Marlies Stotz
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Integration und Bildung sind die zwei herausragenden Zukunftsthemen, denen wir uns auf allen politischen Ebenen mehr denn je stellen müssen. Sowohl in der Bildungs- als auch in der Integrationspolitik müssen wir besser werden. Dann können wir auch von einer erfolgreichen Integration durch Bildung sprechen. Wir müssen besser werden, wenn wir es denn ernst meinen mit unserem gemeinsamen Ziel, dass kein Kind zurückgelassen werden darf. Wir müssen besser werden, wenn wir die demografiebedingten Herausforderungen erfolgreich annehmen wollen. Und wir müssen besser werden, wenn wir den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nicht ernsthaft gefährden wollen.
Wir alle hier im Haus wissen: Es gibt kein vergleichbares Industrieland auf der Welt, in dem der Bildungserfolg so sehr von der sozialen oder der ethnischen Herkunft abhängt wie bei uns. Wir wissen auch: Der Schlüssel zur gelingenden Integration von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte liegt in einer guten Bildung. Der Schlüssel liegt in einem Bildungssystem, in dem die Kinder nicht schon früh aussortiert und getrennt werden nach sozialem Hintergrund, in dem die Kinder nicht schon früh aussortiert und getrennt werden nach ethnischem Hintergrund, in dem die Kinder nicht schon früh aussortiert und getrennt werden in Kinder mit oder ohne Benachteiligung.
Eines steht fest: Länder, die ein inklusives Bildungssystem fahren, haben da mehr Erfolg. Trotz dieses Wissens lassen wir es zu, dass Kindern mit gutem Leistungsvermögen der Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird, nur weil ihre Eltern einen ausländischen Pass haben. Ich erinnere hier an die Ausführungen von Herrn Kober von der Bertelsmann Stiftung, der in der Anhörung zu diesem Antrag von zwei Jugendlichen berichtete, die es schwer hatten, sich trotz guter Noten im deutschen Bildungssystem durchzusetzen. Diese beiden Jugendlichen hatten einen Nachteil: ihren Migrationshintergrund. Diese Kinder werden von Geburt an benachteiligt, und das muss ein Ende haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben einer ganze Reihe von Ansätzen und Lösungsschritten, die im Forderungsteil des Antrages völlig richtig beschrieben sind – das wurde in der Anhörung von vielen Experten bestätigt –, dreht es sich einmal mehr um die eine zentrale Frage: Schafft es unser Bildungssystem, alle Kinder optimal zu fördern und mitzunehmen? – Bevor wir diese Frage uneingeschränkt mit Ja beantworten können, haben wir an dieser Stelle aber noch reichlich Handlungsbedarf. Das beweist auch die Verteilung von Schülern mit Migrationshintergrund auf die einzelnen Schulformen. Selbst im Integrationsbericht der Landesregierung von 2008 wird es noch einmal dargestellt – ich zitiere –:
Die Verteilung auf Schulformen zeigt sehr anschaulich die Unterschiede zwischen den Gruppen. Ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler sind an den Haupt- und Förderschulen stark über- und an den Gymnasien stark unterrepräsentiert.
Ich verzichte hier auf die konkreten Zahlen, und ich gehe zudem davon aus, dass Sie diese Zahlen bestens kennen.
Völlig unverständlich ist es daher, wenn der Ministerpräsident davon spricht, dass die Hauptschule der richtige Förderort für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist. Ebenso unverständlich und geradezu unverantwortlich ist es, dass Sie hier in Nordrhein-Westfalen eine tabulose Debatte über eine Reform unserer Schulstruktur mit allen nur denkbaren Mitteln verweigern. Sie ignorieren den Elternwillen, Sie blockieren die UN-Menschenrechtskonvention, und Sie lassen die Kommunen mit diesen Problemen alleine.
Dabei haben die Vertreter auf der politischen Ebene, die unsere Basis ist – ich meine die Kommunalpolitiker in unseren Städten und Gemeinden, aber auch CDU-Bürgermeister im Land –, längst erkannt, dass sich hier etwas ändern muss. Sie werden auch deshalb nicht müde, dafür zu kämpfen, hinsichtlich
der Schulentwicklung mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort zu bekommen. Diese Gestaltungsfreiheit brauchen sie, um die Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Demografie ergeben, auch tatsächlich angehen zu können. Der Städtetag und ebenso der Städte- und Gemeindebund haben in der Anhörung zu diesem Antrag nicht zum ersten Mal für mehr Handlungsoptionen der kommunalen Schulträger plädiert.
Ich frage mich, wieso die sonst so freiheitsliebende FDP den Kommunen hier nicht beispringen und ihnen mehr Freiheit zugestehen will.
Ich will der FDP zugute halten, dass sie mit der Idee zu den regionalen Mittelschulen einen Vorschlag zu einer Reform der Schulstruktur vorgelegt hat.
Damit erkennt die FDP im Gegensatz zur CDU zumindest an, dass es Handlungsbedarf gibt, und dies ist in diesen Tagen, an denen der politische Kompass der FDP ja meist verrückt spielt, durchaus bemerkenswert.
Wir als SPD-Fraktion werden dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen und fordern insbesondere die CDU hier im Hause nachdrücklich auf, ihre Blockadehaltung in Sachen Schulstruktur endlich aufzugeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte geht es nicht nur um Bildung. Nein, es geht ganz wesentlich auch um Gerechtigkeit. Der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach antwortete jüngst auf die Frage, was gerecht sei, folgendermaßen: Ein renommierter Gerechtigkeitsgrundsatz lautet, dass die Interessen der am wenigsten Begünstigten vorrangig zu berücksichtigen sind.
Ich glaube, darum geht es ganz wesentlich in dieser Debatte. Eines ist heute jedenfalls noch einmal deutlich geworden: Niemand – bis auf die bildungspolitischen Irrläufer der FDP – bestreitet, dass es beim Thema Inklusion nicht mehr um das Ob geht. Vielmehr geht es nur noch um die Frage, wie wir das Thema umsetzen. Die UN-Konvention wurde am 26. März 2009 für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich. Spätestens seit diesem Datum gilt sie auch für uns in Nordrhein-Westfalen. Wir alle sind gemeinsam aufgefordert, die UN-Konvention in ihrer Zielsetzung ohne Wenn und Aber in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Der Handlungsbedarf ist auch in NordrheinWestfalen groß. Auch in unserem Land werden nach wie vor viel zu viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. mit Entwicklungsstörungen sehr frühzeitig aus dem Regelschulsystem aussortiert. Häufig werden sie dort gar nicht erst zugelassen, sondern bleiben von Anfang an außen vor. Der gemeinsame Schulbesuch von Lernbehinderten bzw. behinderten Kindern und nichtbehinderten Kindern ist in unserem Land nach wie vor die Ausnahme und leider längst noch nicht die Regel.
Erschwerend kommt hinzu, dass in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg von Kindern bzw. Jugendlichen zu verzeichnen ist, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird. Gerade einmal 14,6 % von ihnen werden in unserem Land integrativ beschult; bundesweit sind es rund 17 %. Die UN-Konvention fordert in ihrer Zielmarge aber 80 bis 90 %. Das macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf an dieser Stelle ist.
Angesichts dieser Situation ist die Blockadehaltung der FDP unverantwortlich.
Der allzu nachvollziehbare Wunsch vieler Eltern, ihr Kind wohnortnah und vor allem integrativ in einer allgemeinbildenden Schule unterrichten zu lassen, wird in unserem Land weiterhin ignoriert. Das ist die Schuld der FDP hier im Haus.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Anhörung zu diesem Thema im Mai. Beeindruckt hat mich seinerzeit das Statement von Frau Thoms vom Verein „mittendrin“, einem Verein, der insbesondere den Elternwillen hochhält. Frau Thoms berichtet über die zum Teil würdelosen Erfahrungen von Eltern, die ihr behindertes Kind an einer Regelschule anmelden wollten. Sie schilderte regelrechte Spießrutenläufe, die Eltern über sich ergehen lassen mussten, und am Ende fanden sie doch keine Schule, die ihr Kind aufnehmen wollte. Dieses unwürdige Spiel, meine Damen und Herren, muss endlich aufhören.
In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass Frau Ministerin Sommer dies endlich erkannt hat – Sie haben es eben auch noch einmal deutlich gesagt –, dass den Eltern das Recht bei der Wahl des sonderpädagogischen Förderortes zuzusprechen ist.
Auch Ihnen, Frau Kastner, nehme ich Ihre Enttäuschung ab, aber wir hätten uns schon gewünscht, dass Sie als größte Fraktion in der Koalition mehr Einfluss auf die FDP ausgeübt hätten, um am Ende einen gemeinsamen Antrag auch tatsächlich auf den Weg bringen zu können.
Diese Chance ist nun leider vertan.
Im Übrigen sind wir durch die Konvention längst dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen den vollständigen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Somit stehen wir hier mit unserem Schulrecht nicht mehr auf dem Boden des Völkerrechtes.
Ich komme noch einmal auf Frau Thoms zurück und zitiere aus dem Protokoll der Anhörung. Sie sagte damals:
Wir Eltern verlangen deshalb von unserem Parlament nicht in der nächsten Legislaturperiode, sondern noch in diesem Jahr den unbedingten individuellen Rechtsanspruch auf schulische Integration zu schaffen, also das Recht der Kinder bzw. ihrer Eltern, über den Förderort selbst zu entscheiden. Wir verlangen ein unmissverständliches Bekenntnis des Landes Nordrhein
Westfalen zur Inklusion, nämlich einen Antidiskriminierungsgrundsatz im Schulgesetz.
Ich denke, es ist an der Zeit, den Eltern und den betroffenen Kindern das richtige Signal zu geben. Ganz im Gegensatz zur FDP sind die Kommunen im Land dazu bereit; denn auch die Schulträger wissen, dass der Druck der Eltern vor den Rathaustüren abgeladen werden wird. Frau Hendricks hat eben schon von einem ersten Bürgerantrag gesprochen. Nur: Die Kommunen im Land brauchen natürlich Unterstützung. Im aktuellen „EILDIENST“ des Städtetages heißt es dazu – ich möchte noch einmal zitieren –:
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bietet dem Land ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen im Schulbereich an, damit im Interesse der behinderten Kinder und Jugendlichen eine angemessene und nachhaltige Umsetzung der UN-Konvention erfolgen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten diese ausgestreckte Hand der Kommunen nicht zurückweisen. Deswegen fordere ich die FDP noch einmal ausdrücklich auf, ihre Position rasch zu überdenken und dem Entschließungsantrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie sagen, das soll aus den Schulen heraus entwickelt werden und es soll ein Kontingent von Lehrerstellen mit eingerechnet werden. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, der dann kommen wird, dass dadurch wieder Unterrichtsausfall produziert wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort
zur Großen Anfrage zur Situation der sonderpädagogischen Förderung an Schulen in unserem Land liefert uns in der Tat zu unserer aktuellen Debatte über die Weiterentwicklung der Förderung oder, wenn Sie so wollen, auch über die Benachteilung von behinderten Kindern sehr viele wichtige Daten.
Auch vonseiten der SPD-Fraktion möchte ich den Mitarbeitern, die für die Zusammenstellung dieser informativen Daten stehen, herzlich danken. Aber damit bin ich auch schon an Ende meiner lobenden Worte. Ich finde es in der Tat unerhört – da schließe ich mich in vollem Umfang den kritischen Worten meiner Kollegin Frau Beer an –, dass die wesentlichen Informationen zur Lehrerversorgung an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht auf Anweisung des Staatssekretärs Herrn Winands nicht in dieser Beantwortung enthalten sind. Ich finde, das ist ein unerhörter Hammer und ein völlig inakzeptabler Umgang mit diesem Parlament.
Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Sie können sicher sein, dass wir uns das nicht bieten lassen. Ich vermute auch, dass Sie ganz bewusst diese Daten über die tatsächliche Lehrerversorgung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung zurückhalten und damit versuchen, die Situation insgesamt rosiger darzustellen, als sie in Wirklichkeit ist. Mit der notwendigen Transparenz und vor allem mit der Realität hat das hier nichts zu tun.
Die Landesregierung tut dies, obwohl sie im Dezember selbst die Konvention mit unterzeichnet hat. In der Konvention heißt es ja – ich will das hier auch noch einmal deutlich sagen –, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen und Zugang zu einem integrativen hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben müssen.
Mit der Zustimmung zur Konvention steht nun auch Nordrhein-Westfalen in der Verpflichtung, entsprechend zu handeln. Der Handlungsbedarf ist groß, wie die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt. Auch in unserem Land werden viel zu viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. mit Entwicklungsstörungen sehr frühzeitig aus dem Regelschulsystem aussortiert, bzw. sie werden häufig erst gar nicht zugelassen.
Der gemeinsame Schulbesuch von lernbehinderten bzw. behinderten Kindern mit nichtbehinderten Kindern ist bei uns in Nordrhein-Westfalen nach wie vor die Ausnahme und leider längst nicht die Regel. Die Quote der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung liegt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt. Und dieser liegt auch gerade einmal bei 17 %. Das ist im internationalen Vergleich wahrlich kein Ruhmesblatt.
In Norwegen oder Italien gibt es gar keine Förderschulen in unserem Sinne, sodass dort nahezu 100 % der Kinder mit Behinderungen in der Regelschule beschult werden. Aber selbst in Österreich, einem Land, das ein ähnlich stark gegliedertes Schulsystem aufweist wie unseres, liegt die Quote des gemeinsamen Lernens von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinbildenden Schulen bei rund 30 %.
Mit unserer Quote in Nordrhein-Westfalen sind wir von dem Ziel, dass der gemeinsame Unterricht die Regel und nicht die Ausnahme bilden sollte, meilenweit entfernt. Dabei schreibt die UN-Kommission uns unmissverständlich ins Stammbuch, dass Kinder mit Lernbehinderungen oder anderen Benachteiligungen nicht länger ausgegrenzt werden dürfen.
Der Wunsch vieler Eltern, ihr Kind wohnortnah und vor allem integrativ in einer allgemeinbildenden Schule zu fördern, bleibt allzu oft auf der Strecke. Viel zu wenige Plätze im gemeinsamen Unterricht und bürokratische Hemmnisse machen die Erfüllung dieses verständlichen Wunsches leider oftmals unmöglich. Dabei wissen wir längst – wissenschaftlich belegt –, dass Förderschulen nicht von vornherein der beste Förderort für Kinder mit Behinderungen sind.
Prof. Wocken hat in einer Studie nachgewiesen, dass Schüler nach der Überweisung an eine Förderschule ihre Leistungen nicht verbessern konnten; vielmehr sind sie in ihren Leistungsergebnissen zurückgefallen. Die Überweisung in eine Förderschule ist praktisch der Einstieg in einen lebenslangen Sonderweg.
Damit will ich den Sonderschulen bzw. den Förderschulen, wie sie jetzt heißen, und allen Einrichtungen, die sich darüber hinaus um die Förderung von Kindern mit Behinderungen kümmern, an dieser Stelle auf keinen Fall den Schwarzen Peter zuschieben – das betone ich ausdrücklich –, denn sie leisten gute Arbeit. Aber in unserem System, dass im Grunde genommen von Anfang an auf Separation ausgelegt ist, bestehen eben nur wenige Möglichkeiten, gezielt gegen die Ausgrenzung der Schülerinnen und Schüler vorzugehen.
Es geht bei dieser Fragestellung also nicht um ein gegenseitiges Ausspielen von Förderschulen auf der einen Seite und Allgemeinschulen auf der anderen Seite. Es geht darum, wie wir Chancengleichheit in unserem Bildungssystem gewährleisten und wie wir vor allem jedem einzelnen Kind, und zwar mit besonderem Förderbedarf oder auch ohne, gerecht werden. Es geht darum, dass sich unsere Schulen mehr als bisher auf jedes einzelne Kind einzustellen haben – und nicht umgekehrt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion kann eine zielgerichtete Umsetzung der UN-Konvention nur dann gelingen, wenn wir ohne Tabus an diese Diskussion heran
gehen. Dazu zählt auch, dass wir die Schwächen unseres gegliederten Schulsystems benennen und alles dafür tun müssen, diese zu überwinden.
Grundlage für das Schulsystem der Zukunft muss in jeder Hinsicht neben dem längeren Lernen aller Kinder auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung sein. Dabei steht auch für uns außer Frage, dass auf diesem Weg alle Beteiligten mitgenommen werden müssen. Klar ist uns auch, dass wir ein inklusives Schulsystem nicht über Nacht sozusagen top-down überstülpen können.
Ziel muss es nach unserer Überzeugung sein, die Umorientierung hin zu einem inklusiven Bildungssystem zwar Schritt für Schritt, aber vor allem konsequent anzugehen. Dass diese Zielsetzung von den regierungstragenden Fraktionen bzw. von der Landesregierung selbst geteilt wird, daran habe ich große Zweifel. Im Bericht über den Sachstand der Beratungen der KMK zu den Auswirkungen der Behindertenrechtskonvention auf den Schulbereich, den uns Ministerin Sommer vor einigen Wochen freundlicherweise zukommen ließ, wird betont – ich darf zitieren –:
Bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Vertragsstaaten besteht ein weiter Gestaltungsspielraum. Es bleibt der innerstaatlichen Rechtsordnung auch im Schulbereich überlassen, Art und Weise der Durchführung der völkerrechtlichen Verpflichtung nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
Weiter führt Ministerin Sommer aus, dass ein Beispiel, wie die Konvention im Schulbereich umgesetzt werden kann, die Errichtung von Kompetenzzentren ist.
Genau hier, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liegen meine Zweifel begründet. Die Betonung von Ministerin Sommer, dass ein weiter Gestaltungsspielraum besteht, lässt mich befürchten, dass die Landesregierung die Umsetzung der Konvention eher halbherzig denn konsequent verfolgt.
Ich befürchte, dass die Landesregierung auf halber Strecke stehen bleibt und nicht wie meine Fraktion das Ziel verfolgt, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in das allgemeine Schulsystem als Leitgedanken festzuschreiben
und künftig alles dafür zu tun, dies auch zu realisieren. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Mehrheit hier im Hause die Umsetzung der Konvention nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angeht und sich lieber im Schneckentempo bewegt, als sich an die Spitze der Bewegung zu setzen.
Hinsichtlich der Kompetenzzentren haben Sie uns nur dann an Ihrer Seite, wenn diese lediglich als Zwischenschritt geplant sind und wenn unmissverständlich klar ist, dass diese Zentren im Kern dafür zu sorgen haben, die tatsächliche Inklusion maßgeblich voranzutreiben. Das ist für uns an keiner Stelle ersichtlich. Denn nach wie vor liegt die Rechtsverordnung für die Kompetenzzentren, aus der eine klare Aufgabenbeschreibung und Zielbeschreibung hervorgeht, nicht vor Es scheint vielmehr so zu sein, dass die Einrichtung von Kompetenzzentren ohne klar umrissene Aufgaben die abschließende Antwort der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen auf diese drängende Problematik sein wird. Das ist nach unserer Auffassung viel zu kurz gesprungen, und das wird der Konvention in keiner Weise gerecht.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Anhörung zu dieser Fragestellung, die hier im Mai dieses Jahres stattfand, zu sprechen kommen. Leider war das Interesse der regierungstragenden Fraktionen an dieser interessanten und sehr aufschlussreichen Anhörung seinerzeit eher gering. Aber das Interesse ist heute ähnlich gering, muss ich sagen, wenn ich auf die Bänke der regierungstragenden Fraktionen blicke.
Ja, aber Sie haben jetzt die Verantwortung. Sie sollen die Dinge ja nach vorne bringen. – Schade eigentlich, dass Sie nicht mehr Interesse an der Anhörung hatten; denn dann hätten Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und FDP, wichtige Informationen bekommen, insbesondere von Beteiligten und auch von Eltern, die ihre Sorge an dieser Stelle vorgetragen haben.
Die Auswertung dieser Anhörung im Ausschuss steht noch aus. Ich bin gespannt darauf. Bis dahin – das will ich betonen – wollen wir alle Daten zu diesem wichtigen Thema vorliegen haben. Ansonsten kann ich nicht erkennen, dass die Mehrheitsfraktionen ernsthaft daran interessiert sind, sich der Verpflichtung, die aus der UN-Konvention auch für Nordrhein-Westfalen gilt, zu stellen. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPDFraktion kann ich es kurz machen. Die Grünen sprechen mit ihrem Antrag ein auch aus unserer Sicht wichtiges und richtiges Thema an, das in letzter Zeit leider zunehmend an Aktualität gewinnt. Es geht um gesunde Ernährung für unsere Kinder und Jugendlichen, um die es leider nicht immer und überall so gut bestellt ist.
Wir wissen, es gibt viele Kinder, die von zu Hause nicht mehr ordentlich versorgt werden, die morgens ohne Frühstück in die Schule kommen und die mittags nach Hause kommen, wo die Küche kalt bleibt. Es gibt viele Kinder, die von ihrer Familie keine gesunden Essgewohnheiten mit auf den Weg bekommen, die manchmal einen Apfel nicht von einer Apfelsine unterscheiden können. Und mittlerweile gibt es auch viel zu viele Kinder in unserem Land, deren Eltern sich frisches Obst und Gemüse schlichtweg nicht leisten können. Für all diese Kinder muss etwas getan werden. Darüber sind wir uns alle einig, was gerade in den Wortbeiträgen deutlich geworden ist.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diesen Kindern der Zugang zu frischem Obst und Gemüse ermöglicht wird. Das hat offenbar auch die EU erkannt und ein entsprechendes Programm aufgelegt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Das im Programm formulierte Anliegen halten auch wir für richtig und wichtig. Die Zielsetzung ist, mit diesem Programm den Weg für einen gesunden und bewussten Umgang mit gesunder Ernährung ein Stück weit zu ebnen – ganz gleich, ob sich Eltern frisches Obst leisten können, ganz gleich, ob die Eltern überhaupt das Bewusstsein dafür haben.
Zwischenzeitlich – das haben wir gerade auch schon gehört – hat sich auch die Landesregierung auf diesen Weg gemacht und beteiligt sich an dem EU-Projekt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Insoweit bedarf es aus unserer Sicht heute keiner grundsätzlichen Debatte mehr. Das Anliegen ist angekommen, auch wenn es noch nicht ganz umgesetzt ist, aber der Minister hat zugesagt, dass es zum Schuljahresstart 2009/2010 laufen soll. Wir
sind also gespannt. Die Dinge sind auf dem Weg. Insofern werden wir uns heute genauso wie im Schulausschuss bei der Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben gerade wiederholt, dass Sie – so habe ich Sie verstanden – in dieser Legislaturperiode nicht dazu kommen werden, Ihr Wahlversprechen, die Klassengrößen zu verkleinern, einzulösen, was Sie ja für diese Legislaturperiode gegeben haben. Dieser Vorwurf steht gegen Sie im Raum. Was sagen Sie dazu?
Frau Ministerin, im Zusammenhang mit dieser Fragestellung war der „Rheinischen Post“ zu entnehmen, dass Sie ihrerseits ermitteln ließen, wie hoch die Beratungskosten Ihrer Vorgängerin im Amt, Frau Ute Schäfer, waren. Können Sie uns zu dem Ergebnis etwas sagen? Was hat die Überprüfung erbracht?
Frau Ministerin, Sie haben eben in Ihrer Antwort dargestellt, dass Sie nicht weiter darauf eingehen wollten, welche Ergebnisse Ihre Überprüfung der Beratungskosten Ihrer Vorgängerin erbracht hat. Ich würde aber doch gerne wissen, wann Sie diese Überprüfung in Auftrag gegeben haben: vor Beantwortung der Kleinen Anfrage oder im Nachhinein?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Piepervon Heiden, Herr Kaiser, Sie haben meine Erwartungen an die Aktuelle Stunde noch getoppt.
Sie wollen die Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zur Schulpolitik heute dazu nutzen, sich selbstgefällig auf die Schulter zu klopfen.
Sie wollen sich gegenseitig im Freudentaumel bestätigen, dass die Welt in unseren Schulen dank der eingeleiteten Reformen von SchwarzGelb endlich in Ordnung gebracht worden ist.
Die SPD-Fraktion ist sich aber sicher, dass diese von Ihnen bejubelte Studie völlig anders interpretiert werden muss. Angesichts der tatsächlichen Situation in unseren Schulen und der nahezu täglich zutage tretenden massiven Kritik von allen am Schulleben Beteiligten können Sie doch nicht ernsthaft mit Ihrer Schulpolitik zufrieden sein, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.
Schüler, Eltern, Lehrer, Verbände und Gewerkschaften sind über die schwarz-gelbe Bildungspolitik verärgert. Diese Kritik landet jeden Tag bei uns im Landtag. Sie versuchen – gestützt auf eine fragwürdige Studie einer noch fragwürdigeren Initiative –,
ein Bild der Schulpolitik im Land zu zeichnen, das sich bei genauerer Betrachtung als wenig realistisch erweist.
Der Grund für Ihr Vorgehen liegt natürlich auf der Hand: Nach einer wahren Serie von Pleiten, Pech und Pannen in unseren Schulen, die durch Ihre Bildungspolitik ausgelöst worden ist,
wollen Sie diese Studie als Befreiungsschlag nutzen.
Sie wollen aus der bildungspolitischen Defensive in die Offensive gehen und sich als Bildungsland Nummer eins präsentieren. Dabei ist Ihnen offensichtlich jedes Mittel recht. Doch Sie werden dabei ertappt. Ich habe auch einige Zeitungsartikel herausgesucht, die ich zitieren möchte. Anders als Herr Kaiser habe ich nicht nur die Überschriften gelesen, sondern auch in die Kommentare geschaut.
Das ist für die Debatte wichtig. Ich möchte die „Neue Ruhr Zeitung“ vom 28. Mai 2008 zitieren. Dort heißt es im Kommentar:
„Doch was ist die Studie wert, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt wurde?
Am ehesten erklärt, was nicht untersucht wurde: die gelebte Praxis an allgemeinbildenden Schulen, also der Ist-Zustand.
Die gestern vorgestellte Studie hat deswegen relativ wenig Bezug zur aktuellen bildungspolitischen Diskussion,“
„in der die Probleme der Chancengerechtigkeit, die Bildungs-Bremsen durch das eiserne Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem und sozialen Benachteiligungen dominieren.“
Ebenso kritisch äußert sich der „Westfälische Anzeiger“ in seinem Kommentar unter der Überschrift „An der Realität vorbei“.
Dort heißt es:
„Da wird sich mancher verwundert die Augen reiben. Denn seit Jahren bescheinigen sämtliche Pisa-Studien dem bevölkerungsreichsten Bundesland immer wieder Mittelmaß im Länder-Ranking. Worauf basiert also plötzlich so viel Lob?
Auftraggeber und Fragestellung lohnen einer näheren Betrachtung. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln erstellte den ‚PolitikCheck Schule’ im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das ist eine von den Arbeitgeberverbänden Gesamtmetall ins Leben gerufene Organisation,“
hören Sie gut zu! –
„die den Auftrag hat, in der Bevölkerung eine positive Stimmung für wirtschaftsliberale Reformen zu verbreiten.“
„… Auffällig ist aber, dass diese Studie die Realität in den Schulen ausblendet und nicht einmal ansatzweise untersucht.“
So der Kommentar. – Und auch der „Kölner StadtAnzeiger“schreibt:
„Mit Vorsicht zu genießen …
Für selbstgefälliges Schulterklopfen besteht jedenfalls kein Anlass. Denn die Studie stellt überwiegend auf die Ziele der Schulpolitik ab, nicht auf deren konkrete Umsetzung.“
Dieser letzte Kommentar gibt mir auch die Gelegenheit, eines deutlich zu machen: Diese Landesregierung startet hier ganz offensichtlich den Versuch, sich mit fremden Federn zu schmücken. Denn die in der Studie gelobten Ziele gehen in weiten Teilen auf die Bildungspolitik von Rot-Grün zurück:
individuelle Förderpläne, Schulprogramm, das Modell „Selbstständige Schule“
regen Sie sich nicht so auf; das ist alles festgehalten! –, Kernlernpläne, zentrale Abschlussprüfungen, Schulzeitverkürzung und die Schulin
spektionen. Das alles sind Projekte, die auf unser Konto gehen.
Es tut schon weh, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt mitzubekommen, wie Sie diese wichtigen Reformprojekte reihenweise an die Wand fahren. Jüngstes Beispiel ist das Projekt „Selbstständige Schule“. Die Anhörung dazu – da waren wir von den Oppositionsfraktionen fast unter uns; Sie hatten es ja nicht nötig, sich einmal sachkundig zu machen –
ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass Sie es nicht können und auch wohlgemeinten Rat gar nicht erst annehmen wollen. Auf die Anhörung wird gleich Frau Schäfer noch näher eingehen.
Kaum eine Woche vergeht, ohne dass Schüler, Eltern und Lehrer Sturm laufen gegen die Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung. Nur als Stichwort möchte ich beispielsweise das chaotische Zentralabitur und seine Umsetzung – ich sage nur: Würfel des Grauens – oder auch das Turbo-Abitur nennen.
Aber Sie stellen sich heute hier hin und malen sich die Welt so, wie Sie sie gerne hätten. Oder, um es mit Pippi Langstrumpf zu sagen, weil ich meine, dass man das auch etwas lustig bringen kann, denn so ernst sollte man diese Studie wirklich nicht nehmen:
„2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune!!
Ich mach’ mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt …“
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht nur dreist. Das ist auch noch grob fahrlässig. Denn Sie schließen mit Ihrer Politik der Selektion und des Abschiebens junge Menschen von Bildungschancen aus.
Individuelle Förderung findet nach wie vor nicht statt – das wissen Sie genauso gut wie wir –, weil in den Schulen die notwendigen Ressourcen fehlen. Dies bestätigt übrigens ein Gutachten, das wir heute in der „Zeit“ lesen können, von führenden deutschen Bildungsforschern für die Kultusministerkonferenz, die mehr Hilfen für schwache Schüler fordern. In dem Gutachten wird an der Schulpolitik der Stadtstaaten, aber auch von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Kritik geübt. Wie passt das denn mit den Jubelarien zusammen? – Ich bin gespannt, Frau Ministerin, ob
Sie dazu auch eine riesengroße Pressekonferenz veranstalten werden.
Bis heute sind Sie uns den Beweis dazu schuldig geblieben, wie viele Schüler denn nun im Laufe eines Schuljahres dank Ihrer neuen Schulgesetzgebung tatsächlich von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium gewechselt sind.
Durchlässigkeit bedeutet in unserem Schulsystem nach wie vor Durchlässigkeit von oben nach unten und nicht umgekehrt.
Aber unbeirrt setzt diese Landesregierung ihre Symbolpolitik fort und lehnt sich mithilfe dieser Studie bequem zurück. Das – das prophezeie ich Ihnen – wird noch schlimme Folgen haben. Dessen bin ich mir sicher. Die nächste PISA-Studie kommt bestimmt. Dann werden wir sehen, wie Ihre Schulgesetzgebung greift. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Kaum eine Woche vergeht, ohne dass Schüler, Eltern und
Lehrer Sturm laufen gegen die Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung.
Einmal sind es die Kopfnoten, gegen die sich die Eltern, Schüler und Lehrer von Anfang an aus unserer Sicht völlig zu Recht massiv gewehrt haben. Nach wie vor haben wir eine offene Baustelle. Auch heute haben Sie ja keine Einsicht gezeigt.
Ein anderes Mal ist es die konzeptionslose Umsetzung des Turbo-Abiturs, bei dem Ihnen, Frau Ministerin, zunächst nichts Besseres eingefallen ist, als wieder den Samstagsunterricht einführen zu wollen, bis der Druck so groß wurde, dass das Land jetzt endlich mit einem aus unserer Sicht halbherzigen Investitionsprogramm den Ganztag für alle Schulformen angehen will.
Ein weiteres Mal gingen in diesen Tagen Schüler, Eltern und Lehrer auf die Barrikaden, als sich gleich mehrfach Pannen beim zweiten Durchlauf des Zentralabiturs abzeichneten.
Nicht weniger Ärger gab es bei der chaotischen Umsetzung der Sprachstandsfeststellungen. Genauso wenig Applaus erntete die Landesregierung mit der Abschaffung der Grundschulbezirke und beim Aushebeln des Elternwillens beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen.
In diesen Tagen schließlich kämpfen Eltern von Grundschulkindern gemeinsam mit dem VBE und der GEW dafür, dass die Landesregierung ihre vollmundigen Versprechen aus dem Wahlkampf in Taten umsetzt und die notwendigen Ressourcen für kleine Klassen und individuelle Förderung einsetzt.
Was hatten CDU und FDP vor der Wahl nicht alles vollmundig versprochen und angekündigt! Wir erinnern uns: Unterrichtsgarantie, Halbierung der Sitzenbleiberzahlen, vor allem kleinere Klassen, Ressourcen für die individuelle Förderung, größtmögliche Durchlässigkeit und so weiter und so fort.
Außer weitgehender Ankündigungspolitik und Abschieben von Verantwortung auf die Vorgängerregierung hat die Landesregierung kaum etwas zu bieten. Die Stimmung in den Schulen, bei den Lehrern und Schülern, ist so schlecht wie nie. Es gibt kaum ein landespolitisches Feld, auf dem die schwarz-gelbe Landesregierung so sehr versagt wie in der Bildungspolitik.
Lachen Sie ruhig! Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Landesregierung durch Ihr Handeln für ein derartiges Chaos sorgt wie im Bildungsbereich. Umfragewerte bestätigten dies noch Ende letzten Jahres: Zwei Drittel der Befragten stellten der Landesregierung ein sehr schlechtes Zeugnis für ihre Bildungspolitik aus. Und auch nach all den Pleiten und Pannen der letzten Wochen würde sicher heute kein anderes Ergebnis dabei herauskommen. Dessen bin ich mir ziemlich sicher.
Erst wenn dem Druck von außen nicht mehr standzuhalten ist, reagiert die Landesregierung. So konnte man eben heute der „Neuen Westfälischen“ entnehmen, dass Frau Ministerin Sommer eine Klarstellung vorgenommen hat. Das begrüßen wir im Grundsatz. Aber jetzt ist es klar, jetzt müssen Taten folgen, es müssen die entsprechenden Lehrerstellen kommen.
Über die Aussagen in der Presse oder dem Brief an den VBE hinaus haben wir leider nichts gehört. Das vermissen wir. Deshalb ist der Antrag der Grünen aus unserer Sicht trotz Ihrer Ankündigung in der heutigen Presse nach wie vor aktuell. Denn immerhin – das haben auch die Vorrednerinnen der Grünen vorhin schon gesagt – sind aus dem Grundschulkapitel in den letzten Jahren Stellen gestrichen worden, und zwar trotz Ihrer Ankündigung, dass die Demografiegewinne erhalten bleiben sollen.
Immer mehr hören wir Klagen aus den Grundschulen, dass die Landesregierung ständig die individuelle Förderung einfordert, aber die Ressourcen dafür bislang überhaupt noch nicht eingestellt hat oder für andere Bereiche gleich doppelt einsetzt. Um das jetzt von der Landesregierung erneut bekräftigte Ziel erreichen zu können, keine Grundschulklassen mit mehr als 30 Kindern zu bilden, sind in jedem Fall weitere Lehrerstellen erforderlich. Deshalb erwarten wir neben der jetzt erfolgten Klarstellung von der Regierung, dass diese zusätzlichen Lehrer eingestellt werden, um die Obergrenzenregelung tatsächlich sicherstellen zu können.
Ich sagte es bereits: Alles in allem begrüßen wir die Klarstellung. Klar ist für uns aber auch, dass wir diese Frage weiterhin kritisch begleiten werden. Auch deshalb werden wir diesen Antrag heute befürworten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.“ Diese schlichte Erkenntnis sollten sich Minister Laschet, der es leider vorzieht, bei dieser Debatte nicht dabei zu sein, und auch Sie, Herr Lindner, zu Eigen machen. Denn schon jetzt beim KiBiz von einem vollen Erfolg zu sprechen und Nordrhein-Westfalen in die familienpolitische Champions League zu befördern, ist doch mehr als kühn.
Das Gesetz ist nämlich noch gar nicht in Kraft getreten. Es gibt also weder Anhaltspunkte noch Belege dafür, dass das aus unserer Sicht gerade bildungspolitisch unzureichende Gesetz überhaupt praxistauglich ist und vor allem die gestiegenen Anforderungen im Bereich der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung auch nur ansatzweise aufgreift.
Diese Frage ist aber den Regierungsfraktionen und der Landesregierung ganz offensichtlich nicht so wichtig. Hier steht wieder einmal Masse vor Klasse. Hier zählt Quantität vor Qualität. Anders sind die Jubelmeldungen aus den letzten Tagen und besonders auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde nicht zu erklären. Ob das KiBiz ein voller Erfolg werden wird, ob die beschlossene Kindpauschale überhaupt ausreicht, um die Aufgaben und vor allem die gestiegenen Qualitätsanforderungen im Elementarbereich entsprechend umsetzen zu können, wird erst die Zukunft zeigen. Wir haben da nach wie vor erhebliche Zweifel.
Denn es geht im Elementarbereich nicht alleine darum, mehr Plätze im Ganztag und für unter Dreijährige zu schaffen. Völlig unbestritten in der Fachdiskussion ist doch mittlerweile, dass es mindestens genauso wichtig ist, der großen Bedeutung der frühen Phase der Kindheit für die Entwicklung und Entfaltung der Kinder mehr als bisher Rechnung zu tragen und somit die Qualität der frühen Pädagogik nachhaltig zu steigern.
Eine Schlüsselrolle bei dieser wichtigen Aufgabe kommt zweifelsohne dem Personal in unseren
Einrichtungen zu. Wenn wir die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung stärken wollen – das bekunden Sie von den Regierungsfraktionen ja auch –, dann geht erstens kein Weg daran vorbei, das vorhandene Personal in den Einrichtungen fort- und weiterzubilden, sodass diese erfahrenen Kräfte auch die gestiegenen Anforderungen in der Elementarpädagogik bewältigen können. Dazu zählt auch die Gruppe der Ergänzungskräfte, worauf ich gleich noch weiter eingehe. Zweitens geht kein Weg daran vorbei, die Erzieherinnenausbildung insgesamt in den Blick zu nehmen und auf eine neue Basis zu stellen.
Lassen Sie mich zunächst mit den Ergänzungskräften beginnen, weil hier der dringendste Handlungsbedarf besteht. Durch das KiBiz werden die Erwerbsmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen und Ergänzungskräfte erheblich eingeschränkt. Wir wissen, dass von den derzeit rund 77.000 Mitarbeiterinnen in unseren Kitas etwa 50.000 eine Erzieherinnenausbildung haben und rund 10.000 Kinderpflegerinnen sowie weitere 13.000 Kräfte mit anderen Qualifikationen in den Einrichtungen arbeiten. Diese Beschäftigten haben in den vergangenen Jahrzehnten eine hohe Bereitschaft zur Weiterqualifikation gezeigt und damit einen erheblichen Anteil an der bisherigen qualitätsvollen Weiterentwicklung unserer Kitas. Das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen.
Insbesondere die Gruppe der Ergänzungskräfte sieht der Einführung des KiBiz mit großer Skepsis und auch Angst entgegen. Nach den neuen Gesetzesregelungen sollen die oft sehr erfahrenen Kräfte künftig nur noch in der Gruppenform III für Kinder im Alter von drei Jahren oder älter eingesetzt werden können. Für den Einsatz der Ergänzungskräfte in den Gruppenformen I und II sollen noch Übergangsbestimmungen erlassen werden. Diese sind uns aber bis heute nicht bekannt.
Die betroffenen Mitarbeiterinnen sind in hohem Maße verunsichert: Habe ich überhaupt noch eine berufliche Perspektive? Kann ich nach der Übergangszeit noch in der Kita arbeiten, oder droht mir gar die Kündigung? Solche Fragen höre ich vermehrt aus den Einrichtungen. Die Sorge um den Arbeitsplatz bei den Ergänzungskräften ist groß. Und dabei leisten gerade diese Kräfte mit ihrem motivierten Einsatz oftmals einen erheblichen Beitrag, und das bei schlechter Bezahlung und wenig gesellschaftlicher Anerkennung.
Anstatt also das noch nicht in Kraft getretene Gesetz schon jetzt hochzujubeln, sollte sich die Landesregierung darauf konzentrieren, ihre Hausauf
gaben zu machen. Dazu zählt auch, den vielfach bewährten Kräften in den Einrichtungen eine berufliche Perspektive zu geben. Konkret bedeutet dies für uns, den Ergänzungskräften mit einer Berufspraxis von mindestens fünf Jahren die Chance zu einer berufsbegleitenden Erzieherausbildung im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu geben. Denn nach den derzeit geltenden Ausbildungsvoraussetzungen fällt zurzeit ein großer Teil dieser Kräfte durch das Netz.
Sie erfüllen nicht die Anforderungen für den Ausbildungseinstieg, obwohl sie vielfach auf langjährige Berufserfahrung zurückblicken können und sicher auch eine Chance verdient hätten. Sicherlich wird nicht jede Kinderpflegerin oder Ergänzungskraft eine Erzieherausbildung anstreben. Aber aus vielen Gesprächen und Rückmeldungen aus den Einrichtungen weiß ich, dass es einen Bedarf für den Zugang zu dieser Ausbildung gibt, dass es viele interessierte und motivierte Frauen gibt, die sich den gewachsenen Anforderungen in der Kita gerne stellen wollen und die damit für sich eine höhere berufliche Qualifikation anstreben.
Deshalb zielt unser Antrag zum einen darauf ab, für diese Gruppe von Beschäftigten kurzfristig eine Perspektive zur Ausbildung zu eröffnen. Die Landesregierung trägt die Verantwortung dafür, dass das KiBiz nicht zu einer beruflichen Sackgasse für erfahrene Ergänzungskräfte wird, sondern dass auch diese Mitarbeiterinnen weiterhin im Berufsfeld der Erziehung und Förderung von Kindern im frühen Alter kurzfristig eine Chance bekommen.
Von daher erwarten wir von der Landesregierung, dass sie nun schnellstmöglich daran arbeitet, entsprechende Grundlagen für den Einstieg in die Erzieherausbildung zu schaffen.
Zum anderen halten wir es für unbedingt erforderlich, die Erzieheraus-, -fort- und -weiterbildung insgesamt auf ein neues und auch mit der Lehrerausbildung für die Primarstufe abgestimmtes Fundament zu stellen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass die heute noch sehr starren Grenzen zwischen der Elementar- und der Primarstufe, also zwischen Kita und Grundschule, aufgehoben werden müssen, um Brüche im Übergang zu vermeiden und Hand in Hand den Entwicklungsweg eines Kindes optimal begleiten und fördern zu können.
Das gilt auch nach unserer festen Überzeugung für den Bereich der Ausbildung. Auch hier müssen wir die starren Grenzen überwinden.
Die Grundschule gilt natürlich als Bildungseinrichtung, und niemand stellt von jeher die akademische Ausbildung des Grundschulpersonals infrage. Auch die Kindertagesstätten sind in unserem Land anerkannte Bildungseinrichtungen. Also ist es nach meiner Auffassung nun auch an der Zeit, die Ausbildung des pädagogischen Personals in diesem Elementarbereich auf das europäische Niveau zu heben. Deshalb sind wir gespannt, was uns die Landesregierung in dem auch im Antrag geforderten Bericht zu diesem Bereich sagen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Sommer, ich möchte noch mal in Bezug auf die Aussage von Herrn Minister Pinkwart nachhaken, durch die eine gewisse Verunsicherung in der Öffentlichkeit eingetreten ist, für was diese Koalition steht. Wenn Herr Pinkwart in einer Presseveröffentlichung sagt, dass die Regionale Mittelschule oder eine differenzierte Regionalschule immer noch besser sei als die immer größer werdende Zahl von einzügigen Haupt- und Realschulen, ist das eine unterschiedliche Aussage, die aus ein und demselben Kabinett kommt. Das ist eine so wichtige Thematik, dass Sie als Schulministerin klar Stellung beziehen sollten, was denn gilt und wovon man in Zukunft ausgehen kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wieder Chaos vor dem Kinder-Sprachtest“, titelte die „Neue Westfälische“ am 28. Februar dieses Jahres. Offensichtlich gehen die Chaostage in den Kindertagesstätten auch im zweiten Durchlauf wieder los.
Es geht mir hier weiß Gott nicht um Rechthaberei. Ich möchte aber noch einmal ganz klar deutlich machen: Meine Fraktion hat von Anfang an erhebliche Bedenken am Verfahren der Sprachstandsfeststellungen geäußert – wohlgemerkt am Verfahren zur Feststellung der Sprachfähigkeit und nicht an der eigentlichen Sprachförderung. Auch für uns ist völlig unbestritten, dass die Sprachfähigkeit und der Sprachentwicklungsstand eines Kindes möglichst früh festgestellt werden sollen, um dann auch möglichst früh zu fördern. Das haben wir auch nie infrage gestellt.
Von Anfang an äußerst kritisch gesehen haben wir aber die eigentliche Durchführung des Tests. Unsere schlimmsten Befürchtungen haben sich nach dem ersten Durchlauf leider bestätigt. Im zweiten Durchlauf zeichnet sich Ähnliches ab.
Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Schulgesetzes gab es wichtige Hinweise vonseiten der kommunalen Spitzenverbände und der Grundschulen sowie aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände und von den Fachverbänden der Erzieherinnen. Allesamt haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung, diese wertvollen und konstruktiv gemeinten Hinweise weitestgehend ignoriert. Sie haben schon damals eine bemerkenswerte Beratungsresistenz an den Tag gelegt. Diese Beratungsresistenz legen Sie auch nach der für Sie sehr niederschmetternden Anhörung zum ersten Durchlauf des Testverfahrens bis heute an den Tag.
Die Kurzfassung der Ergebnisse der Anhörung ist in diesem Zusammenhang sehr aufschlussreich. Ich möchte einmal daraus zitieren.
Unter der Fragestellung „Wo sind die Schwachstellen im bisherigen Erhebungsverfahren?“ finden sich folgende Antworten:
Das Testverfahren selbst war noch nicht evaluiert und in sich nicht schlüssig.
Testdurchführende waren nicht rechtzeitig informiert und vorbereitet. Dadurch ergaben sich erhebliche Unsicherheiten zwischen den Grundschulkräften und Erzieherinnen im Umgang mit dem Test, den zu testenden Kindern und dadurch ebenfalls zu späte und oft unbefriedigende Informationen an die Eltern.
Unterrichtsausfall, Förderausfallzeiten in den Grundschulen und in den Kitas.
Nicht zufriedenstellende Kooperation zwischen Kitas und Grundschulkräften.
Überforderung der Kinder durch die nicht vertraute Testsituation, die nicht dem Kindergartenalltag entspricht.
Eine weitere Fragestellung in der Kurzfassung lautet: Welche Rahmenbedingungen sind dafür erforderlich? Ich will nur zwei wesentliche nennen, nämlich dass personelle und zeitliche Ressourcen in Kindertagesstätten und Grundschulen ausreichend vorzuhalten sind. Rechtzeitige Vorbereitung, Informationen über Inhalte und Materialien müssen sichergestellt werden.
All diese Punkte wurden in der Anhörung von nahezu allen Experten angemahnt. So stellt sich nun die Frage, welche Lehren die Verantwortlichen aus dem ersten Durchlauf und aus der Anhörung eigentlich gezogen haben. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd: Trotz der erheblichen Kritik von allen Seiten sind nur dürftige Veränderungen vorgenommen worden. Die eigentlichen Knackpunkte bleiben nach wie vor unverändert.
So mahnen die kommunalen Spitzenverbände weiter an, dass mit der Kompetenz des pädagogischen Fachpersonals in den Einrichtungen ohne aufwendiges Testverfahren sichergestellt werden kann, dass die Kinder mit Sprachförderbedarf sicher diagnostiziert werden können. Dies wurde auch in der Anhörung bestätigt. Die Ergebnisse der Testverfahren waren nahezu deckungsgleich mit den Diagnosen der Erzieherinnen.
Nach wie vor beklagen die Beteiligten die mangelnde Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen. Nach wie vor werden Tausende von Unterrichtsstunden in den Grundschulen ausfallen. Nach wie vor ergibt sich ein erheblicher bürokratischer Koordinierungsaufwand zwischen Schulträgern, Grundschulen und Kitas. Nach wie vor gibt es keine ausreichenden Ressourcen für die Fortbildung des Personals in den Kindertagesstätten. Wieder liegen die Materialien für das Testverfahren nicht rechtzeitig in den Kitas vor. Das ist mehr als peinlich.
Als Fazit bleibt leider nur festzuhalten: Avanti dilettanti setzt sich weiter fort. Wir tragen deshalb die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen in ihren Forderungen mit und lehnen die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Sicherheit an unseren Schulen ist ein Thema, dass sich nicht für harte parteipolitische Auseinandersetzungen eignet.
Wir hatten uns im Vorfeld unter den vier Fraktionen darauf geeinigt, dass wir hier kurz die Anträge erläutern und einbringen wollen. Herr Witzel, Sie haben mir das eben sozusagen in die Hand versprochen. Umso mehr bin ich jetzt irritiert, dass Sie sich daran in keiner Weise gehalten haben.
Ich muss jetzt den Kollegen Herrn Kaiser loben, der sich absprachegemäß verhalten hat. Ich finde,
das ist kein guter Auftakt für diese gemeinsame Initiative, die wir bei diesem Thema verabredet hatten.
Ich will einmal deutlich sagen: Nicht erst seit Schwarz-Gelb gibt es hier eine gute Kooperation zwischen dem Schulministerium und dem Innenministerium. Das hat es auch früher gegeben. Nach Ihren Auslassungen ist es mir wichtig, das hier zu betonen.
Es hat bereits viele Maßnahmen und Projekte zum Thema Sicherheit an Schulen gegeben. Gleichwohl wissen wir, dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben wird. Die Ereignisse in Köln haben uns das auf grausame Art und Weise noch einmal vor Augen geführt. Umso mehr gilt es, diese Vorfälle in Köln gründlich aufzuarbeiten, obwohl es auf den ersten Blick, was das Handeln von Polizei und Lehrerschaft angeht, keine wirkliche Kritik gibt. Aber wir müssen trotzdem Konsequenzen ziehen. Denn es ist weiterhin eine ganze Reihe von Fragen offen.
Sowohl die Schulministerin als auch der Innenminister haben in der letzten gemeinsamen Ausschusssitzung gesagt, dass die Kooperation zwischen den Häusern bestens funktioniere und man sich stets eng abstimme. Aber heute hat es in der Fragestunde zwischen Ihnen, Frau Ministerin Sommer, und Frau Müller-Piepenkötter, die den Innenminister vertreten hat, schon wieder widersprüchliche Aussagen gegeben. Wir werden in der weiteren Auseinandersetzung darauf noch näher eingehen.
Wir halten es nach wie vor für kritisch, was die Informationspolitik angeht. Darauf sind wir eben stärker eingegangen. Wir werden in den Beratungen genau hinschauen. Darauf können Sie sich verlassen. Wir werden auch noch stärker der Frage nachgehen, ob unsere Polizei für solche Krisensituationen ausreichend geschult ist, psychische Situationen von möglichen Verdächtigen richtig einzuschätzen und daraus auch die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das sind die Dinge, die wir stärker aufarbeiten müssen. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir dazu einen Beitrag leisten.
Ich freue mich, Frau Ministerin, weil Sie eben erstmals angekündigt haben, dass Sie einen runden Tisch einrichten wollen. Das geht genau in die Richtung dessen, was wir mit unserem Expertenrat „Gewaltprävention an Schulen“ mit unserem Antrag einbringen. Sie haben dazu schon im Vorfeld, bevor wir in die Beratung eingetreten sind, reagiert. Das lässt hoffen.
Deswegen begrüßen wir trotz dieser Auslassungen von Herrn Witzel, dass wir im Weiteren nicht das Trennende, sondern das, was uns an der Stelle verbindet, suchen wollen. Insofern bin ich gespannt auf die Beratungen im Ausschuss in dem Sinne, dass wir in dieser Problematik wirklich einen Schritt weiterkommen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
„Individuelle Förderung entscheidet darüber, ob Menschen sich nach ihren Fähigkeiten und Interessen entwickeln können. Individuelle Förderung ist gleichermaßen Voraussetzung für das Vermeiden und den rechtzeitigen Abbau von Benachteiligungen wie das Finden und Fördern von Begabungen.“
Diese Feststellung, die das Forum Bildung Anfang 2000 traf, ist hier im Hause sicherlich unstrittig. Unstrittig ist auch für meine Fraktion die Zielset
zung der individuellen Förderung im schwarzgelben Schulgesetz. Allerdings – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – ist dies kein wirklich neuer Ansatz von Schwarz-Gelb.
Bereits im rot-grünen Schulgesetz war in § 2 die Notwendigkeit der individuellen Förderung als wesentliches Instrument für einen erfolgreichen Bildungsverlauf eines jeden Schülers ausdrücklich berücksichtigt worden. Dennoch wiederholt die Landesregierung gebetsmühlenartig, dass die individuelle Förderung als Leitgedanke erstmals im neuen Schulgesetz von Schwarz-Gelb formuliert wurde. Dass dem nicht so ist, belegt zum Beispiel das Landeskompetenzzentrum für individuelle Förderung in Münster, das ein Kind der rot-grünen Landesregierung ist.
Auch die von Ministerin Sommer im Ausschuss in der letzten Woche aufgezählten Lehrerstellen für die individuelle Förderung sind beileibe nicht alle von Schwarz-Gelb neu eingerichtet worden. Nein, ein nicht unerheblicher Teil der Lehrerstellen für besondere Förderbedarfe existierte bereits unter Rot-Grün. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion und viele andere Experten und Institutionen im Land haben in den Anhörungen über das umstrittene Schulgesetz im vergangenen Jahr reichlich Kritik an einer ganzen Reihe von inhaltlichen Punkten geübt.
Zu erinnern ist beispielsweise an die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen, an die Einführung der Kopfnoten oder an die Verschärfung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Wir sehen uns heute, gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Schulgesetzes, in unserer Kritik leider bestätigt.
Ich will in diesem Zusammenhang auch an die Anhörung zur Verordnung über den Bildungsgang in den Grundschulen im letzten Jahr erinnern. Dort wurde unter anderem von Prof. Jürgens von der Universität Bielefeld kritisiert – ich darf zitieren –:
„Die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen brauchen zusätzliche Kompetenzen und Qualifikationen, um die individuelle Förderung überhaupt durchführen zu können.“
Ich glaube, dass das nicht nur auf die Grundschulen, sondern auch auf unsere weiterführenden Schulen im Land zutrifft.
Unmittelbar nach der Beschlussfassung über das neue Schulgesetz, nämlich am selben Tag, haben die Regierungsfraktionen dann einen Antrag vorgelegt – wen wundert es? –, der sich im Wesentli
chen mit der Hochbegabtenförderung auseinandersetzte. Hier wurde – ich denke, insbesondere von der FDP – richtig Tempo gemacht, um bloß keine Zeit zu verlieren, die vermeintlich wesentlichsten Aufgaben aus dem schwarz-gelben Schulgesetz auf den Weg zu bringen. Ich habe schon damals im Plenum darauf hingewiesen – das möchte ich noch einmal betonen –: Uns geht es nicht alleine um die individuelle Förderung von Hochbegabten. Uns geht es weiterhin um die individuelle Förderung aller Kinder.
Kolleginnen und Kollegen, auch ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Schulgesetzes muss festgehalten werden: Die neue Landesregierung betreibt gerade im Schulbereich in hohem Maße Ankündigungspolitik. Bis heute lässt die Landesregierung Schulen und Lehrer mit der Verantwortung für die individuelle Förderung weitgehend allein. Lediglich ein Gütesiegel hat sie geschaffen. Das passt ins Bild. Das ist einmal mehr typisch: mehr Wettbewerb um jeden Preis. Das ist die Handschrift dieser Landesregierung.
Völlig unzureichend sind bis heute die Ressourcen für diesen Bereich. Das wird aus den Schulen immer wieder beklagt. Die Ministerin hingegen propagiert zum diesjährigen Schuljahresbeginn, dass die Schulen die Zahl der Sitzenbleiber innerhalb von fünf Jahren um 50 % reduzieren sollen. Richtig gutes Ziel! Aber kein Wort war von Ihnen zu hören, mit welcher Unterstützung die Schulen vonseiten des Landes rechnen können, um dieses ehrgeizige Ziel auch zu erreichen.
Auch wenn unser Antrag bereits aus dem Oktober des vergangenen Jahres datiert, hat er aus unserer Sicht nichts an Aktualität verloren. Das, was die Regierung bislang auf den Weg gebracht hat, führt die Schulen in dieser Frage nicht wirklich weiter. Das, was die Landesregierung in der letzten Woche im Schulausschuss – das macht sie sicher auch gleich hier im Plenum – sozusagen als Tätigkeitsbericht in Sachen „individuelle Förderung“ dargestellt hat, überzeugt uns nicht. So führte die Ministerin in der letzten Woche im Ausschuss unter anderem auch das Symposium „Individuelle Förderung“ an. Ich habe einen Brief eines Teilnehmers, der kritisiert – ich darf das zitieren –:
„Warum hat man nicht spätestens nach der Mittagspause den vielen anwesenden Pädagogen die Möglichkeit gegeben, mit schul- und stufenbezogenen Hinweisen und Fragen zu klären, wie die Rahmenbedingungen für individuelle Förderung herbeigeführt werden können?
Stattdessen wurde das fachkundige Publikum dazu genötigt, einen vielstündigen Frontalunterricht mit geringem Informationsgehalt über sich ergehen zu lassen.“
Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, dass es außer Schlagworten bislang wenig gegeben hat, was den Schulen tatsächlich hilft. Deshalb halten wir an unserem Antrag fest. Wir sehen ihn nach wie vor nicht erfüllt und fordern weiterhin, ein umfassendes Konzept zur individuellen Förderung vorzulegen, ausreichende Ressourcen im Haushalt eindeutig nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen und vor allem die Lehreraus- und fortbildung auf den Schwerpunkt der individuellen Förderung auszurichten. Erst dann werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht.
Ich merke, ich habe die Redezeit überschritten.
Zum Schluss: Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses natürlich nicht folgen, halten an unseren Forderungen fest und freuen uns, dass die Grünen unserer Initiative mit einem Entschließungsantrag sozusagen beigetreten sind. Dem werden wir folgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Erfah
rungen der zurückliegenden zwei Jahre belegen ganz deutlich: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht willens, ihre Bildungspolitik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Auch wenn noch so viele Expertinnen und Experten zu einer Kurskorrektur raten, gilt für Sie nach wie vor das Motto: Augen zu und durch, auch wenn es auf Kosten unserer Kinder und ihrer Eltern geschieht.
Ein Beispiel für dieses ignorante Verhalten ist der Prognoseunterricht. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der im Kern die Kritik, die wir von Anfang an an diesem gesamten Verfahren gehabt haben, noch einmal formuliert.
Mit diesem Antrag
haben wir noch einmal Gelegenheit, den Sinn
und vor allem den Unsinn dieses unsäglichen Selektionsinstruments zu diskutieren.
Um es gleich deutlich zu sagen: Die SPD lehnt die Verschärfung der Übergangsregelung und die damit verbundene Aushebelung des Elternrechts
beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I kategorisch ab.
Für uns ist der Elternwille nach wie vor ein wertvolles Gut.
Außerdem verhindert der Prognoseunterricht keine schulischen Leidenswege, wie Sie, Frau Sommer, nicht müde werden zu verkünden. Nein, er schafft zusätzliche!
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden einem Verfahren ausgesetzt, das auch von Erziehungswissenschaftlern infrage gestellt wird. Es ist und bleibt ein untaugliches Instrument. Es ist falsch, Kinder im Alter von neun oder zehn Jahren
mit einem mehrtägigen Assessment zu konfrontieren und sie durch Personen, die ihnen völlig unbekannt sind, abschließend beurteilen zu lassen. Das ist nicht kindgerecht, verschärft die Selektion und mindert die Bildungsbeteiligung.
Es gibt weitere Argumente für unsere ablehnende Haltung. Ich komme noch einmal auf die Anhörung im letzten Jahr zurück. Unter anderem hat bei dieser Anhörung Dr. Block von der Universität Duisburg-Essen empirische Befunde zur Zuverlässigkeit von Übergangsregelungen von der Grundschule zur Sekundarstufe vorgestellt. Der eine oder andere Anwesende erinnert sich vielleicht noch daran. Ich möchte aus der Zusammenfassung einer Veröffentlichung von Dr. Block zitieren: