Gunther Heinisch

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Last Statements

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank. Mit dem vorliegenden Haushalt 2016 zeigt die rotgrüne Koalition erneut, dass Hochschulen und Wissenschaft für uns Priorität haben. Ich möchte noch einmal einige wesentliche Punkte in Erinnerung rufen. Mit den frei werdenden Mitteln aus dem ehemaligen Landesanteil an der BAföG-Finanzierung stärken wir die Grundfinanzierung der Hochschulen. Dafür haben uns nicht nur die bereits genannten Personen gelobt, sondern auch Bundeswissen
schaftsministerin Wanka beim Bundestag des Deutschen Hochschulverbands in Mainz.
Insofern ist es durchaus lagerübergreifend anerkannt, dass es wichtig ist, die Grundfinanzierung zu stärken. Dieses Geld kommt den Hochschulen zugute und ermöglicht es, mit 16 Millionen Euro jährlich 207 zusätzlich ausfinanzierte Stellen zu schaffen. Das bringt einerseits bessere Perspektiven für das Personal an den Hochschulen, aber andererseits auch mehr Planungssicherheit für die Hochschulen.
Zusätzlich stärken wir mit 9 Millionen Euro jährlich die Sachkostenbudgets. Auch das ist eine Stärkung der Grundfinanzierung und ermöglicht den Hochschulen einerseits, dass sie ihre Bibliotheken besser ausstatten, anderseits eben auch, dass sie zum Beispiel steigende Wärme- und Energiekosten bezahlen.
Wichtig ist, dass diese zusätzliche Grundausstattung nicht durch Kostensteigerungen gleichzeitig wieder angeknabbert wird. Deswegen ist es so wichtig, dass der vorliegende Haushalt – auch das gehört zur Wahrheit – einen vollen Tarif- und Besoldungsausgleich bietet, das heißt also, die Hochschulen erhalten auch für steigende Personalkosten zusätzliche Grundmittel. Das ist wichtig. Die Hochschulen erhalten auch zusätzliche Mittel für steigende Kosten bei Gebäuden, Räumen und Grundstücken, das heißt, auch die ganzen Kostensteigerungen in diesem Bereich werden durch zusätzliche Grundmittel aufgefangen. Insgesamt bringt der vorliegende Landeshaushalt erhebliche Steigerungen bei der Grundfinanzierung der Hochschulen, und das ist ein gutes Ergebnis.
Meine Damen und Herren, diese breitenwirksame Finanzierung ist der richtige Weg, wenn wir es an allen Hochschulstandorten und quer durch das gesamte Fächerspektrum hinbekommen wollen, dass wir gute Studienbedingungen haben und gute Bedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Vor diesem Hintergrund läuft die Forderung der CDU nach einer Stärkung der Grundfinanzierung ins Leere; denn eine der zentralen Leistungen von Rot-Grün in Rheinland-Pfalz ist gerade, dass wir die Grundfinanzierung stärken, und zwar in der Breite und in der Fläche quer über alle Standorte.
Daneben finanzieren wir auch zielgerichtete Programme wie zum Beispiel die Forschungsinitiative oder Programme gezielt zur Stärkung der Hochschullehre und der Studienbedingungen. Aber die solide Basis für solche zusätzliche Programmen ist doch, dass wir die Grundfinanzierung gestärkt haben und weiter stärken. Wenn die CDU jetzt mehr Grundfinanzierung und weniger Programmfinanzierung fordert, dann möchte ich Sie doch einmal fragen, welchen Finanzierungsprogrammen Sie denn jetzt bitte schön an den Kragen gehen wollen.
Die größte befristete Programmfinanzierung ist doch der Hochschulpakt des Bundes und der Länder, und in zwei Wochen beginnt die dritte Programmphase des Hochschulpakts von 2016 bis 2020 für weitere fünf Jahre.
Meine Damen und Herren, es wäre natürlich schön, wenn dieser Hochschulpakt in eine unbefristete Bund-LänderFinanzierung für die Grundausstattung der Hochschulen überführt würde. Nehmen wir doch einfach einmal an, morgen würden Bundeswissenschaftsministerin Wanka und Bundesfinanzminister Schäuble sagen, lasst uns den Hochschulpakt in eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen überführen. Wir wären die Ersten, die bei dem Vorschlag mitmachen würden, was auch die grüne Bundestagsfraktion seit Jahr und Tag einfordert. Aber die Verantwortlichen auf der Bundesebene gehen diesen Weg nicht. Insofern ist in Rheinland-Pfalz eine wichtige Finanzierungslinie für die Hochschulen – wie in allen anderen Bundesländern auch – dieser befristete Bund-Länder-Pakt, der Hochschulpakt, und der wird in Rheinland-Pfalz zu erheblichen Teilen aus dem Hochschulsondervermögen finanziert.
Jetzt komme ich zu diesem Hochschulsondervermögen. Von 2011 bis zur heutigen Beschlussfassung über den Haushalt hat Rot-Grün über 380 Millionen Euro aus Landesmitteln in dieses Sondervermögen investiert. Das hat den Hochschulen sehr geholfen. Die dauerhafte Kritik der CDU an diesem Sondervermögen hat den Hochschulen überhaupt nicht geholfen.
Ihr Vorschlag, dieses Sondervermögen in den Kernhaushalt zu überführen, so, wie Sie das hier vorgelegt haben, würde den Hochschulen überhaupt keine Vorteile bringen, weil ein großer Teil des Geldes weiterhin gebraucht würde, um den Landesanteil am Hochschulpakt zu finanzieren.
Jetzt gehe ich noch einmal darauf ein, wie Sie das gemacht haben. Sie sagen, Sie wollen mit der Überführung des Sondervermögens in den Kernhaushalt mehr Haushaltswahrheit und -klarheit oder – wie wir modern sagen würden – mehr Transparenz bei der Hochschulfinanzierung. Was machen Sie? – Sie wollen das Sondervermögen streichen.
Jetzt schauen Sie einmal in den Einzelplan 09 des Haushalts hinein, dieses dicke gelbe Buch mit den großen Zahlen. Ab Seite 723 sehen Sie dort aufgeschlüsselt das Sondervermögen und was daraus finanziert werden soll. Was machen Sie? – Sie wollen dieses Sondervermögen herausnehmen, dieses transparente Sondervermögen, und wollen eine riesige globale Mehrausgabe für das Hochschulpersonal in den Kernhaushalt einpflanzen. Jetzt frage ich mich: Soll diese globale Mehrausgabe transparenter sein als ein Sondervermögen, in dem in einzelnen Positionen aufgeschlüsselt ist, was daraus finanziert werden soll? Ist das transparenter?
Ich würde sagen, nein, es ist nicht transparenter,
sondern eine globale Mehrausgabe – – – Das ist Ihre Politik. Sie machen hier globale Minderausgaben. Sie machen dort ein aufgeschlüsseltes Sondervermögen weg und machen dann dort eine globale Mehrausgabe. Das ist doch nicht transparenter, sondern das ist doch viel mehr Wischiwaschi, als man sich nur vorstellen kann, wenn Sie solche Wege beschreiten und über solche globalen Ausgaben überhaupt nicht scharf sagen, wie viel Geld 2016 vom Land für welchen Bereich ausgegeben werden soll und für was. Es wird überhaupt nicht klarer, sondern unklar.
Jetzt schauen Sie einmal in das Sondervermögen hinein. Da stehen unter anderem 200 Stellen, zum Beispiel 30 Professuren, 8 Juniorprofessuren oder 52 klassische Mittelbaustellen für Akademische Räte. Wenn Sie das Sondervermögen herausnehmen, dann sind diese Stellen erst einmal weg. Dann haben wir eine riesige globale Mehrausgabe, die Sie machen wollen, und damit ist überhaupt nicht klar, was Sie damit finanzieren. Das ist nicht mehr Haushaltsklarheit, sondern es ist weniger Haushaltsklarheit. Davon bin ich überzeugt.
Insofern denke ich also, dass man sich Ihre Anträge durchaus genau anschauen sollte, auch in ihren Auswirkungen auf den Haushalt. Zu allem Überfluss wollen Sie auch noch die Rückkehr der Langzeitstudiengebühren. Immer und immer wieder fordern Sie, dass die Hochschulen die Studierenden, die – aus welchen Gründen auch immer – länger studieren, zur Kasse bitten sollen.
Sie wollen die Eltern der Kleinsten mit Kita-Gebühren belasten, Sie wollen Eltern von Kindern mit langen Schulwegen zusätzlich belasten bei der Schülerbeförderung, und Sie möchten die Studiengebühren zurückhaben. – Dazu sagen wir nein;
denn wir wollen, dass die Bildungschancen in diesem Land nicht abhängen vom Geldbeutel der Eltern, nicht abhängen vom Wohnort und auch nicht von den besonderen Lebensumständen und den vielfältigen Bildungsbiografien, die wir in unserem Land haben. Wir wollen die gebührenfreie Bildung.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf die Weiterbildung eingehen. Wir haben in Rheinland
Pfalz mit den Volkshochschulen und den anerkannten Weiterbildungsorganisationen wunderbare Voraussetzungen für ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot. Wir haben Weiterbildungsorganisationen mit einer breiten gesellschaftlichen Verankerung, und zwar von den Kirchen bis hin zu den eher gewerkschaftsnahen oder eher alternativen Weiterbildungseinrichtungen, eine Vielfalt der Weiterbildungsträger, und diese Weiterbildungsträger haben mit einem riesigen Einsatz und ihrem großen Engagement eine Aufbauarbeit in Rheinland-Pfalz geleistet für mehr Grundbildungs- und Alphabetisierungsangebote.
In den vergangenen Jahren hat die rot-grüne Koalition diese Aufbauarbeit unterstützt, unter anderem mit mehr Mitteln für Grundbildung und Alphabetisierung, aber auch mit ESF-Mitteln, und ich denke, damit haben wir einen klaren Schwerpunkt gesetzt.
Jetzt stehen diese Weiterbildungsträger vor neuen großen Herausforderungen, gerade wenn es darum geht, die Integration und die Sprachförderung bei den Flüchtlingen voranzubringen. Ich sage in diesem Zusammenhang auch ganz klar, ohne mehr spezielle Mittel für diese großen Aufgaben wird es nicht gehen. Aber wir müssen auch bei den Weiterbildungsorganisationen die Grundfinanzierung im Blick behalten.
Deshalb ist es gut und richtig, dass es uns in den Haushaltsberatungen als Koalition gelungen ist, den Antrag auf den Weg zu bringen, und wir werden es auch so beschließen, dass wir die Grundfinanzierung der Volkshochschulen und der anerkannten Weiterbildungsträger erhöhen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wir die strukturellen Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist, wie schon gesagt wurde, dass der Senat der Leibniz-Gemeinschaft und schließlich auch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Forschungsinstitut aus der gemeinsamen Förderung des Bundes und der Länder im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft ausscheiden wird.
Es ist aber ein gutes Ergebnis – zu dem unsere Landesregierung mit Sicherheit auch einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat –, dass damit dieses Institut nicht vor dem Aus steht. In den entsprechenden Bund-LänderVereinbarungen gibt es die Regel für diesen Fall, dass es die Möglichkeit einer dreijährigen Abwicklungsfinanzierung gibt. Dieses Institut wird aber nicht abgewickelt, sondern es ist in Aussicht, dass es eine Anschlussfinanzierung geben wird. Das ist sicherlich auch ein gutes Ergebnis dieses gesamten Prozesses, der stattgefunden hat.
Dass die Aussicht auf eine Anschlussfinanzierung erreicht werden konnte, ist sicherlich auch ein Beleg dafür, dass an diesem Institut gute Arbeit geleistet wird und der Bereich, in dem dieses Institut tätig ist, einer ist, der gebraucht wird und in dem Bund, Länder und die Verwaltungen auf die wissenschaftliche Expertise gerne zurückgreifen.
Wir alle wissen auch aus diversen Vorgängen, die wir landespolitisch erlebt haben, wie wichtig dieses Kompetenzzentrum in Speyer mit seiner verwaltungswissenschaftlichen Grundlagenforschung, aber auch mit seiner Politikberatung ist. Es ist gut, wenn dann nicht eine Säule dieses gesamten Bereichs wegbricht, sondern wenn wir zu einer Neuausrichtung kommen werden.
Der Bund hat mittlerweile auch erklärt, dass er seinen Teil ablösen wird, was an Forschungsförderung auslaufen wird, dass das dann aus dem Bereich des Innenressorts an Finanzierung übernommen werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Auf der gesetzgeberischen Ebene werden wir das heute ermöglichen, aber inhaltlich ist natürlich in diesen Bestimmungen noch nicht viel vorweggenommen. Dort wird es auf den Bund ankommen, dort wird es auf die Länder ankommen, dort wird es auch auf die Universität und die anderen Beteiligten ankommen, das Ganze konzeptionell umzusetzen, um diese Neuausrichtung dann inhaltlich zu gestalten.
Insofern erwarte ich von der Landesregierung, dass sie weiterhin dem Landtag bzw. dem zuständigen Ausschuss
über diesen Prozess der Neuausrichtung berichten wird, wie es auch in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, dass wir dort entsprechend informiert wurden.
Es ist auch zu hoffen, dass es mit dem Wechsel von der Finanzierung aus dem Bereich der Forschungsförderung in den Bereich der Innenressorts nicht zu einer Verschiebung weg von der Wissenschaftlichkeit kommt. Hierzu sehen die entsprechenden Signale ganz gut aus, dass es darum geht, gerade die Wissenschaftlichkeit dieses Forschungsinstituts weiter herauszustreichen.
Insofern wünschen wir allen Beteiligten, die diesen Prozess gestalten, dabei alles Gute und werden zustimmen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute ein Jugendarrestvollzugsgesetz für Rheinland
Pfalz verabschieden, ist das der Abschluss einer beachtlichen rechtspolitischen Aufgabe, nämlich den gesamten Vollzug auf neue landesrechtliche Grundlagen zu stellen, nachdem bereits ein Landesjustizvollzugsgesetz, ein Justizvollzugsdatenschutzgesetz und auch ein Gesetz für den Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen wurden.
Dabei hat der Vollzug des Jugendarrests einige Besonderheiten, auf die ich auch noch einmal kurz eingehen möchte. Zu erwähnen ist die kurze Dauer, auf die schon Herr Dr. Wilke und Herr Kollege Ruland eingegangen sind, nämlich dass der Vollzug grundsätzlich auf kurze Zeit beschränkt ist. Eine weitere Besonderheit des Vollzugs ist es, dass die Leitung des Vollzugs der ortszuständigen Jugendgerichtsbarkeit durch das Jugendgerichtsgesetz übertragen ist, und nicht ein Beamter aus dem Bereich der Exekutive den Vollzug leitet, sondern das bei der Gerichtsbarkeit angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist gut, weil er die erzieherische Gestaltung des Arrestvollzugs in den Mittelpunkt stellt. Der Arrest soll einen Beitrag dazu leisten, die Arrestierten zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne weitere Straftaten zu befähigen. Es spricht durchaus nicht viel dafür, dass es für sich genommen jungen Menschen helfen kann, wenn man sie, nachdem sie auf die schiefe Bahn geraten sind, einfach nur einsperrt, sondern es ist wichtig, mit den jungen Menschen im Vollzug an der Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten und in Richtung der Entwicklung von weiteren Perspektiven, die über den Vollzug hinausreichen, zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie weit man in dieser kurzen Dauer des Jugendarrestvollzugs mit den jungen Menschen arbeiten kann. Wir haben im Arrestvollzugsgesetz klare Bestimmungen, dass es wichtig ist, dass sich die Anstalt mit externen Partnern vernetzt und gemeinsam an Unterstützungsangeboten gearbeitet wird, die über die Zeit der Arrestierung hinausreichen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, um mit den jungen Menschen in dieser kurzen Zeit zu arbeiten.
Natürlich ist es dann auch sinnvoll, das auf der Grundlage entsprechender Aufnahmeverfahren und eines entsprechenden planvollen Vorgehens zu tun. Ich denke, der Vergleich, der zum normalen Justizvollzug gezogen wurde, hinkt vielleicht ein bisschen, weil wir gerade beim Jugendarrestvollzug die personelle Ausstattung stärken und ganz andere Fristen und Abläufe haben. Auch ist die Praxis im normalen Vollzug auf viel längere Haftdauern angelegt.
Bei den Kurzfreiheitsstrafen hat man noch eine ganz andere Problematik. Der Jugendarrest ist nun einmal eine Angelegenheit eigener Art. Ich denke, es ist erforderlich, über den Analogieschluss zwischen der Notwendigkeit über das Landesjustizvollzugsgesetz und die Erfahrungen in der Praxis noch einmal nachzudenken. Der Übertragung 1 : 1 auf den Jugendarrest kann ich nicht folgen. Das erfordert eigene Antworten.
Der Anspruch muss sein – das ist im vorgelegten Gesetzentwurf auch so angelegt –, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Aus grüner Sicht ist es wichtig, dass dieser helfend unterstützende Ansatz vor der aufrüttelnd ermah
nenden Funktion Vorrang hat. Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass mit den jungen Menschen gearbeitet wird, um Perspektiven über die Dauer der Arrestierung hinaus zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, ein positiver Aspekt des vorliegenden Entwurfs ist, dass er in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mehrerer Länder erarbeitet wurde. Wir haben das auch schon in anderen Bereichen erlebt. Wenn mehrere Länder zusammenarbeiten und entsprechende Entwürfe entwickeln, dann sind das gute Grundlagen für die Gesetzgebung auf der Landesebene. Das trägt auch den Bedenken Rechnung, die im Zuge der Föderalismusreform gegen die Übertragung der Gesetzeskompetenz auf die Länder geäußert wurden. Damals wurde vor einer Rechtszersplitterung gewarnt. Es ist nicht unbedingt idealer Ausfluss der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder, dass jedes Land für sich einen besonders einzigartigen Gesetzentwurf erarbeiten muss. Es kann auch eine Antwort sein, gemeinsam an solchen Grundlagen zu arbeiten und diese in die Gesetzgebung einzubringen.
Meine Damen und Herren, unter welchen Voraussetzungen Jugendarrest verhängt werden kann, regelt der Bundesgesetzgeber im Jugendgerichtsgesetz. Auf dieser Grundlage entscheidet die Jugendgerichtsbarkeit als Bestandteil einer unabhängigen Justiz jeweils im Einzelfall, ob und mit welcher Dauer straffällig gewordene Jugendliche arrestiert werden. Dabei ist auch die Leitung des Vollzugs durch die bundesgesetzlichen Grundlagen, wie ich es bereits erwähnt habe, in die Hände der Jugendgerichtsbarkeit gelegt. In diesem Rahmen haben wir als Landesgesetzgeber mit dem vorliegenden Entwurf eine gute Grundlage, die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten bei der Regelung des Arrestvollzugs zu nutzen. Ich denke, wir sollten das auch tun.
Vielen Dank.
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Einstimmige Annahme des Antrags..... 6695
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Heike Raab, Staatssekretärin, Clemens Hoch, Staatssekretär
Entschuldigt:
Abg. Petra Elsner, SPD, Abg. Bettina Dickes, CDU, Abg. Guido Ernst, CDU, Abg. Stephanie Nabinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
101. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 22.07.2015
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wurde vom Präsidenten des Landtags im Einvernehmen mit den Antragstellern, also allen Fraktionen dieses Hauses, an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 16. Juli 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet einstimmig: Der Antrag wird angenommen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich es begrüßen, dass es heute möglich ist, so früh am Sitzungstag über die Jahresberichte des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten zu sprechen; denn wenn wir über die Petitionen reden, dann reden wir über ein niedrigschwelliges Beteiligungsrecht. Eine Mitzeichnung oder eine Unterschrift genügt, um ein Anliegen auf die Tagesordnung eines Landtagsausschusses zu setzen. Wenn wir darüber reden, dann reden wir über ein allgemeines Recht und damit auch über eine Arbeit im Dienste der Grundrechte und der Demokratie.
Dieses niedrigschwellige Bürgerrecht führt auch dazu, dass viele kleinere Anliegen vom Petitionsausschuss und vom Bürgerbeauftragten behandelt werden. Dabei geht es zum Beispiel um den Misthaufen, der angeblich nicht – wie vorgeschrieben – alle sechs Monate umgeschichtet wird. Es geht um einzelne Parkplätze, Poller und Verkehrsschilder. Es geht auch manchmal darum, dass eine Petition nötig ist, damit ein Schreiben oder eine E-Mail beantwortet wird. Die Stärke des Petitionsrechts ist es, dass alle Anliegen vom Bürgerbeauftragten bearbeitet und letztlich auch vom Petitionsausschuss behandelt werden und es die Möglichkeit gibt, sich mit allen Anliegen an den Landtag zu wenden.
Es gibt auch Grenzen des Petitionsrechts, beispielsweise die Aufgaben der Gerichtsbarkeit. Der Petitionsausschuss kann sich nicht in Fragen einmischen, die von den Gerichten entschieden werden. Dabei geht es auch um die Gewaltenteilung. Natürlich kann sich ein Petitionsausschuss auch nur sehr eingeschränkt um Dinge kümmern, für die eine umfangreiche fachliche Prüfung nötig ist, zum Beispiel bei Sorgerechtsfragen oder der Frage, ob sich Gefangene für Vollzugslockerungen eignen. In solchen Fällen kann die Entscheidung des Petitionsausschusses kein Ersatz dafür sein, dass sich die Fachleute vor Ort, die nahe an den Fällen dran sind, intensiv damit auseinandersetzen. Dennoch gibt es auch solche Fälle, bei denen eine Petition oft ein Türöffner ist, damit einem Anliegen entsprochen werden kann.
Der Petitionsausschuss kann sich auch nur bedingt in Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung einmischen. Ich erinnere an eine Petition zu einem Windpark, bei dem vier Ortsgemeinden einen Bebauungsplan für einen Windpark beschlossen hatten. Die Situation stellt sich so dar, dass die kommunale Selbstverwaltung ein Verfassungsgut in unserer Landesverfassung und im Grundgesetz ist. Die Entscheidungen der entsprechenden kommunalen Gremien stehen erst einmal fachlich für sich. Der Petitionsausschuss ist dann auch nur sehr beschränkt in der Lage, sich in solche Fragestellungen fachlich einzumischen.
Der Petitionsausschuss kann auch keine außerrechtlichen Lösungen finden. Das mag manchmal zum Verdruss führen, gerade wenn wir uns um Bleiberechtsfragen, um die Angelegenheiten von Flüchtlingen und um die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben kümmern. Das kann zu Entscheidungen führen, die wir teilweise gern anders getroffen hätten. Die rechtlichen Vorgaben gelten. Wir können uns nur innerhalb des Rechts bewegen.
Dennoch gelingt es in einzelnen Fällen immer wieder – auch im Berichtsjahr ist es immer wieder gelungen –, dass in Einzelfällen Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer Petition auch oft über den Weg der Härtefallkommission ausgesprochen werden konnten. Vor dem Hintergrund sind Petitionen oft Türöffner in besonderen Härtefällen und Lagen, um ein Bleiberecht zu erreichen. Ich denke, jeder Fall, in dem das gelingt, ist ein großer Erfolg.
Ein wichtiges Thema für den Petitionsausschuss waren auch die Petitionen aus dem Strafvollzug. Das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits angesprochen. Es ging zum Beispiel um Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln, die Verlegung in den offenen Vollzug oder in andere Justizvollzugsanstalten. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen zum Beispiel auf der Grundlage einer Petition eine neue Matratze für einen Gefangenen zugewiesen werden konnte. Ein anderer Gefangener konnte aufgrund einer Petition zur Geburt des eigenen Kindes ausgeführt werden, was zunächst abgelehnt wurde. Ich denke, das sind Fälle, die erwähnt werden müssen. Sie zeigen, dass Petitionen ermöglichen, für die Betroffenen entsprechende Lösungen zu finden.
Eine wichtige Aufgabe war die Befassung mit Legislativeingaben. In diesen geht es nicht um Einzelfälle, sondern um die Änderung allgemeiner Regeln. Wir hatten zum Beispiel wieder eine Petition zur Abschaffung der Hundesteuer. Wir hatten eine Petition zur Frage des Ehrensolds. Wir hatten viele Petitionen zu den Rundfunkgebühren. Wir haben den Abschluss einer Petition zur Frage der Sonntagsflohmärkte gefunden, die uns lange landespolitisch beschäftigt hat. Wir haben uns mit der Fehlbelegungsabgabe für den sozialen Wohnungsbau auseinandergesetzt oder mit den Grundlagen der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahlen.
Ich denke, die Vielfalt dieser Themen zeigt, wie breit diese Palette ist. Diesbezüglich möchte ich auch noch einmal an das Anliegen erinnern, das von der EnqueteKommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ aufgegriffen wurde, solche Fragen von allgemeiner Bedeutung stärker in öffentlicher Sitzung behandeln zu können.
Wir waren in Berlin und haben uns in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses angesehen, dass es möglich ist, solche Anliegen öffentlich zu behandeln, was die Enquete-Kommission auch empfohlen hat und wovon wir in Rheinland-Pfalz kaum Gebrauch machen. Ich denke, wir haben die öffentliche Petition mit Mitzeichnungsmöglichkeit im Internet. Wir sollten auch auf der Landesebene den Sprung machen und im Petitionsausschuss solche Anliegen öffentlich behandeln.
Es gab auch Fälle, deren Anliegen wir gründlich geprüft haben und bei denen es zum Beispiel bundesrechtliche oder auch europaweite Vorgaben gab. Obwohl wir die Möglichkeiten hin- und hergewälzt haben, ist es nicht gelungen, im Sinne der Betroffenen entsprechende Lösungen zu finden. Ich denke an die Untersuchungspflichten für kleine Wasserwerke, die zum Beispiel zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn die unterschiedlichsten Parameter durchgeprüft werden müssen. Wir haben in Deutschland sehr hohe Standards für die Trinkwasserversorgung. Vor dem Hintergrund ist es so, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte, wie es die Petentinnen und Petenten gern gehabt hätten. Wir haben aber gezeigt, dass wir die Anliegen sehr gründlich prüfen.
Wir haben uns auch lange mit einer Petition zum Stellenwert des Ethik- und Philosophieunterrichts befasst. Wir haben das Begehren sehr gründlich geprüft, aber nicht die Lösung im Sinne der Petentinnen und Petenten finden können. Ich glaube, das ist ein Thema, an dem wir weiter politisch dranbleiben können. Auch wenn eine Petition abgeschlossen ist, bedeutet das nicht, dass das Anliegen nicht politisch weiterverfolgt wird.
Wir haben ebenfalls die Frage der Zeugnisumschreibung bei Namens- und Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz bis in die zuständigen Ausschüsse sehr gründlich geprüft. Auch bei diesem Thema haben wir sehr intensiv ausgelotet, was rechtlich und faktisch möglich und was die beste Lösung ist. Ich denke, das sind Petitionen, die erwähnt werden müssen, auch wenn nicht genau die Lösung gefunden werden konnte, die die Petentinnen oder Petenten gefordert haben. Wir haben bis in die Fachausschüsse gezeigt, dass wir ganz gründlich schauen, was wir im Sinne der Petition herausholen können.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen wir im Abschluss der Petition etwas erreicht haben, und zwar genau das, was die Petentinnen und Petenten wollten, zum Beispiel eine zentrale Meldestelle für die Beifuß-Ambrosie, die heftige allergische Reaktionen auslöst. Diese gibt es jetzt nicht – wie gefordert – auf dem Weg des Gesetzes, aber sie wurde eingerichtet. Wir haben zum Beispiel die Einstellung einer Erzieherin mit Kopftuch erreicht. Ihr wurde ursprünglich die Einstellung mit einer Begründung versagt, die rechtlich nicht haltbar gewesen ist, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Im Wege der Petition wurde die Erzieherin eingestellt und kann jetzt Kopftuch tragen und in der Kita tätig sein.
Wir haben uns auch eine Petition intensiv angeschaut, die sich mit der Mindestgröße für die Einstellung in den Polizeidienst befasst. Diese Mindestgröße ist ein problematisches Thema, weil sie von einem geringeren Anteil von Frauen als von Männern erreicht wird. Das muss man zum Beispiel auch einmal sehen. Auch diese Petition wurde an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Dort wurde das Anliegen gründlich geprüft. Es gab auch dann eine Überprüfung und Lockerung und am Ende eine entsprechende Lösung, die dem Anliegen entgegenkommt, das in der Petition formuliert wurde.
Wir haben eine Petition zur Neugliederung der Gemeindegebiete in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen konnten über die Kreisgrenzen hinweg in die Verbandsgemeinde Kastellaun wechseln. Der Abschluss war möglich, weil vor dem Berichtsjahr schon so entschieden wurde. Im Berichtsjahr konnten wir diese Petition abschließen und damit dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung in diesen Ortsgemeinden entsprechen. Ich denke, das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass Petitionen oft für Lösungen die Tür aufmachen können, die in den Fachausschüssen gefunden werden müssen und die möglicherweise – wie hier geschehen – im Parlament entsprechend entschieden werden. Die Petition war in diesem Fall der Türöffner, damit das möglich war.
Insofern ist das Petitionsrecht ein Recht, das es uns ermöglicht, uns mit vielfältigen Anliegen, mit vielfältigen Themen, mit kleinen Anliegen, mit großen Anliegen und mit Themen zu beschäftigen, die quer durch alle fachpolitischen Bereiche gehen.
In diesem Sinne möchte ich mich auch noch einmal dem Dank an den Bürgerbeauftragten und sein Team anschließen; denn es ist natürlich für die Bearbeitung der Petitionen extrem wichtig, dass es diese Unterstützung gibt, wir das im Petitionsausschuss verantworten, aber vieles von dem, was aufgrund von Petitionen erreicht werden kann, schon im Vorfeld mit der Bearbeitung durch den Bürgerbeauftragten erreicht wird.
Ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung, die uns bei den Legislativeingaben, bei den allgemeinen Anliegen, unterstützt, bedanken und auch bei den Ministerien, die ihre entsprechenden fachlichen Einschätzungen beitragen.
Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsaussschuss bedanken. Wir arbeiten dort meist hinter verschlossenen Türen, aber ich glaube, ich verrate nicht zu viel, wir arbeiten dort sehr sachlich und sehr konstruktiv zusammen und auch in der Tonalität sehr angenehm. Dafür möchte ich mich herzlich bei allen bedanken, die in diesem Ausschuss tätig sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch nach der Schärfe, die in diese Debatte gekommen ist, möchte ich doch zunächst einmal begrüßen, dass wir heute die Möglichkeit haben, über die Reform des Medizinstudiums zu sprechen. Wir hatten als grüne Landtagsfraktion das Thema auch schon einmal auf die Tagesordnung des Wissenschaftsausschusses gesetzt, kurz nachdem der Wissenschaftsrat im Juli 2014 seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums vorgelegt hatte.
Vor diesem Hintergrund kann ich auch das vorgetragene Zitat des Ärztekammerpräsidenten nur begrüßen: „Gute und engagierte Lehre und vor allem auch weniger Prüfungsdruck sind wichtig, um Studierenden die Freude an der Medizin nicht zu vergällen.“
Auch im Zuge der Einführung neuer Bachelor- und Masterstudiengänge wurde der zunehmende Prüfungsdruck zu Recht kritisiert, und ich denke, das, was für die neuen Studiengänge und deren Weiterentwicklung gilt, gilt auch für die Weiterentwicklung des Medizinstudiums. – Pauken bis der Arzt kommt, und das sogenannte Bulimie-Lernen sind nicht die richtigen Rezepte, auch nicht, wenn es um die Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte geht.
Insoweit kann ich den zitierten Appell für mehr Freude an der Medizin und für weniger Prüfungsdruck im Studium nur bekräftigen; aber auch ein reformiertes Medizinstudium wird ein anspruchsvolles Studium sein. Bei den Anforderungen, die wir an angehende Ärztinnen und Ärzte, an gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte stellen müssen, darf es auch nach einer Reform keinen Rabatt geben.
Insoweit ist die Grundlage gut, die der Wissenschaftsrat
vorgelegt hat. Er hat klar gesagt, bei der Reform des Medizinstudiums muss es weiterhin darum gehen, dass angehende Ärztinnen und Ärzte ein gutes Fundament an Grundlagenwissen haben. Es geht um das medizinische Grundlagenwissen, aber auch um naturwissenschaftliche Zusammenhänge, und darauf wird es weiterhin ankommen. Aber es geht eben auch darum, diese Grundlagen noch früher mit der Praxis zu verzahnen und früher zu zeigen, dass das, was man lernt, später auch mit der ärztlichen Tätigkeit zu tun haben wird.
Nichtsdestotrotz wird wissenschaftliches Denken auch weiterhin die Grundlage sein für zutreffende Diagnosen und für die Auswahl der richtigen Therapien; insoweit kann es um eine Entwissenschaftlichung des Medizinstudiums nicht gehen, sondern um eine bessere Verzahnung theoretischer und praktischer Anteile. Zu den Chancen, die eine bessere Verzahnung bieten kann, hat der Kollege Dr. Enders durchaus die richtigen Worte gefunden. Wegweisend ist auch die Forderung des Wissenschaftsrates, das Kerncurriculum so weit zurückzufahren, dass es mehr Freiräume gibt für individuelle Schwerpunktsetzungen. Ich denke, dies ist eine Aufgabe, die auch in dem bundesweiten Prozess, der gestartet wurde, angegangen werden muss, das Curriculum im Kern zurückzufahren und damit mehr Möglichkeiten für individuelle Schwerpunktsetzungen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, unabhängig davon, wie wir es bewerten, aber die Universitätsmedizin Mainz hat von der Möglichkeit bisher nicht Gebrauch gemacht, einen Modellstudiengang zu entwickeln.
Seit 15 Jahren wäre das möglich gewesen, aber sie hat es nicht getan. Das heißt aber nicht, dass sich dort nichts bewegt hat. Man hat dort zum Beispiel gesagt, wir wollen die Lehreignung stärken. Man hat gesagt, wir wollen bei der Berufung von Professorinnen und Professoren nicht nur darauf achten, dass sie gute Forscherinnen und Forscher sind, sondern wir wollen auch die Lehre zu einem harten Berufungskriterium machen, weil wir eben nicht nur gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen, sondern auch Menschen, die es in der Lehre entsprechend vermitteln können.
Nun sind wir an einem Punkt angelangt, dass ein bundesweiter Prozess gestartet wurde, das Medizinstudium zu reformieren. Deswegen stellt sich die Frage: Wollen wir ausgerechnet jetzt an die Universitätsmedizin Mainz die Forderung stellen, dass sie einen Modellstudiengang konzipiert? – Wenn es ein guter Studiengang sein soll, dann wird es Zeit brauchen, ihn zu konzipieren. Auch die Umsetzung würde Zeit brauchen und, wie wir aus anderen Bereichen wissen, möglicherweise auch zu Umstellungsschwierigkeiten führen. Schließlich wäre noch die Frage der zeitlichen Schiene zu stellen, ob nicht ein neuer Modellstudiengang gleich wieder über den Haufen geworfen wird, wenn die entsprechenden bundesweiten Prozesse zu einem Abschluss kommen und wenn dann die Umsetzung in Mainz ansteht. Das heißt also, dass aus unserer Sicht näher liegt, dass die Landesregierung sich in diesen bundesweiten Prozess einbringt, dass sie dabei die sinn
vollen Vorschläge des Wissenschaftsrates stärkt, dass sie sich dann auch entsprechend für eine Reform des Medizinstudiums einsetzt und danach die Umsetzung in Mainz stattfindet.
Mit dieser Stoßrichtung haben wir als regierungstragende Fraktionen unseren Alternativantrag vorgelegt. Ich denke, wir sollten im Wissenschaftsausschuss und auch im zuständigen Sozialpolitischen Ausschuss darüber reden. Ich glaube, im Ziel sind wir nicht weit auseinander; ich denke aber, die Wege, die wir beschreiben, sind sehr unterschiedlich. Aber im Ziel einer Reform des Medizinstudiums sind wir nicht weit auseinander, und möglicherweise kommen wir dann doch noch zu einer Annäherung oder sogar zu einer gemeinsamen Beschlussgrundlage.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über die Hochschulen, die Wissenschaft und die Forschung in Rheinland-Pfalz sprechen, dann sprechen wir über einen Bereich, der in den vergangenen Jahren mit seinen Aufgaben gewachsen ist. Gewachsen ist die Zahl der Studierenden. Gewachsen ist eine vielfältige und vernetzte Forschungslandschaft.
Gewachsen ist das Bewusstsein für den Stellenwert guter Studienangebote und guter Qualität in der Lehre. Gewachsen ist auch die soziale Infrastruktur. Gewachsen ist nicht zuletzt die Zahl der Beschäftigten. Dieses Wachstum ist einerseits eine große Chance, aber andererseits stellt uns dieses Wachstums auch vor große Herausforderungen.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Studierenden bundesweit so stark gewachsen wie nie zuvor. Das ist kein rheinland-pfälzisches Phänomen. Das geht auch gar nicht, weil die Studierenden bundesweit mobil sind.
Die Aussetzung der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge waren sogar externe Faktoren, die dieses Wachstum beschleunigt haben. Die waren in RheinlandPfalz nicht hausgemacht, aber sie haben dem Ganzen noch einmal einen Turbo gegeben.
Dass wir derzeit dennoch keinen Einbruch der Studierendenzahlen erleben, liegt daran, dass der Anteil jedes Jahrgangs, der an die Hochschulen geht, stetig gewachsen ist, und zwar seit Jahrzehnten. Diesen Trend haben wir derzeit auch. Insofern gab es ein großes Wachstum. Die Hochschulen sind dann auch mit ihren größer werdenden Aufgaben in Forschung und Lehre gewachsen.
Das war nur möglich, weil der Bund und die Länder reagiert, mit dem Hochschulpakt zusätzliches Geld in die Hand genommen und die Hochschulen dabei unterstützt haben, dieses Wachstum auch zu organisieren.
Ein Problem bei diesem Hochschulpakt ist aber, dass er im Grunde in seiner Gesamtlaufzeit begrenzt ist und er die zusätzlichen Gelder immer nur mit fünfjährigen Planungshorizonten zur Verfügung gestellt hat. Das heißt, das, was wir eigentlich aus dem Bereich der Forschung schon lange kennen, nämlich der große Anteil von befristeten Mitteln, hat auch bei den Mitteln für die Forschung und die Lehre deutlich zugenommen. Das hat natürlich auch dazu geführt, dass das Hochschulwachstum, das wir hatten, bundesweit stark zu einem Wachstum der befristeten Beschäftigung geführt hat. Das ist kein rheinland-pfälzisches Phänomen, wie eben probiert wurde, das darzustellen, sondern das ist ein bundesweites Problem.
Für uns als GRÜNE war es beim Wiedereinzug in den Landtag ganz wichtig, dass wir dieses Problem angehen. Die GEW hat ihr Templiner Manifest gemacht. Sie hat das Thema quasi auf die Tagesordnung gesetzt. Es sind immer mehr Kräfte dafür sensibilisiert worden, wie die Hochschulrektorenkonferenz. Der Deutsche Hochschulverband hat sich des Themas bei einer Tagung in Mainz angenommen.
Wir in Rheinland-Pfalz haben die freiwerdenden BAföGMittel konsequent genutzt, um genau in diesem Bereich Schwerpunkte zu setzen. Da müssen wir einmal in den Ländervergleich gehen. Da müssen wir einmal schauen, wer das gemacht hat. Wer hat zusätzliche Dauerstellen geschaffen? Wer hat Geld in die Hochschulen gebracht? Vor allem, wer hat im Zusammenhang mit diesen BAföG-Mitteln vereinbart, dass alle Hochschulen Personalentwicklungskonzepte erarbeiten sollen oder Leitbilder für gute Beschäftigung, bei denen es natürlich auch darum geht, einen verantwortungsvollen Umfang mit dem wissenschaftlichen Personal zu finden? Das müssen wir einmal anschauen. Da geht es um die Frage, ob bloß Bundesgelder durchgeleitet werden oder nicht. Wer hat das außer Rheinland-Pfalz denn gemacht?
Auf der Tagung des DHV, die ich erwähnt hatte, also der Berufsvereinigung der Universitätsprofessoren, hat die Bundesbildungsministerin – das hat Frau SchleicherRothmund erwähnt – drei Länder dafür gelobt, wie sie mit den BAföG-Geldern umgehen. Die DHV-Tagung stand unter dem Motto „Gute Beschäftigung in der Wissenschaft“ bzw. die Bedingungen für den wissenschaftli
chen Nachwuchs waren das Hauptthema. Drei Bundesländer wurden gelobt. Das eine war Baden-Württemberg mit einer grünen Wissenschaftsministerin. Das andere war Rheinland-Pfalz. Das dritte war ein Bundesland, in dem auch GRÜNE in einer anderen Konstellation mitregieren.
Quer zur politischen Farbenlehre war aber doch ganz klar, dass der rheinland-pfälzische Umgang mit den BAföG-Mitteln explizit von der Bundesebene gelobt wurde. Gerade das Instrument der Personalentwicklungskonzepte, mit dem wir den verantwortungsvollen Umgang mit dem Personal über die zusätzlichen Gelder und über die zusätzlichen Stellen hinaus festschreiben wollen, wurde von der Bundesebene als ein kluges Vorgehen hervorgehoben, wie wir diesem Problem begegnen. Das sollte sich auch die CDU einmal zu Herzen nehmen, wenn von Ihrer Bundesministerin entsprechende Worte fallen.
Das Problem der zunehmenden Befristung in der Wissenschaft ist nicht mehr nur ein Problem für die Beschäftigten selbst, sondern das ist mittlerweile auch ein Problem für die Hochschulen geworden. Wir werden nicht in ausreichendem Maße die Leute für qualifizierte Aufgaben in der Forschung und in der Lehre gewinnen können, wenn wir die Leute mit Kettenbefristungen und mit unklaren Perspektiven letztlich im Regen stehen lassen.
Wir müssen insgesamt schauen, wie wir den Leuten bessere Perspektiven bieten. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz mit den zusätzlichen Stellen – erst einmal 100 Stellen im aktuellen Doppelhaushalt ohne BAföGMillionen und jetzt 200 Stellen mit den BAföG-Millionen – im Rahmen unserer Möglichkeiten im Land auch in Zeiten der Schuldenbremse und der Haushaltskonsolidierung viel getan, aber wir müssen auch sehen, dass wir eine Verstetigung dieser Bund-Länder-Finanzierung durch den Hochschulpakt brauchen.
Wir müssen das endlich verstetigen, weil im Grunde ein Rückgang der Studierendenzahlen auf das Basisjahr des Hochschulpakts nicht kommen wird. Die Studierendenzahlen werden also nicht auf das Niveau von 2005 zurückgehen. Das besagen alle Prognosen. Deswegen brauchen wir eine Verdauerung dieser Bund-LänderKooperation. Deswegen brauchen wir eine Verdauerung der Bundesverantwortung.
Mittlerweile haben wir die verfassungsmäßigen Grundlagen dafür, aber vom Bund kam bisher noch keine entsprechende Ansage. Ministerin Wanka hat keinen Plan, wie sie mit dieser neuen verfassungsrechtlichen Lage umgehen will und eine Verdauerung dieser Hochschulpakt-Finanzierung und dieser Bund-Länder-Kooperation hinbekommt. Wir in Rheinland-Pfalz haben mit unseren Möglichkeiten auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und der Schuldenbremse das Unsrige getan, um dieses Problem anzugehen und bundesweit ein Zeichen zu setzen.
Ich denke, das sollten wir so wahrnehmen.
Zu den Aufgaben der Hochschule gehört natürlich auch die Frauenförderung. Da haben wir in dem entsprechenden Programm Zeichen gesetzt, dass uns die Frauenförderung wichtig ist. Immer noch ist es aber tatsächlich so, dass wir auf den wissenschaftlichen Karrierewegen – also von den Studierenden zu den Absolventinnen, von den Absolventinnen zu den Promovierten, von den Promovierten zu den Postdoc-Stellen und von den Postdoc-Stellen zu den Berufungen – immer noch viel zu große Frauenanteile verlieren.
Da kommen wir insgesamt von einem Verhältnis von etwa 50 : 50 zu einem Verhältnis, bei dem die Parität nicht gegeben ist. Das setzt sich bei den Hochschulleitungen fort. Wir haben in Rheinland-Pfalz keine Hochschulpräsidentin. Ich stelle das einfach einmal so fest. Das heißt mit anderen Worten, wir müssen weiter schauen, dass wir diese Frauenförderung intensivieren.
Dazu haben wir in unserem Antrag das richtige Instrument benannt. Wir können nicht in einem Fach mit einem geringen Frauenanteil unter den Studierenden von heute auf morgen 50 % Frauen auf Professuren berufen. Das wird nicht funktionieren. Wir müssen aber schauen, dass die Quote bei den Studierenden die Zielquote für die Promotionen, dass die Quote bei den Promotionen die Zielquote für die Postdoc-Stellen wird und dass wir das dann über die Berufungen bei den Fächern von unten durchwachsen lassen.
Auch bei den Fächern mit einer Unterrepräsentanz von Frauen müssen wir schauen, dass wir mehr Frauen dafür gewinnen, dort als Studierende hinzugehen. Das heißt, wir müssen die Frauenförderung letztlich weiter intensivieren. Ich denke, das ist auch eine Aufgabe, die man beim Thema Umgang mit dem wissenschaftlichen Personal erwähnen sollte.
Für uns war auch wichtig – deswegen fand ich es so erschreckend, was eben alles bei dem Bild ausgeblendet wurde, das von Ihnen gezeichnet wurde, Frau Klöckner – die Stärkung der Hochschulen in der Breite. Wir haben bei der Exzellenzinitiative durchaus erlebt, dass dabei sehr viel über ein schmales Segment der weltweit wettbewerbsfähigen Spitzenforschung geredet wurde. Diese Spitzenforschung zu fördern, ist keine Erfindung der Exzellenzinitiative.
Entsprechende Instrumente gab es schon vorher beispielsweise in den koordinierten Programmen der DFG mit Graduiertenschulen oder mit der Möglichkeit, Sonderforschungsbereiche einzurichten. Das heißt, Spitzenförderung gab es schon vor der Exzellenzinitiative. Die Exzellenzinitiative ist keine Erfindung der CDU – Frau Schleicher-Rothmund hat das erwähnt –, sondern das ist durchaus auch ein Projekt, das mit Rot-Grün auf den Weg gebracht worden ist.
Wir müssen uns aber auch noch anschauen, dass wir Qualitäten in den Hochschulen unseres Landes in der Breite, in den Regionen haben. Wir haben Hochschul
standorte, die von großen Unis in den städtischen Räumen bis hin zu Hochschulstandorten in dünn besiedelten Gegenden reichen, wie zum Beispiel den Umweltcampus Birkenfeld als Konversionsprojekt. Der Unterschied zwischen städtischen Räumen und ländlichen Regionen gehört doch auch zu unseren rheinland-pfälzischen Hochschulen.
Wir haben auch eine Vielfalt in der Breite, angefangen mit den großen Fächern, die jeder kennt, wie Medizin oder Rechtswissenschaft, bis hin zu Papyrologie in Trier oder der Ethnologie in Mainz oder dem Studiengang Edelsteine und Schmuck in Idar-Oberstein, der dort hochgradig regional vernetzt ist. Das heißt, wir müssen sehen, dass unsere Hochschulen nicht nur in der Spitze Qualitäten haben.
Beim Wettbewerb und beim Schauen auf die Hochschulen dürfen wir nicht nur auf die Spitzen schauen, sondern wir müssen in die Breite schauen. Wir müssen diese Qualitäten in der Breite würdigen und wertschätzen. Wir müssen die Hochschulen auch in der Breite fördern, damit sie in der Breite stark sein können. Das ist für uns auch wichtig gewesen.
Deswegen gehören entsprechende Spitzenförderungsinstrumente eben genauso zu einer klugen Hochschulfinanzierung wie die Gießkanne, die den Strahl weich über die Fläche verteilt und dort Wachstum ermöglicht. Vor diesem Hintergrund haben wir geschaut, dass wir zum Beispiel im laufenden Doppelhaushalt entsprechende Kostensteigerungen bei den Personalmitteln und beim Flächenmanagement abbilden.
Wir haben geschaut, dass wir entsprechende Gelder aus den Bundesmitteln in die Grundfinanzierung geben, damit die Hochschulen in der Breite gute Entwicklungsmöglichkeiten und jenseits von politisch bestellten Programmen auch die Möglichkeiten haben, eigene Schwerpunkte zu setzen. Wenn wir die Grundfinanzierung stärken, dann ermöglichen wir den Hochschulen einerseits, dass sie ihre Stromrechnungen bezahlen, und andererseits, dass sie ihre Bibliotheken auf einem aktuellen Stand halten.
Diese Komponente, die Grundfinanzierung bei den Sachmitteln zu stärken, war ganz genau richtig. Es war auch richtig, dass wir nicht nur eine Spitzenförderung aufgelegt und geschaut haben, wo die Weltspitze ist, sondern bewusst in die Breite gegangen sind. Das war die richtige Politik, die von der rot-grünen Landesregierung und entsprechend vom Haushaltsgesetzgeber verfolgt wurde, als die Entscheidungen beim Haushalt angestanden haben.
Wir dürfen, auch wenn es zur Fortführung der Exzellenzinitiative kommt, nicht vergessen, dass die Qualitäten unserer Hochschulen viel breiter angelegt sind, als sich das bei einem Auswahlwettbewerb für ein ganz schmales Segment der Spitzenforschung abbildet. Wir müssen genauer hinschauen, wie es bei den Hochschulen im
Land ausschaut, und es wertschätzen und auch finanziell unterlegen.
Eine besondere Qualität der Hochschulen in unserem Land machen gute Studienbedingungen aus, weil die Ausbildung der jungen Menschen eine ganz zentrale Aufgabe der Hochschulen ist. Hierbei haben wir auch Schwerpunkte gesetzt. Es wurde schon erwähnt, dass entsprechende Gelder bereitgestellt wurden. Für uns GRÜNE war es auch ganz wichtig, dass wir in Zeiten der Bologna-Reform sagen, wir wollen die Studierenden bei einem selbstbestimmten Studium unterstützen.
Wir haben das Thema im Landtag aufgegriffen und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zum Thema „Weiterentwicklung der Bologna-Reform“ gefasst, bei dem wir Pflöcke eingeschlagen haben in Richtung Durchlässigkeit, Master, Freiheit im Studium, Wahl und Wahlpflichtangebote und freie Gestaltung. Hiermit haben wir inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Man muss aber auch die erwähnten 40 Millionen Euro zur Stärkung der Lehre sehen, die das Land den Hochschulen gegeben hat.
Die Reputation in der wissenschaftlichen Gemeinschaft wird auf absehbare Zeit überwiegend von der Forschungsleistung abhängen. Hier dürfen wir uns keine Illusionen machen. Wer Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler werden will, wird stark an der publizierten Forschungsleistung gemessen.
Daneben haben sich die Hochschulen in RheinlandPfalz auf den Weg gemacht, den Stellenwert der Lehre zu erhöhen. Es gibt Hochschulen, die zum Beispiel bei Professorenberufungen keinen wissenschaftlichen Fachvortrag mehr, sondern eine Probelehrveranstaltung, eine Probevorlesung, fordern, um die Lehreignung entsprechend zu würdigen.
Es gibt Hochschulen, die mittlerweile dazu übergehen, nicht nur für größere Forschungsvorhaben Freisemester zu geben, sondern auch für die Entwicklung innovativer Lehre, also für eine entsprechende Phase, in der sich Lehrende Zeit nehmen, um gute Konzepte wegweisend für die Lehre zu entwickeln.
Wir haben auch Hochschulen, die sagen, wer bei uns Professorin oder Professor wird, muss verbindlich eine Qualifikation im Bereich der Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte machen. Das heißt, auch in diesem Bereich haben wir gemeinsam mit den Hochschulen vieles auf den Weg gebracht. Die Hochschulen haben Ideen entwickelt und sind nach vorne gegangen.
Ein Meilenstein bei der Verbesserung der Studienbedingungen ist für mich die Abschaffung der Studienkonten. Es ist für mich auch die Abschaffung der mit den Studienkonten verbundenen Studiengebühren. Diese Studiengebühren haben die jungen Menschen belastet, die zum Beispiel lang studieren, weil sie neben dem Studium arbeiten müssen. Die Nullrunden beim BAföG auf Bundesebene lassen grüßen. Es gibt Studierende, die
müssen ihr Studium durch Arbeit finanzieren und können nur einen gewissen Teilzeitmodus hinbekommen.
Das war aber nicht entsprechend eingerechnet. Es gab Faktoren zum Beispiel für Kindererziehung. Es gibt natürlich auch andere Konstellationen, zum Beispiel die Konstellation, Kinder zu erziehen, wodurch sich große Verzögerungen im Studienablauf ergeben können. Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich Studierende gesellschaftlich engagieren. Vor dem Hintergrund haben diese Studienkonten den Studierenden letztlich noch einmal einen Klotz ans Bein gebunden, die, warum auch immer, lange für ihr Studium gebraucht haben, vielleicht weil sie mit den Anforderungen nicht so gut zurechtgekommen sind und die entsprechenden Unterstützungssysteme noch nicht da waren.
Die Abschaffung der Studienkonten ist ein Schritt, den wir gemacht haben. Ich halte das für einen richtigen Schritt, weil sich dadurch auch neue Möglichkeiten des Teilzeitstudiums eröffnen. Wir müssen in RheinlandPfalz nicht extra Teilzeitstudiengänge konzipieren. Wir müssen nur schauen, dass wir in den Studienordnungen einen flexiblen Verlauf ermöglichen. Wir müssen schauen, dass wir die Abschaffung der Studienkonten hinbekommen haben. Dadurch gibt es auch die Möglichkeit, Teilzeit zu studieren, was bundesweit ein Thema ist und hochschulpolitisch diskutiert wird.
Ich möchte noch auf die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte eingehen. Ich muss entschieden zurückweisen, was hier in Richtung „was ist mehr oder weniger wert“ angeklungen ist. Wir sagen, es gibt eine Gleichwertigkeit der allgemeinen Bildung.
Es gibt eine Gleichwertigkeit des Abiturs mit der dualen Ausbildung. Wir sind diejenigen, die sagen, die Gleichwertigkeit ist da. Dann ist es auch der konsequente Schritt, dass wir für diejenigen, die den beruflichen Weg und nicht den schulischen Weg über das Abitur gehen, die Hochschulen aufmachen und ihnen ein Studium ermöglichen.
Es wird auch noch einmal ein Thema werden, wie die Hochschulen mit dieser vielfältiger werdenden Klientel und mit den Leuten umgehen, die unterschiedliche Wege zurückgelegt haben. Wir haben in den Hochschulen gute Projekte. Die Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht und sind sehr ansprechbar dafür, wenn wir mit ihnen darüber reden wollen, wie wir das weiterentwickeln können.
Es ist weder konsistent noch fair, auf der einen Seite so zu tun, als würden uns die einen weniger wert als die anderen sein, und auf der anderen Seite so zu tun, als müssten wir den Hochschulzugang wieder ein bisschen schließen, weil viel zu viele Leute hingehen. Insofern möchte ich das zurückweisen.
Ein besonderes Augenmerk verdient auch die soziale Infrastruktur. Wenn die Zahl der Studierenden wächst, brauchen wir einen Ausbau. Die 1.400 neuen Wohnheimplätze sind auf der Habenseite zu verbuchen. Wir müssen auch sagen, in den dynamischen Wachstumsregionen, in den Städten, ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum und die Bezahlbarkeit der Mieten ein großes Thema. Dieses müssen wir weiter in Blick behalten.
Wir müssen auf der kommunalen Ebene gegensteuern. Auf der Bundesebene hätte ich mir mutigere Schritte gewünscht, wenn es darum geht, entsprechende Instrumente auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Wir müssen aber auch hochschulpolitisch weiter darauf schauen, dass nicht der Studienort zum sozialen NC wird, weil die Mieten und Lebenshaltungskosten für gleichwertige Lebensverhältnisse wichtig sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Blick darauf schließen, dass wir einen differenzierten Blick auf die Hochschulen brauchen. Wir brauchen die Hochschulen zur Bewältigung der großen Zukunftsherausforderungen. Der Klimawandel wurde schon erwähnt. Wie schaffen wir es, unsere Gesellschaft fit zu machen, damit es gelingt, dass die Gesellschaft älter wird und die Menschen gut leben? Wir brauchen die Hochschulen für gute soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklungen. Heutzutage kann kein wichtiges gesellschaftliches Problem mehr ohne den Beitrag der Forschung gelöst werden.
Deswegen brauchen wir eine gesellschaftlich wirksame Wissenschaft, die sich entsprechend einmischt und sich der Fragen annimmt. Wir brauchen aber natürlich auch eine Wissenschaftspolitik, die Vielfalt ermöglicht, Freiräume schafft und die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entsprechend hochhält.
Wenn wir diese Balance hinbekommen, dann werden wir weitere Schritte in Richtung Wissenschaftsland Rheinland-Pfalz gehen. Wir werden mit dem Erreichten eine gute Grundlage haben, um weiter nach vorne zu gehen. Das ist auch das, was die Wissenschaft ausmacht, nämlich immer nach vorne zu schauen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn derzeit Menschen in unserem Land über das Thema Inklusion reden, dann geht es oft um den gemeinsamen Unterricht, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen, von Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Der Begriff der Inklusion reicht viel weiter. Es geht um eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Es geht um das Ziel einer Gesellschaft, in der alle Menschen, unabhängig von ihren jeweiligen Stärken und Schwächen, gleichberechtigt mit dazugehören.
Wenn wir uns auf den Weg zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft machen, dann bedeutet das viel mehr, als dass Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam und möglichst wohnortnah in die Schule gehen. Das Ziel muss auch sein, dass es gelingt, mehr Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das sollte das Ziel der entsprechenden schulischen Bildungsangebote mit umfassen.
Meine Damen und Herren, wenn wir über das Thema Inklusion reden, dann kommt es auf die Übergänge aus dem Bereich der schulischen Bildung in den Bereich des Erwerbslebens an. Bei den Übergängen spielen die berufsbildenden Schulen eine wichtige Rolle. Deswegen ist es gut, dass sich die berufsbildenden Schulen bereits seit einiger Zeit auf den Weg gemacht haben, inklusive Angebote zu entwickeln, und zwar gerade für den Förderschwerpunkt Lernen. Das ist ein gutes Ergebnis der BBS-Expertenkommission, die es gab. Sie hat das Ziel
formuliert, mehr individuelle Förderung und inklusiven Unterricht an den einzelnen Schulformen der berufsbildenden Schulen zu verwirklichen.
Es ist auch ein gutes Ergebnis der Schulgesetznovelle, dass dort eine Experimentierklausel zur Erreichung eines inklusiven Schulsystems eingeführt und dort ein besonderer Schwerpunkt auf den Bereich der beruflichen Bildung sowie auf den Bereich der Organisation dieser Übergänge gelegt wurde, die ganz besonders wichtig sind.
Es wird auch darauf ankommen, nicht nur die Systeme weiterzuentwickeln, sondern die einzelnen jungen Menschen bei den Übergängen vom schulischen Bildungssystem ins Erwerbsleben im Blick zu haben, sie intensiv zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten.
Deswegen ist es ein erfreulicher Ansatz, dass es immer mehr gelingt, verschiedene Akteure dazu zu bringen, dass sie kooperieren, zum Beispiel in der Expertenkommission durch Akteure von den Lehrerverbänden, von der Bildungsgewerkschaft, aber auch aus dem Wirtschaftsleben, die gemeinsam die Expertenratschläge formuliert haben. Ein spannender Ansatz sind auch die Berufswegekonferenzen, in denen die Bundesagentur für Arbeit, der örtliche Sozialhilfeträger, die jeweilige Schule und weitere beteiligte Akteure zusammenwirken.
Diese Kooperation und Vernetzung gilt aber nicht nur vor Ort, sondern auch auf der politischen Ebene müssen bildungspolitische, wirtschaftspolitische und sozialpolitische Ansätze ineinandergreifen, damit die Inklusion und die Gestaltung guter Umgangsmöglichkeiten gelingen kann. Insofern haben wir mit unserem Antrag viele Punkte formuliert, bei denen schon gute Ansätze erkennbar sind und zu denen vieles vorangebracht wurde, aber bei denen wir auch noch weitere Schritte gehen müssen, um zu schauen, dass wir die berufsbildenden Schulen in Richtung Inklusion weiterentwickeln und fit machen für das Thema Inklusion.
Zum Abschluss möchte ich noch auf den Alternativantrag der Fraktion der CDU eingehen, den wir vorliegen haben. Das Muster kennen wir schon von der CDU, dass sie nicht sagt, sie ist gegen Inklusion, aber dass das alles in Vorbehalte, in diffus formulierte Bedingungen und in Feststellungen, die schwer greifbar sind und die so teilweise gar nicht stimmen, eingezimmert wird, sodass dann doch der Eindruck bleibt, Sie sind nicht dafür, sondern dagegen. Sie finden aber diese Form, das auszudrücken, weil Sie nicht die entsprechende Klarheit schaffen wollen, sondern weil Sie Ängste schüren und von vorhandenen Ängsten profitieren wollen. Das ist nicht richtig.
Ein Beispiel dafür ist die Behauptung, dass sich die berufsbildenden Schulen – ich zitiere – in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn sie sich in Richtung Inklusion auf den Weg machen. Rechtlicher Graubereich steht in Ihrem Antrag. Das ist eine diffuse Behauptung, aber gegen solche diffusen Behauptungen und Fragen hilft oft ein Blick ins Gesetz. Schauen Sie einmal in das
Schulgesetz. In § 14a steht eindeutig: Die inklusive Beschulung, der inklusive Unterricht ist Auftrag der Schulen aller Schularten.
Es handelt sich also um eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie man einen rechtlichen Auftrag für alle Schulen – dazu gehören auch die berufsbildenden Schulen – klarer formulieren kann als mit einem solchen Satz. Daher frage ich mich, wo der rechtliche Graubereich ist.
Mit den diffusen Behauptungen, Unterstellungen und den vielen Vorbehalten kommt Ihr Antrag für uns nicht infrage. Wir wollen, dass sich die Schulen in Richtung Inklusion, in Richtung umfassende gesellschaftliche Teilhabe auf den Weg machen.
Deswegen soll unser Antrag beschlossen werden. Ihren Antrag werden wir ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, können Sie das weitere Verfahren erläutern, wie die Leitbilder der Hochschulen für gute Beschäftigung entwickelt und welche Aspekte dabei voraussichtlich Berücksichtigung finden werden?
Herr Staatssekretär, Sie sind auf Bestrebungen eingegangen, die freie Szene in das Konzept einzubinden. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es bei der Konstantin-Ausstellung auch eine begleitende Alternativausstellung der freien Szene, die nicht Teil des offiziellen Programms war. Können Sie darauf eingehen, wie weit das Konzept offen ist für weitere Partner, vielleicht auch gerade aus der freien Szene, die nicht an der Konzeption der GmbH beteiligt sein werden?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bericht der Enquete-Kommission
„Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ habe wir eine gute Grundlage erarbeitet, um die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz zu verbessern.
Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass der Geist aus dieser Enquete-Kommission sich hier auch stärker in dieser Plenardebatte wiederfindet. Wir haben gemeinsam Expertinnen und Experten angehört. Wir hatten von den Fraktionen benannte Sachverständige. Teilweise waren es sogar eher die Sachverständigen, die Externen, in der Enquete-Kommission, die den Pfeffer in die Debatte gebracht haben als die Parteipolitischen. Es war teilweise eher so, dass jetzt Kontroversen aufgekommen sind, die ich mir in der Enquete-Beratung gewünscht hätte.
Die werden jetzt beim Schlussbericht hereingebracht. Ich denke, das wird dem Geist nicht gerecht, in dem wir lange diskutiert haben. Das wird auch den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Praktikern nicht gerecht, die in der Enquete-Kommission als Expertinnen und Experten präsent waren,
die sich bei Vorlagen Mühe gegeben haben und die uns Futter für unsere Diskussionen gegeben haben. Ich denke, da müssen wir einfach einmal über das kleine Karo hinaus kommen, noch parteipolitische Kontroversen hineinzujubeln und den Nürburgring reinzuknoten. Darüber diskutieren wir viel, das ist auch gut, aber das brauchen wir nicht bei diesem Abschlussbericht. Hier wollen wir über Demokratie reden.
Eine starke Demokratie braucht aktive Beteiligung. Deswegen ist der Titel der Enquetekommission und des Einsetzungsbeschlusses gut gewählt worden. Dafür brauchen wir gute Grundlagen. Eine Grundlage ist die Transparenz. Ich möchte einmal auf den Aspekt eingehen, wann etwas beschlossen wird und wann welche Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Wir hatten im Zwischenbericht dargestellt, dass wir ein Transparenzgesetz wollen, damit die Verwaltung weiter mit offenen Karten spielt
genau, das weiterzuentwickeln –, damit Leute auf Antrag Informationen von öffentlichen Stellen bekommen und damit die öffentlichen Stellen zunehmend dazu übergehen, von sich aus Informationen ins Netz zu stellen, um nicht nur auf Antrag, sondern von sich aus diese Transparenz herzustellen. Das haben wir beschlossen.
Wie wollen wir denn bei so einem komplizierten Prozess innerhalb einer Legislaturperiode noch Dinge umsetzen, wenn nicht nach einem Zwischenbericht, den wir hier beraten haben, die Arbeiten zur Umsetzung beginnen? –
Dann würden wir im Grunde genommen innerhalb der Legislaturperiode nicht mehr zu einer Umsetzung kommen. Dann läge der Bericht letztlich bei den Akten. Dann wäre ein neuer Landtag gewählt. Wir wollen schon in dieser Legislaturperiode einzelne Dinge umsetzen und nicht sagen, dass wir schön darüber geredet haben, aber gar nicht mehr die Zeit haben, Dinge auf den Weg zu bringen.
Neben dem Grundsatz der Transparenz war für uns das Thema soziale Dimension von Beteiligung ganz wichtig. Da war es zum Beispiel auch wichtig, über Kinder- und Jugendbeteiligung zu reden. Da war es auch wichtig, über politische Bildung zu reden. Da war es auch richtig, darüber zu reden, wie Beteiligung in Beteiligungsverfahren erlernt werden kann. Das war für uns ein wichtiges Thema.
Für uns war aber auch wichtig, dass wir gesagt haben, bei Beteiligungsverfahren – das findet sich auch in den allgemeinen Empfehlungen – muss es immer das Ziel sein, alle Gruppen anzusprechen und alle Leute zu gewinnen, auch die, die sich wenig in den politischen Prozess einbinden und die sich da wenig wiederfinden. Die wollen wir alle erreichen. Insofern finde ich, Platituden in die Richtung, Beteiligung bedeutet vielleicht die größten Schreihälse oder so, werden dem nicht gerecht, wie wir vertieft über diese Dinge in der EnqueteKommission diskutiert haben.
Beim Thema Barrieren abbauen zur Beteiligung und Transparenz – wir wollen, dass die Informationen öffentlich bereitgestellt werden – waren für uns natürlich auch die modernen technischen Mittel ein wichtiges Thema. Ich denke, wir sind gerade dort, wo das mit Ratsinformationssystemen und mit unserer Landtagsdatenbank gut umgesetzt wird, einen großen Schritt weitergekommen. Dadurch können Menschen von allen Orten in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus auf alle Dokumente zugreifen.
Wir haben angefangen, die Sitzungen der EnqueteKommission als Livestream zu übertragen, damit Leute in der Fläche an Landtagssitzungen per Livestream teilhaben können. Das haben wir dann auch für das Plenum umgesetzt. Mit dem Livestream wollen wir auch in den Kommunen, dort, wo die Wege in den ländlichen Räumen vielleicht länger sind, vorankommen. Ich denke, mit den neuen technischen Möglichkeiten sind die Möglichkeiten der Information und Teilhabe heute in den ländlichen Räumen viel besser als noch vor 10 oder 15 Jahren in den großen Städten, wenn diese genutzt werden.
Wir haben viele, viele Sitzungen auch darauf verwendet, uns über die sogenannten informellen Beteiligungsverfahren zu unterhalten. Wir haben gesagt, dass es wichtig ist, diese Verfahren bereits im Vorfeld von Planungen durchzuführen, wenn noch eine wirkliche Ergebnisoffenheit gegeben ist. Dann sollten diese Beteiligungsverfahren stattfinden, damit wir nicht Alibiveranstaltungen
haben, bei denen die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern damit wir Beteiligungsverfahren in der Phase haben, in der wirklich noch über die Richtung und teilweise auch noch über das Ob und nicht nur noch über das Wie diskutiert wird.
Insofern haben wir darüber diskutiert und diese Beteiligungsverfahren auch für die Kommunen empfohlen. Wir alle kennen Beispiele von umfangreichen Planungsverfahren, bei denen lange geplant wird, aber sich am Ende erweist, dass wichtige Aspekte bei der Planung gar nicht berücksichtigt wurden oder sich diese Planungen teilweise gar nicht als durchsetzbar erweisen. Das führt auch zu einer Belastung von Ressourcen. Beteiligung bindet also nicht nur Ressourcen, sondern Beteiligung kann auch zur Entlastung von Ressourcen führen, wenn wir keine Planungsprozesse haben, deren Ergebnisse, wenn die Leute davon Kenntnis erlangen, gar nicht mehr als durchsetzbar gelten.
Daher ist eine breit angelegte, gut gemachte Beteiligung ein Gewinn für alle. Einerseits für die Menschen, die sich frühzeitig einbringen können, und andererseits auch für die, die solche Planungen durchführen und die dann alle Aspekte berücksichtigen können, die zu berücksichtigen sind.
Neben solchen Formen der frühen Einbeziehung brauchen wir aber auch eine weitere Diskussion über die Frage der direkten Mitwirkung. Wir brauchen eine Diskussion über Bürgerbegehren, über Bürgerentscheide in den Kommunen, und wir brauchen auch eine Diskussion über Volksentscheide auf der Landesebene. Da haben wir doch alle die Erkenntnis, dass wir eigentlich mit direkter Demokratie auf der Landesebene so gut wie keine Erfahrungen haben. Das muss mit der Höhe der Hürden zusammenhängen.
In anderen Ländern, die niedrigere Hürden haben, sehen wir, dass zu wenigen, sehr ausgewählten Fragen eine Bürgerbeteiligung so stattfindet, dass die Menschen abstimmen können. Dort sind die Hürden teilweise niedriger. In Rheinland-Pfalz sind sie aber so hoch, dass die Leute nicht am Sammeln der notwendigen Unterschriften scheitern, sondern dass sie teilweise damit erst gar nicht anfangen. Es gibt kaum Initiativen, weil die Hürden so hoch sind, dass es quasi aussichtslos ist, diese Hürden zu überwinden.
Wenn wir auf dieser Ebene mehr Demokratie wagen wollen, müssen wir die Zahl der erforderlichen Unterschriften auf der Landesebene senken. Dann müssen wir auf der Landesebene auch schauen, dass wir die Fristen verlängern. Dann müssen wir auch weg von der Amtseintragung, dass die Menschen auf einer Amtsstube vorstellig werden müssen, um Entscheide auf der Landesebene initiieren zu können. Ich denke, in diese Richtung müssen wir gehen.
Wenn wir darüber reden, müssen wir weiter auch über mögliche Änderungen der Landesverfassung reden.
Noch einmal eine persönliche Bemerkung zur Arbeit in der Enquete-Kommission: Sehr geschätzt habe ich in diesem Gremium die konstruktive Atmosphäre. An der Arbeit habe ich auch sehr geschätzt, dass es immer wieder die Möglichkeit gab, im Prozess realistische Zeitfenster zu sondieren, um gemeinsame Lösungen finden zu können. Dass diese Möglichkeit nicht so genutzt wurde, wie sie im Prozess immer wieder angelegt wurde, muss uns nicht entmutigen; denn wir werden immer wieder über die Themen ins Gespräch kommen, wenn es darum geht, das eine oder andere Vorhaben umzusetzen. Es muss weiter und immer wieder bei allen Beteiligten die Bereitschaft geben, gemeinsam zu entsprechenden Vorhaben zur Weiterentwicklung der Demokratie in Rheinland-Pfalz und zur aktiven Beteiligung, die wir für eine starke Demokratie brauchen, ins Gespräch zu kommen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen, denen diese Demokratie immer wieder und auch heute begegnet.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit den berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz haben wir ein sehr leistungsfähiges System. Es kommt auf die berufsbildenden Schulen an, wenn es darum geht, die Qualität der dualen Berufsausbildung zu entwickeln und zu gewährleisten. An den berufsbildenden Schulen gibt es viele Bildungsgänge, die schulische Abschlüsse vermitteln, von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss bis hin zur allgemeinen Hochschulreife. Für die berufsbildenden Schulen gilt damit insbesondere das Motto: „Nach vorne führen viele Wege“, das von der Landesregierung zur Stärkung der beruflichen Bildung in einer gemeinsamen Initiative geprägt wurde.
Dazu kommen auch noch die vielen schulischen Ausbildungsangebote, die es an den berufsbildenden Schulen gibt und die zu vielen anerkannten Ausbildungsabschlüssen führen können. Insofern hat es sich die rotgrüne Koalition zur Aufgabe gemacht, das System der berufsbildenden Schulen gerade vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels und des Wandels in der Arbeitswelt und des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs weiterzuentwickeln, weil wir eine Stärkung der berufsbildenden Schulen brauchen.
Es sind in dem vorliegenden Antrag der CDU durchaus wichtige Punkte angesprochen worden. Ich denke, der Antrag verfehlt den richtigen Zeitpunkt. Es hat durchaus von der rot-grünen Koalition vielfältige Initiativen gegeben, die darauf hinauslaufen, die berufsbildenden Schulen zu stärken. So ist zum Beispiel in dem KlemmGutachten eine große Zahl an zusätzlichen Stellen für die berufsbildenden Schulen vorgesehen, um die Unterrichtsversorgung dort zu verbessern. In unserem Antrag führen wir viele einzelne Punkte auf, die dazu führen können, dass es gelingen kann, die richtigen Fachlehrerinnen und Fachlehrer für die Vielfalt an Fächern zu gewinnen, die an den berufsbildenden Schulen gebraucht werden.
Ich möchte besonders hervorheben, dass es durchaus spektakulär ist, die Hochschule Koblenz mit ihren anwendungsbezogenen Schwerpunkten und die Universität Koblenz-Landau mit ihrem großen Know-how im Bereich der Lehrkräftebildung zusammenzubringen.
Ich denke, das ist ein ganz besonders interessanter Ansatz, anwendungsbezogene Hochschulen und die doch eher auf die Lehramtsausbildung bezogenen Universitäten zusammenzubringen, um die entsprechenden Lehrkräfte in einem – wie ich es nennen würde – dualen Modell auszubilden.
Darüber hinaus gibt es auch noch viele andere Initiativen, die gestartet wurden. Die Imagekampagne wurde bereits genannt, und es gibt viele weitere Punkte, die wir in unserem Antrag aufgeführt haben. Wir haben durchaus noch viele weitere Punkte aufgezählt, um diesen Weg weiterzugehen, die richtigen Fachlehrerinnen und Fachlehrer für die berufsbildenden Schulen zu gewinnen.
Insofern ignoriert der CDU-Antrag die positiven Entwicklungen, die es bei der Gewinnung der Lehrkräfte und bei der Unterrichtsversorgung gibt.
Wenn wir über die berufsbildenden Schulen im Land reden, reden wir über Neuanstellungen. Auch dies wird im Antrag der CDU falsch dargestellt. Wir reden über die Verbesserung der Unterrichtsversorgung um einen Prozentpunkt innerhalb eines Jahres. Mir ist nicht bekannt, in welchem anderen Bereich ein solch großer Sprung schon einmal gelungen wäre. Wenn man sich einmal die Voraussetzungen und die Abläufe anschaut, ist dies durchaus auch ein Signal dafür, dass wir nicht nur die Weichen gestellt haben, um Dinge zu verbessern, sondern jetzt auch die Effekte in den Statistiken sichtbar werden.
Natürlich greifen wir damit einen Bedarf auf, den es gibt und der drängt. Das ist völlig klar. Die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen kommt von einem
Niveau, das deutlich unter dem der allgemeinbildenden Schulen gelegen hat und auch noch weiterhin unter diesem Niveau liegt. Insofern denke ich, dass diese Schwerpunktbildung auch richtig und wichtig ist.
Wir brauchen die berufsbildenden Schulen auch noch für einen weiteren Aspekt, und zwar für den Aspekt der Inklusion. Dieses Thema wird uns weiterhin beschäftigen, und dabei geht es natürlich nicht nur darum, dass die Schülerinnen und Schüler gemeinsam zur Schule gehen. Wir wollen auch, dass mehr Menschen mit einem umfassenden Unterstützungsbedarf den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Auch dafür brauchen wir starke berufsbildende Schulen. Auch in Zeiten des demografischen Wandels müssen wir natürlich schauen, wie wir das Angebot in der Fläche aufrechterhalten.
Wenn wir uns die Schulentwicklungsplanungen in den Kreisen anschauen, gibt es auch Möglichkeiten, einmal über Kreisgrenzen hinweg zu denken.
So haben beispielsweise die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Das sind durchaus Herausforderungen. Für all das brauchen wir starke berufsbildende Schulen. Insofern sind dort die Schwerpunkte richtig gesetzt. Wir nennen in unserem Antrag der Koalitionsfraktionen viele wichtige Punkte, und ich werbe um Zustimmung. Der Antrag der CDU-Fraktion besteht weitgehend aus Schwarzmalerei,
Es ist aber auch nicht so, dass in unserem Antrag nichts davon aufgegriffen würde. Die Anerkennung beruflicher Vorerfahrung für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen findet sich durchaus in beiden Papieren, und die Frage, ob man nun über Stipendiensysteme geht oder nicht, die dann ganz spezifisch für ein spezielles Lehramt geschneidert sind, ist auch eine Frage, über die man unterschiedlicher Auffassung sein kann. Aber es ist durchaus ein Thema, bei dem wir viel voranbringen und auch noch weiter voranbringen wollen.