Claus Ehlers

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die politischen Parteien haben seit Beginn der gentechnologischen Entwicklung unterschiedliche Positionen hier im Haus eingenommen. Auch in der Großen Koalition haben wir keinen gemeinsamen Nenner gefunden und die Unterschiede verdeutlicht, ohne den Koalitionspartner in die Mitverantwortung zu nehmen.
Seit vielen Jahren sind weltweit zunehmend gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Feldern und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Tellern zu finden. Wer schon einmal in den USA gewesen ist, hat mit absoluter Sicherheit Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen konsumiert. Dies soll uns nicht davon abhalten, eines in aller Deutlichkeit zu sagen: Solange Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnen, wird es dafür auch keinen Markt geben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Kennzeichnungspflicht erlaubt ihnen, die Verantwortung selbst zu übernehmen.
Am 7. September 2009 hat sich die Agrarkommissarin Fischer Boel beim Agrarrat für eine schnelle Zulassung der transgenen Maislinie von Monsanto zum Import als Futter- und Lebensmittel eingesetzt. Diese Maislinie hat von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ein positives Risikogutachten erhalten. Ihr Ziel ist es, die drohende Eiweißknappheit in der Futtermittelversorgung abzuwenden. 20 % der Futtermittel werden eingeführt.
Das sind überwiegend gentechnisch veränderte Futtermittel.
Sie erinnern sich sicher alle noch an die Diskussion um den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel ,,Amflora“. In Russland ist in diesem Jahr eine gentechnisch veränderte Kartoffel zugelassen worden. In Ländern wie Kanada, Rumänien und anderen bestehen bereits Zulassungen für gentechnisch veränderte Kartoffeln. Ich bin gespannt, was wir künftig in Pommes frites und anderen Kartoffelprodukten finden werden.
Die Diskussionen und insbesondere die Entscheidungen auf europäischer Ebene zeigen deutlich auf, wohin der Weg geht. Die Forderung, SchleswigHolstein als gentechnikfreie Region zu deklarieren, ist Ausdruck der Hilflosigkeit. Sie wissen sehr genau, dass Sie nichts abwenden oder verhindern können, und sind deshalb bemüht, wenigstens den Anschein zu wahren. ,,Gentechnikfreie Regionen“ haben nur deklaratorischen Charakter und sind für die Landwirtschaft völlig rechtsunverbindlich. Sooft Sie auch Schleswig-Holstein zur gentechnikfreien Zone erklären - kein Landwirt muss sich daran halten. Es sind derzeit eher wirtschaftliche Gründe, die unser Bundesland praktisch zur gentechnikfreien Zone machen.
Nein.
Wir wollen aber auch nicht zu einer forschungsfreien Zone werden.
Leistungsfähige Pflanzenzuchtunternehmen haben bereits Teile ihrer Entwicklung ins Ausland verlagert, um nicht von der Konkurrenz abgehängt zu werden und heutige und auch zukünftige Märkte zu verlieren. Ich denke auch an viele Unternehmen, die hier im Lande zum Teil weltführend in dem Bereich in der Gen- und Biotechnologie sind, die norddeutsche Pflanzenzucht zum Beispiel. Die wagen es gar nicht mehr, in Schleswig-Holstein Versuchsfelder anzulegen, weil diese in der Regel von Chaoten zerstört werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Versuch Oberösterreichs, 2003 mit einem Gentechnikverbotsgesetz die Region zur gentechnikfreien Zone zu erklären, ist am Veto der Europäischen Union gescheitert. Deshalb kann es auch in Schleswig-Holstein nur rechtsunverbindliche Erklärungen geben. Für eine reine Symbolpolitik werden Sie uns jedoch nicht gewinnen. Billige Symbolpolitik gehört nicht zu unseren Stärken. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich in den letzten Wochen zu hören bekam, hat mit demokratischer Teilhabe nicht viel zu tun, Herr Matthiessen. Ich habe in der Landtagssitzung im Februar 2007 bereits gesagt, dass ich nicht von einer übermäßigen Inanspruchnahme eines Klagerechts durch die Verbände ausgehe. Offensichtlich aber warten einige Tierschützer nur darauf, sich endlich zu Prozesshanseln aufschwingen zu können. Lieber Herr Kollege Nabel, einige E-Mails lassen diesen Schluss ausdrücklich zu. Es wird behauptet, der Tierschutz sei in SchleswigHolstein unter die Räder oder unter die Hufe gekommen. Zu diesem Ergebnis kann man nur kommen, wenn man alles bisher Erreichte einfach unter den Tisch fallen lässt.
Nein, ich habe acht Seiten vor mir liegen, mit denen werde ich sonst nicht fertig. Das kann er nachher allein mit mir besprechen.
Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, die Verbände sind nach § 15 Tierschutzgesetz an den Tierschutzkommissionen der Länder und ebenfalls an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die CDU kann es sich einfach machen und erklären, sie schließt sich der Auffassung des Berliner Senats an. In Berlin wird das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände mit der Begründung abgelehnt, damit werde der Forschungsstandort Berlin erheblich gefährdet. Das Max-Planck-Institut für Biochemie hat in einem Schreiben dringend aufgefordert, das Klagerecht für Tierschutzverbände nicht einzuführen. Es sieht dadurch ebenfalls die Forschung gefährdet.
Auch wir sind der Überzeugung, dass wir die Forschung in Lübeck, Kiel und anderswo nicht infrage stellen dürfen. Als den Verbänden in Bremen das Recht zur Feststellungsklage eingeräumt wurde, haben einige gejubelt. Sie sollten sich einmal mit Juristen über den Unterschied zwischen einem Ver
bandsklagerecht und der Feststellungsklage unterhalten, Herr Matthiessen. Der federführende Abgeordnete in Bremen hat erklärt, die Länder hätten nicht die Möglichkeit, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Deshalb habe man nur die Feststellungsklage zugestanden. Unverändert gibt es bis heute in keinem einzigen Bundesland ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände; auch nicht in den Bundesländern, in denen Sozialdemokraten und Grüne gemeinsam regieren.
- Das reicht aber.
- Das werden hoffentlich auch nicht mehr. Das Ansinnen Schleswig-Holsteins, im Bundesrat das Verbandsklagerecht durchzusetzen, ist mit eins zu fünfzehn gescheitert. Schleswig-Holstein war allein im Haus.
Gegen wen soll sich das Klagerecht wenden? Meine Kollegin Sandra Redmann hat in der Landtagssitzung am 22. Februar 2007 gesagt, die Tierschützer hätten kein Mitspracherecht bei Tierversuchen und bei allen Tierhaltungsformen in der Landwirtschaft. Soll sich das Klagerecht insbesondere auf diese Gruppen beziehen? - Das stelle ich als Frage in den Raum.
Ich betone ausdrücklich, dass nicht alles, was in der Landwirtschaft geschieht, von mir akzeptiert wird. Es gibt hier noch viel zu tun. Dies ist jedoch Aufgabe der Politik und nicht der Verbände. Es ist auch nicht Aufgabe der Gerichte. Wofür sonst sind wir vom Volk gewählt und legitimiert? Wir selbst haben Verantwortung zu übernehmen und die Verantwortung nicht abzuwälzen.
Wir haben die Verantwortung für den Tierschutz und auch für die Existenz unserer Landwirtschaft. Tierhaltende Betriebe komplett infrage zu stellen, findet - jedenfalls bei uns - keine Zustimmung. Einige Tierschützer und Vegetarier machen das und verknüpfen mit der Verbandsklage die Hoffnung, dem Rest der Menschheit vor den Gerichten eine vegetarische Lebensweise aufzwingen zu können. Lieber Herr Dr. Garg, einige E-Mails, die wir bekommen haben, gehen auch in diese Richtung.
Wir leben in einer freien Gesellschaft, die Veränderungen zulässt und auch will. Verbände sind an der Willensbildung beteiligt. Sie haben jedoch weder
die Aufgabe, Entscheidungen des Parlaments abzunicken, noch sind sie Kontrollinstanz. Sie haben mit vielfältigen Mitteln ihre Auffassungen deutlich zu machen.
Wir wollen den Tierschutz weiter voranbringen, und wir setzen auf die Mitwirkung der Verbände. Wir wollen jedoch nicht unseren Forschungsstandort gefährden. Wir wollen auch nicht unserer Landwirtschaft die Existenzgrundlage entziehen. Wer das bisher Erreichte ausblendet und zu dem Ergebnis kommt, derjenige, der die Verbandsklage nicht wolle, der sei gegen den Tierschutz, dem sagen wir: Das lehnen wir ab.
Ich komme zum Schluss. Deshalb beantragen wir heute im Parlament, den Antrag der Grünen abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
- Davon kannst du ausgehen.
Mit der Halbzeitbilanz im Jahr 2003 hat die Europäische Union weitreichende Beschlüsse gefasst. Die Flächenprämie wird vereinheitlicht und damit für die Landwirtschaft in vorgegebenen Grenzen
mehr Freiraum bei der Flächennutzung eingeräumt. Dies haben auch die Antragssteller - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - damals ausdrücklich begrüßt.
Die Landwirtschaft nutzt ihre Freiheit mit dem Ergebnis, die Grünen wollen alles wieder auf den Stand von 2003zurückdrehen. Uns sind alle planwirtschaftlichen Grundsätze fremd, wie wir sie in der Vergangenheit insbesondere in der Landwirtschaft und auch in der ehemaligen DDR hatten. Wir setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere auch in der Landwirtschaft.
Schleswig-Holstein ist in der Nordregion im Verbund mit Hamburg das einzige Bundesland, in dem eine Grünlandverordnung erlassen wurde. Diese Verordnung entspricht zu 100 % den Vorgaben der Europäischen Union und ist in der Bundesrepublik Vorbild für kommende Verordnungen in allen anderen Bundesländern.
Auf dieser Grundlage wirtschaften unsere Landwirte, und sie wirtschaften im Rahmen der Vorgaben in der Europäischen Union. Ob die Grünen dies akzeptieren oder nicht, die Regeln stehen und sind verbindlich. Niemand kann ausschließen, dass bei wieder steigenden Milchpreisen die Attraktivität der Grünlandbewirtschaftung größer wird.
Das „Sahnehäubchen“ des Antrags ist die Forderung, die Grünlandquote des Jahres 2003 wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang stellen sich für uns einige Fragen: Soll etwa Ackerland zwangsweise zu Grünland umgebrochen werden? Sollen Flächen, auf denen Rohstoffe für Biogasanlagen angebaut werden, wieder zu Grünland werden? Soll ehemaliges Grünland, das nun als Ackerland verpachtet ist, umgebrochen werden? Solchen Fragen müssen Sie sich stellen, wenn Sie alles auf den Stand des Jahres 2003 zurückdrehen wollen, Herr Matthiessen.
Wir als CDU-Fraktion haben uns immer für eine unternehmerische Landwirtschaft eingesetzt, die für den Markt produziert. Was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier verlangt, ist eine Quotenregelung für Anbauflächen. Dieses planwirtschaftliche Instrument lehnen wir ab.
- Davon haben die Herren nicht die geringste Ahnung. Das ist nun einmal so.
- Nun hören Sie einmal zu. Das ist ein bisschen Nachhilfe für Sie.
Es bleibt daher festzuhalten: Erstens. Die Umwandlung von Grünland erfolgt im Rahmen der EU-Vorgaben, die in Schleswig-Holstein strikt eingehalten werden.
Zweitens. Aktiv und marktorientiert wirtschaftende Landwirte passen ihre Produktion den jeweiligen Verhältnissen an.
Drittens. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Landwirtschaft in ein planwirtschaftliches Korsett pressen. Mit unternehmerischer Freiheit hat das überhaupt nichts mehr zu tun.
Wir wollen Grünland erhalten, aber nicht mit neuen Restriktionen, sondern mit den rechtlichen Mitteln, die durch die Europäische Union vorgegeben sind. Trotz erheblicher Vorbehalte beantragen wir die Überweisung an den Umwelt- und Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor kurzer Zeit hat die Europäische Union erneut die Agrarförderung verändert. Nach langen Diskussionen wissen wir nun, dass unsere schleswig-holsteinische Landwirtschaft über 17 Millionen € verlieren wird. Diese Mittel werden von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet und fehlen auf den Höfen.
Angesichts der jüngsten negativen Entwicklung der Preise auf dem Getreidesektor und auf dem Milchsektor ist dies eine mehr als bedenkliche Entwicklung, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich muss uns daran gelegen sein, die dem Land zufließenden Modulationsmittel zu binden und sinnvoll einzusetzen. Die dafür erforderlichen Kofinanzierungsmittel müssen bereitgestellt werden. Für die zusätzlichen Modulationsmittel müssen dank der neuen Bundeslandwirtschaftsministerin nicht die üblichen 50 %, sondern nur 25 % kofinanziert werden.
Bemerkenswert ist für mich, dass die Reduzierung der Direktbeihilfen für manche Parteien offensichtlich überhaupt kein Problem darstellt und zugleich jeder Cent, um den der Milchpreis fällt, den regierungstragenden Parteien in Bund und Land angekreidet wird.
Fallende Milchpreise sind für viele Betriebe ein schwerwiegendes Problem, aber sinkende Direktbeihilfen sind es auch. Wer vorgibt, sich für unsere Landwirtschaft einzusetzen, macht sich mit einer selektiven Betrachtungsweise höchst unglaubwürdig. Auch hier gilt: Der Zweck heiligt die Mittel eben nicht.
So manche Entscheidung der Europäischen Union ist in Deutschland nicht auf viel Gegenliebe gestoßen. Oft genug wurde das, was als zuverlässig galt, umgestoßen. Die neue Prämienregelung, die in wenigen Jahren greift, muss längerfristig Bestand haben, um den Höfen verlässliche Plandaten zu bieten.
Das ständige Hin und Her der Agrarpolitik führt auf den Höfen zu Entscheidungen, die nur für den Moment gültig sind und viel Flexibilität erfordern. Das belastet insbesondere junge Betriebsleiter, die Zukunftsinvestitionen planen. Wenn es gelingt, die neuen Modulationsmittel zu binden - und davon gehe ich aus -, dann müssen sie für eine planbare und nachhaltige Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist auch von der Politik abhängig. Das zu leisten, sind wir aufgerufen. Ich beantrage daher die Überweisung der beiden Anträge an den Umwelt- und Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Matthiesen, als Eingangsbemerkung möchte ich sagen, dass die Planwirtschaft in der Agrarpolitik ein Ende hat.
Sie bekennen sich heute aber wieder dazu. Wir sollten den Bauern die Wahrheit sagen, dass ab 2013 und 2015 die Uhren anders gehen.
Die im Jahr 1984 eingeführte Quotenregelung ist als Mengenregulierungsinstrument eingeführt worden. Die Milchquote war jedoch zu keiner Zeit geeignet, die Mengen- und insbesondere die Preisprobleme auf dem Milchsektor zu lösen. Durch ständig neue Zuteilungen wurde die Quote von der EU selbst unterlaufen. Dadurch konnte sich keine aktive Markt- und Preispolitik auf dem Milchsektor entwickeln.
Wir haben in kurzer Zeit ein Milchmengenproblem bekommen. Durch die Saldierung und insbesondere durch die 2-prozentige Quotenanhebung ist ein massiver Preisverfall - im Durchschnitt auf 28 ct/l entstanden. Für nunmehr 28 ct ist kein Betrieb in der Lage, gewinnbringend Milch zu erzeugen. Die Betriebe machen im letzten halben Jahr massive Verluste.
Gerade in jüngster Vergangenheit haben wir erleben können, wie weit die Saldierungsmöglichkeit von einigen ausgelegt und ausgenutzt wird. Kaum waren die Milchauszahlungspreise auf einem gewinnbringenden Stand, da haben Milchproduzenten ihr Herz für die segenreiche Milchproduktion geöffnet. Betriebe gänzlich ohne Milchquote haben Milch geliefert und andere Betriebe haben die Milchquote als völlig unverbindliche Empfehlung verstanden. Solche Auswüchse, die letztlich zulasten aller Betriebe gehen, müssen in Zukunft in irgendeiner Art und Weise unterbunden werden.
Ein denkbarer Weg - dies wäre ein Kompromissweg - wäre, die Saldierung auf 10 % zu beschränken, auf zwei Jahre zu verteilen und eine Überlieferung über 10 % hinaus auszuschalten. Die Mengenpolitik darf sich nicht allein an der derzeitigen Situation ausrichten. Sie muss über den heutigen Tag hinaus Bestand haben. Deshalb halte ich überhaupt nichts von Forderungen bezüglich der Ausgestaltung, die ausschließlich den heutigen Stand berücksichtigen, ohne dabei in die Zukunft zu blicken. Offensichtlich haben einige vergessen, dass die Milchauszahlungspreise bereits vor zwei Jahren ähnlich niedrig waren - und dies ohne Quotenanhebung durch die Europäische Union. Die Quote soll ja bis 2015 sukzessive um 15 % angehoben werden, was mit Sicherheit auch auf den Markt drücken wird.
Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Umstellung des Umrechnungsfaktors von 1,02 auf 1,03 würde faktisch zu einer Quotenkürzung von 1 % führen. Dieser Vorschlag ist kontraproduktiv und daher abzulehnen. Den Vorschlag nach dem Motto „von der linken Tasche in die rechte Tasche“ haben Sie nahtlos vom BDM übernommen, Herr Matthiesen, ohne inhaltlich in die Sache einzusteigen.
Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine bedarfsorientierte und flexibel am Markt ausgerichtete Ausgestaltung der Milchmengenregelung einzuführen, ist mit uns nicht umzusetzen. Solange die Grünen selbst nicht einmal wissen, wie eine solche Regelung aussehen soll, und sie sich auf unverbindliche Forderungen beschränken, können wir uns darauf nicht einlassen.
Da nur vier Staaten der Europäischen Union für den Erhalt der Milchquote sind, ist es geradezu töricht, jetzt noch Hoffnungen zu schüren, die später nicht erfüllbar sind.
Wer jetzt noch an der Quote festhält und seinen Betrieb nicht auf sich verändernde Verhältnisse einstellt, wird tief fallen und zu den Verlierern gehören. Wir brauchen jetzt keine Durchhalteparolen, die auf ein Festhalten am Status quo abzielen, sondern innovative Vorschläge für die Zeit nach dem Auslaufen der Quote, aber auch für die Zeit bis dahin, also bis 2015.
Mit den planwirtschaftlichen Unsinnigkeiten der Vergangenheit bringen wir unsere Landwirtschaft nicht weiter.
Ich bin froh darüber, dass unsere Landwirtschaft schrittweise in eine Markt- und Preispolitik geführt wird. Unsere Landwirtschaft wird damit gut leben können und am Ende zu den Gewinnern zählen.
Die Bedingungen dafür sind in Schleswig-Holstein hervorragend, ebenso wie die Entwicklung der Weltmärkte. Deshalb erteilen wir einer Fortführung der - wie auch immer ausgestalteten - Milchquotenregelung eine klare Absage.
Wir sagen seit vielen Jahren: Die Landwirtschaft soll durch ihre Arbeit angemessene Produktpreise und ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften. Daran halten wir fest.
Auch deshalb sage ich: Das planwirtschaftliche Instrument „Milchquote“ muss der Vergangenheit angehören.
Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir im Ausschuss weiter erörtern. Vielleicht gelingt es den Antragstellern bis dahin, ihre sehr unbestimmten Formulierungen mit mehr Substanz anzureichern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor nicht allzu langer Zeit war nicht die Mehrproduktion ein Thema, sondern Flächenstilllegung und Überproduktion mit vollen Lagern. Das Bild hat sich völlig gewandelt. Jede Fläche wird wieder in die Bewirtschaftung genommen, die Lager sind leer, und die Nachfrage ist höher als das Angebot. In den letzten sieben Jahren wurde weltweit fünf Jahre lang mehr Getreide verbraucht als erzeugt. Weltweit hungern über 860 Millionen Menschen. Dennoch leisten wir uns den Anbau von Energiepflanzen und hoffen, dass sich dadurch die Abhängigkeit bei der Energieversorgung verringert.
Jetzt stellen wir in der Agrarpolitik fest, dass es eine totale Abkehr von der Intervention gegeben hat - das war die Absicherung nach unten mit großen staatlichen Subventionen - und dass nun eine Preisabsicherung über den Ölpreis erfolgt. Insofern können wir den OPEC-Ländern und den Ölscheichs vielleicht sogar dankbar für die jüngste preisliche Entwicklung auf dem Nahrungsmittelsektor sein. Denn wenn die Nahrungsmittelpreise zu weit sinken, dann werden Nahrungsmittel im Energiesektor genutzt.
Parallel dazu werden in der Europäischen Union Regeln umgesetzt, die künftig noch mehr Fläche für
den Energiepflanzenanbau in Anspruch nehmen. Der Beimischungszwang von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel ist auf den Flächen in der Europäischen Union nicht zu verwirklichen. Die Folge wird sein, dass erhebliche Mengen Biokraftstoffe aus Drittländern importiert werden müssen. Möglicherweise ist dies Anreiz, Urwälder abzuholzen, um Flächen für den Anbau von Biokraftstoffen frei zu machen. Das kann nicht Sinn und Zweck unserer Energiepolitik in Deutschland sein.
Es muss daher geprüft werden, ob unsere ehrgeizigen Ziele verantwortungsvoll umzusetzen sind und die bestehenden Förderungsmechanismen richtig sind.
Auch ein anderer in der Kritik stehender Bereich ist zu prüfen. Das ist die Gentechnik. Nach Aussage von Fachleuten ist die Gentechnik, die weltweit Anwendung findet, nicht mehr zu stoppen. Es stellt sich sehr wohl die Frage, ob nachwachsende Rohstoffe mit Unterstützung der Gentechnik ertragreicher werden und insbesondere in klimatisch benachteiligten Gebieten eine Zukunft haben.
Nach Auskunft der Fachleute - ich meine hier keine Politiker, die sich ein wenig angeeignet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren
werden in vielen Regionen der Welt weder Nahrungsnoch Energiepflanzen in ausreichenden Mengen angebaut werden können, wenn es nicht gelingt, mit modernen Techniken die Ernten deutlich zu steigern. Wir haben heute schon eine Eiweißlücke, weil Importe überwiegend gentechnisch verändert sind. Das verteuert die Erzeugung von Fleisch, Milch und anderen Nahrungsmitteln.
Es wird immer wieder gern verdrängt, dass die Weltbevölkerung jedes Jahr um weitere 80 Millionen Menschen ansteigt. Zugleich müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Klimawandel voranschreitet und dass sich die Wüsten der Erde immer weiter ausbreiten. Schon vor vielen Jahren ist die Trinkwasserknappheit ein Problem gewesen, und diese Situation wird sich weiter verschärfen.
In dieser Gemengelage darf es daher nicht verwundern, dass unsere Lebensmittel weltweit reißenden Absatz finden und durch die damit verbundene relative Verknappung die Lebensmittelpreise bei uns deutlich ansteigen.
Hinzu kommt der Anstieg der Energiepreise, der sich auch auf die Lebensmittelpreise niederschlägt.
Dies ist für Europa, für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Landwirtschaft eine völlig neue Situation. Der Konkurrenzdruck auf die Fläche - Energie- oder Lebensmittelpflanzenanbau - hat zu weiteren Verteuerungen geführt. Dies ist an den Flächen- und insbesondere an den Pachtpreisen ablesbar. Auch dies sind Faktoren, die zu einer Verteuerung und zu Verwerfungen unter den verschiedenen Produktionsrichtungen führen.
Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir uns von Energieimporten unabhängiger machen. Wir wollen die Preise für Lebensmittel begrenzen. Wir wollen unserer ethischen Aufgabe nachkommen, den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Zugleich wollen wir den Raubbau in den Urwäldern beenden und den Klimawandel bekämpfen.
Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht die Landwirtschaft, die aufgrund der Preisentwicklungen eine hervorragende Zukunft hat; das hätte man vor drei oder vier Jahren noch nicht sagen können.
Schon in der Vergangenheit hat die Politik durch eine entsprechende Förderung bestimmte Ziele verfolgt und damit in der Landwirtschaft Weichen gestellt. Wir sagen, dass die Nahrungsmittelproduktion Vorrang vor anderen Flächennutzungen haben muss. Meine Damen und Herren, ich entsinne mich noch daran, dass wir vor zwei oder zweieinhalb Jahren hier die Diskussion um „Heizen mit Weizen“ führten. Ich bin heute dankbar, dass wir das auf schadstoffbelastetes und Futtermittelgetreide begrenzt und nicht auf Brotgetreide ausgedehnt haben.
Verschiedene Faktoren haben zu dieser Entwicklung geführt.
Erstens. Bedingt durch die Wohlstandsentwicklung in Südostasien mit rund 2,5 Milliarden Menschen und Wachstumsraten von über 10 % sind deutliche Veränderungen eingetreten, die zu einer starken Nachfrage geführt haben.
Zweitens. Der Klimawandel hat zu größeren Wetterextremen geführt, die bis zum Totalausfall der Ernten beigetragen haben.
Drittens. Die von mir ausgeführte Flächenkonkurrenz durch Biomasse hat in Nord- und Süd-Amerika eine wesentlich größere Bedeutung als bei uns in Europa.
Viertens. Eine größere Nachfrage nach Lebensmitteln ist auch in den sogenannten Schwellenländern festzustellen.
Fünftens. Wasser ist der begrenzende Faktor in der landwirtschaftlichen Produktion. Ich kann nur hoffen, dass in den Krisengebieten nicht Kämpfe um Wasser geführt werden.
Insgesamt betrachtet müssen wir feststellen, dass wir jetzt noch die Möglichkeit haben, die Weichen richtig zu stellen, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Flächenkonkurrenz muss sich bei uns nicht zu einem ernsthaften Problem auswachsen. Wir können die Dinge in die Hand nehmen und gegensteuern. Die Menschen bei uns wie auch in anderen Regionen der Welt stellen zu Recht Ansprüche an uns. Wir dürfen sie nicht enttäuschen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meinem relativ langen Berufsleben und verbandspolitischen Leben habe ich derartige Bauerndemonstrationen wir in den letzten vier Wochen noch nicht miterlebt.
- Das hat verschiedene Ursachen, Herr Kubicki. Die Milchpreise lagen im Herbst vorigen Jahres bis Februar/März noch zwischen 43 und 46 ct und sind auf 28 ct abgestürzt, wobei die Produktionskosten zwischen 35 und 40 ct liegen. In dem Bereich werden massive Verluste gemacht. Insofern ist die Haltung der Bauern zum Teil zu verstehen, obwohl wir es nicht begrüßen können, dass Milch weggekippt wird und Meiereien boykottiert werden. Das kann und darf nicht unsere Zustimmung finden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
- Herr Matthiessen, hör mal ’n beten to.
Die Intervention ist in den letzten Jahren massiv zurückgefahren worden, die Exporterstattung ist zurückgefahren worden, und der Außenschutz ist zurückgefahren worden. Dadurch haben wir mehr Markt, und mittel- und langfristig wollen wir auch mehr Markt.
- Hören Sie mal ein bisschen zu, Herr Matthiessen, das kann für Sie ein kleiner Nachhilfeunterricht sein.
Das Problem hat verschiedene Gründe. Erstens die massive Überlieferung von vielen Betrieben in Schleswig-Holstein. Zweitens hat Brüssel in den letzten zwei Jahren 2 % mehr Quote ausgeteilt. Die Quoten sollen noch bis 2013 um weitere 3 % aufgestockt werden. Dafür können wir überhaupt kein Verständnis haben.
Sieben Discounter tätigen 80 % des Lebensmittelumsatzes. Da läuft folgendes Verfahren ab: Man schickt Aldi vorweg; Aldi zieht die Preise durch seine Marktmacht nach unten, und alle anderen Discounter schließen sich dem an.
- Ja, richtig, Herr Nabel, das ist eine Frage für das Kartellamt. Damit sollten die sich wirklich einmal befassen.
Für mich stellt sich die Frage: Ist unsere Molkereistruktur noch in Ordnung? Unsere 14 Molkereien in Schleswig-Holstein können von der Größenordnung her nicht auf Augenhöhe mit dem Lebensmittelhandel verhandeln.
Nun gibt es verschiedene Lösungsansätze. Der erste Lösungsansatz ist für mich, dass die Quote 2015 tatsächlich wegkommt. Wir alle wollen mehr Preis, wir wollen mehr Marktpolitik.
Unabhängig davon ist durch die Quotenkosten den aktiv wirtschaftenden Betrieben zu viel Geld entzogen worden. Die Quotenkosten liegen pro Liter bei 6 ct in Schleswig-Holstein.
Durch die Überlieferung müssen wir uns auch mit der Saldierung befassen. Wenn wir die Überlieferung nicht gehabt hätten, die zweiprozentige Quotenanhebung nicht gehabt hätten, hätten wir zurzeit kein Mengenproblem; denn die weltweite Übermenge ist nur so groß wie die Menge, die in Bayern erzeugt wird.
Wir müssen massiv in die Molkereiwirtschaft eingreifen. Das können die aber im Rahmen des Genossenschaftssystems nur selbst beschließen. Wir müssen zu Fusionen kommen. Wenn das nicht klappt, müssen wir zu Zusammenschlüssen kommen, das Angebot bündeln und gemeinsame Vermarktungsstrukturen schaffen.
Wir müssen feststellen - das ist kurzfristig so gekommen -: Die Quoten sind bundesweit handelbar. Im letzten Jahr sind über 20 Millionen t zusätzliche Milchquoten im Norden gelandet. Wir haben - darüber sind wir froh - in Norddeutschland einen Grundstandort auf den Grünlandstandorten. Wir haben da aber auch eine bodengebundene Produktion; die Landwirte können nicht von heute auf morgen auf andere Produktionen ausweichen. Das schränkt den Norden im Rahmen der Milcherzeugung etwas ein.
Diese 20 Millionen t mussten am Markt untergebracht werden; das war für die hiesigen Meiereien nicht so ganz einfach.
- Mein lieber Herr Kollege Kubicki, ich habe vorgeschlagen, dass man die Quotenaufstockung aussetzt, dass man die Saldierung aussetzt und dass wir zu ordentlichen Molkereistrukturen kommen. Diese drei Punkte darf ich hier noch einmal wiederholen.
- Herr Hentschel, Ihre sozialistischen Ansätze können Sie hier nachher kundtun.
Meiereien und Milcherzeuger werden sich in Zukunft mehr der Preis- und Marktpolitik zuwenden müssen. Wir werden die Vermarktungsstrukturen bündeln, und der Weltmarkt wird für uns zunehmend interessanter. Wir müssen uns dem Weltmarkt auch mit größeren Meiereien stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Nachfrageentwicklung in Südostasien und der Nachfrageentwicklung in den Schwellenländern hat die Landwirtschaft und die Milchwirtschaft trotz allem eine Zukunft.
Wünsche dir nicht, dass ich das Thema noch einmal vertiefe, mein Lieber!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift dem vor, was möglicherweise von der Europäischen Union in absehbarer Zeit durch Rechtsverordnung umgesetzt wird. Damit kommt auf die Landwirtschaft etwas zu, was in seiner Auswirkung für uns Landwirte höchst problematisch ist.
Die geforderte „Transparenz“ führt nicht zu einer bloßen Kenntnisnahme, sondern zu Neiddiskussionen, die völlig überflüssig sind. Betroffen sind nicht „Heuschrecken“ oder Konzerne, sondern bäuerliche Familienbetriebe hier in Schleswig-Holstein,
Familien also, die sich künftig gegenüber Nachbarn, Berufskollegen und Verbänden für ihre EU
Mittel rechtfertigen müssen. Welche Vorteile in dieser Form, mit diesen möglichen Auswirkungen, liegen sollen, bleibt mir völlig verschlossen. Ich habe noch nie gehört, dass etwa die Zuwendungen aus öffentlichen Kassen an Sozialhilfeempfänger „transparent“ gemacht werden sollen. Damit will ich nicht Prämienzahlungen an bäuerliche Familien und Bezüge aus Sozialhilfekassen gleichsetzen. Die Lebenssituation ist völlig anders. Der Vergleich drängt sich dennoch auf. Hier wie dort handelt es sich überwiegend um Familien, die betroffen sind. Die bäuerlichen Familien trifft es wirklich sehr hart. Das, was Brüssel auf den Weg bringt, wird nicht nur in den bäuerlichen Familien, sondern im ländlichen Raum insgesamt viel diskutiert.
Daher stellt sich die Frage, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranlasst, bäuerliche Familien so schnell wie möglich öffentlich bloßzustellen und in eine Rechtfertigungssituation zu bringen. Vielleicht, Herr Matthiessen, ist dies gerade gewollt.
Wir haben ein Landesdatenschutzgesetz und damit den Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Solange diese Schutzrechte Bestand haben, wird es keine „Transparenz“ im Sinne der Antragsteller geben. Wir werden nicht zulassen, dass bäuerliche Familien von Rechten, die allen anderen Bürgern zustehen, ausgenommen werden.
Anders sieht die Situation aus, wenn die Europäische Union eine Rechtsverordnung erlässt, wofür ich kein Verständnis habe. Vorher werden wir jedoch nicht einen Schritt vom geltenden Recht abrücken. Deshalb lehnen wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gentechnisch veränderter Raps ist in einer zugelassenen Rapssorte entdeckt worden. Das zeigt, dass höchste Wachsamkeit geboten ist, um Fälle wie diesen zu vermeiden. Die Folgewirkungen sind für alle Beteiligten problematisch und zum Teil auch sehr kostspielig. Für nicht zugelassene Rapssorten gilt nur eines: Nulltoleranz.
Daher sind die Maßnahmen, die angeordnet wurden, für die betroffenen Landwirte zwar aufwendig, sie sind andererseits aber auch zwingend notwendig. Sowohl landwirtschaftliche Betriebe des ökologischen als auch des konventionellen Landbaus haben Anspruch auf Sicherheit für ihr Saatgut.
Damit die Sicherheit auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden kann, muss konsequent gehandelt werden. Herr Minister, genau das haben unsere Verwaltungen getan. Die Richtlinien sind klar und eindeutig. Darüber hinaus bestehen Absprachen der betroffenen Bundesländer. Bei Einhaltung der vorhandenen Instrumentarien sind für die künftige Aussaat keine Risiken zu erwarten. Die Forderungen der Antragsteller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen zusätzliche Sicherheit bieten. Sie gehen nach meiner Auffassung jedoch etwas zu weit. Hier geht es einerseits darum, eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten, andererseits aber müssen auch die Betroffenen damit leben können. Deshalb halte ich die Eintragung der Flächen in das Standortregister für überzogen und in der Sache nicht weiterführend.
Selbstverständlich bleibt es dabei: Der Verbraucherschutz hat für uns Vorrang. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass Erzeuger rechtlos werden und Forderungen erfüllen müssen, die der Zielsetzung nicht weiter dienen. Der Antrag ist für uns zu weitgehend und deshalb halten wir ihn für nicht zustimmungsfähig. Wir beantragen Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich Punkt für Punkt eingehen.
Erstens. Der Einsatz von mineralischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln ist nahezu halbiert worden, insbesondere durch den Einsatz von modernster Technik. Die Anwendung des integrierten Landbaus - sprich Schadschwellenprinzip - ist eine Selbstverständlichkeit in der täglichen Praxis. Die Satellitentechnik wird den Einsatz der Pflanzenchemie weiter verringern, der Umwelt dienen und in der Landwirtschaft Geld einsparen.
Zweitens. Wir finden in den größeren Betrieben mit modernen Stallanlagen ein hohes Maß an artgerechter Tierhaltung. Der offene Stallbau und die freie Bewegungsmöglichkeit der Tiere ist zuerst in größeren Betrieben umgesetzt worden.
Drittens. Die Erhöhung des Bioanteils wird der Markt entscheiden. Die Förderung in SchleswigHolstein ist dem Bundesdurchschnitt angepasst. Die Nachfrage wird auch in Zukunft steigen und somit bieten sich neue Chancen für unsere Biobauern. Die gestiegene Nachfrage hat mittlerweile auch zu höheren Preisen geführt. Die aktuelle Bundesstatistik weist für Ökobetriebe höhere Gewinne aus als für vergleichbare konventionelle Betriebe.
Viertens. Die Landwirtschaft ist seit Jahren Motor für die Produktion nachwachsender Rohstoffe und alternativer Energien.
Die Landwirtschaft hat den Anfang gemacht beim Bau von Windkraftanlagen; sie ist Vorreiter bei der Errichtung von Biogasanlagen, und sie hat in großem Umfang Photovoltaik auf den Dächern der Stallungen und Wohnhäuser errichtet.
- Ja, so ganz selbstlos war das auch nicht, Herr Matthiessen. Das muss ich dazusagen.
- Das ist ein zusätzliches Einkommen für die Landwirtschaft, das Landwirte auch gern mitnehmen,
und dient somit auch der Standortsicherung in der Landwirtschaft.
- Bist du da immer noch beschäftigt?
Wenn es um alternative Energien geht, ist die Landwirtschaft Vorbild, und sie ist gegenüber anderen Berufsgruppen einige Schritte voraus.
Erneuerbare Energien für Motoren sind gerade in der Landwirtschaft kein neues Thema. Das machen wir schon lange. Biodiesel wird nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern ist ohne Landwirtschaft gar nicht möglich. Wir produzieren den Rohstoff. Die Besteuerung von Biodiesel aber hat uns das Leben, insbesondere beim Rapsanbau, natürlich erheblich schwerer gemacht und hat zu einem Rückschlag geführt.
Sechstens. Bereits jetzt konkurrieren Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe um dieselben Flächen. Die weltweite, verstärkte Nachfrage nach Lebensmitteln hat dazu geführt, dass die Milchseen, Butterberge und andere Überschüsse in der Europäischen Union nicht mehr existieren. Dies wird, bedingt durch die höhere Nachfrage, auch zu höheren Preisen führen. Ich wünsche mir für die Zukunft für die Landwirtschaft, dass wir ohne staatlichen Hilfen wirtschaften können
und dass wir aktiv über die Mechanismen von Preis und Markt unser Geld verdienen können.
Siebtens. Verarbeitungsund Vermarktungsstrukturen werden gefördert. Wir müssen jedoch feststellen, dass seit vielen Jahren aus SchleswigHolstein Unternehmen fortgehen und dass einige dieser Unternehmen ihre Zentralen in andere Bundesländer verlagert haben. Gegen Konzernentscheidungen werden wir heute genauso wenig ausrichten können wie alle vorangegangenen Landesregierungen.
Was Punkt acht Ihres Antrags betrifft, so verweise ich auf meine Ausführungen zum Punkt Eins.
Zu Punkt neun: Die Lehrpläne sind seit langem auf umwelt- und klimaschonende Wirtschaftsweisen ausgerichtet; das wird also bereits umgesetzt.
Zu Punkt zehn: Wer Modellprojekte will, muss sagen, was er konkret meint. Dies fehlt in Ihrem Antrag. Aber diese Fragen können wir ja alle in den Ausschussberatungen noch vertieft beraten. Insofern beantrage ich Überweisung des Antrags an den Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe für Schleswig-Holstein hat der Minister in seinem Bericht hervorgehoben. Ich brauche dies nicht zu wiederholen und mache daher nur einige ergänzende Anmerkungen. Vorher möchte ich der Verwaltung für den Bericht danken, der jährlich gegeben werden muss und nicht viel Spielraum für Variationen zulässt. Darüber hinaus wissen wir alle, dass die Mittel der GAK untereinander deckungsfähig
sind und im Haushaltsvollzug Anpassungen erforderlich sind.
Rund 37 Millionen € im Rahmen der GAK-Anmeldung allein aus Bundesmitteln sind für uns unverzichtbar. Umso erfreulicher ist, dass der angemeldete Bedarf diese Mittel voraussichtlich ausschöpft, eine Tatsache, die in früheren Jahren ganz anders aussah. Millionen wurden nicht abgerufen und letztlich haben andere Bundesländer mit besserer Finanzausstattung davon profitiert.
Schon im vergangenen Jahr hat unser Bundesland die Mittel zu 100 % ausgeschöpft. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies auch 2007 wiederum gelingen wird. Darüber hinaus befinden wir uns in der Situation, eventuell frei bleibende Mittel anderer Bundesländer für den Küstenschutz einsetzen zu können. Dies ist nicht etwa Beleg für eine neu gewonnene Finanzstärke unseres Landes, sondern ein vernunftbetonter Umgang mit spärlichen Mitteln. Die Bund-Land-Finanzierung ist für SchleswigHolstein gerade im Küstenschutz wegen des 70:30-Verhältnisses sehr hilfreich. Ohne die Gemeinschaftsfinanzierung ist der Küstenschutz bei uns nicht durchführbar. Aber auch die anderen Finanzierungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind eine große Hilfe, die wir dringend benötigen. Die strukturellen Defizite im Vergleich zu den finanzstärkeren Bundesländern werden wir ausschließlich aus eigener Kraft nicht verringern können. Umso bemerkenswerter ist die Diskussion, im Zuge der Föderalismusreform die Gemeinschaftsaufgabe zu verändern. Wir wollen auch in die Lage kommen, künftig zu den stärkeren Geberländern zu gehören. Bis dahin ist es aber noch ein sehr weiter Weg.
Die Verteilung der GAK-Mittel innerhalb des Rahmenplanes entspricht den Erfordernissen unseres Landes. Die Mittel werden voraussichtlich auch 2007 ausgeschöpft und wir kommen wieder einen Schritt voran. Darum geht es jetzt. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung bei der Umsetzung des Rahmenplanes 2007.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Matthiessen, Ihre Ausführungen gehen an der Tierschutzwirklichkeit vorbei. Bei Ihren Eingangsbemerkungen meinten Sie im Grunde genommen die Landwirtschaft. Sie sollten sich einmal um die Fiffis und Mollis im 9. Stock in Mettenhof kümmern. Dort gibt es mehr Probleme als bei uns in der Landwirtschaft.
Tierschutz ist und bleibt ein wichtiges Anliegen. Die Politik ist wie jeder Einzelne gefordert, den Tierschutz als gesellschaftliche Verpflichtung zu begreifen und zu gewährleisten. Tierschutz ist daher keine Randerscheinung, sondern Teil unserer kulturellen Werte. Deshalb ist der Tierschutz im Grundgesetz und auch in unserer Landesverfassung verankert. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist daher folgerichtig und notwendig. In diesem Sinne verstehe ich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Vielen Dank, Herr Kollege.
Wir haben das Verbandsklagerecht immer kritisch gesehen und haben auch weiterhin Vorbehalte. Bei dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir es mit einem Sachverhalt zu tun, bei dem nicht grundsätzliche Vorbehalte, sondern rechtliche Gründe im Vordergrund stehen. Im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht das Tierschutzgesetz des Bundes kein Verbandsklagerecht vor. Die Annahme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es sei den Ländern freigestellt, das Verbandsklagerecht
im Tierschutz einzuführen, ist falsch. Der Bund hat nicht nur kein Verbandsklagerecht im Tierschutz eingeführt, sondern darüber hinaus eine abschließende verfahrensrechtliche Regelung getroffen. Damit sind den Bundesländern hier Handlungsmöglichkeiten genommen.
Im Mittelpunkt der Meinungsunterschiede steht daher die unterschiedliche Beurteilung der Frage, ob das Land überhaupt berechtigt ist, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine einzuführen. In Bremen hat sowohl der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft als auch die Universität in gutachterlichen Stellungnahmen diese Frage verneint. Beide sind zum selben Ergebnis gekommen: Es gibt keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine. Diese Stellungnahmen sind nur wenige Monate alt und daher höchst aktuell.
Das Tierschutzgesetz des Bundes ist im Bundesrat umfassend beraten worden. Die damalige schleswig-holsteinische Landesregierung hatte sich bemüht, das Verbandsklagerecht im Bundesrat durchzusetzen. Sie ist damit jedoch gescheitert. Damit ist klargestellt, dass ein Verbandsklagerecht ausdrücklich nicht gewollt ist.
Nachdem auch in den Bundesländern Bremen, Berlin und Baden-Württemberg die Initiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Verbandsklagerechts nicht zum Erfolg geführt haben, soll nun also das schleswig-holsteinische Parlament zum Durchbruch verhelfen. Obwohl alle diese Initiativen bisher auf ganzer Linie durchgefallen sind, Herr Matthiessen, geht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trotzig davon aus, in Schleswig-Holstein Erfolg zu haben. Wie ich bereits erwähnte, haben ein abgelehnter Bundesratsantrag und gescheiterte Gesetzentwürfe in bisher drei Bundesländern die Erfolglosigkeit dokumentiert. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die dieses Mal zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Deshalb sollte bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun allmählich die Erkenntnis reifen, dass der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig ist. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, und sind gespannt, ob uns dann neue Erkenntnisse auf den Tisch gelegt werden. Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschreibt die aktuelle Situation richtig. Der Biomarkt boomt und ständig entstehen neue Angebote in Supermärkten.
Die Zeit des Preisdumpings zur Gewährleistung des Absatzes ist vorbei. Dass in der Landwirtschaft in der Vergangenheit Zurückhaltung bei der Umstellung zu Biobetrieben entstand, war richtig und entsprach den Chancen.
Die Situation hat sich sehr positiv verändert. Jetzt lassen sich Bioprodukte gut verkaufen und der Nachfrageüberhang führt zu steigenden Preisen.
- Das ist die Realität, Herr Dr. Garg.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Bioprodukte keine übermächtige Konkurrenz europäischer, aber auch außereuropäischer Anbieter bekommen, die häufig fragwürdig sind und nicht unseren hohen Standards entsprechen.
Hinzu kommt die Mentalität der marktbeherrschenden Lebensmitteldiscounter. Hier mit öffentlichen Mitteln gegenzuhalten, wäre nicht nur planwirtschaftlich, sondern geradezu töricht.
Neuesten Berichten zufolge liegt das Betriebsergebnis der Ökobetriebe rund 10 % über dem konventioneller Betriebe. Dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die hoffen lässt, dass diese Betriebe eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft haben. Gerade im Vergleich zu Ökobetrieben in Dänemark wird deutlich, dass bei der Produktion Einsparpotenziale vorhanden sind.
Die Richtlinien der EU lassen offensichtlich Spielräume für eine kostengünstigere Produktion im Vergleich zu den Richtlinien der deutschen Ökoverbände zu. Ob sich die höherwertigen Bioprodukte nach den spezifischen deutschen Regeln in den Regalen der Lebensmitteldiscounter auf Dauer durchsetzen werden, ist meiner Meinung nach noch offen.
Die Tatsache, dass in Übersee für den deutschen Markt Bioprodukte produziert werden, stimmt mich durchaus nachdenklich.
- Wer weiß, wie dort die Standards sind, lieber Kollege Nabel.
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die teureren Bioprodukte akzeptieren, halte ich eine Unterscheidung von anderen Bioprodukten für erforderlich. Der Zusammenschluss zu einem Gütesiegel wäre eine gangbare Möglichkeit. Ich hoffe, dass es dazu kommen wird. Denn wir brauchen ein einheitliches Siegel.
Die unterschwellige Kritik im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Förderung in Schleswig-Holstein sei ungenügend, kann angesichts der Haushaltszahlen nicht nachvollzogen werden. 29 Millionen € in der laufenden Förderperiode sind kein Pappenstiel. Insbesondere im Vergleich zur Mittelhöhe in der abgelaufenen Förderperiode fehlt mir das Verständnis für diese Kritik.
Unserer Auffassung nach ist die Umstellungsförderung unverzichtbar. Es sollte daher geprüft werden, ob diese Förderung der Nachfrage besser angepasst werden kann. Die Beibehaltungsförderung halte ich jedoch für kontraproduktiv. Wir werden Förderhöhen wie beispielsweise in Österreich nicht leisten können. Insgesamt trägt die Beibehaltsförderung zu Wettbewerbsverzerrungen bei und löst kein Problem.
Wir setzen auf Marktwirtschaft und auf eine weiterhin anhaltende Nachfrage. Ich habe eingangs erwähnt, dass Biobetriebe gute Betriebsergebnisse erzielen. Wirtschaftliches Arbeiten ist eine der Grundlagen für diese Entwicklung und gerade hier ist der langfristige Erfolg anzulegen. Deshalb ist die Investitionsförderung, die auf die Kräfte des Betriebes setzt, eine wesentlich besser angelegte Förderung als zusätzliche Flächenförderungen, die mit der Gießkanne verteilt werden.
Wir wollen zukunftsfähige Ökobetriebe, die die Kraft haben, sich am Markt zu behaupten. Betriebsergebnisse, die sich im Wesentlichen auf Subventionen stützen, sind nicht zukunftsfähig, deswegen sind wir dagegen.
Ich beantrage, den Antrag an den Agrar- und Umweltausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir die theoretischen Ausführungen des Abgeordneten Matthiessen zur Kenntnis genommen haben, spricht jetzt ein ausgewiesener Ökobauer zu Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erneut steht eine Einrichtung in Schleswig-Holstein zur Disposition. Die Absicht des Bundes, das Institut für ökologischen Landbau in Trenthorst nach Niedersachsen zu verlagern, bedeutet für unser Land einen großen Substanzverlust. Wir müssen feststellen, dass zunehmend Einrichtungen in andere Bundesländer verlagert werden und damit auch Entscheidungsprozesse in anderen Bundesländern erfolgen. Was wir in der Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein schon alles erlebt haben: Die Zuckerwirtschaft ist schon weg, die Milchindustrie ist zu 60 % weg, unsere Banken sind über die Landesgrenzen gegangen. Es fallen da eben nicht nur emotionale Entscheidungen, sondern neben der Wirtschaftskraft verlässt Schleswig-Holstein auch Steuerkraft.
Das Institut in Trenthorst ist Arbeitsplatz für rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich werden wir keinen Arbeitsplatz leichtfertig aufgeben. Schon dies ist Grund genug, sich für den Erhalt des Institutes einzusetzen. Das ist aber nicht der einzige Grund. Der Forschungsstandort Schleswig-Holstein soll nicht ab-, sondern ausgebaut werden.
Gerade das Thema ökologischer Landbau hat in unserem Land eine zunehmende Bedeutung. Umso wichtiger ist der Erhalt des Institutes Trenthorst.
Das Versuchsgut Lindhof der Kieler Universität befasst sich ebenfalls mit dem ökologischen Landbau. Nach meiner Auffassung ist eine engere Verzahnung der beiden Einrichtungen sinnvoll und wünschenswert. Hier wären Synergieeffekte möglich, die beide Seiten, den Bund ebenso wie das Land, entlasten.
Meines Wissens sind in Niedersachsen nicht die erforderlichen Einrichtungen vorhanden, die zu einer Fortführung der bisherigen Forschungsbereiche notwendig sind. Die getätigten Investitionen in Trenthorst wären bei einer Verlagerung infrage gestellt. Selbstverständlich muss auch der Bund angesichts seiner Haushaltslage Ausgaben zusammenstreichen. Ich halte es jedoch für völlig verfehlt, eine Einrichtung zu schließen, die an ihrem jetzigen Standort optimal untergebracht ist und im engeren Zusammenwirken mit unserer Universität eine hervorragende Perspektive hat.
Wir wollen als Schleswig-Holsteiner nicht tatenlos zusehen, wie eine Einrichtung nach der anderen dicht gemacht wird. Wir werden um Trenthorst kämpfen und alle Anstrengungen unternehmen, um Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vom Bund geplanten Schließungen von Instituten der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel in Kiel passen überhaupt nicht in unsere politische Landschaft. Mit den Bundesinstituten gehen hier in Schleswig-Holstein über 50 Arbeitsplätze verloren. Erneut zieht der Bund Einrichtungen aus Schleswig-Holstein ab und damit auch Wissenschafts- und insbesondere Forschungskompetenz. Erst kürzlich konnten wir davon ausgehen, dass die Bundesforschungsanstalt zukunftssicher ausgestaltet werden soll. Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sie stark ausgedünnt wird. Eine klare Linie ist somit nicht erkennbar. Zweifellos soll die Konzentration der Institute für den Bund Geld einsparen. Ich verkenne nicht, dass die Interessenlage des Bundes daher nicht mit unserer deckungsgleich sein kann. Es geht aber auch darum, gewachsene Strukturen weiterzuführen und zu
verbessern. Diese Strukturen stehen im engen Zusammenhang mit der Kieler Universität, aber auch mit der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft. Diesen Standortvorteil dürfen wir nicht aufgeben.
Die vorgesehenen Pläne des Bundes sind möglicherweise noch nicht das letzte Wort. Wenn wir hier den kleinen Finger reichen, dann besteht das Risiko, dass wir noch erheblich mehr verlieren werden. Daher muss die Gesamtplanung des Bundes betrachtet werden. Die Bundesanstalten in Trenthorst und in Kiel sind erheblich gefährdet. Deshalb hat unser Ministerpräsident Peter Harry Carstensen vor einigen Wochen Bundesminister Seehofer die schleswig-holsteinische Position dargelegt. Es geht darum, die schrittweise Abbaupolitik des Bundes in Bahnen zu lenken, die für unser Land verträglich sind. Wir werden möglicherweise nicht alles verhindern können, aber wir werden keinesfalls stillschweigend zusehen, wie der Bund in Schleswig-Holstein überproportionale Einschnitte vornimmt.
Wir haben mit der Kieler Universität die Einrichtung für die notwendige wissenschaftliche Zusammenarbeit. Wir haben die Ernährungswirtschaft, die praxisorientiert Ergebnisse umsetzt, und wir haben den festen Willen, dies zu erhalten. Wir sollten im Ausschuss daher über den weiteren Weg diskutieren und wir werden sicherlich zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher beantrage ich Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hentschel, wir als CDU-Fraktion - ich glaube, das gilt auch für die meisten anderen Fraktionen hier im hohen Haus - fühlen uns vom Minister sehr umfangreich informiert. Wir haben mehrere Beratungsrunden mit den Vertretern des Ministeriums gehabt. Die Informationen sind auch vor Ort von den Parteien und Fraktionen weitergetragen worden.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung des umfangreichen Berichts zur Weiterentwicklung der EU-Programme für ländliche Räume, Umwelt und Landwirtschaft.
Mit Ende des laufenden Jahres werden wir in die Neuausrichtung der Strukturfonds eintreten. Grundsätzlich können wir auch weiterhin mit erheblichen EU-Mitteln planen. Allerdings sind Kürzungen zu berücksichtigen. So werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, deren Mittel als Kofinanzierungsmittel des ELER-Programms dienen, für den Küstenschutz künftig weniger Mittel zur Verfügung stehen. Allerdings stehen dafür eventuell Mittel aus dem „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ zur Verfügung. Ich bin sicher, dass wir auch weiterhin unseren Verpflichtungen für den Hochwasserschutz in der gebührenden Form nachkommen werden.
Die Weiterentwicklung der EU-Programme ist für ländliche Räume eine Chance, trotz immer knapper werdender Mittel die Zukunft zu gestalten.
Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms „Verbesserung der Umwelt und der Landwirt
schaft“ werden wir in der Förderperiode von 2007 bis 2013 mehr Mittel zur Verfügung haben als in der alten Förderperiode. Für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie für Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft werden wir dagegen weniger Mittel als in der alten Förderperiode zur Verfügung haben. Das Kulturlandschaftsprogramm muss in seinem Volumen insbesondere deshalb eine deutliche Anhebung erfahren, weil hier die Umsetzung EU-rechtlicher Artenschutzverpflichtungen sowie der Entwicklung des NATURA2000-Netzes erfolgen. Mit der weiteren Förderung der ökologischen Anbauverfahren wird eine Wettbewerbsbenachteiligung schleswig-holsteinischer Ökobetriebe im bundesweiten Vergleich verhindert.
- Dann haben Sie die Programme nicht richtig gelesen. Davon gehe ich aus.
Darüber hinaus wird mit diesen Mitteln der Vertragsnaturschutz gefördert, was wir seitens der CDU-Fraktion auch immer eingefordert haben.
Die im Bericht enthaltene Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Zahl der Einwohner, die 60 Jahre und älter sind, bis 2020 in SchleswigFlensburg von 48 auf 62 % und in Nordfriesland von 52 auf ebenfalls 62 % steigen wird. Diese Entwicklungen sind bei den langfristigen Planungen zu berücksichtigen. Aber auch andere Zahlen sind erwähnenswert. Der Anteil von Beschäftigten mit hoher Qualifikation beträgt in Kiel 9,8 %, in Lübeck 6,3 % und in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg jeweils 3,2 %. Dies liegt natürlich auch an den Hochschulstandorten, gibt jedoch auch Hinweise auf die Anforderungen bei den angebotenen Arbeitsplätzen. Ich erwähne dies deshalb, weil ich die Notwendigkeit sehe, die allgemeine Entwicklung bei den Programmen zu berücksichtigen. Die Entwicklung der Bevölkerungsstrukturen darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern sie muss integrativ Eingang in Zukunftsplanungen finden.
Es macht daher keinen Sinn, Fördermittel mit der Gießkanne zu verteilen oder die Konzentration nur auf strukturschwache ländliche Räume durchsetzen zu wollen. Sobald wir unsere Stärken vernachlässigen, schwächelt das Land insgesamt. Besonders deutlich wird dies im Bereich Tourismus. Wenn es in den Feriengebieten an Nord- und Ostsee brummt, hat Mittelholstein seine besten Zeiten. Umso wichtiger ist es, die ländlichen Räume gezielt zu för
dern und bestehende Strukturen zu erhalten. Die Förderprogramme gehen darauf ein. Sie sind perspektivisch angelegt und setzen die richtigen Schwerpunkte. Wir sind der Überzeugung, dass die Weiterentwicklung der EU-Programme den Verhältnissen in Schleswig-Holstein gerecht wird und das Land weiter voranbringt.
Es macht keinen Sinn, die Kürzungen zu beklagen, an denen wir nichts ändern können. Wir werden uns angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte darauf einstellen müssen, auch in den nächsten Jahren nicht mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Machen wir das Beste aus dem, was uns zur Verfügung steht. Der Bericht der Landesregierung zeigt Wege auf, die wir unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag zur thermischen Verwertung von Getreide soll dazu beitragen, auf allen Ebenen den Durchbruch für nachwachsende Rohstoffe zu
schaffen. Heizen mit Getreide ist eine Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe voranzubringen, auf die wir nicht verzichten sollten.
Getreide zu verbrennen, ist keine Selbstverständlichkeit in unserer Welt, in der viele Menschen hungern müssen. Wir haben uns daher mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, nur das Getreide für die Verbrennung zuzulassen, das nicht für die menschliche Ernährung geeignet ist.
Es hat im Vorfeld mit den Kirchen Gespräche gegeben, die uns Zustimmung signalisiert haben.
Ob jedoch - wie im Antrag formuliert - nur heimisches Getreide eingesetzt werden kann, bedarf einer näheren Prüfung. Die Europäische Union könnte hier einen Riegel vorschieben.
Die Verbrennung von Getreide ist eine der Möglichkeiten, nachwachsende Rohstoffe wirtschaftlich zur Energiegewinnung einzusetzen. Aktuell kostet 1 l Heizöl circa 60 ct. Um 1 l Heizöl zu ersetzen, braucht man 2,5 kg Getreide, die etwa 25 ct kosten. Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass beide Seiten davon profitieren können: die Verbraucher ebenso wie die Landwirtschaft. Die Rechnung wird noch günstiger dadurch, dass nicht oder nur schwer vermarktungsfähige Getreidepartien eingesetzt werden sollen. Die werden sonst zu Sondermüll deklariert. Das interessiert insbesondere uns Landwirte.
Die Vorteile nachwachsender Rohstoffe liegen auf der Hand: Getreide ist CO2-neutral und damit nicht klimaschädlich. Die weiter knapp werdenden Ressourcen werden geschont und die Abhängigkeit von Importen verringert.
Wir sind mit unserem Antrag auf dem richtigen Weg in eine größere Unabhängigkeit von politisch sensiblen Regionen, die möglicherweise nicht immer sicher sind.
Unser Landwirtschaftsminister ist während der langen Vorlaufzeit des Antrages nicht untätig gewesen. So können schon jetzt Ausnahmegenehmigungen für Kleinverbrennungsanlagen erteilt werden. Ein Problem stellen derzeit noch die Emissionswerte dar, die erst mit einer Weiterentwicklung in den Griff zu bekommen sind. Ich bin sicher, dass es hierfür Lösungen geben wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Getreide Regelbrennstoff wird. Andernfalls wird die Industrie kein Interesse an der Weiterentwicklung der Verbrennungsanlagen haben. Die Emissionsgrenzwerte spielen eine große Rolle, weil wir die Vorteile der nachwachsenden Rohstoffe für den Klimaschutz nicht mit Emissio
nen, wie etwa Feinstaub, wieder zunichte machen wollen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen: Diese Probleme werden gelöst. Davon bin ich fest überzeugt. Je mehr wir unsere Energieversorgung auf heimische Ressourcen stützen, umso mehr werden wir an Wertschöpfung im Land generieren können. Dazu gehören auch zusätzliche Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft. Auch deshalb wollen wir nachwachsende Rohstoffe voranbringen.
Das theoretisch nutzbare Biomasseaufkommen in Schleswig-Holstein beträgt etwa 13 % des gesamten Energieverbrauchs. Derzeit werden nur 1 % des Verbrauchs mittels Biomasse erzeugt. Hier besteht noch ein erhebliches Potenzial, das wir unbedingt nutzen sollten.
Angesichts der Preisentwicklung für Heizöl können wir uns Verzögerungen bei der Umsetzung alternativer Energien kaum noch leisten.