesondere zwei positive Erkenntnisse gehen aus dieser Studie hervor: 1. Eine große Mehrheit der befragten Kinder fühlt sich in seinen Lebensverhältnissen wohl.
2. Kinder zeigen eine große Bereitschaft, sich für andere zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.
Aber die Studie verdeutlicht auch viel Handlungsbedarf für alle Bundesländer. Insbesondere zeigt die Studie, dass die Herkunft des Kindes nach wie vor leider ausschlaggebend ist für den Lebensweg. Die soziale Herkunftsschicht hat auch starken Einfluss auf die Bildungsziele. Auf die Frage, welchen Bildungsabschluss Kinder erreichen möchten, erklärten 20 Prozent aus der Unterschicht, sie könnten sich Abitur vorstellen und aus der Oberschicht 81 Prozent.
Eine Lösung schlägt die Kinderstudie vor, indem sie im Freizeitbereich neue Aktivitäten anregt. Es bedarf einer vielseitigen Unterstützung aller Kinder unterschiedlichster Herkunft. Insbesondere in einem schwierigen Wohnumfeld sollen kreative Aktivitäten geschaffen und Vereine für Kinder erreichbar gemacht werden. Notwendig sind auch Gruppenaktivitäten, bei denen Kinder aus einer Unterschicht oder Migrantenkinder mit einbezogen werden können. Beispielhaft möchte ich ein Projekt aus der Stadt Sonneberg nennen, wo es das Netzwerk „Multicooltur“ gibt. Vorbildhaft haben sich dort der AWOJugendmigrationsdienst des DRK-Jugendzentrums und die Kreissportjugend organisiert und gemeinsam in einem Wohnumfeld, wo eine hohe Ausländerquote herrscht, ein Projekt veranstaltet, das über viele Jahre hinweg gerade dieser Zielgruppe an Kindern sinnvolle Freizeitbereichsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.
Laut Studie darf die Bildung jedoch nicht erst in der Schule beginnen. Deshalb soll eine möglichst frühe und breite Förderung für alle stattfinden. Die Kindergärten müssen in ganz Deutschland als Bildungsinstitution begriffen werden.
In Thüringen gab es bisher bereits die Leitlinien frühkindlicher Bildung, die der Freistaat als nicht ausreichend empfand und einen wissenschaftlich fundierten Bildungsplan für die Kinder von 0 bis 10 Jahren entwickelt hat, der in Kürze für die Kitas verpflichtend werden soll. Laut Studie bedarf es aber auch einer konsequenten Rückmeldung an die Kinder, dass Wert auf sie und ihre Sichtweisen gelegt wird. Die natürliche Kompetenz der Begeisterungsfähigkeit von Kindern wird zu wenig genutzt. Kinder unterschiedlichster Herkunft werden laut Studie lediglich unterschätzt. Sie können und sollten daher an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Deshalb müssen wir auch hier in Thüringen Plattformen für Kinder schaffen, damit sie ihre Bedürfnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen können. Dies gilt aber auch für die Schule, wo die Beteiligung laut Studie eher formal geregelt ist. Kinder sehen die Möglichkeiten der schulischen Mitbestimmung als sehr beschränkt an. Ich möchte die Studie zitieren: „Ziel sollte sein, Kindern früh Gelegenheiten zur Be
teiligung zu ermöglichen, um ihnen in ihrer weiteren Biographie so einen leichteren Zugang zu weiteren Beteiligungsformen zu gewährleisten.“ Vor Kurzem fand hier im Plenarsaal der Schülerpolitiktag statt, veranstaltet vom THILLM. Dort war es auch ein Thema, die im Schulgesetz grundgelegten Möglichkeiten der Mitbeteiligung von Schülern konsequent umzusetzen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Landesschülervertretung seit Jahren finanziell und wird dies auch in Zukunft fortführen. Das bedarf aber auch einer Unterstützung der Lehrer, die ihre Schüler natürlich motivieren sollten, sich an Entscheidungen zu beteiligen und deren Interesse dazu anzuregen.
Ein Ergebnis der Studie sollte uns alle als Politiker jedoch aufrütteln: Nur 27 Prozent der Kinder vertrauen darauf, dass die Politiker sich für ihre Bedürfnisse einsetzen. Das Misstrauen der Kinder gegenüber der Politik sollte für uns alle ein zusätzlicher Ansporn sein.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, nachdem am Anfang noch ein bisschen Missverständnis darüber bestand, über was wir denn heute sprechen - über die Jugendarbeitslosigkeit oder über die Jugendarbeit -, denke ich, es war die Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII gemeint.
Dazu grundsätzlich: Die Leistungen der Jugendarbeit sind Pflichtaufgabe der örtlichen Leistungsträger der Jugendhilfe; das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Einmalig in ganz Deutschland erstellt Thüringen einen Landesjugendförderplan - meine Vorrednerin ist schon darauf eingegangen. Dieser Landesjugendförderplan schreibt die Jugendarbeit von überörtlicher Bedeutung fest. Er enthält drei Teile: eine Bestandsfeststellung, eine Bedarfsermittlung und eine Maßnahmeplanung für vier Jahre. Diese überörtliche Förderung im Rahmen des Landesjugendförderplans ist im Einzeljahr 2007 mit einer Förderung von 1.518,591 € festgeschrieben. Darüber hinaus erhalten der Landesjugendring und die Jugendverbände eine Förderung von 1,397 Mio. € sowie eine investive Förderung von 480.000 €. Die überörtlichen Fördermittel fließen im Rahmen der Maßnahmeplanung, das heißt erst nach fachlicher Bewertung und Bestätigung der durch die Bedarfsermittlung festgestellten Maßnahmen der §§ 11 und 12 SGB VIII. Es kann nicht Aufgabe und Legitimation des Landesjugendhilfeausschusses sein, alle Bedarfe, die von den Trägern ermittelt worden sind, auch wirklich auszufinanzieren.
Neben den genannten überörtlichen Finanzhilfen des Landes und als Zeichen der ausdrücklichen Sicherstellung von bedarfsgerechten Angeboten der Jugendarbeit in Thüringen zahlt der Freistaat kontinuierlich freiwillig eine Jugendpauschale. Das machen nur vier Länder in Deutschland. Diese Auszahlung erfolgt entsprechend der Anzahl von Jugendlichen im Alter von 10 bis 27 Jahren an die Landkreise und kreisfreien Städte. Im Haushalt 2008/2009 hat sich diese Jugendpauschale nicht nur auf 10 Mio. € erhöht, sondern sie wird auch aufrechterhalten. Die Bedeutung der Jugendarbeit wird damit nicht nur gestärkt, sondern sie wird auch durch die Zweck
bindung im Einzelplan 08 gesichert.
Das ist eine Tatsache, die man doch nun im Freistaat wirklich nicht schlechtreden sollte. Der Freistaat braucht sich also vor den anderen Bundesländern nicht zu verstecken, vor allen Dingen wenn man darauf hinweist, dass neben der erhöhten Jugendpauschale auch die überörtliche Förderung im Rahmen des Landesjugendhilfeplans weiterhin in Höhe von 1,518 Mio. € eingestellt ist. Der Freistaat sichert diese Jugendarbeit insgesamt in Höhe von 13,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2008/2009 und das auch vor dem Hintergrund sinkender Zahlen von Jugendlichen. Diese sinkenden Zahlen von Jugendlichen haben Sie ja im Rahmen des demographischen Wandels schon angesprochen. Ich möchte nur mal ein Beispiel nennen, um Ihnen das zu verdeutlichen.
Im Alter von 10 bis 15 Jahren verringerte sich die Anzahl der Thüringer Bevölkerung im Jahr 1989 von 168.000 auf erschreckende 70.840 im Jahr 2006. Sie sehen, diese Zahl hat sich halbiert, doch die Jugendpauschale wird kontinuierlich weitergezahlt.
Um zum Ende meines Redebeitrags zu kommen, die Jugendarbeit in Thüringen ist und muss auch in Zukunft mehr sein als das, was das Land zahlen kann. Die Kommunen sollen gerade durch ihre selbstständige Jugendhilfeplanung und ihren Einsatz eigener Mittel regionalspezifische Akzente setzen können und müssen, denn gerade das entspricht der Erfüllung der Pflichtaufgaben des SGB VIII.
Um den einen Punkt nicht aus dem Auge zu lassen, der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern wird nicht nur von der Landesregierung abgelehnt, er wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. Sie können sich sicher sein, die CDU-Fraktion lehnt dies auch ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, auch wenn hierzulande eher der 1. Juni als Kindertag bekannt ist, denke ich, wir nehmen heute den 20. September, den Weltkindertag, zum Anlass, allen Kindern recht herzlich zu gratulieren.
Ich bin mir sicher, wir alle sind der Meinung, dass Kinderrechte wichtig sind. Niemand wird bestreiten und sollte es bestreiten, dass der gesellschaftliche Stellenwert von Kindern stetig wächst, auch in Thüringen. Das ist eine begrüßenswerte Entwicklung. Einen großen Beitrag zu dieser Entwicklung leistete die UN-Kinderrechtskonvention, die nunmehr seit 15 Jahren in der Bundesrepublik Geltung hat. Diese verpflichtende Vereinbarung zwischen den Vertragsstaaten umfasst Aspekte aus allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen, angefangen beim Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung über das Recht auf Namen und Staatszugehörigkeit bis hin zum Recht auf Gesundheit und gewaltfreie Erziehung. Ebenso thematisiert das Übereinkommen das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und Ausnutzung sowie das Recht auf Betreuung bei Behinderung, um nur einige zu nennen.
Der Weltkindertag am heutigen 20.09. sollte uns natürlich immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass es nicht allen Kindern auf der Welt gut geht und dass die UN-Kinderrechtskonvention nicht von allen Ländern der Erde ratifiziert wurde.
Ich bin Kollegin Ehrlich-Strathausen dankbar, dass sie es auch sieht wie ich, denn DIE LINKE hat nun mit ihrem Antrag wie fast in jedem Jahr an diesem Tag einen populistischen Rundumschlag gestartet.
Dieser muss sich für die Menschen ja anhören, als wäre Thüringen ein rückständiges Land was Kinderrechte anbetrifft. Dem ist nicht so.
Im Grundgesetz werden Kinder bereits umfassend geschützt. Sie sind wie Erwachsene.
Am Ende.
Sie sind Grundrechtsträger und flankierend dazu verpflichtet Artikel 6 Grundgesetz die Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, wir sind auch im Freistaat auf dem richtigen Weg, vor allem, was die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte in Thüringen angeht. Das kann nicht jedes Bundesland von sich sagen. In Artikel 19 der Thüringer Verfassung wird Kindern das Recht auf gesunde, geistige, körperliche und psychische Entwicklung zugesichert.
Außerdem sind hier der Kinderschutz, die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Gesundheitsschutz zugesichert. In diesem Zusammenhang erinnere ich gern auch an den Maßnahmenkatalog der Landesregierung zum Kinderschutz, der auch seinesgleichen in der Bundesrepublik sucht. Thüringens Politik ist kinderfreundlich und vor diesem Hintergrund kann ich auch einige Punkte Ihres Antrags nicht nachvollziehen.
Schauen wir uns doch Ihre Forderungen im Einzelnen an: Sie sagen in II a, dass Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention unentgeltliche Eintritte in Museen und Ausstellungen für Kinder fordert, um die kulturelle Teilhabe aller Kinder zu sichern.
Artikel 31 sagt aber wörtlich - und ich erlaube mir zu zitieren -, dass „die Vertragsstaaten das Recht des Kindes... auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ anerkennen und „das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben“ achten und fördern. Hier ist jedoch nicht die Rede vom kostenlosen Eintritt in Museen und Ausstellungen. Aber abgesehen davon haben bereits viele öffentliche Einrichtungen eine kinderfreundliche Regelung. So müssen Kinder im Vorschulalter in der Regel keinen Eintritt zahlen und für Schüler gibt es immer eine Ermäßigung. Beispielsweise denke ich da an die Wartburg in Eisenach oder das Naturkundemuseum hier in Erfurt. Private Träger von Museen und ähnlichen Einrichtungen können aber auch immer noch selbst entscheiden, ob und wie viel Eintritt Kinder zahlen müssen.
Dann fordern Sie in Ihrem Antrag die kostenlose Versorgung mit Essen in Kitas und Schulen. Für Entwicklungsverzögerungen, von denen Sie reden, ist aber in erster Linie nicht die Politik verantwortlich. Ob Kinder sich gesund und vollwertig ernähren, liegt zuerst in der Verantwortung der Eltern.
Die Speisung in den Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten kann nur ein Beitrag des Staates dazu sein.
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wurde auch von der Landesregierung längst erkannt. Dem wird Rechnung getragen im Thüringer Bildungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren, der bald verbindlich für alle Kindertageseinrichtungen in Thüringen gelten wird. Mit welchen Mitteln dessen Umsetzung gefördert werden muss bzw. ob zusätzliches Personal nötig wird, kann man erst nach der beendeten Erprobungsphase sagen.
Mit dem Blick auf Ihre Forderung bezüglich Entwicklungsstandstests vor Schuleinführung erwecken Sie den Eindruck, als würden Kindertageseinrichtungen die Entwicklung der ihr anvertrauten Kinder nicht ernst nehmen. Dem ist nicht so.
Ich weiß, dass in vielen Einrichtungen in Thüringen Entwicklungsbögen für jedes einzelne Kind über Jahre hinweg geführt und diese mit den Eltern ausgewertet werden. Danach werden entsprechende Maßnahmen und Folgerungen für jedes einzelne Kind
getroffen.
In Punkt II e) Ihres Antrags haben Sie grundsätzlich meine volle Unterstützung. Kinder und Jugendliche sollten ihre Meinung frei äußern und sich einbringen können. Ich selbst habe bereits Anfragen zu dem Thema gestellt.
Gerade vor dem Hintergrund der Politikverdrossenheit sehe ich in Kinder- und Jugendgremien, aber auch in den Kinder- und Jugendverbänden ein großes Potenzial, jungen Menschen Gehör zu verschaffen oder sie für Mitbestimmung aufzuschließen. Die Grundlagen, um die Mitbestimmungsrechte - wie von Ihnen gefordert - zu stärken, sind schon da. Es bedarf jedoch der konsequenten Umsetzung u.a. auf örtlicher Ebene bzw. in der Schule. Mitbestimmung spielt eine wichtige Rolle im Hinblick auf Zugehörigkeit, Integration, Bildung, aber auch für Wirtschaft und Effizienz. Die Kommunalpolitiker vor Ort und auch die Schulleitung müssen die Mitbestimmungen der Schüler durch Kinder- und Jugendparlamente und Schülervertretungen unterstützen und deren Wert für die Demokratie anerkennen. Es muss sich eine kommunale Anerkennungskultur entwickeln, die es jungen Menschen ermöglicht, an all jenen Belangen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Ich freue mich, dass es auch hier gerade im Thüringer Landtag immer mehr Bestrebungen gibt, die Politik für Jugendliche interessanter zu machen. Nicht nur das Thüringer Schüler- und Jugendparlament soll zukünftig regelmäßig stattfinden, sondern auch die Landtagshomepage soll attraktiver für Jugendliche gemacht werden. Darüber hinaus wissen Sie sicherlich, dass in diesem Hause auch jährlich der Landeswettbewerb „Jugend debattiert“ stattfindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Rechtfertigung für Ihre Forderung, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort und Schule generell unentgeltlich zu gestalten, kann ich auch in Artikel 28 der UNKinderrechtskonvention nicht finden. Der dort geregelte Besuch der Grundschule ist bereits Pflicht und unentgeltlich, wie die Konvention es festschreibt. Von einem kostenfreien Besuch von Kinderkrippen und Tagesstätten ist hier aber gerade nicht die Rede.
Und letztlich zu Buchstabe g) Ihres Antrags Nummer II. „Gemäß Artikel 20 und 21 der UN-Kinderrechtskonvention muss die Adoption und Dauer
pflege eine langfristige Perspektive für Kinder eröffnen,...“ Das ist richtig, aber dass deshalb Gerichte schnellere Entscheidungen treffen müssen, da kann ich - wie meine Kollegin Ehrlich-Strathausen - nicht zustimmen. Denn gerade bei einem sorgfältigen und unabhängigen Verfahren kann durch eine eingehende gründliche Prüfung gewährleistet werden, ob Kinder auf Dauer eine neue familiäre Heimat finden. So viel zu Punkt II Ihres Rundumschlags.
Da Punkt III bundesweite Entscheidungen betrifft, möchte ich mich hierzu nur kurz äußern. Eine Neuausrichtung der Kinderförderung, wie Sie sie fordern, ist bereits teilweise angedacht, beispielsweise die Heraustrennung der Familien- und Kinderförderung aus dem Einkommensteuerrecht, womit das Ganze transparenter gestaltet werden kann. Weiterhin hört es sich an, als wäre in Deutschland, in Thüringen gar keine solidarische Grundsicherung gegeben. Aber als was betrachten Sie denn das Kindergeld, das Bundeselterngeld und auch das Thüringer Landeserziehungsgeld?
Alles in allem ist Ihr Antrag nicht nachvollziehbar, da sich in unserem Freistaat unserer Meinung nach seit der Wende viel in Sachen kinderfreundlicher Politik getan hat. Dabei stand das Kindeswohl immer im Mittelpunkt der Familienpolitik.
Daher empfiehlt die CDU-Fraktion Ablehnung des Antrags der Fraktion der LINKEN. Vielleicht wäre es glaubwürdiger gewesen, wenn man sich auf eine einzelne konkrete Forderung bezogen hätte. Nach den vielen Interpretationen der Kinderrechtskonvention in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr sind wir gespannt, welche Forderungen uns dann zum nächsten Weltkindertag erwarten.
Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, nur noch ein paar Worte zum Alternativantrag der SPD-Fraktion. Der deutsche nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Ministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Senioren erstellt. Die Bundesregierung hat den nationalen Aktionsplan aber nicht allein erstellt. Vielmehr waren neben den Kindern - Sie sprachen es an - und Organisationen, die sich für Kinder stark machen, und Wissenschaftlern auch Vertreter der Behörden der Länder und Gemeinden beteiligt. Die UN kontrolliert nun, ob und wie die Kinderrechte weltweit umgesetzt werden. Dabei müssen alle Staaten alle fünf Jahre den Vereinten Nationen einen Bericht über die Lage der Kinder in ihren Ländern erstatten und darüber diskutieren. Dabei wird auch die Situation von Kindern in Thüringen beleuchtet. Eine ständige Kontrolle der Umsetzung der Kinderrechte in Thü
ringen ist daher bereits gewährleistet.
Darüber hinaus sollte man doch den Kommunen vor Ort die Möglichkeit lassen, selbst zu entscheiden, wie sie die Kinderrechte des nationalen Aktionsplans umsetzen.
Nein, am Ende.
Im Übrigen findet am Wochenende in der Umsetzung des nationalen Aktionsplans in der Trägerschaft vieler einzelner Vereine ein Kindergipfel auf der BUGA statt. Zusammen mit den bereits umgesetzten Kinderrechten in Thüringen bedarf es somit keines landesspezifisch verpflichtenden Aktionsplans. Daher lehnen wir die Punkte b) und c) des Alternativantrags ab. Ein Bericht der Landesregierung in Punkt a) des Alternativantrags findet aber unsere ausdrückliche Unterstützung. Aber ich kann mich nur wiederholen: Das Kindeswohl und die Kinderrechte in Thüringen stehen immer im Mittelpunkt der Landespolitik. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich denke, dass Kinderarmut nicht nur ein Problem von Thüringen ist, sondern in ganz Deutschland ein Problem. Natürlich gibt es sie. Dies habe ich nicht geleugnet.
Wenn es dafür eine umfassende Erklärung geben würde, dann würde es sicherlich auch eine einfache Lösung geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, nachdem meine Vorredner schon einiges Wichtiges zu den beiden Anträgen gesagt haben, möchte ich doch noch auf ein paar juristische Aspekte eingehen. Ich denke, gerade in dieser Hinsicht besteht einiger Nachholbedarf, wenn man verschiedene Ansichten meiner Kollegen hier hört.
Zunächst zum erstgenannten Antrag der PDS-Fraktion: Herr Kollege Gentzel, ich kann Ihnen da nur recht geben, allein aus juristischer Sicht ist er absolut unschlüssig. Schon beim Lesen von Überschrift und den unter den Punkten 1 und 2 genannten Sachen zeigt sich ein Widerspruch. Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlichdemokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden drohen. Die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger sind also diejenigen Anhaltspunkte, die Aufschluss darüber geben, ob einerseits die geforderten Tathandlungen vorliegen und ob diese gegen die genannten Schutzgüter gerichtet sind. Diese geheimen und nicht jedem zugänglichen Kenntnisse als notwendige Beweismittel für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren können vor allem durch den Einsatz von V-Leuten erlangt werden. Der Einsatz von V-Leuten ist nicht nur ein zulässiges nachrichtendienstliches Mittel, das zudem eine gesetzliche Grundlage in § 8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz findet - nein, die V-Leute sind auch dazu da, um gerade ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren möglich zu ma
chen.
Die verfassungsfeindlichen Zielsetzungen offenbart die NPD nicht ständig öffentlich und diese Erkenntnisse können gerade die V-Leute durch verdeckte Beobachtung gewinnen, um so ein vollständiges Bild über extremistische Bestrebungen zu erlangen - links wie rechts.
Es existiert somit sogar eine verfassungsrechtliche Verpflichtung staatlicher Stellen, verfassungswidrige Bestrebungen auch von V-Leuten zu ermitteln und gegebenenfalls gegen diese vorzugehen. Trotz dessen ist natürlich ziviles Engagement absolut notwendig. Aber die oftmals durch engagierte Bürger gewonnenen Erkenntnisse über die rechtsextremistische Szene reichen eben nicht aus, um die in Artikel 21 genannten Voraussetzungen für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren auszufüllen.
Neben diesen geschilderten Widersprüchen und der Unhaltbarkeit der Forderung, alle V-Leute in der NPD abzuschalten, sieht es so aus, als sei der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aus Enttäuschung über die Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage - Sie nannten Sie schon - in der Drucksache 4/2901 entstanden. Die Kleine Anfrage, die übrigens genau den gleichen Wortlaut hat, wie eine bereits am 22.12.2006 im Bundestag von der Linkspartei.PDS gestellte Kleine Anfrage, wurde vom Thüringer Innenministerium ebenso wie von der Bundesregierung beantwortet, nämlich dass die Notwendigkeit nachrichtendienstlicher Mittel neben der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen notwendig ist für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren.
In Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS wird eine unabhängige Beobachtungsstelle gefordert. Mir fehlt die Abgrenzung zum bisher bestehenden Landesamt für Verfassungsschutz. Sie erwähnten zwar jetzt schon einige Argumente, jedoch glaube ich, dass beide Behörden scheinbar die gleichen Aufgaben erfüllen. Aufgrund § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz haben die Verfassungsschutzbehörden die Aufgabe, Informationen über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, zu sammeln und auszuwerten. Für Feststellung der Verfassungswidrigkeit des
Handelns einer Partei werden durch das Bundesamt sowie die Landesbehörden für Verfassungsschutz Unterlagen und Beweise gesammelt. Gerade die Abteilung Beschaffung des Verfassungsschutzes hat die Aufgabe, mit offenen und gegebenenfalls auch nachrichtendienstlichen Mitteln die erforderlichen Informationen für ein erfolgreiches NPDVerbotsverfahren zu sammeln. Die Abteilung Auswertung erhält von der Abteilung Beschaffung Informationen aus den Bereichen des Links-, Rechts- und Ausländerextremismus und führt diese mit anderen Informationen, etwa aus öffentlich zugänglichen Quellen, zusammen und wertet diese aus. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz nimmt daher gerade die Aufgaben wahr, die wahrscheinlich die von Ihnen geforderte unabhängige Beobachtungsstelle wahrnehmen soll, jedoch gibt es einen Unterschied, Sie beobachtet alle Formen des Extremismus, links wie rechts.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchte ich es jedoch nicht versäumen, auf den Alternativantrag der SPD-Fraktion einzugehen. Auch wenn dieser inhaltlich wesentlich besser ist, so mangelt es ihm hauptsächlich an der Abgrenzung zwischen politischer Überzeugung der Verfassungswidrigkeit und der rechtlichen Wirksamkeit eines Parteienverbots. In Ziffer 2 Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung auf, auf einen Antrag einer Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens hinzuwirken. Gemäß § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz können der Bundestag, der Bundesrat sowie die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei, die Entscheidung darüber beantragen. Bundestag und Bundesrat sind vom Gesetzgeber und auch nach der herrschenden Meinung dabei aber eher als Legalitätsreserve zu sehen für den Fall einer trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit verbotsunwilligen Regierung gedacht. Die Entscheidung der Bundesregierung, ob beim Bundesverfassungsgericht gegen eine verfassungsfeindliche Partei der Verbotsantrag gestellt werden soll, ist jedoch kein bloßer Einleitungsakt für ein rechtlich zwingend durchzuführendes Verbotsverfahren, sondern eine politische Entscheidung. Ein unzureichend begründeter oder gar leichtfertiger Verbotsantrag allein aus der Verpflichtung führt zur Zurückweisung vor dem Bundesverfassungsgericht und damit zu einem nicht gewollten Auftrieb der NPD. Ein negativer Verfahrensausgang für den Antragsteller ist immer auch ein politischer Triumph für den Antragsgegner. Daher muss die Bundesregierung einschätzen, ob genügend materiell-rechtliche Beweise für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen und ob die formellen Hürden der Einstellung von 2003 genommen wurden.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ein weiteres erfolgloses Verbotsverfahren gegen die NPD diese wohl noch weiter stärken würde, als es nach dem jüngsten Verbotsverfahren der Fall war.
Meine Damen und Herren, deutet man Ziffer 3 des SPD-Antrags vor dem Hintergrund der sogenannten V-Problematik, so gebe ich Ihnen insoweit recht, dass V-Leute keine steuernde Einflussnahme auf die Partei ausüben dürfen.
Da es für das Parteiverbotsverfahren bedeutsam sein kann, ob das Gesamtbild der Partei von Umständen geprägt wird, die ihr nicht zugerechnet werden können, muss geprüft werden, ob die Tätigkeit der Personen in den Zielen der Partei prägenden Nachschlag gefunden haben oder das Verhalten ihrer Anhänger maßgeblich beeinflusst hat. Im Gegensatz zum Kollegen Gentzel muss ich deswegen auch sagen, der Wortlaut von Ziffer 3 ist hier doch insgesamt zu unbestimmt.
Gerade nach den Erfahrungen des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2001 kann aber davon ausgegangen werden, dass die Landesämter für Verfassungsschutz in allen Bundesländern mögliche Hindernisse eines erneuten Verbotsverfahrens möglichst ausräumen werden und darauf insbesondere sensibilisiert sind.
Am Ende meiner Rede bitte.
Sehr geehrte Kollegen, im Hinblick auf den weiteren Umgang mit der NPD ist klarzustellen, dass sich der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat unabhängig von einer Karlsruher Entscheidung politisch und nachrichtendienstlich mit dieser radikalen Partei auseinandersetzen muss, denn die NPD ist und bleibt eine verfassungsfeindliche und schädliche Partei für unsere Gesellschaft.
Deshalb können wir den Punkt 1 des SPD-Alternativantrags auch mittragen. Letztlich ist jedoch festzuhalten, dass die Bekämpfung von Rechtsextremis
mus und Fremdenfeindlichkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist
- am Ende - und die deutschen Bürger durch das Vorhandensein einer Waffe, wie das Parteienverbotsverfahren, nicht entmündigt werden. Alle Bürger müssen daher gerade nach dem Scheitern des jüngsten NPD-Verbotsverfahrens Zivilcourage zeigen und damit deutlich machen, dass die Gesellschaft gegen Gewalt und verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus gestellt ist. Es ist daher auch Aufgabe aller Bürger, sich um die Jugendlichen zu kümmern, die Gefahr laufen, der Demokratie verloren zu gehen. Daher halte ich es wie Bernhard Vogel: „Wirres Denken kann man nicht durch Verfassungsgerichte verbieten lassen. Entscheidend ist die Auseinandersetzung und die Entschlossenheit, keinen Raum für Extremismus zu lassen.“
Der Verfassungsschutz - ich kann mich nur wiederholen - hat gegen die Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, einzuschreiten und dementsprechend auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.
Ich habe mit dem „wirren Denken“ ein Zitat von Bernhard Vogel zitiert, das haben Sie sicherlich mitbekommen. Ich denke, die NPD kann man mit vielen Merkmalen beschreiben. Aber letztlich geht es hier um ein erfolgreiches Verbotsverfahren und da wird „wirres Denken“ wohl allein nicht ausreichen.
Zu Ihrer ersten Frage, ob ich radikal gleichsetze mit verfassungsfeindlich: Ja, ich denke, beides tendiert in die gleiche Richtung.
Vielen Dank, Herr Bärwolff. Ich habe eine Frage. Sie sagten, das NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 sei gescheitert aufgrund der V-Leute. Jetzt frage ich Sie: Es war eine formelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Woher stammten die materiellen Erkenntnisse, die beim Verfassungsgericht gegen die NPD vorgebracht worden sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne. Der Antrag in der Drucksache 4/2222 „Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen“ wurde am 7. September 2006 von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingebracht. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 43. Plenartagung am 29. September 2006 federführend an den Bildungsausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Innenausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.
In letzter Zeit zeigen wissenschaftliche Studien immer wieder gravierende gesundheitliche Probleme bei Kindern und Jugendlichen auf, die auf Bewegungsmangel und falsches Ernährungsverhalten zurückzuführen sind. So zeigen bereits 50 bis 65 Prozent der 8- bis 18-Jährigen einen Haltungsfehler und ein Viertel davon haben einen schwachen Kreislauf. Zudem ist die sportliche Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in den letzten 15 Jahren um 10 bis 15 Prozent zurückgegangen. Die sogenannte Altersdiabetes und Bluthochdruck treten bei zunehmend mehr Kindern auf. 10 bis 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig und für das Jahr 2040 wird eine Steigerung dieser Risikogruppe auf bis zu 50 Prozent prognostiziert.
Diese Zahlen resultieren unter anderem daraus, dass die ursprüngliche Bewegungswelt von Kindern und Jugendlichen inzwischen zu einer Sitzwelt geworden ist. Gleichzeitig wird vielen Kindern von ihren Eltern kein Angebot zur sportlichen Betätigung gemacht. Auch haben nicht alle die Chance, in einem Verein Sport zu treiben. Vor diesem Hintergrund kommt dem Sport in Thüringer Kindergärten und Schulen zentrale Bedeutung zu für die körperliche Betätigung, die gesundheitliche Entwicklung und die Heranführung an lebenslanges Sporttreiben. In unserer Sitzgesellschaft ist der Sportunterricht für viele Heranwachsende die einzige Gelegenheit zur körper
lichen Betätigung. Daher gilt es, den Sport in Thüringer Kindergärten und Schulen weiter zu stärken.
Der Antrag „Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen“ wurde in sechs Sitzungen vom Bildungsausschuss beraten. Erstmals in seiner 20. Sitzung am 12. Oktober 2006, in seiner 21. Sitzung am 16. November, in seiner 22. Sitzung am 7. Dezember, in seiner 23. Sitzung am 11. Januar, in seiner 25. Sitzung am 15. März und abschließend in seiner 26. Sitzung am 19. April. In seiner 23. Sitzung am 11. Januar 2007 hat der Bildungsausschuss zum Antrag ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Dabei sprachen 34 Anzuhörende vor, vom Präsidenten des Thüringer Schwimmverbandes, über Sportlehrer, Schul- und Kitaleiter bis hin zu einer Berufsschülerin. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gingen zudem 30 Zuschriften ein. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 42. Sitzung am 25. April 2007, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in seiner 30. Sitzung am 16. Mai und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner 38. Sitzung am 1. Juni beraten.
Die Annahme des Antrags in der Ihnen vorliegenden Drucksache 4/2222 wurde von allen genannten Ausschüssen beschlossen. Da im Nachgang der öffentlichen Anhörung einige Punkte geändert bzw. ergänzt wurden, finden Sie in der Drucksache 4/3075 die Neufassung, in welcher der Antrag angenommen wurde. Da Ihnen die Beschlussempfehlung sicherlich vorliegt, möchte ich nur die Änderungen hervorheben und auf diese näher eingehen.
Die Zusammenarbeit von Kindergärten und Schulen mit Sportvereinen und anderen Partnern soll stärker gefördert werden. In diesem Zusammenhang soll die Landesregierung auf eine konsequente Ausgestaltung der zwischen dem Thüringer Kultusministerium und dem Landessportbund Thüringen 2006 unterzeichneten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Hochschulen im Freistaat Thüringen hinwirken.
Außerdem soll das Jahr des Schulsports in fünfjährigen Abständen traditionell geplant werden. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, den Sport im neu zu entwickelnden Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre und in der Ausbildung von Sportlehrern, Sozialpädagogen und staatlich anerkannten Erziehern einen auf sportwissenschaftlichen Grundlagen basierenden Stellenwert einzuräumen. Bei den genannten Forderungen sind insbesondere folgende Aspekte in den Mittelpunkt der Bemühungen der Landesregierung zu stellen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass der Sportunter
richt möglichst als Einzelstunde und möglichst nicht in den Nachmittagsstunden stattfindet. Mit der nächsten Novellierung der Schulordnung soll zudem die Stundentafel Sport für die Gymnasien in den Klassen 8 bis 10 der Stundentafel Sport für die Regelschulen angeglichen werden. Jedem Schüler ist im Rahmen des Sportunterrichts die Möglichkeit zum Erwerb der Schwimmfähigkeit einzuräumen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kann-Bestimmung in § 47 Abs. 7 Satz 1 der Thüringer Schulordnung in eine Soll-Bestimmung zu ändern. Damit soll allen Schülern, die des Sportförderunterrichts bedürfen, diese besondere Fördermaßnahme auch ermöglicht werden. Letztlich wird die Landesregierung gebeten, zu prüfen, ob die Datenbasis zum Thüringer Schulsport mittelfristig verbreitert werden kann.
Alle in der Beschlussempfehlung der Drucksache 4/3075 genannten Punkte dienen dazu, den Sport in Thüringer Kindergärten und Schulen weiter zu stärken und zu fördern und seinen Stellenwert nachhaltig zu erhöhen und seine Qualität weiterzuentwickeln. Der Bildungsausschuss empfiehlt daher einstimmig die Annahme der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste, im Rahmen der Diskussion um ein generelles Rauchverbot an Thüringer Schulen wurde ebenfalls über ein Verbot in Einrichtungen mit Vorbildwirkung debattiert. Hierzu gehören auch die Einrichtungen der Landesverwaltung.
Der Antrag in der Drucksache 4/2069 „Rauchverbot im Thüringer Landtag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei“ wurde am 27.06.2006 von der SPD-Fraktion eingebracht. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 43. Plenartagung am 13.07.2006 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Am 23.02.2007 wurde er in der 35. Sitzung des Ausschusses behandelt. Da man zunächst die Beratung zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes im Bildungsausschuss abwarten wollte, hatte sich der Antrag der SPD-Fraktion erledigt. Auch aufgrund dessen gab es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der die Berücksichtigung bestimmter arbeits- und personalrechtlicher Fragen vorsah. Mit der Einarbeitung der durch die CDU vorgeschlagenen Formulierungen, der Einbeziehung der Personalräte und der kompetenzrechtlichen Souveränität des Thüringer Landtags sieht der Antrag nun Folgendes vor:
Die Landesregierung wird aufgefordert, ab dem 1. Juni 2007 für ein Rauchverbot analog der Regelung im Thüringer Landtag unter Einbeziehung der Personalräte in allen Thüringer Ministerien, Landesbehörden, deren nachgeordneten Einrichtungen und der Thüringer Staatskanzlei zu sorgen. Die Landesregierung wird des Weiteren gebeten, in der Plenarsitzung im Juni 2007 über die Ergebnisse zu berichten.
Staatssekretär Illert informierte den Ausschuss bereits darüber, dass es im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit schon seit Längerem eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Hausleitung zum Thema „Nichtraucherschutz“ gäbe.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschloss einstimmig die Annahme