Friedrich Pörtner

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Last Statements

Herr Minister, wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass in 13 Jahren rot-grüner Regierungsverantwortung nur 30 zusätzliche Gesamtschulen entstanden sind?
Herr Minister, ich möchte mit meiner Frage den Blick nochmals auf den Aspekt der schulischkognitiven Leistungsfähigkeit der Gesamtschulen im Vergleich zum viergliedrigen Schulwesen richten. Ich habe ganz konkret eine Frage zur IGS Schaumburg. Die IGS Schaumburg hat seit 2006 eine gymnasiale Oberstufe. Wenn die Schülerinnen und Schüler der IGS Schaumburg vor 2006 Abitur machen wollten, mussten sie die Oberstufe des benachbarten Wilhelm-Busch-Gymnasiums besuchen.
Meine Frage: Liegen Ihnen Zahlen über den schulischen Erfolg der ehemaligen IGS-Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe des Wilhelm-BuschGymnasiums in Stadthagen vor?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jahrelang waren die Digitalisierung und, damit einhergehend, die Konvergenz der Medien eher abstrakte Gegenstände der medienpolitischen Diskussion. Manch einem fiel es schwer, sich den praktischen Nutzen, der sich
hinter diesen Schlagwörtern verbirgt, zu verdeutlichen. Inzwischen dürfte aber allen Akteuren - den Medienpolitikern, den Nutzern und der Medienwirtschaftsbranche selbst - klar sein, dass wir bereits mitten in der digitalen Revolution sind.
So gehen die international anerkannten Medienexperten davon aus, dass die Digitalisierung die größte Veränderung seit der Einführung des Privatrundfunks darstellt und sie die Medien- und Informationslandschaft nachhaltiger als alle Veränderungen der vergangenen 50 Jahre verändern wird. Wie dem auch sei, fest steht, dass die durch die Digitalisierung realisierbaren Möglichkeiten nicht mehr nur theoretischer Natur sind. Neue Angebote drängen auf den Markt, vorhandene Strukturen werden aufgebrochen, und neue Geschäftsmodelle werden ersonnen und machbar. Klar ist auch: Nur wer sich diesem neuen Umfeld anpasst und dessen Möglichkeiten nutzt, wird als Unternehmen in der Medien- und Informationsbranche in Zukunft bestehen können.
Hier muss - so meinen wir von der Union - eine sinnvolle und zielorientierte niedersächsische Landespolitik ansetzen. Denn über eines sollten wir uns von vornherein im Klaren sein - Frau Kollegin Kuhlo hat es eben schon gesagt; sicherlich wir alle sind dieser Meinung -: Es wird nach Lage der Dinge leider Fiktion bleiben müssen, im Wettkampf mit den herkömmlichen Medienstandorten Berlin, Hamburg, München und Köln als Sieger vom Platz zu gehen. Dazu sind die Rahmenbedingungen zu unterschiedlich. Sie sind für Niedersachsen nicht so günstig, wie es an den genannten anderen Standorten der Fall ist.
Das soll aber beileibe nicht heißen, dass es in Niedersachsen in der letzten Zeit hinsichtlich der Wertigkeit des Medienstandortes keine sichtbaren Erfolge gegeben hätte. Mit Recht - so meinen wir kann behauptet werden, dass der Medienstandort Niedersachsen besser ist als sein vermeintlicher Ruf. Die Film- und TV-Erfolge seit 2003,
z. B. „Das Wunder von Lengede“, „Im Schatten der Macht“ und „Gegen die Wand“, haben deutlich gezeigt, was in unserem Land oder mit niedersächsischer Hilfe möglich ist. Deshalb kann mit Fug und Recht gesagt werden: Die Instrumente für die Film- und Fernsehförderung in Niedersachsen beginnen spürbar zu greifen, Herr Kollege Briese, und müssen weiter eingesetzt und, wenn möglich,
finanziell verstärkt werden. Denn diese Produktionen tragen wesentlich dazu bei, den Beschäftigungsgrad in der Medienwirtschaft effektiver und erfolgreicher zu gestalten.
Dennoch bleibt festzuhalten, wie in der Begründung zu diesem Antrag richtig ausgeführt wird, dass der Medienwirtschaftsbereich der IuKTechnik, der IuK-Dienstleistungen, der Telekommunikationsdienstleistungen und der Inhalteanbieter als Querschnittsbranche zu einem exemplarischen Innovationsantreiber für andere hochwertige Technologiebereiche werden wird. Erwähnt seien die Lasertechnik, die Medizin und die Energie, die entscheidend von den Innovationen im IuK-Bereich profitieren werden.
Entsprechend werden auch die ökonomischen Wachstumspotenziale einzuschätzen sein. Aus den offiziellen Statistiken für diesen Bereich kann abgelesen werden, dass wir auf Bundesebene eine diesbezügliche Steigerungsquote von über 13 % in den Jahren 2000 bis 2004 hatten, was als signifikant und beispielgebend für die gesamtwirtschaftliche Situation angesehen werden kann, dass diese Wachstumsrate in Niedersachsen hingegen - Frau Kollegin Kuhlo hat es schon erwähnt - bei 7,5 % liegt. Das ist in der Tat verbesserungswürdig. Aber wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass diese Zahl erheblich über dem Durchschnitt der niedersächsischen Gesamtwirtschaft liegt.
Deshalb liegt es nahe, hier politisch den Hebel anzusetzen. Denn wir werden mit Sicherheit davon ausgehen können, dass die analogen durch digitale Prozesse abgelöst werden, und zwar auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette. Hier liegt die große Chance für unser Bundesland, für Niedersachsen, technologisch und arbeitsmarktpolitisch Terrain zu gewinnen. Denn die diesbezüglichen Märkte sind noch nicht besetzt, und niedersächsische Ausbildungsstätten bzw. vorwiegend mittelständische Unternehmer aus Niedersachsen haben bei einer entsprechenden Unterstützung sehr gute Chancen, im nationalen und internationalen Wettbewerb Pflöcke einzuschlagen und sich sowohl technologisch als auch ökonomisch bei den digitalen Produktionstechniken auf allen Ebenen durchzusetzen. Es sei mir gestattet, diese These anhand von drei Beispielen zu konkretisieren.
Erstens. Schon sehr häufig ist bei medienpolitischen Diskussionen im Landtag der Name Professor Dr. Ulrich Reimers von der TU Braunschweig
gefallen. Wir können uns glücklich schätzen, ihn zu den niedersächsischen Wissenschaftlern zählen zu können. Professor Dr. Reimers ist weltweiter Vorreiter bei der Normierung für die digitale Übertragung in Netzen, z. B. im Festnetz und im Funknetz.
Zweitens. Auch die TU Hannover hat in Professor Dr. Musmann einen Wissenschaftler, der auf Weltniveau an dem Thema der Datenkompression arbeitet.
Drittens gibt es eine große Zahl von niedersächsischen Hardwareunternehmen, u. a. - das ist nur ein kleiner Auszug - die DVS Digital Video Systems GmbH, die Firma MonA, Picturesafe Media und Tele Columbus, die auf Weltniveau den Trend von analog zu digital umsetzen. Dies schlägt sich betriebs- und volkswirtschaftlich sehr positiv nieder.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es politisch opportun und aus technologischen und arbeitsmarktpolitischen Überlegungen heraus aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, wenn sich der Niedersächsische Landtag in Gänze wohlwollend der Bitten und Forderungen annähme, die hinter den sechs Spiegelstrichen des Entschließungsantrages deutlich und unmissverständlich formuliert worden sind. Alle diese Forderungen tragen effektiv dazu bei, im Zukunftsfeld der Digitalisierung den Beschäftigungsgrad, die Unternehmensdichte und die Kooperation weiter zu erhöhen und Gründungen und Transfers aus Universitäten zu verstärken. Das gilt sowohl für die nationale Ebene als auch vor allem für die niedersächsische Medienwirtschaft. Wir alle hier im Landtag sind deshalb dazu aufgerufen, die Kräfte zu bündeln und die Aktionen voranzutreiben, die Niedersachsen medienwirtschaftlich, investitionspolitisch und zugleich ökonomisch voranbringen, im Interesse aller hier lebenden Menschen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Geschichte der Rundfunkänderungsstaatsverträge gab es viele Verträge, die mit weitreichenden Veränderungen für die Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch für die betroffenen Organisationen und Gremien verbunden waren. Es gab aber auch einige wenige, die einen nicht so großen Veränderungswert hatten. Zweifelsfrei gehört der uns nun vorliegende Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu der letzten Kategorie. Das heißt, es geht primär um neue Definitionen, um eine formale Neustrukturierung, um Einfügungen, um Aufhebungen und um Folgeänderungen in bestehenden Verträgen.
Das mag auch ein Grund dafür gewesen sein, dass dieser Vertrag gleich in die parlamentarische Beratung der Ausschüsse verwiesen wurde, dass wir keine erste Lesung hatten und dass vom Ältestenrat für die heutige abschließende Beratung nur zehn Minuten Beratungszeit vorgesehen wurden.
Worum geht es nun u. a. inhaltlich? Die Kollegin Wiegel hat einiges schon vorgetragen. Es geht erstens darum, im neuen Unterabschnitt VI den Datenschutz durch weitgehende Verweisung auf das Datenschutzrecht des Bundes neu zu regeln. Bestehen bleiben nur noch journalistische Sonderregeln.
Zweitens. Aus der Beseitigung des MediendiensteStaatsvertrages und den Verweis auf das Teledienste-Gesetz des Bundes erwachsen für die übrigen Staatsverträge Änderungsbedarfe hinsichtlich der Terminologie und der Abgrenzung.
Drittens. In Artikel 7 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages werden neue Befreiungstatbestände aufgenommen, die bei der Umstellung auf das neue System des bescheidsbezogenen Befreiungsrechtes übersehen wurden oder neu hinzukamen.
Viertens. Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird für Landesmedienanstalten ein Anreiz geschaffen zu fusionieren. Zu diesem Zweck wird ein erhöhter Sockelbetrag nicht nur für drei Jahre,
sondern in abgeschmolzener Form für insgesamt sieben Jahre gezahlt.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion kann diesen Veränderungen voll zustimmen. Ich gebe der Kollegin auf jeden Fall recht: Die noch vor uns liegenden Beratungen zu Staatsverträgen werden wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen uns auf parlamentarische Diskussionen, wahrscheinlich auch kontroverse, einstellen, insbesondere wenn es darum geht, das Gebührenrecht zu verändern und die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu regeln. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, in der von den Kollegen Biallas und Dr. Stumpf eingebrachten Anfrage wird darauf hingewiesen, dass es in der letzten Zeit in bundesdeutschen Fußballstadien eine Serie von gewalttätigen Ausschreitungen gegeben habe, insbesondere in den unteren Ligen. In diesem Zusammenhang wird in der letzten Zeit mehrfach in
der deutschen Sportpresse - nach meinen Informationen nicht so sehr in der allgemeinen Zeitungslandschaft - auf eine Studie der Universität Augsburg hingewiesen, die als Kernaussage zum Inhalt hat, dass die Sportart Fußball nur bedingt schulsporttauglich sei. Insbesondere das vorgelebte Erscheinungsbild der Sportart Fußball lasse in Deutschland sehr zu wünschen übrig. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die Gewaltphänomene aufmerksam gemacht. Ich hätte gern von der Landesregierung gewusst, ob sie das Ergebnis der Studie der Universität Augsburg teilt und diese Kernaussage nachvollziehen kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es verwundert fürwahr nicht, dass wir uns im September-Plenum hier im Niedersächsischen Landtag mit der Problematik der Rundfunkgebühren für internetfähige Computer zu beschäftigen haben, weil uns wie auch alle anderen Länderparlamente auf nationaler Ebene seit Juni/Juli zu Recht viele Protestbriefe bzw. Protestresolutionen erreicht haben. Dabei ging es insbesondere um eine Detailregelung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, nämlich die, dass für internetfähige Computer oder fernsehtaugliche Handys Rundfunkgebühren in voller Höhe zu zahlen seien. Nachvollziehbare Proteste kamen - Frau Kollegin Wiegel hat bereits darauf hingewiesen - von den Industrie- und Handelskammern, der Landwirtschaft, den Interessenvertretungen der Freiberufler, der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie den Hochschulen.
Um in die Diskussion aber nicht von vornherein einen falschen Zungenschlag hineinkommen zu lassen, Herr Kollege Briese, will ich sagen: Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Februar 2005 im zuständigen Fachausschuss von allen Fraktionen einstimmig angenommen worden.
Um der Wahrheit willen muss hier aber gesagt werden: Sie haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre Fraktion diesen Vertrag nach längeren Diskussionen in Ihrer Fraktion aus rechtspolitischen Gründen mit knapper Mehrheit nicht mittragen wird. Da ging es nicht um Rundfunkgebühren für internetfähige Computer, sondern um die Art und Weise der Willensbildung bei der Ministerpräsidentenkonferenz.
Frau Kollegin Wiegel, wenn Sie hier deutlich machen, dass uns die Staatskanzlei - insbesondere die in Hannover - belogen hat, dann schließen Sie in diese Aussage mit ein, dass auch Kurt Beck von der SPD als der Wortführer der Staatskanzleien das deutsche Volk in dieser Frage belogen hat.
Worum geht es bei der anstehenden Sachproblematik aktuell und grundlegend? - Rechtlich gesehen ist Vorbedingung für die Erhebung einer Rundfunkgebühr das Vorhandensein eines zum Empfang von Radio bzw. Fernsehen tauglichen Gerätes, und zwar unabhängig davon, ob dieses Gerät auch tatsächlich zum Empfang öffentlichrechtlichen Rundfunks genutzt wird. Dieses Prinzip ist bislang allgemein anerkannt.
Auf der Grundlage der technischen Weiterentwicklung und der Möglichkeit, Radio und zunehmend auch Fernsehen über PCs und Telefongeräte zu empfangen, wird dieses Finanzierungsprinzip überprüfungsbedürftig, wahrscheinlich sogar in seiner grundlegenden Struktur. Es gilt nämlich einerseits, die materielle Basis des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erhalten, also z. B. eine Flucht in den PC zum Zweck der Gebührenersparnis zu vermeiden, andererseits aber auch - ich beziehe mich an dieser Stelle konkret auf die Protestschreiben -, ungerecht erscheinende zusätzliche Gebührenbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Die im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Regelung, die zum 1. Januar 2007 greifen soll, hat zum Ziel, die Gebühreneinnahmen im bisherigen Umfang zu sichern. Sie soll nicht bewirken, dass man die Gebühr sparen kann, wenn man sein Radio oder seinen Fernseher durch den PC ersetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen da einfach bei der Wahrheit bleiben: Bliebe es wie bisher dabei, dass die Gebühren nur für herkömmliche Radio- und Fernsehgeräte erhoben werden, würde sich infolge der zu erwartenden Ersetzung durch neuartige Geräte mit Sicherheit die Zahl derjenigen, die regulär Rundfunkgebühr entrichten, mehr und mehr reduzieren mit der Konsequenz, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell sehr stark unter Druck gesetzt sehen würde und praktisch nicht mehr in der Lage wäre, sein Programm in der gewohnten Qualität auszustrahlen.
Welche Lösung bietet sich nun an, um sowohl den legitimen Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens als auch den nachvollziehbaren Protesten der zitierten Verbände und Organisationen gerecht zu werden?
Erstens. Eine Verlängerung des PC-Moratoriums bzw. eine kurzfristige Änderung des Rundfunkge
bührenstaatsvertrages mit dem Ziel, die Erhebung einer Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zum 1. Januar 2007 noch zu verhindern, ist, wenn wir ehrlich sind, zeitlich bzw. gesetzestechnisch nicht mehr möglich.
Zweitens. Die Rundfunkreferenten der Länder und die Vertreter von ARD und ZDF haben am 14. August dieses Jahres die entstandene Sachproblematik in Gänze beraten und über mögliche Ausgangsoptionen jenseits von Gesetzesänderungen gesprochen. Dabei wurde auch das Modell andiskutiert, auf das sich die Intendanten von ARD und ZDF auf ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag in Schwerin als Kompromiss verständigt haben, nämlich dass für internetfähige Computer vom 1. Januar 2007 an nur die Grund- oder sogenannte Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro - nicht 5,25 Euro, Frau Kollegin Wiegel - fällig wird, da zurzeit die Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur unvollständig über das Internet empfangbar sind.
Dieses wäre auch nach den Vorstellungen meiner Fraktion ein medienpolitischer Modus Vivendi. Deshalb sollte er auch der Rundfunkkommission der Länder, die am 21. September dieses Jahres tagt, als Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Meine Fraktion ist in diesem Zusammenhang der Meinung, dass dieser Kompromiss geeignet wäre, für eine Übergangszeit Bestand zu haben und damit die zeitliche Möglichkeit zu schaffen, über eine weitergehende, in sich schlüssige und dem Prinzip der Gerechtigkeit weitestgehend gerecht werdende Gesamtlösung nachzudenken. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Die Verbreitung auch von TV-Programmen über das Internet wird stark zunehmen, und damit wird die Grund- oder Radiogebühr bald wieder in Frage gestellt werden.
Die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene allgemeine Mediengebühr wird von uns nicht favorisiert. Sie wirft erhebliche juristische und umsetzungsorganisatorische Probleme auf.
Drittens. Wenn mittelfristig - das ist ganz wichtig eine befriedigende Gesamtlösung zu Papier gebracht werden soll, dann müssen nach unseren Vorstellungen auch andere Probleme gelöst werden, z. B. ob in Zukunft genauso wie die Schulen auch die Hochschulen und Bibliotheken unseres Landes von den Gebühren für die so bitter notwendigen internetfähigen PCs befreit werden sollen oder wie es in Zukunft mit den Rundfunkgebüh
ren bei denjenigen Studentinnen und Studenten aussieht, die kein BAföG erhalten, aber die für ihre Arbeit auf diese Computer angewiesen sind. Aber auch die Frage nach den Rundfunkgebühren für die Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen muss pragmatisch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gelöst werden.
Hierzu bedarf es sehr intensiver, abwägender und nicht unter Zeitdruck stehender Diskussionen in den dafür vorgesehenen Gremien, auch den politischen, sodass wir uns im zuständigen Fachausschuss des Landtages über ausstehende Themen in der nächsten Zeit nicht beklagen dürften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend eine Anmerkung zu dem Themenkomplex Belastung der Wirtschaft bzw. des Mittelstandes durch die vorgesehene Gebührenregelung. Wichtig ist bei dieser Neuregelung vor allem, dass die Rundfunkgebühr, anders als bei den herkömmlichen Radio- und Fernsehgeräten, nicht für jedes Gerät kumulativ anfällt. Stattdessen ist sie einmalig pro Betriebsgrundstück fällig, wenn sich darauf wenigstens ein internetfähiger Computer befindet, und sie ist nur dann zu zahlen, wenn auf diesem Grundstück nicht schon andere Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Da man jedoch zu Recht annehmen kann, dass bei der überwiegenden Zahl aller Betriebe bereits jetzt mindestens ein gebührenpflichtiges Radio vorhanden ist, sodass jeder internetfähige Computer dann als Zweitgerät dient, sind all diese Betriebe von der Gebührenpflicht nicht betroffen.
Probleme könnte es aber - das muss hier in aller Offenheit eingestanden werden -, sowohl materiell als auch was den Verwaltungsaufwand angeht, bei kleineren und mittleren Gewerbebetrieben geben. Das kann uns von der Union wahrlich nicht zufriedenstellen, sodass wir uns mit Sicherheit darum bemühen werden, diesbezüglich eine gerechtere Lösung zu finden.
Auch sollte darauf hingewiesen werden, dass sich voraussichtlich für ca. 93 % der bislang Gebühren zahlenden Bürgerinnen und Bürger durch die neue Gebührenregelung ab 1. Januar 2007 nichts ändert, da diese bereits ein Rundfunkgerät zu Hause angemeldet haben und der internetfähige PC als Zweitgerät keine Gebühren verursacht.
Ein Letztes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, mit dem aufgezeigten Kompromiss eine Lösung präsentiert zu haben, die einerseits sowohl
politisch mehrheitsfähig und andererseits im Großen und Ganzen gerecht ist. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht - ich glaube, da sind wir uns alle einig -, mittelfristig an einem neuen Gesamtkonzept für die Rundfunkgebühren zu arbeiten, da uns die rasante technische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet einfach dazu zwingen wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich gestehen, dass ich solch eine Rede hier im Plenum schon lange nicht mehr gehört habe. Sie haben sich kaum zu Ihrem eigenen Antrag geäußert. Das wirft, glaube ich, ein bezeichnendes Licht auf die Qualität Ihres Antrages.
Zum anderen ist es auch außergewöhnlich für den politischen Alltag dieses Landtagsplenums, dass hier eine Oppositionsfraktion - in diesem Fall die größere -, einen Antrag einbringt, der von der anderen Oppositionsfraktion - der kleineren -, mit der sie jahrelang auf Landes- und Bundesebene politisch verbandelt war, nicht mitgetragen wird. Zumindest bei der ersten Beratung hier im Landtag und bei den Beratungen im zuständigen Fachausschuss ist diese Abstimmungskonstellation deutlich geworden. Aufgrund der Tatsache, dass in der Zwischenzeit nichts wesentliches Neues passiert ist, ist davon auszugehen, dass wir diese Konstellation auch bei der Schlussabstimmung hier erleben werden.
Meine Damen und Herren, diese Haltung lässt sich mehrfach sachlich und logisch begründen. Es müsste die SPD-Landtagsfraktion eigentlich sehr nachdenklich stimmen, dass sie in dieser Frage hier im Plenum isoliert dasteht.
So mancher medienpolitische Experte sowohl beim NDR als auch in den Parlamenten der norddeutschen Länder, die zum Staatsvertragsverbund des NDR gehören, hat sich in der letzten Zeit die Frage gestellt, mit welchen Themen Sie sich hier medienpolitisch profilieren wollen.
Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrages. Da wünschen Sie sich erstens ein „verbindliches Leitbild“ des NDR, obwohl der NDR bereits im Jahre 2004 im Vorgriff auf die im letzten Jahr durchgeführte Änderung des § 5 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages so genannte Leitlinien beschlossen hat. Der NDR hat sich also bereits sehr früh um eine Festschreibung seines Programmauftrages bemüht. Bildlich gesprochen: Dieses Rad muss durch Ihren Antrag nicht neu erfunden werden.
Sie setzen sich zweitens für die Stärkung der Gremien des NDR ein - eine Forderung, die die
Union sich seit jeher auf ihre Fahnen geschrieben hat und die bezeichnenderweise gerade in der letzten Woche bei der Konferenz der CDUFraktionsvorsitzenden in Hamburg erneut bestätigt wurde.
Der qualitative Unterschied zwischen Ihnen und uns besteht darin, meine Damen und Herren, dass wir von der Union und - davon gehe ich aus - auch die FDP mehr auf Effizienz der Arbeit der Gremien als auf eine Aneinanderreihung formaler Kontrollfunktionen setzen, die letztlich praktisch nichts bringen, von Ihnen aber als politisches Allheilmittel angesehen werden.
Das unter Punkt 3 geforderte Sanktionsrecht für den Rundfunkrat „bei Verstößen gegen Programmgrundsätze oder Werberichtlinien“ ist ebenfalls schon in § 18 Abs. 2 Satz 2 des NDRStaatsvertrages verankert. Zu Ihrer Anregung, gegebenenfalls wie bei kommerziellen Sendern Bußgelder zu verhängen, bleibt nur zu sagen, dass es schon aus rechtssystematischen Gründen nicht angeht, dass eine juristische Person wie der NDR durch seine eigenen Organe gegen sich selbst Bußgelder verhängt. Darüber hinaus besteht nach unserer Meinung daran auch fachlich-sachlich gar kein Bedarf.
Auch Ihre vierte Forderung nach Einrichtung einer Publikumsstelle, die Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegennehmen und auch Vorschläge machen soll, ist im Grunde genommen schon erfüllt. Bereits jetzt gibt es ein modernes Beschwerdemanagement beim NDR, das nach Aussagen der Betroffenen gut funktioniert.
Was die SPD dazu vorschlägt, würde in erster Linie bedeuten, eine kostenträchtige Bürokratie aufzubauen. Gerade das aber gilt es - beim NDR, aber auch generell - zu verhindern. Denn Bürokratie bedeutet Undurchsichtigkeit und hilft den Interessierten auf keinen Fall weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammengefasst bleibt festzuhalten: Dieser Antrag stellt weder inhaltlich etwas Zukunftsträchtiges dar, noch trägt er dazu bei, die Arbeit beim NDR erfolgsorientierter und effizienter zu gestalten. Deshalb verbietet die Ratio, diesem Antrag zuzustimmen. Es wäre politisch sinnvoller, zweckmäßiger und, wenn
man so will, auch progressiver gewesen - gerade vor dem Hintergrund, dass wir Anfang Juli, ich glaube, am 5. Juli, eine gemeinsame Sitzung der Medienausschüsse der norddeutschen Landesparlamente hier in Hannover haben -, sich anders zu profilieren und ein anderes Thema zu wählen. Dieser Antrag ist jedoch, bildlich gesprochen, so unnötig wie ein Kropf und sollte möglichst schnell in den Archiven der Landtagsfraktionen und der Landtagsverwaltung verschwinden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man gut ein halbes Jahr nach einer sehr umfangreichen und substantiierten Novellierung des gültigen NDR-Staatsvertrages erneut an eine Veränderung des Gesetzeswerkes denkt, dann müssen nach den Gesetzen der Logik und der Ratio schon wirklich triftige und wichtige Gründe bzw. Gründe vorliegen, die die politische Öffentlichkeit wirklich interessieren, um dieses zu tun.
Die Fraktion der SPD, die größere der Oppositionsfraktionen, meint, dass dies der Fall ist. Wir werden uns deshalb der Mühe unterziehen müssen, dies zu überprüfen.
Vorausgeschickt werden muss zunächst einmal aus unserer Sicht folgende grundsätzliche politische Anmerkung: In der jüngsten Vergangenheit haben Sie von der SPD uns von der Union - für die FDP kann das auch gesagt werden - und insbesondere der schwarz-gelben Landesregierung, die seit 2003 die Verantwortung trägt, vorgeworfen, dass wir durch unsere medienpolitischen Aktivitäten dazu beitragen würden, den NDR zu einem Staatsrundfunk oder zu einem Staatsfernsehen zu machen. Nun unterbreiten gerade Sie von der SPD mit dem uns vorliegenden Antrag Vorschläge, die geeignet sind, den Gedanken an ein Hineinregieren des Staates in den NDR nicht nur aufkommen, sondern dieses expressis verbis sogar festschreiben zu lassen.
Darüber, was das über die Glaubwürdigkeit und die Seriosität Ihrer Medienpolitik schlechthin aussagt, kann sich jeder selbst seinen Reim machen.
Mit Sicherheit wird dies aber am Ende dieses Jahres nicht auf der Habenseite Ihrer politischen Aktivitäten zu Buche schlagen.
Was die konkreten Forderungen angeht, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag erheben, so sind diese aus unserer Sicht nicht geeignet, den NDR besser aufzustellen; denn entweder beinhalten sie Sachverhalte, die es im Programm- und Organisationsgefüge des NDR bereits gibt, oder sie führen zu mehr Bürokratie, ohne in der Sache den NDR in
irgendeiner Form substanziell voranzubringen. Zudem sind die Forderungen an sich nichts Neues, tauchen sie doch - ich meine, dass das von der Kollegin Wiegel indirekt sogar angedeutet worden ist - mehrfach in den öffentlichen Beratungen zur Novellierung des WDR-Staatsvertrages auf.
Ich könnte hier mindestens vier Quellen zitieren. Sie haben also nicht den Charakter von etwas Originärem, sondern sind von Ihnen schlechthin abgekupfert worden.
So wünschen Sie sich, erstens, ein „verbindliches Leitbild des NDR“. Dazu muss gesagt werden, dass der NDR bereits im Jahre 2004 im Vorgriff auf die im letzten Jahr durchgeführte Änderung des § 5 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages so genannte Leitlinien beschlossen hat. Dies geschah seinerzeit vor dem Hintergrund der Einführung des § 11 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages, der die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definierte und die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zum Erlass von Satzungen oder Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres jeweiligen Auftrages verpflichtete. Der NDR hat sich also bereits sehr früh um eine Festschreibung seines Programmauftrages bemüht und dafür Leitlinien beschlossen. Dies dürfte nach Lage der Dinge Ihrem Wunsch nach einem Leitbild entsprechen, und deshalb kann ich nur sagen: Was schon vorhanden ist, muss nicht unbedingt neu erfunden, geschweige denn abgekupfert werden.
Zweitens rennen Sie bei uns offene Türen ein, wenn Sie sich für eine Stärkung der Gremien des NDR einsetzen. Dazu muss aber unserer Meinung nach die Effizienz der Gremien gestärkt werden, und ein Weg dazu ist, dass die Gremien kleiner werden und damit insgesamt - das besagt die Erfahrung - effizienter arbeiten können. Es wäre aber mit Sicherheit nichts Neues, würde man eine Regelung schaffen, wie Sie es wollen, wonach der Rundfunkrat das Recht erhielte, zu seinen Beratungen unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen. Denn dieses Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, besitzt er längst.
Dies folgt aus seiner Organstellung innerhalb des NDR.
Anders sieht es jedoch bei der Prüfung von Beteiligungsgesellschaften aus. Das Beteiligungsengagement des NDR gehört einschließlich seiner Überwachung zu den Geschäftsführungsaufgaben des Intendanten, und dieser wiederum wird vom Verwaltungsrat kontrolliert. Auch hier besteht also kein Neuregelungsbedarf. Dasselbe gilt für privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaften. Hier haben wir im letzten Jahr eine Regelung aufgenommen - § 35 Abs. 6 des NDR-Staatsvertrages -, die besagt, dass die Landesrechnungshöfe für diese Prüfung zuständig sind. Diese Neuregelung ist in der Öffentlichkeit überall als sachgerecht und richtig gutgeheißen worden.
Drittens. Das unter Punkt 3 geforderte Sanktionsrecht für den Rundfunkrat bei Verstößen gegen Programmgrundsätze oder Werberichtlinien ist bereits in § 18 Abs. 2 Satz 2 des NDR-Staatsvertrages verankert. Danach kann der Rundfunkrat schon zum jetzigen Zeitpunkt den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß gegen die Programmanforderungen des NDR-Staatsvertrages nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Desgleichen ist es auch gemäß Artikel 5 Abs. 5 der NDR-Satzung möglich, eine Veröffentlichung von Rügen, die vom Rundfunkrat ausgesprochen wurden, durchzusetzen.
Außerdem geben Sie in Ihrem Antrag zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, ebenso wie bei den kommerziellen Sendern Bußgelder zu verhängen. Dabei stellt sich aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Frage: Wer soll denn das Bußgeld verhängen? Soll dies etwa der Rundfunkrat gegen den Intendanten oder sogar gegen den NDR als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts tun? Bei aller intellektuellen Kreativität Ihrerseits, meine Damen und Herren von der SPD, kann es aber doch nicht angehen, dass eine juristische Person wie der NDR durch seine Organe gegen sich selbst Bußgelder verhängt. Das geht einfach aus rechtssystematischen Gründen nicht, und dafür besteht nach unserer Meinung auch gar kein Bedarf.
Viertens. Auch Ihre Forderung nach Einrichtung einer Publikumsstelle, die Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegennehmen oder auch Vorschläge machen soll, ist im Grunde genommen schon erfüllt. Bereits jetzt gibt es beim NDR ein modernes Beschwerdemanagement, das nach
Aussage der Betroffenen gut funktioniert. Der Rundfunkrat hat es nämlich in der Hand, sich über alle Eingaben, Beschwerden und Anregungen zu unterrichten. Das von der SPD vorgeschlagene Verfahren würde im NDR eine kostenträchtige und überflüssige Bürokratie zur Folge haben, von der insbesondere der Intendant/die Intendantin mit seinen/ihren Berichtspflichten betroffen wäre.
Dabei ist doch aber der Abbau von unnötigen Berichtspflichten ein wesentlicher Teil einer jeden Verwaltungsreform.
So sollte es nach unserer Meinung auch hier sein. Wichtig ist, dass der NDR durchschaubar und kontrollierbar ist. Das erreicht man aber nicht durch eine neue Bürokratie, sondern durch klare Strukturen und durch effizient arbeitende Gremien.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst bleibt festzuhalten: Dieser Antrag stellt inhaltlich weder etwas Neues dar, noch trägt er dazu bei, die Arbeit beim NDR erfolgsorientierter zu gestalten. Deshalb würden wir uns einen Tort antun, diesem medienpolitischen Entschließungsantrag unsere Zustimmung zu geben. Er ist, bildlich gesprochen, so unnötig wie ein Kropf und gehört deshalb auf schnellstem Wege in das Archiv der Landtagsverwaltung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Petition 2689 waren wir uns im zuständigen Fachausschuss fraktionsübergreifend darin einig, dass wir eine bestmögliche Lösung für den Petenten finden wollen, gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die gesamte KGS in
Bad Lauterberg, also sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern, den Petenten als Schulassistenten haben wollten.
Leider, Kollege Koch, hat der Petent damals, als er seine Dienstzeit bei der Bundeswehr beendet hatte, aber einen verhängnisvollen Fehler gemacht. Er hat sich nämlich nicht bei einer so genannten Vormerkstelle des Bundes oder des Landes Niedersachsen gemeldet, um damit seinen Rechtsanspruch geltend zu machen, wieder in den öffentlichen Dienst eingegliedert zu werden, sondern er hat eine Abfindung der Bundeswehr angenommen.
Meine Damen und Herren, nun haben sich in der Zwischenzeit viele andere Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Berufen über die Jobbörse Niedersachsen gemeldet bzw. Interesse gezeigt. Diese anderen Bewerberinnen und Bewerber haben aufgrund der rechtlichen Situation und aufgrund der politischen Willenserklärung der Landesregierung, das so genannte Überhangpersonal sozialverträglich und möglichst schnell wieder unterzubringen, den Vorrang.
Mithin können wir uns leider nicht - ich sage ausdrücklich: leider nicht - für „Berücksichtigung“ aussprechen. Stattdessen votieren wir - das sage ich in Abstimmung mit der Vertreterin der Fraktion der Grünen im Petitionsausschuss, Frau Polat - für „Material“. Damit kann sich die Landesregierung überlegen, wie es in Zukunft weitergehen soll, und damit wird der Petent auch über die Sach- und Rechtslage informiert.
Das ist unsere Position. Ich hoffe, dass wir mehrheitlich so entscheiden können.
Herr Minister Sander, ich hätte gerne gewusst, welche Gründe aus der Sicht Ihres Ministeriums dafür heranzuziehen sind, dass inzwischen ein erheblicher Zwischenlagerbedarf für Ersatzbrennstoffe in Sachsenhagen - aber nicht nur dort, sondern im gesamten Bundesgebiet - entstanden ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit stattgefundenen Diskussion hätte ich die grundsätzliche Frage, wie die Unterrichtsversorgung ermittelt wird und - noch wichtiger - ob es hinsichtlich des Berechnungsverfahrens einen allgemeinen Konsens gibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit seiner Beschlussempfehlung empfiehlt ihnen der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, den Entschließungsantrag der SPDFraktion in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Trotz intensiver Bemühungen war es den Fraktionen nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung zu verständigen.
Da ich weiß, dass dazu anschließend von den einzelnen Fraktionen wertend Stellung genommen wird, gebe ich den übrigen Bericht zu Protokoll.
Die Sprecherin der SPD-Fraktion führte im Rahmen der Antragsberatungen aus, dass die Arbeit des Europäischen Informations-Zentrums aufgrund der Umstrukturierung der EU-Fördermittel stark gefährdet sei und es aufgrund eines neuen Informationssystems auf Gemeinschaftsebene Bestrebungen gäbe, den inzwischen bekannten Namen „EIZ“ zu ändern. Ihre Fraktion habe daher den Antrag eingebracht, um der Landesregierung bei ihren Gesprächen in Brüssel den Rücken zu stärken, damit das EIZ auch über 2008 hinaus in Niedersachsen erhalten werden könne. Aus Sicht der SPD-Fraktion solle außerdem deutlich gemacht werden, dass auch eine Verpflichtung des Landes bestehe, sich weiterhin beim EIZ zu engagieren. Eine Kürzung der Landesmittel für das EIZ halte ihre Fraktion daher nicht für akzeptabel.
Die Vertreter der CDU-Fraktion erklärten hingegen, dass der SPD-Antrag nicht konsensfähig sei, da das Land finanziell in die Pflicht genommen werden solle, die Mittelkürzungen der EU-Kommission zu kompensieren - unabhängig davon, welche Situation auf europäischer Ebene entstehe. Ebenso sei die CDU-Fraktion nicht bereit, eine Festlegung über die gegenwärtige Legislaturperiode - also über das Jahr 2008 - hinaus vorzunehmen. Die Aussage, dass die wichtige Arbeit des EIZ auch in Zukunft dringend erforderlich sei und fortgesetzt werden müsse, reiche aus.
Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion betonte, dass auch seine Fraktion die bisherige Arbeit des EIZ sehr schätze und sich auf jeden Fall dafür einsetzen wolle, dass diese erfolgreiche Arbeit weitergeführt werden könne. Im Vordergrund stehe dabei auch nach seiner Einschätzung die Finanzierungsfrage, die mit einem Appell in Richtung Brüssel verbunden werden sollte, um die EUKommission nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die FDP-Fraktion sei jedoch ebenso wie die CDU-Fraktion nicht bereit, Festlegungen für den Landeshaushalt über die laufende Legislaturperiode des Landtages hinaus vorzunehmen. Der SPD-Antrag werde daher auch von der FDPFraktion abgelehnt.
Die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, dass mit dem SPD-Antrag ihres Erachtens nach keineswegs die Landesregierung verpflichtet werden solle, alle Mittelkürzungen der Europäischen Kommission aufzufangen. Sie plädierte dafür, an die EU-Kommission zu appellieren,
die Förderung des EIZ unvermindert fortzusetzen, damit die europäischen Themen weiterhin auch auf Landes- und kommunaler Ebene in der Bevölkerung bekannt gemacht würden. Auch die Fraktion der Grünen schätze die gute Arbeit des EIZ. Ausgeweitet werden sollte ihrer Auffassung nach jedoch der Kontakt des EIZ zu den einzelnen Bürgern, um diese für Europa stärker zu begeistern. Hier liege eine wichtige Aufgabe. Insgesamt müsse ihre Fraktion jedoch die von den Fraktionen der CDU und FDP vorgeschlagene Beschlussempfehlung ablehnen.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich sie namens des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 15/1841 zu folgen und den Entschließungsantrag in einer von der CDU- und FDP-Fraktion geänderter Fassung anzunehmen. Dem Votum des federführenden Ausschusses haben sich sowohl der mitberatende Kultusausschuss als auch der beteiligte Ausschuss für Haushalt und Finanzen angeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie er uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist in den letzten Monaten sehr ausführlich und sehr intensiv diskutiert worden. Dies betrifft sowohl die Diskussion im vorpolitischen als auch im parlamentarischen Bereich. Letzteres geschah u. a. durch die erste Beratung im Plenum, durch die Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags und in einer gemeinsamen Sitzung der Medienausschüsse der norddeutschen Länder in Bremen, wo wir die Möglichkeit hatten, die Positionen der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehanstalten hautnah kennen zu lernen sowie diese dezidiert zu hinterfragen und zu problematisieren.
Ich stelle dies bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, weil man beileibe nicht den Vorwurf erheben kann, wir hätten bei dem politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in dieser Angelegenheit nicht genügend Zeit gehabt und möglicherweise aufgrund der Tatsache, dass über diesen Staatsvertrag in der Öffentlichkeit im Vorfeld sehr viel heftiger und kontroverser diskutiert worden sei, einen größeren Diskussionszeitraum benötigt.
Unter anderem die folgenden sachpolitischen Gesichtspunkte sind bei der Beratung dieses Staatsvertrages von besonderer Bedeutung gewesen:
Erstens. Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um mehr als 5 % für die nächsten vier Jahre vor. Ursprünglich hatten die Anstalten eine Erhöhung um
rund 12 % für erforderlich gehalten. Mit dem jetzt vorgesehenen Erhöhungsbetrag wird erstmals von einem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk, der so genannten KEF, abgewichen. Diese Abweichung beruht aber auf Umständen, die von der KEF bei der Anmeldung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Deshalb werden - dies ist für die Entscheidungsfindung nicht unwesentlich gewesen - weder das KEF-Verfahren noch die KEF selbst durch die Abweichung in irgendeiner Weise beschädigt. Denn verändern sich die Grundlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, so ist nur der Erhöhungsbetrag angemessen, der solche Veränderungen berücksichtigt. Dies steht auch - darauf weise ich besonders hin - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sodass man - das habe ich schon bei der ersten Beratung im Plenum gesagt - eventuellen Hinweisen oder Drohungen von Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit großer Gelassenheit entgegensehen kann, man wolle eventuell doch nach Karlsruhe gehen.
Zweitens gilt bis Ende 2006 noch das Moratorium für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Doch aktuell nicht gelöst ist das Problem aller anderen, der neuen Kommunikationsgeräte. Aufgrund der weiten Definition drohte all den UMTS-Geräten und sonstigen Neuentwicklungen die Rundfunkgebührenpflicht. Deshalb regelt der Staatsvertrag eine umfassende Zweitgerätefreiheit, was mit anderen Worten heißt: Solange ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhanden ist und dafür Gebühr bezahlt wird, sind diese neuartigen Empfangsgeräte gebührenfrei.
Drittens wird mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch die Zahl der öffentlichrechtlichen Rundfunkprogramme für das gesamte Bundesgebiet auf dem Stand vom 1. April 2004 gedeckelt. Angesichts der Zahl von 67 Hörfunkprogrammen kann man darin meines Erachtens noch keine gravierende Einschränkung sehen. Deshalb wage ich die Prognose, dass sich die Diskussion um das, was wir uns leisten wollen und was die öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten sollen, mit Sicherheit noch fortsetzen wird.
Viertens. Von politischer Bedeutung ist unseres Erachtens auch die Festlegung in dem neuen Staatsvertrag, dass die regionale Berichterstattung bei den privaten Sendern mit großer Reichweite
gestärkt werden soll, und zwar in dem Sinne, dass eine redaktionelle Unabhängigkeit dieser Fenster bei RTL und SAT 1 sicherzustellen ist. Dieses ist, so meinen wir von der Union, ein wichtiger Beitrag zur regionalen Rundfunkstruktur und der Meinungsvielfalt im jeweiligen Bundesland, gerade weil man hier und da erleben muss, dass die öffentlich-rechtlichen Sender dabei sind, die regionale Berichterstattung im Vorabendprogramm zurückzufahren.
Auf andere inhaltliche Neuregelungen wie z. B. die Einführung des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühr oder die Änderung des so genannten Hotelprivilegs kann ich aus zeitlichen Gründen nicht näher eingehen. Sie sollen aber der Vollständigkeit halber zumindest erwähnt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist wie stets ein Kompromiss unter den 16 Bundesländern. Er wird von allen Ministerpräsidenten - also auch von den Landesregierungen, die von RotGrün politisch getragen werden - als Einstieg in strukturelle Veränderungen unseres Rundfunksystems verstanden. Weitere Strukturreformen werden in Zukunft mit Sicherheit notwendig sein, um das politisch gebotene Ziel zu erreichen, nämlich die Aufgabenerfüllung innerhalb des derzeitig gegebenen Finanzrahmens in der nächsten Gebührenperiode zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden wir uns in naher Zukunft der Problematik anzunehmen haben, wie die EU die deutsche Rundfunkgebührenpolitik beurteilt und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gewillt ist. Sollte der ZDF-Intendant Markus Schächter mit seiner Aussage in einem Interview mit dem Handelsblatt Recht behalten, er „fürchte fundamentale Änderungen im deutschen Rundfunksystem“ und „Brüssel nehme die öffentlichrechtlichen Sender und die Bundesländer in den Schwitzkasten“, dann stehen uns gewiss unruhige medienpolitische Zeiten bevor.
Dem uns vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird meine Fraktion zustimmen. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den uns zur parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Vorfeld wesentlich heftiger und kontroverser diskutiert worden, als es bei den Vorgängern in den letzten Jahren der Fall war. Das hat mehrere
Gründe, zu denen ich für meine Fraktion kurz Stellung nehmen möchte.
Erstens schlägt die Landesregierung bzw. schlagen die Ministerpräsidenten eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab dem 1. April 2005 um 0,88 Euro pro Monat und Teilnehmer vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Faktor im Rahmen der Meinungsbildung, aber auch der Information. Jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, ist zur Finanzierung dieser Aufgaben über die Rundfunkgebühr verpflichtet. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass eine Pflicht der Anstalten zum sorgsamen Umgang mit den Gebührengeldern besteht. Vor jeder Erhöhung sind deshalb unserer Meinung nach alle Einsparpotenziale zu nutzen, denn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland muss zur Kenntnis nehmen, dass es in unserem Land nicht mehr - so wie früher - immer nur bergauf geht.
Mit dem jetzt vorgeschlagenen Erhöhungsbetrag wird erstmals von einem Petitum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk, der so genannten KEF, abgewichen. Diese Abweichung beruht aber auf Umständen, die von der KEF bei der Anmeldung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Deshalb werden auch das KEFVerfahren und die KEF selbst durch die Abweichung in keiner Weise beschädigt. Denn verändern sich die Grundlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, so ist nur der Erhöhungsbetrag angemessen, der solche Veränderungen berücksichtigt. Dieses steht auch - darauf will ich hinweisen - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, sodass man mit großer Gelassenheit den hier und da geäußerten Andeutungen der Intendanten entgegenkommen kann, in dieser Frage nach Karlsruhe zu gehen.
Möglich wird die geringe Absenkung durch verschiedene Faktoren. Erster wichtiger Punkt in dieser Angelegenheit sind, wie soeben der Ministerpräsident auch schon sagte, die so genannten Selbstverpflichtungen der Sendeanstalten. Das betrifft z. B. auch die Entwicklung des Personalaufwandes, die unseres Erachtens vonseiten der Politik mit großer Aufmerksamkeit weiter begleitet und kontrolliert werden muss. Denn nicht nur die politischen Mandatsträger haben die Pflicht, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen, sondern auch die öffentlichen Einrichtungen, die auf die Gebühren der Benutzer angewiesen sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ermächtigung an die Landesrundfunkanstalten, die terrestrische analoge Versorgung mit Fernsehsignalen dort abzubauen, wo kaum noch über Antenne Fernsehen empfangen wird und eine ausreichende Versorgung durch Kabel und Satellit sichergestellt ist.
Ein zusätzliches Element für die Absenkung der neuen Gebühren macht die Änderung des Rundfunkgebührenrechtes aus. In Zukunft genügt zum Nachweis der Bedürftigkeit bei der Gebührenbefreiung die Vorlage eines entsprechenden sozialrechtlichen Leistungsbescheides. Davon profitiert im Übrigen auch die Staatsverwaltung, da die umfassenden Berechnungen bei den Gemeinden entfallen.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ein immer relevanter werdendes Problem hinsichtlich der neuen Kommunikationsgeräte im Staatsvertrag geregelt werden. Wie Sie wissen, gilt das Moratorium für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, bis Ende 2006. Doch aktuell nicht gelöst ist das Problem aller anderen, nämlich der neuen Kommunikationsgeräte. Aufgrund der weiten Definition drohte all den UMTS-Geräten und sonstigen Neuentwicklungen die Rundfunkgebührenpflicht. Deshalb regelt der Staatsvertrag eine umfassende Zweitgerätefreiheit. Das heißt mit anderen Worten: Solange ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhanden ist und dafür Gebühr bezahlt wird, sind diese neuartigen Empfangsgeräte gebührenfrei.
Zudem wird drittens in dem uns vorliegenden Staatsvertrag erstmals ein Problemfeld angefasst, das uns in der rundfunkpolitischen Diskussion der letzten Jahren schon mehrfach beschäftigt hat: Nämlich die Frage, ob man die Zahl der öffentlichrechtlichen Rundfunkprogramme auf Bundesebene nicht staatsvertraglich begrenzen sollte. Diese Frage haben die Ministerpräsidenten bei ihrer letzten Konferenz bejaht und sich darauf verständigt, die Zahl der Programme bundesweit auf dem Stand vom 1. April 2004 zu deckeln. Ich wage aber - das muss ich ehrlicherweise gestehen - die Prognose, dass angesichts der Zahl von zurzeit 67 öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen dieses noch nicht das Ende der entsprechenden öffentlichen Diskussion sein wird und dass die Frage, was wir diesbezüglich leisten wollen und was die An
stalten leisten sollen, uns mit Sicherheit rundfunkund gesellschaftspolitisch noch weiterhin intensiv beschäftigen wird.
Von politischer Bedeutung ist viertens auch die Festlegung in dem neuen Staatsvertrag, dass die regionale Berichterstattung bei den privaten Sendern mit großer Reichweite gestärkt werden soll, und zwar in dem Sinne, dass eine redaktionelle Unabhängigkeit dieser Fenster bei RTL und SAT.1 sicherzustellen ist. Dieses ist, so meinen wir von der Union, ein wichtiger Beitrag zur regionalen Rundfunkstruktur und zur Meinungsvielfalt im jeweiligen Bundesland - gerade wo man hier und da leider erleben muss, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bereit sind, eine Reduzierung der regionalen Berichterstattung im Vorabendprogramm hinzunehmen.
Fünftens wird der Landtag durch die neuen Bestimmungen im Staatsvertrag darum gebeten, der Einfrierung des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühr zuzustimmen, ebenso der Änderung des so genannten Hotelprivilegs, das den Hotels bisher eine Gebührenbefreiung um 50 % für Geräte in den Gästezimmern gewährte. Sie gilt künftig nur noch für Betriebe, auch für Ferienwohnungsanlagen, mit bis zu 50 Gästezimmern. Größere Betriebe bekommen nur noch eine Ermäßigung von 25 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist, wie der Herr Ministerpräsident zu Recht sagte, ein Kompromiss unter den 16 Bundesländern. Er wird von allen Ministerpräsidenten als Einstieg in strukturelle Veränderungen unseres Rundfunksystems verstanden. Weitere Strukturreformen werden in Zukunft notwendig sein, um das politisch gebotene Ziel, nämlich die Aufgabenerfüllung innerhalb des derzeitig gegebenen Finanzrahmens in der nächsten Gebührenperiode zu ermöglichen, tatsächlich zu erreichen. Davon müssen wir uns auch bei den folgenden Diskussionen im zuständigen Landtagsfachausschuss leiten lassen. Ich gehe davon aus, dass die Grundlage dafür gegeben ist. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Ministerpräsident, hält es die Landesregierung für legitim, dass die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten immer dann, wenn es um Einsparungen geht, fast nie an die Festkosten des Apparates denken, sondern in dem Moment immer nur
Klangkörper, Produzenten und Programme erwähnen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion im zuständigen Landtagsfachausschuss zur Einführung von DVB-T in Niedersachsen hat deutlich werden lassen, dass bei der heutigen parlamentarischen Schlussabstimmung mit einer großen, fraktionsübergreifenden Zustimmung gerechnet werden kann. Die Organisationen, die in diesem Antrag expressis verbis angesprochen werden - das sind sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, die Niedersächsische Landesme
dienanstalt und auch die Landesregierung -, werden mit einem Antrag konfrontiert, der neben einer hohen demokratischen Legitimation gleichzeitig eine möglichst zeitnahe Umsetzung impliziert. Wir von der Union begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Ministerpräsident - dem ich bei dieser Gelegenheit noch einmal sehr herzlich für seinen beispiellosen Einsatz in dieser Angelegenheit danken möchte; das ist auch von dem Vertreter der Staatskanzlei in der letzten Ausschusssitzung dokumentiert worden - schon mehrfach öffentlich seinen Willen kundgetan hat, in der nächsten Zeit mit den privaten Fernsehveranstaltern Gespräche zu führen.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist deshalb besonders wichtig, weil die privaten Fernsehveranstalter RTL und SAT 1 am 24. Mai dieses Jahres den analogen terrestrischen Sendebetrieb eingestellt haben. Damit sind diejenigen niedersächsischen Gebiete, in denen DVB-T noch nicht empfangen werden kann - das sind die Räume um Osnabrück, das Emsland, Ostfriesland und große Teile Südniedersachsens -,
zurzeit ausschließlich auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender angewiesen. Betroffen davon sind zurzeit ca. 7 % der Haushalte. Diese Prozentzahl mag auf den ersten Blick nicht sehr groß erscheinen. Aber wenn man einmal etwas genauer hinschaut, dann muss man leider feststellen, dass ausschließlich Haushalte in ländlich strukturierten Gebieten betroffen sind.
Meine Damen und Herren, es ist das erklärte politische Ziel sowohl der Regierung als auch der sie tragenden Fraktionen, dass es zu möglichst gleichen Chancen sowohl in urbanen Regionen als auch in ländlich strukturierten Regionen unseres Landes kommen soll. Deshalb müssen wir daran gehen, dies auch in Sachen DVB-T in die Tat umzusetzen.
Dies ist auch mit ein entscheidender Grund dafür gewesen, den letzten Abschnitt des uns vorliegenden Antragstextes neu in die Beschlussempfehlung aufzunehmen. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Niedersächsische Landtag von den öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltern und der Niedersächsischen Landesmedienanstalt erwartet, durch Verhandlungen mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen eine länderübergreifende
DVB-T-Versorgung auch in den noch nicht versorgten Randzonen Niedersachsens zu erreichen, da sowohl in Hessen als auch in NordrheinWestfalen in Kürze mit der Einführung dieser Technik gerechnet werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der vorhandenen angesprochenen Probleme können wir, wenn wir die Einführung der DVB-T-Technik in Niedersachsen thematisieren, zu Recht von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Nach Informationen, die ich Anfang dieser Woche bei einem erfahrenen und anerkannten TV-Experten eingeholt habe, sind von Ende Mai bis in die jetzige Zeit hinein in Niedersachsen 350 000 Decoder verkauft worden, obwohl die Technik - das zu sagen gebietet die Objektivität und die Fairness; Frau Wiegel, vielleicht werden Sie mir zustimmen - noch nicht so optimal ist. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass wir im nächsten Jahr eine optimale Situation mit akzeptablen Lösungen erreichen werden.
Mit der Einführung des digitalen Antennenfernsehens wird aus der Sicht der Zuschauer eine echte Alternative zu Kabel und Satellit geboten. Neben den sofort sichtbaren Vorzügen wie Programmvermehrung und bald erreichter hochwertiger Empfangsqualität wird sich in Zukunft mit Sicherheit auch der spezifische Mehrwert dieses Verbreitungsweges, nämlich die Mobilität und die Portabilität, als besonders attraktiv am Markt erweisen und seinen Siegeszug, so meinen wir, antreten.
Das heißt mit anderen Worten: Die digitalen Signale sind auch in Autos und mit tragbaren Computern zu empfangen. Da hierzu eine kleine Antenne ausreicht, sind die Geräte, falls ein Decoder vorhanden ist, überall einsatzbereit. Professor Ulrich Reimers von der TU Braunschweig, der Nestor und Pionier dieser neuen technischen Entwicklung, der noch einmal ausdrücklich genannt werden sollte, weil er für seine technischen Innovationen weltweit anerkannt und gefeiert wird, prophezeite bei der Startveranstaltung am 24. Mai in Hannover, dass man in drei Jahren an Mobiltelefonen mit der Technik des „Überallfernsehens“ nicht mehr vorbeikommen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass es das erklärte Ziel der Landesregierung, der CDU und auch der FDP ist, möglichst überall gleiche und gerechte Lebenschancen in Niedersachsen zu schaffen. Und weil er den Menschen und dem Land dient,
können wir diesen Antrag mit gutem Gewissen unterstützen.
Ich darf mich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit bei diesem relativ trockenen Thema bedanken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einem Zitat beginnen:
„Ein Musterbeispiel dafür, daß die Parlamente ihre Möglichkeiten nicht nutzen, ist die verpaßte Chance, die Rechtschreibreform zu verhindern. Hier sind die Parlamente von den Kultusministern vergewaltigt worden.“
„In meinen Augen darf so etwas nie mehr passieren, oder wir können die Kulturhoheit der Länder zu Grabe tragen.“
Das hat kein Geringerer als der ehemalige Präsident dieses hohen Hauses, Horst Milde, seiner Parteizugehörigkeit hinlänglich bekannt, in einem Interview zu der Rechtschreibreform gegenüber der Nordwest-Zeitung am 1. November 1996 erklärt. Die amtierende Kulturstaatsministerin - ich will nicht noch einmal zitieren, was der Herr Ministerpräsident zum Besten gegeben hat - schließt sich dem im Prinzip an. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer, Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, hofft ebenfalls „von ganzem Herzen“, dass die Reform zurückgenommen wird. Vicco von Bülow, alias Loriot, Meister des feinsinnigen Humors, spottet in der Bild-Zeitung vom 24. August dieses Jahres: „Die Rechtschreibreform ist völlig in Ordnung, wenn man weder lesen noch schreiben kann.“
Er setzt dem Ganzen zwei Tage später in derselben Zeitung mit seiner Prophezeiung die Krone auf: „Wir sind auf dem Wege, unser wichtigstes Kommunikationsmittel so zu vereinfachen, dass es in einigen Generationen genügen wird, sich grunzend zu verständigen.“ Daraus resultierend ergibt sich wiederum seine seriös gemeinte Forderung: „Keine Regierung darf es sich erlauben, eine Kulturnation zu einer Klasse von Schülern zu degradieren, denen nicht die geringste Anstrengung zumutbar ist.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Eingeweihten von Ihnen wissen, dass sich bedeutende Schriftsteller - Enzensberger, Walser, Lenz, Grass - und auch der sehr bekannte und einflussreiche Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki - das sind alles Persönlichkeiten, die im Bundestagswahlkampf auf Ihrer Seite stehen; das haben Sie vorhin nicht erwähnt, Herr Jüttner - den Rechtschreibgegnern angeschlossen haben. Auch große Zeitungs- und Buchverlage haben sich in der letzten Zeit dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen, ebenso eine große Gruppe von Rechtswissenschaftlern - Herr Ministerpräsident hat das schon erwähnt -, aber auch Germanistik-Professoren - das ist auf dem letzten Germanisten-Kongress
deutlich geworden -, Bibliothekaren und Korrektoren und viele andere mehr.
Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung - das sind seriös, wissenschaftlich durchgeführte Umfragen - hat diese Rechtschreibreform nicht verinnerlicht und praktiziert sie auch nicht im Alltag. Ich habe bis jetzt keine Umfrage gelesen, die ein anderes Ergebnis gezeitigt hat. Was ist nämlich aus dieser so genannten Rechtschreibreform geworden, meine Damen und Herren? - Diese Frage muss selbstverständlich gestellt werden. Wir erleben Doppelzulässigkeiten, gleichberechtigte Varianten. Dem Prinzip der Beliebigkeit in der Rechtschreibung scheint in der Zwischenzeit Tür und Tor geöffnet zu sein.
Es geht getrennt und zusammen, groß und klein, und die neuen Kommaregeln lassen die abenteuerlichsten Satzkonstruktionen und daraus abzuleitende Sinngebungen entstehen. Das wollen Sie? Das darf und kann sich eine Sprache nicht leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch dann nicht, wenn sie sich im internationalen Vergleich behaupten muss. Alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen - ich schließe insbesondere die Politik mit ein - sollten dazu beitragen, dass die Menschen in einer immer komplexer werdenden Welt in die Lage versetzt werden, sich differenziert auszudrücken. Denn wer sich differenziert auszudrücken vermag - ich hoffe, da sind wir alle einer Meinung -, der kann auch differenzierter denken. Wer es auf Vereinfachung anlegt - wie es viele Reformideologen in diesem Zusammenhang leider tun -, der macht es insbesondere jungen Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schülern nicht einfacher, sondern vielfach schwerer, weil die komplexen Sachverhalte, mit denen man es ja Tag für Tag zu tun hat, nicht mehr richtig begriffen und verarbeitet werden können.
Zu Recht hat deshalb unser Ministerpräsident schon häufig auf Untersuchungen hingewiesen, die zum Ausdruck bringen, dass die Zahl derer ständig wächst, die Sätze mit mehr als zwölf Wörtern schlicht und einfach nicht mehr begreifen können. Mit Sicherheit tragen die uns vorliegenden Vorschläge zur Rechtschreibreform qualitativ nicht dazu bei, diese Gegebenheiten im positiven Sinne zu verändern. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Rechtschreibkommission der Öffentlichkeit vorgelegt hat, impliziert die Gefahr,
zunehmend mehr in einen Zustand der Verhunzung unserer Sprache zu geraten.
Marcel Reich-Ranicki - zweifelsfrei ein Meister der deutschen Sprache - hat das wie folgt ausgedrückt:
„Ein Chaos“
- das hat auch Herr Jüttner zitiert
„ist entstanden, an dem vor allem jene leiden, die es nicht ignorieren dürfen: die Lehrer und die Schüler.... Sie werden gequält und sind, bisher jedenfalls, wehrlos.“
Machen wir uns nichts vor: Die neue Rechtschreibung war von der ersten Stunde an ein politisches Unternehmen. Die deutsche Orthografie sollte einfacher werden, weil Fehler angeblich soziale Unterschiede verrieten. Sie sollte moderner werden. Dabei schien vor allem die Großschreibung der deutschen Substantive zu stören. Im Wettbewerb zur Sprachwissenschaft der ehemaligen DDR übertrumpften sich die Linguisten gegenseitig mit Verbesserungsvorschlägen für die Rechtschreibung. Noch heute bekennen einflussreiche Mitglieder der Reformkommission, das Monopol des Duden - ein Privatunternehmen - habe ihren Kampf um eine neue Orthografie erst richtig beflügelt. Das ist wahrlich kein linguistisches, sondern eher ein politisches und törichtes Argument.
Meine Damen und Herren, der Versuch, die Rechtschreibung mit den Mitteln der Bürokratie zu ordnen, hat sich furchtbar gerächt. Von den vielen Wörterbüchern - hören Sie gut zu -, die seitdem geschrieben worden sind, Herr Jüttner, ist nicht eines mit dem anderen identisch. Jedem neuen Versuch folgt innerhalb kürzester Frist eine Revision.
Als die Kultusminister die Einführung der neuen Orthografie beschlossen, taten sie das gegen den erklärten Willen der von ihnen selbst bestellten Experten; denn diese waren längst dabei, die Fehler ihrer jüngsten Variante der deutschen Orthografie durch die Fehler der nächsten Variante zu ersetzen.
Im letzten Bericht der zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung an die Kultusminister, abgeliefert im März dieses Jahres, wird sogar die Hoffnung bekundet, nach dem Ende - das muss man sich einmal vorstellen - der Übergangsphase bis 2005 erst recht an einer Optimierung der neuen Rechtschreibung zu arbeiten. Das alles hat mit Sprache nichts mehr zu tun. Das gehört in den Bereich der bürokratisch-politischen Absurditäten.
Was ist nun zu tun? - Die fachlichen Gegensätze zwischen den Befürwortern und Gegnern der Rechtschreibreform sind ausgeprägt - das wissen wir -, sodass es im Interesse der Sache und der betroffenen Menschen unseres Erachtens angebracht ist, einen Neustart zu wagen. Es muss Schluss sein mit dem Nebeneinander von alter und neuer Rechtschreibung und der immer weiter um sich greifenden Beliebigkeit und Willkür bei der jetzigen und auch zukünftigen deutschen Rechtschreibung. Das dient letztlich keinem, insbesondere nicht den diesbezüglich arg gebeutelten Schülerinnen und Schülern und den Erzieherinnen und Erziehern.
Deshalb setzen wir unsere Hoffnung darauf, dass es den Ministerpräsidenten bei der Zusammenkunft im Oktober gelingt, den Rechtschreibekompass grundsätzlich neu zu justieren im Sinne einer prinzipiellen Rückkehr - wie es der Ministerpräsident gesagt hat - zur bewährten alten Rechtschreibung. Für die anschließend notwendigen Arbeiten sollten Persönlichkeiten gewonnen werden, die allseits fachlich anerkannt sind, den Kontakt zur Bevölkerung nicht verloren haben und die das auch parteiübergreifend abdecken, wie es auch bei einer jüngsten Volksinitiative in Niedersachsen der Fall ist. Dann müsste es gelingen, dass in Zukunft der Begriff „das hohe Haus“ - gemeint ist das Parlament - nicht mit einem Hochhaus, einem hohen Haus, verwechselt wird, wie es jetzt möglich ist, dass man dann „Kontrolle“ nicht im Sinne von „Kont-rolle“ trennt und der erste Teil des Wortes „Thunfisch“ nicht auf das Verb „tun“ zurückgeführt werden kann. Nutzen wir diese Chance - aber nicht im Sinne einer möglicherweise bald drohenden Schreibweise „S-c-h-a-n-g-s-e“. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP aus dem März des letzten Jahres wird bewusst herausgestellt, dass die beiden Regierungsfraktionen und die von ihnen politisch getragene Landesregierung der Medienpolitik und den daraus erwachsenen wirtschaftlichen Aktivitäten einen besonderen Stellenwert beimessen. Deshalb hat die Unionsfraktion auch mit Freude begrüßt, was am 24. Mai dieses Jahres im Restaurant Pier 51 am Hannoverschen Maschsee in die Tat umgesetzt wurde, nämlich den symbolischen Start des digitalen Antennenfernsehens in Niedersachsen durch unseren Ministerpräsidenten Christian Wulff.
Der Ministerpräsident freute sich in diesem Zusammenhang zu Recht über die „Vizemeisterschaft“ bei der DVB-T-Einführung. Denn wie Ihnen bekannt ist, ist Niedersachsen nach Berlin-Brandenburg - wenn man das zusammenfasst -, das zweite Bundesland, das dieses Projekt umsetzen und damit einen wichtigen Meilenstein im Zeitalter des digitalen Antennenfernsehens in Norddeutschland bzw. Deutschland setzen will.
Gleichzeitig sprach der Ministerpräsident auch noch einen persönlichen Wunsch aus - ich möchte diesen Wunsch hier vortragen -, nämlich doch in Zukunft davon Abstand zu nehmen, von dem Begriff DVB-T zu sprechen, weil er kaum verständlich sei. Im Englischen heißt es Digital Video Broadcasting-Terrestrial. Das ist in Deutschland kaum zu verstehen. Der Ministerpräsident hat dafür plädiert, in Zukunft immer vom Überallfernsehen zu sprechen. Dafür hat er großen Applaus aller Anwesenden bekommen. Das waren allesamt Experten; umso mehr gehe ich davon aus, dass das auch die Endverbraucher unterstützen werden. Ich meine, in der Politik sollten wir uns daran halten, die Ten
denz der dauernd zunehmenden Anglizismen zu beenden und beim Deutschen zu bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eben bereits darauf hingewiesen, dass im Großraum Berlin-Potsdam-Brandenburg im August 2003 der Umstieg von der analogen zur digitalen terrestrischen Verbreitung abgeschlossen worden ist. Eine in diesem Zusammenhang von der ARD/ZDFMedienkommission in Auftrag gegebene wissenschaftliche Begleitstudie kommt zu verschiedenen interessanten Ergebnissen, die gerade für uns in Niedersachsen von Bedeutung sind. Demnach hatten bis Januar dieses Jahres 53 % der analog/terrestrischen Haushalte im Projektgebiet Berlin-Brandenburg auf digitalen terrestrischen Empfang umgestellt und dafür den entsprechenden Decoder erworben. Dieser ist zurzeit - meine ich in der Preislage von 100 bis 150 Euro zu erwerben - auch günstiger, je nach Komfort oder Hersteller. Nebenbei bemerkt, der erfolgreichste Lieferant in Brandenburg für die SETTOP-Boxen war ein niedersächsischer mittelständischer Unternehmer aus Bückeburg, der auch das technische Equipment für die Startveranstaltung in Hannover zur Verfügung gestellt hat. Ich sage das nur, um deutlich zu machen, dass auch mittelständische Unternehmen in Niedersachsen von dieser Neueinführung durchaus profitieren können.
Weiter wird in der veröffentlichten Repräsentativstudie darauf hingewiesen, dass aus der Sicht der Zuschauer das Überallfernsehen mit mittlerweile fast 30 empfangbaren Programmen eine echte Alternative zu Kabel und Satellit darstelle. Neben den sofort sichtbaren Vorzügen des digitalen terrestrischen Fernsehens, wie Programmvermehrung und hochwertige Empfangsqualität, würde sich - so die Autoren der wissenschaftlichen Begleitstudie der spezifische Mehrwert dieses Verbreitungsweges, nämlich die Mobilität und die Portabilität, erst nach einer Anlaufphase deutlicher am Markt durchsetzen. Mit anderen Worten heißt das: Die digitalen Signale sind auch in Autos und tragbaren Computern zu empfangen. Da hierzu eine kleine Antenne ausreicht, sind die Geräte, falls ein Decoder vorhanden ist, überall einsatzbereit. Professor Ulrich Reimers von der TU Braunschweig - der Nestor, der Pionier dieser neuen technischen Entwicklung, der dafür weltweit Anerkennung gefunden hat und überall gelobt wird prophezeite bei der Startveranstaltung am 24. Mai, dass man in drei Jahren an Mobiltelefonen mit der Technik des Überallfernsehens nicht mehr vorbeikommen würde.
Kann also der Umstieg von der analogen auf die digitale terrestrische Verbreitung sehr wohl als gelungen und Erfolg versprechend bezeichnet werden, so gab es doch leider auch einen - wenn man so will - gewissen Wermutstropfen bei der Startveranstaltung in Hannover. Der Ministerpräsident wies darauf hin und machte in seiner Rede zu Recht deutlich, dass die Einführung des Überallfernsehens „keine Mogelpackung“ werden dürfe und dass gerade deshalb der so weit wie möglich flächendeckende Ausbau dieses Systems auf seiner Wunschliste ganz oben stehen würde. Dies solle nach seinen Vorstellungen möglichst bald abgeschlossen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das eigentliche Motiv zur Einbringung dieses Antrags im Plenum des Landtages. Wir möchten mit diesem Antrag die Landesregierung auffordern, auf die öffentlich-rechtlichen - und nach meinen Vorstellungen mehr auf die privaten - Fernsehveranstalter zuzugehen und sie zu bitten, dazu beizutragen, dass bald fast alle Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens von diesem neuen System zu vertretbaren Kosten Gebrauch machen können. Denn leider können zurzeit ca. 30 % der Einwohnerinnen und Einwohner in Niedersachsen noch nicht davon Gebrauch machen, vor allem in Ostfriesland, im Emsland, im Raum Osnabrück und in Südniedersachsen.
Wir von der Union setzen uns deshalb expressis verbis dafür ein, dass eine diesbezügliche Spaltung zwischen den Ballungsräumen einerseits und den anderen Regionen des Landes Niedersachsen andererseits verhindert wird. Wir wollen gleiche Chancen für die Menschen in unserem Lande. Das heißt auch, dass die Endverbraucher in ganz Niedersachsen die Wahlmöglichkeit zwischen drei Verbreitungs- und Empfangsarten - Kabel, Satellit und Antenne - haben müssen, dass sie nicht abhängig werden - entweder vom Kabelnetz oder vom Satellitenempfang - und dass damit auch weiterhin Programmangebote zu Preisen zur Verfügung gestellt werden können, die für die breite Bevölkerung annehmbar sind. Zudem sind viele Gebiete im ländlichen Raum Niedersachsens kabelmäßig nicht erschlossen, sodass sich hier eine Lücke auftut, die geschlossen werden muss. Des Weiteren sollte gerade älteren Menschen, die häufiger Nutzer von Haus- oder Zimmerantennen sind, das erweiterte Programmangebot zur Verfügung gestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 19. Mai haben die Medienausschüsse der Landesparlamente Norddeutschlands - aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen - gemeinsam in Kiel getagt und einvernehmlich beschlossen, sich ausdrücklich dafür auszusprechen, dass das Überallfernsehen in Norddeutschland eingeführt wird. Insofern kann ich - hoffentlich berechtigt - davon ausgehen, dass dieser Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion die parlamentarischen Hürden - ich hoffe einvernehmlich nehmen wird. Aber auch aus der inhaltlichen politischen Überzeugung heraus, dass die Umsetzung der Hauptforderungen dieses Antrages aus Gründen einer möglichst gleichmäßigen und damit gerechten TV-Versorgung der gesamten niedersächsischen Bevölkerung notwendig, aus technologiepolitischen Überlegungen sinnvoll und nach medienpolitischen bzw. medienwirtschaftlichen Aspekten zu urteilen mehr als zweckmäßig ist.
Ich hoffe, mit diesem Resümee die Mehrheitsmeinung des Landtages - vielleicht sogar die einmütige Meinung - wiedergegeben zu haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Kultusministerium zurzeit ein neuer Erlass zur sonderpädagogischen Förderung erarbeitet wird, frage ich die Landesregierung - konkret den Herrn Kultusminister -, was dieser neue Erlass aus der Sicht der Landesregierung für die zurzeit diskutierte Problematik und Thematik bringt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Petitionen 870 und 945, bei denen es um die Problematik der Altersteilzeit von beamteten Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst geht. Leider kann aus unserer Sicht dem Ansinnen der Petenten nicht entsprochen werden, da es eine neue gesetzliche Grundlage - vom 8. November letzten Jahres gibt. Diese sieht vor, dass erst mit Vollendung des 59. Lebensjahres ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich ist. Hinsichtlich der Kritik an der Behandlung der Anträge auf Altersteilzeit muss darauf hingewiesen werden, dass es ab 5. Dezember letzten Jahres eine neue Erlasslage gibt. Diese sieht - das ist im Schulverwaltungsblatt deutlich geworden - gewisse Antragsfristen vor, die hier eindeutig überschritten worden sind, sodass es aufgrund der rechtlichen Situation und vor dem Hintergrund der konkreten Unterrichtsversorgung an beiden Schulen und der finanziellen Situation des Landes Niedersachsen leider nicht möglich ist, dem Ansinnen der SPD-Fraktion zu entsprechen. Die CDU-Fraktion - ich gehe davon aus, dass das auch für die FDP-Fraktion gilt - wird bei dem Vorschlag „Sach- und Rechtslage“ bleiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der Tatsache, dass die Redezeit für die CDU-Fraktion weitestgehend aufgebraucht ist,
muss ich das, was ich vortragen will, ganz kurz zusammenfassen.
Die Unterrichtsversorgung an dieser Schule ist im Vergleich zu anderen Sonderschulen, sowohl generellen als auch den Sonderschulen für geistig Behinderte, auf Landesebene und auch auf Stadtbezirksebene gut bis sehr gut. Das kann auch in Bezug auf die Anzahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesagt werden. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit dieser Petition deutlich gemacht hat, die Lehrer-Ist-Stunden für die Sonderschulen für geistig Behinderte in den nächsten Jahren anzuheben und zu verbessern und zu versuchen - die Versprechen der Landesregierung sind immer gehalten worden -, eine Unterrichtsversorgung von 100 % in Niedersachsen bis zum Jahre 2007 zu erreichen. Deshalb plädieren wir für „Sach- und Rechtslage“, weil eine andere Möglichkeit nicht existiert. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Petitionen 752, 758 und 767. Zunächst einmal möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, die diese Petition strittig gestellt haben, sehr herzlich dafür bedanken, dass sie im Gegensatz zu ihrer Haltung vom November und Dezember letzten Jahres, als es auch um das Mediengesetz gegangen ist, heute hier anwesend sind und sich nicht unparlamentarisch aus dem Staub gemacht haben.
Meine Damen und Herren, hätten Sie sich damals genauso verhalten wie heute, hätten Sie die Wünsche und Interessen der drei Organisationen durchaus in Ihre Redebeiträge, in Ihre Petiten aufnehmen können. Dem Anliegen wäre damit gedient gewesen. Denn spätestens seit dem 27. Oktober letzten Jahres - das war der Tag, an dem die Versammlung der Landesmedienanstalt ihre Position in der Diskussion des Landesmediengesetzes deutlich gemacht hat - konnten Sie, nein, mussten Sie über Ihre Vertreterin in der Versammlung der Landesmedienanstalt wissen, wie diese drei Organisationen darüber dachten.
Ich habe nur drei oder vier Minuten Zeit und muss diese Zeit nutzen. - Wenn Sie sich so verhalten hätten, hätten wir heute darüber nicht diskutieren müssen. An die drei Organisationen, über die hier heute diskutiert wird, möchte ich ganz dezent den folgenden Hinweis richten: Auch sie wussten seit dem 27. Oktober Bescheid, wie der zeitliche Rahmen aussah. Hätten sie damals rechtzeitig daran gedacht, hätten alle Petiten, alle Voten vorgelegen. Ich wollte nur ganz diskret und dezent daran erinnern.
Nun zu dem Inhaltlichen, meine Damen und Herren; es geht ja auch um das Inhaltliche. Es war in der öffentlichen und parlamentarischen Diskussion unstrittig, dass es aus Kostengründen, wegen der Reduzierung der Aufgaben und wegen weiterer
Gründe zu einer Verkleinerung der Versammlung der Landesmedienanstalt von 43 auf ungefähr 25 Mitglieder kommen sollte und musste. Auch der Ministerpräsident a. D. Sigmar Gabriel hat an Ähnliches gedacht. Er hat allerdings kalte Füße bekommen, als die ersten Repräsentanten der Organisationen, die durch das Sieb fallen sollten, plötzlich vor seiner Tür standen. Meine Damen und Herren, das muss auch hier einmal gesagt werden.
Ich komme zum Schluss. - Ferner darf auch daran erinnert werden, dass 20 bis 30 Organisationen bei uns darum gebeten haben, neu in die Versammlung der Landesmedienanstalt aufgenommen zu werden, sodass wir möglicherweise auf eine Zahl von 60 bis 70 Mitgliedern gekommen wären. Das geht doch beim besten Willen nicht. Darum haben wir uns darauf verständigt, zwei neue Mitglieder aufzunehmen, die insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass nicht das gang und gäbe wird, was wir heute mit Küblböcks oder anderen Dingen bei großen Einschaltquoten wie bei nachmittäglichen Gerichtsshows erleben.
Deshalb sind wir besonders stolz darauf und meinen, sagen zu können, dass die neue Versammlung der Landesmedienanstalt ein realistisches Bild unserer Gesellschaft abgibt. Ansonsten bleiben wir bei den Positionen, die wir zu den Petitionen schon immer gehabt haben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die medienpolitische Diskussion in Deutschland in den letzten Wochen entscheidend geprägt hat und offensichtlich politischen Zündstoff für die parlamentarische Diskussion im nächsten Jahr verspricht - wir werden uns im nächsten Jahr damit zu beschäftigen haben -, enthält der uns vorliegende Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts sonderlich Spektakuläres, zumindest in dem Sinne, wenn man davon ausgeht, dass sich die Öffentlichkeit, konkret die Printmedien, nicht so damit beschäftigt haben, wie es vielleicht hier und da wünschenswert wäre.
Wir hier im Landesparlament sind aber dazu verpflichtet, uns damit zu beschäftigen, weil auch Bürgerinnen und Bürger von den Neuregelungen betroffen sind, so z. B. die in § 25 des Staatsvertrages - der Herr Ministerpräsident hat es schon gesagt - vorgesehene Absicherung der Regionalfenster von RTL und SAT.1 hier in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, es war ja keine fiktive Diskussion, dass eventuell die Gefahr besteht, aus Kostengründen die Regionalfenster entscheidend zurückzufahren oder möglicherweise sogar ganz abzuschaffen. Hiergegen hat sich meine Fraktion in der Vergangenheit immer energisch gewehrt. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine
Damen und Herren, dem Herrn Ministerpräsidenten sehr herzlich dafür zu danken, dass er dieses Thema zur Chefsache gemacht hat und auf der Rundfunkreferentenebene und bei der entscheidenden Sitzung Ende Juni dieses Jahres dazu beigetragen hat, dass dies im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehalten wird. Dafür sei ihm von dieser Stelle aus herzlich gedankt.
Des Weiteren dürfte von besonderer medienpolitischer Relevanz sein, dass die Mediendienste von ARD und ZDF in Zukunft „programmbezogen“ oder „mit Programmbezug“ realisiert werden und nicht, wie es bis jetzt hieß, „vorwiegend programmbezogen“. Das wiederum bedeutet, dass eine Einschränkung vorgenommen wird. Durch die Begründung wird untermauert, dass die Mediendienste und die Druckwerke bzw. Begleitmaterialien dem gleichen Gesetz und damit den gleichen Beschränkungen unterworfen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Union hat schon immer darauf hingewiesen, dass die Finanzierung durch Gebühren im Vergleich zu den privaten Anbietern andere Marktzugangsbedingungen schafft. Das wird gerade auch bei den Onlinediensten deutlich. Viele Verlage haben ihre Onlinedienste aus wirtschaftlichen Gründen reduziert oder sogar die entsprechenden Redaktionen aufgelöst. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat dagegen auch im Onlinebereich eine gesicherte Gebührenfinanzierung. Daher verwundert es nicht, wenn die privaten Medienunternehmen die Einhaltung der rechtlichen Grenzen der öffentlichrechtlichen Angebote einfordern - also deren Beschränkung auf programmbezogene Inhalte. Um Missverständnissen vorzubeugen: Damit soll ARD und ZDF nicht verboten werden, an der neuen technischen Entwicklung teilzunehmen - beileibe nicht. Es gibt ein konkretes Beispiel: ARD und ZDF beteiligen sich zurzeit an der Einführung von Digitalradios und dem digitalen terrestrischen Fernsehen. Andererseits müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag inhaltliche Grenzen setzt. Deshalb ist es fair und gerecht, wenn in diesem Zusammenhang eine engere und griffigere Definition in den Staatsvertrag aufgenommen wird.
Zu begrüßen ist aus unserer Sicht ferner, dass sich die Bundesländer endlich auf eine Definition des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages verständigt haben - ergänzt durch Selbstverpflichtungen.
Dabei wird in Umfang und Inhalt der Mediendienste-Angebote von ARD und ZDF der Programmzuschnitt der Hauptprogramme der beiden öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter neu festgelegt. Zur klassischen Aufgabentrias „Unterhaltung, Bildung, Information“ kommt nun noch der Grundsatz der Beratung hinzu. Damit sollen der Informationscharakter und die Pflicht zur Seriosität der Hinweise gestärkt werden. Weiter wird betont, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk insbesondere mit Kulturbeiträgen auseinander zu setzen habe und - das wird endlich auch aufgenommen - dass bei der Berichterstattung den Programmgrundsätzen der Überparteilichkeit und der Objektivität Rechnung getragen werden solle.
In einer ergänzenden Protokollerklärung - das ist von der Kollegin Wiegel schon gesagt worden, deswegen verzichte ich darauf - bezieht Niedersachsen Position zum deutschsprachigen Musikprogramm. In einer weiteren Protokollerklärung identifiziert sich Niedersachsen zusammen mit zehn weiteren Bundesländern mit der These, dass in einer „messbaren Selbstverpflichtung der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF zur Vergabe von Auftragsproduktionen an unabhängige Produzenten ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Vielfalt im Programm und in der Produktionslandschaft“ zu sehen sei, „wodurch unmittelbar der Wettbewerb und mittelbar die Qualität deutschsprachiger Produktionen gefördert werden.“
Schließlich haben sich die Ministerpräsidenten etwas überraschend auf die Verlängerung des PCMoratoriums bis zum 31. Dezember 2006 verständigt. Das heißt, dass die PCs, die Rundfunkwiedergabequalität aus dem Internet haben, bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin gebührenfrei sind. Das ist eine fachlich vernünftige und politisch weise Entscheidung - das hat auch der Ministerpräsident vor einiger Zeit zum Ausdruck gebracht -, weil man jetzt Zeit hat, die Rundfunkgebührendiskussion in Ruhe auf sich zukommen zu lassen. Das ist ein sehr komplexes und differenziertes Thema. Wir wollen versuchen, im nächsten Jahr zu einer möglichst einvernehmlichen, sachlich gerechten und vernünftigen Entscheidung zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der CDU-Landtagsfraktion relativ wenig Kopfzerbrechen bereitet im Gegensatz zu dem, was möglicherweise 2004 auf uns zukommt. Wir werden diesen Rundfunk
sänderungsstaatsvertrag inhaltlich voll unterstützen. - Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vor dem Hintergrund mehrerer Anfragen, die in dieser Angelegenheit an mich gerichtet worden sind, habe ich folgende Frage: Spielen bei der konkreten Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern weitestgehend fachspezifische Qualifikationen eine Rolle, oder wird auch auf die didaktisch-pädagogische Qualifikation der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, der Bewerberinnen und Bewerber Wert gelegt?