Gisela Rink
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes hängt in hohem Maße von einer umfassenden Bildung ab. Wir wollen allen saarländischen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die besten Chancen eröffnen, einen möglichst qualitätsvollen Schulabschluss zu erreichen. Nach den Wahlkampfreden würde ich gerne sachlich über den Stand unserer Bildungspolitik im Saarland berichten und auch über die Umsetzung der neuen Gemeinschaftsschule.
Um das Ziel der Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, haben wir durch die Verfassungsänderung ein Zwei-Säulen-Modell mit grundständigem Gymnasium, das nicht die Pflichtschule ist, und Gemeinschaftsschule eingeführt. Das Gymnasium bietet in acht Jahren den Weg zum Abitur an, die neue Gemeinschaftsschule, die ab dem 01. August 2012 aus Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen hervorgehen wird, wird alle Schulabschlüsse anbieten, auch das Abitur wie früher nach neun Jahren. Sie bietet somit eine pädagogisch wertvolle Alternative zum jetzigen achtjährigen Gymnasium. Eltern haben die Wahlmöglichkeit - und das halte ich für ganz wichtig -, orientiert an den individuellen Fähigkeiten und Neigungen ihrer Kinder die beste Schule auszuwählen. Beide Schulen sind in der Verfassung verankert und somit auch langfristig gesichert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Zwei-Säulen-Modell ermöglicht trotz der demografischen Entwicklung ein hohes Maß an Wahlfreiheit und eine regional ausgewogene Schulentwicklungsplanung - was Sie, Frau Willger ja auch schon angesprochen haben und was vor Ort bei den Schulträgern in der Tat ein Thema ist. Außerdem - und das halte ich für ganz wichtig - bietet es die Grundlage für ein Ende der oft ideologisch geführten Schulstrukturdiskussionen. Wir brauchen in unserem Land endlich Schulfrieden, wir brauchen die Konzentration auf Inhalte, auf Unterrichtsqualität und bestmögliche Lernbedingungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Weichen zur Einführung der neuen Gemeinschaftsschule sind gestellt. Die Vorbereitungen, auch die Anmeldungen laufen bereits, alle Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen werden zu Gemein
schaftsschulen umgewandelt. Auch in der derzeitigen politischen Situation steht die Fortführung dieses bildungspolitischen Projektes gar nicht infrage, das Projekt wird konsequent weitergeführt. Es bedarf auch nicht der sofortigen Verabschiedung des Schulordnungsgesetzes. Ich halte diese Diskussionen und Debatten für unzulässig und auch für nicht hilfreich, insbesondere weil sie zur Verunsicherung der Eltern, der Lehrer und auch der Schüler führen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Es bedarf nicht der sofortigen Verabschiedung des Schulordnungsgesetzes. Das bildungspolitische Projekt, die Etablierung des Zwei-Säulen-Modelles, wird konsequent umgesetzt.
Im Gunde genommen kann ich dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Es wird eine zügige Umsetzung gefordert, das heißt aber nicht eine sofortige Umsetzung, Frau Kollegin. Wir brauchen auch nicht die sofortige Umsetzung des Gesetzes. Die neuen Gemeinschaftsschulen werden auf dem Erlasswege errichtet, und wie ich hörte, ist dies auch in den vergangenen Jahren schon oft geschehen, so etwa bei der Umwandlung der Realschulen in die Erweiterten Realschulen. Die Vorsitzende des Bildungsausschusses nickt zustimmend. Ich frage mich, warum das, was 1996 auf dem Erlasswege umgesetzt wurde, heute nicht gehen soll. Warum soll das jetzt strittig sein? Die Umwandlung der Realschulen in Erweiterte Realschulen ist so vonstatten gegangen, und wir werden jetzt die Umwandlung der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen ebenfalls auf dem Erlasswege umsetzen.
Es gibt auch keinen juristischen Handlungsbedarf. Hier nenne ich nur den § 40 des Schulordnungsgesetzes.
Ich sage auch ganz deutlich: Aufgabe des neu gewählten Landtages wird sein, sich unmittelbar nach der Konstituierung erneut und zügig mit der Beratung und Verabschiedung des Schulordnungsgesetzes zu befassen. Ich sehe dies als Aufgabe des neu gewählten Parlamentes und natürlich auch der neu gewählten Landesregierung.
Die derzeit geltende Zügigkeitsregelung wurde in den letzten Jahren an vielen Standorten schon unterschritten. Somit gibt es hier einen Anpassungsbedarf. Dies haben wir schon bei der Ersten Lesung so dargelegt, dies gilt auch weiterhin. Aber nochmals: Dies soll Aufgabe des neuen Parlamentes sein, da die Errichtung der neuen Gemeinschaftsschule nicht davon abhängig ist.
Wir haben im Saarland eine zukunftsfähige Bildungslandschaft auf den Weg gebracht. Es gilt, diese auch im neuen Parlament weiterzubegleiten und zügig die notwendigen Änderungen umzusetzen. In diesem Sinne können wir dem Antrag von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zustimmen. Wir sagen allerdings, „zügig“ heißt nicht „sofort“, wir werden die Befassung mit dem Gesetz dem neu gewählten Parlament überlassen.
Ich komme jetzt zum SPD-Antrag. Diesen Antrag können wir nur ablehnen. Lassen Sie es mich an zwei Punkten verdeutlichen, Herr Kollege Commerçon. Sie schreiben in Ihrem Antrag, bei der Verfassungsänderung hätten Strukturfragen vor Qualität gestanden. Dies weise ich entschieden zurück.
Eine weitere Passage: „Nach der Verfassungsänderung Mitte 2011 müssen diese Schulen im Eiltempo eine Schulreform umsetzen (...)“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Verfassungsänderung wurde selbstverständlich diskutiert, es wurden Dinge besprochen, es gab Anhörungen. Die Aussage, dies müsse im Eiltempo umgesetzt werden, weise ich entschieden zurück.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen. Wenn ich im Antrag lese, dass mitten im Reformprozess durch das Scheitern der Landesregierung zusätzliche Unsicherheit bei den Schülern, Eltern und den Lehrerkollegien hervorgerufen wird, dann kann ich nur sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Durch solche Anträge wird Verunsicherung hervorgerufen, durch solche Diskussionen, aber nicht durch das, was wir tun.
Das heißt, wir werden den SPD-Antrag ablehnen. Wir haben durch die Verfassungsänderung im Saarland eine zukunftsfähige Bildungslandschaft geschaffen. Die Vorbereitungen für die neue Gemeinschaftsschule laufen wie vorgesehen, die Fortführung des Projektes steht nicht infrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen ein modernes, leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem. Dies ist das bildungspolitische Ziel der CDU. Mit der Einführung des Zwei-Säulen-Modells und der neuen Gemeinschaftsschule, die am 01.08.2012 startet, sind wir auf einem guten Bildungsweg zum Wohl der Schülerinnen und Schüler dieses Landes. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Commerçon, Sie versprechen vielleicht nicht das Blaue vom Himmel, ich habe aber auch kein Wort gehört zur Frage, wie Sie das, was Sie jetzt angesprochen haben, tatsächlich finanzieren wollen.
Das haben Sie schriftlich vorgelegt. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Die Dinge, die Sie schriftlich vorgelegt haben, waren zum Teil lediglich Luftnummern, die Sie buchen wollten. Ich denke, auf dieser Basis sollte man einen Bildungshaushalt nicht diskutieren.
Es muss Ihnen doch bewusst sein, und das wurde ja auch gestern bei der Generaldebatte sehr deutlich, dass das Saarland dem Diktat der Schuldenbremse unterliegt. Wir sind ein Haushaltsnotlageland. Wenn das jemals deutlich hervorgehoben wurde, dann gestern.
Nichtsdestotrotz diskutieren wir heute über einen Bildungshaushalt - und ich rede nun bewusst vom Einzelplan 06, der gerade zur Debatte steht -, der gegenüber dem Jahr 2011 eine Steigerungsquote von fast 4 Prozent und eine Ausgabensteigerung von mehr als 22 Millionen Euro aufweist. Und damit ist nur der Einzelplan 06 angesprochen, nicht die anderen Bereiche, die ebenfalls Bildungsausgaben dar
stellen und eben schon im Einzelplan 05 ausdrücklich angesprochen wurden. Ich halte es für richtig und wichtig, dass wir in Bildung investieren, dass wir diese 22 Millionen Euro zusätzlich investieren, denn, und das sage ich ausdrücklich, das sind Investitionen in die Zukunft.
Ich sage auch ganz klar, dass das für die JamaikaKoalition einen Kraftakt bedeutet. Angesichts des von der SPD gestern getroffenen klaren Bekenntnisses zur Schuldenbremse verwundert mich schon die Kritik, die Sie nun, allerdings wie schon so oft nicht an Fakten orientiert, vortragen. Außerdem fehlt es, wie eben schon erwähnt, an Ihren Gegenvorschlägen.
Es gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Schuldenbremse einen weiteren Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt: die demografische Entwicklung. Jährlich werden unsere Schulen von 1.000 bis 1.500 Schülerinnen und Schülern weniger besucht, das entspricht 15 Prozent weniger. Dieser Prozess setzt sich in den kommenden Jahren verstärkt fort. Das bedeutet doch faktisch: Wir haben weniger Schüler, wir haben aber trotz dieser verminderten Schülerzahl mehr Lehrer und wir haben mehr finanzielle Mittel im Haushalt vorgesehen. Das ist eine beachtliche Leistung. Ich denke, diese Leistung hätte auch die Anerkennung der Opposition verdient.
Ich treffe heute die klare Aussage, dass mit dem Bildungshaushalt 2012 die demografische Rendite im System bleibt. Sie haben eben den Bildungsfinanzbericht angesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man darf doch Bildungspolitik wirklich auch einmal als Querschnittsaufgabe sehen! Denn Bildungspolitik ist Querschnittsaufgabe!
Dieser Bildungsbericht macht ausdrücklich klar -
Liebe Frau Kollegin Ries, auch Sie haben die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Die Saarbrücker Zeitung hat auch geschrieben: Man kann dies tun, um darzulegen, welche Bereiche auch noch zur Bildung gehören. - Wir haben früher immer über Familienpolitik diskutiert, liebe Kollegin, und auch bei diesem Thema wären wir uns einig, dass Familienpolitik eine Querschnittsaufgabe ist. Ebenso ist die Bildungspolitik eine Querschnittsaufgabe. Ich halte diese Auffassung für richtig und wichtig.
Bei der Diskussion des Einzelplans 05 wurde klar und deutlich gesagt, welche Bereiche, darunter insbesondere der Bereich der Schoolworker, der Bereich der Sprachförderung und der Bereich „Frühe Hilfen“, auch als Investitionen in die Bildung angesehen werden können. Diese Bereiche darf man auch einmal zusammentragen und als für die Bildung relevant feststellen.
Bitte schön, Herr Kollege. Es ist aber weder die Baumschule noch die Hundeschule gemeint.
Abg. Jost (SPD) mit einer Zwischenfrage: Ja, Frau Kollegin Rink, wenn Sie sagen, es handele sich um eine Querschnittsaufgabe, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob Sie auch die Ausbildungskosten der Diensthunde der saarländischen Polizei als Bildungskosten aufgeführt haben. Das würde das Bild abrunden, das ich von diesem gesamten Bericht habe.
Ach, Herr Kollege Jost, es wäre schon gut, wenn wir sachlich orientiert diese Dinge diskutieren könnten.
Fakt ist, und das halte ich noch einmal ausdrücklich fest, dass die Ansätze des Bildungshaushalts für das Jahr 2012 gestiegen sind, und zwar um fast 4 Prozent, um mehr als 22 Millionen Euro. Darüber diskutieren wir heute. Mehr als 22 Millionen Euro mehr für die Bildung, ich halte das für richtig und wichtig. Darüber sollten wir heute diskutieren.
Ich möchte nun auf einzelne Themenbereiche zu sprechen kommen. Wichtige Akzente, und das hat ja auch die Opposition anerkannt, werden und wurden bei der frühkindlichen Bildung gesetzt. Das war für die CDU seit jeher ein wichtiges, ein bedeutendes Thema. Lassen Sie mich noch einmal kurz reflektieren, was in den vergangenen Jahren diesbezüglich bereits geschehen ist: Wir haben im Kindergarten den Bildungsplan eingeführt. Wir haben ein Portfolio. Wir haben Sprachförderprogramme, darunter insbesondere „Früh Deutsch lernen“. Ich darf Ihnen die Diskussionen in Erinnerung rufen, die wir darüber geführt haben. „Früh Deutsch lernen“ haben wir mitt
lerweile flächendeckend eingeführt, im gesamten Land. Wir haben die „Frühen Hilfen“, sie wurden bereits mehrfach erwähnt. Alle diese Maßnahmen sind uns sehr wichtig, denn für uns gilt die Prämisse: Je früher wir investieren, desto besser.
Wir haben auch die Ausbildung der Erzieher verändert. Insoweit verwundert mich schon etwas, was im Antrag der LINKEN zu lesen ist: Erzieherausbildung auf Hochschul-Niveau verstärken. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt sie doch, die Erzieherausbildung auf Hochschulniveau! Wir haben auch erreicht, dass mit Abschluss der Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik alle Erzieherinnen und Erzieher die Fachhochschulreife erlangen. Somit haben sie die Möglichkeit, die Erzieherausbildung um ein Aufbaustudium zu ergänzen. Dieses Aufbaustudium gibt es übrigens an der HTW! Angesichts dessen kann ich nicht ganz nachvollziehen, was Sie mit Ihrem Abänderungsantrag erreichen wollten. Vielleicht können Sie uns das später noch erklären.
Wir stellen uns auch der Herausforderung, den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz umzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind keine Summen, die wir gerade einmal so eben aus dem Ärmel schütteln können. Diesbezüglich wird wirklich eine Menge investiert, das kostet uns eine Menge Geld. Wir von der JamaikaKoalition sagen aber ausdrücklich: Dieses Geld ist richtig investiert, dieses Geld ist ganz wichtig für die Entwicklung und die Zukunft unserer Kinder und damit auch für die Zukunft unseres Landes.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch nicht die Passage im Globalantrag der LINKEN, wonach wir den Krippenausbau noch deutlich verstärken müssten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze 12,8 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Hinzu kommt ein Aufwuchs bei den Personalkostenzuschüssen, eine Steigerung um rund 8 Millionen Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt belaufen sich die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen im Jahr 2012 auf 80 Millionen Euro, sie steigen damit um 20 Prozent. Denn es ist ja nicht mit der Investition in den Krippenplatz getan; wir wissen genau, dass uns jeder neue Krippenplatz auch in den Folgejahren Betriebskosten- und Personalkostenzuschüsse abverlangt. Wir stehen zu diesem Vorhaben, wir sagen „Ja“ dazu. Wir wissen aber auch um unsere Verantwortung und darum, dass uns das auch in den kommenden Jahren noch sehr viel Geld kosten wird.
Wir haben Vorsorge getroffen. Zu diesen 80 Millionen kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 34,5 Millionen Euro für die nächsten Jahre hinzu. Mit diesen Gesamtinvestitionen erscheint auch das Ziel, die Versorgungsquote von 35 Prozent im Jahr 2013, durchaus erreichbar. Man muss nämlich eines wissen: Derzeit haben wir 3.900 Krippenplätze, wobei diese Zahl in einer ständigen Veränderung nach oben orientiert ist, denn monatlich kommen neue Plätze hinzu. Wenn alle genehmigten und beantragten Plätze umgesetzt sind, werden wir die Quote erreichen.
Parallel dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir sehen, dass auch im Kindergartenbereich weiterhin Ganztagsplätze aufgebaut werden. Im März 2009 hatten wir noch 7.500 Kindergartentagesplätze. Wir sind heute schon bei 10.300. Das ist eine positive Veränderung, auch hier gilt der Satz: Je früher, desto besser. Deshalb ist es gut, dass wir in diesem Bereich ständig Fortschritte machen.
Lassen Sie mich ein Weiteres nennen. Wir haben das Schulvorbereitungsjahr, das sogenannte Kooperationsjahr. Es wird weiterentwickelt. Es ist wichtig für unsere Kinder, dass sie gut auf die Schule vorbereitet werden. Auch hier gibt es eine Weiterentwicklung, eine Ausdehnung auf andere Schulen und Kindergärten, und - das wird ja oft diskutiert - es stehen explizit 15.000 Euro im Haushaltsplan zur Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher bereit, natürlich auch für die Zusammenarbeit mit den Grundschullehrern, die auch in die Fortbildungsmaßnahmen miteinbezogen werden.
Ein weiterer Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, den ich für ganz wichtig erachte, ist der Bereich der Sprachförderung. Im Haushalt 06 stehen auch dazu ganz klare Zahlen. Wir haben 4,3 Millionen Euro im Kapitel 06 02 für den Bereich Sprachförderung sowohl im Kindergarten - je früher, desto besser -, aber auch in der Grundschule beziehungsweise da, wo es notwendig ist, auch in den weiterführenden Schulen. Auch dieser Ansatz bei der Sprachförderung wächst an, um über eine halbe Million Euro. Ich denke, auch hier wird ganz klar gezeigt: Wir investieren in die Bildung.
Wir reden immer über Bildungsgerechtigkeit, das wurde heute Morgen ja schon häufig diskutiert. Es ist wichtig, dass Sprachdefizite ausgeglichen werden, aber es ist auch wichtig, dass wir den Ausbau der ganztägigen Betreuung ins Auge fassen. Herr Kollege Commerçon, wir wollen den Ausbau des Ganztagsschulsystems in allen Fassetten, denn wir stehen auch zur Wahlfreiheit! Ich sage ganz klar und deutlich: Wir schreiben Familien nicht vor, wie sie Familie leben,
ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder ob sie sie in eine Fremdbetreuung geben. Es ist tatsächlich so, dass wir ein Angebot in der Fläche haben. Schauen Sie sich doch bitte mal die Freiwillige Ganztagsschule an. Die finden Sie an fast jeder Grundschule.
Schauen Sie sich doch mal die Nachfrage nach den Ganztagsklassen an. Die Ganztagsklassen sind ein Instrument, das es auch flächendeckend gibt.
Es funktioniert, Frau Kollegin. In Völklingen gibt es ein Gymnasium, das jedes Jahr die 5. Klasse auch als Ganztagsklasse anbietet. Die Nachfrage ist da, aber sie ist bei Weitem nicht so hoch, dass der Bedarf nicht abgedeckt werden kann.
Es ist oftmals so, dass Schüler gesucht werden müssen, um eine Ganztagsklasse mit einer entsprechenden Schülerzahl zu füllen. Wir brauchen aber dieses Angebot in der Fläche.
Eines muss man ganz klar sehen: Ganztagsschulen müssen beantragt werden, Herr Kollege. Alle Anträge auf Ganztagsschulen wurden bewilligt. Es gibt bis jetzt keinen abgelehnten Antrag! Wir haben im Schuljahr 2011/12 drei weitere gebundene Ganztagsschulen. Wir haben für das Schuljahr 2012/13 drei weitere Anträge vorliegen für gebundene Ganztagsschulen. Auch diese Anträge sind bewilligt! Wenn aber keine Anträge vorliegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nützt es nichts, noch eine Million in den Haushalt einzustellen, wenn ich genau weiß, dass ich sie nicht brauche.
Es ist im Haushalt 2012 Vorsorge getroffen für jede gebundene Ganztagsschule, die beantragt wird. Es ist Vorsorge getroffen für alle Freiwilligen Ganztagsschulen, für Ganztagsklassen. Wir wollen ein Angebot in diesem Bereich, aber wir wollen auch die Wahlfreiheit gewährleisten. Eines kann ich ganz klar feststellen: Es scheitert nicht daran, dass wir nicht bereit wären, das Geld in die Hand zu nehmen, sondern es scheitert daran, dass entsprechende Anträge nicht gestellt werden.
Lassen Sie es mich noch kurz mit Zahlen belegen. Im neuen Kapitel 06 03 (Ganztägige Bildung und Betreuung) finden Sie 22,6 Millionen, das ist ein Plus von 800.000 Euro, und die mittelfristige Finanz
planung zeigt auch weitere deutliche Steigerungen auf, sowohl für die gebundene als auch für die Freiwillige Ganztagsschule. Wir werden bei den Ganztagsschulen ein Plus von 2 Millionen Euro haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen Ganztagsschulen, aber wir werden sie nicht erzwingen.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zum Schulbereich machen. Eingangs erwähnte ich zwei Aspekte, die man bei der Betrachtung des Haushaltsplans 06 immer berücksichtigen muss. Das ist einmal die Schuldenbremse, es ist aber auch die demografische Entwicklung, so wie sie leider nun mal ist. Selbst die Arbeitskammer hat berechnet, dass wir bis 2020 mit 25 Prozent Rückgang der Schülerzahlen rechnen müssen. Trotzdem haben wir mehr Lehrerstellen im Haushalt. Auch hier sollte man genau hinschauen. Wir haben 2011 8.815 Lehrerstellen ausgewiesen, 2012 sind es 8.820. Wir haben Bildungsaufwendungen für allgemeinbildende Schulen einschließlich der Förderschulen im Jahr 2012 von rund 499 Millionen Euro. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Plus gegenüber 2011 von 1,4 Millionen Euro. Das heißt auch - da komme ich wieder auf den Punkt Gemeinschaftsschule zu sprechen, Herr Kollege Commerçon -, wir wollen keine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule, wir wollen ein klar konzipiertes Zwei-Säulen-System mit der Gemeinschaftsschule und einem Gymnasium.
Ich denke, wir haben die Weichen hier richtig gestellt. Es gibt auch einen Vorschlag zur Funktionsstellenstruktur, abgesprochen mit dem VDR. Ich denke, wir sollten uns im Ausschuss berichten lassen, wie die Umsetzung aussieht
und wie der Beirat, der miteinbezogen war, sich diesbezüglich positioniert.
Zum allgemeinbildenden Schulsystem hinzu kommen natürlich die Ausgaben für unsere beruflichen Schulen. Diese sind ein ganz wichtiger Baustein im deutschen Bildungssystem. Um die gute duale Ausbildung, die wir in Deutschland haben, beneiden uns viele Nachbarländer. Wir haben in diesem Haushalt die weitere Umsetzung des Stufenplans. Sie wissen, wir haben im Bereich der beruflichen Schulen vor Jahren mit einem Stufenplan begonnen, um mehr Lehrerstellen im System zu haben. In diesem Jahr haben wir die letzte Umsetzung mit einem Plus von zehn Stellen.
Ich bin froh, dass die Koalitionspartner sich darauf verständigt haben - dazu haben Sie kein Wort ge
sagt, Herr Kollege Commerçon -, die abgesenkte Eingangsbesoldung für Berufsschullehrer zurückzunehmen.
Wir laufen nicht Gefahr, dass junge und gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer das Saarland verlassen und wir die vorhandenen Stellen nicht besetzen können. Wir werden die abgesenkte Eingangsbesoldung zum 01. Februar bei den Berufsschullehrern zurücknehmen, und ich denke, das ist auch gut so.
Auch im Bereich der Weiterbildung haben die Koalitionäre Abänderungsanträge vorgelegt und den vorgesehenen Ansatz von 16,7 Millionen deutlich erhöht. Lebenslanges Lernen, von den frühen Jahren in der Kita über Schule, Universität, berufliche Ausbildung bis zur Fort- und Weiterbildung, hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, und ich sage noch einmal ausdrücklich, auch auf Ihre Kritik zum Bildungsfinanzbericht hin: Bildung ist für uns eine Querschnittsaufgabe.
Im Bildungshaushalt in Einzelplan 06 für das Jahr 2012 wird dies in vielen Fassetten deutlich. Er zeigt, welchen besonderen Stellenwert der Bereich Bildung in der Jamaika-Koalition besitzt, auch mit unserem Minister Klaus Kessler, und er macht deutlich: Wir investieren in die Bildung, wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Einzelplan und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Commerçon, ich muss schon sagen, Sie haben eifrig Kritik geübt. Ich hätte allerdings erwartet, dass Sie uns eine Lösung vorschlagen, wie Sie dieses Problem, dass wir derzeit ein Schulordnungsgesetz haben, dem 33 von 65 Schulen im Land nicht mehr entsprechen, lösen wollen. Ich habe keinen Lösungsvorschlag gehört,
ich habe nur Kritik gehört.
Wenn Sie dann sagen, Sie vermissen in diesem Schulordnungsgesetz den Klassenteiler, dann darf ich klarstellen: Das gehört nicht in ein Schulordnungsgesetz. Wir beraten heute eine Änderung des Schulordnungsgesetzes. Alles, was Sie jetzt angesprochen haben, zumindest ein großer Teil davon, ist nicht Gegenstand des Schulordnungsgesetzes.
Wenn Sie gerne eine grundsätzliche Debatte über Gemeinschaftsschulen und über das Bildungssystem insgesamt führen wollen, dann legen Sie einen entsprechenden bildungspolitischen Antrag vor. Darüber können wir gerne diskutieren. Aber heute sollten wir einfach bei der Tagesordnung bleiben und die Änderung des Schulordnungsgesetzes beraten.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Wenn Sie die Dependancen ansprechen -
Entschuldigung, Sie haben sie kritisiert! Ich habe jedenfalls nichts Wohlwollendes dazu gehört. Ich habe von Ihrer Seite nur Kritik empfunden. Wenn Sie die Dependancen ansprechen, so darf ich Sie daran erinnern, dass es Dependancen schon zu Zeiten -
Moment! Dependancen gab es auch schon zu Zeiten, als die SPD im Saarland die Verantwortung für die Bildungspolitik hatte. Das ist schon lange her, aber auch damals gab es Dependancen. Und erlauben Sie mir den einen Hinweis: Es gibt auch Dependancen, die sich sehr gut bewährt haben. Jeder, der vor Ort eine Dependance hat, kann dies bestätigen. Dependancen arbeiten sehr gut vor Ort. Daher frage ich mich: Warum sollte man nicht das Instrument der Dependancen weiter im System belassen, wenn es sich bewährt hat?
Wir, die Koalitionspartner CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ich zitiere: „Eine gute Bildung ist die entscheidende Voraussetzung für die individuelle Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen wie auch für die Zukunftsperspektive unseres Landes.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Änderung des Schulordnungsgesetzes, das wir heute beraten, schaffen wir den Rahmen, diesem Anspruch weiter gerecht zu werden - auch wenn Sie das, Herr Commerçon, kritisieren. Wir schaffen den Rahmen für ein wohnortnahes, qualitativ hochwertiges Bildungssystem mit diesem Zwei-Säulen-System Gemeinschaftsschule und Gymnasium in der Fläche und wir schaffen auch den Rahmen für eine langfristig angelegte Schulentwicklungsplanung. Dies ist ein weiterer Schritt - neben anderen -, um hier in unserem Land die Schul- und Bildungslandschaft zukunftsweisend zu gestalten. Es ist unsere Verantwortung, die Bildungslandschaft zukunftsweisend zu gestalten, und diesem Anspruch werden wir gerecht.
Herr Kollege, wir stehen doch vor großen Herausforderungen. Das habe ich in Ihren Ausführungen komplett vermisst. Wir haben diese demografische Entwicklung, wie sie nun mal ist. Das hat uns auch der Finanzminister in seiner Rede heute Morgen noch einmal vor Augen geführt. Wir wollen aber trotz der zurückgehenden Schülerzahlen die Qualität sichern. Wir wollen dem Anspruch auf gute Bildung individuell für jedes Kind gemäß den Leistungen, die ein Kind erbringen kann, gerecht werden und wir wollen auch dem differenzierten Leistungsangebot gerecht werden. Außerdem müssen wir der Verantwortung gerecht werden, einen geordneten Schulbetrieb zu gestalten, und wollen natürlich auch eine wohnortnahe Bildungslandschaft haben.
Sie haben die Frage gestellt, wie wir das machen wollen und wie es angesichts der Schulstandorte, die niedrige Schülerzahlen haben, weitergehen soll. Wir haben derzeit eine Gesetzeslage, die kurz- und mittelfristig Schulstandorte gefährdet. Aber wir eröffnen durch diese neue Gesetzeslage neue Möglichkeiten. Die Schulen erhalten die Chance, eine positive Schulentwicklung mit zu gestalten. Wir haben eine neue Schulform. Wissen wir heute schon, wie
sich die Eltern angesichts dieser neuen Schulform entscheiden werden? Wir wollen die Wahlfreiheit und wir wollen, dass die Eltern vor Ort entscheiden können, welche Schule sie für ihr Kind wählen. Und angesichts der Veränderungen der Schule besteht die Möglichkeit, dass sich Schülerströme regional vollständig verändern, sich andere Wege suchen und auch finden. Diese Chance eröffnen wir den Schulstandorten durch die Möglichkeit der Einführung der Mindestschülerzahl und insbesondere auch dadurch, dass wir andere Vorgaben haben und die Option der Ausnahmegenehmigung. Auch die SPD sollte in diesem Bereich mitarbeiten und diese Chancen für die Schulen mittragen.
Sie haben es angesprochen. Nach der alten Regelung waren Grundschulen zweizügig und weiterführende Schulen dreizügig.
Die Dreizügigkeit im weiterführenden Schulbereich ist nicht von der CDU eingeführt worden. Weiterführende Schulen waren zu SPD-Zeiten schon dreizügig. Wir haben eingeführt, dass Grundschulen zweizügig sind. Fakt ist, dass derzeit viele Schulstandorte diese Zügigkeitsregelungen nicht mehr erreichen. Wir haben 63 staatliche Schulen. Davon sind derzeit noch 33 in der Lage, diese Zügigkeitsregelung zu vollziehen. Andere vollziehen die jetzige Regelung in der fünften Klasse nicht. Wir werden nun Mindestschülerzahlen haben. Wenn Sie sagen, dadurch wird es größere Klassen geben, dann vergessen Sie komplett, dass diese Schülerzahl immer eine Gesamtschülerzahl ist, die nicht jahrgangsbezogen auf 50 Schüler pro Jahrgang berechnet wird. Bei Ihren Ausführungen konnte man den Eindruck gewinnen, als würden 250 Schüler auf die Jahrgänge verteilt und in jedem Jahrgang müssten 50 Schüler sein. Diese würden dann in zwei Klassen aufgeteilt und jede Klasse hätte 25 Schüler. - Herr Kollege Commerçon, ich hatte schon erwartet, dass Sie die Berechnung Mindestschülerzahl mit 250 auch anders darlegen können. Wir reden von einer Gesamtschülerzahl. Es kann durchaus sein, dass in einem Jahrgang drei Klassen sind und in einem anderen Jahrgang vielleicht ausnahmsweise mal nur eine Klasse ist. Es gibt eine Mindestschülerzahl, und ich finde es gut, dass wir diese neue Regelung einführen. Sie sollten sich dieser neuen Regelung nicht verschließen, vor allen Dingen angesichts dessen, dass Sie keine Alternativen aufzeigen können.
Es gibt weiter die Ausnahmeregelung von Schulzusammenschließungen, es gibt die Möglichkeit von Dependancen und es gibt natürlich auch Sonderregelungen aus siedlungsstrukturellen Gründen. Ich
möchte noch einen Punkt ansprechen, den Sie kritisiert haben. Es geht dabei um die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Schulträgern. Bisher gibt es keine Hinweise, dass sich Schulträger an die Öffentlichkeit oder an uns gewandt hätten und sich gegen diese neue Regelung ausgesprochen hätten. Im Gegenteil, ich höre, dass auch Schulträger diese partnerschaftliche Zusammenarbeit wollen, dass sie bei der Sicherstellung des geordneten Schulbetriebes mitreden wollen und dass sie auch gerne eine einvernehmliche zukunftsorientierte Schulentwicklungsplanung durchführen. Sie sind jetzt gefragt und erhalten größere Spielräume. Bei mir ist vonseiten der Schulträger darüber noch keine negative Kritik angekommen.
Natürlich muss ich noch kurz auf Ihre Anmerkungen bezüglich der Schulschließungen zu sprechen kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schulschließung ist ein Wort, das sofort hellhörig macht. Wir reden hier aber nicht von Schulschließungen. Im Gegenteil, wir versuchen doch ganz bewusst, mit dieser neuen Regelung Schulschließungen zu vermeiden. Es ist doch nicht so, dass wir Schulschließungen anstreben würden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch dieses neue Schulordnungsgesetz erhalten die Schulen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihren Standort zu stärken. Es ist eben nicht dieses Horrorszenario, das Sie hier an die Wand malen, dass wieder Schulschließungen anstehen, sondern dies ist ein Kriterium, das den Schulen neue Perspektiven und Entwicklungschancen ermöglicht. Ich meine, diese Chance sollten wir den Schulen einfach geben.
Auch hinsichtlich der beiden Schulstandorte, die in den Medien genannt wurden - ich nenne sie ausdrücklich: Primstal und Mandelbachtal - gibt es gute Gespräche. Wir werden Lösungen finden, auch diesen Schulen Chancen zu eröffnen. Wir sollten das positiv begleiten und schauen, wie sich diese Schulen am Standort entwickeln. Es werden entsprechende Gespräche geführt - der Minister hat es bereits angekündigt -, und ich gehe davon aus, dass auch für diese beiden Standorte gute Lösungen gefunden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen alle die demografische Entwicklung und wissen, dass sich die Schülerzahlen nach unten entwickeln. Wir wissen aber auch, dass wir den Anspruch haben, Qualität im Bildungssystem zu erhalten, und dass wir eine neue Schulform auf den Weg gebracht haben, die den Schülern drei Bildungsabschlüsse ermöglichen soll. Dort muss also ein differenziertes Arbeiten möglich
sein, sonst können die Kinder und Jugendlichen die Bildungsabschlüsse nicht erreichen, die wir uns zum Ziel gesetzt haben. Daher bitte ich Sie, stimmen Sie diesem Gesetz in Erster Lesung zu. Wir werden das Änderungsgesetz im Ausschuss weiter beraten. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich auf unser Schülerförderungsgesetz zurückkommen, aber, Herr Kollege Commerçon, wenn Sie Rheinland-Pfalz ansprechen, dann meine ich, wir sollten einmal abwarten, wie sich dort die Schuldenbremse bemerkbar macht. Ich weiß nicht, wie das Land Rheinland-Pfalz die Dinge, die es auf den Weg gebracht hat, angesichts der Schuldenbremse, die ja auch für dieses Bundesland gilt, wird durchhalten können. Von daher sage ich: Warten wir ab, wie lange man sich so etwas noch leisten kann.
Aber ich möchte ein paar Anmerkungen zum Bildungspaket machen. Soweit mir bekannt ist, war auch die SPD für dieses Paket. Ich habe mir das Antragsformular des Regionalverbands aus dem Internet herausgezogen. Das ist ein einziges Formular, auf dem ich die unterschiedlichen Leistungen beantragen kann. Ich stelle es Ihnen gern zur Verfügung. Es ist nicht so kompliziert, und ich weiß, dass viele Wohlfahrtsverbände - auch der Kinderschutzbund in Völklingen - jedem, der mit diesem Antragsformular nicht zurechtkommt, anbieten, ihm zu helfen. Ich denke, es ist einerseits wichtig, den Menschen diese Hilfe anzubieten, wenn sie sie benötigen. Andererseits ist es aber auch ganz wichtig, dass das Bildungspaket eine Umsetzung erfährt und die Kinder, die von ihm profitieren können, die vorgesehenen Leistungen auch wirklich erhalten.
Zum Schülerförderungsgesetz haben Sie gesagt, dass Sie sich heute enthalten werden. Ich begrüße das. Es ist gut, die Kosten, die der Bund übernimmt, den Kindern zugutekommen zu lassen. Wichtig ist, dass die Fahrtkosten der Kinder erstattet werden. Kein Kind darf aus finanziellen Gründen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kinder dürfen nicht benachteiligt werden. Und wie gesagt: Bei der Antragstellung muss Hilfestellung geleistet werden, sollte dies wirklich vonnöten sein.
Einen weiteren Punkt lassen Sie mich noch kurz ansprechen. Bei den Geringverdienern müssen einige
Leistungsberechtigte den Kinderzuschlag beantragen, aber diese Leistung steht ihnen zu. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 140 Euro. Wenn die Leistungsberechtigten einen Kinderzuschlag erhalten, bekommen sie automatisch auch die Leistungen, die im Bildungspaket festgeschrieben sind. Ich finde es gut, dass die Ämter für Ausbildungsförderung die Aufgabe haben, die Familien auf diese Leistungen hinzuweisen, und kann nur jedem, der in diesem Bereich engagiert ist, empfehlen, den Menschen diese Hilfestellung zu geben und ihnen nahezulegen, den Kinderzuschlag zu beantragen.
Ich habe die Einkommensgrenzen etwas verglichen, insbesondere auch deshalb, weil wir den gestaffelten Beitrag nicht mehr haben. Die Eltern bekommen also keine 100-, 75- oder 50-prozentige Bezuschussung mehr, was ein sehr kompliziertes Verfahren war. Ich habe festgestellt, dass der Korridor in etwa in den Bereichen der bisherigen Förderung liegt, aber ich meine, wir können uns im Rahmen der Beratungen im Ausschuss noch intensiver damit befassen.
Vielleicht noch zwei Worte zur Eigenbeteiligung. Ich denke, auch im Bildungspaket ist an und für sich eine Eigenbeteiligung vorgesehen, und wir können bei den Schülern, die wir von Landesseite fördern, keine Besserstellung vornehmen. Aber Sie haben im Gesetzentwurf sicher gelesen, dass es auch hier eine Öffnungsklausel gibt. Wenn also beim Bildungspaket etwas verändert wird, wird dies auf die Förderungsberechtigten, die vom Land gefördert werden, übertragen.
Insgesamt, denke ich, bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf eine Vereinfachung im System der Bezuschussung. Das gilt insbesondere für diejenigen, die eine Landesförderung erhalten. Das Bildungspaket wird umgesetzt. Wir können als Land die finanziellen Mittel, die wir von Bundesseite bekommen, in Anspruch nehmen. Ich bitte deshalb für die Koalitionsfraktionen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal kurz zu Wort gemeldet, da ich den letzten Satz von Ihnen, Frau Kollegin, überhaupt nicht verstanden habe.
Zuerst machen Sie Fundamentalopposition und dann sagen Sie, Sie enthalten sich.
Die Kollegin sagt, dass Sie uns eine Chance geben, aber lassen Sie mich bitte an eines erinnern. In diesem Hause haben wir im Frühjahr 2007 einstimmig eine Bundesratsinitiative zur Bezuschussung des Schulessens verabschiedet. Ich habe extra nachgeschaut. Es war ein Antrag von CDU und FDP. Enthalten haben sich damals BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie gehörten damals noch dieser Fraktion an. Die SPD hat sich ebenfalls enthalten. Schauen Sie nicht so kritisch, Frau Kollegin, lesen Sie es in den Unterlagen nach. Sie haben sich bei dieser Bundesratsinitiative zum Schulessen enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was war Sinn und Zweck dieser Bundesratsinitiative? Wir hatten damals eine Bundesratsinitiative zur Bezuschussung des Schulessens für Hartz-4-Empfänger geplant. Heute sind wir froh, dass es dieses Bildungspaket gibt, denn es beinhaltet diese Bezuschussung des Schulessens. Damals haben Sie sich enthalten. Heute enthalten Sie sich ebenfalls, aber Sie sagen, alles sei so schlimm. Im Übrigen möchte ich für das Protokoll und die Öffentlichkeit festhalten, dass wir nicht von einer Kürzung sprechen.
Es gibt veränderte Förderungen. Zum einen haben wir die Bundesmittel, die wir in Anspruch nehmen. Wir können es uns als Bundesland in dieser finanziellen Situation doch gar nicht leisten, Bundesmittel, die zur Entlastung des Landeshaushaltes benutzt werden können, nicht in Anspruch zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es diese Möglichkeit gibt, müssen wir sie doch ausschöpfen und diese Ausgaben im Landeshaushalt durch Bundesmittel finanzieren.
Frau Kollegin, noch eine kurze Anmerkung. Sie haben die Grundschulen angesprochen. Sie fallen nicht unter das Schülerförderungsgesetz, da dort gar keine Fahrtkosten anfallen.
Von daher bitte ich um eine realistische Betrachtung der Sachlage und um eine faktenorientierte Beratung im Ausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die Chance, einen langfristigen Schulfrieden zu beschließen. Wir haben diesen Kompromiss, den wir diskutieren, sehr intensiv in vielen Gesprächen besprochen und vorberaten. Herr Kollege Commerçon,
bei Ihrer Rede hatte ich das Gefühl, Sie haben nicht an dem runden Tisch gesessen, Sie haben nicht mitberaten und Sie haben auch nicht zur Kenntnis genommen, dass es im Saarland sehr starke Bildungsinvestitionen gibt. Ich empfehle einfach einen Blick in das PwC-Gutachten. Dort sind auch weiterhin Bildungsinvestitionen, insbesondere die Reformvorhaben, aufgeführt.
Ich darf zitieren: „Mehrbedarfe entstehen ab 2011 bis 2020 durch den Aufbau einer Lehrerfeuerwehr, durch die Kleine-Klassen-Garantie, durch zusätzliche Lehrer zur Umsetzung der Gemeinschaftsschule.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns bewusst, dass Veränderungen in unserem Bildungssystem nicht ohne Investitionen möglich sind. Dies ist beschlossen und dazu stehen wir auch. Ich denke, es wäre gut, wenn Sie das auch zur Kenntnis nehmen würden.
Wir brauchen ein modernes, zukunftsorientiertes, leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen. Es sind Herausforderungen, und es gibt ganz einfach Gründe, unser jetzt bestehendes Bildungssystem zu verändern. Wir haben zum einen die demografische Entwicklung. Auch hier zeigt uns ein Blick in das PwC-Gutachten: Die Demografie wird sich im Bereich der Schülerzahlen dramatisch verändern. Bis 2015 verlieren wir im Saarland 12.000 Schüler.
Ich darf einen zweiten Aspekt nennen, gesellschaftliche Veränderungen. Auch das sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Diese Verfassungsänderung, dieser Bildungskompromiss ist ein Weg, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Zukunft unserer Gesellschaft, die Zukunft unseres Landes hängt in hohem Maße von einer umfassenden Bildung ab. Wir wollen allen saarländischen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die besten Chancen eröffnen, einen möglichst qualitätsvollen Schulabschluss zu erreichen. Und wir wollen Wahlfreiheit, wir wollen ein verlässliches Bildungssystem und - ich erwähne das ausdrücklich - einen lang anhaltenden Schulfrieden.
Um dies zu erreichen, möchten wir ein Zwei-SäulenModell einführen. Aufbauend auf der Grundschule bildet eine Säule das grundständige Gymnasium und eine zweite Säule die Gemeinschaftsschule, natürlich - das betone ich auch ausdrücklich - unter Einbeziehung der beruflichen Schulen. Die Anhörung zu dieser Verfassungsänderung hat doch gezeigt, dass wir mit diesem Modell auf dem richtigen Weg sind. Es wurde von vielen bestätigt - von Experten, aber auch von Verbänden. Ein Blick über die
Grenzen zeigt uns, dass man auch in vielen anderen Bundesländern überlegt, wie man ein zukunftsfähiges Bildungssystem gestalten kann. Ich nenne hier nur Bremen mit einer SPD-Bildungsministerin. Auch dort steht man zu dem Zwei-Säulen-System.
Die Menschen wollen bundesweit eine vergleichbare Schullandschaft. Ich erinnere hier noch mal an die Berliner Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz der Gymnasien. Ich hatte es in der Ersten Lesung schon angesprochen und zitiere aus der Feststellung der BDK: „In Deutschland muss dringend eine in den Grundstrukturen übereinstimmende und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Schulstruktur geschaffen werden.“ Mit der heutigen Verfassungsänderung und mit der Änderung der schulrechtlichen Gesetze sind wir auf diesem Weg, eine übereinstimmende und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Schulstruktur zu schaffen und vor allem auch ein qualitätsvolles Bildungssystem.
Beide Schulformen, sowohl das Gymnasium als auch die Gemeinschaftsschule, ermöglichen alle Abschlüsse bis zur allgemeinen Hochschulreife, wobei das Abitur am Gymnasium nach zwölf Schulbesuchsjahren erfolgt als sogenanntes G 8 und an der Gemeinschaftsschule nach 13 Schulbesuchsjahren als sogenanntes G 9. Beide Schulformen werden wir in der Verfassung verankern und somit langfristig sichern. Andere Bundesländer haben keine verfassungsrechtliche Festschreibung. Aber wir halten diese Festschreibung für richtig und wichtig, um beiden Schulformen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit sowie Kontinuität als Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Qualitätsentwicklung zu bieten und einen langfristigen Schulfrieden zu gewährleisten. Auch hier stehen wir nicht alleine. Auch die BDK schließt sich dieser Meinung an beziehungsweise wir nehmen diese Forderung in unser Konzept auf.
Ich erinnere an die Verfassungsänderung im Jahr 1996, an den Bildungskompromiss, den wir damals mit der SPD geschlossen haben. Ich weise ausdrücklich auf die damals beschlossene Zusatzerklärung hin. Die Zusatzerklärung, die am 27. März 1996 beschlossen wurde, hat weiterhin bezüglich des Gymnasiums Bestand. Ich zitiere: „Zum Wesen des grundständigen Gymnasiums gehört, dass es auf vier Grundschuljahren aufbauend mit Klasse 5 beginnt, dass es eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt und dass der Unterricht mindestens bis einschließlich Klassenstufe 10 im Klassenverband stattfindet und zur allgemeinen Hochschulreife führt. Außerdem gehört es zum Wesen des grundständigen Gymnasiums, dass jedes Gymnasium, das eine eigene Sekundarstufe I hat, seine eigene Oberstufe hat.“ Dies ist ein Zitat aus der Zusatzerklärung bezüglich des Gymnasiums anlässlich des Bildungskompromisses am 27. März 1996. Diese Zusatzerklärung hat auch weiterhin Bestand.
Ich gebe auch heute zu Protokoll, das Gymnasium ist für uns die Angebotsschule. Die zweite Säule des Systems ist die Gemeinschaftsschule. Sie ersetzt die Erweiterte Realschule und die Gesamtschule. Sie ist aber weder eine Erweiterte Realschule noch eine Gesamtschule, und sie ist die Pflichtschule. Sie wird eine neue Schule sein mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und einem Gestaltungsspielraum, der es den Lehrern - aber auch in Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern - ermöglicht, eigene pädagogische Konzepte zu entwickeln und ihr Profil auf die jeweilige besondere Situation auszurichten. Ich erinnere an die Situation an Erweiterten Realschulen, die aufgrund der demografischen Entwicklung ihr Konzept nicht mehr so umsetzen können, wie es einmal für Erweiterte Realschulen vorgesehen war. Sie mussten aufgrund der demografischen Entwicklung oft ihre Konzeption entsprechend anpassen. Ich denke, hier ist es richtig und wichtig, dass diese neue Schule - die Gemeinschaftsschule einen großen Raum an eigener Gestaltungsfreiheit hat und dass wir sie in die Selbstständigkeit entlassen.
Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist die individuelle Förderung der Schüler. Dies ist im Eckpunktepapier ganz klar beschrieben. Der Unterricht findet im Klassenverband und in Kursgruppen statt. Über Beginn und Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 entscheidet die Schulkonferenz. Hier kommt - wie die Berichterstatterin eben schon erläuterte - ein Abänderungsantrag, den wir eingebracht haben: Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Das ist richtig. Es wurde in der Anhörung vorgetragen, wir sollten das Lehrervotum als Grundlage in die Schulkonferenz einbeziehen. Die Pädagogen vor Ort können am besten entscheiden, wie Differenzierungsmöglichkeiten umgesetzt werden und wie die Förderung der Schüler am besten gewährleistet ist.
Zur Differenzierung wurde ein Orientierungsmodell vorgegeben. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten sind insbesondere in Klasse 9 auf drei Anspruchsebenen die sogenannten A-Kurse, die sich in der erweiterten Realschule wirklich sehr bewährt haben. Außerdem können die Fachbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften durch die entsprechenden Fächer ersetzt werden.
Die Gemeinschaftsschule bietet Hauptschulabschluss, mittleren Bildungsabschluss und Abitur an. Je nach Schülerzahl kann sie eine eigene Oberstufe haben, aber sie kann auch gemeinsame Oberstufen oder Oberstufenverbünde mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und BBZ - unsere beruflichen Gymnasien - eingehen. Außerdem werden bewährte Kooperationen fortgeführt. Zentrale Abschlussprüfungen bleiben erhalten. Selbstverständlich können Sie
nicht eine neue Schulform einführen, ohne auch die Lehrer entsprechend fortzubilden. Das heißt, die Einführung der Gemeinschaftsschule wird natürlich mit einem Lehrerfortbildungsprogramm begleitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Zwei-Säulen-System schaffen wir ein Bildungsangebot analog zu dem anderer Bundesländer und wir geben Antwort auf die besonderen Herausforderungen. Wir geben Antwort auf die demografische Entwicklung. Ich verweise auf die Ausführungen des Ministers in der Ersten Lesung, der ganz klar sagte, es wird eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung mit den Schulträgern geben.
Insofern kann ich die Ablehnung der SPD nicht nachvollziehen. Ich möchte an den Kompromiss von 1996 erinnern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war auch damals schon Abgeordnete in diesem Parlament. Wir als CDU haben diesen Bildungskompromiss mitgetragen, ohne dass wir wussten, wie die einzelnen Ausführungen aussehen. Wir haben der damaligen Regierung einen sogenannten Vertrauensvorschuss im Hinblick darauf gegeben, dass wir diese Bildungsreform mittragen wollten. Wir haben nicht alle Einzelheiten aushandeln können, aber wir haben einen Vertrauensvorschuss gegeben. Von daher kann ich nicht verstehen, dass Sie sich heute nicht mit auf den Weg begeben, unser Bildungssystem und unsere Bildungspolitik zukunftsfähig zu gestalten und dies insbesondere zum Wohl unserer Schüler hier im Saarland.
Wir haben im Koalitionsvertrag Bildungsziele festgeschrieben. Eines davon ist es, alle Kinder und Jugendliche individuell zu fördern, das heißt, die Schwachen zu stärken, ohne die Starken zu schwächen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir brauchen optimale Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen und ein breit gefächertes und - ich betone dies ausdrücklich - durchlässiges Bildungsangebot, das allen gerechte Chancen für den Erwerb aller Bildungsabschlüsse eröffnet. Dabei ist Wahlfreiheit für Eltern und Schüler von entscheidender Bedeutung. Unser Zwei-Säulen-Modell, das heute vorgestellt wird, bietet dies an: mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten grundständigen Gymnasium, das in acht Jahren zur allgemeinen Hochschulreife führt, mit der Gemeinschaftsschule, die auch in der Verfassung abgesichert wird, mit der Möglichkeit, alle Schulabschlüsse zu erreichen, und der Möglichkeit, das Abitur nach neun Jahren zu erreichen unter Einbeziehung der beruflichen Schulen. Auch dies erwähne ich ausdrücklich.
Ich appelliere an Sie: Nutzen Sie die Chance, unser Bildungssystem gerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Gehen Sie mit uns auf diesem Weg zu einem starken und zukunftssicheren Bildungsstandort Saarland. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon seltsam, wie sich Zeiten verändern. Der Kollege Commerçon hält heute Morgen eine große, flammende Rede für die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Ich kann nur eines sagen: Als wir sie eingeführt haben, haben wir etwas ganz anderes gehört. Damals hat uns die SPD kritisiert. Sie wollten es nicht. Heute ist die Welt auf einmal eine völlig andere.
Heute diskutieren und verabschieden wir in Zweiter Lesung eine Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, das nicht nur die Modifizierung der Beitragsfreiheit regelt, sondern wesentliche Verbesserungen bei der Schnittstelle Kindergarten und Grundschule beinhaltet und außerdem eine Fortführung der Entlastung der Träger bei den Betriebskosten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe aber vermisst, dass sie diesbezüglich etwas gesagt hätten. Dies nur am Rande. Die Entlastung der freien Träger, Herr Kollege Commerçon, habe ich in Ihrer Rede nicht wiedergefunden. Einen weiteren Punkt werde ich heute natürlich noch ansprechen: die Elternmitwirkung.
Aber zurück zur Beitragsfreiheit. Ich sage es in aller Deutlichkeit. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wird nicht abgeschafft, sondern verändert und zwar durch eine soziale Staffelung, so, wie Sie es vor vielen Jahren von uns gefordert haben. Nicht nur damals, als wir sie eingeführt haben, wurde das von Ihrer Fraktion und Ihrer Partei kritisch begleitet.
Nein, am 08.10.2003 hat sich Ihr Fraktionsvorsitzender Heiko Maas in einer Plenarsitzung diesbezüglich geäußert. Ich darf mit Einwilligung des Präsidenten zitieren. In einer Diskussion, in der es auch um die finanzielle Situation des Landes ging, sagte der Abgeordnete Heiko Maas: „Würden durch die Freistellung mehr Eltern ihre Kinder im dritten Kindergartenjahr in den Kindergarten schicken, so könnte man darüber nachdenken. Wir wissen aber, dass - zumindest im dritten Kindergartenjahr nahezu 100 Prozent aller Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Ich wäre auch bereit, darüber zu reden, würde die Qualität in unseren Kindergärten durch die Maßnahme wesentlich verbessert. Sie hat aber überhaupt keine Auswirkung auf die Qualität in den Kindergärten.“
Und ich zitiere weiter: „In diesem Zusammenhang gibt es einen Punkt, den ich hier doch sehr kritisch ansprechen muss: Bisher bekamen 30 Prozent der Eltern, die Kinder im Kindergarten hatten, die Elternbeiträge über die Jugendhilfe erstattet. Das waren insbesondere die sozial Schwachen. Das heißt also, den sozial Schwächsten, die diesem 30-Prozent-Anteil entsprechen, ist die Wohltat der Freistellung gar nicht unmittelbar zuteil geworden. Es geht also um die verbleibenden 70 Prozent. Auch unter diesen 70 Prozent finden sich sicherlich viele, die diese Leistung gut gebrauchen können. Zu diesen 70 Prozent gehören aber auch Leute wie der Ministerpräsident oder ich, die sich wirklich nicht die Elternbeiträge für ihre Kinder im Kindergarten erstatten lassen müssen!“ So Heiko Maas am 08. Oktober 2003.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es verwundert mich natürlich schon, wenn ich die heutige Debatte höre. Wir schaffen keine Beitragsfreiheit ab, sondern führen die soziale Staffelung ein, die Sie damals häufig gefordert haben. Und wir sagen hier nicht, dass 70 Prozent die Beiträge zahlen können. Nein, es sind wesentlich weniger, die tatsächlich Beiträge zahlen müssen. Wir haben sowohl eine Staffelung, die die Eltern komplett von der Beitragszahlung freistellt, als auch eine, nach der die Eltern nur den halben Beitrag zahlen müssen. Ich werde dies in meiner Rede gleich noch näher erläutern.
Mit der Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr haben wir politisches Neuland betreten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der dramatischen Zuspitzung der Situation des Landeshaushalts in den letzten Jahren ist es erforderlich, die generelle Beitragsfreistellung zugunsten einer einkommensabhängigen Staffelung zu überdenken. Das Ausmaß der öffentlichen Verschuldung ist eine Gefahr für den politischen Zusammenhalt, da die Verschuldung aus Vergangenheit und Gegenwart die künftigen Handlungsspielräume einengt. Und ich sage Ihnen ganz klar und deutlich: Eine Politik, die die öffentliche Verschul
dung begrenzt, dient der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit, denn wir müssen schon heute daran denken, wer die Schulden später einmal zurückzahlen muss. Diesem Ziel dient die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Dabei gilt es, unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots gleichwertiger Lebensverhältnisse alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmeseite und zur Begrenzung der Ausgaben zu nutzen. Für das Saarland als Nehmerland im Länderfinanzausgleich gehört dazu aber auch, dass hierzulande in der Summe keine höheren Standards als in Geberländern bestehen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben, wie gesagt, damals Neuland betreten. Einige Bundesländer sind uns gefolgt, Herr Kollege Commerçon, aber - und dies ließen Sie vorhin in Ihrer Rede unerwähnt - andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Sachsen haben die Beitragsfreiheit modifiziert oder wieder abgeschafft. Diesen Ländern werden wir jetzt auch folgen. Sie sagten mit Recht, dass sich in der Anhörung gezeigt hat, dass diese Veränderung keine allzu große Zustimmung bekam. Aber diese Veränderung, die nach dem Prinzip „starke Schultern tragen mehr, schwache Schultern tragen weniger“ vorgenommen wird, wurde bezüglich der Einkommensstufen nicht kritisiert, im Gegenteil: Ich habe in vielen persönlichen Gesprächen bestätigt bekommen, dass viele Menschen auch weiterhin unter die Beitragsfreiheit fallen, denn sie ist so gestaltet - und darauf lege ich ausdrücklich Wert -, dass kein Kind im Saarland aus finanziellen Gründen vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen sein wird.
Erziehungsberechtigte sind von der Zahlung des Regelbeitrags freigestellt, sofern das monatliche Familieneinkommen die Bedarfsgrenze nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch plus 300 Euro nicht übersteigt. Ich darf es vielleicht anhand von Zahlen noch einmal verdeutlichen. Ein Zweipersonenhaushalt - also eine Alleinerziehende mit einem Kind - hat auch weiterhin den Kindergartenbeitrag frei, wenn er ein monatliches Einkommen von höchstens 1.920 Euro hat. Fragen Sie bitte einmal Alleinerziehende mit einem Kind, wie viele dieses Einkommen wirklich haben. Alle diese Familien sind weiterhin vom Beitrag freigestellt. Nun zur Einkommensbegrenzung für die hälftige Beitragsfreiheit. Nehmen wir noch einmal einen Zweipersonenhaushalt, also eine Alleinerziehende mit einem Kind. Er darf ein monatliches Einkommen von 2.520 Euro haben und zahlt dann nur den halben Beitrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesen Einkommensgrenzen hat sich eine Arbeitsgruppe befasst, und ich denke, die vorgelegte Staffelung ist wirklich sozial. Jedes Kind im Saarland kann einen Kindergarten besuchen und wird aus finanziellen
Gründen nicht vom Besuch ausgeschlossen sein. Die Kosten der Beitragsfreiheit beziehungsweise ihrer Modifizierung trägt auch künftig das Land. Ich denke, auch dies sollte nicht unerwähnt bleiben. Hier werden also auch weiterhin Bildungsinvestitionen getätigt. Die Geschwisterermäßigung wurde durch einen Abänderungsantrag wieder auf den alten Status zurückgeführt. Die Träger haben uns zum Teil gesagt, dass sie damit gut leben können, und ich denke, es ist auch richtig, dies wieder so zu gestalten.
Kommen wir aber jetzt zu den anderen Aspekten der Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes. Ich hatte eingangs schon gesagt, dass sich ein zweiter Bereich mit der besseren Gestaltung der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Grundschule befasst. Gerade in diesem Bereich haben wir sehr positive Rückmeldungen bekommen. Der Bildungsauftrag des Kindergartens wird gestärkt. Die frühkindliche Bildung ist uns auch weiterhin wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen wird verbindlicher gestaltet. Des Weiteren - ich glaube, auch das ist bei der Vorbereitung auf den Übergang zur Grundschule ganz wichtig - erfolgt eine Nachbereitung des Wechsels in der Schule. Ich nenne kurz noch einmal einige wesentliche Aufgaben, die insbesondere bei der Einführung des Kooperationsjahres eine Rolle spielen. Festgelegt sind in der Aufgabenstellung des Kooperationsjahres eine kontinuierliche gegenseitige Information über Bildungsinhalte, Methoden und Konzepte in beiden Institutionen, regelmäßige gegenseitige Hospitationen, die Benennung fester Ansprechpartner in beiden Institutionen, gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten, gemeinsame Besprechungen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule, zur Planung gemeinsamer Maßnahmen und insbesondere über die Entwicklung des Kindes im ersten Schuljahr, schließlich gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir können nämlich - dies gilt für das gesamte Bildungswesen - keine Veränderungen durchführen, ohne die Menschen, die dort arbeiten, mitzunehmen, sie mit Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend fortzubilden.
Die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule - auch sie ist Neuland - erfordert im letzten Kindergartenjahr und im ersten Schuljahr zwischen den in den Kindergärten eingesetzten Fachkräften und den Lehrkräften an den Grundschulen einen stetigen Informationsaustausch über die individuelle Entwicklung der Kinder. Hierzu dürfen - das ist ebenfalls eine Neuerung - die bei den Kindergartenträgern erhobenen personenbezogenen Daten über die Kinder und ihre Erziehungsberechtigten an die mit der Zusammenarbeit betraute Lehrkraft weitergegeben werden - sofern selbstverständlich die Einwilligung der Erziehungsberech
tigten vorliegt. Eine weitere positive Veränderung in diesem Bereich besteht darin, dass die schulärztliche Untersuchung sämtlicher Kinder bereits am 01. Januar des Kalenderjahres, das der Schulpflicht vorangeht, durchgeführt werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Defizite können auf diese Weise viel früher erkannt werden. Insofern kann man mit dem Kind entsprechend arbeiten, um den Schritt zur Schule wesentlich einfacher zu gestalten. Dies wiederum wird ein wichtiger Schritt zur Realisierung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder sein, und das sollte uns allen sehr wichtig sein.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Trägern sagen. Wir sind ihnen zu Dank verpflichtet; das habe ich hier schon häufig betont. Wir werden bis zum Jahr 2013 die weitere Absenkung der Betriebskosten der Kindertagesstätten auf 10 Prozent durchführen. Dies ist in der Verordnung noch einmal ausdrücklich bekräftigt worden, und ich darf vielleicht daran erinnern, dass wir in diesem Haus auch schon einmal über 15 Prozent Trägeranteil bei Betriebskosten gesprochen haben. Wir fühlen uns den Trägern verpflichtet. Trotz der Veränderung der Elternbeiträge haben wir weitere Investitionen für die frühkindliche Bildung vorgesehen. Ich erinnere auch an die bessere Personalisierung durch die Festschreibung des Mindestpersonalschlüssels bei altersgemischten Gruppen. Wir haben eine weitere Umsetzung des Bildungsplanes und des Portfolios. Wir haben eine Verbesserung der Erzieherausbildung und die Einrichtung eines Studienganges. Wir haben natürlich auch die Einführung des Schulvorbereitungsjahres, des Kooperationsjahres. All dies sind Investitionen, die sich lohnen. Dafür steht die Jamaika-Koalition. Der Kindergarten vermittelt frühkindliche Bildung, er verbessert die Chancengerechtigkeit. Wir werden schauen, dass jedes Kind im Saarland die Möglichkeit hat, diese schulvorbereitenden Maßnahmen zu besuchen und sich zu entwickeln.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Mitwirkung der Eltern sagen. Dies wurde ebenfalls in der Anhörung angesprochen. Herr Kollege Commerçon, im Gesetz ist in § 4 die Beteiligung der Erziehungsberechtigten festgeschrieben. Bei Ihren Ausführungen hatte ich das Gefühl, dass Sie davon ausgehen, es sei gesetzlich nicht festgelegt. Die Mitwirkung der Eltern ist aber im Gesetz festgeschrieben und ausdrücklich beschrieben. Es gibt allerdings eine Verordnung, die diese Dinge noch einmal im Detail regelt. Diese Verordnung gilt es, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Eine Modifizierung ist im Ministerium in Arbeit. Wir regen an, die Veränderungen, die auch in der Anhörung angesprochen wurden, nicht im Gesetz festzuschreiben, sondern sie in Absprache mit dem Landeselternvertreter, Herrn Hennes, zu besprechen, zu überprüfen und zu überlegen, welche Ver
änderungen in der Verordnung eingeführt werden können. Dies wäre von unserer Seite zum Beispiel die Dauer der Legislaturperiode der Elternvertretung, die derzeit auf ein Jahr begrenzt ist. Dies sollte überdacht werden und mit der Elternvertretung besprochen werden. Verbindliche Treffen mit dem Elternausschuss sollten zeitlich festgelegt werden. Ob wir ein weiteres Gremium brauchen, wie es im Abänderungsantrag von SPD und LINKEN vorgeschlagen ist, sollte auch mit den Eltern erörtert werden. Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, aber es gilt - ich vertraue auf die Arbeit des Ministeriums - diese Verordnung entsprechend zu modifizieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der Veränderungen, die wir heute bei der Kindergartenbeitragsfreistellung durchführen, hat die frühkindliche Bildung für uns als Jamaika-Koalition einen hohen Stellenwert. Wir investieren weiter, insbesondere an der Schnittstelle Kindergarten und Grundschule. Wir wollen dies weiter verbessern, um Kindern im Saarland durch frühe Bildung auch gerechte Bildungschancen zu gewährleisten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf enthält im Grunde genommen drei Themen. Zum einen die Beitragsfreiheit. Heute wurde in saarländischen Medien verkündet, die Beitragsfreiheit wird einkassiert. Ich sage hier in aller Deutlichkeit, es wird keine Beitragsfreiheit einkassiert, sondern die Beitragsfreiheit wird lediglich modifiziert. Der Kollege hat schon in aller Deutlichkeit dargelegt, wie es in Zukunft aussehen wird.
Es werden nicht nur Geringverdiener vom Beitrag entlastet, sondern es wird eine Staffelung der Beiträge eingeführt. Kollege Schmitt hat eben die Zahlen
von einem Drei-Personen-Haushalt genannt. Lassen Sie mich diese noch ergänzen zu einem Zwei-Personen-Haushalt. Bei einer Alleinerziehenden oder einem Alleinerziehenden mit einem Kind entspricht die Beitragsfreistellung einer Summe von 1.920 Euro und eine hälftige Beitragsfreistellung einer Summe von 2.520 Euro. Wir müssen eine soziale Staffelung einführen. Ich sage natürlich auch ganz klar, es wäre mir lieber gewesen, wir hätten bei der Regelung verbleiben können, die wir im Jahr 2000 eingeführt haben. Allerdings sind die finanziellen Nöte so, wie der Kollege es eben schon dargestellt hat. Deshalb gibt es an sich keine andere Möglichkeit. Allerdings ist uns auch ganz wichtig, dass starke Schultern mehr tragen und schwache Schultern entsprechend weniger.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetzentwurf geregelt wird, ist die vorgezogene Untersuchung bezüglich der Einschulung. Darin dürften wir uns im Grunde genommen einig sein, denn je früher Defizite bei einem Kind erkannt werden, umso stärker kann ausgeglichen werden. Eine frühzeitige Erkennung gibt die Möglichkeit, dass auch Defizite bis zur Einschulung entsprechend therapiert werden können. Ich nenne noch einen weiteren Bereich. Wir haben hier Regelungen im Gesetzentwurf zum Schulvorbereitungsjahr, das heißt Kooperationsjahr. Der Übergang Schule und Grundschule ist eine Schnittstelle im Leben eines Kindes. Hier gilt es, Möglichkeiten zu erwägen, diese Schnittstelle für das Kind am besten zu gestalten, ein gutes Miteinander zwischen Kindergarten und Grundschule zu gewährleisten. Diesen drei Punkten wird im Gesetzentwurf Rechnung getragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, da es nach den Redebeiträgen des Kollegen Commerçon und der Kollegin Spaniol notwendig ist, einige Dinge klarzustellen.
Frau Kollegin, ich darf bei Ihrer Anmerkung beginnen. Die 60-Prozent-Regelung der Sachkostenbeteiligung bei den Kommunen gibt es auch heute schon. Nehmen Sie die Verordnung zur Hand; dort finden Sie das jetzt schon. Das ist keine Veränderung; es bleibt so, wie es ist.
Und wenn Sie vorschlagen, wir sollten uns an Berlin ein Beispiel nehmen, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: In Berlin werden die Beiträge freigestellt. Das ist richtig. Die Frage ist nur, wie lange das durchgehalten werden kann angesichts dessen, dass Nehmer- und Geberländer miteinander darüber diskutieren, wie die Finanzsituation der Länder künftig zu regeln ist. Ich glaube nicht, dass es sich Geberländer
auf Dauer gefallen lassen, dass Berlin auf Kosten anderer die Beiträge freistellt.
Aber mir ist ein Satz noch viel wichtiger, und es wäre jetzt gut, wenn Sie ihn wirklich aufmerksam verfolgen würden. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) proklamierte jetzt in Berlin zwar die Beitragsfreiheit, aber er räumte zugleich ein, dass das Land nun kein Geld mehr für mehr Personal in den Kitas habe, was Erzieherinnen und Gewerkschaften gefordert hatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es zum einen um eine Beitragsentlastung - was ja mit dem heutigen Gesetz zum Ausdruck kommt -, zum anderen aber auch darum, die gute Qualität in unseren Einrichtungen zu erhalten, denn ich denke, das ist für die Bildung unserer Kinder ganz wichtig.
Des Weiteren bitte ich einfach einmal zu bedenken, wer die Schulden abzahlt, die wir alle hinterlassen. Wir wissen, dass sehr viel mit Schulden finanziert wird. Diese Schuldenlast müssen später die Kinder tragen, für die wir heute Wohltaten verteilen. Ich würde auch gern bei der alten Regelung bleiben,
wenn es denn finanziell machbar wäre, Herr Kollege. Aber wir haben auch die Verantwortung, die Dinge so zu gestalten, dass sie nicht nur mit Schulden finanziert werden, die wir unseren Kindern hinterlassen.
Ein weiterer Punkt ist uns wichtig, nämlich die gerechte Verteilung. Herr Kollege Commerçon, wenn Sie eben sehr engagiert von Wahlversprechen und anderen Dingen gesprochen haben, dann empfehle ich Ihnen: Schauen Sie bitte auch einmal in andere Bundesländer. Schauen Sie nach Sachsen-Anhalt. Auch dort war das beitragsfreie Kindergartenjahr vorgesehen, aber die Große Koalition, die ja wiedergewählt wurde, wird dieses Projekt nicht umsetzen, und zwar nicht deshalb, weil sie es nicht will, sondern weil sie sich in der Verantwortung sieht und sagt, dass man sich dies einfach nicht leisten könne. Oder sehen Sie nach Baden-Württemberg: Die neue Regierung spart im Bildungsbereich. Auch dort war der beitragsfreie Kindergarten angekündigt, aber es wird nicht umgesetzt werden.
Ein weiterer Punkt. Lesen Sie die Pressenachrichten. Auch heute noch werden Lehrerstellen abgebaut, und auch dies findet in Baden-Württemberg statt. Da finde ich es nicht in Ordnung, wenn wir hier eine Diskussion darüber führen sollen, wie wir uns weiterhin Dinge leisten, obwohl wir sie nicht finanzieren können - insbesondere im Bereich der Bildung.
Schauen Sie in unsere Nachbarländer. RheinlandPfalz nehmen Sie immer gern als Beispiel, aber andere Bundesländer, in denen die SPD oder die LINKE in der Verantwortung ist, werden natürlich nicht als Beispiele angeführt, Sie lassen sie gern unter den Tisch fallen. Ich denke, wir sollten hier wirklich an der Sache orientiert diskutieren. Das wird uns weiterbringen.
Was ich in Ihrem Redebeitrag ebenfalls nicht verstanden habe, ist die angebliche Verschlechterung der frühkindlichen Bildung. Sie sprechen davon, dass wir sparen und die frühkindliche Bildung verschlechtern. Das Gegenteil ist der Fall: Seit die CDU in der Regierungsverantwortung steht, hat die frühkindliche Bildung hier im Saarland einen Stellenwert erhalten, den sie zu Zeiten einer SPD-Regierung nicht hatte.
Ich habe die Zahlen hier an diesem Rednerpult schon so häufig verdeutlicht und immer wieder darauf hingewiesen, wie viele zusätzliche Tages- und Krippenplätze geschaffen wurden, wie insbesondere auch die Tagesbetreuung weiter ausgebaut wurde. Es wird von Ihnen einfach nicht zur Kenntnis genommen. Aber vielleicht nehmen Sie jetzt einmal zur Kenntnis, dass wir für die frühkindliche Bildung einen Bildungsplan hatten,
der zusammen mit der Praxis erarbeitet und in allen Einrichtungen umgesetzt wurde.
Den haben Sie nicht kritisiert. - Entschuldigen Sie bitte, wenn Sie sagen, die frühkindliche Bildung habe sich verschlechtert, was bringen Sie dann an Beispielen? Ich zähle es Ihnen auf: Die Plätze wurden weiter ausgebaut, der Bildungsplan wurde eingeführt, die Ausbildung der Erzieherinnen wurde sehr stark verbessert. Im Saarland kann ein Studiengang „Frühkindliche Bildung“ belegt werden. Wir haben die Trägeranteile abgesenkt.
Nein, das stimmt nicht.
Auch nicht der kommunalen Ebene. Auch das Land steigt stärker in die Finanzierung ein. Sehen Sie bitte in den Gesetzestext. Dort steht ganz klar, dass das Land bei den Betriebskosten 26 Prozent der Beiträge übernimmt. Früher waren es einmal 25 Prozent. Und der Anteil wird weiter zulasten des Landes steigen. Wir investieren in diesen Bereich, obwohl wir jetzt diese Veränderung bei der Beitragsfreiheit
vornehmen müssen. Aber nehmen Sie zur Kenntnis: Der Anteil der Kosten für die frühkindliche Bildung wird nicht abgesenkt, sondern er wird sich nicht zuletzt auch durch die Einführung des Kooperationsjahres weiter verstärken. Dies sind Investitionen, die wir für ganz wichtig erachten, und wir werden sie auch weiterhin durchführen.
Lassen Sie mich noch einmal die Zahlen verdeutlichen. Wir haben ganz klar gesagt - es wurde schon mehrmals angesprochen -, wann eine Familie von den Kosten des Kindergartenbeitrags weiterhin freigestellt wird. Ich nehme einen Vierpersonenhaushalt, eine Familie mit zwei Kindern. Für die Beitragsfreistellung darf das Nettoeinkommen 2.424 Euro betragen. Ich denke, dies ist kein Betrag, der im Saarland lediglich eine kleine Bevölkerungsschicht betrifft, sondern ein Betrag, bei dem auch die Durchschnittsfamilie noch von der Beitragsfreistellung profitieren kann. Dies gilt insbesondere, wenn ich jetzt die Summe nenne, die zur hälftigen Beitragsfreistellung führt. In diesem Fall kann das Nettoeinkommen einer Familie mit zwei oder eines Alleinerziehenden mit drei Kindern 3.024 Euro im Monat betragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube nicht, dass dies Summen sind, bei denen wir von Geringverdienern sprechen. Wir wollen in der Tat den Durchschnittsfamilien weiterhelfen, damit sie diese Kosten ersetzt bekommen. Bei 3.024 Euro für einen Vierpersonenhaushalt haben wir also die hälftige Beitragsfreiheit. Ich glaube nicht, dass das sozial ungerecht ist. Wir wollen die Freistellung und Ermäßigung bei den Beiträgen sozial gerecht gestalten.
Wenn heute Morgen Aussagen aus dem Jahr 2000 zitiert wurden, dann darf auch ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer Plenardebatte im Jahr 2000 zitieren. Leider ist Frau Kollegin Ries im Moment nicht im Saal. Sagen Sie ihr bitte, sie soll sich noch einmal das vor Augen führen, was sie am 05. April 2000 hier ausgeführt hat. Sie sagte: „Anstatt alle freizustellen, hätte man die Freigrenzen anheben können. Oberhalb dieser Grenzen hätte man auch Staffelungen einführen können, in der Erkenntnis, dass starke Schultern mehr tragen und schwache weniger tragen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist doch genau das, was wir wollen. Starke Schultern können mehr tragen, schwache Schultern können weniger tragen. Daher haben wir eine Staffelung der Beiträge eingeführt.
Es geht noch weiter. Kollegin Isolde Ries sagte damals: „Ich frage Sie in der Tat. Es kann mir niemand einen Grund nennen, warum zum Beispiel unser Ministerpräsident oder warum Eltern seiner finanziellen Gewichtsklasse keine Kindergartenbeiträge mehr zahlen sollen. Die Beiträge derjenigen, die auf eine Entlastung nicht angewiesen sind, könnten wir sehr gut zur Sicherung, zur Erhaltung und zum Ausbau der Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen gebrauchen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist es, was wir weiterhin wollen. Starke Schultern tragen mehr, schwache Schultern tragen weniger.
Wir werden die Kinderbetreuungseinrichtungen weiter ausbauen, wir werden aber anders als in Berlin auch schauen, dass wir qualitativ gute Einrichtungen haben. Wir werden den Bildungsauftrag des Kindergartens stärken, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dies wurde vorhin schon mehrfach angesprochen. Dagegen werden Sie vonseiten der Opposition wahrscheinlich keine Einwände haben. Der Bildungsauftrag des Kindergartens wird gestärkt. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen wird verbindlicher gestaltet. Das ist ein wichtiger Punkt. An dieser Schnittstelle und in diesem Bereich, in dem unterschiedliche Professionen Erzieher und Lehrer - arbeiten, wird eine wesentlich engere Verzahnung der Zusammenarbeit gewährleistet. Das ist ein guter Punkt. Dies müssen wir stärken. - Herr Kollege Jung, Sie schütteln den Kopf. Ich weiß nicht, warum.
Natürlich bekommen die Lehrer und Erzieher Geld dafür. Sie machen es nicht in ihrer Freizeit, sondern während ihrer Tätigkeit in den Kindergärten.
Ich würde mir wünschen, dass wir diese Diskussion mit mehr Sachkenntnis führen. Das würde uns weiterbringen. Die Erzieherinnen werden das im Laufe ihrer täglichen Arbeit durchführen. Beide Einrichtungen werden miteinander kooperieren. Durch die im Modellprojekt gesammelten Erfahrungen ist klar, dass wir zu einem guten Miteinander kommen. Es gibt bereits gute Erkenntnisse, die in die weitere praktische Umsetzung des Projektes fließen. Zusammenfassend kann ich nur sagen, die frühkindliche Bildung ist für uns weiterhin ganz wichtig. Wir werden weiter hier investieren. Wir werden schauen, wie wir die Träger weiter entlasten können. Es ist festgelegt, dass bis zum Jahr 2013 die Träger nur noch zehn Prozent der Betriebskosten übernehmen. Der Rest erfolgt vonseiten des Landes. Auf diesem Weg wollen wir ein Dankeschön an die beiden großen Träger im Saarland, die Kirchen, sagen. Die
Vertreter sind heute anwesend. Wir wollen die Qualität in den Einrichtungen stärken.
Eines aber ist uns ganz wichtig: Kein Kind wird aus finanziellen Gründen vom Besuch einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen. Mit der Staffelung der Beiträge ist gewährleistet, dass aus finanziellen Gründen kein Kind vom Kindergartenbesuch, von seiner frühkindlichen Bildung ausgeschlossen wird. Ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf, den wir im Ausschuss weiter beraten werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine der furchtbarsten Straftaten, die es gibt. Wie viele Kinder in Deutschland sexuelle Gewalt erleiden müssen oder mussten, ist uns nicht bekannt. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik kann darüber nur begrenzt Auskunft geben. Für das Jahr 2009 weist sie rund 15.000 Fälle von Kindesmissbrauch auf. Wir wissen alle, dies ist leider nur die Spitze des Eisbergs. Die Zahlen im Dunkelfeld sind erheblich höher.
Gerade Fachleute haben angesichts der öffentlichen Debatte immer wieder darauf hingewiesen, dass wir es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun haben, vor dem wir die Augen nicht verschließen dürfen. Daher wurde im vergangenen Jahr vonseiten der Bundesregierung die Einrichtung des runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen. Ziel ist es, der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden.
Zur Mitwirkung an diesem runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und
aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen, unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, ein bundesweiter Zusammenschluss von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens des Deutschen Bundestages sowie Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen.
Die Arbeit dieses Gremiums, das ich für sehr wichtig erachte, ist noch nicht abgeschlossen. Ich betone es ausdrücklich: Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen werden die Themen aufgearbeitet mit dem Ziel, dass sexualisierte Gewalt verhindert wird und betroffene Jungen und Mädchen Hilfe und Unterstützung erhalten. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, das habe ich bereits erwähnt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Von den schlimmen Fällen, die im vergangenen Jahr öffentlich wurden, waren sowohl die katholische wie auch die evangelische Kirche betroffen, aber auch private und staatliche Schulen, Vereine, andere Institutionen und unter anderem auch DDR-Kinderheime. Auch dort gab es diese Fälle. Daher stellt sich mir beim Antrag der LINKEN die Frage, warum wir uns nur mit einer betroffenen Gruppierung befassen.
Ich erlaube mir weiter die Frage, ob dies als saarländisches Parlament eigentlich unsere Aufgabe ist. Liegt das in unserer Zuständigkeit? Haben wir hier ein Eingriffsrecht? Anlässlich des Besuchs des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann, der sich dieser sehr schwierigen Aufgabe gestellt hat, sie meiner Meinung nach sehr gut meistert und sich dieser Aufgabe auch weiterhin widmet, erlaube ich mir die Frage, ob Sie diese Problematik mit ihm besprochen haben.
Ich glaube, es wäre wichtig, diesen Austausch zu pflegen, anstatt hier heute einen Antrag vorzulegen, in dem wie gesagt nur eine Gruppierung angesprochen ist. Dies ist auch angesichts der Tatsache, dass es einen runden Tisch gibt, der die Arbeit noch nicht vollendet hat, und angesichts der Tatsache, dass Bischof Dr. Ackermann sich dieser Aufgabe sehr gut stellt und vieles für die betroffenen Menschen leistet, nicht nachzuvollziehen.
Wegen der Fragen, die ich eben hier erörtert habe, und der angesprochenen Probleme wird die CDUFraktion - das sage ich ganz deutlich - den Antrag der LINKEN nicht unterstützen.
Es geht nur um Entschädigung. Aber, Herr Kollege Linsler, wir sehen diese Problematik nicht beschränkt auf eine Gruppierung, sondern wir sehen alle Betroffenen, und das sind wesentlich mehr als nur die Betroffenen im Bereich der katholischen Kirche.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein schlimmes Verbrechen. Dies muss bestraft werden und die Opfer brauchen unsere uneingeschränkte Unterstützung, so wie wir generell für alle Menschen den Opferschutz einfordern, auch für diejenigen, denen durch staatliche Systeme körperliche oder seelische Folter oder Unterdrückung Leid zugefügt wird. Wir maßen uns aber nicht an, die Entschädigungsvorschläge der katholischen Kirche zu beurteilen und zu kritisieren. Dies insbesondere deshalb, weil von anderen betroffenen Gruppierungen - und ich nenne bewusst noch einmal die Träger von DDR-Kinderheimen keine Entschädigungsregelungen vorliegen
beziehungsweise veröffentlicht sind. Herr Kollege, auch das sind Betroffene.
Herr Kollege Linsler, ich habe von der Fraktion DIE LINKE auch etwas anderes erwartet.
Ich weiß, dass Sie sich hier betroffen fühlen.
Schauen Sie sich doch bitte einmal die Interviewliste an. Es gibt eine Interviewliste von Betroffenen, die im Internet veröffentlicht ist. Da wurde auch ein Kind - heute natürlich eine erwachsene Person - interviewt, das in einem DDR-Kinderheim aufgewachsen ist.
Ich glaube, wenn wir hier die Problematik ansprechen, dann sollten wir das nicht einseitig tun. Wir sollten vielmehr alle ansprechen und uns dann darüber unterhalten, wenn der runde Tisch seine Arbeit abgeschlossen hat
und die Vorschläge vorliegen.
Ich habe das Gefühl, ich habe Sie mit meinen Ausführungen sehr getroffen. Ich habe den Ausdruck nicht verstanden, bin aber dankbar, dass der Ministerpräsident das aufgreift.
Nein, ich habe Ihren Ausspruch nicht verstanden, weil es noch anderes Gemurmel im Raum gab. Herr Abgeordneter Lafontaine, ich glaube, das ist ein Unterschied.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und sage noch einmal ausdrücklich: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen ein modernes, leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem. Dies ist unser bildungspolitisches Ziel. Ich vermute auch, dass dies das Ziel aller Parteien im saarländischen Landtag ist. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass wir heute die Debatte konsensual führen könnten, auch wenn es den einen oder anderen Unterschied gibt.
Herr Kollege Commerçon, es hat mich schon gewundert, dass Sie es so dargestellt haben, als wäre schulstrukturmäßig alles in bester Ordnung, als wären gar keine Veränderungen notwendig. Das Einzige, was wir im Lande bräuchten, wären kleinere Klassen. So sehe ich es nicht. Vielmehr stehen wir vor besonderen Herausforderungen - es wurde heute schon angesprochen - angesichts der demografischen Entwicklung, aber auch angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns. Deshalb führen wir heute diese Debatte. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass dies im Konsens geschehen wäre; leider ist es nicht so.
Wir wissen alle, wie wichtig Bildung ist, wir wissen, dass jedes Kind eine umfassende Bildung braucht; hiervon hängt die Zukunft unseres Landes ab. Wir wollen allen saarländischen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die besten Chancen geben, einen möglichst qualitätsvollen Schulabschluss gemäß ihren Fähigkeiten zu erwerben. Um dieses Ziel zu erreichen - wir haben es mehrmals angesprochen -, wollen wir das Zwei-Säulen-System einführen. Ich kann mich daran erinnern, dass ich in der vergangenen Legislaturperiode mit dem damaligen bildungspolitischen Sprecher Reiner Braun sehr häufig darum gerungen habe, welche Veränderungen wir durchführen sollten. Ein ZweiSäulen-Modell war damals auch bei der SPD sehr gut angekommen. Ich stelle fest, heute ist das nicht mehr so.
Unser Zwei-Säulen-Modell soll das grundständige Gymnasium und die Gemeinschaftsschule beinhalten. Beide Schulformen ermöglichen alle Abschlüsse
bis zur allgemeinen Hochschulreife, wobei das Abitur am Gymnasium nach zwölf Schulbesuchsjahren als G 8 erfolgen wird und an der Gemeinschaftsschule nach dreizehn Schulbesuchsjahren als G 9. Genau um diese Wahlmöglichkeit haben wir häufig gerungen. Wir haben schon zu Zeiten der CDU-Regierung einiges auf den Weg gebracht. Ich erinnere an die Kooperationen, an die Oberstufenverbünde, die weiterhin erhalten bleiben, wenn sie sich bewährt haben. Und viele haben sich bewährt. Wir werden dies auf dem Weg weiter einbringen und nach guten Möglichkeiten suchen.
Einen weiteren Punkt, den ich ansprechen möchte und der ganz wichtig ist: Beide Schulformen werden in der Verfassung verankert und somit - das erwähne ich ausdrücklich - langfristig gesichert. Andere Bundesländer haben keine verfassungsrechtlichen Festschreibungen, aber wir halten es für wichtig und richtig, den langfristigen Schulfrieden zu sichern und sich danach auf die inhaltliche Ausgestaltung beziehungsweise eine weitere Verbesserung der inhaltlichen Ausgestaltung zu konzentrieren.
Wir stehen mit dieser Meinung zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Zwei-Säulen-Systems nicht alleine da, Herr Kollege Commerçon. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich die Berliner Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz der Gymnasien angeschaut hätten. Genau dort, in dieser Berliner Erklärung, finden Sie ebenso diese beiden Punkte: verfassungsrechtliche Absicherung der Schulformen und ein Zwei-Säulen-System, eine Säule G 8 und eine weitere Säule, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, das Abitur in neun Jahren zu erreichen. Von daher stimmt es nicht, was Sie gesagt haben, dass wir alleine dastehen. Die Berliner Erklärung aus dem Frühjahr 2011 legt ganz genau dar, dass es viele gibt, die mit uns gemeinsam auf diesem Weg sind. Die Veränderungen in anderen Bundesländern zeigen dies ebenso.
Im Jahr 1996 hatten wir genau am 27.03. einen Bildungskompromiss. Dort haben wir gemeinsam mit der SPD eine Zusatzerklärung abgegeben, die auch nicht aufgehoben wird. In dieser Zusatzerklärung wird ausdrücklich darauf hingewiesen: Zum Wesen des grundständigen Gymnasiums gehört, dass es, auf vier Grundschuljahren aufbauend, mit Klassenstufe 5 beginnt, dass es eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt und dass der Unterricht mindestens bis einschließlich Klassenstufe 10 im Klassenverband stattfindet und zur allgemeinen Hochschulreife führt. Außerdem gehört es zum Wesen des grundständigen Gymnasiums, dass jedes Gymnasium, das eine eigene Sekundarstufe I hat, seine eigene Oberstufe hat. Dies ist festgelegt in dem Kompromiss 1996. Diese Zusatzerklärung hat auch weiterhin Bestand.
Die zweite Säule, wie gesagt die Gemeinschaftsschule, enthält Elemente der ERS und Elemente der Gesamtschule. Und ich finde es gut, dass weder die Gesamtschule uns den großen Applaus gibt noch die ERS, denn ein Kompromiss beinhaltet immer, dass man beiden Seiten gerecht werden soll. Wenn wir nicht auf beiden Seiten Applaus kriegen, sind wir, glaube ich, auf dem richtigen Weg.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt erwähnen. Wir wollten - da waren wir uns in diesem Haus oft einig - mehr Selbstständigkeit für die Schulen. Gerade mit dem Modell der Gemeinschaftsschule wird den Schulen ein hohes Maß an Selbstständigkeit gegeben. Sie erhalten einen breiten Gestaltungsraum, der es ihnen ermöglicht, eigene pädagogische Konzepte zu entwickeln und ihr Profil auf die jeweilige besondere Situation auszurichten. Wir wissen doch heute schon, dass aufgrund der demografischen Entwicklung an einer Erweiterten Realschule die Unterrichtsgestaltung gar nicht mehr nach dem üblichen Modell der Realschule erfolgen kann, sondern dass man auch dort neue Möglichkeiten finden muss. Dieser breite Gestaltungsraum, mit den unterschiedlichen Differenzierungsmöglichkeiten, ist der richtige Weg, die Schulen in die Selbstständigkeit zu entlassen. Denn vor Ort wissen die Praktiker am besten, wie sich eine gute Schule gestalten lässt. Hauptziel ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht findet an der Gemeinschaftsschule im Klassenverband und in Kursgruppen statt. Die Schulkonferenz kann darüber entscheiden wie die Differenzierung - gemäß dem vorgegebenen Rahmen - erfolgt. Ich empfehle Ihnen, einen Blick in die Leistungsdifferenzierungstafel zu werfen, die den Eckpunkten hinzugefügt ist und wirklich sehr viele Variationsmöglichkeiten zulässt.
Lassen Sie mich noch einen Punkt erwähnen. Die zentralen Abschlussprüfungen bleiben erhalten. Auch das ist ein wichtiger Punkt, wenn gesagt wird, wir brauchen qualitativ gute Schulen beziehungsweise wenn wir über die Qualität streiten. Wir werden die Abschlussprüfungen erhalten und wir werden Oberstufenverbünde fortführen - insbesondere dort, wo sie sich bewährt haben. Wir wollen Schulformen schaffen, die zukunftsorientiert sind und die unseren Kindern die Möglichkeit geben, dass sie individuell gefördert werden. Das heißt, wir wollen die Schwachen stärken, ohne die Starken zu schwächen. Ich kann Sie nur auffordern zuzustimmen. Nutzen Sie diese Chance, unsere Bildungslandschaft zukunftsfähig zu gestalten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen, Herr Kollege Commerçon, Sie sind sich treu geblieben. Sie haben gleich gesagt, Sie haben sich die Einzelheiten nicht angeschaut. In Ihrer Rede hat man dies erkannt. Es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie sich die Einzelheiten tatsächlich einmal angeschaut hätten.
Was Sie behauptet haben, ist schlichtweg falsch. Sie reden immer davon, der Bildungshaushalt sei ein Sparhaushalt. Nur, schauen Sie sich doch bitte
die Zahlen an. An Zahlen kann man es am besten verdeutlichen. Wir haben einen Haushaltsansatz 2010 im Bildungseinzelplan 06 von 572.852.200 Euro gehabt. Wir haben einen Haushaltsansatz in 2011 von 585.590.700 Euro. Das bedeutet ein Plus, Herr Kollege Commerçon, von 12.738.500 Euro.
Ach, sehr geehrte Kollegin Ries, melden Sie sich doch nachher zu Wort, machen Sie es dann deutlich.
Aber Sie können doch nicht immer behaupten, der Bildungshaushalt sei ein Sparhaushalt, wenn sich de facto ein Plus von über 12 Millionen Euro ergibt und des Weiteren eine prozentuale Steigerung von 2,23 Prozent. Nehmen Sie die Fakten einfach zur Kenntnis.
Ihre Vorstellungen haben sich verfestigt. Der Bildungshaushalt muss aus Ihrer Sicht ein Sparhaushalt sein, das betonen Sie hier immer wieder. Sie fordern, dass wir etwas gegen Unterrichtsausfall tun. Was tun wir denn, Herr Kollege Commerçon? Wir haben mehr Lehrer. Und wer, bitte schön, sorgt denn dafür, dass Unterrichtsausfall nicht stattfindet? Das sind die Lehrer vor Ort. Auch bei den Lehrerstellen - ich werde es Ihnen nachher an Zahlen verdeutlichen - haben wir ein Plus bei wesentlich weniger Schülern. Auch das sollten Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen. Die demografische Rendite bleibt im System.
Lassen Sie mich ein Weiteres hinzufügen. Ich habe bisher nur über Zahlen des Einzelplanes 06 gesprochen. Es ist wohl unstrittig, dass auch der Wissenschaftsbereich mit den Hochschulen im Grunde in die Bildungsausgaben einbezogen werden muss. Wenn ich diese Ausgaben einbeziehe, bin ich bei 26,32 Prozent des gesamten Landeshaushaltes, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben festgelegt, dass wir die 30-Prozent-Quote erreichen wollen. Wir sind heute schon bei 26,32 Prozent und das bedeutet, wir sind auf einem guten Weg.