Marie-Luise Fasse
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2010 zum „Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt“ ausgerufen haben. Durch diese Entscheidung wird erneut die Bedeutung der biologischen Vielfalt für den Bestand einer lebenswerten Welt auf allen Kontinenten in den Fokus der Politik und Öffentlichkeit gerückt. Durch die öffentlichen und politischen Diskussionen wird das Augenmerk weltweit – so auch in unserem Lande – erneut auf die Bedeutung und den Wert des Artenschutzes gelenkt.
In den vergangenen Jahrhunderten sind durch die Industrialisierung mit ihren Folgen große Schäden in unserer Natur und Umwelt weltweit entstanden. Daher ist seit Jahrzehnten der Erhalt und die Sicherung der biologischen Vielfalt eine der größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Für uns alle ist die stete Verfügbarkeit von ausgeglichenen Ökosystemen und die Sicherung der genetischen Ressourcen eine unverzichtbare Aufgabe, weil dadurch unsere Lebensgrundlagen gesichert werden.
In unserem Land – damit meine ich die Bundesrepublik – ist dies schon vor Langem erkannt worden. Aufgrund dieser Erkenntnis hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 mit der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ ein Paket von 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt verabschiedet.
Die Verantwortung für die Erreichung dieser Ziele liegt auf vielen Schultern. Neben der Bundesrepublik sind in erster Linie die Länder und Kommunen gefordert. Aber auch Naturschutzverbände und Organisationen in Land- und Forstwirtschaft sowie
Industrie und Gewerbe müssen hier mitwirken. Schließlich kommt den ehrenamtlichen Helfern vor Ort, denen ich ausdrücklich für die vielfältig geleistete Arbeit meinen Dank aussprechen möchte, eine ganz entscheidende Rolle zu.
Die biologische Vielfalt findet draußen in der Natur und nicht an Konferenztischen oder in Versammlungsräumen statt. Dort können Anstöße und Strategien formuliert und auch öffentliche Mittel bewilligt werden, die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind.
Im Industrieland Nordrhein-Westfalen war und ist der Erhalt der biologischen Vielfalt seit Jahren eine Herausforderung, der sich das Parlament und die Regierung gestellt haben. Bei allem Sparzwang infolge der beschränkten finanziellen Möglichkeiten wurden in den Landeshaushalten der vergangenen fünf Jahre erhebliche Finanzmittel für Umwelt-, Natur- und Artenschutz eingestellt. Über 18 Millionen € wurden allein im Jahr 2009 verausgabt, sodass für Umwelt- und Naturschutz zusammen mit EU- und Bundesmitteln über 50 Millionen € in Maßnahmenprogramme geflossen sind. Nie zuvor hat ein Landtag mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Die überaus große Artenvielfalt in unserem Land wird durch umfangreiche Schutzmaßnahmen in zahlreichen Schutzgebieten bestmöglich gesichert. Ich verweise hier nur auf 580 FFH-Gebiete, 27 Vogelschutzgebiete und 300 Naturschutzgebiete mit insgesamt 8,4 % der Landesfläche. Durch eine weitere Vernetzung dieser Kulissen in den nächsten Jahren soll der Biotopverbund vor allem qualitativ noch verbessert werden.
Mit dem Nationalpark Eifel ist der landesweite Biotopverbund auf rund 11 % der Landesfläche angewachsen, auf der sich Pflanzen und Tiere durch Natur- und Artenschutz regenerieren und auch entwickeln können. Klar sind wir uns darüber, dass wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen können. Weitere große Anstrengungen sind notwendig und auch mit beträchtlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Insbesondere gilt es, auch in Zukunft die erfolgreichen Partnerschaften in den Vertragsnaturschutzprogrammen fortzuführen und qualitativ weiterzuentwickeln. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Partnerschaft und Freiwilligkeit klar Priorität vor Ordnungsrecht behalten müssen.
In der Gesetzgebung wurden in dieser Legislaturperiode viele entscheidende Schritte zur Verbesserung der Biodiversität getan, zum Beispiel durch das Anlegen von Ökokonten, durch das Programm „Ländlicher Raum“, durch die Kooperation „Mensch, Natur, Heimat – Partnerschaften für natürliche Lebensvielfalt vor Ort“, durch das Netzwerk der Biologischen Stationen und auch durch die Initiative „Allianz für die Fläche“. Sie sind fester Bestandteil einer erfolgsorientierten und auch von Erfolgen begleiteten Umweltpolitik in unserem Land.
Große europäische Vorgaben zum Umweltschutz, insbesondere dem Schutz der Gewässer und der Reinhaltung der Luft, werden in NRW konsequent in die Tat umgesetzt.
Die zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet und werden auch konsequent mit hohem Finanzaufwand realisiert. Durch eine enge und kooperative Zusammenarbeit von Eigentümern, Nutzern und auch Schützern hat dieses Programm eine hohe Akzeptanz erreicht und damit hohe Schutzfunktionen.
Alle in der laufenden Legislaturperiode unternommenen erfolgreichen Maßnahmen und Projekte können sich sehen lassen, weil sie von allen Akteuren anerkannt und unterstützend begleitet werden. Dies bestätigten auch BUND und NABU in ihrer kürzlich vorgestellten Studie zum Biodiversitätsschutz in Deutschland. Nordrhein-Westfalen rangiert als Industrieland unter den vier Bundesländern mit den besten Bewertungen. Es wird in den Kategorien Fördermitteleinsatz, Naturschutzgebiete und Waldprozessschutzflächen positiv bewertet.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wenn vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behauptet wird, Schwarz-Gelb trete das Naturerbe mit Füßen. Gerade von dieser Fraktion hätte jeder anstelle haltloser, unbegründeter Kritik positive Vorschläge zur Verbesserung der angeblich beklagenswerten Zustände erwartet. Nicht ein konstruktiver Vorschlag ist in den letzten fünf Jahren gemacht worden.
Abschließend noch einige Hinweise zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der vorliegende Entschließungsantrag mit dem Antrag „Internationales Jahr der biologischen Vielfalt“ nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Bündnis 90/Die Grünen versuchen zum wiederholten Mal, mit der Angst der Menschen politisch zu spielen und in Wahlkampf zu machen.
Das Fachministerium, Herr Remmel, hat heute zu dem Themenkomplex eine Pressemitteilung herausgegeben und wird das Thema auf der nächsten Agrarministerkonferenz behandeln, da alle Bundesländer betroffen sind.
Als Koalition haben wir unseren Antrag gestellt, um allen Menschen in Nordrhein-Westfalen erneut deutlich zu machen, dass eine Umweltpolitik mit und für den Menschen der Schlüssel zum Erfolg in Natur-, Umwelt- und Artenschutz ist. Im Umwelt- und Naturschutz geht es nicht um Ideologien, sondern um die Identifizierung möglichst aller Menschen mit der ihnen anvertrauten Welt und den dazu erforderlichen Schutz.
Daher benötigen wir eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft genauso wie in diesem Hohen Hause. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der eingeschlagene Weg der Konsolidierung wird auch im kommenden Jahr weiter verfolgt. Auch in Zeiten der Wirtschaftskrise werden die Haushaltsmittel auf Schwerpunkte konzentriert und damit zukunftsorientiert eingesetzt. Durch Einsparungen und Einnahmeverbesserungen
können in den entscheidenden politischen Schwerpunkten die Mittel sogar aufgestockt werden.
Umweltpolitik ist eine Kernaufgabe, der sich die Koalitionsfraktionen stellen. Umweltpolitik ist Zukunftspolitik. Es wird alles dafür getan, dass Menschen und Tierwelt sich in Zukunft bei natürlichen Lebensgrundlagen in abwechslungsreichen Landschaften und in intakter Umwelt wohlfühlen und entwickeln können.
Obwohl sich die Gesamtausgaben im Einzelplan 10 um 27,9 Millionen € verringert haben, bleiben entscheidende Bereiche von Kürzungen ausgenommen. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt Innovationsstandort. Wir sind führend im Bereich der Umwelttechnologien, die ein entscheidender Wachstumsmarkt der Zukunft sind, Frau Schulze.
Unser Land ist mit einem Umsatz von jährlich 45 Milliarden € und mit 250.000 Arbeitsplätzen der Spitzenreiter in Deutschland. Wir wollen für die Zukunft verstärkt sicherstellen, dass in NordrheinWestfalen weiter Spitzenforschung und Spitzentechnologie stattfinden können; denn Fortschritt im Bereich der Umwelt- und Energietechnologie bedeutet die Sicherung von Arbeitsplätzen und dient damit der Verbesserung von Klima und Umwelt.
Der Zweite Umweltbericht dokumentiert eindrucksvoll die erfolgreiche Umweltpolitik in NordrheinWestfalen. Der 400 Seiten umfassende Bericht enthält umfangreiche Informationen zur Umwelt in Nordrhein-Westfalen und befasst sich mit klassischen Themen wie Luft, Wasser, Boden, Abfall und Naturschutz. Hinzu gekommen sind neue Herausforderungen, etwa die Folgen des Klimawandels oder die Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Die ausführliche Datensammlung und die Erkenntnisweitergabe sind Basis für den von uns angestrebten Dialog mit den Menschen und der Wirtschaft über die Herausforderungen in der Umweltpolitik. Besonders erfreulich ist die Darstellung der laufenden Maßnahmen, die zeigen, dass Minister Uhlenberg die Zukunftsaufgaben erfolgreich anpackt. Dazu gehören die Anpassung an den Klimawandel, die Gewässerreinhaltung, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Kooperation mit Gewässer- und Landwirtschaft, die Kooperation in der Altlastensanierung, die Verbesserung der Luftqualität durch die Einrichtung von Luftreinhalteplänen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung, so auch die Beteiligung an der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005 bis 2014“, und das Umweltmanagementprogramm ÖKOPROFIT.
Einen weiteren Beitrag des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen für die Umwelt und für die Sicherheit der Menschen stellt die Umsetzung eines Pipeline-Katasters dar.
Nordrhein-Westfalen baut als erstes Bundesland ein elektronisches Kataster für Pipelines auf.
Darüber hinaus ist Nordrhein-Westfalen führend im Bereich der Klimaanpassung. Die Landesregierung hat mit der Vorlage einer „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Informationen für ein vorausschauendes Handeln vorgelegt. Bei der zukünftigen Umsetzung konkreter Maßnahmen wird besonderer Wert auf die Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten von Nordrhein-Westfalen als Industriestandort und Energieland gelegt.
Bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind wir ebenfalls im Zeitplan. Das ehrgeizige Maßnahmenprogramm ist im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt worden und wird als ausgewogen anerkannt.
Bis zum Jahr 2027 sollen mehr als 2 Milliarden € für Gewässer-, Arten- und Naturschutz investiert werden. Hier handelt es sich um das größte Umweltprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens.
Nordrhein-Westfalen hat den zielführenden Weg beschritten, die Umwelt auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu schützen. Die Effizienzagentur Nordrhein-Westfalen hilft kleinen und mittleren Unternehmen, die Ressourceneffizienz weiterzuentwickeln und zu verbessern. Auf diese Weise werden nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz auch praktisch unterstützt. Umweltmanagementsysteme und das Ökoprofit-Projekt fördern zudem nachhaltig diese Bemühungen.
Meine Damen und Herren, Mittel auch zum weiteren Ausbau der Umwelttechnikbranche sieht der Haushalt vor. Im Cluster Umwelttechnologie Nordrhein-Westfalen werden die Anstrengungen gebündelt, um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und deren Geschäftstüchtigkeit über die Grenzen des Landes hinaus international zu fördern. Dies dient insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, denen so der Zugang zu neuen Märkten eröffnet wird.
Zum Naturschutz: Von den Haushaltsmitteln – Frau Schulze ist vorhin schon kurz darauf eingegangen – in Höhe von 17,7 Millionen € stehen im Jahr 2010 5 Millionen € für Naturschutz und Landschaftsentwicklung im Rahmen der Regionale 2010 zur Verfügung.
Des Weiteren ist vorgesehen, den landesweiten Biotopverbund auszubauen. Arten- und Lebensräume werden nach dem FFH-Bericht verbessert, Naturschutzgebiete von überregionaler und europäischer Bedeutung werden entsprechend den einschlägigen Richtlinien gemanagt, gesichert und überwacht. Die Kofinanzierung von investiven
Maßnahmen beim Biotop- und Artenschutz durch die EU ist ebenso gesichert wie der EU-kofinanzierte Vertragsnaturschutz sowie Ausgleichszahlungen in FFH- und Vogelschutzgebieten.
Europäische Naturschutzgroßprojekte wie „LIFE+“ und „LIFE-Natur“ werden vom Land weiterhin gefördert. Auf diese Weise werden bekannte Projekte wie „Natura 2000“ gemeinsam mit allen Akteuren umgesetzt. Im Naturschutz behalten auch die Biologischen Stationen eine wichtige Rolle. Im Jahre 2010 werden sie, wie bereits 2007 zugesichert, zuverlässig gefördert.
Wichtige Arbeit im Bereich der Umweltbildung leistet die Stiftung Umwelt und Entwicklung, der im kommenden Jahr 2,3 Millionen € zur Verfügung stehen werden. Dadurch wird vor allem praktisches und ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger gefördert, Frau Schulze.
Ich komme zum Verbraucherschutz. In der gegenwärtigen Krise kommt dem Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zu. Die Verbraucherzentralen erfahren einen wachsenden Beratungsbedarf. Um diesem Bedarf nachkommen zu können, sieht der Haushaltsentwurf für die institutionelle Förderung der Verbraucherzentralen – dies haben Sie richtig ausgeführt – 965 Millionen € vor.
Damit wird der im Jahr 2007 – das ist der Punkt – mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vereinbarte Jahresbetrag um 850.000 € erhöht.
350.000 € sind im Haushaltsplan für die Neueinrichtung von drei öffentlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Schwerte, Lennestadt und Lippstadt mit einer Außenstelle in Soest vorgesehen. Damit wird die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen erstmals nahezu flächendeckend arbeiten.
Die Verbraucherzentrale und ihre Kunden können sich auf diese Koalitionsfraktionen und diese Landesregierung verlassen. Erstmals in der Geschichte der Verbraucherzentrale hat die Politik 2007 eine langfristige finanzielle Planungssicherheit gegeben.
Des Weiteren sollen im Rahmen der Verbraucheraufklärung junge Menschen in ihrer Finanzkompetenz gestärkt und dem steigenden Beratungsbedarf älterer Menschen nachgekommen werden. Die bereits laufenden Programme wie das „Netzwerk Finanzkompetenz NRW“ und das Projekt „Alles im Griff“, Unterrichtseinheiten zum Umgang mit Geld, werden weitergeführt. Der Haushaltsplan enthält dafür die notwendigen Mittel.
In gleicher Weise wird der erfolgreiche Verbraucherschutz für ältere Menschen fortgeführt und in
einer geplanten Dialogreihe „Verbraucherforum 60plus“ noch verstärkt.
Die Reaktion auf aktuelle Verbraucherthemen wird auch in Zukunft absoluten Vorrang haben. Hier werden bedarfsgerechte Beratungs- und Informationsangebote erarbeitet. Es gilt, die Verbraucher vor unüberlegten Verpflichtungen über das Internet zu schützen. Kostenfallen sind hier insbesondere Onlinespiele und soziale Netzwerke.
In Zukunft werden der Gesundheitsmarkt, die gesetzliche Neuregelung bei unerlaubter Telefonwerbung, die Ausgestaltung von Fahrgastrechten und die Möglichkeit eines Anbieterwechsels auf dem Energiemarkt erhöhten Beratungsbedarf erfordern.
Wiederholt hat sich der Landtag mit dem Problem einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. Auch im Haushalt des MUNLV ist dieser Themenbereich ein Schwerpunkt. Das „Qualitätsnetzwerk Ernährung im Ganztag NRW“ und die verbundkofinanierte vernetzte Stelle „Schulverpflegung“ werden zielgerichtet gefördert. In diesem Zusammenhang findet das Programm der Verbraucherzentrale „Schule isst gesund“ auch weiterhin Unterstützung.
Als Koalitionsfraktionen haben wir des Weiteren dafür gesorgt, dass in Nordrhein-Westfalen neben dem Schulmilchprogramm auch die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms sichergestellt ist. Die zur Kofinanzierung notwendigen Mittel haben wir in den Haushalt eingestellt, sodass ab Frühjahr 2010 dieses Programm durchgeführt werden kann. Das Land wird sich auch weiterhin am erfolgreichen Programm „Anerkannte Bewegungskindergärten mit Pluspunkt Ernährung“ finanziell beteiligen. Auch der nationale Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten wird durch abgestimmte Maßnahmen weiterentwickelt. Die Arbeit des Ernährungsportals Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt und ausgebaut.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass unsere Aktivitäten auf dem Gebiet Umwelt, Naturschutz sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz trotz der Finanzkrise finanziell gut ausgestattet und zielgerichtet sind.
Kollege Stinka, Sie haben gerade schon – Herr Ellerbrock hat es noch einmal aufgegriffen – das Stiftungsmodell angesprochen. Stimmen Sie damit überein, dass, wenn Banken in ein Stiftungsmodell Geld hineingeben, die Verbraucherberatung nicht unabhängig berät? Das
kann ich nicht nachvollziehen. Die Verbraucherberatung ist doch unabhängig. Wir möchten nur, dass die Verbraucherberatungen mit mehr Geld ausgestattet werden und dass die Banken ihrer Mitverantwortung für die Gesellschaft auch Rechnung tragen.
Zwei.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der seit dem Regierungswechsel eingeschlagene Sparkurs hat im Haushaltsjahr 2009 im Bereich des MUNLV seine Grenzen gefunden. Die mit der Konsolidierung einhergehenden Belastungen sind im Haushalt so aufgeteilt, dass ausreichende Mittel für eine zukunftsorientierte Politik vorhanden sind, Frau Schulze.
Ganz besondere Berücksichtigung finden dabei der Verbraucherschutz, der Schwerpunkt „Mehr Natur für Nordrhein-Westfalen“, der Hochwasserschutz, die Maßnahmen zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie, die Gemeinschaftsaufgabe mit der Förderung der Agrarwirtschaft und den Landeskofinanzierungsmitteln der EU-Programme und insbesondere auch die Unterstützung des ländlichen Raums sowie die umweltbezogene Ausrichtung strukturpolitischer Maßnahmen.
Wenn man die Einmaleffekte aus 2008, nämlich den Innovationsfonds mit 10 Millionen €, das Sonderprogramm „Kyrill“ und den Rückgang der Einnah
men aus der Abwasserabgabe, berücksichtigt, steigen die Ausgabenansätze gegenüber 2008 um 18,2 Millionen €. Es wird also nicht zulasten der Bürger und ohne jede Rücksicht gespart.
Auch 2009 ist wie schon in den vergangenen Jahren ein effektiver Hochwasserschutz ein Schwerpunkt des politischen Handelns. Durch Veränderungen des Klimas und durch starke Niederschläge wird die Gefährdung der Menschen und auch von Sachwerten größer. Deshalb wird der Etatansatz für Hochwasserschutz und auch für naturnahe Gewässergestaltung gegenüber 2008 um 13,5 Millionen € erhöht. Auch die begonnenen Hochwasserschutzkonzepte können damit erfolgreich und verstärkt fortgeführt werden.
Auch auf dem Gebiet des Naturschutzes begleitet der Haushalt 2009 in seiner finanziellen Ausstattung den bisherigen erfolgreichen Weg. Die Artenvielfalt soll in Zukunft erhalten und für den Bürger soll ein noch lebenswerteres Umfeld geschaffen werden. Naturschutz erhöht die Lebensqualität der Menschen, und zur Bewahrung der biologischen Vielfalt dient das erfolgreiche „Bündnis für die Natur“.
Die Mittel, Frau Schulze, für Naturschutzmaßnahmen sind von 6,9 Millionen € im Haushalt des vergangenen Jahres auf 15,2 Millionen € im Jahr 2009 aufgestockt worden.
Sie haben sich also mehr als verdoppelt und sollen entsprechend der Zukunftsplanung in den folgenden Jahren weiter ansteigen. Dadurch wird allen Bürgern der hohe Stellenwert eines effektiven Naturschutzes in der Landespolitik verdeutlicht.
Mit um über 45 % aufgestockten Haushaltsmitteln werden im Rahmen der Regionale 2010 Projekte in den Bereichen Naturschutz und Landschaftsentwicklung gefördert. So werden die Regionen in Nordrhein-Westfalen auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet schwerpunktmäßig gestärkt.
Dem Erhalt des Naturerbes dient auch das EUFinanzierungsinstrument LIFE+. Hier sind für die Zukunft mehrjährige Projekte im Kreis Soest, im Arnsberger Wald und im Hochsauerlandkreis geplant, für die 1,75 Millionen € bereitgestellt werden.
Um auch weiterhin Bundesmittel für die Projekte Senne, Teutoburger Wald und den Naturpark Eggegebirge und Südlicher Teutoburger Wald zu erhalten, sieht der Haushalt ausreichende Kofinanzierungsmittel vor.
Eine tragende Säule auf dem Gebiet des Naturschutzes ist der Vertragsnaturschutz. Er wird in bewährter Form auch im Jahr 2009 fortgeführt. Für die Verlängerung auslaufender Bewilligungen und die Einbeziehung neuer Flächen stehen 950.000 € zur Verfügung. Um die Biodiversität zu stärken,
sollen die Vertragsnaturschutzflächen auf 30.000 ha ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, den täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 5 ha zu reduzieren. Nur auf diese Weise kann der Zerschneidung von Landschaften, der Zerstörung von Biotopen, von landwirtschaftlichen Flächen und Erholungsgebieten für Menschen entgegengewirkt werden. Dies ist ein erklärtes Ziel des Zusammenschlusses „Allianz für die Fläche“.
Auch die National- und Naturparke können hier nicht unerwähnt bleiben. Der Nationalpark Eifel ist in naturschutzfachlicher und auch in touristischer Sicht ein Paradebeispiel. Die Politik steht der Einrichtung eines weiteren Nationalparks im Siebengebirge positiv gegenüber.
Auch die von unserem Ministerpräsidenten ins Leben gerufene Initiative „100 neue Alleen“ ist ein Erfolgsmodell. Bis jetzt wurden 73 km Alleen angelegt. Es ist zu erwarten, dass im Jahre 2010 das Ziel von 100 Alleen erreicht wird.
Ein erfolgreicher Naturschutz ist nicht ohne den ehrenamtlichen Einsatz zahlloser Menschen in unserem Land möglich. Darauf haben Sie hingewiesen, Frau Schulze. Dies hat die Politik schon immer erkannt und auch gewürdigt. Auch das selbstlose Engagement soll in Zukunft durch einen Naturschutzpreis des Landes seine offizielle und für jeden erkennbare Anerkennung finden. In einem Wettbewerb sollen innovative und visionäre Aktivitäten im Naturschutz prämiert werden, die nachhaltig einen positiven Einfluss auf die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen haben. Ein neuer Haushaltstitel wird erstmals 2009 geschaffen.
Neben dem Naturschutz wird die Lebensqualität ganz besonders durch Lärmschutz und die Verbesserung der Luftqualität gesteigert. Auf diesen Gebieten hat die Landespolitik in der Vergangenheit ganz erhebliche Fortschritte erzielt. Sie wird diesen Erfolgsweg auch in Zukunft konsequent weitergehen. Luftreinhaltepläne wurden erstellt und Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffbelastung beschlossen. Umweltzonen mit Fahrverboten für besonders schadstoffintensive Fahrzeuge sind eingeführt worden.
Um die EU-Luftqualitätsrichtlinie strikt einzuhalten, werden in diesem Jahr zusätzlich weitere moderne Messgeräte angeschafft. Zur Minderung der Lärmbelastung werden die Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung der Lärmaktionspläne unterstützt. Auch außerhalb der Ballungsräume wird die Lärmkartierung ausgedehnt.
Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer wettbewerbsorientierten Kreislaufwirtschaft. Auf diese Weise sollen noch weitere Entlastungen für die Umwelt erreicht werden. Für dieses Jahr ist die Aufstellung eines landesweiten
Abfallwirtschaftsdetailplans der Siedlungsabfälle vorgesehen.
Auch mit einem Pipelinekataster für Gefahrenstoffe wie Produkte der chemischen Industrie oder der Mineralölwirtschaft soll die Sicherheit der Bürger in unserem Land erhöht werden. Auf Initiative unseres Umweltministers erarbeitet das LANUV ein landesweites Rohrfernleitungskataster, das den Behörden eine effizientere Überwachung und Gefahrenabschätzung ermöglicht.
Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern und auch Fachleuten eine detaillierte Information über alle relevanten Umweltthemen zu ermöglichen, wird Ende dieses Jahres erstmalig wieder seit 2006 ein Umweltbericht veröffentlicht.
Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Aktivitäten zur Umweltbildung und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Im vergangenen Sommer haben Minister Uhlenberg, Ministerin Sommer und Minister Laschet sowie die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen eine Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Umsetzung des Aktionsplans „Zukunft Lernen“ unterzeichnet.
Meine Damen und Herren, ich spreche den Verbraucherschutz direkt mit an. Als erstes Flächenland Deutschlands waren wir äußerst erfolgreich, wie der zweite Platz in der Verbraucherschutztabelle 2008 des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen nach Hamburg zeigt. Damit hat sich das von der Opposition, insbesondere vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, immer wieder dargestellte Horrorszenario, es gehe wegen mangelnder finanzieller Ausstattung mit dem Verbraucherschutz in unserem Lande bergab, nicht bewahrheitet. Im Gegensatz zu früheren Regierungen – Frau Schulze, darauf haben Sie dankenswerterweise hingewiesen – wurden die Mittel bis zum Jahr 2010 festgeschrieben.
Die Landespolitik hat in der Vergangenheit innovative Schritte insbesondere auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung unternommen. Ich erinnere nur an den 15-Punkte-Maßnahmenplan. Mit der Errichtung des integrativen Datenverarbeitungssystems Verbraucherschutz werden kommunale und auch staatliche Daten in einer Weise vernetzt, die schnelle Reaktionen der Überwachungsbehörden ermöglicht. Für den Systemausbau stehen im Jahr 720.000 € bereit.
Im Haushalt sind 5,7 Millionen € zur Ausbildung weiterer Lebensmittelkontrolleure und –kontrollassistenten vorgesehen. Hier arbeiten Land und Kommunen Hand in Hand. Auch die Mittel zur Ausbildung 16 weiterer Praktikanten bis zum Staatsexamen für Lebensmittelchemiker werden um 200.000 € erhöht.
Die Anfang letzten Jahres in OWL begonnene Kooperation der Untersuchungsämter war ein voller
Erfolg und wird in allen anderen Landesteilen fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, eine effektive Verbraucherbildung ist die Grundlage eigenverantwortlichen Handelns. Deshalb wird das Netzwerk Finanzkompetenz Nordrhein-Westfalen weiter ausgebaut. Schüler, junge Eltern und auch ältere Menschen sollen auf den sie besonders betreffenden Gebieten umfassend informiert werden. Lokale Verbraucherkonferenzen sind für ältere Menschen geplant. Jüngere Menschen werden in den Familienzentren angesprochen.
Für die Schüler gibt es das Projekt „Alles im Griff – Unterricht zum Umgang mit Geld“. Hier wird der Haushaltsansatz mit 1,68 Millionen € im Jahr 2009 den Ansatz aus dem Vorjahr noch übertreffen.
Auch eine gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung sind wichtige Bestandteile des Verbraucherschutzes. Das Qualitätsnetz Ernährung im Ganztag Nordrhein-Westfalen ist vorbereitet. Stichpunktartig kann ich noch Bewegungskindergärten mit dem Pluspunkt Ernährung, das Schulmilch- und Schulobstprogramm erwähnen. Für eine derartige Projektförderung stehen im Haushaltsplan 1,55 Millionen € zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich will noch kurz etwas zu China sagen. Wie Sie wissen, haben wir die Mittel für die Zusammenarbeit mit Sichuan aufgestockt. Das Auffrischungsprogramm für Altstipendiaten aus dieser Provinz im Rahmen des Stipendienprogramms 2008 wird weiter gefördert.
Die anderen Punkte wird mein Kollege Ortgies ansprechen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die globale Finanzkrise ist zurzeit beherrschendes Thema in Politik und Wirtschaft und berührt verständlicherweise auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das Wort Bankenkrise mag bei manch einem die Vorstellung hervorrufen, es handele sich um eine mögliche Liquiditätskrise der örtlichen Banken oder Sparkassen, oder die dort auf Sparkonten oder Festgeldkonten eingezahlten Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger seien in Gefahr.
Es ist eine ganz natürliche Folge, dass die Sorge um das Spargeld Beratungsbedarf hervorruft, und die Verbraucherzentralen vermehrt mit Fragen zur Sicherheit der Ersparnisse angesprochen werden. Diesem Bedarf können die Zentralen nach Presseberichten durch zielgerichteten Einsatz des Personalbestandes zeitnah nachkommen.
Allein vermehrte Nachfragen rechtfertigen jedoch noch nicht, die finanzielle und personelle Ausstattung der Verbraucherzentralen im zukünftigen Landeshaushalt über den bewährten und sicheren Stand von rund 8,8 Millionen € hinaus zu erhöhen.
Die Verbraucherzentralen können sich auf die Zusage der gleichbleibenden Finanzierung verlassen. Sie haben dadurch auch in personeller Hinsicht Planungssicherheit für die Zukunft.
Wenn man in der Begründung des Antrags liest, dass durch eine unabhängige Finanzberatung und durch Verbraucherzentralen Finanzkrisen einschließlich der aktuellen Krise hätten verhindert werden können, so wird in bewährter grüner Manier suggeriert, durch die finanzielle Stärkung der Verbraucherzentralen könnte die globale Finanzkrise effektiv bekämpft und ein ähnliches Desaster in Zukunft verhindert werden. Dies ist – mit den Worten des SPD-Finanzexperten Joachim Poß ausge
drückt – eine Forderung, die allenfalls der Volksverdummung dient.
Jeder, der sich auch nur oberflächlich mit den Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise beschäftigt, weiß, dass diese Krise ihre Wurzeln in den Vereinigten Staaten hat. Ursachen sind sorglos und ohne Tilgungsaussicht vergebene Immobilienkredite und der Verfall der Immobilienpreise. Diese wertlosen Hypothekenforderungen wurden durch Wertpapiere verbrieft und zwischen den Banken gehandelt. In den Bankbilanzen führten sie zu Verlusten, sodass Liquidität und Bonität der Banken gefährdet erschienen. Auch hierzulande haben sich die Verluste bei der IKB und bei der WestLB ausgewirkt.
Wegen fehlender Marktwerte dieser Wertpapiere mussten Milliardenbelastungen verbucht werden, für die bekanntermaßen unser Land als Mitbesitzer der Banken einzustehen hatte. Die gegenwärtige Krise berührt in erster Linie den Geschäftsverkehr der Banken untereinander. Das Verhältnis zwischen den örtlichen Banken und ihren Kunden, den Verbrauchern, wird kaum tangiert.
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen erweisen sich hierbei als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor, wie im Antrag Drucksache 14/7681 von Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt ist.
Es ist also nicht recht nachvollziehbar, dass den Banken im vorliegenden Antrag auf Stärkung der Verbraucherberatung Vorwürfe im Hinblick auf Beratungstätigkeit gemacht werden können. Hierbei müsste die antragstellende Fraktion dafür sorgen, dass die Linke weiß, was die Rechte tut.
Wie überall im Rechtsleben, meine Damen und Herren, steht ein falsch beratener Vertragspartner im Schadensfall auch bei Bankgeschäften nicht rechtlos da. Die Verbraucherzentralen leisten effektive Hilfe, wobei längere Wartezeiten keine entscheidende Rolle spielen. Rechtsrat kann im Übrigen bei Rechtsanwälten jederzeit eingeholt werden.
Spareinlagen, Festgelder und Lebensversicherungen sind sicher. Dies wurde seitens der Bundesregierung wiederholt ausgesprochen und hat sicherlich auch den letzten interessierten Verbraucher in Nordrhein-Westfalen erreicht. Finanzielle Entscheidungen in Bezug auf zukünftige langfristige Kreditaufnahmen, Lebensversicherungen oder Altersvorsorge sind nicht so eilbedürftig, dass sofort eine Beratung in den Verbraucherzentralen zwingend geboten wäre.
Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass die Geldinstitute vor Ort auch hierbei durch umfassende Beratung ihren oft langjährigen Kunden eine sichere und verständliche Entscheidungsgrundlage in Finanzangelegenheiten geben. In Zukunft wird kaum ein interessierter Anleger ohne genaue Aufklärung risikobehaftete Anlageformen wählen.
Finanzielle Schäden, die aufgrund früherer Geschäftsabschlüsse entstanden sind, können durch eine intensive Beratung der Verbraucherzentralen nicht vermieden werden. Finanzielle Mehrbelastungen können dem Land nicht zugemutet werden.
Das am vergangenen Freitag gegen die Stimmen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag beschlossene Finanzmarktstabilisierungsgesetz belastet auch unser Land in erheblichem Rahmen; das haben wir den ganzen heutigen Morgen lang diskutiert. Hinzu kommen die Aufwendungen für die bereits von mir dargestellten Verluste der IKB und der WestLB. Das Abstimmungsverhalten der Grünen bei dieser notwendigen gesetzlichen Regelung wirft jedenfalls die Frage auf, ob sich die Grünen überhaupt ernsthaft um die Krisenbewältigung bemühen.
Nach all dem besteht kein aktueller Handlungsbedarf im Sinne dieses Antrags. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche haben heute so viel Geld wie nie zuvor. Der Umgang mit Geld ist schon für Erstklässler eine tägliche Selbstverständlichkeit. Doch wie sieht es mit der Einsicht in Zusammenhänge zum Thema Geld aus?
In unserer heutigen Gesellschaft richtet sich das Konsumverhalten weniger nach Versorgungsnotwendigkeiten, sondern in vielen Fällen nach der symbolischen Bedeutung der Produkte. Massenmedien sowie Konsumgüter- und Dienstleistungsanbieter haben diese Entwicklung längst erkannt und setzen sogenannte Trendscouts ein, um das Konsumverhalten und auch die Lebensstile zu beobachten. So wird definiert, was in oder was out ist. Der im Jugendalter besonders ausgeprägte Wunsch, mithalten zu können, wird schnell zur Gefahr, und in diesem Spannungsfeld bewegen sich unsere Kinder und auch Jugendlichen.
Jeder Jugendliche hat im Jahr durchschnittlich 900 € zur Verfügung – eine finanzielle Ressource, die einem einen selbstständigen konsumorientierten Lebensstil ermöglicht. Dieser ist leider allzu häufig mit einem unreflektierten Umgang mit Geld und auch der Vorstellung verbunden, dass dieser Lebensstil in der Zukunft problemlos beibehalten werden kann.
Demgegenüber steht das Problem der Verschuldung, das in unserer Gesellschaft einen ständig problematischer werdenden Stellenwert einnimmt.
Auch junge Menschen erscheinen zunehmend häufiger in Schuldnerberatungsstellen. Dabei muss jedoch klar zwischen Jugendlichen unter 18 und volljährigen jungen Erwachsenen ab 18 unterschieden werden.
Minderjährige können sich rechtlich gesehen nicht verschulden. Dennoch haben rund 6 % der 13- bis 17-Jährigen Schulden, wenn man als verschuldet die Tatsache bezeichnet, dass sie sich Geld bei Freunden, Eltern und Verwandten leihen, das sie nicht gleich wieder zurückzahlen können. Immerhin 70 % der Jugendlichen in dieser Altersgruppe haben ein Handy, für das sie selbst aufkommen müssen. Die durchschnittliche Verschuldungssumme liegt bei 370 €.
Betrachtet man die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen, so steigt die Verschuldung deutlich an. 11 % dieser Altersgruppe haben bereits ein Darlehen aufgenommen und sind im Schnitt mit 1.430 € verschuldet.
Eine wichtige Ursache für eine Ver- und spätere Überschuldung von jungen Menschen ist das Fehlen einer fundierten finanziellen Allgemeinbildung. Die komplexen Zusammenhänge einer Haushaltsorganisation und ihrer Kosten bleiben Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer Sozialisierung und im Umgang mit Geld oft verborgen. Eigene finanzielle Möglichkeiten werden häufig überschätzt, und eine realistische Ausgabenplanung erfolgt selten. Es mangelt an Wissen über allgemeine Finanzdienstleistungen.
Nicht verborgen bleiben den Heranwachsenden jedoch meist die Einstellung der Eltern zum Geld und die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Konsums auf Kredit. Dies macht die Notwendigkeit deutlich, die Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um eine mögliche Überschuldung zu vermeiden.
Allerdings soll nicht vollständig auf Konsum verzichtet, sondern ein zukunftsorientiertes Handlungskonzept im Umgang mit Geld und Konsumwünschen erlernt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde der große Bedarf für eine Vernetzung von Aktivitäten zur Förderung des Finanzwissens und der Finanzkompetenz bei Kindern und jungen Menschen erkannt.
Das MUNLV hat daher Anfang 2006 ein landesweites Netzwerk zur Förderung der Finanzkompetenz ins Leben gerufen. In diesem Netzwerk „Finanzkompetenz NRW“ werden Wissen und Ideen von kompetenten Partnern auf Landesebene gebündelt, und dazu gehören Verbraucher- und Schuldnerverbände, Banken sowie weitere Unternehmen aus der anbietenden Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Bildungseinrichtungen. Gemeinsam mit den Beteiligten werden neue Wege zur Vermittlung von Handlungskompe
tenzen zum kompetenten Umgang mit Geld beschritten.
Bereits in der Grundschule können erste wichtige Grundlagen für den Umgang mit Geld und Konsum gelegt werden. Aus diesem Grund hat eine Arbeitsgruppe des Netzwerkes „Finanzkompetenz NRW“ das Projekt „MoKi – Money & Kids“ entwickelt, und nach einer Erprobungsphase mit wissenschaftlicher Begleitung an Ganztagsgrundschulen startete es bereits im vergangenen Jahr. Pädagogische Betreuungskräfte, Lehrer und Eltern werden mit diesem Projekt bei der Aufgabe unterstützt, Kindern beim Umgang mit Geld zu stärken. Zu diesem Zweck kann von jeder der 3.500 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein MoKi-Materialpaket mit umfassenden Materialen und einem didaktischen Leitfaden bestellt werden.
Wie in der Antragsbegründung dargestellt, wurden bereits 50.000 Teenager im Rahmen des Projekts „Alles im Griff – Unterricht zum Umgang mit Geld“ von professionellen Schuldnerberatern über HandyVerträge, Internetgeschäfte und die richtige Budgetplanung aufgeklärt. Hierfür wurden vom Land 290.000 € zur Verfügung gestellt. Wir müssen dafür sorgen, dass eine derartige Aufklärung in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler erreicht.
Meine Damen und Herren, es muss alles getan werden, damit diese von mir nur kurz angerissenen zielorientierten und zielführenden Projekte auch in Zukunft fortgeführt werden. Die bislang festzustellende große Akzeptanz erfordert dies geradezu.
Damit alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden, muss die Aufklärung vor Ort in den Kommunen erfolgen. Dies kann in Elterngruppen, Kindergärten und Grundschulen geschehen. Auch gewerbliche Ausbildungsstätten sind in diesen Prozess einzubeziehen. Deshalb sollten Verwaltung und Politik vor Ort in Städten und Gemeinden auf Lehrbetriebe und Berufsschulen zugehen, um hier entsprechende Partner zu gewinnen. Auszubildende müssen in der Lage sein, mit dem ersten selbstverdienten Geld planvoll und auch verantwortlich umzugehen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Damit in unserem Land der eingeschlagene Weg zu einem erfolgreichen Ziel führt, lohnt sich jede Anstrengung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewinnung der für die Bauwirtschaft wichtigen Rohstoffe Kies und Sand stellt seit langen Jahren einen Konflikt zwischen der Gewinnungsbranche, den betroffenen Kreisen und den Umweltverbänden dar. Nutzungskonflikte mit anderen Belangen, insbesondere jenen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes, sind beim Abbau dieser Rohstoffe unvermeidlich.
Aus der Überschrift des vorliegenden Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Raubbau an
Kies und Sand stoppen – Heimat der Menschen nicht rücksichtslos wegbaggern – Restriktive Bedarfsprüfung und Nachhaltigkeit verankern“ könnte leicht ein falscher Schluss gezogen werden. Maßlosigkeit ohne jegliche Verantwortung für andere schützenswerte Belange und reiner Egoismus der Bauindustrie ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung waren niemals Entscheidungsgrundlagen für den Abbau dieser wichtigen Rohstoffe. Sie werden es auch in Zukunft nicht sein.
Wenn die Landesregierung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag als bisher handlungsunfähig gegenüber der Kiesindustrie dargestellt wird, so kann sich dieser Vorwurf doch wohl nur gegen die früheren rot-grünen Regierungen richten. Der Abbau und die Genehmigungsverfahren erfolgen bislang auf Rechtsgrundlagen, die unter rot-grüner Regierungsverantwortung geschaffen worden sind. Der Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahre 1995. Auch die einschlägigen Landesgesetze waren beim Regierungswechsel bereits in Kraft.
Wenn es aufgrund dieser Vorgaben zu bedauerlichen Missständen beim Kiesabbau am Niederrhein gekommen sein sollte, so ist dies allein den Vorgängerregierungen zuzuschreiben. Hier sollte sich insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an ihre eigene Nase fassen.
Die von den damaligen Regierungen mit zu verantwortenden Missstände waren sicherlich ein entscheidender Anstoß dafür, dass im März 2005 in Anröchte eine Fachtagung abgehalten wurde. Die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW, der BUND NRW und der Arbeitskreis Steine und Erden NRW haben diese Fachtagung über nachhaltige Entwicklung und Abgrabungen initiiert. Damals wurde ein Grundstein für den Dialog zwischen der Rohstoffindustrie und den Umweltverbänden gelegt.
Dieser Dialog wurde im Februar 2007 in Krefeld fortgesetzt. Das Forum „Kiesabbau am Niederrhein – Quo vadis?“ war ein weiterer Schritt zur Lösung von Zielkonflikten bei der Rohstoffgewinnung. Frau Ministerin Thoben hatte die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung übernommen und damit seitens der Landesregierung einen Beitrag zum damals begonnenen Dialog zwischen Wirtschaft und Umwelt geleistet.
Eine Lösung der eingangs angedeuteten Zielkonflikte beim Kiesabbau kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Industrie notwendige Planungssicherheit gegeben wird, der Schutz von Bevölkerung, Natur und Landschaft beachtet wird und ei
ne Rekultivierung der Abbauflächen mit entsprechenden Nachfolgenutzungen sichergestellt wird.
In diesem Zusammenhang kommt dem zurzeit von der Landesregierung unter dem Leitmotiv „Raumqualität statt Flächenverbrauch – Verbesserung im Bestand“ erarbeiteten Landesentwicklungsplan 2025 die entscheidende Bedeutung zu.
Die Rohstoffsicherung ist eine Planungsleitlinie. Der Planungshorizont von derzeit rund zwei mal 25 Jahren soll verkürzt werden. Diese Kürzung ist mit Blick auf die besonderen Belastungen des Niederrheins durch Kies- und Sandabbau notwendig, damit die Rohstoffgewinnung durch die Bevölkerung auch akzeptiert wird.
Inzwischen hat Frau Ministerin Thoben durch den Erlass, auf den Herr Remmel schon eingegangen ist, die Versorgungssicherheit bei Kies von 50 Jahren auf 30 Jahre herabgesetzt. Aus diesem Grund muss der Regionalrat bei der aktuellen Änderung des Gebietsentwicklungsplans im Regierungsbezirk Düsseldorf nicht mehr 1.675 ha für den Kiesabbau reservieren, sondern nur noch 1.207 ha. Es werden also 468 ha weniger für mögliche Abgrabungen zur Verfügung gestellt.
Die Bezirksregierung will nunmehr generell auf einem Abstand von 300 m zwischen Kieswerken und Siedlungen bestehen.
Zu dem im Antrag angesprochenen Kiesexport in die Niederlande ist grundsätzlich zu sagen, dass die allseits gewollte Grenzöffnung nicht auf dem Wege des Planungsrechts wieder geschlossen werden kann. Das EU-Recht verbietet eine planrechtliche Einschränkung, die zulasten grenzüberschreitender Exporte oder zulasten eines Mitgliedslandes geht. Planerische Einschränkungen in diese Richtung widersprechen unserem Verständnis von offenen Marktbeziehungen zwischen guten Nachbarn.
Im vorliegenden Antrag weisen die Grünen auf ein vermeintliches Schlupfloch Bergrecht im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kiesabbaus hin. Dieses Schlupfloch besteht nicht und ist deshalb auch nicht zu schließen. Das Bergrecht sieht keine geringeren Zulassungsanforderungen vor. Beantragte Vorhaben werden unter den gleichen Aspekten geprüft, wie es andere Behörden außerhalb des Bergrechts tun. Auch im Bergrecht muss geprüft werden, ob nicht überwiegende öffentliche Interessen dem beantragten Abbau entgegenstehen. Bei dieser Prüfung darf in keinem Fall von den Regionalplänen abgewichen werden. Auch diese Pläne sind für alle Behörden und öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Der geforderten gesetzlichen Regelung des Freiraumschutzes bedarf es nicht. Durch die dargestellten Flächenreduzierungen im aktuellen Entscheidungsfall hat die Bezirksregierung Düsseldorf bei sachgerechter Interessenabwägung den Freiraumschutz ausreichend beachtet.
Anlass zur aktuellen Diskussion über den Kiesabbau ist die 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. In diesem Verfahren wurden nach den ersten Verfahrens- und Öffentlichkeitsbeteiligungen im Sommer und im Herbst 2007 der Planentwurf, die Begründung der Planerarbeitung, der Umweltbericht sowie die Beteiligungsliste überarbeitet.
Das Verfahren ist nunmehr in der zweiten Verfahrens- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Verfahren können sich über 300 Beteiligte äußern. Kommunen, Verbände, Wirtschaftsunternehmen, Interessenvertretungen und Verwaltungen sind in das Verfahren involviert, sodass eine breite Öffentlichkeit gewährleistet ist. Auf diese Weise werden alle widerstreitenden Ansichten vor der Entscheidung gehört und berücksichtigt werden können. Für eine größtmögliche Akzeptanz des Regionalplans ist somit Sorge getragen worden.
Gerne, Herr Kollege Remmel.
Sie wissen, dass die abgrabenden Firmen die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.
Im Übrigen wird bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans 2025 im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, an dem neben 396 Kommunen und über 200 Verbänden auch die Bürgerinnen und Bürger mitwirken, eine größtmögliche Bürgernähe der Planung und ein gerechter Interessenausgleich erreicht werden. Ich habe auf diese Umstände nur deshalb hingewiesen, um darzulegen, dass die Behauptung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Kiesindustrie
könne sich über die Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen, mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Fraktion der SPD beantragten Beschlussfassung bedarf es nicht. Die Landesregierung verfolgt durch zahlreiche Initiativen eine erfolgreiche, moderne Bildung in den Bereichen Umwelt und Naturschutz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Sie leistet über eine breit angelegte und nachhaltig ausgerichtete Bildungsstrategie einen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und für die Chancen nachfolgender Generationen. Die Bildungsaktivitäten insbesondere des MUNLV erreichen alle Generationen, vom Kleinkind bis zu den Seniorinnen und Senioren.
Die Initiative der Vereinten Nationen, die den Zeitraum von 2005 bis 2014 zur UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ erklären, wurde aufgegriffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nationalkomitee und der Deutschen UNESCO-Kommission wurde die UN-Dekade in Nordrhein-Westfalen mit großem Erfolg vorange
bracht. Die Natur- und Umweltschutz-Akademie Nordrhein-Westfalens hat zusammen mit dem Schulministerium und auch mit dem Umweltministerium Angebote für die schulische Umweltbildung entwickelt. Die von ihr koordinierte Landeskampagne „Agenda 21 in der Schule“ wurde im Jahr 2007 erneut als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ auf der Bildungsmesse didacta in Köln ausgezeichnet.
Offensichtlich hat die antragstellende Fraktion diese Auszeichnung überhaupt nicht wahrgenommen.
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur UN-Dekade hat das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Aktionsplan „Zukunft Lernen“ veröffentlicht. Es wurde ein landesweites Forum „Zukunft Lernen“ gebildet. In diesem werden mit anderen schulischen und außerschulischen Akteuren erfolgreich Maßnahmen erarbeitet. Auf diese Weise wird das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen verbreitet. So werden Schulen bei der Beratung und Entwicklung von Projekten, Schulprofilen und Schulprogrammen unterstützt. Der Aktionsplan wird mit allen in der Bildung tätigen Partnern fortentwickelt.
Vom Ministerium für Schule und Weiterbildung wurden über „Transfer 21 NRW“ zahlreiche Materialien für den Unterricht entwickelt. Dabei werden Fragen des Klimaschutzes, der Entwicklungszusammenarbeit und der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beantwortet. In Kooperation mit dem Regionalteam von „Transfer 21“ und den Kooperationspartnern in den Regionen wurden im Jahr 2007 insgesamt 15 Auftakt- und auch Begleitveranstaltungen durchgeführt. Durch einen neuen Leitplan begleitet das Schulministerium die Schulen bei der Vorbereitung, Durchführung und auch Berichterstattung ihres Vorhabens innerhalb der Kampagne „Transfer 21“.
In diesem Zusammenhang steht den Schulen im Internet unter „Agenda 21 in der Schule“ seit August 2007 eine neue Online-Dokumentation zur Verfügung. Darin werden Veranstaltungen angekündigt. Schulen finden zum Beispiel aktuelle Termine von Begleitveranstaltungen und auch Fortbildungen. Tipps für Materialien, Unterricht und auch Projektarbeit finden sich dort in übersichtlicher Form nach Schulformen und Stichworten geordnet.
Schulnetzwerke wurden innerhalb von „Transfer 21 NRW“ aufgebaut. In regionalen Netzwerken besonders für Ganztagsschulen wird die Bildung
für nachhaltige Entwicklung in den Schulen und auch die Zusammenarbeit mit anderen außerschulischen Partnern thematisiert.
Im November 2007 wurde ein Klimabündnis von Schulen, außerschulischen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen gegründet. Hierüber können Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit ihren außerschulischen Partnern an Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Die ehrenamtlich in der Umweltbildung Tätigen werden durch das Land unterstützt. Ihr Einsatz wird öffentlich vor Ort gewürdigt und von der Landesregierung im Rahmen von Auszeichnungsveranstaltungen öffentlich geehrt.
Auch die Seniorinnen und Senioren in unserem Land hat die Landesregierung nicht aus dem Blick verloren. Sie unterstützt deren Bildungsbedürfnisse durch Förderprojekte des MUNLV im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung.
Die Forderung, Clearing- und auch Beratungsstellen für Institutionen der Bildung für nachhaltige Entwicklung einzurichten, ist erfüllt. Über das Beratungscenter Ausland der NRW.BANK sind Informationen auch über EU-Programme in den Bereichen Bildung und Umwelt zu erhalten.
Das Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat eine Schriftenreihe für mögliche EU-Förderungen veröffentlicht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass in unserem Land auf dem Gebiet der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umwelt kein aktueller Handlungsbedarf im Sinne des Antrags besteht. Selbstverständlich sind wir alle aufgerufen und verpflichtet, gegenüber den Bildungsträgern auf die im Antrag genannten und auch von mir dargestellten Einrichtungen und Möglichkeiten hinzuweisen. Auf diese Weise kann das umfangreiche Landesprogramm auf diesem Gebiet noch besser umgesetzt werden. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich des MUNLV werden wie in den vergangenen Jahren einerseits zielstrebig und dennoch nachhaltig Beiträge zur Haushaltskonsolidierung geleistet und andererseits der Naturschutz, der Umweltschutz, der Gewässerschutz, der Hochwasserschutz und die Luftreinhaltung weiter ausgebaut.
Insgesamt wird ein Haushaltskonsolidierungsbeitrag in Höhe von 28 Millionen € geleistet, wobei die Minderausgaben bei fast 8 Millionen € liegen. Anders als bei der früheren Landesregierung werden vor dem Hintergrund der klaren Kosten- und Nutzenanalysen die Haushaltsmittel auf ökonomisch und ökologisch notwendige Bereiche und Projekte konzentriert. Ein effizienter Mitteleinsatz stellt sicher, dass auch in Zukunft Natur-, Umwelt, Gewässer- und auch Hochwasserschutz auf einem hohen Niveau weiterentwickelt werden.
Die enorm hohe Neuverschuldung in den letzten Wahlperioden hat auch dazu geführt, dass Umweltprojekte nicht nach Qualität, sondern oftmals nach Quantität priorisiert und gefördert wurden.
Wir kennen die vielfältigen Wunschzettel, die es im Geschäftsbereich des MUNLV gibt. Allerdings, meine Damen und Herren, ist an Geschenke für das Jahr 2008, besonders am heutigen 6. Dezember, dem Nikolaustag, leider nicht zu denken. Denn würden wir Geschenke verteilen, würde das Neuverschuldung bedeuten, die dann in den nächsten Jahren bezahlt werden müsste. Wir machen also im Vergleich zur alten Landesregierung keine Pseudo-Geschenke und finanzieren den Haushalt solide.
Auch kann die Rute im Sack bleiben, meine Damen und Herren, denn das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Sparmaßnahmen ist groß. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen neue Chancen zugesagt,
was bedeutet, dass die natürlichen Lebensgrundlagen vor dem Hintergrund ökologischer und auch ökonomischer Vernunft gesichert werden müssen.
Das bedeutet insbesondere im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, dass wir neben den wirtschaftlichen Grundlagen vor allem die natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen nicht nur erhalten, sondern verbessern müssen. Das zeigt sich zum Beispiel in der Gestaltung und Nutzung unserer Landschaften, in der weiteren Verbesserung der Gewässerqualität und der Luftqualität, in der Behebung von Zivilisationsschäden und im Hochwasserschutz.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir zugesagt, dass keine weiteren Kürzungen bei Förderprogrammen und bei Sachausgaben vorgenommen werden sollen. Durch neue Schwerpunktsetzungen zum Beispiel im Natur- und Umweltschutz konnten erhebliche Qualitätsverbesserungen herbeigeführt werden. Auch im Umweltschutz gilt: Qualität vor Quantität und Stärken stärken.
Insbesondere im ehrenamtlichen Naturschutz zeigen wir uns als verlässlicher Partner, zum Beispiel bei den Biologischen Stationen. Auch im Verbraucherschutz, zu dem ich später noch sprechen werde, haben wir klare Vereinbarungen getroffen und geben Finanzierungssicherheit. Im Vergleich zu den Vorjahren haben wir sogar die Finanzmittel für ehrenamtlichen Naturschutz um 311.000 € aufgestockt, Frau Schulze.
Ein deutlicheres Zeichen für die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeiten kann man doch wohl kaum setzen.
Auch in kleinsten Bereichen versuchen wir zu helfen. Dies zeigt sich darin, dass wir den Kleingärtnern, denen im vergangenen Jahr die Geschäftsstelle abgebrannt ist, mit 30.000 € unter die Arme greifen, damit die Mitglieder nicht zusätzlich belastet werden.
Ein besonderes Anliegen der Koalitionspartner ist es, die Landeskofinanzierungen für Bundes- und EU-Programme sicherzustellen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass hier erhebliche Finanzmittel gebunden werden, und bemühen uns, über Qualitätssteigerungen bei Umsetzung der Programme das Niveau der Förderung weiter zu erhöhen.
Wir sind besonders stolz darauf, dass wir die von der Opposition immer infrage gestellten erforderlichen Mittel zur Beseitigung der Kyrill-Schäden zur Verfügung stellen können. Durch die vielfältigen Bemühungen der Landesregierung konnten auch hier erhebliche Mittel der Europäischen Union eingeworben werden, womit den Waldbauern kurz- und mittelfristig geholfen werden kann.
Im Haushalt 2007 wurde erstmals erreicht, intensive Naturschutzmaßnahmen als Maßnahmen des ländlichen Erbes in der EU-Kofinanzierung entsprechend der ELA-Verordnung aufzunehmen. Darüber hinaus erhält der Haushalt 2008 nunmehr zusätzliche EU-Kofinanzierungsmittel für das Ziel2-Programm NRW 2007 bis 2013. Auf diese Weise werden NATURA-2000-Gebiete für den Tourismus erschlossen, und durch die EUMitfinanzierung wird der Landeshaushalt leicht entlastet.
Für diesen Bereich stehen im Jahr 2008 mit den Landesmitteln damit insgesamt Fördermittel in Höhe von 5,4 Millionen € zur Verfügung. Gefördert werden dadurch Arten- und Biotopschutzmaßnahmen. Es werden Entwicklungs- und Pflegekonzepte erstellt, um auf entsprechende Weise die NATURA-2000-Verpflichtungen zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat der Umweltminister die Leaderregionen in Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. In einem Ideenwettbewerb haben sich Kreise und kreisfreie Städte für die Förderperiode 2007 bis 2013 qualifiziert. Diese hervorragenden, vor Ort mit zahlreichen Akteuren entwickelten Ideen werden in ihrer Umsetzung über das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ mit etwa 18 Millionen € aus EU-Mitteln mitfinanziert.
An dieser Stelle wird wieder einmal deutlich, meine Damen und Herren, dass Projekte nicht an einem Behördenschreibtisch entwickelt werden müssen, sondern aus den jeweiligen Bereichen kommen sollten, womit selbstverständlich eine hohe Identifizierung und die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement gefördert werden.
Wir halten es für eine hervorragende Arbeitsweise, dass in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturparke NordrheinWestfalen in Zukunft alle drei Jahre ein Wettbewerb ausgeschrieben wird. Mit diesem Wettbewerb soll zum einen das Naturerbe unserer Heimat für nachkommende Generationen geschützt und erhalten und zum anderen das Naturschutz
engagement bei Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden.
Auch hier wird wiederum deutlich, dass sich im Wettbewerb Projekte qualifizieren und Abschied von einer in der Vergangenheit geförderten Klientel-Politik genommen wird.
Liebe Freunde, das eigentliche Nikolausgeschenk hat Ihnen Umweltminister Uhlenberg mit dem neuen Alleenkalender gemacht.
Sie waren sicherlich genauso wie ich von der Schönheit und Faszination, die von diesen Bildern ausgeht, und von dem Anblick dieser die Landschaft prägenden Baumreihen begeistert. Das von der Opposition oftmals kritisierte 100-AlleenProgramm wird uns über lange Zeiträume nicht nur Motiv für Kalenderbilder sein, sondern tagtäglich zahlreiche Menschen in unserem Land die Schönheiten unserer Natur in vielfältigen Jahreswechseln erlebbar machen. Im kommenden Frühjahr werden wir mit Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wieder zahlreiche Alleen pflanzen, wofür wir bis 2010 Finanzhilfe zugesagt haben.
Das Geheimnis des Erfolgs dieser Aktion liegt unverkennbar darin, dass wir gemeinsam mit den Menschen vor Ort die Umwelt verändern und dadurch eine außerordentlich hohe Akzeptanz finden.
Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Umweltpolitik ist die strategische Ausrichtung von Maßnahmen. Mit der Veröffentlichung des Umweltberichts 2006 wurde erstmals eine Grundlage geschaffen, Umweltleistungen, aber auch Notwendigkeiten zu bewerten. Durch die ständige Aktualisierung dieses Umweltberichts werden Ursachen, Gründe und Ziele für den Bürger erkennbar.
Aus diesen Erkenntnissen entwickelt sich das Umweltbewusstsein auch bei Ihnen, Herr Stinka, und damit ebenfalls die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen in allen Bereichen der Umwelt.
Die Koalitionsfraktionen sind im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen von der Leistungsfähigkeit und auch Leistungskraft unserer Städte und Gemeinden überzeugt. Vor diesem Hintergrund sind wir sicher, dass durch die weitgehende Kommunalisierung der Zuständigkeiten im Umweltrecht Entscheidungen schneller und vor allem ortsnah getroffen werden können.
Dies geschieht vor allem, weil wir Verwaltungswege vereinfachen und damit die Genehmigungsverfahren für die Bürger kürzer und effizienter werden. In der modernen Umgangssprache nennen wir das heute „Zaunprinzip“.
Nordrhein-Westfalen ist eines der leistungsstärksten Bundesländer und das führende Land in der Umwelttechnologie.
Unser ehrgeiziges Ziel ist es, Wirtschaft und Umwelt in einem moderierten Dialogprozess zusammenzuführen. Ziel dieses Dialogs „Umwelt und Wirtschaft“ ist es, gemeinsam Umweltziele zu formulieren und umzusetzen.
Dies gilt insbesondere in den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall und Bodenschutz sowie für den Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Bereitschaft zur Verbesserung der Umweltqualität eher in gemeinsamen Gesprächen und Vereinbarungen erreicht werden kann, anstatt durch Ordnungsrecht Blockaden herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit läuft ab. Ich möchte noch kurz auf einige Schwerpunkte eingehen.
Die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiges Anliegen. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und bei der Beseitigung von Abfällen die Umwelt zu entlasten. Die folgenlose und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen ist daher ein Kernpunkt unserer neuen Umweltpolitik. Auf der Grundlage des ersten Abfallwirtschaftsplans für Sonderabfälle wollen wir für die nächsten zehn Jahre Entsorgungssicherheit für alle in NordrheinWestfalen anfallenden gefährlichen Abfälle gewährleisten.
Die derzeit stattfindende Klimakonferenz auf Bali rückt das Bewusstsein für die Luftqualitätsstandards in den Fokus der Weltöffentlichkeit. Um auch die ehrgeizigen Ziele unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu unterstützen, werden wir unsere Aktivitäten hier verstärken und Luftreinhaltepläne und Aktionspläne in allen Landesteilen aufstellen, in denen es zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid kommt.
Die neue Landesregierung will NordrheinWestfalen zu einer Modellregion für Umweltkompetenz entwickeln, und ich fordere die Oppositionsparteien ausdrücklich auf, uns bei der Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, ich möchte dem Kollegen Ortgies auch noch Zeit übrig lassen. Wir sehen, dass nach zwei Jahren neuer Landespolitik im Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz in unserem Land ein nie dagewesener Standard erreicht worden ist. Die Koalitionsfraktionen stellen mit dem Haushalt 2008 die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung, um die ehrgeizigen Ziele im Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz umzusetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist entsprechend der Koalitionsvereinbarung angetreten mit dem Ziel, Nordrhein-Westfalen zum Land der neuen Chancen zu machen.
Für den Verbraucherschutz ist der informierte und mündige Verbraucher Ziel und Leitbild unserer Politik. Seine Informationsrechte müssen verbessert werden. Größtmögliche Sicherheit und größtmöglicher Schutz des Verbrauchers sind erklärte Handlungsziele.
In diesem Zusammenhang kommt einer unabhängigen Verbraucherberatung und den Verbraucherschutzorganisationen eine zentrale Bedeutung zu. Dabei ist der Schutz nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Aufgabe.
Vor Ort ist eine effiziente und flächendeckende Lebensmittelkontrolle ein wesentliches Element für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes angesichts belasteter oder zum Verzehr nicht geeigneter Lebensmittel. Hier sind das Wohlergehen und die Gesundheit eines jeden Menschen täglich berührt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion, ich bin Ihnen für Ihre Große Anfrage dankbar. Der Fragenkatalog berührt nicht nur die von mir gerade erwähnten Punkte der Verbraucherpolitik, sondern geht weit darüber hinaus. Sie haben durch Ihre Anfrage der Landesregierung die auch von uns sehr unterstützte Möglichkeit gegeben, in einer Zwischenbilanz die Anstrengungen und auch Erfolge der Regierung umfassend darzustellen.
Es ist begrüßenswert, dass die Öffentlichkeit auf diese Weise davon überzeugt werden konnte, dass die in der Koalitionsvereinbarung genannten Ziele nunmehr schon weitgehend durch die Landesregierung erreicht wurden bzw. dass erfolgversprechende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele eingeleitet wurden.
Die heute vorliegende Antwort weist in sämtlichen von den Fragen berührten Themenkreisen eine positive Bilanz auf. Jeder interessierte Bürger kann erkennen, dass niemals die zu seinem Wohle aufgestellten Regierungsziele aus den Augen verloren wurden. Verbraucherrechte, Maßnahmen, Instrumente und auch Handlungsfelder werden in den Antworten umfassend dargestellt.
Nachhaltiger Konsum in Zeiten des Klimawandels wird den Bürgern als notwendige Handlungsweise zum Schutz und Erhalt einer gesunden Umwelt für die Zukunft nahegebracht. Auch in diesem Zusammenhang berührt die Antwort die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und die Daseinsvorsorge. Die Landesregierung unternimmt alles, um die finanzielle Sicherung der privaten Haushalte zu erhalten und gegebenenfalls wiederherzustellen. Frau Schulze, Sie sind darauf eingegangen: Schuldnerberatung ist hier ein vorrangiges Instrument und wird von den Betroffenen in zunehmendem Maße angenommen und von der Landesregierung intensiv unterstützt.
Auch im Gesundheitsbereich – das ist ganz wichtig – wird dem Verbraucherschutz der ihm zukommende Stellenwert gegeben.