Thomas Stritzl
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Ich eröffne die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen. Ich darf zunächst einige geschäftsleitende Mitteilungen machen. Nach Mitteilung der Fraktionen sind Frau Abgeordnete Gisela Böhrk - ab heute Mittag -, Frau Abgeordnete Ingrid Franzen und Frau Abgeordnete Renate Gröpel beurlaubt. Erkrankt sind Frau Abgeordnete Jutta Schümann und Herr Fraktionsvorsitzender Lothar Hay. Beiden wünsche ich eine gute Genesung.
Besonders freue ich mich, dass wir heute ein Geburtstagskind unter uns haben: Unsere Kollegin Helga Kleiner hat heute ihren 70. Geburtstag. - Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Als Gäste begrüße ich Polizistinnen und Polizisten der Polizeischule Eutin. - Herzlich willkommen!
Jetzt treten wir in die Tagesordnung ein.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf:
Konsequenzen aus dem Verkauf oder Teilverkauf von Anteilen des Landes Schleswig-Holstein an der HSH Nordbank
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3939
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich darf darauf hinweisen, dass mit diesem Antrag ein mündlicher Bericht der Landesregierung in dieser Tagung erbeten wird. Ich lasse zunächst über den Berichtswunsch abstimmen. Wer möchte, dass die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung einen mündlichen Bericht abgibt, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist vom Hause einstimmig so beschlossen.
Ich darf zunächst für die Landesregierung dem zuständigen Finanzminister, Herrn Dr. Stegner, das Wort für den Bericht erteilen.
Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Rainer Wiegard.
Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Ursula Kähler.
Für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, Frau Abgeordneter Spoorendonk.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ein Antrag ist nicht gestellt worden. Damit ist mit dem gegebenen Bericht der Tagesordnungspunkt 35, Konsequenzen aus dem Verkauf oder Teilverkauf von Anteilen des Landes Schleswig-Holstein an der HSH Nordbank, erledigt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 und 68 auf:
Gemeinsame Beratung
a) Finanzlage der Kommunen
Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3946 (neu)
b) Kommunale Einnahmeentwicklung
Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2004 Drucksache 15/3831
Bericht der Landesregierung
Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich möchte darauf hinweisen, dass mit dem Antrag unter a) ein mündlicher und schriftlicher Bericht in dieser Tagung erbeten wird. Ich gehe davon aus, dass die Regierung den schriftlichen Bericht noch nachreicht. Die Frage ist, ob der mündliche Bericht gegeben werden soll.
Herr Kollege Astrup, zur Geschäftsordnung!
Dann möchte ich das gern einmal in eine konkrete Antragslage gefasst wissen. Über was möchten Sie konkret alternativ abstimmen?
Ich bedanke mich. Ich möchte dem Haus dann noch einmal die Texte zur Kenntnis geben, damit wir wissen, worüber wir abstimmen.
Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3831, lautet im Text wie folgt:
„Kommunale Einnahmeentwicklung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird gebeten, in der 49. Tagung des Landtages einen mündlichen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der kommunalen Einnahmen in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern 2004 und 2005 zu geben.“
Der Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3946 (neu), lautet dagegen wie folgt:
„Finanzlage der Kommunen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird gebeten, in der 49. Tagung des Landtages einen mündlichen und schriftlichen Bericht über die Finanzlage und über die voraussichtliche Entwicklung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben in Schleswig-Holstein und den anderen Bundesländern für die Jahre 2004 und 2005 zu geben.“
Ich will damit auf Folgendes hinweisen: Nach Auffassung des Präsidiums ist der Unterschied wie folgt: Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten nur einen mündlichen Bericht, der die Ausgabeentwicklung nicht beinhaltet. Die CDU möchte hingegen einen schriftlichen Bericht, der auch die Ausgabeentwicklung umfasst. Darin liegen die Unterschiede, falls ich es richtig verstanden habe. - Herr Kollege!
Für die Fraktion der CDU spricht Kollege Schlie.
Herr Kollege Astrup!
Ich nehme Ihre Verwunderung zur Kenntnis und möchte Folgendes - und das war der Hintergrund meiner einleitenden Frage, ob Sie damit einverstanden wären, dass die Regierung nachträglich einen schriftlichen Bericht abgibt - zur Kenntnis geben:
- Ist in Ordnung.
Der Punkt b), der Antrag Drucksache 15/3831, ist bereits in der Dezember-Tagung in der Sache angenommen worden. Insofern können wir heute nicht alternativ über einen bereits bestehenden Beschluss abstimmen. Wir können heute darüber abstimmen, ob wir ihn verändern wollen.
- Also möchten Sie noch einmal in der Sache über das abstimmen, was im Dezember bereits beschlossen wurde?
- Wieso? - Wir haben Punkt b) bereits im Dezember in der Sache angenommen. Dann kann es doch heute nur um eine Veränderung gehen.
Herr Kollege, ich bedanke mich für Ihre Klarstellung. Dann bitte ich es zu entschuldigen. Es war wohl ein Hörfehler meinerseits. Ich habe es so verstanden, dass Sie alternative Abstimmung beantragt haben.
In dem Zusammenhang wollte ich darauf hinweisen, dass Sie bei einer alternativen Abstimmung über etwas abstimmen wollten, was bereits beschlossen ist. Dagegen hätte ich gewisse Bedenken gehabt. Insofern haben wir die Sachlage klargestellt. Es geht um einen Änderungsantrag und nicht um alternative Abstimmung.
Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
Dann ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt worden. Damit lebt der Beschluss des Landtages aus der Dezember-Tagung fort, und zwar in Form der Drucksache 15/3831 - unverändert - und dieser Beschluss lautet:
„Die Landesregierung wird gebeten, in der 49. Tagung des Landtages einen mündlichen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der kommunalen Einnahmen in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern 2004 und 2005 zu geben.“
Ich darf fragen, ob die Landesregierung dazu bereit ist. - Dann erteile ich Herrn Finanzminister Dr. Stegner das Wort.
Sie können so lange reden, wie Sie wollen. Ich weise darauf hin, dass sich die Redezeit der Fraktionen dann jeweils um die Überziehungszeit verlängert.
Die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt war fünf Minuten. Die Landesregierung hat um fünf Minuten überzogen. Nach § 56 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung gilt damit die Situation, dass sich die Redezeit der Fraktionen um die zeitliche Überschreitung der Regierung verlängert, also pro Fraktion ist es grundsätzlich möglich, fünf Minuten länger zu reden. Das macht zehn Minuten für jede Fraktion. Das muss nicht ausgeschöpft werden, kann aber ausgeschöpft werden.
Nun gebe ich im Rahmen der Aussprache für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Klaus Schlie das Wort.
Für die Fraktion der SPD erteile ich Frau Abgeordneter Ursula Kähler das Wort.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hopp?
Vielen Dank, Frau Kähler. - Für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Abgeordneten Holger Astrup das Wort.
Für die Landesregierung erteile ich jetzt Finanzminister Dr. Stegner das Wort und weise darauf hin, dass damit nach der Geschäftsordnung die Situation des § 58 Abs. 1 Satz 2 eintritt, wonach, wenn ein Mitglied der Landesregierung außerhalb der angemeldeten Redezeit das Wort erhält, die Aussprache mit der Hälfte der festgesetzten Redezeit wieder eröffnet ist.
Das bedeutet nach dem Beitrag von Minister Dr. Stegner für jede Fraktion zusätzlich drei Minuten.
Die Aussprache ist wieder eröffnet. Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.
Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Holger Astrup.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Wiegard.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Astrup?
Für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Klaus Schlie das Wort.
Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich ihrem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Nun spricht Frau Abgeordnete Irene Fröhlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Herr Kollege Kubicki, ich hoffe, wir sind uns einig, dass der Begriff Pappnase selbst als selbstkritische Äußerung dem Hause nicht zuträglich ist.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Beran.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Buß.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir treten in den Abstimmungsvorgang ein.
- Bitte, Herr Kollege!
Gibt es zu diesem Abstimmungswunsch der Fraktion der SPD zur Geschäftsordnung weitere Abstimmungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann möchte ich kurz darauf verweisen, dass für die Schlussabstimmung - hier geht es um die Änderung der Landesverfassung - Artikel 40 Landesverfassung maßgebend ist. Darin steht:
„Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages …“
In diesem Fall brauchten wir bei 89 gewählten Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 60 Abgeordnete, die in der Schlussabstimmung der Verfassungsänderung zustimmen. Diese Mehrheit ist für die nummernweise Abstimmung nicht erforderlich, da diese als solche noch keine verfassungsändernde Wirkung hat. Die verfassungsändernde Wirkung träte erst im Rahmen der Schlussabstimmung in Kraft. Ist das soweit verstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich rufe die Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf:
- Herr Kubicki, bitte!
Ich schlage dann vor, dass wir so lange warten, bis der Kollege Behm hier ist.
Sie meinen, wir sollten ihn bei der namentlichen Abstimmung zum Schluss aufrufen? - Gut. Wir haben dann nur ein Problem, falls es bei den nicht namentlichen Abstimmungen zu Schwierigkeiten kommen sollte. Jetzt kommen noch zwei Kolleginnen und die anderen kommen hoffentlich demnächst auch noch.
- Ich darf um Aufmerksamkeit bitten, es geht um unsere Verfassung, das ist etwas Ernstes!
Wir sind bei der Drucksache 15/3921, Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein. Linksspaltig sehen Sie den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die linke Spalte ist der gewünschte Änderungstext für unsere Landesverfassung. Rechtsspaltig sehen Sie die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses dazu. Wenn dort also unverändert steht, dann soll der Text - so wie von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der SPD eingebracht - als Abstimmungsgrundlage gelten. Der Text ist somit unverändert zur Annahme zu empfehlen. Ist das soweit verstanden? - Gut.
Wir haben zunächst den Einleitungstext. Ich glaube, das ist nur eine redaktionelle Geschichte:
Das ist der notwendige Vorspann. Auch hierüber müssten wir Einigung erzielen, weil nach der jetzigen Systematik unserer Verfassung dieser Artikel 1 vorangeht.
„1. Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 enthält folgende Fassung:
‚Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.’“
Wer die Nummer 1 so wie von mir vorgelesen in die Verfassung aufnehmen will und damit unsere Verfassung im entsprechenden Sinn ändern will, den darf ich zunächst um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Änderung der Nummer 1 nach Beschlussvorlage des Ausschusses zur Annahme empfohlen, und zwar durch die Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der CDU.
Ich rufe Nummer 2 auf:
„‚Artikel 5 a
Schutz und Förderung sozialer Minderheiten
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ergibt: Für eine entsprechende Änderung unserer Landesverfassung haben in namentlicher Abstimmung 55 Abgeordnete gestimmt, dagegen 29. Insofern wäre die entsprechende Passage zur Aufnahme in die Landesverfassung empfohlen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Nummer 3, wonach folgender Artikel 6 a, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen, in die Landesverfassung eingefügt werden soll:
„Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“
Wer dem seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Dieser Artikel wird mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP gegen die Stimmen der CDU zur Aufnahme in die Landesverfassung empfohlen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nummer 4, wonach Artikel 7 unserer Landesverfassung wie folgt geändert werden soll: Hinter dem Wort „Lebens“ werden die Wörter „sowie die Tiere“ angefügt.
Wer so entscheiden möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP sind für diese Änderung, die CDU stimmt dagegen.
Nun haben wir - wie vorgeschlagen - die Abstimmung über die Nummern 5, 6 und 7 zu bewältigen. Dabei geht es um die Errichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichts. Das brauche ich wohl nicht
1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei
im Detail vorzulesen. Wenn das aber gewünscht wird, mache ich das selbstverständlich gern.
Wer gemäß des Vorschlages der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses für entsprechende Regelungen im Hinblick auf die Einführung eines Landesverfassungsgerichts stimmen möchte, also Artikel 44 unserer Landesverfassung ändern sowie Artikel 59 b und 59 c einfügen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP sind dafür, die CDU ist dagegen.
- Wir sind jetzt in der Abstimmung. Wir haben gerade über die Aufnahme eines Landesverfassungsgerichts in die Verfassung abgestimmt, wie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen und vom Ausschuss befürwortet. Das hat mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP gegen die Stimmen der CDU die Mehrheit des Hauses gefunden.
Als Letztes stimmen wir über Artikel 2 - Inkrafttreten - des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesverfassung ab: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“
Auch das schlägt der Ausschuss unverändert zur Annahme vor.
Wer so beschließen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der CDU!
Ergebnis des bisherigen Abstimmungsprozederes ist, dass das Haus in seiner Mehrheit der Beschlussvorlage des Ausschusses zu Artikel 1, Änderung von Artikel 1 der Landesverfassung, Aufnahme von Artikel 5 a, Aufnahme von Artikel 6 a, Änderung von Artikel 44, Aufnahme von Artikel 59 b und Aufnahme von Artikel 59 b - und Artikel 2, Inkrafttreten, der Beschlussvorlage des Ausschusses gefolgt ist.
Nach unserer Verfassung bedürfen Änderungen der Verfassung der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses. Wir haben zurzeit 89 Abgeordnete im Schleswig-Holsteinischen Landtag, zwei Drittel davon sind 60 Abgeordnete. Wenn ich jetzt darüber abstimmen lasse, ob die eben empfohlenen Änderungen Verfassungsrang erhalten sollen, müssten jetzt 60 Mitglieder des Hauses für die Verfassungsänderung stimmen. Die jetzige Abstimmung
entscheidet darüber, ob wir unsere Verfassung im besprochenen Sinne ändern oder nicht.
Wer der Änderung unserer Verfassung, wie in Drucksache 15/3921 empfohlen und eben in den Einzelteilen abgestimmt, zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Auszählung des Präsidiums hat ergeben, dass diejenigen mit Ja gestimmt haben, die auch bei namentlicher Abstimmung über Nummer 2 mit Ja gestimmt haben. Das waren 55 Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Damit ist die verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/3921, hat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit gefunden. Damit wird die Verfassung nicht geändert und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses abgelehnt.
Gibt es dazu Wortmeldungen oder Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich das als Ergebnis der Abstimmung fest.
Der Abstimmungsprozess ist abgeschlossen. Eine Verfassungsänderung findet nicht statt. - Am Ende der Abstimmung hat Frau Kleiner das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 ab.
Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt eintreten, möchte ich nachträglich Gäste bei uns auf der Tribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler sowie
Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Mölln sowie die Damen und Herren des Ausbildungsverbundes aus Neumünster. - Herzlich willkommen im Landtag!
Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 51 auf:
Schleswig-Holsteinische Schulen als rauchfreie Zonen
Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3845
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/3906
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3963
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter aus dem Bildungsausschuss, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Sie haben umfänglich auf die Vorlage verwiesen. - Wortmeldungen zu diesem Bericht sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion der SPD spricht Herr Abgeordneter Eichstädt.
Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Tengler.
Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.
Ich darf an dieser Stelle neue Gäste auf der Tribüne begrüßen, unter anderem die Mitarbeiterinnen der AWO-Kindertagesstätte in Altenholz. - Herzlich willkommen!
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich Frau Bildungsministerin Erdsiek-Rave.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Beratung und wir treten in die Abstimmung ein. Wir haben zwei Anträge vorliegen. Der Bildungsausschuss hat empfohlen, den Antrag Drucksache 15/3845 abzulehnen. Darüber hinaus gibt es einen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3963. Darf ich davon ausgehen, dass das im Ergebnis der Antrag ist, über den abgestimmt werden soll und dass - ohne diesen Antrag zu beschädigen - der Antrag Drucksache 15/3845 als zurückgezogen gilt? - Prima.
Dann haben wir nur einen Antrag, über den wir abstimmen, das ist der Antrag Drucksache 15/3963. Wer diesem Antrag in der Sache seine Zustimmung geben will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Rauchfreie Schule“, Drucksache 15/3963, in der Sache mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU gegen die Stimmen von FDP und SSW bei Enthaltung des Abgeordneten Wagner angenommen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
- Bitte, Herr Kollege Maurus.
Gut, dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 31 auf:
Gentechnik in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3935
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache.
Für die antragstellende Fraktion der SPD erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner das Wort.
Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Claus Hopp.
Herr Kollege Neugebauer, auch Ihnen steht das Mikrofon im Saal zur Verfügung.
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem zuständigen Landesminister Müller.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 15/3935 in der Sache abzustimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Drucksache 15/3935 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP die notwendige Mehrheit bekommen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Beratungen. Ich wünsche allen einen angenehmen Feierabend. Morgen um 10:00 Uhr sehen wir uns wieder.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss: 18:03 Uhr
Anlage
Name Abstimmung Name Abstimmung
SPD
Heinz-Werner Arens Ja Holger Astrup Ja Wolfgang Baasch Ja Hermann Benker Ja Andreas Beran Ja Gisela Böhrk Ja Klaus Buß Ja Peter Eichstädt Ja Ute Erdsiek-Rave Ja Rolf Fischer Ja Ingrid Franzen Ja Wolfgang Fuß Ja Renate Gröpel - Lothar Hay Ja Birgit Herdejürgen Ja Dr. Ulf von Hielmcrone Ja Astrid Höfs Ja Dr. Henning Höppner Ja Helmut Jacobs Ja Arno Jahner Ja Ursula Kähler Ja Dr. Gabriele Kötschau Ja Maren Kruse Ja Wilhelm-Karl Malerius Ja Klaus-Dieter Müller Ja Roswitha Müllerwiebus Ja Konrad Nabel Ja Günter Neugebauer Ja Helmut Plüschau Ja Gerhard Poppendiecker Ja Klaus-Peter Puls Ja Sandra Redmann Ja Ulrike Rodust Ja Thomas Rother Ja Anna Schlosser-Keichel Ja Bernd Schröder Ja Jutta Schümann Ja Heide Simonis Ja Siegrid Tenor-Alschausky Ja Jürgen Weber Ja Friedrich-Carl Wodarz Ja
CDU
Hans-Jörg Arp Nein Claus Ehlers Nein Uwe Eichelberg Nein Sylvia Eisenberg Nein Jürgen Feddersen Nein Torsten Geerdts Nein Uwe Greve Nein Claus Hopp Nein Jost de Jager Nein Peter Jensen-Nissen Nein
Werner Kalinka Nein Martin Kayenburg Nein Dr. Trutz Graf Kerssenbrock Nein Helga Kleiner Nein Klaus Klinckhamer - Peter Lehnert - Heinz Maurus Nein Volker Nielsen Nein Manfred Ritzek Nein Ursula Sassen Nein Jutta Scheicht Nein Klaus Schlie Nein Brita Schmitz-Hübsch Nein Monika Schwalm Nein Caroline Schwarz Nein Berndt Steincke - Roswitha Strauß Nein Thomas Stritzl Nein Frauke Tengler Nein Herlich Marie Todsen-Reese - Dr. Johann Wadephul Nein Joachim Wagner Nein Rainer Wiegard Nein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Angelika Birk Ja Irene Fröhlich Ja Monika Heinold Ja Karl-Martin Hentschel Ja Detlef Matthiessen Ja
FDP
Christel Aschmoneit-Lücke Ja Joachim Behm Ja Dr. Heiner Garg Ja Günther Hildebrand Ja Dr. Ekkehard Klug Ja Veronika Kolb Ja Wolfgang Kubicki Ja
SSW
Lars Harms Ja Silke Hinrichsen Ja Anke Spoorendonk Ja
Zusammenstellung:
Abgegebene Stimmen
davon
Jastimmen 55 Neinstimmen 29 Enthaltungen -
Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden KarlMartin Hentschel.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen.
Ich darf zunächst weitere Gäste begrüßen, und zwar Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Kuddewörde. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Nun erteile ich Herrn Innenminister Buß für die Landesregierung das Wort.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein, zunächst in die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3876, abstimmen. Wer so beschließen will und damit der Ausschussempfehlung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und SSW bei Enthaltung der Abgeordneten der FDP angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3.
- Wenn Sie etwas beantragen wollen, müssen Sie das auch tun. Gehen Sie bitte zum Mikrofon und erklären
Sie die Abstimmungsgrundlage aus Sicht der FDPFraktion.
Wollten Sie den Antrag stellen, mich zu fragen, ob ich es sinnvoll finde,
oder wollten Sie für die Fraktion der FDP den Antrag stellen, den Änderungsantrag nicht als Änderungsantrag zu begreifen, sondern als eigenständigen Antrag, und diesen wiederum alternativ gegen die Ausschussempfehlung zur Abstimmung stellen?
Nur für alle zum Verständnis: Bisher war die Geschäftsgrundlage so, dass der Antrag der FDP als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses aufzufassen war, mit der Konsequenz, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses entschieden hätten. Kollege Hildebrand hat jetzt für die Fraktion der FDP den Vorschlag unterbreitet und diesen auch zum Antrag erhoben, dass der Änderungsantrag kein Antrag im Sinne eines Änderungsantrages zur Beschlussempfehlung sein soll, sondern ein eigenständiger Antrag, der neben der Beschlussempfehlung zu stehen hat und damit alternativ abgestimmt werden würde. - Damit ist die Geschäftsgrundlage klar.
- Ist das ein freundliches Wedeln oder eine Wortmeldung?
- Eine freundliche Wortmeldung. Die lasse ich gern zu. - Zur Geschäftsordnung, nicht inhaltlich!
Die Frage, ob wir alternativ abstimmen, gibt das Präsidium jetzt gerne an das Haus zurück. Wer auf den soeben beschriebenen Grundlagen dem Antrag der FDP auf alternative Abstimmung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Das war ein überzeugendes Bild.
Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion der FDP, den Antrag der Fraktion der FDP einerseits und die Beschlussempfehlung des Ausschusses andererseits in alternativer Abstimmung zu behandeln, mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie mit Stimmen der FDP gegen die Stimmen des SSW und des Abgeordneten Lehnert bei Enthaltung der übrigen Abgeordneten der CDU die notwendige Mehrheit gefunden hat. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stimmen wir jetzt alternativ ab.
Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion der FDP auf. - Frau Kollegin Hinrichsen, habe ich Ihre Erklärung im Vorfeld dahin gehend richtig verstanden, dass Sie sich in der alternativen Abstimmung keinem der beiden Anträge zuwenden wollen?
Gilt das noch für weitere Fraktionen?
- Ich frage ja nur. Das eine oder andere hört man ja zurufweise. Deswegen wollte ich das nur klären.
Wir haben in alternativer Abstimmung zunächst den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3960, zu behandeln. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Eine Gegenprobe gibt es nicht. Der Antrag hat die Zustimmung der Abgeordneten der FDP gefunden.
Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3877. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will. - Dieser Antrag hat die Zustimmung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefunden. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3877,
die notwendige Mehrheit des Hauses gefunden hat und damit angenommen ist.
- Herr Kollege Astrup, bei alternativen Abstimmungen gibt es kein Für und Wider.
Ich rufe nun noch drei Tagesordnungspunkte auf, die ohne Aussprache behandelt werden sollen.
Tagesordnungspunkt 20:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge sowie die dazugehörigen Verfahrensregelungen
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3898
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3898 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3899
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3945 (neu)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem zu