Arnold Schmitt

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 9. September dieses Jahrs den – ich benutze die Kurzfassung – Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten und empfehlen dem Parlament die Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute über das Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Bilgenentwässerungsverbandes ab. Nach den bisherigen Regelungen ist das Land Rheinland-Pfalz an den Kosten für die Bilgenentwässerung in der Binnenschifffahrt direkt beteiligt.
Herr Kollege Maximini hat es schon erwähnt, bisher sind jährlich Kosten in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro angefallen. Mit der Schaffung eines Bilgenentwässerungsverbandes werden diese Kosten nun direkt auf das Binnen
schifffahrtsgewerbe übertragen. Die einzelnen Verbände, die daran beteiligt sind, haben dem auch schon zugestimmt.
Es werden zentrale Annahmestellen koordiniert und die Entgelte für die Entsorgung im Verband festgelegt. Außerdem findet dort eine Erfassung der Mengen statt. Diese Institution ist somit ein Beitrag, umweltgerechte, aber auch unternehmensgerechte Strukturen zu schaffen und Kompetenz zu bündeln. Es ist zu begrüßen, dass hiermit auch ein einheitliches Zahlungssystem entwickelt wird, das den internationalen Binnenschiffverkehr in Deutschland vereinfachen wird.
Aus der Sicht des Landes ist es natürlich zu begrüßen, dass man in der Zukunft nicht mehr an den Kosten der Entsorgung, sondern nur noch an der Finanzierung des Verbandes beteiligt ist. Somit ergeben sich Einsparungen im Haushalt, die, seien sie auch noch so klein, dort zur Konsolidierung beitragen können. Insbesondere vor dem Hintergrund der sonst so expansiven Haushaltspolitik der SPD-Landesregierung ist das ein erfreulicher Aspekt.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Landtag hat am 9. September 2010 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts sowie des Vorläufigen Tabakgesetzes federführend an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf behandelt und empfehlen dem Landtag bei Zustimmung der SPD und Enthaltung der CDU und der FDP die Annahme.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 27. Mai 2010 das Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes an die Ausschüsse verwiesen, an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau und an den Rechtsausschuss, federführend an den Umweltausschuss.
Die Ausschüsse haben das Gesetz beraten. Der Umweltausschuss hat am 8. Juni und am 19. August beraten. Am 19. August wurde auch eine Anhörung dazu durchgeführt.
Der Ausschuss empfiehlt: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anhörung im Umweltausschuss zum Landeswassergesetz hat sicherlich keine großen Diskrepanzen bei den Anzuhörenden gezeigt. Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass in dem Gesetzentwurf von der Änderungsbefugnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz Gebrauch gemacht wird.
Wenn diese Öffnungsklausel nicht zum Tragen käme, würde bei den Gewässerrandstreifen ein jeweils 5 Meter breiter Bereich entstehen, der mit spezifischen Verboten belegt ist. Wir wissen, wenn ein solcher Bereich ganz strikt geregelt ist, wäre er für die Landwirtschaft, den Weinbau und den Forst kaum nutzbar.
Wir haben uns aber gesagt, dass allgemeine, am grünen Tisch geplante Gesetze die gute fachliche Praxis vor Ort nicht verbieten dürfen. Deshalb war es auch richtig, dass die Landesgesetzgebung bereit ist, das an die landesspezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Dennoch könnte der Gesetzentwurf ein Stück praxisnäher und bürokratieabbauender springen.
Wir, die S – – –
Wir wollen auch einmal Änderungsanträge durchbringen. Wir sind so daran gewöhnt, dass die SPD das immer allein macht.
Die CDU-Fraktion hält aufgrund der Aussagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens gerade aus der Landwirtschaft und dem Weinbau Änderungen für erforderlich, die wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion einbringen.
So müssen die gute fachliche Praxis der Land- und Forstwirtschaft und freiwillige Vereinbarungen und Ver
träge vor Rechtsverordnungen Vorrang haben. Diese Rechtsverordnungen sollten erst letztes Mittel werden, wenn der gewünschte Schutz der Gewässerrandstreifen ansonsten nicht erreicht werden kann.
Generell soll die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern auch in Gewässerrandstreifen der guten fachlichen Praxis folgen, die heute schon aufgrund ihrer Regelungen einen erheblichen Beitrag zur Gewässerqualität liefert.
Außerdem ist ein generelles Verbot der kurzfristigen Ablagerungen in den Zeiten, in denen nicht mit Hochwasserereignissen zu rechnen ist, zu weit gegriffen. Wir müssen der Praxis Rechnung tragen, dass in diesen Zeiten kurzfristig Ablagerungen möglich sein sollen. Ein entsprechendes Verbot in Zeiten, in denen Hochwasser wahrscheinlicher sind und konkrete Gefährdungslagen vorliegen, ist weiterhin möglich.
Auch die Beteiligung der Betroffenen, der Verbände und Körperschaften der Land- und Forstwirtschaft ist ein wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe. So soll dann auch eine Rechtsverordnung über die Gewässerrandstreifen nicht am grünen Tisch geplant werden, wenn dies erforderlich ist. Wir wollen eine Beteiligung vor Ort.
In den Überschwemmungsgebieten sollte die Sicherheit der Bevölkerung durch eine Anzeigepflicht für kurzfristige Ablagerungen auch einer langwierigen Genehmigungserteilung vorgezogen werden. Wir wissen, wie lange es dauert, bis eine solche Genehmigung erteilt wurde. Das ist bei kurzfristigen Ablagerungen vielleicht nicht immer das Richtige.
Das Schutzziel wäre dann erreicht, und wir schaffen nicht wieder mit dem Genehmigungsverfahren unnötige Bürokratie.
Ich werbe daher insbesondere im Sinne des Bürokratieabbaus dafür, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und den ansonsten guten Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen doch noch ein Stück zu verbessern.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Landtag hat am 17. März 2010 beschlos
sen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau sowie den Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat in mehreren Sitzungen, zuletzt in der 32. Sitzung am 8. Juni 2010, über den Gesetzentwurf beraten. Am 25. Mai 2010 hat der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ein Anhörverfahren durchgeführt und dazu auch die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau eingeladen. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau sowie der Rechtsausschuss haben gestern in ihren jeweiligen Sitzungen über den Gesetzentwurf beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes bringt einige Anpassungen, die aufgrund EUrechtlicher Vorschriften und der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes fällig werden. Das Wasserhaushaltsgesetz ist schon am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.
Die EU-Richtlinie fordert auch für Rheinland-Pfalz eine Anpassung der technischen Vorschriften für die Binnenschiffe. Rheinland-Pfalz hat keine eigenen schiffbaren Landeswasserstraßen. Deshalb ist es sinnvoll, die bundeseinheitlichen Regelungen, die beispielsweise für den Rhein und die Mosel gelten, zu übernehmen. Für die Reeder entsteht damit ein Stück Rechtssicherheit. Dies gilt insbesondere für Investitionen, die sie in die Sicherheit der Schiffe tätigen. Sie können dann mit Ausnahmegenehmigungen beispielsweise die Altrheinarme befahren. Meines Wissens haben fünf Schiffe eine entsprechende Genehmigung.
Insgesamt ist eine Anpassung des Landeswassergesetzes an bundeseinheitliche Regelungen sinnvoll. Flüsse über Grenzen hinweg sollten keinen unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Hinter der Grenze sind es schließlich immer noch die gleichen Flüsse.
Dennoch sollte der Landesgesetzgeber immer auch darauf achten, seine eigene Gesetzgebungskompetenz dort einzusetzen, wo einheitliche Regelungen eine langjährige gute Praxis aufbrechen wollen. So ist das Einschreiten der Landesregierung im Bereich des Hochwasserschutzes zu begrüßen. Sowohl die Regelungen zur Ablagerung von Gegenständen im Uferbereich als auch die sachgerechte und regional abgestimmte Regelung der Gewässerrandstreifendefinition sind wichtige Maßnahmen, um den Hochwasserschutz an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Insbesondere mit Blick auf die Festlegung von Überschwemmungsgebieten ist wie bei der Gewässerrandstreifendefinition darauf zu achten, bestehende Konstellationen zu berücksichtigen, regionale Interessen aufzugreifen und die Belange der Bevölkerung vor Ort zu hören. Ich wohne selbst direkt an einem Fluss, der Mosel, und weiß, wie wichtig es ist, die Dinge vor Ort in der Region klären zu können. Es bringt nichts, solche Dinge nur am grünen Tisch zu entscheiden.
Wir freuen uns, wenn die Landesregierung auch bei der Novellierung des Landeswassergesetzes an diesem Grundsatz festhält.
Die Änderungen im Landesabwasserabgabengesetz sind insbesondere mit Blick auf den Bürokratieabbau zu begrüßen. Viele Unternehmen, viele Bürger arbeiten heute ganz selbstverständlich mit den digitalen Medien. Daher ist es schön, wenn auch unsere Landesbehörden nach und nach im Computerzeitalter ankommen und die Anträge nicht nur in schriftlicher Form eingereicht werden können.
Die Änderung des Gesetzes wird wohl noch im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz beraten. Die CDU möchte, dass man den Gesetzentwurf
auch im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau mit berät, weil an den Uferrandstreifen Landwirtschaft und Weinbau immer noch eine wichtige Rolle spielen. Deshalb sollten diese Bereiche auch einbezogen werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es sehr bedauerlich, dass der Innenausschuss den Entwurf dieses Gesetzesantrages abgelehnt hat. Denn gerade in unseren Kommunen ist der Ort, wo die Bürger Demokratie aus nächster Nähe erleben. Kommunalpolitik ist nah am Bürger, und die Bürger sind nah an der Kommunalpolitik. Die Menschen in unserem Land engagieren sich in ihren Kommunen. Sie beteiligen sich beim Ehrenamt, bei Initiativen und in den Dorfmoderationen. Sie wollen sich engagieren. Das kann ich als Ortsbürgermeister auch jeden Tag feststellen.
Umso erstaunlicher ist es, dass bei den Kommunalwahlen die Wahlbeteiligung ständig zurückgeht. 1999 waren es noch 62,9 %, 2004 waren es 57,8 % und 2009 waren es noch 55,1 %. Gründe hierfür sind – das steht außer Frage – auch die Anzahl der Wahlgänge und die Komplexität der Wahlverfahren.
Ich will ein Beispiel anführen. Im Ortsteil Issel der Stadt Schweich hatte der Bürger bei der letzten Kommunalwahl ohne die Europawahl 117 Stimmen auf sechs unterschiedlichen Wahlzetteln. Für den Kreistag TrierSaarburg hatte er 46 Stimmen, und er will kumulieren und panaschieren. Für den Verbandsgemeinderat Schweich hatte er 36 Stimmen, und auch da will er – das ist eindeutig festzustellen – kumulieren und panaschieren. Für den Stadtrat Schweich waren es noch einmal 22 Stimmen, für den Ortsbeirat Issel 11 Stimmen inklusive Kumulieren und Panaschieren und dann noch die Stimme für den Ortsbürgermeister und den Ortsvorsteher.
Dass sich viele Bürger damit überfordert sehen, müsste auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD nachvollziehbar sein. Ich habe als Wahlvorsteher selbst sehr oft die Erfahrung gemacht, dass viele Bürger während des Wahlvorgangs aus der Kabine kamen, weil sie Nachfragen hatten. Dass daher viele Bürger ihre gesamten Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren nicht ausschöpfen, steht außer Frage.
Wenn dann auch noch die nächsten Bürger vor der Wahlkabine warten, kann dies in der Wahlkabine selbst
schon zu Unbehagen und Stress führen. Wir als CDU wollen den Bürgern dieses Unbehagen und diesen Stress nehmen.
Wir wollen damit eine höhere Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen erreichen. Es wird auch der SPD, die in meinem Wahlkreis relativ wenig Mandate hat, vielleicht auch ganz gut tun, das eine oder andere Mandat dazugewinnen zu können.
Unser Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Wahlzettel spätestens einen Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt werden. Eine nicht unübliche Praxis, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt. Warum sollten wir unseren Bürgern in Rheinland-Pfalz nicht auch die Chance geben, stressfrei das höchste Gut der Demokratie wahrzunehmen?
Die letzte Kommunalwahl hat aber auch gezeigt, dass es in Rheinland-Pfalz immer mehr Kommunen mit Mehrheitswahl gibt. 1999 waren es 1.239, 2004 schon 1.325 und 2009 gar 1.338, wovon die überwiegende Zahl keinen Wahlvorschlag hatte. Dass diese Wahlgänge noch komplexer sind, brauche ich niemandem hier im Saal zu erklären. Das zeigt aber auch die gestiegene Anzahl der ungültigen Stimmen. Herr Noss hat sogar bei der letzten Plenarsitzung ausgeführt, dass die Wähler das System wohl nicht verstanden hätten.
Das System ist kompliziert und wird durch die Begrenzung der aufgedruckten Bewerber für die Bürger noch unübersichtlicher. Sie wissen häufig in den kleineren Dörfern, wer kandidieren will, aber finden auf dem Stimmzettel nur die Anzahl der Kandidaten in Höhe der zu vergebenden Sitze wieder.
Außerdem hat die Begrenzung der Zahl der Bewerber auf dem Stimmzettel dazu geführt, dass in vielen Orten Nachrücker gewählt wurden, die mit nur wenigen Stimmen, meistens im unteren zweistelligen Bereich, bedacht worden waren.
Ich habe ein Beispiel aus meinem Wahlkreis: Der letzte aufgedruckte Bewerber hatte noch 146 Stimmen, der erste nicht aufgedruckte Bewerber – es hat deutlich gezeigt, dass die meisten Bürger nur die aufgedruckten Bewerber auch mit Stimmen bedacht haben – hatte nur noch 15 Stimmen. Da einer der Bewerber dann zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, kam der Nachrücker mit 15 Stimmen dann in den Gemeinderat.
Wir sehen hier Handlungsbedarf.
Ich komme zum Schluss.
Wir sehen es mit sehr großem Bedauern, dass der Innenausschuss das ablehnt. Für die kommunale Demokratie sollten wir alles tun,
um Wahlbeteiligung nicht an komplizierten Verfahren scheitern zu lassen, und bitten daher doch um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Vielleicht tut es auch der SPD gut, wenn sie sich mehr um die Kommunalen kümmert und in den Gremien damit vielleicht mehr Erfolg hätte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich, nichts prägt in den Flusstälern von der Mosel bis an die Ahr die Kulturlandschaft so stark wie der Steillagenweinbau. Der Steillagenweinbau verbindet in Rheinland-Pfalz zwei wichtige Wirtschaftsbereiche, Tourismus und den Weinbau. Es sind zwei Bereiche, die eine Menge Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und gerade den vielen Familienbetrieben ein Einkommen sichern.
Frau Kollegin Baumann hat sicherlich ein paar gute Beispiele genannt. Diese sind auch Leuchttürme im Steillagenweinbau. Dennoch ist die Lage im Steillagenweinbau nicht so rosig, wie man das nach der Rede von Frau Kollegin Baumann hätte meinen können.
Die Lage ist schwierig. Wenn man heute in die Steillagen schaut, so gibt es eine Menge Drieschen, die nicht bearbeitet werden. Es gibt Brachen. Die oberen Riegel sind zum Teil gerade an der Mosel – ich wohne im Steillagengebiet, da sieht man es ganz deutlich – brach gefallen.
Das ist natürlich nicht ohne Begründung geschehen, das ist ganz klar. In den Steillagen ist eine ganz harte körperliche Arbeit gefordert. Ohne diese geht es nicht. Es sind fast überall nur kleine Parzellen, und die Bearbeitung ist sehr zeitintensiv. In Flachlagen kann ich wesentlich größere Flächen mit derselben Manpower wie in den Steillagen bearbeiten.
Dass diese Entwicklung uns allen Sorge macht, dafür steht unser gemeinsamer Antrag. Die Kulturlandschaft Steillage ist prägend für das Bild des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Wenn man sich das ganze Marketing und die ganze Werbung anschaut, so wird in der Regel ein Bild eines steilen Weinbergs gezeigt.
Viele Touristen kommen gerade wegen der noch gepflegten Landschaft und des beeindruckenden Bildes der grünen Weinhänge nach Rheinland-Pfalz. Umso wichtiger ist es, nicht nur den Wirtschaftszweig Weinbau, sondern auch den Tourismus bei dieser Diskussion im Auge zu behalten.
Das Land muss alles tun, um den weiteren Rückgang der Steillagen zu stoppen. Den Winzerinnen und Winzern muss bei der Zukunftsaufgabe Kulturlandschaftspflege geholfen werden.
Die Initiativen des Landes gehen uns hier nicht weit genug. Erste Ansätze, wie die Entwicklung des Steillagenzentrums in Bernkastel, sind sicherlich gute Ansätze. Wenn man aber die Brachlegung weiterer Flächen verhindern möchte, brach gelegte Flächen sogar wieder aufstocken möchte, ist mehr Nachdruck gefordert. Die Winzerinnen und Winzer müssen wieder eine Chance sehen, den mühsamen und arbeitsintensiven Steillagenweinbau weiterhin auch in einem betriebswirtschaftlich vernünftigen Umfang betreiben zu können. Dazu gehört die Unterstützung bei der Mechanisierung des Arbeitsaufwandes und damit die Förderung schneller Flurbereinigungsverfahren, damit große zusammenhängende Flächen bearbeitet werden können, durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum.
Die Möglichkeit der Terrassierung, die schon in Ansätzen vorhanden ist, und weitere Investitionshilfen bei der Entwicklung von innovativen Bearbeitungsgeräten, wie den Steillagenvollernter, müssen dringend fortgeführt werden. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen.
Ich glaube, alle Fraktionen begrüßen es, dass es auch weiterhin möglich sein soll, in den Steillagen die Hubschrauberspritzung durchzuführen. Ansonsten wäre die Steillagenbewirtschaftung, glaube ich, fast nicht mehr möglich.
Hier muss sich die Landesregierung auch in Zukunft dafür einsetzen, den Winzern nicht auch noch Vereinfachungen der Arbeit im Steilhang zu verbieten, sondern diese Möglichkeiten weiter zu unterstützen. Auch bei der Bewässerung müssen die Veränderungen aufgrund des Klimawandels bei gesetzlichen Regelungen neu berücksichtigt werden.
Frau Kollegin Baumann hat es schon angesprochen, wichtig ist auch die Hilfe bei der Vermarktung von Steillagenweinen. Die viel umfangreicheren und damit teureren Bearbeitungsmethoden müssen auch in höheren Preisen ihren Niederschlag finden. Hierfür ist die Einführung einer Marke „Steillagenwein“ von großer Bedeutung. Erst wenn der Konsument den Unterschied, der sich auch auf die Qualität auswirkt, erkennt, kann er sich gezielt für den höherpreisigen Wein entscheiden. Das Land ist hier gefordert, unter Einführung von Qualitätsstandards den Schutz des Begriffs „Steillagenweinbau“ weiterzuentwickeln.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich auch in Zukunft für den Weinbau in der Steillage starkzumachen. Besonders bei der europäischen und Bundesgesetzgebung muss die Landesregierung auf die Besonderheiten des Weinbaus im Steilhang hinweisen.
Wir fordern die Landesregierung auf, zukunftsfähige Konzepte für den Steillagenweinbau weiterhin zu unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung im November das Verbraucherinformationsgesetz an die Ausschüsse überwiesen, und zwar an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat mit der Zustimmung aller Fraktionen empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz galt lange als das Land der Rüben und Reben. Darüber sind wir heute hinweg. Viele Hektar in der Landwirtschaft, im Ackerbau und viele Hektar Weinberge sind in den letzten Jahren
verloren gegangen. Viele Familienbetriebe haben ihren Betrieb eingestellt und ganz aufgehört.
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist schon immer sehr stark von der EU geprägt gewesen. EUVerordnungen haben oft den Strukturwandel eingeleitet, zu einem Preisverfall geführt und in Rheinland-Pfalz gerade in der Landwirtschaft enorme Spuren hinterlassen.
Immer noch ist neben dem Weinbau auch der Zuckerrübenanbau in der Landwirtschaft ein wichtiges Kulturgut. Sie stehen immer noch für wichtige Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz.
Mit der neuen Zuckermarktordnung geht es aber wie bei dem Wein auch den Zuckerrübenanbauern an das Einkommen. Die Rübenpreise werden um 39,7 % und die Zuckerpreise um 26 % gesenkt. Gott sei Dank wird Rheinland-Pfalz von der EU in der Marktordnung zum Zucker noch als ein wettbewerbsfähiger Standort gesehen. Vor diesem Hintergrund wollen auch wir für die traditionellen Produkte kämpfen.
Die CDU sieht weiterhin die Reduzierung dieser Preise als sehr problematisch an. Dafür nenne ich drei Gründe. Erstens wollen wir auch weiterhin eine eigenständige Lebensmittelproduktion im Land behalten. Wir dürfen uns nicht nur von den Produkten aus dem Ausland abhängig machen.
Zweitens – das hat der Kollege von der SPD auch schon gesagt – haben wir im Land, wenn wir den eigenen Anbau betreiben, eine bessere Kontrolle über die Produktionsbedingungen. Ich erinnere an den Pflanzenschutz bis hin zu den Arbeitnehmerrechten. Diese Dinge werden in Brasilien ganz anders als in den Ländern der EU gehandhabt, wo klare Richtlinien dazu gegeben sind.
Drittens – das ist ein ganz wichtiges Anliegen – werden wir auch in Zukunft beim Rückbau unserer Kulturlandschaft ganz deutlich gegensteuern müssen.
Die Fakten sind von der EU nun einmal geschaffen. Die Zuckermarktordnung wurde am 20. Februar 2006 beschlossen.
Wir unterstützen deshalb die Landesregierung in ihren Bemühungen um den Erhalt der rheinland-pfälzischen Zuckerwirtschaft. Deshalb gab es auch einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen.
Neue Ansätze im Zuckerrübenanbau sind im Werden. Ich erinnere an den Einsatz bei den erneuerbaren Energien, und zwar die Nutzung als Biomasse. Man sollte auch noch einmal hinterfragen, wie es mit der Unterstützung der Zuckerrübenbauern durch Zuschüsse zum Erhalt der Kulturlandschaft aussieht, was uns in Zukunft immer noch mehr Probleme bereiten wird.
Lassen Sie uns gemeinsam für die besten Rahmenbedingungen für unsere Landwirte kämpfen, um auch die
Existenzen der Familienbetriebe im Zuckerrübenanbau langfristig zu erhalten.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 23. Januar 2008 beschlossen, den Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Die beiden Ausschüsse haben getagt. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 21. Februar und der Rechtsausschuss in seiner 17. Sitzung ebenfalls am 21. Februar behandelt. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Landtag hat am 29. August 2007 den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der Regionalen Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 6. September, der Rechtsausschuss in seiner 12. Sitzung am 20. September 2007 beraten. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl die Debatte im Plenum als auch die Beratungen im Ausschuss haben nicht dazu beigetragen, die Forderung der CDU-Fraktion nach Flexibilisierung der Norm zur Straßenbeleuchtung zu entkräften. Bereits in der Plenardebatte hat der Herr Minister zu Recht auf die Aufgaben verwiesen, die die Straßenbeleuchung im öffentlichen Raum zu erfüllen hat. Das ist unbestritten. Das stellt der Antrag der CDU-Fraktion auch nicht infrage. Die Sicherung des Straßenverkehrs, die Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und auch die gestalterische Aufgabe, die vorgebracht wurde, will niemand bestreiten.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch, wer entscheiden sollte, wo welche Maßnahmen ausreichend sind. Brauchen wir eine enge DIN-Norm, die dem Bürgermeister einer 500-Einwohner-Gemeinde vorschreibt, seine Gehwege und Straßen genauso auszuleuchten wie in einer 100.000-Einwohner-Stadt?
Die CDU-Fraktion möchte mit ihrem Antrag bewirken, die kommunalen Gremien diese Entscheidungen fällen zu lassen. Die Wichtigkeit der kommunalen Selbstverwaltung wird in diesem Haus im Übrigen immer wieder herausgestellt. De facto wird sie aber mit dieser Regelungswut jedoch immer weiter eingeschränkt. Die kommunalen Gremien vor Ort wissen, wie wo welche Maßnahmen sinnvoll sind. Die Kommunen müssen sie schließlich auch zusammen mit den Anliegern bezahlen.
Ich als Ortsbürgermeister kenne meine Straßen in der Gemeinde. Die Damen und Herren der Normenkommissionen auch? Herr Minister, Ihre Antwort, dass diese
DIN-Norm für die Kommunen nicht bindend sei, hilft den Verantwortlichen vor Ort wenig. Im Sinne der Verkehrssicherung ist es unabdingbar, den Stand der Technik anzuwenden und damit in gewisser Weise auch diese stringente Norm. Außerdem wird es spätestens bei der Frage von Haftungsansprüchen immer wieder auf die Beurteilung nach der Handhabung der DIN-Norm ankommen.
In Rheinland-Pfalz mit Städten wie Ludwigshafen, Mainz oder Trier, aber auch stark ländlich geprägten Regionen wie Hunsrück oder Eifel muss eine flexible Handhabung bei solchen Fragen möglich sein. Strenge Standards, die für alle gelten, sind hierbei nicht zielführend.
Es stimmt, dass die neue Regelung Besserungen für Fußgänger und Radfahrer gebracht hat. Die Frage ist aber, ob weniger strenge Regelungen nicht den gleichen Effekt gehabt hätten. Herr Minister Hering hat im Ausschuss gefordert, im Detail darzulegen, welche Regelungen zu stringent seien. Genau dieses Detaildenken ist aber der Fehler der Regelung. Mehr Flexibilität bedeutet, nicht alles im Detail zu regeln, sondern den Kommunen den notwendigen Spielraum zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Sinne der Subsidiarität: Stimmen Sie für den Antrag der CDUFraktion. Nur flexiblere Regelungen helfen sowohl den betroffenen Fußgängern und Radfahrern als auch den Kommunen, die für deren Sicherheit sorgen müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Tabakanbau in Rheinland-Pfalz mit seinen gut 180 Betrieben in der Pfalz und in der Wittlicher Senke bewirtschaftet rund 1.200 Hektar. Das ist sicher nicht der wichtigste, aber ein Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion in unserem Land.
Erst gestern hat das von der SPD eingebrachte Nichtraucherschutzgesetz einen Baustein auf den Weg gebracht, der die Zukunft der Tabakbauern infrage stellt. Abnehmender Zigarettenkonsum und weitere rechtliche Einschränkungen des Rauchens haben außerdem Auswirkungen auf die Tabakwirtschaft in Rheinland-Pfalz.
Heute müssen die Tabakbauern ihre Erlöse aus 60 % Prämienzahlungen erwirtschaften. Während sich der künftige Tabakpreis heute zwar nicht kalkulieren lässt, sind die Strukturen in Rheinland-Pfalz aber zu klein, um mit dem Weltmarkt mithalten zu können. Eine gewinnbringende Tabakwirtschaft in Rheinland-Pfalz scheint nicht in Sicht zu sein.
Dennoch kann die Politik die Betriebe und vor allem die Menschen, die Betriebsleiter, ihre Familien und die Beschäftigten, nicht ihrem Schicksal überlassen. Wir müssen den Tabakbetrieben eine Zukunft aufzeigen.
Eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2013 muss Ziel der Landesregierung sein, da auch schon andere europäische Mitgliedstaaten ihre Zustimmung signalisiert haben. Dazu müsste sich auch die SPD in ihrem Antrag bekennen.
Junge Betriebsleiter müssen ihre in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen wirtschaftlich abschreiben können. Nur so können die Betriebe zukunftssicher in die Produktion von Alternativen investieren.
Neben der Hilfe für den Großteil der Tabakbauern, aus dem Anbau auszusteigen, muss aber auch versucht werden, den Tabakanbau zum Erhalt der Kulturlandschaft zu erhalten. Nicht der Produktionsumfang von heute, aber gewinnbringende Nischenproduktionen können auch den Tabak in Rheinland-Pfalz erhalten. So wird insbesondere in der Pharmaindustrie in der Zukunft mit höherer Nachfrage gerechnet.
Es ist außerdem trotz erweiterter Werbeverbote und selbst der neuen Rauchverbote nicht damit zu rechnen, dass gar nicht mehr geraucht wird. Qualitativ hochwertige Produkte, wie die Pfalzzigarre, werden auch in der Zukunft ihren Markt finden. Da glauben wir ganz an die Innovationsfähigkeit unserer Landwirte.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich für die Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2013 stark zu machen, Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte bei der Umstrukturierung auf Produktalternativen zu erarbeiten und die Kulturpflanze Tabak in Rheinland-Pfalz zu erhalten.
Wir werden, um diese Fragen zu klären, eine Anhörung im Landwirtschaftsausschuss beantragen. Eine Beratung im Ausschuss ist ohnehin noch notwendig, da die SPD-Fraktion noch nicht so richtig weiß, was sie will.
In dem Antrag der SPD-Fraktion steht, zusammenfassend wird festgestellt, dass unter den geltenden Marktbedingungen die Tabakindustrie nicht wettbewerbsfähig ist
ja, zusammenfassend stellt der Antrag das fest – und den Tabakpflanzern der Ausstieg aus der Erzeugung nahegelegt werden soll.
Die SPD meldet dann in ihrer Pressemitteilung: SPD setzt sich für den Erhalt des rheinland-pfälzischen Tabakanbaus ein.
Deshalb stimmen wir natürlich der Beratung im Ausschuss zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie jüngst in der Presse zum Thema geworden, ist die Beleuchtung von Gemeindestraßen ein Punkt, dessen sich die Politik schnellstmöglich annehmen muss. Die neue DIN-Norm EN 13201 verpflichtet die Kommunen zu einem wesentlich höheren Standard bei der Straßenbeleuchtung, als das bisher der Fall war. Es wäre einmal ein anschauliches Erlebnis, diese DINNorm EN 13201 hier vorzulesen.
Straßenbeleuchtung Teil I (Auswahl der Beleuchtungs- klassen): Gesamtumfang 34 Seiten.
Straßenbeleuchtung Teil II( Gütemerkmale): Gesamtumfang 18 Seiten.
Straßenbeleuchtung Teil III (Berechnung der Güte- merkmale): Gesamtumfang 37 Seiten.
Straßenbeleuchtung Teil IV (Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen): Gesamtumfang 16 Seiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Regelungswut, die die Schildbürger aus Schilda nicht besser hinbekommen hätten.
Die CDU fordert daher in ihrem Antrag, dass auch die Landesregierung auf die Regelungen innerhalb der DINNorm EN 13201 Einfluss nehmen muss.
Es kann wohl nicht sein, wie die Presse über Sponheim berichtet, dass dort eine Straße seit Jahren mit 24 Straßenlaternen auskommt und nach der Sanierung plötzlich 41 Lampen braucht. Da fragt man sich doch, wie die Bürger in den vergangenen Jahren sicher über dies Straßen gehen oder fahren konnten. Es müssten in den vergangenen Jahren landesweit Hunderte von Unfällen geschehen sein, wenn unsere Straßen so stark der Dunkelheit ausgesetzt wären. Wir – da spreche ich auch als Ortsbürgermeister – wissen um die Gefahrenstellen auf unseren Straßen vor Ort und haben auch in den letzten Jahren hinreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das haben wir auch ohne eine über 100 Seiten umfassende DIN-Norm geschafft.
Es scheint auch eine Doppelmoral zu sein, wenn wir seit Monaten eine Debatte zum Thema „CO2-Ausstoß“ führen und hier aufgrund einer Vorschrift viel Energie aufgewendet werden muss, um menschenlose oder Straßen mit wenig Menschen darauf nachts taghell auszuleuchten. Im wahrsten Sinne des Wortes wird hier die Umwelt mit unnötigem CO2 verpestet.
Eine flexiblere Regelung und Absenkung des Standards wäre also auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Die Presseberichterstattung zeigt auch anschaulich die finanziellen Folgen für die Kommunen. Der Ausbau weiterer Straßen wird in den kommenden Jahren um vieles teurer für Kommunen wie auch für die Anwohner, die den Großteil über Anliegerbeiträge bezahlen müssen.
Beim Blick auf die Investitionskosten kommen die Straßenlaternen im Stück auf stolze Preise, zwischen 1.200 und 2.500 Euro, von den Folgekosten für die Energieversorgung gar nicht erst zu sprechen. Diese Norm treibt unsere Gemeinden weiter in eine Energiekostenfalle. Finanzielle Spielräume in den Gemeinden werden sowieso enger. Ein erheblicher Teil der Finanzen wird Jahr für Jahr allein dafür ausgegeben, um die Gemeinden mit Energie zu versorgen. Eine solche Norm dringt damit in gehobenem Maß in die kommunale Selbstverwaltung ein. Sie schränkt den Handlungsspielraum der Gemeinderäte ein und verkennt das Subsidiaritätsprinzip. Die Kommunen selbst können besser als eine zentrale Normenkommission entscheiden, wo Gefahrenpunkte liegen und in welchem Maße diese ausgeleuchtet werden müssen.
Die CDU fordert daher die Landesregierung auf, im Sinne des Bürokratieabbaus und der Förderung der kommunalen Selbstverwaltung alles zu tun, eine Öffnung dieser Vorschrift zu flexibleren Handlungsspielräumen für die Kommunen anzustreben und voranzutreiben.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Rheinland-Pfalz ist das Weinbauland schlechthin in Deutschland. Damit dies weiterhin so bleibt, ist es von großer Wichtigkeit, dass auch die Politik unsere Winzerinnen und Winzer wirklich unterstützt.
Auf dem weltweiten Weinmarkt nimmt seit Jahren der Verdrängungswettbewerb zu. Billigweine für weniger als 2 Euro pro Flasche machen bereits 75 % der angebotenen Ware in den Discountmärkten aus.
Auch im Weinbau hat die Globalisierung ihre Spuren hinterlassen. Neben dem Europäischen Binnenmarkt, der uns Weine aus den klassischen Weinanbaugebieten wie Italien, Spanien und Frankreich auf den Tisch bringt, kommen in einem globalisierten Markt auch Weine aus Kalifornien, Australien und Südafrika auf den Tisch.
Während innerhalb der EU meist noch traditionelle Weinbereitungsverfahren angewendet werden, haben die außereuropäischen Weinproduzenten neue önologische Methoden entwickelt, um Wein herzustellen.
Wie auch in anderen Wirtschaftssparten gilt es daher, die europäischen Weine, damit auch die rheinlandpfälzischen, wettbewerbsfähig zu halten und den Winzern gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit der Konkurrenz aus Übersee mitzuhalten.
Daher ist die Öffnung der EU gegenüber neuen Weinbereitungsverfahren zu begrüßen. Trotz dieser Anpassung kann natürlich Lohndumping nicht die Lösung sein. Gerade für den rheinland-pfälzischen Weinbau, der in den letzten Jahren durch Qualität an Marktstärke gewonnen hat, ist es wichtig, Abgrenzungen zwischen natürlichen und technischen Methoden, zwischen traditioneller und moderner Weinbereitung zu schaffen.
Die CDU begrüßt daher die Forderung des Antrags der SPD, zu den neuen Methoden der Weinbereitung deutlich Position zu beziehen. Der Erfolg der rheinlandpfälzischen Weinwirtschaft in den letzten Jahren lässt sich klar auf die Orientierung an der Qualität zurückführen.
Der Augenschein bei der Zulassung neuer Weinbereitungsmethoden muss auf die innovative Weiterentwicklung qualitätsfördernder Maßnahmen gelegt werden. Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass Methoden wie die Zuführung von Eichenholzchips zwar für die Massenweinproduktion zugelassen werden, für Qualitätsweine jedoch ausgeschlossen sein müssen.
Nur so können die erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre, mehr Qualität zu erzeugen, weiter positiv unterstützt werden.
Ganz klar sollte auch bei der Zulassung anderer Methoden immer die Abgrenzung zwischen dem Massenprodukt und qualitativ hochwertigen Weinen geschaffen werden. Dies ist zum Wohl der Winzer, aber sicherlich auch zum Wohl der Verbraucher.
Die CDU fordert daher in ihrem Antrag die Landesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Einzelbetriebliche Innovationsförderung, insbesondere im Hinblick auf moderne Weinbereitung nach derzeit gängigen Methoden, muss weiter ausgebaut werden.
Auch die regionalen Besonderheiten gilt es bei der EUWeinmarktordnung zu berücksichtigen. Daher begrüßt die CDU in ihrem Antrag, dass bei den Gesprächen zur EU-Weinmarktordnung ein Schwerpunkt darauf gesetzt wird, die nationalen, aber insbesondere die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin bestmöglich zu nutzen.
Auch innerhalb von Rheinland-Pfalz gelten unterschiedliche Regeln. Für den Moselweinbau ist beispielsweise der Steillagenweinbau ein Markenzeichen. Diesen höchst arbeits- und kostenintensiven Anbau gilt es weiter zu fördern. Das gelingt allerdings nur, wenn das Land seinen Einfluss bei der Verwendung der Mittel behält.
Das Terroir der Steillagen lässt sich – das muss man klar herausstellen – eben nicht durch moderne Kellerwirtschaft erzeugen. Moderne Weinbereitungsmethoden schaffen dabei keine Abhilfe.
Zur Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Weins gehört aber auch die Absatzförderung. Hier gilt es, die besondere Qualität rheinland-pfälzischer Weine durch gezielte Werbung als Markenzeichen für Wein aus Rheinland-Pfalz zu etablieren.
Der Verbraucher muss wissen, welche besonderen Mühen im Anbau und welche traditionelle Kellerwirtschaft hinter dem höherpreisigen Premiumsegment stecken.
Neue önologische Verfahren, die europaweit erlaubt sind, sind nicht allgemein abzulehnen. Wir begrüßen es – wie Frau Kollegin Baumann auch –, diese für Land- und Tafelweine einzuführen.
Daneben muss aber auch gewährleistet sein, dass traditionelle Verfahren wie die Saccharoseanreicherung für Tafel- und Landweine Bestand haben.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch Minister Hering, der sich gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft in den letzten Wochen bei den Diskussionen, auch bei den Winzern vor Ort, dafür eingesetzt hat. Es hat auch Früchte getragen, wie das in der letzten Plenarsitzung zu hören war.
Die Forderung aus dem Antrag der SPD, für Land- und Tafelweine keine weinfremden Stoffe zuzulassen, außer den Eichenholzchips, ist vor diesem Hintergrund jedoch ein wenig zu kurz gegriffen.
Auch wenn dem grundsätzlich zuzustimmen ist, muss die Möglichkeit der Saccharoseanreicherung zum Ausgleich der klimatisch schlechteren Ausgangsbedingungen neben dem Zusatz von Eichenholzchips erhalten bleiben. Ich hoffe, dass die SPD-Fraktion hier allerdings auf der Linie des Ministers bleibt.
Eine breite Anwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat ist aufgrund der zu hohen Kosten für Land- und Tafelweine übrigens keine Alternative.
Wichtig bleibt, die neuen Methoden dürfen nur für das Basissegment gelten. Die höheren Qualitätsweine müssen aus den Qualitätsgesichtspunkten heraus traditionell hergestellt werden. Dafür müssen natürlich unseren Winzerinnen und Winzern auch die bestmöglichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Moderne wie auch klassische Weinbereitungsmethoden setzen aber auch auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung der Winzerinnen und Winzer. Weinbauforschung und -beratung müssen die Erzeuger Hand in Hand unterstützen.
Grundlegend ist dem Antrag der SPD jedoch zuzustimmen. Zu überlegen ist allerdings, ob die geplanten Strukturen dafür ausreichend sind.
Mit Weinbau ist heute nach vielen mageren Jahren wieder Geld zu verdienen. Jungen Menschen könnte so eine Perspektive in ihrer Heimatregion eröffnet werden. Hochwertige Ausbildung wird allerdings von Landesseite eher ausgedünnt und nur noch an wenigen Stellen angeboten. Die Landesregierung könnte mehr tun, um junge, innovationsfreudige Winzerinnen und Winzer auszubilden. Damit würde sie auch den jungen Menschen der ländlichen Region eine heimatnahe Perspektive geben.
Durch umfangreiche Ausbildung nicht nur in der Technik der Weinbereitung, sondern auch in der Unternehmensführung und im Marketing könnten mittelständische Strukturen geschaffen werden, die Arbeitsplätze in die ländliche Region bringen.
Gerade die jungen Winzerinnen und Winzer waren es auch in der Vergangenheit, die die Trendwende durch ihren Einsatz für qualitätsorientierte und innovative Weinerzeugung und -vermarktung vorangetrieben haben.
Selbstvermarktung muss dabei im Vordergrund stehen. Nur die Selbstvermarktung schafft es, Erträge zu bringen, die die Wirtschaftlichkeit der Weinbaubetriebe auf Dauer erhalten. Gerade in der Selbstvermarktung sind moderne Weinbereitungsmethoden aber eher selten, da die Winzer auf Tradition und Qualität setzen.
Neben der Einführung von modernen Methoden am deutschen Markt gehören in der Schlussfolgerung daher auch die Förderung der traditionellen Weinbereitung und ein klares Bekenntnis zu qualitativ hochwertigem Wein.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, neue Verfahren nur für das Basissegment zuzulassen und dem Verbraucher anhand des klassischen Prädikatsweinsystems zu zeigen, welche Weine traditionell und welche mit modernen Methoden erzeugt wurden.
Die Verbraucher haben sich an das geltende Prädikatsweinsystem gewöhnt und können Qualitätsunterschiede erkennen. Auch für das moderne Verfahren gilt daher,
dies an den Qualitätsstandards des Prädikatsweinsystems für mehr Klarheit beim Verbraucher auszurichten.
Moderner Weinbau in Rheinland-Pfalz hängt allerdings nicht nur mit der Weinbereitung zusammen. Viele Aspekte spielen eine Rolle, zukunftsfähige Strukturen für unsere Winzerinnen und Winzer zu schaffen.
Die CDU hat daher in ihrem Antrag einige wenige Punkte neben der Weinbereitung aufgegriffen, die es ermöglichen sollen,
positive Rahmenbedingungen für die Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Ich denke, wir sind dort fraktionsübergreifend auf dem richtigen Weg. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir das Beste für unsere Winzerinnen und Winzer in RheinlandPfalz erreichen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mich als Abgeordneten aus der Region Trier freut es,
dass die FDP-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung bringt. Es hätte mich natürlich wesentlich mehr gefreut, wenn sie das auch in den Jahren ihrer Regierungsverantwortung schon getan hätte.
Nun lobt sich die SPD-Landesregierung mit Projekten, die nicht durch das engagierte Eintreten ihres Verkehrsministers, sondern noch auf die Voraussicht des ehemaligen Ministers Holkenbrink zurückzuführen sind.
Das war 1971 bis 1985. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damals wurde noch etwas für die Verkehrsentwicklung in der Region Trier getan. Seitdem herrscht in dieser Region Stillstand.
Es stimmt, dass die Region Trier die niedrigste Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz aufweist. Wir wissen aber auch, dass dies auf die prosperierende Wirtschaft in Luxemburg und nicht auf die Wirtschaftspolitik der Landesregierung zurückzuführen ist.
Wenn sich die Landesregierung in Zukunft stärker nur um ihre – nach dem neuen LEP IV – Metropolregionen bemüht, dann muss sie wenigstens für die Menschen in der Region Trier ordentliche Verkehrsverbindungen schaffen, damit die von der guten Entwicklung in Luxemburg profitieren können.
Entwicklungspotenziale zu schaffen, die Arbeitsplätze in die Region bringen, dazu ist diese Landesregierung selbst nicht in der Lage. Es ist schon bezeichnend, dass sich die Landesregierung nicht nur bei der Entwicklung der Region Trier, sondern auch bei den Infrastrukturprojekten nur auf die Luxemburger Seite verlässt.
Luxemburg kümmert sich mit Park and Ride ab der Grenze um die Pendler. Park and Ride an den Bahnhöfen in der Region Trier findet doch heute noch gar nicht statt, zumal die Bahnhöfe bei uns in der Region in einem erbärmlichen Zustand sind.
Herr Minister, es ist höchste Zeit, dass Sie tätig werden.
Für den Fernverkehr gilt, die Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der TGV-Anbindungen Luxemburg nach Paris und Brüssel sind einfach verschlafen worden. Für die luxemburgische Seite wäre eine Anbindung über die einzige direkte deutsch-luxemburgische Bahnverbindung an den ICE im Rhein-Main-Gebiet eine attraktive Alternative zur Anbindung über Saarbrücken und Mannheim gewesen.
Erst im letzten Bundesverkehrswegeplan wurde die Ertüchtigung der Moselstrecke aufgenommen. Die großen Ankündigungen in der Presse, der Bau werde nun in
zwei Jahren verwirklicht, ist vor dem Hintergrund, dass die Bahn schon Zusagen für 2008 gemacht hat, blanker Hohn.
Aufgrund der zögerlichen Haltung der Landesregierung können heute weder der Bau der Brücke bei Konz noch die Ertüchtigung der Moselstrecke vor 2009 durchgeführt werden, obwohl die Bahn es 2008 machen wollte.
Diesen Rückschritt dann als großen Wurf zu bezeichnen, zeigt, wie ernst der Ministerpräsident die Region Trier nimmt.
Auch bei der Moselstrecke hat Luxemburg mit Investitionen von 30 Millionen Euro vorgelegt. Die Landesregierung schafft es allerdings nicht, ihren Teil der Aufgabe umzusetzen.
Ja, das ist nachzulesen. Habe ich alles hier oben.
Dass dort einmal Zurückhaltung herrscht, neben den gesamten Kosten auf der luxemburgischen Seite auch noch bei dem deutschen Teil mitzuhelfen, das bezeichnete der Ministerpräsident jüngst als Hindernisgrund für den Ausbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine dreiste Verdrehung der Tatsachen, null Eigeninitiative für die Region zu zeigen und dafür Luxemburg die Schuld zu geben.
Laut Transportminister Lux ist Luxemburg ja sogar bereit, sich zu beteiligen, aber nur bei schnellstmöglicher Umsetzung auf der deutschen Seite.
Das größte Trauerspiel ist jedoch das Engagement der Landesregierung im Bereich des Straßenbaus. Projekte wie die Westumfahrung Trier oder der Hochmoselübergang wurden in ihrer Umsetzung durch die Landesregierung weiter verzögert.
Beim Hochmoselübergang standen sich die Landesbehörden selbst im Weg. Da wusste die eine Hand nicht, was die andere tut.
Es ist ja gut, dass der Verkehrsminister die Probleme, die er sich in seiner Verantwortung als damaliger Umweltstaatssekretär selbst zuzuschreiben hat, nun auch selbst lösen muss.
Sie gehen aber allem Anschein nach gar nicht mehr von der Verwirklichung des Hochmoselübergangs aus, oder wie ist der nur noch zweispurige Ausbau der B 50 bei Wittlich zu verstehen?
Auch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Westumfahrung Trier, die das Projekt um Jahre zurückwirft, muss der SPD-Landesregierung angekreidet werden. Die Rückstufung aus dem vordringlichen Bedarf, den die Landesregierung zu verantworten hat, ist doch der Grund für die Aufhebung der Planfeststellung.
Nun will die Landesregierung die Einstufung in den vordringlichen Bedarf bei der nächsten Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans vorantreiben. Wäre Ihre Partei damals den Empfehlungen aus der Region gefolgt, gälte der Planfeststellungsbeschluss noch heute. Das Projekt hätte in überschaubarer Zeit verwirklicht werden können.
Die Landesregierung muss endlich Fortschritte bei der Planung der B 51 Ortsumgehung Konz – Könen zeigen. Mit der Aufnahme in den Fünfjahresplan des Bundes ist nun die Landesregierung gefordert.
Auch für die B 51 von Trier nach Bitburg muss die Landesregierung nun eine Lösung finden.
Ein Beispiel der besonders guten Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Luxemburg ist auch die Behandlung des Projektes Nordumfahrung Trier. Der Verkehr, der heute von der A 64 auf die völlig überlastete, inzwischen marode Ehranger Brücke gepresst wird, muss raus aus dem Moseltal. Dieser Lückenschluss, der die A 1 und die A 64 verbindet – wir sprechen nur von ca. 9 Kilome- tern –, ist im europäischen Gesamtzusammenhang die Engstelle in der Süd-West-Nord-Ost-Verkehrsdiagonalen von Dänemark bis Spanien.
Daher wird auch von Luxemburger Seite vehement gefordert, diesen Lückenschluss endlich zu schaffen. Auch hier gilt wieder, das Land ist am Zug. Nichts passiert.
Das Bundesministerium hat zwischenzeitlich sogar mitgeteilt, dass jetzt ausschließlich die Landesregierung gefordert sei, Planungsmittel freizugeben und mit der Planung zu beginnen.
Herr Minister, die Weichen sind gestellt. Fangen Sie an.
Ganz vermisse ich die Aussagen zur Entwicklung des Industrieflughafens Bitburg. Welche Jobmotoren Flughäfen sind, hat Herr Hartloff eben zu Zweibrücken gesagt. Da ist es gut, dass der Minister zu den Investitionszusagen steht, ganz im Gegenteil zu den Genossen in der Region, die jetzt wieder aussteigen wollen.
Herr Nink, Herr Maximini, Sie haben doch in der Presse zu verstehen gegeben, dass wir aus dem Flughafen Bitburg aussteigen sollen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt eins ganz deutlich – ob im Schienenverkehr oder auf der Straße -: Die Region muss sich nur auf einen Partner verlassen, auf Luxemburg.
Herr Minister, verhelfen Sie der Grenzregion Trier gemeinsam mit dem Partner Luxemburg zu einer positiven Entwicklung, und setzen Sie endlich ein Zeichen, dass die Region Trier auch ein wichtiger Teil unseres Landes ist.