Michaele Sojka

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Minister, ich bedanke mich für Ihre ausführliche inhaltliche Bewertung der Gesetzesänderung. Ich kann mich also auf eine politische Rede beschränken. Die Nachricht vom eingebrachten SPD-Schulgesetzentwurf überraschte mich in der vorigen Woche während eines Besuchs im Schmöllner Förderzentrum. Kurz vor Ende der Legislatur ist es sicher legitim, auch plakativ im Wahlkampf seine Positionen deutlich zu machen. An eine tatsächliche konstruktive und breite parlamentarische Behandlung eines Gesetzentwurfs, welche auch vorbereitende Anhörung in Verbänden vorsieht, glauben Sie doch, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, nicht wirklich im Ernst. Ich erinnere an die Liste der 28 mündlich Anzuhörenden bei der letzten Gesetzesnovelle. Diese Verbände, welche in der Breite meist ehrenamtlich arbeiten, brauchen wiederum genügend Zeit, um mit Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern usw. die Vorschläge zu diskutieren und eine öffentliche und breite Meinungsbildung anzuregen. Das ist aber bei der Kürze der Zeit nicht machbar, also nicht gewollt, ein sehr eigenartiger Demokratieansatz, den die SPD da deutlich werden lässt.
Ich stelle also fest: Allein von der zeitlichen Schiene her ist eine breite Diskussion des Entwurfs mit vorgesehenen Änderungen im Schulsystem mit allen Beteiligten in dieser Legislatur nicht mehr möglich. Gerade aber bei Änderungen im Bildungssystem kann ein Gesetz nicht von oben aufgestülpt werden. So gesehen ist dieser Vorstoß der SPD-Fraktion parlamentarisch unseriös. Bleibt die Frage, ob also nur gewissermaßen die Wahlaussagen der SPD plakativ dokumentiert werden sollten.
Dabei dachte ich doch glatt, Herr Döring sei von Frau Heide Simonis aus Schleswig-Holstein angesteckt worden, welche die gemeinsame Schule bis Klasse 10 mit Kindergärten unter einem Dach, also einer "Schule für alle" im "Spiegel" vorstellte. So ließ ich mir noch ganz gespannt vorm Wochenende den Gesetzentwurf nach Hause schicken. Aber ach, welche Enttäuschung, nette Worte und Absichtserklärungen, Dinge, die bereits jetzt zum Teil praktizierbar sind. Der Herr Minister verwies darauf. Aber ein allein gut formulierter Gesetzestext und Testphasen reichen eben für eine tatsächliche Reform nicht aus. Schöne Worte ändern Realitäten nicht.
Allein, nun doch die Schulpflicht für Asylbewerberkinder einzuführen, würde die Ausschussüberweisung rechtfertigen. Aber leider erkennen wir nach wie vor keine anderen Mehrheiten in dieser Frage als vor zwei Jahren, als die CDU-Fraktion mit dem Rausstreichen dieses Absatzes die Regierung noch rechts überholte. Sollte die Diskussion in der Enquetekommission eine Änderung der Auffassung der CDU bewirkt haben, würden wir uns natürlich dieser Änderung sofort anschließen können, aber allein, mir fehlt der Glaube.
Weiterhin stellt sich für mich mit dem Gesetzentwurf die Frage, ob sich die SPD im vorauseilenden Gehorsam vom im Wahlprogramm beschriebenen Ende der Selektierung nach Klasse 4 verabschiedet hat. Oder wie soll man das Zurückrudern auf ein gemeinsames Lernen der Regelschüler sonst verstehen? Soll hier vielleicht das schwarzrote Koalitionsergebnis als Kompromiss bereits vorweggenommen werden?
Okay, rosaschwarz. Da fällt mir wieder nur ein Sprichwort ein "Was ein Haken werden will, krümmt sich beizeiten."
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes enthält Elemente, die uns als Empfehlungen in der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" in der Mai-Beratung beschäftigen werden und gestern der Öffentlichkeit erstmals vorgestellt wurden. Selbst ich hätte es der SPDFraktion nicht zugetraut, so schnell die Ergebnisse der Enquetekommission für sich zu benutzen. Ich sage dabei bewusst "benutzen".
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion trifft in ihrem Gesetzentwurf durchaus Positionen der PDS. Die Verfahrensweise aber, wie mit dem Gesetz aufgrund der Kürze der verbleibenden Legislatur umgegangen werden wird, hat nichts mit demokratischer und verantwortungsvoller Politik zu tun. Bekanntermaßen wollen wir wirklich längeres gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 8. Das ist aber keine alleinige strukturelle Entscheidung, sondern wird ein Paradigmenwechsel im Lehren hin zu individueller Gestaltung von Lernprozessen in angstfreier Atmosphäre an offenen Schulen, also von einer grundlegenden Bildungsreform begleitet werden müssen. Dazu gehört auch ein Mehr an Lehrerstunden für individuelle Förderung in Thüringer Schulen. Ein schön formulierter Gesetzestext sowie partielle Schulversuche lösen dies nicht. Auch die gestern im Ausschuss besprochene Schulordnung, welche ab August gelten soll, wird ohne zusätzliche Lehrerstunden nur Makulatur bleiben. Mit den vorliegenden kosmetischen Korrekturen am derzeitigen Thüringer Schulgesetz, welches das dreigliedrige Schulsystem als Grundlage hat, müssen Sie sich den Vorwurf des Wahlkampfgetöses von uns gefallen lassen. Ich sage aber, viel Lärm um nichts.
Kostenerstattung für Impfung von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften
Auf Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit finden derzeit Schutzimpfungen von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren statt. Derzeit ist ungeklärt, wer die Kosten für diese vom Ministerium empfohlene Maßnahme trägt. Eine Übernahme durch die Betroffenen oder durch die Kommunen ist nicht zumutbar. In einem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 14. Januar 2004 wird auf die Möglichkeit der Erstattung der Impfkosten aus Mitteln der Förderung des Ehrenamtes verwiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit derartiger Schutzimpfungen ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte?
2. Wie steht die Landesregierung zur empfohlenen Möglichkeit der Kostenerstattung aus Mitteln der Ehrenamtsförderung?
3. Welche Empfehlung und finanzielle Unterstützungen kann die Landesregierung den Thüringer Gemeinden bei der Finanzierung derartiger Maßnahmen im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben von Kommunen geben?
Ich frage jetzt noch mal ganz konkret nach: Besteht also eine Verpflichtung der Aufgabenträger, das heißt also Kommune oder Landkreis, die Kosten für den Impfstoff für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute zu übernehmen?
Mittelbewilligung aus Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" in Thüringen
Die Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes sind Durchlaufmittel, die den Schulträgern bei 10-prozentiger Kofinanzierung über das Land zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung prüft die Zuwendungsanträge entsprechend der Schulbauförderrichtlinie und bewilligt die Auszahlung. Schulträger, die bereits im Herbst ihre Anträge eingereicht haben, taten dies mit dem Ziel, die Hauptbauzeit in den Sommerferien 2004 zu nutzen, um Unterrichtszeit nicht unnötig mit Bauarbeiten zu belasten. Um Ausschreibungsfristen einhalten zu können, sind die Schulträger also auf eine zügige Mittelzuweisung angewiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge mit welchem Gesamtumfang sind im I. Quartal 2004 bereits bewilligt worden (aufgelistet nach Schulträgern)?
2. Welche Behörden sind in die Prüfung der Anträge einbezogen?
3. Wann können die Schulträger mit den Ausschreibungen beginnen?
Wann kann ein Schulträger mit dem Zuwendungsbescheid rechnen, wenn der Antrag in Ihrer Behörde bereits im Sommer vergangenen Jahres vorlag, also der vollständige Antrag dann im Herbst gestellt worden ist, und das Staatsbauamt Gera in die Prüfung einbezogen werden muss, aber jetzt noch nicht einmal der Antrag beim Staatsbauamt Gera vorliegt. Der Weg von Erfurt nach Gera scheint ein Dreivierteljahr zu dauern. Wann kann der Schulträger, der bereits über eine Fördermittelzusage verfügt, mit dem Be
scheid rechnen?
Besetzung einer Schulleiterstelle in Schmölln
Wie aus Briefen besorgter Elternvertreter aus dem Schmöllner Schulamtsbereich zu entnehmen ist, gibt es großes Unverständnis über wenig transparente Entscheidungen bezüglich der Besetzung von Schulleiterstellen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es bei Schulzusammenlegungen ein thüringenweit einheitliches Verfahren bei der Besetzung der neuen Schulleiter- bzw. Schulleiter-Stellvertreter-Stelle?
2. Gibt es verbindliche Anhörungsrechte von Schulkonferenz, Schulträger bzw. Bildungsausschuss?
3. Wird bei Besetzung der Schulleiter- bzw. SchulleiterStellvertreter-Stelle auf Akzeptanz und Bekanntheitsgrad unter den beteiligten Lehrern, Eltern und Schülern Rücksicht genommen und diese als maßgebliches Instrument von Schulentwicklung behandelt?
In einem Amtsblatt, Juli 1997, fand ich Richtlinien bzw. fand ich den Hinweis darauf, dass diese aufgehoben worden sind und demzufolge nur das gilt, was Sie jetzt eben genannt haben. Vor dem Hintergrund, dass aber viele Schulzusammenlegungen erfolgen und sehr viele dieser Versorgungsfälle da sind, möchte ich Sie gern fragen: Halten Sie es vor dem Hintergrund der Diskussion, auch in der Enquetekommission, für notwendig, dass das praktizierte, antiquierte System für Funktionsstellenbesetzungen, was in einem Schreiben an die Schulämter gewissermaßen bekannt gemacht wird, ersetzt werden muss durch ein transparentes System, welches Möglichkeiten der Mitsprache von Schulkonferenz bzw. Schulträger eröffnet und damit vielmehr Akzeptanz vor Ort entwickelt und somit moderner Personalführung näher käme, oder ist es billiger, engagierte und selbstbewusste Schulleiter auf diese Art und Weise mundtot zu machen und Schulentwicklung zu behindern?
Heißt das, Schulkonferenz und Schulträger haben nur Anhörungsrechte, also ins Benehmen gesetzt, oder gibt es da tatsächlich die Möglichkeit, diese Versorgungsfälle gewissermaßen auch auszuschließen. Gibt es eine Chance für Schulleiter, die eine gewisse Zeit Schulen gut geführt haben, gerade vor dem Hintergrund, dass diese bestimmte Projekte aufgebaut haben und dass durch willkürliche Entscheidungen des Schulamts ein Personalkarussell in einem Kreis veranstaltet wird, das diese Projekte in Gefahr bringt.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wollte mich nicht unbedingt äußern.
Aber das hat mich nun wirklich gereizt, so viel Naivität auf einmal. Und ich äußere mich wirklich nur zu dem geringen Teil der Problematik: Rauchen an Schulen. Herr Panse, unsere Auffassung zur Drogenpolitik empfinde ich als sehr stringent. Verändern beginnt mit Einbringen und weniger mit Geboten oder Verboten. Das gilt für illegale Drogen genauso wie für Tabak oder Alkohol. Diese Verbote können sogar ins Gegenteil umschlagen. Eine Ursachenbekämpfung ersetzen Sie eben nicht.
Sie können davon ausgehen, dass Lehrer und Schüler sehr wohl wissen, dass das Jugendschutzgesetz uneingeschränkt gilt und dass bis 16 Jahre auf dem Schulgelände Rauchen tabu ist.
Ich wollte gerade Sie fragen, wann Sie das letzte Mal in einer Schule waren. Denn dort beginnt das Problem. Schülerinnen und Schüler rauchen bereits auf dem Weg zur Schule und vor der Schule. Es gibt sogar nicht wenige, die ohne Frühstück von zu Hause kommen. Und der Gang zum Zigarettenautomat und das Verschenken der Zigaretten gehört für sie zum Statussymbol. Zur Hofpause schließen die Lehrer dann den Hof ab, wenn sie schnell genug unten sind, damit niemand entwischt. Denn dass der Hausmeister als Wachtmeister aus dem Pool aller Hausmeister, die kommunal irgendwo noch sind, gerade anwesend ist, das ist mittlerweile ja unwahrscheinlich. Es geht nur anders, Herr Panse. Lehrer und Eltern versuchen gemeinsam mit Schülern eine Atmosphäre an Schulen zu schaffen, wo Nichtrauchen zum guten Ton gehört, wo freiwillig verzichtet wird und auch andere Angebote vorhanden sind, die wenig Frust und wenig Pausenlangeweile
zulassen. Entzerrung des Schulalltags, wie dies die wenigen rhythmisierten Ganztagsschulen beispielsweise bereits praktizieren, längere Frühstücks- und Mittagspausenzeiten mit attraktiven Sport- und Betätigungsangeboten, das ergibt neben einer guten Schulatmosphäre wenig Frust und als Folge den vermeintlichen Zwang zu Drogen.
Gefrusteten Schülern ist es leider sehr egal, wenn man sie auf spätere Gesundheitsrisiken hinweist. Lehrerzimmer, die ich kenne, sind übrigens alle ohne Rauch, rauchfrei. Es gibt noch Raucherzimmer, aber die sind rar und meist sehr klein, und das ist gut so. Schulen, die sich freiwillig auf dem Weg zur Nichtraucherschule befinden, müssen unterstützt werden sowohl materiell als auch ideell. Den Entschließungsantrag der SPD unterstütze ich ausdrücklich. Und in diesem Zusammenhang verweise ich auf die überaus wertvolle Arbeit der Schulpsychologen, die auch systemisch arbeiten und Schulen in ihrer Entwicklung begleiten können, die hochwertige Weiterbildung für Pädagogen realisieren können, so man sie denn lässt. Verbote, Herr Panse, wirken kontraproduktiv, und Sie als Vater sollten wissen, dass man Kindern nur die Verbote entgegenbringen kann, die man auch durchsetzen kann, sonst wirkt man irgendwann lächerlich,
und Lehrer können nicht alles richten, was die Gesellschaft nicht richtet.
Da Sie ja nun völlig im Vorteil sind und noch die Schule so völlig im Blut haben, gestatten Sie die Frage: Ist es Ihnen in der Diskussion im Lehrerzimmer nicht gelungen, das durchzusetzen? Brauchen Sie das Verbot des Herrn Panse dazu?
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Seidel, Harald; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Lehmann, Anette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Seidel, Harald; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Hortgebühren und Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung"
Grundschulen mit Hortangebot gelten im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung als Ganztagsschule.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Erhebung von Hortgebühren an Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investitionsprogramms gefördert werden, zulässig?
2. Werden an Thüringer Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investitionsprogramms gefördert werden, Hortgebühren erhoben?
3. Wenn ja, kann das Angebot des Hortes einer Grundschule auch von Kindern wahrgenommen werden, die zwar in diese Schule gehen, aber nicht im Hort angemeldet sind?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung in Anhörungen nicht zuhören kann, zum Thema "Gesetzesfolgenabschätzung" der Nachhilfe bedarf und ein Jahr braucht, um wenigstens auf die Regierungsfraktion zu hören.
Zum Inhalt: Nur in der Regel sind eben die Schulträger die Landkreise und kreisfreien Städte. Es gibt aber auch acht Gemeinden, die selbst Schulträger sind. Bereits bei
der Anhörung zum Schulfinanzierungsgesetz vor einem Jahr kam vom Städte- und Gemeindebund der Vorschlag, die bis dahin gültige Regelung beizubehalten und die Schülerbeförderung eben nicht grundsätzlich den Landkreisen zuzuordnen. Das war den Juristen im Kultusministerium arroganterweise scheinbar nicht mal der Prüfung wert oder, was noch schlimmer ist, sie haben nicht verstanden, welche Auswirkungen diese Verschiebung für die Schulträger jetzt hat. Egal konnte das nur so lange sein, so lange die Zuweisungen für Schülerbeförderung vom Land in voller Höhe kamen. Aber der Schullastenausgleich wurde von 2001 bis 2004 von 99 auf 83 Mio.  um 16 Mio.  8 tischer wirkt sich aber die Senkung der Schülerbeförderungszuschüsse um 7 Mio.  aus, da sich wegen der sinkenden Schülerzahlen der Transportaufwand sogar erhöht. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreistages: "Diese Kürzungen werden substanzielle Auswirkungen, insbesondere auf den ländlichen Raum mit seiner Vielzahl kleiner Schulen haben. Wir brauchen diese Mittel aber für den Erhalt der Schulen und für die Schülerbeförderung. Die Kosten für diese Ausgaben sinken eben nicht proportional zu den Schülerzahlen."
Doch, das ist das Thema. Genau das ist das Thema. Die Grundkosten, die eine Schule verursacht, sind unabhängig von der Schülerzahl. Die für diese Aufgaben vorgesehenen Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich müssen daher rückgängig gemacht werden.
Bei derzeitiger Gesetzeslage würden bzw. werden 8 Schulträger seit August doppelt belastet. Denn den Landkreisen bleibt zum Ausgleich der Differenz nur die Möglichkeit über die Kreisumlage diese Schulträger quasi doppelt zur Kasse zu bitten. Es wird Zeit, dass diese handwerklichen Fehler der Landesregierung schnellstens korrigiert werden.
Wenn die Mentorentätigkeit gestärkt werden soll, dann müssten doch dafür auch Rahmenbedingungen geschaffen oder gestärkt werden. Gilt diese Reisekostenverordnung eigentlich auch für die so genannten Seiteneinsteiger an Berufsschulen bzw. ist für sie ein Mentoring oder eine Unterstützung beim Einstieg in die pädagogische Tätigkeit vorgesehen?
Ich habe in Ihren Ausführungen die Beantwortung vermisst, wie die Landesregierung die Ablehnung der Streichung der 5-Prozent-Hürde begründet. Würden Sie dazu noch ein paar Sätze sagen?
Applikationszentrum für Präzisionskunststofftechnik Thüringen
In der Altenburger Region erfolgte diese Einigung zwischen dem Landkreis und der Stadt Altenburg. Am 25. August 2003 erklärten der Altenburger Oberbürgermeister und der Landrat des Altenburger Landes, dass als Standort Altenburg vorgeschlagen werde. Der Altenburger Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen bekundeten ihren Willen, bei einer Entscheidung für Altenburg das Vorhaben mit 1 Mio.    zen. Auch der Landkreis sucht derzeit nach Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Aussage, das Vorhaben in diesem Jahr zu beginnen und die Fertigstellung für 2004 zu planen?
2. Wann erfolgt die tatsächliche Entscheidung über Ort und Zeit der genannten Infrastrukturmaßnahme?
3. Welche konkreten Positionen der Kunststoffindustrie berücksichtigt die Landesregierung bei ihrer Entscheidung?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Position und das Engagement der Kommunalpolitiker und wie wird sie diese bei ihrer Entscheidungsfindung würdigen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bei jeder Novellierung eines Gesetzes fragt man sich als Abgeordnete, warum ist eine Novellierung notwendig, welche neuen Zielstellungen werden anvisiert und was wird die Gesetzesänderung für die betroffenen Bürger und Einrichtungen bringen. Diese Fragen beantwortet der Gesetzentwurf der Landesregierung nur vage. Das wurde auch schon in der ersten Beratung im Landtag bemängelt. Auch die Zuschriften an die Ausschussmitglieder und die Anhörungen gaben den Fragen Nachdruck, jedoch wurden vom zuständigen Ministerium aber keine Gründe oder Erläuterungen nachgereicht. Es blieb beim Vorbringen einiger Allgemeinplätze. Eine umfassende Analyse der Erwachsenenbildung in Thüringen fordert unsere Fraktion von der Landesregierung noch ein. Die fehlende Einschätzung des gegenwärtigen Standes der Erwachsenenbildung hinderte die Landesregierung aber nicht daran, tief greifende Änderungen im Gesetzentwurf anzustreben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich auf Einzelfragen eingehe, nenne ich das Positive. Gemäß der Aufforderungen in den Zuschriften sowie von den Angehörten traten im Fachausschuss die Vertreter der CDU im Grunde den Vorschlägen von PDS und SPD bei, es bei einer Präambel des Erwachsenenbildungsgesetzes zu belassen. Sie legten eine eigene Variante vor, die zwar nicht die guten Ideen der Opposition aufnahm, aber akzeptabel ist und die den Gesetzentwurf der Regierung, sich von der Präambel zu verabschieden, natürlich verbessert. Der Bezug auf Werte in der Erwachsenenbildung bleibt dadurch erhalten. Mehrheitlich richtet sich die Hauptkritik am Gesetzentwurf der Landesregierung gegen eine inhaltliche Entleerung des Gesetzes zu Gunsten angekündigter Verordnungen, die die Bezuschussung der Träger regeln sollen. Damit sind zwei wesentliche Nachteile verbunden.
Erstens: Die Öffentlichkeit wird weitestgehend ausgeblendet. Selbst eine Gesetzgebung durch den Landtag, also eine Information der Abgeordneten und eine Entscheidung der Abgeordneten entfällt. Wir werden im Gesetzblatt lesen können, was die Landesregierung bzw. ihr zuständiger Minister für Regelungen für notwendig erachtet hat. Der Landtag ist ausgeschaltet.
Zweitens: Durch die Gesetzgebung war eine Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung gewährleistet. Künftig geht das quasi per Handsteuerung über Verordnungen. Diese Flexibilität mag ja der Regierung gefallen, den Trägern der Erwachsenenbildungen, die nach langfristigen Konzeptionen arbeiten müssen, kann das nicht gefallen, denn sie sind ständig der Gefahr von Eingriffen, besonders finanzieller Art, ausgesetzt. Nicht ohne Grund formulieren auch die Kirchen ihre Angst, die den Wegfall der Grundsicherung, wie alle anderen Träger, kritisieren, heute nachlesbar in der TLZ. Auf diese Weise werden die Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung keinesfalls besser. Um den Versuch, das Erwachsenenbildungsgesetz zu entleeren, etwas zu bremsen, haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der einen umfangreichen § 10 umfasst. In diesem Vorschlag fanden die langfristigen Erfahrungen der Bildungsträger ihren Niederschlag. Unser Vorschlag besteht nicht aus zu erprobenden Modellen, sondern aus bereits Bewährtem und orientiert sich an Vorschlägen des Erwachsenenbildungskuratoriums.
Dieses hat ja die Aufgabe, die Erwachsenenbildung durch Gutachten, Empfehlungen und Untersuchungen zu fördern und zu entwickeln, die Landesregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten und Empfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jedoch fanden Vorschläge des Kuratoriums, in dem alle anerkannten 17 Träger mitarbeiten, in dieser Gesetzesnovelle keinerlei Beachtung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wesentliche Elemente unseres Antrags möchte ich kurz darstellen. Zunächst formulieren wir einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse des Landes für die Träger der Erwachsenenbildung im Gesetz selbst. Bisher ist davon nur in einer Unterüberschrift die Rede. Das ist gesetzgebungstechnisch völlig unzureichend. Zu einem weiteren Element: Kaum jemand redet nicht wortreich und in höchsten Tönen von der wachsenden Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, aber zugleich werden die öffentlichen Zuschüsse in den meisten Ländern von Jahr zu Jahr gekürzt. Entweder ist das ganze Gerede nicht ernst gemeint und vielleicht auch geheuchelt oder man setzt perspektivisch auf Selbstfinanzierung, die sich nicht wenige nicht leisten können. Wir sind gegen leere Worte und für einen Stopp der Kürzungen der Zuschüsse für die Erwachsenenbildung.
Warten Sie es ab, schauen wir einmal im nächsten Jahr oder übernächsten Jahr.
Also, Herr Wehner, reden Sie von hier vorn, Sie sind selbst beratendes Mitglied des Erwachsenenbildungskuratoriums.
Sie können mir entgegnen, bitte schön.
Um dieses Zieles willen schlagen wir vor, die Höhe der jährlichen Gesamtförderung der Erwachsenenbildung durch das Land soll den Haushaltsansatz von 2001 nicht unterschreiten, denn wenn ab jetzt der Auftrag Elternakademie für die Erwachsenenbildung dazukommt, wie vom Ministerpräsidenten heute Vormittag vollmundig angekündigt, wäre eine zukünftige Mittelkürzung erst recht nicht zu rechtfertigen. Auch die CDU sieht, will man dem Änderungsantrag glauben, an dieser Stelle Handlungsbedarf. Aber mit der Einfügung des Wortes "angemessen" vor dem Wort "Zuschüsse" ist es wohl kaum getan. Angemessen ist eine relativ vage Formel, deren Inhalt stets vom Geber der Zuschüsse definiert wird und für die Träger des Bedarfs bleibt nur die Rolle des Bittstellers.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, zu den weiteren Antragspositionen will ich nur noch eine hervorheben. Die Qualität der Erwachsenenbildung wird an den Zielen und an den Werten der Präambel zu messen sein, aber abhängig ist sie vom Personal. Dem Personalkostenzuschuss kommt also eine besonders große Bedeutung zu und wir glauben, geeignete Festlegungen in unserem Antrag formuliert zu haben, wie die 50-ProzentMarke für Personalkostenzuschüsse. Ein letzter Vorschlag von uns erstreckt sich auf die Inkraftsetzung des Gesetzes. Die Landesregierung will es mit Rückwirkung zum 1. Januar 2003 in Kraft setzen und durch Übergangsregelungen ergänzen. Da wir uns aber bereits im 2. Halbjahr 2003 befinden, bedeutet das Planungsunsicherheit und Unberechenbarkeit für die Träger der Erwachsenenbildung und unnötigen Aufwand für die Erarbeitung und Umsetzung einer Übergangsregelung. Auf ausdrücklichen Wunsch aller Betroffenen schlagen wir eine Inkraftsetzung des Gesetzes ab dem 1. Januar 2004 vor. Das würde bedeuten, nach dem noch geltenden Recht, welches bekannt und bewährt ist, könnten die Träger wirtschaf
ten und sie hätten Zeit bis zum Jahresende für eine Umstellung auf eine veränderte Regelung. Das ist praktikabel und vernünftig. Jede andere Verfahrensweise wäre sofort ein Fall für die Stabsstelle Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung oder gilt deren Arbeit erst ab nächstes Jahr?
Meine Damen und Herren Abgeordneten, nicht Innovation scheint das Merkmal dieses zur Beratung vorliegenden Gesetzes zu sein. In der ersten Lesung habe ich das Problem Freistellung für die Erwachsenenbildung angesprochen. Nur vier Bundesländer in Deutschland haben diesbezüglich keine Regelung, "Top Thüringen" gehört dazu. In einigen Ländern ist dieses beispielsweise auch in einem Erwachsenenbildungsgesetz geregelt. Meine Initiative wurde weder von der Landesregierung noch von anderen Fraktionen des Landtags aufgegriffen. Schade, eine Chance wurde somit verpasst. Am Geld kann es nicht liegen, denn aus den Berichten der Bundesländer geht hervor, dass die Beanspruchung eigentlich sehr gering ist. Aber wo kein Wille ist, ist eben auch kein Weg.
Abschließend möchte ich meine Gewissheit ausdrücken, dass wir als Landtag noch auf die Erwachsenenbildung zurückkommen werden. Das Thema wurde mit viel zu wenig Interesse und zu kleinkariert behandelt. Um das Humanpotenzial - ich sage bewusst nicht Humankapital, zwischen beiden Worten liegen weltanschauliche Abgründe für die Zukunft zu fördern, werden wir der Erwachsenenbildung noch viel größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Diese Novellierung lehnt die PDS jedenfalls ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig mit dem Antrag auf Genehmigung der Einlagerung der Schlacke wurde vom Antragsteller ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn gestellt; 800 Bürger mussten das am ersten vorgestrigen Erörterungstermin mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen. Werden sich die Thüringer Landesbehörden an diesem Genehmigungsverfahren durch eine Stellungnahme beteiligen? Wenn ja, welche Landesbehörden? Wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die ersten PISA-Ergebnisse erschütterten die deutsche Selbstzufriedenheit in Sachen Bildung, da begann schon der bundespolitische Wahlkampf und ein versprochenes Vier-Milliarden-Bundesprogramm zur Schaffung neuer Ganztagsschulen ließ aufhorchen und für manchen das Kreuz an der richtigen - Entschuldigung, sagen wir lieber besser: entsprechenden - Stelle machen. Aber wie bekommt man etwas ab von den sprichwörtlichen BulmahnMilliarden, wenn man eigentlich am Thüringer Schulgesetz gar nichts Wesentliches ändern will und zur Gegenfinanzierung auch kein Geld hat. Kann man denn als Bundesland mit CDU-Mehrheit auf 114 Mio.   $  2007 verzichten, weil man den weiteren Ausbau einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich für schlicht nicht notwendig und auch von der Personaldecke her für nicht finanzierbar hält - natürlich nicht. Eine Möglichkeit wäre, dass die Landesregierung die Sanierung einiger Grundschulen mit Horten bzw. Förderzentren ins Auge gefasst hat. Denn vielmehr bestehende Ganztagsschulen
gibt es in Thüringen nicht. Das wäre aber schlecht erklärbar. Also wird die Mogelpackung Schuljugendarbeit erfunden, um der Protokollnotiz zu Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 gerecht zu werden. Nach heißen Diskussionen während der Schulgesetzdebatte zur Machbarkeit und Sinnfälligkeit der Schuljugendarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden reisen jetzt die Beauftragten der Schulämter durch die Lande, um den Schulverwaltungsämtern den Trick zu verraten, wie man auch ohne Geld die Sachkosten so darstellt, dass der Kultusminister in diesem Jahr nicht auf seinen 3,7 Mio.  jugendarbeit sitzen bleibt. Das wäre schon blamabel. Dies geschieht übrigens ohne Einbeziehung der zuständigen Bildungsausschüsse bei den Schulträgern, da diese für Inhalte an den Schulen eh nicht zuständig sind, sondern nur für Schulschließungen verantwortlich gemacht werden. Bürokratisch wird hochgerechnet, wie viel Geld pro Schüler und Schule denn für Honorare bereitliegen. Freie Träger, die ohne gefragt zu werden, bereits sinnvolle Konzepte in der Tasche haben und vielleicht sogar schon eine längere gemeinsame Arbeit mit verschiedenen Schulen praktizieren, wirken unter Umständen sogar sehr störend. Mitdenken scheint wirklich nicht erwünscht. Auf der Strecke bleibt das, was mit dem Investitionsprogramm des Bundes eigentlich erreicht werden sollte, der verstärkte und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulangeboten. Das ist eben in Thüringen nicht gewollt, da es natürlich auch zusätzliche Personalkosten bedeuten würde. Übrigens, wäre da eine Bundesfinanzierung vorgesehen, hätte ich Ihren Aufschrei wegen Einmischung in Landeshoheit hören mögen. Jeder, der ernsthaft Ganztagsschulen entwickeln will - und ich kenne viele gute Konzepte, einige wurden mir direkt von Schulämtern zur Verfügung gestellt -, weiß, dass zu Ganztagsschulen nicht nur Gebäude, Klassenräume usw., sondern eben auch Personal gehört. Die PDS macht keinen Hehl daraus, dass sie den bedarfsgerechten Ausbau aus inhaltlichen und kulturellen Gründen, einer ganzheitlichen Bildung verpflichtet, für unerlässlich hält, ausgebildete Pädagogen, die für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen Bildung und Betreuung sichern, Pädagogen, die Jugendkulturarbeit oder Sport anbieten, um den Heranwachsenden die notwendigen, vielfältigen und kreativen Anreize zu bieten, die es neben dem formalen Unterricht geben muss, um ganzheitliche Entwicklung der Heranwachsenden zu sichern, aber das ist offensichtlich wirklich nicht gewollt. Das müssen wir als PDS-Fraktion mit großem Bedauern feststellen. Schlimmer noch, verschiedene Kreise nutzen die neue Schuljugendrichtlinie mit der 80-prozentigen Förderung, um sich vom Jugendförderplan und der 50-prozentigen Förderung zu verabschieden. Das kann doch nicht Ziel und Zweck des Bundesprogramms gewesen sein. Deshalb begrüße ich persönlich die nun erneute Konkretisierung in Artikel 1 Abs. 1, dass zur Förderung ein fachlich integriertes Ganztagsangebot nun angestrebt werden muss. Das heißt für uns eben nicht, dass durch einen zusätzlich über Honorarmittel angebotenen Zirkel am Nachmittag schon ein Ganztagsangebotskonzept im Sinne des Bundesprogramms realisiert würde. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann in Thüringen in Form
einer Konzeption die konkreten Anforderungen für eine Förderung benannt und veröffentlicht werden. Wieso muss man für eine solche konzeptionelle Arbeit auf irgendetwas von oben warten? Ganztagsschulen sind doch nun weiß Gott keine neue Erfindung. Wir als PDS-Fraktion hoffen, dass eine tatsächliche Entwicklung zu pädagogisch untersetzten Ganztagsangeboten in Thüringer Schulen nicht durch Bürokraten die Schuljugendarbeit aufgehalten werden kann. Wir fordern weiter, dass schnell die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum Bundesinvestitionsprogramm bekannt und umgesetzt werden müssen, damit die Schulträger die in der Schublade befindlichen Konzepte auch umsetzen können. 90 Prozent Förderung ist nicht etwa nichts. Die Schulträger finden das Geld, wenn sie der Meinung sind, dass sie Ganztagsangebote auch wirklich ausbauen wollen. Wir hoffen, dass in Thüringen das demokratische Mitdenken der Bildungsbeteiligten endlich erwünscht und nicht in Bürokratie erstickt wird. Im Sinne der Zukunft unserer Kinder - packen wir es endlich an!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Erwachsenenbildung gewinnt an Bedeutung, das haben Sie klar gesagt, das dürfte jedem bekannt sein. Wenn lebenslanges Lernen nicht bloß politische Floskel bleiben soll, dürfte es unstrittig sein, dass sich mehr Erwachsene ein Leben lang weiterbilden werden müssen. Dass Erwachsenenbildung deshalb stärker als bisher öffentlich gefördert werden müsste, liegt auf der Hand. Zweifelhaft aber ist es, ob meine Eingangsthesen die Leitlinien für die Arbeit am vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung bildeten. Erkennbare neue Impulse für eine bessere Förderung der Erwachsenenbildung findet man kaum. Mit der ersten Lesung beginnt ja die parlamentarische Arbeit am Gesetz, noch kann eine Ver
besserung erreicht werden. Es dürfte aber feststehen, dass nicht schlecht klingende abstrakte Formulierungen - ich bitte, Frau Präsidentin, aus dem Gesetzentwurf zitieren zu dürfen - wie "Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens" und "Veränderungen in der Berufswelt und der Gesellschaft" zwar zutreffend sind, aber konkrete Änderungen des noch geltenden Gesetzes nicht begründen können. Die im Zitat genannten Probleme werden schon seit Jahrzehnten, etwa ab 1970 beginnend, besprochen und von damals stammen erste gesetzliche Regelungen. Nun heißt es im Gesetzentwurf, neue Schwerpunkte würden berücksichtigt. Ich fand nur einen, der Minister hat ihn genannt: Elternbildung. Die war bisher auch nicht verboten. Ob sich nun mehr tun wird, bleibt abzuwarten. Praktisch kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, wie zum Beispiel die Volkshochschule Elternabende gestalten soll. Es kann doch kaum Aufgabe der Erwachsenenbildner sein, fehlende Psychologen in Schulämtern zu ersetzen. Wer bezahlt die Vergütung für die tingelnden Psychologen? Soll man das Geld von den Eltern in den Elternabenden einsammeln? Wirklich gute Leute sind mit den dort üblichen Stundensätzen kaum zu begeistern. Die neue Schwerpunktbildung ist Millimeterarbeit, nicht mehr. Aber in diesem Zusammenhang drängen sich Bemerkungen zum Streichen der Präambel auf. Die Präambel soll aufgehoben werden, Deregulierung lautet die Begründung. Bekanntlich hat eine Präambel keinen normativen Charakter, das heißt, sie enthält weder Gebote, noch Verbote oder Erlaubnisse. Eine Präambel hat nur Bedeutung für die Auslegung der nachfolgenden Paragraphen. Da eine Präambel nicht reguliert, ist ihre Aufhebung demzufolge auch keine Deregulierung.
Ihr Wegfall aber ist ein Verlust. Das umso mehr, weil § 1 enger gedacht ist und er die Präambel nicht zu ersetzen vermag. Nicht von ungefähr tauchen in den Schriften der Klassiker der Bildungstheorie regelmäßig Begriffe auf, wie Selbstbestimmung, Selbständigkeit, Selbsttätigkeit, Selbstbildung, welche mit dem Streichen der Präambel in Wegfall geraten. Warum soll der Bezug auf Werte in der Bildung wegfallen? Nach dem schrecklichen Vorfall im Gutenberg-Gymnasium hörte man stets das Gegenteil. Vielleicht sehe ich zu schwarz, aber wir leben in Zeiten permanenten Geldmangels in den öffentlichen Kassen. Der Kern der Regelungsnotwendigkeit und des Regelungsgegenstands wird wohl von finanziellen Förderungsregelungen gebildet. Die Thüringer Landesregierung will ändern, obgleich andere Bundesländer die Finanzierungsförderung unverändert weiter praktizieren. In den Begründungen ist die Rede von einer am Leistungsumfang orientierten Zuschussgewährung. Als ob es das bisher nicht gegeben hätte. Die bisherige Bezuschussung hängt von der Zahl der erbrachten Unterrichtsstunden ab. Sie ist also leistungsabhängig. Was die Landesregierung eigentlich will, steht nicht im Gesetz. Verordnungen werden es offenbaren, im Gesetz steht nur die Ermächtigung zur Verordnungsgebung. Ob diese Ermächtigung dem Grundsatz der Bestimmtheit von
Inhalt, Zweck und Ausmaß nach dem Artikel 84 Abs. 1 der Landesverfassung genügt, wird zu prüfen sein. Nun wird erfahrungsgemäß abgestritten werden, dass es Kürzungsabsichten gibt. Mit Sicherheit kommt der Hinweis auf § 10. In ihm ist - ich bitte zitieren zu dürfen - "vom Rechtsanspruch der Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf Förderung" die Rede. Aber das Zitat stammt nicht aus dem Gesetzestext des § 10, in ihm kommt kein Rechtsanspruch vor, sondern das Zitat ist die Überschrift des Paragraphen. Bekanntlich ist aber eine Überschrift keine Rechtsnorm. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn der Rechtsanspruch Geltung haben soll, muss er in den Gesetzestext aufgenommen werden, erst dann ist er notfalls gerichtlich durchsetzbar. Das macht das Wesen eines Rechtsanspruchs aus. Bleibt es nur bei dem Hinweis in der Überschrift auf einen Rechtsanspruch, dann wird dieser vermutlich nur vorgetäuscht.
Noch eine Bemerkung, die meine kritischen Bedenken verdeutlichen wird. Es gab einen Referentenvorentwurf. In dessen Fassung des § 10 wurde noch eine jährliche Gesamtförderung der Erwachsenenbildung in Höhe von 8,6 Mio.       "nicht unterschritten werden darf". Dieser Passus ist nach der Kabinettsrunde weggefallen. Es gibt also kein gesichertes Förderungsvolumen. Ich habe die Worte von Frau Arenhövel heute früh noch ziemlich gut im Ohr, ich darf wieder zitieren: "Ob wir weiter alle gesetzlichen Leistungen werden weiter finanzieren können..." Diese Worte von Frau Arenhövel machen mich doch sehr misstrauisch, wenn wir diesen Rechtsanspruch hier im Gesetz nicht verankern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ist es vielleicht nebensächlich, ob man von einer Regelung meint, Sie habe große Bedeutung - entscheidend ist Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung. Qualitätssicherung und Evaluation der Erwachsenenbildung sind unbestritten erforderlich, aber die entworfene Regelung ist unbestimmt und vage. Dritte sollen die Bildungsarbeit evaluieren. Offen bleibt, welchen Anforderungen Dritte gerecht werden müssen, um mit Evaluation beauftragt werden zu können. Da kein bestimmtes und erprobtes Qualitätsprüfungsmodell vorgeschrieben wird, bedeutet das, es werden keine gesicherten einheitlichen Maßstäbe angewandt und keine vergleichbaren Ergebnisse erzielt. Evaluation verursacht auch Kosten. Wer trägt sie? Wegen der Kosten muss auch die Häufigkeit dieser Evaluation bestimmt werden. Das Gesetz ist ohne diesbezügliche Regelung. Niedersachsen beispielsweise evaluiert alle vier Jahre. Bekanntlich hat Thüringen im Unterschied zu anderen Bundesländern kein Bildungsfreistellungsgesetz. Man hätte diese Lücke im Rahmen des vorliegenden Gesetzes schließen können. Warum unterblieb es? Diese Aufgabe haben einige andere Bundesländer im Rahmen ihrer Weiterbildungsgesetze oder Erwachsenenbildungsgesetze - nur die Bezeichnung schwankt, der Regelungsgegenstand ist gleich - gelöst, so im Saarland, in
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Warum will Thüringen diese Chance nicht nutzen?
Zum Schluss möchte ich noch ein positives Beispiel aus dem hessischen Weiterbildungsgesetz erwähnen. Hessen schuf in § 19 einen Innovationspool. Er dient der Qualitätsentwicklung der Weiterbildung sowie der Beteiligung von hessischen Weiterbildungseinrichtungen an Programmen des Bundes und der Europäischen Union. Diese Projektförderung scheint Sinn zu machen. Sollten wir nicht auch darüber nachdenken?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir werden noch viele Probleme zu erörtern haben, ich nenne nur die Stichworte Gleichstellung, Weiterbildung an Hochschulen und anderes mehr. Ich schlage eine Überweisung des Gesetzentwurfs zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Medien vor.
Aktion "Schulsanitäter"
Der Kreisverband des ASB Erfurt hat die Aktion "Schulsanitäter" gestartet. Diese Aktion verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Erste-Hilfe-Netz an den Erfurter Schulen auszubauen. Benefizveranstaltungen werden zum Anlass genommen, um die Finanzierung der Ausbildung der "Schulsanitäter" sicherzustellen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei anderen Schulträgern Thüringens Anstrengungen unternommen werden, eine medizinische Notfallversorgung mit Sanitätstaschen in den Schulen zu gewährleisten, und wenn ja, bei welchen?
2. Gedenkt die Landesregierung dieses Bemühen ideell und finanziell zu unterstützen?
3. Wer ist für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zuständig?
4. Setzt eine konsequente Umsetzung des Arbeitsmaterials des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien "Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen" nach Meinung des Kultusministeriums eine Versorgung aller Schulen Thüringens mit Sanitätstaschen und eine entsprechende Ausbildung der Schülerinnen und Schüler voraus?
Herr Staatssekretär, Ihre Zahlen sind interessant. Können Sie auch die aktuellen Zahlen nennen, wie viele von den ursprünglichen Interessenten im letzten Jahr Thüringen verlassen haben und wie viele Hunderte in sinnlosen Warteschleifen Lebenszeit verschwenden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Das Festhalten der Landesregierung am Stellenabbau zeigt, wie wenig Sie im letzten Jahr aus der Bildungsdebatte mitgenommen haben. Sie versprechen der Öffentlichkeit, dass im Bildungsbereich nicht gekürzt würde. Allein das Minus von 46 Mio.    /   " bereich spricht eine andere Sprache. Dies ist eben nicht erklärbar mit dem Schülerrückgang, jedenfalls nicht, solange Unterrichtsausfälle in bestimmten Bereichen in Größenordnungen Realität sind. Unerklärlicherweise nehmen gleichzeitig die Ausgaben für die Kultusbürokratie einschließlich der Schulämter noch zu. Fakt bleibt, Grundlagen für eine ausgewogene Altersstruktur sind langfristig gar nicht erkennbar. Sie beklagen genau wie die großen Verbände bereits jetzt den Bewerbermangel und ziehen gleichzeitig keine oder eben die falschen Schlussfolgerungen. Ist es beispielsweise erklärbar, warum Fachleiter an den Berufsschulen schlechter gestellt sind als die von ihnen ausgebildeten Berufsanfänger? Die Schüler-LehrerRelation kann kein alleiniges Planungskriterium sein, das ist Ihnen seit dem Gutachten von Kuthe und Zedler, beauftragt von der Landesregierung, seit 1999 bekannt. Die Spielräume zur Gestaltung von Schulen sind so eng, dass
Sie zynischerweise behaupten, mit den Globalzuweisungen ließe sich auch die Klassenlehrerstunde vor Ort umsetzen.
Wissen Sie eigentlich, wie viele Schulen gerade jetzt in der vorweihnachtlichen Grippezeit Notpläne haben, um den Unterricht halbwegs fachgerecht zu vertreten? Weiterbildungen fallen in der Zeit ganz flach.
Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen, wenn aufgrund fehlenden Personals an Schulen die Freistellung bzw. Unterrichtsverlagerung überhaupt nicht möglich ist? Die PISA-Studie hat mit ihren Ergebnissen aufhorchen lassen und sollte eigentlich Signal genug sein, das Lehrerpersonal nicht weiter abzubauen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in seiner 74. Sitzung beschlossen, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um das Klassenlehrerprinzip zu stärken. Diese Maßnahmen sollen zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 wirken. Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zu diesem Beschluss bedeutete konsequenterweise, dass jeder Klassenlehrer eine Klassenstunde in der Woche zusätzlich zu der bisherigen Stundentafel zur Verfügung hätte. Entsprechende Mittel müssten also im Haushaltsentwurf für 2003 auftauchen, tun sie aber nicht, also leere Forderungen der CDU-Fraktion.
Die PDS-Fraktion steht zu ihrem Änderungsantrag im Schulgesetz und stellt daher auch heute den bereits von Herrn Ramelow genannten Änderungsantrag, der die Realisierung der Klassenlehrerstunde und damit den Erhalt von weiteren 250 Lehrerstellen sichert.
Neu sind auch die Zuweisungen für die Schuljugendarbeit, auch hier das gleiche Spiel: Das Land bestellt und die Kommunen müssen mitbezahlen. Eine Verstetigung der von Fachkräften getragenen sozialen Arbeit an den Schulen ist daher nicht zu erwarten, da auch nicht ausdrücklich formuliert. Die PDS-Fraktion will mit ihrem Änderungsantrag Schulsozialarbeit, derzeit zumindest über ABM und SAM realisiert, verstetigen und benennt daher den Titel "Schuljugendarbeit" zu "Schulsozialarbeit" um. Gleichzeitig sind für diesen Titel für das Jahr 2003 3,3 Mio.  mehr zu veranschlagen, um Schulsozialarbeit wirklich von den dafür Ausgebildeten fachgerecht sichern zu können. Dies ist notwendig, aber eigentlich die Aufgabe des Kultusministeriums und nicht der Schulträger.
Die Finanzierung muss deshalb vom Grundsatz her außerhalb des Finanzausgleichs erfolgen.
Wenn unsere Fraktion diese Forderung gegenwärtig nicht erhebt, dann nur, um das Anliegen nicht zu gefährden. Schulsozialarbeit wollen wir und haben die vorgeschlagene Ansatzerhöhung auch finanziell untersetzt. Beenden Sie das Geheimnis um die entsprechende Richtlinie, die die Anteile zur Finanzierung klären soll, um Schuljugend- bzw. Schulsozialarbeit schnellstens auf den Weg zu bringen!
Meine Damen und Herren Abgeordneten, bei der Schülerspeisung wurde der geplante Ausstieg des Landes zwar korrigiert, jedoch mit Mitteln aus dem Schullastenausgleich. Sie nehmen somit Geld aus der einen Tasche und stecken es in die andere, und dies verkaufen Sie noch als Erfolg. Dieser Taschenspielertrick wird Ihnen nicht abgenommen, Sie sind beim Tricksen ertappt.
Die PDS-Fraktion will statt der bisherigen 26 Cent zukünftig jedes Mittagessen mit 1  8 mes Mittagessen muss sich jeder leisten können, vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, aber auch die Schulträger. Das ist u.a. auch eine Frage der gesunden Ernährung und erspart langfristig gesehen hohe Ausgaben im Gesundheitssystem. Die Zahl der Pommes-Kinder ist erschreckend hoch. 10 Prozent aller Schulpflichtigen sind bereits übergewichtig. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die Schulen offenbar als neues Zielobjekt ihrer Kürzungspolitik entdeckt.
Anders sind auch Kürzungen bei der Schülerbeförderung, beim Schullastenausgleich und bei der Schulinvestitionspauschale nicht zu erklären. Damit wird die Zukunft nicht gestaltet, sondern verbaut. Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung kürzen Sie überproportional, in der Folge werden die Schulträger höhere Eigenanteile für die Schülerbeförderung aufbringen müssen oder die Schülerbeförderung muss umgestellt werden. Vielleicht wollen Sie, dass ein Teil der Schüler künftig nur noch mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Aufgrund der Reduzierung von Schulstandorten werden zudem die Aufwendungen für die Schülerbeförderung steigen. Auch dies interessiert Sie offenbar nicht. Ihr Argument, Schülerbeförderung und Linien des ÖPNV zusammenzufassen und dadurch Kosten zu sparen, zeugt von einem kaum mehr zu überbietenden Realitätsverlust. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte verfahren bereits seit Jahren so. Die Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen ist diesbezüglich bereits jetzt
eine Farce.
Ja, damit auch Sie alles verstehen! Einsparungspotenziale wird es somit nur noch im Einzelfall geben, offenbar ist das Ihnen bisher nicht aufgefallen oder bewusst geworden. Zu Recht fordert hier insbesondere der Landkreistag eine Korrektur, ist doch der ländliche Raum von den Kürzungen viel stärker betroffen als die Städte. Meine Damen und Herren, der Schullastenausgleich sinkt um 12 Prozent, dies wird mit sinkenden Schülerzahlen begründet. Die Kosten einer Schule stehen jedoch nur bedingt im Zusammenhang mit der Anzahl der Schüler. Selbst die Schließung von Schulstandorten führt nicht zu einer sofortigen und nachhaltigen Kosteneinsparung. Es ist erfreulich, dass der Landkreistag einen Vorschlag zur Neugestaltung des Schullastenausgleichs unterbreitet hat, der unseren Vorstellungen entspricht. Der Landkreistag fordert einen Grundbetrag für jeden Schulstandort. Das fordern wir auch.
Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, wenn Sie ernsthaft für eine gute und qualitativ hochwertige Bildung in Thüringen eintreten, dann haben Sie mit diesem Haushaltsentwurf, speziell mit den Einzelplänen 04 und 17, Kapitel 20, das falsche Zeichen gesetzt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste, ein Jahr liegt hinter uns, welches geprägt war von einer in alle Teile der Gesellschaft hineinreichenden Bildungsdiskussion. Fast auf den Tag genau bescheinigte uns der PISA-Test vor einem Jahr, das deutsche Bildungssystem ist nicht mehr das, was über das Land der Dichter und Denker international gedacht wurde. Ausgerechnet in Deutschland waren kognitive De
fizite von Schülerinnen und Schülern aufgrund eines unmodernen Bildungssystems nicht mehr leugbar. Konsequenterweise zog Minister Dr. Krapp seinen Referentenentwurf zurück.
Mitten in der bereits abflauenden Debatte geschah das Unfassbare - ein Schüler plant den grausamen Mord seiner Lehrer und scheut die Ausführung des Planes nicht. Fragen über Fragen. Soziale Defizite beim Umgang zwischen allen am Erziehungsprozess Beteiligten werden deutlich, nicht nur in Erfurt. Mangelnde Kommunikation wurde allerorts beklagt, mehr Zeit füreinander eingefordert. Unzählige Briefe und Meinungsäußerungen erreichten auch dieses hohe Haus; schnelles Handeln wurde ebenso angemahnt wie die Diskussion ohne Schnellschüsse und ohne die parteipolitische Brille. Beides wäre möglich gewesen durch eine separate Regelung der Thüringer Abschlüsse und das rasche Zustandekommen einer von uns bereits im Januar geforderten Enquetekommission, deren Arbeit einhergegangen wäre mit einer breiten Bildungsdebatte im Land. Leider, die Chance scheint vertan, die Debatte abgewürgt. Die Enquete wird kluge Dinge aufschreiben, aber das Ergebnis hat Herr Althaus letztens bereits vorweg angesagt, PISA-E bestätige letztlich, dass Thüringen auf dem besten Weg sei. Unter den Blinden ist der Einäugige König. Genau das sieht die PDS-Fraktion anders und lehnt dieses vorliegende Stückwerk ab.
Die Struktur des Bildungssystems im Freistaat setzt nach wie vor auf Auslese und viel zu frühe Aufgliederung der Bildungswege wie nirgendwo sonst in Europa. Bildungsbenachteiligte werden früh ausgesondert; die breite Masse ist ungenügend motiviert. Das Fehlen von tatsächlichen Spitzenleistungen ist die erkennbare Folge. Obrigkeitsstaatliche Herrschaftsstrukturen an Thüringer Schulen wirken weiterhin gegen die Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern
zu demokratisch denkenden, kritischen Menschen.
Für die individuelle Förderung der Schülerschaft fehlen sowohl ausreichende materielle wie personelle Voraussetzungen; Unterrichtsausfälle in skandalöser Größenordnung, besonders an Förderschulen und an den staatlichen Berufsschulen, sind nicht mehr entschuldbar.
So weit unsere Diagnose als Fazit der Zurkenntnisnahme unzähliger Zuschriften. Der vorliegende Gesetzentwurf sei das Ergebnis der landesweiten Diskussion, gipfelnd in klug inszenierten Regionalkonferenzen.
Ich möchte mit dem Positiven beginnen: Wirklich hervorzuheben sind z.B. die Öffnung und Variabilität der Schuleingangsphase, früherer Beginn der Fremdsprachenaneignung, die Möglichkeit einer Erweiterung der außerunterrichtlichen Arbeit, die Abschlussregelungen für Regelschüler und Gymnasiasten, die Möglichkeit der Information von Eltern auch volljähriger Schüler oder auch die Verkürzung des Förderschulgesetzes zugunsten weitgehender gemeinsamer Regelungen.
Damit wurden aufgrund des großen öffentlichen Drucks Forderungen aufgegriffen, die vehement von Schülern, Eltern und Lehrern vertreten wurden. Nun gestatten Sie mir an dieser Stelle zu erwähnen, dass die PDS-Fraktion schon seit Verabschiedung des Ersten Schulgesetzes Anfang der 90er-Jahre die Abschlussregelungen kritisiert und mehrfach Änderungen eingebracht hatte oder immer wieder ein gemeinsames Schulgesetz für alle Heranwachsenden forderte und fordert.
Unseres Erachtens ist es nicht zu vertreten, dass Menschen mit Behinderungen allein schon durch das Vorhandensein einer getrennten Gesetzgebung diskriminiert werden. Die Absicht der Landesregierung, Schuljugendarbeit verbindlich in das Schulgesetz aufzunehmen, ist sicher zu begrüßen. Allein die ausreichende Umsetzung wird an der Finanzmisere der Schulträger scheitern. Die Alternative aus unserer Sicht ist in unserem Änderungsantrag im 3. Punkt zu § 11 zu sehen. Nicht umsonst ist in Thüringen die Schullandschaft vielfältig. Ganztagsangebote, eingebettet in ein pädagogisches Konzept, erhalten beispielsweise gerade bei freien Schulen bzw. den Gesamtschulen nach wie vor deutliche Zustimmung, so dass sogar Interessenten nicht aufgenommen werden können. Eine andere Atmosphäre und das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Lehrenden, Lernenden und Eltern ist unseres Erachtens der Schlüssel zum Erfolg. Pädagogen in diesen Schulen finden auch deutlich größere Akzeptanz, eine Motivation, die sich auf alle Bildungsbeteiligten positiv auswirkt und zu erkennbar weniger sozialer Benachteiligung führt. Diese Vielfalt ist zu erhalten und auszubauen und nicht durch finanzielle Benachteiligung Entwicklung zu verhindern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ein ganz trauriges Kapitel ist die Streichung der Schulpflicht für ausländische Kinder durch Ihre, die CDU-Fraktion.
Gegen das Votum des Flüchtlingsrats und beider Kirchen haben Sie Ihren Minister rechts überholt. Tatsächliche Integration wollen Sie nicht. Kaschieren Sie dies doch nicht mit der Ausrede der polizeilichen Zuführungspflicht. Wenigstens Ihre Frauenrechtlerrinnen sollte es doch auf den Plan rufen, da oft weibliche Heranwachsende in den Augen ihrer Eltern Schulbildung nicht benötigen würden.
Darüber hinaus beinhaltet die derzeitige Regelung vielfältige Benachteiligungen. Oftmals werden mangels ausreichender Sprachkenntnisse die Kinder nicht altersgerecht eingestuft, erhalten keine spezifische Sprachförderung und oftmals wird der Besuch weiterführender Schulen trotz hervorragender Leistungen verweigert. Eine Schulpflicht würde Gleichbehandlung und den Abbau von Diskriminierung bedeuten.
Die ursprünglich durch das Ministerium vorgeschlagene Regelung wäre wirklich Hilfe zur Selbsthilfe gewesen, ein Beitrag zu Völkerverständigung und Erziehung von Toleranz fremder Kulturen. Ich erinnere an die Worte der beiden Bischöfe, von Herrn Wanke am Dienstag und von Herrn Kähler beim gestrigen Bußtagsgespräch. Er ermahnte eindringlich - ich zitiere sinngemäß: Lasst uns dieses Fenster öffnen.
Wir bringen diesen Vorschlag wieder in das hohe Haus ein und fordern Sie nachdrücklich auf zuzustimmen, meine Damen und Herren Abgeordneten von der CDU.
Nehmen Sie die skandalöse Streichung der Schulpflicht für die Asylbewerberkinder aus dem Gesetzentwurf zurück. Die PDS-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung zu Punkt 4 unseres Änderungsantrags.
Die PDS-Fraktion hat Änderungsanträge in die Ausschussberatungen eingebracht. Diese zielten in folgende Richtungen: mehr Chancengleichheit, mehr Demokratie, mehr Qualität, mehr Integration und Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Alle Anträge wurden im federführenden Ausschuss für Bildung und Medien abgelehnt, manche sogar diskussionslos. Eine tatsächliche Beratung im eigentlichen
eine Arroganz der Macht, welche mich sehr an frühere Zeiten erinnert.
Das können Sie aber...
Der vorliegende Gesetzentwurf jedenfalls entspricht unseres Erachtens den genannten Grundsätzen in keinster Weise. Er setzt weiter auf frühe Auslese, Diskriminierung und Leistungsdruck und weitet die sozialen Benachteiligungen aus. Vom Geist des neuen Jahrhunderts ist jedenfalls nichts zu spüren. Gehören die Thüringer Schulen denn nicht zu der selbst ernannten "Denkfabrik"? Der Weg in die Wissensgesellschaft stellt in vielerlei Hinsicht grundsätzlich neue Anforderungen an den Erwerb und die Anwendung von Wissen, andere als die bisherige Industriegesellschaft. Wissenschaft, Technik und Information führen zu dynamischen Veränderungen in der Arbeitswelt. Diese qualitativen Veränderungen müssen sich im Bildungsprozess widerspiegeln. Wir vertreten die Auffassung, Bildung eben nicht nur unter dem Blick der Verwertung von Bildungsergebnissen auf dem Arbeitsmarkt zu betrachten. Ich zitiere Bischof Wanke: "Kinder sind mehr als künftige Ingenieure."
Das ist die einzige Chance, Sie zu überzeugen, aber wahrscheinlich auch nicht.
Wir sollten Bildung und Lernen als Teil menschlicher Kultur begreifen. Darum sehen wir den Erwerb von Wissen nicht als Ware, sondern als Menschenrecht und öffentliches Gut. Wir meinen, dass der chancengleiche, barrierefreie und gerechte Zugang zu lebensbegleitender Bildung zu einer der wichtigsten sozialen und Menschenrechtsfragen im 21. Jahrhundert wird.
Stichwort "gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen", § 2: In diesem ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zum selbstorientierten Lernen als Grundlage für lebensbegleitendes Lernen zu verankern, um sicherzustellen, dass die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so gefördert wird, dass die Schüler in der Lage sind, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft und des demokratischen Gemeinwesens teilzunehmen. Der Kompetenzbegriff, der in den Thüringer Lehrplänen verankert ist, gehört dort hinein. Die Notwendigkeit polytechnischer Bildung wird längst auch von den Wirtschaftsverbänden anerkannt und eingefordert.
Die Wahl der Schulart, der Schulform und des Bildungsganges sollten nicht länger vom sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes abhängig gemacht werden. Grundsätzlich sollten Integration und frühe Förderung vor Aussortierung stehen. Die Eltern müssen das Wahlrecht haben. Wir sind überzeugt davon, dass das sowohl für die bisher aussortierten Kinder als auch für die "normalen" nicht behinderten Kinder einen positiven Einfluss auf die Entwicklung sozialer Kompetenz hat und Toleranz gegenüber dem Anderssein fördert. Gleichzeitig kommt das Zusatzangebot unbürokratisch, wenn nötig, auch anderen Kindern zeitnah zur Hilfe. Für die PDS-Fraktion bedeutet dies die gesetzliche Festschreibung von Integrationsschulen, in denen wohnortnah alle Heranwachsenden unterrichtet werden können, in denen sonderpädagogische Förderung unabhängig vom Bildungsgang angeboten wird, die barrierefrei sind und die die erforderlichen räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zur Verfügung haben. Die Förderschulen bleiben Angebotsschulen, solange dazu Bedarf besteht, da die Entwicklung solcher Integrationsschulen natürlich einen Prozess darstellt.
Meine Damen und Herren, auch wenn Sie es nicht wollen und den Kopf in den Sand stecken wie der berühmte Vogel Strauß, die Gesamtschulen sind Bestandteil des Thüringer Schulsystems.
Sie verhindern die weitere Entwicklung nicht, wenn Sie sich weigern, diese Schulform unter § 4 regulär in das Spektrum aufzunehmen. Diese Schulen atmen bereits jetzt schon mehr als andere Schulen den neuen Geist. Das spricht sich unter den Schülern und zukünftigen Eltern herum, so dass Sie deren Entwicklung nicht wirklich aufhalten werden.
Sie haben lediglich Angst vor dem Nachweis, dass das längere gemeinsame Lernen durch Gewährleistung von Chancengleichheit letztlich zu besseren Ergebnissen führt.
Hätten Sie Mut, würden Sie einen Volksentscheid zum längeren gemeinsamen Lernen nicht scheuen.
Knackpunkt ist und bleibt für unsere Ablehnung das differenzierte Schulsystem. Somit kritisieren wir auch die weitere Differenzierung durch Praxisklassen. Die praxisorientierte Ausrichtung des Unterrichts wirkt, wie Sie in Ihren Versuchsklassen selbst festgestellt haben, dem Lernfrust entgegen. Warum soll das nur die Ausnahme für lernunwillige Schüler bleiben? Die mangelnde Verbindung von Unterricht und Praxis wird nicht erst seit PISA und nicht nur seitens der Wirtschaft als Defizit kritisiert. Unterricht im Sinne des polytechnischen Prinzips muss unseres Erachtens Bestandteil aller Schularten sein.
Meine Damen und Herren, seit langem wird von den Lehrern, Eltern und Schülern die wenige Zeit füreinander beklagt. Organisatorische und außerunterrichtliche Angelegenheiten können nur in der allgemeinen Unterrichtszeit bzw. während des Fachunterrichts besprochen werden. Ich denke, es ist höchste Zeit, unseren Schulen Klassenlehrerstunden zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann nicht nur der Fachunterricht entlastet werden. Es ist auch eine der am vehementesten vorgetragenen Forderungen nach Gutenberg als den allerkleinsten kleinen Schritt hin zu einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Lernenden und Lehrenden. Auch zu diesem fünften Punkt unseres Änderungsantrags beantragt die PDS-Fraktion namentliche Abstimmung.
Zum Förderschulgesetz liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der PDS-Fraktion vor. Wir erkennen die Bemühungen der Landesregierung an, das Förderschulgesetz vom Umfang her zu kürzen und einer Integration - wenn möglich - den Vorrang zu geben. Ob das nur Worte im Gesetzestext bleiben oder messbare Taten folgen, werden wir kritisch begleiten. Eine zeitgemäße Ausdrucksform, beispielsweise Stichworte wie Assistenz, zu benutzen statt Pflege und Therapie, wie unter den betroffenen Verbänden längst unumstritten, fanden bisher keine Berücksichtigung. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten des SGB IX, Gesetz zur Rehabiliation und Teilhabe Behinderter, und dem Behindertengleichstellungsgesetz vom Mai 2002 die Landesregierung den Paradigmenwechsel der Behindertenpolitik nach wie vor ignoriert.
Wir hoffen auf Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Zum Schulfinanzierungsgesetz: Die Streichung des warmen Mittagessens und der Wegfall der Deckelung der Kosten ist aus gesundheitspolitischer Sicht das völlig falsche Signal.
Bereits jetzt sind 10 Prozent der Heranwachsenden übergewichtig; Bewegungsmangel und Armut werden zunehmend zum Gesundheitsrisiko.
Ach hören Sie doch zu.
Machen Sie es besser. Ich habe Sie hier vorn noch nicht gehört.
Offene Schulen mit ganztägigen Angeboten sollten nicht auf die Pommesbude in der Nachbarschaft angewiesen sein. Gesunde Ernährung darf nicht Unterrichtsfach, sondern muss Schulrealität werden.
Die Kommunen als Schulträger brauchen Planungssicherheit und Angemessenheit beim Schullastenausgleich und bei den Schulinvestitionen. Dies gilt umso mehr, da die Finanzsituation der Thüringer Kommunen als desolat zu bezeichnen ist. Sie haben von allen 13 Flächenbundesländern die geringste Steuerkraft. Seit 1993 sind die Einnahmen der Thüringer Kommunen um rund 10 Prozent gesunken. Die Bildungsziele können im Freistaat nur dann erreicht werden, wenn die Schulträger hierfür eine angemessene materielle Basis bereitstellen können. Land und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Die Kosten der Schulträger werden neben der Schülerzahl wesentlich von der Anzahl der Schulstandorte bestimmt. Wir fordern deshalb eine Abkehr von der gegenwärtigen linearen Kürzung des Schullastenausgleichs. Stattdessen sieht unser Änderungsantrag einen Grundbetrag pro Schulstandort sowie einen schülerzahlabhängigen Auffüllbetrag und die analoge Regelung für investive Zuweisungen vor. Damit ist eine wohnortnahe Erhaltung der Schulstandorte eher möglich oder bleibt zumindest eine inhaltliche Entscheidung der Schulträger vor Ort.
Mit einem weiteren Entschließungsantrag unter der Überschrift "Schulautonomie" wollen wir die Diskussion darum offensiv beginnen. Unseres Erachtens liegen genau dort die Potenziale brach, die Schulentwicklung derzeit wirklich nicht vorankommen lassen, denn die Schule vor Ort ist den Problemstellungen und alltäglichen Anforderungen am sachnächsten und könnte unter bestimmten Rahmen
bedingungen auch am schnellsten und wirksamsten reagieren.
Kernpunkte müssen heißen: mehr Autonomie auf Basis von Zielvereinbarungen, Budgetierung der Finanzen, moderne Evaluierung statt Kontrolle durch die Schulaufsicht. Dadurch würde die Lernschule zu einer wirklichen Lebensschule werden, die demokratisch organisiert und entwickelt wird, in der Mitdenken aller Bildungsbeteiligten erwünscht wird, sich moderne Unterrichtsqualität wie von selbst herausbildet und die Wertschätzung der Arbeit der Pädagogen ohne Zweifel wäre.
Die Bereitschaft zu diesen Reformen ist da. Das zeigen die nach wie vor unzähligen Briefe, Petitionen und Diskussionen. Die Fähigkeit dazu haben die Lehrerinnen und Lehrer nach 1990 in einer ungeheuer spannenden Nachwendezeit bereits einmal bewiesen. Die Möglichkeit im entsprechenden Rahmen muss durch die Politik gewährleistet werden. Diese "Neue Schule" in einer Kultur der Leistung braucht keine Kopfnoten, sondern die Souveränität der Bildungsbeteiligten beim Übergang in eine Wissensgesellschaft.
Ich schließe mit drei finnischen Geboten: Man sollte Pädagogen achten! Man darf Kinder nicht beschämen! Auf den Anfang kommt es an! Zögern wir nicht länger! Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Entwicklungen von Wissenschaft und Technik haben erhebliche Auswirkungen auf moderne Behandlungsmethoden in der Medizin, auf Diagnostik und Therapie. Daraus resultiert die Entwicklung neuer Berufsprofile in den Gesundheitsfachberufen, vom Pathologen bis zur neu geschaffenen OP-Assistentenausbildung, ohne den Grundberuf Krankenpflege zu absolvieren. Die Einrichtung des Ausbildungsgangs Funktionsfachschwester macht deutlich, mit welchen Veränderungen wir es zu tun haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll deshalb endlich ver
bindliche Festlegungen treffen. Da es neben der rechtlichen Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen auch um Fragen der Anerkennung von Weiterbildungsstätten und die Durchführung der Weiterbildung geht und somit um Qualitätsfragen, haben wir dazu eine Reihe von Fragen, für die hier im Plenum nicht der richtige Ort der Erörterung wäre und wir beantragen deshalb die Ausschussüberweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, um es gleich vorweg zu sagen: Die PDS unterstützt den SPD-Antrag, Hochwasserhilfe für Thüringer Kommunen, und wir sind froh, dass im Sofortbericht konkrete Aussagen zu Landeshilfen gemacht worden sind. Erlauben Sie mir einige Sätze als Altenburger Kommunalpolitikerin. Am Rande der Saale-Orla-Schau fragte mich Herr Schugens, wie es denn mit den Hochwasserschäden im Altenburger Land jetzt aussähe. Ich spürte bei ihm als Umweltausschussmitglied eine ehrliche Anteilnahme. Das ermutigt mich auch, heute zum vorliegenden Antrag noch ein paar konkrete Zahlen und Fakten aus meinem Heimatlandkreis kurz darzustellen, welche vom Landrat zur Kreistagssitzung am 4. September genannt wurden.
Bekanntermaßen, es ist gesagt worden, sind Schäden von über 55 Mio.   78 $$$9 :;
Betriebe sind betroffen. Die Hilfsbereitschaft war groß; das Spendenkonto des Landratsamts wuchs innerhalb kurzer Zeit auf fast 200.000  ( len Partnergemein- den in den alten Bundesländern, die ebenfalls schnell und unbürokratisch spendeten. Vom Bund kamen bekannter- maßen 1,3 Mio.     /    mis- sion, in der auch die drei Kreistagsfraktionsmitglieder aller Parteien mitarbeiten, hat unverzüglich ihre Arbeit aufge- nommen. Bis jetzt sind ca. 250.000   auch aus dem Spendentopf ausgezahlt, natürlich nach Prüfung. Da viele Haushalte noch über die ehemalige DDR-Ver- sicherung, übernommen von der Allianz, verfügten, wird also die Soforthilfe der Bundesregierung tatsächlich nicht in vollem Umfang genutzt werden müssen. Aber was ge- schieht mit den mehr als 10 Mio. 4     eigentum? Das sind 5 Mio. 4     stra- ßen, 317.000 4 ) 5 2 bauwerken sowie 5,7 Mio. 4   Einrichtungen, davon 478.000 4  )  gärten und 325.000 4   len des Landkreises; darunter die Medienschule, die sehr stark beschädigt ist, die einen Wasserstand im Erdgeschoss von 1,20 m zu verzeichnen hatte. Der Speiseraum ist weggeschwemmt, die Lehrküche. Dass der Server gerettet werden konnte, ist nur dem beherzten Eingreifen des Direktors geschuldet. Wir sind sehr froh, dass er den Schaden des Landkreises dadurch minimieren konnte. Alle drei Schulen haben übrigens in der bereits beschlossenen Schulnetzplanung des Altenburger Landkreises auch Bestand. Es ist kein Hochwasser, was aus der Pleiße kam, sondern es war Grundwasser, was z.B. in der Medienschule durchgedrückt hat - eine fertig sanierte Schule, mitten in einer kleinen Stadt. Zur Kreistagssitzung konnte Landrat Rydzewski viele Bürger in Würdigung ihres Einsatzes bei der Bekämpfung des Hochwassers und der Beseitigung der Folgen stellvertretend für viele andere ehren. Einer von ihnen war auch der Leiter des Ordnungsamts und Chef des Einsatzstabes, der umsichtig die Koordination aller haupt- und ehrenamtlichen Helfer geleitet hat. Betroffene Bürger haben im Landratsamt eine Anlaufstelle.
Aber wie wird nun in Thüringen den betroffenen Kommunen geholfen? Gibt es beim Land Thüringen eine so oder anders genannte Schadenskommission? Wo können betroffene Bürgermeister schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen? Bis jetzt konnten sie lediglich ABM und Sachkosten für Aufräumarbeiten bekommen, aber Nachhaltigkeit ist so nicht erreichbar. Auch kann die Aussage zur Talsperre "Windischleuba" nicht befriedigen. Hochwasser an der Pleiße oder Schnauder ist nichts Unbekanntes für uns. Wenn im Spitzenbereich 100 Kubikmeter pro Sekunde gemessen wurden, so ist das nahe dran am Jahrhunderthochwasser der Pleiße von 1954, als man 120 Kubikmeter pro Sekunde gemessen hat, nur sind die Schäden trotz des geringeren Wertes diesmal viel höher. Es sind eben viel mehr Gemeinden betroffen. Ein simpler Regen hat vor zwei Tagen bereits wieder zu Alarmbereitschaft im Altenburger Land und nicht nur dort geführt. Es ist daher dringend geboten, die Hochwasserschutzanlagen und
kommunalen Einrichtungen schnell wieder in Ordnung zu bringen, um größere Schäden vor dem Wintereinbruch zu verhindern. Der Landesausgleichsstock sollte dafür zur Verfügung stehen. Gelinde gesagt, 1,5 Mio., die jetzt vom Minister Köckert genannt wurden, 10 Mio. sind es insgesamt, ich weiß nicht, ob das reicht. Geschockt war ich allerdings über die Aussage des Chefs des Landesverwaltungsamts, der sich in das eingangs genannte Gespräch zwischen Herrn Schugens und mir einmischte. Er sagte - ich zitiere: "Was regen Sie sich so auf, Frau Sojka, so ein Hochwasser kommt die nächsten tausend Jahre nicht wieder." Ich hielt so viel Ignoranz für nicht möglich.
Mir ist klar, warum er im Saale-Ohrla-Kreis als Landrat auch abgewählt wurde. Dass er allerdings jetzt Chef der größten, mächtigsten und überflüssigsten Landesbehörde ist, ist umso bedauerlicher. Dort hätten wir viel Geld übrig.
Ja, das hat er mit seiner Aussage bewiesen. Ebenso befremdlich ist das von einem Minister angezettelte Gezänk über die Modalitäten der Auszahlungen an die Hilfebedürftigen. Was da abzulaufen scheint, ist doch wieder Wahlkampf, wo ein CDU-Minister einem SPD-Landrat einen rechten Haken verpassen wollte.
Beweisen Sie das Gegenteil, wenn es nicht so ist. Unter www.sachsen.de habe ich Folgendes gefunden - ich zitiere: "Die Auszahlung erfolgt in Sachsen ohne Antrag an die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind aufgefordert, diese Soforthilfen unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse vor Ort an die betroffenen Gemeinden in den Katastrophengebieten weiterzuleiten. Sie dürfen auch von ihnen in den betroffenen Kreisgebieten selbst eingesetzt werden. Es gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren." Der Bürgermeister von Meran hat dieses Geld seit mehr als drei Wochen, der benachbarte Bürgermeister von Gößnitz wartet immer noch. Ich habe vorhin gerade wieder angerufen. Helfen Sie den betroffenen Kommunen schnell und unbürokratisch, nutzen Sie den Landesausgleichsstock, dafür sollte er doch da sein. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ansatz des Antrags der SPD-Fraktion, die Berufsvorbereitung der Heranwachsenden besser als bisher an betrieblichen Erfordernissen und den individuellen Möglichkeiten zu orientieren, ist sinnvoll und wird auch von der PDS so vertreten. Es handelt sich dabei jedoch um ein gegenüber den Forderungen im SPD-Antrag umfassenderes Problem. Die vorgenommenen Einschränkungen auf das Berufsvorbereitungsjahr, BVJ, und Schulabgänger der Schulen für Lernbehinderte und der Hauptschulen erscheinen uns deshalb willkürlich. Sie verkürzen die Sicht auf Problemgruppen mit Leistungsdefiziten. Aus Unternehmen und Wirtschaftverbänden liegen jedoch Stellungnahmen vor, die darüber hinaus auf Informationsdefizite bei Schulabgängern aller Schularten hinsichtlich der Anforderungen im gewählten Ausbildungsberuf verweisen.
Auch Lehrer und Eltern beklagen diese Tatsache und wünschen sich eine stärkere Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft und haben dazu auch konkrete Ideen. Eine Arbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft ist, solange sie nur auf dem Papier steht, in vielen Regionen lediglich Makulatur. Die Existenz des berufsvorbereitenden Jahrs, kurz der berüchtigten BVJ-Klassen, ist Resultat eines auf Auslese und Ausgrenzung beruhenden Schulsystems.
Motivation und Anstrengungsbereitschaft dieser Jugendlichen nehmen bei anhaltenden schulischen Misserfolgserlebnissen und einer fehlenden beruflichen Perspektive jährlich ab. Das berüchtigte Kürzel BVJ dient in Hauptschulklassen lediglich zur Abschreckung. Dieses ist das staatlich betriebene Verschenken von Lebenszeit sowie finanzieller Ressourcen.
In diesen Klassen strengt sich keiner mehr an, Herr Emde. Er oder sie würden ausgegrenzt. Die im Antrag geforderte Verlagerung des BVJ von den Berufsschulen an freie Träger der beruflichen Bildung kann das Problem nicht lösen und wird deshalb von der PDS-Fraktion kritisch gesehen.
Ich möchte die bekannten Forderungen von der PDS dazu wiederholen: Was wir brauchen, ist lebensnaher, praxisverbundener Unterricht, der dem polytechnischen Prinzip verpflichtet ist. Wir müssen die Individualität aller, auch lernschwacher aber praktisch begabter Schüler anerkennen und frühzeitig und positiv verstärken. Was wir brauchen, ist ein Schulsystem, welches Hauptschul- und BVJKlassen überflüssig macht. Hoffen wir, dass mit einer baldigen Regelung zu den Abschlüssen an Thüringer Schulen auch eine Reduzierung dieser BVJ-Klassen einhergeht. Trotz der angesprochenen Defizite ist die mehrheitliche Ablehnung des Antrags in beiden Ausschüssen bedauerlich. Der von der SPD vorgeschlagene Antrag hätte immerhin einen Einstieg in eine Problemdiskussion bedeutet. Dies ist bekanntermaßen nicht gewollt. Für Sie gibt es nur Schwarz oder Weiß, was auch die vorige Debatte zum Schulgesetz wieder bewiesen hat. Ich bedaure, dass im Medienland Krapp keine Originalübertragung der Landtagssitzung durch Internet möglich ist. Dadurch wäre eine Erhöhung des Interesses am Sozialkundeunterricht möglich. Schönreden und Augenverschließen heißt die Devise der Mehrheitsfraktion. Ich bin sicher, Sie erhalten die verdiente Quittung zum gegebenen Zeitpunkt.
Herr Minister, ist es richtig, dass die Bitte, verschlossene Umschläge an gewählte Eltern- oder Schülervertreter mit einer Einladung zu Veranstaltungen einer der drei Landtagsfraktionen weiterzugeben, die keine parteipolitische Aufschrift tragen, kein Gesetzesverstoß ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Wackernagel, Sie können ja auf den Berufsbildungsbericht warten und ihn lesen.
Ich kann Ihnen aber empfehlen, so im Mai/Juni herum mal in die Abschlussklassen zu gehen und sich dort die Stimmung anzuschauen und mit Schülerinnen und Schülern zu reden. Ich bin auch sehr dafür, dass man diese Landtagsdebatte in Zukunft live überträgt, das ist wirklich ein Beitrag für den Sozialkundeunterricht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Thema jedes Jahr, und zwar um diese Zeit, wieder auf die Tagesordnung setzen werden, weil das neue Ausbildungsjahr - ich weiß nicht, ob Sie das wissen - das beginnt eben am 1. August - jedes Jahr wieder. Immer noch suchen über 5.000 junge Leute eine sinnvolle Perspektive, über 5.000 junge Menschen, die sich mehr oder weniger damit abfinden müssen oder schon abgefunden haben, dass diese Gesellschaft sie hier im Moment nicht braucht. Wissen Sie, was in diesen jungen Leuten vorgeht, was das möglicherweise für psychische Folgen hat? Große Probleme, Sozialhilfekarrieren - möglicherweise lebenslang sind vorprogrammiert. Ich weiß, wie schwer es ist, in den Abschlussklassen gegen die zunehmende Depressivität anzukämpfen, Motivation und Lebensmut zu geben.
Dann fragen Sie sie. Fehlende Prüfungsvorbereitung und Null-Bock-Stimmung sind keine vereinzelten Symptome mehr, vor allem dann, wenn der familiäre Hintergrund auch nicht mehr stabil ist. Wenn Thüringen seit 1997 5 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren verloren hat und trotzdem die Jugendarbeitslosigkeit weiter gestiegen ist, so tickt hier eine Zeitbombe, meine Damen und Herren.
Die Anzahl der betrieblichen Lehrstellen - das wurde schon gesagt - reicht nicht einmal für die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber.
Lesen Sie es doch nach, Ihre eigenen Zahlen.
Nein, der Bewerberinnen und Bewerber, nicht, die Sie herausgerechnet haben, nachdem Sie die in Vollzeitmaßnahmen geschickt haben. Nein, nein, ich habe lange gebraucht, um Ihre Zahl von 78 Prozent nachzuvollziehen. Ich habe es jetzt begriffen. Aber ich meine die Bewerberinnen und Bewerber und das sind nur 41 Prozent, die dieses Jahr eine berufliche Ausbildung bekommen, eine duale.
Lassen Sie mich reden, Sie können ja dann noch einmal reden. Die Alternative: Schulische Überbrückungsmaßnahmen bis zur Jagd nach einer Lehrstelle im nächsten Jahr, Sonderprogramme, die erst Monate später als zum 1. August greifen und die die Zweitrangigkeit der Maßnahmen deutlich machen, auch das bereits besprochene BVJ zeigen Jahr für Jahr die Hilf- und Konzeptlosigkeit der Landesregierung.
Ein erster Schritt wäre die Fördermittelzusage und Auftragsvergabe ausschließlich an Unternehmen, die ihrem Ausbildungsauftrag entsprechend ihrer Wirtschaftskraft gerecht werden.
Es ist bereits gesagt worden, für den August 2002 - Sie dürfen auch dann noch mal reden - stellt das Landesarbeitsamt erneut einen dramatischen Rückgang der betrieblichen Ausbildungsstellen um fast 18 Prozent fest. 2.835 fehlende Ausbildungsstellen, weil die Hälfte der ausbildungsberechtigten Unternehmen sich verweigert, das ist ungerecht und teuer. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben soll die Gerechtigkeit durch eine Ausbildungsplatzumlage erzielt werden, das würde im Moment eine Bezuschussung vieler der ausbildenden Betriebe bedeuten und wäre allein dadurch gerechtfertigt, dass die Alimentierung von zusätzlichen Vollzeitmaßnahmen bei privaten Bildungsträgern mit Sicherheit weder kostengünstiger noch langfristig sinnvoller ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Entschließungsantrag der PDS zum Tagesordnungspunkt 11 und hoffe, dass er zu einem Zeitpunkt im Plenum beraten werden kann, wo nötige Ruhe und Aufmerksamkeit ein sachliches, parteiübergreifendes Beraten möglich macht.
Die Gründung eines Landesinstituts für Berufsbildung, das auf Ausbildung gerichtete Aktivitäten wissenschaftlich begleitet und Förderinstrumente evaluiert, sollte Erkenntnisvorlauf schaffen, so dass im nächsten Jahr eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema unnötig würde. Die Thüringer Jugend sollte es uns wert sein. Zeigen wir ihnen, dass wir sie brauchen, dann werden sie uns zeigen, dass sie es auch können. Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wieder ist ein Jahr vorbei und bereits in der Aktuellen Stunde haben wir feststellen müssen, dass die Anzahl betrieblicher Ausbildungsstellen weiter gesunken ist und nicht einmal für die Hälfte der über 30.000 Ausbildungsplatz Suchenden reicht. Zu Beginn des Ausbildungsjahres, im August und darauf beziehe ich mich, weil das das Ausbildungsjahr ist, was dort beginnt, war fast ein Drittel aller Suchenden noch unversorgt - fast 11.000. Mittlerweile haben sich einige bereits in schulischen Warteschleifen wiedergefunden, die wie in jedem Jahr, jeden Herbst, schnell gestrickt werden. Oder sie finden sich im nächsten Berufsbildungsbericht unter der Rubrik "Andersweitig verblieben" wieder. 2001 waren das immerhin 13 Prozent, in Zahlen 5.800 Jugendliche. Ob sie tatsächlich studieren oder sich in Bayern reich verheiratet haben, ist na
türlich nicht erkennbar. Gleichzeitig ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Gruppe der 20- bis 25-Jährigen am höchsten. Hilflos steht die Landesregierung dieser Entwicklung gegenüber und versucht jedes Jahr aufs Neue nur zu reagieren. Leider fiel der SPD-Antrag mit dem Titel "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze" im vorigen Monat der Gestaltung der Tagesordnung zum Opfer, da im Wahlkampf die pressewirksamen Vor- und Nachmittagsstunden durch die CDU mit anderen Themen besetzt wurden.
Nun, ein Appell liegt uns vor, ein Appell an die Wirtschaft mit einer Aufforderung, ihrer marktwirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Dieser Antrag ist im Grunde entbehrlich, da er die seit Jahren stattfindende Appellpolitik der Landesregierung fortsetzt, die nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ausbildungssituation im dualen Bereich führte. Aber, meine Damen und Herren, symbolische Politik wird es immer geben, sie kann jedoch tatsächliche praktische Politik doch nicht ersetzen. Warum bilden denn nur überhaupt 25 Prozent aller Betriebe aus? Frau Wackernagel hat einiges genannt - schlechte Auftragslage, geringes Eigenkapital, fehlende Rücklagen, Probleme Kredite zu erhalten, mangelnde Zahlungsmoral usw. usf. Verantwortung für Azubis zu übernehmen, ist für gesunde Unternehmen existenziell. Von 150 Arbeitskräften der BlueChip-Computer AG sind 27 Azubis, das sind fast 20 Prozent. Viele von ihnen sind die Besten ihres Jahrgangs. Da die Motivation stimmt, die Chance der Übernahme hoch ist bzw. eine gute Ausbildung ein sicheres Sprungbrett ist. Das verdient Anerkennung. Ich kenne aber auch Handwerksbetriebe, die vor einem Jahr noch 14 Arbeitskräfte hatten und heute nur noch eine "Ich-AG" sind, oder ich und meine Frau -, genannt "Familien-AG" und mit "Mini-Jobs" täglich ums Überleben kämpfen. Das sind Fachbegriffe laut Hartz. Eine überdurchschnittliche Quote von Ausbildungsvertragslösungen im Handwerk sagt auch etwas über die Attraktivität eines solchen Lebenswegs für Jugendliche, denen diese Schwierigkeiten natürlich nicht verborgen bleiben. Die notwendige Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen findet in Thüringen trotz der Lippenbekenntnisse der Landesregierung eben nicht statt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1981 die Wirtschaft verpflichtet, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, um das Recht auf Berufsausbildung für alle Jugendlichen zu verwirklichen.
Die Verantwortung für die zukünftige Generation allein der Wirtschaft zuzuschieben und zu denken, dass man mit einem Dschungel von Fördermöglichkeiten und ebenso vielen Formularen und Beratern - wie Sie nannten - eine Wende auf dem Ausbildungsmarkt herbeiführen könnte, erscheint, gelinde gesagt, realitätsfremd.
Die Landespolitik muss sich hier endlich ihrer Verantwortung stellen.
Ja, ich komme dazu. Meine Rede ist noch ein bisschen länger. Hören Sie geduldig zu. Fakt ist auch, entsprechend dem Strukturwandel in der Wirtschaft hält der Trend zu höheren Schulabschlüssen an. Erhalten derzeit die besten Schulabgänger oft mit Abitur eine Lehrstelle ihrer Wahl, entschließen sie sich später zum Studium, um möglicherweise dann doch irgendwann den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, dann gehen sie dem ausbildenden Unternehmen wieder verloren. Der Strukturwandel führt auch dazu, dass es in bestimmten Berufsfeldern erste Tendenzen eines Fachkräftemangels gibt - das wird ja auch von Ihnen nicht bestritten -, eine Erscheinung, die sich in den kommenden Jahren verschärfen wird. Das wird im ersten Punkt des Entschließungsantrags der PDS thematisiert.
Es ist offensichtlich, dass man aus den genannten Gründen viele kleine Unternehmen kaum motivieren kann, die gesellschaftlich notwendige Ausbildungsverpflichtung anzunehmen, obwohl sich bereits jetzt Nachwuchsmangel bei Bäckern, Fleischern, Konditoren usw. abzeichnet. Punkt 4 des Entschließungsantrags fordert von der Landesregierung, Ursachenforschung und Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwickeln. Meine Damen und Herren der SPD, Sie möchte ich fragen: Wo sind Ihre oppositionellen Visionen geblieben? Wir haben Bundestagswahlkampf, bitte schön. Ist nicht auch die SPD einmal mit dem Stichwort Umlagefinanzierung ins Rennen gegangen?
Warum sollte etwas, was in der Baubranche normal und selbstverständlich ist, nicht auch in anderen Branchen funktionieren?
Chancengleichheit durch Umlagefinanzierung heißt eine unserer Antworten und da sind wir d'accord mit dem DGB. Gekoppelt mit staatlicher Verantwortung und finanzieller Absicherung durch die auch derzeit bereits in Größenordnungen ausgegebenen Landes- und Bundesmittel, die Bündelung aller staatlichen Gelder und die Ausbildungsplatzabgabe durch Betriebe, die nicht ausbilden, in einem Fonds würde unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse an Klein- und mittelständische Betriebe ermöglichen. Neue Berufsbilder ausreichend anzubieten - siehe Punkt 1 der Entschließung -, differenzierte Qualitätsstandards zu entwickeln, Gerechtigkeit für die ausbildenden Betriebe herzustellen sowie freie Berufswahl wieder zu
ermöglichen und damit die Abbruchrate zu senken, wären lohnenswerte Ziele.
Die Antwort im Hartz-Papier dazu heißt: Ausbildungszeit-Wertpapier. Ein interessanter Gedanke. Schade nur, dass zur Finanzierung dieses Wertpapiers eben nicht die Umlagefinanzierung stattfinden soll. So, wie jetzt angedacht, würde eindeutig eine reine Privatisierung der Ausbildungskosten eingeführt und das ist mit der PDS nicht zu machen.
Eine strategische Budgetorientierung sollte an die Stelle operativer Einzelförderung treten, um kontraproduktive Anreizstrukturen zu verhindern. Es ist schon paradox, dass beispielsweise das Nichtvorhandensein eines schulischen Abschlusses Voraussetzung für eine Arbeitsamtsförderung sein kann. Dritter Vorschlag: Eine Erweiterung der dezentralen Handlungsspielräume erfordert neue Kommunikations- und Kooperationsstrukturen mit lokalen Akteuren. Ich verweise u.a. auf das MoZArT-Projekt, ein Bundesmodell zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und Sozialhilfeträgern. In Thüringen nimmt ausschließlich Altenburg daran teil. Die Ergebnisse verdienen zur Kenntnis genommen zu werden.
Was nützt es denn, wenn statistisch in jedem Jahr fast die Hundertprozentmarke für Ausbildungsversorgung erreicht wird, aber in Warteschleifen Geld und Lebenszeit vergeudet wird und Motivation bereits in der Schule abhanden gekommen ist. Wie Herr Wetzel, IHK Erfurt, richtig bemerkte, sind als Gradmesser für berufsvorbereitende Maßnahmen drei Kriterien wesentlich:
1. das Vermittlungsergebnis in eine betriebliche Ausbildung,
2. der erreichte Zugewinn an verwertbarer Bildung und
3. der erreichte Sozialisationsgrad.
Bringen Sie diese Kriterien doch zur Anwendung! Wissenschaftliche Begleitung der auf die Ausbildung gerichteten Aktivitäten sowie die Evaluierung aller Förderinstrumente erscheint zwingend notwendig und ist längst überfällig. Wir fordern deshalb in Punkt 5 des Entschließungsantrags die Gründung eines Landesinstituts für Berufsbildung. Auch Herr Schuster bemerkte, dass für die 13 bis 15 Prozent der Schulabgänger ohne einen Abschluss dringend mehr getan werden muss, um dieses Potenzial, welches für eine Berufsausbildung zwar derzeit noch keine entscheidende Rolle spielt, aber in spätestens fünf bis sechs Jahren sich die Chancen dahin gehend verändern, dass auch diese Jugendlichen für die Reproduktion der Produktivkräfte benötigt werden und die dann noch anspruchsvollere betriebliche Ausbildung absolvieren können müssen. Dahinter steckt die Idee vom lebenslangen Lernen, richtig.
Aber sollen bis dahin schulische Warteschleifen alles sein? Das Projekt "Impuls" - heute schon genannt - sollte für diese Gruppe von Jugendlichen erweitert werden. Ein Drittel, fast 13.000 Jugendliche, haben die Schule bereits in den Vorjahren verlassen und sind in diesem Jahr nicht zum ersten Mal auf Ausbildungsplatzsuche. Wir erwarten Ausbildungsvereinbarungen mit den wenigen Großbetrieben, die in Thüringen noch bestehen und in Größenordnungen Empfänger von Fördermitteln waren und sind. Wer weniger Steuern als die Masse der Klein- und Mittelständischen bezahlt, sollte einen wesentlich größeren Beitrag auf dem Ausbildungssektor leisten.
Ich denke dabei an Opel, Telekom, Zeiss, Jenoptik.
Sprechen Sie doch mit Ihrem Vorzeigeunternehmer, mit Herrn Späth.