Peter Oleikiewitz

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf basiert auf einer Initiative der Europäischen Union. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Europäische Union zu dieser Initiative bekannt hat und der Bund sie in einem Gesetz umgesetzt hat. Wir begrüßen nicht, dass die Landesregierung die Spielräume, die sie offensichtlich hatte, in der Art und Weise ausnutzt, wie sie das gemacht hat. Hier möchte ich insbesondere den Umweltzustandsbericht ansprechen, wie es auch meine Vorrednerin schon getan hat.
Wir glauben, im Land Sachsen-Anhalt - es gab ja immerhin schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Umweltzustandsbericht, der den Interessen des Landes und seiner Bürger durchaus entgegengekommen ist - ist auch heute noch längst nicht so viel in Ordnung, dass man auf einen solchen Bericht verzichten könnte.
Im Übrigen ist es so, dass die europäische Richtlinie eindeutig vorsieht, dass solche Umweltzustandsberichte auch regional angefertigt werden sollten. Dass man den jetzigen Gesetzentwurf in dieser Art und Weise auslegt, bedauern wir. Wir hatten das in den Ausschussberatungen kritisiert. Diese Kritik halten wir aufrecht.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es dem Land gut zu Gesicht stehen würde, eine solche Berichterstattung vorzunehmen und einen solchen Bericht anzufertigen. Es wäre im Interesse des Landes, der Inves
titionen, aber auch im Interesse der Bürger, die dann einen zusammenfassenden Überblick über den Zustand der Umwelt und des Naturschutzes in unserem Land hätten. Die Mehrheit im Ausschuss hat das nicht so gesehen.
Wir werden dem Gesetzentwurf heute unsere Zustimmung nicht geben. Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich viele Gründe, die Arbeit dieser Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu kritisieren. Wir haben das an dieser Stelle auch gemacht. Bei dem Staatsvertrag zum Nationalpark Hochharz enthalte ich mich dieser Kritik.
Es ist ein Erfolg der Arbeit der Regierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, dass es noch vor dem
Ende der Legislaturperiode zum Abschluss dieses Verfahrens kommt. Das erkennt die SPD neidlos an.
Wie Sie wissen, haben auch wir verschiedene Initiativen ergriffen, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen. Leider hat die Geschichte es anders gewollt. Wir haben es während unserer Regierungszeit leider nicht geschafft. Deswegen noch einmal dieses Lob an Sie.
Es ist nicht alles glatt gelaufen; wir haben das ja auch in den Ausschussberatungen festgestellt. Zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gab es zum Teil einander widerstrebende Ansichten, die erst ausgeräumt werden mussten. Wir haben über den Zusammenschluss der beiden Nationalparke zum Teil sehr emotional diskutiert. Ich glaube aber, letztendlich ist dabei doch ein gutes Ergebnis herausgekommen.
Für den Harz als Naturraum ist es natürlich unwesentlich, ob wir einen Staatsvertrag abschließen oder nicht. Der Harz als Naturraum, die Fauna und Flora existieren auch ohne unseren Staatsvertrag. Das muss an dieser Stelle noch einmal betont werden.
Deswegen, meine Damen und Herren, kam für mich in allen bisherigen Diskussionen dieser eigentliche Schutzzweck etwas zu kurz. Wenn diskutiert wurde, auch in verschiedenen öffentlichen Diskussionsforen, kam natürlich immer die Frage nach der wirtschaftlichen Nutzung dieses Naturraumes zum Tragen. Das greift, wie gesagt, zu kurz.
Wir sollten, wenn wir über die Gestaltung dieses Nationalparks reden, wenn wir ihn mit Leben erfüllen wollen, bedenken, dass es prioritär um den Schutz der Flora und Fauna innerhalb dieses Gebietes gehen muss. Es geht nicht um die Sicherung und den Schutz der Nutzungsinteressen verschiedener Vereine oder Verbände in diesem Gebiet. Es geht allein um den Schutz der Natur.
Deswegen glaube ich, dass ein ausgewogenes Maß der Nutzung nur dadurch erreicht werden kann, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Schutzziel, das letztendlich der Nationalpark als höchste Kategorie in Europa oder der Welt überhaupt darstellt, und der Nutzung für andere Zwecke hergestellt wird.
Die Natur meldet sich in der Regel nicht zu Wort, meine Damen und Herren. Aber wenn sie es tut, dann ist es meistens zu spät. Wenn wir alle das beherzigen, dann habe ich keinen Zweifel daran, dass der Nationalpark Harz eine gute Zukunft haben wird. - Ich bedanke mich bei Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hätte heute in der Tat ein historischer Tag werden können, wenn die regierungstragenden Fraktionen nicht in der Art und Weise, wie sie hier argumentieren, versuchten, mit der Opposition Katz und Maus zu spielen.
Ich bin - das habe ich in der letzten Sitzung schon einmal gesagt - seit 15 Jahren hier im Landtag und habe vieles erlebt, das zwischen den verschiedenen Fraktionen ausgetragen worden ist, unabhängig davon, ob sie nun in der Regierung waren oder Opposition. Das, was ich heute hier nicht nur bei diesem Punkt, sondern auch in dem Punkt davor erlebt habe, zeigt mir doch, dass offensichtlich in Sachsen-Anhalt Regierung gleichzeitig den Wegfall von Demokratieempfinden hinsichtlich der Oppositionsfraktionen in einem solchen Parlament bedeutet.
Wir haben keine DDR-Verhältnisse mehr, nach denen es im Bezirksrat - so hieß es wohl - keine Opposition gegeben hat, die ihre Meinung sagen durfte, in dem alles durchdiskutiert und durchgewunken wurde, was die Oberen von oben vorgegeben haben. Gott sei dank ist das vorbei. Deswegen bestehen wir nach wie vor darauf, Opposition zu sein.
- Schön, dass Sie auch einmal munter werden, Herr Schrader. - Meine Damen und Herren! Wir haben in den bisherigen Beratungen im Umweltausschuss, in denen es um das Nationalparkgesetz ging, stets betont, dass wir hinter diesem Vorhaben stehen. Wir sind in einer Rede im Rahmen einer Debatte hier vor dem Landtag sogar so weit gegangen, dass wir die Frau Ministerin gelobt haben für das Engagement, mit dem sie dieses Vorhaben angegangen ist.
Wir haben im Landtag und in den Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Anregungen und auch von Änderungsanträgen eingebracht, die nicht alle von der Mehrheit beschlossen worden sind, die aber zum Teil auch dazu geführt haben, dass einige Passagen in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf doch ein ganz klein wenig unsere Handschrift tragen. Das ist gut so und könnte häufiger so sein. Es zeigt, dass die Opposition zu dem Vorhaben eben eine positive Einstellung hat und nicht, wie das eben hier in den letzten Beiträgen zum Ausdruck gekommen ist, eine negative.
Zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der uns nun heute hier vorliegt. Nun könnte man sagen: Änderungsanträge werden immer gestellt und sie können gestellt werden, solange das Gesetz nicht beschlossen ist. Aber gerade weil wir in den Ausschüssen so sachlich mit dem Thema umgegangen sind und weil wir uns ungeachtet der Zeitnot viel Zeit genommen haben, hatte ich erwartet, dass alle Probleme inzwischen ausdiskutiert worden sind, sodass es nicht noch einmal zu einer solchen Flut von Änderungsanträgen kommt, bei denen wir nicht die Gelegenheit hatten, noch einmal entsprechend nachzuhaken.
Ich weiß zum Beispiel nicht, was der GBD zu diesen Änderungsanträgen sagt. Es ist ein Änderungsantrag vonseiten der Koalitionsfraktionen, nicht der Regierung. Ich weiß nicht, was die Regierung dazu sagt. Frau Wernicke wird dazu sicher nachher Ausführungen machen. Trotz
dem hätte mich schon einmal interessiert, wie die offizielle Meinung zum Beispiel auch der Juristen zu diesen einzelnen Fragen ist.
Ich weiß auch nicht, was in dem Staatsvertrag steht, der in dem Änderungsantrag mehrere Male erwähnt ist. Ich kenne ihn schlicht nicht. Die Tatsache, dass ich ihn nicht kenne, macht es mir unmöglich,
- schön, Herr Stadelmann, dass Sie ihn haben, wir haben ihn nicht - heute hier dem Gesetz zur Verabschiedung zu verhelfen, wie das der Fall gewesen wäre, wenn wir diese Unterlagen gehabt hätten.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir das Vorhaben blockieren wollen. Ich denke, die Januarsitzung des Landtages reicht immer noch aus, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Dann werden wir auch unsere Zustimmung dazu geben.
Aber die Art und Weise, wie das jetzt durchgepeitscht werden soll, können wir so nicht mittragen. Deswegen schließen wir uns dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes in den Umweltausschuss an. - Vielen Dank.
Aber bitte.
Ich kann das bestätigen. Die Zusammenkunft zwischen den Niedersachsen und uns war, wie auch Herr Hacke es bestätigt hat, erst auf Druck von unserer Seite zustande gekommen.
Ich kann auch das bestätigen, was Sie bezüglich des Termins mit dem Bundespräsidenten gesagt haben. Das kann ich alles so bestätigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, es ist nicht meine Art, nach einem Minister oder einer Ministerin noch einmal zu sprechen. Aber ich glaube, es ist notwendig, hier klarzustellen, dass die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf zum Nationalpark nicht zum Wahlkampfthema macht und nie gemacht hat, Frau Wernicke. „Was ich denk’ und tu’, das trau’ ich auch dem andern zu.“ - Dieses Sprichwort mag auf Sie zutreffen, aber auf uns nicht. Uns ist das Thema viel zu wichtig, als dass wir das Nationalparkgesetz zum Wahlkampfthema machen.
Der Herr Präsident hat eben gesagt, dass der Staatsvertrag nun auch uns irgendwann zur Verfügung steht. Ich habe vorhin gesagt, dass wir ihn gern gehabt hätten und wir dann möglicherweise heute eine andere Position gehabt hätten.
Ich will nur einmal für alle, die ihn nicht kennen - das trifft auch für diejenigen zu, die auf den Tribünen sitzen -, aus dem Staatsvertrag bzw. aus dem Änderungsantrag, den Sie angeführt haben, zitieren. Im Änderungsantrag Nr. 9 heißt es unter § 18:
„Nach Maßgabe eines Staatsvertrages kann diese Nationalparkverwaltungskette um die Nationalparkverwaltung als gemeinsame Behörde der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit Sitz in Wernigerode eingerichtet werden.“
„Kann“ in Wernigerode eingerichtet werden. Nun erinnere ich mich an den ersten Staatsvertrag, in dem stand: Der Sitz der Nationalparkverwaltung ist Wernigerode. Dazu stellt sich mir als unbedarftem Abgeordneten natürlich die Frage: Was wollen die mit dieser Formulierung? Ist das entweder nicht richtig oder ernst gemeint, was in dem ersten Staatsvertrag stand, oder haben Sie sich auf etwas anderes geeinigt? Warum diese Formulierung jetzt zu diesem Zeitpunkt, eine Minute vor der Beschlussfassung zu dem Nationalparkgesetz?
In einem weiteren Änderungsantrag, in dem es um den Nationalparkbeirat geht, war eine ähnliche Formulierung enthalten, nämlich dass ein Nationalparkbeirat nach Maßgabe des Staatsvertrages eingerichtet werden kann. Wir waren uns einig; im Gesetz steht es drin, dass es einen Nationalparkbeirat geben wird. Warum dann diese Formulierung? Das verstehe ich nicht.
Deswegen bitte ich um Nachsicht, dass wir die Änderungsanträge, die Sie eingereicht haben, unter diesem kritischen Ansatz gesehen haben. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten es genauso gesehen. Ich bin sicher, wenn wir die Positionen getauscht hätten - Sie wären Opposition -, dann hätten Sie noch viel mehr draufge
schlagen, als wir das in dieser moderaten Form getan haben.
Aber gern.
Ich kenne sehr viele Telefonnummern, Herr Stadelmann. Ihre kenne ich auch. Aber ich hatte keine Veranlassung, Sie anzurufen. Das ist ein Verfahren, das auf parlamentarischem Wege zu erledigen ist.
Ich denke, es ist gut und schön, dass der Staatsvertrag inzwischen dem Landtag vorliegt. Aber normalerweise wird das auf dem parlamentarischen Weg eingespeist und jeder Abgeordnete bekommt eine entsprechende Drucksache. Das ist der richtige Weg, vor allen Dingen bei einem so wichtigen Gesetz.
Herr Hacke, ich habe vorhin in meinem Redebeitrag auf den Widerspruch zwischen der Formulierung im ersten Staatsvertrag zur Nationalparkverwaltung mit Sitz in Wernigerode und der jetzigen Formulierung hingewiesen. Sie können sich sicher erinnern, dass im ersten Staatsvertrag Wernigerode als Sitz festgelegt worden ist. Wie wollen Sie diesen Widerspruch auflösen, der sich jetzt zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsvertrag bzw. dem Gesetzentwurf, der heute zur Beschlussfassung steht, vorhanden ist?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hier ist noch eine alte Zahl auf dem Display für die Redezeit.
Ein Kuli liegt hier auch noch.
- Oh! Ein ministerieller Kugelschreiber. Bitte schön.
Noch einmal Schwein gehabt, meine Damen und Herren, könnte man sagen, wenn es nicht eine Vorgeschichte zu dem ganzen Drama geben würde.
Dann fange ich jetzt noch einmal an, oder wie? - Ich wiederhole: Herr Minister Paqué, noch einmal Schwein gehabt, kann man heute feststellen, wenn man erfährt, dass der Bund nun seiner Zahlungspflicht aus dem Generalvertrag nachgekommen ist.
Gut, dass wir diesen Generalvertrag haben, könnte man da auch sagen. Gut, dass wir zu der Zeit in der Regierung waren, Herr Tullner, als dieser Generalvertrag abgeschlossen wurde; denn ohne uns hätte es ihn nicht gegeben.
Es ist gut für das Land, gut für die Umwelt und vor allen Dingen gut für die Wirtschaft in unserem Land, dass es diesen Generalvertrag gegeben hat; denn wir wissen nicht, ob der Bund in 15 Jahren noch Gelder bereitgestellt hätte, um Sanierungsprojekte in Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das wissen wir nicht.
Jetzt besteht Klarheit. Der Bund wird seinen Pflichten weiterhin in der Art und Weise, wie es der Generalvertrag vorsieht, nachkommen, wenn auch das Land seinen Pflichten nachkommt. Damit haben wir den ersten Knackpunkt erwischt.
Es fing seinerzeit mit der Beleihung des Sondervermögens in Höhe von 150 Millionen € an. Es hat hier in diesem Hause eine angeregte Debatte dazu gegeben, die wir angezettelt hatten und in der wir uns gegen eine Beleihung ausgesprochen bzw. diese kritisiert haben, weil wir befürchteten, dass es eventuell negative Auswirkungen auf die Erfüllung des Generalvertrages durch den Bund haben könnte.
Nun hat die Beleihung nicht unbedingt direkten Einfluss darauf gehabt; aber Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben nach Ihrer Regierungsübernahme nicht nur die Beleihung vorgenommen, sondern haben ab 2003 auch die Landeszuweisungen in das Sondervermögen nicht in der Höhe vorgenommen, wie es erforderlich gewesen wäre.
Das heißt also, der Bund hat gesagt: Liebe Freunde, ich gebe euch das Geld, das noch aussteht - 128 Millionen € -, nur, wenn ihr euren Pflichten nachkommt. Das ist der Kernpunkt der Geschichte gewesen.
Hier jetzt dem Bund die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, wie Herr Professor Paqué das vorhin gemacht hat, ist, glaube ich, der falsche Ansatz, und es ist vor allen Dingen der falsche Partner, dem man die Schuld in die Schuhe schieben will.
Nun wollen wir nicht lange in der Vergangenheit herumwühlen. Wir wollen nach vorn schauen.
Sie haben zum ersten Mal im Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Problem nicht gelöst hätte. Darin sind wir uns sicher alle einig. Das Vermögen in diesem Topf wäre nicht vermehrt worden. Im Gegenteil: Es wäre möglicherweise weniger geworden, als uns lieb gewesen wäre, und wir hätten die Projekte im Land, die wir noch sanieren wollen, nicht sanieren können.
Deswegen ist es gut, dass es noch einmal die Änderung in dem zweiten Gesetzentwurf gegeben hat, der nun wahrscheinlich - ich will es ganz vorsichtig formulieren - eine gewisse Sicherheit bei der Sanierung der Altlasten für die nächsten Jahre bietet. Man muss natürlich auch sagen: Er tut dies aber nur unter der Voraussetzung, dass das Land weiterhin seinen Pflichten nachkommt, die in diesem Gesetz festgeschrieben sind.
Wir hatten schon einmal Gesetze, in denen Pflichten festgeschrieben gewesen sind, die vom Land nicht erfüllt worden sind. Deswegen ist etwas Zurückhaltung bei dem Optimismus, den ich hier versprühen möchte, durchaus angebracht.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, sind aber noch lange nicht die Fragen gelöst: Wie wollen wir die 150 Millionen € Beleihung des Sondervermögens klären? Wie wollen wir diesen Betrag von 150 Millionen €, der letztendlich noch offen ist, irgendwann einmal zurückzahlen? Wir zahlen im Moment Zinsen. Wir müssen den Kredit auch irgendwann einmal tilgen.
Wenn wir, wie Herr Paqué es vorhin gesagt hat, als eine Klausel in dem neuen Vertrag stehen haben, wir müssen die Beleihung aufheben und können künftig keine Beleihungen mehr aufnehmen, dann müssen wir das Geld irgendwoher nehmen. Das stelle ich mir aber schwierig vor.
Ich habe nur die Angst, dass uns die ganze Kiste auf die Füße fällt, wenn wir die Regierung im März des nächsten Jahres übernehmen.
Das würde uns sehr weh tun. Wir hätten es sicher anders gemacht. Aber der Weg, der jetzt beschritten werden soll, ist, denke ich, erst einmal ein Weg in die richtige Richtung, um Sicherheit im Land zu schaffen.
Wir werden dem Gesetzentwurf zwar nicht zustimmen, wir werden ihm aber auch nicht entgegenstehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Anlass unseres Antrages können Sie dem Antrag selbst entnehmen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 beabsichtigt die Landesregierung, wie Sie wissen, die Umsetzung der Forststrukturreform in unserem Lande und parallel dazu deren personalrechtliche Umsetzung. Der Kabinettsbeschluss dazu datiert übrigens vom 6. September 2005, also von einem Zeitpunkt, lange be
vor der Landtag das Waldgesetz beschlossen hat, das zumindest in großen Teilen die gesetzliche Grundlage für die Forststrukturreform gewesen ist. Man war sich offensichtlich schon sehr sicher, dass man Mehrheiten für das Gesamtvorhaben bekommen würde. Es durfte also nichts schief gehen; deshalb hat man den Fahrplan, wie er ursprünglich geplant war, weiter verfolgt.
Gegen die Bedenken der Opposition und auch der Bediensteten und ihrer Vertretungen sind also diese Personaländerung und ebenso die Forststrukturreform auf den Weg gebracht worden. Einwände sind, wie ich eben schon betonte, weniger sachlich als vielmehr in recht arroganter Art und Weise abgebürstet worden.
Das scheint sich nun zu rächen, wenn man den Grund unseres Antrages betrachtet. Uns liegt ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. November 2005 vor, in dem dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bescheinigt wird, bei der personalrechtlichen Umsetzung der Neustrukturierung der Landesforstverwaltung rechtswidrig gehandelt zu haben.
Das ist eine schwerwiegende Feststellung, meine Damen und Herren. Worum geht es?
In Vorbereitung auf die Forststrukturreform hat das Ministerium zur Abwicklung der Personalfragen Fragebögen erstellt und von den Bediensteten im Forstbereich ausfüllen lassen. Das war die Grundlage der personalwirtschaftlichen Umsetzung; jedenfalls sollte es die Grundlage dafür sein.
Das hat man getan, ohne die personalrechtliche Vertretung in dem erforderlichen Maße einzubeziehen; das betone ich an dieser Stelle. Deswegen ist die Personalvertretung in diesem Falle vor Gericht gezogen. Das Ministerium hat nach Gutsherrenart und gegen alle Bedenken des gesamten Hauptpersonalrates diese Forderung ignoriert. Die personalrechtliche Vertretung hat sich das nicht gefallen lassen und ist vor das Verwaltungsgericht Magdeburg gezogen.
Wir können diese Entscheidung nachvollziehen und begrüßen, dass die Vertreter der Betroffenen in der Forstverwaltung diesen Weg gegangen sind. Ich denke, es ist die Wahrnehmung eines unverzichtbaren Arbeitnehmerrechts. Ganz besonders in den heutigen Zeiten ist das, denke ich, eine Tatsache oder eine Forderung, die man nicht hoch genug bewerten kann.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit einem Beschluss vom 23. November 2005 festgestellt, dass das Verfahren zur Neustrukturierung der Landesforstverwaltung hinsichtlich der genannten standardisierten Fragebögen zur personalwirtschaftlichen Umsetzung aufgrund mangelnder rechtzeitiger Mitteilung und Erörterung rechtswidrig ist. Damit sind die geplanten Umsetzungen auf der Grundlage der Fragebögen rechtlich angreifbar. Die personalrechtliche Umsetzung der Forststrukturreform kann also, rein logisch gesehen, theoretisch unmöglich zum 1. Januar 2006 erfolgen.
Frau Ministerin hat die Möglichkeit, von diesem Verfahren noch rechtzeitig zurückzutreten. Es sei denn, sie weist an, diese personalrechtliche Umsetzung dennoch durchzuziehen. Wenn das so ist, Frau Ministerin, muss ich Sie nicht warnen; denn Sie wissen selbst - die Juristen haben es Ihnen bestimmt schon mitgeteilt -, dass Sie eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erwarten haben, die nicht nur seitens des Hauptperso
nalrates, sondern vor allen Dingen seitens der Bediensteten im Forstbereich angestrengt werden werden.
Wir finden es wichtig und auch gut, dass den Betroffenen mit diesem gerichtlichen Urteil dieser Weg eröffnet wird. Wir glauben, dass Sie mit einer Fülle von - ich glaube, es sind insgesamt 400 infrage stehende Stelleninhaber, die möglicherweise vor Gericht ziehen, diejenigen gar nicht eingerechnet, die sich vielleicht ungerechtfertigt auf eine Stelle gesetzt fühlen, auf die sie nicht wollten - Konkurrentenklagen zu rechnen haben.
Frau Ministerin Wernicke, ich kann mir gut vorstellen, wenn das so passiert, dass nicht nur Ihr Ansehen, sondern auch das Ansehen des Landes einen enormen Schaden erleiden wird.
Es geht in unserem Antrag nicht darum, in Schadenfreude zu verfallen und zu sagen, wir haben es schon immer gewusst, sondern wir wollen mit unserem Antrag verhindern, dass das Land Schaden nimmt, nicht nur hinsichtlich des Ansehens des Landes, sondern auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.
Der Verwaltungsgerichtsbeschluss bestärkt uns in der Ablehnung der Forststrukturreform und kennzeichnet einmal mehr die brachiale Vorgehensweise der Landesregierung beim Umgang mit den betroffeneren Beschäftigten und ihrer Vertretung.
Frau Ministerin, es stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Einwendungen der Personalvertretung eingeflossen sind und in welcher Form und mit welchen Informationen Sie der Personalvertretung welche Beteiligung einräumt haben. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie unter diesen Bedingungen ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren für das Personal gewährleisten wollen - immer im Hinterkopf, dass das Ganze schon am 1. Januar 2006 laufen soll.
Ich glaube, dass bei den vielen Personalmaßnahmen, die geplant sind, nicht klar ist - insgesamt sind es 1 150 Personalmaßnahmen, die zum 1. Januar 2006 realisiert werden sollen -, wie das Ganze funktionieren soll. Sie werden uns sicherlich heute darauf eine entsprechende Antwort geben. Ich bin sehr gespannt darauf. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Diese Möglichkeit nehme ich gern wahr. - Ich könnte jetzt eine ganz einfache Frage stellen, weil Sie mir diese Frage vorhin nicht beantwortet haben. Die Frage lautet: Frau Ministerin, wie gehen Sie mit diesem Beschluss des Gerichts um, wenn Sie dann auch die Begründung dafür haben?
Die Begründung unterstreicht noch einmal den Beschluss des Gerichts und sagt: Das Verfahren zur personalrechtlichen Umsetzung der Forststrukturreform ist aus der Sicht des Gerichts ungesetzlich gewesen. Was machen Sie dann? - Dazu fällt mir als juristischem Laien ein, dass dann alle die, die sich bisher auf eine Stelle beworben haben und diese Stelle nicht bekommen haben, oder die, die bisher außen vor geblieben sind - hier stehen die 400 Personen in Rede -, die Möglichkeit haben, gegen das bisherige Verfahren zu klagen. Was passiert dann? Diese Antwort haben Sie mir nicht gegeben.
Im Übrigen, Herr Daldrup, fing die ganze Geschichte damit an, dass Frau Wernicke den ersten Entwurf für eine Forststrukturreform damit begründete, dass diese Reform durchgeführt werden muss, weil das Land klamm ist und kein Geld mehr hat; deswegen müssen wir gucken, wo wir Geld einsparen können. Das war die Begründung. Sie hat im gleichen Atemzug gesagt, dass keiner entlassen wird. Das heißt also: Wir machen eine Reform, wir sparen Geld ein und das Personal wird irgendwo hin verschichtet, aber es wird keiner entlassen.
Nun haben wir inzwischen festgestellt, dass die Reform trotzdem mehr Geld kostet, als sie kosten sollte. Jedenfalls sagen das die Experten außerhalb des Ministeriums. Diesbezüglich muss ich einfach einmal sagen, da glaube ich denen mehr als den Leuten, die im Ministerium sitzen.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es so sein wird. Deswegen denke ich, dass wir diese heutige Debatte mit Recht initiiert haben. Ich glaube schon, dass der Hauptpersonalrat - - Frau Wernicke, mir gefällt die Art und Weise nicht, wie Sie von den Leuten sprechen.
Das sind immerhin die Vertreter derjenigen in den Verwaltungen, die die Arbeit machen. Das will ich einmal ganz klar feststellen.
Ich denke, die haben auch ein Recht darauf, ordentlich behandelt zu werden. Ich hätte schon erwartet, dass Sie als Vertreterin des Hauses, als oberste Spitze nicht einen stellvertretenden Abteilungsleiter, gleichzusetzen mit einem Referatsleiter, zu den Leuten schicken, der mit den Leuten verhandeln soll, die letztlich die erste Vertretung der Belegschaft sind, sondern dass Sie das selbst machen. Das muss ich an dieser Stelle schon einmal sagen.
Im Übrigen glaube ich schon, dass mich der Eindruck nicht getäuscht hat, dass der Hauptpersonalrat und die Personalvertretung insgesamt in das gesamte Verfahren relativ stiefmütterlich oder halbherzig einbezogen worden sind. Ich glaube schon, dass aus Ihrer Sicht viel mehr möglich gewesen wäre. Offensichtlich wollte das aber niemand in dem Haus. So haben wir jetzt die Situation, wie sie sich jetzt darbietet.
Ich glaube, Sie werden um eine Beantwortung der Frage, was wir mit den Leuten machen, die jetzt vor Gericht ziehen, nicht umhinkommen. Mit dieser Frage müssen Sie sich befassen. Es wäre schön, wenn Sie darauf noch eine Antwort hätten. Ich glaube aber, dass Sie die Antwort heute nicht werden geben können.
Frau Dr. Hüskens.
Was ich glaube, spielt hier überhaupt keine Rolle, Frau Dr. Hüskens.
Ich bin in der vierten Legislaturperiode und habe eine Landesregierung vor mir, die eine Forststrukturreform durchziehen will, ohne die Personalräte ordentlich einzubeziehen. Das ist der Fakt, den ich hier vertrete, und das ist die Tatsache, die wir hier feststellen müssen, Frau Dr. Hüskens.
Weitere Anfragen beantworte ich gern.
Herr Minister, Sie haben das Wort „Familienfreundlichkeit“ so oft verwendet, dass ich fast glauben kann, es ist wirklich ein familienfreundliches Gesetz. Nun habe ich mich auch etwas damit beschäftigt und festgestellt, dass diejenigen, die angehört worden sind, zwar festgestellt haben, dass es durchaus ein Anfang ist, den man hier machen kann, aber sie haben auch festgestellt, dass wenig Verpflichtungen in dem Gesetz enthalten sind und eigentlich nur das geregelt werden soll, was entweder schon üblich ist, schon geregelt ist oder schon in anderen Gesetzen steht. - Wie stehen Sie zu dieser Bewertung?
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass die Öffentlichkeit der Reform zustimmend gegenüberstehe. Sie haben insbesondere die Bediensteten in der Forstverwaltung genannt. Sie haben Außenstehende genannt, die dieses Werk sogar als „revolutionär“ - das haben Sie einmal in einer Ausschusssitzung gesagt - bezeichnet haben.
Wie erklären Sie sich dann, dass von den 37 in diesem Saal Angehörten gerade einmal drei Institutionen - wenn ich mich recht erinnere - für diese Reform waren? Erklären Sie sich das vielleicht damit, dass sich diejenigen - auch das haben Sie in einer Ausschusssitzung gesagt -, die hier angehört wurden, offensichtlich nicht richtig mit der Thematik beschäftigt hätten?
Voller Erwartung schauen alle nach vorn. - Meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP! Wie Sie wissen, bin ich seit 15 Jahren im Landtag. Ich kann mich nicht darin erinnern, dass im Landtag ein Vorhaben einer Landesregierung bei den Betroffenen und bei wissenschaftlichen Experten, die angehört worden sind, so kontrovers, so umstritten gewesen ist und so ablehnend diskutiert wurde wie diese Forststrukturreform.
Nach wie vor bleiben die tatsächlichen Gründe für diese Reform allerdings völlig im Dunklen. Nicht im Dunklen bleibt indes die Tatsache, dass diese Reform weder für die nachhaltige Waldbewirtschaftung noch für die Privatwaldbetreuung noch für die Umweltbildung noch für den Fiskus und offensichtlich erst recht nicht für die Beschäftigten von Vorteil ist. Die eigentliche Begründung der Landesregierung, mit dieser Reform Kosten zu sparen, erweist sich nach wie vor, auch nach den vielen Debatten, die wir geführt haben, als ein Traumgespinst.
Spätestens nach den Anhörungen im Landtag hätten bei der Ministerin die Alarmglocken läuten müssen. Spätestens nach der Sitzung des Finanzausschusses und der Feststellung des Präsidenten des Landesrechnungshofes, kein einziges der dem Rechnungshof vorliegenden Papiere weise nach, dass die Reform den erwarteten Einsparungseffekt bringe, hätte die Notbremse gezogen werden müssen.
Nein, das alles war für die Landesregierung noch lange kein Grund, die logische Konsequenz aus all dem zu ziehen. Im Gegenteil, die Sturheit, ich möchte fast sagen - das ist bestimmt ein Begriff, der das Haus erschreckt - die Besessenheit, mit der sie an dem Vorhaben festhält, ist erschreckend. Es stellt sich automatisch die Frage: Was treibt sie dazu? - Für mich ist die Frage auch nach den vielen Ausschusssitzungen, nach Anhörungen und Anfragen heute offener denn je.
Frau Wernicke hat die Neutralität der Gutachter, die am Anfang in diese Geschichte eingespannt waren, angesprochen. Ich hatte in der Veranstaltung im AMO den Eindruck, dass sie so neutral nicht gewesen sind. Aber sie waren doch so neutral, dass sie nur ein Wirtschaftsjahr als Grundlage für die Berechnungen in ihrem Gut
achten herangezogen haben. Das war dann sehr neutral, um nicht zu sagen unseriös.
Meine Damen und Herren! Im Juli bei der Einbringung der Novelle zum Landeswaldgesetz hatte ich noch gehofft, dass dieser Gesetzentwurf irgendwann der Diskontinuität zum Opfer fällt, damit die Landesregierung ohne Gesichtsverlust aus diesem aberwitzigen Abenteuer herauskommt. Meine Hoffnungen sind leider zerschlagen worden. Die Ergebnisse der Beratungen haben mich eines Besseren belehrt.
Ich rechne es Herrn Hauser hoch an, dass er uns unterstützt hat, als wir eine Anhörung im Ausschuss gefordert haben, die von den anderen Kolleginnen und Kollegen nicht gewollt war. Das wollen wir an dieser Stelle feststellen. Als es, wie gesagt, darum ging, diese Anhörung durchzuführen, hatten wir noch Ihre Unterstützung. Für uns war es allerdings unerträglich, wie die Regierungsfraktionen im Nachhinein mit den Ergebnissen dieser Anhörung umgegangen sind.
Das war eine Totalverweigerung, die Ergebnisse anzuerkennen. Es war ein Ignorieren der öffentlichen Meinung auf höchstem Niveau. Das war die Arroganz der Regierenden. Frau Wernicke ging sogar so weit - ich habe es vorhin in meiner Frage an Sie schon einmal formuliert -, dass sie zu dem Schluss kam, dass die meisten, die hier aufgetreten seien, - Frau Wernicke, ich sage das jetzt überhöht - sich gar nicht mir der Materie beschäftigt hätten; Unwissen hätte bei den Angehörten vielfach die Regie geführt.
Erschreckend ist für mich, wie Abgeordnete der Koalition, die die Anhörung genauso verfolgt haben wie wir, die Opposition, die dieselben Argumente gegen die Reform gehört haben, genauso wie wir, die die Feststellung des Präsidenten des Landesrechnungshofs in der Finanzausschusssitzung gehört haben, genauso wie wir, trotzdem mit ruhigem Gewissen - das Gefühl hatte ich heute, als Herr Daldrup gesprochen hat - ihrer Regierung bei diesem Vorhaben folgen können. Das hat mit Koalitionsdisziplin nach meinem Empfinden nichts mehr zu tun. Das zeigt ein Maß an Hörigkeit, das ich so nie erwartet hätte. Das erschreckt mich.
Herr Landtagspräsident Professor Spotka hat vor einigen Monaten in einem viel beachteten Beitrag über die Ohnmacht und die Macht der Parlamente resümiert. Dieser Beitrag fiel mir ein, als ich versucht habe, mir das Verhalten der Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen zu erklären.
Ich komme zu der Erkenntnis, dass Teile dieses Parlaments die Botschaft nicht begriffen haben, die der Präsident mit seinem Resümee verkünden wollte. Das ist schade und traurig zugleich. Das verdrängt meine Hoffnung, dass große Teile der Politikergeneration des zweiten Jahrtausends freier, intelligenter und verantwortungsbewusster entscheiden als die Generationen vor ihnen.
Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP! Während der Anhörung zum Waldgesetz hatte ich Eindruck, dass die Redner der verschiedensten Institutionen mit Recht davon ausgegangen sind, dass ihre Argumente nicht nur stichhaltig und überzeugend waren.
Ich hatte vielmehr den Eindruck, dass sie davon überzeugt waren, dass wegen der geballten Front gegen die Reform, die sie auch aus dem Parlament heraus vernommen haben, das Parlament gar nicht umhin kommt, eine Entscheidung gegen die Reform zu treffen.
Sie glaubten tief und fest daran, dass die gewaltige Flut an Argumenten und Einsprüchen die Umsetzung der Reform unmöglich macht. Heute werden sie feststellen, dass offensichtlich andere Kriterien entscheiden, Kriterien, die weder die Betroffenen noch diejenigen, die diese Hoffnung hatten, noch wir, also die Opposition, verstehen.
Meine Damen und Herren! Beratungsresistenz ist ein schwerwiegender Fehler, der mit Vertrauensverlust und bei den politischen Parteien mit einem Verlust des Führungsanspruchs einhergehen kann. Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, noch ist es, was dieses Gesetz betrifft, nicht zu spät. Ich rufe insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der FDP auf, sich unserer Meinung anzuschließen und dieses Gesetz abzulehnen.
Ich betone noch einmal, dass es in der Geschichte dieses Landtages selten ein Gesetz gegeben hat, das auf eine so breite öffentliche Ablehnung gestoßen ist wie diese Forststrukturreform. Es gibt keine Argumente mehr, die man für diese Behauptung noch finden könnte.
Die SPD-Fraktion wird diesem Waldgesetz - um das geht es heute eigentlich - nicht zustimmen. Wir hatten in den Beratungen mehrere Vorschläge gemacht, wie wir zu einer sachlichen Diskussion kommen können. Diese Vorschläge sind von der Mehrheit abgelehnt worden. Sie haben gehört, dass wir uns streckenweise an der Beratung nicht beteiligen konnten. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz heute ab. Wir haben trotzdem einen Änderungsantrag eingebracht und bitten Sie, ihn zu unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, wenn Sie gestatten, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Die Umsetzung der europäischen Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Landesrecht ist überfällig, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Die Bundesländer tun sich offensichtlich schwer damit, diese Richtlinie der EU umzusetzen. Unsere Recherche über bereits geltende Umweltinformationsgesetze in den Ländern ist entsprechend mager ausgefallen. Es gibt jedoch vier Bundesländer, die im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes den Zugang der Bevölkerung zu Informationen der öffentlichen Hand bürgerfreundlich und transparent geregelt haben.
Dass die Landesregierung den Entwurf des Umweltinformationsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode in
den Landtag einbringt, begrüßen wir. Wir haben als Fraktion bereits daran gedacht, selbst die Initiative zu ergreifen, haben aber nach der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Peter Oleikiewitz davon abgesehen. Wir hoffen, dass die Beratungen zügig vorankommen und das Gesetz spätestens im Februar 2006 verabschiedet wird. Bis dahin ist aber noch ein ganzes Stück Arbeit zu leisten.
Die Richtlinie 2003/4/EG sowie die nationalen Umweltinformationsgesetze setzten die Vorgaben der AarhusKonvention in Gemeinschafts- und nationales Recht um. Im Gegensatz zum bisherigen Umweltinformationsgesetz kann man nun von einer Bringschuld der Behörden sprechen. Die Behörden müssen also zukünftig selbst aktiv Informationen verbreiten, welches für viele Bereiche die Anwendung des Geoinformationssystems nahe legt.
Von der Informationspflicht sollen alle Bereiche erfasst sein, die den Zustand von Luft, Wasser, Boden, der natürlichen Lebensräume sowie die Artenvielfalt inklusive ihrer Bestandteile betreffen.
Als ich den Gesetzentwurf der Landesregierung das erste Mal in den Händen hielt, war ich erstaunt darüber, wie wenig Paragrafen das Gesetz umfasst. Nun ja, die Anzahl der Paragrafen sagt noch nichts über die Qualität eines Gesetzes aus.
Mir ist aber recht bald § 1 Abs. 3 ins Auge gestochen, und da wurde mir schon klar, dass die Umsetzung gesetzestechnisch eher halbherzig erfolgen soll. In diesem Absatz 3 wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Bundes mit Ausnahme einzelner Paragrafen Anwendung finden. Man kann das sicherlich so machen, nur halte ich es, was die Lesbarkeit einzelner Gesetze angeht, für eher bürgerunfreundlich.
Auch scheint die Landesregierung an dem Gestaltungsspielraum wenig Interesse zu haben. Für mich etwas verwunderlich, wenn ich an die Zeit vor 1990 und die noch heute unübersehbaren Auswirkungen denke. Die Gesetzesmaterie bedarf insgesamt keines besonders großen Umfangs an Paragrafen, sodass die Übernahme der fehlenden Passagen aus dem Bundesgesetz mühelos möglich sein sollte. Wir sollten uns im Rahmen der Gesetzesberatung dazu verständigen und eigene Gestaltungsspielräume ausloten.
Bezüglich der beabsichtigten Nichtübernahme des § 11 aus dem Bundesgesetz möchte ich erhebliche Bedenken anmelden. Zum einen, weil ich die regelmäßige Erarbeitung eines Umweltzustandsberichtes auf Landesebene für sinnvoll erachte, insbesondere vor dem Hintergrund unserer Vergangenheit.
Zum anderen, weil sich nach der EU-Richtlinie unter Artikel 7 die Verpflichtung zur regelmäßigen Erarbeitung eines Umweltzustandsberichtes ergeben dürfte. So wird in Absatz 3 gefordert, dass in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als vier Jahren nationale und gegebenenfalls regionale bzw. lokale Umweltzustandsberichte veröffentlicht werden.
Auf wen soll diese regionale Forderung denn zutreffen, wenn nicht auf Deutschland mit seiner föderalen Struktur und der damit verbundenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern? Die Landesregierung stellt in der Gesetzesbegründung selbst heraus, dass die landesrechtlichen Regelungen aufgrund mangelnder verfas
sungsrechtlicher Kompetenzen des Bundes erforderlich sind.
Inwieweit die im Rahmen der geplanten Föderalismusreform vorgesehene Kompetenzerweiterung des Bundes im Umweltbereich dem entgegenwirkt, können wir heute noch nicht absehen. Dies kann auch nicht Gegenstand bei der Entscheidungsfindung sein, denn wir wissen nicht, wann die Reform kommt und welche konkreten Festlegungen sie beinhaltet.
Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass wir einen Umweltbericht unter einer rot-grünen Landesregierung auch schon mal hatten. Wir werden also im Umweltausschuss dafür eintreten, dass Sachsen-Anhalt seinen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Gemeinschaft nachkommt. Der Überweisung des Gesetzentwurfes stimmen wir zu.
Herr Minister, Ihre Ausführungen zu Ihrer Erklärung im Mai dieses Jahres haben mich jetzt etwas verwirrt. Die Bürgerinitiative hatte Ihre Anregung im Frühjahr so aufgefasst, dass sie noch ein Angebot einreichen kann. Das hat sie am 15. September 2005 auch gemacht, wie wir eben gehört haben.
Sie sagten soeben: Das Bieterverfahren war im Jahr 2003 abgeschlossen. Wie können Sie jetzt erklären, dass Sie diese Anregung im Mai gegeben haben? - Sie haben soeben versucht, es aus Ihrer Sicht zu sagen. Die Bürgerinitiative hat es aber anders aufgefasst. Sie wussten möglicherweise, dass die Bürgerinitiative ein Angebot abgeben wird. Warum haben Sie der Bürgerinitiative nicht signalisiert, dass es keinen Sinn mehr hat, ein solches Angebot abzugeben?
Ich hätte noch eine andere Frage. Die Beantwortung der ersten Frage ist für mich nicht ganz klar gewesen. Es wird aus Ihrem Hause gesagt: Klarheit und Wahrheit waren gegeben.
Aber eine andere Frage, Herr Minister: Sie haben dieses Gelände an das Bieterkonsortium verkauft, obwohl noch ein Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben dieser Firma läuft, das, wie wir wissen, noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zumindest gehe ich davon aus. Was passiert eigentlich, wenn dieses Genehmigungsver
fahren beim Landesverwaltungsamt für dieses Bieterkonsortium negativ ausgeht? Gibt es Hinweise darauf, wie die Firma mit dem Gelände, das sie vom Land gekauft hat, umgehen wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allen Dingen Vertreter der Koalitionsfraktionen, die noch die Zeit gefunden haben, der Debatte zuzuhören! Sehr geehrte Frau Wernicke, es ist nicht zu überhören und lässt sich offensichtlich nicht verheimlichen, dass wir uns im Wahlkampf befinden. So habe ich auch weite Teile der Regierungserklärung von Frau Wernicke auffassen müssen,
abgesehen von den wenigen rein fachlichen Passagen ihrer Rede.
Ich möchte feststellen - Herr Krause hat das auch schon gesagt -, dass das, was Frau Wernicke hier gesagt hat, in einigen Fällen recht starker Tobak gewesen ist. Man hat manchmal den Eindruck gehabt, sie wäre in den letzten 15 Jahren nicht in Sachsen-Anhalt gewesen, sondern irgendwo in Timbuktu, jedenfalls irgendwo,
wo die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt keine Rolle gespielt hat.
Sie wiederholen gebetsmühlenartig Sprüche wie: „Die heutige Landesregierung hat ein schweres Erbe rotgrüner Landespolitik übernommen“ oder: „Das, was RotGrün beim Bund hinterlässt, wird für die nachfolgende Regierung eine ebenso schwere Last werden“.
Sie, meine Damen und Herren, wiederholen das ständig - erfreuen Sie sich noch eine Weile an den Sprüchen; die Freude wird Ihnen bald vergehen -,
besser werden die Sprüche dadurch nicht und richtiger werden sie dadurch erst recht nicht.
Frau Wernicke, mich ärgert aber insbesondere - das ist einfach kein Spaß mehr; das ist geeignet, Stimmungen gegen die Demokratie zu erzeugen - der Umstand, dass Sie hier das unsägliche Wort „Bauernbefreiung“ von Herrn Sonnleitner wiederholt haben.
Dass Sie sich diese Äußerung zu Eigen machen, erschüttert mich schon etwas. Ich frage mich, ob Sie überhaupt wissen, was dieser Begriff bedeutet. Wir haben einmal nachgeschaut und die historische Definition dieses Begriffs gefunden. Ich darf zitieren:
„Die Bauernbefreiung bezeichnet die allmähliche Auflösung der persönlichen Verpflichtungen von Bauern gegenüber ihren Grundherren im 18. und 19. Jahrhundert. In Preußen geschah das durch die Reformen von Heinrich Friedrich Karl Freiherr von Stein und Karl August Fürst von Hardenberg von 1807 und 1811.“
Ich jedenfalls, meine Damen und Herren von der Koalition, habe in den letzten 15 Jahren in unserem Land keine geknechteten Bauern erlebt, keine Bauern, die nicht selbstbewusst mit den Anforderungen der aktuellen Entwicklungen in der Landwirtschaft umgehen. Ich habe Bauern erlebt, die in ihren Berufsvertretungen, in ihrer Arbeit mit sehr viel Engagement, Augenmaß und Sachlichkeit für ihre Interessen streiten.
Wer, meine Damen und Herren, versucht nicht, im Rahmen der geltenden Gesetze das Maximale für sich herauszuholen? - Das ist doch völlig unabhängig von der Farbe der Regierung. Dass dabei natürlich auch die Politik ab und zu ihr Fett abbekommt und insbesondere Frau Künast öfter im Feuer der Kritik steht, ist doch auch nur natürlich. Auch das gehört zur Demokratie.
Ich kenne im Übrigen nur wenige Bereiche in unserer Gesellschaft, in denen alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Dafür sind die Probleme, die auch das Ergebnis einer Politik nach dem Motto „Warum nicht aus dem Vollen schöpfen? Über die Zukunft reden wir später!“ sind, zu gewaltig. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Die Probleme sind nicht erst im Jahr 1998 mit der Übernahme der Bundesregierung durch die SPD entstanden. Auch und vor allem CDU-geführte Bundesregierungen haben kräftig zugelangt. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die 16 Jahre der Regierung Kohl.
Also, liebe Frau Wernicke und verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, Herr Kehl: Immer schön auf dem Teppich bleiben. Es wird in unserem Land und auf der Bundesebene zukünftig genug Probleme geben, die wir nur gemeinsam lösen können. In dem Stil, wie die Regierungserklärung hier gestrickt war, funktioniert das allerdings nicht.
Frau Wernicke, Sie haben heute vor allem über die Landwirtschaft berichtet. Der Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums ist aber etwas größer, etwas weiter. Sie haben wichtige Themenfelder nur gestreift. Ich werde einige davon in meiner Rede noch einmal aufgreifen.
Frau Wernicke hat in ihrer Rede unseren Fraktionsvorsitzenden Herrn Bullerjahn im Zusammenhang mit dem
Thema Forststrukturreform angesprochen. Sie kennen unsere Meinung zu der geplanten Reform: Die SPD ist wie die PDS für die Erhaltung des Einheitsforstamtes.
Die SPD wehrt sich nicht gegen Personalumsetzungen in allen Bereichen der Landesverwaltung - keineswegs -; aber nur dann nicht, wenn damit auch Kosten gespart werden. Das sehe ich allerdings bei der geplanten Reform nicht, überhaupt nicht. Da kann man das Personalkarussell gar nicht so schnell drehen lassen.
Wir haben etwas dagegen, wenn der Wald zum Wirtschaftsgut verkommt, bewährte Strukturen zerstört und Synergieeffekte aufgelöst werden, und das Ganze offensichtlich auch noch mehr kosten soll. Ich habe mir sagen lassen, dass die Reform ungefähr 3 Millionen € mehr kostet als geplant.
Frau Wernicke, wir sind an der Seite derjenigen, die sachlich mit der Reform umgehen. Wir sind an der Seite derjenigen, die berechtigt Kritik üben. Wir sind an der Seite der Berufsverbände und der Initiativen, die eigene Konzepte für eine Verbesserung der Arbeit in diesem Bereich vorgelegt haben.
Frau Wernicke, Sie haben zu Beginn Ihrer Regierungserklärung von dem schweren Erbe gesprochen, welches Sie im Jahr 2002 angetreten haben. Zum Schluss Ihrer Regierungserklärung stellten Sie fest, dass die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt eine Spitzenposition einnimmt. Das hat sie allerdings auch schon vor dreieinhalb Jahren getan.
Auch vor dreieinhalb Jahren, als Sie die Regierung übernommen haben, hatte die Landwirtschaft in SachsenAnhalt eine Spitzenposition im Vergleich der bundesdeutschen Länder. Es ist deshalb unlauter, hier so zu tun, als wenn in acht Jahren sozialdemokratischer Regierungszeit alles zusammengebrochen wäre.
Sie haben im Jahr 2002 ein Ressort übernommen, das zukunftsfähig strukturiert war und Antworten auf die drängenden Fragen der Zukunft parat hatte. Sie haben die erfolgreiche, bei den Landwirten des Landes und den Berufsverbänden anerkannte Landwirtschaftspolitik Ihres Vorgängers Herrn Keller in vielen Bereichen fortgesetzt.
In anderen Bereichen haben Sie - um es einmal vorsichtig zu sagen - versagt und das Land um Jahre zurückgeworfen. Ich denke hierbei nur - um ein Beispiel zu nennen - an die Unfähigkeit der Landesregierung, die verwaltungsinternen Probleme bei der Umsetzung des Programms Locale zu lösen. Locale war genau das, was die Europäische Union mit der Neuausrichtung der EUStrukturfonds ab dem Jahr 2007 umsetzen will: einen ressortübergreifenden und integrierten Ansatz.
Meine Damen und Herren! Das ist nicht das Einzige, was ich anmerken werde. Lassen Sie mich einige Bemerkungen zur Landwirtschaft generell machen.
In der Tat: Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen 15 Jahren, gemessen am nationalen und am europäischen Maßstab, zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftszweig entwickelt. Sowohl die vorzüglichen Standortbedingungen als auch die erheb
lich größeren Betriebseinheiten, aber vor allen Dingen das Engagement der Landwirte selbst sind dafür die eigentlichen Gründe. Das hat erst einmal relativ wenig mit Politik zu tun.
Aber trotz dieser günstigen Ausgangsbedingungen waren die Landwirte in der Vergangenheit - sie werden es auch in der Zukunft sein - auf die Unterstützung, auf die Hilfe von Politik und Staat angewiesen. Das hat mit der besonderen Verantwortung der Landwirte für die Pflege und die Erhaltung unserer Kulturlandschaft zu tun. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Landwirte mit vielen landwirtschaftlichen Produkten infolge einer recht zweifelhaften Preispolitik des Handels nicht das erwirtschaften, was sie letztlich zum Überleben brauchen.
Abgesehen von der unsinnigen Behauptung, die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum werde von Rot-Grün gefährdet, Frau Wernicke, haben EU, Bund und Land in den vergangenen 15 Jahren erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um den landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen, unter anderem ihre Eigenkapitalschwäche zu überwinden.
Dass die Steuern auf Agrardiesel insbesondere aufgrund der aktuellen Entwicklung des Ölpreises eine Revision erfordern, liegt nahe. Wir dürfen in diesem Zusammenhang aber nicht vergessen - Stichwort nachwachsende Rohstoffe -, dass die Landwirte auch die Möglichkeit haben, mehr als vielleicht bisher auf Pflanzenöl und Biodiesel umzusteigen. Im Übrigen halte ich Ihre Haltung zum Agrardiesel angesichts der Äußerung von Herrn Bleser, der sagte: Wir sehen derzeit keinen Spielraum, die Agrardieselverbilligung durchzusetzen, für wenig überzeugend.
Insgesamt - das möchte ich hier ausdrücklich festhalten - ist die Entwicklung der Landwirtschaft in unserem Land erfolgreich verlaufen. Deshalb gilt unsere besondere Hochachtung allen in der Landwirtschaft Beschäftigten.
Dies ist allerdings kein Grund, sich zurückzulehnen und zufrieden zu sein.
Schauen wir uns den Zeitraum von 2002 bis 2005 einmal an. Dann stellen wir, wenn man sich die Agrarberichte und die statistischen Erhebungen anschaut, fest, dass das Ziel, mit dem die CDU-FDP-Koalition angetreten ist, nämlich Arbeitsplätze zu schaffen, zumindest Arbeitsplätze zu erhalten, in diesem Bereich nicht ganz funktioniert hat.
Wir haben in der Zeit zwischen 2002 und 2004 im landwirtschaftlichen Bereich einen Rückgang um 341 Arbeitsplätze zu verzeichnen. Über den Rückgang der Viehbestände, was letztlich auch etwas mit Arbeitsplätzen zu tun hat, hat bereits Herr Krause hier ausgeführt.
Frau Wernicke, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung das Veredlungsprogramm hervorgehoben und dabei die Erhöhung der Grünlandprämie in den Mittelpunkt gestellt. Es gab im parlamentarischen Raum Einigkeit darüber, dass die Grünlandprämie erhöht werden muss. Es gab auch eine Studie zur Perspektive der Gründlandnutzung, deren Ergebnisse auch wir im Ausschuss diskutiert haben. Ich muss Ihnen vorwerfen, dass Sie diese Ergebnisse während Ihrer Arbeit relativ schnell haben unter den Tisch fallen lassen. Die Zahlen belegen, dass durch Ihr Veredlungsprogramm wenig passiert ist.
Meine Damen und Herren! In der Regierungserklärung wurde auch auf die Schweinehaltungsverordnung eingegangen, die zurzeit von der CDU im Bundesrat blockiert wird, weil die CDU-regierten Länder - auch Frau Wernicke - der Meinung sind, dass hierbei europäisches Recht im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt werden muss, wie sie in anderen Bereichen für eine 1:1-Umsetzung eintreten, wenngleich man wissen muss, dass diese Formel ein Kompromiss zwischen den europäischen Ländern ist, also zwischen Ländern, die zum Teil katastrophale Umwelt -, Natur- und landwirtschaftliche Bedingungen haben, als auch zwischen den Ländern, die gute oder hervorragende Bedingungen haben.
Nun zur Schweinehaltung. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Schweinehaltungsverordnung - auch heute sind Sie nicht näher auf die Inhalte dieser Verordnung eingegangen; das wäre einmal interessant gewesen - ist bisher nicht erfolgt. Deshalb will ich das nachholen.
Frau Wernicke, worum geht es also im Kern bei dieser Verordnung? - Es geht darum, dass diese Richtlinie vorschreibt, dass pro Mastschwein ab einer bestimmten Masse - nehmen wir einmal 100 kg - eine bestimmte Fläche vorzusehen ist, auf der das Schwein lebt, gehalten wird. Dafür habe ich eine Karte mitgebracht. Zum Beispiel für ein Schwein mit einem Gewicht von 100 kg sieht die 1:1-Verordnung eine Fläche von 0,6 m² vor.
Übrigens hat die Bundesregierung gesagt: Wir haben den Tierschutz in der Verfassung, im Grundgesetz. Wir wollen den Schweinen ein bisschen mehr Raum geben. Wir plädieren mindestens für 1 m². - Das finde ich gut, vor allen Dingen im Interesse des Tierschutzes.
Nun, Frau Wernicke möchte 0,6 m² für ein 100-kgSchwein. Ich habe hier eine Karte von Sachsen-Anhalt, die 0,6 m² groß ist.
Wie die Schweine dann aussehen, wenn sie auf diesen 0,6 m² leben müssen, sehen Sie auf diesem Foto.
Ich denke, das musste auch einmal anschaulich gemacht werden, damit wir wissen, wovon wir reden, wenn wir von Schweinehaltung sprechen.
Weg von der Schweinerei, meine Damen und Herren.
Frau Wernicke, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung den Druck auf die Preise für Ökoprodukte beklagt und den an angestrebten Marktanteil von 20 % als Fantasterei abgestempelt. Widersprüchlicher kann eine Aussage nicht sein, denke ich.
Vor zehn Jahren war der ökologische Landbau eine Marktnische, vorrangig in der Umgebung großer Zentren und getragen von meist kleineren Betrieben, die durch hohe Preise und Selbstvermarktung hauptsächlich die Klientel Besserverdienender bedienen mussten, um damit ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Heute finden sich die Produkte von Ökobetrieben schon in den Discountmärkten. 1 l Milch zum Beispiel, der vielleicht 20 Cent teurer ist als konventionell erzeugte Milch, wird durchaus gekauft, auch von Leuten, die nicht eine solch dicke Börse haben wie manche andere.
Betrachtet man allerdings die Dumpinglohnvorstellungen Ihrer Kanzlerkandidatin, so muss man in der Tat schwarz sehen;
denn dann werden 20 Cent teurere Milchprodukte sicherlich nicht mehr gekauft werden können.
- Meine Damen und Herren, regen Sie sich doch nicht so auf!
Das musste der Gerechtigkeit halber auch mal einfließen.
Meine Damen und Herren! Ein großes Defizit in unserem Land besteht ohne Zweifel auch noch hinsichtlich der Einbindung der Primärproduktion in die Wertschöpfungsketten. Von der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird auch in Zukunft kein nennenswerter Zuwachs an Arbeitsplätzen zu erwarten sein. Vielmehr muss es uns gelingen, die Verarbeitungsstufen im Land stärker zu etablieren.
Um das zu erreichen, müssen Vermarktungsstrukturen aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist der Landesmarketinggesellschaft besondere Bedeutung beizumessen. Der finanzielle Streit um die Ausstattung der Agrarmarketinggesellschaft, den wir jedes Jahr während der Haushaltsdiskussion erleben, zeigt, dass Frau Wernicke manchmal eben nur durch die geballte Front aller Fraktionen dazu bewegt werden kann, für die Agrarmarketinggesellschaft mehr Geld einzustellen,
wie das in den vergangenen Haushaltsdebatten der Fall gewesen ist.
Stichwort landwirtschaftliche Fakultät der Uni Halle. Das ist heute überhaupt noch nicht Thema gewesen. Was uns betrifft, ist klar, dass die älteste deutsche Agrarfakultät als wesentlicher Garant für die Ausbildung und die Forschung im Bereich der Landwirtschaft, der Züchtungsforschung, aber auch für die nachhaltige Entwicklung im Agrarbereich und im Umweltbereich nach wie vor von erheblicher Bedeutung ist. Aus diesem Grunde glauben wir, dass sie in ihrer Grundstruktur unbedingt erhalten bleiben muss.
Zum Beispiel der geplante Wegfall des Lehrstuhls Umwelt- und Agrarpolitik ist aus unserer Sicht geradezu absurd, wenn man darüber nachdenkt, wie oft Politiker, insbesondere von Ihrer Seite, die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Zukunftsfähigkeit“ im Munde führen. Ein nachhaltiges Engagement in der Frage dieser Fakultät seitens der Ministerin habe ich in den letzten Jahren - vielleicht habe ich es überhört - eher nicht wahrgenommen.
Da vermisse ich den entsprechenden Einfluss. Da Sie selbst auch an dieser Universität studiert haben, Frau
Wernicke, wäre es, denke ich, angemessen gewesen, wenn Sie sich an entsprechender Stelle öffentlich etwas deutlicher eingemischt hätten. - Ich kürze etwas, weil ich sonst nicht fertig werde.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in den vergangenen drei Jahren oft genug - zu oft - Kritik an der Bundesregierung hinsichtlich der Agrarpolitik geübt. Erst seitdem auf Bundesebene vorgezogene Neuwahlen in Aussicht gestellt worden sind, hält sie sich etwas zurück. Man erkennt jetzt auf einmal: Wenn wir selbst in die Verantwortung kommen, können wir möglicherweise auch nicht viel mehr machen als diese Bundesregierung, nämlich europäisches Recht umsetzen, europäische Richtlinien umsetzen.
Deswegen, glaube ich, ist es an dieser Stelle in Ihren Reihen etwas ruhiger geworden. Vielleicht tritt auch ein kleines Umdenken ein. Das kann man noch nicht sagen. Aber ich glaube, Sie werden rechtzeitig erkennen, welche Spielräume vor allem die Landespolitik in diesem Bereich hat.
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Die unternehmerische Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt hat eine Zukunft. 100-prozentig gebe ich Ihnen darin Recht, Frau Wernicke. Sie hat aber nicht deswegen eine Zukunft, weil Sie während der letzten dreieinhalb Jahre regiert haben, und erst recht nicht, weil Sie einen Wechsel in Berlin wünschen.
Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt hat eine Zukunft, weil die Landwirte in Sachsen-Anhalt nicht nur über günstige Standort- und Produktionsbedingungen verfügen, nicht nur weil die Landwirte in Sachsen-Anhalt über Generationen viel Erfahrung und viel Wissen angehäuft haben. Sie hat auch nicht nur deswegen eine Zukunft, weil die Landwirte in Sachsen-Anhalt früher aufstehen, wie Sie gesagt haben, wobei Sie nicht unterschieden haben, ob nun die Ökolandwirte oder die konservativen Landwirte früher aufstehen.
Sie stehen jedenfalls früher auf.
Aber die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt hat deswegen eine Zukunft, weil ab 2006 in Sachsen-Anhalt wieder ein sozialdemokratischer Landwirtschaftsminister
die Geschicke des Landes führen wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Aussprache zur Großen Anfrage für die letzte Sitzung in diesem Halbjahr beantragt, weil wir angenommen hatten, dass zu diesem Zeitpunkt Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen der Strukturfonds bestehen würde. Leider ist das nicht so. Wir mussten in den letzten Wochen erleben, wie nationale Interessen einen solchen Kompromiss verhindert haben.
Ich will nicht weiter darauf eingehen, darf aber feststellen, dass sich mir die Rolle Sachsen-Anhalts in diesem Prozess und die konkrete Position in dieser Diskussion auch nach der Beantwortung der Großen Anfrage noch nicht so richtig erschlossen haben. Vielleicht sagt Frau Wernicke in ihrem Beitrag dazu Erhellendes. Meine Unsicherheit schließt die Frage ein, ob die im Jahr 2002 beschlossene Agrarreform nach Meinung der Landesregierung wieder aufgemacht werden soll oder ob alles so bleiben soll. Darauf kann Frau Wernicke dann eingehen.