Manfred Nahrstedt

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Last Statements

Minister Sander hat eben für die Landesregierung erklärt, dass auf allen zehn mechanisch-biologischen Anlagen Abfälle zwischengelagert werden. Ich frage die Landesregierung, ob sie diese Aussage aufrechterhält und, wenn ja, wie sie zu der Stellungnahme der MBA Lüneburg steht, dass dort keine Abfälle zwischengelagert werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird unter dem Kapitel „Maritimen Standort und Binnenschifffahrt stärken“ u. a. erklärt:
„Unser Ziel ist es, die notwendigen seewärtigen und landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen gezielt und koordiniert auszubauen.“
Daraus kann man lesen, dass die mittlere Elbe ausgebaut werden soll, man muss es aber nicht.
Im Spiegel stand zwar, dass der Verkehrsexperte der CDU Odenwald bestätigt hätte, dass auch die Elbe gemeint sei; aus dem zuständigen Ministerium habe ich Derartiges bis heute aber noch nicht gehört. Ich glaube, dass es letztendlich auch egal ist. Wir sollten hier nicht interpretieren, sondern deutlich machen, dass der Landtag den Ausbau der Elbe erneut ablehnt. Das gilt sowohl für die Staustufen als auch für den so genannten naturnahen gemäßigten Ausbau. Dies hat der Landtag bereits zweimal beschlossen. Wir sollten es erneut tun; denn bekanntlich sind aller guten Dinge drei.
Nur so schützen und sichern wir die unvergleichlich schöne und einzigartige Flusslandschaft der niedersächsischen Elbtalaue. Die Elbe ist unser letzter frei fließender Fluss. Es gibt in Mitteleuropa kaum eine andere so schön erhaltene Flusslandschaft. Darum müssen wir dieses einzigartige Biosphärenreservat auch weiterhin gemeinsam schützen.
Meine Damen und Herren, wir müssen den Ausbau der Elbe auch deshalb verhindern, weil ein weiterer Ausbau - auch der so genannte naturnahe gemäßigte Ausbau - kontraproduktiv für den notwendigen Hochwasserschutz ist. Allein schon aus Hochwasserschutzgründen ist der Ausbau der Elbe nicht zu verantworten. Eine ausgebaute Elbe würde das Hochwasser noch schneller nach Niedersachsen bringen, und Hochwasserkatastrophen würden sich häufiger wiederholen. Das kann niemand von uns wollen.
Nur in diesem Zusammenhang verstehe ich die aktuelle Anfrage des Lüneburger Abgeordneten Jens Kaidas an die Landesregierung zum Hochwasserschutz an der Elbe. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt, Jens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch unter dem Aspekt, dass wir den Elbe-Seitenkanal haben, nicht notwendig, die Elbe auszubauen. Der Hauptzweck beim Bau des Elbe-Seitenkanals bestand darin, die Elbe mit ihren schwankenden Wasserständen zu umgehen und einen Zugang zum Mittellandkanal zu schaffen. Der Elbe-Seitenkanal ermöglicht es also, die schützenswerten Elbtalauen zu umfahren. Die erneute Entscheidung gegen den Elbeausbau und eine Entscheidung für den Elbe-Seitenkanal sind strukturpolitisch für die gesamte Region am Kanal von großer Bedeutung. Das heißt aber auch, dass wir den ElbeSeitenkanal für die heutigen Ansprüche tauglich machen müssen. Schiffe von 135 m Länge wie auf
dem Rhein sollten den Kanal nutzen können, und Container müssen mehrlagig gelagert werden können. Dies hat zur Folge, dass das Schiffshebewerk in Scharnebeck zu vergrößern ist und alle Kanalbrücken zu erhöhen sind. Hierfür könnten Mittel für das Ziel-1-Gebiet landkreisübergreifend eingesetzt werden.
Meine Damen und Herren, als Abgeordneter der Metropolregion Hamburg, zu der auch Lüneburg und der Hamburger Hafen gehören - in Hamburg boomen Transport und Logistik -, möchte ich eines nicht verschweigen: Wer den Elbeausbau nicht will, der muss sich für den Elbe-Seitenkanal und das dritte Gleis zwischen Hamburg und Lüneburg aussprechen, der muss sich aber auch - das sage ich bewusst in Richtung der Grünen-Abgeordneten - für den Ausbau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg aussprechen.
Meine Damen und Herren, wir sollten gemeinsam und einvernehmlich Folgendes zu erreichen versuchen: erstens wirtschaftlichen Fortschritt für die Region, zweitens einen nachhaltigen Hochwasserschutz, drittens die Sicherung des Biosphärenreservats Elbtalaue und viertens den Erhalt der einmaligen Elbe-Flusslandschaft. Hierüber können wir im Ausschuss in Ruhe reden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Grundsätze zur elterlichen Sorge besagen, dass zum Kindeswohl der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Ich frage die Landesregierung: Wie vereinbart sich Ihr Vorschlag, Kinder und Eltern zu trennen, mit dem Kindeswohl?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stärkung der regionalen Identität ist ein Thema, welches von immer mehr Menschen in der Region Lüneburg und in der Lüneburger Heide als bedeutsam angesehen wird. Dies wird auch durch die Einladung zu einem Gründungstreffen „Förderkreis
Welterbe Lüneburg“ deutlich, das heute gegen 18 Uhr in Lüneburg stattfindet. Obwohl Bernd Althusmann und ich und auch Jens Kaidas leider nicht teilnehmen können, stehen wir voll hinter dieser Initiative.
Viele Menschen in der Lüneburger Heide sowie Vertreter von Vereinen, der Wirtschaft und der Kommunen haben in den letzten Jahren gemeinsam ein regionales Entwicklungskonzept erarbeitet, welches die Chancen und Möglichkeiten einer Ausweitung des Naturparks Lüneburger Heide zum Ziel hat.
Dass wir parteiübergreifend heute zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung kommen, wird von allen Beteiligten in der Region Lüneburger Heide ausdrücklich begrüßt. Hierdurch unterstützen wir alle die Überlegungen der Kommunen, den bestehenden Naturpark Lüneburger Heide auszuweiten, und wir stärken gemeinsam die regionale Kooperation, die Lüneburger Heide als touristische Marke weiter zu etablieren. Die Region möchte dies, und die Heidjer haben unsere Unterstützung erwartet.
Unser gemeinsamer Beschluss sorgt mit dafür, dass auch die Landesregierung den Prozess der Erweiterung des Naturparks unterstützt und in die Umsetzung mit eingebunden wird. Dies ist der Wunsch der Region, den wir gemeinsam erfüllen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir uns einig sind und parteiübergreifend diesen Beschlussvorschlag unterstützen werden und weil meine Vorredner bereits alles gesagt haben, möchte ich Sie nicht durch weitere Wiederholungen langweilen. Ich höre jetzt auf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat bei nur einer Gegenstimme beschlossen, Gemeindeteile aus dem Landkreis LüchowDannenberg aufzunehmen, wenn sie dies wünschen. Dieser Beschluss ist auch deshalb gefasst worden, weil uns sehr viele Ratskollegen aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg angesprochen haben. Ich frage Sie: Inwieweit haben Sie diese Möglichkeit geprüft? Werden die Bürger im Rahmen der Befragung auch nach dieser Möglichkeit gefragt?
Herr Minister, ich frage: In welcher Höhe werden die Studiengebühren festgelegt, und wer legt sie fest?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weit über 2 Millionen Menschen in Niedersachsen engagieren sich Tag für Tag für andere und für die Gemeinschaft. Sie sind in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich in fast allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft ärmer und weniger menschlich. Ohne ihren Einsatz müssten wir alle auf Leistungen verzichten, die für uns längst selbstverständlich geworden sind. Denken Sie z. B. an den Sport im Verein oder an Feuerwehr und Hilfsorganisationen, ohne deren ehrenamtliche Helfer Katastrophenfälle, wie z. B. das Elbehochwasser vor einigen Jahren, nicht zu bewältigen wären.
Wo sich Ehrenamtliche engagieren, tun sie dies überzeugt und professionell. Sie reden nicht viel über ihr Engagement, sondern sie tun einfach das, was ihnen wichtig ist, was ihren Wertvorstellungen entspricht, was sie gut können und gern tun und was ihnen daher Spaß macht. Sie dabei wirkungsvoll zu unterstützen, ihr Engagement noch stärker anzunehmen und anzuerkennen, den Informations- und Erfahrungsaustausch durch Angebote und Schritte zur Vernetzung zu erleichtern, sind wichtige Ziele zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerengagements. Dies wird von uns allen parteiübergreifend anerkannt und steht so auch in der Beschlussempfehlung.
In dem Antrag der Fraktion der Grünen wird davon ausgegangen, dass Wehrpflicht und Zivildienst in absehbarer Zeit abgeschafft werden. Im Ausschuss versuchte Frau Helmhold über viele Monate - ich glaube, es war sogar über ein Jahr -, zusammen mit FDP und CDU einen gemeinsamen Kompromissantrag zu erreichen. Frau Helmhold,
es war schon erstaunlich, wie weit Sie dabei gegangen sind. Nicht nur ich hatte den Eindruck, dass eine der zentralen Forderungen der Grünen, nämlich die Abschaffung der Wehrpflicht, dabei zur Disposition stand.
Trotz aller Bemühungen von Frau Helmhold haben FDP und CDU eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche von den Grünen nicht mitgetragen wird. Herr Böhlke, wir haben schon Interesse am bürgerschaftlichen Engagement. Aber den Antrag haben die Grünen eingebracht. Ich denke, Frau Helmhold hat sich gut an Ihnen abgearbeitet. Obwohl die CDU entschlossen an der Wehrpflicht festhält, wird erstaunlicherweise in der uns nun vorliegenden Beschlussfassung keine Aussage zur Abschaffung oder zum Erhalt der Wehrpflicht und des Zivildienstes mehr getroffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist allgemein bekannt, dass die SPD über die Zukunft der Wehrpflicht auf ihrem Bundesparteitag im November dieses Jahres entscheiden wird.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen zum Musterland für bürgerschaftliches Engagement zu entwickeln, ist Ziel des Antrages. Die nunmehr vorgeschlagenen Maßnahmen, wie sich Niedersachsen zu einem Musterland bürgerschaftlichen Engagements entwickeln kann, sind für uns unproblematisch. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung zustimmen.
Der Ausbau und die Weiterentwicklung freiwilliger sozialer, kultureller und ökologischer Jahre, die Entwicklung von Schulen als Lernort für Bürgerengagement und die allgemeine Förderung des generationenübergreifenden bürgerlichen Engagements werden auch von uns unterstützt. Allerdings müssen die zuständige Ministerin und die zuständigen Minister noch deutlich machen - dies wollen wir wissen -, wie der Ausbau und die Weiterentwicklung sozialer, kultureller und ökologischer Jahre entsprechend der tatsächlichen Nachfrage ausgebaut, weiterentwickelt und vorangetrieben werden.
Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Entwicklung von Schulen als Lernort für Bürgerengagement und den damit verbundenen Komponenten - ich zitiere einige -: verstärkte Öffnung der Schu
len für die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich Engagierten, der Auf- und Ausbau von Mentorenprogrammen für Schülerinnen und Schüler, vermehrte Fortbildungsangebote und breitangelegte Werbung und Informationen. Wir möchten auch wissen, welche zusätzlichen Sach- und Personalkosten mit der Beschlussfassung verbunden sind.
Wir sind sicher, dass Sie die dafür notwendigen Mittel spätestens im Haushaltsplan 2006 zur Verfügung stellen werden. Dass bürgerschaftliches Engagement durch ein differenziertes Bonussystem belohnt und bei Einstellungen und Beförderungen extra gewürdigt werden soll, begrüße ich.
Meine Damen und Herren, Solidarität, Bürgersinn und Zivilcourage sind für eine Gesellschaft wie die unsere, die auf Integration und Teilhabe gegründet ist, unverzichtbar. Deshalb unterstützen wir die Beschlussempfehlung. Sie können aber sicher sein, dass wir penibel darauf achten werden, wie Sie die Maßnahmen, die Sie in der Beschlussempfehlung vorgetragen haben, umsetzen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer möchte etwas hören? - Du?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bevölkerungsentwicklung der letzten drei Jahrzehnte hat zu einer regionalen Umverteilung der Bevölkerung nach Lebenslagen, nämlich nach Arm und Reich, und nach Lebensformen - Menschen mit bzw. ohne Kindern - geführt. Das Umland der Großstädte ist zur Familienzone der mobilen Mittelschichten geworden. Aus den Kernstädten dagegen ist die Familie mit Kindern weitgehend verschwunden. Im Umland ist der Kinderanteil deutlich höher als in den Städten. Die meisten Haushalte in den Kernstädten sind heute kleine Nichtfamilienhaushalte. Die hier verbliebenen Haushalte sind vielfach allein erziehende Mütter, in der Regel kinderreiche, nicht deutsche Familien in materieller Not und sozialer Ausgrenzung.
Die Stadtteile in den Großstädten mit dem höchsten Anteil an Kindern und Familien an der Bevölkerung sind zugleich jene mit besonders hohen Armutsquoten, hoher Arbeitslosigkeit, hohem Anteil an allein Erziehenden und besonders vielen Aussiedlern und Ausländern. In den ärmsten Stadtteilen wird infolge von Zu- und Fortzügen rein rechnerisch die Bevölkerung alle drei bis fünf Jahre einmal komplett ausgetauscht. Die Streichung der Mittel für die Projekte der Sozialen Stadt im Jahre 2005 verstärkt diesen Trend, anstatt ihn zu stoppen.
Eine am Bürger orientierte Politik zeichnet sich dadurch aus, dass wir uns laufend für die Lebenslagen der Menschen interessieren,
(Thorsten Thümler [CDU]: Das tun wir! in einer fließenden Kommunikation mit den Bürge- rinnen und Bürgern stehen (Thorsten Thümler [CDU]: Auch das tun wir!)
und Armut sowie soziale Ausgrenzung möglichst verhindern. - Lieber Kollege, ich will auf bestimmte Sachen, die Sie gesagt haben, gar nicht eingehen. So genau können Sie nicht zugehört haben.
Die geforderte Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwen
dige Basis für eine Politik der Stärkung der sozialen Gerechtigkeit ist und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe beiträgt.
- Herr Althusmann, die Streichung des Landesblindengeldes und die Kürzung bei den Wohlfahrtsverbänden verstärken dies eher, als dass es dies stoppt.
Wir brauchen die kontinuierliche Beobachtung und Analyse von Armut und Reichtum als Voraussetzung für eine abgestimmte Handlungsplanung und sensible Politik gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Eine regelmäßige und fundierte Berichterstattung ist notwendig, um Probleme frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Deshalb muss der vor mehr als sechs Jahren vorgelegte Landesbericht zu Armut und Reichtum fortgeschrieben werden.
Meine Damen und Herren, in Deutschland besitzen heute die reichsten 10 % aller Haushalte rund 47 % des gesamten Vermögens, und die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich zunehmend.
Armut in Deutschland ist heute vor allem die Armut der Kinder, der Jugendlichen, der jungen Frauen und der Familien.
Dabei geht es in den seltensten Fällen um absolute Armut, weil das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet wäre, sondern um relative Armut. Sie stellt ein Maß an sozialer Ungleichheit bzw. Benachteiligung dar, das als ungerecht und inakzeptabel angesehen werden muss.
Als Indikator für Unterversorgung und soziale Benachteiligung kann die Einkommensarmut gelten. Als arm bezeichnen wir jemanden, der weniger als die Hälfte des bedarfsgewichteten durchschnittlichen Nettoeinkommens für sich zur Verfügung hat. Das Referenzeinkommen in Niedersachsen betrug im Jahre 2003 1 125 Euro. Damit beginnt die Armutsschwelle bei uns bei 563 Euro. Anhand dieses Kriteriums wurde für Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass das Armutsrisiko der weiblichen Bevöl
kerung höher ist als das der männlichen. Das höchste Armutsrisiko haben Kinder. Und es gilt: Je jünger die Kinder sind, desto höher der Anteil der Armen. 40 % der Bevölkerung, die in Armut leben, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Arme Kinder werden häufiger krank, und neben den materiellen Dingen fehlt es häufig an Zuwendung, Erziehung und Bildung. PISA hat gezeigt
- das Dazwischenreden nutzt gar nichts; ich werde es Ihnen trotzdem vermitteln -: Bildungschancen werden vererbt. Die Chancen eines Kindes aus einem finanziell starken Haushalt, ein Studium aufzunehmen, sind etwa siebenmal höher als eines Kindes aus einem finanzschwachen Elternhaus. Wer eine aufrichtige Politik für die Menschen in unserem Land gestalten will, wer wirklich ernsthafte Lösungen für die gravierenden Probleme unseres Landes sucht, braucht Wahrheit und Klarheit, braucht einen aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht für unser Land, aus dem die soziale Situation der Menschen in Niedersachsen deutlich wird. Wir brauchen aktuelles Datenmaterial, auf dem eine Politik sozialer Gerechtigkeit aufbauen kann.
Nein, meine Zeit rennt weg. - Im Dezember 1996 hatten CDU, Grüne und SPD die Landesregierung einstimmig aufgefordert, einen Landesbericht zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Niedersachsen vorzulegen. Der Bericht wurde 1998 von der Landesregierung dem Parlament vorgelegt. Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, verhindern Sie die Fortschreibung dieses Berichtes.
Eine sozial gerechte Politik muss vor dem Hintergrund dessen, was ich eben kurz beschrieben habe, gestaltet werden. Dies bedeutet: Wir brauchen
aktuelles Datenmaterial zur Entwicklung von Armut und Reichtum auch in Niedersachsen.
Ein Armuts- und Reichtumsbericht über den sozialen Zustand unserer Gesellschaft ist kein Luxusbericht, den man in enger werdenden Zeiten einfach beiseite schieben kann. Das Aufzeigen von Armut und Reichtum in einer Gesellschaft soll mithelfen, menschliches Miteinander zu entwickeln, und soll aufzeigen, wie Starke den Schwachen helfen können. Wir brauchen die Fortschreibung als Voraussetzung für eine am Menschen orientierte Politik; denn Armut - und hier vor allem die Kinderarmut - in einem reichen Land wie dem unseren ist ein Skandal und zutiefst unmoralisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen neuen Armuts- und Reichtumsbericht, um die anstehenden Herausforderungen für ein zukünftiges und menschliches Niedersachsen bewältigen zu können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Landtag hatte einstimmig im Dezember 1996 die Landesregierung aufgefordert, einen ersten und fortzuschreibenden Landesbericht zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Niedersachsen vorzulegen. Im September 1998 legte die Landesregierung dem Parlament den angeforderten Bericht vor, der sich auf eine Datenbasis aus den Jahren 1995 bis 1998 stützte. Die im Bericht enthaltenen Darstellungen, Analysen und Bewertungen sollten die Kommunikation über die soziale Situation der Menschen in Niedersachsen und die notwendigen politischen Konsequenzen anregen. Und dies taten sie auch.
Meine Damen und Herren, Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik der Stärkung sozialer Gerechtigkeit und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe ist. Wir brauchen die Analyse von Armut und Reichtum als Voraussetzung für eine wirksame Politik. Eine regelmäßige und fundierte Berichterstattung ist notwendig, um Probleme frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können. Und deshalb muss der vor über sechs Jahren vorgelegte Landesbericht zu Armut und Reichtum fortgeschrieben werden.
Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts findet in Deutschland ein tief greifender ökonomischer und in der Folge auch gesellschaftlicher Wandel statt. Auch wenn der industrielle Kern seine Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung behält, werden Ökonomie und Gesellschaft zunehmend durch den Wandel zur Dienstleistungsund Wissensgesellschaft geprägt. Neue, sich schnell verändernde Technologien sowie ein verschärfter internationaler Wettbewerb stellen große Herausforderungen an die Fähigkeit unserer Unternehmen und damit letztlich an uns alle.
Beschäftigte, die nicht über ausreichende schulische Bildung verfügen, laufen stärker als früher Gefahr, dauerhaft aus dem Arbeitsleben und damit von einer zentralen Voraussetzung für Teilhabe ausgeschlossen zu sein - und mit ihnen ihre Familien.
Wie in allen westlichen Industriestaaten verändert der demografische Wandel unsere Gesellschaft. Die Bevölkerung in Deutschland geht zurück, und der Anteil der über 65-Jährigen und Älteren steigt an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken.
Geändert haben sich auch unsere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. Lange Zeit wurde soziale Gerechtigkeit vorrangig unter Einkommensund Vermögensaspekten diskutiert. Das heutige Verständnis von sozialer Gerechtigkeit orientiert sich hingegen zunehmend daran, ob den Menschen gleiche Chancen und Möglichkeiten verschafft werden, am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich selbst zu verwirklichen.
Eine sozial gerechte Politik muss vor dem Hintergrund dessen, was ich nur kurz beschrieben habe, gestaltet werden. Und dies bedeutet, wir brauchen aktuelles Datenmaterial zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Niedersachsen. Wir brauchen neuestes Datenmaterial, auf dem eine Politik der sozialen Gerechtigkeit aufbauen kann.
Meine Damen und Herren, seit 1998 wird vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik jährlich eine Berichterstattung über Entwicklung und Struktur von Armut und Reichtum in Niedersachsen vorgenommen. Die Statistischen Monatshefte vom September 2004 befassen sich auch mit der Entwicklung von Reichtum und Armut in Niedersachsen in den Jahren 2002 und 2003. Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen, eines wird in dem Be
richt aber deutlich: 12,3 % der niedersächsischen Haushalte und 13,7 % der niedersächsischen Einwohner lebten im Jahre 2003 an der Armutsschwelle. Sie verfügten über ein Pro-KopfEinkommen von unter 563 Euro pro Monat. Anders ausgedrückt: Jeder siebente Einwohner in Niedersachsen lebt unterhalb der Armutsschwelle.
Ein wesentlicher Einflussfaktor für Armut ist die Haushaltsgröße. Die Armutsquote ist bei denen am höchsten, die in Haushalten mit fünf und mehr Personen leben. Dahinter verbirgt sich ein einfacher Sachverhalt: Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto geringer wird das auf das einzelne Haushaltsmitglied entfallende Einkommen. Es wird aber auch schwerer, familiäre Pflichten, vor allem die Kindererziehung, mit Erwerbstätigkeit zu kombinieren. Zusammenfassend kommt das Niedersächsische Landesamt für Statistik zu dem Ergebnis: Das größte Armutsrisiko tragen weiterhin die großen Haushalte mit vielen Kindern sowie allein erziehende Mütter und Väter. Kinder sind, so auch der Befund der Untersuchungen der vergangenen Jahre, nach wie vor ein Armutsrisiko.
Der methodische Ausblick des Landesamtes für Statistik, der in dem Statistischen Monatsheft gegeben wird, lautet: Niedersachsen braucht eine Sozialberichterstattung! Diese Forderung wird vom Landesamt u. a. wie folgt begründet: Schon die relativ grobe und regional nicht differenzierte Analyse der Einkommenssituation der privaten Haushalte machte eine Reihe von sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen deutlich. Um eine solide Basis für gesellschaftliche und soziale Bewertungen und Weichenstellungen zu liefern, ist jedoch eine vertiefte und kontinuierlich vergleichbare Auswertung statistischer Ergebnisse erforderlich.
Durch die Einrichtung der Forschungsdatenzentren bestehen zukünftig weit bessere Möglichkeiten als früher, die exakten Datenkenntnisse in den statistischen Ämtern intensiver mit wissenschaftlicher Analysekompetenz in Universitäten und Forschungsinstituten zu verbinden. Dann kann auch die Einbeziehung von weiteren Informationen und deren Wechselwirkungen gelingen. Die Informationen anderer Erhebungen können so für das Land Niedersachsen nutzbar gemacht werden.
In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 8. Januar 2004 heißt es u. a.:
„Als einen grundlegenden Fehler bezeichnete es von der Leyen, dass die gegenwärtigen Rahmenbedingungen dem Kinderwunsch von 80 % der jungen Menschen entgegenstehen. Junge Paare lernen früh, dass Kinder viel Geld kosten und ihre Eltern von interessanter Arbeit ausgeschlossen werden.“
So die Familienministerin. Notwendig ist in den Augen der Ministerin, die Datenlage über Familien zu verbessern und effektiver zu nutzen. „Umdenken setzt Wissen voraus“, erklärte von der Leyen. Das alles ist zitiert aus den amtlichen Blättern der Statistik. - Die amtliche Statistik Niedersachsens kann und will dazu einen Beitrag leisten. So weit die Begründung des Landesamtes, warum Niedersachsen eine Sozialberichterstattung braucht.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Ministerin will die Datenlage über Familien verbessern und effektiver nutzen, das Statistische Landesamt bietet aktive Mithilfe an. Ich finde beides gut. Frau von der Leyen und wir alle bekommen so neuestes Datenmaterial. Herr Strehlen kann mit den Beschäftigten des Statistischen Landesamtes zeigen, welche enorme Kompetenz dort vorhanden ist und wie gut das Amt aufgestellt ist.
Meine Damen und Herren, geben Sie dem Wissen eine Chance. Ermöglichen Sie mit uns die Erfassung und Bewertung neuen Datenmaterials, auf dem eine Politik der sozialen Gerechtigkeit aufbauen kann. Stimmen Sie der Entschließung mit zu; denn wir alle brauchen den angeforderten Bericht als Voraussetzung für eine am Menschen orientierte Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ernst Bloch formulierte einst: Wenn es für alle nicht mehr reicht, springen die Armen ein. Das möchte ich nicht; denn nichts ist teurer als die Armut. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Frau Kohlenberg und Frau Meißner, Sie haben gesagt, wir sollten handeln und nicht weiteren Berichte erstellen. Frau Meißner, ich habe in meinem Studium gelernt: Bevor man irgendetwas macht, muss man wissen, wohin man will. Es geht also um zielorientiertes Arbeiten. Und um zielorientiert zu arbeiten, brauche ich eine Basis, von der aus ich loslege.
Ich möchte es Ihnen noch einmal sagen: Ein Armuts- und Reichtumsbericht nimmt eine gesellschaftliche Bestandsaufnahme vor und analysiert die gesellschaftlichen und politischen Entwicklun
gen. Daraus mache ich dann ein Programm, nach dem ich handele. Das haben Sie bisher nicht vorgelegt. Sie sagen zwar, verschiedene Stellen hätten bereits etwas vorgelegt, aber Ausgangspunkt ist in allen Fällen die Sichtweise des jeweiligen Berichterstatters.
Ich möchte gern, dass die Landesregierung einen Bericht vorgelegt, der von ihr analysiert wurde und aus dem ersichtlich wird, ob ihre Politik wirklich zielgerichtet ist oder ob sie mal hier und mal da etwas gemacht hat. Das wäre nämlich kein systematisch sinnvolles Arbeiten, sondern eine Vergeudung von Ressourcen, die wir nicht mehr haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß Pressemitteilungen wurde das Arbeitsverhältnis des Direktors des Ostpreußischen Landesmuseums in Lüneburg, Dr. Ronny Kabus, durch den Vorsitzenden des Stiftungsrates Ostpreußische Kulturstiftung, Wilhelm von Gottberg, fristlos beendet. Wie berichtet, hat die Ostpreußische Kulturstiftung dem Museumsleiter wegen angeblicher Treueverletzung fristlos gekündigt: Dr. Kabus hatte vor der Bundestags-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ den Einfluss der Landsmannschaft und die rechte politische Ausrichtung einiger Stiftungsmitglieder kritisiert.
Das Museum wird zu 100 % von Bund und Land Niedersachsen finanziert. Politik und Museumsfachleute in Stadt und Landkreis Lüneburg und auch darüber hinaus können die Kündigung nicht nachvollziehen und sehen sie als falsch und kontraproduktiv für die weitere erfolgreiche Ausrichtung der Arbeit des Museums an.
In der Preußischen Allgemeinen Zeitung/Das Ostpreußenblatt vom 8. November 2003 schreibt der Stiftungsvorsitzende Wilhelm von Gottberg zum „Streitfall“ Martin Hohmann unter der Überschrift „Christ und Patriot im demokratischen Sinne“ u. a.:
„Alle, die Hohmann kennen, schätzen ihn als gläubigen Katholiken und deutschen Patrioten im guten demokratischen Sinn. Er selbst bezeichnet sich als wertkonservativ. Es ist nun leider so im derzeitigen Deutschland, dass das verfassungsmäßig garantierte Recht der freien Meinungsäußerung denen nicht uneingeschränkt zugebilligt wird, die der demokratischen Rechten angehören. Positionen einzunehmen, die im politischen Spektrum rechts anzusiedeln sind, bedeutet in der heutigen bundesdeutschen Demokratie fast immer die Stigmatisierung rechtsradikal oder rechtsextrem. Diese Erfahrung hat auch Hohmann machen müssen.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDUFraktion im Niedersächsischen Landtag, Bernd Althusmann, weiß laut Landeszeitung vom 7. Januar 2005 von „Differenzen zwischen Bund, Land, Stiftung und Dr. Kabus. Die unterschiedlichen Auffassungen haben dazu geführt, die Zusammenarbeit mit Dr. Kabus zu beenden“.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Äußerungen und Handlungen und von welcher Person führten zu den von Herrn Althusmann genannten Differenzen zwischen Bund, Land, Stiftung und Dr. Kabus?
2. Welche Position nimmt die Landesregierung zu den Aussagen von Museumsleiter Dr. Kabus vor der Bundestags-Enquete-Kommission bezüglich der rechten politischen Ausrichtung einiger Stiftungsmitglieder unter Bewertung des Zeitungsartikels von Herrn Wilhelm von Gottberg zum „Streitfall“ Martin Hohmann, ein?
3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Stiftungsrat auch mit Persönlichkeiten aus Kultur und Politik zu besetzen, die landsmannschaftlich ungebunden sind und in Stadt und Landkreis Lüneburg wohnen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Stratmann, vor einem Jahr, am 23. September 2003, stellten Sie in Lüneburg das Projekt der Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen vor. Diese Hochschulfusion soll Fachhochschule und Universität vereinigen und unter dem Dach der Bologna-Hochschule Stiftung Universität Lüneburg zusammenführen. Herr Minister, damit weckten Sie bei vielen Beteiligten die große Hoffnung, dass die Universität Lüneburg innerhalb Deutschlands für den Bologna-Prozess eine Vorreiterrolle spielen werde und damit die Chance erhalte, zu einer europäischen Modelluniversität zu werden.
Herr Minister, aus China stammt die Weisheit: Es genügt nicht, zum Fluss zu kommen mit dem Wunsch, Fische zu fangen. Du musst auch das Netz mitbringen. - Ein Netz - in diesem Fall ein ausreichendes Finanznetz - haben Sie nun endlich mitgebracht, und das ist gut für Lüneburg. Obwohl vor der Universitätsgesellschaft in Lüneburg am 6. November 2002 in Aussicht gestellt, hatten Sie die Kürzungen im Rahmen des HOK für 2005 zunächst nicht neu mit der Universität Lüneburg verhandelt, sondern sie wurden bei der Finanzfolgenabschätzung als Einsparauflage abgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierbei handelt es sich immerhin um einen Betrag von rund 680 000 Euro. Erst auf unsere Intervention hin haben Sie diesen Betrag nun endlich um 300 000 Euro gesenkt, ebenso den HOK-Betrag für die Fachhochschule um 400 000 Euro. Ihre Einsicht kam spät, aber nicht zu spät. Dass Sie auch den erzielten Formelgewinn der Fachhochschule Nordostniedersachsen nicht, wie noch bis vor zwei Tagen beabsichtigt, einsparen wollen - immerhin handelt es sich um rund 400 000 Euro -, sondern der Universität zur Verfügung stellen, begrüße ich ausdrücklich. Dieser Betrag wurde erst eingestellt, nachdem wir auch in diesem Falle hart geblieben sind und den Formelgewinn für die Universität weiter von Ihnen verlangt haben. Dass die Universität Lüneburg nunmehr über 1 Million Euro mehr enthält, sehe ich als Erfolg unserer Hartnäckigkeit an.
SPD und Grüne haben bei der Abstimmung im Ausschuss nicht mitgemacht, weil wir eine Unterfinanzierung nicht mittragen wollten. Wäre Ihre Einsicht, die Finanzausstattung der Universität Lüneburg höher anzusetzen und festzuschreiben, wie nun geschehen, bereits früher eingetreten, so wäre viel Unzufriedenheit vor Ort vermieden worden. Darüber hinaus hätten alle Ausschussmitglieder die Möglichkeit gehabt, in großer Geschlossenheit unserem Antrag auf verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen zuzustimmen. Die Ausschussempfehlung hätte dann sicherlich nicht „Ablehnung" gelautet. Heute können Sie aber ruhigen Gewissens unserem Antrag, den Bologna-Prozess voranzubringen und den Erfolg der Modelluniversität Lüneburg zu sichern, zustimmen. Herr Althusmann, ich sehe keinen Grund mehr, ihn abzulehnen.
Lieber Herr Kollege Althusmann, in der Zeitschrift Universität Lüneburg intern, Ausgabe Mai 2004, wurden Sie - Sie erinnern sich - zu den HOKKosten wie folgt zitiert: Insbesondere komme es zunächst darauf an, die für die nächsten Jahre
anstehenden Kürzungen, die das Hochschuloptimierungskonzept vorsieht, so weit wie möglich abzusenken oder gar auszusetzen. - Herr Althusmann, aufgrund Ihrer Intervention ist nichts abgesenkt oder ausgesetzt worden. Das haben vielmehr wir für die Universität Lüneburg und die Region Lüneburg erreicht, und darauf bin ich stolz, Herr Althusmann.
Viele Menschen in der Region Lüneburg wünschen sich, dass die Fusion gelingt und aus zwei Hochschulen eine neue Hochschule nach dem Prinzip des Bologna-Prozesses entsteht. Sie möchten, dass für über 10 000 Studierende die institutionelle Unterscheidung von Fachhochschule und Universität überwunden wird und Lüneburg als Modelluniversität die konsequente Einführung der Bachelor-Master-Struktur umgehend umsetzt. Im Rahmen der Bologna-Erklärung haben sich die europäischen Länder darauf verständigt, dass ihre Hochschulsysteme im Wesentlichen auf der zweistufigen Studiengliederung beruhen. Die Studiengänge des zweistufigen Systems sollen unterschiedliche Ausrichtungen und Profile haben. Nur so können sie einer Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen entsprechen. Forschung, angewandte Forschung, Lehre und Praxis sind dabei gleichwertig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies muss auch so sein; denn gerade der attraktive Mix aus Forschung, Lehre und anwendungsorientiertem Praxisbezug ist heute in der Wirtschaft geschätzte Voraussetzung. Neben dem fachlichen Ruf ist heute die Qualität der Kontakte, die eine Universität zu Unternehmen pflegt, ein wichtiges Kriterium ihrer Reputation.
Das weltweit verfügbare Wissen verdoppelt sich alle fünf Jahre. Nach Prognosen der EUKommission werden in bis zu zehn Jahren 80 % der heute angewandten Technologien durch neue ersetzt. Dies ist ein großes Aufgabengebiet für eine Universität, die Forschung, angewandte Forschung, Lehre und Praxis gleichwertig ihren Studierenden anbietet. Ich finde es schade, dass wir im Fusionsgesetz nicht gleich festgeschrieben haben, dass für alle Bachelor-Studiengänge die Fachhochschulreife als Hochschulzugangsberechtigung ausreichend ist. Dies hätte Sinn gemacht und die Vorreiterrolle der Modelluniversität für den Bologna-Prozess weiter vorangetrieben.
Auf die einzelnen Gesetzespassagen in dem uns nun vorliegenden Fusionsgesetz möchte ich nicht weiter eingehen. Meine Kollegin ist in ihrem Bericht darauf eingegangen, und Herr Althusmann hat es weitgehend ebenfalls getan. Eines aber muss gesagt werden: Es war schon aufschlussreich, wie der FDP-Vertreter im Ausschuss die Freiheit der Universität Lüneburg, die wir stärken wollten, zugunsten von Zustimmungsvorbehalten des Fachministeriums hintanstellte. Der Vertreter der sonst jedem die Freiheit wiederbringenden FDP drängte bei der Autonomiestärkung der Universität Lüneburg sein Freiheitsdenken weit an den Rand seines Bewusstseins,
dies besonders, als es ihm um die Senatsbeteiligung bei der Bemessung der persönlichen Lehrverpflichtungen ging. Hier stand nicht mehr die Freiheit des Dienstherrn in Form der Stiftung im Vordergrund, sondern Universitätsvorstellungen längst vergangener Zeiten. Uns war wichtig, im Fusionsgesetz zu gewährleisten, dass die Professorinnen und Professoren beider Hochschulen als einheitlicher Lehrkörper mit den gleichen Rechten und Pflichten an der neuen Hochschule forschen und lehren können. Dies scheint gelungen zu sein.
Meine Damen und Herren, die Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen bietet allen Beschäftigten und Studierenden die Chance, Pioniergeist zu entfalten, aus der formierten Hochschulgesellschaft auszubrechen und eine veränderte flexible und den Bologna-Prozess vorantreibende Universität zu gestalten. Der Horizont einiger Beteiligter - so scheint es mir manchmal zu sein - reicht aber nicht über den Rand des eigenen wohl gefüllten Tellers hinaus.
Meine Damen und Herren, nachdem es in den vergangenen Wochen und Monaten zum Teil heftige, leider auch öffentlich geführte Auseinandersetzungen über die Fusion von Universität und Fachhochschule Lüneburg gegeben hat, muss dies mit der Verabschiedung des Fusionsgesetzes ein Ende haben. Ich fordere deshalb insbesondere die Professorenschaft der Hochschulen auf, sich jetzt, soweit noch nicht geschehen, an die Arbeit zu machen und eine bundesweit vorzeigbare Modelluniversität zu schaffen. Auf die höchsten Gipfel führt keine Seilbahn. Ich appelliere deshalb an alle: Man muss gemeinsam ackern und schwitzen, um etwas zu erreichen. Machen Sie sich an den Aufstieg!
Meine Damen und Herren, wir haben im Gesetz nicht überall die Chance genutzt, eine möglichst große Autonomie für die Universität Lüneburg zu erreichen. Es ist uns aber gelungen, die Universität Lüneburg nunmehr mit einer ausreichenden Finanzausstattung in die Zukunft zu schicken. Ich bin davon überzeugt, dass in Lüneburg eine moderne Hochschule neuen Typs entstehen wird, eine Universität, die eine reelle Chance hat, ihre hoch gesteckten Ziele zu erreichen. Deshalb stimmen wir Sozialdemokraten dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 23. September 2003 wird über die Hochschullandschaft in der Stadt Lüneburg viel geredet und nachgedacht. An diesem Tag, also vor gut acht Monaten, stellte Minister Stratmann in den Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer Lüneburg/Wolfsburg das Projekt zur Fusionierung von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen vor. Diese Hochschulfusion soll Fachhochschule und Universität integrieren und unter dem Dach der dann erweiterten Stiftung Universität Lüneburg zusammenführen. Aus zwei Hochschulen soll eine neue und erste Hochschule nach dem Prinzip des Bologna-Prozesses werden.
Hochschulpolitisch gesehen ist die Fusion interessant, weil die durch die Integration entstehende neue Hochschule als Modelluniversität im Rahmen des Bologna-Prozesses vorgesehen ist. Anlass für die Fusion waren für den Wissenschaftsminister sein so genanntes Hochschuloptimierungskonzept und die damit verbundenen massiven Mittelkürzungen im Hochschulbereich. Dies, Herr Minister Stratmann, ist der Geburtsfehler; denn Sie wollen die neue Universität sofort als zu plünderndes Sparschwein einsetzen. Damit nimmt die Landesregierung das Scheitern der Fusion in Kauf.
Schauen wir uns einmal die Aussagen des HOK für Lüneburg an. Zusätzlich zu den Fusionsplänen werden den beiden Lüneburger Hochschulen Vorgaben für massive Kürzungen gemacht. Die Stiftung Universität Lüneburg hat im Jahre 2004 675 000 Euro aufzubringen und die Fachhochschule im gleichen Jahr 500 000 Euro. Im Jahre 2005 sollen die Universität noch einmal 675 000 Euro und die Fachhochschule 850 000 Euro aufbringen. Nach den Plänen der Landesregierung müssen die beiden Lüneburger Hochschulen in den Jahren 2004 und 2005 mit 2,7 Millionen Euro weniger auskommen. Ab 2006 sind darüber hinaus weitere 70 Stellenäquivalente zur Umschichtung vorgesehen. Alles zusammengerechnet, werden die beiden Lüneburger Hochschulen überdurchschnittlich zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, nicht nur in der Region Lüneburg stellt man sich die Frage, wie die neue Hochschule trotz der vorgesehenen Einsparungen in exemplarischer Weise die institutionelle Unterscheidung von Fachhochschule und Universität überwinden und als Modelluniversität eine konsequente Einführung der Bachelor-/Master-Struktur erreichen kann.
In diesem Zusammenhang sei kurz darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung von Fachhochschul- und Universitätsabschlüssen in der Praxis längst überwunden worden ist. Stellenausschreibungen z. B. in der Zeit oder der FAZ zeigen dies deutlich.
Ich möchte an dieser Stelle nicht vertiefend auf die komplexen organisatorischen und rechtlichen Fragen der Fusion eingehen. Das werden wir, Frau Trost, im zuständigen Ausschuss bei der Anhörung zum Fusionsgesetz tun. Dazu nur so viel: Der Fusionsprozess ist transparent und unter Beteiligung
aller Mitglieder der beiden Hochschulen zu gestalten. Der Zugang zu den Bachelor-Studiengängen muss auch mit Fachhochschulreife möglich sein.
- Frau Trost, Sie wissen, dass das einige Professoren an der Hochschule anders sehen.
Darüber hinaus ist abzusichern, dass der Hochschulzugang für die Studierenden keine Lex Lüneburg bedeutet, sondern in Einklang mit den anderen Universitäten geregelt wird. Das Fusionsgesetz sollte gewährleisten, dass die Professoren beider Hochschulen mit gleichen Rechten und Pflichten an der neuen Hochschule wirken können. Alle standespolitischen Dünkel müssen hierbei überwunden werden.
Meine Damen und Herren, in der Region Lüneburg wird, und zwar parteiübergreifend, von der Landesregierung ein klares Signal erwartet, dass die Fusion der besonderen Unterstützung durch das Land bedarf. Hierzu gehört, dass die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Hierin sind sich die Abgeordneten aus Stadt und Landkreis Lüneburg einig. Ich glaube sagen zu können: Sowohl die Kollegen Althusmann und Kaidas von der CDU als auch mein Kollege von den Grünen, Meihsies, sind mit mir der Meinung, dass die im Zusammenhang mit dem HOK anstehenden Kürzungen zu reduzieren oder - besser noch - vollständig auszusetzen sind.
Soll die Fusion zu einer Hochschule neuen Typs erfolgreich sein und einen wirklichen Modellcharakter für unser Land haben, so muss die Landesregierung die Finanzierung der künftigen Universität Lüneburg sichern. Sie muss die Kürzungen im Rahmen des HOK zurücknehmen und darf die hier im letzten Plenum verkündeten Kürzungen nicht weiter verfolgen. Denn eines ist klar: Die Fusion von Fachhochschule und Universität kostet zunächst einmal Geld. - Mit Einsparungen ist erst nach gelungener Fusion zu rechnen. Mitarbeiter von Universität und Fachhochschule gehen von Fusionskosten in Höhe von ca. 3 bis 4 Millionen Euro aus. Frau Trost, ich denke, die Berechnungen liegen vor. In der Landeszeitung von gestern ist das noch einmal bestätigt worden. So sind zunächst einmal weitere Lizenzen für die IuK-Technik
anzuschaffen und zusammenzuführen. Die Zusammenlegung der Verwaltung erfordert Baukosten für neue Verwaltungsräume. Renovierungen und bauliche Veränderungen sind vorzunehmen. Die Betriebs- und Telefontechnik ist aufeinander abzustimmen, die Moderation und personelle Begleitung der Fusion sind ebenfalls mit Kosten verbunden. Dies sind nur einige Maßnahmen, die mit der Fusion im Zusammenhang stehen und nicht unentgeltlich zu haben sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Bologna-Erklärung haben sich 29 europäische Länder darauf verständigt, ihr Hochschulsystem in einer einheitlichen formalen Organisationsstruktur neu zu justieren, die im Wesentlichen auf der zweistufigen Studiengliederung beruht. Die beiden Studiengänge des zweistufigen Systems sollen unterschiedliche Ausrichtungen und Profile haben, um einer Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen zu entsprechen. Die Abschlüsse des ersten Studiengangs sollen den Zugang zu den zweiten Studiengängen eröffnen, die Abschlüsse der zweiten Studiengänge den Zugang zum Doktorandenstudium ermöglichen. Hochschulausbildung im europäischen Raum soll auch die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen verbessern und das breite Spektrum flexibler Studienverläufe, Studienmöglichkeiten und Studientechniken berücksichtigen. Der politische Wille, auf Bachelor und Master umzustellen, ist deutlich, und der Bologna-Prozess wird in Deutschland Realität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundesministerin Bulmahn hat deshalb am 23. April in Lüneburg erklärt, dass aus ihrer Sicht das Nebeneinander von Fachhochschulen und Universitäten in unserem Land nicht mehr lange Bestand haben wird. Sie erklärte sich ausdrücklich dazu bereit, Bundesmittel, die im Hochschulpakt für den Bologna-Prozess vorgesehen sind, auch für den Fusionsprozess in Lüneburg einzusetzen.
Dies kann sie aber nicht allein durchsetzen, sondern alle Bundesländer müssen dem zustimmen. Leider blockieren die CDU-Wissenschaftsminister derzeit den Pakt für Hochschulen in Höhe von 20 Millionen Euro. Damit hat die neue Universität Lüneburg keine Chance, zusätzliche Bundesmittel zu erhalten. Frau Trost, das ist keine Luftblase. Die Ministerin hat tatsächlich gesagt, dass 20 Millionen
drin sind und sie dann, wenn alle Bundesländer zustimmten, bereit wäre, den Prozess in Lüneburg mitzubegleiten. Ein solches Verhalten, nämlich das Blockieren dieser Mittel, ist in der derzeitigen Situation nicht akzeptabel.
Die Landesregierung und hier besonders Sie, Herr Minister Stratmann, haben alles zu unternehmen, die Blockade des Bundesprogramms durch die CDU-regierten Bundesländer zu beenden. Die Landesregierung muss einen Konsens zwischen den Ländern herstellen, dass die Bologna-Mittel für die Universität Lüneburg bereitgestellt werden.
Die Lüneburger Universität braucht mehr als nur schöne Worte. Herr Althusmann, Sie haben heute Vormittag in der Aktuellen Stunde erklärt: Wir sagen den Menschen die Wahrheit. - Herr Althusmann, Ihren Aussagen in Lüneburg am 7. Mai anlässlich des Fusions-Workshops der Lüneburger Hochschulen, dass die Fusion erst einmal Geld koste, bevor sie zu Einsparungen führe, müssen Sie nun in Hannover Taten folgen lassen!
Herr Althusmann, in Universität Lüneburg INTERN - Ausgabe Mai 2004 - werden Sie wie folgt zitiert: Insbesondere, so Althusmann weiter, komme es zunächst darauf an, die für die nächsten Jahre anstehenden Kürzungen, die das Hochschuloptimierungskonzept vorsieht, so weit wie möglich abzusenken oder gar auszusetzen. Außerdem seien im Zusammenhang mit der Fusion auch bauliche Investitionen in Lüneburg erforderlich. - Herr Althusmann, ich werde Sie vor Ort wirklich an Ihren Taten messen, ob Sie hier die Wahrheit gesagt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass die HOK-Mittel abgesenkt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns alle Möglichkeiten nutzen, damit in Lüneburg eine Hochschule neuen Typs entstehen kann! Sichern Sie mit uns den Erfolg der Modelluniversität Lüneburg! Sorgen Sie mit dafür, dass die neue Universität Lüneburg ein Erfolgsmodell wird - nicht nur für die Region Nordostniedersachsen, sondern für ganz Niedersachsen und darüber hinaus! Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie - auch Sie, Frau Trost unserer Entschließung kraftvoll zu! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 ist bürgerliches Engagement ein gesellschaftsrelevantes Thema geworden, welches von immer größeren Teilen unserer Gesellschaft als bedeutsam eingeschätzt wird. Dass dies so ist, hat auch etwas damit zu tun, dass die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist, dass wir eine zunehmende Wachstumsschwäche haben und dass es immense öffentliche Schulden gibt, und an den Veränderungen unseres Sozialstaates liegt es auch, aber auch an der Bereitschaft vieler, ihr Vermögen in Stiftungen anzulegen. Unser Sozialstaat ist weitgehend durch ehrenamtliche Dienstleistungen und Verantwortungsbereitschaft füreinander aufgebaut worden. Wir müssen alles versuchen, um dies auch weiterhin zu erhalten.
Bereits jetzt werden wichtige Leistungen in unserer Gesellschaft ehrenamtlich erbracht. Auch die beste staatliche Sozialordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann auf die Zuwendung und Hilfe von Mensch zu Mensch nicht verzichten. Dabei muss uns bewusst sein: Bürgerschaftliches und ziviles Engagement dürfen nicht von oben verordnet werden. Ehrenamtliche Arbeit kann auch nicht die Verantwortung des Staates ersetzen, sondern höchstens ergänzen.
Meine Damen und Herren, sicherlich uns allen ist bewusst, dass wir in den Kindergärten, in den Schulen, in den Jugendhäusern und in den Gemeinden den Grundstein für den Einstieg für gesellschaftliche und politische Teilhabe aller legen müssen. In diesem Sinn bedeutet bürgerschaftliches Engagement Kompetenz, Mitbestimmung und Mitgestaltung in Angelegenheiten, die alle angehen. Dies ist Grundlage für Vertrauen und Solidarität.
Nur über diesen Grundstein können wir unser Zusammenleben auch weiterhin menschenwürdig organisieren und abklären, was künftig die Rolle der Bürgerinnen und Bürger sein soll und was die Aufgabe des Staates ist. Unser grundgesetzlich verankerter Sozialstaat darf bei aller Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nicht aus seiner
Zuständigkeit für die grundlegenden Belange der Bürgerinnen und Bürger entlassen werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zur Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements gliedert sich in vier Programmpunkte, über die wir in den Ausschüssen sicherlich ausgiebig beraten werden.
Im Programmpunkt I wird u. a. auf das absehbare Auslaufen der Wehrpflicht und die entsprechenden Konsequenzen daraus hingewiesen. Dies ist zwar auch mein Wunsch. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob die Wehrpflicht wirklich vor ihrem absehbaren Ende steht. Deshalb sollten wir behutsam und mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich der Kapazitäten freiwilliger Jahre umgehen und das entsprechend sachlich in den Ausschüssen erörtern. Dies gilt natürlich auch für eventuelle neue soziale Pflichtdienste und hier besonders Pflichtdienste für junge Frauen. Hiervon halten viele nichts, es gibt aber auch anders Denkende.
Was die Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder für freiwillige Jahre angeht, so habe ich Zweifel, ob sich alle angeführten Bereiche für ehrenamtliches Engagement eignen. Auch dies sollten wir zum Schutz der von einer Betreuung betroffenen Menschen genauestens hinterfragen und festlegen.
Die in Programmpunkt II genannten Passagen zur Entwicklung von Schulen als Lernort für Bürgerengagement sind unterstützenswert, wobei ich allerdings die breit angelegte Werbung über die Möglichkeiten eines freiwilligen Jahres in den Abschlussklassen im Widerspruch zum erwarteten Fachkräftemangel in den nächsten Jahren sehe. Hier gilt es, zwischen einer notwendigen höheren Erwerbsbeteiligung Jugendlicher und freiwilligen Jahren abzuwägen.
Programmpunkt III beschreibt die allgemeine Förderung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements auf Landes- und kommunaler Ebene. Da viele Kommunen bürgerschaftlichem Engagement reserviert gegenüberstehen und die Möglichkeiten des Engagements noch nicht entdeckt haben, sollten wir auf dieser Ebene zu einer neuen Arbeits- und Verantwortungsteilung kommen.
Programmpunkt IV hat das besondere Engagement der Landesregierung zum Ziel.
Meine Damen und Herren, dass bürgerschaftliches Engagement bei Einstellungen und Beförderungen, soweit dieses für die Ausübung der Tätigkeit in dem jeweiligen Bereich von Bedeutung ist, berücksichtigt wird, unterstütze ich. Ich habe aber Probleme mit der Forderung, Landesbediensteten, die im Zuge der Verwaltungsreform freigestellt werden und denen über die Jobbörse nicht sofort eine neue Tätigkeit vermittelt werden kann, das Angebot zu machen, ihre Arbeitskapazität als temporäre, also vorübergehende Zeitspende in Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung zu stellen. Hier sehe ich einen Widerspruch; denn bürgerschaftliches Engagement ist eine freiwillige und zusätzliche Dienstleistung, welche arbeitsmarktneutral erfolgt und somit keine Erwerbstätigkeit ersetzt.
Darüber hinaus finde ich es nicht hinnehmbar, Beschäftigten, die im Rahmen der Verwaltungsreform ihre Arbeit verlieren und nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können, das Angebot einer vorübergehenden Zeitspende zu machen. Hier ist von der Landesregierung stattdessen die eindeutige Stärkung der Jobbörse zu fordern.
Auch über den Vorschlag, die bei Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Bundesmittel ausschließlich zur Förderung des freiwilligen Bürgerengagements umzuwidmen, muss intensiv nachgedacht werden. Ich bin der Meinung, dass es viel mehr Sinn machen würde, diese Mittel zur Anschubfinanzierung regulärer Arbeitsplätze für bisher Arbeitslose im Sozialbereich zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise wird auch von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, wenn wir bürgerschaftliches Engagement als wirklich bedeutsam einschätzen und es damit ernst meinen, so geht dies nur, wenn wir die Thematik jenseits der Tagespolitik und über Fraktionsgrenzen hinaus behandeln und versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden, und zwar Lösungen, die dem Bürger in allen ihn betreffenden Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, Motivation fördern und zugleich Eigenverantwortung zumuten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, können Sie denn ausschließen, dass es ein anderer Mitarbeiter Ihres Hauses war?
Frau Ministerin, Sie haben angekündigt, dass Sie in Niedersachsen eine partnerschaftliche Sozialpolitik betreiben wollen. Was glauben Sie, welche Auswirkungen die geplanten Kürzungen im Sozialbereich auf diese partnerschaftliche Zusammenarbeit haben werden? „Partnerschaftlich“ heißt ja, in Augenhöhe zu verhandeln und keine Vorgaben zu diktieren. Hierzu würde mich Ihre Sichtweise interessieren.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Förderprogramme für die jungen Menschen zusammenlegen wollen. Dann haben Sie gesagt: Hilfen aus einer Hand. Ich habe dazu zwei Fragen. Wie soll die Zusammenlegung konkret aussehen?
Wenn Sie Hilfen aus einer Hand anbieten wollen: Im Landkreis Lüneburg z. B. werden diese Hilfen von mehreren Trägern angeboten. Können sich die Träger darauf einrichten, dass das künftig nur noch einer macht, sodass die anderen ihre Mitarbeiter entlassen müssen? - Das ist eine konkrete Frage, und darauf möchte ich eine konkrete Antwort von Ihnen haben.
Frau Ministerin, an der Informationskette bei schwerwiegenden Infektionskrankheiten ist heute ja immer noch die Bezirksregierung beteiligt. Sie beabsichtigen, die Bezirksregierungen abzuschaffen. Ich frage Sie: Wer soll diese wichtige Funktion in diesen großen regionalen Räumen übernehmen, wenn die Bezirksregierungen abgeschafft sind?
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass das ein ernstes Thema ist, dessen Sie sich ernsthaft annehmen wollen. Ich frage Sie deshalb: In welcher Höhe wird die Landesregierung Haushalts
mittel zur Verfügung stellen, um die Qualifizierung von Fachkräften der Pflegedienste abzusichern?