Magnus Jung
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen der Haushaltsnotlage des Landes und der Haushaltsnotlage der großen Mehrheit der saarländischen Kommunen besteht in vielfacher Weise ein Zusammenhang. Die Schwächung der Einnahmeseite durch den Bund riss Löcher und reißt weiter Löcher in die Haushalte von Land und Kommunen.
Die Strukturschwäche der saarländischen Wirtschaft führt zu einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft. Dies trifft Kommunen wie das Land. Vom Bund übertragene Aufgaben belasten die Ausgabenseite beim Land, bei Städten, Gemeinden und Landkreisen. Hinzu kommen Kürzungen der Bundesfinanzierung wie aktuell in der Arbeitsmarktpolitik und der Städtebauförderung, die weitere Löcher aufreißen. Und zuletzt: Kommunen und Land beteiligen sich trotz eigener Haushaltsnotlage an der Finanzierung der deutschen Einheit.
In vielfacher Hinsicht teilen Land und Kommunen dasselbe Schicksal, doch der Begriff der Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen, wie ihn der Finanzminister im Munde führt, wenn er fortgesetzt eine Beteiligung der Kommunen an der Sanierung des Landeshaushalts einfordert, verkehrt die politische und verfassungsrechtliche Sachlage in ihr Gegenteil. Die Städte und Gemeinden, die Landkreise und der Regionalverband sind Teile des Saarlandes. Sie haben das Recht auf eine aufgabengemäße Finanzausstattung durch das Land und nicht umgekehrt. Daraus folgt auch in finanzieller Hinsicht eine Garantenstellung des Landes für seine Kommunen. Dies ist die politische Ausgangslage, wenn wir heute darüber sprechen, was der Haushalt 2012 für Städte, Gemeinden und Landkreise an der Saar bedeutet.
Die finanzielle Ausgangslage ist dramatisch. Die Städte, Gemeinden und Landkreise hatten Ende 2010 knapp 1,7 Milliarden Euro Kassenkredite und rund 1 Milliarde Euro langfristige Schulden. Damit ist die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland so hoch wie
nirgendwo sonst in Deutschland. Allein im letzten Jahr sind die Kassenkredite um 270 Millionen Euro angestiegen. Für dieses Jahr erwarten die Kommunen einen weiteren Anstieg um knapp 300 Millionen Euro. Wir stehen damit bei den Kassenkrediten kurz vor der Zwei-Milliarden-Schallmauer. Eine Handvoll Kommunen - darunter die Landeshauptstadt - steht bereits jetzt kurz vor dem finanziellen Bankrott. Mittelfristig droht diese Lage der Hälfte der saarländischen Städte und Gemeinden.
Für die Haushalte 2010, 2011 und 2012, die von der Regierungskoalition verantwortet werden, gilt: Nichts ist besser geworden, sondern die Lage wurde von Jahr zu Jahr schlechter. Der finanzielle Niedergang der Kommunen hat sich bis heute immer weiter beschleunigt. Sie schaffen die Trendwende nicht. Sie vermindern nicht einmal das Tempo, in dem sich die kommunale Schuldenspirale dreht. Das stimmt: Sie vermindern nicht einmal das Tempo, in dem die Schulden ansteigen.
Das Wort Schuldenbremse muss deshalb in den Ohren der Bürgermeister und Landräte mehr als zynisch klingen, denn in Wirklichkeit geben Sie bei den kommunalen Schulden Gas. Seit 2005 haben CDUgeführte Regierungen im Land über 350 Millionen aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen. Allein im nächsten Jahr werden es rund 30 Millionen sein. Sie übertragen ständig neue Aufgaben auf die Kommunen, ohne diese auskömmlich zu finanzieren, wie etwa bei der Schulbuchausleihe. Sie verantworten eine Verwaltungsreform, die beim Land zu steigenden Ausgaben und bei den Kommunen zu rückläufigen Einnahmen führt. Sie erfinden immer wieder neue Wege, um Kosten vom Land auf die Kommunen abzuwälzen, wie zuletzt beim Winterdienst. Bundesmittel, die zur Verbesserung der kommunalen Haushalte an das Land fließen, wie aktuell bei der Grundsicherung für Ältere, werden nicht wie versprochen in vollem Umfang weitergeleitet, sondern bleiben teilweise an den klebrigen Fingern des Finanzministers hängen.
Ab dem Haushalt 2012 wollen Sie die Kommunen mit der Hälfte an den Kulturausgaben des Landes beteiligen. Das sind allein im kommenden Jahr 16 Millionen Kostenverlagerung, die von den Kommunen ausschließlich mit zusätzlichen Kassenkrediten finanziert werden müssen. Herr Minister Toscani, wenn Ihre Regierung bis 2014 durchhält, dann werden Sie als Konkursverwalter saarländischer Kommunen in die Geschichte eingehen.
Natürlich wissen auch wir in der SPD-Fraktion, dass es einfacher ist, auf Fehlentwicklungen hinzuweisen, als angesichts objektiver Probleme Lösungen aufzuzeigen. Was mich allerdings am Auftreten dieser Re
gierung seit zwei Jahren bis zum heutigen Tag ärgert, ist die ständige Schönrednerei und die Weigerung, die Probleme tatsächlich anzugehen. Das haben wir heute Morgen in der Generaldebatte leider wieder feststellen müssen. Ich will dies begründen. Zunächst zu Ihrer Weigerung, die Dinge wahrzunehmen und ehrlich zu benennen. Im Vorfeld der heutigen Beratung haben Sie angekündigt, 55 Millionen aus den Steuermehreinnahmen 2011 für die Tilgung des „Fonds K 21“ aufzuwenden. Wir begrüßen diesen Schritt. Er lindert die weiter dramatisch zunehmende kommunale Verschuldung jedoch um keinen Cent, denn gleichzeitig haben Sie beschlossen, bis 2016 die Kommunen mit mindestens 80 Millionen an den Kulturausgaben zu beteiligen. Für wie dumm halten Sie die Menschen in diesem Land, wenn Sie diese Operation in einer Pressemitteilung noch als größtes Entlastungspaket seit Jahren für die Städte und Gemeinden im Saarland bezeichnen? Die Wahrheit ist, dieser Haushalt belastet die Kommunen strukturell zusätzlich.
Wir können Ihnen auch nicht das Argument durchgehen lassen, dass das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs deutlich ansteigt, denn mit Ihnen hat das wirklich nichts zu tun. Tatsache ist, dass Wirtschaftsleistung und Gewinne nach der letzten Krise wieder angestiegen sind. Deshalb steigen bundesweit die Steuereinnahmen. Deshalb steigt auch die Ausgleichsmasse. Schmücken Sie sich also nicht mit fremden Federn.
Schlimmer ist jedoch die zweite Verweigerung der Landesregierung. Bis heute haben Sie keinen ernsthaften Versuch unternommen, eine in sich schlüssige Strategie zu entwickeln und diese gemeinsam mit den Kommunen umzusetzen. Wir reden nicht über ein neues Problem, sondern über eines, das sich seit Jahren immer bedrohlicher aufgebaut hat. Gerade deshalb hatten wir mit großer Spannung darauf gewartet, was die neue Ministerpräsidentin in ihrer Antrittsrede vor dem Parlament dazu sagen würde. Zu einem Schuldenfonds, wie ihn die kommunalen Spitzenverbände fordern, haben Sie, Frau Ministerpräsidentin, nichts gesagt. Zu konkreten Sparvorschlägen oder Strukturreformen haben Sie nichts gesagt. Zur Verbesserung der Einnahmeseite haben Sie nichts gesagt. Was Sie gesagt haben, ist: „Ich sehe vorrangig ein großes, noch ungenutztes Potenzial an Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit, das es zu erschließen gilt. Dazu wollen wir die vorhandenen kommunalen Förderinstrumente weiterentwickeln und dabei gezielte Anreize für neue Kooperationstrukturen setzen.“ - Da kann ich nur sagen, wow, ich bin beeindruckt. Wenn das der Ansatz ist, mit dem man die eben beschriebene kommunale Finanzkrise im Saarland lösen will, dann „Gut’ Nacht Kätt“!
Frau Ministerpräsidentin, wir sprechen heute über Kassenkredite von knapp 2 Milliarden. Allein 2010 und 2011 sind diese um rund 55 Millionen angestiegen. Wir fragen uns deshalb, haben Sie den Kommunen nicht mehr anzubieten?
Ich fasse zusammen. Der Anstieg der Kassenkredite der saarländischen Kommunen muss so schnell wie möglich gestoppt werden. Für die bislang aufgelaufenen Schulden müssen Kommunen und Land eine gemeinsame Lösung finden. Gelingt dies nicht, sind die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge in weiten Teilen des Landes existenziell bedroht. Notwendig dafür sind eine Verbesserung auf der Einnahmeseite und mutige strukturelle Reformen bei den Ausgaben. Wir bieten dazu unsere Zusammenarbeit an. Wir wissen, wenn nicht in kurzer Zeit etwas passiert, werden die fälligen Zinsen vielen Kommunen den Hals zudrücken. Die Zeit drängt. Es ist an Ihnen, jetzt in Vorlage zu treten. Der Landeshaushalt 2012 ist dazu nicht geeignet. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick auf die Entwicklung des Bruttosozialproduktes der Wirtschaft an der Saar in den letzten Jahren zeigt, in welch hohem Maße wir von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und auf den europäischen beziehungsweise internationalen Märkten abhängig sind. Selbst branchenspezifische Krisen, etwa in der Stahl- und Automobilindustrie, wirken sich nennenswert auf die Entwicklung der Kennzahlen bei uns aus. Deshalb ist es notwendig, in der heutigen Debatte zum Haushalt des Wirtschaftsministeriums einige Sätze zur aktuellen Finanzkrise und der ganz erheblichen Risiken für unsere heimische Wirtschaft zu sagen. Ohne auf die vielfältigen, aber in jedem Fall durch politische Entscheidungen hervorgebrachten Ursachen und die Debatte um Eurobonds, die neue Rolle der Europäischen Zentralbank oder andere Lösungsansätze einzugehen, können wir gerade im Saarland zwei Lehren aus der Krise ziehen. Erstens. Eine weitere Vertiefung der europäischen Integration und eine Stärkung europäischer Institutionen, insbesondere von Parlament und Kommission, sind notwendiger denn je. Ein Rückfall in nationale Strukturen, gar nationale Währungen, käme für unsere Wirtschaft einer wahren Katastrophe gleich. Das Saarland muss auf diesem Weg eine wichtige Rolle spielen, denn dies entspricht nicht nur unserem historischen Auftrag, sondern auch in elementarer Weise unseren eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Zweitens müssen wir erkennen, dass die Krise auch eine Folge von Ungleichgewichten ist, die viel mit den deutschen Exportüberschüssen zu tun haben.
Um solche Fehlentwicklungen zukünftig zu vermeiden, müssen Nachfrage und Binnenkonjunktur bei uns gestärkt werden. Das heißt: Mindestlohn, Begrenzung der Leiharbeit, ordentliche Renten, Abbau von Armut und generell eine gerechtere Verteilung dessen, was die Volkswirtschaft erarbeitet hat. Ich bin sehr im Zweifel, ob diese Landesregierung sich bisher dafür in ausreichender Weise eingesetzt hat und fordere Sie daher auf, ziehen Sie die richtigen Folgerungen aus der Krise; es ist im Interesse unseres Landes.
Die große Abhängigkeit von externen Faktoren zeigt auch, dass die Chancen einer Landesregierung, die wirtschaftliche Entwicklung an der Saar maßgeblich zu beeinflussen, beschränkt sind. Daher ist es leichter, durch Fehler oder Unterlassen Schaden anzurichten als durch aktives Handeln Gutes zu erreichen. Insofern kann man, wenn man wohlmeinend mit dieser Regierung umgehen will, durchaus sagen, sie hat nicht viel getan und deshalb auch nicht viel falsch gemacht. In der Regel beschränkt sich der Wirtschaftsminister auf die Formulierung allgemeiner Zielsetzungen, denen man in ihrer Schlichtheit nur zustimmen kann. Das haben wir auch heute noch einmal in der Haushaltsdebatte gehört.
Auch wir bekennen uns zum Saarland als Industrieland mit den Schwerpunkten Automotive, Stahl und Energie. Auch wir Sozialdemokraten wollen den Tourismus stärken und neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze aus der Forschung generieren. Auch wir wissen um die Bedeutung und Chancen der Gesundheitswirtschaft. Auch wir wollen Existenzgründer unterstützen. Auch wir wollen regionale landwirtschaftliche Produkte stärker in den Einzelhandelsregalen und in der Gastronomie sehen. Ich könnte die Reihe der Themen, zu denen Sie Broschüren entwickelt, Veranstaltungen gemacht und Analysen betrieben haben, noch eine ganze Weile fortsetzen. Es stellt sich jedoch zunehmend die Frage, Herr Hartmann, wie Sie diese Ziele erreichen wollen. Heute zumindest haben Sie dazu keine Antwort gegeben. Aber nicht umsonst heißt es: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Und da sehe ich leider nur sehr wenig.
Genau, an Ihren Ergebnissen wollten wir Sie erkennen. Aber das, was wir heute an aktuellen Zahlen zur Wirtschaftsentwicklung haben, das ist doch alles andere als das Ergebnis Ihrer Wirtschaftspolitik, sondern das ist die Folge eines globalen Aufschwungs. Warum haben wir andere Wachstumszahlen und warum sind wir vorher stärker eingebrochen? - Weil wir eine spezifische Ausgestaltung der saarländischen Wirtschaftsstruktur haben. Das hat
doch mit Ihnen, der Sie jetzt zwei Jahre Wirtschaftsminister sind, überhaupt nichts zu tun.
Es geht darum, was Sie selbst getan haben, was Sie selbst verantworten können. Und dort, wo im touristischen Bereich etwas Nennenswertes geschehen ist - auch ich war daran beteiligt -, beispielsweise am Bostalsee, müssen wir doch sagen, dass das mit einem so hohen Einsatz von öffentlichem Geld geschieht, dass wir eine solche Strategie nicht unbegrenzt an anderen Stellen im Saarland umsetzen können. Das hat man einmal am Bostalsee gemacht, das hat man in Rilchingen zum zweiten Mal gemacht, aber damit ist auch schon Schluss. Wir können diese Art und Weise der öffentlichen Investitionen in touristische Projekte ja nicht unbegrenzt im Saarland fortsetzen.
Angesichts der knappen Zeit möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der für eine gute wirtschaftliche Entwicklung an der Saar förderlich sein kann. Dies betrifft die kommunalen Investitionen in öffentliche Infrastruktur und erneuerbare Energien. Angesichts der wachsenden kommunalen Schulden drohen hier wichtige Impulse für die saarländische Wirtschaft verlorenzugehen. Die Gemeinden müssen sparen. Sie sparen auch nach den Konjunkturprogrammen an ihren Investitionen und dies merkt man jetzt schon im Handwerk. Wenn den Gemeinden das Geld ausgeht, dann merken das insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe. Eine kommunalfreundliche Politik von Bund und Land ist deshalb auch aus wirtschaftspolitischer Sicht dringend geboten. Dazu gehört auch, dass das Land den Kommunen im Rahmen des Haushaltserlasses über die bisherigen Grenzen hinaus die Möglichkeit zu rentierlichen Investitionen gibt.
Auch die eigenwirtschaftliche Tätigkeit und die damit verbundene Kreditaufnahme kommunaler Unternehmen sollten nicht unnötig eingeschränkt werden. Ich denke hierbei insbesondere an den Bereich der erneuerbaren Energien, in den viele Kommunen gerne viel stärker investieren würden, als es ihnen heute möglich ist. Würden Sie diesbezüglich tätig werden, Herr Hartmann, hätten Sie unsere volle Unterstützung. Ich sehe aber gerade, Sie haben aufgehört zuzuhören. Kein gutes Zeichen für dieses Land. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Ausführungen des Kollegen Wegner zustimmen. Herr Wegner, Sie haben im Wesentlichen den Antrag der SPD-Fraktion begründet, und zwar sehr gut begründet. Daher wäre es für Ihre Fraktion eigentlich ganz einfach, unserem Antrag heute zuzustimmen. Sie wollen das nicht tun, weil Sie ebenso
wie der Kollege Ulrich argumentieren, es sei noch nicht der richtige Zeitpunkt, man müsse noch etwas abwarten.
Dazu möchte ich Ihnen zwei Dinge sagen. Erstens. Offensichtlich war es für eine Vielzahl der Bundesländer in der Vergangenheit schon möglich, die entsprechenden gesetzlichen Entscheidungen zu treffen, ohne auf eine erweiterte Studie des Bundes zu warten. Deshalb verstehe ich nicht, warum Ihnen die Erkenntnisse, die wir in den letzten Jahren zu dem Thema gewinnen konnten, heute noch nicht ausreichen.
Der zweite Punkt. Es ist immer wieder zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Sparkassen bislang freiwillig etwas tun, was andere Banken nicht tun, dass wir eigentlich sogar einen Wettbewerbsnachteil für die Sparkassen feststellen müssen und dass es deshalb sinnvoll sei, das Gesetz auf Bundesebene zu ändern. Genau das ist der Vorstoß, den wir als SPD-Fraktion mit unserem Antrag unternehmen. Nur, wenn das Saarland im Bund aktiv werden soll, dann wird man natürlich fragen, was wir denn im Saarland selbst gemacht haben. Wenn dabei herauskäme, wir hätten unsere eigenen landesgesetzlichen Regelungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, dann wäre eine solche Initiative auf Bundesebene sicher unglaubwürdig. Deshalb ist es genau der richtige Weg zu sagen: Erst machen wir das, was wir bei uns im Land tun können, und dann gehen wir den nächsten Schritt und versuchen, auf Bundesebene entsprechende Regelungen zu erreichen.
Ich möchte kurz begründen, warum wir der Gesetzesinitiative der Linkspartei heute nicht zustimmen können. Herr Kollege Linsler, Sie haben hier gesagt, die Sparkassen hätten eine besondere gesellschaftliche Verantwortung,
sie seien nicht nur dazu da, Gewinn und Rendite zu erzielen. Herr Kollege Linsler, Sie haben recht. Genau das tun die Sparkassen im Saarland. Sie verfolgen eine andere Geschäftspolitik als manche Privatbank. Die Sparkassen sind in der Fläche mit Geschäftsstellen vertreten. Die Sparkassen werden ihrer Verantwortung auch heute schon in ganz anderer Weise gerecht als viele andere Banken. Insofern braucht man gar nicht so auf die Sparkassen zu schimpfen, wie Sie das heute getan haben.
Deshalb wollen wir auch nicht die Gebühren abschaffen, denn das würde die Sparkassen schwächen. Die Sparkassen übernehmen jetzt schon, indem sie freiwillig das Konto für jedermann und jede
Frau zur Verfügung stellen, eine Aufgabe, die sie Geld kostet. Die Sparkassen verdienen dort nichts, sie legen drauf. Das ist in Ordnung, das ist Teil ihrer Verantwortung. Aber das sollte man zumindest mal zur Kenntnis nehmen.
Man sollte auch zur Kenntnis nehmen - das müssten Sie als Mitglied eines Verwaltungsrates wissen -, dass die Gewinne, die die Sparkassen im Saarland erwirtschaften und die im Vergleich zu ihrer Bilanzsumme ja doch bescheiden sind, sich in nicht unwesentlichem Umfang gerade auch aus den Einnahmen der Kontoführungsgebühren generieren. Das heißt, wenn man denen die Gebühreneinnahmen wegnimmt, dann ist auch ein nicht unerheblicher Teil der Erträge der saarländischen Sparkassen dahin. Ich frage Sie, wollen Sie jetzt im Wettbewerb gerade diejenigen schwächen, die wir als die öffentliche Stütze im deutschen Bankensystem eigentlich nach vorne entwickeln könnten? Ich glaube, Sie würden gerade diejenigen bestrafen, denen wir im Bankenbereich politisch etwas Gutes tun müssen.
Weil ich denke, dass Sie das wissen, muss man die Frage stellen, was Ihre Motivation ist, was Sie antreibt, über die Forderung nach einem Girokonto für jedermann und jede Frau hinaus auch noch die Gebührenfreiheit für rund 100.000 Menschen im Saarland bei den Sparkassen zu fordern.
Warum wollen Sie die Menschen von Gebühren ausnehmen? - Nicht weil Sie den ersten Punkt Ihres Antrages zum Erfolg führen wollten. Wenn Sie in der Sache etwas erreichen wollten, hätten Sie heute auf den zweiten Punkt verzichtet. Dann wäre eine Einigung hier im Hause einfacher gewesen. Aber es ging Ihnen nicht um die Sache, es ging Ihnen nicht um die Menschen, für die Sie was erreichen wollten, sondern es ging Ihnen um eine Pseudopolitik. Das ist Schaufensterpolitik, wo diejenigen, für die man angeblich etwas erreichen will, gar nicht in den Mittelpunkt gerückt werden. Vielmehr will man einfach zeigen: Wir gehen immer noch ein Stück weiter als die anderen. Das halte ich nicht für einen sonderlich seriösen Politikstil. Wir verfolgen hier, glaube ich, den richtigen Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte ich den Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung über die Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2008.
Der Landtag hat in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2007 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist dem nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministers der Finanzen vom 20. Dezember 2010 zu den im Bericht angesprochenen Kritikpunkten Stellung genommen.
Die Stellungnahme war in der Sitzung des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechung am 12. August 2011 Gegenstand der Beratungen. Der Unterausschuss musste dabei zur Kenntnis nehmen, dass die von ihm geforderte Unterrichtung über die abschließenden Verhandlungen zur Einführung des Risikomanagements (RMS) im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Einbeziehung elektronisch übermittelter Bilanzdaten derzeit noch nicht möglich ist. Die Anhörung der Wirtschaftsverbände hatte ergeben, dass die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht in ausreichendem Maße gegeben sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nunmehr einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem der erstmalige Anwendungszeitpunkt für die elektronische Übermittlung von Bilanzdaten um ein Jahr verschoben werden soll. Aus diesem Grunde werden die Voraussetzungen für den Einsatz von RMS für Einkünfte aus Gewerbebetrieb frühestens im Jahr 2013 gegeben sein. Unter Würdigung dessen hat sich der Unterausschuss dafür ausgesprochen, das System RMS im Saarland zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzusetzen.
Ein zweites Monitum befasste sich mit der Erhebung der Grunderwerbssteuer bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen an Gesellschaften, denen Grundbesitz gehört. Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass alle 103 vom Rechnungshof geprüften Einzelfälle erneut aufgegriffen und überprüft worden seien. Von den Fällen sei etwa ein Viertel bereits steuerlich erfasst worden, in rund 40 Prozent
der Fälle ergab die nachträgliche Überprüfung durch die Verwaltung keinen steuerpflichtigen Tatbestand. In 17 Fällen sei Grunderwerbssteuer nacherhoben worden. Die Auswertung der Einzelfälle hat zu nachträglich festgesetzten Steuern in Höhe von rund 860.000 Euro geführt. Ein Betrag von rund 615.000 Euro ist aufgrund von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren noch streitig.
Ohne rechtliche Pflicht hat die Saarländische Notarkammer die Anregung des Rechnungshofes aufgegriffen und allen in ihrem Bereich tätigen Notaren empfohlen, die Rückfragen und Angaben der Beteiligten zu der Befragung nach Grundbesitz in der Urkunde zu dokumentieren. Der Ausschuss begrüßt, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der zulässigen Prüfung der Amtsführung der Notare darauf hinwirkt, dass im Bereich des notarischen Verfahrensrechts Verstöße gegen völlig eindeutige gesetzliche Regelungen unterbleiben. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes kommen die saarländischen Notare ihren Anzeigeverpflichtungen in aller Regel nach. Aus Sicht des Ausschusses sind weitergehende gesetzliche Regelungen insoweit weder erforderlich noch geboten.
Im Zusammenhang mit der Prüfung zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ottweiler hatte der Rechnungshof eine Reihe von Versäumnissen und Verfahrensfehlern festgestellt. Der Minister hat mitgeteilt, dass die vom Parlament geforderte Übergabevereinbarung mit der Stadt Ottweiler kurzfristig nicht durchsetzbar sein werde, wenn - wie gefordert - Regelungen zu einer Kostenbeteiligung der Stadt an den Vorplanungskosten, dem Grunderwerb und gegebenenfalls anteilig an den Betriebskosten enthalten seien.
Um dennoch eine zeitnahe Übergabe zu ermöglichen, ist eine vertragliche Alternative als Kompromiss erarbeitet worden. Diese beinhaltet zwar keine konkrete Kostenbeteiligung mehr, ist aber mit einer Öffnungsklausel versehen worden, die es ermöglicht, in einer separaten Vereinbarung über die genannten Kosten zu verhandeln. Durch diese Vorgehensweise verbleiben der Stadt Ottweiler keine Argumente mehr, die Übergabevereinbarung nicht zu unterzeichnen, wodurch das Land in Zukunft zumindest von den laufenden Betriebskosten befreit würde. Der Ausschuss wird sich über den Fortgang der Angelegenheiten unterrichten lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 hat der Minister der Finanzen beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.
Der Ihnen als Drucksache 14/545 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den in dem Jahresbericht des Rechnungshofes 2009 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2008. Bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben 2008 in Höhe von 3.306 Millionen Euro ergibt sich eine Unterschreitung des Ausgabesolls um 74 Millionen Euro als Resultat von Minderausgaben, aber auch von Mehrausgaben etwa bei Erstattungen und Zuweisungen nichtinvestiver Art. Die geringeren Ausgaben für den Schuldendienst waren Folge des verhältnismäßig günstigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt.
Allerdings hat sich erneut gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher sind als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen. Die errechnete Unterdeckung hat sich gegenüber dem Vorjahr erheblich, nämlich um 106 Millionen Euro, erhöht. Das strukturelle Haushaltsungleichgewicht hat damit wieder zugenommen.
Bei Beurteilung der Verpflichtungsermächtigungen fällt auf, dass diese im Jahr 2008 - wie vom Parlament mehrfach gefordert - mit 45,7 Prozent zwar deutlich umfassender als in der Vergangenheit ausgeschöpft worden sind, dennoch ist die Summe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen immer noch viel zu hoch.
Der Unterausschuss hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch das Resteaufkommen im Verhältnis zum Gesamthaushalt ungewöhnlich hoch ist. Es ist gegenüber 2007 um 10,7 Prozent angewachsen und hat mit 107 Prozent der jährlichen Investitionsausgaben einen neuen Höchststand erreicht. Der Ausschuss ist gemeinsam mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass dieser Entwicklung unbedingt entgegenzusteuern ist. Ab 2011 wird der Abbau von Ausgaberesten zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsvollzugs führen, was die Einhaltung der Schuldenbremse gefährden könnte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Verschuldungsstand des Landes ist auch im Berichtsjahr 2008 angestiegen; die Schulden erreichten mit rund 9,5 Milliarden Euro einen damals neuen Höchststand. Das Finanzierungsdefizit lag bei 502 Millionen Euro; die Defizitquote stieg damit auf 14,9 Prozent.
Alle bei der Prüfung betrachteten Haushaltskennzahlen verdeutlichten die extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes. Hinzu kommt im Saarland eine im Vergleich ungünstige demografische Ausgangslage, da das Saarland als einziges westdeutsches Flächenland bereits seit 1993 einen Einwohnerrückgang aufweist. Stellt man die Haushaltskennzahlen
gegenüber, wird deutlich, dass sich die finanzwirtschaftliche Situation des Landes nicht verbessert hat. Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen war bereits gegen Ende des Jahres 2008 durch die beginnende Finanzmarktkrise geprägt. Die sich abzeichnende Rezession hat im Verlauf des Folgejahres zu einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber der bis dahin gültigen Finanzplanung geführt.
Weitere die Entwicklung beeinflussende Kriterien wie etwa die Neuordnung des Landesbankensektors, das finanzielle Risiko des Saarlandes aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, für die Beurteilung der Haushaltslage des Saarlandes ist die Defizitquote von entscheidender Bedeutung. Den westdeutschen Flächenländern insgesamt ist es gelungen, die Defizitquote ab 2006 auf 5,1 Prozent, im Jahr 2007 auf 3,0 Prozent und im Jahr 2008 auf 2,1 Prozent zu drücken. Auch im Saarland konnte sie im Jahr 2006 zunächst auf 20,8 Prozent und im Jahr 2007 ganz erheblich auf 11,2 Prozent reduziert werden. Durch die Erhöhung der Nettokreditaufnahme im Jahr 2008 hat sich die Kreditfinanzierungsquote des Landes wieder auf 14,9 Prozent verschlechtert und liegt nun deutlich über dem Schnitt der Flächenländer.
Die Zahlen zeigen, dass sich auch der Abstand hinsichtlich der Pro-Kopf-Verschuldung zwischen dem Saarland mit 9.215 Euro und dem Land SchleswigHolstein mit 7.913 Euro wieder erheblich vergrößert hat. Gemessen an der durchschnittlichen Verschuldung der anderen alten Flächenländer hat sich die Verschuldung im Saarland gegenüber dem Vorjahr erneut verschlechtert.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht die Einrichtung der neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse für die Haushalte von Bund und Ländern als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertet. Eine durchgreifende Haushaltskonsolidierung könne jedoch nur gelingen, wenn die Vorgaben der konjunkturellen Kreditaufnahmen sehr restriktiv gefasst und aufgenommene Kredite mit Hilfe eines konkreten Tilgungsplanes zurückgeführt würden.
Der Rechnungshof hat daher empfohlen, bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte 2011/2012 Handlungskonzepte zur Umsetzung der notwendigen Schritte und landesrechtliche Regelungen mit dem Ziel einer Null-Verschuldung zu verabschieden und die nähere Ausgestaltung der Schuldenregelung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landes zu schaffen.
Der Ausschuss folgt der Auffassung der Landesregierung, dass die Realisierung des sukzessiven Defizitabbaus eine enorme Herausforderung darstellt, die allerdings notwendig ist, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme beachten zu können. Hierzu bedarf es auch nach Einschätzung des Ausschusses einer fortgesetzten Aufgabenkritik und einer umfassenden Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Organisationsstrukturen der Verwaltung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ergebnis ist festzustellen, dass auch 2008 der Konsolidierungsbedarf für den saarländischen Landeshaushalt angestiegen ist. Mit Blick auf die sich abzeichnende Entwicklung wird die notwendige Haushaltskonsolidierung das Ergebnis konkreter weitreichender Einsparungen sein müssen.
Zur Realisierung der Defizitabbauschritte bedarf es jedoch nicht nur einer konsolidierungsverträglichen Finanzpolitik des Bundes und der Länder und einer Fortsetzung des von der Landesregierung eingeschlagenen Weges einer restriktiven Haushaltspolitik, sondern auch einer nachhaltigen Verbesserung der Einnahmesituation des Landes. Um eine dauerhafte Existenz des Landes zu gewährleisten, stehen sowohl Landesregierung als auch der Landtag als Haushaltsgesetzgeber mit Blick auf die kommenden Haushalte vor gewaltigen Herausforderungen, die nicht nur einmalige, sondern fortdauernd wirksame Eingriffe in gewohnte Besitzstände erfordern werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Unterausschuss für berichtenswert erachtet hat.
Erstens: Umsetzung des Personalvermittlungsförderungsgesetzes durch die Obersten Landesbehörden und das bei der Staatskanzlei gebildete PersonalService-Center. Der Rechnungshof hat als Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich im Zeitraum von fünf Jahren bis Ende 2009 600 Stellen und damit Personalkosten in Höhe von 23,5 Millionen Euro einzusparen, nicht vollständig erreicht worden ist. Die unzureichende Zielerreichung beruht nach den Prüfungsfeststellungen auf einer zu großzügigen Handhabung der Rahmenvorgaben, so zum Beispiel, dass eine Vielzahl von Meldungen akzeptiert wurden, deren Vermittlung teilweise bereits im Vorhinein aus persönlichen oder anderen unterschiedlichen Gründen als sehr unwahrscheinlich bis unmöglich hätte klassifiziert werden müssen.
Von drei Ressorts wurden allein 40 Beschäftigte ins PSC gemeldet, deren Personalkosten den Landeshaushalt gar nicht belasten, weil diese direkt aus
dem Bundeshaushalt geleistet wurden. Das Finanzministerium meldete zudem aus dem Beamtenbereich 48 Absolventen zweier Ausbildungslehrgänge des mittleren und gehobenen Dienstes ins PSC, die im Laufe des Jahres 2005 ihre Ausbildung abgeschlossen hatten und in die Finanzverwaltung zurückkehrten.
Sowohl der Ausschuss als auch der Rechnungshof werten diese Vorgehensweise als den Zielen des Gesetzes zuwiderlaufend. Mit der Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes um ein Jahr wurde inzwischen die Möglichkeit eröffnet, die Entscheidung über eine Folgeregelung und deren Ausgestaltung in einem gesonderten Verfahren ohne Zeitdruck zu fällen.
Allerdings teilt der Unterausschuss die Auffassung des Rechnungshofes, dass insbesondere die Übertragung der bislang personenbezogenen kw-Vermerke auch weiterhin erforderlich sein wird. Nach den Erkenntnissen des Unterausschusses wird eine ressortinterne, rein stellenplanbezogene Personalwirtschaft den Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht.
Zweitens: Kosten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Versorgung im Zuständigkeitsbereich des früheren Ministeriums für Inneres und Sport (Tz 23). Die betriebsärztliche Versorgung der saarländischen Dienststellen war bereits 1997 und 2004 Gegenstand der Prüfung durch Rechnungshof und Parlament. Aufgrund beider Prüfverfahren war davon auszugehen, dass der Forderung des Rechungshofes nach einer Neuorganisation der Versorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprochen und die Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen künftig ordnungsgemäß erfolgen werde. Trotz der Zusagen des Ministeriums auf Abhilfe musste der Rechnungshof bei einer Kontrollprüfung feststellen, dass die bereits mehrfach beanstandeten Mängel immer noch nicht beseitigt waren. Stattdessen wurden Leistungen, die als pauschal abgegolten vereinbart waren, zulasten der zu erbringenden Mindesteinsatzzeiten und damit zum Nachteil des Landes mehrfach abgerechnet.
Das Innenministerium hat 2009 erneut einen Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner abgeschlossen, wobei die bisherigen Beanstandungen größtenteils immer noch nicht ausgeräumt waren. Dennoch setzte das Ressort das Vertragsverhältnis fort, nachdem die Abrechnungsmodalitäten neu geregelt worden waren.
Bei einer weiteren Kontrollprüfung des Rechungshofes wurde festgestellt, dass die Betreuungsgesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommt. Vielmehr hatten sich die Vertragsbeziehungen zu der Gesellschaft sogar weiter verschlechtert, obwohl das Ministerium seit 2005 regelmäßig mit ihr im Gespräch war. Das Ministerium ist daraufhin der Forderung des Rechnungshofes nachgekommen und hat den bestehenden Betreuungsvertrag zum 31. Dezember 2010 gekündigt.
Der Rechnungshof hat eine erneute Ausschreibung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für dringend erforderlich gehalten. Zu der vom Rechnungshof geforderten Neuvergabe der Dienstleistungen wurde im September 2010 eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, die jedoch ohne Ergebnis blieb und daher wegen formaler Mängel aufgehoben wurde. Die Vergabe der Dienstleistungen sollte nunmehr im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen.
Der Unterausschuss hat es für sachgerecht angesehen, mittels einer Wirtschaftlichkeitsprüfung festzustellen, ob die Leistungserbringung durch das Land eine günstigere Alternative zum derzeit praktizierten Outsourcing darstellt. Er hat daher empfohlen, erst nach dieser Prüfung über die Vergabe der Dienstleistungen zu entscheiden.
Drittens: Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen (Tz 24).
Der Rechnungshof hat in seinem Monitum festgestellt, dass die Erfassung der steuerpflichtigen Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle nicht in allen Fällen sichergestellt ist. Bei einigen Vermögensarten bestünden erhebliche Steuerausfallrisiken. Nach Einschätzung der Prüfungsbehörde liegt eine Ursache möglicher Steuerausfälle darin, dass die Erbschaftssteuerstelle zwar regelmäßig von dem Eintritt eines Erbfalls durch die Standesämter erfährt, jedoch vielfach unzureichende oder gar keine Informationen über einen etwaigen Nachlass erhält. Außerdem würden Erben ihrer Pflicht, der Erbschaftssteuerstelle direkt Anzeige zu machen, nur unzureichend nachkommen. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, alle erbschaftssteuerrechtlich relevanten Daten zu sammeln und der Steuerstelle zugänglich zu machen. Darüber hinaus hält es der Rechnungshof für sachgerecht, die Daten bei den Beteiligten über eine formlose Auskunft einzuholen oder die Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.
Das Finanzministerium hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Steuerausfallrisiko erkannt und die Anzeigepflichten der Beteiligten zum 01. Januar 2009 erweitert worden seien. Die vom Rechnungshof angeregte Datenbank sei angedacht, für deren Einsatz bestünden jedoch noch keine konkreten zeitlichen Vorstellungen. Auf Nachfrage des Ausschusses haben die Regierungsvertreter darauf
hingewiesen, dass die Erbschaftssteuerstelle alle ihr unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft habe. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung sei allein schon vor dem Hintergrund, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der Erbfälle überhaupt erbschaftssteuerrechtlich relevant seien, nicht vertretbar. Man beschränke sich insofern lediglich auf Stichproben.
Der Unterausschuss hat sich nach eingehender Beratung dafür ausgesprochen, der Landesregierung zu empfehlen, sich nach einem länderübergreifenden Konsens für eine bundeseinheitliche Neuregelung einzusetzen, mit dem Ziel, die festgestellten Vollzugsdefizite zu minimieren. Darüber hinaus hat der Ausschuss empfohlen, die der Steuerverwaltung zur Verfügung stehenden eigenen Erbschaftssteuerdaten bestmöglich zu nutzen.
In Bezug auf die Prüfung von Schenkungssteuerfällen hat der Rechnungshof vorgeschlagen, die Veranlagungsfinanzämter und die Prüfungsdienste anzuhalten, bei entsprechenden Vorgängen mitzuwirken und die Erfüllung dieser Pflicht auch zu überwachen. Darüber hinaus sollten die Beteiligten bei Beauftragung ausländischer Notare nicht mehr von der Anzeigepflicht freigestellt werden.
Der Unterausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Finanzverwaltung anzuweisen, auf die Einhaltung der Mitwirkungspflichten durch die Veranlagungsstellen und Prüfungsdienste zu achten und eingehende Kontrollmitteilungen auch statistisch zu erfassen.
Ich möchte einen weiteren Sachverhalt ansprechen, der in der Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen liegt: Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes für die Medizinische Fakultät auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg (Tz 27).
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Ministerium der Finanzen im Zuge der Projektabwicklung sowohl bei der Vergabe von Dienstleistungen als auch von Bauaufträgen gegen einschlägige Vergabevorschriften verstoßen hat. Mangelhafte Leistungserbringung beauftragter Architekten und Ingenieure hätte zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes waren hierfür insbesondere eine fehlerhafte Nachtragsbearbeitung und der häufige Abruf zusätzlicher Stundenlohnarbeiten ursächlich.
Des Weiteren hat der Rechnungshof mit Blick auf die Kontrolle der am Bau beteiligten Vertragspartner ein Organisationsdefizit beim Amt für Bau und Liegenschaften festgestellt. Seiner Auffassung nach sind die Grenzen der Privatisierung im Hochbaubereich erreicht und teilweise bereits überschritten worden. Mangelnde Kontrolle habe im vorliegenden
Fall zu erhöhten Kosten und sinkender Qualität geführt.
Das Finanzministerium hat Verstöße gegen Vergabevorschriften eingestanden, vertritt aber die Auffassung, dass dem Land dadurch kein Schaden entstanden sei.
Aus den dem Rechnungshof vorgelegten Verträgen wurde ersichtlich, dass das Amt fast vollumfänglich alle Leistungen zu Planung, Vergabe und Bauüberwachung bei diesem Projekt an freiberuflich Tätige vergeben und alle Leistungen an jeweils das gleiche Architektur- oder Ingenieurbüro vergeben hat.
Der Unterausschuss hat sich einmütig dafür ausgesprochen, künftig Planungs- und Bauüberwachungsleistungen an verschiedene freiberuflich Tätige zu vergeben. Er hält einen Wechsel zumindest zwischen der Ausschreibungs- und der Bauüberwachungsphase für dringend geboten. Kontrollmöglichkeiten des Amtes für Bau und Liegenschaften sind nach den Erkenntnissen des Ausschusses derzeit nur in einem ungenügenden Umfang vorhanden. Der Unterausschuss hat sich daher auch für die Übertragung der Projektverantwortung für die Planungs- und die Bauüberwachungsphase an verschiedene Mitarbeiter des Amtes ausgesprochen und das bisherige Verfahren ausdrücklich gerügt. Er ist mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass gerade im Bausektor aufgrund des hohen Investitionsvolumens eine intensive Kontrolle der am Bau beteiligten Unternehmen unbedingt notwendig ist. Möglichen Einsparungen im Personalbereich stehen ansonsten weit höhere Ausgaben im Zuge der Abwicklung von Baumaßnahmen gegenüber.
Der Ausschuss hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass die für eine solche Kontrolle notwendigen Organisationsstrukturen mit einer konsequenten Umsetzung des Vieraugenprinzips derzeit im Amt für Bau und Liegenschaften nur in ungenügender Form bestehen. Aus diesem Grund hält er eine permanente Fortbildung der Projektverantwortlichen und eine ausreichende personelle Ausstattung in diesem Bereich für dringend geboten. Der Ausschuss hat sich zudem dafür ausgesprochen, der Landesregierung zu empfehlen, den Umfang der Privatisierung im Hochbaubereich des Landes kritisch zu hinterfragen.
Viertens: Prüfung des mittelständischen Beteiligungsprogramms des Saarlandes im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft (Tz 29).
Der Rechnungshof hat Kritik daran geübt, dass das bereits 1984 eingeführte Beteiligungsprogramm in seiner Konstruktion durch eine für das Land nachteilige Verteilung der Chancen und Risiken gekennzeichnet sei. Die analytische Erfolgskontrolle im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse hätte ein eher mittelmäßiges Ergebnis gezeigt. Zudem habe die mate
riellrechtliche Prüfung ergeben, dass die maßgeblichen Richtlinien häufig nicht korrekt angewandt wurden. Insbesondere lasse die überschaubare Anzahl der Investitionsbeteiligungen auf eine geringe Akzeptanz des Programms schließen.
Die Landesregierung schätzt die Situation in ihrer Stellungnahme gegenteilig ein und stellt fest, dass eine Benachteiligung des Landes nicht gegeben sei. Sie verweist auf das neue Geschäftsmodell, das ein erheblich höheres Eigenrisiko der Beteiligten vorsehe. Die vom Rechnungshof geforderte begleitende Erfolgskontrolle wird vom Ministerium als in der Praxis nicht sinnvoll umsetzbar erachtet.
Der Unterausschuss hält für die Neukonzeption eines Folgeprogramms eine intensive Überwachung der Beteiligungsgesellschaft durch das zuständige Ministerium auf der Basis zu überarbeitender Richtlinien für geboten. Eine Überarbeitung der Richtlinien wurde zugesagt. Er hat damit die Erwartung verbunden, künftig eine bessere Erfolgsbilanz der Fördermaßnahme zu erzielen und damit einen noch wesentlich wirkungsvolleren Beitrag zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft im Saarland leisten zu können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehenden Beratungen des Berichts des Rechnungshofs, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Landesregierung und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofs über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Haushaltstitel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2008 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 02. März 2010 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben.
Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 14/545 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2008 zu erteilen. - Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube schon, dass der Auftrag des Parlamentes erfüllt ist durch den Untersuchungsausschuss, denn wir haben sehr viel Licht ins Dunkel bringen können, wir haben neue Erkenntnisse zutage gefördert. So ist es auch kein Wunder, dass Gondwana heute in der
saarländischen Öffentlichkeit das Sinnbild für Steuerverschwendung geworden ist.
Wenn wir uns heute mit dem Abschlussbericht und damit mit dem Untersuchungsgegenstand befassen, tun wir das nicht im politisch luftleeren Raum, sondern wir tun es in einer Zeit, in der das Saarland Haushaltsnotlageland ist, wir tun es in einer Zeit, in der wir Bürgerinnen und Bürgern, Familien Kürzungen zumuten, wir tun es in einer Zeit, in der wir darüber reden, wie wir die Beamtenbesoldung anpassen können. Also wir tun es in einer Zeit, in der wir sehr vielen Menschen in unserem Land Erhebliches zumuten. Gerade deshalb ist das Interesse daran, wie die Vorgänger-Landesregierung mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen ist, so außerordentlich groß.
Ich möchte einen Dank an den Rechnungshof des Saarlandes vorwegschicken, der seiner Aufgabe nachgekommen ist. Es war gut für dieses Land, dass es einen Rechnungshofbericht gab, der die Grundlage war für eine sachliche Auseinandersetzung und Untersuchung im Untersuchungsausschuss. Ich möchte den Rechnungshof an dieser Stelle ausdrücklich ermuntern, seine Arbeit fortzusetzen und sich von Einschüchterungsversuchen der saarländischen Landesregierung nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.
Ich möchte mich - wie es Kollegin Anke Rehlinger schon getan hat - herzlich bedanken bei den Mitgliedern des Ausschusses für eine angesichts der doch schwierigen Materie sehr angenehme Zusammenarbeit im Ausschuss. Es war für alle nicht leicht, aber ich glaube, wir haben es die Arbeitsatmosphäre betreffend insgesamt gut miteinander hinbekommen. Das ist nicht immer ganz leicht in einem solchen Ausschuss. Der Dank geht natürlich auch an den Ausschusssekretär Dr. Reich und die Mitarbeiter der Fraktionen.
Was ist das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses? Das Ergebnis ist in erster Linie, dass sich die Aussage des Rechnungshofes, hier seien im Minimum 20 Millionen Euro Steuergelder verschwendet worden, bestätigt hat. Ich will erklären, wie man auf diese 20 Millionen kommt. Das ist die Variante, was kostet der entsprechende Mietvertrag das Land und was hätte es das Land gekostet, wenn wir dieses Verwaltungsgebäude selbst saniert und die Sanierungskosten finanziert hätten. Dazwischen klafft die Lücke von 20 Millionen. Das war schon der erste grundsätzliche Fehler, ein solches Projekt als PPPProjekt zu finanzieren, wenn man ein PPP-Projekt dermaßen ausgestaltet, wie es hier ausgestaltet worden ist. So, wie es jetzt gemacht worden ist, sind alle Vorteile, die man möglicherweise bei PPP-Projekten haben kann, ausgeblendet. Das Gegenteil tritt
ein. Das war der erste große Fehler. Innerhalb dieses Fehlers gab es wesentliche weitere, die auch durch alle Gutachter belegt worden sind.
Es ist belegt worden, dass die Miete viel zu hoch ist. Der Hinweis von Dr. Schütte war richtig. Die eigentliche Miete, die diesem Vertrag zugrunde liegt, sind 9 Euro pro Quadratmeter. Da nachher 8 Euro gezahlt werden, ist der Vorteil der Forfaitierung angeblich schon weitergegeben. 9 Euro stehen im Vergleich zu den rund 6 Euro, die die Gutachter empfohlen haben. Das ist ein dramatischer Unterschied.
Von allen Gutachtern ist auch bestätigt worden, dass die Mietflächenberechnung falsch ist und dass für rund 800 Quadratmeter zu viel Miete gezahlt werden. Das sind fast 2 Millionen in 25 Jahren. Deshalb muss man die Landesregierung auffordern zu versuchen, die Verträge zu verändern. Wenn man es nicht kann, dann hat man die falschen Verträge abgeschlossen. Aber wenn ich heute weiß, wir zahlen für 800 Quadratmeter jeden Monat zu viel Miete, dann muss man versuchen, dort herauszukommen.
Dort wo die Millionen weggehen - möglicherweise aufgrund der entsprechenden Regelungen, ohne dass man sie noch einmal zurückkriegen kann -, ist das Land weitere Risiken eingegangen. Diese Risiken liegen in der Beihilfeproblematik. Es ist umstritten gewesen, welche Punkte möglicherweise eine unzulässige Beihilfe darstellen, aber es ist unumstritten, dass in vielen Punkten ein erhebliches Risiko besteht, das nicht ausgeräumt werden konnte und bei denen die saarländische Landesregierung keinen Versuch unternommen hat, diese Risiken im Vorfeld auszuräumen. Zumindest das wäre ihre Pflicht gewesen. Auch hier reden wir über Risiken im Millionenbereich.
Im Untersuchungsausschuss ist gezeigt worden, dass Darlehn zu Kommunalkredit-ähnlichen Zinsen vergeben worden sind, die völlig unüblich sind. Außerdem ist aus guten Gründen völlig unüblich, dass eine Landesgesellschaft wie die IKS einem privaten Investor Darlehn im Millionenbereich vergibt. An anderer Stelle hat es das noch nicht gegeben - aus guten Gründen. Es ist gezeigt worden, dass eine Halle verschenkt worden ist. Angeblich wollte die Landesregierung Geld dafür zurückhaben. Das wussten aber die IKS-Geschäftsführer nicht, wie in den Untersuchungen deutlich geworden ist. Über die Frage, wie es mit der Halle weitergegangen ist, können wir nachher sicherlich noch reden.
Auch beim Punkt Best of Nature haben sich viele Fragen gestellt, die allerdings nicht eindeutig und abschließend beantwortet werden konnten. Die Frage ist, worum es ursprünglich bei diesem Projekt
ging. Es ging darum, am Standort Reden neue Arbeitsplätze zu schaffen, neue Unternehmen anzusiedeln und insgesamt für die Region und die Gemeinde ein neues wirtschaftliches Profil zu entwickeln. Hinter diesen Zielen steht auch die SPD. Auch wir wollen den Standort Reden wirtschaftlich nach vorne bringen. Auch wir sind dafür, dass dort Geld investiert wird. Aber der finanzielle Aufwand, den man treibt, und der Erfolg, den man damit erzielt, müssen in einem angemessenen und ordentlichen Verhältnis zueinander stehen. Das ist der Maßstab, an dem von der strukturpolitischen Seite her beurteilt werden muss, ob es ein Erfolgsprojekt ist oder nicht.
Wenn man sich anschaut, was dort bis jetzt entstanden ist, so sind es kaum mehr als 30 zusätzliche Arbeitsplätze. Der Rest sind Verlagerungen. Dann kann man nicht anders sagen, als dass die Bilanz möglicherweise eine Zwischenbilanz - verheerend ist. Aufwand und Ertrag stehen in überhaupt keinem angemessenen Verhältnis. Das waren im Übrigen die Kritikpunkte, die die FDP und die GRÜNEN in diesem Land hatten, solange sie noch in der Opposition waren.
Wir müssen daher Folgendes feststellen. Die CDU im Lande hat bei ihrer Wirtschaftsförderungspolitik am Standort Reden alle Maßstäbe verloren, was den angemessenen Umgang mit Steuergeld betrifft. Sie haben einen Investor, der nicht sein eigenes Geld investieren wollte. Sie bemühten sich, eine Zuschusslücke, die Sie vorher fahrlässig selbst eröffnet hatten, mit Versprechen zu schließen, die nicht einzuhalten waren. Herr Minister Rauber, Sie haben die Warnung der Fachebene aller Ministerien in den Wind geschlagen. Sie haben sich einfach darüber hinweggesetzt.
Sie haben es versäumt, die entsprechenden Verträge bei der EU-Kommission notifizieren zu lassen, obwohl es diesbezügliche Aufforderungen vonseiten der Fachebene gab. Sie sind damit bewusst ein unwahrscheinlich großes Risiko eingegangen. Sie haben zuletzt an der einen oder anderen Stelle versucht, sich auf Gutachten zu stützen, deren Aussagekraft durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses sehr stark in Zweifel gezogen wird. Das hätte man schon vorher wissen können, zumal man selbst den Gutachter in der Weise beauftragt hat, dass er die Grundlagen des Gutachtens nicht auf Wahrhaftigkeit hin zu untersuchen hatte. Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was in manchen Texten drinsteht. Das heißt am Ende, das Risiko liegt ganz alleine bei der öffentlichen Hand. Das ist das Ergebnis einer unseriösen Arbeitsweise der saarländischen Landesregierung. Es ist traurig, dass der saarländische Steuerzahler den Kopf dafür hinhalten muss.
Die Frage ist daher heute noch zu beantworten, wo wir wirtschaftspolitisch stehen. Dem Vernehmen nach muss der Gondwana-Park mit erheblichen Schwierigkeiten kämpfen, um dauerhaft erfolgreich sein zu können. Die widrigen Umstände, unter denen er arbeitet, hat Herr Kuhl selbst im Ausschuss geschildert. Es hat eben keine nennenswerten weiteren Investitionen bis dato am Standort gegeben. Es gibt auch nicht das Hotel, von dem wir immer wieder gehört haben und bezüglich dessen versprochen worden ist, dass es demnächst so weit sei. Es gibt auch sonst keine weiteren Investoren auf dieser Fläche. Für die Halde gibt es jetzt Pläne, das stimmt. Aber auf der Fläche rundherum gibt es bis dato keine weiteren Investitionen.
Das andere sind Pläne. Ich spreche darüber, dass noch keine weiteren tatsächlichen Investitionen stattgefunden haben. - Und damit muss man feststellen: Die CDU ist am Standort Reden grandios gescheitert. Es stellt sich deshalb die Frage: Was ist aus diesem Untersuchungsausschuss zu lernen? Es ist zu lernen, dass ein Neustart notwendig ist. Der Standort Reden braucht ein neues Konzept. Er braucht einen neuen Ansatz. Und ich denke, er braucht auch neue Verantwortliche, die sich um ihn kümmern. Deshalb bin ich froh, dass die Gemeinde Schiffweiler und ihr Bürgermeister sowie der Landkreis Neunkirchen und ihre Landrätin mehr Verantwortung für diesen Standort übernehmen wollen.
In den Gremien, die möglicherweise neu zu bilden sind.
Ja, man weiß ja nicht, wie lange es die IKS in dieser Konstellation noch gibt. Auf jeden Fall kann ich Ihnen sagen, dass vonseiten der SPD-Fraktion das Vertrauen in die Gestaltungskraft der handelnden Personen dahin ist. Und die entscheidende Lehre müsste eigentlich sein, dass man sich nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses vornimmt, mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zukünftig sorgfältiger umzugehen. Doch stattdessen müssen wir feststellen, dass auch die neue Landesregierung aus den Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses nichts gelernt hat.
Auch das, was jetzt in Reden vorgesehen ist - der Bau der zweiten Halle -, ist so gestrickt, dass das Land wieder das alleinige Risiko trägt. Sie spannen einen weiteren Rettungsschirm für Dinosaurier auf. Insofern haben Sie aus dieser Geschichte nichts gelernt. Das ist das einzig Traurige. Man könnte aber
auch mit Wilhelm Busch sagen: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns jetzt mit dem Thema Natura 2000. Es geht um den Erhalt der biologischen Vielfalt der Tiere und Pflanzen im Saarland. Es geht um das europäische Netzwerk der Flächen. Wir als SPD-Fraktion unterstützen die Zielsetzung dieses europäischen Programms, die Vielfalt der Arten an Tieren und Pflanzen in unserer Heimat zu schützen.
Wenn wir uns damit befassen, müssen wir als Erstes feststellen, dass diese Vielfalt an Arten, die Natur, die wir erhalten wollen, dynamisch ist. Die Natur ist nicht im Urzustand, sondern sie ist jetzt in einem Zustand, der sich in der Vergangenheit verändert hat und heute so ist, weil Menschen die Natur bewirtschaften, in diese Natur eingreifen und einen Anteil daran haben. Deshalb kann der Schutz dieser Natur nur gemeinsam mit den Menschen erfolgreich gelingen - mit denen, die bislang zum Erhalt dieses schützenswerten Naturzustandes beigetragen haben. Deshalb muss die wichtigste Maxime sein: Natura 2000 kann nur mit den Menschen umgesetzt werden und nicht gegen sie. Das ist die erste wichtige Aussage am heutigen Tag.
Die Situation im Saarland ist allerdings eine völlig andere. Wir erleben demnächst den dritten Anlauf dieser Landesregierung, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen, um die Schutzziele zu verwirklichen. Der erste Entwurf ist gescheitert. Der zweite Entwurf soll wohl demnächst zurückgezogen werden. Man stellt sich schon die Frage, was dieser Regierung das ganze Thema überhaupt Wert ist, wenn in einer Mitteilung des Umweltministeriums zu lesen ist, dass von den 20 Gebieten, für die jetzt Verordnungen vorgelegt worden sind, bei 17 die entsprechenden Fristen der EU schon abgelaufen sind. Es drohen uns jetzt schon Strafen durch die Europäische Union, weil diese Landesregierung und auch die Vorgängerlandesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.
Ich will eines vorweg sagen, bezogen auf die Frage, ob ein Verordnungsweg oder ein Vertragsnaturschutz besser ist: Was trauen wir den Bürgerinnen und Bürgern zu, was sie an Schutz übernehmen können? Diese Landesregierung hat auf jeden Fall gezeigt, dass sie ihrer Verantwortung zum Schutz der Natur nicht gerecht geworden ist. Deshalb ist jedes Misstrauen gegen die Bürgerinnen und Bürger völlig unangebracht.
Wir erleben an vielen Orten derzeit einen heftigen Streit der Bürgerinnen und Bürger, der Landnutzer, mit der Landesregierung. Wir erleben einen großen Zulauf von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Protestbewegungen versammeln, und dies im Grunde fast überall in diesem Land, ob im Bliesgau, am Renglischberg oder bei Heusweiler-Holz. Überall, wo Verordnungsentwürfe vorliegen, gibt es einen erheblichen Widerstand.
Man muss sich zunächst die Frage stellen, was überhaupt der Gegenstand dieses Streites ist. Es gibt zunächst einen Streit über den Inhalt, also über die Nutzungseinschränkungen, die in den Verordnungen in vielfältiger Weise vorgenommen worden sind. Es geht beispielsweise um Zeitpunkte, an denen gemäht werden darf, um Betretungsrechte und Bewirtschaftungsformen oder um Einschränkungen im Bereich der Jagd und vieles mehr. Überall dort, wo Verordnungen vorgelegt worden sind, gibt es erhebliche Nutzungseinschränkungen für die Bewirtschafter dieser Flächen. Damit verabschieden Sie sich als Landesregierung von einer ganz zentralen Aussage, die die Vorgängerlandesregierung unter Minister Mörsdorf getroffen hatte, nämlich dass jeder, der eine Fläche bewirtschaftet, diese weiterhin so bewirtschaften kann, wie er es bislang gemacht hat - auch wenn es Natura 2000 gibt.
Herr Staatssekretär Borger hat bei einer Versammlung des saarländischen Bauernverbandes deutlich gesagt, er halte diese Zusage von Minister Mörsdorf für falsch. Er könne sich nicht erklären, wie diese Zusage habe gegeben werden können. Er fühle sich auch nicht daran gebunden, er wolle das anders machen. Damit ist durch diese Landesregierung ein großer Wortbruch und ein großer Vertrauensbruch gegenüber all denen vorgenommen worden, mit denen man Naturschutz im Saarland umsetzen müsste.
Sie brauchen sich dann nicht zu wundern, wenn der Widerstand groß ist. Diejenigen, die jetzt kämpfen, kämpfen mit Recht um ihre eigenen Interessen als Landnutzer, wenn sie Einschränkungen haben, als Landwirte, wenn sie einen erheblichen finanziellen Schaden befürchten müssen, und als Jäger, wenn sie in ihren Jagdbezirken nicht mehr so jagen dürfen
und daraus zusätzliche Wildschäden entstehen dies ist auch eine große Sorge der Bauern. Die Bejagung dieser Flächen wird nicht mehr attraktiv sein und entsprechende Schäden auch im Sinne des Naturschutzes werden wahrscheinlicher. Das bedeutet für mich, dass in der Sache, in den Inhalten, die geregelt werden sollen, große Fehler gemacht worden sind. Die Regierung hat schon an verschiedenen Stellen eingeräumt - zuletzt im Rahmen der Anhörung -, dass erhebliche Fehler gemacht worden sind, und rudert jetzt ein gutes Stück zurück.
Der Streit dreht sich aber auch um die Frage der Methode, des richtigen Weges, der gegangen werden soll. Es geht um die Frage: Regelt man das alles über den Verordnungsweg oder regelt man das über den Vertragsnaturschutz? Genau das tun im Übrigen sehr viele Bundesländer. Wenn man die handelnden Personen beobachtet und kennt, ist es kein Wunder, dass es bei uns von oben herab geregelt werden soll. Man traut den Landbesitzern und den Landnutzern nicht über den Weg und will verordnen, wie sie sich zukünftig richtig verhalten sollen.
Das ist die Art und Weise, wie das Umweltministerium derzeit an vielen Stellen mit unterschiedlichen Gruppen im Land umgeht. Dies führt natürlich zu Misstrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern, weil es auf der anderen Seite das Misstrauen der Regierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land gibt. Das schafft mehr Bürokratie, das schafft im Verordnungsweg eine Sprache, die viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr verstehen können. Das ist nicht beteiligungsorientiert und diskreditiert am Ende die Zielsetzung und die Idee des Naturschutzes in der Bevölkerung. Mit dem Weg, den Sie bei Natura 2000 einschlagen, Frau Ministerin, gefährden Sie selbst die Ziele, die Sie in der Sache erreichen wollen.
Deshalb fordern wir Sie heute an dieser Stelle auf, Frau Ministerin, kehren Sie um, nehmen Sie Abschied vom Verordnungsweg. Gehen Sie den Weg, den auch viele andere Bundesländer gehen, nutzen Sie den Vertragsnaturschutz. Das ist rechtlich möglich und es ist machbar. Darauf möchte ich besonders hinweisen, denn in der Anhörung ist uns von der Regierung gesagt worden, das wären ja so viele Grundstückseigentümer und man könne nicht mit so vielen gleichzeitig Verträge abschließen, das würde man gar nicht schaffen.
Ich kann dazu nur sagen, die Rheinland-Pfälzer beispielsweise können das. Sie sagen, Sie können das nicht. Dann sind Sie die erste saarländische Landesregierung, die sagt, was die Pfälzer können, das können wir nicht. Eine solche Regierung können wir doch unserem Land eigentlich nicht zumuten. Also bitte, strengen Sie sich an!
Was die Pfälzer können, das müssen die Saarländer auch können. Im Übrigen, ich glaube, das wäre mit Sicherheit finanzierbar.
Insofern macht es natürlich Sinn, auf die Anhörung zurückzukommen, die wir im saarländischen Landtag vor wenigen Tagen zu der Thematik durchgeführt haben. Da will ich mich noch einmal bei allen Fraktionen und dem Vorsitzenden des Umweltausschusses bedanken, dass diese Anhörung relativ kurzfristig möglich war. Die Ergebnisse sind ja durchaus interessant.
Der Bauernverband Saar - wenn ich mit Ihrer Genehmigung zitieren darf - sagt in seiner Stellungnahme: „Bei der Ausweisung wurde den saarländischen Landwirten vom Ministerium für Umwelt“ - das war wohl noch das alte - „zugesagt, dass der Status quo der Bewirtschaftung in diesen Gebieten beibehalten werden kann. Diese Zusage steht im Widerspruch zu den jetzt geplanten Verordnungen.“
Die Landwirtschaftskammer Saarland sagt in ihrer Stellungnahme: „Die äußerst restriktiven Bewirtschaftungsauflagen, wie sie für die landwirtschaftliche Nutzung der Natura-2000-Flächen im Saarland vorgesehen sind, gehen weit über das Notwendige zur Einhaltung des Verschlechterungsverbotes hinaus und führen zu empfindlichen Ertragseinbußen.“
Die Interessengemeinschaft aus dem Bliesgau schreibt: „Die Einschränkungen lassen bei den Verfassern der Verordnung erhebliche Defizite in der Kenntnis der betroffenen Areale und deren Bewirtschaftung erkennen. Landwirtschaftliche Flächen, ob Wiesen, Felder oder Obstplantagen, lassen sich nicht nach dem Kalender bewirtschaften.“
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes kommt in ihrer Stellungnahme zu der Erkenntnis: „Weder fachlich noch emotional wird sich die geplante restriktive Umsetzung von Natura 2000 im Saarland positiv auf die Schutzgüter auswirken. Wenn Naturschutz sich auf 11,6 Prozent der Landesfläche mit fachlich zweifelhafter Methodik beschränken soll, ist dies ein weiterer Angriff auf die regionaltypische Biodiversität.“
Die Interessengemeinschaft Renglischberg schreibt: „Innerhalb der Mitglieder der Interessengemeinschaft und auch Teilen der Bevölkerung der Region herrschen Irritation, Wut und Enttäuschung über das Vorgehen Ihres Ministeriums, sowohl die Art und Weise als auch den Inhalt der geplanten Verordnung betreffend. Viele fühlen sich getäuscht und über den Tisch gezogen.“ So weit die Stellungnahmen der Fachverbände.
Die sind in ihrer einhelligen Ablehnung nicht alleine. Viele Gemeinderäte und Ortsräte haben sich mit dem Thema befasst. Parteiübergreifend mit Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP vor Ort sind bei
spielsweise in Mandelbachtal und in der Gemeinde Gersheim entsprechende Resolutionen verabschiedet worden. Selbst die FDP im saarländischen Landtag - so konnte ich lesen - schließt sich dieser grundsätzlichen Kritik an der saarländischen Landesregierung an.
In einem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der FDP an die Ministerin heißt es: „Viele Bürgerinnen und Bürger, deren Grundeigentum von den Schutzmaßnahmen eingeschlossen ist, fühlen sich in ihren Rechten verletzt. Durch die Verordnungen zu Natura 2000 im Saarland werden die Nutzungsrechte auf ihren Flächen äußerst eingeschränkt. Häufig ist die herkömmliche Nutzung, die zu dem erhaltenswerten Zustand geführt hat, nicht mehr möglich. Die Bürgerinnen und Bürger sprechen in diesem Zusammenhang von ‚Enteignung’.“ Das schreibt die FDP und ihr Fraktionsvorsitzender im Landtag. „Es ist ihnen unverständlich, aus welchen Gründen ihre naturnahe Bewirtschaftung und Nutzung durch diese Verordnungen außer Kraft gesetzt werden.“ Der FDPFraktionsvorsitzende kommt daher auch zu der Bitte an die Ministerin: „Durch eine Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern soll eine nachhaltige Strategie zu einem dauerhaften und langfristig angelegten Schutz von Flora und Fauna führen.“
Das ist unser Weg des Vertragsnaturschutzes. Ich wünsche mir und erwarte von daher, dass zumindest die FDP am heutigen Tage einmal ihre eigene Meinung vertritt, auch wenn sie im Moment an der Debatte wohl gar nicht teilnehmen will
außer dem Minister, Entschuldigung - und daher unserem Antrag tatsächlich nachher zustimmen wird. Die Debatte ist in jedem Fall am heutigen Tage notwendig, denn jetzt geht es um die Grundsatzentscheidung, welcher Weg im Saarland in Zukunft gegangen werden soll. Für die Mehrzahl der Flächen müssen wir überhaupt erst noch Regelungen finden. Da gibt es im Moment noch keine Verordnungsentwürfe. Unser Vorschlag ist, belassen Sie es dabei. Gehen Sie mit uns und mit den Betroffenen den Weg des Vertragsnaturschutzes. Die Debatte ist aber heute notwendig, Frau Ministerin, damit auch Sie die Gelegenheit haben, sich in dieser Angelegenheit einmal zu äußern. Bislang haben Sie sich meist hinter dem Rücken Ihres Staatssekretärs versteckt.
Das geht gar nicht, sagt sie, okay, Sie lugen hier und da hervor. Heute können Sie auf jeden Fall Stellung beziehen, wie Sie selbst in dieser Sache dazu stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema - das ist deutlich geworden - beschäftigt
viele Menschen in unserem Land. Die Saarländer sind ja insofern ein sympathisches Volk, als sie sich von manchen Dingen nicht die Stimmung vermiesen lassen, sondern sie fühlen sich angestachelt, kreativ zu werden.
Uns hat von einem unbekannten Autor ein Gedicht erreicht, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, weil es im Grunde vieles auf den Punkt bringt:
„Die Vögel vom Renglischberg. Das Getreide wird nun reifer, bald naht Mornellos Regenpfeifer, aus der Tundra und den Taigen, um sich hier in Perl zu zeigen. Auf dem Renglischberg genau, möchte er landen mit seiner Frau, auch war’n es der Vögel drei, ein lediger Onkel war noch dabei. Dieser kannte aus historischer Quelle, am Renglischberg die Landestelle. Während die Bauern dort noch säen, will der Naturschutz dort schon mähen. Und es beginnt nun ein Streiten, wie ist die Landebahn zu bereiten, damit Mornellos dann und wann, hier auf dem Berge landen kann. Doch nach längerem Hin und Her, blieb die Landebahn doch leer. Für den Naturschutz eine Qual, es war doch alles optimal. Am Ende war jetzt zu erfahren, der Mornellen-Onkel, reich an Jahren, zum Landen fehlt ihm nicht der Wille, doch leider flog er ohne Brille, weshalb er, was ist’s für ein Mist, in Luxemburg gelandet ist. Die Vogelwelt kennt keine Schranken, doch kann er hier jetzt billig tanken.“
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die saarländische Bevölkerung macht sich ihre Gedanken über die Politik der saarländischen Landesregierung. Ich denke, Sie könnten sich ein Prinzip selbst zu Eigen machen, das in der Debatte eine große Rolle spielt. Die Zielsetzung ist doch das Verschlechterungsverbot. Dieses sollte auch für die Politik der saarländischen Landesregierung an sich gelten. Also machen Sie es nicht schlechter, machen Sie es in Zukunft besser, unterstützen Sie unseren Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion steht seit Langem in einem engen Kontakt mit dem Unternehmen SaarGummi, dem dortigen Betriebsrat und der Belegschaft. Insofern waren wir zunächst schon etwas überrascht, als am Montag dieser Tagesordnungspunkt angekündigt worden ist. Dies galt vor allem für die Begründung. Wir haben uns gefragt, ob wir in den letzten Tagen vielleicht etwas über Diskussionen zu den Themen Landesbeteiligungen oder Belegschaftsbeteiligungen nicht mitbekommen haben. Wir haben uns natürlich sofort erkundigt und festgestellt, es gibt im Moment vor Ort gar keine aktuelle Diskussion zu diesen Themen. Insofern kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es heute in erster Linie gar nicht um dieses Unternehmen und seine Nöte geht, sondern darum, ein Thema zu besetzen beziehungsweise eine politische Inszenierung vorzunehmen. Das ist zulässig - selbstverständlich -, aber es birgt auch die Gefahr, dass man Politikverdrossenheit schafft, wenn man Themen aufgreift und Erwartungen weckt, die unter Umständen gar nicht erfüllt werden können oder ein gutes Stück an den konkreten Themen, die vor Ort diskutiert werden, vorbeigehen.
Grundsätzlich haben wir überhaupt nichts gegen Landesbeteiligungen, sondern wir sagen an vielen Stellen ja zu Landesbeteiligungen, beispielsweise wenn es darum geht, ein Unternehmen und die dort vorhandenen Arbeitsplätze zu retten. Wir sind sehr wohl für Landesbeteiligungen, zum Beispiel wenn es darum geht, dass wir als Saarland unsere regionalwirtschaftliche Verantwortung wahren wollen. Es gibt Situationen, wo der Markt versagt. Es gibt Unternehmen, die sich am Markt auch in Zukunft behaupten können, die aber - aus welchen Gründen auch immer - keine Investoren finden. Dann ist es eine gute Sache, wenn der Staat einspringt und langfristig
oder für eine Übergangszeit für das Überleben des Unternehmens und der dortigen Arbeitsplätze sorgt.
Wir sind auch generell der Auffassung, dass es an vielen Stellen Sinn macht, wenn die öffentliche Hand als Unternehmer aktiv ist. Hier unterscheiden wir uns von dem, was die Kollegen von der CDU gesagt haben, und auch von dem, was der Kollege von den GRÜNEN gesagt hat. In der Daseinsvorsorge, bei der Energieversorgung, im Bereich der Energieversorgung, bei Krankenhäusern und im Verkehr können Land oder Kommunen gute Unternehmer sein. Von daher haben wir an diesem Punkt überhaupt keine ideologischen Bedenken, sondern es geht darum, wie man entsprechende Aufgabenstellungen für unser Land am besten löst.
Wenn es aber um die Frage spezieller Landesbeteiligungen geht, dann ist es notwendig, dass man im Einzelfall entscheidet, dass man überlegt, was der Staat überhaupt leisten kann, damit er sich weder finanziell überfordert noch an zu vielen Stellen als Unternehmer tätig wird, möglicherweise auch in Bereichen, wo die Kompetenzen fehlen. Natürlich kann man hier die Frage stellen, wo fängt man an, wo hört man auf. Auch viele kleine Handwerker werden fragen, hilft das Land mir denn, wenn ich in eine Krise komme. Und man darf nicht vergessen, dass es auch andere Instrumente gibt, beispielsweise Bürgschaften, die das Land zur Verfügung hat und die in der Vergangenheit an vielen Stellen auch schon eingesetzt worden sind.
Ich will darauf hinweisen, dass wir auch Probleme haben, uns hier offensiv einzubringen, was das EURecht und das Wettbewerbsrecht betrifft. Aus meiner Sicht kann man darüber in Europa eine offensive Diskussion führen. Mir gefällt es auch nicht, dass Europa in erster Linie ein Europa der Märkte und des Wettbewerbs ist, wo die Arbeitnehmer an vielen Stellen zu kurz kommen. Wir können hier gerne eine Diskussion in Richtung Europa führen, aber wir müssen auch sehen, welche Beschränkungen wir jetzt haben.
Zu der Frage einer Belegschaftsbeteiligung sagen wir grundsätzlich ja. Hier kann ich mich dem anschließen, was der Kollege Eugen Roth schon gesagt hat. Das ist eine Entscheidung, die in erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die die Betriebsräte und die Gewerkschaften treffen müssen. Und die brauchen keine Belehrungen oder Hinweise von uns, beispielsweise dergestalt, dass wir sie auffordern, eine Belegschaftsbeteiligung zu machen. Wenn sie das wollen, werden sie das selber formulieren, und wenn sie in dieser Angelegenheit Hilfe brauchen, dann werden sie sie auch bekommen. Aber wir wären nicht gut beraten, das von dieser Stelle aus zu tun.
Was die Situation bei SaarGummi betrifft, so gibt es im Moment Anlass zur Hoffnung. Wir haben gute Chancen, den Erhalt der Gruppe zu sichern. Büschfeld soll Leitwerk bleiben. Was das Wichtigste ist: Wir brauchen ordentliche Investoren, keine Finanzinvestoren. Wir brauchen Investoren, die dort lange bleiben wollen, die das Werk erhalten wollen, die Innovation organisieren wollen und die die Arbeitsplätze langfristig sicher machen. Dafür brauchen wir jetzt vor Ort in erster Linie einmal Ruhe und nicht so viele, die sich von außen dort einmischen und sich profilieren wollen. Deshalb meine Bitte: Lassen wir die in Büschfeld an der Lösung ihrer Probleme arbeiten. Sie sind auf einem guten Weg. Wir sollten da keine Unruhe schüren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2011 treffen wir heute im Landtag auch eine sehr wichtige Weichenstellung für die kommunalen Haushalte der Städte, der Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbandes im kommenden Jahr. Die Ausgangslage, in der wir diese Weichenstellung treffen, ist außerordentlich schwierig. Die Städte und Gemeinden im Saarland haben in den letzten Jahren Kassenkredite von mehr als 1,4 Milliarden Euro angehäuft. Die langfristigen Schulden, die noch hinzukommen, liegen bei weit über 1 Milliarde Euro. Allein im Jahr 2010 sind über 150 Millionen Euro neue Schulden als Kassenkredite hinzugekommen. Wir haben im Jahr 2010 die erste Kommune im Saarland, die bilanziell überschuldet ist.
Wenn wir uns anschauen, wie das in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach weitergehen wird, dann ist der Blick in die Zukunft noch schwärzer als schwarz. Wir müssen befürchten, dass auch in den nächsten Jahren die Schulden der Kommunen im Saarland weiter zunehmen werden und dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die saarländischen Kommunen mehrheitlich bilanziell überschuldet sind.
Das kann nicht ohne Folgen bleiben. Das wird ganz konkrete, das wird dramatische Auswirkungen haben auf die Situation der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Denn was werden die Kommunen tun? Was werden sie tun müssen, wenn sie sich in einer solch extremen Haushaltsnotlage befinden? Sie werden unter dem Druck stehen, weiter kommunales Vermögen zu verkaufen, weiter zu privatisieren. Sie werden unter dem Druck stehen, und sie stehen schon unter dem Druck, Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger abzubauen, sei es im Sozialbereich, sei es im kulturellen Bereich, sei es im Bereich der Förderung von Kindern und Familien. Sie können weniger investieren. Es entsteht das Problem, dass die öffentliche Infrastruktur kaputtgeht, dass sie zerfällt.
Wir haben gestern in der Haushaltsdebatte, als es um die Haushaltsnotlage des Landes ging, festgestellt, dass manche der Auffassung sind, eine Schuldenbremse sei der geeignete Weg, mit Haushaltsnotlagen umzugehen.
Ich habe diesbezüglich zumindest festzustellen, dass es zum Beispiel für die Kommunen im Saarland keine Schuldenbremse gibt. Im Gegenteil, die Schuldenbremse für den saarländischen Landeshaushalt kann sich zu einem Bumerang für die Haushalte der Kommunen entwickeln. Denn was geschieht, wenn das Land keine Schulden mehr machen darf oder diesbezüglich zumindest gebremst ist? Es wird, so unsere Befürchtung, diesen Druck weitergeben an die kommunalen Haushalte. Wir brauchen daher auch eine Regelung, die auf die Verringerung der Schulden der Kommunen hinwirkt.
Die Landespolitik ist, das kann man feststellen, in den zurückliegenden Jahren mit Blick auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen auf allen Feldern gescheitert. Die Schulden sind auch weiterhin deutlich angestiegen. Die Hesse-Reform, die groß angekündigte Verwaltungsreform, die einen Beitrag hätte leisten sollen, um die kommunalen Ausgaben in den Griff zu bekommen, erweist sich als einziger Flop. Niemand redet heute über Einsparungen als Folge dieser Reform. Im Gegenteil, es gibt höhere Kosten und ein Weniger bei der Bürgernähe. Das Land selbst hat, vertreten durch die Vorgänger des heutigen Innenministers, durch Herrn Meiser und Frau Kramp-Karrenbauer, in erheblicher Weise zu einer weiteren Verschärfung der Finanzkrise der saarländischen Kommunen beigetragen.
Ich rufe in Erinnerung, dass seit dem Jahr 2005 in der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs den saarländischen Kommunen automatisch schon 25 Millionen Euro jährlich abgenommen werden. Darüber hinaus sind weitere einmalige Beiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen worden; im Jahr 2006 waren es 20 Millionen Euro, 21 Millionen im Jahr 2007, im Jahr 2008 waren es 47 Millionen und im Jahr 2009 rund 70 Millionen Euro. Insgesamt sind es 326 Millionen Euro, die das Land den Kommunen vorenthalten hat. Das war aber keineswegs Geld, das die Kommunen zur Verfügung hatten. Das war vielmehr Geld, das sich die Kommunen leihen mussten, um es dem Land geben zu können. Daher haben Sie einen gewaltigen Anteil an der dramatischen Zuspitzung der Finanzkrise der Kommunen im Saarland.
Die Frage ist nun doch, wie bezüglich dieser Krise die Antwort der Landesregierung im Haushalt 2011 aussieht. Sie kommen stolz in dieses Haus und verkünden, dass Sie die Einnahmen im kommunalen Finanzausgleich verstetigen. Es komme nicht zu der ursprünglich für 2011 geplanten Kürzung in Höhe von 34 Millionen Euro.
Es stellt sich aber doch die Frage, was dieses Ergebnis wert ist. Unterm Strich ist es nichts wert.
Die Kommunen im Saarland bekommen in den kommenden Jahren keinen einzigen Euro mehr, gemessen an dem, was sie andernfalls bekommen hätten. Sie bekommen zwar im Jahr 2011 mehr. Das aber, was sie im Jahr 2011 mehr bekommen, bekommen sie im Jahr 2012 wieder weniger. Unterm Strich haben die Kommunen im Saarland damit keinen Cent gewonnen. Lediglich die Aufteilung der Auszahlung verändert sich.
Das Ganze ist vergleichbar mit der Situation eines Schiffbrüchigen, der noch lange Zeit, nachdem das Schiff gesunken ist, im Wasser schwimmt, langsam die Kräfte verliert, unterzugehen droht. Dem werfen Sie jetzt einen Rettungsring zu, dies im vollen Bewusstsein, dass dieser Rettungsring die Luft verliert und es daher nicht lange dauern wird, bis er nicht mehr tragen wird.
Das ist die Hilfe, die die saarländische Landesregierung den Kommunen im nächsten Jahr zukommen lässt. Was macht der Innenminister? Er wirft diesen Rettungsring ins Wasser, er schaut in die Luft, er pfeift und wendet sich ab. Damit ist niemandem geholfen, der sich in einer solchen Situation als Schiffbrüchiger wiederfindet. Sie müssten hier nachhaltig helfen, Herr Toscani!
Das ist also keine Hilfe, die nachhaltig ist. Was müsste stattdessen geschehen? Wir brauchen eine Lösung für die Altschulden der Kommunen. So, wie es ihn in anderen Bundesländern gibt, wird auch bei uns ein Altschuldenfonds benötigt. Wir brauchen die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der Zinshilfe durch den Bund. Die Solidarität, die Sie mit Blick auf die Haushaltskrise des Landes immer von den Kommunen eingefordert haben, ist keine Einbahnstraße. Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem argumentiert mit dem Hinweis auf die Finanzkrise der Kommunen. Daher sollten Sie jetzt auch die Kommunen an den Einnahmen beteiligen!
Was ist zweitens zu tun? Wir müssen zusehen, dass sich die Einnahmen der Kommunen im Saarland insgesamt verbessern. Wir brauchen dafür Weichenstellungen auf der steuerpolitischen Ebene in Berlin. Wir müssen, das sage ich hier ganz deutlich, noch einmal nachdenken über die Einnahmen aus der Grundsteuer. Die Grundsteuer hat in den vergange
nen zehn Jahren nur eine sehr bescheidene Einnahmeentwicklung gezeigt. Sie bleibt weit zurück hinter anderen Steuereinnahmen. Das hat vor allem die besonders Vermögenden entlastet. Deshalb wäre eine aktive Rolle des Saarlandes bei der Grundsteuer angebracht.
Bei der Grundsteuer. Wir brauchen auch eine Erhöhung der kommunalen Einnahmen, wie sie beispielsweise als Ergebnis der Energiepolitik zu erzielen ist. Ich wünsche mir, dass die Kommunen im Saarland wieder stärker in die Produktion von Energie einsteigen. Auch das ist eine Möglichkeit, die kommunalen Einnahmen zu verbessern. Ich bitte die Ministerin, bei ihren einschlägigen Planungen auch die Kommunen in den Blick zu nehmen, damit dieser Beitrag geleistet werden kann.
Drittens brauchen wir eine Begrenzung der Ausgaben durch den Bund. Hierfür sind zahlreiche Weichenstellungen zu treffen.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen Sachverhalt eingehen, der mich in der gestrigen Debatte schon sehr gestört hat. Der Schlüssel zur Lösung sowohl der Probleme bei den Kommunalfinanzen als auch der Probleme bei den Finanzen des Landes insgesamt liegt zu einem erheblichen Teil in Berlin. Sie, der Herr Finanzminister, der Herr Schmitt, haben gestern dazu gesagt: Das, was ihr als Opposition von uns erwartet, das, was wir da in Berlin leisten sollen, das können wir doch gar nicht leisten. Diese Aufgabe ist viel zu groß für uns. - Nun gut, wenn das so ist, dann ist das ein Eingeständnis der unzureichenden Fähigkeiten dieser Regierung. Seien Sie dann bitte konsequent.
In der Vergangenheit haben andere gezeigt, dass sie in Berlin etwas für das Land herausholen können. Sie können es offensichtlich nicht. Seien Sie daher bitte konsequent und hören Sie auf. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Unternehmen SaarGummi heute in der Insolvenz ist, ist nicht die Folge von Staatssozialismus, sondern die Folge von Entscheidungen in der Privatwirtschaft. Privatunternehmer waren es, die diese Firma in die Insolvenz getrieben haben, Herr Kollege Meiser. Deshalb kann ich den Einstieg, den Sie in der Debatte gewählt haben, überhaupt nicht verstehen.
Auch wenn es Privatunternehmen mit Kapitalinteressen waren, die diese Firma in die Insolvenz getrieben haben, ist es dennoch keine Privatangelegenheit, sondern eine Angelegenheit von großem öffentlichen Interesse, was dort geschehen ist und wie es in Zukunft mit den Arbeitsplätzen und der Wirtschaftsstruktur im Hochwald weitergeht. Deshalb ist eine Diskussion zu diesem Thema auch ein Zeichen der Solidarität der Abgeordneten des saarländischen Landtages mit den Beschäftigten, mit den Menschen im Hochwald.
Aber eine solche Diskussion kann sich nicht nur um das konkrete Beispiel drehen, denn SaarGummi steht pars pro toto für eine Fehlentwicklung in der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre generell. Es sind immer mehr Heuschrecken auf diesen Markt gekommen. Es gab immer mehr, für die nicht mehr der Mensch das Maß aller Dinge war, sondern der eigene Profit. Dieses Denken, das immer mehr um sich gegriffen hat, ist die Ursache dafür, dass solche Entwicklungen wie in Büschfeld überhaupt möglich waren.
Deshalb ist es auch unsere Verantwortung in der Politik, auf das Denken der Menschen einzuwirken, damit wieder andere Maßstäbe die Oberhand gewinnen, nicht nur in der gesellschaftlichen Debatte, sondern auch im Wirtschaftsleben. Der Mensch ist mehr als nur Mittel zum Zweck. Das muss die Devise unserer politischen Arbeit sein. Es wird Zeit umzudenken und es wird Zeit, den Rahmen wieder zu verändern. Wenn hier gesagt wird, die Rahmenbedingungen für die Hilfe des Staates sind nicht mehr so wie früher, deshalb können wir nicht helfen, dann frage ich: Wer ist für den Rahmen zuständig?
Wir, die in der Politik aktiv Handelnden, sind für den Rahmen zuständig. Wenn der Rahmen nicht mehr passt, muss auch der saarländische Landtag sich dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen wie
der verändert werden. Das erwarten die Menschen von uns.
Worauf es jetzt ankommt, sind aber auch konkrete Hilfen für das Unternehmen vor Ort. Wir erwarten uns viel von den Unternehmen der Automobilindustrie, die wissen, dass sie hier einen stabilen Partner brauchen, der Liefersicherheit garantiert. Wir wissen, dass die Automobilindustrie weiß, dass sie strategische Partner braucht. Wir wollen deshalb in den nächsten Wochen und Monaten einen geordneten Prozess, zu dem auch die saarländische Politik einen Beitrag leisten kann. Hier geht es unter anderem um die Frage, ob es verhindert werden kann, dass in den nächsten Tagen und Wochen weiter Teile der Produktion von Büschfeld an andere Standorte verlagert werden. Die saarländische Landesregierung ist im Gläubigerausschuss vertreten, und ich fordere von dieser Stelle die Landesregierung auf, ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass es zu keinen weiteren Verlagerungen von Produktionseinheiten vom Standort Büschfeld an andere Standorte kommt.
Meine zweite Bitte oder Aufforderung an die Landesregierung: Von dieser Krise sind nicht nur die Beschäftigten am Standort selbst betroffen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen in der näheren Umgebung von Büschfeld. Der kleine Metallbauer, die Tankstelle, das Fuhrunternehmen, die Druckerei, viele dort, Unternehmen mit zum Teil nur zwei oder drei Mitarbeitern, haben fünf- und sechsstellige Beträge an Außenständen. Auch denen muss geholfen werden, damit sie in der Kette nicht ebenfalls in die Insolvenz geraten. Auch dies ist eine Bitte an die saarländische Landesregierung.
Alle müssen ihren Beitrag dazu leisten. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch einen Beitrag des saarländischen Wirtschaftsministers. Dort, Kollege Hartmann, kann ich mir eine Frage nicht verkneifen: Wo waren Sie denn an diesem Samstagmorgen in der Betriebsversammlung? Das haben sich viele gefragt. Offensichtlich hatten Sie keine Zeit. Am Montag konnten wir nachlesen, wofür Sie an diesem Samstag Zeit hatten: zur Teilnahme an der Staatsjagd in Türkismühle. Das erinnert mich an andere Terminentscheidungen, die Sie getroffen haben. Das sollte sich in Zukunft ändern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit der Diskussion über das Landesaufnahmelager in Lebach sprechen wir heute über eine Thematik, die für den saarländischen Landtag nicht neu ist, die aber Probleme betrifft, die seit vielen Jahren ungelöst sind. Mit dem Antrag, den wir heute stellen, wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass diese Probleme einer Lösung zugeführt werden.
Im März dieses Jahres lebten in der Landesaufnahmestelle rund 840 Personen, davon 580 länger als ein Jahr. Knapp 300 waren fünf Jahre und länger in Lebach untergebracht, und ebenfalls knapp 300 aus diesem Personenkreis waren Kinder.
Wir haben uns mit der Lebenssituation dieser Menschen im Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung am 27. Mai intensiv befasst. Die Anhörung führte zu beeindruckenden Ergebnissen. Zusammenfassend kann man festhalten, dass das Leben im „Lager“ vor allen Dingen geprägt ist von Einschränkungen der Freiheit der Menschen, die dort leben. Sie sind eingeschränkt in der Wahl ihres Wohnortes; sie müssen in Lebach wohnen. Sie sind eingeschränkt in der Wahl ihrer Verpflegung; sie
müssen die Lebensmittelpakete nehmen, die ihnen angeboten werden. Sie können nicht selbst entscheiden, was sie essen. Sie können auch nicht selbst entscheiden, welche Kleidung sie sich kaufen; auch dort ist eine Vorauswahl getroffen. Sie sind nicht frei darin zu entscheiden, ob sie arbeiten wollen und welche Arbeit sie annehmen wollen, nein, sie sind in der Regel dazu verdonnert, untätig zu bleiben.
Ihre Freiheit ist eingeschränkt dadurch, dass sie von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind. Sie können sich eben nicht entscheiden, in einem Verein, in einem Kulturangebot oder in irgendeiner anderen Weise - was auch die Pflege von Freundschaften betrifft - am sozialen Leben teilzunehmen; das ist ein Moment von Unfreiheit.
Sie sind auch nicht frei in der Gestaltung ihres Tagesablaufs. Vielfach sind im Tagesablauf Reglementierungen festzustellen, beispielsweise bei Fragen des Besuchsrechtes. Sie können nicht einfach Besuch empfangen, wie andere Menschen dies zu Hause tun können, sie müssen sich das zum Teil genehmigen lassen. Sie müssen regelmäßige Kontrollen in ihren Wohnungen über sich ergehen lassen. Dann wird kontrolliert, ob die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, ob die Elektrogeräte ordentlich angeschlossen sind. Das wird in regelmäßigen Abständen gemacht, aber auch kurzfristig finden Kontrollen in diesen Wohnungen statt. Es gibt Vorschriften, wann sie sich duschen können und wann nicht und so weiter. Ich halte das für eine ganz erhebliche Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte dieser Menschen.
Als Abgeordnete im saarländischen Landtag haben wir die Aufgabe, das Leben dieser Flüchtlinge, für die wir als Land die Verantwortung tragen, besser und anders zu organisieren und diesen Menschen mehr Freiheit zu geben. Denn eines hat die Anhörung im Ausschuss eindeutig ergeben, das sagen uns die Experten: Es gibt bei vielen Menschen, die über Jahre dort leben, ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom. Das heißt, da sie in allen möglichen Fragen des täglichen Lebens von Entscheidungen anderer abhängig sind, verlieren sie die Fähigkeit, frei und selbstbestimmt zu leben. Weil sie in Abhängigkeit leben, kommt es verstärkt zu Konflikten auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort arbeiten, die engagiert arbeiten, die auch wohlmeinend arbeiten, die sich einsetzen für die Menschen, die dort leben. Aber die Situation, dass ständig mit den Behörden der Alltag geregelt werden muss, führt zu Konflikten und dazu - auch das haben die Experten in der Anhörung gesagt -, dass viele Menschen krank werden, dass sie psychotherapeutisch betreut werden müssen, auch stationär, was im Übrigen zu erheblichen Kosten für das Land führt.
Das heißt zusammengefasst: Das Leben im Lager schafft viele Probleme, und dies trotz eines engagierten Einsatzes der Beschäftigten, denen wir an dieser Stelle auch ganz herzlich für ihren Einsatz danken. Deshalb muss man aus dieser Anhörung Konsequenzen ziehen. Wir haben diese Konsequenzen gezogen und haben sie in einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE heute dem Landtag vorgelegt.
Die erste Konsequenz, die wir daraus ziehen, ist: Man muss die Aufenthaltsdauer der Menschen begrenzen, auf maximal ein Jahr. Das ist schon in vielen Fällen recht hoch gegriffen, Rheinland-Pfalz und andere Länder zeigen uns, dass es auch schneller geht. Maximal ein Jahr sollen die Menschen dort untergebracht werden, dann sollen sie dezentral untergebracht werden. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich im Saarland frei einen Wohnort zu suchen, und zwar unabhängig davon, ob das Asylverfahren abgeschlossen ist oder ob noch ein Rechtsstreit betrieben wird. Spätestens nach einem Jahr müssen die Menschen diese Freiheit, wo sie wohnen wollen, zurückbekommen.
Das Zweite, was wir vorschlagen, ist ein Mehr an Freiheit, wenn es um die Verpflegung geht. Wir wollen, dass die Menschen ein Wahlrecht haben, ob sie weiter Lebensmittelpakete in Anspruch nehmen wollen oder ob sie Geldleistungen bekommen wollen. Warum ein Wahlrecht? Wir wissen natürlich auch, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz so gering sind, dass es für Familien mit Kindern zum Teil schwer wird, mit den Geldleistungen überhaupt über die Runden zu kommen. Für manche kann es interessant sein, weiterhin die Sachleistung zu nehmen. Deshalb wollen wir den Menschen ein Wahlrecht einräumen, dann wird sich zeigen, welche Leistung die Menschen für die bessere halten.
Wir wollen, dass die Menschen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Wir wollen im Lageralltag Verbesserungen durchführen. Wir wollen, dass die Menschen zum Beispiel über die Frage, ob sie Besuch bekommen dürfen, ob der Besuch auch über Nacht bleiben darf, alleine entscheiden können, ohne dass sie entsprechende Genehmigungen brauchen. Wir wollen auch - das ist ganz entscheidend -, dass das Saarland eine Bundesratsinitiative unternimmt, wonach die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Seit 1993 sind diese Leistungen, die damals auf 75 Prozent des Leistungsniveaus nach dem Bundessozialhilfegesetz festgesetzt worden sind, nicht mehr angehoben worden. Wir wissen, dass die Lebenshaltungskosten seit dieser Zeit um ungefähr 35 Prozent gestiegen sind. Das heißt, die Menschen bekommen heute 35 Prozent weniger an Kaufkraft, als
dies 1993 der Fall war. Ich glaube, das ist eine unzumutbare Geschichte. Nicht zu Unrecht wird sich in nächster Zeit auch das Bundessozialgericht oder das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befassen. Mein Appell: Der Gesetzgeber soll selbst handeln, bevor er auch an dieser Stelle von den Verfassungsgerichten noch einmal Handlungsbedarf bescheinigt bekommt.
Nun ist natürlich alles, was ich vorgeschlagen habe, schon längere Zeit in der Diskussion. Wenn man sich entscheiden muss, braucht man Maßstäbe, an denen man diese Entscheidung orientiert. Ein möglicher Maßstab ist natürlich die Frage, welche finanziellen Auswirkungen das hat. Ja, wir wissen, dass, wenn die Menschen sich nach einem Jahr einen freien Wohnort suchen können, die Kostenträgerschaft auf die Kommunen übergeht und damit unter Umständen Mehrkosten für die Kommunen verbunden sind. Wir wissen es, wir halten es aber für vertretbar. Wir wissen auf der anderen Seite aber auch, dass für das Land Einsparungen eintreten werden, wenn 70 Prozent der Bewohner nicht mehr in Lebach leben. Wir plädieren dafür, dass diese Einsparungen in einem Kompromiss für die Kommunen verwendet werden, um deren Mehrbelastungen wenigstens zu einem Teil abzufedern.
Man kann diese ganze Diskussion auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit betrachten. Uns ist beispielsweise gesagt worden, man habe in den Jahren 1993/94 schlechte Erfahrungen mit der Auszahlung von Geldleistungen gemacht, weil es Clanchefs gegeben habe - das ist auch unbestritten so -, die damals das Geld abkassiert haben. Deshalb habe man auf Sachleistungen umgestellt. Es gibt aber ein gutes Argument, die Sache noch einmal neu zu überdenken. Wenn es Kriminelle gibt, die Geldleistungen abkassieren, kann es nicht sein, dass es deshalb auf Dauer keine Geldleistungen gibt. Vielmehr hat der Staat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Kriminellen verhaftet und aus dem Verkehr gezogen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Opfer solcher Kriminellen sind, nachher noch einmal die Folgen tragen müssen und deshalb keine Geldleistungen bekommen! Auch das ist für uns ein wichtiges Argument in der Debatte.
Eine weitere Perspektive, mit der man umgehen könnte, ist die Frage der Flüchtlingspolitik, die Einordnung der Asylsuche, der Flüchtlingsproblematik in die internationalen Beziehungen. Abschreckung ist sicherlich ein wichtiges Prinzip gewesen, nachdem damals der Asylkompromiss gemacht worden ist und nachdem auch heute an der einen oder anderen Stelle mit dem Thema umgegangen wird nach dem Motto: Wir wollen es den Menschen so unange
nehm wie möglich machen, damit sie entweder gar nicht erst nach Deutschland kommen oder möglichst schnell wieder freiwillig verschwinden. Das ist nicht der Maßstab, mit dem wir als Sozialdemokraten an diese Fragen herangehen. Unser Maßstab ist der Mensch, der einzelne Mensch, der dort lebt, der seine Menschenrechte hat, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, und diesen Menschenrechten müssen wir gerecht werden.
Es ist schon erstaunlich, dass nach über einem Jahr dieser Regierung dieses Thema innerhalb der Regierungskoalition noch nicht gelöst werden konnte. Ja, es ist erstaunlich, dass Sie es heute nicht geschafft haben - wie es sonst üblich wäre, wenn von unserer Seite ein Antrag kommt -, einen eigenen Antrag vorzulegen. Das unterstreicht die Zerstrittenheit und Zerrissenheit der Koalition in dieser Frage. Das ist kein Beitrag zur Lösung dieser Probleme. An dieser Stelle haben Sie bis heute versagt.