Ruth Leppla
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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes ein.
§ 2 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes besagt: „Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe. Er hat die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorischer Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen.“
Meine Damen und Herren, die Effizienz unseres Rettungsdienstgesetzes beruht auf einer bestmöglichen Zusammenarbeit aller Beteiligten der Hilfsorganisation HiK, wie zum Beispiel DRK, ASB, Malteser, Johanniter und DLRG, den haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehr
leuten und auch der Polizei. Deshalb möchte ich hier stellvertretend für meine Fraktion allen für ihr Engagement zum Wohle der Menschen, denen sie in misslichen Lagen geholfen haben und auch in Zukunft helfen werden, danken.
Der heutige Änderungsentwurf zum Rettungsdienstgesetz soll nun Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen sowie Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern eine Kompetenzerweiterung gewähren und damit an die Rechte der Helferinnen und Helfer der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes angeglichen werden.
In dieses Landesrettungsdienstgesetz soll § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes eingefügt werden. Dieser § 25 sieht vor, dass vor Ort Sicherheitsmaßnahmen von Einsatzleitern an Feuerwehrangehörige und Helfer der anderen Hilfsorganisationen delegiert werden können. Hier sind unsere Rettungsassistentinnen und -assistenten und unsere Rettungssanitäterinnen und -sanitäter außen vor. Deshalb wollen wir das ändern.
Wir wollen es in § 22 des Rettungsdienstgesetzes als neuen Absatz 6 einfügen.
Warum ist dies nötig, meine Damen und Herren? Zwar ist in § 29 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes alles genau geregelt, zum Beispiel, Personen, die an Hilfsmaßnahmen oder Übungen nicht beteiligt sind, dürfen den Einsatz nicht behindern. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Schaulustige und Gaffer stören den Einsatz. Wir wissen das alles aus Berichten aus dem Verkehrsfunk, auch aus der Berichterstattung von anderen Medien.
Wenn zum Beispiel der Rettungsdienst, der oftmals als Erster am Unfallort eintrifft, verunglückten Menschen Hilfe leisten möchte, oft unter schwierigen Umständen und immer unter dem Zeitdruck, Leben zu retten, und dabei von Schaulustigen behindert wird, hat er nun nach unserer Änderung die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem dritten Abschnitt des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Das heißt, diese Helferinnen und Helfer können nun störende Personen von der Einsatzstelle verweisen und dies notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen.
Wir alle wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes täglich hoch qualifiziert und motiviert ihre Aufgabe erfüllen. Mit unserer Gesetzesänderung schaffen wir eine Verbesserung in ihrer Arbeit der Hilfeleistung.
Ich gehe davon aus, dass Sie unserem Gesetzesantrag zustimmen, nachdem wir ihn in guten Diskussionen in den Ausschüssen beraten haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 –, Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes: Durch Beschluss des Landtags vom 17. März 2010 – Plenarprotokoll 15/85 – ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 15. April 2010 beraten. Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss nicht statt. Das ist § 83 Abs. 6 Satz 1 GOLT.
Die Beschlussempfehlung lautet deshalb: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Barack Obama, der heute den Friedensnobelpreis erhalten hat, hat insbesondere in seinem Wahlkampf sehr viele Menschen wieder an die Kraft von Einsatz und Engagement im Ehrenamt glauben lassen. Wir wissen, die ehrenamtliche Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil jeder freiheitlichen und solidarischen Gesellschaft.
Diese Idee der aktiven Bürgergesellschaft ist in Rheinland-Pfalz besonders ausgeprägt; denn 40 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind aktiv im Ehrenamt tätig. Tausende von Bürgerinnen und Bürgern, Jung und Alt helfen, gestalten und packen in unserem Land mit an. Dafür gibt es ein herzliches Dankeschön.
Sie arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen und machen das Leben in den Bereichen Sport und Bewegung, Schule und Kindergarten, Kultur, Musik, Freizeit und Geselligkeit ein bisschen besser. Das lokale Bürgerengagement liegt sogar weit über dem Bundesdurchschnitt. Selbst in diesen Bereichen holen die Städte auf; denn bisher waren die Menschen in den ländlichen Regionen ein bisschen aktiver.
Meine Damen und Herren, diejenigen, die sich freiwillig engagieren, verdienen besondere Anerkennung und Unterstützung. Aus diesem Grund hatten wir im September 2007 einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen eingebracht. Auch in diesem Antrag wurde der Dank und die Anerkennung für die Ehrenamtler ausgesprochen.
Es wurde und wird auch heute noch begrüßt, dass die Landesregierung mit vielfältigen Aktivitäten und Projekten die Bürgerinnen und Bürger in ihrer oftmals nicht leichten Arbeit im Ehrenamt unterstützt. In der Staatskanzlei gibt es die Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt, die für Rechtsfragen, Vereins-, Steuer- und Stiftungsrecht zuständig ist.
In der Volkshochschule Mainz gab es ein Modellprojekt zur allgemeinen Qualifizierung von Ehrenamtlern, das bereits abgeschlossen ist. Wenn es evaluiert ist, wird es möglicherweise allen Volkshochschulen im Land angeboten werden.
Darüber hinaus wird die Arbeit der freiwilligen Agenturen landesweit unterstützt. Mittlerweile gibt es auch die damals geforderte vernetzte Ehrenamtsagentur. Wenn Sie heute www.wir-tun-was.de aufrufen, finden Sie ca. 15.000 Eintragungen von Vereinen und Institutionen in Rheinland-Pfalz.
Der Kollege Ernst sprach vom 4. Dezember, dem „Internationalen Tag des Ehrenamts“. In Rheinland-Pfalz feiern wir mit unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern immer im Oktober in der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“. In diesem Jahr fand die Veranstaltung am 4. Oktober in Oppenheim statt.
An diesem Tag werden viele Menschen ausgezeichnet, die sich besonders hervorgetan haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Broschüre „Ehrenamtstag 2009 in Oppenheim“, die von der Staatskanzlei herausgegeben wurde. Darin finden Sie alle weiteren Informationen.
Ich bin sicher, dass wir in Rheinland-Pfalz sowohl am nächsten Ehrenamtstag, der im Oktober 2010 in Ludwigshafen stattfindet, als auch im Europäischen Jahr des Ehrenamtes, nämlich 2011, besonders aktiv werden.
Eine besondere und bislang einzigartige Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements ist der rheinlandpfälzische Engagements- und Kompetenznachweis, den es seit dem Jahr 2006 gibt. Er beinhaltet den Nachweis, dass Bürgerinnen und Bürger ab dem 14. Lebensjahr in über 80 Stunden im Jahr regelmäßig ehrenamtlich tätig waren. Sie erhalten den Nachweis, den sie zum Beispiel bei Bewerbungen vorlegen können, als Dankeschön für die geleistete Arbeit.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das ehrenamtliche Engagement der Schülerinnen und Schüler in einem Begleitblatt, das dem Zeugnis beigelegt wird und landesweit ein fester Bestandteil ist, zu bestätigen. Dieser Engagements- und Kompetenznachweis dokumentiert, dass sich die Menschen, die im Besitz eines solchen Nachweises sind, sehr engagiert haben.
Ich komme auf den Antrag der Fraktion der CDU zurück. Die Idee, neben dem Engagement- und Kompetenzausweis als weiteres Instrument der Anerkennung die Ehrenamtskarte einzuführen, die Sie sehr ausführlich erläutert haben, ist nicht neu, und wir sollten darüber reden. Die Jugendleiterkarte (JuLeiKa) für den Jugendbereich ist ähnlich. Dennoch bedarf die Entwicklung einer solchen Ehrenamtskarte der Gespräche, und zwar nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Ich habe mir angesehen, was in den Ländern angeboten wird, die Sie aufgeführt haben. Aus Achtung vor der Arbeit der Ehrenamtler müssen wir aufpassen, dass wir keine Rabatt- oder Kundenfangkarte anbieten.
In Ihrem Antrag steht, dass ermäßigte Eintritte in Museen, Kinos, Tierparks, Schwimmbäder usw. möglich sein sollen. Damit gehe ich d’accord. Allerdings bin ich doch ein bisschen irritiert darüber, ob es sich nicht bei verbilligten Angeboten in Hotels, Cafes und Gaststätten, Ver
günstigungen im öffentlichen Personennahverkehr oder auch Rabatten in Fitnessstudios oder bei Optikern um Kundenfangangebote handelt. Ich denke, darüber sollten wir im Ausschuss reden. Ich freue mich auf diese Diskussion.
Vielen Dank.
Die Opel-Werke in Kaiserslautern und Rüsselsheim sind für die Beschäftigten, die Menschen in der Region, ihre Familien und für die Zuliefererindustrie im Land von großer Bedeutung.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung derzeit die Situation der europäischen und deutschen OpelProduktionsstandorte, insbesondere der Werke Kaiserslautern und Rüsselsheim, ein?
2. Welche Konzepte zur Sicherung des Automobilunternehmens Opel/General Motors Europe liegen nach Kenntnis der Landesregierung bisher vor?
3. Inwiefern wäre die Landesregierung bereit, Opel mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen?
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 22. Januar 2009 beraten.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 26. Februar 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, mit der Johannes GutenbergUniversität Gespräche zu führen, ob an der Universität ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet werden kann.“
Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP für ein Landesgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land – Drucksache 15/2901 –.
Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 – Plenarprotokoll 15/58 – ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dötsch, ich bin doch ein wenig verwundert darüber, was Sie heute losgelassen haben.
Ich möchte aus einem Protokoll einer Sitzung des Innenausschusses vom 4. Dezember 2008 zitieren, wo ihr Kollege Hörter bei der Beratung Ihres Antrags gesagt hat, aus den Antworten ergebe sich, dass vieles bereits als erledigt angesehen werden könne. Insofern ist das, was dort als positiv angenommen wurde, heute von Ihnen wieder in Abrede gestellt worden. Ich denke, Sie sollten in Ihrer Fraktion einmal eine Linie verfolgen.
Das Thema „Bürokratieabbau“ ist nicht erst seit jetzt, sondern schon seit dem Jahr 1991 ein Schwerpunkt der Landesregierung gewesen.
Wenn Sie nichts davon merken, liegt es vielleicht daran, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf etwas anderes gerichtet haben; ansonsten kann ich darauf hinweisen, dass bereits im Jahr 2004 in der Presse erneut auf die Reform der Mittelbehörden sowie auf die Einführung neuer Strukturen bei der Regierung, in der Verwaltung und bei Behörden hingewiesen wurde. In dieser Zeit fand die Forstreform statt, was ebenfalls einen Beitrag zum Bürokratieabbau darstellt.
Herr Kollege Dötsch, was die Belastung durch statistische Erhebungen anbelangt, so muss ich Sie darauf hinweisen, dass 85 % der Unternehmen in Deutschland zu keiner Erhebung herangezogen werden. Dies wurde
vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erhoben. Die Bertelsmann-Studie besagt beispielsweise, dass nur 1 % der Bürokratiekosten auf der Landesgesetzgebung basieren. Das ist der Bereich, in dem wir uns bewegen. Der restliche, viel größere Bereich ist vorgegeben durch die EU- und die Bundesgesetzgebung, und daher besteht dort nun die Vorgabe, dass bis zum Jahr 2011 etwa 25 % der Bürokratiekosten zu reduzieren sind.
Aus diesem Grund weise ich daraufhin, dass es einen Chef-Entbürokratisierer der EU namens Stoiber gibt, aber von ihm haben wir diesbezüglich noch nichts gehört.
Im Jahr 2006 befasste sich die Regierungserklärung wiederum schwerpunktmäßig mit der Verwaltungsmodernisierung und dem Bürokratieabbau. Was die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung erwarten, ist, dass sie an einem Ort sachgerecht, freundlich und schnell beraten werden. Deshalb gab es im August 2007 erneut die Vorstellung einer rheinland-pfälzischen Initiative. Dass Sie davon noch nichts gemerkt haben, ist eigentlich schon beinahe böser Wille.
Seinerzeit wurde in Nassau die rheinland-pfälzische Initiative zum Bürokratieabbau konkret vorgestellt mit dem Titel: „Wir machen’s einfach“. Ziel dieser Initiative ist die Entlastung des Mittelstandes, die Verbesserung der Dienstleistungsqualität und die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Es wurde ein Mittelstandslotse installiert, und damit wird auch die Existenzgründung junger Menschen erleichtert, die sich mit neuen Ideen beispielsweise an Universitäten ausgründen. Das ist genau das, was die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten.
Die ersten Ergebnisse dieser Initiative hat Herr Wirtschaftsminister Hering 2007 vorgestellt, sie wurden sogar schriftlich festgehalten. Das sollten Sie wirklich einmal aufmerksamer verfolgen.
Rheinland-Pfalz ist auch das erste Bundesland mit einer Gesetzesfolgenabschätzung und anlassbezogener Beitragspflicht. Dies haben wir beispielsweise beim Nichtraucherschutzgesetz, beim Kindertagesstättengesetz oder beim Landesschlichtungsgesetz beschlossen. Dabei wurde generell auch die Überprüfung der Verwaltungsvorschriften in allen Verwaltungen durchgeführt. Sie hat ergeben, dass 50 % der Verwaltungsvorschriften abgeschafft werden konnten.
Somit haben wir jetzt nur noch knapp 384 Verwaltungsvorschriften. Wenn das kein Beitrag zum Bürokratieabbau ist!
Entsprechend der EU- und der Bundesvorgaben wird derzeit ein Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erarbeitet. Hierbei soll u. a. das Baurecht gelockert werden, allerdings unter Beibehaltung unerlässlicher Standards. Des Weiteren geht es um die Abschaffung überflüssiger Genehmigungsforderungen und um die Überprüfung von Gebühren.
Wichtig dabei ist, dass Bürgerinnen und Bürger überall mit gleichen Rahmenbedingungen rechnen dürfen.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie „Einheitliche Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen“, die Sie in Ihrem Antrag auch ansprechen, für die Beantragung von Genehmigungen und anderen Verwaltungsentscheidungen ist für Ende 2009 vorgesehen. Gespräche werden bezüglich Kosten und Standort der Anlaufstelle geführt. Ich denke, das wird sehr viel erfolgreicher als das, was wir diesmal im Bund erlebt haben, wo Herr Seehofer ein Umweltgesetzbuch verhindert hat, das wirklich für den Wirtschaftsstandort wichtig wäre.
Bezüglich Ihrer Anforderungen zu den Banken haben wir heute Morgen die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten gehört. Dazu brauche ich nichts zu sagen. Dass aber Bürokratieabbau auch nach innen wirkt, das geht Ihnen auch völlig ab. Die Landesverwaltung und die Kommunen profitieren erheblich von einem neuen gemeinsamen Telefonrahmenvertrag. Das bringt dem Land letztendlich etwa 200 Millionen Euro Einsparungen durch die Zentralstelle für IT und Multimedia. Dies auch einmal nach innen auszuweisen, ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.
Meine Damen und Herren, ich denke, der Abbau überflüssiger Bürokratie ist und bleibt immer ein Dauerthema für Politik. Nichtsdestotrotz behaupte ich, dass das, was Herr Kollege Hörter gesagt hat, stimmt. Ihr Antrag ist überflüssig. Wir können diesen Antrag mit Genugtuung ablehnen. Wie er sagte, aus den Antworten, die damals gegeben wurden, ergibt sich, dass Vieles schon erledigt ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 27. August 2008, Plenarprotokoll 15/49, ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 23. September 2008 beraten. Der Rechtsausschuss hat dies in seiner 22. Sitzung am 25. September 2008 getan.
Die Beschlussempfehlung beider Ausschüsse lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in zweiter Beratung. Durch Beschluss des Landtags vom 17. April 2008 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 29. Mai 2008 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. Juni 2008 beraten.
In der Beratung des Innenausschusses wurden folgende Änderungen angeregt, die uns heute mit dem Änderungsantrag vorliegen. Diese beinhalten Folgendes: Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst wird, wie gehabt, mit dem 63. Lebensjahr beendet. Allerdings kann der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau schriftlich erklären, dass er oder sie mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Dieses formlose Schreiben berührt keine bestehenden Rechte aus dem Feuerwehrverhältnis. Gegenüber dem alten Recht ist es somit eine Verbesserung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmänner und -frauen, die zwischen 60 und 63 ausscheiden möchten.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen. Um die Zustimmung würde ich bitten.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir beraten heute den gemeinsamen Antrag „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Rheinland-Pfalz – Qualifikationen und Kompetenzen in Engagement und Ehrenamt anerkennen“.
Am kommenden Samstag findet erneut der landesweite Ehrenamtstag auf dem Gelände des SWR hier in Mainz statt. Unter dem Motto „Rheinland-Pfalz feiert seine Ehrenamtlichen – feiern Sie mit“ sind wir alle eingeladen, eine Vielzahl der unterschiedlichsten Projekte und Initiativen kennenzulernen.
Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ wird uns aufgezeigt, welche vielfältigen Beteiligungsformen es gibt. Man kann auch erkennen, wie schnell und unbürokratisch ein gesellschaftliches Engagement dann aufgegriffen werden kann, wenn man will.
Die Krönung dieses Festtages ist dann am Abend die Aufzeichnung der großen Fernsehgala. Hier werden insbesondere besondere Projekte und engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet.
Eine solche Form der ausgeprägten Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes finden wir nur in unserem Land. In Rheinland-Pfalz bedeutet das Ehrenamt etwas. Etwa 40 % der Bevölkerung engagieren sich in den verschiedenen Bereichen.
Wir sprechen zwar oftmals und nicht immer ganz positiv von der „Vereinsmeierei“, doch wenn wir uns vorstellen, wie unser Land ohne all diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aussehen würde, wäre ein soziales Leben eigentlich nicht denkbar; denn das Engagement mit all seinen Facetten hat entscheidende Bedeutung für das soziale und kulturelle Leben sowie auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Es ist deshalb unsere Aufgabe hier im Parlament, diese Aktivitäten nicht nur anzuerkennen und zu würdigen, sondern sie auch nach allen Kräften zu unterstützen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.
Wie vielfältig das Betätigungsfeld unserer ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger ist, können wir in der Großen Anfrage zum Ehrenamt der SPD vom Januar 2006 in der Drucksache 14/4692 oder unter der Internetseite www.wir-tun-was.de. nachlesen. Die Zeit erlaubt mir nicht, im Einzelnen auf die Engagements einzugehen.
Ein Ziel der Landesregierung ist die weitere Entwicklung dieser Bürgergesellschaft. Eine aktive Bürgergesellschaft kann man aber nicht verordnen, sie ist gekennzeichnet durch das freie, selbstorganisierte ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir müssen dabei aber aufpassen, dass dieses bürgerschaftliche Engagement nicht zum billigen Lückenbüßer für gesellschaftliche Aufgaben wird. Wir müssen die Frage beantworten, wo und wie wir Bürgerinnen und Bürgern Mitgestaltungsmöglichkeiten geben können.
Die Einrichtung der „Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt“ in der Staatskanzlei zur Koordinierung politischer, ressortübergreifender Maßnahmen ist eine Antwort auf diese Maßnahmen, eine weitere ist, dass wir
auch bei künftigen Reformvorhaben – ich nenne ganz bewusst die kommunale Verwaltungsreform – wieder großen Wert auf die Mitarbeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger legen.
Dass das Land auch fürsorglich mit seinen Ehrenamtlichen umgeht, sehen wir in der geschaffenen Sammelhaft- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche, die seit Beginn des Jahres 2004 existiert. Das bringt Sicherheit besonders für diejenigen, die sich in kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten engagieren.
Da sich fast alle Projekte im kommunalen Bereich abspielen, gibt es auch noch einen Ehrenamtspreis des Landes für herausragende kommunale Projekte. Ich möchte darauf hinweisen, dass bis zum 20. Oktober dieses Jahres noch die Bewerbungsfrist läuft.
Es gibt auch noch die finanzielle Seite des Ehrenamtes. Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verbessert.
Mit diesem Gesetz werden zahlreiche Verbesserungen, Vereinfachungen und Vereinheitlichungen für ehrenamtlich Engagierte sowie zivilgesellschaftliche Organisationen vorgenommen: die Einführung eines allgemeinen Freibetrages, die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und Änderung im Spendenrecht. – Es ist wirklich ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche.
Rheinland-Pfalz hat diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Wir bedauern jedoch, dass die vom Bundesrat am 30. März geforderte Schaffung einer Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuer in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro jährlich nicht aufgegriffen wurde; denn wir müssen wissen, das ehrenamtliche Betreuungswesen gewinnt nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend gesellschaftliche Bedeutung.
So ist es eigentlich eine Ungerechtigkeit, und es wird durch diese steuerliche Entwicklung, die in Berlin auf den Weg gebracht wurde, gestärkt. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, den Kurs zu einer zeitgemäßen Ausstattung und Förderung des Ehrenamtes konsequent weiter zu fördern, insbesondere dass dann die Ehrenamtlichen im Betreuungswesen den Übungsleitern im Sport gleichgestellt werden.
Ich denke, dies ist auch ein Teil unseres gemeinsamen Antrags.
Zum Schluss möchte ich noch auf das neue Projekt „Einführung eines landesweiten Engagement- und Kompetenznachweises“ hinweisen, ein Dokument zur Anerkennung und Würdigung eines ehrenamtlichen Engagements für Menschen ab 14 in Rheinland-Pfalz. Die Ausstellung der Bescheinigung kann formlos bei jeder Einrichtung oder Organisation aus den Bereichen Umwelt, Sport, Soziales und Kultur beantragt werden. Die dort geleistete ehrenamtliche Arbeit wird dokumentiert und zertifiziert und zum Schluss durch die Unterschrift
einer autorisierten Person oder jeweiligen Organisation und durch die Unterschrift unseres Ministerpräsidenten bestätigt. Dieses Dokument über die erbrachten freiwilligen Leistungen, die im Engagement erworbenen Kompetenzen kann vor allem für Jugendliche eine Chance sein, die sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben.
Im Übrigen gibt es auch im Bereich der Schule ein Zeugnisbeiblatt, sodass es jetzt schon möglich ist, sich sein freiwilliges Engagement von der Schule bestätigen zu lassen. Allerdings muss in diesem Bereich noch ein bisschen etwas getan werden; denn leider wird es nicht genutzt, und einigen Schülerinnen und Schülern ist es nicht bekannt.
Wir begrüßen auch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Vereine und Institutionen in Schulen, insbesondere bezogen auf das Ehrenamt und insbesondere für die nicht sportlich ausgerichteten Vereine; denn dort haben insbesondere zugezogene und/oder heimisch nicht verwurzelte Menschen eine Chance der Integration.
Meine Damen und Herren, gesellschaftliches Engagement ist ein zentrales Thema für jede demokratische Gesellschaft, die durch Individualisierung, Globalisierung und eine zunehmende Komplexität in allen Bereichen geprägt ist. Ich denke, unser Antrag wird dem Ziel der Weiterentwicklung der Bürgergesellschaft sowie dem Dank und der Anerkennung der Leistungen im Ehrenamt gerecht, und zwar schon deshalb, weil es ein gemeinsamer Antrag ist. Ehrenamtliches Engagement unterstützt in jedem Alter die individuelle Entwicklung und legt die Grundlage für eine lebendige Demokratie.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf, die dem Landtag in seiner Sitzung am 17. Januar 2007 vorgestellt wurden, sind im Innenausschuss einstimmig befürwortet worden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um Änderungen im Hinblick auf die Einführung des neuen Haushaltsrechts Doppik, die gesetzliche Regelung der kulturellen Förderung bei privater Trägerschaft, aber auch die Freistellung von Zinsrückzahlungen für Landesdarlehen im Rahmen des sogenannten „Beistandspakts“ für den Zeitraum
2003 bis 2006 und die Darlehen aus dem Stabilisierungsfonds im Jahr 2007.
Die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, das heißt die Änderung des Stationierungsansatzes, wird nicht nur in meiner Heimatgemeinde und der umliegenden Region sehr begrüßt. Dass die nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten der ausländischen Stationierungsstreitkräfte nun auch mit 35 % in den kommunalen Leistungsansatz mit einbezogen werden und die Neuregelung auch für bereits bestandskräftige Festsetzungen der Schlüsselzuweisung B 2 für das Jahr 2005 gilt, ist ein wirklich geldwerter Vorteil für die betroffenen Kommunen. Ich hoffe, dass diese all das zu würdigen wissen.
Einen Diskussionsbedarf gab es über die Abschaffung der Bedarfszuweisungen und darüber, die frei werdenden Mittel von rund 48 Millionen Euro über Schlüsselzuweisungen als allgemeine Haushaltsmittel den Kommunen zuzuführen.
Das heißt, in die Schlüsselmasse A werden rund 23 Millionen Euro und in die Schlüsselmasse B rund 25 Millionen Euro überführt. Dies trägt meines Erachtens nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch zu mehr Verantwortung in politischen Gremien, zum Beispiel im Stadt- und Gemeinderat, bei. Die Schlüsselzuweisung A ist auch die Grundlage zur Berechnung der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage. Somit sind die Verantwortlichen vor Ort gefordert, diese Umlage gerecht zu gestalten und einzufordern.
Die Erhöhung der Gewerbesteuer bei Beantragung der Bedarfszuweisung ist heute nicht mehr nötig; denn diese ist abgeschafft worden.
Am 27. Februar 2007 gab es wegen der unterschiedlichen Auffassung über die Umschichtung der 48 Millionen Euro eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss. Die Anhörung ergab keine neuen Sichtweisen. Es blieb alles beim Alten.
Der Städtetag und der Landkreistag sind mit der Zuweisung von rund 23 Millionen Euro in die Schlüsselzuweisung A einverstanden, hatten aber Bedenken wegen des Schwellenwertes. Diesen wurde mittlerweile Rechnung getragen, da die Höhe des Schwellenwertes aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2002 bis 2007 steigen wird.
Damit ist mittlerweile auch gewährleistet, dass auch Ortsgemeinden ohne Schlüsselzuweisung B 2 von den umgeschichteten Mitteln profitieren werden.
Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die Abschaffung der Bedarfszuweisung weiterhin ab und fordert die Zuweisung der gesamten Masse in die Schlüsselzuweisung A. Dies haben wir bereits in der ersten Beratung abgelehnt und werden es auch in der zweiten Beratung
wieder ablehnen; denn mit einer solchen Entscheidung benachteiligen wir die kreisfreien Städte. Das kann nicht sein.
Die kreisfreien Städte haben wegen ihrer hohen Steuerkraft keine Schlüsselzuweisung A, sondern in den letzten Jahren durchschnittlich 36 % der Bedarfszuweisung erhalten. Durch diese Umschichtung der Mittel wird auch der Verwaltungsaufwand für sach- und fachgerechte Anträge für Nachweise unabweisbarer Fehlbeträge minimiert. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, wie schwierig es ist, diese der Genehmigungsbehörde immer nachzuweisen und sie prüfen und genehmigen zu lassen.
Dieser ganze Aufwand hat sich oftmals auch gar nicht in dem Ergebnis widergespiegelt, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2006 die Bewilligungsquote lediglich bei 18,6 % lag. Insofern wird auch hiermit die Forderung nach Verwaltungsvereinfachung erfüllt.
Fazit: Wir haben den Gesetzentwurf in der Sitzung am 17. Januar 2007 ausführlich vorgestellt und beraten. Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, den unterschiedlichsten Interessenlagen von Land und Kommunen Rechnung zu tragen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Sie mitbekommen haben, beraten wir heute eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 22. April 1991, zuletzt geändert am 5. April 2005. Es hat sich viel getan in unserem Land, was den Rettungsdienst angeht. Unser Land ist mittlerweile in acht Bereiche eingeteilt. Ein großräumiger und effizienter Rettungsdienst ist damit gewährleistet. Rheinland-Pfalz ist mit einer solchen Organisation Spitzenreiter in der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass diese Änderung eher ein bisschen nebensächlich ist. Eine solche Aufteilung des Landes allein reicht aber nicht aus. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es deshalb, Integrierte Leitstellen in jedem dieser Bereiche einzurichten. Mittlerweile sind drei davon installiert: in Bad Kreuznach, Trier und Kaiserslautern. – Im nächsten Jahr folgen die Integrierten Leitstellen in Landau und Montabaur.
Auch andere wichtige Maßnahmen aus dem novellierten Rettungsdienstgesetz sind mittlerweile umgesetzt. So wurden bereits zwei „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ bestellt: Herr Dr. Luiz für den Rettungsdienstbereich Kaiserslautern und Herr Dr. Scherer für die Rettungsdienstbereiche Bad Kreuznach und Mainz. Die Bestellung der „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ für die Bereiche Koblenz und Montabaur, Ludwigshafen mit der Südpfalz und Trier werden folgen.
Im Landtag wurde anlässlich der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes 2005 zugesagt, eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung 2007 durchzuführen. Diese
Gewollt ist schlicht und einfach, dass bis 2013 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und Ärzte mit dem Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ im Notarztdienst des Landes Rheinland-Pfalz tätig sein können.
Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung 2005 war die Umsetzung der Beschlusslage der Bundesärztekammer durch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Ziel einer verbesserten Qualifikation der als Notarzt tätigen Ärzte sehr begrüßenswert. Hierzu zählte auch die von der Landesärztekammer angebotene Übergangsregelung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ bis zum 1. Dezember 2002.
Meine Damen und Herren, an die im Rettungsdienst tätigen Notärzte werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Im Gegensatz zum Krankenhaus, in dem für jede Fachdisziplin ein Facharzt bereitsteht oder gerufen werden kann, steht ein Notarzt allen nur erdenklichen Anforderungen von der Geburt bis zur Reanimation meist allein – unterstützt durch das Personal des Rettungsdienstes – gegenüber.
Nach Einführung dieses genannten Gesetzes haben verschiedene Krankenhäuser und Ärzte diese Weiterbildung thematisiert, aber auch problematisiert. Die angehobenen Qualitätsstandards seien insbesondere wegen der angehobenen Anforderungen vor allem für die kleineren Krankenanstalten in Rheinland-Pfalz zu schwierig. Daraufhin gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und des Ministeriums des Innern und für Sport, die sich mit dieser Problematik befasst hat. Diese hat wiederum Änderungsvorschläge für die Weiterbildungsordnung – insbesondere was die Ausbildungsdauer betrifft – ausgearbeitet und der Landesärztekammer vorgestellt.
Dazu muss man wissen, dass der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Rettungsdienst“ eine klinische Zeit von zwei Jahren, davon drei Monte fakultativ Intensivstation und Anästhesie, der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ eine klinische Zeit von zweieinhalb Jahren beinhaltet, davon sechs Monate fakultativ Intensivstation, Notaufnahme und Anästhesie.
Der Vorschlag der interministeriellen Arbeitsgruppe war dann, die klinische Zeit auf 24 Monate, davon drei Monte Intensivstation, zu beschränken sowie die beiden Bereiche Notaufnahme und Anästhesie als zusätzliche Module der Weiterbildung anzubieten. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz lehnte
jedoch im April 2006 diese vorgeschlagene Änderung der Weiterbildungsordnung zum erleichterten Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ ab. Um den Druck von Krankenhäusern zu nehmen und gleichzeitig den Notarztdienst auf Dauer zu sichern, soll nun das Datum „1. Juli 2005“ aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Danach können Ärzte mit dem Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs dieses Fachkundenachweises bis zum 31. Dezember 2013 notärztlich tätig sein.
Übrigens hat am 28. Dezember 2006 der Innenausschuss
schon anlässlich eines Geschäftsordnungsantrags diesen Gesetzentwurf beraten.
Ich habe ein bisschen länger Zeit.
Es gab ein Kurzreferat des Innenministeriums. Der Antrag wurde damals für erledigt erklärt. Wir beraten aber heute in der ersten Beratung die Novellierung des Gesetzes. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass sich alle Betroffenen – angefangen von der kommunalen Familie, den Rettungs- und Hilfsorganisationen, den Kostenträgern bis hin zu den Leitern der Feuerwehr Trier zum Beispiel und ver.di – einig waren, diese Zeitvorgabe „1. Juli 2005“ aus dem Gesetzestext zu streichen.
Der Landesärztekammer empfehle ich ebenfalls, eine retrospektive Folgenabschätzung für die Weiterbildungsordnung hinsichtlich des Inhalts der Vorgaben zur Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ durchzuführen. Vielleicht ist es doch möglich, Inhalte zu straffen, um damit die Zusatzbezeichnung für Ärzte kleinerer Krankenhäuser besser erreichbar zu machen. Damit wäre der Forderung nach hoher Qualität und auch Quantität zum Wohle der Patientinnen und Patienten in RheinlandPfalz Rechnung getragen.
Ich wünsche uns eine gute Beratung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 5. Oktober 2006 sind die Anträge der Fraktion der CDU – Drucksache 15/246 – und der Fraktion der FDP – Drucksache 15/335 – an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat in der 5. Sitzung am 23. November 2006 beraten. Der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/246 – wurde mit den Stimmen der SPD und der FDP abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/335 – wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt. Durch diese Ablehnung fand eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen nicht mehr statt. Das Ergebnis im Ausschuss hatte ergeben, dass die bestehenden Regelungen zur Nutzung der Windenergie absolut ausreichend sind. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet also folglich, beide Anträge werden abgelehnt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus dem Kommunalbrevier 2004, in dem steht: „Finanzzuweisungen ergänzen die eigenen Mittel der kommunalen Gebietskörperschaften, um eine sinnvolle Betätigung der Selbstverwaltung zu ermöglichen; ferner sollen unangemessene Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen, die sich aus der Ausnutzung der kommunalen Ertragszuständigkeit ergeben, abgebaut – nicht nivelliert – werden.“
Ich denke, unser Minister hat schon ein bisschen dazu vorgetragen und erläutert, warum heute diese Vorlage zur Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes vorliegt.
Zur Forderung der Opposition nach mehr Geld zur Sicherung der kommunalen Aufgaben kann ich nur fragen: Warum stellen Sie denn keine Anträge?
Opposition zu sein, heißt nicht einfach nur Nein zu sagen, sondern bedeutet konstruktives MiteinanderArbeiten. Das wäre im Sinne der Kommunen, für die Sie sich hier angeblich so einsetzen.
In den Jahren 2001 bis 2003 kam es bekanntlich zu einem in diesem Maß nicht erwarteten Zusammenbruch der Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigte man sich darauf, den Kommunen ab 2003 eine Mindestfinanzausgleichsmasse zu gewähren.
Überschreitungen der Mindestfinanzausgleichsmasse werden seitdem kreditiert und sollen zinsfrei zurückgezahlt werden. Das gilt auch für die Darlehen, die im Haushaltsjahr 2007 aus dem Stabilisierungsfonds entnommen wurden. Die Entlastung der Kommunen hat Herr Minister Bruch schon geschildert.
In der Vorlage finden sich auch Gesetzesänderungen bedingt durch das neue kommunale Haushaltsrecht Doppik.
Die immer wieder geübte Kritik des Rechnungshofes an der Förderung von kulturellem Vorhaben in privater Trägerschaft soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Das heißt, diese schon viele Jahre praktizierte Form der Förderung kommunaler Kulturprojekte soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Ich denke, dagegen kann niemand etwas haben.
Im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung wird auch dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 2. März 2006 Rechnung getragen. Der Stationierungsansatz wird geändert.
Da ich aus einer Region komme, in der wir sehr viele nicht kasernierte Soldatinnen und Soldaten haben, freuen wir uns natürlich über diesen kommunalen Leistungsansatz von 35 %. Die Neuregelung wird sich übrigens auf die bereits bestandskräftige Festsetzung der Schlüsselzuweisung B 2 für das Jahr 2005 erstrecken.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Bedarfszuweisungen abgeschafft werden und die frei werdenden Mittel für Schlüsselzuweisungen als allgemeine Haushaltszuweisungen den Kommunen zugeführt werden sollen.
Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass Bedarfszuweisungen kein geeignetes Mittel zur dauerhaften Bewältigung kommunaler Finanzprobleme sind. Durch die vermehrte Inanspruchnahme aufgrund der eingangs schon erwähnten Steuereinnahmenausfälle konnten im Jahr 2005 nur etwa 15 % der unabweisbaren Fehlbeträge bewilligt werden. Die Bewilligungsquote lag im Jahr 2006 lediglich bei 18,6 %.
Die Umschichtung dieser rund 48 Millionen Euro Bedarfszuweisungsgelder ist wohl die am heftigsten diskutierte Änderung dieses Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Verteilung der frei werdenden Mittel soll wie folgt geschehen: rund 23 Millionen Euro Zuweisungen für die Schlüsselmasse A und rund 25 Millionen Euro Zuweisungen für die Schlüsselmasse B 2. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die Abschaffung der Bedarfszuweisungen ab und fordert die Zuweisungen der gesamten Summe in die Schlüsselmasse A. Der Landkreis- und der Städtetag akzeptieren die Erhöhung der Schlüsselmasse A um rund 23 Millionen Euro, sahen aber die ursprünglich vorgesehene Anhebung des
Schwellenwerts für die Schlüsselzuweisung A als zu hoch an.
Ich denke, dass die jetzt gefundene Regelung ein guter Kompromiss ist.
Da die Schlüsselmasse A ein Mittel zur Steuerkraftergänzung ist, wurde den Bedenken des Landkreis- und des Städtetages bezüglich der Anhebung des Schwellenwertes Rechnung getragen; denn die Höhe wird nun aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2002 bis 2007 erfolgen, also von 73 % auf 76,24 %. Damit ist gewährleistet, dass auch Ortsgemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen B 2 erhalten, von den umgeschichteten Mitteln profitieren.
Da die Schlüsselzuweisung A auch die Grundlage zur Berechnung der Verbands- und Kreisumlage ist, liegt es nun nicht in unserer Verantwortung, sondern in der Verantwortung der Landkreise und Verbandsgemeinden, die Umlage gerecht zu gestalten.
Die Forderung des Gemeinde- und Städtebunds, die gesamten Mittel der Schlüsselmasse A zuzuschlagen, findet – wie dargelegt – keinen Zuspruch. Bei einer solchen Entscheidung würden insbesondere die kreisfreien Städte benachteiligt werden, die wegen ihrer hohen Steuerkraft regelmäßig keine Schlüsselzuweisungen erhalten, jedoch in den letzten Jahren durchschnittlich 30,6 % der Bedarfszuweisungen erhalten haben. Insofern ist dies ein sehr schlüssiger und auch logischer Vollzug zur Mittelverteilung.
Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der Aufgabe der Bedarfszuweisung ist die Verwaltungsvereinfachung, der Wegfall der Anträge auf Bedarfszuweisungen. Es bedurfte immer eines hohen Verwaltungsaufwands, sach- und fachgerechte Anträge für unabweisbare Fehlbeträge an die Genehmigungsbehörden zu stellen, um sie prüfen und genehmigen zu lassen. Die Abschaffung der Bedarfszuweisungen und die Verteilung auf die Schlüsselmassen trägt mit Sicherheit nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung bei, sondern auch zu mehr Verantwortung von politischen Gremien wie Stadt- und/oder Gemeinderat.
Entscheidungen zum Beispiel über die Höhe der Gewerbesteuer oder über den Verkauf von Tafelsilber einer Kommune sind nun nicht mehr abhängig von den Kriterien, Bedarfszuweisungen beantragt zu haben.
Fazit: Insgesamt versucht der Gesetzentwurf, den unterschiedlichen Interessenlagen von Land und Kommunen Rechnung zu tragen. Ich wünsche uns eine gute Beratung.
Vielen Dank.