Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Abgeordneten Frau Aschmoneit-Lücke und Frau Kähler. Ich wünsche beiden von dieser Stelle aus gute Genesung.
Aus dem Landtag ausgeschieden ist die Frau Abgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan. Sie hat inzwischen ihr Bundestagsmandat angenommen. Von dieser Stelle aus möchte ich ihr für nahezu zehn Jahre engagierter Arbeit für Schleswig-Holstein ganz herzlich danken.
Der Landeswahlleiter hat als Nachfolgerin für die durch Mandatsniederlegung ausgeschiedene Abgeordnete Frau Veronika Kolb festgestellt.
(Die Anwesenden erheben sich - Abgeordne- te Veronika Kolb wird nach folgender Eides- formel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflich- ten als Abgeordnete gewissenhaft zu erfül- len, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigen- nutz zu dienen.)
Aus dem Innen- und Rechtsausschuss wurde die Bitte geäußert, die Tagesordnung gemäß § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brand- schutzgesetz - BrSchG)
Das Wort zur Begründung der Dringlichkeit hat die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordnete Schwalm.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Brandschutzgesetzes geht es darum, dass zukünftig auch Mitglieder, die hauptberuflich bei der Feuerwehr sind, im Ehrenamt in ihren Dörfern Verantwortung übernehmen können.
Der Ausschuss hat einstimmig so votiert. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen, damit wir ihn hier in zweiter Lesung beraten und beschließen können.
Ich danke der Frau Abgeordneten Schwalm. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Dringlichkeit abstimmen. Ich weise noch einmal daraufhin, dass nach § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben wir die Dringlichkeit bejaht.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf als Punkt 11 a in die Tagesordnung einzureihen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 9, 12, 20, 25, 28, 30 bis 38 sowie 41 bis 43 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 16, 17 und 29. Ferner müssen wir den Tagesordnungspunkt 44, Anwärtersonderzuschläge für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an beruflichen Schulen, absetzen, da der Bildungsausschuss seine Beratungen noch nicht abschließen konnte. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 5 und 40, Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums und Bericht der Landesregierung
über die Universitätsklinika im Jahre 2001. Anträge zur Aktuellen Stunde und Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 28. Tagung.
Die Fraktionen haben sich nachträglich auf folgende Änderungen verständigt: Die Tagesordnungspunkte 7, Änderung des Abgeordnetengesetzes, und 11, Änderung des Wahlgesetzes, sollen gemeinsam am Freitag nach Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 18, Frauengesundheitsbericht, und 19, Kindergesundheitsbericht, sollen von dieser Tagung abgesetzt und auf die Januar-Tagung verschoben werden.
Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich will einige Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Heinrich-Hertz-Realschule Quickborn und des Gymnasiums Altenholz Platz genommen. - Herzlich willkommen!
In der Loge haben Platz genommen Mitglieder des Personalrats und des Personalkörpers der CAU hier in Kiel - ebenfalls herzlich willkommen! -
Damit sind wir bei den ersten Tagesordnungspunkten angelangt, die ich aufzurufen habe, nämlich die Tagesordnungspunkte 5 und 40:
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und zur Änderung des Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1839 Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/2302
b) Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß § 126 Abs. 7 HSG - Universitätsklinika Jahr 2001 -
Zunächst erteile ich das Wort dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Fusion der beiden Universitätsklinika Kiel und Lübeck zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am 16. Mai 2002 dem Bildungsausschuss federführend und dem Sozialausschuss mitberatend überwiesen.
Der federführende Bildungsausschuss hat am 29. August 2002 eine Anhörung durchgeführt und sich mit dem Gesetzentwurf am 4. Dezember dieses Jahres befasst. Der an der Beratung beteiligte Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 5. und 24. September 2002 behandelt.
Im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass eine der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf die Erweiterung des Vorstandes des künftigen Universitätsklinikums Schleswig-Holstein um den Vorstand für Krankenpflege und Patientenservice ist, die vom Ausschuss einstimmig empfohlen wird. Damit folgt der Bildungsausschuss einem wesentlichen Petitum aus der Anhörung und einer entsprechenden Empfehlung des Sozialausschusses.
Im Namen beider Ausschüsse darf ich Sie um Zustimmung zu dem leicht veränderten Gesetzentwurf bitten.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zum Bericht gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich erteile zum Bericht der Landesregierung das Wort der Frau Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Wortmeldung ist nicht nur eine zum Bericht. Abweichend von dem üblichen Prozedere rede ich zum Gesamtthema in einem Beitrag.
Meine Damen und Herren, Kritik ist zweifellos eine elementare Tugend. Sie zeigt Schwächen auf, sie markiert die Stellen, an denen manchmal auch Veränderungen notwendig sind, und deswegen ist sie auch das Brot der parlamentarischen Opposition. Das ist gut und richtig so. Aber Kritik läuft dann ins Leere, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn sie alternativlos ist, und unfruchtbar ist diese Kritik immer dann, wenn die Opposition von der Regierung zwar ständig Reformen einfordert, aber dann doch die konstruktive Mitarbeit nicht leistet. Das ist bedauerlich, nicht in erster Linie für die Regierung in diesem Fall, sondern für das Vorhaben selbst, und ich sage mit Nachdruck: für die Betroffenen und die Beteiligten.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und zur Änderung des Hochschulgesetzes stehen wir vor einem der größten Reformvorhaben dieser Regierung. Wie Sie wissen – ich habe es hier schon oft gesagt, und es ist, glaube ich, inzwischen allen klar geworden -, geht es dabei um sehr viel. Es geht um den Fortbestand der universitären Medizin in Schleswig-Holstein auf hohem Niveau und es geht um eine optimale Krankenversorgung, sowohl im Bereich der anspruchsvollen Hochleistungsmedizin als auch im Bereich der Zentralversorgung. Diese ist in Schleswig-Holstein durch den Krankenhausplan den Universitätsklinika zugewiesen, und deshalb wirkt sich die Einführung des Fallpauschalensystems hier besonders folgenschwer aus. Es geht um qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze, und es geht um den medizinischen Standort Schleswig-Holstein. Es geht also insgesamt um nichts weniger als um die Zukunft eines Großbetriebes in Schleswig-Holstein, der für das Profil des Landes als Gesundheitsstandort von allergrößter Bedeutung ist.