Sonja Bongers
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem sind wir uns wohl alle einig: Haushaltspläne sind in Zahlen gegossene Politik.
Wir als SPD-Fraktion unterstützen gerne eine Politik, in der die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertgeschätzt wird.
Wir unterstützen ebenfalls aus tiefster Überzeugung eine Politik, in der die nordrhein-westfälische Justiz mit ausreichend Personal ausgestattet wird. Eine personell gut aufgestellte Justiz bedeutet letztlich, dass Bürgerinnen und Bürger vor Gericht schneller zu ihrem Recht kommen. Sie bedeutet auch, dass unsere Gefängnisse sicherer sind, Opferschutz breiter aufgestellt ist und mit Gefangenen adäquater umgegangen werden kann.
Ausreichend Personal bedeutet darüber hinaus immer die Entlastung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilweise ohnehin schon am Limit arbeiten. Aus diesem Grund finden wir es grundsätzlich gut, dass der Haushaltsplan vorsieht, neue Stellen zu schaffen. Dadurch wird unser politisches Anliegen gestärkt. Dadurch wird aus unserer Sicht ebenfalls der Rechtsstaat gestärkt. Das Problem sehen wir eher, wie in den vergangenen Jahren, in der Umsetzung.
Verehrte Landesregierung, Sie schreiben, dass Sie einen Schwerpunkt auf die Besetzung neuer Stellen legen. Schön, wenn es so wäre! Hier zeigt sich, wie schon in den vergangenen Jahren, leider das altbekannte Problem dieser Landesregierung. Rechnerisch haben Sie noch nicht eine der zusätzlichen neuen Stellen des vergangenen Jahres besetzt.
Nehmen wir als Beispiel ganz konkret den Strafvollzug. Laut Ihrer Information im Rechtsausschuss waren im Strafvollzug zum 01.07.2020 insgesamt 124
Stellen weniger besetzt als genau ein Jahr vorher. Um es hier genau aufzuschlüsseln – die Statistik kann ich Ihnen nicht ersparen –: Am 1. Juli 2019 waren im Strafvollzug insgesamt 8.537,15 Stellen besetzt. Am 1. Juli 2020, also ein Jahr später, waren es nur 8.412,65 Stellen, also 124 weniger. Diese 124 Stellen weniger kamen zu den unbesetzten Stellen hinzu, die im Strafvollzug zuvor schon unbesetzt waren. In der Summe waren zum Stichtag 01.07.2020 im Strafvollzug insgesamt 779 Stellen unbesetzt. Das heißt, dass mehr als 9,2 % aller Stellen im Strafvollzug unbesetzt sind. Im gleichen Zeitraum sind aber in einem anderen Bereich Stellen kontinuierlich hinzugekommen, und zwar im Ministerium selbst.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir finden, dass mehr Personal an den nordrhein-westfälischen Gerichtsstellen benötigt wird. Wenn allerdings neue Stellen im Haushaltsplan geschaffen, aber nicht besetzt werden, ist dies wenig hilfreich. Es ist das Sparschwein des Finanzministers.
Ich möchte noch einen anderen Aspekt anführen, nämlich die Wertschätzung von Arbeit. Dieser Haushalt ist unter dem Aspekt mehr als mutlos. In der Justiz sind derzeit 1.400 Stellen befristet, davon 1.000 sachgrundlos. Das ist ein Skandal. Sieht so Ihre Wertschätzung aus? Nicht ernsthaft!
Ein letztes Thema möchte ich ansprechen. Leider hat die Landesregierung in ihren schriftlichen Antworten auf unsere Fragen zum Haushalt zu keiner Verbandsforderung nach besoldungsrechtlichen Veränderungen den Willen und die Perspektive aufgezeigt, gesetzgeberisch aktiv werden zu wollen. Es ist an der Zeit, viel mehr für die Beschäftigten zu tun. Sie sind es wert. Sie tragen die Hauptlast dafür, dass unser Justizapparat läuft.
Zeigen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern endlich die Wertschätzung, die sie verdienen. Und sorgen Sie dafür, dass der nächste Haushalt nicht so mutlos ist, dass alle, die Respekt verdienen, diesen auch bekommen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur wer gut informiert ist, kann vernünftige Entscheidungen treffen; da werden Sie mir alle sicherlich zustimmen.
Die amtliche Polizeistatistik liefert sehr detaillierte Informationen über die Art der Vergehen, die von der Polizei ermittelt werden. In der PKS werden ermittelte und aufgeklärte Fälle, bei denen nach einem polizeilichen Ermittlungsverfahren die Straftat einem Tatverdächtigen zugeordnet werden kann, aufgeführt.
Was dann mit den Tatverdächtigen geschieht, ob sie vor Gericht verurteilt oder freigesprochen werden, entscheidet die Justiz. Es wäre in der Tat gut, wenn die Justizstatistik ähnlich detailliert wie die PKS darüber Auskunft geben würde, was dann mit den Fällen passiert.
Leider ist das zurzeit nicht der Fall. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Verehrte Landesregierung, Sie haben sich auf die Fahne geschrieben, Clankriminalität zu bekämpfen. De facto haben Sie aber keine validen Informationen darüber, wie viele Anklagen, Verurteilungen und Freisprüche es im Bereich der Clankriminalität gibt. Das macht eine nachhaltige Bekämpfung und eine effektive Kontrolle der erzielten Ergebnisse nahezu unmöglich.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Mai eine Verlaufsstatistik gefordert. Frau Erwin hat es gesagt: Auch in anderen Bundesländern wird sie gefordert; ebenso ist es ein Thema auf Bundesebene.
Eine Verlaufsstatistik kann den periodischen Verlauf von geahndeten und verurteilten Straftaten erfassen und so verdeutlichen und darlegen. Insoweit fordern wir die Landesregierung auf, unsere Überlegungen bezüglich einer Verlaufsstatistik weiterzuverfolgen.
Die von der AfD in dem Antrag geforderte Kriterienaufstellung, die teilweise rassistisch ist, können wir nicht befürworten. Der Überweisung an den Rechtsausschuss stimmen wir jedoch zu. – Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, eine ganz konkrete Frage: Seit wann waren die betreffenden Mitarbeiter beim Verfassungsschutz bzw. im Innenministerium tätig?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer Gesellschaft. Unter häufig hohem persönlichen Einsatz setzen sie ihre gesamten Fähigkeiten, ihre Gesundheit und ihr Leben für den Schutz anderer Menschen ein. Dass sie unsere volle Anerkennung benötigen und verdienen, steht außer Frage.
Aber nicht nur Ehrenamtler im Brand- und Katastrophenschutz leisten Außerordentliches. Ich möchte beispielhaft an eine Gelsenkirchener Organisation erinnern, die online Suizidprävention für Jugendliche anbietet und im vergangenen Jahr den nordrheinwestfälischen Engagementpreis gewonnen hat. Diese Organisation steht jungen Leuten in vermeintlich aussichtslosen Situationen bei und rettet Leben.
Auch andere Organisationen in unserem Land, wie die Bahnhofsmissionen, foodsharing oder die Tafeln, lindern Not. Wiederum andere Menschen engagieren sich im Umweltschutz, in der Seniorenbetreuung, in Schulen, in Kindergärten oder in unzähligen anderen sozialen und gesellschaftsrelevanten Projekten.
Wir finden, dass man durch das vorgeschlagene Prämiensystem eine deutliche Ungleichbehandlung von
Ehrenamtlern in anderen Bereichen schafft. Diese leisten auch eine aufopferungsvolle Arbeit, die unsere Wertschätzung verdient, gehen aber im vorliegenden Antrag komplett leer aus. Ich rege deshalb an, dass man, wenn man so etwas macht, eine umfassende Lösung im Blick haben sollte.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nochmals möchte ich betonen, dass wir die Würdigung Ehrenamtlicher im Brand- und Katastrophenschutz sehr, sehr wichtig finden. Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam aber auch schon viel daran verbessert, Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen stärken und deren herausragende Leistungen anerkennen zu können.
Ein Instrument dafür ist der bereits erwähnte Engagementpreis NRW. Darüber hinaus hat das Land zusammen mit den Kommunen die Verbreitung der sogenannten Ehrenamtskarte konsequent vorangetrieben. Wer sich für das Gemeinwohl engagiert, kann mit dieser Karte öffentliche gemeinnützige sowie private Einrichtungen vergünstigt besuchen.
Außerdem haben wir uns gemeinsam dafür eingesetzt, dass Aktive ihren Freiwilligeneinsatz für ihren beruflichen Werdegang nutzen können. Deshalb gibt es den sogenannten Engagementnachweis, der im Ehrenamt erworbene fachliche und soziale Kompetenzen dokumentiert.
Weil ehrenamtlich Engagierte Sicherheit benötigen, sorgen für wir in NRW schon seit vielen Jahren zusätzlich für Versicherungsschutz im Bereich „Haftpflicht und Unfall“.
Nicht zuletzt haben wir ein kommunales Netzwerk zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aufgebaut. Es soll den Austausch zwischen Städten, Kreisen und Gemeinden ermöglichen. Der Aufbau des Netzwerks ist ein Prozess, der dialogorientiert und den Bedürfnissen der Mitglieder entsprechend gestaltet wird.
Grundsätzlich wünschen wir uns ein umfassenderes Konzept zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, als es in dem vorliegenden Antrag vorgestellt wird. Nichtsdestotrotz stimmen wir der Überweisung an den Innenausschuss zu. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder gehört zu den schlimmsten Verbrechen, die wir uns vorstellen können: Kleine Kinderseelen, die an dem Missbrauch zerbrechen, weinen und schreien nach unserem Schutz.
Die Brutalität und Skrupellosigkeit der Täter bei dieser Form von Gewalt löst sowohl Ekel als auch blankes Entsetzen aus. Die Opfer leiden ein Leben lang an den Folgen dieser schlimmen Taten. Aus diesem Grund will meine Fraktion, dass alles Erdenkliche getan wird, damit Kinder durch unser Rechtssystem den nötigen Schutz erfahren.
Ich will es direkt vorneweg sagen: Deswegen wird meine Fraktion den beiden vorliegenden Anträgen zustimmen. Mit beiden Anträgen werden unbestritten wichtige Punkte und Themen aufgegriffen, die einer ernsthaften Diskussion auch hier im Land, letztlich aber einer Beschlussfassung auf Bundesebene bedürfen.
Dennoch habe ich einige Anmerkungen, zunächst zum ersten Antrag. Wir werden dem Antrag zum
Kinderschutz im Strafprozessrecht zustimmen, obwohl er aus juristischer Sicht wieder einmal zahlreiche Mängel und Unzulänglichkeiten aufweist.
So werfen Sie dem von der Bundesjustizministerin vorgelegten Reformpaket zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor, dass der Vorschlag zur Ausweitung von § 112 Abs. 3 StPO, in dem die Haftgründe für Untersuchungsgefangene geregelt sind, nicht ausreichend sei.
Nicht ausreichend? Was ist denn dann das von Minister Biesenbach ausgearbeitete Reformpaket, das von dieser Landesregierung in den Bundesrat eingebracht wurde? – Darin finden sich überhaupt keine Änderungen der Strafprozessordnung. Was ist denn dann dieser Gesetzentwurf? – Mangelhaft?
Auch wenn wir Ihrem Antrag im Ergebnis zustimmen werden, möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Beschlussfassungspunkte eigentlich zu unklar und zu unbestimmt sind. So schlagen Sie in Ziffer 1 vor, dass § 176 Abs. 5 StGB, bei dem es um den Strafbestand des sexuellen Missbrauchs geht, in den Katalog von § 112 Abs. 3 StPO aufgenommen werden soll.
Soll dies in jedem Fall geschehen, auch wenn es durch die aktuellen Diskussionen wider Erwarten zu keiner Änderung von § 176 StGB kommen wird? Oder meinen Sie damit § 176 Abs. 5 StGB in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung oder in der Fassung der Bundesregierung? – Das ist mir nicht klar geworden.
Die gleichen Fragen zur Klarheit und Bestimmtheit stellen sich auch in Ziffer 2 Ihres Beschlussantrags.
Dass Sie aber nun wirklich überhaupt keinen Plan haben, wie Sie in einem Gesamtkonzept mit diesem schwierigen und wichtigen Thema umgehen wollen, zeigt Ziffer 3 Ihres Beschlussantrags.
Dass Sie die Regierung auffordern wollen zu prüfen, ob weitere Straftatbestände in die Regelungssystematik der Untersuchungshaft aufgenommen werden können und gegebenenfalls welche, zeigt, dass von Ihnen keine konsequente Politik aus einem Guss zu erwarten ist.
Ich habe Ihnen bereits in der letzten Plenarsitzung vorgeworfen, dass Sie kein Gesamtkonzept zum Opferschutz haben. Bei diesem wichtigen Thema haben Sie es leider auch nicht.
Auch für den zweiten Antrag gilt: Auch wir stehen für ein konsequentes Verbot von Kindersexpuppen. Das soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Handel und den Besitz dieser Ware beziehen. Es kann nicht sein, dass potenzielle Täter ungehindert den Missbrauch von Kindern einüben und gedanklich bagatellisieren.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in seiner Ausarbeitung vom 3. August
2020 darauf hingewiesen, dass Sexpuppen als solche – und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeiten mit Kindern aufweisen – in Deutschland grundsätzlich nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote seien.
Denkbar sei nach dem Votum des Wissenschaftlichen Dienstes jedoch grundsätzlich, dass die bestimmte Verwendung solcher Puppen unter den Straftatbestand von § 184b StGB fallen könne, zumal § 184b StGB auch fiktive Darstellungen erfassen könne, die keine reale Person abbilden.
Insofern erscheine es – so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages – in Ermangelung einschlägiger Rechtsprechung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass etwa eine pornografische Abbildung oder andere Darstellungen § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB unterfallen könnten.
Ich bin eindeutig der Meinung, dass es hier einer klaren rechtlichen Regelung bedarf. Wir wollen eine Nulltoleranzpolitik gegen den Missbrauch von Kindern. Meine Fraktion wird deshalb beiden Anträgen zustimmen. – Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Opferschutz und Opferhilfe haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie vermitteln allen Beteiligten, dass die Gesellschaft die Tat ablehnt, und sie zeigen zusätzlich zu einem möglichen Urteil, dass sich der Staat auf die Seite der Opfer stellt. Außerdem tragen sie dazu bei, dass Opfer von Gewalttaten eher bereit sind, Zeugenaussagen zu tätigen und ihre Erfahrungen auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen.
Wir begrüßen es deshalb grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Antrag weitere Maßnahmen zum Opferschutz beschlossen werden sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU und FDP hat bereits im letzten Jahr einen Antrag zum Thema „Opferschutz“ eingebracht, der Anfang des Jahres auch ausführlich im Rechtsausschuss behandelt wurde. Ebenfalls gab es eine Anhörung zu dem Thema, welche uns noch einmal einige Dinge ins Gedächtnis gerufen hat. In dem vorliegenden Antrag wurden wesentliche Punkte genau aus dieser Anhörung aufgenommen und zu einem neuen Antrag formuliert.
Grundsätzlich finden wir diese Beschlusspunkte zum Opferschutz in Ordnung, wenngleich wir bedauerlicherweise einige Mängel feststellen müssen. Diese Mängel möchte ich einmal deutlich aufzeigen.
Erstens. Zum einem behandelt der Antrag das Thema „Opferschutz“ vornehmlich aus justizieller Perspektive und nimmt einige wesentliche Punkte des polizeilichen Opferschutzes auf. Leider ist aber kein Gesamtkonzept zum Opferschutz erkennbar.
Wir hätten uns sehr gewünscht, dass sich das Justizministerium stärker mit den anderen Ressorts abstimmt und eine interdisziplinäre Gesamtstrategie zum Thema „Opferschutz“ vorlegt.
Zweitens. Darüber hinaus sind nicht alle Punkte aus der Anhörung aufgenommen worden. Immer dann, wenn es Geld kostet, macht der vorliegende Antrag keine Vorschläge.
In der Anhörung wurde deutlich, dass beispielsweise die Arbeit des Weißen Rings in großen Städten sehr gut funktioniert, allerdings in ländlichen Bereichen unter chronischer Unterfinanzierung leidet. Kleinere Anbieter haben massive finanzielle Probleme, Opferschutz und Opferhilfe zu leisten. Wir hätten uns gewünscht, dass die Koalition aus CDU und FDP hier konkrete Vorschläge zur Unterstützung unterbreiten würde. Dies ist nicht geschehen.
Drittens. Nicht zuletzt hätten wir uns gewünscht, dass das sogenannte niederländische Modell zum Opferschutz umgesetzt wird. Das niederländische Modell wurde in der Anhörung von der Opferschutzbeauftragten nämlich ausdrücklich gelobt.
Darin wird auf folgendes Problem eingegangen: Wenn das Opfer Schadensersatzansprüche gegen den Täter hat, hat der Täter in der Realität oft selbst nicht die finanziellen Mittel, um dem nachzukommen. Das Opfer wird bei der jetzigen Rechtslage dadurch, dass ihm der Schadensersatz verwehrt bleibt, oft zum zweiten Mal Opfer. Nach dem besagten niederländischen Modell geht das Land bezüglich der Schadensersatzansprüche in Vorleistung, bis der Täter ausreichend liquide ist.
Liebe Regierungskoalition, Ihr Antrag trägt den Titel „Opferschutz und -rechte in Nordrhein-Westfalen konsequent ausbauen“. Leider finden wir den Inhalt des Antrags nicht konsequent genug. Wir finden, dass der Opferschutz und die Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen in einem ressortübergreifenden Gesamtkonzept weiterentwickelt werden sollten. Dabei sollten Opferschutzorganisationen unserer Auffassung nach flächendeckend besser finanziell unterstützt werden. Außerdem finden wir, dass das Land dort, wo es möglich ist, gemäß dem niederländischen Modell helfen sollte.
Da wir diese Punkte in Ihrem Antrag nicht wiederfinden, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn möchte ich zum Ausdruck bringen: Niemand aus meiner Fraktion stellt die Unabhängigkeit der Justiz infrage, und ich bin mir sicher, dass auch niemand aus den anderen hier vertretenen demokratischen Fraktionen die Unabhängigkeit der Justiz infrage stellt.
Gewaltenteilung und die damit verbundenen Freiheiten für die Judikative sind tragende Werte unseres Staatsrechts und unserer Staatskultur. Aber auch,
wenn wir die Unabhängigkeit der Justiz für ein hohes Gut halten, heißt das nicht, dass die eine oder andere Entscheidung eines Gerichts nicht kritisch hinterfragt bzw. beurteilt werden kann.
Die Unabhängigkeit von richterlichen Entscheidungen schützt nicht vor Kritik an einzelnen Entscheidungen. Wie hier richtigerweise festgestellt wurde, gab es Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Staatsanleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank, das auch Public Sector Purchase Programme – kurz PSPP – genannt wird.
Allerdings wird im vorliegenden Antrag völlig verzerrt dargestellt, dass sich das Karlsruher Urteil explizit nicht gegen Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie richtet,
sondern dass es hier um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des früheren Anleihekaufprogramms PSPP geht.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Coronakrise ausdrücklich nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen. Wer das zusammenbringt, offenbart eine ganz andere Haltung.
Dem Antragsteller geht es doch gar nicht um die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz nach dem Ultra-vires-Prinzip, also die Wahrung der Kompetenzen deutscher Gerichte. Ihnen geht es doch nur darum, die europaweite wirtschaftliche und finanzielle Solidarität in der Coronakrise in Verruf zu bringen.
Deutschland hat seit Beginn der Europäischen Union und sogar schon in ihrem Vorläufer, der Montanunion, wirtschaftlich stark von der Gemeinschaft mit anderen europäischen Staaten profitiert. Wenn man in der derzeitigen Krise die Bilder aus Italien oder Griechenland sieht, muss man kein glühender Europafreund sein, um Solidarität zu fordern.
Solidarität mit unseren europäischen Nachbarn ist einfach eine Frage des Anstands.
Der vorliegende Antrag zeigt sehr deutlich, wie zutiefst europafeindlich er ist. Unter dem Deckmantel der Forderung nach einer bereits bestehenden und niemals infrage gestellten Unabhängigkeit der Justiz sollen hier Ressentiments gegen eine europäische Bewältigung der Coronakrise geschürt werden.
Gerade jetzt ist europäische Solidarität wichtiger denn je. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, der sogenannte Expertenrat soll für die Landesregierung Handlungsvorschläge in der Coronakrise erarbeiten. Grundlage für diese Arbeit soll auch die sogenannte Heinsberg-Studie sein. Meine konkrete Frage lautet: Wie oft hat der Expertenrat bisher getagt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, meine erste Frage, wie häufig der Expertenrat getagt hat, konnten Sie ja nicht beantworten. Insofern versuche ich es jetzt mit einer einfacheren Frage: Wann hat er denn zuletzt getagt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Erwin, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie die rechtlichen Ausführungen zum Thema „Waffenamnestie“ hier schon getätigt haben. Insofern werde ich mir diesen Teil sparen, damit es nicht zu rechtlichen Doppelungen kommt, die eigentlich zumindest allen Mitgliedern des Rechtsausschusses bekannt sein sollten.
Der vorliegende Antrag ist ein weiteres hervorragendes Beispiel dafür, dass die AfD-Fraktion wieder einmal zu spät ist. Sie ist ja eigentlich nie auf der Höhe der Zeit. Lassen Sie mich dazu einige Beispiele nennen.
Beispiel 1: Alle Fraktionen im Rechtsausschuss haben sich intensiv mit dem Thema „psychosoziale Prozessbegleitung“ befasst. Wir als SPD-Fraktion haben dieses Thema im Rechtsausschuss mehrfach angestoßen. Dann kam noch ein Antrag der Koalitionsfraktionen. Ein insgesamt sehr guter sachlicher Austausch hat stattgefunden. Aber als dieser abgeschlossen war, kam die AfD noch mit einem Antrag – zu spät.
Beispiel 2: In Bundestag und Bundesrat wurde Ende des vergangenen Jahres die Modernisierung des Strafprozessrechts beraten und beschlossen. Gegenstand der Beschlussfassung war unter anderem die Änderung der Nebenklage. Kein Antrag der AfD dazu im Bundestag! Nachdem im Bund alles beschlossen war, kam die AfD mit einem Antrag zur Änderung der Nebenklage hier in den Landtag – wieder zu spät und am falschen Ort.
Beispiel 3: In Bundestag und Bundesrat wurde kürzlich die umfangreiche Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Auch der § 58 Waffengesetz zum Altbesitz wurde geändert. Anders als noch bei der Modernisierung des Strafprozessrechts hat die AfDBundestagsfraktion in diesen Gesetzesberatungen zumindest einen Antrag eingebracht. Allerdings ging es in dem Antrag nicht um die Frage des Altbesitzes im Sinne des § 58 Waffengesetz. Das Gesetz vom 17. Februar ist am 19. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nachdem im Bund alles beschlossen war, kommt die AfD mit einem Antrag zur Änderung der Altbesitzregelung hier in den Landtag – zu spät und am falschen Ort.
So ist das nun einmal mit Ewiggestrigen: nie auf der Höhe der Zeit und immer zu spät. Warum dieser Antrag dann auch noch unter dem gekünstelten Argument der Entlastung der Justiz federführend in den Rechtsausschuss soll, wird wohl das Geheimnis der AfD bleiben.
Wie mein Kollege Körfges in der Aussprache zu Ihrem Antrag zur Nebenklage schon gesagt hat, stimmen wir zwar der Überweisung Ihres Antrags zu, machen Ihnen aber keine Hoffnung, dem Antrag selbst zustimmen zu können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist dankbar, wenn sich junge Menschen entscheiden, eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einzuschlagen, um diesem Land zu dienen.
Gerade in Zeiten, in denen im öffentlichen Dienst Personal fehlt, sollte sich das Land NRW als ein attraktiver Arbeitgeber präsentieren; denn Mitarbeiter im öffentlichen Dienst halten unsere öffentliche Ordnung aufrecht. Sie garantieren, dass Gesetze eingehalten werden und dass Gerichtsbeschlüsse umgesetzt werden. Sie tragen maßgeblich zu unser aller Sicherheit bei. Sie sind es wert, fair entlohnt zu werden.
Gerade im Justizwesen arbeiten unsere Mitarbeiter oft unter erschwerten Bedingungen. Wechselnder Schichtdienst und das Risiko von nicht planbaren
Gewaltübergriffen sind nur zwei dieser Bedingungen, die die Mitarbeiter in der Justiz tagtäglich in Kauf nehmen und für die sie unseren besonderen Respekt verdienen.
Sehr geehrter Herr Präsident, eine faire Besoldung ist das Mindeste, was das Land als Arbeitgeber anbieten kann, um unseren Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit Anerkennung entgegenzubringen.
Aus diesem Grund haben wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 und 2020 Gesetzesänderungen zur besseren Besoldung der unteren Laufbahngruppe beantragt, die leider von der Regierungskoalition abgelehnt wurden.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, leider waren von dieser Landesregierung und von dem für die Justiz zuständigen Minister keine bedeutenden und spürbaren finanziellen Verbesserungen zu erwarten. Im Gegenteil führt deren Agieren zu einer Ungleichbehandlung zwischen den tariflich Beschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten.
Aktuell wird dies an einer eklatanten Ungleichbehandlung von verbeamteten und tariflichen Pflegekräften im Justizvollzug sichtbar. Am 11. Juli 2019 beschloss der Landtag nämlich, dass Beamtinnen und Beamte, die in der Krankenpflege in Kliniken, dem Justizvollzugskrankenhaus NRW, den Justizvollzugseinrichtungen und in Abschiebehafteinrichtungen eingesetzt sind, eine monatliche Zulage von 120 Euro erhalten. Dies geschah auf Initiative der Tarifpartner. Von der Zulage ausgenommen sind allerdings die tariflich Beschäftigten nach TV-L. Dies sind die Beschäftigten im Krankenpflegedienst im Justizvollzug.
Jetzt ist der Ministerpräsident leider nicht da. Der Ministerpräsident hat nämlich laut Business Insidern bei einem Gespräch bei den German Startup Awards behauptet, dass etwas falsch läuft, wenn es der Berufswunsch junger Leute sei, Beamter im öffentlichen Dienst zu werden. – Seitdem wundert mich gar nichts mehr.
Denn hier geht es um eine Haltung der mangelnden Anerkennung den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber, und zwar nicht nur den verbeamteten Mitarbeitern, sondern auch den Angestellten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion denken anders. Wir finden, dass unsere Mitarbeiter jeden Euro wert sind. Als sichtbares Zeichen fordern wir aus diesem Grund mit dem vorliegenden Antrag, Pflegekräften, die im Justizdienst beschäftigt sind, die gleiche monatliche Zulage von 120 Euro zu geben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Prinzip, das auch dem Land NRW als Arbeitgeber gut anstehen würde und mit
dem Sie die Attraktivität der Beschäftigung im Landesdienst aufrechterhalten bzw. herstellen könnten.
Wir bitten deshalb um Unterstützung für diesen Antrag, weil unsere Mitarbeiter es wert sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Mal haben wir einen Antrag zur Psychosozialen Prozessbegleitung vorliegen. Dabei waren wir es, die das Thema zum ersten Mal auf die Tagesordnung gebracht haben, weil wir es äußerst wichtig finden, dass Opfer von Straftaten eine angemessene Unterstützung erhalten.
Eine Anhörung im September hat bereits viele wichtige Aspekte zu den benötigten Stellschrauben auf den Tisch gebracht. Die Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP haben unseren Vorstoß aufgegriffen und während des Novemberplenums einen Antrag dazu formuliert. Wir sind der Meinung, dass das Angebot von psychosozialer Prozessbegleitung Opfern von Gewalttaten im Prinzip beim ersten Kontakt mit der Polizei oder Justiz bekannt sein muss, damit es auch genutzt werden kann. Eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema können wir nur unterstützen.
Aber an die AfD gerichtet möchte ich sagen: Wenn Ihnen dieser Antrag nicht weit genug ging, verstehen wir nicht, warum Sie beim letzten Mal nicht einfach einen Änderungs- oder Entschließungsantrag dazu eingereicht haben. Mündlich vorgetragen haben Sie diesen Punkt schließlich schon in der Debatte zum Koalitionsantrag hier im Plenum und in der Debatte im Rechtsausschuss.
Stattdessen haben wir das Thema nun wieder auf der Tagesordnung, was wir etwas befremdlich finden, weil wir darin einen Vorwurf vermuten, dass den anderen Fraktionen das Thema nicht ausreichend wichtig sei.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem ist ausdrücklich nicht so. Opfer einer Gewalttat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch in seinem Leben machen kann. Opfer leiden oftmals ein Leben lang an den Folgen solcher Erfahrungen. Wir müssen nicht nur alles daransetzen, dass solche Straftaten verhindert werden, sondern auch alles dafür tun,
dass Menschen, die tragischerweise Opfer geworden sind, bei der Aufklärung der Taten nicht erneut leiden müssen.
Aus diesem Grund finden wir, dass psychosoziale Prozessbegleitung ein wichtiges Instrumentarium des Opferschutzes ist. Das gilt ganz besonders für minderjährige Opfer und für Opfer von Sexualdelikten. Aber eine automatische Zwangsmaßnahme halten wir in diesem Fall für nicht notwendig. Bei uns ist allerdings der Eindruck entstanden, dass dieses wichtige Thema hier heute lediglich benutzt werden soll, um für parteipolitisches Geplänkel Ausschlag zu geben.
Im letzten Plenum wurde mehrheitlich eine gute Lösung gefunden. Insofern ist Ihr Antrag heute überflüssig geworden, und daher lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Einzelplan 04 wird eines klar: Der Glanz des Neuen ist schnell verblasst.
Wo stehen wir? Wo steht die Justiz nach zweieinhalb Jahren Schwarz-Gelb? – Wir haben einen Haushalt ohne politischen Gestaltungswillen.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir Ihren ersten richtigen Haushalt 2018 nicht abgelehnt haben. Wir haben Ihnen eine echte und faire Chance gegeben.
Wir haben aber auch schon damals gesagt, dass wir genau beobachten werden, wie sich die Situation um die vielen neuen Stellen entwickeln wird, ob diese verstetigt und vor allem auch besetzt werden.
Leider haben Sie diese Möglichkeiten nicht genutzt. Seit dem Nachtragshaushalt 2017 bis zum Haushalt 2019 haben Sie insgesamt 1.683 neue Stellen geschaffen; das ist gut. Zugleich gibt es 2.029 unbesetzte Stellen in der Justiz; das ist schlecht.
Damit ist rechnerisch noch nicht eine der neuen Stellen besetzt. Das haben die Menschen in der Justiz nun wirklich nicht verdient.
Über unbesetzte Stellen freut sich neben Ihnen, Herr Minister, nur noch der Finanzminister. Für ihn sind Sie ein guter Verhandlungspartner; kann er sich doch sicher sein, dass Stellen, die er Ihnen bewilligt, von Ihnen sowieso nicht oder nur sehr schlecht besetzt werden.
Der Richterbund hat in einer Stellungnahme sehr deutlich gemacht, dass diese Probleme struktureller Natur sind. Derzeit – Stand: 30. Juni 2019 – fehlen 460 Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Um es klar zu sagen: Wir sind für neue Stellen in der Justiz, die auch wirklich zu Verbesserungen und Entlastungen führen. Herr Minister, bemühen Sie sich; Sie schaffen das. Wir sind da gar nicht so weit auseinander, aber tun Sie etwas; die Justiz wartet darauf.
Es gibt außerdem rund 1.480 befristete Stellen in der Justiz, davon sogar rund 1.200 ohne Sachgrund. So gerät die Justiz durch Sie in eine Schieflage.
Aus dem Justizmodernisierungsprogramm, das von Ihrem Amtsvorgänger auf den Weg gebracht wurde und durchfinanziert war, und dem Programm, für das sich Minister Biesenbach zu Beginn seiner Amtszeit in den Medien hat loben lassen, ist bislang nicht wirklich etwas umgesetzt worden. Drangvolle Enge in den Justizvollzugsanstalten ist die Folge.
Darüber hinaus beklagen die freien Träger zu Recht den Umgang dieses Ministeriums mit der Bewilligung und Finanzierung der Projekte im Bereich der freien Straffälligenhilfe. Die ersten Träger haben schon aufgegeben. Dafür tragen Sie eine große Mitverantwortung.
Sie lassen die Justiz auch allein, wenn es um strukturelle besoldungsrechtliche Verbesserungen geht. Die einzige in dieser Wahlperiode kam nach einem Gesetzentwurf der SPD zustande, dem Sie als Koalition beigetreten sind. Ich erinnere an die Strukturzulage für die Amtsanwälte.
Unsere Anträge für strukturelle besoldungsrechtliche Verbesserungen in der Justiz haben die Koalitionsfraktionen im HFA im Rahmen der Beratungen zum Haushalt abgelehnt. Richten Sie sich schon mal darauf ein, dass wir in dieser Frage nicht lockerlassen werden.
Ich fasse zusammen: Schwarz-Gelb ist gegen eine Verbesserung der Besoldung für Gerichtsvollzieher, gegen ein neues Eingangsamt für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1.2 bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, gegen die Heraushebung der Leiterinnen und Leiter großer Wachtmeistereien und gegen ein neues Amt für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Sie sind dagegen, wir sind dafür; das ist der große Unterschied. Wir sind dafür, weil es diese Menschen in der Justiz wert sind, Anerkennung für diese wichtige, verantwortungsvolle und schwere Aufgabe zu erhalten. Dafür stehen wir als Sozialdemokraten.
Herr Minister, der Glanz des Neuen ist nicht nur verblasst; vielmehr sind Sie eine Belastung für die Justiz geworden. Ein Haushalt ohne politischen Gestaltungswillen und ein Minister, der leider mehr Probleme macht, als er löst – wir werden den Haushalt ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Opfer einer Gewalttat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch in seinem Leben machen kann. Opfer leiden oftmals ihr ganzes Leben lang an den Folgen solcher Erfahrungen.
Wir müssen nicht nur alles daran setzen, dass solche Straftaten verhindert werden, sondern auch, dass Menschen, die tragischerweise Opfer geworden sind, nicht bei der Aufklärung der Taten erneut leiden müssen.
Um in solchen Fällen psychische Unterstützung erhalten zu können, wurde das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung entwickelt. Bei der psychosozialen Prozessbegleitung geht es darum, besonders belastete Opfergruppen – insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten – während der Beweisaufnahme und der Verhandlung angemessen psychosozial zu begleiten, damit der Prozess für die Betroffenen zumindest einigermaßen erträglich und für die Opfer nicht zu einer weiteren retraumatisierenden und belastenden Erfahrung wird.
Bei den Prozessbegleitern handelt es sich um Sozialarbeiter, Pädagogen oder Psychologen, die eine entsprechende Zusatzausbildung für diese Arbeit haben.
Opfer, die während eines Prozesses diese professionelle Unterstützung bekommen, sind nicht nur emotional stabiler, sondern auch eher bereit, über ihre Erfahrungen Aussagen zu machen.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist somit nicht nur ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Op
fern, sondern trägt ebenfalls dazu bei, dass Verbrechen aufgedeckt und gegebenenfalls auch Wiederholungstaten verhindert werden können.
Wir finden aus diesem Grund, dass das Instrument unsere vollste politische Unterstützung verdient. Wir Sozialdemokraten waren es, die aus diesem Grund das Thema zweimal in den Rechtsausschuss eingebracht haben und dann auch noch eine Anhörung dazu beantragt haben.
Die psychosoziale Prozessbegleitung steht nicht im politischen Streit und gehört auch nicht in den politischen Streit. Niemand kann die psychosoziale Prozessbegleitung ernsthaft in Zweifel ziehen, und das macht in diesem Haus ja auch keiner. Es kann nur darum gehen, das Gute, was schon da ist, noch besser zu machen. Dafür war die von uns beantragte Anhörung sehr wertvoll.
Im Jahr 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen 77 Beiordnungen, die durch richterlichen Beschluss zugewiesen wurden. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung verbessert werden soll. Dies ist gut und richtig.
Wir denken aber, dass die Informationen auch vonseiten der Justiz und der Polizei kommen sollten, und zwar in genau dem Moment, wenn Anzeige erstattet wird oder, wenn das Opfer nicht selbst Anzeige erstattet, zu dem Zeitpunkt, wenn eine Einladung als Zeuge oder Zeugin ausgesprochen wird, sodass die oder der Betroffene direkt über eine mögliche Beantragung entscheiden kann.
Liebe Koalitionsfraktionen, liebe Grüne, mal abgesehen davon, dass wir in der Sache Ihren Vorstoß im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung begrüßen, lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Verfahren formulieren:
Im September hat bereits eine Anhörung zum Thema der psychosozialen Prozessbegleitung stattgefunden. Im Rechtsausschuss in der letzten Woche stand das Thema auf der Tagesordnung und wurde behandelt. Dort wurden von der Landesregierung die Ergebnisse dieser Anhörung vorgestellt.
Allerdings haben Sie bereits vor dieser Sitzung einen Antrag zu diesem Thema gestellt, noch bevor das Ergebnis der Anhörung im Rechtsausschuss vorgestellt werden konnte. Das ist nicht verboten, das ist zu akzeptieren, aber dennoch zu hinterfragen. Ganz ehrlich: Wir finden dieses Verfahren unüblich und unkollegial.
Ich komme aber nicht umhin, einen Punkt aus der Anhörung anzusprechen, den Sie umgehen, indem Sie ihn gar nicht erwähnen: Alle Sachverständigen haben kritisiert, dass der Ambulante Soziale Dienst der Justiz auch psychosoziale Prozessbegleitung macht. Die Kritik ging in die Richtung, dass es nicht sein könne, dass der ASD sowohl Täter- als auch
Opferarbeit leistet. Soweit ich weiß, geschieht dies zum Beispiel in Niedersachsen auch nicht.
Ich selbst und auch meine Fraktion haben darauf noch keine abschließende Antwort. Ich finde aber, dass wir diese Thematik im Rechtsausschuss weiter diskutieren müssen. Das sind wir den Sachkundigen, die an der Anhörung teilgenommen haben, schuldig, und unsere Diskussion wird es beleben.
Ich bin gespannt, wie das Ministerium uns im Rechtsausschuss weiterhin informieren wird. Wie bereits gesagt: Wir halten das vorgeschlagene Instrument für äußerst wichtig. Wir stimmen deshalb natürlich der Überweisung in den Rechtsausschuss zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sorgen, Anliegen und Vorschläge von Menschen ernst zu nehmen, zuzuhören und zu prüfen, ob und wie man diese umsetzen kann, ist der Anspruch an Rechtspolitiker, so wie wir ihn verstehen.
Wir wollen die Vorschläge der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ernst nehmen, weil die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter es wert sind. Sie haben es verdient, dass wir alles tun und alles versuchen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es 24.000 Personen, die diesen Dienst mit großem persönlichem Einsatz verrichten. Für die Erfüllung dieser staatsbürgerlichen Aufgaben sind sie laut § 45 des Deutschen Richtergesetzes von ihrem Arbeitgeber von ihrer Arbeitsleistung freizustellen.
Problematisch ist derzeit aber, dass ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und Bundesarbeitsgerichts nur die Kernarbeitszeit, aber keine Gleitzeit angerechnet wird. Das führt dazu, dass in einigen Fällen die Arbeitszeit, die durch das Ehrenamt während der Gleitzeit verloren geht, nachgearbeitet werden muss.
Wir finden das sehr ungerecht, weil es dem eigentlichen Gedanken der Gutschreibung von ehrenamtlichem Engagement auf Arbeitszeitkonten widerspricht – dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowieso schon sehr viel Zeit und Energie in dieses Ehrenamt stecken.
Ebenfalls ungerecht ist, dass Beamten diese Gleitzeit unter bestimmten Voraussetzungen teilweise bereits gutgeschrieben wird.
Hier kommen jetzt die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ins Spiel. Uns hat der Landesverband eben dieser ehrenamtlichen Richter darauf aufmerksam gemacht und uns gezielt angesprochen. Wir haben dies dann zum Thema im Rechtsausschuss gemacht. Dabei haben wir leider den Eindruck gewinnen müssen, dass sich Minister Biesenbach des Themas noch nicht annehmen möchte.
Als Zeichen der Wertschätzung möchten wir mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung dazu auffordern, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, die die Anrechnung von Zeiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verbessert, und zwar insofern, dass auch Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten berücksichtigt werden.
Als konkretes Modell könnte hierfür § 44 der Gemeindeordnung NRW dienen, wonach Mandatsträger innerhalb eines vorgegebenen Arbeitszeitrahmens über Lage und Dauer der Arbeitszeit selbst entscheiden können.
Darüber hinaus möchten wir uns hier konkret für eine eigene landesgesetzliche Regelung einsetzen. Wir bitten die Landesregierung, hierzu einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.
Sie fragen sich, warum auch der Weg über ein Landesgesetz? – § 45 Abs. 1a Deutsches Richtergesetz, in dem diese Freistellungsklausel festgeschrie
ben ist, sieht im letzten Satz Folgendes vor: „Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.“
Wir möchten mit Ihnen allen zusammen gerne im Rechtsausschuss ins Gespräch kommen, ob die Landesregierung die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Freistellungsregelung sieht. Wenn ja, sollte dieser Weg auch gegangen werden, bis man sich vielleicht irgendwann einmal auf Bundesebene geeinigt hat.
Wir sollten aber nicht warten, bis irgendwann vielleicht eine einvernehmliche Regelung unter allen Justizministern gefunden werden kann. Wir sollten jetzt, zeitnah, handeln, weil die Menschen es wert sind.
Ich bitte Sie, der Überweisung in den Rechtsausschuss zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schöffen tragen als ehrenamtliche Richter viel Verantwortung und üben kein leichtes Ehrenamt aus. Sie entscheiden dabei oft über zukunftsweisende Schicksale von Menschen und tragen durch ihre Entscheidungen zur Sicherheit unseres Landes bei.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir eine Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes dahin gehend erreichen, dass es zukünftig eine Vertretung für die Schöffen, Handelsrichter und ehrenamtlichen Richter der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie in Landwirtschaftssachen geben kann. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den ehrenamtlichen Richtern Beteiligung und drückt vor allem Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit aus.
Unser Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Landesverbands der Schöffen in NRW zurück. Dabei soll die Bildung entsprechender Vertretungen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, sondern die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen im Rahmen einer bei jedem Gericht einzuberufenden Versammlung selbst entscheiden, ob sie eine solche Vertretung haben wollen oder nicht. Wir sind bereit, gute Vorschläge aufzugreifen und diese zu beschließen.
Nahezu wortgleiche Regelungen wie in unserem Gesetz gibt es bereits in drei anderen Bundesländern – in Thüringen, Brandenburg und Berlin. In unserem Entwurf haben wir uns an diesen Regelungen orientiert und sehen wie in Thüringen, Berlin und Brandenburg keine bereits im Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben dieser Vertretungen vor. Hierfür ist als Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung durch das Justizministerium vorgesehen. Es gibt schon jetzt gesetzliche Regelungen für solche Vertretungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Erlauben Sie mir ein paar Worte zum möglichen Zweck und den Aufgaben dieser Vertretung:
Unser Gesetzentwurf sieht eine Verordnungsermächtigung vor. Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass die Aufgaben so wie in der Arbeitsgerichtsbarkeit aussehen. Dort ist die Vertretung vor der Bildung von Kammern, vor der Geschäftsverteilung, vor der Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf die Kammern und vor der Aufstellung der Listen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen mündlich oder schriftlich zu hören. Sie kann außerdem den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, der Verwaltung und den dienstaufsichtführenden Stellen Wünsche der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter übermitteln. In eine solche Richtung könnte es aus unserer Sicht gehen.
Vertretungen von Schöffen innerhalb der Gerichte würden es erlauben, dass die Expertise, die die ehrenamtlichen Richter mitbringen, vor Ort in die entsprechende Kammer einfließen kann.
Es geht nicht darum, irgendwelche Missstände zu beseitigen, sondern darum, ein schon jetzt gutes Gesetz noch besser zu machen, Menschen einzubeziehen und mitbestimmen zu lassen.
Ich würde mir wünschen, dass wir im Rechtsausschuss in aller Ruhe an einer Lösung arbeiten, damit etwas für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf den Weg gebracht werden kann. Aus diesen Gründen bitte ich Sie alle, der Überweisung an den Fachausschuss zuzustimmen, wie wir es selbstverständlich auch tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag macht es bereits deutlich: Psychische Erkrankungen kommen in Haftanstalten weitaus häufiger vor als in der regulären Bevölkerung. Zu den Krankheitsbildern zählen unter anderem Suchterkrankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder Psychosen.
Oftmals gibt es auch Verbindungen zwischen der Erkrankung und der Straftat, die zu der Inhaftierung geführt hat. Ich denke da zum Beispiel an Beschaffungskriminalität, die die Folge von Suchterkrankung sein kann, oder Persönlichkeitsstörungen, die die Regulierung von Aggressionen beeinträchtigen. Ich will hier keineswegs Straftaten entschuldigen, auch wenn eine psychische Störung mit im Spiel war. Zu zynisch wäre das für Opfer, die unter diesen Straftaten massiv leiden.
Aber dennoch haben kranke Menschen ein Anrecht auf adäquate Behandlung. Zum Beispiel bei Menschen, die unter Depressionen leiden, kann eine Inhaftierung eine so starke emotionale Krise auslösen, dass der eine oder andere Gefährdete womöglich an Suizid denken mag. Aber nicht nur die Prävention von Suiziden ist ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang, auch bei anderen Erkrankungen ist ein bedarfsgerechtes Behandlungsangebot sehr wichtig.
Es kann nicht sein, dass Menschen mit schizophrenen Psychosen in besonders gesicherte Hafträume – ich benutze jetzt das fiese Wort – „weggesperrt“ werden, weil eine angemessene ambulante oder stationäre Behandlung fehlt. Psychisch kranke und behandlungsbedürftige Gefangene warten in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen oft Monate, teilweise über ein ganzes Jahr auf einen Platz im einzigen Justizkrankenhaus in Fröndenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen in der Haft geht es nicht um Altruismus, wie vielleicht auch viele glauben. Es geht nicht nur darum, den Gefangenen eine menschenwürdige und angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, sondern diese Behandlung ist in vielen Fällen erforderlich für eine erfolgreiche Sozialisierung.
Wer in der Haft lernt, mit den Symptomen seiner Erkrankung umzugehen, kann diese erlernten Strategien auch zum Schutze der allgemeinen Bevölkerung nach der Haftzeit anwenden.
Wir haben hier einen Auftrag zur Sicherheit aller. Darüber hinaus hilft auch weitere Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Justizvollzugsanstalten, um besser mit betroffenen Erkrankten umzugehen. Auch eine Aufstockung von medizinischem Fachpersonal würde reguläre Vollzugsbeamte deutlich entlasten.
Meine beiden Vorredner haben gerade schon erwähnt, dass man über dieses Thema nicht politisch streiten sollte. Dieser Meinung schließe ich mich ausdrücklich an.
Beide Kollegen haben gerade darauf hingewiesen, dass es eine Kommission geben wird. Ich denke, dass diese Thematik darin sehr gut aufgehoben ist. Ich gehe davon aus, dass wir zum Schutze und für die Gesundheit der Betroffenen vernünftige Regelungen finden werden. Genau aus den genannten Gründen stimmen wir der Überweisung an die Fachausschüsse zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn das möglich ist, sind wir damit einverstanden, dass die Beantwortung beim nächsten Mal erfolgt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Opfer von Straftaten sind nach der Tat enormen Belastungen ausgesetzt. Traumatische Erfahrungen zerren und nagen an den Personen und beeinträchtigen sie mitunter ein Leben lang. Noch viel schlimmer ist es, wenn Menschen an Orten oder in Lebenslagen zu Opfern werden, in denen sie eigentlich besonderen Schutz erwarten müssten: in der Schule, in der Familie oder im hohen Alter.
Ich denke, wir sind uns einig, dass der Staat alles Erdenkliche tun muss, um Opfer von Straftaten vor jeder weiteren Traumatisierung zu schützen.
Aus diesem Grund finden wir den Opferschutz auch so elementar wichtig, eben weil er traumatisierten Menschen dazu dient, zumindest wieder ein wenig Normalität in ihr Leben einkehren zu lassen.
Aus diesem Grund haben wir den Koalitionsantrag zur Weiterentwicklung des Opferschutzes auch mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Wir finden es bei dem vorliegenden Antrag allerdings schade, dass die vorgeschlagenen Beschlusspunkte weit hinter Ihrem Koalitionsvertrag zurückbleiben.
In Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie sich vorgenommen, bestehende Opferschutzeinrichtungen zu stärken, Aus- und Weiterbildung für die Amtsträger der Strafverfolgungsorgane flächendeckend sicherzustellen und die verschiedenen Hilfsangebote besser zu koordinieren und zu vernetzen.
Im vorliegenden Antrag fordern Sie allerdings lediglich eine Ausweitung der digitalen Präsenz, eine Öffentlichkeitskampagne und ein Hinwirken auf die Verstärkung des Opferschutzes auf Bundesebene. Frau Erwin hat gerade in Ihren Ausführungen etwas mehr dazu erläutert; insofern sind meine Bedenken ein wenig geschrumpft.
Ich fand es sehr gut, dass Sie das noch einmal erläutert haben, denn der Antrag an sich sah etwas einseitig aus, was eine Öffentlichkeitskampagne und Erleichterung, im Internet Hilfe zu finden, betraf. Aber, wie gesagt: Gut, dass Sie es noch einmal ausgeführt haben.
Ich möchte dennoch an einem Beispiel konkretisieren, dass uns Ihr Antrag nicht weit genug geht. Nehmen wir zum Beispiel die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie wollten diese ursprünglich in Ihrem Koalitionsvertrag nicht nur – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –:
„unter Einbeziehung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte offensiv bekannt machen und dadurch staatliche Begleitmaßnahmen stärken“,
sondern ebenfalls – Zitat –:
„eine auf die Opferbelange ausgerichtete
Aus- und Weiterbildung für die Amtsträger der Strafverfolgungsorgane sicherstellen.“
Leider findet sich dazu nichts in dem Antrag.
Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, dass die Vernehmung eines Opfers zu schambesetzten Sachverhalten bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden sollte. Dies wäre wichtig; in Ihrem Antrag findet man darüber leider nichts.
Über die gerade genannte Fortentwicklung in der Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung haben
wir bereits in jüngster Zeit im Rechtsausschuss zwei Mal gesprochen und auch eine Anhörung durchgesetzt. Insofern freuen wir uns auf diese Anhörung und auf die Diskussion.
Bei dem Wort „durchgesetzt“ habe ich bei Herrn Sieveke ein Zucken im Gesicht gesehen. Ich glaube, Sie waren dabei und wissen genau, was ich meine: dass Sie kein großes Interesse daran hatten, das zu thematisieren.
Es ist allerdings ebenso wenig falsch, sich auf Bundesebene für die Berücksichtigung des Berichts der EU-Sonderberaterin für die Entschädigung von Opfern von Straftaten im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des OEG einzusetzen. Aber warum setzen wir als Land nicht einen Schritt weiter vorn an, wenn wir die Möglichkeit dazu haben?
In diesem Zusammenhang ganz kurz ein Hinweis auf das Konzept des Heidelberger Opferfonds: Er wird von zugewiesenen Bußgeldern aus Strafverfahren gespeist. Diese Gelder werden in erster Linie Opfern von Straftaten Jugendlicher im Rahmen von Schmerzensgeld oder Schadensersatz ausgezahlt, wenn der verurteilte Täter nicht zu einer finanziellen Entschädigungsleistung in der Lage ist.
Ziel ist, dass das Opfer nicht auf dem Schaden sitzenbleibt bzw. erst durch ein zivilrechtliches Verfahren einen Titel erwirken muss, der allerdings keineswegs eine schnelle Wiedergutmachung verspricht.
Voraussetzung für die Auszahlung ist das Ableisten gemeinnütziger Arbeit, die dem Täter in diesem Modell mit 5 Euro pro Stunde angerechnet wird. Mit einem ähnlichen Konzept für Nordrhein-Westfalen wäre ein großer Schritt getan.
Im Ergebnis geht Ihr Antrag zu wenig über bereits bestehende Einrichtungen hinaus und kratzt an der Oberfläche.
Ich finde es gut – das habe ich am Anfang auch deutlich gesagt –, dass dieses Thema wieder auf die Agenda kommt. Insofern stimmen wir natürlich der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir können dann noch einmal ganz genau hinschauen, an welchen Stellen wir vielleicht gemeinsam eine weitere Entwicklung auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ganz ehrlich: Die Logik des vorliegenden Ursprungsantrags ist
schwerlich nachvollziehbar. Sie behaupten, dass es sich beim Hambacher Forst um einen rechtsfreien Raum handele.
Gleichzeitig listen Sie aber auf, dass zwischen 2015 und 2018 insgesamt 1.700 Straftaten registriert wurden und dass ca. 1.500 Polizeieinsätze stattfanden. Darüber hinauf listen Sie 73 Festnahmen sowie 83 Ingewahrsamnahmen auf. Sie erwähnen, dass die Personalien von 327 Personen festgestellt und Platzverweise an 333 Menschen erteilt wurden.
Für mich liest sich das schon mal so, als ob die Polizei am Hambacher Forst sehr aktiv gegen rechtliche Verstöße und potenzielle Straftaten vorgegangen ist. Von „rechtsfreien Räumen“ kann also gar keine Rede sein.