Jens Kolze

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE möchte einen Sonderfonds zur Erstattung von Reisekosten für Nebenkläger im Strafverfahren gegen Stephan B. einrichten. Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reisekostenentschädigung handelt es
sich grundsätzlich um einen Akt der unabhängigen Rechtsprechung.
Es ist kein Akt der Justizverwaltung und schon gar nicht Aufgabe von Vereinen. Schon deshalb ist Ihre Forderung, dass der Verein Miteinander e. V. eine Reisekostenerstattung administrativ verwalten und abrechnen soll, rechtlich überhaupt nicht zu realisieren.
Ich bezweifle auch, dass der Verein Miteinander e. V. überhaupt dazu befähigt ist, diese komplizierte Reisekostenerstattung aus dem Landeshaushalt vorzunehmen. Der Verein soll sich doch lieber auf das konzentrieren, wozu er sich verschrieben hat und wozu er umfänglich aus dem Landeshaushalt alimentiert wird, nämlich auf die Förderung einer offenen, pluralen und demokratischen Gesellschaft. Aufgaben der unabhängigen Rechtsprechung werden wir jedenfalls nicht auf den Verein Miteinander e. V. übertragen.
Die von Ihnen beschriebene derzeitige Entschädigungssituation, dass die anwaltlich vertretenen Nebenkläger vom Gericht im Halle-Prozess nur die Reisekosten für die Prozesstage erhalten, an denen sie als Zeuge vor Gericht geladen sind, fußt nun einmal auf geltendem Bundesrecht. So wird auch in allen anderen großen Prozessen bundesweit verfahren.
Um die Reisekostenentschädigung für die Nebenkläger im Halle-Prozess zu verbessern, hat das Bundesministerium für Justiz eine einmalige pauschale Reisekostenbeihilfe ohne Bedürfnisprüfung der Nebenkläger bereitgestellt. Durch diese pauschale Reisekostenbeihilfe haben alle Nebenkläger die Möglichkeit erhalten, an den Prozessterminen teilzunehmen, und zwar ganz unabhängig vom Einkommen und ihrer Zeugenvernehmung.
Es gibt bei dem Prozess um den Attentäter von Halle 43 zugelassene Nebenkläger, zum Teil aus dem nichteuropäischen Ausland. Die Frau Ministerin hat ausgeführt, dass lediglich 18 von 43 zugelassenen Nebenklägern überhaupt den Antrag auf diese vom BMJ bereitgestellte einmalige Reisekostenbeihilfe gestellt haben. Es ist also mitnichten so, dass nichts dafür getan wird, dass die Nebenkläger den Prozess an allen Prozesstagen begleiten können. Die Reisekostenbeihilfe des BMJ würde übrigens wegfallen, wenn die Nebenkläger von anderer Stelle Reisekosten erstattet bekämen, zum Beispiel auch durch den von Ihnen geforderten Sonderfonds.
Wir stehen Ihren Forderungen dem Grunde nach ablehnend gegenüber, da hierdurch ein Präzedenzfall für viele weitere Strafverfahren geschaffen werden würde.
Wir werden uns mit den rechtlichen Gegebenheiten in den Fachausschüssen intensiv auseinandersetzen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vor der Sommerpau
se verabschiedete Hochschulgesetz ist ein gutes, ein zukunftsorientiertes, ein flexibles Hochschulgesetz. Der weltweite Wettbewerb um die besten Köpfe macht selbstverständlich keinen Bogen um Sachsen-Anhalt.
Mit dem neuen Hochschulgesetz wird vieles leichter und einfacher, weil die Hochschulen in ihrer Entscheidungs- und Fachkompetenz gestärkt werden. Andere Bundesländer sind bereits ähnliche Wege gegangen.
Im Rahmen des Föderalismus bekennen sich Land und Parlament zu einer leistungsfähigen Hochschullandschaft, auch wenn wir uns immer vor Augen führen müssen, dass die Schaffung einer modernen Wissenschaftslandschaft immer ein Balanceakt ist. Die Koalition eint, dass wir diesen Spagat im Sinne der Hochschulen geschafft haben.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang noch an die Zielvereinbarungen. Diese bringen unserer Hochschullandschaft die nötige Planungssicherheit. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Hochschulrechtsänderung, so wie ihn Herr Minister Willingmann eingebracht hat, soll die Folgen der Coronapandemie für die Hochschulen abmildern. Gleichzeitig wollen wir eine Rechtsgrundlage für vergleichbare Regeln für den Fall schaffen, dass die Pandemiesituation weiter anhält.
Das Bundesverfassungsgericht definierte im Jahr 2016 die rechtlichen Anforderungen an das System der Programmakkreditierung als Qualitätssicherungsinstrument. Im Kern geht es darum, inhaltliche, Verfahrens- und organisationsbezogene Anforderungen gesetzlich zu verankern.
Die KMK und Vertreter des Wissenschaftsrates sind zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass auch die Regelungen für die sogenannten institutionellen Qualitätssicherungsverfahren gesetzlich zu verankern sind, denn diese Verfahren stellen Eingriffe in die Grundrechte nicht staatlicher Hochschulen dar. Dem Ansinnen wollen wir mit der neuerlichen Gesetzesinitiative gern folgen. Entsprechende Regelungen und Anpassungen finden Sie in den §§ 104 bis 107.
Angesichts meiner knappen Redezeit möchte ich der Versuchung widerstehen, alle Details des neuen Hochschulgesetzes aufzuzählen; das hat der Minister bereits einführend getan. Nur so viel: Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Definition der rechtlichen Struktur einer privaten Hochschule, die inhaltlichen Kriterien der institutionellen Qualitätssicherung oder die Einhaltung von Mindeststandards von privaten gegenüber staatlichen Hochschulen. Die Koalitionsfraktionen ergänzen das Hochschulgesetz um einige sinnvolle Maßnahmen und passen es an die aktuelle Pandemiesituation an.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur federführenden Beratung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der nicht natürliche Tod eines jeden Menschen, der sich in staatlichem Gewahrsam befindet, ist beschämend. Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, für die Sicherheit von in Gewahrsam Genommenen zu sorgen. Vorfälle wie im Fall Oury Jalloh schaden dem Ansehen aller staatlichen Organe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich nunmehr seit vier Wahlperioden mit dem Todesfall Oury Jalloh. Bereits im März des Jahres 2005 brachte der Landtag durch Beschluss sein Bedauern über die tragischen Todesfälle von Oury Jalloh und Michael Lippert zum Ausdruck. Lippert ist im Jahr 2002 ebenfalls im Polizeigewahrsam in Dessau verstorben.
Der Landtag hat von der Landesregierung nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eine Berichterstattung angefordert, jedoch auch festgestellt, dass die Landesregierung zu beiden Todesfällen umgehend die erforderlichen repressiven und präventiven Maßnahmen getroffen hat.
Auch in dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung im Todesfall Jalloh getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsfall Jalloh einschließlich vorhandener Handakten, Unterlagen und Brandgutachten der Staatsanwaltschaft sowie der Aktenvermerke und des geführten Schriftverkehrs zum Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen.
Der Justizausschuss des Landtages hat sodann juristische Berater -Generalstaatsanwalt a. D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag - damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Dazu zählen auch die gesamten Dokumente der bisherigen parlamentarischen Befassung.
Die vom Ausschuss beauftragten honorigen Persönlichkeiten der Rechtswissenschaften sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten. Der Beginn der Arbeit der juristischen Berater musste durch den Fachausschuss zunächst noch ein wenig hinausgeschoben werden, da der Abschluss der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft abgewartet werden musste.
Es ist klar, dass der Ausschuss in jedem Fall verhindern wollte, in ein laufendes Verfahren der Justiz einzugreifen und Ermittlungen zu behindern.
Sonderermittler, wie sie in zahlreichen journalistischen Beiträgen und von politischen Akteuren mehrfach angeführt und offensichtlich gewünscht wurden, wurden zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Solche Sonderermittler sehen im Übrigen unsere rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Landesverfassung, nicht vor. Und das ist auch gut so; denn externe Berater können nicht mit über die Befugnisse des Ausschusses hinausgehenden Kompetenzen ausgestattet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Beratern gilt für ihre Arbeit unser Dank. Viele noch offene Fragen der Parlamentarier konnten mithilfe des Berichts geklärt werden. Dass nicht alle aus der Sicht der Berater notwendigen Hintergrundgespräche mit Vertretern der Justiz geführt werden konnten, schmälert unserer Auffassung nach nicht den Erkenntniswert des Berichts. Es war auch nie unsere Absicht, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen könnten.
Für uns steht im Ergebnis der Berichterstattung fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod in Staatsgewahrsam hätte kommen dürfen. Die Berater haben eindrucksvoll dargestellt, welch erschreckendes Ausmaß an Missständen im Jahr 2005 insbesondere im baulichen Bereich bestand und wie groß die Unkenntnis bezüglich grundlegender rechtlicher Normen bis hinein in die Reihen der Justiz war.
Der Tod von Jalloh war vermeidbar. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeugten von einem großen Problembewusstsein und dem Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen. Beispielhaft möchte ich die zahlreichen Überarbeitungen der Polizeigewahrsamsordnung erwähnen, in der nunmehr explizit vorgesehen ist, im Polizeigewahrsam keine Fixierungen mehr durchzuführen. Bei einer Fesselung ist eine Sitzwache durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aus der Sicht meiner Fraktion zentrale Aussage nach
der Auswertung der Akten ist, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze zu der weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuches an Oury Jalloh gesehen werden. Nach dem Fazit sind die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh über außerordentlich viele Jahre im Ergebnis nicht zu beanstanden.
An diesem Ergebnis hatte meine Frau,
meine Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel. - Ja, ja. - Wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz in dieser Eindeutigkeit und Transparenz bestätigt worden ist.
Der Todesfall Oury Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen. Der Rechtsstaat hat den Fall Oury Jalloh durch seine höchstrichterlichen Entscheidungen justiziell vollständig aufgearbeitet. Wer nunmehr noch Sonderermittlungen durch eine eigens eingerichtete unabhängige internationale Untersuchungskommission fordert, der hat offensichtlich keinen Glauben an unseren Rechtsstaat und dessen Funktionsfähigkeit.
Ich sage es ganz deutlich: Meine Fraktion sieht nicht die Notwendigkeit für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
zum Todesfall Jalloh. Wir haben uns nach intensiven Beratungen in den Koalitionsfraktionen dazu entschieden, juristische Berater einzusetzen. Den Beratern lag das Aktenmaterial vollständig vor. Ich gehe nicht davon aus, dass der Erkenntnisgewinn nach einem erneuten Aktenstudium größer sein wird, als es die juristischen Berater mit ihrem Bericht und den Ausführungen im Ausschuss ermöglicht haben. Wer der Meinung ist, dieselbe Arbeit wie die der Berater auch noch in einem Untersuchungsausschuss erledigen zu müssen, der muss auch erklären, warum man überhaupt die aufwendige und kostenintensive Arbeit der Berater in Anspruch genommen hat.
Meine Fraktion sieht in der Debatte heute den Abschluss der parlamentarischen Befassung mit dem Todesfall Jalloh. Selbstverständlich werden wir heute keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen auch mit den rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater auseinandersetzen und diese berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz haben wir uns darüber hinaus entschieden, den Abschlussbericht der Berater über die
Parlamentsdokumentation öffentlich zugänglich zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt im Antrag der LINKEN eingehen, den man eigentlich nur als eine Fortsetzung der gegen unsere Ministerin Frau Keding gerichteten Rücktrittsfolklore bezeichnen kann.
Zu der von Ihnen gerügten Auskunftspflicht der Ministerin, betreffend das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren zum Todesfall Jalloh, möchte ich zunächst anmerken, dass das Parlament überhaupt kein Recht auf Auskunft zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in Echtzeit hat.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren werden nicht öffentlich geführt und dies aus gutem Grund, denn es geht hier neben der Beachtung der Unschuldsvermutung auch um die Vermeidung jedweder öffentlichen Vorverurteilung. Laufende strafrechtliche Ermittlungen sind unserem Informationsanspruch entzogen.
Frau Ministerin hat auch nicht die Unwahrheit gesagt, da das Ermittlungsverfahren zum Todesfall Jalloh zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Landtagsdebatte am 28. September 2017 nicht eingestellt war. Der innerbehördliche Entscheidungsfindungsprozess war nicht abgeschlossen. Die Verfahrenseinstellung erfolgte bekanntlich am 12. Oktober 2017. Die Staatsanwaltschaft Halle hätte die Verfahrenseinstellung auch ablehnen können. Die Verfahrenseinstellung war zum Zeitpunkt der Landtagsdebatte also ein ungewisses und in die Zukunft gerichtetes Ereignis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht vertretbar wäre hingegen gewesen, wenn Frau Keding in der Landtagsdebatte als Fachministerin eine Prognose darüber angestellt hätte, ob nun eine Einstellung erfolgt oder nicht, ganz abgesehen davon, dass wir im Parlament keinen informatorischen Mehrwert hiervon gehabt hätten.
So wäre bei einer solchen öffentlichen Äußerung die Gefahr sehr groß gewesen, dass bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgrund des weisungsgebundenen Aufbaus dieser Behörde der Eindruck eines faktischen Anweisungscharakters hervorgerufen worden wäre. Gerade dies galt es zu vermeiden, ansonsten würden wir heute eine Debatte um eine ministerielle bzw. politische Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess der Staatsanwaltschaft Halle führen.
Ich habe nunmehr in epischer Länge erneut zu Ihren Rücktrittsforderungen, betreffend Frau Ministerin Keding, Stellung genommen und hoffe, dass wir nicht ein drittes Mal die Debatte im Landtag hierzu führen müssen.
Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen und um Ablehnung des Antrages der LINKEN. - Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin Dalbert! Das eine ist der Beschluss des Landtages, der umzusetzen ist. Natürlich ist es legitim, dass innerhalb der beteiligten Ressorts unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Umsetzung des Beschlusses bestehen. Diese müssen allerdings - das ist mein Selbstverständnis, auch hier als Abgeordneter - letztendlich in ein gemeinsames finales Handeln der Landesregierung münden.
Was ich aber in 18 Jahren noch nicht erlebt habe, war das herablassende Verhalten Ihres Staatssekretärs Herr Rehda gegenüber Herrn Abg. Ulrich Thomas. Er bescheinigte ihm sinngemäß, dass er
ja wohl gar keine Kenntnis von dem habe, worüber er im Ausschuss rede. Ich möchte an dieser Stelle meine Erwartung zum Ausdruck bringen, dass sich Herr Staatssekretär Rehda genauso öffentlichkeitswirksam bei Herrn Thomas entschuldigt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Opfer von Straftaten leiden zum Teil noch sehr lange unter den Folgen. Das gilt besonders für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie verdienen daher unsere umfassende Unterstützung. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir zum Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ stehen und uns dafür einsetzen, die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen.
Hier ist in den letzten Jahren bereits viel verbessert worden, zum Beispiel die Erleichterung der Informationsweitergabe zum Verfahrensstand,
Informationen über Schutz- und Entschädigungsmöglichkeiten sowie Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Opferhilfeeinrichtungen. In unserem Bundesland sind wir bei der Opferhilfe vorbildlich aufgestellt.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Opferschutz-Webseite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Auf dieser erhalten Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Informationen zu den Rechten von Opfern, zu den verschiedenen Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten und nicht zuletzt zur psychosozialen Prozessbegleitung, über Schutz- und Entschädigungsmöglichkeiten sowie entsprechende Links mit Kontaktdaten zu den unterschiedlichen Opferhilfeeinrichtungen und Verbänden.
Wichtig für das Funktionieren der Opferhilfe ist natürlich die Arbeit der Vielzahl nicht staatlicher Einrichtungen der Opferhilfe, die sich haupt- oder ehrenamtlich der Betreuung und Beratung von Menschen widmen, die Opfer einer Straftat geworden sind.
Die Koalitionsfraktionen setzen sich gegenüber der Landesregierung dafür ein, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte zum Beispiel durch gezielte Kampagnen, Projekte, Veranstaltungen und zielorientierte Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen.
Den Grundstein hierfür hat der Landtag in den Haushaltsberatungen gelegt. Von den gemäß § 153a StPO zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt eingenommenen Mitteln aus Geldauflagen können bis zu 30 000 € für Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte verwendet werden. In Aussicht genommen ist auch die Erarbeitung eines Wegweisers zu den unterschied
lichen Angeboten der Opferberatung in SachsenAnhalt.
Im Rahmen der Ausschussberatung haben wir uns darüber hinaus intensiv damit befasst, einen Opferhilfefonds zu gründen, um Maßnahmen des Opferschutzes noch zielgerichteter realisieren zu können und Härtefälle besser aufzufangen. In diesem Zusammenhang haben wir auch geprüft, wie Geldbeträge, die nach § 153a StPO an die Landeskasse zu zahlen sind, zeitlich befristet zum Aufbau des Fondsvermögens dienen können.
Dieses Engagement haben wir jedoch verworfen, da es rechtlich nicht möglich ist, die Gerichte anzuweisen, Geldbußen und Geldstrafen einem bestimmten Opferfonds zuzuweisen. Diese sind diesbezüglich frei in der Entscheidung. Die Staatsanwaltschaften können nur in einem gewissen Umfang dazu aufgefordert werden.
Durch die Haushaltsberatungen haben wir jedoch, wie bereits beschrieben, Sorge dafür getragen, dass durch Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängte Geldauflagen noch stärker Projekten zugutekommen, die sich mit der Täter-/Opferarbeit befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag in Halle im letzten Jahr hat weltweit für Entsetzen gesorgt und beschäftigt den Landtag von Sachsen-Anhalt nachhaltig. Der Untersuchungsgefangene Stephan B. wird sich für seine schrecklichen Taten
vom Oktober des letzten Jahres verantworten müssen.
Das Vorkommnis, dass Stephan B. für fünf Minuten seinen Fluchtabsichten nachkommen konnte, ist nicht nur ein misslicher Umstand. Vielmehr muss man eingestehen, dass dieses Vorkommnis dem Ansehen unseres Justizvollzugs schwer geschadet hat.
Der Vollzug der Untersuchungshaft ist seiner Aufgabe bei Stephan B. kurzzeitig nicht nachgekommen. Das hätte nicht passieren dürfen. Das muss ich an dieser Stelle ganz klar sagen.
Alle Beteiligten, der Anstaltsleiter, die Bediensteten und nicht zuletzt die Verantwortungsträger im Justizministerium, bedauern diesen Vorfall zutiefst. Frau Ministerin hat in der Pressekonferenz am 9. Juni die Öffentlichkeit umfassend informiert, auch wenn das von den Mitgliedern des Hohen Hauses, die bei der Pressekonferenz anwesend waren, als ein Affront gegenüber dem Parlament gewertet worden ist.
Frau Ministerin hat für den gesamten Justizapparat in Sachsen-Anhalt um Entschuldigung für den Fluchtversuch gebeten und eingestanden, dass das Vorkommnis Angst und Schrecken bei den Hallensern und den Mitgliedern der jüdischen Gemeinden wachgerufen hat.
Meine Damen und Herren! Wir haben unverzüglich - übrigens auf Antrag meiner Fraktion hin - am Donnerstag und am Freitag der vorletzten Woche eine Sondersitzung des Rechtsausschusses durchgeführt. Die Ausschussbefassung werden wir an diesem Freitag fortsetzen.
Wir haben es eben anders gemacht als die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, die sehr schnell ihre Rücktrittsforderungen stellte und nunmehr eine von der AfD-Fraktion beantragte Sondersitzung zum Thema Abgeordnetendiäten nutzt, um eine Aktuelle Debatte zu dem Beratungsgegenstand zu führen, den wir schon in zwei öffentlichen Sitzungen des Rechtsausschusses eingehend behandelt haben.
Meiner Fraktion ist sehr daran gelegen, den Fluchtversuch sorgfältig parlamentarisch aufzuarbeiten, zu untersuchen und anschließend zu bewerten. Dafür hätte es der von Ihnen beantragten Debatte jedoch nicht bedurft.
Im Rechtsausschuss wurde allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, sich umfassend zu erklären. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Selbstbefassungsantrages Aktenmaterial angefordert, uns die Aufzeichnungen der Videotechnik angeschaut sowie einen minutiösen Bericht der Anstaltsleitung und den aktuellen
Sachstand zu den Ermittlungen zur Kenntnis genommen.
Fest steht, dass Stephan B. zu keinem Zeitpunkt die Flucht gelungen wäre. Es ist ein Vorfall, aber ein untauglicher Fluchtversuch.
Wir haben uns im Rechtsausschuss weiterhin intensiv damit befasst, welchen Maßgaben der Gefangene bei Bewegungen innerhalb der Anstalt, zum Beispiel zum Freistundenhof, unterlag. Wir haben uns intensiv mit den Sicherheitsverfügungen der Anstalt und den Erlassen des Ministeriums auseinandergesetzt.
Bei der Untersuchung der Ursachen für den Fluchtversuch haben wir eines festgestellt: Es ist ganz egal, ob der Untersuchungshäftling von einem oder von zwei Justizvollzugsbediensteten zu begleiten gewesen wäre. Wenn nur einer der Justizvollzugsbediensteten auf dem Freistundenhof oder zumindest in unmittelbarer Nähe geblieben wäre, dann wäre es Stephan B. nicht gelungen, den Sicherungszaun des Freistundenhofes zu überklettern. Er hätte es wahrscheinlich nicht einmal versucht.
Keine Frage: Die Justizvollzugsbediensteten in Sachsen-Anhalt leisten unter oft schwierigen Bedingungen gute Arbeit. Es darf aber nicht passieren, dass ein Schwerpunktgefangener, d e r Schwerpunktgefangene in Sachsen-Anhalt, auf dem Freistundenhof allein gelassen wird und man anderen Tätigkeiten, zum Beispiel der Beaufsichtigung von Malerarbeiten durch andere Gefangene, nachgeht.
Es darf nicht passieren, dass ein solches Vorkommnis bei einem Schwerpunktgefangenen, das geeignet ist, in der Öffentlichkeit Aufsehen zu erregen, nicht als ein schwerwiegendes Ereignis eingestuft und nicht so behandelt wird.
Es darf nicht sein, dass nicht unverzüglich ein schriftlicher Bericht an den Anstaltsleiter und das Ministerium seinen Weg nimmt. All diese Punkte sind jedoch nicht parlamentarisch, sondern dienstrechtlich aufzuarbeiten. Dies gilt im Übrigen für die gesamte Verantwortungskette in der Anstalt.
Wir tun gut daran, uns diesbezüglich nicht einzumischen und Zurückhaltung zu üben, auch im Interesse der Bediensteten. Dies gebieten die Rechtsstaatlichkeit und der Anstand.
Die Bewertung der belastbaren Tatsache ist allein Aufgabe des Dienstherrn.
Ich warne auch davor zu behaupten, in unserem Justizvollzug würden massive strukturelle Probleme oder Chaos bestehen. Der Rechtsausschuss hat in der vergangenen Wahlperiode, übrigens auf Initiative der CDU-Fraktion hin, alle
Justizvollzugsanstalten im Land besucht und sich vor Ort ein eingehendes Bild über den Justizvollzug in Sachsen-Anhalt gemacht.
Wir haben gemeinsam mit der damaligen Ministerin, Frau Kollegin Kolb, Gespräche mit Bediensteten geführt und uns den Vollzugsalltag vorstellen lassen. Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sogar die JVA Luckau-Duben besucht, bevor der Frauenvollzug von Sachsen nach Brandenburg verlegt worden ist.
Aus dem fernen Magdeburg ins Blaue hinein zu behaupten, an unserem Justizvollzug sei etwas faul, ist ein Schlag ins Gesicht der Vollzugsbediensteten, der Anstaltsleitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium. Die Aufgabe des Justizvollzugs wird in Sachsen-Anhalt wie in jedem anderen Bundesland verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Es kann auch nicht sein, dass sich Mitglieder dieses Hohen Hauses zu Rechtsexperten aufschwingen und gegenüber den Medien behaupten, dass sich der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt im Fall Stephan B. über richterliche Maßgaben des zuständigen Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof hinweggesetzt und eigene Sicherheitsmaßnahmen ohne Absprache mit Karlsruhe verhängt habe. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf gegenüber den Bediensteten der Justiz in Sachsen-Anhalt, der rechtlich nicht haltbar ist.
Seit dem Jahr 2006 ist das Recht des Untersuchungshaftvollzugs ausschließlich eine Sache der Länder. Selbst für den Fall, dass der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof keine Anordnungen für Maßnahmen trifft, die den Zweck der Untersuchungshaft sichern sollen, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass die Anstalt keine eigenen Entscheidungen auf der Grundlage unseres Justizvollzugsgesetzbuches treffen darf, um zum Beispiel die Sicherung und Ordnung der Anstalt zu gewährleisten.
Darüber hinaus möchte ich beiläufig bemerken, dass Karlsruhe keinerlei Beschränkungen angeordnet hat. Wenn man das so übernommen hätte, dann wäre es erst recht zu dem Vorfall gekommen. Wir sollten also sehr vorsichtig sein, wenn wir im Parlament das Handeln anderer vorschnell bewerten. Auch das gebietet der Anstand.
Meine Damen und Herren! Kommen wir nun auf die Verantwortlichkeit am Ende der Verantwortungskette zu sprechen, auf die die heutige Debatte der LINKEN ja vordergründig abzielt. Meine Fraktion dankt Hubert Böning für seinen Dienst in Sachsen-Anhalt, nicht nur als Staatssekretär, sondern auch für seine vorhergehenden Verwendungen.
Herr Böning hat sich besonders in den Aufbaujahren um die Justiz in Sachsen-Anhalt verdient ge
macht. Aus der Sicht meiner Fraktion war die Personalentscheidung der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Böning zu entlassen, aber unausweichlich.
Ganz unabhängig von der Frage, was nun der Amtschef über den zuständigen Abteilungsleiter angeordnet und kontrolliert hat und wie die Anstalt in Halle die Vorgaben umgesetzt hat oder hiervon abgewichen worden ist, hätte unserer Auffassung nach der Schwerpunktgefangenen Stephan B. gar nicht erst in die älteste Justizvollzugsanstalt im Land verbracht werden dürfen. Es ist eine Anstalt, die perspektivisch geschlossen werden soll, da sie nicht mehr den Vorgaben eines modernen Justizvollzugs entspricht.
Trotz der Vorgaben im Vollzugsplan und der örtlichen Zuständigkeit hätte dieser Schwerpunktgefangene bereits von vorneherein in der Anstalt in Burg untergebracht werden müssen, wo er jetzt ist. Die Anstalt in Burg ist für diesen Schwerpunktgefangenen aufgrund der hochmodernen baulichen Sicherung am besten geeignet.
Hinzu kommt nunmehr die räumliche Nähe zum Prozessort in Magdeburg. Die Familienbindung und eine örtliche Nähe hätten bei der Entscheidung nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Die Unterbringung des Attentäters lag in der Verantwortung des Staatssekretärs.
Meine Damen und Herren! Man kann Frau Ministerin Keding und der Staatskanzlei zur Personalentscheidung, Herrn Dr. Molkenbur zum neuen Staatssekretär zu ernennen, nur beglückwünschen. Dr. Molkenbur ist ein exzellenter Jurist und bringt als ehemaliger vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht und als Lehrbeauftragter an der Universität Halle die jetzt notwendige Autorität und fachliche Expertise mit. Er genießt großen Rückhalt in meiner Fraktion und großes Ansehen in der Richterschaft.
Die Erwartung meiner Fraktion ist klar. Wir wollen, dass alle Beteiligten hinsichtlich der Unterbringung dieses Schwerpunktgefangenen hinreichend sensibilisiert sind. Darüber hinaus erwarten wir im Rechtsausschuss eine umfassende Ursachenanalyse in Bezug auf die Anstalt „Roter Ochse“ unter Einbeziehung unabhängiger Experten. Zur Wiederholung eines solchen Vorfalls, meine Damen und Herren, darf es nicht kommen. - Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für viele hat es durchaus zu lange gedauert, doch es galt auch auf den letzten Metern, zahlreiche fachliche Fragen abzuklären. Die Rede ist vom neuen Hochschulgesetz, das wir heute nach der zweiten Lesung verabschieden. Gut drei Jahre lang haben sich die Koalitionsfraktionen, aber auch das Plenum und der zuständige Ausschuss mit der Neufassung eines flexiblen, zeitgemäßen und - vor allem mit Blick auf eine sich internationalisierende Wissenschaftscommunity - modernen Gesetzeswerkes befasst.
Ich danke an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, dem Ministerium und dem GBD für die sehr konstruktiven Beratungen und auch dafür, dass ich als jemand, der erst beim Einbiegen auf die Zielgerade zu Ihnen gestoßen ist und an diesem Gesetz mitarbeiten durfte, jederzeit das Gefühl hatte, willkommen zu sein. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Nicht zuletzt waren es unsere Hochschulen selbst, die immer wieder mehr Flexibilität eingefordert haben. Der weltweite Wettbewerb um die besten Köpfe macht selbstverständlich keinen Bogen um Sachsen-Anhalt.
Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Hochschulgesetz wird vieles leichter, einfacher, weil die Hochschulen in ihrer Entscheidungs- und Fachkompetenz gestärkt werden. Andere Bundesländer sind bereits ähnliche Wege gegangen. Im Rahmen des Föderalismus bekennen sich Land und Parlament zu einer leistungs
fähigen Hochschullandschaft, auch wenn wir uns immer vor Augen führen müssen, dass die Schaffung einer modernen Wissenschaftslandschaft immer ein Balanceakt ist. Es ist eine Abwägung zwischen Freiheit und Verantwortung. Die Koalition eint, dass wir diesen Spagat im Sinne unserer Hochschulen geschafft haben.
Daher ist die klare Botschaft, dass zum neuen Semester ein neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt in Kraft tritt. Parallel laufen auch die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen. Beides zusammen sollte unseren Hochschulen die nötige Planungssicherheit für die kommenden Jahre bringen.
Was haben wir nun im Detail verändert? - Ich möchte nicht alles erwähnen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner weitgehend komplett getan. Ich möchte lediglich einige Punkte benennen, die uns als CDU-Fraktion wichtig waren. Dies betrifft zunächst die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen. Natürlich ist es wichtig, dass Hochschulprofessoren in der praktischen Anwendung forschen und dieses Wissen in Kooperation mit der Wirtschaft zur Anwendung bringen.
Nur zur Erinnerung: Dies war einer der Hauptgründe dafür, dass wir die Ressorts Wissenschaft und Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zusammengeführt haben: um Synergieeffekte für die Unternehmen zu ermöglichen. Ich will nicht verhehlen, dass die Umsetzung dieser unternehmerischen Tätigkeiten durchaus für reichlich Diskussionsstoff gesorgt hat; denn es muss auch klar sein, dass das wirtschaftliche Risiko nicht allein bei den Hochschulen verbleiben kann. Auch aus diesem Grunde haben wir die Prüfrechte des Landesrechnungshofes erweitert - eine Lösung, von der wir meinen, dass sie den neuen unternehmerischen Freiheiten mit Augenmaß genügt.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Besetzung der Senate schlank geblieben ist. Es mangelt den Hochschulen mit Sicherheit nicht an Mitbestimmungs- und Meinungsrechten. Um aber flexibel zu bleiben, war es aus unserer Sicht und auch aus der Sicht der Rektoren wichtig, die Entscheidungsgeschwindigkeit der Hochschulen nicht auszubremsen. Insofern tragen wir in dem neuen Hochschulgesetz auch diesem Wunsch nach schlanken Strukturen Rechnung.
Weitere Baustellen - wenn man sie so nennen will - waren die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und die Übertragung des Promotionsrechts. Bei Letzterem war uns als CDU-Fraktion von Bedeutung, dass wir dieses mit einer wissenschaftlichen Forschung verknüpfen.
Bei den Langzeitstudiengebühren - das gebe ich offen zu - hätten wir lieber einen anderen Kompromiss gehabt. Denn die Lust, sein Studium möglichst schnell zu absolvieren, steigt mit der stimulierenden Wirkung drohender Gebühren.
Schlussendlich haben wir für die finanziellen Ausfälle an den Hochschulen eine Lösung gefunden. Somit bewegen wir uns in Sachsen-Anhalt nun auch im Kontext der meisten Bundesländer. Wenn man so will, kann man von einem Systemwechsel in der Hochschullandschaft SachsenAnhalts sprechen.
Meine Redezeit nähert sich dem Ende. Es gäbe noch viele Details auszuführen, etwa zur Übergabe der Tarifstellen in die Hoheit der Hochschulen, zum Studienkolleg oder zur Finanzierung im Rahmen der Stellenpläne. Ich erspare mir das aus den von mir genannten Gründen. Gern möchte ich Sie darum bitten, dem neuen Hochschulgesetz zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Ich möchte gern - wenn ihr mich lasst - darauf antworten. Aus meiner Sicht, auch als konservativer Politiker, ist es müßig, über Begrifflichkeiten, über bloße Begrifflichkeiten, die nicht mit Sinn versehen sind, zu diskutieren.
Gleichstellung ist doch ein für uns in der Koalition wichtiger Punkt. Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.
Und wir sind sehr wohl dafür, dass sich auch entsprechende Menschen an den Institutionen unseres Landes, an Hochschulen und wo auch immer, genau dieses Themas annehmen. Insoweit sehe ich keinen Dissens. Da können Sie auch keinen Dissens in die Koalition tragen.
Wie man etwas nennt, ist aus meiner Sicht - damit wiederhole ich mich jetzt - relativ egal,
wenn ich nämlich einen entsprechenden Inhalt generiere. Und genau das haben wir getan - nicht mehr und nicht weniger.
Ob man das jetzt so sehen kann wie Sie - wir leben in einem freien Land -, oder es so sehen darf, wie wir es sehen, das bleibt letztendlich jedem vernunftbegabten Menschen in unserer Welt selbst überlassen.
Aber Sie haben eigentlich gefragt, ob wir einen solchen Beauftragten brauchen. Dazu sage ich Ihnen: Ja, wir brauchen ihn noch. Das ist genau der Punkt. Es ist schlimm, dass wir so etwas noch brauchen. Wir haben durchaus andere Ansätze in der Umsetzung. Aber wir leben nun einmal in der Realität und da haben wir Partner. Wir müssen mit unseren Partnern um das bestmögliche Ergebnis ringen. Das haben wir getan. Das Ergebnis liegt auf dem Tisch, und ich denke, dazu ist genug gesagt worden. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ihre Sorge um unsere Aussichten bei der Landtagswahl 2021 berührt mich zutiefst, verehrter Kollege Büttner.
Meine Frage: Ist Ihnen bekannt, in welchem Verhältnis bereits vollzogener Ausbau und noch ausstehender Ausbau in diesem Lande steht? Wenn Sie diese Frage beantwortet haben, würden Sie dann Ihre Aussage wiederholen, dass es sich bei der avisierten Abschaffung der Ausbaubeiträge um einen - ich nenne es einmal salopp so - Wahlkampfgag der Koalitionsfraktionen handelt?
Ja.
Lieber Kollege Büttner, Sie haben jetzt viel geredet, aber nichts gesagt. Meine Frage war, ob Sie konkret wissen, in welchem Verhältnis vollzogener und noch ausstehender Ausbau von Straßen stehen.
Ich kann Ihnen da ein bisschen weiter helfen. Es sind etwa 80 zu 20 %.
Das bedeutet, noch etwa 20 % offene, ausbaufähige Straßen. Natürlich - da gebe ich Ihnen durchaus recht - gibt es in Ortschaften überall in unserem Lande und anderswo noch Straßen, die haben es verdammt noch einmal nötig. Aber stimmen Sie mir zu, dass es letztendlich auch ein Stück weit die kommunale Verantwortung ist, was zu welchem Zeitpunkt einer Ertüchtigung zugeführt wird?
Dann noch einmal: Wir sprechen über 20 %. Meinen Sie tatsächlich, dass diese 20 % im Jahr 2021 wahlentscheidend sind? - Ich glaube, da sind Sie klug genug, dass Sie das nicht bestätigen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, einen Opferhilfefonds in Sachsen-Anhalt zu gründen und alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Opfer zu gewährleisten. Die Koalitionsfraktionen haben sich bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet, einen Opferhilfefonds zu gründen, um Maßnahmen des Opferschutzes noch zielgerichteter realisieren zu können. Insbesondere sollte durch die Landesregierung geprüft werden, wie Geldbeträge, die nach § 153a StPO an die Landeskassen zu zahlen sind, befristet zum Aufbau eines Fondsvermögens genutzt werden können. Zu dieser Vereinbarung steht die CDUFraktion auch heute noch, und sie wird dieses Ziel mit ihren Koalitionspartnern weiter verfolgen.
Trotz des augenscheinlich guten Ansinnens der Fraktion DIE LINKE kann dem vorliegenden Antrag nicht zugestimmt werden. Zum einen ist die Verpflichtung der Landesregierung zum Aufbau eines Opferhilfefonds ohne Prüfung der finanziellen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zum anderen spricht gegen eine Zustimmung, dass bereits heute Festlegungen über die mögliche Struktur für die Beratung von Opfern getroffen werden sollen. Eine solche Festlegung würde aber derzeitige Bestrebungen des Landes einengen, und das Land würde sich möglicherweise einer offenen Prüfung aller Möglichkeiten verschließen.
Die Landesregierung befindet sich derzeit in der Prüfung, wie ein Opferhilfefonds aufgebaut werden kann und welche organisatorischen Strukturen für die Beratung von Opfern möglich sind. Das für diese Aufgabe zuständige Ministerium für Justiz und Gleichstellung befindet sich bereits in einem intensiven Austausch mit anderen Bundesländern und dem Weißen Ring e. V. Dieser prüft, inwieweit die Einrichtung eines Kontos möglich ist, zu dessen Gunsten Gerichte und Staatsanwaltschaften Geldauflagen im Sinne des § 153a StPO festsetzen könnten. Der Weiße Ring e. V. könnte die vereinnahmten Gelder an antragstellende Opfer von Straftaten auskehren, sofern diese keine anderen Hilfen erlangen können.
Der Weiße Ring nimmt bereits jetzt Aufgaben für das Land Sachsen-Anhalt bei der Entschädigung von Opfern wahr. Nach unserer Auffassung kann daher dem Antrag der Fraktion DIE LINKE so nicht zugestimmt werden. Vielmehr ist es erforderlich, diesen Antrag auch im Sinne der Vielzahl von Opfern noch einmal fachlich zu beraten. Ziel der Fraktion der CDU ist es, die für das Land wirtschaftlichste und für die Hilfe der Opfer effektivste sowie unbürokratischste Lösung zu erreichen.
Die CDU-Fraktion wird daher dem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Lange, das Promotionsrecht an den Hochschulen treibt auch mich um, insbesondere dort, wo Hochschulen Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Aber dazu sollten wir in den Ausschussberatungen gemeinsam um die beste Lösung ringen.
Ja, es hat lange gedauert, aber am Ende haben die Koalitionsfraktionen ein modernes Hochschulgesetz erarbeitet, das den Hochschulen unseres Landes mehr Freiräume und eine zukunftsfähige
Entwicklung in den kommenden Jahren ermöglichen soll.
Das aktuelle Hochschulgesetz stammt vom Dezember 2010. Seitdem hat sich sowohl in der europäischen als auch in der nationalen Bildungslandschaft viel getan. Insbesondere die Maßnahmen der EU im Hochschulbereich sollen Studium, Lehre und Forschung in der Hochschulbildung deutlich internationalisieren.
Ich möchte an dieser Stelle an den Göteborger Beschluss erinnern, der bis zum Jahr 2025 die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums vorsieht. Die globalen Herausforderungen setzen voraus, dass sich Europas Mitgliedstaaten wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich und bildungspolitisch auf die neuen Gegebenheiten einstellen.
Strategisch will die EU dies mit folgenden Maßnahmen erreichen: erstens mit einer Ausrichtung der Kompetenzentwicklung von Hochschulen am Bedarf des Arbeitsmarktes, zweitens mit einem breiten Zugang zu Hochschulen, mehr Inklusion und Förderung ihrer gesellschaftlichen Öffnung, drittens mit einer Förderung der Innovationskapazität von Hochschulen und viertens mit einer Steigerung der Effektivität und Effizienz von Hochschulbildung.
Aber auch auf nationaler Ebene hat sich im Bereich der Hochschulpolitik seit dem Jahr 2010 einiges getan. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle, meine Damen und Herren, den strategischen Beschluss der Bundesregierung zur stärkeren Internationalisierung aus dem Jahr 2017 ins Gedächtnis rufen.
Dazu sollen Antworten auf die zunehmende Globalisierung, die Digitalisierung, die Weiterentwicklung des europäischen Forschungsraums und die Herausbildung neuer globaler Innovationszentren außerhalb der etablierten Wissenschaftsstandorte gefunden werden.
Im Mittelpunkt der Strategien stehen insbesondere vier Schwerpunktbereiche, die ich Ihnen nennen möchte: Exzellenz durch weltweite Kooperation, Bildung und Qualifizierung internationalisieren, Deutschlands Innovationskraft stärken sowie Wissenschaftsgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- sowie Entwicklungsländern gestalten. Genau darauf haben die Koalitionsfraktionen reagiert, indem sie sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet haben, das Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt an die neuen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Uns war wichtig, unsere Hochschulen nicht nur an die Vorgaben von EU und Bund anzugleichen, sondern ihnen für die Zukunft entsprechende individuelle Entwicklungsmöglichkeiten an die
Hand zu geben. Nicht zuletzt haben wir hierzulande die politischen Bereiche Wirtschaft und Wissenschaft zusammengelegt, um durch Praxisnähe und anwendungsorientiere Forschung neue Synergien zwischen Unternehmen und Hochschulen zu schaffen.
Mit dem neuen Hochschulgesetz tragen wir diesem Anspruch Rechnung. Die CDU-Fraktion hat sich immer für schlanke Hochschulstrukturen ausgesprochen. Diese sind eine zentrale Grundvoraussetzung dafür, dass sich unsere Hochschulen in den kommenden Jahren flexibel, sachgerecht und profiliert entwickeln können.
Ich bin daher sehr froh, dass wir für die Besetzung der Senate eine Form gefunden haben, die diesem Ansinnen entspricht. Wohlgemerkt geht es hier nicht um die Beschneidung von Mitspracherechten an unseren Hochschulen, sondern um effektive und flexible Entscheidungsprozesse, um die Ziele der EU und des Bundes an den Hochschulen Sachsen-Anhalts umzusetzen.
Ich will noch erwähnen, dass die Koalition die sogenannten Langzeitstudiengebühren abschaffen wird. Weiterhin haben wir uns darauf verständigt, die Beteiligung von Hochschulen an Unternehmen transparenter zu gestalten, indem der Landesrechnungshof entsprechende Prüfrechte erhält.
Dies ist im Übrigen im Sinne der Hochschulen, weil damit eine grundsätzliche Diskussion über entsprechende Finanzierungen und die Verwendung von finanziellen Hochschulmitteln offener gestaltet wird. Meine Vorredner sind bereits auf weitere Regelungen des Hochschulgesetzes eingegangen. Angesichts meiner fortgeschrittenen Redezeit möchte ich der Versuchung widerstehen, dies nochmals auszuführen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir ein Hochschulgesetz haben werden, das unseren Hochschulen durch mehr Flexibilität, Freiheit und den nötigen Spielraum das Rüstzeug mitgibt, um in den kommenden Jahren im nationalen und internationalen Bildungswettbewerb zu bestehen.
Ich freue mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das kann ich Ihnen - das will ich ganz ehrlich sagen - nicht sagen. Denn ich habe erst seit Anfang August diese Funktion inne und habe versucht, mich so gut es geht einzuarbeiten. Ich bitte, mir diesen Fauxpas nachzusehen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beabsichtigt, die Rechte von Kindern in Verfahren in Familiensachen mittels verbindlicher Standards zu stärken. Hierzu sollen verbindliche Qualifikationsanforderungen an Familienrichter, Verfahrensbeistände und Gutachter geschaffen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male haben wir es mit einem Antrag zu tun, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung des Justizsystems einzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Hohen Haus alle einig, dass familiengerichtliche Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten Folgen mit erheblicher Tragweite mit sich bringen können. Wir sind hier in einem sensiblen Bereich, weil Kinder im Verfahren beteiligt sind. Deren Rechte gilt es zu gewährleisten.
Wir sollten aber bitte nicht den Anschein einwecken, dass die bisherigen Vorgaben zu Verfahren in Familiensachen überholt sind und sich diesbezüglich auf Bundes- oder Landesebene in den letzten zehn Jahren nichts getan hat. Wir sollten nicht vergessen, dass im Jahr 2008 der Bundestag das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschlossen hat. Durch dieses Gesetz wurde das familiengerichtliche Verfahren von Grund auf neu geregelt.
Ich möchte Sie daher weiter daran erinnern, dass zum Beispiel die Rechtsfigur des Verfahrensbeistandes durch diese Reform neu eingeführt worden ist und seither den bis dahin gesetzlich vorgesehenen Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder ersetzt hat.
Es hat sich bereits langjährig bewährt, dass der Verfahrensbeistand die subjektiven Rechte des Kindes in dem jeweiligen Verfahrensstadium als eigener Verfahrensbeteiligter wahrnimmt. Dazu soll der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes feststellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen. Verfahrensbeistände müssen fachlich geeignet sein. Fortbildungsangebote für Verfahrensbeistände stehen entsprechend dem Fortbildungskatalog des Landesjugendamtes zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit dieser FGG-Reform wurden mehr als 100 weitere Bundesgesetze angepasst und geändert. Auch wir als Landesgesetzgeber haben seinerzeit aufgrund des FGG-Reformgesetzes landesrechtliche Anpassungen vornehmen müssen. Ich möchte darauf hinaus, Ihnen zu vergegenwärtigen, dass unser Rechts- und Justizsystem von Kontinuität und Gründlichkeit und nicht von schnellen Veränderungen und Modernisierungsbestrebungen lebt, auch wenn diese von einigen politisch gewollt sind.
Wir hingegen vertreten den Standpunkt, im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit und den Erfahrungsschatz unserer Justiz grundlegende Änderungen nur mit der dafür gebotenen Gründlichkeit und im Konsens der Bundesländer und des Bundes vorzunehmen. So werden wir es auch bei diesem Antrag handhaben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Alternativantrag, Qualitätssicherung - -
Ja. - Mit unserem Alternativantrag „Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren“ der Koalitionsfraktionen bitten wir die Landesregierung um eine ausführliche Berichterstattung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über den Stand des Evaluierungsverfahrens zur Reform des - -
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns Demokraten in diesem Hohen Hause eint, dass es unerträglich ist, wenn ein Mensch in einer deutschen Gewahrsamszelle ums Leben kommt.
Die Interpretation des Rechtsstaates offenbart jedoch einen tieferen Graben zwischen uns und der Fraktion DIE LINKE. Und ich als Fan von Pippi Langstrumpf fühlte mich heute an meine Kindheit erinnert; denn: Frau Quade, Sie haben sich die Welt heute so gemalt, wie sie Ihnen gefällt.
Für die Richtigstellung Ihrer teilweise unkorrekten Darstellungen bräuchte ich vermutlich den ganzen Tag.
Da ich so viel Zeit allerdings nicht habe, will ich mich auf das Wesentliche beschränken.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, einen entsprechenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, zumal das strafrechtliche Verfahren noch keinen Abschluss gefunden hat, da über das Klageerzwingungsverfahren noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Ihr Antrag, sehr geehrte Frau Kollegin Quade, ist Ausdruck tiefsten Misstrauens gegen unsere Justiz und gegen unsere Polizei, das wir ausdrücklich nicht teilen.
Sie gehen sogar so weit, dass Sie auch nach dem Studium der umfangreichen Aktenlage einen institutionellen Rassismus in Sachsen-Anhalt bei Justiz und Polizei unterstellen.
Gehen Sie dann jetzt auch so weit, Frau Kollegin Quade, dass Sie dasselbe dem Generalbundesanwalt unterstellen, weil dieser sich nicht zum Herrn des Verfahrens gemacht hat, sondern die weitere Verfahrensdurchführung wieder nach Sachsen-Anhalt zurückgegeben hat? - Das, glaube ich, Frau Quade, kann nicht Ihr Ernst sein.
Wir haben uns darüber hinaus, nachdem wir als Fraktion die umfangreich zur Verfügung gestellten Ermittlungsakten durchgearbeitet haben, so gut es für uns als Politiker eben ging, dazu entschlossen - Frau Dr. Pähle ist dankenswerterweise bereits darauf eingegangen -, dass wir uns Berater an unsere Seite nehmen. Wir waren aber auch einer Meinung in der Koalition, dass die Berater erst dann tätig werden, wenn dieses rechtstaatliche strafrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Das ist es nun mal noch nicht. Das ist unbefriedigend - darüber sind wir uns wieder einig -; dass das alles so lange dauert, ist unbefriedigend. Was dafür die Ursachen sind, das zu klären obliegt nicht uns; dafür gibt es andere Stellen.
Darüber hinaus muss man einfach auch einmal sagen: Das Verfahren ist nach unserer Sicht rechtstaatlich gelaufen. Nicht zuletzt die Urteile des Landgerichts Magdeburg sind dafür ein Beispiel. Und mal an das Strafrecht in Deutschland erinnernd: Eine Straftat muss zweifelsfrei einer Person nachgewiesen werden. Dann kann es zu einer Verurteilung kommen. Ein Angeklagter ist nicht verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen. Auch das, meine Damen und Herren, ist Rechtsstaat und dieses Recht hat auch ein Polizist in Sachsen-Anhalt und in Deutschland.
Um zum Ende zu kommen: Sollte es - das ist im deutschen Strafrecht so - nicht zu einem Nachweis dieser Taten kommen, dann gilt der Grundsatz „In dubio pro reo“, also: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Das ist Rechtsstaatlichkeit. Das mag einem gefallen oder nicht. Das kann ich nicht ändern. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das mit der Ästhetik liegt ja, Gott sei Dank, im Auge des Betrachters. Und das ist gut so.
Liebe Frau Kollegin Kolb-Janssen, nachdem Sie bis 2016 - ich meine, zehn Jahre lang - dem Gleichstellungsministerium vorgestanden haben, empfinde ich die Kritik an unserer Ministerin Frau Keding eher als unangebracht.
Meine Damen und Herren! Um eine paritätische Besetzung von Kandidierendenlisten zu erreichen, wollen wir prüfen, ob ein verfassungskonformes Parité-Gesetz auf den Weg gebracht werden kann, das Regelungen sowohl für die kommunale als auch für die Landesebene enthält. Genau so steht es im Koalitionsvertrag und daran halten wir uns.
In meinen Redebeiträgen zu Gleichstellungsthemen habe ich schon oft gesagt: Ich lebe in einem Frauenhaushalt mit meiner Frau und zwei Töchtern. Ich bin der Letzte, der Frauen die Gleichberechtigung verwehren würde. Insofern stimme ich dem Slogan „Die Hälfte der Macht den Frauen“ durchaus zu.
Ich konnte mich immer auf meine Mädels verlassen.
Dennoch muss ich die Euphorie ein bisschen bremsen. Der Brandenburger Landtag hat im Januar 2019, wie Sie wissen, das erste ParitéGesetz in Deutschland beschlossen. Das Gesetz soll für eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Parlament sorgen. Die Parteien werden mit dem Gesetz verpflichtet, gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten auf den Landeslisten aufzustellen.
Ursprünglich sollte es auch in den Wahlkreisen sogenannte Wahlkreisduos geben. Das heißt, in jedem Wahlkreis hätten eine Frau und ein Mann gewählt werden müssen. Das hat die Regierungskoalition letztendlich jedoch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken aufgegeben.
Den hier vorliegenden Gesetzentwurf verstehe ich dagegen so, dass pro Wahlkreis je eine Frau und ein Mann zur Wahl stehen müssen. Das heißt, es müssen nicht eine Frau und ein Mann gewählt werden, aber die Wähler müssen zwischen den Geschlechtern wählen können. Ich denke, das habe ich richtig verstanden.
Für den Brandenburger Vorstoß hagelt es nun erwartungsgemäß von vielen Seiten Kritik. So wird unter anderem ins Feld geführt, dass die Freiheit der Parteien gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes betroffen ist, weil die Parteien in ihrer freien Kandidatenaufstellung eingeschränkt werden. Zusätzlich dürfte ein Eingriff in den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vorliegen.
Die Bedenken sind aber noch zahlreicher. Wenn man die Fachliteratur dazu liest, wird schnell klar, dass die verfassungsrechtliche Kernfrage letztendlich darauf hinauslaufen wird, ob die Eingriffe
aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt sein könnten. Sie sehen, die Frage der rechtskonformen Umsetzung eines solchen Parité-Gesetzes ist nicht ganz einfach.
Nun werden Sie mir sicherlich entgegenhalten: War ja klar, dass sich die CDU dagegen sträubt und nach Argumenten gegen ein solches Gesetz sucht. Aber das tun wir nicht - im Gegenteil. Das CDU-geführte Ministerium für Justiz und Gleichstellung ist bereits dabei, ein Wahlrechtsforum zu organisieren, das sich mit der Frage beschäftigen soll, inwiefern ein solches Parité-Gesetz verfassungskonform umgesetzt werden könnte.
Diese Frage betrifft nicht nur uns hier in SachsenAnhalt, auch andere Bundesländer spielen mit dem Gedanken, ein solches Gesetz zu schaffen. So hat die schleswig-holsteinische Justizministerin, übrigens mit CDU-Parteibuch, eine Tandemlösung vorgeschlagen, bei der die Parteien in jedem Wahlkreis zwei Direktkandidaten aufstellen, jeweils einen Mann und eine Frau, quasi wie in dem Gesetzentwurf der LINKEN.
Auch auf der Bundesebene haben Bundesjustizministerin Katarina Barley und andere den brandenburgischen Vorstoß begrüßt und bereits deutlich gemacht, dass sie sich auch für den Bundestag eine paritätische Verteilung wünschen würden.
Ich halte es für sehr sinnvoll, dass wir uns mit dieser Frage vertieft beschäftigen. Daher plädiere ich für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Rechtsausschuss; denn wir sind nun einmal eine Fraktion bzw. Partei der Vernunft, und deshalb preschen wir nicht einfach mit kühnen Ideen nach vorn, sondern sondieren zunächst einmal die Lage und schauen, ob sich bestimmte Ideen und Vorschläge überhaupt umsetzen lassen. Das ist wie bei den Straßenausbaubeiträgen. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Kirchner, erstens legen die nichts fest.
Zweitens geht es uns neben der verfassungsrechtlich konformen Prüfung auch darum, unsere eigenen Intentionen, nämlich im Rahmen dieses Wahlrechtsforums, vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und dann mit den Koalitionspartnern und allen anderen, die daran teilhaben möchten, gern zu einem guten Parité-Gesetz zu kommen. Da kann es durchaus sein, dass aus dem hier vorliegenden Gesetzentwurf das eine oder andere zu verwerten ist. Von daher finde ich es richtig, dass wir auch diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen.
Das kann ich Ihnen, Herr Roi, ganz klar beantworten: Ein Gesetz vergleichbar dem in Brandenburg wollen wir nicht, weil wir da diese Bedenken haben, die ich, glaube ich, relativ deutlich geäußert habe. Man kann sich doch vieles vorstellen. Es kann doch vieles bei der Debatte in diesem Wahlrechtsforum zutage treten.
Wir als CDU können uns vorstellen: Wir machen in jedem Wahlkreis ein Mann und eine Frau und verzichten gänzlich auf die Landeslisten. Dann haben wir auch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Dann bläht sich der Landtag nicht mehr auf.
All das sind Dinge, über die man in diesem Rahmen diskutieren kann. Dafür sind wir sehr offen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der AfD sieht im Wesentlichen drei Punkte vor: Eine Erhöhung des Strafmaßes bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eine Änderung des Passgesetzes sowie eine Ergänzung des SOG bzw. eine präventive polizeiliche Regelung zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
Grundsätzlich und emotional kann ich die Forderungen durchaus nachvollziehen. Aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch machbar. Was die Erhöhung des Strafmaßes angeht, meine ich, dass man dieses differenzierter betrachten muss. Grundsätzlich gilt, dass eine Erhöhung des Strafmaßes keine Garantie für höhere Strafen ist. Vielmehr kommt es darauf an, den vorhandenen Strafrahmen auch auszuschöpfen. So reicht der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern - Kollege Striegel hat es bereits erwähnt - nach § 176 Abs. 1 StGB von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Welche Strafe innerhalb dieses Strafrahmens verhängt wird, ist eine Frage der Strafzumessung, die einzelfallabhängig ist.
Ich möchte mich an dieser Stelle gar nicht in juristische Ausführungen zu Grundsätzen der Strafzumessung verlieren; denn ich verstehe jeden Einzelnen, der fordert, dass Kinderschänder härter bestraft werden müssen. Auch mir erscheinen Verurteilungen häufig zu milde. Dennoch möchte ich dafür sensibilisieren, dass dies in den meisten Fällen kein Problem des Strafrahmens ist, sondern ein Problem der Ausschöpfung desselben, die einzelfallabhängig ist.
Als ich die Forderung nach einer Änderung des Passgesetzes gelesen habe, hatte ich ein Déjàvu. Darüber haben wir vor etwa eineinhalb Jahren schon einmal debattiert. Im Anschluss an die Debatte im Plenum wurde im Innenausschuss von Vertretern des MI als auch des MJ ausführlich berichtet. Deutlich wurde, dass es keiner Verschärfung der Regelung bedarf, sondern dass die Fallzahlen, in denen von der Möglichkeit der Passversagung tatsächlich Gebrauch gemacht wurde, aus anderen Gründen sehr gering sind.
Es bedarf, wie in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage dargelegt wurde, gerichtsverwertbarer Tatsachen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass sich ein allzu großzügiges Gebrauchmachen von dieser Möglichkeit zu einer Ausweitung hin zur Nebenstrafe entwickeln kann, was nicht nur dem Resozialisierungsgedanken zuwiderläuft, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte.
Meine Redezeit ist begrenzt, daher möchte ich nur kurz auf Ihre letzte Forderung eingehen. Ich kann auch diese durchaus nachvollziehen, jedoch stellt sie in der Systematik des Strafrechts einen Fremdkörper dar. Was Sie fordern, würde bedeuten, dass quasi Privatpersonen Informationen über Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen preisgegeben würden. Gleichwohl werden nach der MiStra die Aufsichtsbehörden wie zum Beispiel Jugendämter informiert, die dann ihrerseits tätig werden.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist keine Frage, sondern eher eine Kurzintervention. - Sehr geehrter Kollege Lehmann, Sie als Polizeibeamter wissen ja, dass man bei der Bewertung von Fällen insbesondere auch auf die Kausalität von Ereignissen abheben muss. Von daher finde ich Ihre Darstellung des sehr bedauernswerten Todesfalls in Köthen unkorrekt. Das ist aber nicht der Hauptgrund, weshalb ich mich jetzt hier an das Mikrofon begeben habe.
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Ich will es auch kurz machen. Es ist Ihnen natürlich unbenommen, Sachen anders zu interpretieren, als es Ihre politischen Mitbewerber tun. Aber wenn Sie aus meiner Sicht die Unverschämtheit besitzen, die Justiz unseres Landes und unsere Ministerin mit der Unrechtsjustiz der ehemaligen DDR in einen Topf zu werfen, dann haben Sie sich heute hier disqualifiziert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Der Staat soll Rechtsstaat sein; er soll die Bahnen und Grenzen seiner Wirksamkeit wie die freie Sphäre seiner Bürger in der Weise des Rechts genau bestimmen und unverbrüchlich sichern.“