Marion Warden

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Last Statements

Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp drei Jahre – das haben wir jetzt schon öfter diskutiert – haben wir gemeinsam in der Verfassungskommission sehr intensiv und unter Hinzuziehung zahlreicher Sachverständiger über verschiedene Themenbereiche diskutiert und beraten.
Es ging um Themen wie Parlamentarismus und Landesregierung, um Partizipation, Schuldenbremse, um unsere Kommunen und den Verfassungsgerichtshof. Wir waren uns bei unseren Beratungen fraktionsübergreifend einig, dass der Prozess – das hörten wir eben auch schon – ergebnisoffen zu betrachten sei, aber auch alle Punkte – und das war eben so ein bisschen das Problem – in ihrer Abhängigkeit zueinander diskutiert und bewertet werden mussten. Daher ließen wir uns zwar nicht in allen Punkten auf eine Verständigung miteinander ein, haben aber dennoch im Oktober 2016 im Landtag NRW mit deutlicher Mehrheit eine Änderung der Landesverfassung beraten und beschlossen.
Auf der Grundlage des Berichts der Verfassungskommission vom Juli 2016 und eines daran anknüpfenden Gesetzentwurfs von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der FDP hat der Landtag im Oktober 2016 mit breiter Mehrheit das Gesetz über die Änderung der Landesverfassung beraten und beschlossen.
Gegenstand der Änderung sind zum Beispiel der Wegfall der Ministeranklage in Art. 63 und neue Regelungen über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs in Artikel 76 der Landesverfassung. Aufgrund der beschriebenen Änderungen müssen nun weitere Gesetze angepasst werden wie zum Beispiel das Landeswahlgesetz, das Landesministergesetz oder auch das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.
Hierauf würde ich gerne näher eingehen; denn mit der Regelung gibt es einen erheblichen Unterschied
zur bisherigen Berufungsregelung: Künftig sollen der Präsident, der Vizepräsident, die weiteren Mitglieder und Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von zehn Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl der sieben Mitglieder wird es nicht mehr geben.
Vorbildlich sind dabei die Regelungen über die Verfassungsrichterbestimmung auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern. Bisher waren der jeweilige Präsident des Oberverwaltungsgerichts und die beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten sogenannte geborene Mitglieder, und genau das wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Für die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gelten selbstverständlich die bisherigen Regeln.
Besonders erfreulich finde ich an dieser Stelle, dass es heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen geben wird, worin wir uns darüber verständigen konnten, dass es in Zukunft keine Altersgrenze mehr geben wird. Die generelle Altersgrenze von 68 Jahren werden wir aufheben. Wir werden diesem Antrag folgen, und wir werden dieser Aufhebung der Altersgrenze genauso zustimmen wie auch der künftigen Möglichkeit zur Abgabe von Sondervoten einzelner Richter.
An der Stelle gilt: Wenn man wirklich miteinander redet und diskutiert, kommt man häufig am Ende doch noch zu überraschenden, gemeinsamen Lösungen. Ich persönlich habe mich sehr gefreut, heute im Laufe des Tages immer wieder über den aktuellen Stand des Änderungsantrags informiert zu werden. Ich habe irgendwann gesagt: Ich ändere meine Rede jetzt nicht mehr, sondern es ist ein gemeinsamer Antrag, und das ist auch gut so. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt bin ich mal gespannt, mit welchem Abstimmungsergebnis wir dann gleich hier durch diesen Tagesordnungspunkt kommen werden.
Wir haben diesen Gesetzesentwurf bereits im Hauptausschuss beraten, und es geht eben darum, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf beantragen, die Landesverfassung dahin gehend zu ändern, dass die sogenannten Quoren bei
der Einberufung von Sondersitzungen und bei der abstrakten Normenkontrollklage einheitlich auf 20 % – das entspräche einem Fünftel der Mitglieder des Landtages – in der Verfassung festgelegt werden sollen.
Nach der Einbringung in das letzte Plenum haben wir den Antrag auch im Hauptausschuss intensiv beraten, und dort habe ich für die SPD-Fraktion schon deutlich gemacht, dass wir dem nicht zustimmen werden – nicht, weil wir uns einem solchen Anliegen nicht unbedingt nähern könnten, sondern weil wir das intensiv in den Diskussionen der Verfassungskommission behandelt und damals festgestellt hatten, dass wir uns eben nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen konnten.
Wir befassen uns heute mit dem Thema und finden, dass dieses wichtige Thema nicht einfach zum Ende der Legislaturperiode durchentschieden werden kann; denn diese Frage der Quoren war mit den Punkten Wahlrecht, direkte Demokratie, Schuldenbremse und auch Individualverfassungsbeschwerde verknüpft. In der Diskussion haben wir auch gemerkt, dass wir nicht unbedingt konsensfähig gewesen sind. Aber ohne den erforderlichen Konsens in einer Gesamtlösung – unter Berücksichtigung der Absenkung der Quoren – können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Es tut uns sehr leid, aber es ist ein wichtiges Thema, und ich kann wirklich nur hoffen, dass der nächste Landtag klug genug ist, dieses Thema noch einmal aufzugreifen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Marsching, Sie haben gerade schon zutreffend aus der Arbeit unserer Verfassungskommission berichtet, dass wir dort viele Themen behandelt haben. Wir haben über Parlamentarismus und Landesregierung gesprochen. Wir haben über Partizipation, Schuldenbremse, über Kommunen, Verfassungsgerichtshof und auch über die Quoren in den unterschiedlichen Teilen unserer Landesverfassung diskutiert.
Sie haben gerade schon erklärt, dass Ihr Gesetzentwurf darauf abzielt, die Quoren zu vereinheitlichen, damit man nicht, wenn man eine Sondersitzung des Plenums beantragen möchte oder wenn man sich darüber verständigen würde, eine Normenkontrollklage einzureichen, unterschiedliche Quoren hat. Die liegen im Moment bei einem Drittel oder einem Viertel der Mitglieder des Landtags.
Der Gedanke der Verfassungskommission kam auch aus unserer Fraktion: Wir denken mal darüber nach, dieses Thema zu vereinheitlichen. – Aber leider – das ist wirklich bedauerlich gewesen – hatten wir uns auch darauf verständigt, dass wir unsere Beratungen ergebnisoffen betrachten würden und dass wir die Punkte in ihrer Abhängigkeit zueinander diskutieren und bewerten müssten.
Sie haben es gerade schon ausgeführt, dass ganz zu Beginn der Arbeit der Verfassungskommission der Satz kam: Alles hängt mit allem zusammen. – Daran sind wir am Ende tatsächlich ein bisschen hängen geblieben und vielleicht nicht so weit gekommen. Sie haben das Wahlalter schon angesprochen, das Wahlrecht für Ausländer, die nicht-EU-Angehörige sind, das kommunale Wahlrecht – an diesem Punkt sind wir so ein bisschen hängen geblieben und hätten vielleicht ohne diesen Punkt weiterkommen können. Aber ich rede immer von „hätte“, „hätte“ – wir sind halt nicht weitergekommen.
Sie haben diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir werden ihn im Hauptausschuss weiterberaten. Aber mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode ist es ein relativ später Zeitpunkt. Wir haben heute gemerkt, dass wir verschiedene Anträge, die kamen, quasi auf den letzten Drücker noch beraten und beschließen. Wenn wir dieses wirklich wichtige Thema der Quoren, von denen auch Minderheitenrechte betroffen sind, noch einigermaßen angemessen inhaltlich bearbeiten wollen, reicht wahrscheinlich die Legislaturperiode nicht mehr aus.
Aber wir werden Ihrem Gesetzentwurf heute erst mal insofern zustimmen, als wir sagen: Überweisung an den Hauptausschuss zur weiteren Beratung. Dann müssen wir uns darüber verständigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte haben wir gerade schon einige Ausführungen zur Bertelsmann Stiftung und ihren Tochtergesellschaften gehört. Ich möchte trotzdem einige Punkte ergänzen und noch einmal hervorheben.
In NRW haben wir im Moment ungefähr 3.780 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Diese sind nach unserer Auffassung unverzichtbar für unsere Demokratie und helfen im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Subsidiaritätsprinzips, gemeinnützige Projekte zum Beispiel im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich durchzuführen. Sie unterstützen auch Wissenschaft und Forschung.
Die Gründung einer solchen Stiftung richtet sich nach dem Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, nach dem zur Entstehung einer Stiftung das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes – hier ist es die Bezirksregierung – erforderlich sind. Dies ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Alle Stiftungen, so auch die Bertelsmann Stiftung, unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes, der sogenannten Stiftungsaufsicht. Deren Aufgabe ist es, zu überwachen und sicherzustellen, dass das Stiftungsgeschäft und die Satzung durch die Organe der Stiftungen eingehalten werden. Die Stiftungsaufsicht kann, wenn sie es für erforderlich hält, Anordnungen treffen, damit der Wille der Stifter beachtet wird und im Stiftungshandeln seinen Niederschlag findet. Die Politik hat darauf im Rahmen der bestehenden Gesetze keinen Einfluss.
Dieser Hinweis ist wichtig, da Sie in Ihrer Anfrage unter anderem auch den Stiftungszweck der Bertelsmann Stiftung infrage stellen.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass durch die zuständige Stiftungsaufsicht Zweifel an der satzungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben bestehen.
Das muss aus meiner Sicht vor dem Hintergrund des Tenors Ihrer Großen Anfragen deutlich hervorgehoben werden, auch wenn ich nicht immer alle Inhalte der Studien und der Ausführungen der Bertelsmann Stiftung teile.
Ihre Große Anfrage impliziert durch die Art der von Ihnen gestellten Fragen, die Stiftung bzw. die Unternehmensgruppe nehme einen einseitigen Einfluss auf die Arbeit von Landesregierung bzw. nachgeordneten Behörden – das haben meine Vorredner gerade schon ausgeführt –, und sie arbeite nicht streng wissenschaftlich.
Ich darf aus Ihrer Anfrage zitieren:
„Über die Meinungsmacht der Bertelsmann-Unternehmensgruppe hinaus übt Bertelsmann über die Stiftung eine politische Gestaltungsmacht aus, die weit über den Einfluss von Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften, ja sogar von Parteien hinausgeht.“
Deshalb möchte ich für meine Fraktion klar und deutlich sagen: Sie geben damit der Bertelsmann Stiftung bzw. der Unternehmensgruppe eine Bedeutung, die diese im Alltag nicht hat.
Wir begeben uns mitten in das Thema des sogenannten Lobbyismus und kommen damit zu der Frage der Abgrenzung einseitiger und von der Durchsetzung eigener Interessen bestimmter Einflussnahme und der Frage: Wie können fachkundiger Rat und externe Überlegungen eingeholt werden? Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten natürlich zu Recht, dass sich Entscheidungen allein an der Sache orientieren.
Um das zu gewährleisten, nutzen wir als Parlamentarier, aber auch die Landesregierung und alle nachgeordneten Behörden externe Beratung und Information. Viele Sachverständige und Experten leisten hierbei eine wichtige Rolle, weil sie durch Expertenwissen eine Meinungsvielfalt eröffnen, die dazu beiträgt, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Unsere Aufgabe liegt darin, ausgewogen zwischen unterschiedlichen Interessen zu entscheiden: Wo geht es mir um Einzelinteressen? Und wo steht das Gemeinwohl im Vordergrund?
Die Landesregierungen – unabhängig von der jeweiligen Koalition – verhalten sich ähnlich, wobei sie – das wird ja auch in der Antwort der Regierung dargestellt – genau wie alle anderen Behörden das Vergaberecht zu beachten haben. Das gilt selbstverständlich auch bei der Vergabe von Projektaufträgen, Gutachten und Ähnlichem.
Einen wichtigen Aspekt möchte ich noch hinzufügen. Stiftungen und andere zivilgesellschaftliche Akteure helfen, einen externen Blick auf gesellschaftliche Prozesse, auf Veränderungen im Land und auf das Handeln von Politik und Regierung zu erhalten. Nicht
nur die Bertelsmann Stiftung, sondern auch andere namhafte Stiftungen wie die Hans-Böckler-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-AdenauerStiftung oder die Stiftung Mercator
beraten und begleiten Politik, Regierung und auch unsere Kommunen.
Dabei ist es unsere Aufgabe, als verantwortlich Handelnde abzuwägen, wie wir mit den Empfehlungen einer Stiftung umgehen und welches Gewicht wir diesen geben.
Auch die Landesverwaltung betont in ihrer Antwort deutlich, dass sie auf qualifiziertes Personal in den Fachbereichen zurückgreift und auch die wissenschaftliche Qualität der zurate gezogenen Studien oder deren Sachverstand prüft.
Abschließen möchte ich mit einem Dank an Sie als Piratenfraktion für die Anfrage und für die Möglichkeit zur Diskussion, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung, die immerhin gut 42 Fragen rückwirkend über zehn Jahre beantworten mussten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Burkert, ich sehe es natürlich ganz anders: Wir haben viel gesagt und auch viel gemacht in den letzten fünf Jahren. Frau Steffens hat sich als Ministerin, glaube ich, sehr engagiert in dem Bereich ihres Ministeriums eingesetzt.
Wir finden, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 sorgfältig durch die Landesregierung erarbeitet wurde und auch auskömmliche Planansätze aufweist. Es sind für die Bevölkerung wichtige Bereiche, die abzudecken sind, nämlich wie Sie eben auch schon selbst gesagt haben: Gesundheit, Pflege und Alter, über die wir heute hier beschließen.
Die geplanten Ausgaben des Einzelplans 15 – so heißt dieser Einzelplan – betragen rund 1,134 Milliarden €. Davon gehen allein mehr als 50 % in die Finanzierung unserer Krankenhäuser. Wir werden diesen Ansatz in diesem Jahr noch mal um 52 Millionen € erhöhen, weil wir erkannt haben, dass es in verschiedenen Bereichen doch noch einen größeren Handlungsbedarf gibt.
Wir haben das Gesundheitswesen, die Krankenhausförderung, die Altenpflegeausbildung, Landesförderplan „Alter und Pflege“, altersgerechte Quartiersentwicklungen, Umsetzung Pflegestärkungsprojekt, Gesundheitspolitik, Sicherstellung medizinischer Versorgung im ländlichen Raum, Versorgung von Zugewanderten mit medizinischer Versorgung und viele wichtige Themen, die in unserem Land die Menschen beschäftigen.
Gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Anforderungen des Lebens im Alter zeigen, dass es wichtig ist, Mittel zu erhöhen. Wir haben einen Haushaltsansatz von 2,8 Millionen € zusätzlich für die Stiftung Wohlfahrtspflege gebildet. Hier geht es um die Förderung von Einrichtungen und Projekten zugunsten von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen oder auch Maßnahmen für Jugendliche und Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Wir möchten die Mittel erhöhen für einen optimierten Maßregelvollzug, noch mal um 5,5 Millionen €. Es gibt ein Plus von 4,3 Millionen € unter anderem zur Umsetzung des Landesförderplanes „Alter und Pflege“ und für die altengerechte Quartiersentwicklung, zum Beispiel mit einem zentralen Modellprojekt von 54 Regionen in Nordrhein-Westfalen.
Wir werden 35,4 Millionen € zusätzlich für die Krankenhausförderung einstellen. Davon – das haben Sie
eben erwähnt – ist natürlich auch der Landesanteil im Strukturfonds enthalten von 19,4 Millionen €. Durch diese Erhöhung werden wir auch den Piratenantrag, der sich mit einem ähnlichen Thema befasst, in dieser Beratung ablehnen.
Für uns ist es als Regierungskoalition besonders wichtig, dass unsere parlamentarische Initiative, nämlich im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal zusätzlich Mittel in Höhe von 500.000 € für die Unterstützung von Krebsberatungsstellen zu erreichen, erfolgreich war. Und – das möchte ich ebenfalls deutlich herausstellen – wir erhöhen auch die Mittel für die Kinderschutzambulanzen in Nordrhein Westfalen, nämlich um 2,5 Millionen € auf 7,87 Millionen €, denn leider macht jedes zweite Kind im Laufe seines Lebens Erfahrungen mit Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung. Deshalb brauchen wir die Arbeit der Kinderschutzambulanzen, die mir mit diesen Mitteln im Sinne der Jugendlichen und der Kinder stärken werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte sich bereits in seinen Sitzungen im September, Oktober und November mit dem Haushalt befasst und diesen abschließend beraten und verabschiedet. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auch noch unseren Änderungsanträgen zugestimmt. Wir werden heute in der zweiten Lesung dem Einzelplan 15 zustimmen, den Änderungsantrag der Piratenfraktion aber ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Diskussion um die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in den letzten Jahren etwas weniger im Blick der Öffentlichkeit gestanden hat, ist sie spätestens mit der Volksabstimmung in der Schweiz in diesem Sommer wieder mehr im Blick der Medien. In der Schweiz haben sich im Übrigen 77 % der am Volksentscheid Beteiligten gegen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ausgesprochen.
Mit Ihrem Antrag, seine geehrte Piratenfraktion, fordern Sie, der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, dass auf Bundesebene eine Volksabstimmung über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens stattfinden kann.
Ich finde, allein diese Formulierung hat es schon ein bisschen in sich, und sie wirft auch die Frage auf, ob wir hier die richtige Stelle in Nordrhein-Westfalen sind, um dieses Thema inhaltlich zu beraten. Es geht nämlich nicht nur um die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, sondern Sie beabsichtigen auch eine Grundgesetzänderung. Das Grundgesetz soll nämlich ergänzt werden um das Element einer Volksabstimmung, was im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.
Wir haben Ihren Antrag, so wie Sie es vorgesehen hatten, in den letzten Monaten im Hauptausschuss und auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten, und – Frau Präsidentin hat es gerade auch schon ausgeführt – die Fachausschüsse haben Ihren Antrag abgelehnt. Wir hatten im Hauptausschuss auch eine Beratung mit einer Sachverständigenanhörung. Diese Sachverständigenanhörung haben wir als SPD-Fraktion ausgewertet.
Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich will das auch begründen. Ihr Antrag zeigt uns, dass Ihre
Fraktion und die SPD-Fraktion unterschiedliche Vorstellungen von gesellschaftspolitischer und persönlicher Verantwortung haben. Für uns stehen zunächst die Eigenverantwortlichkeit und deren Stärkung durch gesetzliche Rahmenbedingungen im Vordergrund des staatlichen Handelns.
Wir stehen zum Prinzip der Nachrangigkeit, wonach jeder die Möglichkeit hat, seinen Lebensunterhalt zunächst aus eigenen Kräften zu erwirtschaften. Ist dies durch ungleiche Bedingungen nicht in einer auskömmlichen Form möglich, dann treten staatliche Leistungen ein. So ist es in der Sozialgesetzgebung als Ausfluss unseres Grundgesetzes und unseres Sozialstaatsprinzips verankert. Denn Arbeit dient nicht nur der Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern Arbeit stiftet auch Identität, sie gibt Sinn im Leben und hilft einen Platz in der Gemeinschaft zu festigen.
Unser Ziel ist es deshalb vorrangig, die Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu stärken. Wir möchten deshalb zum Beispiel auch einen sozialen Arbeitsmarkt realisieren, um allen Arbeitsfähigen die Möglichkeit zu geben, den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften sicherzustellen. Und mit Blick auf die von Ihnen auch im Antrag erwähnten Herausforderungen der Digitalisierung möchte ich beispielsweise auf das Projekt der Landesregierung „Arbeit 2020 in NRW – Digitalisierung der Arbeitswelt“ verweisen – ein Pilotprojekt, gemeinsam mit den Gewerkschaften, IG Metall, DGB und vielen anderen, in dem sich die Betriebsräte aus ausgewählten Unternehmen mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsplätze befassen.
Aus unserer Sicht – und das entspricht auch dem Ergebnis der Anhörung – ignoriert ein bedingungsloses Grundeinkommen den tatsächlichen persönlichen Bedarf. Es stört nach meiner Meinung das Solidaritätsprinzip und verhindert auch eine Bedarfsgerechtigkeit des Staates, denn das Bedarfsdeckungsprinzip ist ebenfalls in der Sozialgesetzgebung verankert.
Fraglich sind auch Finanzierungsmodelle. Es gibt Modelle – auch in anderen Ländern –; aber die Frage, inwieweit sich diese Modelle in der Realität umsetzen lassen, ist nicht beantwortet. Es wäre auch die Frage zu beantworten, wie sich eine Regelung auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbereitschaft der einzelnen Menschen auswirken würde.
Das sind aus unserer Sicht schon einige wesentliche Gründe gegen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Eingehen möchte ich aber auch noch auf den Gedanken der von Ihnen beabsichtigten Volksabstimmung. Unser Grundgesetz sieht ganz bewusst das Element einer Volksabstimmung nicht vor. Wir haben
da schlimme Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht. Deswegen haben wir ein solches Element nicht im Grundgesetz verankert.
Wir stehen zu unserer parlamentarischen Demokratie und zu diesem bewährten Demokratiemodell. Aus diesen Gründen werden wir der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht zustimmen. Denn das würde das Problem des Sozialstaates nicht lösen, sondern eher verstärken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, würde ich sagen, aber es sind nur noch wenige vertreten. Lieber Torsten Sommer, ich bin zunächst einmal sehr dankbar, dass in der Argumentation zum Antrag doch noch ein bisschen mehr Input kam.
Als ich den Antrag gelesen habe, war ich schon ein bisschen überrascht. Wir kennen uns aus verschiedener Ausschussarbeit. Da habe ich, ehrlich gesagt, schon gründlicher recherchierte und begründete Anträge aus eurer Fraktion gesehen.
Ich habe mich gefragt, wie man ein so wichtiges Thema wie Sanktionen im SGB II in aus meiner Sicht spärliche 31 Zeilen, einschließlich Beschlussvorschlag packen kann. Aber, wie gesagt, es kam gerade noch ein bisschen – in Anführungszeichen – „Butter bei die Fische“.
In dem ersten Antrag, den ich hier hatte, hattet ihr auf Medienberichte Bezug genommen und Medienberichte zitiert. Ich habe mich gefragt: Ist jetzt der Medienbericht der Auslöser für einen Antrag? Denn das wäre eine Annahme. Ich hätte jetzt erwartet, dass zumindest kommt: Das ist der Erlass der BA vom, und der hat den und den Inhalt, genau das, was jetzt gerade gekommen ist. Denn es ist der Erlass vom 20.07.2016, der von der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter gegangen ist.
Nun habe ich mir die Frage gestellt, was wir als Landtag Nordrhein-Westfalen jetzt tun könnten. Denn die Frage der Rechtmäßigkeit eines Erlasses der Bundesagentur unterliegt nicht unserer rechtlichen Bewertung. Das könnte, wenn überhaupt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Aufsicht beispielsweise machen. Wir sind hier der Landesgesetzgeber und wir haben hier die bundesgesetzlichen Regelungen.
Ich sehe auch nicht, wie wir da in einem Verfahren des Bundesrates tätig werden könnten, weil das eine Frage der Aufsicht zwischen Bund und Bundesbehörde ist. Aus meiner Sicht könnte, wenn überhaupt, nur das Bundesministerium Einfluss auf diese Weisung nehmen, sofern das Bundesministerium der Auffassung wäre, die Weisung sei rechtlich nicht haltbar. Das kann ich aber im Moment nicht einschätzen.
Ich möchte aber gern meine eigene inhaltliche Einschätzung hier vortragen. In dem Antrag werden einige Grundsätze aus dem Sozialleistungsbereich erwähnt. Nach meiner Einschätzung fehlt aber der Gesamtkontext zum Grundgesetz, nämlich zu den Artikeln 20 und 28, in denen unser Sozialstaatsprinzip verankert ist.
Zum Sozialstaatsprinzip gehört ein dreistufiges Sozialpflichtigkeitsprinzip, das genau abstuft, wer wann in welcher Form hilfeleistungspflichtig ist. So definiert beispielsweise § 9 SGB I im Allgemeinen Teil, aber auch die §§ 1 und 2 im SGB II Aufgabe und Ziel der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit verbunden ist aber auch die Verpflichtung der Leistungsbeziehenden, nach ihren Kräften mitzuwirken, bevor die Solidargemeinschaft eintritt.
Diese wesentlichen, dem Subsidiaritätsprinzip folgenden Grundsätze lassen Sie aus meiner Sicht un
beachtet. Aber genau diese Mitwirkungspflichten einzufordern, ist oft mühsamer Alltag in den Jobcentern und Sozialämtern. Deren Alltag kenne ich aus eigener Anschauung mit langjähriger beruflicher Erfahrung in diesem Bereich nur zu Genüge. Ich weiß, wie belastend diese Situationen auf beiden Seiten des Schreibtisches – da stimmen wir wieder überein – empfunden werden. Das beruht aber häufig darauf, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die in den Gesetzen vorhanden sind, nicht geeignet sind für die Anwendung vor Ort.
Das war auch der Grund, warum wir als SPD gesagt haben: Wir möchten gern bei den Sanktionen im 9. SGB II-Änderungsgesetz zum Beispiel die Gleichbehandlung jüngerer und älterer Arbeitssuchender verankert sehen. Wir möchten auf die Sanktionierung bei den Kosten der Unterkunft verzichten. Leider haben wir uns bis dahin nicht durchsetzen können, aber wir werden an diesen Dingen weiterhin festhalten.
Bevor ich jetzt ende – es wundert nicht, wenn wir nicht zustimmen werden; ich hätte gern noch ein bisschen im Ausschuss diskutiert, aber diese Möglichkeit ist nicht vorhanden –, möchte ich sagen: Dieser Begriff der „Repressionsmaschinerie Hartz IV“ ist mir schon ein bisschen unangenehm aufgestoßen. Ich mag den Begriff Hartz IV für die Leistungsbezieher schon einmal überhaupt nicht. Denn über Peter Hartz kann man denken, was man will, aber er hat nicht gerade den besten Leumund.
Für mich ist es eine Sozialleistung, die in diesem Gesetz verankert ist.
Es ist für mich aber auch, selbst wenn dieses Gesetz vielleicht nicht immer jedem gefallen mag, ein wesentlicher Bestandteil unserer Sozialgesetzgebung. Auf unsere Sozialgesetzgebung können wir ruhig ein bisschen stolz sein. Es gibt eine Menge Menschen, die uns darum beneiden. Das muss ich auch einmal gesagt haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Schneider, ich denke nicht, dass die FDP alles richten muss, und schon gar nicht in vier Jahren. Aber ich denke schon, dass es im Jahr 2016 eigentlich überfällig ist, ein Gesetz aus dem Jahre 1939 anzufassen und zu modernisieren.
Wie die meisten hier hat mich die Berichterstattung über die Todesfälle in Brüggen aufmerksam gemacht und mit Sorge erfüllt. Ich war auch verwundert, weil ich gar nicht wusste, dass das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 datiert. Ich war schon etwas erschüttert, denn 1939 liegt ziemlich lange zurück. In den Jahren, die dazwischen liegen, haben sich ja doch die Standards und die Anforderungen gerade im medizinischen Bereich deutlich verändert.
Wir stimmen überein, dass dieses Gesetz den heutigen Standards nicht entspricht, denn es beinhaltet nicht, wie man annehmen sollte, Regelungen bzw. Anforderungen zur Kompetenz oder zur Qualifikation, sondern es regelt lediglich im Rahmen von Gefahrenabwehr, dass es zur Ausübung dieses Berufes eine Erlaubnis bedarf.
Die Umsetzung des Heilpraktikergesetzes erfolgt auf Länderebene, in Nordrhein-Westfalen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und der kreisfreien Städte. Dazu gibt es immerhin aus dem Jahr 1999 einen Grunderlass – den haben Sie in Ihrem Antrag auch erwähnt – des damaligen Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit. Der legt aber lediglich Handlungsempfehlungen zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns fest. Danach wird die sogenannte Kenntnisprüfung, die die Heilpraktiker ablegen müssen, durch die unteren Gesundheitsbehörden, durch die Gesundheitsämter vorgenommen.
Problematisch aus Sicht der SPD-Fraktion sind in diesem Gesetz fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, fehlende Kenntnisprüfungen oder auch
die fehlende staatliche Anerkennung eines solchen Berufes. Wir werden diesen Antrag dann noch inhaltlich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten. Deshalb werde ich jetzt nicht Ihre Forderungen alle einzeln abarbeiten und Ihnen unsere Haltung dazu mitteilen. Wir sehen aber ganz eindeutig Handlungsbedarf in der Modifizierung bzw. Anpassung eines Heilpraktikergesetzes.
Hier ist aus unserer Sicht der Bundesgesetzgeber gefordert, denn es müssen bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, die sowohl im Norden als auch im Süden, im Westen und im Osten unseres Landes gelten. Ich kann dazu nur sagen, dass unsere Gesundheitsministerin in dieser Hinsicht schon seit vielen Jahren sehr aktiv unterwegs ist, leider bis jetzt nicht erfolgreich. Aber auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich ja gerade vor der Sommerpause noch mal mit dieser Forderung befasst.
Der Überweisung werden wir zustimmen. Über die inhaltlichen Dinge werden wir sicherlich im Ausschuss noch etwas intensiver beraten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegin Susanne Schneider! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn ich jetzt gleich ausführe, wird es Sie nicht wundern, dass ich teilweise die Ausführungen der FDPFraktion natürlich nicht teile. Das liegt in der Natur der Sache; denn ich vertrete hier die SPD-Landtagsfraktion. Wir sind zwar ungeteilt der Meinung, dass die FDP mit dem vorliegenden Antrag ein wichtiges Thema anspricht. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir bezüglich des Umgangs mit diesem Thema der gleichen Auffassung sind.
Mit der Forderung „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesundheitsprävention und -förderung voranbringen“ greifen Sie ein sehr wichtiges Thema auf, nämlich die Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Gesundheitsprävention und zur Gesundheitsförderung. Die Unterschiede im Bereich der Gesundheit zwischen den Geschlechtern sind bekannt. Sie sind auch nicht unerheblich. Das führen Sie in Ihrem Antrag richtigerweise aus.
Wichtig ist an dieser Stelle auch die Zahl fünf; denn so hoch ist die Differenz in der Lebenserwartung zwischen Männern und Frauen in Jahren. Vor einigen
Jahren lag sie noch bei sieben Jahren. Ich will das jetzt nicht mit Berechnungsbeispielen hochrechen. Man erkennt aber schon, dass sich auf diesem Gebiet etwas bewegt. Fünf Jahre sind allerdings viel zu lang. Außerdem handelt es sich dabei um einen Durchschnittswert, der sich durchaus nach oben und nach unten verändern kann.
Viele Studien in den letzten 15 Jahren befassen sich bundesweit mit diesem Thema – so auch der Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 2014 und die Männergesundheitsberichte der Stiftung Männergesundheit, die Sie hier gerade schon genannt haben. Die Berichte zeigen, dass das Thema „Männergesundheit“ zunehmend in das Blickfeld der öffentlichen Diskussion gelangt ist.
Das ist wichtig, und das ist richtig; denn die Ursachen zum Beispiel für die reduzierte Lebenserwartung oder die Einflussgrößen bei der Beschreibung der gesundheitlichen Situation sind sehr vielfältig. Sie liegen nicht nur im biologischen und somatischen Bereich; wesentlich sind auch psychische, soziale und gesellschaftliche Faktoren und Prozesse.
So sprechen wir von einer höheren Säuglingssterblichkeit bei Jungen, über einen höheren Anteil an Übergewicht, Zigaretten- und Alkoholkonsum sowie leider auch von einem höheren Risiko, an Krebs zu erkranken, und von vielen anderen Dingen mehr.
Berufliche Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. Hinzu kommt – sie nennen es den „Reparaturbetrieb“ –, dass Männer vergleichsweise seltener zum Arzt gehen und weniger Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, als es wir Frauen tun. Ich finde es ganz bezeichnend, dass heute von fünf Redenden zu diesem Thema drei Frauen zum Thema „Männergesundheit“ sprechen. Man erkennt, dass Gesundheit ein Thema ist, das Frauen sehr in den Vordergrund rücken.
Wir müssen auch das Bild von Männlichkeit bzw. männlichem und weiblichem Rollenverhalten in unserer Gesellschaft in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das muss Beachtung finden.
Jetzt komme ich zu dem Unterschied zwischen Ihren Aussagen und unserer Haltung. Wir als Koalitionsfraktionen und die Landesregierung NRW – das erkennen Sie vielleicht auch an meinen differenzierten Ausführungen – sind uns dieser Herausforderungen sehr bewusst. Wir wissen um die Bedeutung einer geschlechtergerechten Gesundheitspolitik. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf Prävention, sondern wir beziehen ausdrücklich alle gesundheitspolitischen Bereiche ein.
Bereits im Jahr 2000 ist NRW mit dem ersten geschlechterdifferenzierten Landesgesundheitsbericht gestartet. Alle weiteren Berichte in den vergangenen Jahren sind ebenfalls geschlechterdifferenziert ausformuliert worden.
Zahlreiche Präventionsmaßnahmen richten sich ausschließlich an Männer oder an Frauen. Wieder andere haben unterschiedliche Ansätze sowohl für das weibliche als auch für das männliche Geschlecht. Die Landesregierung hat dazu auf Ihre Anfrage aus April 2016, also vor wenigen Wochen, sehr ausführlich geantwortet. Auch die CDU-Fraktion hat im vergangen Jahr eine Große Anfrage zu dem Thema gestartet. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Aufzählung der einzelnen Maßnahmen nicht wiederholen.
Wir werden heute natürlich der Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zustimmen. Dort werden wir ihn vertieft inhaltlich beraten. Vorweg möchte ich aber daran erinnern, dass wir in Nordrhein-Westfalen bereits seit Anfang der 90er-Jahre eine kontinuierliche Gesundheitsberichterstattung haben, zu deren wichtigstem Merkmal die geschlechtsspezifische Aufbereitung und Auswertung der maßgeblichen Datenquellen im Gesundheitsbereich gehört.
In Kürze erscheint der aktuelle Landesgesundheitsbericht 2015 mit ebenfalls ausführlichen landesspezifischen Analysen zu Krankheitsbelastungen und -ursachen bei Männern, aber auch bei Frauen. Diese Ergebnisse werden wir sicher in unsere Ausschussberatung einfließen lassen.
Eine Anmerkung möchte ich noch machen, weil Sie ausdrücklich auf den Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW in Ihrem Antrag Bezug nehmen. Sie beantragen, dass das Kompetenzzentrum um einen ganzheitlichen Genderaspekt erweitert wird.
Gerade diese Einrichtung hat bereits in den Jahren 2000 bis 2006 die Strategie des von Ihnen benannten Gendermainstreamings verfolgt. Unter Ihrer Regierungszeit ist diese Arbeit eingestellt worden.
Es freut mich sehr, dass Sie die Arbeit dieser Einrichtung heute nicht nur schätzen, sondern auch zusätzlich erweitert sehen müssen.
Susanne lacht jetzt, aber wir diskutieren sicherlich noch einmal intensiv im Ausschuss.
Denn Gendermainstreaming ist aus unserer Sicht der geeignete Ansatz, um den Bedürfnissen von Jungen, Männern und Frauen sowie Mädchen und Frauen gerecht zu werden. Wir müssen eben für beide Geschlechter den richtigen Weg in der Gesundheitspolitik finden.
Daher freue ich mich auf unsere weiteren Beratungen und lande punktgenau mit dem Ende meiner Rede. – Vielen Dank, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamt und ein breit getragenes bürgerschaftliches Engagement haben auch für uns als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen schon seit Jahrzehnten traditionell einen sehr hohen Stellenwert.
Die Menschen, die sich in NRW Tag für Tag ehrenamtlich engagieren und sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen, sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Das haben wir erlebt mit dem Beginn des Flüchtlingsstroms, als die Bevölkerung eine große Hilfsbereitschaft gezeigt hat und dabei bewiesen hat, was Menschen in kurzer Zeit zu erreichen in der Lage sind.
Aber nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern auch in den vielfältigsten Formen engagieren sich die Menschen: in der Feuerwehr, in Sportvereinen, im Sommer- und im Winterbrauchtum, in Fördervereinen der vielfältigsten Art, in Bürgervereinen und Selbsthilfegruppen. Das Engagement ist so vielfältig wie das Leben in unserem Land.
Daher möchte ich mich an dieser Stelle heute einmal stellvertretend ganz herzlich bedanken für das Engagement, das Sie ehrenamtlich erbringen. Ohne Ihr Engagement wäre unser Land ein bisschen ärmer in den Sozialstrukturen. Ihr Einsatz ist es, der unsere Gesellschaft zusammenhält und unser Land NRW liebenswert macht. Herzlichen Dank!
In dem vorliegenden Antrag beziehen Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, auf das Projekt „Hol den Bürgermeister“. Das ist ein Projekt der Stadt Heidelberg. Ich finde, das ist ein sehr engagiertes kommunales Projekt, und es hat zu Recht Anklang bis in die USA gefunden und dort eine Auszeichnung erhalten. Es stärkt die Verbindung von kommunalem Ehrenamt mit dem örtlichen Rathaus, den örtlichen Strukturen und fördert dort auch die kommunale Anerkennungsstruktur.
Dieses Projekt lebt jedoch – das ist zumindest unsere Meinung – von der lokalen Verortung, der örtlichen Publizität und den dadurch entstehenden neuen Kontakten. Es würde mich persönlich sehr freuen, wenn weitere Städte diesem Projekt aus Heidelberg folgen und bei sich einrichten würden.
Dieses kommunale Projekt jetzt aber auf ein Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit 396 Städten und Gemeinden zu übertragen, landesweite lokale Initiativen zu identifizieren und auf einer Plattform zu bündeln, dürfte nach unserer Auffassung schwierig werden.
Wir haben in NRW bereits seit Jahren eine ausgeprägte Anerkennungskultur für unser Ehrenamt. Mit „Engagiert in NRW“ haben wir beispielsweise eine Plattform geschaffen, auf der sich Interessierte schnell einen Überblick über ehrenamtliches Engagement verschaffen können. Dort findet man zahlreiche Informationen und die notwendigen Kontakte für die Arbeit vor Ort. Es gibt dort ein „Engagement des Monats“, in dem immer wieder tolle und abwechslungsreiche Projekte und Initiativen aus ganz NRW vorgestellt werden.
Die Ehrenamtskarte NRW existiert mittlerweile in mehr als 200 Kommunen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes haben wir einen wichtigen Meilenstein für die kommunale Interessenvertretung geschaffen.
Es gibt die „TatKraft“-Tage; aber auch die vielen Stunden, die Abgeordnete in ihren Wahlkreisen mit Ehrenamtlichen verbringen, dürfen nicht vergessen werden. Die Vertreter und Vertreterinnen der Landesregierung sind auch ständig unterwegs. Da müssen Sie sich nur mal die Presseschau anschauen und die Wochenliste; dann sehen Sie, wo die Ministerinnen und Minister unterwegs sind. Das sind ja auch Zeichen von Wertschätzung und Anerkennung, und diese werden heute intensiv gelebt und häufig medial begleitet.
Ich möchte jetzt der vertiefenden Beratung im Hauptausschuss nicht weiter vorgreifen. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen. Ich weiß auch, Herr Marsching, dass Sie mit meinen Ausführungen nicht zufrieden sein werden. Von daher denke ich: Wir beraten das Ganze weiterhin im Fachausschuss. – Für heute vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lobbyismus, ein Begriff – das hat der Kollege Marsching eben schon erwähnt–, der uns immer wieder in der öffentlichen Diskussion begegnet, meist mit negativen Assoziationen wie Beeinflussung, Parteinahme, ungerechtfertigte Vorteile erlangen usw. Lobbyismus wird als Mittel eingesetzt – so scheint es jedenfalls –, um eigene, oft eigennützige Ziele zu erreichen, welche sich damit der eigentlichen demokratischen und transparenten Meinungs- und Willensbildung entziehen.
Der Begriff Lobbyismus impliziert im allgemeinen Verständnis auch, dass durch die Einflussnahme
Dritter in den Entscheidungsprozessen sich der Entscheider einer Regierung, eines Parlaments in der Abwägung nur von diesen Interessen leiten lasse und die eigene sachliche und ausgewogene Meinungsbildung im Entscheidungsprozess nicht mehr stattfindet.
Aber wie stellt sich der eigentliche Lobbyismus in der täglichen Arbeit dar? Wer oder was sind denn mit Blick auf unsere Arbeit die Lobbyisten? – Sind es die Gewerkschaften mit ihrem Kampf um Löhne und Arbeitsplätze? Sind es die Elternverbände mit ihrem Engagement für Unterrichtsinhalte und Lehrkräfte? Die Erzieherinnen oder Erzieher der Kita im Streik für neue Tarife? Die Träger der freien Wohlfahrtspflege wie Caritas, AWO, Diakonie und viele andere, wenn es um ein neues Pflegegesetz in Nordrhein-Westfalen geht? Sind es Wirtschaftsunternehmen bei der Frage nach neuen Standorten? Die Handwerkskammern? – Die Reihe ließe sich noch lange fortsetzen. Vielleicht macht meine kleine Aufzählung die Komplexität eines solchen Themas deutlich.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sich Abgeordnete sach- und fachkundig machen, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, und dass sich ihre Entscheidungen alleine an der Sache orientieren.
Um das zu gewährleisten, nutzen wir auch externe Beratungen und Informationen. Und wer ist besserer Experte, wenn nicht der, den es selbst betrifft? Es gehört zu unserem parlamentarischen Alltag, die verschiedensten Fachleute, und zwar immer auf Vorschlag der einzelnen Fraktionen, zu Sachverständigenanhörungen und Expertengesprächen einzuladen. Alle diese Gremien tagen übrigens öffentlich.
Was will ich damit sagen? – Lobbyismus spielt sich nicht immer nur im dubiosen Rahmen ab. Viele gesellschaftlich anerkannte Interessengruppen haben ihre eigene Vertretung, ihre Lobby, die natürlich für ihre Interessen eintritt: Bürgerinitiativen, Vereine – alle engagieren sich für ihre Anliegen. Und das gehört auch gesagt: Die Verbände sind an allen Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen.
Unsere Aufgabe in Regierung und Parlament liegt darin, ausgewogen zwischen den diversen Interessen zu unterscheiden. Unsere Aufgabe liegt darin, zu erkennen, wo die ungerechtfertigte Einflussnahme Dritter zugunsten von Einzelinteressen liegt und wo es tatsächlich um eine Entscheidung im Sinne unseres Gemeinwohls geht.
Ob uns in dieser Abwägung ein Lobbyregister NRW unterstützen kann, wird die weitere Beratung des Antrags in den Fachausschüssen zeigen. Dabei werden wir dann vermutlich Sachverständige zum Thema Lobbyismus heranziehen und anhören, womit wir dann auch schon mitten im Thema wären. Der Überweisung stimmen wir als SPD-Fraktion natürlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Schwerd! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwerd, Sie greifen mit Ihrem Antrag eine Diskussion auf, die auch wir Sozialdemokraten als wichtig empfinden. Ich habe in mein Redekonzept eine Reihe von Punkten aufgenommen, die in eine ähnliche Richtung gehen wie die, die Sie gerade genannt haben.
Auch ich habe argumentiert, dass wir mit der Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung in den 50er-Jahren und mit der paritätischen Finanzierung einen wichtigen Meilenstein gesetzt haben und dass uns viele Länder dieser Erde um dieses Modell beneiden, weil sie es einfach nicht schaffen – siehe USA –, ein ähnlich gutes System hinzubekommen.
Ich habe mir aufgeschrieben, dass es verschiedene Gesetzgebungen gegeben hat – 2005 und 2007; ich will sie nicht näher benennen –, die zu einer langsamen, aber sicheren Aufweichung des Systems der paritätischen Finanzierung geführt haben. Aber 2015 haben wir mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz bereits eine erste Korrektur vorgenommen, indem nämlich das System des einkommensunabhängig zu erhebenden Zusatzbeitrags ebenso wie der feste Sonderbeitrag für die Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % durch einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ersetzt werden konnten.
Aber das macht nicht die Abkehr von der völligen paritätischen Finanzierung rückgängig – auch das sagen Sie richtigerweise –; denn die Zusatzkosten werden ausschließlich durch die steigenden Beiträge der Arbeitnehmerschaft, auch aufgrund der demografischen Entwicklung, getragen, während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 % eingefroren ist. Ich könnte jetzt hier eine ganze Reihe von Zahlen nennen, aber mit Blick auf die Uhr möchte ich das nicht weiter ausführen.
Sie fordern in Ihrem Antrag – das zitiere ich jetzt –, dass wir eine Bundesratsinitiative starten bzw. unterstützen, „nach der der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in Zukunft nicht mehr alleine vom Arbeitnehmer getragen werden soll“. Vor wenigen Minuten haben Sie noch gesagt, dass endlich auch CDU, Grüne und SPD die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen müssen.
Nun muss ich Ihnen sagen, dass morgen im Bundesrat auf Initiative der Landesregierung NRW gemeinsam mit den Regierungen von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ein Entschließungsantrag im Bundesrat vorgelegt werden wird, wonach zukünftig eben eine solche paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge erfolgen soll. Ich hoffe sehr, dass dieser Entschließungsantrag morgen Zustimmung finden wird.
Das ist auch der Grund, weswegen wir Ihrem Antrag hier nicht zustimmen können: Er hat damit für uns seine Grundlage verloren. – Vielen Dank.
Nein, es ist erledigt. Morgen ist es im Bundesrat.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Optendrenk, ich finde es schon beeindruckend, was Sie aus dem Einzelplan 02 ableiten, was die Politik der Landesregierung angeht, und welche Rückschlüsse Sie auf den Gesamthaushalt ziehen. Ich würde sagen: Wenn man über die Zukunft von NRW spricht, darf man sich nicht nur den Einzelplan 02 ansehen, sondern man muss sich das Gesamtwerk des Haushaltsplans ansehen. Das, meine ich, kann sich sehen lassen.
Wenn wir uns heute in der Einzelberatung mit dem Einzelplan 02 befassen, dann kann ich feststellen, dass es hier eigentlich nur einige wenige Veränderungen zum Vorjahr gibt, zum Beispiel bei den Kosten für eine Planstelle für einen IT-Beauftragten, und das ist Grundlage eines Staatsvertrages. Es gibt auch eine Veränderung bei der Aufgabenverlagerung. Eine Aufgabe, die bislang extern wahrgenommen wird, wird zurückgeführt als Ergebnis einer internen Organisationsuntersuchung, wonach sich die Kosten dadurch deutlich reduzieren würden.
Wichtig ist auch, dass die Zuschüsse an die Kirchen und die jüdischen Kultusgemeinden erhöht wurden. Als ein sehr wichtiges Signal an die Kirchen im Lande empfinde ich, dass sich im Haushaltsplan der Ministerpräsidentin die Verpflichtungsermächtigungen befinden für die Zuweisungen zur Durchführung
des Deutschen Katholikentages in Münster im Jahre 2018 von 1,6 Millionen € und zur Durchführung des Deutschen Evangelischen Kirchentages 2019 in Dortmund. Das sind Beträge und Aufwendungen, die ein wichtiges Signal geben an die Jugend in unserem Land, denn diese Katholikentage richten sich ganz besonders an junge Menschen und finden – nebenbei bemerkt – bundesweiten Zulauf. Gerade in schwierigen Tagen und Zeiten helfen sie, Menschen gleich welchen Alters Orientierung und Perspektive zu bieten.
Wir begrüßen – da sind wir anders aufgestellt als Sie – ausdrücklich die Fortführung der sogenannten TatKraft-Veranstaltungen durch unsere Ministerpräsidentin. Es ist nicht richtig, was Sie in der Presse verlauten ließen, dass es im kommenden Jahr eine Erhöhung auf sechs TatKraft-Tage geben wird, sondern die sind schon seit vielen Jahren genau in dieser Anzahl im Haushalt enthalten.
Sie sind aber aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren nicht durchgeführt worden, weil wir eine Haushaltssperre hatten und weil es eine sehr dichte Terminlage der Ministerpräsidentin gab. Das ist die Diskussion, die wir im Hauptausschuss intensiv geführt haben und die auch Gegenstand der Beantwortung der Landesregierung der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion ist.
Aber veranschlagt waren immer sechs. Das ist so. Der Ansatz ist so vorgesehen. Ob der Ansatz dann ausgeschöpft wird, ist eine andere Sache. Es ist immer ein Unterschied: Was planen Sie, und was führen Sie am Ende aus?
Wir sind der Meinung, dass die Menschen wissen müssen, wofür die Landesregierung und wofür die Ministerpräsidentin steht. Dafür ist es wichtig, vor Ort zu sein und den Menschen zu zeigen, mit welchem Profil man arbeitet. Wenn sich die Ministerpräsidentin die Mühe macht, die Einrichtungen für Asylbewerber aufzusuchen, zum Beispiel in Bielefeld, um dort ein Praktikum zu machen, dann ist es auch wichtig, hinterher die Ergebnisse, die aus einem solchen Tag gewonnen werden, darzustellen.
Wichtig ist aber auch – das ist in Ihrer Darstellung, Dr. Optendrenk, gar nicht vorgekommen –, dass wir die KlimaExpo im Haushaltsplan der Ministerpräsidentin finden. Im Energieland Nummer eins setzen wir hier auf ein herausragendes Projekt. Unter dem Dach der KlimaExpo findet sich das gesamte Leistungsspektrum zum Klimaschutz. NRW setzt damit ein Zeichen als Fortschrittsmotor.
So wurden zum Beispiel auf der Jahresveranstaltung im Juni letzten Jahres die besten technologischen und gesellschaftlichen Projekte öffentlich ausgezeichnet. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Signal für den Klimaschutz.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass der Einzelplan 02 etwas höhere Ausgabenansätze aufweist, aber ansonsten mit 0,6 % eine nur sehr geringfügige Steigerung beinhaltet. Von daher können wir diesem Haushaltsplan und diesem Einzelplan zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf der Besuchertribüne, aber auch liebe Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrter Herr Kollege Wegner! Sie haben in Ihrer Rede begründet, aus welcher Motivation heraus Sie als Piratenfraktion diesen Antrag gestellt haben. Sie haben richtigerweise vorhergesehen, dass ich als Vertreterin unter anderem der Regierungsfraktionen auch sagen werde, dass uns allen die Schulsozialarbeit ausgesprochen wichtig ist.
Sie haben aber nicht darüber gesprochen, dass wir hier über verschiedene Formen von Schulsozialarbeit sprechen und dass der allergrößte Teil der Schulsozialarbeit in den Kommunen genauso weiterlaufen wird wie bisher.
Das möchte ich jetzt noch einmal für diejenigen, die sich vielleicht nicht so gut im parlamentarischen Geschäft auskennen, wie wir es tun, die wir uns tagtäglich damit befassen, deutlich machen. Das wäre auch ungerecht den vielen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern gegenüber, die sich tagtäglich in ganz verschiedenen Funktionen, an ganz verschiedenen Stellen – sei es an der Schule, sei es in Kitas oder Jugendeinrichtungen, im Bereich von Integration und Vielfalt und in vielen anderen Bereichen – sehr engagieren und vielen jungen Menschen eine Zukunftsperspektive ermöglichen.
Ich habe selber Kinder, die auch Schulen besuchen, in denen es auch Schulsozialarbeiter gibt. Von daher weiß ich diese Arbeit persönlich auch sehr zu schätzen.
Ich möchte gerne zu Ende reden.
Ich möchte aber heute deutlich machen, dass sich eine Forderung wie die Ihre, so wichtig und berechtigt sie auch tatsächlich ist, nicht dadurch einlösen lässt, Anträge mit direkter namentlicher Abstimmung, also ohne Beratung in den Fachgremien, zu stellen und abstimmen zu lassen. Wenn ich ein Problem lösen will – das gilt in allen Lebenslagen, nicht nur im Parlament –, muss ich mich auch mit den Ursachen, mit der Entstehung der Details befassen. Das möchte ich kurz vortragen, weil es zum Verständnis gehört.
Bei dem Antrag, über den wir heute entscheiden, geht es nicht um die Schulsozialarbeit im klassischen Sinne, wie wir sie seit Jahren kennen, und zwar schon länger als drei Jahre, wie sie sich in unseren Schulen bewährt hat. Sie ist deshalb in den Schulen untergebracht und angesiedelt, weil hier die größte Schnittmenge in der Arbeit mit Heranwachsenden besteht.
Bei der Leistung, für die Sie sich heute nach Ihrem Verständnis starkmachen, handelt es sich um Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes; und das ist ein Bundesgesetz. Wenn Sie sagen, Sie stellen heute einen Antrag, sage ich Ihnen: Sie haben den Antrag an der falschen Stelle gestellt. Denn es geht um ein Bundesgesetz
und nicht um die Möglichkeit freiwilliger Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auslöser ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010. Sie werden sich erinnern, dass damals die Frage auf der Tagesordnung stand, ob die Regelsätze der Sozialhilfe insbesondere für Kinder und Jugendliche den richtigen Umfang haben, ob Teilhabe an der Gesellschaft auch für Kinder in SGB-II-Familien – leider häufig als Hartz-IV-Familien bezeichnet – möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass das, was der Regelsatz beinhaltet, für das Wachstum und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend ist.
Daraufhin gab es im April 2011, mit heißer Nadel gestrickt und schwierig für die Kommunen umzuset
zen, das Bildungs- und Teilhabegesetz. Da wurde für das SGB II einiges klargestellt, was für Kinder und Jugendliche wichtig ist: Mittagsverpflegung, Schulausstattung, mehrtägige und eintägige Tagesausflüge und Schulfahrten, aber auch das Thema „Bildung und Teilhabe“.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu gesagt: Gegenstand der Regelsätze der Sozialhilfe muss auch sein – ich zitiere – „die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen … Leben“.
Zusätzlich wurden den Kommunen Bundesmittel für die Finanzierung weiterer Aufgaben – neben denen, die ich gerade aufgeführt habe – zur Verfügung gestellt. Die meisten Kommunen haben sie für zusätzliche Stellen für Sozialarbeiter in Schulen genutzt. Dadurch wurde das Wort „Schulsozialarbeit“ gebildet.
Das ist deshalb wichtig, klarzustellen, weil hier die Abgrenzung der schon lange von den Kommunen finanzierten und wirksamen Schulsozialarbeit von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes deutlich wird.
Herr Wegner, Sie haben recht, wir wissen auch als regierungstragende Fraktionen zu schätzen, dass diese Leistungen bei den Betroffenen angekommen sind. Es ist auch unzweifelhaft, dass die Kreise und kreisfreien Städte als Träger dieser Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz eine auskömmliche Finanzierung durch Bundesmittel benötigen.
Das sieht auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände so. Denn sie sagt: Bildung und Teilhabe und Schulsozialarbeit sind ein wirksames Instrument. – Es ist aber der Bundesgesetzgeber, der gefordert ist, dieses Bildungspaket neu zu schnüren.
Ich sage das nicht mit allzu großer Begeisterung, weil ich das Zuständigkeitsgerangel zwischen Land und Bund und Kommune häufig selber für unerträglich halte. Ich muss mich auch in meiner Schule, in meinem Wahlkreis rechtfertigen. Ich hatte gestern ein Berufskolleg aus Düsseldorf hier vor Ort, die mich das Gleiche gefragt haben. Auch ich muss mich rechtfertigen, warum es an dieser Stelle nicht vorangeht.
Wir haben deshalb als SPD schon vor gut einem Jahr entsprechende Anträge gestellt.
Sie sind durch den Bundesrat gelaufen, aber leider sind die Beratungen noch nicht abgeschlossen.
Ich muss nun zum Ende kommen, weil meine Redezeit abgelaufen ist. – Ich möchte keine Zwischenlösung und auch keine halbherzige Lösung haben. Denn ich sehe, dass der Bund hier in der Pflicht ist. Wir wollen, dass die Leistungen, die jetzt im Bildungs- und Teilhabegesetz enthalten sind, fest in das SGB II integriert werden.
Und wir werden bis auf Weiteres in NRW – das sage ich noch abschließend – durch den Einsatz multiprofessioneller Teams zur Unterstützung der Schulen, insbesondere im Rahmen der Inklusion, einen ersten wichtigen Beitrag zur Teilhabe leisten.
Ganz nebenbei gesagt: …
… Es gibt 600 Schulsozialarbeiterstellen im NRW-Landeshaushalt.
Das erkläre ich mir so, dass zum Beispiel durch solche Anträge die Verunsicherung in den Städten und Gemeinden wächst, weil nicht deutlich wird, welche Bereiche betroffen sind und welche nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ulrich Alda! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Ulrich Alda hat gerade gesagt, wir sollten das Thema möglichst kleinteilig diskutieren. Wir sehen auch, dass wir hier die Frage eines Liquiditätsproblems haben und möglicherweise ebenfalls das Thema Bürokratieabbau behandeln. Ich würde vorschlagen, dieses Thema genauer im Ausschuss anzugehen.
Heute an dieser Stelle muss ich für meine Fraktion erklären, dass wir Ihrem Antrag in der Form so nicht zustimmen werden. Wir werden ihn aber im Ausschuss diskutieren.
Sie von der FDP-Fraktion fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2005 zurückzunehmen. Sie möchten damit das Handwerk und den Mittelstand entlasten und – wie gerade gesagt – von zusätzlicher Bürokratie befreien.
Einem solchen Ansinnen kann man grundsätzlich nichts entgegensetzen. Für meine Fraktion ist klar, dass wir die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere Mittelstand und Handwerk, in ihrer Leistungsfähigkeit in jeder Form unterstützen möchten.
Denkt man aber heute Ihre Forderung weiter, müssten die Sozialabgaben – Ihre Ausführungen gingen
schon ein bisschen in diese Richtung – zukünftig erhöht werden, denn die damalige Verschiebung und Vorverlegung des Fälligkeitstermins durch die seinerzeitige rot-grüne Bundesregierung hatte die Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 % verhindert. Es ging um die Frage: 0,5 Prozentpunkte rauf oder runter. 0,5 Prozentpunkte belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich in Millionenhöhe. Das ist wahrlich keine Kleinigkeit.
Ich komme auf Ihre Antragsbegründung zu sprechen: Würde man jetzt zur alten Regelung zurückkehren, würden im Jahr der Umsetzung nur noch elf Monatsbeiträge bei den Sozialkassen eingehen. Das hätte zur Folge, dass es zu einer massiven Beeinträchtigung der Liquidität käme und die Nachhaltigkeitslücke auf die Hälfte reduziert würde. Eine Beitragserhöhung mit den eben beschriebenen Folgen wäre unumgänglich. Damit würde kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht geholfen werden.
Zu dem von Ihnen genannten Thema Bürokratieabbau möchte ich sagen, dass sich eine Mehrbelastung für die Unternehmen aus dem jetzigen Verfahren nach unserer Feststellung bisher nicht erkennen lässt. Der neue Rhythmus hat sich eingespielt. Weder Handwerk noch die Vertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Nordrhein
Westfalen haben eine ernsthafte Kritik an dem Verfahren geäußert. Ein Jahr nach Änderung des Fälligkeitstermins für die Sozialabgaben gab es eine Anfrage bei den Arbeitgeberverbänden in Nordrhein-Westfalen. Es gab keine Rückmeldung, dass das Verfahren wieder geändert werden sollte.
Die Höhe der Sozialabgaben ist nicht abhängig davon, ob Kunden ihre Rechnung pünktlich bezahlen oder nicht, sondern abhängig vom Monatsgehalt der Beschäftigten. Das bedeutet, dass das eben beschriebene Liquiditätsproblem nicht auf die Sozialabgaben zurückzuführen ist. Ebenso muss nicht jeden Monat spitz abgerechnet werden, sondern man könnte sich auch am durchschnittlichen Mittel orientieren.
Ich möchte gern noch einen Punkt ansprechen, der mir bei der Recherche zu Ihrem Antrag aufgefallen ist. Denselben Antrag haben die Fraktionen der CDU und der FDP im Sächsischen Landtag und in anderen Landtagen bereits 2012 gestellt. Zu der Zeit saß Ihre Fraktion noch mit am Tisch des Bundeskabinetts. Ich habe mich gefragt, wenn Sie vom Inhalt Ihres Antrags überzeugt sind, warum Sie die Vorverlegung des Fälligkeitstermins nicht rückgängig gemacht haben, denn damals hatten Sie die Möglichkeit dazu im Bundestag.
Wir werden den Antrag im Ausschuss noch intensiv beraten. Der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Wir haben gerade den Antrag und die Begründung des Kollegen Lamla zum Antrag der Piratenfraktion mit dem Ziel gehört, die Drogenpolitik auf eine Legalisierung von Cannabis und damit Straffreiheit neu auszurichten. Die Fraktion der Piraten begründet den Antrag unter anderem damit, eine Drogenpolitik, die sich rein auf Verbote und Strafverfolgung konzentriere, sei nicht mehr zeitgemäß.
Sie, Herr Kollege Lamla, haben ja gerade dazu gesprochen.
In der vergangenen Woche haben wir uns im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem ersten Monitoring der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in NRW befasst. Dieser Bericht veröffentlicht erstmals einrichtungs- und betreuungsbezogene Daten von 169 ambulanten Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen in ganz NRW. Dieser Bericht zeigt auf – das hat Ministerin Steffens in ihrem Statement deutlich gemacht –, dass es beim Thema Sucht keine Entwarnung gibt. Wir sind gefordert, uns als Politik vertieft mit den verschiedenen Aspekten, Ursachen und Auswirkungen des Gebrauchs der unterschiedlichen Suchtmittel zu befassen.
Eines ist deutlich zu sagen: Cannabis ist nach wie vor Einstiegsdroge und löst neben psychischer Abhängigkeit auch physische Schäden aus. So wurden laut dem genannten Bericht im Jahr 2012 rund 10.000 Personen mit der Hauptdiagnose „Cannabis“ in der Beratung dokumentiert. Das entspricht immerhin 12 % aller Beratungen im Suchthilfesystem von Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Konsum von Drogen wird im durchschnittlichen Alter von 15,4 Jahren, also noch vor Vollendung des 16. Lebensjahres, begonnen. Nach durchschnittlich 1,5 Jahren kann man feststellen, dass sich erste Suchtprobleme entwickeln. Dabei fällt auf: Je geringer das Alter beim Einstieg ist, desto geringer ist der zeitliche Abstand zwischen Erstkonsum und dem Beginn von Störungen.
Diese Zahlen halten wir für besorgniserregend. Aus diesem Grunde werden wir uns Ihrem Vorschlag zur
Legalisierung dieser Einstiegsdroge Cannabis nicht anschließen. Wir werden unter Bezug auf das schon angesprochenen Monitoring überprüfen, wie wir mit Blick auf die Präventions- und Hilfestrukturen in Nordrhein-Westfalen zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Angebote stärken und das Landessuchtprogramm weiterentwickeln können. Das Gesundheitsministerium hatte hierzu in Aussicht gestellt, dass wir möglicherweise schon in der zweiten Jahreshälfte mit einem Landesaktionsplan zu Drogen und Sucht rechnen können.
Heute geht es hier im Plenum aber noch nicht um die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, sondern die werden wir in den Fachausschüssen, nämlich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Innen- und im Rechtsausschuss durchführen. Alleine an der Anzahl der Ausschüsse kann man erkennen, dass es sich um eine wirklich komplexe und keine einfache Materie handelt, mit der wir es zu tun haben.
Der Überweisung in die Ausschüsse werden wir natürlich zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich halte mich an die Studien, die ich kenne – aus Deutschland. Ich habe selber zwei Kinder und möchte auf gar keinen Fall, dass meine Kinder mit dieser Droge in Berührung kommen.
Ich habe großen Respekt vor Menschen, die nach langem Entzug und großen Schwierigkeiten den Ausstieg aus der Drogenszene schaffen. Ich habe viel Kontakt zu Drogen- und Suchtberatungsstellen und weiß auch um die Gefährlichkeit dieses Stoffes.
Es mag Länder geben, die das anders einschätzen und bewerten. Die haben aber auch eine ganz andere Struktur als wir hier. Ich schlage vor, dass wir diese Diskussion qualifiziert und in Ruhe im Ausschuss fortführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ulrich Alda, es ist nicht ganz einfach, auf deinen Vortrag zu erwidern. Denn er bewegt sich doch haarscharf am Rande der Sachlichkeit. So will ich es einfach mal formulieren.
Ich finde es wirklich unbeschreiblich, sehr geschätzter Kollege, Gerechtigkeit mit einem „Mäntelchen“ zu bezeichnen.
In Ihrem Antrag beschreiben Sie als FDP-Fraktion in immerhin 14 Zeilen – das muss man sich einmal vorstellen – eines der anspruchsvollsten Ziele der jetzigen Bundesregierung, nämlich das in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedete sogenannte Rentenpaket. 14 Zeilen für ein derart komplexes System und einen derart komplexen Gesetzentwurf. Das ist kaum zu bemessen.
Dieser Gesetzentwurf dient dazu, die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigstes Element der Alterssicherung zukunftsfähig zu machen. Kernelemente sind dabei – das wurde richtig ausgeführt – die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, die sogenannte Mütterrente, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und einiges andere.