Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und eröffne die 18. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist Frau Abgeordnete Schmitz-Hübsch. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus eine gute Genesung.
Am 23. November verstarb im Alter von 73 Jahren der ehemalige Landtagsabgeordnete und Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Dr. Gerhard Stoltenberg. Herr Dr. Stoltenberg hat dem SchleswigHolsteinischen Landtag in den Jahren 1954 bis 1957 als Abgeordneter und von 1971 bis 1982 als Ministerpräsident und Abgeordneter angehört. Er war Mitglied der Bundesregierung von 1965 bis 1969 als Minister für Wissenschaft und Forschung, von 1982 bis 1989 als Minister für Finanzen und von 1989 bis 1992 als Minister der Verteidigung. Herr Dr. Stoltenberg hat die Politik unseres Landes über viele Jahre hinweg wesentlich geprägt. Mit ihm verliert das Land Schleswig-Holstein einen seiner führenden Politiker der Nachkriegsgeschichte. Seine außerordentlich hohe Sachkompetenz, seine Fairness und seine persönliche Integrität haben große Anerkennung und hohen Respekt in der Politik ebenso wie durch die Bürgerinnen und Bürger erfahren. Gerhard Stoltenberg war eine herausragende Persönlichkeit, die stets im Sinne der Sache und mit vorbildlichem politischen Anstand gehandelt hat. Wir trauern um einen Mann, der sich um das Land Schleswig-Holstein und um die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verdient gemacht hat. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt Dr. Stoltenberg in Dankbarkeit. Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Der Antrag liegt Ihnen als Drucksache vor. Ich rufe den Antrag zur Beratung der Dringlichkeit auf:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem Stichwort PISA und der Tatsache, dass auch die CDU-Fraktion eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema hat beantragen wollen, die wir bekanntermaßen bei Haushaltsberatungen aber nicht durchführen, scheint es uns angezeigt zu sein, dass wir in dieser Debatte einen ersten Überblick und eine erste Diskussion über ein Thema haben werden, das uns möglicherweise die nächsten Jahre begleiten wird. Wir bitten Sie um Zustimmung zur Dringlichkeit dieses Antrages und schlagen zugleich vor, wenn Sie der Dringlichkeit zustimmen, dieses Thema am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 14 - so meine ich - zu einer prominenten Zeit zu diskutieren.
Es lag ein Antrag der CDU-Fraktion zur Aktuellen Stunde vor, der angesichts der Geschäftslage einvernehmlich zurückgezogen worden ist. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Begründung der Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Dann können wir über die Dringlichkeit abstimmen. Ich weise auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung hin, nach der eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 23 a in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich bitte die Fraktionen, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufens zu machen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, Sie haben eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt bekommen. Der Ältestenrat hat sich darüber verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, 10, 15, 18, 21 bis 23, 27 bis 31, 33, 36, 38 und 39 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 11 und 37. Ebenfalls müssen wir den Tagesordnungspunkt 35 - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - von der Tagesordnung absetzen,
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 9 und 41 bis 43 - Landespflegegesetz, Qualität in der Pflege- und Heimaufsicht -, die Punkte 12 und 13 - Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung sowie die Punkte 38 und 39 - Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalysen. Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 18. Tagung.
Unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause werden wir jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.
Auf der Tribüne begrüße ich die Besucherinnen und Besucher. Es sind Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern von der Realschule Büchen sowie Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Schleswig-Holstein. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Zweite Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushalt 2002 (Haushalts- begleitgesetz 2002)
desregierung eingebrachten Haushaltsentwurf 2002 debattiert hat, beraten wir heute in zweiter Lesung über den Haushalt des kommenden Jahres, zu dem der Finanzausschuss dem Landtag eine Reihe von Änderungen empfiehlt.
Der Ausschuss hat sich in insgesamt zwölf Sitzungen, zuletzt am 6. Dezember, mit dem Haushaltsplan 2002 beschäftigt und zunächst nach bewährter Form die Einzelplanberatung gemeinsam mit den jeweils zuständigen Fachausschüssen durchgeführt. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen für die zügige und ergebnisorientierte Beratung bedanken.
Nach meiner Auffassung hat sich das von mir vorgeschlagene und dann von uns praktizierte Verfahren, den größten Teil der Fragen schriftlich an die Ministerien zur schriftlichen Beantwortung zu richten, außerordentlich bewährt. Dementsprechend war neben dem Haushaltsplan und dem Haushaltsbegleitgesetz eine Vielzahl von Umdrucken, insbesondere Vorlagen der Ministerien, Grundlage der Beratung.
Am 22. November behandelte der Ausschuss die von der Landesregierung im Wege der so genannten Nachschiebeliste eingebrachten Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf. Zur Finanzausschusssitzung am 29. November legten die Fraktionen ihre Änderungsanträge zum Haushalt 2002 vor, die CDU-Fraktion einen Tag später. Letzten Donnerstag schließlich, am 6. Dezember, stimmte der Finanzausschuss über die vorliegenden Änderungsanträge ab. Dabei wurden die Änderungsvorschläge der Landtagsverwaltung - Einzelplan 01 - und des Landesrechnungshofs - Einzelplan 02 - einstimmig angenommen, die Änderungsanträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Nachschiebeliste der Regierung mehrheitlich angenommen und die Haushaltsanträge von CDU, FDP und SSW mehrheitlich abgelehnt.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass aus dem Antragspaket des SSW und aus dem Antragspaket der FDP Einzelanträge in modifizierter Form angenommen wurden und dass sich die von allen Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge zum Teil überlagern.
Lassen Sie mich kurz auf die Diskussionsschwerpunkte und auf die im Rahmen der Beratungen vorgenommenen Veränderungen eingehen. Nach der Beschlussfassung des Finanzausschusses gehen die Ausgaben des Landes gegenüber dem Regierungsentwurf leicht zurück und die Steigerungsrate wird von 0,7 weiter auf 0,6 % gesenkt. Die Investitionsquote erhöht sich leicht von 9,3 auf 9,4 %, die Personalkostenquote
von 37,9 auf 38,1 %. Die gemäß Artikel 53 unserer Landesverfassung zulässige Verschuldungsgrenze wird unter Berücksichtigung des Liegenschaftsmodells um über 5 Millionen € unterschritten.
In den Einzelplänen 04 und 09 geht es unter anderem um die Auswirkungen der Sicherheitslage nach dem 11. September. In Einzelplan 05 ist es das gemeinsame Ziel von Regierung, allen Fraktionen und Rechnungshof, die Personallage der Steuerverwaltung zu verbessern. Daher werden hier zusätzliche Anwärterstellen geschaffen und kw-Vermerke aufgehoben.
Knackpunkt im Einzelplan 07 war die Förderung der Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Auch hier konnte nach zähen Verhandlungen eine zufrieden stellende Lösung gefunden werden: Die Schülerkostensätze für die privaten allgemein bildenden Schulen werden für die beiden nächsten Jahre auf der Basis des Jahres 2001 berechnet. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass dies nicht für die privaten berufsbildenden Schulen gilt. Im Jahr 2004 werden die jährlichen Steigerungen der Beamtenbesoldung zugrunde gelegt. Mit dem Haushalt des nächsten Jahres werden auch 200 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und 100 zusätzliche Stellen für Referendare geschaffen.
Im Sozialbereich wird die Deckelung der Zuschüsse für die Kindertagesstätten zurückgenommen. In Einzelplan 08 wird mit Unterstützung der Kommunen erreicht, dass über 400 in Aussicht gestellte Projekte der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen entsprechend der Planung mit bis zu 50 % gefördert werden können. Ferner billigte der Ausschuss das vom Umweltministerium vorgelegte Landeslaborkonzept. Wieder aufgenommen wurden Zuschüsse für die Aufstellung von Landschaftsplänen, allerdings nur zur Abwicklung der bis zum Sommer dieses Jahres gestellten Anträge.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, etwas höflicher zu sein und der Frau Berichterstatterin etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Korrektur vornehmen. Der Finanzausschuss hatte laut dem Umdruck 15/1689 - das sind die Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen - zu Kapitel 13 03 Titel 425 30 Vergütung der Angestellten - eine Erhöhung um 100.000 € beschlossen. Diese tauchen auch in der Drucksache 15/1404 auf. Die Drucksache weist jedoch im Stellenplan auf der Seite 321 diese Veränderungen
nicht aus, sodass ich an dieser Stelle für den Finanzausschuss den Austausch der Seite 321 veranlassen muss. - Herr Präsident, ich gebe Ihnen die alte Fassung und die vom Finanzausschuss beschlossene Fassung.