Karl Rauber
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe heute das Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. Dieser Staatsvertrag ist das Ergebnis langjähriger intensiver Beratungen über die Reform der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll hiernach künftig nicht mehr durch eine gerätebezogene Rundfunkgebühr, sondern ab 2013 durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag finanziert werden.
Die Länder stehen in der Pflicht, eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Das beinhaltet auch die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfähig auszugestalten und immer wieder den neuen technischen Entwicklungen anzupassen. Hörfunk und Fernsehen sind heute eben nicht mehr nur über Radio und Fernseher, sondern auch über Computer und multifunktionale Handys wie zum Beispiel Smartphones empfangbar. Angesichts dieser neuen technischen Entwicklungen wurde es immer fragwürdiger, die
Rundfunkfinanzierung an die einzelnen RundfunkEmpfangsgeräte zu knüpfen. Die uns allen bekannte Diskussion über die PC-Gebühr sowie die insgesamt schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für die Rundfunkgebühr waren beides leider deutliche Belege dafür, dass dieses Finanzierungsmodell nicht mehr überzeugen konnte und dass es eigentlich überholt war.
Wir haben uns die Entscheidung in der Rundfunkkommission über die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nicht leicht gemacht. Wenn wir heute aber auf der Grundlage entsprechender Statistiken davon ausgehen können, dass in fast jedem Haushalt und in jeder Wohnung mindestens ein Fernseher, ein Radio, oft ein PC oder ein Handy vorhanden sind, macht es für die Zukunft viel mehr Sinn, im privaten Bereich den Rundfunkbeitrag auf die Wohnung und nicht mehr auf das Empfangsgerät zu beziehen. Diese Vereinfachung des Beitragseinzugs hat einen weiteren Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger: Die bisweilen wirklich unangemessene Suche der GEZ-Beauftragten nach Rundfunkgeräten gehört zukünftig der Vergangenheit an.
Die Vorteile der Systemumstellung liegen aber nicht allein darin, dass die Rundfunkfinanzierung auf eine verlässliche und zukunftsfähige Basis gestellt wird. Ein wesentlicher Vorteil der Reform ist es, dass sich die bisherige Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 Euro für den typischen Privatnutzer nicht erhöht, sondern der künftig zu entrichtende Rundfunkbeitrag stabil bleiben kann. Ein wesentliches Ziel der Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahre 2013 ist es, den Beitrag sowohl für den Bürger als auch für die Unternehmen mindestens zwei Jahre stabil zu halten.
Mit diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag können wir in diesem Sinne eine Beitragsstabilität gewährleisten, ohne dass das staatsferne Verfahren der Gebührenfestsetzung infrage gestellt wird. Angesichts der schon heute geltenden Zweitgeräte-Freiheit in privaten Wohnungen gehen wir davon aus, dass sich mit der Finanzierungsumstellung in 95 Prozent der deutschen Privathaushalte keine Nachteile im Verhältnis zum Status quo ergeben werden. In vielen Fällen wird sogar das Gegenteil der Fall sein.
Künftig gilt der Grundsatz: Eine Wohnung - ein Rundfunkbeitrag. Das heißt, auch bei der gewerblichen Nutzung einer Wohnung ist künftig anders als bisher nur ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Auch bei Kindern oder sonstigen Familienmitgliedern mit eigenem Einkommen gilt, sie müssen nach geltendem Recht selbst eine Rundfunkgebühr entrichten, während sie nach dem neuen Beitragsstaatsvertrag keinen zusätzlichen Beitrag zu zahlen haben, ganz nach dem Grundsatz: Eine Wohnung - ein Beitrag. Gleiches gilt auch für Mitglieder einer Wohngemein
schaft, für die ebenfalls künftig nur noch ein Rundfunkbeitrag anfällt, in der also nicht wie bisher jeder WG-Bewohner GEZ-pflichtig sein wird.
Bei der Anknüpfung an die Betriebsstätte im gewerblich-unternehmerischen Bereich war es uns aus saarländischer Sicht ein sehr wichtiges Anliegen, zwischen wirtschaftsstarken großen Unternehmen und kleinen Unternehmen zu differenzieren. Mit der Staffelung der Beitragserhebung nach der Zahl der Beschäftigten ist meines Erachtens eine sehr mittelstandsfreundliche Regelung gelungen. So haben circa 90 Prozent aller Betriebsstätten in Deutschland weniger als 20 Mitarbeiter und zahlen damit höchstens einen Beitrag pro Betriebsstätte. Für Betriebsstätten mit nicht mehr als acht Beschäftigten fällt nur ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel an. Darüber hinaus haben wir insbesondere im Interesse von Filial- und Handwerksbetrieben ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte vollständig beitragsfrei gestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von mir in wesentlichen Grundzügen skizzierte Umstellung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag ist ein medienrechtliches und auch medienpolitisches Großprojekt. Es ist neben dem Brüsseler Beihilfekompromiss sicherlich die wichtigste medienpolitische Weichenstellung seit Jahren. Daher darf es auch keinen wundern, dass der zu erwartende praktische Vollzug uns und die damit beschäftigten Organisationen vor eine große Herausforderung stellt. So müssen beispielsweise bis 2013 über 40 Millionen Teilnehmerkonten umgestellt werden, damit wir künftig den Kontrollaufwand reduzieren und den Datenschutz verbessern können. Ich nehme allerdings heute schon wahr, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten und die GEZ alles unternehmen, um diese logistische Herausforderung zu stemmen. Ich sehe die Reform der Rundfunkfinanzierung gerade vor diesem Hintergrund auf einem guten Weg.
Aus heutiger Sicht lässt sich nicht vorhersagen, ob aus der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Mehreinnahmen resultieren. Wenn dies der Fall sein sollte, sollen diese Mehreinnahmen für eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Aus diesem Grund haben die Länder in einer gemeinsamen Protokollerklärung eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels auf der Grundlage der Ergebnisse des nächsten KEF-Berichts, des Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, vereinbart. Dabei sollen die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, insbesondere die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, nochmals auf den Prüfstand gestellt werden.
Aus Sicht des Saarlandes möchte ich noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, bei dem die KEF ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Wie Sie wissen, gilt bei medienpolitischen Fragen unsere besondere Aufmerksamkeit immer dem Saarländischen Rundfunk. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, ihm eine funktionsgerechte Finanzierung auch durch den ARD-Finanzausgleich zu gewährleisten.
Auch im Zuge der Diskussion über die Reform der Rundfunkfinanzierung hat die Landesregierung diesem Punkt große Beachtung geschenkt. Nachdem wir in den vergangenen Jahren durch die sogenannten Bonner und Hamburger Beschlüsse der ARD-Intendanten bereits deutliche Verbesserungen für den SR erreichen konnten, galt es im Rahmen der Debatte über die Reform der Rundfunkfinanzierung, den kleinen Anstalten auch in Zukunft finanzielle Planungssicherheit zu gewähren.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, von der ARD die Zusage zu erhalten, dass mögliche Einnahmeverschiebungen zwischen den Landesrundfunkanstalten, die sich möglicherweise aus der Umstellung des Finanzierungssystems ergeben, ARD-intern ausgeglichen werden sollen. Diese Zusage ist für den SR von entscheidender Bedeutung. Der SR kann aufbauend auf dieser Zusage der ARD der kommenden Umstellung gelassener entgegensehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft die Vorraussetzungen für eine zukünftige und zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch für den Saarländischen Rundfunk. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frei nach Karl Valentin, es ist zwar alles gesagt, nur noch nicht von mir, will ich dann doch noch einige Bemerkungen zu dem machen, was gesagt worden ist. Dem Schluss, Frau Rehlinger, kann ich mich voll anschließen.
Es ist ein Standort, bei dem es sich lohnt, ihn weiterzuentwickeln. Da sind wir eng beieinander.
Alles andere teile ich nicht. Mir ist bewusst, egal, was hier heute noch gesagt wird, die Opposition bleibt bei ihren falschen Darstellungen. Die werden nicht richtiger, wenn man sie laufend wiederholt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, spätestens die Aussprache heute hat klargemacht, dass das Land diesen Untersuchungsausschuss nicht gebraucht hätte. Die Bilanz lautet: Es gab bei diesem Projekt keine Privilegierung eines privaten Investors. Es gab bei diesem Projekt keine beihilferechtlichen Verfehlungen und es gab auch keine Verschwendung von Steuergeldern.
Was es aber gab, war eine Vielzahl von Sitzungen, Stellungnahmen und Gutachten. Unter dem Strich sind dabei alle Spekulationen und alle Unterstellungen der Opposition ebenso widerlegt worden wie die Kernelemente der Kritik des Landesrechnungshofes.
Der heutige Tag hat noch einmal in aller Deutlichkeit gezeigt, wozu dieser Untersuchungsausschuss aus Sicht der Opposition wirklich dienen sollte. Dieser Untersuchungsausschuss sollte nämlich nicht in erster Linie dazu beitragen, eine rechtliche Klärung oder gar eine objektive Bewertung der Investitionen oder der Attraktionen herbeizuführen, zu denen es in den letzten Jahren in Reden gekommen ist. Es war vielmehr ausschließlich das Ziel der Opposition, die Arbeit der IKS zu diskreditieren, zu diffamieren und auch zu skandalisieren.
Deshalb sage ich heute zum Abschluss der Untersuchungen: Dieser Ausschuss war kein Ruhmesblatt für die Opposition.
Mit diesem Untersuchungsausschuss ist vieles kaputt gemacht und schlechtgeredet worden, nämlich die Seriosität eines Investors, die Attraktivität eines zukunftsträchtigen Investitionsprojektes, aber auch das Ansehen des Landes als Investitionsstandort insgesamt, und das ausschließlich aus parteitaktischen Erwägungen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der am 10. Februar vergangenen Jahres auf Ihren Antrag, auf Antrag der SPD eingesetzte Untersuchungsausschuss trug den Titel „Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“. Tatsache ist, im Hinblick auf die Durchführung dieser Infrastrukturmaßnahmen gibt es keinerlei Beanstandungen. Tatsache ist weiterhin, die behaupteten beihilferechtlichen und vergaberechtlichen Beanstandungen wurden vollständig ausgeräumt. Die eingeholten Gutachten kommen in dieser Hinsicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Vor dem Hintergrund der eigentlichen Aufgabe der Bestellung des Ausschusses halte ich es immerhin für ein bemerkenswertes Ergebnis, dass keiner der Gutachter,
was die beihilferechtliche Regelung betrifft, Ihnen Recht gegeben hat.
Vor diesem Hintergrund kann man verstehen, dass die Arbeit im Untersuchungsausschuss von anderen Themen und Fragestellungen überlagert worden ist. Da ist zum einen der Themenkomplex der Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes. Hier lässt sich aus meiner Sicht abschließend feststellen, dass der Mietvertrag und alle anderen Verträge rechtmäßig sind und dass sie keinen beihilferechtlichen Tatbestand darstellen. Im Kaufvertrag war bezüglich der Grundstücksübertragung ein Rückübertragungsanspruch nach Ablauf von 25 Jahren vereinbart. Das hat der Rechnungshof nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dieser wurde grundbuchrechtlich abgesichert. Damit läuft auch hier die Kritik ins Leere.
Zweiter beihilferechtlicher Kritikpunkt war die Anschubfinanzierung nach dem Modell der sogenannten Forfaitierung. Ich weiß, dass dieses Finanzierungsmodell der allgemeinen Öffentlichkeit nicht ganz einfach zu vermitteln ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Methode der Forfaitierung mit Einredeverzicht ein übliches Finanzierungsinstrument ist und bei ÖPP-Projekten dieser Art inzwischen häufig gewählt wird.
Die dabei vorgenommene Verteilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter stellt keine Besonderheit dar. Ich bin überzeugt, Herr Kollege Jung, Sie wissen eigentlich immer noch nicht, was Forfaitierung wirklich ist.
Was ist konkret geschehen und was war beabsichtigt? Die IKS hat Herrn Kuhl ein Darlehn gewährt, das mit Blick auf das Finanzierungsmodell nicht im Mindesten anrüchig gewesen ist. Die genauen Umstände wurden ausführlich im Ausschuss und von mir auch schon im Plenum dargelegt. Festzustellen bleibt, dass die Gewährung eines Zwischendarlehns über 8 Millionen Euro zu einem Zinssatz von 0,2 Prozent über dem Refinanzierungssatz der IKS auf den Kapitalmärkten rechtmäßig war und nicht gegen beihilferechtliche Vorschriften verstößt. Dem Land oder der IKS ist durch die Gewährung des Darlehns kein Schaden entstanden. Was nicht ganz unwichtig ist: Das Darlehn wurde vollständig und fristgerecht zurückgezahlt.
Ein dritter Kritikpunkt mit beihilferechtlichen Aspekten betraf die finanzielle Unterstützung der Projektreihe „Best of Nature“. Was ist hier geschehen und was war beabsichtigt? Beabsichtigt mit diesem Pro
jekt war, den touristischen Standort und den industriekulturellen Stellenwert der Grube Reden überregional bekannt zu machen, insbesondere mit Blick auf das Europäische Kulturhauptstadtjahr im Großherzogtum Luxemburg unter Beteiligung des Saarlandes und der gesamten Region an diesem Projekt. Unabhängig vom begrenzten Marketingerfolg dieser Maßnahme kann eines klar und deutlich festgestellt werden: Weder die Überlassung der Ausstellungsgegenstände noch die Zahlung einer Managementgebühr an den Investor für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausstellung sind rechtlich zu beanstanden. Vor allem stellen sie keinen anzeigepflichtigen Beihilfetatbestand dar.
Vierter beihilferechtlicher Kritikpunkt war die Verlagerung der wichtigen botanischen und biologischen Sammlungen der Universität des Saarlandes nach Reden. Dieses Vorhaben war bereits vor Beginn der Gondwana-Planungen auf der Tagesordnung, denn wegen der damals problematischen Raumverhältnisse an der Uni drohte der Totalverlust dieser wertvollen Objekte. In Reden ergab sich umgekehrt die Möglichkeit, ein Zentrum für Biodokumentation entstehen zu lassen. Die Verlagerung in das ehemalige Zechengebäude war daher ein richtiger Schritt, denn dieses Gebäude war bei Abschluss der GondwanaVerträge zunächst einmal nutzlos und sollte daher auf eigene Kosten von der IKS abgerissen werden.
Nach Abschluss der Beratungen im Untersuchungsausschuss stelle ich fest, auch die Übertragung der ZfB-Halle stellt keinen Verstoß gegen beihilferechtliche Vorschriften dar. Durch die Übertragung der ZfB-Halle im Rahmen des Überlassungsvertrages ist dem Land keinerlei Schaden entstanden. Entstanden ist vielmehr eine wissenschaftliche Archivierung der Präsentation, zu der es mit Blick auf die Sicherung des Sammlungsbestandes keine Alternative gegeben hat und an keiner anderen Stelle zum Nulltarif zu haben gewesen wäre.
Ein letzter beihilferechtlicher Kritikpunkt, auf den ich eingehen will, betraf die Förderung des GondwanaProjektes an sich. Es mag ja sein, dass die ursprünglich in Form einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung in Aussicht gestellte Ein-DrittelFörderung in der Tat ein beihilferechtliches Risiko aufgeworfen hätte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Absicht erstens mit einem Prüfungsvorbehalt unterworfen war - das wissen Sie ganz genau; er war eindeutig formuliert - und zweitens gar nicht realisiert worden ist. Denn es ist unbestreitbar, dass beim tatsächlichen Vollzug der Gondwana-Förderung die maximal zulässige Förderhöhe von 28 Prozent der förderfähigen Kosten eingehalten wurde und dass auch keine verdeckte Förderung stattgefunden hat. Ich stelle abschließend fest: An keinem einzigen Punkt konnte ein ernsthaftes beihilferechtliches Risiko festgemacht werden. Der Ver
such, dem Projekt beihilferechtliche Risiken anzuhängen und es damit zu skandalisieren, kann daher als gescheitert betrachtet werden.
Das Gleiche gilt für die Frage einer angeblichen Überfinanzierung des Projektes in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wäre tatsächlich ein Skandal, wenn Steuergelder in dieser Größenordnung leichtfertig verausgabt worden wären. Aber dem ist nicht so. Kollege Thomas Schmitt hat es deutlich gesagt: Es wurden keine 20 Millionen Euro aus dem Fenster geworfen, die Kalkulation, die diesem Vorwurf zugrunde liegt, ist ganz einfach falsch.
Lassen Sie mich Ihre Fehlberechnung noch mal kurz zusammenfassen. Diese Berechnung basiert auf einem Vergleich zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Investor für die Anmietung des grundsanierten ehemaligen Zechengebäudes und dem, was der IKS an Kosten entstanden wäre, hätte sie selbst saniert oder vermietet. Da stehen auf der einen Seite die Mietkosten von 30,2 Millionen Euro plus 6,7 Millionen Euro für inflationsgebundene Mietsteigerungen, das ergibt insgesamt 36,9 Millionen Euro. Auf der anderen Seite stehen 10,1 Millionen Euro, die dem Investor für die Sanierung des Gebäudes entstanden sind, plus 6,7 Millionen Euro an Finanzierungskosten, das macht insgesamt 16,8 Millionen Euro. Das ergäbe dann tatsächlich einen Saldo von 20 Millionen Euro.
Der Fehler an dieser Rechnung ist jedoch, dass dabei wesentliche Punkte nicht berücksichtigt sind. Der erste Fehler liegt in der Unterstellung, die Baukosten für die Sanierung des Zechengebäudes wären für die IKS die gleichen gewesen wie für den Investor Kuhl. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das nicht stimmt. Ein öffentlicher Auftraggeber wie die IKS kann nämlich nicht zu den gleichen Bedingungen wirtschaften, wie das bei einem privaten Investor der Fall ist.
Herr Jung, das wissen Sie alles ganz genau. Sie haben doch selbst auf das Beispiel Bostalsee hingewiesen. Holen Sie das noch mal vor, das ist genau derselbe Sachverhalt. Die IKS hätte öffentlich und in kleinen Losen nach dem saarländischen Mittelstandserlass ausschreiben und vergeben müssen, kostendrückende Nachverhandlungen wären der IKS nicht erlaubt gewesen. Auch der von Ihnen bestellte Gutachter hat darauf hingewiesen, dass stark zu vermuten ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber aufgrund des ihm zur Verfügung stehenden Instrumentariums und der vorhanden Zwänge teurer baut als ein privater Dritter.
Zieht man dies alles in Betracht, muss eine realistische Berechnung ganz anders ausfallen. Das ist auch schon des Öfteren darlegt worden und trotzdem wird es einfach von Ihnen ignoriert. Eine realistische Berechnung kommt ausgehend von belastbaren Erfahrungswerten auf ein Kostenvolumen von insgesamt 26 Millionen Euro. Bei den Baukosten ist nach den tatsächlichen Erfahrungen der IKS mit vergleichbaren Projekten realistischerweise ein Wert von 1.000 Euro pro Quadratmeter zugrunde zu legen. Das ergibt bei 14.500 Quadratmetern runde 15 Millionen Euro. Diesen Baukosten von 15 Millionen Euro sind dann noch Finanzierungskosten von 11 Millionen Euro hinzuzufügen, das ergibt 26 Millionen Euro.
Darüber hinaus wären weitere 6,7 Millionen Euro an Kosten der sogenannten Wertsicherungsklausel hinzuzurechnen - wenn Sie wissen, was das ist -, die aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen vom Rechnungshof auch erst gar nicht berücksichtigt worden sind. Damit wären wir bei 32,7 Millionen Euro angelangt. Und schließlich - auch das wird einfach von Ihnen ignoriert - wären die Kosten für die Instandhaltung von 25 Jahren sicherlich auch von Ihnen zu berücksichtigen, wozu sich Herr Kuhl als Investor nach dem bestehenden Vertrag verpflichtet hat.
Diese Kosten, die sich in 25 Jahren auf rund 7,5 Millionen Euro belaufen, müssten ebenfalls zusätzlich von der IKS aufgebracht werden. Auch dies war eigentlich von den Gutachtern bestätigt. Alles in allem kommen wir also hier auf einen ganz anderen Betrag von circa 40 Millionen. Das wäre dann sogar mehr, als das Land beziehungsweise die IKS nach derzeitiger Vertragslage Herrn Kuhl zugesteht.
Die Zahl 20 Millionen Euro, die von Ihnen durch die Debatte getrieben wird, ist also vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Sie beruht auf einer Milchmädchenrechnung, und damit zu agieren, ist in hohem Maße unseriös.
Das stimmt. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Ihre gebetsmühlenartig vorgetragenen Theorien und Behauptungen sind hinten und vorne nicht geeignet, eine Verschwendung von Steuermitteln in einer Größenordnung, wie Sie sie immer nennen, zu belegen. Dabei wird einfach auch unterschlagen, dass keines der vier in Auftrag gegebenen Gutachten sich auch nur annä
hernd Ihre Einschätzungen oder auch die des Rechnungshofes zu eigen macht.
Ich habe es eingangs schon gesagt, Herr Kollege Schmitt: Egal was hier an Fakten vorgetragen wird, es bringt nichts, die Opposition bleibt bei ihrer Meinung, weil sie es einfach nicht versteht.
Meine Damen und Herren der Opposition, es bleibt dabei: Das Gondwana-Projekt ist und bleibt ein wichtiges, ja ein unverzichtbares Leitprojekt, es ist für den Strukturwandel in unserer Region notwendig. Das gilt erst recht für den Landkreis Neunkirchen. Es ist doch bezeichnend - das wurde hier schon mehrfach gesagt -, dass sowohl der ehemalige Landrat als auch die neue Landrätin, beide SPD, dieses Projekt unterstützen, ganz zu schweigen von der Gemeinde Schiffweiler, Herr Waluga, die stolz darauf ist, das Projekt zu jedem Zeitpunkt einstimmig und einmütig gefördert zu haben.
Ich will noch mal kurz aus der Resolution des Kreistages Neunkirchen zitieren, dort regiert, glaube ich, Rot-Rot: „Der Kreistag behandelt das Thema Reden sensibel und vermied es, politische Kontroversen, die es im Landtag gegeben hat, aufzukochen. So waren sich alle schnell einig, dass die Fortführung der in Reden angestoßenen Entwicklung für den Kreis Neunkirchen elementare Bedeutung hat. Die Landesregierung wurde mit der Bitte bedacht, sich weiter für Reden einzusetzen. Kritik à la Rechnungshof gab es auch nicht ansatzweise.“ So war es zu lesen in der Saarbrücker Zeitung über eine Kreistagssitzung in Neunkirchen.
Landrat Hinsberger hatte schon vorher ausgedrückt, was wohl alle dachten: „Die wichtige Botschaft ist, dass es in Reden weitergehen muss und weitergehen kann.“ In einer aktuellen Presseerklärung des Kreises, sprich der Landrätin, und der Gemeinde Schiffweiler vom 24. April dieses Jahres heißt es: „In Reden geht es allen Unkenrufen zum Trotz weiter. Die kommunalen Entscheidungsträger wie Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider und der Schiffweiler Bürgermeister Markus Fuchs sind von dem Vorhaben überzeugt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Es kommt ja nicht von ungefähr, dass Herr Gillo, Frau Lawall, Herr Hinsberger, Frau Hoffmann-Bethscheider und als Gast der Bürgermeister von Schiffweiler im Aufsichtsrat der IKS in keiner Phase der Entwicklung und bei keinem einzigen Tagesordnungspunkt dagegen gestimmt haben, bei keinem einzigen.
Es war immer einstimmig. Was soll das also, wenn Sie überall dort, wo konkret entschieden und gehandelt wird, ganz vorne mit dabei sind, dann aber hier im Landtag Fundamentalopposition betreiben? Was soll das, wenn Sie vor zehn Jahren, als die IKS gegründet wurde, selbst für den Standort Reden geworben und die Ansiedlung wichtiger Landesdienststellen selbst gefordert haben und heute von all dem nichts mehr wissen wollen?
Was soll das, wenn Sie auf der einen Seite das Hohelied auf die Industriekultur singen und dann um eines kurzfristigen parteipolitischen Vorteils willen genau diese Projekte diffamieren und diskreditieren? Es ist schon eine ausgewachsene politische Schizophrenie, was die Damen und Herren von der SPD hier im Land betreiben. Man ist für die Projekte, wenn man kommunalpolitisch und wirtschaftspolitisch davon profitiert, und man ist dagegen, wenn sich die Chance ergibt, mit einer Diffamierung in der öffentlichen Wahrnehmung zu punkten. Das, meine Damen und Herren, ist Oppositionspolitik aus der Abteilung Agitation und Propaganda.
Sie sind das beste Beispiel, Herr Kollege Jung. Das hat mit Verantwortung für die Zukunft unseres Landes überhaupt nichts zu tun.
Allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz - da können Sie noch so aufschreien - geht die Strategie der Landesregierung und der IKS Zug um Zug auf. Reden ist eine Erfolgsgeschichte und wird in einigen Jahren ein Vorzeigeprojekt des wirtschaftlichen Strukturwandels im Saarland sein.
Im Jahr 2005 war das ehemalige Grubengelände in Reden eine heruntergekommene und marode Industriebrache, und heute? Ich rate Ihnen hinzufahren und sich das, was sich dort getan hat, mit eigenen Augen anzusehen. Wer dies tut, wird nicht nur ein spannendes touristisches Projekt, sondern auch ein Gewerbegebiet von hervorragender Qualität vorfinden.
Dazu gehören attraktive Außenanlagen, die in diesem Jahr noch um einige ungewöhnliche Wassergärten ergänzt werden. Schon jetzt zieht das Areal um die Bergehalde viele Besucher an, seien es die Besucher der Sommeralm, die Besucher des Skaterwegs oder die Wanderer, die von der Haldenhöhe die Landschaft und den Blick genießen.
Wir werden auf jeden Fall diese Strategie weiterentwickeln mit weiteren Aktivitäten wie der ungewöhnli
chen Rodel- und Rutschlandschaft, einem Abenteuerturm und einem gastronomischen Angebot. In den nächsten Monaten werden wir diesen Park sinnvoll ergänzen. Die heute schon real existierende regenerative Wärmeversorgung und ein in die Landschaft integrierter Energiepark sind weitere Eckpunkte der konzeptionellen Weiterentwicklung. Reden wird schon in wenigen Jahren als Kombination aus erlebnisreicher Wissensvermittlung sowie Spaß, Spiel und Abenteuer etwas zu bieten haben und damit ein attraktiver Freizeit- und Tourismusstandort sein.
Ebenso wie der Ferienpark am Bostalsee oder das Thermalbad in Rilchingen gehört Reden zu den Projekten, die heutzutage ohne das Zusammenwirken von privaten Investoren und öffentlicher Hand nicht umgesetzt worden wären. Aus diesem Grunde ist es zukunftsweisend, welches Signal wir in dieser Debatte nach außen senden. Wir als Landesregierung haben uns für die Partnerschaft zwischen Staat und privat entschieden. Diese Partnerschaft ist es auch, die für weitere Projekte unverzichtbar sein wird.
Reden ist ein richtig gutes Stück Strukturwandel für die Region und das Saarland. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag des Wahlprüfungsausschusses, die Gültigkeit der Landtagswahl von 2009 festzustellen, findet statt vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde eines wahlberechtigten Bürgers, der sich wegen der Dauer des bisherigen Verfahrens in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sah. Sie als SPD sehen sich nun plötzlich auch, nach anderthalb Jahren, in Ihren Grundrechten verletzt. Nach anderthalb Jahren! Der Verfassungsgerichtshof hat ja in seinem Urteil vom 31. Januar festgestellt, der Beschwerdeführer, Mitglied einer rechtsextremen Partei, sei in seinen Rechten beschnitten worden. Nicht die SPD! Auch nicht nach anderthalb Jahren!
Weiterer Beweiserhebung bedürfe es nicht, so die Meinung des Verfassungsgerichtshofes. Das hat sich der Wahlprüfungsausschuss zu eigen gemacht und den vorliegenden Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich.
Selbstverständlich respektiert die Landesregierung die Rechtsprechung des saarländischen Verwaltungsgerichtes. Dies gilt auch und insbesondere für das Urteil vom 01. Juli des vergangenen Jahres, ergangen zur Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Urteil hat neue und engere Maßstäbe für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und generell der Verwaltungen im Saarland gesetzt und eine wesentlich größere Zurückhaltung in zeitlicher Nähe zu Wahlkämpfen verordnet.
So sehr wir aber auch das Urteil als Beitrag zu mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die künftige Öffentlichkeitsarbeit begrüßen, so nachdrücklich betonen wir auch heute noch einmal unsere Überzeugung, uns im Jahre 2009 innerhalb der Grenzen zulässiger Informationspolitik bewegt und insofern die Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung beachtet zu haben, also entsprechend dem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1980 verfahren zu sein. Das Urteil vom 01. Juli 2010 hat nach unserer Auffassung diese Rechtsprechung grundlegend weiterentwickelt. Das Verfassungsgericht selbst hat ja darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen einerseits
zulässiger, in einem demokratischen Gemeinwesen sogar notwendiger Öffentlichkeitsarbeit und andererseits verfassungswidriger Wahlbeeinflussung im Einzelfall schwierig sei.
Wie schwierig das tatsächlich ist, das weiß niemand besser als Sie, meine Damen und Herren der SPD, und insbesondere Ihr Vorsitzender Heiko Maas. Auch durch die Wiederholung verliert die Feststellung nichts von ihrem Wahrheitsgehalt: Der Kollege Maas selbst hat als Umweltminister, und zwar unmittelbar vor der Landtagswahl 1999, eine Broschüre herausgegeben. Die Wahl war am 05. September, die Herausgabe der Broschüre erfolgte laut Impressum im August, also vier Wochen vor der Wahl. Diese Informationsbroschüre zur Umweltpolitik der damaligen Landesregierung hat er für mehr als 220.000 D-Mark aufgelegt, vier Wochen vor der Wahl. Hinzu kommen Rechnungen für eine groß angelegte Anzeigenkampagne mit der Überschrift „Neues Unternehmen im Saarland“, adressiert von der Staatskanzlei-Öffentlichkeitsarbeit, mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer Million D-Mark, und zwar drei Monate vor der Landtagswahl.
Vor diesem Hintergrund appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sich hier nicht als Gralshüter der politischen Kultur und der öffentlichen Moral aufzuspielen. Diese Rolle steht Ihnen nicht! Mit jedem Finger, mit dem Sie auf das verfassungswidrige Verhalten anderer zeigen, weisen vier Finger auf Sie selbst zurück. Dies gilt übrigens nicht nur für die SPD Saar, dies gilt auch mit Blick auf andere Länder und auch mit Blick auf andere Landesregierungen.
Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen die Regierungsbilanz der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorzulegen, die mit dem bezeichnenden Titel „Gut für unser Land“ überschrieben ist. Darin geht es um „Moderne Standtortpolitik für eine starke Wirtschaft“, „20 Jahre Konversion“, „Kostenfreie Bildung“ oder auch „Die Landesverwaltung - Vorbild als Arbeitgeber“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass eine solche Bilanzbroschüre mit werblich-informationellem Gehalt ausgerechnet wenige Wochen vor der rheinland-pfälzischen Landtagswahl erscheint. Und es ist nicht „die Landesregierung“, die mit dieser Broschüre informiert, sondern es heißt wörtlich im Vorwort von Ministerpräsident Beck: „Die SPD-geführte Landesregierung schaut auf fünf Jahre Regierungsarbeit zurück.“ Und dies zehn Wochen vor der Wahl!
Ja, „hört, hört“, Herr Kollege Lafontaine.
So ist es, Kollege Schmitt: Nach der Beurteilung des Kollegen Maas ist schon heute die Wahl in Rheinland-Pfalz ungültig.
Wir alle wissen doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Abgrenzung zwischen zulässiger Information auf der einen Seite und dem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot auf der anderen Seite klarer Vorgaben bedarf. Die hat das Verfassungsgericht erst im vergangenen Sommer neu geschaffen.
Tatsache ist, dass die Öffentlichkeitsarbeit der CDULandesregierung im Jahre 2009 nicht anders war als die Öffentlichkeitsarbeit der SPD-geführten Landesregierung im Jahre 1999, und sie war auch nicht anders als die der SPD-geführten Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahre 2011. Ich bin sicher, dass in diesem Raum niemand anwesend ist, der das nicht ebenso sieht, dass Hunderte von Pressemitteilungen, Dutzende Veranstaltungen und Broschüren, eine Vielzahl weiterer Publikationen immer dem Neutralitätsgebot im Sinne des Verfassungsgerichtes von 1980 entsprachen. Es waren, wie gesagt, Hunderte Veranstaltungen und Dutzende Pressemeldungen.
Für den Brief an die Bediensteten, aber auch für die Broschüre zur Innenpolitik und die Anzeigen in den Nachrichtenblättern gilt, dass der informationelle Charakter so eindeutig im Vordergrund steht, dass von unzulässiger Wahlwerbung nicht ernsthaft die Rede sein kann. Diese Bewertung gilt im Übrigen auch für die Gestaltung des Wahlzettels und den viel diskutierten Orientierungspfeil. Es glaubt doch niemand in diesem Raum ernsthaft, dass damit eine konkrete Möglichkeit der Wahlbeeinflussung verbunden ist! Noch weniger, so meine ich, kann ernsthaft davon die Rede sein, dass mit den genannten Informationsträgern die Zusammensetzung des saarländischen Landtages unmittelbar und entscheidend beeinflusst werden konnte.
Selbst wenn wir unterstellen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat und zu Recht als verfassungswidrig angesehen worden ist, bietet das für sich genommen noch keinen hinreichenden Grund für eine Annullierung der Landtagswahl. Eine solche könnte überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn ein derartiger Verstoß das Ergebnis der Landtagswahl und die Sitzverteilung in direkter Weise beeinflusst hätte. Dies ist sicherlich nicht der Fall, Frau Kollegin Willger-Lambert hat darauf bereits hingewiesen. Wir alle wissen, dass selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen Wahlvorschriften nur dann die Wahl mit Erfolg angefochten werden kann, wenn es sich um einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften handelt und die Möglichkeit besteht, dass durch diesen Verstoß die Sitzverteilung wirklich
beeinflusst worden ist. Dabei darf es sich nicht nur um eine abstrakte, eine rein theoretische Möglichkeit handeln, es muss sich vielmehr um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung reale und konkrete Möglichkeit handeln. Darauf hat der Kollege Theis bereits intensiv hingewiesen.
Der Wahlprüfungsausschuss beantragt daher zu Recht, die Publikationen der Landesregierung im Jahr 2009 nicht als Grund für eine Neuwahl des Landtages gelten zu lassen. Dies ergibt sich aus meiner Sicht allein schon daraus, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass durch die Anzeigen und die Broschüren der Landesregierung das Wahlverhalten in irgendeiner Weise beeinflusst wurde. Im Gegenteil! Die demoskopischen Befunde weisen im Vorfeld der Landtagswahl einen Rückgang der Zustimmung zur Landesregierung und CDU aus.
Und das hat Sie doch alle hier auf der linken Seite des Hauses gefreut. Es wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein, glaube ich, wenn schlechte Umfragewerte und negative Trends durch ein paar regierungsamtliche Informationen über Abwrackprämie, Solaranlagen auf dem Dach oder über den Ablauf des Tags der Deutschen Einheit plötzlich bewirken würden, dass man die entscheidenden Mandate in null Komma nix für sich zurückgewinnt. Glaubt denn ernsthaft jemand, dass die Wähler so dumm sind und dass dies tatsächlich zutrifft?
Ich glaube, das denkt auch im Ernst keiner von uns. Nein, ich unterstelle vielmehr, dass die Grundregeln politischer Kommunikation hier allgemein auch bekannt sind. Dazu gehört auch die aus der Wahlforschung und Werbeforschung bekannte Regel, dass ein einmaliges Übersenden von Botschaften nicht schon gar nicht automatisch - etwas bewirkt. Jeder weiß, erst durch ständiges Wiederholen von Botschaften wird ein erhöhter Werbedruck, werden Einstellungs- und Verhaltensänderungen erzeugt. Und dieses für erfolgreiche Werbung notwendige Erfordernis hat bei den kritisierten Informationsmitteln durchweg gefehlt.
Dies gilt auch für die Anzeigen, die zwar in Serie, aber immer zu verschiedenen Themen für verschiedene Zielgruppen geschaltet wurden. Hinzu kommt, dass in keiner dieser Publikationen nicht mal im Ansatz zur Wahl einer bestimmten Partei aufgerufen wurde.
Was ebenfalls, glaube ich, nicht übersehen werden darf: Eine Wirkung solcher Publikationen verläuft nach allen Regeln der Werbewirkungsforschung keinesfalls automatisch immer nur in eine Richtung, nämlich vom Absender zum Adressaten, und dies
mit dem als gewünscht unterstellten Ergebnis, nämlich der positiven Wahlbeeinflussung. Wenn Werbung so einfach wäre, dann hätten wir uns schon lange vom Postulat des mündigen Wählers verabschieden müssen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Anfechtung der hessischen Landtagswahl - darauf hat der Abgeordnete Theis ja ausführlich hingewiesen - gesagt, dass die Annullierung einer Wahl einen - ich zitiere - „Wahlfehler von solchem Gewicht voraussetzt, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene". Es hat sich auch dazu geäußert, wann eine unzulässige Wahlwerbung geeignet ist, eine erfolgreiche Wahlanfechtung zu begründen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es dazu zum Beispiel an der Möglichkeit zur Abwehr etwa mit Hilfe der Gerichte oder zum Ausgleich etwa mit den Mitteln des Wahlwettbewerbs hätte fehlen müssen. Mit Blick auf den hier vorliegenden Fall kann es wohl keine Zweifel geben, Frau Kollegin Rehlinger, dass es an diesen beiden Eingriffs- und Beeinflussungsmöglichkeiten erkennbar nicht gemangelt hat. Es wurde ja darauf hingewiesen, dass dies in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert worden ist. Und in diesem Zusammenhang erfolgte die Presseberichterstattung und die öffentliche Diskussion über diese Vorgänge. Sie haben damit auch eine Gegenöffentlichkeit geschaffen. Diese Gegenöffentlichkeit war in den letzten Wochen vor der Landtagswahl für die Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt wahrnehmbar.
Der Wahlprüfungsausschuss hat daher recht, wenn er feststellt, dass insbesondere die durch die Öffentlichkeit über einen Monat hin mit hoher Intensität geführte Diskussion über die kritisierte Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung die mögliche Einflusswirkung der gerügten Maßnahmen egalisiert oder sie gar ins Gegenteil verkehrt hat. Es kann daher aus meiner Sicht festgestellt werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung oder besser gesagt eine ausgewählte Maßnahme nicht mandatsrelevant war. Selbst in diesem Fall wäre die Auflösung des Parlaments keine notwendige Rechtsfolge.
Dies kommt insbesondere auch in der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gültigkeit der Bundestagswahl im Jahr 2005 zum Ausdruck. Darin hat es Wahlrechtsverletzungen von hoher Intensität festgestellt und eklatante Verstöße gegen die Prinzipien der Gleichheit und Unmittelbarkeit sowie offensichtliche Mandatsrelevanz. Trotzdem hat es dem Recht des Parlaments auf Bestandsschutz einen höheren Stellenwert eingeräumt. Der Wahlprüfungsausschuss hat in Ansehung dieser Prinzipien eine Abwägung getroffen zwischen dem Prüfungsmaßstab des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung und den festgestellten rele
vanten Wahlfehlern. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Wahlfehler von solchem Gewicht vorliegen, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung geradezu unerträglich schiene. Dieses Urteil des Wahlprüfungsausschusses liegt dem heutigen Antrag zugrunde.
Ich glaube, es ist ein angemessenes Urteil. Die Landesregierung hält die Feststellungen des Wahlprüfungsausschusses für zutreffend. Aus diesem Grunde sollte der Landtag dem Votum des Wahlprüfungsausschusses folgen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Schnitzler, die Qualität Ihrer Rede zur Kultur macht deutlich, welche Qualität die LINKE der Kultur beimisst.
Ihr Redebeitrag wird nur noch übertroffen von den Beiträgen Ihres Landesvorsitzenden. Ansonsten bleiben Sie unerreicht.
Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, den Haushalt zu lesen. Sie haben sich noch nicht einmal Ihre eigenen Anträge zu Gemüte geführt - noch nicht einmal das. Frau Kollegin Rehlinger, wenn Ihnen nichts anderes zur Kultur einfällt, als die Themen des Rechnungshofes aufzuwärmen, die im Hause schon mehrfach diskutiert wurden, macht dies ein oberflächliches Interesse an der Kultur in diesem Lande deutlich.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Haushalt im Bereich der Kultur spiegelt auch den Willen der Landesregierung wider, die Kultur trotz knapper Kassen zu stützen und in die kulturelle Zukunft des Landes zu investieren. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die erheblichen Aufwendungen für die kulturelle Infrastruktur, Herr Kollege Schnitzler, gerade auch für den Schutz historischer Gebäude, zum Beispiel um den Ludwigsplatz, in den wir in diesem und im nächsten Jahr 2,6 Millionen Euro investieren. Wir bringen hier die energetische Sanierung des Ensembles Ludwigsplatz und die denkmalgerechte Wiederherstellung zustande. Damit sind erhebliche Investitionen verbunden, die auch der Bauwirtschaft zugute kommen.
Natürlich gibt es zum Schuldenabbau und zur Sanierung des Haushaltes keine Alternative. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob wir uns eine umfangreiche öffentlich finanzierte Kultur und kulturelle Infrastruktur im Saarland weiterhin leisten können. Ich sage dazu uneingeschränkt ja, dennoch ist der Haushaltsentwurf 2011 auch im Bereich der Kultur insbesondere von dem Ziel der Konsolidierung geprägt, nachdem wir für das laufende Jahr die Aus
gaben des Landes, die unmittelbar kulturellen Zwecken zugute kommen, also der Kunst- und Kulturpflege selbst, um knapp 2,7 Millionen Euro auf rund 31,7 Millionen Euro steigern konnten.
Zwar kann die Kultur nicht von den zukünftigen Sparbemühungen ausgenommen werden, denn alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand und nicht jede Maßnahme und Förderung, auch in der Kultur, hält einer kritischen Überprüfung stand. Es steht aber genauso fest, dass man mit Kürzungen bei der Kultur keine Haushalte sanieren kann, weder im Land noch bei den Kommunen. Dafür haben sie einfach nicht das entsprechende Volumen. Sparen in der Kultur nach der Rasenmähermethode ist auch nicht der Weg und kann viele kleine kulturelle Einrichtungen und Aktivitäten, die unsere Gesellschaft so bunt und lebenswert machen, zerschlagen.
Deswegen bin ich stolz, dass die Landesregierung trotz drastischer und notwendiger Sparmaßnahmen die Kultur im Haushalt 2011 weitgehend geschont hat. Die Kollegin Willger-Lambert hat bereits darauf hingewiesen. Sicherlich ist die Kultur eine tragende Säule der Attraktivität unseres Landes, sowohl für alle Saarländerinnen und Saarländer wie auch für Touristen, aber auch für die Gewinnung von Spitzenfachkräften für die Wirtschaft unseres Landes. Kultur gehört zu den Rahmenbedingungen für potenzielle Unternehmensansiedlungen und ist sicherlich genauso ausschlaggebend dafür.
Kultur ist - das hat sich gerade in der Krise gezeigt ein unentbehrliches integratives Element in dieser Gesellschaft. Identität, Zugehörigkeit, Zusammenhalt, all dies stiftet die Kultur. Unsere Kultureinrichtungen, das haben die letzten zwei Jahre bewiesen, erfreuen sich gerade in Krisenzeiten hoher und steigender Besucherzahlen.
Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, die Haushaltsansätze für die großen Kulturleuchttürme des Landes in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu halten und die Haushaltsansätze für die Hochschulen hören Sie genau zu, Herr Schnitzler - zu steigern, nämlich für die Hochschule für Bildende Künste um 75.000 Euro und die Hochschule für Musik Saar um 254.000 Euro. Der Haushalt 2011 weist damit nach vorne. Das zeigen auch die baulichen Investitionen an den beiden künstlerischen Hochschulen. Für die HBK ist die Hochschulgalerie - Sie waren ja bei der Eröffnung selbst anwesend - vor wenigen Monaten übergeben worden. Nun erfolgt die Sanierung der Werkstätten und Ateliers der Kunsthochschule. Dabei werden Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Studierende und Lehrende ebenso erfolgen wie energetische Verbesserungen. Diese mit rund 1,6 Millionen Euro veranschlagten Maßnahmen werden bis Herbst 2011 abgeschlossen sein.
Da hier ganz im Sinne von Nachhaltigkeit dringender Bedarf bestand und auf der anderen Seite das Zeitkonzept für die Realisierung der ursprünglich beabsichtigten Kulturbibliothek nicht zu halten war, haben wir die Prioritäten innerhalb des Konjunkturprogramms entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen modifiziert und alles der Kultur zugute kommen lassen.
Ebenfalls aus den ursprünglich für die Kulturbibliothek vorgesehenen Mitteln soll die evangelische Alte Kirche am Rande der Saarbrücker Fußgängerzone insbesondere für Zwecke von Lehre, Proben, Veranstaltungen und Aufführungen der Musikhochschule hergerichtet werden. Damit werden sowohl Ausweichflächen für die Zeit der Bauphase der Hochschule für Musik als auch Erweiterungen geschaffen, es wird aber auch perspektivisch eine Ablösung der Mauritiuskirche als Proben- und Aufführungsort der Opernklasse ermöglicht. Es freut mich, dass die Hochschule und das Saarländische Staatstheater bei der Nutzung künftig eine Kooperation vorsehen.
Der derzeit im Architektenplan befindliche Ausbau der Hochschule für Musik ist der sehr erfreulichen Entwicklung geschuldet, welche die Hochschule in den letzten Jahren selbst genommen hat. Die heute rund 420 Studierenden finden in den Räumlichkeiten, die in den Sechzigerjahren für 250 Studierende konzipiert und gebaut wurden, keine angemessenen Bedingungen mehr vor. Wir haben uns daher für einen Ausbau mit rund 1.600 Quadratmetern entschieden. Dafür sind 6 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.
Die zurzeit größte Kulturinvestitionsmaßnahme ist der Bau der Galerie der Gegenwart, auch Vierter Pavillon genannt. Liebe Frau Kollegin Rehlinger, die Arbeiten an der Baustelle schreiten planmäßig voran. Der Haushaltsansatz wurde nie überschritten. Die Gesamtinvestition steht seit Jahren so fest.
Mit der Fertigstellung der Galerie der Gegenwart wird im Spätherbst 2011 zu rechnen sein, mit der Eröffnung im Frühjahr 2012. Ich glaube, damit wird auch die Vision einer geordneten und strukturierten Museumslandschaft endlich Wirklichkeit. Hiermit sowie mit der Erweiterung der Musikhochschule und der Alten Kirche wird die Kulturmeile substanziell abgeschlossen und arrondiert.
Zum Staatstheater. Das Staatstheater ist und bleibt die tragende Säule eines attraktiven Kulturangebotes im Saarland und darüber hinaus, wie etliche Auszeichnungen, Preise und hochkarätige Nominierungen in der jüngsten Zeit zeigen. Auch die steigende Resonanz beim jüngeren Publikum zeigt, dass unsere erheblichen kulturellen Investitionen in diesem Bereich gut angelegt sind. Nach einer deutlichen Etatsteigerung für das laufende Jahr wollen wir
im nächsten Jahr den Haushaltsansatz in der gleichen Höhe beibehalten. Das ist, glaube ich, in einer Zeit - darauf hat die Kollegin Willger-Lambert auch hingewiesen -, in der viele Einschnitte oder gar Theaterschließungen zu beklagen sind, für den Landeshaushalt des Saarlandes beachtlich. Deshalb wird das Saarländische Staatstheater seinen attraktiven Ensemblebetrieb fortsetzen können. Unsere Anstrengungen gehen dahin, trotz aller Sparzwänge mit einem plafondierten Haushaltsansatz in Höhe von zirka 25 Millionen Euro für das Theater planungssichere und solide Grundlagen zu schaffen.
Aber neben den großen Kostenblöcken gibt es Mittelansätze, die für die Kultur ebenso wichtig sind. Besonders wichtig war mir die Bibliothek- und Leseförderung, ein Themenkomplex, wo Kulturpolitik, Bildungs- und Sozialpolitik in einer Schnittmenge zusammenkommen. Gerade die neueste PISA-Studie weist darauf hin, dass es noch deutlichen Nachholbedarf gibt, was die Leseförderung betrifft. Nach der deutlichen Erhöhung im Haushalt 2010 wollen wir diesen Ansatz ungeschmälert weiterführen. Wir forcieren deshalb massiv die Leseförderung in den Schulen und in den Kindergärten. Dort sollen bereits die Grundlagen geschaffen werden für einen selbstständigen Umgang mit der Literatur, für die lebenslange Erkenntnis, dass der von Büchern ausgehende Erlebniswert durch kein anderes Medium ersetzt werden kann.
Wir haben ein Bündel von Maßnahmen im Netzwerk „Mehr lesen“. Mit den Vorlesewettbewerben an Schulen, dem Saarländischen Kinder- und Jugendbuchpreis und den Aktivitäten im Bereich der musikalischen Früherziehung wollen wir möglichst frühzeitig - im besten Sinne des Wortes - zum Lesen beziehungsweise zum Musizieren anstiften.
Deshalb kann sich die Kulturpolitik der Landesregierung nicht nur in den Sphären der Hochkultur bewegen, sondern muss erst recht dafür sorgen, dass auch die Breitenkultur ihre Berechtigung hat. Ich glaube, das reichhaltige kulturelle Leben entfaltet sich erst vor dem Hintergrund der Vielfalt der Träger, der vielen ehrenamtlich arbeitenden Vereine, der Organisationen, der arbeitsteiligen Kulturinstitutionen, der Stiftungen, der Gesellschaften und der Einzelpersonen. Deshalb ist die Kultur im Saarland auch so vielfältig und so fassettenreich. Landauf, landab entfaltet sich ein Wunderreigen unterschiedlicher Angebote. Das betrifft die großen Festivals wie zum Beispiel die Musikfestspiele Saar, die Tage Alter Musik, die Mettlacher Kammermusiktage, die Jazztage in St. Wendel und St. Ingbert und Saarbrücken oder das Max-Ophüls-Festival und die Perspectives, aber auch die kleineren Kulturveranstaltungen in den Städten und Gemeinden. All diese kulturellen Projekte wie zum Beispiel das Kino achteinhalb, der Kulturbahnhof bis zur Freien Theaterszene wurden
erst von uns richtig gefördert. All diese brauchen die öffentliche Förderung, aber sie beziehen ihre Vitalität aus der Bereitschaft der Saarländerinnen und Saarländer zur Mitgestaltung und zum Engagement.
Ich glaube, mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf für die Kultur werden wir diesem Engagement der Kulturschaffenden in unserem Lande gerecht und investieren weiterhin in die kulturelle Zukunft unseres Landes, ohne die Konsolidierung der Landesfinanzen aus dem Blick zu verlieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung hat Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugeleitet. Dabei geht es im Wesentlichen um die Novellierung und Aktualisierung der bestehenden staatsvertraglichen Regelungen zum Jugendmedienschutz.
Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich aus der immensen Bedeutung, die dem Internet inzwischen als tagesbegleitendem Kommunikationsmedium von Kindern und Jugendlichen zukommt. Diese neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bringen leider nicht nur positive, sondern auch negative Aspekte mit sich. Der neue Staatsvertrag greift diese Problematik auf. Er ist in den vergangenen 15 Monaten intensiv beraten worden. Die nun vorliegende Fassung liegt allen Länderparlamenten vor und soll am 01. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze darstellen, welche Gründe es für diese Novellierung gibt und was das Regelungswerk im Wesentlichen beinhaltet.
Wir alle wissen, dass das digitale Netz viele positiv zu bewertende Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten mit sich bringt, auch für Kinder und Jugendliche. Wir wissen aber auch, dass es im Internet, im doppelten Wortsinne, auch Schattenseiten gibt. Der richtige und verantwortungsvolle Umgang mit dem Medium Internet ist natürlich zunächst einmal eine Aufgabe der Eltern und der Erziehungsberechtigten. Allerdings stehen wir als Gesetzgeber in der Verpflichtung, die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und beim Schutz ihrer Kinder nicht alleine zu lassen. Wir haben die Verpflichtung, gegenüber problematischen Medienangeboten wachsam zu sein und die missbräuchliche Nutzung des Mediums Internet weitestmöglich zu verhindern.
Hier setzt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an. Er hat das Ziel, für Kinder und Jugendliche einen einheitlichen Schutz vor Medienangeboten zu schaffen, die im Hinblick auf die Entwicklung unserer Kinder als schädlich oder gar gefährlich eingeschätzt werden müssen. Dabei gehen wir vom Prinzip der regulierten Selbstregulierung aus. Wir setzen also nicht nur auf staatliche Kontrolle, sondern auch auf das Prinzip der Selbstverantwortung beziehungsweise der freiwilligen Selbstkontrolle. Wir wollen die Selbstverantwortung der Anbieter von Internetangeboten stärker aktivieren.
Dazu geben wir ihnen mit diesem neuen Staatsvertrag neue Möglichkeiten an die Hand, ihrer Verantwortung für die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Verpflichtungen stärker als bisher gerecht zu werden. So können künftig Anbieter den Vorgaben des Jugendmedienschutzes auch dadurch genügen,
dass sie ihre Angebote mit einem freiwilligen Alterskennzeichen versehen. Hierfür werden die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre aus dem geltenden Jugendschutzgesetz des Bundes übernommen. Die Altersstufen sind also vertraut. Dadurch entsteht ein nutzerfreundliches und alle Medien einheitlich umfassendes Alterskennzeichnungssystem. Diese freiwillig vorgenommene Alterskennzeichnung ist jedoch nur ein Aspekt des Ansatzes.
Ein weiterer Aspekt sind die nutzerautonomen Jugendschutzprogramme, mit deren Hilfe die unterschiedlichen Internetangebote den Altersangaben entsprechend gefiltert werden. Sie können und sollen von den Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung aktiviert werden. Es handelt sich also um nutzerautonome Schutzprogramme, um Programme, die von den Eltern selbst auf ihrem PC installiert werden können, um den altersgerechten Internetzugang für ihre Kinder sicherzustellen. Sind diese Programme aktiviert, sorgt die freiwillige Alterskennzeichnung für die Herausfilterung der Inhalte, die oberhalb der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Diese Filterung findet also nicht im Einflussbereich des Netzproviders statt, sondern im Einflussbereich des Nutzers. Dadurch wird sichergestellt, dass der Jugendschutz eben nur dort erfolgt, wo er tatsächlich benötigt wird, nämlich am PC, den das Kind tatsächlich selbst nutzt.
Die Kommunikation der erwachsenen Nutzer wird durch das Jugendschutzprogramm in keiner Weise beschränkt. Es geht daher nicht, wie beispielsweise von der sogenannten Piratenpartei immer wieder behauptet, um pauschales, undifferenziertes Netzsperren oder gar um Zensur. Tatsache ist: Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bevormundet weder Nutzer noch Anbieter. Er setzt vielmehr auf den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen und will dieser Technik auch einen Impuls geben. Rüstet eine Vielzahl der Anbieter die Angebote mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung aus und verwenden genügend Nutzer geeignete Schutzprogramme, wird dies nach unserer Überzeugung den selbstverantworteten Jugendschutz erheblich stärken können.
Der Ihnen vorliegende Jugendschutzmedienstaatsvertrag war in den vergangenen Monaten Gegenstand kontroverser Debatten. Zwischenzeitlich hat er in der Netzgemeinde fast schon einen symbolischen Stellenwert. Das mag mit dafür verantwortlich gewesen sein, dass dieses Regelwerk teilweise Gegenstand wilder Spekulationen war. Erlauben Sie mir daher auch noch eine klarstellende Bemerkung zu den teilweise im Internet verbreiteten Mutmaßungen über angeblich neue und strengere Haftungsregelungen im Netz.
Was die Inhalte von Foren, Blogs und Chatrooms betrifft, sind die Verpflichtungen des Verantwortli
chen für das Gesamtangebot bereits heute im Telemediengesetz des Bundes geregelt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist mitunter schwierig, beim Umgang mit den neuen Kommunikations- und Informationstechnologien das rechte Maß zu finden zwischen Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und der Verantwortung für den Schutz von Kindern vor entwicklungsbeeinträchtigenden Einflüssen auf der anderen Seite. Unsere Überlegungen, wie der Rechtsrahmen im Bereich des Jugendmedienschutzes künftig weiter optimiert werden kann, sind daher mit Verabschiedung dieses Staatsvertrages nicht beendet. Das Gegenteil ist vielmehr richtig. Die mit diesem Staatsvertrag neu eingeführten Regelungsmechanismen müssen genauso aufmerksam beobachtet werden wie neue, durch den technischen Fortschritt ermöglichte Medienangebote.
Wir werden also in den nächsten Jahren sehr genau darauf hören, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt und aufgenommen werden. Dabei werden wir gemeinsam mit Anbietern und Nutzern, mit der gesamten Netzgemeinde also, vor allem aber mit Eltern und Jugendlichen die Anwendbarkeit der neuen Regelungen hinterfragen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Länder vereinbart haben, bereits nach drei Jahren diesen Staatsvertrag auf seine Tauglichkeit hin zu überprüfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, während wir mit der heutigen Lesung der Ratifizierung des 14. Rundfunkstaatsvertrages entgegengehen, steht die Beschäftigung mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gewissermaßen vor der Haustür. Lassen Sie mich kurz eine Anmerkung machen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in der vergangenen Woche in Magdeburg auf ein Reformkonzept im Hinblick auf unser gebührengestütztes Rundfunkfinanzierungssystem verständigt. Die Regierungschefs haben sich auf einen neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einigen können, der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll. Die Länder haben dazu ein zukunftssicheres Beitragsmodell entwickelt, das nicht mehr an Geräte anknüpft und damit der Konvergenz der verschiedenen Medienangebote Rechnung trägt. Dieser Systemwechsel soll zu einer deutlichen Vereinfachung des GEZ-Erhebungsverfahrens führen. Die Schnüffelei an der Wohnungstür wird damit schon bald der Vergangenheit angehören, und der ungeliebte Beauftragdienst wird künftig deutlich reduziert werden können.
Auch für die Wirtschaft haben wir, denke ich, eine gute Lösung gefunden. Vorgesehen ist ein einfaches Modell für Betriebsstätten mit einer Staffelung nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dieses neue Betriebsstättenmodell ist auch sehr mittelstandsfreundlich: 90 Prozent der Betriebe fallen nach unseren Prognosen in die beiden untersten
Beitragsstufen und werden daher in Zukunft höchstes einen Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte zahlen müssen. Hinzu kommt, dass durch die nunmehr vorgesehene Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeugs einer Betriebsstätte eine weitere Entlastung bei nebenerwerbstätigen Kleinbetrieben und Filialen erreicht wird.
Schließlich ist ein weiterer Vorteil dieser Reform der Rundfunkfinanzierung, dass es den Ländern gelungen ist, das neue Modell aufkommensneutral auszugestalten. Die Länder gehen wie die Anstalten und die KEF davon aus, dass auch ab dem Jahr 2013, wenn dieser neue Rundfunkbeitrag in Kraft tritt, die Bürger für den Rundfunk wie bisher nicht mit mehr als 17,98 Euro belastet werden.
Schließlich haben wir in den zurückliegenden Verhandlungen erreicht, dass bei dieser Reform der Rundfunkfinanzierung gerade auch den Belangen der kleinen Anstalten Rechnung getragen wird. Es war für uns Bedingung, dass die ARD, vertreten durch den Intendanten des Südwestrundfunks, der Ländergemeinschaft zugesagt hat, dass die durch den Modellwechsel möglicherweise eintretenden Einnahmeverschiebungen zwischen den Landesrundfunkanstalten ARD-intern ausgeglichen werden. Auch der Saarländische Rundfunk hat somit Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Meine Damen und Herren, die Regierungschefs wollen diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nun auf den Weg bringen und werden in den kommenden Wochen die Vorunterrichtung der Landtage wie in der Vergangenheit durchführen. Danach ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages für die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember dieses Jahres vorgesehen. Nächstes Jahr werden wir dann dazu das entsprechende Gesetz hier im Landtag beraten.
Lassen Sie mich zurückkommen zu dem heute zu beratenden Gesetz. Ich habe Ihnen dargelegt, warum der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag meiner Meinung nach eine ganz wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand darstellt. Er stellt die Weichen für eine bessere Orientierung der Nutzer von Angeboten von Rundfunk und Telemedien. Aber auch die freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, die Kommission für Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten sowie der BITKOM, der Branchenverband der Internetwirtschaft, haben sich zu dem vorliegenden Staatsvertrag positiv geäußert und ihn begrüßt. Diese überwiegend positiven Bewertungen sollten, glaube ich, auch für uns Grund genug sein, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte zum 01. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Daher bitte ich Sie ganz herzlich, den vorliegenden Gesetzentwurf an den Aus
schuss zu überweisen und ihm nach der Zweiten Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Ich will in der Sache nicht mehr sagen; das kann man im Ausschuss genauer diskutieren. Ich will noch etwas zum Verfahren sagen. Herr Kollege Commerçon, die Landesregierung hat den zuständigen Ausschuss bereits am Anfang der Legislaturperiode intensiv über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag informiert. Im Frühjahr hat sie die Fraktionen schriftlich über den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterrichtet, und zwar vor seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten. Andere Länderparlamente - die Kollegin Huonker hat darauf hingewiesen - haben diesen Staatsvertrag im April in ihren Ausschüssen beraten. Die Ministerpräsidenten haben ihn erst im Juni unterzeichnet. Deswegen bleibt es dem Parlament unbenommen, jederzeit das Thema zu beraten. Ich hatte ja vorhin bereits den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angekündigt, der sich unter anderem mit der neuen Beitragsregelung befasst. Selbstverständlich kann auch er, nachdem die Landtage von ihm unterrichtet wurden, was in den nächsten Tagen erfolgt sein wird, jederzeit beraten werden. Man muss nicht warten, bis ihn die Ministerpräsidenten im Dezember unterzeichnet haben.
Vielleicht kann ich Ihnen zur Entscheidungshilfe noch ein bisschen Unterstützung geben. Dabei will ich auf Folgendes hinweisen: Welchen positiven Einfluss die saarländische Landesregierung auf diesen Staatsvertrag hatte, kann man im Plenarprotokoll des Landtags von Nordrhein-Westfalen nachlesen. Dort haben Mitglieder der Regierungsfraktionen ausdrücklich den positiven Einfluss des Saarlandes auf
diesen Medienschutz-Staatsvertrag gewürdigt. Und ein Zweites: Die SPD in Nordrhein-Westfalen war während der Staatsvertragsverhandlungen in der Opposition; sie hat diesen Staatsvertrag damals heftig kritisiert. Nach der Regierungsübernahme hat ihm die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf uneingeschränkt zugestimmt, und sie hat ihn unterzeichnet. Zumindest die SPD in Nordrhein-Westfalen hat also dazugelernt. Ich gehe davon aus, Herr Kollege Commerçon, dass Sie dies in den Ausschussberatungen ebenfalls tun werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Abgeordnete, ich weiß Ihren Namen leider nicht, aber ich glaube, man braucht ihn sich nicht zu merken.
So viel dreiste Dummheit habe ich in diesem Parlament in den letzten 20 Jahren nicht gehört.
Erstens hat der Ministerpräsident in Absprache mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung Briefe verfasst. Zweitens hat der Ministerpräsident mit dem Premierminister von Luxemburg Kontakt aufgenommen. Es wird auch Thema bei der gemeinsamen Sitzung des saarländischen Kabinetts mit Luxemburg in der nächsten Woche sein. Und wissen Sie drittens überhaupt, wie der französische Ministerpräsident heißt?
Nennen Sie den Namen! Nennen Sie mir bitte den Namen des französischen Ministerpräsidenten! Wissen Sie überhaupt, wie er heißt?
Der saarländische Ministerpräsident hat mit dem französischen Ministerpräsidenten Fillon Kontakt aufgenommen und hat mit ihm gesprochen. Er hat ihm auch einen Brief geschrieben. Das war lange, bevor die Damen und Herren von der SPD Presseerklärungen verfasst haben. Damals wurde das saarländische Kabinett auf allen Ebenen, vonseiten des Europaministers sowie vonseiten des Ministerpräsidenten, aktiv. Informieren Sie sich nächstens, bevor Sie hier solchen Blödsinn verzapfen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der stete Wandel der Rechtsordnung erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und Überwachung des Normenbestandes in Gesetzen und Verordnungen. Einen wesentlichen Beitrag zur gesetzgeberischen Selbstkontrolle leistet dabei die Befristung von Gesetzen, wie sie in vielen Bundesländern mittlerweile weitverbreitete Praxis ist und auch hierzulande zum Gesetzgebungsstandard zählt. Die Befristungspraxis ist insoweit ein Ausschnitt aus der Gesamtthematik „Bürokratieabbau und Deregulierung“. Dabei ist der Bürokratieabbau eine viel zitierte und zugleich wenig präzise politische Forderung.
Eine gute und effiziente Verwaltung ist aber elementar für einen demokratischen Rechtsstaat und eine funktionierende Marktwirtschaft, setzt sie doch einen verbindlichen und verlässlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft. Bürokratie im effizient verstandenen Sinne verlangt nach verständlichen und fairen Regeln, ist transparent sowie nicht von Einzelinteressen unterwandert. Ausufernde Bürokratie, die zudem wegen mangelnder Klarheit hohe Kosten verursacht, ist dagegen ein Wettbewerbshindernis. Aus diesem Grunde ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe unserer Landesregierung.
Bundesweit große Beachtung fand beispielsweise die intensive Bereinigung des Bestandes an Verwaltungsvorschriften, wobei über 60 Prozent der Verwaltungsvorschriften abgebaut wurden. Als erstes Bundesland haben wir mit ELVIS eine für jeden zugängliche elektronische Datenbank geschaffen, in der alle gültigen Verwaltungsvorschriften aufgeführt sind. Des Weiteren hat sich das Saarland frühzeitig an dem Bertelsmann-Projekt „SKM-Scan Landesrecht“ beteiligt. Mithilfe des Standardkostenmodells werden Bürokratiekosten für die Wirtschaft geschätzt, die durch gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Berichtspflichten entstehen. Aus diesem Grunde müssen alle Landesnormen, die mehr als 10.000 Euro Bürokratiekosten verursachen, vor
ab einem unabhängigen Kontrollrat für Bürokratiekosten vorgelegt werden. Im Sinne einer besseren Rechtsetzung haben wir überdies in § 12 a der Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes eine prospektivische Gesetzesfolgenabschätzung für jede neu zu erlassende Rechtsnorm vorgeschrieben.
Weiteres Mittel für einen wirksamen Bürokratieabbau ist die Befristung von Gesetzen als strukturierte Möglichkeit, eine Überbelastung des Normenbestandes zu verhindern. Die Befristung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften hilft zu verhindern, dass Regelungen bestehen bleiben, deren Gegenstand sich durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen erübrigt hat oder bei denen die Praxis gezeigt hat, dass sich die Norm nicht bewährt hat. Hierdurch soll erreicht werden, dass bei normativen Regelungen vor Ablauf der Frist ihre Weitergeltung erneut als Ganzes hinterfragt wird.
Grundlage des Befristungskonzepts ist somit die Erwartung, dass durch dieses rechtstechnische Instrument eine effektive Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle gewährleistet wird. Die Wirksamkeitskontrolle dient dabei in erster Linie der Klärung der Frage, ob und wie weit die mit der Rechtsvorschrift intendierten Ziele erreicht werden oder Änderungsbedarf besteht. Die Befristung soll somit das verantwortliche Fachressort zwingen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist insbesondere über Notwendigkeit, Vollzugseignung, Vollständigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Vorschrift klar zu werden.
So die Theorie und nun die Praxis. Die besagt, dass nicht nur die Gesetze selbst auf den Prüfstand zu stellen sind, sondern auch die hier angesprochene Befristungspraxis als solche. Das Instrumentarium der Befristung von Gesetzen ist insoweit dem stetigen Rechtfertigungszwang ausgesetzt. Ob die hiermit angestrebten Zielsetzungen aber tatsächlich erreicht werden und ob diese den hiermit unverkennbar auch verbundenen gesetzgeberischen Aufwand rechtfertigen, wird sich in der zukünftigen Arbeit weiter darstellen; denn nur l’art pour l’art soll es ja nicht betrieben werden.
So ist es denn kein Zufall, dass die Befristungspraxis von Gesetzen sich bereits seit Längerem sowohl national als auch international in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion befindet. Dieser kontinuierliche Meinungs- und Willensbildungsprozess wird von uns konstruktiv, aber auch durchaus kritisch begleitet. Ich verhehle dabei nicht, dass bei uns Überlegungen angestellt werden, den eingeschlagenen Weg der Befristung zu überdenken und eventuell zu revidieren.
Ob aus Sicht der Landesregierung die Befristungspraxis auf lange Sicht sogar wieder rückgängig ge
macht werden sollte, vermag ich heute nicht abschließend zu beurteilen. Ein zentraler Punkt der Überlegungen ist, ob es bei einer generellen und damit standardisierten Befristungspraxis praktisch aller Gesetze verbleiben sollte, was in puncto Stringenz und Folgerichtigkeit durchaus vorteilhaft ist, oder ob wir nicht dazu übergehen sollten, die Befristung von Gesetzen bereichsspezifisch und gezielt auf lediglich bestimmte Gesetze oder Gesetzgebungsbereiche zu beschränken. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, sich in puncto nachträglicher Evaluation besser auf die insoweit evaluierungsgeeigneten und in diesem Sinne auch evaluierungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren und hierdurch gleichzeitig auch die begrenzten Ressourcen sowohl im Parlament als auch in der Exekutive besser bündeln zu können.
Die Landesregierung will deshalb ihren Part zur Umsetzung der Befristungspraxis in Zukunft wie folgt gestalten. Erstens. Wir werden aus vorgenannten Gründen nicht mehr alle Gesetze für eine Befristung vorschlagen, sondern nur noch dort, wo sich eine Befristung der Sache nach auch wirklich anbietet. Zweitens. Ein Jahr vor Ablauf jeder Frist ist der weitere Bestand der Normen unter konsequenter Anwendung der Prüffragen zur Gesetzesfolgenabschätzung zu evaluieren. All dies entbindet uns aber nicht von der Notwendigkeit, die bereits eingeschlagene Befristungspraxis aufzugreifen und gesetzgeberisch fortzuführen, nicht zuletzt um das Auslaufen notwendiger Gesetze zu vermeiden.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer von Gesetzen, die zum Ende dieses Jahres befristet sind. Die Verlängerung bezieht sich auf sachlich notwendige Gesetze, die für den Normenbestand des Landesrechts unerlässlich sind und sich in diesem Sinne auch bewährt haben. Bei zwei Gesetzen haben wir festgestellt, dass sie nicht mehr verlängert werden müssen, weil der Regelungstatbestand weggefallen ist.
Gesonderte Verlängerungen zusammen mit zusätzlich evaluierten inhaltlichen Änderungen erfolgen im Rahmen der Gesetzentwürfe zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, zur Änderung des Feiertagsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, die Ihnen allesamt heute ebenfalls in Erster Lesung vorliegen. Einheitliches Verlängerungsdatum in der Gesetzgebungspraxis ist nunmehr der 31. Dezember 2020. Hierdurch wird dem Gesetzgeber ein ausreichender zeitlicher Spielraum zur Überwachung und Evaluierung seiner Rechtsordnung, aber auch zur Willensbildung über die Art und Weise der Fortführung seiner Befristungspraxis als solcher eröffnet.
Aus Anlass der notwendigen Verlängerungen werden zusätzlich die infrage stehenden Befristungen in die Schlussparagrafen der jeweiligen Gesetze über
führt. Diese Systematisierung erhöht die Transparenz der Befristungspraxis auch im Landesrecht. Überdies werden bei dieser Gelegenheit in den vorliegend aufgerufenen Gesetzen die Organisationsbezeichnungen der obersten Landesbehörden an die Neuordnung der Geschäftsbereiche vom 10. November 2009 angepasst.
Ich bitte den Landtag um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bierbaum, trotzdem sind die Fakten, die vor dem Verfassungsgerichtsurteil vonseiten der Landesregierung genannt wurden, für die Landesregierung immer noch gültig, denn die Argumente sind die gleichen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil am 01. Juli 2010 neue Maßstäbe für die Öffentlichkeitsarbeit gesetzt. Dies hat der Kollege Theis deutlich gemacht. Es wurden Kriterien neu definiert, die helfen sollen, in Zukunft das Gebot der Neutralität und der Chancengleichheit bei Wahlkämpfen sicherzustellen.
Aus diesem Urteil resultieren durchaus Feststellungen, und die betreffen nicht nur - auch darauf hat der Kollege Theis hingewiesen - die Landesregierung, sondern alle staatlichen Institutionen, also auch die Gemeinde- und Kreisverwaltungen in unserem Land, also auch die Bürgermeister, Landräte und Verwaltungen. Auf welcher Ebene auch immer, werden sie sich zukünftig an den Leitplanken dieses Urteils auszurichten haben.
Das heißt also, alle politischen Verantwortlichen in diesem Land müssen sich darüber im Klaren sein, dass in Zukunft andere, vor allem engere Maßstäbe für die Öffentlichkeitsarbeit gelten als bisher. In zeitlicher Nähe zu Wahlgängen wird künftig eine wesentlich größere Zurückhaltung der Verwaltung erwartet, als das in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, auch zu den Zeiten der SPD-Landesregierung - ob unter Ministerpräsident Klimmt oder unter Ministerpräsident Lafontaine - der Fall war, und zwar jahrzehntelang.
Daher finde ich es zunächst einmal grundsätzlich in Ordnung, die Auswirkungen dieses Urteils auch auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren, wie wir dies heute tun. Und wir stellen uns diesem Urteil, auch wenn wir selbstverständlich von einer anderen Interpretation und Bewertung ausgehen als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition.
Wie sagte doch so schön der Vorsitzende der LINKEN heute Morgen? Wenn es passt, dann passt’s. Die einen so, den anderen so.
Dem schließen wir uns, Herr Kollege Linsler, als Landesregierung nicht an.
Die Landesregierung hat das Urteil zur Kenntnis genommen, und dieses Urteil setzt klare Maßstäbe für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit. Das ist auch grundsätzlich gut so. Der Verfassungsgerichtshof hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit auf der einen Seite und verfassungswidriger parteiübergreifender Wahlbeeinflussung auf der anderen Seite im Einzelfall sehr schwierig ist. Da hilft nun die gefundene Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, auch wenn wir bei allem Respekt vor dem Urteil weiterhin der Meinung sind, den verfassungsrechtlichen Rahmen nicht überschritten zu haben.
Das Verfassungsgericht selbst hat klargestellt, das eine Landesregierung nicht nur befugt, sondern geradezu gehalten ist, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Es heißt dort, ich zitiere: Sie darf und muss, um ihre Aufgaben erfüllen zu können und den unerlässlichen Grundkonsens der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, ihre Maßnahmen und Vorhaben darstellen und erläutern und - ich zitiere wieder - zur notwendigen Transparenz in einem demokratischen Gemeinwesen beitragen. Genau an diese Prinzipien und Vorgaben hat sich die Öffentlichkeitsarbeit der saarländischen Landesregierung nach meiner Auffassung gehalten. Eine Vielzahl von Pressemeldungen, Veranstaltungen und Broschüren und weiteren Publikationen dienten dem Ziel, Transparenz über die Regierungsarbeit herzustellen, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen bei den ebenso notwendigen wie erfolgreichen Veränderungen, die wir zur Entwicklung dieses Landes in den vergangenen Jahren eingeleitet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann ja verstehen, dass Sie in Ihrer wenig erfreulichen Gesamtsituation jeden Strohhalm ergreifen und jede Möglichkeit einer Skandalisierung nutzen.
Ich kann verstehen, dass Sie versuchen, die Öffentlichkeitsarbeit der Vorgängerregierung in einem Zerrbild erscheinen zu lassen, dass Sie versuchen, dem Ganzen ein völlig überdimensioniertes Gewicht und eine unzulässige Interpretation zu geben. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, in den vergangenen Jahren sei die Öffentlichkeitsarbeit auf Machterhalt und Selbstdarstellung ausgerichtet gewesen. Ich weise all diese Übertreibungen und Polemisierungen zurück, nicht nur im Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt, sondern auch im Blick auf die vom Verfassungsgerichtshof monierten Anzeigen und Broschüren.
Ich frage Sie: Was ist verwerflich daran, wenn der Ministerpräsident die Bürgerinnen und Bürger aus aktuellem Anlass über das seinerzeit neu aufgelegte Förderprogramm „Wohnen im Alter“, seine Förderbedingungen und das Beantragungsverfahren informiert?
Was ist verwerflich daran, wenn der Ministerpräsident Bürgerinnen und Bürger, auch Unternehmen und Betriebe im Saarland über das Konjunkturpaket Saar informiert? Wir alle wissen doch, welche Befürchtungen und Ängste angesichts der dramatischen Wirtschafts- und Finanzkrise in der Bevölkerung grassierten, wie notwendig angesichts dieser Krise entschlossenes Regierungshandeln und das Ankurbeln der heimischen Wirtschaft waren.
Wir haben das getan. Wir haben eine Fülle von millionenschweren Investitionen in diesem Land auf den Weg gebracht, haben darüber informiert und dadurch, glaube ich, zu einem Erfolg beigetragen, der nun statistisch in geradezu beachtlichen Wachstumszahlen belegbar ist. Was ist daran verwerflich?
Ich frage Sie: Was spricht gegen eine Anzeige zum Biosphärenreservat Bliesgau, gegen eine Anzeige mit dem Titel „Abwrackprämie für alte Heizkessel und Solarprämie für Sonnenstrom“ oder gegen eine Anzeige zu den Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit? Bei allem Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof, dessen Urteil wir wie gesagt akzeptieren und respektieren, stellen aus unserer Sicht alle diese Informationsmaßnahmen
keine Grenzüberschreitung, keine unzulässige Wahlwerbung und keine Beeinträchtigung der Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien dar.
Es wurden alle Fakten zutreffend dargestellt, keine einseitigen Wertungen vorgenommen und schon gar nicht zur Wahl irgendeiner Partei bei irgendeiner Wahl aufgerufen. Was ist daran dann zu beanstanden?
Gleiches gilt nach meiner Auffassung auch für die 11-seitige Broschüre „Saarland - aber sicher“. Hier geht es um die Verhütung von Kriminalität, soweit sie durch Jugendliche verübt wird. Es geht damit um ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema. Hier hat das damalige Ministerium für Inneres und Sport zutreffende statistische Fakten ebenso zusammengetragen wie eine Übersicht präventiver und polizeilicher Maßnahmen, und dies nicht mit reißerischem Marketing-Getöse, sondern in Form sachlicher Dokumentation und Tatsachenbeschreibung. Was soll daran anstößig oder manipulativ sein?
Schließlich der Brief des Ministerpräsidenten an die Beamten und Richter, in dem der Ministerpräsident in sachlicher Weise und auf der Basis von Tatsachenbehauptungen über tarifliche Entwicklungen der letzten Jahre informiert hat. Aus meiner Sicht ist das eine lupenreine, ausschließlich tatsachenbasierte Informationsleistung, denn nach der Föderalismusreform I hat das Saarland, wie Sie alle wissen, die zentrale Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung seiner Beamten und Richter erhalten. Davon hat das Land insbesondere durch das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2009 und 2010 Gebrauch gemacht. Für den Staatshaushalt des Saarlandes stellt insbesondere die Erhöhung der Grundgehaltssätze um 3 Prozent ab dem 01. März 2009 und weitere 1,2 Prozent ab dem 01. März 2010 eine nicht zu unterschätzende finanzielle Herausforderung dar.
Angesichts dessen und im Hinblick auf die Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses muss es doch dem Ministerpräsidenten als oberstem Vertreter des Dienstherrn möglich sein, sich unmittelbar und persönlich an seine Beamten und Richter zu wenden. Der Ministerpräsident tritt mit einem solchen Schreiben auch in einen Dialog mit den Bediensteten ein, indem er in sachlicher Weise über die Entwicklung, Besoldung, Versorgung, Entlohnung sowie über deren Hintergründe informiert. Gehen Sie davon aus: Es kamen aufgrund dieses Schreibens des Ministerpräsidenten vonseiten der Bediensteten viele Schreiben zurück.
Ich kann nicht erkennen, was daran politisch oder verwerflich sein soll, wo hier die Grenzüberschreitung in Richtung einer unzulässigen Öffentlichkeitsarbeit gegeben sein soll.
Was ich vor allem nicht verstehe, ist die künstliche Aufregung einmal Ihres Kollegen Maas in der Öffentlichkeit und heute der Opposition hier im Hause, die sich geradezu als Gralshüter der politischen Kultur und der öffentlichen Moral aufführen. Sie tun so, als seien Sie über jeden Zweifel erhaben und frei von jedem Verdacht, jemals die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidriger Wahlbeeinflussung überschritten zu haben.
Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege Maas, dass Sie selbst als Mitglied einer saarländischen Landesregierung in puncto Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten keineswegs ein Musterknabe waren. Der Kollege Theis hat darauf hingewiesen: Als Umweltminister haben Sie noch kurz vor der Landtagswahl 1999 für eine Informationskampagne zur Umweltpolitik der damaligen Landesregierung Steuergelder in sechs
stelliger Höhe ausgegeben. Die Wahl war am 05. September. Die Herausgabe dieser Broschüre, nachzulesen im Impressum, erfolgte im August und Juli 1999. Broschüre zur Politik der Landesregierung - 52.734,76 DM. Broschüre zu der Aktion zu dem ganz tollen, landeswichtigen Ereignis der Sonnenfinsternis
28.206,26 DM. Broschüre zur Waldpolitik der Landesregierung im August 1999 - 31.157 DM. Broschüre zur Tier- und Artenschutzpolitik - 24.353 DM. Broschüre zu unserer Umweltpolitik im August 1999 - 87.385 DM, drei Wochen vor der Wahl. Alle diese Broschüren wurden Ende Juli und im August verteilt, also eine Woche vor der Wahl. Alle diese Rechnungen wurden im August 1999 ausgestellt, insgesamt mehr als 220.000 DM. Dies alles einen Monat, dies alles vier Wochen vor der Wahl.
Das ist aber, meine Damen und Herren, bei Weitem noch nicht alles. Hinzu kommen Rechnungen für eine groß angelegte Anzeigenkampagne, erschienen in den drei Monaten vor der Wahl, von Mai bis August, unter dem Titel „Neues Unternehmen im Saarland“, ausdrücklich adressiert von der Saarland-Öffentlichkeitsarbeit, mit einem Gesamtvolumen von 1.491.371 DM. Im Monat August, also vier Wochen vor der Wahl, 462.000 DM, im Monat Juli 483.000 DM, im Monat Juni 264.000 DM. Das alles lässt sich nachvollziehen, Herr Maas. Ich gebe Ihnen das gerne auch einmal, damit Sie das überprüfen können und auch einmal sehen, wie Sie mit diesen Anzeigen geaast haben.
Liebe Kollegen der SPD, ich möchte heute nicht darüber urteilen, ob und wie gründlich von der seinerzeitigen SPD-Landesregierung und von Ihnen, Herr Maas, als Umweltminister die gebotene Abgrenzung von zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung beachtet wurde. Ich habe damals, als Sie 1999 die Landtagswahl verloren haben, nicht darüber geurteilt, und ich tue es auch heute nicht. Allerdings sollten Sie, Frau Rehlinger, angesichts all dessen hier auch nicht eine heuchlerische Betroffenheit zeigen
über Anzeigen der vorherigen Landesregierung zu aktuellen Themen wie Abwrackprämie, Konjunkturpakt oder Schulbuchausleihe. Diese Anzeigen haben, je Anzeige, genau 3.681 Euro gekostet. Welch
ein Unterschied. Addiert man das für die letzten drei Monate vor der Wahl, wie es das Verfassungsgericht getan hat, erhält man gerade einmal circa 20.000 Euro. Diesem Betrag stehen die 1.491.371 DM aus Ihrer Zeit gegenüber. Dazwischen liegen wahrlich Welten.
Kurz vor den Landtagswahlen im Jahre 1999 wurden Sie, Herr Kollege Maas, ja schon als Trickser entlarvt. Unter der Überschrift „Hat der junge Minister Maas selbst getrickst?“ hat eine überregionale Zeitung unter Bezug auf die gespielte Empörung über die Anzeigen in den Gemeindeblättern geschrieben: „Hat der junge Minister Maas selbst getrickst? Nach vorliegenden Unterlagen kostete die Kampagne den Steuerzahler insgesamt mehr als 220.000 DM.“ Das waren nur die Broschüren, nicht die Anzeigen. „Den größten Teil davon machte eine Reihe von Broschüren aus, die im Juli und August 1999 verteilt wurden.“ Die Kosten dafür lagen, wie gesagt, bei 220.000 DM. Auf Seite 3 dieses Berichtes heißt es weiter: „Stets ein Grußwort von Minister Maas, in dem er die Wohltaten der Landesregierung preist. Und eine Woche vor der Wahl kam ein aufwändig gestaltetes Magazin ‚Unsere Umwelt’ für 87.000 DM heraus, Auflage 15.000 Stück.“ Also, Herr Kollege, kehren Sie zunächst einmal vor Ihrer Haustür, bevor Sie von anderen etwas einfordern!
Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, hielte ich es für mehr als angebracht, würden Sie den Mund nicht so voll nehmen. Ich hielte es für angebracht, würden Sie Ihre Forderungen nach einer Rückzahlung unterlassen, nach einer Rückzahlung, die Sie ja nach Ihren eigenen Maßstäben selbst auch noch leisten müssten, und zwar mit einem Betrag von weit über einer Million. Lassen Sie ab von Ihren grotesken Übertreibungen und Verzerrungen! Lassen Sie uns zurückkehren zu einer gelassenen und sachlichen Bewertung des neuen Verfassungsgerichtsurteils, das es künftig zu beachten gilt.
Meine Damen und Herren, ich unterstelle dem Kollegen Maas, dass er, wie die Landesregierung des Jahres 2009, im Vertrauen auf das Bestehen der Rechtslage auf der Basis des Urteils von 1980 gehandelt hat. Danach endet die zulässige Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung dort, wo Wahlwerbung beginnt. Ob Öffentlichkeitsarbeit zugleich Wahlwerbung ist, das ergibt sich nach diesem Urteil aus dem Inhalt und der Aufmachung der Veröffentlichung, aber auch aus der Häufigkeit und der Massivität offenkundiger Grenzüberschreitungen in der Öffentlichkeitsarbeit. Das waren seinerzeit, 2009, die Kriterien, und an diese Kriterien hat sich die damalige Landesregierung uneingeschränkt gehalten.
So ist zum Beispiel die Anzeigenserie mit dem Titel „Der Ministerpräsident informiert“ bereits ihrem äußeren Erscheinungsbild nach eine explizit regierungsamtliche Information der Öffentlichkeit und frei von jeglicher reklamehaften Aufmachung. Diese Anzeigen entsprechen durchweg dem Grundsatz parteipolitischer Neutralität, weil ausschließlich Tatsachen dargelegt und keine negativen Vergleiche vorgenommen werden, geschweige denn herablassende Äußerungen gegenüber den politischen Mitbewerbern. Das Gleiche gilt für den bereits zitierten Brief an die Regierungsbeschäftigten. Auch im Hinblick auf die Häufigkeit und die Massivität bieten die von der Opposition kritisierten Maßnahmen unseres Erachtens keine besonderen Auffälligkeiten.
Die Landesregierung des Jahres 2009 hat also ihre Öffentlichkeitsarbeit damals im Vertrauen auf die seinerzeit gültige Rechtslage durchgeführt. Wir waren und wir sind noch immer überzeugt, nach den Maßstäben des Urteils von 1980 keine unzulässige Wahlwerbung betrieben zu haben. Wir müssen jedoch feststellen, und selbstverständlich respektieren wir das, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechtsprechung des Jahres 1980 in wesentlichen Punkten weiterentwickelt hat. Ich will das an zwei Punkten verdeutlichen.
Erstens. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1980 wurde die Grenze für unzulässige und verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit überschritten, wenn zwei Dinge zusammenkamen. Zum einen musste der informative Gehalt einer Publikation nach Inhalt und Aufmachung eindeutig in den Hintergrund treten gegenüber dem werblichen Charakter. Zum anderen mussten Grenzüberschreitungen dieser Art in einer Häufigkeit und Massivität vorkommen, durch die eine unzulässige Wahlbeeinflussung offenkundig wurde. Es wurde also ein Zusammenwirken von quantitativen und qualitativen Kriterien unterstellt. Dies war die Grundlage, um eine Öffentlichkeitsarbeit als verfassungswidrig zu bestimmen.
Im Hinblick auf dieses Kriterium hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 01. Juli 2010 seine Rechtsprechung grundlegend weiterentwickelt. Nach diesem Urteil liegt schon dann keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit mehr vor, wenn die beanstandeten Maßnahmen schon durch ihren Inhalt oder durch ihre Form eindeutig als Werbemaßnahmen zu erkennen sind. Muss also etwas als unmittelbarer Eingriff in den Wettbewerb angesehen werden, spielt künftig der quantitative Aspekt, spielen die Häufigkeit und die Massivität keine Rolle mehr. Es entfällt also künftig die zweite Prüfebene, die zusätzliche quantitative Prüfung, und damit das abgestufte Prüfverfahren insgesamt. Das ist unseres Erachtens eine ganz wesentliche Veränderung in der Rechtsauslegung. Daraus ergeben sich erhebli
che Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung. Im Jahre 2009 war eine solche Interpretation allerdings für niemanden vorhersehbar.
Zweiter Aspekt. Eine weitere wesentliche Veränderung in der Rechtsauslegung betrifft die Frage, ab welchem Zeitpunkt ein wahlkampfrelevanter Kontext unterstellt werden muss. Im Jahre 1980 ging der Verfassungsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich ein genauer Stichtag, ab dem das Gebot äußerster Zurückhaltung strikt zu beachten ist, nicht eindeutig bestimmen lässt. Als Orientierungspunkt wurde daher der Zeitpunkt empfohlen, zu dem der Wahltag offiziell festgelegt worden ist. Dies haben die Verfassungsrichter mit ihrem neuen Urteil für nicht praktikabel erklärt.
Ich will die Zitate hier nicht wiederholen, da meine Redezeit sich dem Ende zuneigt. Man kann aber sicherlich feststellen, dass es sich bei diesem Urteil um einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Rechtsauslegung handelt, der für die damalige Landesregierung so nicht vorauszusehen war. Maßgeblich zum damaligen Zeitpunkt waren ausschließlich die Kriterien des Verfassungsgerichtsurteils von 1980. Davon mussten wir ausgehen, und davon sind wir auch ausgegangen. Ich bleibe dabei: Die strittigen Publikationen des Jahres 2009 waren sowohl im Einzelnen wie in der Gesamtheit mit den Kriterien des Jahres 1980 vereinbar. Von daher gibt es auch keine Veranlassung, entsprechende Gelder zurückzuzahlen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein weiteres Beispiel nennen, das infolge des Urteils einer Klärung bedarf. Ich denke hierbei an das Internetangebot der Landesregierung. Anders als konventionelle Öffentlichkeitsarbeit im Printbereich - also Informationsbroschüren oder Zeitungsanzeigen - sind Online-Angebote tendenziell über einen deutlich längeren Zeitraum verfügbar. Dementsprechend bleiben in der Regel Informationsseiten, die zum Beispiel ein Jahr vor dem Wahltermin - also deutlich vor der Wahlkampfzeit - erstellt wurden, auch noch kurz vor der Wahl online verfügbar. Oder bedeutet das neue Verfassungsgerichtsurteil, dass künftig alle informativen Online-Angebote der Landesregierung in den letzten drei Monaten vor der Wahl vom Netz genommen werden müssen, um nicht dem Vorwurf unerlaubter Wahlwerbung zu unterliegen?
Meine Damen und Herren, ich glaube, das sind Fragen, die wir erörtern müssen. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit direkt oder indirekt wahlkampfrelevant sind und welche nicht, welche Arbeiten und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit sich aus dem aktuellen Anlass ableiten und dadurch legitimierbar sind und welche eine Grenzüberschreitung im Sinne des Urteils
darstellen. Diesen Fragestellungen werden wir konkret nachgehen müssen.
Das Urteil wirft also viele Fragen auf für Regierung, Fraktionen und Parteien, für Landkreise und Gemeinden, kurz und gut für alle, die mit Steuermitteln Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Aus meiner Sicht sollten wir die Chancen nutzen, gemeinsam Antworten darauf zu finden. Deshalb sollten klare Eckpunkte definiert werden, wie auf der Basis des Verfassungsgerichtsurteils die Öffentlichkeitsarbeit im Saarland durchgesetzt werden darf. Hierbei sollten alle Fraktionen dieses Hauses konstruktiv zusammenarbeiten, statt, wie ich glaube, mit zu polemischen Äußerungen über die Vergangenheit verspätet Wahlkampf zu betreiben. Ziel muss es sein, Vorschläge zu entwickeln, wie für mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Klarheit in der künftigen Öffentlichkeitsarbeit gesorgt werden kann. Ich denke, wenn wir alle hier konstruktiv zusammenarbeiten, leisten wir einen guten Beitrag zur politischen Kultur unseres Landes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 01. Juni dieses Jahres beginnt die neue sechsjährige Amtsperiode des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes. Die Landesregierung schlägt Ihnen, wie in Drucksache 14/171 vorgelegt, dazu die bisherige Bürgermeisterin von Mettlach, Frau Judith Thieser, vor. Frau Thieser verfügt nach Meinung der Landesregierung sowohl im Hinblick auf ihre juristische Kompetenz als auch im Hinblick auf das Kriterium der Verwaltungserfahrung über alle Voraussetzungen, um dieses verantwortungsvolle Amt mit der gebotenen Autorität auszuüben.
Wie Sie wissen, hat unser Saarländisches Datenschutzgesetz die Aufgabe, die informationelle Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen als dessen Grundrecht zu gewährleisten, das heißt, ein jeder soll in unserem Lande davor geschützt werden, dass öffentliche Stellen ihn betreffende personenbezogene Daten in unzulässiger Weise verarbeiten und ihn so in seinem Recht beeinträchtigen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.
Der Landesbeauftragten für den Datenschutz kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät die für den Datenschutz zuständigen Stellen und erstellt Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag des Landes. Nicht zuletzt ist sie Ansprechpartner für betroffene Bürger, denen ein entsprechendes Anrufungsrecht zusteht.
Nach § 4 Abs. 2 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nimmt die Landesbeauftragte für Datenschutz die Aufgaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahr. Damit überwacht sie zugleich die Anwendung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, wonach jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Landes hat. Die Aufgaben gleichen denen im Bereich des Datenschutzes und es besteht wie dort ein Anrufungsrecht für jedermann.
Aus dieser kurzen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird deutlich, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
ein weites und komplexes Aufgabenspektrum wahrnimmt. Ihr ist eine Materie anvertraut, die in Zeiten des forcierten kommunikations- und informationstechnologischen Fortschritts immer schwieriger zu überschauen und damit auch immer anspruchsvoller wird. Aus diesem Grund haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung dem Datenschutz einen hohen Stellenwert eingeräumt. Dies unter anderem dadurch, dass wir künftig den öffentlichen und den nicht öffentlichen Datenschutz unter dem Dach eines unabhängigen Datenschutzzentrums miteinander vereinen und so der Datenschutzbeauftragten eine höhere Bedeutung verleihen, als dies bisher der Fall war.