Karl-Heinz Bley

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion „Mittelstandsförderung muss wieder ins Zentrum der Wirtschaftspolitik rücken“ ist hier fehl am Platz; denn das Augenmerk, ja sogar das Hauptaugenmerk der Landesregierung liegt seit 2003 auf Handwerk und Mittelstand.
Das niedersächsische Handwerk hat nicht ohne Grund am 7. November Herrn Minister Walter Hirche mit dem Ehrenring des niedersächsischen Handwerks ausgezeichnet. Ich denke, das ist ein guter Beweis dafür.
Das Wirtschaftsministerium mit Walter Hirche leistet hervorragende Arbeit für den Mittelstand. Nicht nur das MW, sondern auch die Staatskanzlei hat zu Beginn der Regierungszeit eine Stabsstelle eingerichtet. Sie war mit Frau Gramann-Kloß gut besetzt und ist auch jetzt mit Herrn Middelberg hervorragend aufgestellt.
Das Beste für den Mittelstand ist allerdings, dass Christian Wulff Ministerpräsident ist und Walter Hirche Wirtschaftsminister ist.
Ministerpräsident Christian Wulff zeigt für den Mittelstand und das Handwerk eine glückliche Hand. Auf Bundesebene ist er bei Bundesratsbeteiligungen immer hervorragend aufgestellt. Beim Mittelstandsentlastungsgesetz, beim Erbschaftsteuergesetz, bei der Unternehmenssteuerreform und vielen Dingen mehr hat Christian Wulff hervorragende Arbeit geleistet.
Nicht zuletzt schließt die NBank den Kreis für eine rundum gute Mittelstandspolitik in Niedersachsen. Der Erfolg für den Mittelstand basiert auf einer konsequenten Ausrichtung unserer Wirtschaftspolitik auf vier Ziele: Flexibilität, Mobilität, Innovation und Internationalität.
Alle Wirtschaftsförderungsprogramme des Landes sind bei der Investitions- und Förderbank, also der NBank, gebündelt. Dies bedeutet Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung aus einer Hand. Die Arbeitsmarktpolitik ist geradlinig auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Damit Unternehmen nicht mehr durch irrsinnige Vorschriften blockiert werden, handeln wir nach dem Motto: Bürokratieabbau ist der beste Weg für Mittelstandspolitik.
Zugunsten von mehr Eigenverantwortung wurde eine Vielzahl von Hemmnissen und Genehmigungsverfahren verschlankt oder abgebaut. Unser Minister Bernd Busemann hat durch seine konsequente Schulpolitik die Fehlentwicklungen unter der alten Landesregierung für Handwerk und Mittelstand wieder in die richtige Richtung gebracht.
Die steigende Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist ein deutlicher Beweis dafür.
Die aufgelegten Programme für die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen kommen nicht nur den Jugendlichen zugute, sondern auch dem Mittelstand. Auch unsere Innovationspolitik ist stetig auf den Mittelstand ausgerichtet. Der Innovationsfonds wird mit seiner Stiftung ein voller Erfolg werden. Wir setzen dabei auf jene Schwerpunkttechnologien, die für die niedersächsische Wirtschaftsentwicklung besonders wichtig und Erfolg versprechend sind. Damit sollen neue Wachstumsmärkte für kleine und mittelständische Unternehmen er
schlossen werden. Auch bei der Zahl der Gewerbeanmeldungen belegen wir unter den Bundesländern einen glänzenden zweiten Platz.
Durch die von uns gestartete Außenwirtschaftsinitiative wollen wir eine stärkere internationale Ausrichtung der niedersächsischen Wirtschaft erreichen. Ein gutes Beispiel ist die sechstägige Delegationsreise in diesem Jahr von Minister Hirche in russische Regionen, um für den Standort Niedersachsen zu werben.
Meine Damen und Herren, viele Dinge habe ich genannt, die zeigen, dass der Antrag der SPDFraktion, den Mittelstand wieder ins Zentrum zu rücken, so nicht passt. Die Forderung, dass das Gesetz, das schon zu Schröders Zeiten zwei Jahre lang in der Schublade lag, nämlich das Forderungssicherungsgesetz, schnell in Kraft gesetzt wird, kann ich gern unterstützen. Sehr gerne möchte ich aber als Handwerksmeister und kleiner Mittelständler auch weiterhin eine starke Landesregierung an meiner Seite haben, die den Mittelstand unterstützt.
Ein paar Dinge darf ich hier noch nennen, die allerdings überwiegend auf Bundesebene zu klären sind. Der Mittelstand, zu dem viele kleine und mittelständische Unternehmen zählen, hat zurzeit in einigen Bereichen wie dem privaten Wohnungsbau zu wenige Aufträge, um überstehen zu können. Gründe dafür sind z. B. die Zurücknahme der Eigenheimzulage und die Erhöhung der Mehr
wertsteuer auf 19 %. Wir brauchen daher kluge Ideen, um unser Bauhandwerk wieder flottzubekommen. Die Abrechnungsregelung, die Ende
2004 für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt wurde, muss überarbeitet werden. Der Arbeitsaufwand für die doppelte Bearbeitung muss nicht sein. Der Steuerbonus, der 2005 seine Wirkung gezeigt hat, muss weiter ausgebaut werden. Das Thema Berufsgenossenschaften, also Beitrag und Leistungskatalog, muss auf den Prüfstand. Ebenso ist dringender Handlungsbedarf bei der Schwarzarbeitsbekämpfung, bei der Senkung der Lohnnebenkosten und bei der Verbesserung der Istbesteuerung angesagt. Bei der Vergabeordnung muss gewährleistet werden, dass nicht nur Generalunternehmen die Nase vorn haben. VOB und VOL müssen erhalten bleiben. Bei diesen und weiteren Themen können sich der Mittelstand und das Handwerk auf unsere jetzige und künftige Landesregierung unter Schwarz-Gelb mit einem
Ministerpräsidenten Christian Wulff verlassen. - Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass die Förderung nach Qualitätskriterien erfolge. Wie könnte so etwas am Beispiel der einzelbetrieblichen Förderung aussehen? Können Sie uns das darstellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Januar dieses Jahres hat der Landtag entschieden, das Thema „Entwicklung von Kraftstoffalternativen und innovativen Antriebstechnologien“ im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu beraten. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben dieses Thema seinerzeit zu Recht auf die Tagesordnung gesetzt; denn die Energieknappheit und die Verteuerung der Kraftstoffe zwingen uns zu handeln.
- Herr Janßen, die Nummern der Drucksachen zeigen, dass wir das Thema vor Ihnen aufgegriffen haben. Sie sind uns dann gefolgt.
Auch der Klimawandel spielt in diesem Zusammenhang eine beachtliche Rolle, was wir an den Beiträgen zu den vorangegangenen Tagesordnungspunkten erkennen konnten.
Die Tatsache, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Konsequente Klimaschutzkonzepte im Verkehrsbereich” eingebracht hat, bedeutet nicht, dass die Landesregierung dieses Thema ausgeblendet hat. Das Thema zieht sich vielmehr wie ein roter Faden durch die Arbeit der Landesregierung. Unser Antrag bildet die Grundlage für die Zustimmung aller Fraktionen.
Dank des Verhandlungsgeschicks von Ernst-August Hoppenbrock ist es in der letzten Ausschusssitzung am 7. Juni gelungen, auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Antrag einzubinden. Das größte Problem der Oppositionsfraktionen war zu Anfang das Lob für die positiven Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf Kraftstoffalternativen. In der Plenarsitzung am 26. Januar dieses Jahres kritisierte uns Herr Schenk
- Herr Schneck von der SPD-Fraktion und empfahl uns, in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu schauen und Christian Wulff nicht zum „Atomministerpräsidenten“ mutieren zu lassen. Meine Damen und Herren, Christian Wulff hat aber recht,
wenn er sagt, dass vorhandene, gut arbeitende Atomkraftwerke zum Energiemix beitragen sollten.
Herr Joachim Janßen von den Grünen meinte, die Überschrift des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP sei zwar vielversprechend, aber das, was folgte, sei eine Enttäuschung. Er forderte uns auf, uns für oder gegen das EEG zu entscheiden. Es ist doch aber legitim, wenn unser Minister Hans-Heinrich Ehlen dieses Gesetz begrüßt, aber gleichzeitig Schwachstellen aufzeigt und Veränderungen fordert.
Herr Janßen meint, dass die Fraktionen der CDU und der FDP wenig dafür können, dass Niedersachsen eine Spitzenposition bei der Biogaserzeugung einnimmt. Da täuscht er sich aber gewaltig. Warum gibt es wohl die meisten Biogasanlagen dort, wo es bürgerliche Mehrheiten in den Kommunalparlamenten gibt?
Meine Damen und Herren, jeden Tag werden in Deutschland 2,9 Millionen Barrel Erdöl verbraucht. In Deutschland werden demgegenüber nur 75 000 Barrel gefördert. Wir sind also sehr stark von anderen Förderländern abhängig.
Das Land Niedersachsen fördert die Entwicklung von Kraftstoffalternativen und innovativen Antriebstechnologien. Unabhängig davon, ob das Wirtschafts- oder Umweltministerium für Bereich Kraftstoffalternativen zuständig ist, haben wir die Brennstoffzellentechnik bereits 2004 nach vorne gebracht. Die Vorgängerregierung hat hierfür leider zu wenig getan.
Bei dem vorliegenden Antrag sind sich die Fraktionen in vielen Fragen einig geworden. Es soll das Ziel verfolgt werden, die umweltfreundlichsten, effizientesten und sparsamsten Autos der Welt zu bauen.
Als es um die Forderungen an die Landesregierung ging, konnte unser Kollege Ernst-August Hoppenbrock schließlich auch Enno Hagenah überzeugen. Herr Janßen, die Tatsache, dass Enno Hagenah einsichtig ist und die Grünen den Antrag jetzt doch unterstützen, zeigt, dass Ihre Ausführungen im Januar-Plenum überflüssig waren. Dieser Antrag ist also nicht überflüssig wie ein Kropf und seine Ziele sind nicht heiße Luft, wie Sie damals gesagt haben. An dieser Stelle ein Danke
schön an Ernst-August Hoppenbrock und auch an Enno Hagenah.
Meine Damen und Herren, es ist bereits vieles auf den Weg gebracht worden. Vieles muss aber noch getan werden, damit wir von den knappen und teuren fossilen Brennstoffen nicht noch stärker abhängig werden. Wir fordern die Landesregierung auf, sich weiter für die Entwicklung neuer Technologien einzusetzen, damit diese möglichst schnell die Marktreife erlangen. Für die einheimischen Unternehmen müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die keine Wettbewerbsnachteile mit sich bringen.
Für die Bewältigung des zunehmenden Transportaufkommens sollen die Verkehrswege Wasser und Schiene stärker genutzt werden; darin sind wir uns einig. Die Landesinitiative Telematik soll flächendeckend eine emissionsoptimierte Verkehrslenkung ermöglichen. Den Einsatz von MobilCards wollen wir bei verschiedenen Verkehrsmitteln erproben. Finanzpolitische Lenkungsmaßnahmen müssen wir z. B. bei der Kfz-Steuer nutzen.
Meine Damen und Herren, eines möchte ich aber in diesem Zusammenhang betonen: Wenn wir eine zukunftsorientierte Energiepolitik entwickeln wollen, die nachhaltig ist, dann müssen wir auf Ideologien verzichten und uns von einem marktwirtschaftlichen Pragmatismus leiten lassen. Die Grünen haben in ihrem seinerzeitigen Antrag gefordert, Leerfahrten durch eine bessere Logistik zu vermeiden. Das ist logisch und liegt im ureigenen Interesse aller Speditionen. Das müssen wir nicht niederschreiben.
Um das Klima schützen und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen zu können sowie der Kosten wegen sollten wir in Forschung und Entwicklung investieren. Ob Wasserstoff, Brennstoffzelle, Bio-, Solar- oder Windkraft - alles muss bei guter Energieeffizienz im Rahmen des Energiemix genutzt werden. Vorübergehend können wir aber auf fossile und atomare Energien nicht verzichten. - Ich danke fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Dem haben die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion zugestimmt; die Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt. Dem entsprachen auch die Abstimmungsergebnisse in den anderen beteiligten Ausschüssen.
Der Gesetzentwurf ist am 24. April 2007 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP haben zur Begründung der Eilbedürftigkeit auf den Zusammenhang des Gesetzentwurfs mit dem im Juni zur Verabschiedung anstehenden Nachtragshaushalt hingewiesen. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen haben in den Beratungen jeweils das gedrängte Beratungsverfahren beanstandet.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die die Wirtschaftskraft Niedersachsens stärken und sich insbesondere der Innovationsförderung widmen soll.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP begrüßten den Grundgedanken des
Gesetzentwurfs, durch Gründung einer Stiftung der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich finanziell an der Erledigung der öffentlichen Aufgabe der Innovationsförderung zu beteiligen. Sie folgten der Einschätzung des Wirtschaftsministeriums, das mit dem Zufluss entsprechender Mittel aus den Unternehmen rechnet. Die Bereitschaft, sich an derartigen Stiftungen zu beteiligen, nehme in Deutschland wieder zu und ermögliche eine positive Entwicklung auch für Niedersachsen. Die Einwerbung der Mittel setze voraus, dass ein kleines, unbürokratisches und arbeitsfähiges Kuratorium geschaffen werde. Zugleich solle so der Fachverstand außerhalb des öffentlichen Bereichs nutzbar gemacht werden. Die parlamentarische Kontrolle der Stiftung werde durch den ergänzend empfohlenen § 8/1 hinreichend abgesichert. Damit könne der Landtag auch die Einwerbung von Drittmitteln besser überprüfen. Die rechtspolitischen Bedenken gegen die Auslagerung des Stiftungskapitals aus dem Landeshaushalt verlören an Gewicht, wenn - wie zu erwarten - in erheblichem Umfang Mittel von Dritten in die Stiftung flössen.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen bemängelten die rechtstechnische Vorbereitung des Gesetzesprojekts und äußerten im Anschluss an die Stellungnahme des Landesrechnungshofs Zweifel an der Erwartung, dass die Stiftung mit Erfolg Drittmittel mobilisieren könne. Damit fehle aber auch für die Ausgliederung des Stiftungskapitals aus dem Landeshaushalt eine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung, und damit verstoße das Gesetzesvorhaben gegen das Haushaltsrecht. Dies gelte insbesondere für die Absicht, der neuen Stiftung zum Teil auch die Innovationsförderung aus Mitteln des Landeshaushalts zu übertragen.
Damit beende ich den Überblick über die Ausschussdiskussion. Den Überblick über die Beratung der einzelnen Vorschriften gebe ich zu Protokoll:
Zu § 1:
§ 1 regelt die Gründung der Stiftung und bestimmt ihren Sitz in Hannover. In den Ausschüssen ist eingehend erörtert worden, ob es hinreichende Gründe dafür gibt, die Verwaltung der betreffenden Fördermittel aus dem Landeshaushalt auszugliedern und durch eine Stiftung erledigen zu lassen, deren Steuerung in erster Linie Personen aus dem
gesellschaftlichen Bereich obliegt, die keine besondere Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesparlament trifft. Die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion haben die Gründung der Stiftung damit gerechtfertigt, dass nur so Kapital aus der Privatwirtschaft eingeworben werde könne. Erfahrungen der Landesregierung mit der projektbezogenen Sponsorensuche ließen erwarten, dass die Mobilisierung privaten Kapitals gelinge, zumal in Deutschland der Stiftungsgedanke wieder an Boden gewinne. Die Ausschussmitglieder von SPD und Grünen haben dies unter Hinweis auf die skeptische Einschätzung durch den Landesrechnungshof bezweifelt.
Der Landesrechnungshof hatte im federführenden Ausschuss vorgetragen, dass die Konstruktion der Stiftung das Risiko zweifelhafter Förderentscheidungen erhöhe, und zur Begründung auf Prüfungserfahrungen mit einer vom Land gegründeten Risikokapitalgesellschaft verwiesen. Der Landesrechnungshof hat sich dafür ausgesprochen, die Stiftung mit einem geringeren Landesanteil von 1 Million Euro auszustatten und ihre Tätigkeit erst aufnehmen zu lassen, wenn in ausreichendem Umfang privates Stiftungskapital zur Verfügung gestellt worden sei. Außerdem hat der Landesrechnungshof angeregt, die Aufgabenverteilung zwischen der Stiftung und der NBank genauer abzugrenzen.
Die Ausschussmitglieder von CDU- und FDPFraktion haben dem entgegengehalten, die kritische Haltung des Landesrechnungshofs zu derartigen Projekten sei nicht neu. In anderen Ländern seien entsprechende Modelle bereits mit Erfolg erprobt worden. Das Ausschussmitglied der FDPFraktion sah die Stiftungsidee als zukunftsweisend an und verwies darauf, dass das in die Stiftung eingebrachte Geld nicht verloren gehen könne. Er sprach sich dafür aus, die Bedenken des Landesrechnungshofs im Wege einer Erfolgskontrolle nachträglich zu überprüfen.
Die Vertreter der Landesregierung haben die Wahl der öffentlich-rechtlichen Stiftung damit begründet, dass die Rechtsgrundlagen der Stiftung vom Landtag gestaltet und bei Bedarf auch geändert werden könnten. Sie teilten die Bedenken, wonach der Landeseinfluss durch die Stiftungsgründung abnehme, nicht und verwiesen darauf, dass die Transparenz der Stiftungsarbeit durch die Veröffentlichung jährlicher Geschäftsberichte, durch Presseinformationen über die Förderentscheidungen des Kuratoriums, durch die Jahresrechnung
der Geschäftsführung, durch die Aufsicht seitens des Fachministeriums (das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr) sowie durch die Mitgliedschaft zweier Vertreter der Landesregierung im Kuratorium gewährleistet sei. Außerdem sollten externe Institutionen (NBank, Innovationszentrum) in die Stiftungsarbeit einbezogen werden.
Die parlamentarische Kontrolle sei durch die Auskunftspflicht des Ressortministers gegenüber dem Landtag und durch die umfassenden Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs gewährleistet. Außerdem könne die Landesregierung einzelne Kuratoriumsmitglieder abberufen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) hat darauf hingewiesen, dass sich die genannten transparenzfördernden Maßnahmen nur zum Teil aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ergäben. Allerdings könne die Transparenz durch die vorgesehene Informationspflicht in § 8/1 verbessert werden. Die verbleibenden Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle könnten aber mit der Kontrolle, der die Landesdienststellen unterlägen, nicht verglichen werden, weil beispielsweise die Auskunftspflicht des Ressortministers nur bestehe, soweit er seinerseits mit Aufsichtsmitteln Kenntnisse über die Arbeit der Stiftung erlangt habe. Erkenntnisse des Landesrechnungshofs setzten die Durchführung einer Prüfung voraus und stünden dem Landesparlament daher nicht in jedem Falle und meist auch nicht zeitnah zur Verfügung.
Zu § 2:
In § 2 werden der Zweck und die Aufgaben der Stiftung aufgeführt. Redaktionell wird dazu vorgeschlagen, Satz 2 offener zu formulieren, um den Eindruck zu vermeiden, dass die Stiftung zur Förderung aller aufgeführten Bereiche verpflichtet sein soll. Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur erklärte, dass der Stiftungszweck zu allgemein gefasst sei.
Satz 2 Nr. 5 soll auf Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Kultur gestrichen werden, weil die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse zu den Kernaufgaben des Fachressorts gehört und von der Ministerverantwortlichkeit kaum zu trennen ist.
Der Ausschuss hat die Frage erörtert, ob die Zwecke des § 2 die Gemeinnützigkeit der Stiftung gewährleisten. Der GBD äußerte Zweifel, ob alle in § 2 Satz 2 genannten Zwecke als gemeinnützig im
Sinne des § 52 der Abgabenordnung angesehen werden könnten. Die Vertreter des Fachministeriums haben dazu ausgeführt, dass die Gemeinnützigkeit nur für Spenden aus dem privaten Bereich eine Rolle spiele, da Unternehmen die Zustiftungen in jedem Falle als Betriebsausgaben absetzen könnten.
Zu § 3: Die Stiftung soll mit einem Stiftungskapital von 20 Millionen Euro ausgestattet werden, dessen Wert ungeschmälert erhalten werden soll. Der Landesrechnungshof hatte die Wirtschaftlichkeit der Stiftung mit dem Hinweis bezweifelt, dass das Land das Stiftungskapital durch Kreditaufnahme finanziere und dass die Kosten hierfür die zu erwartenden Zinseinnahmen der Stiftung übersteigen dürften. Die Vertreter des Fachministeriums haben hierzu erklärt, dass sie von einer Zinsdifferenz von einem Prozentpunkt zwischen dem Finanzierungsaufwand des Landes und den Anlagemöglichkeiten der Stiftung ausgingen, dass sich dabei aber die Wirtschaftlichkeit der Stiftung schon dann ergebe, wenn jährlich 200 000 Euro an Drittmitteln zuflössen.
Zu § 5:
§ 5 regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben des Kuratoriums, das die Geschäftsführung beaufsichtigt (Absatz 3) und die wesentlichen Beschlüsse für die Stiftungstätigkeit fasst (Absatz 2). Redaktionell wird vorgeschlagen, in Absatz 2 Nr. 1 auch die Förderungsgrundsätze mit aufzuführen, die die Entscheidungen der Stiftung über einzelne Fördervorhaben vorformen.
Der Landesrechnungshof hat hierzu vorgetragen, dass die vorgesehene Zusammensetzung des Kuratoriums das Risiko erhöhe, dass es zu fehlerhaften Förderungsentscheidungen komme, und dabei auf Prüfungserfahrungen bezüglich einer ähnlich geführten Risikokapitalgesellschaft des Landes hingewiesen.
Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sprach sich für die Berücksichtigung von Vertretern der Arbeitnehmerschaft im Kuratorium aus; das Ausschussmitglied der Grünen im federführenden Ausschuss warf die Frage auf, ob nicht auch Parlamentarier berücksichtigt werden sollten.
In Absatz 4 wird die Einberufung des Kuratoriums geregelt; hier soll auf die Worte „nach Bedarf“ verzichtet werden, da sich auf diese Weise ein Minderheitenanspruch auf Einberufung des Kuratori
ums nicht hinreichend präzise regeln lässt. Für eine nähere Regelung dieser Frage - etwa nach dem Vorbild des § 45 Abs. 1 des Mediengesetzes sah der Ausschuss keinen Bedarf.
In Absatz 5 Satz 4 soll durch Bezugnahme auf die Aufzählung des Absatzes 2 näher bestimmt werden, was unter Haushaltsangelegenheiten zu verstehen ist. Satz 4 bestimmt, in welchen Fällen Beschlüsse des Kuratoriums nur mit Zustimmung der von der Landesregierung ernannten Mitglieder gefasst werden können und räumt damit den Regierungsvertretern ein gewisses Vetorecht ein. Der GBD hatte angemerkt, dass mit der Bezugnahme auf Absatz 2 Nr. 1 ein gewisser Mindesteinfluss, allerdings kein Gestaltungseinfluss der Landesregierung abgesichert werden könnte. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hat empfohlen, die Grundsätze der Stiftungstätigkeit einschließlich der Förderungsgrundsätze in Satz 4 nicht in Bezug zu nehmen, um den Einfluss des Kuratoriums - insbesondere der Mitglieder nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 - nicht einzuschränken und damit die Attraktivität der Stiftung für Dritte nicht zu schmälern.
Der Ausschuss geht davon aus, dass die Beschlussfähigkeit des Kuratoriums (Absatz 5 Satz 1) regelmäßig erreicht werden kann und dass es dafür nicht der Bestimmung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die entsandten Kuratoriumsmitglieder bedarf. Die Vertreter des Fachministeriums hatten dazu ausgeführt, in das Kuratorium sollten herausragende Persönlichkeiten berufen und es solle eine strikte Kontinuität in seiner Zusammensetzung gewahrt werden; damit sei eine Vertretungsregelung nicht vereinbar. Die Verfügbarkeit der Mitglieder für zwei bis vier Sitzungen pro Jahr werde so zu gewährleisten sein.
Zu § 6:
In § 6 werden die Grundsätze für die Geschäftsführung der Stiftung geregelt. Der Ausschuss empfiehlt ergänzend, in dem neuen Absatz 3/1 klarzustellen, welche Vorschriften der Landeshaushaltsordnung ergänzend anzuwenden sind. Ein Anlass für diese Klarstellung besteht, weil in Absatz 3 Fragen geregelt werden, die auch Gegenstand der §§ 105 ff. der Landeshaushaltsordnung sind. Daher kann zweifelhaft sein, inwieweit diese Vorschriften die Bestimmungen der §§ 105 ff. der Landeshaushaltsordnung verdrängen. Das Fachministerium hatte dazu ausgeführt, der Haushaltsplan und die Jahresrechnung seien von der Auf
sichtsbehörde zu prüfen und zu genehmigen; die Einzelheiten würden in der Satzung geregelt.
Zu § 8:
In § 8 wird geregelt, dass die Stiftung der Rechtsaufsicht des Fachministeriums unterliegt. Der GBD hat darauf hingewiesen, dass die Effektivität der Rechtsaufsicht davon abhängt, inwieweit die Stiftungstätigkeit und die Arbeit der Stiftungsorgane durch Rechtsvorschriften gesteuert werden. Insoweit belasse das Gesetz aber in § 2 der Stiftung einen großen Entscheidungsspielraum.
Die Vertreter des Fachministeriums führten dazu aus, die Tätigkeit der Stiftung werde durch Satzung, Förderungsgrundsätze und Haushaltsplanung gesteuert, wobei die Satzung und die Haushaltsplanung von der Aufsichtsbehörde zu prüfen und zu genehmigen seien. Außerdem werde das Fachministerium im Kuratorium vertreten sein und könne so die Aufsichtsfunktion unmittelbar wahrnehmen.
Der GBD hat demgegenüber darauf hingewiesen, dass diese Steuerungsmöglichkeiten nicht dem Parlament zustünden und auch dem Fachministerium nur mit Einschränkungen eine Steuerung ermöglichten. Die Genehmigungsvorbehalte ließen keine Durchsetzung späterer Änderungen zu. Auf die Förderungsgrundsätze habe das Ministerium auch in der Aufstellungsphase keinen maßgeblichen Einfluss. Über den Haushaltsplan sei eine Steuerung der Förderungspraxis nur möglich, wenn der Haushaltsplan bezüglich der Zweckausgaben in einzelne Titel aufgegliedert sei; das sei aber laut Fachministerium nicht vorgesehen.
Zu § 8/1:
Zur Verbesserung der Transparenz der Stiftung gegenüber dem Parlament haben das Fachministerium und der GBD eine Informationsvorschrift vorgeschlagen, die als § 8/1 eingefügt werden soll. Damit wird die Möglichkeit für den Landtag verbessert, nach angemessener Zeit zu überprüfen, inwieweit die mit dem Gesetz angestrebte Mobilisierung von Drittmitteln erreicht worden ist und inwieweit im Hinblick darauf an der gesetzlichen Regelung, z. B. an der Zusammensetzung des Kuratoriums (§ 5 Abs. 1), festgehalten werden kann. Außerdem wird damit eine Entsprechung zu ähnlichen Informationsübermittlungen geschaffen, die die Landesregierung über ihre Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen herauszugeben pflegt. Von dieser Praxis wird die Stiftung ihrer
Rechtsform nach nicht erfasst, weil damit keine Landesbeteiligung begründet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte hier noch einmal deutlich machen, dass es bedauerlich ist, wenn Unfälle insbesondere mit Personenschäden stattfinden. Wir alle sollten gemeinsam bemüht sein, das zu verhindern. Ich finde es gut, dass Sie und das Ministerium Ermittlungen anstellen, wie dieser Unfall hätte vermieden werden können - im Gegensatz zu der Fragestellerin, die hier schon einen Schuldigen, eine Richtung ausgemacht hat.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es konkrete Unterschiede zwischen dem privaten und dem staatlichen Winterdienst? Welche Konsequenzen, wenn es überhaupt Unterschiede gibt, sind angedacht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema lautet nicht „besser sehen“, sondern „besser gesehen werden“. Fahren mit Licht - ein Thema, das uns noch öfter beschäftigen wird - ist eine große Chance für die Unfallprävention. Täglich sterben zu viele Menschen auf unseren Straßen, auf den Straßen in ganz Europa.
Europäische Studien und auch die Erfahrungen der Länder scheinen den Befürwortern des Tagfahrlichtes Recht zu geben, u. a. dem ADAC und der Landesverkehrswacht. Frühzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, könnte knapp 2 Millionen Verkehrsunfälle in Europa verhindern. EU-weit wären pro Jahr 155 000 Verletzte weniger und 5 500 Tote weniger zu beklagen. Die Kosten durch minimal höheren Kraftstoffverbrauch und technische Ausstattung wären verschwindend gering. Jeder vermeidbare Unfall mit Todesfolge sollte uns diese Mehrkosten wert sein.
Meine Damen und Herren, eine Analyse von 24 Studien eines niederländischen Instituts belegt, dass im EU-Durchschnitt die tödlichen Unfälle um 25 % reduziert werden könnten, wenn generell Tagfahrlicht benutzt würde. Neben einigen Modellversuchen zum Tagfahrlicht in anderen Ländern Deutschlands gab es auch in Niedersachsen von Oktober 1998 bis September 1999 bereits einen Modellversuch mit dem Ergebnis: 25 % weniger getötete Personen auf unseren Straßen.
Der Bundesverkehrsminister, Wolfgang Tiefensee, hat angekündigt, das Ziel zu verfolgen, das Tagfahrlicht zur Pflicht zu machen. Aber nur anzukündigen reicht nicht. Wir helfen ihm jetzt mit diesem Antrag auf die Sprünge. Neufahrzeuge müssen generell mit Tagfahrlicht ausgerüstet werden. Bei den rund 46 Millionen Pkw und 2,5 Millionen Lkw in Deutschland könnten Nachrüstungen angeboten
werden. Osram und Hella bieten dies sowieso schon an.
Das Fahren ohne Licht wird in Österreich seit Ostern dieses Jahres mit einem Bußgeld geahndet. In vielen europäischen Ländern ist das Fahren mit Licht ebenfalls bereits Pflicht, in einigen Ländern zumindest im Winter. Die EU-Kommission möchte die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr bis zum Jahr 2010 halbieren. Ein Baustein dazu könnte sein, eine Tagfahrlichtverpflichtung einzuführen.
Meine Damen und Herren, in dem uns vorliegenden Antrag bitten wir die Landesregierung, kurzfristig anzuregen, bundesweit probeweise das Fahren mit Licht am Tag einzuführen, und alle Kraftfahrzeuge der Landesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden auch tagsüber mit Licht fahren zu lassen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich den Empfehlungen der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahre 2005 zu den möglichen Auswirkungen von Fahren mit Licht am Tag in Deutschland anzuschließen. Ferner soll die Landesregierung eine Öffentlichkeitskampagne starten und Debatten anregen, um so die Bevölkerung in Niedersachsen besser über das Thema aufzuklären und dadurch im Vorfeld Unterstützung für eine Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag zu mobilisieren.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, und bedanke mich fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr gerne unterstütze ich den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verminderung des Erhebungsund Vollstreckungsaufwandes bei Kosten für die Zulassung von Fahrzeugen. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß an- oder abmelden und im technisch sicheren und vorschriftsmäßigen Zustand halten, ihre Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträge zahlen, werden von diesem Gesetz nicht betroffen sein, eventuell aber positive Auswirkungen erfahren.
Leider gibt es aber immer wieder schwarze Schafe unter den vielen Fahrzeughaltern im Land; auf diese wird dieses Gesetz Anwendung finden. Wer sein Fahrzeug anmelden möchte, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, braucht einen entsprechenden Versicherungsschutz, der durch die Versicherungskarte einer Haftpflichtversicherung dokumentiert wird. Der Fahrzeughalter bestätigt durch eine Einzugsermächtigung gegenüber dem Finanzamt, dass die erforderliche Kfz-Steuer entrichtet werden wird. Durch Nachweis eines Gutachtens von TÜV, Dekra oder anderen wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dokumentiert. Erforderlich sind auch eine AU-Bescheinigung, die das verlangte Abgasverhalten bestätigt, und weitere Belege für Lkws und verschiedene andere Fahrzeuge. Bis das Fahrzeug wieder abgemeldet wird, müssen Steuern entrichtet werden, der technische Zustand muss verkehrssicher sein, und der Versicherungsschutz muss durch die Zahlung der Ver
sicherungsprämie gewährleistet sein. Der Fahrzeughalter hat bei der Anmeldung die Zulassungsgebühren und bei der Abmeldung die Abmeldegebühren zu entrichten. - Ich habe hier den Normalfall geschildert.
Leider gibt es immer wieder Fahrzeughalter, die diese Vorschriften umgehen bzw. missachten.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte, aber auch einige Kommunen sind mit der Zulassung von Fahrzeugen vom Gesetzgeber beauftragt worden und haben als untere Verkehrsbehörden kostendeckende Gebührensätze beschlossen. Durch erforderliche Zwangsabmeldungen sind zusätzliche, uneingeplante Kosten von im Schnitt zwischen 100 000 und 200 000 Euro im Jahr pro Zulassungsstelle vorprogrammiert. In meinem Heimatlandkreis Cloppenburg z. B. sind zurzeit rund 2 500 Fälle mit einer Summe von 190 000 Euro in der Vollstreckung.
Meine Damen und Herren, ich bin der CDU/FDPLandesregierung dankbar, dass wir als Land Niedersachsen uns den Landkreisen, Städten und Gemeinden als Verbündete erweisen. Durch den Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt, vom Ausschuss nur wenig verändert, bieten wir unseren Landkreisen und Kommunen endlich mehr Möglichkeiten, rückständige Gebühren zu kassieren. Es handelt sich hier nicht um Säumniszuschläge. Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Es kann nicht sein, dass entstandene Gebühren und Kosten für eine Zwangsabmeldung bzw. Stilllegung wegen Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges oder nicht beglichener Versicherungs- oder Steuerforderungen auf die Allgemeinheit umgelegt werden und der säumige Fahrzeughalter ohne weiteres ein anderes Fahrzeug anmelden kann.
Durch dieses Gesetz wird den Zulassungsbehörden für die schon oft praktizierte Verfahrensweise, Zulassungen nur durchzuführen, wenn die ausstehenden Gebühren aus Altfällen und Zwangsabmeldungen entrichtet worden sind, Rechtssicherheit gegeben.
Am 16. März 2005 wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat diese Möglichkeit der Neuregelung durch die Länder geschaffen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Neuregelung für Niedersachsen, die nun schnellstens in Kraft treten sollte, da das Vollstreckungsrecht häufig nicht zum Erfolg führt.
Ebenfalls als sinnvoll erachtet es die CDUFraktion, eine einheitliche Regelung bezüglich der Bagatellgrenze zu treffen und diese bei 10 Euro anzusetzen.
Wenn eine Neuzulassung durch einen Dritten erfolgen soll, halten wir es aus datenschutzrechtlichen Gründen für richtig, dass diesem die Höhe der Säumnisse nur dann mitgeteilt werden darf, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorliegt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu unterstützen. - Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2952, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Das Abstimmungsverhalten in den mitberatenden Ausschüssen, also dem Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Wissenschaftsausschuss, entsprach dem im federführenden Ausschuss.
Weil der Gesetzentwurf im Plenum ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, lassen Sie mich einige Sätze zu seinem Anlass und seinem Inhalt sagen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Studiengebühren im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes im vergangenen Jahr. Mit der Einführung der Studiengebühren sind seinerzeit in das Niedersächsische Hochschulgesetz auch Bestimmungen über die Gewährung eines Studiendarlehens aufgenommen worden. Danach war vorgesehen, die Gewährung von Studiendarlehen einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut zu übertragen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Aufgabe nun von einem Kreditinstitut wahrgenommen werden, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Hier ist an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH, kurz NBank genannt, gedacht.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht in seinem Artikel 1 dementsprechend eine Erweiterung des Katalogs der Aufgaben vor, die der NBank im Wege der Beleihung übertragen werden können. Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung sind die „Maßnahmen zur Bildungsförderung“ einschlägig. Daneben sind im Gesetzentwurf auch noch „Maßnahmen rein sozialer Art“ genannt.
Artikel 2 enthält zum einen die bereits angesprochene Änderung des Hochschulgesetzes, die es ermöglicht, die privatrechtlich organisierte NBank mit der Aufgabe zu betrauen. Zum anderen ist eine Bestimmung über den Fonds im Gesetzentwurf enthalten, der für ausfallende Darlehen eintritt. Danach verwaltet das Kreditinstitut den Fonds treuhänderisch auf der Grundlage einer mit dem Ministerium zu treffenden Vereinbarung. Zudem ist geregelt, dass das Ministerium bei der Einrichtung des Fonds und bei Geschäften zugunsten oder zulasten des Fonds auch für die Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Träger von Hochschulen sind, handelt.
Ich möchte nun kurz auf die Änderungen eingehen, deren Annahme Ihnen der federführende Ausschuss empfiehlt:
In Artikel 1 Nr. 1 sollen nach der Vorstellung des Ausschusses die Worte „Maßnahmen rein sozialer Art sowie“ gestrichen werden. Der Ausschuss hält diese Bestimmung zum einen für entbehrlich, weil sie für den bereits dargestellten Regelungskontext der Darlehensgewährung nicht erforderlich ist. Zum anderen sind im Rahmen der Beratungen auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Die Regelung entspricht nach Auffassung des Ausschusses nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. Eine derartige weit reichende Ermächtigung durch den Gesetzgeber widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderung, wonach die Aufgaben und Handlungsbefugnisse, die übertragen werden sollen, vom Gesetzgeber ausreichend zu bestimmen sind. Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten zu begrenzen. Die im Entwurf gewählte Formulierung erlaubt die Aufgabenübertragung jeder Maßnahme rein sozialer Art. Sie bietet keinerlei Anhaltspunkte für eine weitere Begrenzung. Es bliebe damit der Exekutive überlassen zu entscheiden, welche Aufgaben rein sozialer Art zukünftig im Wege der Beleihung von der privatrechtlich aus
gestalteten NBank wahrgenommen werden. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfs wird empfohlen, als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens den 1. Juli 2006 festzulegen.
Die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur.
Hiermit möchte ich meine Ausführungen beenden. Abschließend bitte ich namens des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, entsprechend der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2952 zu beschließen. - Ich danke Ihnen.
Die Mautzusatzverkehre sind ja glücklicherweise drastisch zurückgegangen. Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Nachteile für hiesige Gewerbebetriebe ein, die eine Bemautung der Bundesstraßen hätte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal wende ich mich an Herrn Janßen: Wir werden die Beschlussempfehlung nicht zurücknehmen, sondern halten sie aufrecht, weil wir sie für sehr richtig und wichtig halten.
Dass auch unser Minister zu Wort kommt, ist selbstverständlich. Wir können alles, was er gesagt hat, zu 100 % unterstützen. Ich könnte meine Ausführungen jetzt eigentlich schon beenden.
Heute Mittag um 14 Uhr saßen wir mit Vertretern aus dem Wahlkreis und mit Herrn Staatssekretär Werren im Fraktionssaal 177. Weil wir das Licht nicht eingeschaltet hatten, fragte der Kollege Werren: „Seid ihr so arm? - So arm seid ihr doch gar nicht!“ Daraufhin habe ich gesagt: „Das ist der erste Beitrag zur Energieeinsparung in landeseigenen Gebäuden.“
Die Beschlussempfehlung lautet „Energieverbrauch weiter reduzieren, Landesinitiative Energieeinsparung fortsetzen“. Das passt sehr gut, wo doch jetzt auf allen Ebenen über Energieknappheit und Energieverteuerung geredet wird. Energie wird auch weiterhin knapper und teurer werden. Wir haben weltweit einen rasanten Anstieg beim Verbrauch von Primärenergie. Allein in China wird der Verbrauch in den nächsten 15 Jahren um das Sechsfache steigen. Ähnliche Steigerungen werden in Indien und anderen Ländern erwartet. Ein Grund dafür ist die steigende Zahl von Kraftfahrzeugen.
Die OPEC ist mit der Produktionskapazität bereits am oberen Ende angelangt. Fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas sind nach Expertenschätzungen nur noch für 70 oder maximal 150 Jahre vorrätig. Durch neue Fördertechniken könnte dieser Zeitraum vielleicht verlängert werden.
Meine Damen und Herren, in der Aktuellen Stunde heute Morgen wurde deutlich, wo wir stehen. Ich habe mich über die Ausführungen von Bernd Althusmann gefreut, der Sachverstand hat. Die Ausführungen von Herrn Wenzel und Herrn Dehde haben mir demgegenüber nicht so gefallen.
Meine Damen und Herren, Deutschland kann es sich laut Sigmar Gabriel erlauben, sichere Kernkraftwerke stillzulegen. Der Vorschlag unseres Ministerpräsidenten Christian Wulff, deren Laufzeit zu verlängern, wird demgegenüber nicht aufgegriffen. Gabriels Aussage, das benötigte Uran werde nur noch 30 bis 50 Jahre vorrätig sein, kann ich hier nicht gelten lassen.
Meine Damen und Herren, das Kyoto-Protokoll sollte uns allen zu denken geben. Seit 1990 haben wir ständig steigende Emissionen, die zur Klimaerwärmung führen. Hier muss dringend gehandelt werden. Das ist richtig.
Ein Energiemix ist erforderlich. Auch regenerative Energien müssen genutzt werden. Ein wichtiger Beitrag ist die Energiegewinnung aus Holz. Das wurde am vergangenen Sonntag beim Oldenburger Holzheiztag in Diepholz-Affinghausen, bei dem unser Minister Heiner Ehlen die Schirmherrschaft übernommen hatte, sehr deutlich.
Es dauert nur noch eine Stunde.
Es muss aber zu diesem Thema und zu diesem Antrag gesagt werden: Bei der Holzverbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie dieses Holz während des Wachstums aufgenommen hat. Bei den fossilen Brennstoffen wird CO2 freigesetzt, was in Millionen von Jahren aufgenommen wurde. Zu Atomenergie oder zu CO2 muss ich hier, glaube ich, nichts weiter sagen.
Meine Damen und Herren, der ursprüngliche Antrag der Grünen bemängelte eine ausreichende Energieeinsparung in landeseigenen Gebäuden in den letzten Jahren. Diese Behauptung konnte die CDU-Fraktion weder im Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit und Verkehr noch im Ausschuss so stehen lassen. Das Land Niedersachsen ist Eigentümer von rund 10 500 Bauwerken mit rund 5 Millionen m² Nutzfläche. Die Heizkosten konnten trotz der Preisentwicklung bei Heizöl und Gas nahezu konstant gehalten werden. Durch die zentrale Stromausschreibung für die Landesliegenschaften konnte auch hier der Kostenanstieg trotz deutlich gestiegener Marktpreise begrenzt werden. Das zeigt, dass das Land Niedersachsen seine Vorbildfunktion im Ressourcenverbrauch ernst nimmt,
zumindest in den letzten Jahren, seitdem die Regierung von Christan Wulff geführt wird.
Trotz der finanziellen Situation des Landes und der Landeshaushaltsordnung wurden und werden Wärmeschutzmaßnahmen durchgeführt, um den Energieverbrauch so niedrig wie möglich zu halten. Allerdings werden technisch einwandfreie Fassaden, Fenster oder Heizanlagen nicht nur wegen
einer geringfügigen Wärmeeinsparung ausgetauscht. Es muss immer die wirtschaftlichste Maßnahme ergriffen werden.
Meine Damen und Herren, als Handwerksmeister oder Vertreter der Handwerksverbände begrüße ich es natürlich sehr, dass auch durch diese Maßnahmen Aufträge für das Handwerk entstehen. Das darf aber nicht Nummer eins sein, sondern kann nur sekundär berücksichtigt werden. Das ist ein Pluspunkt, den wir gerne mitnehmen.
Nach diesem Prinzip arbeitet unsere Landesregierung bisher erfolgreich und wird es auch weiterhin tun. Es gibt viele Beispiele für Energiesparmaßnahmen des Landes Niedersachsen, die ich im Einzelnen jetzt nicht aufführen möchte, weil eine diesbezügliche Anfrage der Grünen im Februar 2005 von der Landesregierung schriftlich beantwortet wurde.
Die Landesinitiative Energieeinsparung ist ein schönes Beispiel dafür, dass der Staat auch in Zeiten knapper Kassen deutlich spürbare Impulse setzen kann, um den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Niedersachsen unterstützt die Landesinitiative Energieeinsparung beispielsweise auch mit einer Bürgschaft in Höhe von 31,3 Millionen Euro.
Auch unsere Kommunen und Landkreise haben viele Energiesparmaßnahmen umgesetzt. Hierzu möchte ich schlagkräftige Beispiele aus dem Landkreis Osnabrück nennen; denn wenn ich Vechta, Cloppenburg und Oldenburg nennen würde, würde es nach Eigenlob aussehen.
Erstens. Energieeinsparungen beim Heizungssystem im Kreishaus Osnabrück.
Zweitens. Eigenentwicklung einer Gebäudeleittechnik im Schulzentrum Bad Iburg mit einer Einsparung von 52 000 kWh je Jahr; das ist eine Einsparung von 45 %.
Drittens. Die Sanierung der Kessel- und Regelanlage der BBS Bersenbrück in den Jahren 2004 und 2005 brachte eine Einsparung von 50 000 kWh pro Jahr; das ist eine Einsparung von 20 %.
Viertens. Erweiterung der Regelanlage im Gymnasium Bersenbrück mit einer Einsparung von 30 000 kWh je Jahr; das ist eine Einsparung von 15 %.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, dass von der erzeugten Energie nicht weiterhin 70 % ungenutzt in die Atmo
sphäre entweichen! Die Landesregierung nutzt deshalb jede geeignete Maßnahme, die einerseits zur Energieeinsparung führt, andererseits aber auch den Haushalt entlastet.
Wir müssen aber auch die Rechtsvorschriften einhalten - das machen wir seit dem 1. Januar 2002, als die Energieeinsparverordnung in Kraft trat - und unterstützen die Bemühungen der Landesregierung.
Der Energie- und Wasserverbrauch aller Landesliegenschaften sowie die entsprechenden Kosten werden regelmäßig von der Betriebsüberwachung des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen erfasst und kontinuierlich überprüft. So hat es eben auch schon der Minister ausgeführt. Wir bitten die Landesregierung deshalb, ihre Anstrengungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in landeseigenen Liegenschaften und Gebäuden fortzuführen und die Landesinitiative Energieeinsparung ebenfalls fortzusetzen. - Vielen Dank.
Die Diskussion macht doch deutlich, dass es sich bei der Jugendarbeitslosigkeit nicht allein um ein niedersächsisches, sondern um ein deutsches Problem handelt. Ich frage die Landesregierung: Welche Programme hat das Land aufgelegt, und was hat der Bund getan, um dieses Problem zu beseitigen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Frau Janssen-Kucz, war es nicht sehr schön und hervorragend, wie der Minister auf Ihre Einführung geantwortet hat?
Eine Große Anfrage zu dem Thema Jugendarbeitslosigkeit und Jugendberufshilfe in Niedersachsen ist in der Tat ein Thema, über das man sprechen kann und soll.
Der Tagesordnungspunkt 31 soll ja auch besprochen und nicht beraten, nicht entschieden werden.
Am gestrigen Mittwoch wurde das Thema in der Aktuellen Stunde bereits ausführlich besprochen und behandelt.
Meine Damen und Herren, unser Fraktionsvorsitzender David McAllister und Minister Walter Hirche haben hierzu bereits exzellent gesprochen.
Auf die sechs Seiten umfassenden Fragen wurde auf 35 Seiten vom Ministerium bzw. der Landesregierung perfekt geantwortet.
Einige Fragen lassen sich allerdings in einigen Monaten noch ausführlicher beantworten.
Somit könnte ich jetzt eigentlich schließen; denn wir Handwerker können es uns nicht erlauben, unsere kostbare Zeit für überflüssige Diskussionen zu verschwenden.
Meine Damen und Herren, bei dieser Anfrage erinnere ich mich wieder an meine Aussage im Wahlkampf. Ich habe damals gesagt: Ich habe in der Kommunalpolitik keine Oppositionsarbeit kennen gelernt und möchte sie in Hannover nicht kennen lernen müssen.
Wenn man zu solchen Anträgen Stellung nehmen muss, ist das oft verlorene Zeit. Aber erstens wollen wir uns nicht der Besprechung verwehren, und zweitens haben die Grünen, die diese Anfrage gestellt haben, von den Abgeordneten gefordert, den Plenarsaal nicht so häufig zu verlassen, weil z. B. wichtige Fragen bzw. Anfragen der Fraktion besprochen werden sollen. Drittens. Wenn unsere Regierung sich die Arbeit gemacht hat, den Fragenkatalog auf 35 Seiten zu beantworten, soll die Arbeit des Ministeriums aber nicht umsonst gewesen sein.
Im Übrigen: Das Frage- und Antwortspiel bringt keinen einzigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
Eigentlich hätten Sie, Frau Helmhold, und Sie, Herr Wenzel, dem Ministerium die Arbeit ersparen können und dafür einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Kostenreduzierung leisten können;
denn Sie können anhand der Antworten feststellen, was Sie ohnehin schon wussten, nämlich dass die Bundespolitik - das ist Rot-Grün - die Jugendarbeitslosigkeit zu verantworten hat.
Die Zahlen in Niedersachsen sind wesentlich besser als die Zahlen im Bundesdurchschnitt. Ich erinnere an die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Emsland, in denen es CDU-Parlamente gibt - eine schwarze Region, wie man auch sagt. Der Landkreis Cloppenburg - der jüngste Landkreis Deutschlands, in dem als sehr schwarze Region kontinuierliche Politik betrieben wird - hat die niedrigste Arbeitslosigkeit. Dort funktioniert die ARGE mit den Pro-Aktiv-Zentren. Auch im Emsland, wo optiert wird, funktioniert das System.
Die Ausbildungsplätze in Niedersachsen werden zurzeit mit einem Plus von 3,4 % angeboten. Das liegt weit über dem Durchschnitt der westdeutschen Länder.
In der Einleitung der Großen Anfrage heißt es wortwörtlich:
„Die Zahl der Jugendlichen ohne Arbeitsplatz, wie auch die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren, ist weiterhin stark steigend. Wirtschaft, Handwerk, Kommunen und die Politik sind gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um für diese Zielgruppen Ausbildungsund Arbeitsplätze zu schaffen.“
Ich frage Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten von den Grünen: Haben Sie die Sozialpartner und die Gewerkschaften nicht ansprechen wollen, oder sind Sie der Meinung, dass wir, die Politik und die Wirtschaft, ohne Beteiligung und
Zugeständnisse der Sozialpartner die Probleme lösen können?
Auf den ersten Blick erscheint die Lage dramatisch. Im März waren in Deutschland 28 % mehr Jugendliche arbeitslos als im Jahr zuvor. Die Zahl der Arbeitslosen war in der Zeit um 14 % gestiegen. Bei genauer Betrachtung sieht man, dass Hartz IV Anfang des Jahres dazu geführt hat, dass viele Jugendliche von der Sozialhilfe in die Arbeitslosenstatistik gerutscht sind.
Oft ist auch die Ausbildungsfähigkeit und -willigkeit nicht gegeben. Aber genau hier setzen wir an. Kultusminister Bernd Busemann sorgt durch die Stärkung und die Profilierung der Hauptschulen für eine Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit unserer Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl, dass das Thema bei den Sozialdemokraten überhaupt nicht aktuell ist. Ich sehe kaum Abgeordnete. Das mag ja wohl der Stil sein.
Meine Damen und Herren, der niedersächsische Ausbildungspakt zeigt bereits große Wirkung. Auch die Landesregierung fördert zusätzliche Ausbildungsplätze in Ziel-2-Gebieten mit jetzt 5,15 Millionen Euro nach 4,6 Millionen Euro im letzten Jahr. Außerdem konnte Minister Walter Hirche verkünden, dass die Landesregierung in diesem Jahr die Förderung für den ersten Arbeitsmarkt - die Förderung der Berufseinsteiger nach der Ausbildung - auf 7,5 Millionen Euro aufgestockt hat.
Auch das Programm „Arbeit durch Qualifizierung“, das aus ESF-Mitteln gefördert wird, haben wir für Jugendliche ausgerichtet.
Nun zu den Beratungshilfen und -strukturen. Ich frage Sie, Herr Wenzel - er ist aber leider nicht anwesend -, und Sie, Frau Helmhold: Wie hat die Landesregierung z. B. auf folgende Fragen geantwortet, die Sie gestellt haben? „Welche Standards gibt es in Niedersachsen für die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Schule?“ Wissen Sie es?
- Ich sage es Ihnen.
- Nicht auf platt. Ich sage es auf hochdeutsch, Herr Lenz. Sie haben die Rede vom letzten Mal in Hochdeutsch nachgeliefert bekommen. Somit konnten Sie damit ja vielleicht etwas anfangen.
Die Antwort: Die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Schule ist eine Angelegenheit der örtlichen Ebene und liegt in der eigenen Zuständigkeit der jeweiligen Partner. Schulen kooperieren usw. Das brauche ich nicht weiter zu erzählen.
Eine weitere Frage lautete: Welche Maßnahmen gibt es für Schulabbrecher? - Frau Helmhold, kennen Sie die Antwort? - Wahrscheinlich nicht.
Ich sage sie Ihnen: Berufsschulpflichtige Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen. Dafür waren in der Vergangenheit 100 Plätze vorgesehen. Zum 1. August 2004 wurde das auf 300 Plätze aufgestockt. - Aber Sie haben das wahrscheinlich noch gar nicht gelesen. Deshalb können Sie das auch nicht alles wissen.
Meine Damen und Herren von der Fraktion der Grünen, ich rate Ihnen, die Antworten der Regierung zu lesen oder - besser noch - erst gar keine Fragen zu stellen.
Diese Fragerei macht nur Arbeit für gut bezahlte Ministerialbeamte und ist sehr zeitraubend.
Herr Wenzel, Frau Helmhold und auch Sie, Frau Janssen-Kucz, ich bitte Sie, die Antworten doch mit nach Berlin zu nehmen und weiterzuleiten, damit die Bundesregierung von Niedersachsen
lernt und auf der Bundesebene Verbesserungen herbeigeführt werden können. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen im Niedersächsischen Landtag stützt die Regierungsarbeit. Der Erfolg des im letzten Jahr geschlossenen Ausbildungspaktes zeigt, dass dieser Pakt unbedingt fortgeführt werden muss.
Bei einem gemeinsamen Antrag könnten wir alle das Gleiche sagen, wie wir das Ziel erreichen können. Ich will den Weg wählen, hier ein paar Worte auf plattdeutsch zu sagen.
Vor kötten heb wie in Landtag beschloten, dei Plattdütsche Sproke tau erhollen. Dortau will ick nu biedrägen.
1968 heb ick mie üm Utbildungsplatz kümmert. Autoschlosser wull ick wern - und dat häv ja uk klappt. Vör 37 Johr frög dei Chef in die Firma nich no’n Zeugnis, hei säch domols: Dat is egol, off die Jungs dat „mir“ und dat „mich“ unnerscheiden könnt - Hauptsoke, die könnt dat mein un dein unnerscheiden.
Dei Handwerksberufe un uck annere Berufe werd immer komplizierter un erfordert masse Wissen, Kenntnisse un Grundlogen - un vör allen Dingen Lernfähigkeit. Mien Beruf hätt vandoge nich mehr Autoschlosser, sondern Mechatroniker; eine Tiedlang hädde dat uck Kfz-Mechaniker, un bolde mott hei woll heiten Kfz-Informatiker oder so.
Leive Tauhörer, die Utbildungsfähigkeit is vondoge bie väle Jugendliche nich mehr vörhanden. 13 Johr Bildungspolitik in Niedersachsen ohne einen CDUKultusminister is einfach tau lange.
Mit Bernd Busemann siene Schaulpolitik wer wie in einigen Johrn wer fastestelln, dat wie wer utbildungsfähige Jugendliche hebbt. Mine Mennung is, dat die Praxixdoge dorvör ein gauen Baustein sünd.
Bie us in Landkreis Cloppenborg häv wie ein Kreishandwerksmeister, dei hätt Hermann Thoben un is Molermeister. Hermann Thoben secht immer: Wenn du ein Lehrjungn instelln wullt, dann moss du ne’n Jungn oder ne Deern von Burnhoff nähm, am bessen noch mit ne’n Köppel Geschwister un Oma un Opa möt uck in Huse wän,
dann kanns du gewiss wän, wenn du so ein instellst, dat du denn richtigen Lehrjungn instellt häst.
Dat Beispiel mookt doch dütlick, dat dit de richtige Wäch is un - Bernd Busemann het et gesecht - dat int Zeugnis dat Sozialverhalten wer up tau nähmen
is. Uck use Ministerin von der Leyen säch dann, dat Mehrgenerationenhüser gaut sünd, dormit die Generationen wer miteinanner snacket.
Ick krecht domols int erste Lehrjohr 70 DM, int tweete 80 DM un int dritte Lehrjohr 90 DM. 50 DM häb ick mine Mudder dann gäben, die häv sei für mie in Bausparvertrag inbetolt - un det war, denk ick, goud so. Vandoge kriecht dei Lehrlinge tüschken 300 und 1 000,00 Euro, arbeitet bie 30 Dage Urlaub von morgens 8 bis nomiddogs 16 Uhr un nich wie domals von 8 bis 19 Uhr und Soterdoges bis 15 Uhr.
Wie daut vondoge Diskobusse insetten un daut dei Sperrstunde verkötten, dormit dei drei Doge inne Wäken inne Disko könt un bit inne Morgentied fiern könt. Un an annern morgen inne Schaule oder in Utbildungsbetrieb werd dann die Schloop nohoalt.
Meine Damen und Herren, jetzt noch ein paar Dinge zum Antrag. Die Sache ist so ernst, dass es Gott sei Dank dazu gekommen ist, dass alle Fraktionen zu diesem Antrag stehen. Mein Dank gilt heute der Landesregierung und der Wirtschaft für die Ausarbeitung und Umsetzung des Ausbildungspaktes im Jahre 2004.
Es wäre schön gewesen, wenn nicht nur gefordert worden wäre, die Landesverwaltung sollte Leute einstellen, sondern wenn sich auch die Gewerkschaften an diesem Ausbildungspakt beteiligt hätten.
Dieser Ausbildungspakt muss eingehalten werden. Das heißt, dass jeder seinen Beitrag zu leisten hat.
Wir brauchen eigentlich nicht über eine Ausbildungsplatzmisere in Niedersachsen zu reden. Das ist ein deutsches Problem. Einige Dinge müssen aber geändert werden. Zwingen können und wollen wir niemanden in der Wirtschaft. Die Ausbildungsplatzabgabe ist Gott sei Dank wieder in der Schublade verschwunden. Es müssen aber Anreize für die Wirtschaft geschaffen werden, um wieder die Möglichkeit zu eröffnen, zu besseren Rahmenbedingungen und zu bezahlbaren Ausbildungsvergütungen zu kommen. Auch die Sozialpartner sollten umdenken: Sozial ist, was Ausbildungs- und Arbeitsplätze schafft.
Die Kosten für die Ausbildung eines Lehrlings betragen in Deutschland zurzeit 9 500 Euro, während in der Schweiz mit einem Gewinn von 8 % kalkuliert wird.
Ich bin zugleich aber auch der Meinung, dass Kapital zur Ausbildung verpflichtet. Dort, wo viel Geld verdient wird, muss auch die Bereitschaft zur Ausbildung vorhanden sein. Alle politischen Gremien müssen unnötige Hürden bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen abbauen. Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2003 auf Drängen der rot-grünen Bundesregierung hat zu einem weiteren Rückgang von Ausbildungsplätzen geführt. Dank der Initiative des Bundesrates - hier sind besonders unser Ministerpräsident Christian Wulff und Minister Walter Hirche zu nennen - ist Schlimmeres verhindert worden.
So ist bei einigen Berufen, die von der Anlage A in die Anlage B verschoben wurden, ein Rückgang der Zahl der Ausbildungsverhältnisse zu verzeichnen, so z. B. bei den Raumausstattern ein Minus von 7,3 %, bei den Fliesenlegern ein Minus von 13,4 % und bei den Estrichlegern ein Minus von 2,9 %. Dies sind nur einige Beispiele.
Die Ausbildung unserer Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich fordere deshalb alle Beteiligten in der Politik, in der Wirtschaft und in den Schulen sowie die Sozialpartner auf, ihren Beitrag zu leisten. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. - Ich danke für das Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines der wichtigsten Ziele der Bildungs- und Berufsbildungspolitik ist es, jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen. Bei der derzeitigen angespannten Ausbildungssituation haben es aber gerade junge Menschen mit schlechteren Startchancen besonders schwer, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben deshalb im Oktober 2003 einen entsprechenden Antrag zur Einführung von Ausbildungsberufen für praktisch begabte Jugendliche gestellt.
Neben den bewährten drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen müssen moderne zweijährige Ausbildungsberufe geschaffen werden. Auch Jugendliche, die gute manuelle und praktische Fähigkeiten besitzen, aber einen weniger guten Schulabschluss haben, brauchen Chancen, um Erfolg im Leben zu haben. Außerdem brechen immer noch viele Auszubildende ihre Lehre vorzeitig ab, weil sie bei den theoretischen Ausbildungsgängen überfordert sind.
Meine Damen und Herren, hier sind weniger theorieintensive und kürzere Ausbildungsgänge dringend nötig. Die Politik ist deshalb gefordert, den Jugendlichen eine Ausbildungsplatzperspektive zu schaffen. Es kann nicht sein, dass Jugendliche mit schlechteren Chancen aufgrund der Ausbildungssituation und der hohen Jungendarbeitslosigkeit nach der Schule in die Sozialhilfe abrutschen.
Meiner Meinung nach gibt es eine ganze Reihe von Bereichen, in denen zweijährige Ausbildungsberufe geschaffen werden könnten, z. B. im Handwerk und auch bei der industriellen Fertigung, bei
der Montage, Reparatur und Wartung sowie bei der Betreuung und Pflege, aber auch im Freizeitund Logistikbereich.
Durch die Einführung neuer Ausbildungsberufe werden aber nicht nur praktisch begabten Jugendlichen Chancen eingeräumt. Nein, auch mittelständische Unternehmen, die bisher nicht ausgebildet haben, erhalten dadurch neue Chancen. Es kann nicht sein, dass kleinere Betriebe nicht mehr ausbilden, weil die Lehrlingsausbildung derart komplex geworden ist und eher einen Fachoberschulabschluss oder das Abitur erfordert als einen Hauptschulabschluss. Abgesehen davon sind kürzere, weniger anspruchsvolle Ausbildungsgänge für die Betriebe kostengünstiger; denn viele kleinere Betriebe bilden aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr aus.
Meine Damen und Herren, wichtiger als eine Ausbildungsplatzabgabe, wie sie von der SPD gefordert wird, sind vernünftige handwerksfreundliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.