Andreas Schmalfuß

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Die Mehrheit der Lausitzer befürwortet die Braunkohlenverstromung in der Region! Das hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa in einer repräsentativen Umfrage im vergangenen Jahr festgestellt.
Demnach stimmten zwei von drei Befragten der Aussage zu, dass „zur Sicherung der langfristigen zuverlässigen und kostengünstigen Versorgung mit Energie die Erweiterung des Braunkohlentagebaus in der Lausitz notwendig“ ist. Von den Anhängern der Linkspartei stimmten im
Übrigen sogar 73 % zu. Die Frage, ob es richtig sei, nach den Kernkraftwerken auch noch die Kohlekraftwerke abzuschalten, beantworten fast neun von zehn Befragten mit Nein.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der vorliegende Antrag der Linken mit seiner Forderung, aus der Braunkohlenförderung auszusteigen, in eine völlig falsche Richtung geht.
Dennoch möchte ich auf einzelne Punkte eingehen. Sie fordern in Ihrem Antrag im Wesentlichen ein mehrjähri
ges Forschungsprogramm, welches verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet. Wir sind jedoch der Meinung, dass reale Technologien erforscht werden sollten, anstatt Planspiele zu veranstalten. Beispielsweise mit dem Deutschen Zentrum für Vergasungstechnik oder dem Deutschen EnergieRohstoff-Zentrum haben wir bereits hervorragende Forschung auf diesem Gebiet an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, die sich mit echten Lösungen beschäftigt und den Freistaat tatsächlich weiter voranbringt.
Sie kritisieren in Ihrem Antrag, dass „abstrakte Schlagworte“ wie „Tourismus“ als Lösungsvorschläge genannt werden. Wir halten das Thema für alles andere als abstrakt, wenn es darum geht, die Abhängigkeit der Lausitz von der Braunkohle zu verringern. Es ist der von uns auf den Weg gebrachten Tourismusstrategie Sachsen 2020 zu verdanken, dass der Tourismusverband Lausitzer Seenland über die Ländergrenze Sachsens hinaus arbeitet und überregional wettbewerbsfähige touristische Ziele entstehen.
Von den großartigen Ergebnissen haben sich mein Kollege Torsten Herbst und Staatssekretär Hartmut Fiedler erst in der vergangenen Woche vor Ort am Geierswalder sowie am Bärwalder See und an der Krabat-Mühle in Schwarzkollm überzeugen können.
Die Krabat-Mühle ist dabei auch ein gutes Beispiel dafür, dass die unter III.8 geforderte Untersuchung der kulturellen Potenziale schlichtweg obsolet ist. Der Freistaat
Sachsen fördert bereits herausragende kulturelle Angebote. Darüber hinaus empfehle ich Ihnen einen Blick auf die Homepage des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien zu werfen.
Außerdem fordern Sie im Punkt III.3 mehr finanzielle Hilfen. Allerdings unterstützt das FDP-geführte Wirtschaftsministerium bereits gezielt KMU in der Lausitz mit GRW-Mitteln, um insbesondere das produzierende Gewerbe in seiner Effizienz zu verbessern.
Wir waren es auch, die als Fraktion die Digitale Offensive Sachsen in den aktuellen Doppelhaushalt eingebracht haben. Dadurch profitiert insbesondere der Landkreis Görlitz vom zwingend notwendigen Breitbandausbau. Wir praktizieren echte wirtschaftliche Unterstützung, während Sie noch in Ihrem Antrag darüber nachdenken.
Um noch einmal auf die anfangs erwähnte Forsa-Umfrage zurückzukommen: Als allgegenwärtiges Problem sieht jeder zweite Bewohner der Lausitz den Arbeitsmarkt. An dieser Stelle setzen wir an. Wir als FDP wollen den Menschen in Sachsen Arbeit geben und unsere Wirtschaft stärken, anstatt unsinnige Planspiele, die niemandem etwas bringen, zu finanzieren. Wir stehen für vernünftige Lösungen in der Lausitz.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde auch meine Rede zu Protokoll geben und danke Herrn Binus und seinen Mitarbeitern für die angenehme Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren.
Nachdem sich der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Jahresbericht 2013 befasst hat, liegt er nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor.
Bedanken möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof dafür, dass er der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Davon ausgenommen sind natürlich die einzelnen Beiträge des dargestellten Prüfergebnisses. Aber diese werden, wie in den vergangenen Jahren, in den jeweiligen Ressorts und in den Reihen der Regierungskoalition zum Anlass genommen, den Anmerkungen des Rechnungshofes nachzugehen und, wenn notwendig, Regierungshandeln zu korrigieren.
Es ist auch der ständigen Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes zu verdanken, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Ressorts und den sächsischen Kommunen so sorgsam umgegangen wird, wie es das Ziel einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen vorgibt. Auch dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Binus, stellvertretend für den Sächsischen Rechnungshof, danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir in der heutigen vorletzten Sitzung des Hohen Hauses noch einmal Danke zu sagen. Wir haben in dieser Legislaturperiode Großes erreicht: Wir haben ein Neuverschuldungsverbot in die Sächsische Verfassung aufgenommen. Für diese große Leistung möchte ich mich bei allen Verhandlungspartnern, bei Herrn Dulig und Herrn Panter von der SPD, bei Frau Hermenau und Frau Jähnigen von den
GRÜNEN, aber auch bei Herrn Scheel und Herrn Bartl von der Linksfraktion und natürlich Herrn Schiemann und Jens Michel von der CDU-Fraktion bedanken. Über alle ideologischen Grenzen hinweg haben wir ein Neuverschuldungsverbot realisiert, das die Generationengerechtigkeit in der Verfassung festschreibt. Werte Kollegen, darauf können wir stolz sein.
Ein besonderer Dank gilt aber meinem CDU-Kollegen Jens Michel und Herrn Staatsminister Prof. Unland. Die Zusammenarbeit in allen haushalts- und finanzpolitischen Fragen war in den vergangenen fünf Jahren eine stets konstruktive und sehr vertrauensvolle. Wir haben gemeinsam zwei Doppelhaushalte verhandelt und verabschiedet. Die Haushaltspolitik im Freistaat bleibt seiner Tradition treu: Die Schuldenfreiheit steht und gleichzeitig werden die richtigen Prioritäten gesetzt. Deshalb Jens Michel, Staatsminister Unland: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!
In diesem Sinne freue ich mich auf weitere fünf Jahre vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe als Volksvertreter, darauf zu achten, dass die knappen öffentlichen Mittel nachhaltig ausgegeben werden. Vorhandene Ressourcen müssen so effektiv eingesetzt werden, dass wir auch deren Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen im Blick behalten.
Um dies auch innerhalb der sächsischen Kommunen zu gewährleisten, wurde die doppelte Buchführung im Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt. Damit ist es möglich, dass nicht mehr nur der Geldverbrauch, sondern auch der Ressourcenverbrauch berücksichtigt wird. Darin besteht auch einer der wesentlichen Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik. Die Doppik bildet sämtliche Vermögenswerte und Schulden sowie den gesamten Werteverzehr ab. Auch Abschreibungen und Rückstellungen werden sichtbar. Somit haben es die Kommunen deutlich leichter, zu erkennen, wenn es im Haushalt Probleme gibt, und können diesen bereits frühzeitig entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, leider kann ich mir auch nach den Ausführungen von Herrn Scheel – es ist wie gestern Abend – noch immer nicht erklären, warum Ihnen die Behandlung Ihres Antrages heute im Plenum so wichtig ist; denn die im Antrag aufgeworfenen Fragen wurden durch Herrn Staatsminister Markus Ulbig ausführlich beantwortet. Ich danke ihm noch einmal dafür.
Die zusätzlichen Erkenntnisse sind im Gesamtkomplex der Doppik-Einführung nicht allzu groß, deshalb mache ich es kurz. Wir sind als FDP-Fraktion Befürworter transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsvorgänge, auch in den sächsischen Rathäusern. Gerade für kleine Gemeinden ist die erfolgte Umstellung von kameralistischer auf doppelte Buchführung eine große Herausforderung.
Neben den aufgezeigten Vorteilen ist der entsprechende Aufwand jedoch immens. Die Umstellung der Buchführung darf nicht dazu führen, dass Neuinvestitionen deutlich erschwert oder verhindert werden. Deshalb wollen wir in der kommenden Legislaturperiode die bisherigen Regelungen zur doppelten Buchführung für Kommunen überprüfen. Den Antrag werden wir ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Freistaat Sachsen gut ausgebildete, leistungsfähige und motivierte Beamte und Angestellte. Darauf können wir, meine Damen und Herren, als Mitglieder des Sächsischen Landtages sehr stolz sein. Der öffentliche Dienst trägt mit seiner täglichen Arbeit erheblich zur bisherigen Entwicklung des Freistaates Sachsen bei. Jeder Einzelne in der sächsischen Staatsverwaltung ist Teil des Erfolges. Als regierungstragende Fraktion wissen wir das zu würdigen.
Deshalb finde ich es unsäglich, dass von der Opposition immer wieder behauptet wird, wir wären uns dieses Pfundes nicht bewusst. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, wir sind uns dessen bewusst. Deshalb haben wir auch den Abschluss der Tarifeinigung auf die Beamten der Höhe nach übertragen. Deshalb haben wir ein modernes Dienstrecht im Sächsischen Landtag beschlossen.
Aber leider müssen wir uns als Regierungspolitiker, gerade auch als Haushalts- und Finanzpolitiker der Koalition, den Gegebenheiten zuwenden, die uns die finanziellen Handlungsspielräume vorgeben. Das sind die Staatseinnahmen. Wir wollen und wir werden auch zukünftig nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen.
Meine Damen und Herren! Als zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2011/2012 das Personalabbauziel von 70 000 Stellen ausgegeben wurde, war es geprägt vom Eindruck der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise und von der Unsicherheit, nicht zu wissen, wie sich in
Zukunft die Einnahmen des Freistaates Sachsen entwickeln werden. Aber eines wussten wir bereits damals: Es wird weniger. Die Solidarpaktmittel werden jährlich kontinuierlich weniger. Die Mittel aus den europäischen Struktur- bzw. Sozialfonds werden ebenfalls weniger. Darüber hinaus werden die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich ebenfalls abnehmen.
Unter diesem Eindruck stehend und unserer solidarischen Pflicht gegenüber den Ländern, die uns Jahr für Jahr unterstützen, haben wir uns entschieden, das Geld eben nicht zu verfrühstücken oder Kredite aufzunehmen, sondern wir haben uns Gedanken darüber gemacht, wie wir in Zukunft mit den Mitteln auskommen können, die uns zur Verfügung stehen.
Deshalb waren wir genötigt, sehr schmerzhafte Einsparungen vorzunehmen. Wir haben uns angeschaut, wie viele Angestellte es in der Staatsverwaltung anderer Bundesländer gibt und wie viele Mitarbeiter wir für vergleichbare Aufgaben zur Verfügung haben. Deshalb haben wir uns auch dafür entschieden, unsere Personalausstattung – mein Kollege Michel ist darauf schon eingegangen – an die Flächenländer West anzupassen. Das entsprach zum damaligen Zeitpunkt etwa 70 000 Stellen – deutlich nach 2020 als Zielsetzung. Im Jahr 2020 lag das Stellenabbauziel lediglich etwas unterhalb von 80 000 Stellen.
Aber gerade DIE LINKE sollte endlich einmal die Wahrheit zur Kenntnis nehmen und nicht immer mit Argumenten hantieren, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche Zielsetzung zu formulieren war und bleibt richtig. Dass die Zahl von 70 000 Stellen von der Opposition wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird, ist nachvollziehbar, aber nicht sachgerecht. Das wissen Sie auch, Herr Scheel.
Meine Damen und Herren! Der FDP-Fraktion ist durchaus bewusst, dass wir das bisherige Stellenabbauziel 2020 nach heutiger Einschätzung nicht mehr erreichen werden. Dazu sind zu viele Stellen im Bildungs- oder Hochschulbereich notwendig. Auch bei der Polizei fehlen eindeutig zusätzliche Stellen. Deshalb werden wir auch im kommenden Doppelhaushalt nicht umhinkommen, die Stellenzahl und die entsprechenden Abbauziele anzupassen.
Aber – und das möchte ich ausdrücklich erwähnen – das Ziel zu haben, die Personalausstattung des Freistaates Sachsen an die der Flächenländer West anzupassen, werden wir deshalb nicht aus den Augen verlieren; denn uns ist es wichtig, dass wir den kommenden Generationen Handlungsspielräume finanzieller Natur hinterlassen. Dass LINKE, Sozialdemokraten und GRÜNE eine Politik betreiben würden, die weitere Ausgaben in den Mittelpunkt stellt und nicht die langfristige Entwicklung des
Freistaates Sachsen im Blick hat, ist kein Geheimnis. Das ist Ihre politische Grundhaltung.
Aber genau deshalb werden wir als Koalition aus CDU und FDP diesen Blick nicht verlieren. Bei allen Begehrlichkeiten aus den Reihen der Beamtenschaft und der Angestellten im öffentlichen Dienst und bei aller Kritik an unserer soliden Haushalts- und Finanzpolitik: Wir wollen unseren Kindern und Enkelkindern einen Haushalt hinterlassen, der es ihnen ermöglicht, selbst politische Schwerpunkte zu setzen und nicht gezwungen zu sein, ohne Gestaltungsspielräume lediglich hohe Personalkosten zu bedienen.
Meine Damen und Herren! Das ist nicht unsere Politik. Deshalb lehnen wir Ihre beiden Anträge ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen ist zweifellos das Kulturland Nummer eins in Deutschland. Dazu gehören über ein Dutzend professionelle Theater und Orchester, fast 300 Museen und Sammlungen, über 800 Bibliotheken und eine Vielzahl weiterer Einrichtungen und Projekte.
Meine Damen und Herren! Das sind Zahlen, auf die wir alle gemeinsam stolz sein können. Wir können auf eine sehr positive kulturelle Entwicklung seit Jahrhunderten im Freistaat Sachsen zurückblicken.
Erst vor zwei Monaten hatten wir hier im Sächsischen Landtag die Gelegenheit, im Rahmen einer Fachregierungserklärung über das bisher Erreichte im Kulturbereich zu diskutieren und die Ziele für die Zukunft zu formulieren. Es wurden unzählige Beispiele für die vielfältige sächsische Kulturlandschaft genannt – eine Vielfalt, die unter anderem durch das Kulturraumgesetz getragen wird. Deshalb haben wir als CDU/FDP-Koalition zusätzliche Investitionsmittel für die Kulturräume im aktuellen Doppelhaushalt eingestellt.
Das Sächsische Kulturraumgesetz ist auch 20 Jahre nach Inkrafttreten noch immer beispielgebend und findet bundesweit Wertschätzung. Das Modell des Zusammenschlusses von Landkreisen und kreisfreien Städten zu Kulturzweckverbänden mit der Zielsetzung, Kulturangebote gemeinsam solidarisch zu finanzieren, ist dabei das tragende Kernelement.
Die Einmaligkeit des Kulturraumgesetzes bedeutet natürlich auch, dass es keine Erfahrungen Dritter gibt, auf die wir hätten zurückgreifen können. Meine Damen und Herren, deshalb ist die im Gesetz vorgesehene regelmäßige Evaluation notwendig und sinnvoll.
Der vorliegende Antrag jedoch beschäftigt sich nicht inhaltlich mit der Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes, sondern ausschließlich mit der detaillierten Planung der Evaluation.
Meine Damen und Herren, die Mittelverwendung für den nächsten Doppelhaushalt wird der Sächsische Landtag, der am 31. August zu wählen ist, dann entscheiden. Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag leider ablehnen.
Vielen Dank.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr, am 10. Juli 2013, haben wir an dieser Stelle die Sächsische Verfassung geändert. Mit 102 Abgeordneten hat in namentlicher Abstimmung eine übergroße Mehrheit
dieses Hohen Hauses der Aufnahme des Neuverschuldungsverbotes in die Sächsische Verfassung zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Die gemeinsame Verfassungsänderung macht mich noch immer etwas stolz. Dass es uns fraktionsübergreifend gelungen ist, dies zu erreichen, sucht deutschlandweit seinesgleichen. Auch darauf können wir alle hier im Plenum stolz sein.
Seit Beginn des Jahres gilt das Neuverschuldungsverbot in Sachsen. Kredite dürfen nur noch in Ausnahmefällen aufgenommen werden, etwa bei Konjunkturschwankungen, Naturkatastrophen oder in erheblichen Notsituationen. An dieser Stelle waren wir uns bei den Verhandlungen zum Neuverschuldungsverbot und auch bei der Befassung in den Ausschüssen bewusst: Diese Neuregelung der Ausnahmetatbestände bedarf einer näheren Ausgestaltung durch ein Gesetz.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung stellt diese nähere Ausgestaltung der Ausnahmefälle zur Kreditaufnahme dar – nicht mehr und auch nicht weniger. Wer jetzt behauptet, dass die heute zu beschließenden Änderungen in irgendeiner Art und Weise über das Verhandlungsergebnis hinausgehen oder zurückbleiben, soll bitte noch einmal sehr deutlich darstellen, an welcher Stelle dies der Fall sein sollte.
Lassen Sie mich kurz die Inhalte des Gesetzentwurfes darstellen, um aufzuzeigen, dass wir dem Verfassungsauftrag und dem Ergebnis der Verhandlungsrunde eins zu eins nachkommen.
Wir sind uns einig, dass die Ausnahmetatbestände zur Kreditaufnahme in der Sächsischen Haushaltsordnung nachzuzeichnen sind und darüber hinaus einer näheren Erläuterung bedürfen, zum einen hinsichtlich der Definition der Normallage, hinsichtlich der Tilgungszeiträume, und zum anderen hinsichtlich der Rücklagenbildung. Nichts anderes tun wir im § 18 der Sächsischen Haushaltsordnung im Sinne der Verfassungsänderung.
Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion hat zum vorliegenden Gesetzentwurf einen Änderungsantrag
eingebracht, auf den ich bereits an dieser Stelle eingehen möchte. Als Erstes verwundert es mich, dass Sie Ihr Änderungsbegehren im Ausschuss zwar ansprechen, aber nicht mit einem Änderungsantrag untermauern.
Sie haben ja noch Redezeit!
Erst im Ausschuss entwickeln Sie, an welcher Stelle der Haushaltsordnung Sie die Änderung des Artikel 94 Abs. 2 in der Sächsischen Haushaltsordnung verankern wollen.
Uns zu unterstellen, wir hätten diese angebliche Folgeänderung unterschlagen oder schlicht vergessen, ist falsch.
Diese Änderung des Artikel 94 Abs. 2, auf die Sie anspielen, bedarf keiner Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung. Im Artikel 95 Abs. 8 steht explizit: „Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Das tun wir, aber Artikel 94 erfordert dies nicht. Eines ist auch klar: Die Verfassungsänderung hinsichtlich der Haushaltsaufstellung nach Artikel 94 gilt. Regelungen der Sächsischen Verfassung sind zu beachten, auch ohne einfachgesetzliche Wiederholung.
Welche rechtlichen Monster, meine Damen und Herren, würden wir schaffen, wenn wir anfingen, jeden Regelungsinhalt der Verfassung einfachgesetzlich zu wiederholen?
Meine Damen und Herren! Das ist weder notwendig noch sinnvoll. Aus diesem Grund werden wir auch Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Gleichzeitig möchte ich noch einmal um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen werben. Die vorliegenden Änderungen der Haushaltsordnung sind zwingend notwendig und entsprechen eins zu eins dem, was wir im Rahmen der Verhandlungen zum Neuverschuldungsverbot besprochen haben. Die Verfassungsänderung hat uns diesen Auftrag hinterlassen. Kommen wir diesem Auftrag nach und stimmen Sie dem unveränderten Gesetzentwurf der CDU und FDP zu.
Vielen Dank.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf einen Vorredner zu Beginn meines Beitrages eingehen.
Lieber Martin Dulig, du hattest davon gesprochen, dass es einen Unterschied zwischen solider und kluger Haushaltspolitik gibt. Da können wir gern einmal in der zweiten Runde von dir hören, was das sein soll. Ich glaube, dass solide Haushaltspolitik kluge Haushaltspolitik ist. Solide Haushaltspolitik steht für eine hohe Investitionsquote, für Schuldentilgung, für hohe Ausgaben im Bildungsbereich.
In dem Titel der Aktuellen Debatte heißt es: Statik statt Dynamik. Kannst du uns in deinem zweiten Redebeitrag vielleicht einmal erklären, was hier der Unterschied sein soll? Statik ist nämlich etwas gar nicht einmal so Schlechtes. Was man braucht, insbesondere in der langfristigen Finanzpolitik, sind drei Dinge: Man braucht Verlässlichkeit, man braucht Berechenbarkeit, und man braucht Planungssicherheit. Gerade für den Hochschulbereich, für Forscher, für Entwickler, für Hochschulprofessoren und für Studenten ist es immens wichtig, dass gegebene Zusagen erfüllt werden und dass man hinsichtlich des langfristigen Planungshorizontes keine Dynamik hat: heute einmal so, morgen so und übermorgen wieder ganz anders.
Meine Damen und Herren! Wir sprechen über die Ergebnisse der Eckwerteklausur, das heißt über ein Ergebnis einer Beratung der Staatsregierung. Eckwerte – der Name sagt es eigentlich schon – dienen dazu, den Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 in den Eckpunkten festzulegen. Was jetzt von der Opposition bemängelt wird, sind fehlende Unterstützung der Kommunen – das ist noch nicht so ganz rausgekommen – und ein Personalschüssel für Kitas. All das, meine Damen und Herren, wird Gegenstand der anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 sein.
Die Fraktionen, die die Regierung tragen, das heißt CDU und FDP, haben im laufenden Doppelhaushalt 2013/2014
ihren Gestaltungswillen durch die vielen Änderungsanträge gezeigt. Wir haben dort den Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 entsprechend abgeändert, was unser Recht als Parlament ist. Die Zielsetzung der FDPLandtagsfraktion ist und wird auch in Zukunft bleiben, die vorbildhafte Grundausrichtung der sächsischen Haushaltspolitik auch im kommenden Doppelhaushalt fortzuführen.
Die CDU/FDP-Koalition in Sachsen steht für Solidität und Generationengerechtigkeit, allem voran in Finanzfragen. Auch im kommenden Haushalt 2015/2016 werden wir uns dafür einsetzen – das ist verfassungsrechtlich ja auch verankert –, dass die Ausgaben den Einnahmen entsprechen. Das heißt, eine Neuverschuldung ist nach wie vor ausgeschlossen und wird es auch in Zukunft bleiben.
Stattdessen wollen wir, meine Damen und Herren, weiter tilgen. Eine hohe Investitionsquote, so wie von der Staatsregierung mit 18 %, vom Finanzminister, angesprochen, halte ich für sehr vorbildlich. Für uns sind Investitionen in Bildung, in digitale Infrastruktur und in Straßen eine Selbstverständlichkeit.
Es wurde das Thema Finanzierung der Krankenhäuser angesprochen. Dazu haben wir heute noch einen Tagesordnungspunkt mit unserem Zukunftssicherungsfonds. Hier hat auch die Regierungskoalition gezeigt, dass wir aktuelle Probleme erkennen und diese aktuellen Probleme entsprechend finanziell unterstützen. Das ist aus meiner Sicht sehr vorbildhaft, meine Damen und Herren.
Ja, Herr Dulig, wir investieren auch in Beton. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass sich meine Studenten freuen, weil sie hervorragende Studienbedingungen haben und weil sie teilweise in neu errichteten Gebäuden unterrichtet werden.
Man geht sicherlich an der einen oder anderen Stelle, wenn die Sonne lacht, vielleicht einmal nach draußen. Aber das sollte nicht die Regel sein, sondern eher der Ausnahmefall. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im Doppelhaushalt 2015/2016 auch an den sächsischen Hochschulen weiter die Gebäudeinfrastruktur auf den neuesten Stand bringen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Mehr in der zweiten Runde. Letztes Wort: Ich sehe auch Investitionen in Beton nicht als Makel an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf meine Vorrednerin, Frau Hermenau, zu sprechen kommen.
Ja natürlich, denn es gibt nur noch selten die Gelegenheit. Sie sind ja eine Fraktionsvorsitzende auf Abruf. Insofern macht das Sinn.
Sie haben gesagt, die Gesellschaft in Sachsen sei in eine Schieflage geraten.
Frau Hermenau, ich frage mich, in welcher Welt Sie leben, wenn Sie allen Ernstes behaupten, dass die – das ist jetzt kein Spaß mehr – Gesellschaft in Sachsen in Schieflage geraten sei. Wir haben in Sachsen eine freie und offene Gesellschaft. Das, was wir als CDU/FDP-Koalition wollen, lässt sich wie folgt umschreiben: Bildungschancen für unsere Kinder. Das ist in Sachsen gegeben. Wir haben ein reiches Kulturangebot. Sachsen ist das Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur
Wir haben – das hat sich in den letzten Wochen und Monaten mehr als deutlich gezeigt – hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Ganz im Gegenteil: Wir brauchen in Sachsen jetzt schon Fachkräfte. Das spricht eindeutig für die Wirtschaftspolitik im Freistaat Sachsen, die die CDU/FDP-Regierungskoalition in den letzten Jahren hier betrieben hat.
Wenn man hört, was Sie als Fraktionschefin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allen Ernstes für Sachsen empfehlen, dann stellt man fest: Sie empfehlen Sachsen Gesellschaftsarchitekten. Wir sagen: Sachsen braucht keine Gesellschaftsarchitekten!
Wir brauchen nach Ihrer Auffassung regionale Energieparks. Das ist Ihre Lösung.
Meine Damen und Herren! Sachsen braucht weder Gesellschaftsarchitekten noch regionale Energieparks und erst recht keine GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Frau Hermenau, eine weitere Aussage von Ihnen ist – Sie tragen Ihre Kompetenz in Finanzfragen immer wie eine Monstranz vor sich her –:
Allen Ernstes behaupten Sie hier, dass die Koalition Geld ausgibt und wir nicht wüssten, wofür wir Investitionsgelder bereitstellen. Sagen Sie bitte heute hier, von welchen Investitionen wir nicht wissen, wohin die Gelder geflossen sind, die wir ausgegeben haben.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die neue Legislaturperiode, wenn wir gemeinsam mit der CDUFraktion
den neuen Doppelhaushalt 2015/2016 diskutieren und danach im Sächsischen Landtag verabschieden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt zwei Bereiche, die für die zukünftige Entwicklung des Freistaates Sachsen von großer Bedeutung sind.
Das sind einerseits eine dauerhaft qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen und andererseits die stetige Fortentwicklung unserer Netzinfrastruktur, um im Online-Zeitalter mit der hohen Innovationsfrequenz bei diesem Wirtschaftsfaktor mithalten zu können.
Meine Damen und Herren! Die sächsische Krankenhauslandschaft gehört zu den leistungsfähigsten in Deutschland. 80 Krankenhäuser mit über 25 000 Betten ermöglichen die stationäre Behandlung von knapp einer Million Patienten jährlich. Die qualitativ hochwertigen Krankenhäuser sind darüber hinaus ein hochwertiger Wirtschaftsfaktor, der mit 8 000 Ärzten und knapp 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nicht ärztlichen Bereich einen gewichtigen Einfluss auf den lokalen Arbeitsmarkt hat.
Sachsen steht vor einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Dieser Umstand bedeutet zukünftig eine Zunahme von Behandlungsfällen, denn mit dem höheren Alter geht eine steigende Erkrankungshäufigkeit einher. Bei den heutigen 60- bis 70-Jährigen wird ein Anstieg der stationären Behandlungen von circa 19 %, bei den über 80Jährigen bis zu 60 % erwartet.
Meine Damen und Herren! Wir als Koalition von CDU und FDP wollen, dass sich die sächsischen Krankenhäuser für diese Herausforderungen wappnen können. Der Zukunftssicherungsfonds stellt für diese Aufgabe die entsprechenden Mittel bereit.
Wir stehen vor einer weiteren Herausforderung, der sich der Freistaat Sachsen stellen muss. Die durch das Gesundheitsstrukturgesetz bereitgestellten Mittel laufen im Jahr 2014 aus. Wir müssen deshalb aus dem Landeshaushalt für eine entsprechende Kompensation sorgen. Die investiven Gelder des Zukunftssicherungsfonds fließen nicht nur in den Krankenhausbau, sondern darüber hinaus auch in die Telemedizin. Zukünftig sollen Informationsdienste stärker Anwendung finden, um Laborbefunde auszuwerten oder den Datenaustausch zwischen Ärzten besser zu gestalten.
Meine Damen und Herren! Der zweite Pfeiler für ein innovatives und für die Zukunft gerüstetes Sachsen ist eine starke Internetinfrastruktur. Die „Breitbandstudie Sachsen 2030“ der Technischen Universität Dresden unterstreicht, dass leistungsfähige Breitbandnetze eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum bilden. Die digitale Offensive schafft die Grundlage für eine Fortentwicklung der vorgenannten digitalen Vernetzung im Freistaat Sachsen. Hier setzen wir drei Schwerpunkte.
Erstens fördern wir den Breitbandausbau mit hochfrequenten Internetverbindungen. Damit wird beispielsweise dem Bedarf von Ingenieurbüros, Architekten oder Ärzten Rechnung getragen.
Zweitens wollen wir mit dem Ausbau der WLANVerbindungen den Ansprüchen vieler Besucher touristischer Einrichtungen gerecht werden. Sachsen soll seinen Standort als Kulturreiseland weiter ausbauen. Darüber hinaus ist auch in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Hotspots und weiteren WLAN-Punkten an entsprechenden Orten geplant.
Drittens soll ein Anreiz für Unternehmen des Gastgewerbes und touristischer Freizeiteinrichtungen geschaffen werden, um leistungsfähige Internetverbindungen für Gäste und Besucher bereitzuhalten.
Meine Damen und Herren! Wir schaffen damit die Voraussetzungen, dass sich Sachsen als moderner Standort im Wettbewerb behaupten kann. Wir stärken den ländlichen Raum. Schnelles Internet ist nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern auch immer mehr eine Standortfrage.
Die digitale Offensive hat einen Haushaltsansatz von insgesamt 40 Millionen Euro, von denen 20 Millionen Euro auf den aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 entfallen. In den Jahren 2015/2016 sollen weitere 10 Millionen Euro pro Jahr in das Projekt investiert werden.
Meine Damen und Herren! Wir werden jetzt Vorsorge treffen, um dem Freistaat Sachsen und unseren Kindern zukünftig Handlungsoptionen zu eröffnen und bestehende zu erhalten. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gern würde ich mich zum Antrag der NPD-Fraktion inhaltlich äußern. Beim Lesen des Antrags kam mir spontan Heinrich Heines „Loreley“ mit dem Satz in den Sinn: „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten.“
Ich frage mich, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag wollen.
Wollen Sie von der Staatsregierung einen sogenannten Heimatbericht? Dann hätten Sie definieren müssen, was Sie darunter verstehen und was hinein soll.
Wollen Sie die Staatsregierung auffordern, bestimmte politische Aspekte umzusetzen?
Aus Ihrer Begründung schließe ich, dass es Ihnen mit Ihrem Antrag um die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Kommunen geht. Diese Diskussion können wir gern führen. Dann müssen Sie das aber in Ihren Antrag hineinschreiben.
Gern setze ich mich auch mit Ihnen darüber auseinander, ob die FAG-Schlüsselmassen ausreichend bemessen sind oder nicht oder ob die Neuregelung in der Sächsischen Verfassung hinsichtlich eines künftigen Mehrbelastungsausgleichs angemessen ist oder nicht. Es scheint mir, dass Sie versuchen, unter dem Deckmantel Ihres Antrages zum Schutz unserer Kommunen im Punkt 6 die Abschaffung des Asyls ein Stück weit zu verstecken, und zwar unter dem Schutzschild, angeblich die Kommunen vor organisatorischer oder finanzieller Überlastung zu schützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der NPD, das ist nicht die Art und Weise, wie man hier im Parlament Anträge formuliert. Ich verzichte auf eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung.
Darüber hinaus gehe ich auf eine grundsätzliche Diskussion über die Abschaffung des Rechts auf Asyl an dieser Stelle nicht ein. Warum? Dies widerspräche den Prinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland,
unserer politischen Verantwortung und natürlich auch meiner politischen Grundeinstellung.
Vor diesem Hintergrund kann ich das Hohe Haus auffordern, Ihren Antrag in den nächsten Minuten abzulehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Förderlücke, wie sie vonseiten der Linksfraktion in ihrem Antrag beschrieben wird, gibt es nicht. Das möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede vorwegnehmen. Es ist nicht so, dass in diesem Jahr nicht gefördert werden kann.
Meine Damen und Herren, das möchte ich auch begründen.
Mit Stichtag 31.12.2013 endet nicht die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Ausgaben aus der Förderperiode 2007 bis 2013. Aufgrund der sogenannten N+2-Regelung kann in den beiden Jahren 2014 und 2015 weiter gefördert werden, so die jeweiligen Maßnahmen bis Ende 2015 abgeschlossen, geprüft und die Ausgaben erklärt sind.
Meine Damen und Herren! Es gibt somit keine wirkliche allgemeine Förderlücke. Um alle zur Verfügung stehenden Mittel der Europäischen Union zu verausgaben, wird auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Um einen nahtlosen Übergang zwischen den beiden Förderperioden 2007 bis 2013 sowie 2014 bis 2020 zu gewährleisten, haben die Koalitionsfraktionen bei der Haushaltsaufstellung die N+2-Regelung berücksichtigt. So stehen in
den Jahren 2014 und 2015 allein im Bereich EFRE noch etwa 800 Millionen Euro zur Auszahlung an.
Im Bereich des ESF sind es weitere 250 Millionen Euro. Die Gefahr eines gewissen zeitlichen Verzuges besteht lediglich für Bewilligungen von sogenannten Langläufern, das heißt bei Vorhaben mit einem Maßnahmenzeitraum von zwei Jahren und länger. Diese sind aus Gründen der Vorhabendauer und des Endes der Förderperiode meines Erachtens nicht mehr möglich. Dieser Umstand ist jedoch langfristig genug bekannt gewesen, als dass es jetzt irgendjemanden vor eine große Herausforderung stellt. Darüber hinaus ist hierfür der Beginn der kommenden Förderperiode bereits in so greifbarer Nähe, dass gerade die langfristigen Vorhaben durch die von Ihnen beschriebene Verzögerung die Fördermittelnehmer vor eine Aufgabe stellt, die nicht zu bewältigen ist. Mir sind solche Beispiele nicht bekannt.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus haben wir auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt, dass sich der Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 etwas verzögern könnte, und haben im Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung mit zusätzlichen 15 Millionen Euro im Jahr 2014 dem Entstehen einer entsprechenden Förderlücke konsequent entgegengewirkt.
Meine Damen und Herren! Ich finde es bezeichnend, dass die Fraktion DIE LINKE mit diesem Antrag wieder einmal versucht, dem Erfolg einer soliden sächsischen Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen ein Schreckensszenario entgegenzustellen, das es gar nicht gibt. Wir haben in einer Weise von den Förderprogrammen der Europäischen Union profitiert, dass wir auch mit großer Dankbarkeit auf die kommende Förderperiode blicken können. Welche Schwerpunkte aus unserer Sicht noch zu setzen sind, darauf wird mein Kollege Torsten Herbst im anschließenden Tagesordnungspunkt näher eingehen.
Den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir als FDP-Fraktion ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe in diesem Sommer hat Sachsen hart getroffen. Doch der Freistaat Sachsen hat von Beginn des Starkregens an seine Handlungsfähigkeit bewiesen.
Ich möchte die Einbringung des Gesetzentwurfes nutzen, um kurz darzulegen, mit welcher Konsequenz der Freistaat Sachsen der Herausforderung des Hochwassers entgegengetreten ist.
Der Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 steht nicht allein. Er ist ein weiterer, wenn auch der größte finanzielle Baustein in einer umfassenden Vorsorge- und Wiederaufbaustrategie.
Seit der Flutkatastrophe im Jahr 2002 hat ein tiefgreifender Wandel in den Strukturen stattgefunden. Während des Hochwassers reagierte der Freistaat Sachsen mit einem intelligenten Management der Talsperren, um mehr Staufläche für das Wasser zu schaffen.
Auf die Gefahren des ansteigenden Wassers konnte regional mit unterschiedlichen und neuen Methoden reagiert werden. Beispielsweise fanden mobile Elemente wie Spundwände Einsatz. Die Meldewege des Hochwassernachrichtendienstes wurden gestrafft. Die Datenbasis der Wettervorhersagen wurde verbessert. Das Pegelnetz wurde ertüchtigt. Der Kirchbach-Bericht gibt darüber beredt Auskunft.
Meine Damen und Herren! Direkt nach dem Hochwasser reagierte der Freistaat Sachsen auf die unmittelbaren Härten mit der Zahlung von Soforthilfen. Insgesamt standen 85 Millionen Euro zur Schadensbeseitigung zur Verfügung. Davon flossen 30 Millionen Euro als Handgeld. Mit 25 Millionen Euro konnte Firmen und Betrieben und Besitzern und Eigentümern von beschädigten Gebäuden schnell geholfen werden. Weitere 30 Millionen Euro flossen an die Kommunen.
Der Wiederaufbaustab unter Staatssekretär Herrn Jaeckel verhandelte mit dem Bund, sicherte die finanzielle Förderung des Wiederaufbaus und koordinierte die Maßnahmen.
Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz liegt ein Gesetzentwurf vor, der die komplexen Verfahren beim Hochwasserschutz weiter vereinfacht. Im neuen Wassergesetz wurde dazu bereits ein umfangreicher Katalog an Verfahrensverkürzungen vorgelegt, an den nun angeknüpft werden kann.
Flankiert wird der gesamte Hochwasserschutzkomplex durch die finanzielle Unterstützung des Wiederaufbaus durch den nationalen Aufbauhilfefonds. Im Juli 2013 errichtete der Bund den nationalen Fonds „Aufbauhilfe“. Das Fondsvolumen in Höhe von 8 Milliarden Euro schultern der Bund und die Länder solidarisch. Der Anteil der Länder wird im Laufe von 20 Jahren zurückzuzahlen sein. Für Sachsen beträgt der Anteil 202 Millionen Euro. Weitere 30 Millionen Euro sind für gegebenenfalls nicht erstattungsfähige Ausgaben vorgesehen. Das betrifft beispielsweise Personal- oder Verwaltungsausgaben.
Nachdem den Menschen mit den Soforthilfen vorerst geholfen werden konnte, muss sich der Freistaat Sachsen nun der Aufgabe stellen, den langfristigen Wiederaufbau zu gewährleisten. Die Gesamtschäden belaufen sich nach den derzeitigen Schätzungen auf circa 1,9 Milliarden Euro. Sie umfassen Schäden Dritter, die im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 abgedeckt werden.
Über die vorgenannte Richtlinie wurde hier im Plenum wiederholt gesprochen. Sie ermöglicht eine weitgehende und umfassende Schadensregulierung. Die Fördersätze entsprechen der bundesrechtlichen Regelung. Private und Vereine sowie Unternehmen werden in der Regel mit 80 %, Träger kommunaler Infrastruktur in der Regel mit 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Damit ermöglicht der Freistaat Sachsen die Rekonstruktion von Staatsstraßen, Hochwasserschutzeinrichtungen und Landesgebäuden.
Die Aufbauhilfe für Unternehmen dient der Entsorgungs-, Wohnungs- und Landwirtschaft, aber auch Genossenschaften und Stiftungen.
Der auf Landesebene einzurichtende Aufbauhilfefonds ist ein Instrument, um den Wiederaufbau in Sachsen unabhängig von Landesmitteln zu ermöglichen. Darüber hinaus erleichtert er den Aufbau über die überjährige Ausreichung der finanziellen Mittel. Der Zyklus reicht weiter als bei unserem zweijährigen Doppelhaushalt.
Der Freistaat Sachsen hat die gesamten Formalien der Finanzierung zügig geregelt. Er war schneller als im Jahr 2002.
Die bisherigen Hochwasserausgaben konnten seit August/September dieses Jahres aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes refinanziert werden.
Meine Damen und Herren! Der Wiederaufbau bleibt eine Mammutaufgabe. Auch die weiteren Anstrengungen zur
kontinuierlichen Verbesserung des Hochwasserschutzes werden noch viel Kraft erfordern.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren war es im Freistaat Sachsen gute Tradition, die sächsischen Kommunen an den Einnahmen des Freistaates Sachsen zu beteiligen. Nicht nur die Grundstruktur des kommunalen Finanzausgleiches stellt diese guten Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Kommunen sicher. Darüber hinaus gibt uns die positive Einnahmenentwicklung infolge der Mai- bzw. Novemberschätzungen in den vergangenen Jahren Anlass, die Kommunen daran zu beteiligen. Auch die jetzt erwarteten Steuermehreinnahmen für den Freistaat Sachsen werden den Kommunen zugutekommen.
Einerseits stehen den Kommunen als Abrechnungsbeträge über das Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2013 und 2014 Mittel zu. Deshalb werden wir insgesamt 156 Millionen Euro der FAG-Rücklage zuführen. Darüber hinaus möchten wir, wie es die CDU/FDP-Koalition bereits in den Jahren 2010 und 2011 getan haben, die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zusätzlich unterstützen. Ich darf daran erinnern: Mit der NovemberSteuerschätzung 2010 haben wir für die Kommunen ein Investitionspaket in Höhe von 142 Millionen Euro geschnürt. Weitere 38 Millionen Euro wurden im Ergebnis der Maisteuerschätzung 2012 für ein Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt.
Auch in diesem Jahr möchten wir im Ergebnis der sehr positiven November-Steuerschätzung die Kommunen an den erfreulichen Einnahmenentwicklungen beteiligen. Aus diesem Grund liegt Ihnen der Gesetzentwurf über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014 vor.
Um die Voraussetzungen für Investitionen der kreisfreien Städte und der Landkreise zu verbessern, sollen diese eine Investitionspauschale in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten. Davon sollen Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung, also kreisbezogene Aufgaben, gefördert werden.
Besonders wichtig ist für die Kommunen in diesem Zusammenhang, dass die Mittel auch zum Ersatz von
Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen in die infrastrukturelle Grundversorgung für kreisbezogene Aufgaben im Jahr 2014 verwendet werden können.
Meine Damen und Herren! Unabhängig von der Unterstützung der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte durch den Freistaat Sachsen möchte ich auf einen Aspekt gesondert eingehen. Ein Blick in die Ergebnisse der Novemberschätzung zeigt, dass sich die Steuereinnahmen der Kommunen sehr positiv entwickeln. Mit 2,69 Milliarden Euro werden die Steuereinnahmen der Gemeinden in diesem Jahr die Steuereinnahmen des vergangenen Jahres um etwa 100 Millionen Euro übersteigen.
Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, lässt vermuten, dass im Jahr 2013 die Steuerdeckungsquote der Kommunen erneut ansteigen wird. Seit dem Jahr 2003 ist die Steuerdeckungsquote von 18,3 % kontinuierlich, mit Ausnahme des Jahres 2008, auf 27,1 % im vergangenen Jahr angestiegen. Auch diese Zahlen zeigen, dass die Kommunen in der Erzielung eigener Steuereinnahmen eine positive Entwicklung verzeichnen können.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dass wir dieser guten Tradition treu bleiben, und hoffe auf Zustimmung zum Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Gewährung einer Investitionspauschale an die kreisfreien Städte und Landkreise für das Jahr 2014.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. Dezember dieses Jahres stellte Finanzminister Prof. Unland die Ergebnisse der November-Steuerschätzung der Öffentlichkeit vor. Ebenso wie bereits im Mai 2013 konnten wir eine sehr positive Entwicklung der Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen verzeichnen.
Warten Sie ab, Herr Scheel! – Im Vergleich zur MaiSteuerschätzung können wir im Jahr 2013 mit 341 Millionen Euro und im Jahr 2014 wahrscheinlich mit 257 Millionen Euro Steuermehreinnahmen rechnen.
Mit den vorgenannten Mehreinnahmen betreiben wir Fürsorge für zukünftige Lasten, und wir werden in den kommenden Jahren zielgerichtet investieren, beispielsweise in Hochschulen oder in den Krankenhausbau. Das, meine Damen und Herren, ist gut und richtig so.
Sicherlich habe ich für das Grundanliegen des Antrags der SPD Verständnis. Das Königsrecht des Sächsischen Landtags ist das Haushaltsrecht, und das ist auch gut und richtig so. Allerdings sehe ich den sachlichen Grund nicht, dass wir angesichts des positiven Ergebnisses der No
vember-Steuerschätzung einen Nachtragshaushalt aufstellen sollen. Die Gelegenheit zu nutzen, die vorliegenden Ergebnisse der November-Steuerschätzung mit Ausgabenwünschen zu verbinden, ist aus Sicht der Oppositionsfraktionen auch noch nachvollziehbar.
Darüber hinaus kann ich auch verstehen, dass die Fraktionen unterschiedlicher Auffassung darüber sind, inwiefern und in welcher Höhe Abschläge von den prognostizierten Steuereinnahmen vorgenommen werden. Dass wir als CDU- und FDP-Koalition hier einen anderen Ansatz als Sie verfolgen, ist allgemein bekannt. Dass wir unsere Planungen lieber etwas vorsichtiger ansetzen als die Kollegen der SPD, ist auch nichts Neues. CDU und FDP stehen für Solidität und Seriosität. Wir wollen nicht von konjunkturellen Überraschungen in die Lage gebracht werden, möglicherweise noch Schulden aufnehmen zu müssen. Deshalb sind auch durch das Finanzministerium vorgenommene Abschläge dahin gehend gerechtfertigt.
Gleichwohl, sehr geehrter Herr Prof. Unland, erwartet die FDP-Fraktion, dass in Zukunft die Prognosegüte der Steuerschätzungen durch das Finanzministerium zielgenauer vorgelegt wird.
Vor diesem Hintergrund besteht für mich kein Grund für einen Nachtragshaushalt, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass Finanzminister Prof. Unland auch für alle nachvollziehbar dargestellt hat, wie die Höhe der Abschläge aus Sicht des Finanzministeriums zustande kommt, vor allem wenn man berücksichtigt, dass Finanzminister Prof. Unland auch für alle nachvollziehbar dargestellt hat, wie die Höhe der Abschläge aus Sicht des Finanzministeriums zustande kommt.
Meine Damen und Herren, ich kann auch nachvollziehen, dass Sie von der Opposition andere Prioritäten sehen, was mit den Steuermehreinnahmen zu finanzieren ist. Trotzdem, einen wirklichen Grund, jetzt einen Nachtragshaushalt zu beschließen, sehen wir nicht. Infolge eines fehlenden Sachgrundes werden wir als Koalition den von Ihnen vorgelegten Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den vorliegenden Antrag mit sehr großem Interesse zur Kenntnis genommen. Allerdings muss ich Ihnen gleich zu Beginn Wasser in den Wein gießen. Wir werden Ihren Antrag, wie nicht anders zu erwarten, ablehnen.
Gern möchte ich Ihnen das auch begründen. Als FDPFraktion sind wir schon aufgrund unserer marktwirtschaftlichen Grundausrichtung kritische Beobachter
unternehmerischer Staatstätigkeit. Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerisches Handeln besser durch Private organisiert werden kann als durch den Staat.
Leistungen, die Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen erbringen können, sollen diese im Wettbewerb untereinander erbringen und nicht der Staat. Natürlich sind davon ausdrücklich Aufgaben ausgenommen, die unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen oder für die ein öffentliches Interesse besteht. An dieser Stelle kann ich Ihren Ausführungen recht geben: Der öffentliche Informationsanspruch bei staatlichen Beteiligungen ist deutlich höher als bei Privatunternehmen. Die von der Allgemeinheit zumindest mitbezahlte Unternehmensführung muss sich nicht nur gegenüber ihren Aufsichtsgremien verantworten, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit. Allerdings kann ich das von Ihnen beschriebene Informationsdefizit nur bedingt nachvollziehen.
Alle Informationen, die Sie in Ihrem Antrag fordern, sind frei zugänglich. Jedem Abgeordneten dieses Hohen Hauses stehen diese Informationen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, kurz einige Ausführungen zum kritisierten Anwachsen der sächsischen Sondervermögen zu machen. Richtig ist, dass der Bestand der Sondervermögen zum 22.12.2012 gegenüber den Vorjahren auf etwa 2,5 Milliarden Euro angestiegen ist. Aber wofür haben wir in den vergangenen Jahren Sondervermögen gebildet? Wir haben Sondervermögen in erster Linie zur Absicherung zukünftiger Lasten gebildet:
Generationenfonds, Garantiefonds, Braunkohlensanierungsfonds, Aufbauhilfefonds Sachsen 2020, der Aufbauhilfefonds und der Zukunftssicherungsfonds – alles Sondervermögen zur Absicherung zukünftig anfallender Ausgaben oder Investitionen, die ansonsten über den Staatshaushalt abgesichert werden müssten.
Auch dies gehört zur Wahrheit dazu. Wir als Koalition sorgen vor. Wir sichern bereits heute die künftigen Lasten ab, und das ist gut und richtig so.
Der Sächsische Rechnungshof weist darauf hin, dass in den Anlagen zur Haushaltsrechnung 2011 die dargestellten Bestände der Sondervermögen teilweise nicht mit den dem Sächsischen Rechnungshof übermittelten Unterlagen übereinstimmen. Das aufzuklären ist jedoch aus meiner Sicht nicht Aufgabe des Sächsischen Landtages. Ich bin fest davon überzeugt, dass Herr Rechnungshofpräsident Prof. Binus gemeinsam mit Herrn Staatsminister
Prof. Unland zu einer Klärung kommen wird.
Wie Sie sehen, besteht das von den GRÜNEN beschriebene Informationsdefizit nicht. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem sich der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten – zwar in diesem Jahr etwas spät, aber dennoch nicht weniger intensiv – mit dem Jahresbericht 2012 befasst hat, liegt er nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor. Bedanken möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof dafür, dass er der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Davon ausgenommen sind natürlich die einzelnen Beiträge des dargestellten Prüfungsergebnisses. Aber auch diese werden in den jeweiligen Ressorts und in den Reihen der Regierungskoalition zum Anlass genommen, den Einschätzungen des Rechnungshofes nachzugehen und, wenn notwendig, entsprechend zu korrigieren.
Es ist auch der ständigen Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes zu verdanken, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Ressorts und den Kommunen so sorgsam umgegangen wird, wie es das Ziel einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen vorgibt. Auch dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Binus, stellvertretend für den Sächsischen Rechnungshof danken. Die zweigeteilte Kontrolle der Exekutive durch das Parlament und den Rechnungshof stellt
einen sehr sinnvollen verfassungsrechtlichen Zweiklang dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Ich hoffe, dass bei allen Differenzen im Rahmen des Standortgesetzes die sehr kritische, aber stets konstruktive Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Parlament der vergangenen Jahre auch weiterhin Bestand hat und in gleicher Weise fortgesetzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir an Sachsen denken, woran denken wir zuerst?
Wir denken an Innovation und vielleicht an zweiter Stelle an die erfolgreiche CDU-/FDP-Koalition.
Meine Damen und Herren! Namen wie Manfred von Ardenne, Wilhelm Ostwald, August Horch, Heinrich Mauersberger, Louis Ferdinand Schönherr, Johann Andreas Schubert, Lothar Kroll, Frank Emmerich oder Wieland Huttner sind bekannte Forscher und Entwickler aus Sachsen. Sachsen war und ist ein bedeutendes Industrieland. Fleiß, meine Damen und Herren, neue Ideen und innovative Produkte haben die Sachsen zu Wohlstand gebracht. In Innovation liegt auch der Schlüssel für den zukünftigen Wohlstand im Freistaat Sachsen. Innovative Unternehmen wachsen schneller und erwirtschaften höhere Renditen. Circa 80 % des Produktivitätswachstums der Industrieländer in Europa entsteht heute durch Innovation.
Grundlage für Innovation sind Bildung und Forschung. Der Freistaat Sachsen hat im Doppelhaushalt für das Jahr 2013 erstmals mehr als 5 Milliarden Euro für Bildung und Forschung eingestellt, und das, meine Damen und Herren, ohne neue Schulden aufzunehmen. Forschung und Entwicklung sowie Forschung und Bildung reichen aber nicht aus. Der Ökonom Joseph Schumpeter erkannte, dass neue Entdeckungen und Verfahren auch in den Unternehmen angewandt werden müssen, damit innovative Produkte entstehen und Wohlstand langfristig erhalten werden kann. Das ist das Thema Technologietransfer. Klar ist, meine Damen und Herren, Innovationen lassen sich nicht staatlich planen oder gar verordnen.
Wir können nur ein günstiges Umfeld schaffen. Die CDU/FDP-Koalition hat dafür zwei große Fördersäulen. Die erste Säule ist die Förderung des Technologietransfers mit Technologietransferförderung, Innovationsassistentenförderung und die in dieser Legislaturperiode neu eingeführte Innovationsprämie zur Anreizförderung für kleine
und mittelständische Unternehmen im Freistaat Sachsen. Die zweite Säule ist die Förderung von Forschung und Entwicklung, die FuE-Verbundförderung und die einzelbetriebliche FuE-Projektförderung.
Meine Damen und Herren! Der CDU/FDP-Koalitionserfolg ist richtig, wenn Sie sich die Zahlen ansehen, wie diese Förderinstrumente durch die sächsische Wirtschaft genutzt werden. 2,92 % des sächsischen Bruttoinlandsproduktes werden derzeit für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Das ist Rang 5 aller deutschen Bundesländer im Jahr 2011. Meine persönliche Prognose ist, dass wir nach Auswertung des Bruttoinlandsproduktes für 2013 die 3-%-Marke übertreffen werden.
Meine Damen und Herren! Die CDU/FDP-Koalition denkt strategisch. Wir haben eine Innovationsstrategie verabschiedet und in der Enquete-Kommission zahlreiche Vorschläge für künftige Technologie- und Innovationsfelder für Sachsen erarbeitet. Was sind die technologiepolitischen Aufgaben für die nächsten Jahre? An erster Stelle steht die Sicherung des 3-%-Ziels bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung gemessen am Bruttoinlandsprodukt, zweitens die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung möglicherweise mit einer Steuergutschrift – da gibt es unterschiedliche Modelle –, drittens die Weiterentwicklung der Hochschulstrukturen zu einer Universität Sachsen und viertens die weitere Vernetzung der sächsischen Unternehmen mit der Wissenschaft, beispielsweise durch eine Transferprämie oder durch einen Transferbonus.
Ich möchte mit einem Zitat von Bundespräsident Roman Herzog schließen: „Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Nachhinein wissen immer alle alles besser. Wer in der letzten Legislaturperiode schon Abgeordneter hier in diesem Haus gewesen ist, weiß, dass es wenige Abgeordnete gegeben hat, die sich des Themas Sachsen LB angenommen haben. Herr Scheel, Ihr Vorgänger als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses, Ronald Weckesser, war lange Jahre selbst Mitglied des Verwaltungsrates der Sachsen LB und hätte dort entsprechend gegensteuern können.
Herr Pecher, wenn Sie ein schlechtes Gewissen haben – ich glaube, dass das möglich ist –, können Sie gern eine freiwillige Zahlung an den Landeshaushalt leisten. Sie waren selbst Mitglied des Kreditausschusses, Sie waren Mitglied des Verwaltungs- und Finanzausschusses.
Seit 2005 verfolgt die Landesbank Sachsen uns. Ich kann mich erinnern. 2005 habe ich einmal eine Große Anfrage zur Geschäfts- und Anlagepolitik der Sachsen LB gestellt. Wir haben das Thema als FDP-Fraktion – es gab auch Abgeordnete anderer Fraktionen – gestellt. Jetzt, im Nachhinein, schreien die am lautesten, Herr Pecher, die selber mit dabei waren nach dem Motto: Haltet den Dieb! Ich war nicht dabei.
Meine Damen und Herren! Die ehemalige Sachsen LB hat über ihre irische Tochter und verschiedene Zweckgesellschaften umfangreiche Verbriefungsgeschäfte mit amerikanischen Hypothekenmarktkrediten getätigt. Jeder weiß das. Risikobewertung und Ausrichtung der Geschäftsstrategie waren eindeutig falsch, es wurden Fehler gemacht. Wir reden jetzt vielleicht schon das zehnte, das 20. Mal darüber. Ich glaube, wir werden auch keine neuen Erkenntnisse bekommen. Darin besteht zumindest bei den vernünftig denkenden Abgeordneten politischer Konsens.
Meine Damen und Herren! Auch der Sächsische Landtag ist kein Tribunal. Wir können eine politische Verantwortung feststellen. Das machen wir in regelmäßigen Abständen bei jeder Rede, die wir zur Sachsen LB halten.
Es gibt unterschiedliche Dimensionen der Aufarbeitung. Wir haben die haushalterische Dimension. Herr Michel hat es sehr gut dargestellt. Leider haben Sie von der linken Seite vielleicht nicht richtig zugehört. Wir haben seit Jahren die finanziellen Risiken, die leider mit der Sachsen-LB verbunden sind, mit dem Garantiefondsgesetz abgesichert. Mittlerweile haben wir auch durch die Zuführungen, die erfolgen, das noch verbleibende maximale Risiko aus der Höchstbetragsgarantie in Höhe von 1,7 Milliarden Euro vollständig abgedeckt. Die Garantieobergrenze bei 2,75 Milliarden Euro schmerzt, das ist gar keine Frage.
Bei aller Kritik und politischer Auseinandersetzung, wofür man Geld ausgeben könnte – wir haben gerade eine Aktuelle Debatte zum Thema Innovation gehabt. Das Problem, das wir hatten, war, dass die Sachsen LB entsprechend in Risikoschieflage gekommen ist, dass die Sachsen LB verkauft worden ist und dass wir in den Verhandlungen eine entsprechende Bürgschaft bis zur Höhe von 2,75 Milliarden Euro übernommen haben. Das sind die Fakten, und jetzt geht es darum, eine Rechtsverbindlichkeit abzufinanzieren.
Meine Damen und Herren! Neben der haushalterischen Verantwortung gibt es die juristische Verantwortung. Der Vergleichsabschluss, der vergangene Woche getroffen worden ist, ist sicherlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Vier ehemalige Vorstände haben sich auf einen Vergleich eingelassen. Damit werden diese
Vorstände auch einen finanziellen Beitrag für ihre Fehler der Vergangenheit als ehemalige Vorstände zahlen.
Bei der juristischen Dimension haben wir die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Verantwortung genommen – PriceWaterhouseCoopers –, die Versicherungsunternehmen und die vier ehemaligen Vorstände. Ich denke, das ist auf dem Weg der juristischen Aufarbeitung ein Schritt in die richtige Richtung.
Die politische Dimension kann ich relativ kurzhalten. Es gab einen Untersuchungsausschuss zur Sachsen LB, es gab auch einen Unterausschuss des Haushalts- und Finanzausschusses. Leider war das damals zuständige Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die den Unterausschuss beantragt hatten, selbst bei diesem Unterausschuss kaum anwesend.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Finanzminister Prof. Unland recht herzlich für seine regelmäßigen Informationen im Haushalts- und Finanzausschuss danken. Das ist eine neue Qualität gegenüber seinem vorangegangenen Finanzminister. Ich denke, dass bei ihm das Thema Transparenz, ausführliche und laufende Berichterstattung gegenüber dem HFA, –
– das heißt den Abgeordneten des Sächsischen Landtages, in guten Händen ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Überschrift des Antrages der Linksfraktion „Steuergerechtigkeit herstellen: Kleinere und mittlere Einkommen spürbar entlasten“ könnte ich tatsächlich zustimmen.
Die Überschrift – Herr Gebhardt, freuen Sie sich nicht zu früh! – des Antrages täuscht darüber hinweg, worum es Ihnen wirklich geht. Es geht Ihnen nicht um die Entlastung der Bürger. Es geht Ihnen vielmehr darum, die Steuerzahler in Deutschland zu schröpfen und die so eingenommenen Mittel nach Ihrem Gutdünken umzuverteilen. Dieser ideologischen Umverteilungsmentalität, die auch den Kollegen von SPD und GRÜNEN innewohnt, können wir als FDP nicht folgen.