Bernhard Schemmer
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Last Statements
Wir haben gerade gehört, dass die Gründe für Suizide bei Jugendlichen sehr vielfältig sind und regelmäßig Monokausalitäten, wie Frau Kraft sie festgestellt hat, nicht vorliegen. Wie beurteilt die Landesregierung eigentlich die Feststellung von Frau Kraft, dass zwischen der Schulstruktur, das heißt der Verfasstheit des Schulwesens, und den Selbstmorden bzw. Selbst
mordversuchen ein Zusammenhang hergestellt wird?
Herr Minister, teilen Sie meine Meinung, dass es für Frau Kraft besser gewesen wäre, heute hier zu sein, ihre Entgleisungen schlicht und einfach zu bedauern und das mal richtigzustellen, anstatt mit dem abgewählten ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel heute auf Wahlkampftour zu gehen?
Herr Wißen, da ich gerade von Ihnen vernommen habe, dass wir am 9. Mai nächsten Jahres eine neue Regierung bekommen, müssen Sie auch wissen, wie die tatsächlich aussieht: Ich habe gerüchteweise gehört, dass Sie davon ausgehen, dass dann der Herr Sagel der neue Ministerpräsident dieses Landes wird. Ist das richtig?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rettet die
SPD vor diesem Herrn Römer, kann ich da nur sagen.
Denn was da als Antrag auf dem Tisch liegt, das hätte – wir haben es im Weiteren gehört – genauso gut von den Grünen kommen können; oder, um es noch anders zu sagen: Herr Sagel ist gerade nicht da, aber selbst Herr Lafontaine hätte an Ihrem Antrag seine helle Freude gehabt.
Wodurch zeichnet sich Ihr Antrag eigentlich aus?
Als Erstes wird alles das, was Sie an Wohnungsbaupolitik bis zum Jahr 2005 gemacht haben, völlig verdrängt. Des Weiteren verdrängen Sie die Wohnungsverkäufe durch die Gewerkschaftsholding und durch andere der SPD nahestehende Alteigentümer. Nirgendwo ist die Rede von irgendeinem besonders vereinbarten Mieterschutz.
Sie mäkeln die ganze Zeit, auch heute wieder, an den notwendigen Entwicklungen, die wir seit 2005 angegangen sind.
Wir haben den überflüssigen Bürokratismus für Zweckentfremdungsverordnung und Kündigungssperrfristverordnung beseitigt. Sie haben übrigens Ihren Kampf gegen die Fehlbelegerabgabe völlig vergessen.
Sie wollten nämlich diejenigen Menschen, die durchschnittlich verdienen, aus den geförderten Wohnungen herausbringen und abzocken und haben sich deutlich dagegen gewehrt, dass eine vernünftige Durchmischung bei den Wohnungsbeständen stattgefunden hat.
Wir haben dafür gesorgt, dass es nunmehr eine gute Durchmischung in den Wohnungsbeständen gibt, und waren dabei – das muss man schlicht sagen – grandios erfolgreich.
Ihr ganzer Antrag strotzt eigentlich nur vor staatlicher Regelungs- und Bevormundungswut. Das alles mag ein wunderbares Empfehlungsschreiben für gute Listenplätze bei der SPD für die zukünftige Kandidatenaufstellung sein.
Inhaltlich war das aber nichts. Da kann ich nur sagen: gute Nacht, SPD!
Wenn ich mir anschaue, was Sie vortragen, nur öffentlich geförderte Wohnungen seien in Ihren Augen gute Wohnungen,
dann stelle ich fest, Ihr Staatskapitalismus in der Sache macht Sie sogar für die Linke koalitionsfähig. Übrigens, wenn Sie das nicht glauben – ich zitiere Herrn Römer vom 24. August 2009:
Je weniger öffentliche Wohnungen es gibt, desto mehr werden die Mieter von den Privaten geschröpft.
Das ist Sagel pur und das ist Lafontaine pur.
Das hat doch nichts mit einer vernünftigen Wohnungspolitik zu tun.
Bei einer vernünftigen Wohnungspolitik müssen Wohnungsangebot und -nachfrage übereinander gebracht werden und sich die Waage halten. Gute Lage und gute Wohnungsqualitäten sind dabei erforderlich und notwendig, um sich durchzusetzen.
Wir haben reagiert: In den Bereichen, in denen wir Wohnungsmangel haben, haben wir aus den Ergebnissen der Pestel-Studie gelernt und haben die Förderung angepasst, sie zielgenau gemacht.
Rot-Grün hat kommunalpolitisch nur danach verteilt, wo sich rot-grüne Räume befinden. Da muss mit der Gießkanne gefördert werden.
Wir haben die tatsächlichen Bedarfe genommen und die Förderung an sie angepasst.
Eine Anmerkung zu den Zwischenrufen: Wer anderes als der rote Filz hat die 18 Millionen € in Oberhausen versenkt? Das ist das, was sich nicht wiederholen darf.
Ich stelle auf jeden Fall fest: Nordrhein-Westfalen hat eine exzellente Wohnraumförderung sowohl für Neubau als auch für Erwerb, für Mietwohnungsbau, aber auch für Bestandsförderung. Wir setzen exzellente Standards bei der Barrierefreiheit und beim Energiesparen.
Zum Steuerrecht: In der Aufforderung Nr. 7 schreiben Sie, dass sich die Landesregierung im Bund für verbesserte Abschreibungsregelungen bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen einsetzen soll. Das zeigt, dass Sie überhaupt keine Ahnung vom Steuerrecht haben, denn energetische Sanierung im Mietwohnungsbau kann sofort zu 100 % abgesetzt werden. Eigentlich müssten Sie das wissen.
Den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP auf Bundesebene haben Sie auch nicht gelesen. Dort steht nämlich:
Mietnomaden sowie Luxussanierung zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen.
Es ist gut so, dass wir das tun, und es zeigt, dass wir eine zukunftsorientierte Politik machen.
Ihr Antrag reicht vielleicht, um Laien im Wohnungsbau auf einer Unterbezirksveranstaltung zu überzeugen. Für den Landtag reicht das nicht.
Kurzum: Wir haben es mit einem überflüssigen Antrag zu tun. Er enthält laufende Wiederholungen aus den letzten Jahren. Die wichtigsten Dinge haben Sie vergessen. Vom Steuerrecht haben Sie keine Ahnung. So macht man keine Wohnungsbaupolitik. – Schönen Dank.
Herr Kollege Stinka, Sie sammeln so ein bisschen die Daten rund um die Windkraft. Ich bin ein großer Freund davon, bis zum Jahr 2020 30 % der Energieversorgung durch alternative Energien sicherzustellen. Aber ein oder zwei Sätze dazu, woher die anderen 70 % kommen sollen, würden der Diskussion eigentlich gut tun. Die habe ich jedoch völlig vermisst.
Wir haben vorhin von den zahlreichen Wahlkampfauftritten erfahren, die allesamt gut besucht waren, bei denen die Menschen sehr positiv zur Kenntnis genommen haben, dass sich der Ministerpräsident um den Erhalt vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze kümmert.
Dazu habe ich folgende Frage: Entnehmen Sie den Zwischenrufen des stellvertretenden Parlamentspräsidenten und der Frage von Herrn Stüttgen vorhin, dass es bei früheren Ministerpräsidenten offensichtlich üblich war, ihre Wahlkampfreden jeweils in der Staatskanzlei vorbereitend schreiben zu lassen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat gemerkt, dass der Antrag anderthalb Jahre alt ist. Was gerade vorgetragen wurde, war eigentlich der Schnee von gestern – ich bin etwas präziser: der Schnee von vorgestern –, der schon lange getaut war.
Schaut man sich den Antrag an, so stellt man fest, dass es eine Ansammlung von Allgemeinplätzen ist, nicht zukunftsorientiert, sondern ausgesprochen rückwärtsgewandt.
Dabei hat die schwarz-gelbe Landesregierung die Wohnraumförderungsbestimmungen seit 2005 deutlich modernisiert und kontinuierlich den neuen Herausforderungen der Wohnungsteilmärkte in Nordrhein-Westfalen angepasst.
Die innovativen Ansätze, die dort gefunden worden sind, heben sich deutlich von dem rot-grünen Mief ab. Als Beispiele sind zu nennen: Barrierefreiheit als Neubaustandard im geförderten Mietwohnungsbau – vorher undenkbar –, energetische Sanierung im Bestand seit 2006 – das gab es unter Rot-Grün nicht – oder die Anhebung der für die Förderung maßgeblichen Einkommensgrenzen für eine bessere Durchmischung der Wohnungsbestände.
Eine variable Anpassung der Wohnraumförderung führte seit 2006 zu einem Anstieg der Nachfrage insbesondere beim Förderbaustein BestandsInvest, sodass wir 2008 mit den vorgesehenen 840 Millionen € nicht ausgekommen sind. Wir haben dann über die bereits bereitgestellte Summe hinaus gefördert und daraus die Konsequenzen gezogen. Wir
haben nämlich für 2009 – und werden es auch für 2010 machen –, 950 Millionen € bereitgestellt.
Ein Satz in dem Antrag ist natürlich richtig. Der heißt folgendermaßen – ich zitiere –: „Nach der Föderalismusreform hat das Land die alleinige Zuständigkeit für die Wohnungspolitik erhalten.“ Die Landesregierung hat auf diese neue Herausforderung der Wohnraumförderung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf, der heute nicht Thema der Tagesordnung ist, reagiert. Das im Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen macht daher den vorliegenden Antrag der Grünen überflüssig. Folglich ist dieser Antrag auch abzulehnen.
In der letzten Woche hatten wir zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung, in der ich einiges ganz anders gehört habe als mein Vorredner. Es gilt, Folgendes festzuhalten: Mit den 950 Millionen € – so die Sachverständigen – ist die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen vorbildlich und besser als in allen anderen Flächenländern. Unsere Modernisierung der Förderbestimmungen ist vorbildlich. Auf der Grundlage der Pestel-Studie und auf den darauf beruhenden Gutachten von FuB wurde eine wesentliche Forderung der Wohnungswirtschaft erfüllt, nämlich die stärkere regionale Ausdifferenzierung der Wohnraumförderung.
Rot-Grün hat – das wurde dort auch noch einmal deutlich – bis 2005 eine stockkonservative Wohnraumförderung betrieben – an der Wirklichkeit und vor allen Dingen auch am Markt vorbei.
Ich rufe noch einmal die Fakten in Erinnerung: Wir hatten 1995, als ich in den Landtag kam, 150.000 Wohnungssuchende. Wir haben im Moment nicht einmal mehr die Hälfte. Das heißt, die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich halbiert. Im Übrigen: Während es früher Familien waren, sind es heute eher Alleinstehende und keine Familien.
Zum Wohnungsbau! Wir hatten seinerzeit 100.000 Wohnungsneugestellungen. Ein Drittel davon waren Eigenheime. Inzwischen ist die Situation so, dass von den 48.000 Wohnungen, die in den letzten Jahren noch gebaut wurden, 28.000 Eigenheime waren. Das heißt, auch die Eigentumsquote verbessert sich.
Wenn das nicht auf die Redezeit angerechnet wird, ja.
Bitte schön.
Herr Wißen, ein ganz einfacher Hinweis: Es gibt die Aussage dazu, dass die 950 Millionen € heute und auch auf Dauer gelten. Im Übrigen würde ich mir die rechtliche Frage, inwieweit der Gesetzgeber in ein Gesetz hineinschreiben kann, wie eine Bank anschließend zu handeln hat, noch einmal in Ruhe überlegen, ob das insbesondere juristisch-technisch überhaupt geht.
Es gilt die klare Aussage für heute, morgen und übermorgen: 950 Millionen €, round about 1 Milliarde € stehen der Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen zur Verfügung. Und so gut wie bis dato – das wiederhole ich – macht dies kein anderes Flächenland.
Ich kann, nachdem sich der Bund aus der Wohnraumförderung zurückgezogen hat, nur noch einmal sagen, dass die Situation in Nordrhein-Westfalen im Neubaubereich auch bei Ersatzgebäuden dem heutigen Standard mit Barrierefreiheit und Wärmedämmung entspricht und vorbildlich ist.
Ich denke, dass wir noch ein erhebliches Problem bei den Abschreibungsmöglichkeiten haben. Da wird sich aber sicherlich etwas ändern, wenn nicht mehr die Minister Tiefensee und Steinbrück das festlegen. Wir haben einen desolaten Zustand im Abschreibungsverhalten. Deshalb wird insgesamt zu wenig gebaut.
Ich denke, dass der Antrag der Grünen eine Ansammlung von wohnungspolitischen Allgemeinplätzen ist. Man sieht das auch am Abstimmungsverhalten in den mitberatenden Ausschüssen. Das sagt mir: Nicht einmal in den eigenen Reihen steht man dem Antrag positiv gegenüber; sonst wäre der Antrag in den Ausschüssen nicht jeweils ohne Votum weitergegeben worden.
Er ist wenig innovativ, steht auf viel Papier, hat wenig Inhalt und ist lange überholt. Die logische Konsequenz: Wir lehnen den Antrag ab, da er einseitig, unvollständig, nicht zeitgemäß, eben überholt ist. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 159 Fragen – das haben wir gesehen – sind vom MBV akribisch und fundiert beantwortet worden. Dafür kann ich nur danke sagen. Eines, Herr Minister, ist mir dabei aufgefallen: Die Qualität der Antworten weicht deutlich positiv von der Qualität der Fragen ab. Insofern noch einmal: Recht schönen Dank!
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Qualität der Wohnraumförderung seit dem Jahr 2005 erheblich verbessert hat, zum Beispiel durch Anhebung der Einkommensgrenzen, damit neue Wohnquartiere besser durchmischt werden, um gerade soziale Segregation zu verhindern und um dafür Sorge zu tragen, dass auch Normalverdiener dort wohnen können.
Wir haben eine neue Wohnungsbaupolitik gemacht und haben den rot-grünen Mief, den es noch gab, beseitigt. Es war richtig, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen, um Qualität in die Wohnstandorte zu bringen. Ähnliches gilt bei der Zweckentfremdungsverordnung und bei der Kündigungssperrfristverordnung. Im Übrigen finde ich das lustig:
Wir haben genau den gesetzlichen Zustand in Nordrhein-Westfalen, der im Jahr 2001 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung geschaffen worden ist. Warum Sie Sonderrechte einräumen wollen, und das auch noch zum Nachteil potenzieller Investoren, das muss mir jemand erklären. Wir haben eine gute soziale Wohnraumförderung und haben Sozialismus und Bürokratismus im grünen Gewand dabei deutlich geändert.
Wir wollen Wohnraum sanieren, wo er sanierungsfähig ist. Wo er nicht sanierungsfähig ist, muss man die Frage stellen: abreißen oder ersetzen? Aber man muss die Fragen so stellen, wie sie sind. Und dass im Übrigen inzwischen im Kfw-60-Standard gebaut wird, das ist bei Rot-Grün überhaupt nicht angekommen. Sie hätten sich das gar nicht getraut, so fortschrittliche Herangehensweisen an den Tag zu legen, wie wir das gemacht haben.
Ich komme auf eine Frage zurück, die Minister Lienenkämper kurz angesprochen hat. – Mit den Stadterneuerungsmitteln reparieren wir derzeit den sozialistischen Wohnungsbau der 70er- und 80erJahre. Köln-Chorweiler ist doch überall. Hätten Sie in den vergangenen 40 Jahren das Eigentum genauso gefördert wie den Mietwohnungsbau, dann hätten wir die Probleme nicht, mit denen wir uns heute beschäftigen.
Wir fördern heute mit 950 Millionen € im Jahr, abgestellt auf den Bedarf. Wenn der Neubau zurückgegangen ist von 100.000 auf 50.000, dann muss ich sagen, der geförderte Wohnungsbau hat sich wesentlich weniger reduziert. Er ist nicht halbiert, sondern er beträgt mehr als zwei Drittel dessen, was er vorher betragen hat.
Ich weise darauf hin, dass das eigentliche Problem die schlechte steuerliche Behandlung des Wohnungsbaus ist. Das ist uns auch in den Anhörungen gezeigt worden.
Zur Integration kann ich nur noch sagen: Es wird weiter Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung in mindestens der Qualität von heute in diesem
Lande geben. Insofern: Wir haben seit 2005 eine gute Wohnungsbaupolitik gemacht und werden das künftig auch so tun. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den Antrag der SPD lese, sage ich: Überschrift – sehr gut. Dahinter vermutet man sogar etwas Vernünftiges von der SPD. Beschäftigt man sich allerdings mit dem Inhalt des Antrags, enthält er eher die alten sozialdemokratischen Märchen.
Im Übrigen hat Frau Walsken gerade auch nicht besonders viel darüber erzählt. Denn sie hat die Spielwiese geändert und zu einer völlig anderen Frage gesprochen. Das kam bei ihr gerade noch mal deutlich durch.
Wenn auch Ministerpräsident Steinbrück das Land Nordrhein-Westfalen nicht besonders geprägt hat, für eine gute Tat sind wir ihm im Nachhinein immer noch dankbar, nämlich Frau Walsken nicht in die Geschäftsleitung der Wfa berufen zu haben. Der Vortrag gerade bestätigt das.
Ich wiederhole es in aller Klarheit: Wenn Sie das Thema „Ausverkauf der Wfa“ – dazu sage ich: großer Unsinn – wirklich diskutieren wollen, wären Sie konsequent gewesen, wenn Sie Ihren jetzigen Antrag, da obsolet, zurückgezogen und einen neuen Antrag gestellt hätten. Kurzum: An dem Thema des Antrags geht die heutige Debatte völlig vorbei.
Ich sage Ihnen eines: Die Wohnraumförderung bleibt – gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus – landespolitische Aufgabe.
Ich sage Ihnen etwas Weiteres: Kein Bundesland gibt annähernd so viel für den sozialen Wohnungsbau aus wie wir. Mit rund 500.000 € pro 10.000 Einwohner haben wir einen absoluten Spitzenplatz in ganz Deutschland.
Ich kann nur noch einmal sagen: Das war in den vergangenen Jahren so und das bleibt so. In den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und auch für 2009 – alle Förderanträge, die bewilligungsfähig waren und sind, wurden und werden bewilligt. Das haben Sie übrigens auch an den Ergebnissen des Jahres 2008 gesehen: 840 Millionen € – aufgrund der Vorjahre eine vernünftige Zahl – im Haushalt vorgesehen, aber – darüber haben wir uns gefreut – es gab eine Nachfrage in Höhe von 950 Millionen €. Doch auch diese Nachfragen konnten bewilligt werden.
Schauen wir uns einmal die Zahlen an. Über die 840 Millionen € hinaus standen 31 Millionen € freigewordene Mittel aus den Vorjahren zur Verfügung, 60 Millionen Minderauszahlungen aus Altbewilligungen wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen – hier zeigt sich im Übrigen auch die wirtschaftliche Stärke vieler Eigenheimbauer –, 13 Millionen bewilligte Euro, aber wegen der Rest
valuta waren die nicht auszuzahlen. Also, über 100 Millionen € hatte die Wfa noch in der Spardose. Hier hat jemand gut gewirtschaftet, und das wollen wir durchaus noch verbessern.
Weiter schreiben Sie in dem Antrag, angeblich seien dem Landeswohnungsbauvermögen 584 Millionen € entzogen worden. – Ich stelle fest: Wir leisten die Rückzahlung an den Bund aus dem Gewinn der Wfa, wir stärken die Stadterneuerung, aber das Wohnungsbauvermögen hat seit 2006 zugenommen, zwar etwas langsamer, aber es hat zu- und nicht abgenommen.
Zu Ihren Anträgen. Die 6. Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes zurückzuziehen hieße, Stadterneuerung zurückfahren oder neue Schulden, aber im Schuldenmachen waren Sie schon immer Spitze.
Zum zweiten Antrag. Ich stelle nochmals fest: Das Wfa-Vermögen ist stärker als je zuvor, und das ist auch gut so.
Bereits bei der Anhörung zur 6. Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes habe ich gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll –:
Wir können uns darüber unterhalten, ob wir über die in den vergangenen Jahren – außer 2008 – nicht in Anspruch genommenen 840 Millionen € insgesamt neu nachdenken müssen, um Parallelen, Verstärkungen zu bekommen...
Kurzum: Darüber haben wir schon nachgedacht. Reaktion von Herrn Thomas Kempen, Bund Deutscher Baumeister:
Ich kann dem Gedanken, dass das 50Milliarden-Paket
des Bundes –
später kam als der Entwurf des Gesetzes, viel abgewinnen, wenn das bei Ihnen dazu führt, dass Sie darüber noch einmal nachdenken wollen.
Nämlich über diese Erhöhung von 840 auf 950 Millionen € –
À la bonne heure! Das fände ich toll.
Und genau das machen wir. – Wir haben uns in der vorletzten Woche entschlossen, das Wohnungsbauförderungsprogramm auf 950 Millionen € zu erhöhen.
Einschließlich der jährlich freiwerdenden Mittel – wir haben es im letzten Jahr gesehen – stünde faktisch, wenn sie wirklich gebraucht würden, tatsächlich sogar über 1 Milliarde € zur Verfügung. Ihr Antrag
kommt also viel zu spät. Und, wie gesagt, zum Antrag haben Sie ja gar nicht gesprochen.
Meine Sorge ist – das sage ich Ihnen ganz offen – eher eine andere. Obwohl wir ausreichend Mittel haben, frage ich mich in Anbetracht der Sorge der Menschen um Arbeitsplätze und der Zurückhaltung der Banken, ob das Programm im nächsten Jahr, obwohl wir es sogar noch verbessern wollen, vielleicht weniger abgerufen wird – von der energetischen Sanierung einmal abgesehen, denn da wird sicherlich viel stattfinden.
Immer.
„Wir“ heißt in diesem Zusammenhang schlicht und einfach, dass wir als Teil der Wfa für die Wfa beschlossen haben, die Mittel für die Wfa – das werden Sie sehen – auf 950 Millionen € zu erhöhen.
Aber kurzum, es bleibt dabei: Die Koalition der Erneuerung war angetreten, die Wohnraumförderung zu modernisieren. Das ist uns voll gelungen. Alle bisher bewilligungsfähigen Anträge wurden bewilligt und werden weiterhin bewilligt; da ist die Koalition zuverlässig, und das bleibt auch so. – Schönen Dank.
Herr Priggen, Sie diskutieren das Thema so, wie es nicht auf der Tagesordnung steht. Beantworten Sie mir bitte eine Frage: Geht es Ihnen primär um die Frage der Haftung des Wfa-Vermögens für die NRW.BANK, oder geht es Ihnen darum, worum es mir geht, nämlich die Finanzausstattung für den sozialen Wohnungsbau in NRW?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir gerade die Rede von Frau Ruff-Händelkes angehört. Der Tagesordnungspunkt heißt eigentlich: Einzelplan 14 – Städtebau und Wohnen. Ich habe nur etwas zum LEG-Verkauf und zur Wfa gehört.
Wenn man die Frage von Städtebau und Wohnen auf LEG-Verkauf und Wfa reduziert und zehn Minuten braucht, um darüber einen Vortrag zu halten, dann hat man sich offensichtlich mit dem Haushalt selber überhaupt nicht beschäftigt.
Das scheint so zu sein und ist auch in Ordnung. Sie haben sich ja früher auch nicht damit beschäftigt. Da ist nur das nachgesungen worden, was Ihnen damals Herr Vesper vorgesungen hat.
Zur Sache: Wir haben einen Haushalt, den wir im Ausschuss für Bauen und Verkehr am 29.10.2008 bereits beschlossen haben. Was noch wichtiger ist: Im Einzelplan 14 haben wir 4,5 % mehr an Finanzmitteln, um Dinge zu machen, die wirklich getan werden müssen. Selbst vor den Hintergründen der heraufziehenden Finanz- und Wirtschaftskrise sind meiner Meinung nach gute Ansätze gefunden, um Lösungen trotz der im Haushalt immer noch zu schulternden rot-grünen Erblasten zu finden. Wir haben ja nicht umsonst 5 Milliarden € an Zinsen und Tilgungen zu zahlen.
Um auf den Bereich Wohnen zu kommen: In der Wohnraumförderung haben wir 2005 die Spielregeln an die Bedürfnisse angepasst. Wir haben den Kreis der Förderberechtigten angehoben, die Einkommensgrenzen und die Darlehenshöhen geändert. Wir haben das Bestandsinvest geschaffen, das jetzt zu der tollen Abfrage geführt hat – wir freuen uns darüber –, die energetische Sanierung nachgearbeitet und an Barrierefreiheit einiges getan. Klimaschutz, Sanierung und Modernisierung waren unsere Überschriften. In der Sache Barrierefreiheit, Altersentwicklung haben wir auch einiges getan.
Dann hatten wir im Wohnungsbau 2005/2006 noch bis ins Jahr 2007 hinein erhebliche Vorzieheffekte wegen der weggefallenen Eigenheimpauschale. Bis dahin ist das Programm relativ gut gelaufen. Dann wurde es deutlich schlechter, auch natürlich durch die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen im Mietwohnungsbau, die bundesseitig gekommen sind.
Im Jahre 2008 haben wir eine Änderung erlebt. Aus dem Programmvolumen von 840 Millionen € sind 950 Millionen geworden. Wir haben Wort gehalten, Minister Wittke hat Wort gehalten: Wir haben alle förderfähigen Anträge bewilligt.
“Wir“ heißt: das Land Nordrhein-Westfalen. Worüber reden wir denn jetzt?
Die Wfa, selbstverständlich, weil wir ordentlich mit dem Wfa-Vermögen umgehen und das nicht so machen, wie Sie das gemacht haben.
Ich komme gleich darauf zurück. – Noch drei Sätze, die sind auch sehr wichtig, wenn wir schon über den Haushalt reden.
Zur Frage Wohngeld: Aus 180 Millionen € in Sachen Wohngeld sind 275 Millionen € geworden, zur Hälfte vom Bund, aber zur anderen Hälfte auch vom Land. Dazu waren Sie gar nicht fähig. Wenn ich mir das im Weiteren angucke, auch unter Einbeziehung der Heizung: Die Wohngeldbezieher bekommen im Durchschnitt statt 100 € jetzt 140 €. Das ist Umverteilung von oben nach unten, wie Sie immer so schön sagen. Das ist nämlich die Verteilung dahin, dass die Schwächeren Geld erhalten.
Bei der Stadterneuerung stehen uns 121 Millionen € zur Verfügung, insbesondere auch dafür, um die Kofinanzierung des Bundes zu regeln. Ich denke, dass es auch wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der Stadterneuerung 114 Millionen € zufließen. Das wäre sicherlich nicht möglich gewesen, wenn wir die Gewinne aus der Wohnungsbauförderung – jährlich 80 Millionen € – genommen hätten, um Bundeszuschüsse kozufinanzieren. Wir geben eben nicht EU- und Bundesmittel zurück, sondern wir sehen zu, dass es anders ist als früher, dass nämlich das Geld hier im Lande bleibt.
Wir geben eine Menge im Bereich Städtebau aus, wobei der Anteil, der in die energetische Sanierung geht, sehr hoch geworden ist. Ich denke, das ist auch gut so.
Es war vielversprechend und ein guter Hinweis, dass Sie überhaupt nicht auf die rot-grünen Anträge eingegangen sind. Das, was vorgelegt wurde, war nicht solide finanziert; deshalb wurde es auch teilweise zurückgezogen.
Und ich erinnere noch einmal daran, wie es früher mit Ihren völlig unrealistischen Haushaltsansätzen war. Da erinnere ich insbesondere noch einmal an die 100 Millionen € im Jahre 2003 als Einnahme aus der Teilveräußerung der LEG. Solche Luftbuchungen haben wir nicht gemacht. Die haben Sie doch in Ihrer Koalition gemacht. Sie hatten völlig unrealistische Steuerschätzungen. Sie haben globale Minderausgaben hineingeschrieben, die Sie bestenfalls durch nicht getätigte Investitionen realisiert haben.
Wie waren denn die Haushalte von Rot-Grün der letzten Jahre? – Im Entwurf standen 2 bis 3 Milliarden € Neuverschuldung. Im Vollzug mussten es dann schon mindestens 6 Milliarden € sein.
Schauen wir uns doch einmal den Haushalt 2009 an. Der Haushalt 2008 hat schon ein hervorragendes Ergebnis gezeigt. Der Haushalt 2009 wird unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auch ein gutes Ergebnis schreiben, zumindest im Vergleich zu anderen Bundesländern. Und in der Summe, bezogen auf den Teilbereich „Städtebau und Woh
nen“ des Einzelplans 14, gilt: Der Haushalt ist sparsam, solide, und er ist im Gegensatz zu früher auch auf die Zukunft ausgerichtet. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir ja zwei Themen – zum Ersten die Frage der Ausweitung des LKW-Überholverbotes und zum Zweiten das Thema „Tempo 130 auf NRW-Autobahnen“.
Zu diesen beiden Fragestellungen wird in dem Antrag auch einiges Richtige gesagt. Drei Viertel dessen, was in diesem Antrag steht, kommt aber aus der ideologischen Mottenkiste.
Ich stelle in diesem Zusammenhang noch einmal die Frage, was denn Rot-Grün im Bund von 1998 bis 2002 und im Land bis 2005 gemacht haben. Verhinderungspolitik beim Straßenbau; keinerlei Initiativen beim LKW-Überholverbot; bei Tempo 130
wurde nur gestottert! Nichts wurde umgesetzt – oder, um es mit Herrn „Wowi“ zu sagen: Sie haben nichts gemacht, und das war auch gut so.
Was hat denn nun in den letzten Jahren auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen stattgefunden? – Wir haben 64 Verkehrsinformationssysteme installiert und sind damit in der ganzen Bundesrepublik federführend.
Die neue Landesregierung hat das Überholverbot auf stark befahrenen zweispurigen Autobahnen und in Gefahrenstellen eingebracht – lange bevor Herr Tiefensee dieses Thema angegangen ist.
Im Übrigen – das ist vielen vielleicht nicht bekannt – haben wir auf insgesamt 1.500 km Überholverbote auf den Autobahnen.
Mit den LKW-Kontrollen sprechen Sie ein weiteres Thema an. Da bin ich durchaus Ihrer Meinung. An der einen oder anderen Stelle könnten ruhig Verbesserungen eintreten – sowohl bei Geschwindigkeitskontrollen, bei der Frage von Lenkzeiten, bei Fragen von Abstand und Sicherung der Ladung als gegebenenfalls auch bei Gewichtsüberschreitungen.
Nachdem Sie dieses Thema abgearbeitet haben, kommen Sie aber wieder in Ihre Mottenkiste zurück. Ihre Begründung zur Einführung von Tempo 130 ist eine Ansammlung von Verdrehungen und Falschbehauptungen.
Lassen Sie mich daher noch einmal die Fakten darstellen.
Ein Drittel der Autobahnen in Nordrhein-Westfalen hat Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Schauen wir uns einmal bestimmte Projekte an, beispielsweise das Projekt zur Verbesserung der Sicherheit des Verkehrsflusses auf der A 45. Nachdem man dort ein Überholverbot eingeführt und das Tempolimit von 120 auf 130 km/h erhöht hat, läuft es dort besser.
Bei der CO2-Ersparnis reden wir von sagenhaften 2 %. Wenn wir – nach jahrelangem Planungsstillstand bei Rot-Grün – nur einen marginalen Teil der Staus beseitigen, führt das in Bezug auf CO2 zu einem besseren Ergebnis als die generelle Einführung von Tempo 130.
Die signifikante Reduzierung der Unfallzahlen, die dadurch angeblich eintreten soll, ist ebenfalls eine Fata Morgana.
Kurzum: Dort, wo die Autobahnen frei zur Verfügung stehen, wollen wir keine Drangsalierung der Bürger. Wir wollen eine qualitativ hochwertige Verkehrslenkung.
Den Einstieg dazu hat die schwarz-gelbe Landesregierung gemacht. Wir sind auf einem guten Weg. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Lesen des SPDAntrags, Fahrradmitnahme in ICE-Zügen der Bundesbahn ermöglichen,
habe ich mir die Frage gestellt: Liegen eigentlich alle alten SPD-Anträge auf Wiedervorlage, oder denken Sie gelegentlich neu darüber nach? Meine Antwort war: Die Wiedervorlage haben Sie wohl nicht geprüft; auf jeden Fall haben Sie nicht neu nachgedacht.
In der EG-Verordnung Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wird in Art. 5 geregelt:
Die Eisenbahnunternehmen ermöglichen den Fahrgästen die Mitnahme von Fahrrädern im Zug, … wenn sie leicht zu handhaben sind, dies den betreffenden Schienenverkehrsdienst nicht beeinträchtigt und in den Fahrzeugen möglich ist.
Diese Verordnung tritt am 3. Dezember 2009 in Kraft.
Hier ist also eigentlich gar nicht der Landtag Nordrhein-Westfalen gefragt. Soll der Antrag ein Pausenfüller sein? Was soll das?
Ihrem Wortbeitrag, Herr Wißen, habe ich allerdings entnommen, dass Sie inzwischen gemerkt haben – aber erst, nachdem Sie den Antrag gestellt haben –, dass die EU-Verordnung lange in Kraft ist und Sie das bei Ihrer Antragstellung schlicht verpennt haben.
Sie haben gesagt, wir müssen auf Mehdorn und Tiefensee einwirken. Nehmen Sie Ihren Antrag, schreiben Sie in um, reichen Sie ihn beim nächsten SPD-Parteitag ein, damit Tiefensee und Mehdorn ihre Hausaufgaben machen können.
Dann kriegen wir das Problem der Mitnahme der Fahrräder in ICE-Zügen geregelt. – Ich denke, wir sollten über ein paar Fakten reden:
Dreiviertel der Fahrgäste halten die Fahrradmitnahme für erforderlich. Darüber haben wir uns wie Sie sich auch gefreut.
Die Fahrradmitnahme hat sich allein in den letzten zehn Jahren von etwa 600.000 Fahrrädern auf 250.000 mehr als halbiert. Warum ist das so? – Dieser Punkt ist zu Recht angesprochen worden: Immer mehr IC- und EC-Züge sind durch ICE-Züge ersetzt worden. Das ist aber ein separates Thema, das wir heute nicht diskutieren müssen.
Wenn es beim TGV, beim Thalys und beim Eurostar problemlos geht, Fahrräder der Kunden zu transportieren, müsste das eigentlich auch beim ICE möglich sein.
Schließlich braucht es die Bahn nicht einmal umsonst zu tun.
Zudem steht fest, dass der ICE T und der ICE 3 von vornherein auf Fahrradmitnahme ausgelegt worden sind. Stattdessen hat man aber Sitzplätze eingebaut. Ich denke, das braucht nicht so zu sein.
Also nutzen Sie das verbleibende Jahr, Herrn Tiefensee und das Eisenbahnbundesamt dazu zu bringen, dass die eisenbahnrechtlichen Vorschriften in Deutschland an das EU-Recht angepasst werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Ich denke, auch Minister Wittke wird Ihnen gerne dabei helfen. Schließlich geht es darum, dass die Mitnahme von Fahrrädern gut für den Tourismus ist, gut für den ModelSplit und gut für die Menschen in NRW.
Ziehen Sie also schlicht und einfach Ihren völlig überholten Antrag zurück.
Passen Sie ihn der europäischen Rechtslage an und reichen Sie ihn auf dem nächsten SPDBundesparteitag wieder ein. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich einmal vorweg, Herr Hilser: Sie sprachen eben davon, dass Herr
Hunsteger-Petermann dem Verkauf der Wohnungen in Hamm im Bereich Schottschleife zugestimmt hat. Es gibt einen einstimmigen Ratsbeschluss, einschließlich der Stimme von Herrn Hunsteger-Petermann, dem Verkauf zu widersprechen. Es war damals so, dass Frau Clemens – das war die politische Leitung der LEG – beratungsresistent war. Und deswegen wurde dieser Verkauf durchgeführt.
Ihre Panikmache, die Sie hier wiederholt anführen, ist Ihnen letztlich schon bei Ihrer Volksinitiative misslungen. Ich glaube, es ist sehr gut erkennbar, wie Sie Ihren Weg gehen.
Ich komme zur rot-grünen Überschrift der Aktuellen Stunde. Sie ist schon verräterisch. Da heißt es:
„LEG vor Zerschlagung – Zahlen nun Kommunen und Mieter, damit Whitehall mehr Gewinn macht?“
Das ist überhaupt keine sachliche Auseinandersetzung mit der LEG-Veräußerung. Das ist reine Spekulation, reine Demagogie. Ich kann nur sagen: Oskar lässt grüßen, jeden Tag. Dann kommt der Sagel, der macht den zweiten Oskar; der lässt dann auch noch grüßen. Und Herr Hilser kann es nicht lassen und macht dann noch den dritten Oskar.
Also: Alle vereinigten Oskars äußern sich zum Verkauf der LEG.
Im Übrigen: Was Sie da machen, ist schlicht geschichtslos. Ein bisschen mehr Erinnern hätte da ganz gut getan.
Erstens: Große LEG-Bestandteile entstammten damals der Neuen Heimat. Und als der Sozialismus 1987 innerhalb der Neuen Heimat nicht mehr funktionierte – die Neue Heimat war nämlich schlicht pleite –, wurden die Wohnungen für eine D-Mark an einen Bäckermeister verkauft.
Daran sollten wir uns doch mal ein bisschen erinnern.
Schließlich landeten große Teile aus diesem Verkauf bei der LEG. Aber anstatt Fachleute aus der Wohnungswirtschaft mit der LEG zu betrauen, haben Sie als Sozialdemokraten die LEG mit Ihren Ministerialbeamten besetzt. Die haben dann ein bisschen geübt: Wie werde ich Chef in der Wohnungswirtschaft? Aber das Üben dieser Lai
enschauspieler hat der LEG und dem Land viel Geld und Reputation gekostet.
Bereits 2004 und dann auch noch 2005, als die neue Koalition die Regierung übernommen hat, ging die Staatsanwaltschaft bei der LEG ein und aus. Ich sage es noch einmal: Minister Wittke, die neue Koalition hat die LEG wieder in Ordnung gebracht. Wir haben die LEG mit Fachleuten statt mit politischen Beamten besetzt. Wirtschaftliche Vernunft hat gegenüber politischer Einflussnahme gesiegt.
Ich habe vonseiten der alten Koalitionsfraktionen keinen einzigen Beitrag zu den 100 Millionen Einnahmen aus dem Jahre 2003 gehört, die Sie im Haushalt gebucht haben. Herr Hilser, Sie waren damals auch im Ausschuss. Schon bei der Beratung haben wir Ihnen im Ausschuss gesagt: Das ist als Luftbuchung in den Haushalt eingebracht worden. So, wie Sie versuchen, das durchzuführen, werden Sie diesen Verkauf nie realisieren.
Nicht einmal ein halbes Jahr später haben Sie selber zugegeben, dass Sie es nicht gebacken gekriegt haben. Warum erinnern Sie sich jetzt nicht daran? Warum sprechen Sie das Thema nicht an? Wenn Sie sagen, Sie wollten nur – was weiß ich? – Teile verkaufen, so zitiere ich aus dem Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses Ende 2002. Da wird vom Finanzministerium gesagt: Der Auftrag des Kabinetts an den Finanzminister und den Bauminister lautet, die Geschäftsanteile, die die BVG hält, durch die BVG veräußern zu lassen. – Es geht also um den Gesamtanteil, den die BVG hält.
Die Landesbank hat den Kauf damals abgelehnt. Die Landesbank brauchte Geld, die brauchte keine Wohnungen. Das war der reale Hintergrund.
Noch etwas zu dem Thema „Was ist eigentlich öffentliche Aufgabe im Wohnungsbereich?“: Öffentliche Aufgabe im Wohnungsbereich ist zum Beispiel, Rechte zum Schutz von Mietern zu formulieren. Das ist generell gesetzlich geregelt. Das ist in besonderer Weise innerhalb dieses Verkaufs geregelt.
Eine zweite Aufgabe: öffentlich geförderter Wohnungsbau für Geringverdiener. Das machen wir jeden Tag. Wir haben doch die öffentlich geförderten Wohnungen, die wir zu festen Mietpreisen bereitstellen und die nicht regelmäßig – das ist fast die Hälfte der LEG-Wohnungen – im Kalkül des jeweiligen Eigentümers der LEG stehen, um damit die Mieten zu erhöhen oder nicht zu erhöhen. Es handelt sich um eine Kostenmiete, die schlicht und einfach feststeht.
Ich komme zum Schluss. – Ich weise nur noch einmal darauf hin: Die Zahl der Wohnungen ist inzwischen von 118.000 auf 93.000 gesunken, 25.000 Wohnungen weniger. Sie haben sie so nach und nach verkauft – auch, um die LEG-Bilanz halbwegs in Ordnung zu halten und noch ein bisschen zu investieren.
Ihr Hokuspokus, Ihr Sozialismus von damals hat Gott sei Dank ein Ende.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, noch mehr Populismus als das, was wir gerade erlebt haben,
kenne ich eigentlich nur von PDS-Anträgen
im Bundestag, aber offensichtlich will Frau Kraft mit dem wetteifern, was diese Oskars und Gregors im Bundestag machen. Dann holt sie sich noch die große fachliche Unterstützung von Herrn Römer, der im Wohnungsbau noch nie aufgefallen ist, und genau so war auch seine Rede.
Zur Sache. Man nehme einfach einen Journalisten, der behauptet – ich zitiere –: Steigende Mieten zur Stimulierung des Wohnungsbaus werden gefordert. – Aus diesem Märchen machen Sie dann eine Story, und ob sie richtig oder falsch ist, spielt keine Rolle. Schließlich bringen Sie noch einen Elfzeiler. Ich habe Ihren Antrag gelesen; er ist elf Zeilen lang. Daraus wird dann eine Aktuelle Stunde. Fakten haben Sie nie interessiert.
Sozialisten und Sozialdemokraten haben dafür nichts übrig; das haben wir eben in der Summe der Vorträge wieder gehört.
Ich denke, wir sollten uns mal mit den Fakten zum Thema Wohnungsbau beschäftigen.
Die Zahl der Wohnungssuchenden betrug 1995, als ich in den Landtag kam, 150.000. Wir hatten im Jahre 2000 noch 100.000 Wohnungssuchende. Wir hatten Ende 2005 80.000, und jetzt sind es 70.000. Das heißt, die Zahl der Wohnungssuchenden – ich nenne diese Zahlen, um ein paar objektive Parameter in die Diskussion zu bringen – hat sich seit 1995 halbiert. Im Übrigen sind das laut Wfa im Wesentlichen Alleinstehende und nicht Familien.
Zum Wohnungsbau. 1995 hatten wir in NordrheinWestfalen noch 100.000 neu fertiggestellte Wohnungen; ein Drittel davon waren übrigens Eigenheime. 2000 waren es 80.000; da machte der Eigenheimanteil schon die Hälfte aus. 2005 waren es noch 48.000; davon waren 28.000 Eigenheime.
Während der 90er-Jahre haben wir 13.000 Mietwohnungen jährlich öffentlich gefördert. Im Jahre 2003 – also noch unter Ihrer Regierung – waren es nicht einmal mehr 4.000. Sogar trotz verbesserter Förderungen – wir haben in dem Bereich eine Menge getan; der Minister hat es vorgetragen – werden zurzeit jährlich im Mietwohnungsbau zwar immer noch mehr als zuletzt unter Ihrer Regierung, aber weniger als 5.000 Wohnungen neu gefördert.
Ähnlich sehen die Zahlen bei der Eigenheimzulage aus.
Wir finden allerdings auch eine ganz andere Situation vor, und über diese und die Verantwortlichkeiten müssen wir reden: Die Abschreibungsmöglichkeiten im Mietwohnungsbau haben sich deutlich verschlechtert. Waren 1995 in den ersten zehn Jahren noch 58 %, von 1996 bis 2003 noch 45 % und 2004 und 2005 unter Rot-Grün noch 40 % abschreibbar, so hat es Herr Steinbrück geschafft, die Abschreibung ab 2006 linear auf 2 %, also bei zehn Jahren auf 20 % herabzusetzen. Das ist doch der Grund, warum nicht mehr gebaut wird.
Nun zu den Überschüssen der Wfa. – Ja, wir benutzen diese selbstverständlich zur Kofinanzierung der Stadterneuerungsmittel. Und jetzt will ich Ihnen ein Beispiel nennen: In Dorsten-WulfenBarkenberg wird nicht mehr nachgefragter Wohnraum real zurückgebaut. Für diesen Abriss einschließlich der Wohnumfeldverbesserung geben wir der Stadt Dorsten aus Stadterneuerungsmitteln, welche aus Überschüssen der Wfa resultieren, in diesem Jahr 1.878.000 €. Ich denke, es ist richtig, das zu tun.
Die Märkte sind allerdings unterschiedlich. Es gibt nämlich gleichzeitig Bedarf – dieser ist hier auch angesprochen worden – und Überschuss.
Kurzum: Wir müssen die Wohnungsbaupolitik so, wie wir es machen, insgesamt weiter fortentwickeln. Es liegen inzwischen nun einmal für Mietwohnungen und Eigenheime weniger als 10.000 Anträge vor – trotz einer top Förderung. Und ich betone noch einmal: Jeder Antrag, der förderfähig ist, wird bewilligt.
Nun etwas zum Thema Minister Wittke. – Wir aus Nordrhein-Westfalen
haben eine Erhöhung des Wohngeldes gefordert, wohl wissend, dass die eine Hälfte das Land und die andere Hälfte der Bund bezahlt. Und dass schwer daran gearbeitet werden musste, bis sich die Sozialdemokratie insbesondere in Berlin bewegt hat, ist uns allen doch in Erinnerung.
Zusammenfassend: Schwarz-Gelb macht eine moderne, äußerst soziale und zukunftsorientierte Wohnungsbaupolitik einschließlich der energetischen Maßnahmen. Wir sind auf dem richtigen Weg und machen es auch weiter so. – Schönen Dank.
Frau Kollegin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass im Jahr 2003 im Etat bereits 100 Millionen € gebucht waren als Einnahmen aus einem Teil-LEG-Verkauf,
der dann nie realisiert worden ist, nachdem wir im Vorfeld gesagt haben, das sei eine reine Luftbuchung, um den Haushalt in Ordnung zu bringen, und sich das danach auch so bestätigt hat?
Herr Minister, ich denke, dass, wenn für einige Monate die Neubesetzung der Geschäftsführung nicht stattfindet, auch keine große Neuausrichtung dieses Hauses stattfinden wird. Das heißt, in einer kurzen Übergangszeit wird Business as usual dort stattfinden. Teilen Sie meine Meinung, dass die Frage der Qualität des neuen Geschäftsführers insofern wesentlich wichtiger ist als die zeitliche Abfolge, wann dieses Amt neu besetzt wird?
Herr Minister, nun sind ja in den vergangenen zwei Jahren die Förderbedingungen sowohl im Eigenheimbau als auch im Mietwohnungsbau deutlich verbessert worden. Teilen Sie meine Meinung,
dass seitens der Wfa schlicht und einfach nur deshalb weniger in den Wohnungsbau investiert wird, weil entsprechende Mittel durch potenzielle Investoren nicht angefordert worden sind?
Herr Becker, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass erstens für den ÖPNV usw. wesentlich mehr Regionalisierungsmittel im Haushalt stehen als für den Straßenbau, der auf Landesebene stattfindet, und dass zweitens Ministerpräsident Rüttgers sehr wohl den RRX angesprochen hat? Ich nehme an, Sie verfügen über so viel Sachverstand, dass Sie wissen, dass es sich um eine Nahverkehrseinrichtung handelt. Drittens höre ich immer ganz gespannt darauf, wie Sie verkehrspolitische Themen erläutern, um den Gegenpol zu den Äußerungen von Herrn Wittke zu haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über 600 km stillgelegte Bahntrassen und darüber, was wir damit Sinnvolles machen wollen.
Inzwischen ist auch dem Letzten klar geworden, dass eine Reaktivierung dieser Strecken im Allgemeinen ausgeschlossen ist. Sie sind schlicht und ergreifend nicht wirtschaftlich zu betreiben. Das haben die Regionalräte und die Zweckverbände erkannt, nur die alte Landesregierung hat daraus in der Vergangenheit keine Konsequenzen gezogen.
Wir sind der Meinung, dass etwa die Hälfte dieser Strecken in besonderer Weise geeignet ist, zukünftig als Radwege genutzt zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn diese Bahnstrecken parallel zu Bundesstraßen, Landesstraßen und kommunalen Straßen verlaufen. Wir brauchen diese zusätzlichen Radwege nicht nur für touristische Zwecke, sondern auch für sportliche Ambitionen der Bürger und als Zubringer zum nächsten Ort oder zum ÖPNV.
Alleenradwege an stillgelegten Bahntrassen zu erhalten und auszubauen, bedeutet natürlich, das Landschaftsbild zu erhalten und den Schotter, der im Unterbau vorhanden ist, sinnvoll zu nutzen, um preisgünstigen Radwegebau zu betreiben.
Wir sind nun einmal in einer Zeit, in der wir zwar die Neuverschuldung von 6 Milliarden auf 2 Milliarden € dritteln, darauf angewiesen, nach wie vor zu sparen und nach kostengünstigen Lösungen zu suchen. Eine kostengünstige Lösung war ja der innovative Radwegebau mit bürgerschaftlichem Engagement. Hier sehen wir bis dato tolle Ergebnisse.
Als ich 1995 in den Landtag kam, starteten die Grünen als Tiger und stellten 20 Millionen DM gleich 10 Millionen € für den Radwegebau an Landesstraßen in den Haushalt ein. Das hat sich schnell auf ein Normalmaß reduziert, oder, anders gesagt: Lediglich 34 % sind übriggeblieben. Das heißt, 66 % der Zusagen sind nicht eingehalten worden. Darüber hinaus wurde durch die alte Koalition viel kommunal Vorfinanziertes gebaut,
was jeden künftigen Haushalt bereits mit 2 Millionen €/Jahr belastet.
Ohne unsere neuen Ansätze wäre der Radwegebau praktisch zum Erliegen gekommen. Deswegen sind wir auf einem guten Weg.
Die Vorteile von Radwegen auf stillgelegten Bahntrassen sind Folgende:
Ich sprach bereits davon, dass der Unterbau vorhanden ist.
Wir haben eine Einbindung in die Landschaft mit viel Begleitgrün und wollen das durch das Hundert-Alleen-Programm ergänzen.
Es gibt geringe Steigungen und große Kurvenradien, was gut für das Radfahren ist. Das ist angenehm für Touristen, Senioren und Kinder.
Wir haben kaum Kreuzungen mit Straßen, dafür aber Brücken oder Tunnel. Das ist ideal für neue Radwege.
In Amerika heißt die Devise: „Rails to Trails“. Wir können das viel schlichter sagen: Bahntrassen für Freizeit, Erholung, Natur-Genießen und mehr Verkehrssicherheit auch für Inliner und Skater.