Petra Fretter
Appearances
16/5
16/6
16/8
16/9
16/11
16/15
16/16
16/19
16/21
16/23
16/26
16/30
16/31
16/32
16/35
16/39
16/40
16/41
16/44
16/46
Last Statements
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Damen und Herren! Das Beste kommt, wie man so schön sagt, zum Schluss oder fast zum Schluss. Es wird Ihnen bestimmt ein kleines Schmunzeln auf die Lippen zaubern, wenn ich ganz selbstbewusst sage: Wir sind jetzt beim kleinen, geheimen, feinen Highlight dieser Debatte. Wir sprechen von 193 Millionen Euro. Warum? - Ganz einfach, nicht nur ausnahmslos Corona beherrscht unser Leben und unsere Zeit, auch die Themen Klima, Umwelt und Biodiversität spielen weiterhin ihre Rollen auf der Bühne in unserem Leben. Das müssen sie auch. Sie ma
chen keine Pause und warten ab, wie das Stück so weitergeht. Fakt ist: Ohne ein gesundes Klima, eine intakte Umwelt und ausgeglichene Biodiversität können wir nicht leben und überleben. Alles hängt mit allem zusammen. Die Bausteine verbinden sich zu einem großen Ganzen und halten das Gleichgewicht. Ich bin natürlich nicht so unrealistisch zu sagen, das Gleichgewicht sei in der jetzigen Zeit immer im Lot. Wir müssen aber dafür sorgen, dass es wieder dorthin kommt.
Wir haben mit unseren Möglichkeiten reagiert und für einige größere und kleinere Handlungsfelder finanzielle Mittel in Einzelplan 09 eingestellt; erstens für die Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie, was schon angesprochen wurde. Was heißt das genau? - Für die Durchführung von Natura‑2000‑ und Monitoring-Maßnahmen wie zum Beispiel Bio-Kartierung, FFH-Monitoring, Brutvogel-Kartierung, um nur einige zu nennen, sind Mittelansätze für 2021 in Höhe von 378.000 Euro und für 2022 in Höhe von 350.000 Euro vorgesehen. Bei den verschiedenen Monitoringmaßnahmen - auf Deutsch: Überwachungsmaßnahmen - hat uns als CDU allerdings der wichtige Bereich Insekten noch gefehlt. Dieser ist im Haushalt auf unsere Initiative hin mit eingeflossen. Ich bin sehr froh darüber, denn das Insektenmonitoring wird erstmals statistisch belastbare und repräsentative Daten über die im Saarland lebenden Insekten liefern. Obwohl die Situation, was die Insektenpopulation angeht, subjektiv gesehen vielleicht nicht so dramatisch ist wie in anderen Bundesländern, wird diese intensiv geführte Studie zu mehr Objektivität führen und einen klaren Sachstand liefern. Es geht um folgende Fragen: Wie wirken sich die Faktoren Klimawandel und Trockenheit, Landwirtschaft, Lebensraumverlust, invasive Pflanzen und Tierarten aus? Dieses wichtige Monitoring wird darüber Aufschluss geben und unser zukünftiges Handeln im Kampf gegen das Insektensterben zielorientiert beeinflussen und lenken. Das kann nur nachhaltig sein und sich positiv auswirken. Deswegen sollen zusätzlich zu den oben genannten Mitteln weitere Mittel von je 75.000 Euro eingestellt werden. Dies ist eine gute Entscheidung für eine hoffentlich gute Entwicklung, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich komme zweitens zum Thema Wald. Wir haben in den letzten Plenarsitzungen schon mehrfach darüber gesprochen. Man kann es aber eigentlich nicht oft genug tun. Keine Angst, ich wiederhole nicht alles, aber unsere grüne Lunge ist krank. Das wissen wir. Es muss alles getan werden, um die Krankheit zu mildern und wenn möglich auch zu heilen. Das geht allerdings nicht zum Nulltarif. 30 Jahre naturnahe Waldwirtschaft haben sicherlich viel dazu beigetragen, dass unsere saarländischen Wälder im Bundesdurchschnitt noch relativ gut dastehen und aufgestellt sind, aber auf diesen Erfolgen können, wol
len und dürfen wir uns nicht ausruhen. Deshalb werden wir selbstverständlich die erfolgreiche naturnahe Waldwirtschaft des SaarForst Landesbetriebs weiter mit entsprechenden Mitteln unterstützen. Wir reden von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2021 und 1,44 Millionen Euro im Jahr 2022. Dazu gehören leider auch Mittel für die Müllbeseitigung im Staatswald, die mittlerweile mit 180.000 Euro veranschlagt werden müssen, eine unsägliche Entwicklung, die in öffentlichen Kampagnen publiziert wird, um ein Um- und Mitdenken bei den Waldbesuchern zu erreichen.
Der SaarForst Landesbetrieb hat dabei viele Aufgaben zu bewältigen. Ich will nur einige nennen: Im Ausschuss bekommen wir regelmäßig den Waldzustandsbericht zu hören, Waldökologie, Führungen und Beratungen, Kulturlandschaftsentwicklung, Jagd, Verkehrssicherungspflicht oder Bau- und Unterhaltung von Freizeit- und Erholungszentren. Der Wald und wir alle profitieren von dieser Arbeit, denn wir dürfen quasi die Früchte dieser Arbeit in Form der vielfältigen Nutzung des Waldes genießen. Deshalb meinen herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SaarForst Landesbetriebs für ihre wertvolle Arbeit.
Wir erhöhen auch den Titel für den Naturpark SaarHunsrück für die institutionelle Förderung und Unterstützung mit zusätzlich jeweils 80.000 Euro auf je 180.000 Euro. Der Nationalpark Saar-Hunsrück hat wie alle Nationalparks einen besonderen Stellenwert inne und ist ein Highlight in unserer Region. Er ist ein Schutzgebiet, in dem sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten kann. Er umfasst ein großflächiges Gebiet mit besonders wertvoller Naturausstattung, die durch den Menschen wenig beeinflusst und nicht mehr Ziel einer wirtschaftlichen Nutzung ist. Er erzählt historische Geschichten, weist eine imposante Talsperre auf, kann besucht, durchwandert und genossen werden. Als zusätzliches Angebot für NaturliebhaberInnen ist eine interaktive Ausstellung über den Nationalpark mit dem Titel „Nationalpark - Natürlich, mit Geschichte!“ geplant. Um all das in der Öffentlichkeit zu kommunizieren, zu bewerben und zu unterstützen und die Menschen für dieses schöne Stück Natur zu begeistern, haben wir einen neuen Titel geschaffen und Mittel in Höhe von 130.000 Euro eingestellt. Seit der Corona-Pandemie hat der Wald eine verstärkte zentrale Bedeutung in unserer Gesellschaft erlangt und wird in vielfältiger Weise von den Menschen genutzt. Deshalb sind diese Gelder auch gut investiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein weiterer passender und gesundheitlich wertvoller Schritt ist die Idee meiner Fraktionskollegin Helma Kuhn-Theis, einen Heil- und Kurwald in Weiskirchen auszuweisen, sicherlich eine sinnvolle und wunderbare Ergänzung im Gesundheitssektor für diesen schönen heilklimatischen Kurort mit seinen
vielen Kurgästen und den unzähligen Naherholungsangeboten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, wird 2021 ein Gutachten erstellt werden. Mittel in Höhe von 25.000 Euro wurden dazu eingestellt.
Der Bereich Wasser, sein Schutz und der Zusammenhang mit Flora und Fauna spielen natürlich auch eine große Rolle in unserem Haushalt. Dazu ein Beispiel: Die Renaturierung an Wasserläufen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie Maßnahmen an Abwasseranlagen stehen mit 4.439.000 Euro zu Buche, eine beachtliche Summe. Auch für Flächenentsiegelung und die damit verbundene Renaturierung wurden jeweils 50.000 Euro eingestellt.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Bereich Tierschutz sagen. Tierschutz geht uns alle an, denn die Welt gehört uns nicht alleine. Ein achtsamer, respektvoller Umgang mit unseren Mitgeschöpfen sollte für jeden von uns selbstverständlich sein. Wo das nicht so ist, muss helfend eingegriffen werden. Wir haben im Saarland das Glück, diverse spezialisierte Auffangstationen, unzählige Tierschutzstationen und ehrenamtlich Tätige zu haben, die Tiere in Not aufnehmen, sie retten und sich um sie kümmern. Auch in unserem Haushalt stehen dafür Mittel bereit. Die Katzenschutzverordnung, die Vogelberingungsstation, Tierheime und so weiter wurden angesprochen.
Ich möchte hier noch kurz etwas zum Kollegen Georgi sagen. Bei den Tierversuchen bin ich bei Ihnen. Die Steigerung der Anzahl der Tierversuche ist wirklich unbefriedigend. Ich würde auch gerne sagen, dass das leider einmal so war, jetzt aber nicht mehr so ist, aber leider ist dem noch nicht so. Deshalb haben wir im letzten Haushalt den neuen Preis für tierversuchsfreie Forschung eingestellt. Dieser hat, um mit den Worten des Ministerpräsidenten zu sprechen, eine Hebelwirkung oder soll diese erzeugen.
Am Schluss noch ein paar Worte zum Antrag der AfD. Mit Verwunderung habe ich Ihre Forderungen, auf die ich im Einzelnen jetzt nicht eingehen kann, gelesen. Wenn Sie regelmäßig an den Ausschusssitzungen teilnehmen würden, wüssten Sie, dass die meisten Ihrer Forderungen hinfällig sind, in der Umsetzung schon längst erledigt oder einfach nur unsinnig sind. Es kommt darauf an, welche Prioritäten man bei den Themen setzt. Herr Müller hat gesagt, dass die Mittel bezüglich Klimaaktivitäten im Einzelplan zu streichen seien. Bei der Einteilung Ihrer Redezeit haben Sie ebenfalls Ihre Prioritäten gesetzt. Das spricht für mich Bände. Prioritäten und Anträge für Ausschusssitzungen: nullkommanull, Anträge für Plenarsitzungen im Bereich Umwelt und Tierschutz: nullkommanull! Fazit: Gelebter Tier- und Umweltschutz sieht für mich anders aus. Sie sind für mich in dieser Hinsicht unglaubwürdig, meine Herren von der AfD.
Ich hoffe, ich habe Ihnen wieder einmal einen Eindruck vermittelt, dass Umwelt-, Klima- und Tierschutz, obwohl in der Tagesordnungsfolge immer erst am Ende der Debatte, an vorderster Stelle stehen müssen, denn dort gehören sie hin. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Umweltministerium, beim Minister und seinen Mitarbeitern für diese sehr gute Zusammenarbeit sowie bei meinen Kollegen im Ausschuss, wir arbeiten sehr gut und konstruktiv zusammen, speziell nenne ich meine Kollegin Pia Döring. Das klappt hervorragend. Ich bedanke mich bei der Landtagsverwaltung für den Honig. Hier sind wir auch auf dem richtigen Weg, wir zeigen, dass wir uns um dieses Thema kümmern. Ich bin nun am Ende ‑ ‑
Nein, nicht ich bin am Ende, sondern ich bin mit meiner Rede am Ende. Ich bitte um Zustimmung für unseren Haushalt inklusive der Änderungsanträge. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bleiben Sie alle gesund!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheit ist unser höchstes Gut! Gerade in einer solchen, für uns allen schwierigen Zeit mit all den Auflagen, Verordnungen, Bestimmungen, die durch COVID-19 verursacht sind, wird uns dies auch verstärkt bewusst. Jeder Einzelne ist durch die Einhaltung der Vorschriften gefragt, um sich selbst und andere zu schützen.
Der Schutz unserer Gesundheit beinhaltet aber nicht alleine nur den Schutz vor COVID-19, es ist weit mehr als das. Unser Gesundheitssystem, das als eines der besten der Welt gilt, sorgt mit vielschichtig vernetzten Akteuren, Hilfsorganisationen und Ehrenamtlichen für eine sichere Versorgung und den Schutz der rund 83 Millionen Bürger in unserem Lande, und dies leistungsstark und bewährt.
Ich bin sehr froh, dass wir dieses durch die Solidargemeinschaft finanzierte System haben, und ich bin all jenen dankbar, die sich in diesem Bereich, sei es nun hauptamtlich oder ehrenamtlich, engagieren und zum Wohle aller ihr Bestes geben.
Heute behandeln wir in Zweiter Lesung im Saarländischen Rettungsdienstgesetz Änderungen, welche den Hilfsorganisationen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten im Saarland bessere, klarere Vorschriften für ihre Handlungsfelder geben und somit eine rechtssichere Grundlage für alle Hilfsorganisationen, auch in Bezug auf die Planungssicherheit. Das sind zentrale Ziele dieses Gesetzentwurfes.
Wir wollen die bestehenden Strukturen natürlich weiter stärken, dabei werden auch die ehrenamtlichen Strukturen nicht vergessen. Sie machen 20 Prozent in unserem Rettungsdienst aus, und das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 52 Wochen im Jahr. Sie müssen unabdingbar gleichermaßen berücksichtigt werden, denn ohne Menschen, die ihre Freizeit im Verbund mit den Hilfsorganisationen unentgeltlich in den Dienst für ihre Nächsten stellen, würden sich die gute Versorgung und die Transporte definitiv weit schwieriger gestalten.
Ich sage an dieser Stelle gerne wieder allen, die sich im Rettungsdienst ehrenamtlich engagieren, einen herzlichen Dank, verbunden mit Wertschätzung und Respekt vor ihrer Arbeit!
Unsere Hilfsorganisationen im Saarland sind professionell organisiert und leisten einen hervorragenden Job, flächendeckend und bedarfsorientiert, und dies auf einem hohen Qualitätsniveau. Das wollen wir mit dieser Gesetzesnovellierung sichern.
Im Folgenden gehe ich noch auf einige wichtige Punkte ein. Durch die Verankerung der Bereichsausnahme für die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen an gemeinnützige Organisationen werden unsere bisher im Saarland tätigen Hilfsorganisationen privilegiert und berücksichtigt. Deutlicher als in der bisherigen Fassung definiert die Vorschrift Rettungsdienst als medizinisch organisierte Einheit der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Erstmals wird hier die besondere Bedeutung der Hilfsorganisationen ausdrücklich im Gesetz hervorgehoben. Sie sind tragende Elemente, stellen sie doch nicht nur Personal haupt- und ehrenamtlich zur Verfügung, sondern auch in ausgeprägtem Maße das dazu benötigte Equipment wie Fahrzeuge und andere Dinge. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen darf ich an dieser Stelle sagen, wir als Landesgesetzgeber stehen voll und ganz hinter unseren Hilfsorganisationen und bekennen uns mit dieser Gesetzesänderung ausdrücklich zu dieser besonderen Rechtsstellung im Bereich des Rettungsdienstes.
Mit den neuen Regelungen werden aber auch keine alten oder neuen Hilfsorganisationen ausgeschlossen. Das ist uns wichtig, sorgt dies doch für einen fairen, gesunden, gerechten Wettbewerb, bei dem die Leistungsfähigkeit natürlich auch weiterhin im Fokus steht. Aus- und Fortbildung sind sicherlich in jedem Berufsbereich ein wichtiger Bestandteil bei der Ausübung im entsprechenden Tätigkeitsbereich. Das gilt insbesondere im Rettungsdienst und im Rettungswesen. Hier wurden die Regelungen, die Finanzierung und die Fortbildungspflicht konkretisiert und geben damit eine ganz klare Handlungslinie vor. Das wird vom ZRF sowie allen Beauftragten ausdrücklich begrüßt, da diese Kosten in die Kalkulation der Leistungsentgelte miteinfließen können.
Über die Größenordnung bei den die Fortbildung umfassenden Unterrichtseinheiten pro Jahr hatten wir lange Diskussionen, auch in der Koalition. Im Ergebnis waren wir uns dann einig, dass wir für alle im Rettungsdienst eingesetzten Personen, also Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie auch nicht ärztliches Personal keine unterschiedlichen Vorgaben mehr ansetzen, sondern jeweils die gleiche Anzahl von 30 Einheiten pro Jahr festsetzen.
Begründung hierfür ist, dass alle im Einsatz tätigen Personen als Team zusammenarbeiten müssen. Wichtiger Bestandteil ist auch erstmals die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Ersthelfer vor Ort, die sogenannten First Responder. Sie leisten organisierte Erste Hilfe in den Städten und Gemeinden, wo es sie gibt, zum Beispiel auch bei mir in Großrosseln, und stellen somit ein ganz wichtiges Bindeglied als sinnvolle Ergänzung zu den Rettungsdiensten dar.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich in einer Notsituation beim Warten auf den Rettungswagen die Anwesenheit eines First Responders mit seinen Erste-Hilfe-Maßnahmen sehr beruhigend auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Ich bin sehr froh über diese ehrenamtliche Organisation und befürworte ausdrücklich, dass sie, obwohl sie kein Bestandteil des Rettungsdienstes ist, bei der Alarmierung durch die Leitstelle mit einbezogen wird.
Eine weitere Ergänzung erfolgt im Bereich der Notfallrettung durch die Etablierung eines arztbegleitenden Patiententransports bei zeitkritischer Verlegung. Hier wird eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf vorgenommen, um Probleme zu beseitigen, die in der Vergangenheit bei notfallmäßigen Weiterverlegungen auftraten.
Auch neu ist die Aufnahme der Telemedizin in den Rettungsdienst sowie die konkretisierte Definition der Hilfsfrist. Durch die Digitalisierung hat die Tele
medizin ihren Weg in unser Leben gefunden. Ich finde, das ist eine spannende Geschichte; die ergänzende Telemedizin kann durch nichtärztliches Rettungspersonal oder/und durch den Notarzt jederzeit in Echtzeit zugeschaltet und in den Prozess mit eingebunden werden, egal, wo man sich befindet. Einsatzabläufe werden damit optimiert, operative notfallmedizinische Maßnahmen werden unterstützt. Das ist definitiv eine effektive, zukunftsorientierte Ausrichtung, die die qualitativ hochwertige Versorgung unserer Saarländerinnen und Saarländer auch speziell im ländlichen Raum auf Dauer weiterhin sichern wird, modern und fortschrittlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Natürlich werden und müssen in diesem Zusammenhang auch die datenschutzrechtlichen Regeln im Gesetzentwurf angepasst und ergänzt werden, mit allen Notwendigkeiten, lieber Kollege Georgi. Mit der Konkretisierung soll die Hilfsfrist - unsere Mindestfrist liegt bei 12 Minuten im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die zum Teil weitaus höhere Minutenregelungen haben - weiterhin mit dem Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle beginnen. Ausschlaggebend für den Startzeitpunkt ist nun die Einsatzentscheidung nach Eingang eines Hilfeersuchens und nicht mehr das erste Klingelzeichen eines Anrufs in der Leitstelle. Diese Definition ist definitiv praxisorientierter, rechtssicherer und stellt somit eine Planungsgröße in der Notfallrettung dar. Sie hat keine negativen Auswirkungen auf das bestehende hohe Niveau in Qualität und Sicherheit der medizinischen Notfallversorgung.
In § 10 wird das Thema Wasserrettung in Binnengewässern und Flüssen, deren Organisation, die personellen, organisatorischen und materiellen Rahmenbedingungen neu gefasst und ebenso explizit die Verantwortlichkeiten des Trägers der Rettungsdienste im Hinblick auf eine sachgerechte Gefahrenund Bedarfsanalyse. Das haben wir in unserem Abänderungsantrag neu formuliert.
Ich möchte noch kurz auf die in § 14 neu eingeführte Schiedsstelle eingehen. Sie ersetzt das Verfahren zur Festsetzung der Leistungsentgelte durch Verordnung und wird paritätisch besetzt, dies für fünf Jahre. Somit können Differenzen und Konflikte innerhalb der Entgeltverhandlung dort aufgearbeitet werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Klagen haben im Interesse der Funktionsfähigkeit keine aufschiebende Wirkung, ein Vorverfahren findet nicht statt und bürokratischer Aufwand wird vermieden. Eine gute Entscheidung im Interesse der Selbstverwaltung, meine ich.
Fazit: Alle Beteiligten haben an den Anhörungen aktiv teilgenommen und Änderungs- und Ergänzungsformulierungen eingebracht, die zum Teil berücksichtigt werden konnten. Dieser Gesetzentwurf, die
Qualitätssicherung zukunftssicher auf starke Beine zu stellen, die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Notfallversorgung aufrechtzuerhalten, ist unser Ansinnen. Ich bitte um Zustimmung für das Gesetz sowie für unseren Abänderungsantrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Bei unserem heutigen Antrag dreht sich alles um die grüne Lunge, unseren Wald, seine Bedeutung für uns, seinen nachhaltigen Schutz, seine Förderung und Pflege.
Wie Kollege Commerçon bin auch ich sehr froh und dankbar, dass es gelungen ist, ein solch wichtiges umweltpolitisches Thema ziemlich weit vorne auf der Tagesordnung zu platzieren. Sonst ist es nach der Ministeriumsfolge üblich, dass wir eher zum Schluss dran sind. Wie schon gesagt ist dann die Aufmerksamkeit nicht mehr ganz so groß. Nochmals Danke dafür, dass das heute gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Glück, in einem Bundesland zu leben, das zu den waldreichsten in Deutschland gehört, das heißt, ein Drittel unserer Fläche ist mit Wald bedeckt. Egal, wo man wohnt, der Wald ist für jeden und jede relativ schnell erreichbar. Er ist ein Ort der Erholung, er spricht alle unsere Sinne an, schenkt uns Ruhe und Kraft und fördert somit die Gesundheit. Darüber hinaus erfüllt er etliche Aufgaben, auf die ich später noch eingehen möchte.
Nun möchte ich Sie aber zu einem fiktiven Waldspaziergang durch die Jahreszeiten einladen, um den Wald mit Ihnen in all seinen Facetten, seiner Schönheit, seiner Bedeutung, seinem Nutzen, aber auch seinen Problemen zu betrachten.
Beginnen wir im Frühling. Wir genießen nach einem langen Winter den Frühling, wenn das frische, zarte Grün überall zu sprießen beginnt und die Natur mit Flora und Fauna erwacht. Wir atmen auf und freuen uns auf die hellen und längeren Tage. Die ersten Sonnenstrahlen scheinen durch die zarten Blätterkronen und lassen die Wärme der kommen Sommertage erahnen. Als aufmerksamer Wanderer erkennt man bei genauem Hinsehen aber auch, dass der Wald in Schwierigkeiten ist. Nicht alle Bäume sind gesund, manche sind abgestorben oder stark geschädigt. Im heißen Sommer - und die letzten Sommer war definitiv sehr heiß und lang, wenn es möglich wäre, müsste man nur aus dem Fenster
schauen, um dies zu erkennen -, sieht man, dass trotz dieser Pracht und der angenehmen Kühle der Wald extrem gestresst ist. Die Dürreperioden machen ihm zu schaffen, Schädlinge, insbesondere der Borkenkäfer nagen gewissermaßen an seiner Substanz. Schadstoffe aus der Luft setzen ihm zu.
Wenn der Wald im Herbst farbenfroh und bunt wie ein Gemälde erscheint und Pilze zum Sammeln einladen, glaubt man, die Dürre sei überwunden und es hätte sich genügend Regen im Erdboden angesammelt, um diesen Zustand zu heilen. Das geht aber nur bedingt, denn manche Schäden sind irreparabel. Hier muss der Mensch hilfreich eingreifen.
Im Winter legt sich dann Stille und Ruhe über alles, im schönsten Fall natürlich auch Schnee - ein friedliches Bild. Alles ist bedeckt, aber die Schäden und damit die Sorgen und Probleme um den Wald bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Probleme durch die Wetterextreme sind das eine, die selbstgemachten durch die Besucher des Waldes sind das andere. Es ist immer wieder ärgerlich, wenn man bei einem entspannten Waldspaziergang illegale Müllablagerungen findet. Das sind unverantwortliche Mitmenschen, die sich einen Kehricht um die Umwelt kümmern. Ich würde es gerne noch extremer formulieren, aber ich nehme Rücksicht auf das Hohe Haus. Diese Menschen lagern immer mehr Sperrmüll, Hausmüll oder Grünschnitt aus ihrem Garten mitten im Wald ab. Oftmals geschieht das auch schon in gewerblichem Ausmaß. Ich weiß, wovon ich rede, denn bei uns im waldreichen Warndt ist das schon sehr oft passiert und es ist extrem ärgerlich. Aber auch das achtlos weggeworfene Papiertaschentuch oder das Bonbon-Papier, auf saarländisch würde man „Guddzje“-Papier sagen, der Einmal-Trinkbecher oder die Überbleibsel eines Picknicks gehören dazu. Mir ist einfach unbegreiflich, was sich in den Köpfen dieser Menschen abspielt. Den Wald und die Natur genießen und das noch kostenlos, aber gleichzeitig die Umwelt verschmutzen, das soll mal einer verstehen!
Wer beseitigt all diese Hinterlassenschaften? - Die Mitarbeiter des SaarForst Landesbetriebs, die Kommunen oder ehrenamtliche Helfer wie bei der alljährlichen Picobello-Aktion, der ich auch immer gerne angehöre. Die Mittel dafür stiegen in den letzten Jahren von 70.000 Euro auf sage und schreibe 200.000 Euro. Und wer zahlt letztendlich diese Summe? - Die Allgemeinheit. Solidarisch ist das sicherlich nicht. Ein gewiss schwieriges Thema, aber wir dürfen auch hier nicht müde werden, Aufklärungskampagnen zu initiieren und die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren - und das stetig in der Hoffnung, dass wir im Ergebnis nicht wie Sisyphus dastehen.
Nun gut, das Fazit ist eigentlich einfach. Der Wald ist wunderschön. Er tankt unsere verbrauchten Reserven auf, stärkt unsere Psyche, sorgt für Entschleuni
gung im hektischen Alltag, aber er befindet sich auch in einer sehr angespannten Lage.
Unsere Verantwortung liegt nun im nachhaltigen Handeln zum Schutz des Waldes, damit sich zukünftige Generationen genauso wie wir daran erfreuen können. Und es ist ja nicht so, dass bisher im Saarland überhaupt nichts diesbezüglich geschehen ist. Das wurde schon angesprochen. Im Gegenteil, über 30 Jahre naturnahe Waldwirtschaft haben die richtigen Weichen gestellt und der SaarForst ist den Weg konsequent bis heute gegangen. Ein damals mutiger Schritt, der heute betrachtet mehr als richtig war.
Mischwälder statt Monokulturen, über 75 Prozent davon sind Laubbäume. Wenn man das auf den Bundesdurchschnitt betrachtet, der nur 35 Prozent beträgt, ist das enorm. Des Weiteren zeichnen sich diese Mischwälder durch artenreiche, standortheimische Bäume aus, die auch ganz unterschiedliche Altersstrukturen haben. Man lässt den Wald durch natürliche Prozesse sich selbst verjüngen und es wird auf Pestizide und Insektizide verzichtet. Es erfolgen nur Einzelbaumentnahmen und keine Kahlschläge, denn diese würden die Austrocknung von Böden verstärken, die wiederum Erosion begünstigen würde. Der Verlust von Nährstoffen und das Sterben frisch gepflanzter Bäume wären die Folge. Durch umsichtige Maßnahmen wird die natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren gefördert.
Öffentliche Aufklärungs- und Informationskampagnen mit unterschiedlichen Broschüren und Flyern seitens des Ministeriums gibt es en masse. Ich habe nur einige notiert: 30 Jahre naturnahe Waldwirtschaft, Information über invasive Tierarten und Pflanzen, über die Arbeit des Landesforstbetriebes, über die Müllvermeidung und vieles andere mehr.
Man hat aber auch den Klimawandel bei dieser ganzen Problematik natürlich nicht aus dem Blick verloren und beschäftigt sich mit Baumarten, die der Wetterentwicklung widerstehen können, wie zum Beispiel die Weißtanne. Sie sehen, nachhaltige Entwicklung ist kein abgenutzter Begriff der heutigen Zeit, sondern hat schon seit über drei Jahrzehnten eine Bedeutung hier im schönsten aller Bundesländer. Ich danke an dieser Stelle allen, die sich über die Jahrzehnte wirklich verantwortungsvoll mit diesen Dingen beschäftigt und dies umgesetzt haben.
Dieses vorausschauende Handeln hat uns mit Blick auf die extremen Wettereinflüsse sicherlich gewisse Vorteile verschafft, aber uns nicht vollends vor den Schäden der Trockenheit bewahrt. An erster Stelle steht - das ist jedem bekannt - sicherlich der Befall der Fichten durch den Borkenkäfer. Tausende von Hektar müssen vor ihrer eigentlichen Ernte gefällt und entsorgt werden. Die finanziellen Einbußen dadurch sind erheblich.
Dabei müssen auch noch unabdingbar die Verbreitung des Borkenkäfers verhindert und eine Schadensaufbereitung sowie ein Waldumbau erfolgen. Das bedarf enormer finanzieller Mittel, die wir alleine im Saarland so nicht stemmen können. Alleine durch den Umstand, dass wir schon so lange behutsame naturnahe Waldwirtschaft betreiben, sind die Einnahmen zwangsläufig geringer als in den anderen Ländern. Auch das muss bei der Bewertung seitens der Bundesregierung unbedingt Einfluss finden. Wir brauchen die Hilfe vom Bund. Diese ist dringend notwendig.
Im beschlossenen Konjunkturprogramm der Bundesregierung werden 700 Millionen Euro zur Förderung der Forstwirtschaft bereitgestellt, allerdings wie schon gesagt - nur für private und kommunale Wälder. Das kann nicht hinnehmbar sein, spielt es doch keine Rolle, wem der Wald gehört. Vielmehr ist es nur die simple Tatsache, dass der Wald insgesamt als komplexes Ökosystem mit all seinen Leistungen betrachtet werden muss. CO2-Speicher, Luftund Schadstofffilter, Wasser-, Boden-, Artenschützer, Erholungsraum, Klimaschützer lokal, regional und global und vieles mehr.
Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Fördermittel auch für den Staatswald, der bei uns den größten Teil unseres Waldes ausmacht, anteilsmäßig zur Verfügung stehen. Dieser Anspruch ist meiner Meinung nach absolut legitim und nachvollziehbar. Des Weiteren fordern wir auch die erleichterte Übertragbarkeit von Mitteln aus der GAK, also der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Dies würde bestehende Hürden beseitigen und einen effektiven Einsatz der Mittel begünstigen.
Wie schon gesagt, der Wald ist im Gesamten zu betrachten. Deshalb muss auch gewährleistet sein, dass alle, die Wald bewirtschaften - privat, staatlich oder kommunal -, auch weiterhin tatkräftig unterstützt werden. Wie in unserem Antrag steht: Wald muss neu gedacht werden. Daran müssen sich alle beteiligen, damit unser Wald auch in Zukunft bestehen und sich gesund weiterentwickeln kann und damit sich nachfolgende Generationen ebenso daran erfreuen können wie wir, denn, wie Günter Grass schon sagte, wenn wir den Wald sterben lassen, verlieren Worte ihren Sinn.
Ich glaube, mit unseren heutigen Worten in den einzelnen Beiträgen zeigen wir alle auf, dass der Wald nicht sterben darf und dass weiterhin verstärkt Taten unabdingbar, zügig und nachhaltig folgen müssen. Ich bin mir sicher, genau diesen Weg werden wir gemeinsam gehen. - Ich bitte herzlich um breite Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für das aufmerksame Zuhören.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Bevor ich zu meiner Rede komme, möchte ich noch eine Bemerkung machen, die sich an den Kollegen Dörr richtet. Ich kann mir eine Anmerkung nicht verkneifen, denn ich kann die von Ihnen eben getätigte Aussage nicht so stehen lassen. Ich denke, jede unserer Kolleginnen und jeder unserer Kollegen wendet hier die Zeit auf, die für nötig gehalten wird, um die Argumente zum jeweiligen Thema, zu dem sie reden, darzulegen. Deshalb bitte ich Sie - wie Sie das ja immer umgekehrt auch tun -, es zu unterlassen, die Sinnhaftigkeit der Länge der aufgewendeten Redezeit infrage zu stellen.
Wir haben gerade die Berichterstattung über die Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zur Schaffung des inklusiven Wahlrechts in Zweiter und letzter Lesung gehört. Bevor ich näher darauf eingehe, möchte ich kurz noch etwas Allgemeines zu den Themen Wahlrecht und Demokratie ausführen.
Sie alle wissen, wir leben in Deutschland in einer repräsentativen, parlamentarischen Demokratie. Das heißt, die Herrschaft des Volkes, wenn man es so sagen will, wird indirekt durch seine gewählten Vertreterinnen und Vertreter ausgeübt. Entscheidungen und Gesetze werden also von Gruppen, sprich hier den Parteien, stellvertretend im Auftrag der Allgemeinheit getroffen. Wir haben eine Verfassung in dieser Demokratie, die auf die Mehrheit und nicht auf den Einzelnen ausgerichtet ist. Unabhängig von den Demokratieformen und ihren Definitionen, von denen es mehrere gibt, war und ist jedoch eines immer Kern dieser Staatsform: Das Volk übt die Macht aus. Und der Wille des Volkes wird bekanntlich durch Wahlen ermittelt.
Früher gab es in Demokratien unterschiedliche Begrifflichkeiten, wie man Wahlberechtigung definiert. Viele Bürgerinnen und Bürger mussten auf das Wahlrecht verzichten, weil sie, wie zum Beispiel in Amerika, Sklaven waren oder weil sie der falschen Religion oder Rasse angehörten, was auch in unserer Historie teilweise der Fall war. Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht konnte ausschlaggebend sein, ob man wählen durfte oder nicht, oder einfach nur die Tatsache, dass man eine Frau war. Das konnte die Stimmabgabe und das Recht, ihre oder seine Meinung als Mitglied der Volksgemeinschaft kundzutun, ausschließen. Diese Zeiten sind Gott sei Dank bei uns in Europa und auch in vielen anderen Teilen der Welt vorbei. Viele Männer und Frauen haben in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten für ein Wahlrecht für alle gekämpft. Wer die Historie kennt, weiß, welchen Kraftakt und welchen Mut es erfordert hat, standhaft zu bleiben und allen Widerständen zum Trotz, selbst unter Gefahr für Leib und Leben, nicht aufzugeben. Wahlrecht ist ein Menschenrecht, daran gibt es nichts zu rütteln, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt immer noch genügend Länder auf der Erde, die freie, demokratische Wahlen ablehnen, boykottieren, manipulieren und mit Füßen treten. Ausführungen hierzu kann ich mir sparen, denn wer die Nachrichten ausführlich verfolgt, weiß, dass auch in demokratischen Ländern Versuche gestartet werden, auf Wahlen Einfluss zu nehmen.
Warum führe ich das alles aus? Unsere Gesellschaft ist wie alles um uns herum in einem ständigen Wandel. Werte und Sichtweisen ändern sich, vieles wird zur Normalität und Selbstverständlichkeit. Demokra
tie und Wahlrecht, wie wir sie kennen, sind aber nicht einfach selbstverständlich. Das sind hart erkämpfte Privilegien, die es zu schützen und zu erhalten gilt. Natürlich sind wir als Volksvertreter in unserer parlamentarischen Demokratie gehalten, alles zu tun, um genau das zu bewirken. Ich möchte darauf nicht näher eingehen, weil das den Rahmen meiner Redezeit sprengen und auch vielleicht zu weit vom heutigen Thema abschweifen würde. Aber ich wünsche mir schon, dass es gelingen möge, den Stellenwert dieses kostbaren Gutes, eines freien, unabhängigen, demokratischen Wahlrechts für jede volljährige Bürgerin und für jeden volljährigen Bürger unseren Mitmenschen in unserem schönen Land wieder näherzubringen.
Heute nun gehen wir, wie so viele vor uns, auf dem Weg der Demokratie wieder einen Schritt voran, um Ungleichbehandlung im Wahlrecht auszuräumen. An dieser Stelle begrüße ich sehr herzlich die anwesenden Vertreter der Organisationen, Verbände und sozialen Einrichtungen. Sie kämpfen Tag für Tag für die Belange, für die Rechte, für die Gleichstellung von Menschen, die ihnen anvertraut sind, die sich ihnen anvertraut haben. Und sie haben es geschafft! Der Gesetzentwurf für die Schaffung eines inklusiven Wahlrechts liegt vor und wird heute verabschiedet. Ich glaube, das ist ein wirklich guter Tag!
Wir schaffen die Möglichkeit der Wahlbeteiligung inklusive Hilfestellung bei der Stimmabgabe für Menschen mit Behinderungen, die einen gesetzlichen Betreuer zur Seite haben. Das ist ein guter Schritt, ein kraftvoller Schritt und ein schon lange notwendiger Schritt. Ich möchte unsere ehemalige Kollegin Ruth Meyer an dieser Stelle zitieren: „Wir geben den Menschen damit ihr Wahlrecht und ein Stück ihrer Würde zurück.“ Genauso ist es und genauso ist es gut und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die CDU hätte sicherlich die Schaffung dieses Gesetzes gern viel früher vorgenommen, aber Schnellschüsse schaden meistens im Hinblick auf ein gutes Ergebnis und gehen in der Regel nach hinten los, im schlimmsten Fall auch ins Knie, wenn ich das so bildlich sagen darf. Das hilft niemandem und schon gar nicht den Menschen, denen wir mit unserem Mandat verpflichtet sind. Wir sind und waren es den Menschen mit Behinderungen schuldig, die Schaffung des inklusiven Wahlrechts so gut wie möglich zu machen. „Keine halben Sachen“ hat auch der Kollege Ralf Georgi in seiner Rede am 29.04.2019 gesagt. Genau das haben wir gemacht, keine halben Sachen, sondern eine runde Sache. Deshalb war es einfach notwendig und richtig, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2019, das Urteil vom 15.04.2019 und die Anpassung des Gesetzes auf Bundesebene vom 18.06.2019 abzuwarten.
Wir hatten für die letzte Kommunalwahl eine Übergangslösung für 850 Betroffene geschaffen, auch wenn leider nur fünf davon Gebrauch gemacht haben, und damit begonnen, den Weg zu diesem Gesetz zügig, aber umsichtig zu beschreiten mit einem klaren Ziel vor Augen: verfassungsrechtliche Ungleichheit auszuräumen, keine Wahlrechtsausschlüsse mehr für Menschen zuzulassen, bei denen eine Betreuung angeordnet ist, den Gedanken der Inklusion durch die Schaffung des inklusiven Wahlrechts voranzutreiben, gleichberechtigte politische Teilhabe zu ermöglichen, die Möglichkeit der Hilfestellung bei der Ausübung des Wahlrechts zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen und anderen Beeinträchtigungen ihre Stimme bei einer Wahl abgeben und am demokratischen Prozess teilnehmen können. Unser Ziel, die bestmögliche Regelung für Behinderte und betreute Menschen in diesem Gesetz festzuschreiben, ist hier und heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also keine halben Sachen, sondern eine runde Sache!
Noch ein paar Worte zu den Änderungsanträgen. Der Antrag des Ausschusses für Inneres und Sport, das wurde schon gesagt, beinhaltet redaktionelle und notwendige Änderungen im Hinblick auf die Anwendung im Kommunalwahlgesetz. Im aktuellen Entwurf ist noch die Übergangsvorschrift von 2019 enthalten, die am 31.12.2019 außer Kraft getreten ist. Diese Regelung in Absatz 2 ist somit nicht mehr erforderlich und deshalb aufzuheben. Diesem Änderungsantrag werden wir als CDU-Fraktion zustimmen.
Im Antrag der Fraktion DIE LINKE geht es hauptsächlich um die Umformulierung der Artikel 1 und 2 im Blick auf die Zuständigkeiten der Gemeinden für barrierefreie Wahlräume und Ausstattung. Ich denke, im vorliegenden Gesetzentwurf ist dies rechtlich konform zur UN-Behindertenrechtskonvention ausführlich geregelt. Deshalb sehe ich keinen Grund, hier eine Änderung vorzunehmen; die CDU-Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen.
Ich komme zum Schluss. Wir ebnen heute den Weg im Sinne der Gleichbehandlung, wir ebnen heute den Weg im Sinne der Menschlichkeit, wir ebnen heute den Weg im Sinne der Freiheit und der Einbeziehung, im Sinne der Akzeptanz von Individualität, im Sinne der Gleichwertigkeit, und vermitteln damit jedem von diesem Gesetz betroffenen Menschen Wertschätzung und Zugehörigkeitsgefühl, Solidarität und damit letztendlich Normalität. Diesen für unsere behinderten Mitmenschen so wichtigen Gesetzentwurf sollten wir heute mit großer Mehrheit, wünschenswerterweise einstimmig, verabschieden. Ich bitte deshalb herzlich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucksache 16/1033, wurde vom Plenum in seiner 32. Sitzung am 30.10.2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Reduzierung des Verwaltungsaufwands in Flurbereinigungsverfahren durch Abschaffung der gesonderten Spruchstelle im Saarland. Dies ist sinnvoll, da in den letzten Jahren keinerlei Widersprüche mehr im Rahmen vom Flurbereinigungsverfahren eingegangen sind, die von der gesonderten Spruchstelle hätten entschieden werden können. Der Rechtsmittelweg wird dadurch nicht verkürzt, da die Einlegung eines Widerspruchs weiterhin möglich ist. Zudem wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs verlängert, was vor allem im Hinblick auf die Komplexität eines
Flurbereinigungsplans angebracht ist. Dies führt zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger.
Mit dem Änderungsantrag Drucksache 16/1335 wird von der Möglichkeit nach § 21 Abs. 7 des Flurbereinigungsgesetzes Gebrauch gemacht, Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einzuführen. Dies bewirkt gerade bei Verfahren mit längeren Laufzeiten eine zusätzliche Demokratisierung und gleichzeitig ein kontinuierliches Arbeiten in den einzelnen Verfahrensschritten. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet.
Der Ihnen vorliegende Abänderungsantrag Drucksache 16/1335 wurde im Ausschuss besprochen und wird Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz Drucksache 16/1033 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 16/1335 in Zweiter Lesung. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist Staatsziel, das haben wir heute schon mehrfach gehört. Tierschutz soll keine Grenzen kennen und darf uns nicht egal
sein. Die Zeit des 17. Jahrhunderts, in dem René Descartes, ein einflussreicher französischer Philosoph, Tieren jegliche Empfindungsfähigkeit absprach und jeden Schrei als Reflex eines ausgeklügelten Mechanismus sah, ist Gott sei Dank vorbei. Das war schon eine eigentümliche Ansicht, die sich erfreulicherweise nicht durchgesetzt hat. Heute wissen wir: Tiere fühlen Schmerz, Tiere schließen Freundschaften, Tiere können Probleme erkennen und teilweise lösen - das heißt, sie denken. Tiere empfinden Freude und Trauer, Tiere spielen und freuen sich, und Tiere können leiden.
Tierleid ist noch nicht komplett aus unserem Alltag verschwunden. Tierleid soll und muss durch die Gesetzgebung verhindert werden. Deshalb haben wir heute diesen Antrag eingebracht, um eine Novellierung und Konkretisierung des bestehenden Bundestierschutzgesetzes zu bewirken. Im November 1933 wurde das erste Tierschutzgesetz verabschiedet; es wurde erst nach 40 Jahren erstmals überarbeitet, das war im Jahr 1972 - das nur als Information. Danach gab es mehrere Novellierungen. Sie sehen, seitdem beschäftigen sich nicht nur Politiker und Wissenschaftler mit dieser Frage, wie man Tierschutz am besten gewährleisten und zum Wohle der Tiere beitragen kann. Ein wichtiger Schritt: Im Mai 2002 wurde der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen, um ihm mehr Gewicht zu verleihen und somit wiederum das Staatsziel zu unterstreichen. Und genau dieses Ziel haben wir auch heute wieder vor Augen, und nicht nur vor Augen, sondern, das sage ich ganz persönlich und ich sage es für andere mit, in unserem Herzen. Tierschutz nach heutiger aufgeklärter Zeit muss das Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Kollegin Pia Döring hat in ihrer Rede schon viel angesprochen. Ob Haustiere, Welpenhandel, Kennzeichnung, Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, Tierheime, Tierschutzstiftung, mit ihren Ausführungen stimme ich zu 100 Prozent überein, ich brauche das nicht alles zu wiederholen.
Ich möchte mich deshalb in meinem Redebeitrag mehr auf die Themen Tierzucht und Tierhaltung in der deutschen Landwirtschaft konzentrieren. Die bäuerlichen Betriebe stehen vor vielen Herausforderungen, auch was die Haltung von Nutztieren angeht. Dazu kommen noch die Auswirkungen des Klimawandels und die Maßnahmen zum Klimaschutz. Verbraucher verlangen immer mehr artgerechte Tierhaltung, sind aber häufig nicht bereit, entsprechend mehr zu zahlen. Der Fleischkonsum liegt bei uns in Deutschland seit 2005 konstant bei ungefähr 60 kg pro Person pro Jahr. Über die Hälfte dieser Menge wird als Schweinefleisch konsumiert, danach folgt
Geflügel mit circa 13 kg und Rindfleisch mit etwa 10 kg. Das ist nicht wenig, meine ich. Aber ich stehe hier nicht mit erhobenem Zeigefinger und auch nicht als Verfechterin vegetarischer oder veganer Ernährung. Ich selbst esse hin und wieder Fleisch, meistens Rind von einem biozertifizierten Betrieb oder Geflügel, dessen Tierwohl-Label eine artgerechte Haltung versichert. Schweinefleisch esse ich eher nicht. Das kostet alles etwas mehr, sicherlich, aber dafür habe ich meinen Fleischkonsum einfach etwas eingeschränkt. Es funktioniert und es tut nicht weh. Aber keine Angst, ich möchte auch hier niemandem vorschreiben, wie er zu leben oder sich zu ernähren hat.
Ich habe nur eines als Wunsch und Ziel, was für uns alle gelten sollte: 60 kg Fleisch pro Person und Jahr sollte von Tieren stammen, die trotz ihrer Bestimmung als Nahrungsmittel ein Recht haben sollten, bis zum Ende ihres Lebens ein gutes, nach dem Tierwohl ausgerichtetes Leben zu führen. Das ist doch das Mindeste, was wir für unsere Mitgeschöpfe erreichen sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Züchtungs-, Haltungs- und Umgangsformen, sprich vernünftige Fleischproduktion von allen Tieren, artgerechte Stall- und Weidehaltung, schonende, stressfreie Schlachtung - das sind emotionale Themen, denen wir uns stellen müssen, um verträgliche Lösungen für die Tiere zu finden. Das muss im Bundesgesetz für alle Tierarten konkretisiert werden. Dem Kükenschreddern zum Beispiel steht bald ein Ende bevor durch ein Verfahren, welches das Geschlecht schon im Ei bestimmen kann. Ab diesem Jahr soll das patentrechtlich geschützte Verfahren ersten Brütereien zur Nutzung angeboten werden, und ich hoffe sehr, dass recht viele, wenn nicht sogar alle, Betriebe davon Gebrauch machen. Es ist ein Verfahren, das ein Verbot des Kükenschredderns bewirken wird, und das steht schon viel zu lange aus. Außerdem gibt es noch Initiativen, die die Brüder der Legehennen aufziehen. Die Eier, die unter Namen wie zum Beispiel „Hahn und Henne“, „Bruder-Ei“ oder „Herzbube-Ei“, um nur einige zu nennen, etwas teurer verkauft werden, kommen Hahn und Henne zugute. Das sind schon mal zwei gute Beispiele, die dazu führen, dass das Kükenschreddern bald Geschichte ist, und das ist gut so.
Bei all den Anforderungen, die wir zum Wohl der Tiere an die Landwirte stellen, muss aber auch bedacht werden, dass Ökologie und Ökonomie ausgewogen bleiben. Wir brauchen den Schutz von Tierwohl und Umwelt auf der einen Seite und wirtschaftlich auskömmliche Erträge für die familiären Betriebe - und das ist immer noch die größte Anzahl der bäuerlichen Betriebe - auf der anderen Seite. Pas
sende und funktionierende Rahmenbedingungen müssen gesetzlich geschaffen werden. Wir fordern noch mehr Öffentlichkeitsarbeit, um Verbraucher auf regionale tierische Produkte aufmerksam zu machen. Wir fordern, vermehrt über die Kriterien und Stufen bei den Tierwohl-Labeln aufzuklären.
Was die Frage der Regelung von Tiertransporten angeht, setze ich große Hoffnung auf die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni dieses Jahres, die dieses Thema im Zuge der Weiterentwicklung des Tierschutzes behandeln wird; sie hat es, glaube ich, schon einmal in der vorherigen Verbraucherschutzministerkonferenz getan. Ich wünsche mir als Ergebnis verbesserte verbindliche Regelungen für Transporte in und durch Deutschland, die Einzug in das Bundestierschutzgesetz finden werden. Ein weiteres Ziel, das Thema auch auf europäischer Ebene erneut in die Diskussion zu bringen, schließt sich da automatisch an.
So kommen wir weiter. So behalten wir auch unsere Würde, denn: „Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene“. Das sagte Albert Schweitzer. Ich glaube, das will doch niemand von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen.
An der Stelle auch von mir einen ganz herzlichen Dank für all die, die sich für Tierschutz und Tierwohl in so vielfältigen Facetten ehrenamtlich, aber auch hauptamtlich, engagieren. Ohne sie ginge es auf keinen Fall. Diese Welt wäre viel ärmer, wenn wir diese Menschen nicht hätten und vor allem, wenn die Tiere diese Menschen nicht hätten.
Ein paar Worte zum AfD-Antrag. Sie stellen Anfragen und Sie bekommen die von der Landesregierung beantwortet. Was ich im Ausschuss vermisse, sind Anträge. Da liegt mir selten ein Antrag vor, schon gar nicht für Tierschutz. Bei Sitzungen ist mir schon öfters aufgefallen - warum auch immer; ich will das nicht bewerten -, sobald man so etwas behandelt, das ist meistens auch zu etwas späterer Stunde, sind oftmals keine Abgeordneten mehr von Ihnen anwesend. Das hat mich schon des Öfteren einmal etwas nachdenklich gestimmt.
Ich leite die Sitzungen als Vorsitzende, wie ich es für richtig empfinde. Jeder hat sein Rederecht dort und es dauert eben so lange, wie es dauert.
Jedenfalls ist es schön, dass Sie heute einen Antrag mit eingebracht haben, der in vielen Facetten die Themen, „Tierschutz und Tierwohl fördern und aktiv gestalten“ beleuchtet. Ihr Antrag lässt aber nicht erkennen, welche vorhandene Gesetzeslage nun geändert werden soll. Ich habe es in dem Antrag gesucht. Ich habe es nicht gefunden und vor allem, wo man sich bei wem einsetzen soll. Es ist von allem etwas drin. Das ist klar, aber es bringt uns an der Stelle nicht weiter. Ich muss ja wissen, wo ich hin will.
Viele Forderungen aus Ihrem Antrag - die Kollegin hat es auch schon gesagt - betreffen die Bundesebene, andere betreffen die EU-Ebene, die Landesund Kommunalebene, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Fonds für benachteiligte Menschen. Das ist eindeutig eine kommunale Geschichte. Die entscheiden wir hier und heute nicht. Da es mir nicht ersichtlich ist, was Sie genau gewollt haben und an wen man sich wenden muss, müssen wir diesen Antrag ablehnen. - Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dörr, ich denke, Sie wissen, wie man eine Sitzung leitet. Ich weiß es auch, weil ich es schon sehr lange mache. Eine Sitzungsleitung in einem Ausschuss lässt einen Berichterstatter berichten. Der Bericht dauert so lange, wie er dauert. Danach hat man noch Fragen. Die hat die Vorsitzende und die haben auch die Abgeordneten. Auch das dauert so lange, wie es dauert. Wir behandeln viele Themen im Umweltausschuss und haben viele Sitzungen, worüber ich sehr stolz bin - das bedeutet, wir machen eine tolle Arbeit, das darf ich an der Stelle sagen, sehr viel Arbeit. Deswegen dauern die Sitzungen eben in der Regel eineinhalb, zwei und zweieinhalb Stunden. Ich kann es auch nicht ändern.
Das ist auch ganz egal. Das ist unsere Arbeit und das ist unsere Aufgabe. Ich schaue da nicht auf die Uhr, sondern ich mache meine Arbeit und arbeite die Themen ab.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war heute der humoristische Beitrag im Plenum. Finde ich gut. Als ich den Antrag durchgelesen habe, hat das sage und schreibe den Bruchteil einer Sekunde gedauert. Sechs Wörter ohne Erklärung sprechen für sich. Da musste ich schon schmunzeln.
Also Herr Dörr, der Französischkurs war schon einmal ganz interessant. Ich habe das selbst schon erlebt, ich bin ja viel in Frankreich unterwegs. Ich finde es schön, die Bezeichnung Madame la Maire hört sich sehr melodisch an, aber ich werde immer mit Madame le Maire angesprochen. Die Franzosen werden es schon wissen, aber egal.
Eines ist klar, wenn es um die Wertschätzung geht: Ich glaube kaum, dass einer meiner Ortsvorsteherkollegen auf irgendeine besondere Bezeichnung Wert legt, weil wir die Wertschätzung durch unsere Arbeit - ich bin selbst Ortsvorsteherin - im Ort selbst erfahren. Wir haben viele langjährige Kollegen, die das bestätigen können. Wir brauchen an dieser Stelle keine Dünkelbezeichnungen, das möchte ich betonen. Ich komme aber auch noch einmal darauf zurück.
Man kann ja mal zurückdenken, wie war das früher? Beim Herrn Amtsrat, dann die Ehefrau, die Frau Amtsrätin. Warum hat man das gemacht? Man wollte in der Gesellschaft besser dastehen.
Postobersekretärin, ja. - Das wurde gemacht, weil man besser sein wollte als die anderen und in der Gesellschaft besser dastehen wollte. Das wollen und brauchen wir an der Stelle nicht.
Wie gesagt, ich musste schmunzeln, als ich den Antrag gelesen hatte. Danach hatte ich fassungslos den Kopf geschüttelt und mich wirklich gefragt, haben wir statt Halloween den 01. April? Nein, wir haben Halloween, aber es passt vielleicht doch ganz gut im Sinne von Vertreibung böser Geister oder Vertreibung solcher oder anderer unsinniger AfD-Anträge.
Liebe Herren der AfD, Sie beantragen heute, dass Ortsvorsteher, und ich ergänze an der Stelle, auch Ortsvorsteherinnen - danach bleibe ich dann aber bei der männlichen Form, dann wird es einfacher die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen sollen, und das mit der Ergänzung, dass man mehr Demokratie wagen sollte oder wagen würde. Ganz ehrlich, dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht, auch wenn ich noch so sehr versuche, um die Ecke zu denken. Das Einzige, was ich sehe, ist, dass Sie mal wieder auf dem Weg in die Vergangenheit sind. Ich habe auch im Internet recherchiert: Heute sind wir die Ortsvorsteher, damals waren es die Amtsbürgermeister, davor waren es die Gemeindevorsteher und im Jahre 800 die Schultheißen, als das Reich noch in Gaue unterteilt war. Ich wage wirklich zu bezweifeln, dass in diesen früheren Zeiten das Demokratieverständnis größer war, als es glücklicherweise heute bei uns ist.
Bis auf Thüringen mit seinen Ortsteilbürgermeistern gibt es kein einziges Bundesland, in dem Ortsvorsteher die Bezeichnung Bürgermeister führen dürfen. Ich habe noch ein ganz amüsantes Beispiel: In Liechtenstein gibt es nur einen Ort, und zwar den Hauptort Vaduz, in dem auf fürstlichen Erlass aus dem 19. Jahrhundert der Ortsvorsteher die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen darf. Sie sehen also, fast kein Mensch beschäftigt sich mit solch einer absurden Angelegenheit. Und ganz ehrlich, wenn man fürstliche Erlasse brauchen würde, wäre das auch etwas schwierig zu bewerkstelligen.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie das KSVG kennen. Vielleicht haben Sie bei Ihrem Antrag in Anbetracht seiner Kürze vergessen, dort noch einmal einen Blick hineinzuwerfen. Zu Ihrer Erinnerung: Ein Bürgermeister wird von allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Gemeinde in direkter Wahl gewählt. Er ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Er ist Chef der Verwaltung, er setzt die Gemeinderatsbeschlüsse um und vertritt die Gemeinde nach außen. Das sind viele verantwortungsvolle Aufgaben, die in einem Zeitraum von 10 Jahren vollzogen werden und für die es ein entsprechendes Gehalt gibt. Ich hätte als Ortsvorsteherin, wenn ich Bürgermeisterin genannt
würde, auch nichts gegen dieses Gehalt, meine Kollegen wohl auch nicht, aber das würde wohl den Rahmen der Kommunalfinanzen sprengen.
Ein Ortsvorsteher, meistens mit Parteizugehörigkeit, stellt sich auf einer Liste, meistens auf Platz 1, zur Wahl. Der neue Ortsrat wählt diesen dann mit seinem Vertreter aus seinen eigenen Reihen. Der Ortsvorsteher, der vom Bürgermeister verpflichtet wird, ist Ehrenbeamter auf eine Zeit von fünf Jahren, und er bekommt eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der Einwohnerzahl des Ortes richtet. Er ist Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der Gemeinde. So weit die Regularien.
Ich selbst bin - das wissen die meisten hier - seit über 16 Jahren Ortsvorsteherin aus Überzeugung. Ich sehe Kommunalpolitik als einen wichtigen Bestandteil der Basisarbeit vor Ort, nahe, bei und mit den Menschen. Gemeinsam etwas voranbringen, gemeinsam etwas gestalten, gemeinsam leben und fördern mit Jung und Alt. Glauben Sie denn wirklich allen Ernstes, dass eine Änderung der Bezeichnung dieses Amtes einen Ortsvorsteher oder sogar die Menschen in seinem Ort interessiert oder noch mehr Demokratie bringt? Also wirklich, meine Herren!
Wir sind doch hier nicht auf dem Jahrmarkt der Eitelkeiten nach dem Motto: mein Haus, mein Auto, mein Pferd, mein Boot, ah übrigens, und ich Bürgermeister. - Völliger Blödsinn! Ich kenne keinen meiner Ortsvorsteherkollegen, der sich mit solchen geistigen Ergüssen beschäftigt.
Im Gegenteil, wir nutzen unsere Zeit sinnvoller. Wir machen ehrenamtliche Arbeit mit Herz und Verstand, übernehmen Verantwortung, bringen uns ein, kämpfen für unseren Ort und nehmen dabei alle Bürgerinnen und Bürger mit. Dahinter steht eine sehr bewusste Entscheidung für dieses Amt, Spaß am Gestalten, Pläne und Zukunftsvisionen gemeinsam entwickeln, zuhören und helfen. Was bedeutet denn die Bezeichnung Ortsvorsteher? Dem Ort vorstehen, die Richtung vorgeben und das in der Regel uneitel, zielstrebig, bodenständig, unkompliziert und authentisch, also mitten im Ort bei den Bürgern, mittendrin und gemeinsam. Ich muss es nicht noch einmal wiederholen. So stelle ich mir die Funktion eines Ortsvorstehers vor und so habe ich es - wie viele meiner Kollegen auch - bisher gehandhabt.
Ich möchte aber noch klarstellen, dass all das natürlich auch für Bürgermeister gilt, für die meisten jedenfalls, aber das spielt für diesen Antrag an dieser Stelle keine Rolle. Im Übrigen, die Möglichkeit, Bür
germeister zu werden, hat ja jeder. Das kann jeder mit einer Kandidatur, einer Direktwahl anstreben. Es steht jedem frei, mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften versteht sich. Ortsvorsteher sind Bindeglied zwischen Dorf, Ortsrat und Gemeindeverwaltung. Sie sind wichtig für unsere Dörfer. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei all meinen Kolleginnen und Kollegen, bei allen Menschen, die sich bereit erklären, das Amt des Ortsvorstehers zu übernehmen. Es ist ein verantwortungsvolles Amt, es braucht viel ehrenamtliche Zeit und es ist eine tolle Arbeit. Vielen, vielen Dank an alle, die das freiwillig machen.
Zum Schluss noch eine Frage, die ich mir selbst nicht beantworten konnte. Was wäre, wenn ein Ortsvorsteher „Bürgermeister“ heißen würde? Wie würden dann die Bürgermeister oder Oberbürgermeister heißen?
Entschuldigung, dann habe ich es nicht mitbekommen. Vielleicht können Sie es mir noch einmal sagen. Für mich war das einfach „Schilda lässt grüßen“ und das ist nicht das erste Mal bei Ihren Anträgen, liebe Kollegen der AfD. Fazit: Die Ortsvorsteher brauchen keine Titel oder Ehrenbezeichnungen, denn es ist ihnen wie auch mir sowieso eine Ehre, für die Menschen und mit den Menschen unsere Orte lebenswert zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion, aber lehne auch ich ganz persönlich, Ihren Antrag ab. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler, Drucksache 16/942, wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 28. August 2019 in Erster Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Durch den Gesetzentwurf werden bestehende Doppelzuständigkeiten im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Talsperrenverband Nonnweiler beendet mit der Folge, dass der zu Beginn eines Jahres von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltsplan nunmehr ohne Verzögerung auch tatsächlich zum Jahresbeginn umgesetzt werden kann. Zudem können im Bereich der Übernahme neuer Aufgaben durch den Verband künftig doppelte Beschlussfassungen durch die Verbandsmitglieder unterbleiben. Schließlich wird das Gesetz dauerhaft
entfristet und es werden in geringem Umfang redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss vom Umwelt und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 06. September 2019 gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler Drucksache 16/942 in unveränderter Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Das höchste Gut des Menschen ist die Gesundheit. Was wünschen Sie jemandem, der Geburtstag hat? Viel
Glück, alles Gute, aber vor allem Gesundheit. Gesundheit und Wohlbefinden gilt es zu pflegen, da stimmen Sie mir sicherlich zu, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit unserem heutigen Antrag nehmen wir genau dieses Ziel ins Visier, sich bewusst und gesund zu ernähren.
Wie kann ich Gesundheit fördern und pflegen, mein Wohlbefinden und damit meine Lebensqualität steigern, damit ich auch im Alter noch geistig und körperlich fit bin, selbstbewusst und selbstbestimmt leben kann? Das fragen sich viele Menschen, denn niemand will krank sein.
Ratschläge gibt es en masse, in Presse, Funk und Fernsehen, Sportstudios, Kochsendungen, Frauenzeitschriften, Ärztejournalen und nicht zu vergessen die Apotheken Umschau. Alle bieten sie Tipps rund um die Gesundheit an und das ist prinzipiell auch nicht schlecht, aber subjektiv gesehen - so empfinde ich es - wird jeden Tag eine neue Diät angepriesen, ein noch gesünderes Lebensmittel, die beste schonende Sportart etc. Alles für unsere Gesundheit, und das sind viele Informationen, die man auf sich einwirken lässt, die man filtern müsste: Eine große Herausforderung.
„Du bist, was du isst“, das ist ein Spruch, den jeder von Ihnen kennt. Das Thema gesunde Ernährung ist eigentlich nicht neu und es müsste auch nicht neu erfunden werden. Die Generationen vor uns ernährten sich von Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten, saisonal natürlich, oder kauften - das hat Eugen Roth angesprochen - im Tante-Emma-Laden um die Ecke. All das ist fast verschwunden aus unserem Alltag mit seiner Schnelllebigkeit, leider.
In Schulen und Kitas stellen wir fest, dass immer mehr Kinder kein Frühstück dabeihaben oder zu Hause keines eingenommen haben. Die Box mit Pausenbrot und Obst sucht man oft vergeblich. Eine Lehrerin hat mir einmal erzählt, dass ein Kind tatsächlich als Frühstück eine Dose Ravioli mitgebracht und die dann in der Pause gegessen hat, kalt, versteht sich. Das kann und darf nicht sein. Wir müssen schauen, dass sich das Bewusstsein auch hier verändert.
Aber es gibt auch hoffnungsvolle Beispiele. Erst letztens sah ich einen Beitrag im Aktuellen Bericht im SR über das Kinderhaus in Malstatt, welches von der Diakonie Saar in Kooperation mit dem Sozialen Dienst und der fachlichen Beratung durch das ISPO Institut Saarbrücken betrieben wird. Täglich besuchen dort rund 30 Kinder, hauptsächlich aus sozial schwachem Umfeld, diese Einrichtung. Neben Hausaufgabenbetreuung und Sport, Spiel und Spaß steht hier auch die gesunde Ernährung auf dem
Plan. Gemeinsam einkaufen, gemeinsam kochen und in Gesellschaft zu Mittag essen - das gehört zum Stundenplan und ist für viele Kinder ein erstmaliges Erlebnis. Die Kinder sind begeistert und erlernen so spielerisch, was gesunde Ernährung ausmacht und wie man günstig dafür einkaufen kann.
An der Stelle muss ich Ihnen, Frau Schramm, leider widersprechen. Ich sehe es etwas anders. Es kommt bei gesunder Ernährung nicht nur auf den Geldbeutel an, nein, auch mit wenigen Euros kann man sich gesund ernähren, kann man günstig gesunde Lebensmittel kaufen, verarbeiten und kochen. Ein Argument, das häufig umstritten ist, aber ich bleibe dabei. Ernährung hat in Deutschland leider nicht mehr den Stellenwert wie früher. Früher hat man die Hälfte seines frei verfügbaren Geldes dafür verwandt, Lebensmittel zu kaufen. Heute macht es gerade noch ein Drittel aus. Wir brauchen nur kurz über die Grenze zu springen, dann sehen wir im Cora oder sonst wo, dass die Franzosen eine ganz andere Einstellung zu ihrer Ernährung, zu ihren Lebensmitteln haben. Dort hat das Ganze einen ganz anderen Stellenwert.
Regionales und/oder saisonales Obst und Gemüse ist kostengünstig. Frisch zubereitet kann dem kein einziges Fastfood- oder Fertigprodukt, egal in welcher Form, das Wasser reichen oder es gar ersetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und dass es den Kindern aus dem Kinderhaus in Malstatt Freude macht, hat man in diesem Beitrag gesehen. Sie haben sich wohl gefühlt und die selbst gekochten gesunden Gerichte haben ihnen geschmeckt. Das konnte man anhand der Aussagen im Bericht erfahren, aber auch spüren. Ein tolles Beispiel, dem wir Wertschätzung entgegenbringen sollten und dem Dank gebührt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Bewusstsein, sich gesund und ausgewogen zu ernähren, wird durch Kitas und Schulen gefördert. Ziel ist es, diese Erkenntnis bei den Kids sprichwörtlich in Fleisch und Blut zu bringen. Mit der Muttermilch geht es leider noch nicht. Aber wenn man es schafft, durch diese Aufklärungskampagne in Kitas und Schulen das zu vermitteln und es wirklich so aufgesogen wird, ist das ein großer Erfolg. Dann wird die Entwicklung auch nachhaltig beeinflusst.
Ebenso muss die Pflegesituation in den Senioreneinrichtungen genau analysiert werden und gehört auch auf den Prüfstand. Denn wir alle wissen, wie wichtig es im Alter ist, sich mit genügend Vitaminen, Ballaststoffen, Spurenelementen und ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Deswegen müssen die Qualitätsstandards nach DGE in den Schulkantinen und in Kitas gewährleistet werden.
Wünschenswert wäre aus meiner Sicht auch, dass Kantinen in der Arbeitswelt sich umstellen und gesunde und regionale Produkte anbieten - auch hier im Landtag.
Darüber müssen wir ganz explizit reden und schauen, wie wir das umsetzen können.
Lebensmittel aus Übersee sind der Klimakiller Nummer 1. Fast 52.000 Tonnen Nahrungsmittel werden jährlich nach Deutschland eingeflogen. Würde man nur Lebensmittel importieren, die bei uns vom Klima her nicht wachsen, wie etwa Bananen, Kaffee, Tee, Kakao - man könnte die Liste unendlich fortführen -, könnte man 22 Prozent der Emissionen einsparen. Brauchen wir wirklich Rindfleisch aus Argentinien? Brauchen wir Lamm und Äpfel aus Neuseeland? Kartoffeln aus Israel? Nein, denn das alles und vieles mehr gibt es bei uns und in unseren europäischen Nachbarländern auch zur Genüge. Nicht schlechter, eher besser. Deshalb sollten wir diese Lebensmittel von der Speisekarte der Gaststätten, Restaurants und Kantinen langfristig verschwinden sehen - nicht „lassen“, sondern „sehen“, denn es geht nur gemeinsam. Das wäre ein ganz großer Schritt, wenn wir das gemeinsam mit den Gaststätten und allen Beteiligten hinbekämen.
Die Vernetzungsstellen in Kindergärten oder Kitas und Schulen sind schon angesprochen worden. Vernetzungsstellen für Kinder und Senioren leisten wertvolle Arbeit im Bereich gesunde Ernährung. Diese müssen aber auch, wenn wir es wirklich ernst meinen, weiterhin finanziell unterstützt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Werbung begleitet uns permanent durch unser Leben. Im Fernsehen, im Radio, in Zeitungen, auf Plakatwänden. Niemand kann sich dem entziehen. Auch wenn man selbst oft der Meinung ist, ich habe alles im Griff, ich bin immun, muss ich Sie enttäuschen: Werbung manipuliert unser Unterbewusstsein. In einer Studie von HubSpot, die ich im Internet gelesen habe, wird eine Werbung, die sich um Schokolade dreht, unter die Lupe genommen. Mit Elementen aus Musik, einfachen Bildern und Emotionen wie Spaß und das Streben nach Freiheit wird der Spot im Unterbewusstsein verankert und unser Kaufverhalten beeinflusst, ohne dass wir uns dessen bewusst sind.
Sie sehen, wie schwierig es schon für uns ist. Aber wie schwierig ist es erst für Kinder? Kinder im Vorschulalter können nämlich nicht zwischen Werbung und allgemeinem Programm unterscheiden. Sie sin
gen die Werbeslogans nach und lieben die kleinen bunten Filmchen. Also keine Chance! Apropos: Ertappen Sie sich nicht auch manchmal dabei, dass ein Werbeslogan bei Ihnen im Kopf festsitzt und sich immer wiederholt? Ich glaube schon, dass das jeder von uns schon mal erlebt hat. Deshalb wollen wir Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz und Zuckergehalt, die speziell an Kinder gerichtet ist, einen Riegel vorschieben, dieser Manipulation entziehen. Erstens durch Verbot, zweitens durch Aussortierung dieser Lebensmittel in schulischen Einrichtungen. Ein wichtiger und richtiger Schritt zum Schutz unserer Kinder, meine ich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Thema Kennzeichnung Lebensmittel. Eine Kennzeichnung, die die Qualität eines Lebensmittels einfach und klar und für jedermann erkennbar abbildet, muss das Ziel sein, außerdem standardisiert, einheitlich. Wir befinden uns in einem Dschungel an Etiketten, so mein Empfinden. Discounter und Supermärkte überbieten sich mit eigenen Labels auf eigenen Marken über Herkunft, Verarbeitung und Qualität, extrem verwirrend und oft auch nicht nachvollziehbar oder verfolgbar. Ein geeintes Etikett mit einfacher Darstellung von Informationen zum jeweiligen Produkt ist hilfreich für jeden Verbraucher und soll Sicherheit zu den Angaben bieten.
Unser Anliegen: Erstens, Nährwertkennzeichnung. Hier läuft im Moment eine Studie über die Bundesregierung als Verbraucherbefragung noch bis September. Diese Studie soll zeigen, was bevorzugt wird. Es sind vier Modelle im Angebot. Die Tendenz ist, so Foodwatch - die hatten auch schon eine entsprechende Studie durchgeführt -, der Nutri-Score. Das ist die Ampel, aber mit fünf verschiedenen Farben. Dieses Modell läuft in Europa in vielen Ländern schon sehr erfolgreich, ist auch in Frankreich ein Erfolgsmodell. Im September soll die Studie ausgewertet werden. Unsere Ernährungsministerin Julia Klöckner hat gesagt, dass bei dem Modell, das ein mehrheitliches Votum hat, dieses als Etikett auch umgesetzt wird.
Zweitens ein verpflichtendes staatliches Tierwohllabel. 2020 soll ein staatliches Tierwohllabel auf den Markt kommen, ein erster Schritt, den die Bundesregierung getan hat. Aber das Tierschutzlabel ist sicherlich noch verbesserungsfähig. Dafür wollen wir uns auch auf Bundesebene einsetzen. Durch solche Maßnahmen können die Menschen selbst entscheiden, welchen Lebensmitteln sie den Vorzug geben, denn - und es ist mir wirklich wichtig, es hier zu sagen - ich gehöre nicht zu der Partei, die einen Veggie-Tag oder die fleischfreie Woche verordnen möchte, die Schwenken, Grillen, Knabberzeug,
Schokolade oder Süßigkeiten verteufelt - ich esse es selbst hin und wieder gern -, gewiss nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mann und Frau sollen ja auch noch Spaß am Leben haben.
Erwähnenswert - und das haben wir auch hier schon im Plenum gehabt - ist im Saarland der Ökolandbau. Der Ökolandbau war heute sogar Thema in der SZ und gestern schon in den Nachrichten. Er hat einen positiven Trend. Wir im Saarland sind schon Spitzenreiter beim Ökolandbau, mit 16 bis 17 Prozent. Nun gibt es 26 Landwirte, die sich entschieden haben, ihren Betrieb ab 2020 ebenfalls auf Ökolandwirtschaft umzustellen. Das bedeutet, wir steigern uns von 16 bis 17 Prozent auf 19 Prozent. Unser Ziel, 2025 25 Prozent zu stellen, rückt immer näher. Wir sind immer noch an der Spitze von allen Bundesländern. Ich glaube, das soll auch so bleiben und das werden wir auch so verfolgen und anstreben.
Hier müssen die finanziellen Mittel verstetigt werden. Es sind finanzielle Mittel da, aber um diesen Weg beenden oder zumindest das Ziel erreichen zu können, müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Der Schwerpunkt der ganzen Geschichte ist nicht die Quantität, also dass es immer größere Betriebe gibt, die dann immer mehr anbauen, sondern der Fokus ist ganz klar auf Qualität gesetzt. Dort wollen wir hin, das ist unser Ziel.
Ich komme zum Schluss. Wenn wir es mit unseren Ideen und Aufklärungsmaßnahmen schaffen, dass die Verbraucherrinnen und Verbraucher sich noch umfassender und genauer mit ihrer Ernährung auseinandersetzen, haben wir schon viel erreicht. Wenn sich dann auch noch der Blick auf die Auswirkungen des Verbraucherverhaltens auf Umwelt und Klima, Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Tierwohl und Bodenressourcen schärft und entsprechend niederschlägt, wäre das ein großer Erfolg für uns alle. Das wollen wir mit diesem Antrag erreichen und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich für Ihr aufmerksames Zuhören zu später Stunde.
Verehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann nur meinen Kollegen Günter Heinrich und Magnus Jung zustimmen. Ich habe schon öfter gesagt, diese wichtigen Umweltthemen müssten in der Plenarsitzung etwas nach vorne rücken. Auch ich plädiere dafür. Vielleicht gelingt es demnächst einmal.
Ich freue mich, dass Sie zu später Stunde noch aufmerksam zuhören. Wir behandeln das Thema „Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2020; weiterhin für eine flächendeckende Landwirtschaft im Saarland“. Ich hoffe sehr, dass die Argumente, die wir hier zu später Stunde vortragen und diskutieren, auch die Ohren derer erreichen, die handlungsentscheidend sind. Der Ministerpräsident lacht. Ich hoffe, die Argumente werden zu positiven Ergebnissen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe im Saarland führen.
Bäuerliche Landwirtschaft bildet das Rückgrat der weltweiten Nahrungsmittelversorgung, sagte der Ehrenpräsident des Deutschen Bauernverbandes und zugleich Botschafter der Vereinten Nationen Gerd Sonnleitner beim International Year of Family Farming. Landwirtschaft sorgt in der EU für 44 Millionen Jobs, sichert die Nahrungsmittelversorgung für 500 Millionen Konsumenten, schützt durch nachhaltigen Anbau den Erhalt unserer Ressourcen und deckt einen großen Anteil der Exporte ab. Das sollte man an der Stelle nicht vergessen. Die Landwirte im Saarland sind zwar nur ein kleiner Teil des großen Ganzen, leisten aber ihren wichtigen Beitrag ebenso verantwortungsvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit es so bleibt, bedarf es unserer weiteren Unterstützung mit all den Mitteln, die wir auf allen politischen Ebenen haben. In einer der letzten Sitzungen habe ich gesagt, der Umweltausschuss war in Brüssel, hat sich über die Neuausrichtung der GAP sehr intensiv informieren lassen und hat einiges mitgenommen. Auch die Schwierigkeiten, die wir im Saarland haben, wurden angesprochen. Es ist und muss Ziel sein, eine dauerhafte und sichere Versorgung mit Lebensmitteln aus der Agrarwirtschaft für unsere Bürger zu garantieren. Die Landwirte sollen wissen, dass wir hinter ihnen stehen, ihre Arbeit schätzen und sie nicht alleine lassen.
Die EU-Agrarpolitik muss auch weiterhin auf die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Familienbetriebe - das sind 90 Prozent aller Betriebe - ausgerichtet bleiben, denn all diese Betriebe produzieren hochwertige Nahrungsmittel und sorgen permanent dafür, dass diese Rohstoffe nachwachsen. In der SZ vom Montag konnte man in einem Artikel lesen, dass die Weltbevölkerung immer mehr wächst. Das ist nichts Neues. Wenn mehr Menschen auf der Erde leben, braucht man auch mehr Nahrungsmittel. Der Absatz steigt dadurch natürlich.
Es ist schon zum zweiten Mal für dieses Jahrzehnt festgestellt worden, dass die Getreideerträge nicht mehr mithalten können, um diesen Bedarf zu decken. Auslöser waren beide Male jeweils die Dürre in den Agrarjahren 2012/2013 und 2018/2019. Es ist davon auszugehen, dass das in absehbarer Zeit wieder geschehen wird und dass es nicht das letzte Mal sein wird, auch infolge des Klimawandels.
Eine Versorgungsschwierigkeit ist aktuell oder in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Speicher und Läger sind voll. Nichtsdestotrotz sind das Herausforderungen, denen wir uns auch hier im Saarland widmen müssen. Unsere saarländischen Bauern waren zwar nicht so im extremen Ausmaß von der Dürre betroffen, wohl aber kämpfen sie schon immer mit den Auswirkungen der im Saarland vorhandenen minderwertigen Böden und der damit geringeren Ertragskraft.
Deshalb gilt es - ich wiederhole es -, die Landwirte mit allen Kräften zu unterstützen, damit in Zukunft flächendeckend bäuerliche Familienbetriebe existieren und uns versorgen können. Die Wettbewerbsnachteile unserer Bauern wurden in der Vergangenheit stets aus dem EU-Agrarhaushalt - aus der ersten und zweiten Säule - weitestgehend ausgeglichen. Die gemeinsame Agrarpolitik, die dies ermöglicht, gehört zu den wichtigsten Aufgabenbereichen europäischer Politik. Sie ist seit 50 Jahren das Instrument, das gleichwertige Lebensverhältnisse in Europa und damit auch in unserem Saarland schafft, fördert und garantiert.
Nun wird eine Reform der GAP ab 2020 oder 2021 nach der Europawahl werden wir sehen, wie der Zeitplan eingehalten werden kann - eingeleitet. Ziel ist es, den Wechsel von der umsetzungsorientierten Ausgestaltung der GAP zu einer zielorientierten zu vollziehen. Dazu bedarf es aber noch einiger Anpassungen, gerade im Bereich der Umsetzung bei Umwelt- und Klimaschutz. Hier sind ambitionierte Ziele angedacht. Auch hier sollte man Maß und Ziel ansetzen, damit die Landwirtschaft sich darauf einstellen kann.
Des Weiteren sind Kürzungen des Budgets, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, definitiv nicht
der richtige Weg. Das lehnen wir rigoros ab und plädieren als Koalitionsfraktion zwingend für die Beibehaltung der Finanzmittel für das Saarland in der ersten und zweiten Säule auf bisherigem Niveau. Diese Finanzmittel garantieren sichere Einkommen aus der ersten Säule und damit verbunden eine unbedingte Planungssicherheit für unsere Betriebe. Eine stärkere Förderung für benachteiligte Gebiete wie unser Bundesland muss mehr in den Fokus rücken und entsprechend Einzug in die Neuausrichtung der GAP finden. Auch die Stärkung der Familienbetriebe, die in der Reform vorgesehen ist, spielt dabei eine große Rolle und das begrüßen wir an dieser Stelle sehr.
Ebenso begrüßen wir die geplante Erhöhung der Mittel bei Existenzgründungen für Junglandwirte mit einer maximalen Beteiligung von früher 70.000 Euro auf dann 100.000 Euro, wenn es denn so durchgehen sollte. Das ist ein wichtiger Schritt, um jungen Menschen den Einstieg in den Beruf des Landwirtes zu erleichtern und sie zu unterstützen, um dadurch hoffentlich in Zukunft auf viele Betriebe vielleicht auch im Saarland blicken zu können. Nicht zuletzt gilt es, den Bürokratieabbau voranzutreiben, Förderanträge in einfacher Form anzubieten, damit der Landwirt wieder mehr Zeit im aktiven Betrieb verbringen kann, anstatt nur im Büro zu sitzen und sich mit den Papieren rumschlagen zu müssen.
Angedacht in der neuen GAP sind weniger Regeln aus Brüssel, um den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Dabei sind die Bewahrung und der Erhalt der gemeinsamen Politik ohne eine Renationalisierung angedacht, und das ist auch der Anspruch. Ein guter Ansatz, der uns im Saarland vielleicht das Leben etwas schwieriger machen kann, weil dann die Gelder vom Bund verwaltet werden und wir im Ranking in der Konkurrenz zu den anderen Bundesländern stehen. Das wird uns sicherlich etwas herausfordern.
Solidarität und Gleichbehandlung für unsere Landwirte im Saarland in dieser gemeinsamen europäischen Politik sind eine Forderung von uns, sofern diese Eigenschaften im Begriff der Gemeinschaft und der Gemeinsamkeit unter den Mitgliedsstaaten eine Bedeutung haben. Ich hoffe es einmal sehr.
Unsere saarländischen bäuerlichen Familienbetriebe leisten unverzichtbare und sehr anspruchsvolle Arbeit für unsere Nahrungsmittelversorgung. Sie müssen sich vielfältigen Herausforderungen stellen und diese bewältigen, um ihre Betriebe führen zu können, zum Beispiel Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Artenrückgang, Brexit, globaler Markt mit all seinen Vor- und Nachteilen, Wettbewerbsfähigkeit, Tierwohl, Lebensmittelqualität, unterschiedliche Verordnungen zum Schutz von Boden, Luft und Wasser, um hier nur einige zu nennen. Und trotz all dieser Schwierigkeiten können wir hier im Saarland auf
einen hohen Anteil von 16 Prozent an Ökobetrieben zurückblicken und sind damit Spitzenreiter im Bund, und darauf können wir, aber in erster Linie die Landwirte, wirklich stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für dieses Engagement und diese Leistung sage ich an der Stelle herzlichen Dank, erstens all den Bäuerinnen und Bauern, die sich auf diese Form der Bewirtschaftung eingelassen haben, aber auch den Kolleginnen und Kollegen in der konventionellen Bewirtschaftung, weil wir beides hier gemeinsam haben und beides auch gemeinsam an der Stelle unterstützen werden. Sie alle leisten einen sehr wertvollen Beitrag für unser aller Versorgung unter oftmals erschwerten Bedingungen. Sie machen wirklich einen guten Job.
Ziel ist weiterhin, den Ökolandbau bis 2025 auf 25 Prozent auszubauen. Mit der neuen Förderrichtlinie, die den Mitgliedern im Umweltausschuss schon vorgestellt wurde, wurden wichtige Weichen gestellt. Diese Entwicklung wird sich auch günstig auf das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt und der Kulturlandschaft ebenso wie auch auf den Tierschutz und auf das Tierwohl auswirken. Förderungen in diesem Bereich dürfen sich nicht verringern, sondern müssen unbedingt beibehalten, wenn nicht sogar erhöht werden, meint man es mit dem Schutz der Natur ernst. Auch hier muss man Ökologisches und Soziales miteinander verbinden. Nach all den vorgebrachten Argumenten, Fakten und Darstellungen bitte ich Sie, unseren Antrag im Sinne unserer heimischen Landwirtschaft und deren Erhalt zu unterstützen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Saarländischen Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, Drucksache 16/682, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung am 16. Januar 2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben der UVP-Änderungsrichtlinie der EU. Er sieht im Kern Änderungen im Saarländischen UVP-Gesetz und in der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung vor. Gleichzeitig sind redaktionelle Folgeänderungen in weiteren Lan
desgesetzen notwendig. Inhaltliche Änderungen des UVP-Gesetzes sind unter anderem notwendig bei den Bestimmungen über die Durchführung der UVPVorprüfung und der UVP insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Neue und detailliertere Vorgaben enthält die UVPÄnderungsrichtlinie zudem für die Erstellung des UVP-Berichts und für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. - So weit zu der zentralen Zielsetzung des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ihnen vorliegende Abänderungsantrag des Ausschusses Drucksache 16/717 hat redaktionellen Charakter und wird Ihnen einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und AfD, zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion, die Annahme des Gesetzentwurfes zur Modernisierung des Saarländischen Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, Drucksache 16/682, unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages, Drucksache 16/717, in Zweiter und letzter Lesung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dieser späten Stunde doch noch etwas aufnahmebereit sind, um meinen Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt folgen zu können.
Ich bin sehr froh, dass wir uns heute mit dem Thema der invasiven Arten befassen, können diese doch weitreichende Auswirkungen und Veränderungen in unserer Pflanzen- und Tierwelt bewirken. Ich habe auch ein Zitat dazu gefunden, und zwar von Willy Meurer: „Flora und Fauna sind von Natur aus auf einander abgestimmt. Nur der Mensch stört immer wieder diese Symbiose.“ Es stimmt nicht ganz, dass das nur der Mensch ist, aber zum Großteil schon. Pia Döring hat anhand der Reisetätigkeiten-Verschleppung schon das eine oder andere dazu gesagt.
Auch der Zeitpunkt ist richtig, dass wir das Thema heute behandeln, da wir uns mit großen Schritten in Richtung Frühjahr bewegen. Zartes Grün lässt sich langsam überall blicken und erfreut unsere Augen, aber auch unsere Herzen. Verbunden damit beginnt auch wieder die Pflanz- und Saatzeit. Auch der Nachwuchs vieler Tiergattungen erblickt das Licht der Welt.
Bei der Vorbereitung dieses Antrages wurde mir die Frage gestellt, was „invasive gebietsfremde Arten“ bedeutet. Eigentlich ist die Definition ganz einfach. Wenn man will, kann man das unter Wikipedia nachlesen. Invasiv bedeutet „eindringen, einfallen“ und gebietsfremd heißt „nicht heimisch“. Bei dem heutigen Thema befassen wir uns also mit einer sogenannten biologischen Invasion, die die Gefahr einer Verdrängung heimischer Arten bedeuten kann. Das hört sich schlimm an.
Deshalb finde ich es ungemein wichtig, dass diese uns alle betreffende Problematik öffentlich vermittelt wird, die Menschen dadurch sensibilisiert und zu präventivem Handeln veranlasst werden. Worum geht es denn genau? Wie können wir unserer heimischen Pflanzen- und Tierwelt helfend unter die Arme - respektive die Pfoten, Flügel, Flossen, Äste und Blüten - greifen und ihren Lebensraum schützen, um ein Überleben zu garantieren? Mag sein, dass viele dieser invasiven Arten in unseren Breitengraden nicht überleben können und wieder verschwinden oder dass sie sich ohne Schaden und Probleme anpassen. Fakt ist aber, dass andere wiederum erhebliche Schäden bewirken können und das nicht nur bei uns im Saarland.
Am 01.06.2018 hat sich der IPR, der Interregionale Parlamentarierrat, eingehend mit diesem Thema beschäftigt und dazu entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung verabschiedet, die ganz im Sinne der deutsch-französischen Kompetenz für Europa sind, wie in der Regierungserklärung auch schon angesprochen wurde. In der Diskussion wurden einige Aspekte schwerwiegender Probleme im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Ausbreitung dieser invasiven Pflanzen und Tierarten angesprochen, unter anderem die Folgen für die Artenvielfalt und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, aber auch die hohe wirtschaftliche Belastung. Damit sind die Ausgaben gemeint, die es aufzubringen gilt, um diese Entwicklung aufzuhalten. Man spricht inzwischen von 12 bis 20 Millionen Euro Kosten jährlich in der EU und zählt biologische Invasion mittlerweile als zweitbedeutendste Ursache für den Biodiversitätsverlust auf der ganzen Welt. Tim Kasten, stellvertretender UNEP-Direktor hat dazu gesagt: „Die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme sind zehnmal höher als der Naturschutz selbst.“
Nicht umsonst wurde 2017 das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) (…) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet. Welche Möglichkeiten und Chancen haben wir nun und was ist zu tun? Sicherlich sind Prävention und Früherkennung die ersten wichtigen Ansätze dabei. Dazu bedarf es einer Aufklärung, schon in der Schule im Biologieunterricht, aber auch allgemein in der Bevölkerung.
Die Pflanzzeit beginnt bald wieder. Man freut sich, dass der Frühling an die Tür klopft und die Arbeit im Garten beginnen kann. Der Garten soll bald wieder in den prächtigsten Farben blühen und uns erfreuen. Die Gärtnereien, größere Handelsketten sowie die Internetportale bieten ein schier unüberschaubares Sortiment an Pflanzen an. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass gerne nur nach Aussehen und Farben
eingekauft wird, wenn einen die bunte Blütenvielfalt in Katalogen, Anzeigen und live im Verkauf anlacht. Dem ist grundsätzlich auch nichts entgegenzusetzen, aber Hand aufs Herz: Wer von uns hat dabei schon mal nach Herkunft und Verträglichkeit im Hinblick auf unsere heimischen Arten einen Gedanken verschwendet? Das ist genau die Frage, die sich jeder stellen sollte.
Deshalb ist es so wichtig, diese Themen in der Öffentlichkeit breit zu transportieren und Aufklärungsarbeit zu betreiben. Genau das wollen wir bei der Bevölkerung, aber auch bei Saatguthändlern, Landschaftsgestaltern, Gärtnern, Landwirten etc. fortgesetzt sehen. Am besten sollen heimische Arten dabei im Angebot und natürlich im Verkauf gefördert werden. Als weitere Management-Ziele sind die Kontrolle und Eindämmung, aber auch die Ausrottung dieser gefährlichen Arten, am besten natürlich mit umweltschonenden innovativen Methoden, wie zum Beispiel - das wurde eben auch erwähnt - die schon erfolgreichen Beweidungsmethoden beziehungsweise -techniken.
Es sei hier erwähnt, dass die Naturlandstiftung in ihrem Tätigkeitsbericht 2018 über Projekte berichtet, bei denen durch Ausbringen von regionalem Saatgut auf intensiv genutzten Ackerflächen wieder artenreiches Grünland entwickelt wurde. Erstmals wurde in der Gemarkung Haustadt sogar gebietsheimisches Saatgut auf gut 2.500 m² ausgebracht. Durch Beweidungsprojekte konnten auch die invasiven Pflanzenarten wie Kanadische Goldrute und Späte Traubenkirsche nach drei Jahren zurückgedrängt werden. Dabei konnte ein positives Fazit gezogen werden.
Ebenso steht weiterhin die Bekämpfung des Riesenbärenklaus an, da dieser bei Hautkontakt besonders gesundheitsschädliche Wirkungen verursacht. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass wir in meinem Heimatdorf vor vielen, vielen Jahren Riesenprobleme damit hatten. Durch die Beweidung wurde an der Stelle, wo die Beweidung erfolgte, der Bärenklau komplett zurückgedrängt. Ein toller Erfolg, meine ich.
An dieser Stelle möchte ich auch einmal herzlichen Dank der Naturlandstiftung, den Landwirten und Vereinen sagen, die genau in diesem Sinne verantwortliche und unverzichtbare Arbeit für die biologische Vielfalt leisten.
Ich bin mir aber auch im Klaren, dass es bei Maßnahmen zwecks Eindämmung invasiver und schädlicher Tierarten auch immer wieder heftige Diskussionen bei den Tierschützern gibt, Kollege Georgi hat das ja schon angesprochen. Ich tue mich da ehrlich gesagt auch immer etwas schwer, das gebe ich zu. Nicht die Tiere tragen Schuld an der schwierigen Situation, sondern meist der Mensch alleine. Wenn
auch durch den Klimawandel und die veränderten, milderen Temperaturen manche Insekten und Kleintiere von sich aus zu uns wandern, sind nachweislich andere Schädlinge wie Waschbär, Bisamratte, Nilgans, verschiedene Krebs- und Fischarten etc. absichtlich eingeführt worden. Ihr Gefährdungspotenzial für die heimische Flora und Fauna reicht unter anderem von Nahrungskonkurrenz über Nestund Laichräuber bis hin zu Krankheitsübertragung alles wirklich nicht zu unterschätzen. Deshalb ist die Jagd und Fischerei in Bezug auf solche Tierarten leider unverzichtbar.
Das MUV hat in einem seiner ersten Schritte bereits 2016 reagiert mit einer Broschüre für die Öffentlichkeit. Ich habe sie einmal mitgebracht.
Die kann man auch im Internet herunterladen. Sie ist wirklich sehr ausführlich geschrieben. Damit ist das Ministerium damals einer Empfehlung des IPR bezüglich Aufklärung prinzipiell schon zuvorgekommen. Es ist ein umfassendes Schriftwerk, das übersichtlich und verständlich über die zurzeit circa 35 bekannten nichtheimischen Tiere und Pflanzen anhand von Artensteckbriefen informiert, ebenso über das Entstehen dieses Problems mit Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Gesundheit, und Handlungsempfehlungen sowie Hilfestellungen gibt. Es ist ein wirklich gutes Handbuch, das auch im Internet auf der Seite des MUV heruntergeladen oder eingesehen werden kann.
Aber auch das Aufspüren neuer, noch nicht katalogisierter fremder Arten muss ein Ziel sein, denn die Verbreitung durch den Menschen wird durch die vielen Reisen und den weltweiten globalen Verkehr nicht abrupt aufhören. Gemeinsames grenzüberschreitendes Monitoring, dabei alle Daten in einem Erfassungsportal sammeln und auswerten, systematisch Bekämpfungsmaßnahmen ausarbeiten und anwenden - das alles sind weitere Schritte, um unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, und stehen als Ziele in unserem Ihnen heute vorliegenden Antrag. Sie sehen, jeder kann einen Beitrag dazu leisten, die biologische Vielfalt zu schützen und zu unterstützen. Ich bitte Sie deshalb herzlichst, unseren Antrag zum Wohle der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren zu unterstützen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zu fortgeschrittener Stunde sind wir heute im Haushalt nun Einzelplan 09 angelangt.
Was heißt eigentlich Haushalt? Haushalt ist laut Wörterbuch der Begriff für die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender oder einzeln lebender Personen. Nun gut, ich gebe zu, dass wir nicht wirklich eng zusammenleben. Dem einen oder anderen wird bei dem Gedanken vielleicht etwas schwummerig. Aber wir arbeiten unter einem Dach zusammen, um einen Haushalt zu erstellen und zu bewirtschaften, mit dem die Saarländerinnen und Saarländer zufrieden sein können. Das ist bei diesem Doppelhaushalt gelungen und somit auch im Einzelplan 09. Wichtige Weichenstellungen sind erfolgt, das Ziel, Planungssicherheit zu garantieren, ist erreicht worden.
Wir haben gestern und heute die Einzelpläne mit ihren unterschiedlichsten Themenbereichen erläutert und debattiert. Alle Themen sind bei der Gestaltung und Entwicklung unseres Saarlandes unbestritten wichtig. Für mich steht aber fest, dass gerade der Bereich Umwelt und Tierschutz in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen und in unseren Fokus rücken wird. Die ist eine Herausforderung, die uns noch mehr als bisher zum Um- und Weiterdenken zwingt, denn wir alle sind betroffen und voneinander abhängig. Das sah auch Johann Wolfgang von Goethe schon so. Ich zitiere: „In der Natur geschieht nichts, was nicht in einer Verbindung mit dem Ganzen stehe.“ Das große Ganze, Natur und Umwelt in allen Facetten ist lebendig und ständig im Wandel. Beispiele dieses stetigen Wandels mit den anhängigen Folgen spüren auch wir im Saarland, denn wir leben ja bekanntlich nicht auf einer Insel.
Allein die Klimaerwärmung sorgt mit ihren Auswirkungen für Wetterkapriolen, die nicht mehr lustig sind. Einerseits haben wir Starkregen und katastrophale Überschwemmungen, andererseits anhaltende Hitze und Dürre, unter denen Mensch und Tier, aber auch der Anbau und Ertrag von Feld- und Baumfrüchten leiden. Wir haben schwindenden Artenreichtum und die damit verbundene Gefährdung der Nahrungskette und so weiter.
Ziel muss sein, mit unseren bescheidenen Mitteln es zu schaffen, ein Gleichgewicht zwischen Umwelt, Tier und Mensch mit all seinen Bedürfnissen herzustellen, sonst ist alles andere nur Makulatur und die Zukunft für unsere Nachkommen nicht mehr rosig. Mag sein, dass ich jetzt vielleicht etwas zu theatralisch bin, aber ich will die Wichtigkeit, Notwendigkeit und Dringlichkeit zum Ausdruck bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Hierfür braucht man einen Plan, das ist klar. In der Saarbrücker Zeitung vom vergangenen Montag war zu lesen, dass das Saarland keinen Klimaschutzplan hat. Das stimmt, aber das heißt nicht, dass die Große Koalition nicht an den Klimaschutzzielen arbeitet. Klimaschutz ist sehr wohl ein Thema für uns und spielt auch in diesem Einzelplan eine große Rolle, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich erwähne dazu die im Haushalt verorteten Mittel für Luft- und Radioaktivitätsmessungen, sprich die Radonmessungen, Fortschreibung beziehungsweise Aufstellung von Luftreinhalteplänen, den Umweltpakt Saar, Immissionsmessungen von Industrieanlagen ich erwähne explizit die Industrieanlagen in Carling und Kleinblittersdorf - und vieles andere mehr.
Unsere Herausforderungen im Saarland bestehen aber darin, einen Spagat zwischen dem Umweltschutz und dem Schutz der Arbeitsplätze in der Stahl- und Autoindustrie zu schaffen, was am Beispiel von Ford ja nicht aktueller sein könnte. Die betroffenen Familien wollen sicherlich in einer gesunden und intakten Umwelt leben, brauchen aber für die eigene Lebensgestaltung und -planung ein sicheres Ein- und Auskommen. Wir stehen da geschlossen - das ist schon oft gesagt worden und ich kann sicherlich für das ganze Plenum sprechen - an der Seite aller Menschen, die von Firmenschließungen betroffen sind.
Wir werden sie mit sämtlichen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Kräften unterstützen. Dieser Herausforderung fühlen wir uns zutiefst verpflichtet. In dem Ihnen vorliegenden Einzelplan 09 wird in etlichen Bereichen diesen Anforderungen Rechnung getragen und es werden Anreize geschaffen, damit Ressourcen und das Klima verantwortungsvoll geschützt, missliche Umstände geändert und auch die Schöpfung für unsere Nachkommen verantwortlich bewahrt wird. Hierbei ist es sicherlich wichtig, so früh wie möglich Kinder und Jugendliche einzubinden. Dazu sind die Mittel im Haushalt für das freiwillige ökologische und soziale Jahr erhöht worden. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, kann man doch Jugendliche an Umweltthemen heranführen, sie dafür sensibilisieren, ihr Bewusstsein und ihre persönliche Entwicklung stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Ressource Trinkwasser ist zwar nicht erst seit heute und gestern in der Diskussion - gerade, was den Anstieg Grubenwasser angeht -, aber durch diese Diskussion treibt mich schon etwas die Sorge um unser wirklich sehr gutes und bestens kontrolliertes Trinkwasser um. Wasser ist Leben. Wasser ist unser wichtigstes und wertvollstes Lebensmittel, welches es gilt, mit allen Mitteln zu schützen. In welchem anderen Land kann man denn einfach unbesorgt und gedan
kenlos Wasser aus einem Wasserhahn trinken? Das ist ein Luxus, der vielen Bürgerinnen und Bürger kaum noch bewusst ist, weil es im Alltag so normal ist. Das soll auch so bleiben.
Die Diskussionen um den Schutz des Grund- und Trinkwassers sind richtig und wichtig. Dieser Schutz muss über allem anderen stehen. Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden, wenn auch nur der Hauch des Verdachts einer Gefährdung besteht. Das muss oberste Priorität haben und bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wie spiegelt sich das nun im Einzelplan 09 wider? Ich nenne einige Auszüge: Aus den Einnahmen des Wasserentnahmeentgeltes, sprich Grundwasser, werden Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und des Hochwasserschutzes mit 1,4 Millionen Euro finanziert. Diese beinhalten Untersuchungen, Analysen und die Kosten für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EG-Hochwasser-Risiko-Managementrichtlinie. Außerdem stehen Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Wasserwirtschaft in Höhe von rund 270.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollten, so meine ich, je nach Bedarf an die jeweiligen Notwendigkeiten entsprechend variabel angepasst werden. Des Weiteren sind Mittel für hochwassersichere Nachrüstungen für Heizölanlagen in Höhe von 500.000 Euro für 2019 und 2020 veranschlagt. Das heißt, private Haushalte aus Risikogebieten können mit einem Festbetrag von 1.000 Euro bei Nachrüstungen oder Austausch ihrer Heizöltanks gefördert werden.
Die Landwirtschaft hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf Grund- und Oberflächengewässer. Um einen Schutz und eine Verbesserung der Gewässer zu erreichen, braucht man einen hohen finanziellen Einsatz seitens der Landwirte. Um hier entsprechende Anreize für freiwillige Investitionen zu schaffen, wurde der Titel „Nachhaltige gewässerverträgliche Landwirtschaft“ mit 200.000 Euro in 2019 und 2020 neu veranschlagt. Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Angebot seitens der Landwirte auch rege genutzt würde.
Damit kann ich jetzt den Bogen zum Thema Landwirtschaft, ökologischer Landbau, Entwicklung ländlicher Räume spannen. Unsere Landwirte versorgen uns mit gesunden Lebensmitteln. Sind es nun Acker- oder Baumfrüchte, Milch oder Fleisch - die Arbeit der Landwirte ist keine einfache und wird auch nicht einfacher. Viele Betriebe werden seit Generationen bewirtschaftet. Oft sind Idealismus und Liebe zu Hof, Land, Tieren und Familienverbundenheit die Triebfeder, den elterlichen Betrieb, der von den Vorfahren mit viel Schweiß, harter Arbeit und Entbehrungen aufgebaut wurde, auch weiterzufüh
ren. In der heutigen Zeit eine große Herausforderung. Viele der heutigen Landwirte - ich habe mit einigen schon gesprochen - möchten hin zu einer naturnahen, ökologischen Bewirtschaftung, um bestmögliche Produkte für uns alle zu erzeugen. Das ist aller Ehren wert, denn die Arbeit auf einem Bauernhof ist kein Nine-to-five-Job, sondern ein Job, der in aller Herrgottsfrühe beginnt - schon vor dem Hahnenschrei - und erst spät am Abend endet. Vom Urlaub spreche ich überhaupt nicht. Dafür hege ich großen Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, so wie bei uns. Trotzdem wäre ich mit dem Vergleich etwas vorsichtig. - Diese Arbeit muss unterstützt werden, das ist selbstverständlich. Wie spiegelt sich das in unserem Haushalt wider? Neben den Mitteln aus der EU-Agrarförderung und den Bundesmitteln GAK werden hohe Mittel für die Steigerung des ökologischen Landbaus eingestellt. Das Saarland ist im Bundesländervergleich mit 17 Prozent Spitzenreiter, und diese 17 Prozent sollen - das wurde hier auch schon des Öfteren erwähnt - auf 25 Prozent gesteigert werden. Die dazu neu aufgestellten Förderrichtlinien wurden vor Kurzem im Ministerium für Umwelt den Landwirten vorgestellt und gelten ab Mai 2019.