Katrin Trost

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt ebenfalls, diese drei Petitionen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Herr Hagenah, Sie haben gerade schon deutlich gemacht, worauf das Ganze basiert. Ich möchte noch einige Punkte verdeutlichen.
Völlig unberücksichtigt bleibt bei den Berechnungen, wie hoch die Kosten tatsächlich wären, einerseits die Beihilfekosten und andererseits die Wiedereinarbeitungskosten für Beamtinnen nach einem Ausfall von bis zu zehn Jahren aufgrund der Tatsache, dass sie mehrere Kinder unter zehn Jahren haben. Die rasante Weiterentwicklung im Bereich der Computertechnik erfordert eine lange Einarbeitungszeit auf diesem Gebiet, wenn sie wieder im Landesdienst tätig werden. Auch nach der Beendigung der Beurlaubung ist die Einarbeitungsund Fortbildungszeit immens. Im Übrigen gäbe es noch einige andere Argumente.
Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich so, dass Niedersachsen im Rahmen der Novellierung
des NBG seinerzeit vergessen hat, diese unterhälftige Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen in das Gesetz aufzunehmen. Dies ist heute kein neues Thema. Das hätte schon lange in Angriff genommen werden müssen. Sie fordern permanent eine Förderung der Teilzeitbeschäftigung, werden aber nicht aktiv.
Herr Groth, gestern haben Sie hier noch vollmundig erklärt, dass Familienpolitik erst unter einer SPD-geführten Bundesregierung überhaupt diesen Namen verdient habe.
Dann müssten Sie sich eigentlich unserem Votum anschließen; denn das ist Familienpolitik par excellence.
Wenn diese Äußerungen allerdings nur Makulatur waren, dann tut es mir Leid. Dann demonstrieren Sie wieder einmal nachhaltig, dass Familienpolitik ausschließlich auf dem Papier existiert und in der Realität keinerlei praktische Anwendung findet. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wenn in der Zeitung steht „Wir stellen 3 000 zusätzliche Lehrer ein“, möchte ich wissen, wo die in der Mipla abgebildet sind.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin Frau Dr. Trauernicht betont in verschiedenen Pressemitteilungen und bei Veranstaltungen wiederholt, dass das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales im Jahr 2002 mehr als 1 Milliarde DM für den Niedersächsischen Kinder- und Jugendplan zur Verfügung stellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe ist die mit 505 537 234 Euro bezifferte Gesamtsumme für das Jahr 2002 und die mit 511 331 602 Euro bezifferte Gesamtsumme für das Jahr 2003 des vorliegenden Niedersächsischen Kinder- und Jugendplans durch gesetzliche Vorgaben bestimmt?
2. In welcher Höhe sind in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 jeweils frei verfügbare, also nicht durch gesetzliche Bestimmungen gebundene Gelder vorgesehen?
3. Nach welchen Kriterien werden diese frei verfügbaren Gelder projektbezogen und/oder regional verteilt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Trauernicht, die uns nun vorliegende sehr umfangreiche Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPDFraktion zur Familienpolitik gibt uns eine tiefen Einblick in das, was die SPD unter moderner Familienpolitik versteht. Allerdings weist sie auch gravierende Mängel auf. Dann, wenn es um echte Zahlen geht, heißt es nämlich immer wieder: Die Statistiken liegen nicht vor, die erforderlichen Daten liegen nicht vor etc. - Das heißt im Klartext: Die vorliegenden Antworten basieren großenteils lediglich auf Vermutungen. Ob dies für eine fundierte Antwort ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln.
Meine Damen und Herren, schon bei den Leitlinien fehlt aus der Sicht der CDU ein wesentlicher Punkt: Das Land unterstützt nämlich eben nicht die Familien, in denen ein Elternteil freiwillig zugunsten der Kinder zu Hause bleibt
und somit auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, die mit zum Lebensunterhalt beitragen würde. Ihrer Vorstellung nach reicht es völlig aus, dem Elternteil - Mann oder Frau - ein Angebot zur Kinderbetreuung zu machen, und jede Frau und jeder Mann würde sich schnurstracks ins Erwerbsleben stürzen. - Wo sind übrigens die Arbeitsplätze, die von diesen Personen dann überhaupt ausgefüllt werden können?
Ich vergaß, Sie planen in diesem Fall erst noch.
Meine Damen und Herren, Sie lassen durch die von Ihnen gestellten Rahmenbedingungen den Familien keinerlei Entscheidungsspielraum, sich für eine Familienzeit, die länger als die ersten drei Lebensjahre eines Kindes dauert, zu entscheiden, ohne in finanzielle Nöte zu kommen.
- Das schreibe ich immer noch selber.
Im Folgenden führen Sie noch auf, welche Leistungen der Bund erbringt und wo das Land unter
stützt - nämlich unterstützt in der Form, dass im Bundesrat zugestimmt wird. Die Änderungen, die nun im Koalitionsvertrag beschlossen worden sind, werden hier nicht dargestellt, haben aber massive Auswirkungen auch für die Familien in Niedersachsen. Herr Ministerpräsident Gabriel und Frau Ministerin Trauernicht haben ja schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die geplanten Änderungen befürworten und unterstützen werden. Das bedeutet - ich komme noch einmal auf die Antwort auf die Große Anfrage zurück -: Sie führen aus, dass eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern 2002 gegenüber 1998 fast 2 000 Euro mehr zur Verfügung hat. Das entspricht rund 500 Euro jedes Jahr. Wenn Sie aber in der letzten Woche und in dieser Woche die Zeitungen etwas genauer gelesen haben - das ist explizit in der FAZ vom 22. Oktober nachzulesen -, wird genau dieses Geld den Familien wieder weggenommen, bzw. es wird noch mehr weggeschnitten.
Dort heißt es, dass Familien zwischen 250 und 300 Euro monatliche Mehrbelastung zu tragen haben. Das sind mindestens 1 000 Euro weniger im Jahr.
Meine Damen und Herren, das ist Familienförderung à la Rot-Grün.
Wenn Sie Ihre Antwort auf das familienpolitische Konzept in Niedersachsen darstellen, so ist eines auffällig: Entweder Sie verweisen auf die Zusammenarbeit mit den kommunalen und freien Trägern, die ja laut Beschluss der Regierung in der Regel ohnehin den Großteil der Kosten übernehmen müssen,
oder Sie planen, oder Sie streben an, oder Sie zielen darauf ab. Aber was machen Sie denn konkret, außer sich in Planungen und Ankündigungen auszulassen?
Es ist auch etwas erstaunlich, dass Sie sich die zu erwartenden und noch nicht sicheren 400 Millionen Euro aus dem geplanten Förderpro
gramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ als eigene Leistung ans Revers heften.
- Es kommt noch einiges. Bleiben Sie mal ruhig! Natürlich muss auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einiges getan werden. Das ist aber keine neue Erkenntnis, meine Damen und Herren. Auf kommunaler Ebene haben sich vielfältige Bündnisse autark zusammengeschlossen und haben auf diesem Gebiet gearbeitet.
Sie von der Landesregierung haben diese Bereiche zerstört, weil Sie es zentralistisch unter der Kontrolle der Landesregierung weiterführen wollen.
Meine Damen und Herren, die CDU und insbesondere die Frauenunion sowie die Arbeitnehmerorganisation CDA fordern seit langem die Einführung eines Familiengeldes, das den Familien eine echte und freie Entscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Familientätigkeit ermöglicht. Sie jedoch wollen die Erziehung mit aller Macht aus den Familien herausbrechen und die Kinder fremd betreuen lassen.
Dabei ist erwiesen, dass sich die individuellen Entscheidungen der Familien für eine bestimmte Form des Zusammenlebens positiv auf die Kinder auswirken. Die Wahlfreiheit muss in diesem Punkt erhalten werden.
Gehen wir einmal auf die Wohnsituation ein. Sie sagen, es sei ein Erfolg, dass das Wohngeld innerhalb des letzten Jahres um 23 % gestiegen ist, also um 81,5 Millionen Euro. Was allerdings nicht gesagt wird, ist: Haben wir nun 23 % mehr Wohngeldempfänger, oder steht den Wohngeldempfängern 23 % mehr Geld zu? Wenn es wesentlich mehr Wohngeldempfänger gibt, dann wäre das auch ein Desaster für die Familien in Niedersachsen; denn das wäre ein weiterer Beleg für die Verarmung der Familien hier.
Familienberatungsstellen und Mütterzentren, die ja die Aufgaben übernehmen sollen, die Sie eigentlich ausschreiben, Frau Ministerin Trauernicht, bekommen das Geld nicht. Allein der Landeszuschuss für 2002 beläuft sich exakt auf die gleiche Höhe wie 1990. Die Fixkosten - das sollten auch Sie wissen - sind natürlich gestiegen. Das heißt, dort soll mehr Leistung für weniger Geld erbracht werden. Das können die sich auf Dauer nicht leisten.
Noch kurz zum Familieneinkommen und zum Familienlastenausgleich: Meine Damen und Herren, wir haben viele allein Erziehende in Niedersachsen. Die Zahl steigt. Die Politik der SPD auf Bundes- und Landesebene bestraft gerade diese Gruppen. Die Höhe der Freibeträge für Betreuungskosten ist mehr als unzureichend. Lediglich 257 Euro pro Jahr sind steuerlich absetzbar, wenn die Betreuungskosten über 774 Euro im Jahr liegen. Erklären Sie mir bitte einmal, wo Sie diese Betreuung in der Form in dieser Summe pro Jahr noch bekommen!
Der Wegfall des Haushaltsfreibetrages für allein Erziehende bis 2005 wird von Ihnen klaglos hingenommen. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf soll bei einer Anhebung des Kindergeldes auf 200 Euro im Jahr entfallen. Da entsteht eine angeblich zu vernachlässigende Differenz von 96 Euro pro Jahr. Es tut mir Leid - Familien, die spitz rechnen müssen, sind auf diese 96 Euro angewiesen.
Meine Damen und Herren, Sie sollten den Begriff der Familie noch einmal deutlich überdenken. Sie sagen hier ganz klar: Das gemeinsame Merkmal aller familiären Lebensformen ist das Zusammenleben mit Kindern. - Wir gehen da einen Schritt weiter. Wir sagen: Familie ist dort, wo Eltern sich um Kinder und Kinder um Eltern kümmern. - Das ist übrigens auch eine Familie von Frau Vockert.
Nach der Pflege von Angehörigen durch die Kinder wird hier weder gefragt - das scheint uninteressant zu sein -, noch wird in den Antworten auch nur ansatzweise darauf eingegangen. Dieser As
pekt ist allerdings für die Zukunft von zunehmender Bedeutung.
Frau Ministerin Trauernicht, Sie haben hier ganz klar gezeigt - das war ein großer Auftritt -: Sie, die SPD-Landesregierung, und die SPD-Fraktion sind diesem wichtigen und zentralen Thema in der Gesellschaft in keiner Weise gewachsen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Oppermann, unsere Fachhochschulen sind gut. Damit Sie, meine Damen und Herren von der SPD, diesen Satz auch wirklich verstehen und uns nicht wieder vorwerfen, die CDU würde wieder einmal nur alles schlecht reden, sage ich noch einmal klar und deutlich: Unsere Fachhochschulen sind gut! Sie sind ein Erfolgsmodell in unserer Hochschullandschaft. Fachhochschulen sind ein unverwechselbares und unverzichtbares Element eines differenzierten Hochschulwesens, in dem jede Hochschulart spezifische Aufgabenstellungen hat, wodurch unterschiedliche Profilbildungen gefördert werden – gleichwertig, aber andersartig, wie der Wissenschaftsrat sagt.
Die CDU-geführte Landesregierung hatte hierfür Ende der 80er-Jahre frühzeitig das notwendige Fundament gelegt. Das Fachhochschul-Entwicklungsprogramm von 1990 bis 1998 hat den Fachhochschulen eine Planungssicherheit gegeben, die heute leider nicht mehr vorhanden ist. Zwar hat sich nach dem Abschluss dieses Entwicklungsprogramms im Jahre 1998 noch vieles in der nieder
sächsischen Fachhochschullandschaft getan, jedoch nicht immer in der angemessenen Form. Die positiven Entwicklungen sind in erster Linie der Kreativität der Fachhochschulleitungen zuzuschreiben.
Heute bestreitet zwar niemand mehr, dass Fachhochschulen für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region von großer Bedeutung sind. Trotzdem wurden - ich werde hier nur ein Beispiel nennen - die eigenständigen Fachhochschulen in Oldenburg, Wilhelmshaven und Emden gegen den großen Protest aus der Region zu der Fachhochschule Nordwestniedersachsen zusammengefasst. Hierbei blieb die Tatsache, dass sich sowohl die Bevölkerung als auch die ansässigen Unternehmen der Region mit ihrer Fachhochschule identifizierten, unberücksichtigt. Dabei ist bis heute die Zukunft der Außenstellen dieser Fachhochschule nicht geklärt. Die Professoren, Mitarbeiter und Studierenden in Leer wissen bis heute noch nicht genau, wie die Zukunft ihres Studienganges aussehen wird. Dies wird auch von der Wirtschaft vor Ort - insbesondere von den Reedereien, aber auch von den betroffenen Kommunen - beklagt. Dies ist nur ein Beispiel, wie es in der Fachhochschullandschaft im Moment aussieht.
Alle Aktivitäten an den Fachhochschulen unseres Landes laufen nicht klar und übersichtlich ab. Mal hören wir von Herrn Minister Oppermann, dass wir zu viele Hochschulen haben. Dann wiederum haben wir Bedarf für Neugründungen. Mal werden gleiche Studiengänge an zu vielen Standorten angeboten. Dann wieder werden Studiengänge an Hochschulen genehmigt, obwohl damit in der näheren Region eine zusätzlich belastende Konkurrenzsituation eintritt. Mal sollen Lehramtsausbildungen teilweise an die Fachhochschulen verlegt werden, ein anderes Mal soll die Internationalität forciert werden. Und dabei wird nur unzulänglich zwischen Hochschulen bzw. Universitäten und den Fachhochschulen differenziert.
Herr Minister, Sie haben viele spontane Ideen gute wie schlechte. Jedoch haben sie kaum eine, die in konkrete, kalkulierbare Maßnahmen mündet, geschweige denn in eine langfristige Planung.
Die niedersächsischen Fachhochschulen benötigen für ihre Weiterentwicklung Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum. Ziele, die nur lang
fristig erreicht werden können, müssen klar formuliert werden. Nur so kann die gute Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule, den Studierenden, der regionalen Wirtschaft und den Kommunen intensiviert und ausgebaut werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass es zu einer regionalen Ausgewogenheit der einzelnen Angebote kommt. Gute Ansätze gibt es jetzt bereits z. B. im Bereich Goslar.
Aber auch aus dem Emsland kommen sehr viele positive Signale. Fachhochschulen sind regionale Wirtschaftsfaktoren. Fachhochschulen sind das notwendige Glied zwischen der wissenschaftlich ausgerichteten Universität und der Wirtschaft. Fachhochschulen sind und bleiben für die weitere Entwicklung unseres Landes unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, auch bei den Studierenden steigt der Wunsch nach einer Fachhochschulausbildung weiter an. So lag - das ist jetzt eine etwas ältere Zahl - im Wintersemester 2000/2001 die Nachfrage nach Studienplätzen in den so genannten grundständigen Studiengängen bei insgesamt 11 200. Dieser Nachfrage standen aber nur 5 840 Studienplätze gegenüber. Es ist klar ersichtlich, dass das Angebot bei weitem nicht ausreicht. Um diesen jungen Menschen eine zukunftsorientierte, kalkulierbare Ausbildung zu ermöglichen, ihnen bei der immer weiter fortschreitenden Globalisierung einen bestmöglichen Start in das Berufsleben zu ermöglichen, müssen weitere Bachelor- und Masterstudiengänge an den Fachhochschulen angeboten werden und müssen mittelfristig 40 % der Studienplätze in Niedersachsen an den Fachhochschulen angesiedelt sein.
Herr Minister Oppermann, Sie haben bereits seit langem ein Fachhochschul-Entwicklungsprogramm in Aussicht gestellt und angekündigt, aber die Umsetzung verschoben. Im April 2002 wurde laut Presseberichten noch von einer Vorlage eines Fachhochschul-Entwicklungsprogrammes im Herbst dieses Jahres gesprochen. Einen Monat später, im Mai 2002, hieß es bereits: Ab 2004 wird es dieses Programm geben. Diese Verschiebetaktik dient unseren Fachhochschulen in keiner Weise. Sie dokumentiert lediglich Ihre Unfähigkeit oder auch Ihr Desinteresse, sich mit diesem wichtigen Thema weiter intensiv auseinander zu setzen.
Der CDU-Fraktion ist der zurzeit aktuelle Beginn im Jahr 2004 zu spät. Wir wissen ja nicht, wie weit Sie es noch schieben wollen. Seit 1998 hatten Sie Zeit, ein entsprechendes Programm auf den Weg zu bringen. Passiert ist außer Worthülsen jedoch nichts. Dabei bieten gerade die Fachhochschulen die Möglichkeit, die von vielen Seiten - auch von Ihnen, Herr Minister Oppermann - kritisch angemerkten Defizite in der Hochschulausbildung zu entschärfen. Ich werde einige nennen.
Zum einen ist die Abbrecherquote an den Fachhochschulen von 20 % wesentlich niedriger als diejenige an den Universitäten, nämlich 30 %. Der Abbruch erfolgt an den Fachhochschulen meistens in den ersten beiden Semestern, also nicht erst nach fünf, sechs, sieben oder acht Semestern. Zum anderen ist die Studienzeit um vieles kürzer als an den Universitäten. Die Ausbildung an der Fachhochschule ist, bezogen auf ihre Semesterwochen, kaum kürzer als diejenige an einer Universität, wenn Sie das einmal hochrechnen. Die Gesamtstudienzeit ist jedoch wesentlich kürzer als an den Universitäten. Somit haben die Studierenden oft wesentlich früher und jünger - es wird ja immer gesagt: wir müssen jüngere Absolventen haben die Möglichkeit, in den Arbeitsprozess einzutreten. Die letzte Shell-Studie belegt ja auch, dass die Jugend von heute durchaus leistungsbereit und zielorientiert ist.
Zudem sind mittelständische Unternehmen als Arbeitgeber an einer Einstellung von Fachhochschulabsolventen, einer praxisorientierten Fachfrau oder eines Fachmanns, häufig stärker interessiert als an einem Absolventen mit einer wissenschaftlichen Ausbildung, da Praxisbezug besteht und die Einarbeitungszeiten in der Regel wesentlich kürzer sind. Ein Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl ist darauf angewiesen, die Leute möglichst schnell in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Inzwischen hat sich auch unter den Studierenden und den zukünftigen Studierenden herumgesprochen, dass die Verdienstmöglichkeiten als FHAbsolvent zumindest in der freien Wirtschaft - in der Verwaltung ist das nicht der Fall - nicht unbedingt geringer sein müssen als bei Absolventen mit einem Universitätsabschluss; denn hier zählt jeweils nur die Leistung und nicht der Titel. Das beste Beispiel dafür ist zum Beispiel Herr Schrempp als Chef der DaimlerChrysler AG, der auch „nur“ einen Fachhochschulabschluss hat.
Fachhochschulabsolventen entwickeln zumeist auch eine enge Bindung an die Region und stehen somit dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sie werden direkt für die Unternehmen gemeinsam mit den Unternehmen für die zukünftige Arbeit ausgebildet und haben durch den guten Kontakt auch einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und füllen nicht die Arbeitslosenstatistiken.
Dann kommt Herr Minister Oppermann mal wieder auf die Idee, zu reisen - das haben wir ja schon häufig erlebt -; denn wir wissen, Reisen bildet.
- Ja, richtig. - Dann wird jedes Mal sehr gespannt darauf gewartet, welches Modell er mitbringt. Wir kennen ja die Forderungen nach diesen Ausflügen: Die Internationalität und Kooperation mit China muss verstärkt werden, hieß es nach einer dieser Fernreisen. Das australische Hochschulmodell wird hoch gelobt und soll hier in Niedersachsen Fuß fassen. Die Stiftungslandschaft der USA soll den deutschen Hochschulen übergestülpt werden usw. usf. Meine Damen und Herren, der eine macht es mit dem Laptop in den Ferien und der andere durch Dienstreisen. Das Resultat ist jedoch immer das gleiche: Verunsicherung bei den Betroffenen, in welche Richtung mit welchen neuen Forderungen und Auflagen es diesmal gehen wird.
Diesem unübersichtlichen, unkoordinierten und von spontanen Ideen gekennzeichneten Treiben kann nur durch eine verlässliche, langfristige Planung Einhalt geboten werden, in der die Ziele präzise formuliert werden und die Wege dorthin auch klar definiert sind. Deshalb fordert die CDU die schnellstmögliche Entwicklung eines Fachhochschul-Entwicklungsprogrammes, damit die Zukunft unserer Bildungslandschaft zumindest in diesem Bereich einigermaßen kalkulierbar bleibt.
In unserem Antrag haben wir klar gegliedert aufgeführt, was die CDU-Fraktion mindestens von diesem Entwicklungsprogramm erwartet. Diese Forderungen sind fundiert, werden seitens der Wirtschaft und auch von vielen Fachhochschulen mehrheitlich getragen und sollten auch Sie veranlassen, nun endlich in die Strümpfe zu kommen. Danke schön.
Frau Ministerin, wenn Sie einerseits im permanenten Austausch mit den Lehrerverbänden und andererseits auch bereit sind, hier Verantwortung zu übernehmen, frage ich Sie: Warum haben Sie bis heute nichts dagegen unternommen, dass mittlerweile jeder zehnte Schüler die allgemein bildenden Schulen ohne Schulabschluss verlässt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Ministerin Trauernicht, meine Kollegin Anne Zachow hat in ihren Ausführungen zur Großen Anfrage zur Situation im forensische Maßregelvollzug im Allgemeinen Stellung genommen. Sie hat viele Punkte und Beispiele genannt, bei denen klar wird, dass die Landesregierung die Situation im Maßregelvollzug in den niedersächsischen Landeskrankenhäusern nicht im Griff hat.
- Sie dürfen gleich auch noch reden, Frau ElsnerSolar.
Ich möchte an dieser Stelle einmal aus der Sicht einer Vertreterin der Osnabrücker Bevölkerung die Situation im Landeskrankenhaus Osnabrück darlegen.
Meine Damen und Herren, die Bevölkerung ist sehr verunsichert. Sie braucht nicht verunsichert zu werden, Frau Trauernicht, denn sie hat schon ihre Probleme. In der Antwort auf die Große Anfrage ist nachzulesen, dass es in Osnabrück 46 Planbetten mit 48 Patienten gibt. Stichtag: 1. Dezember 2001. Als 1998 die forensische Abteilung im Maßregelvollzug in Osnabrück offiziell eingerichtet wurde, waren insgesamt 46 Betten vorgegeben, davon 36 gemäß § 63 StGB und 10 gemäß § 126 a StPO.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage, die ich im Sommer gestellt hatte - Drucksache 14/3616, falls es jemanden interessiert -, wurde mit Stichtag 30. Juni 2002 für die Stadt Osnabrück eine Belegungszahl von insgesamt 61 forensischen Patienten angegeben, d. h. allein 51 Patienten gemäß § 63 StGB auf den nur 36 Belegbetten. Das entspricht einer Überbelegung von mehr als 40 %.
Da fragt sich die Bevölkerung zu Recht: Wo werden denn die überzähligen Patienten untergebracht? Und: Ist eine Unterbringung dieser forensische Patienten in der geschlossenen Regelpsychiatrie auch den Sicherheitsanforderungen entsprechend?
Da fragt man sich, ob angesichts dieser Überbelegung tatsächlich ausreichend Personal vorhanden ist. In der Antwort auf die Große Anfrage heißt es: durchschnittlich 88 %, bezogen auf die Soll-Zahlen in der Forensik. Das gilt insbesondere dann, wenn man sieht, dass in dieser Abteilung des LKH Osnabrück nur zwei Fachärzte und ein Arzt im Praktikum sind - zusätzlich gibt es noch 2,5 Psychologen - und einer dieser Fachärzte zudem zurzeit umgesetzt worden ist - aus hier nicht weiter darzulegenden Gründen - und gar nicht effektiv im Maßregelvollzug tätig ist.
Außerdem fragt man sich, wie es sich mit den baulichen Sicherheitsmaßnahmen verhält, die für diese angegebenen 36 Betten erst im Jahr 2001 fertiggestellt worden sind, obwohl diese Betten seit 1998 mit der Soll-Zahl belegt sind und jetzt diese große Überbelegung herrscht.
Meine Damen und Herren, das LKH Osnabrück befindet sich in der Nähe der Innenstadt in einem relativ dicht besiedelten Gebiet. Auch wenn sich alle sechs Monate der Runde Tisch Forensik trifft und die Krankenhausleitung aktuelle Informationen weitergibt - wie es laut MFAS der Fall sein soll -, bleibt in der Bevölkerung eine meiner Mei
nung nach begründete Skepsis hängen. Wenn sich die Krankenhausleitung gegenüber der örtlichen Presse dahin gehend äußert, dass es reiner Populismus sei, wenn sich die Anwohner wegen dieser hohen Überbelegungszahl an die Öffentlichkeit wenden, dann halte ich das schon für ziemlich überheblich und deplatziert.
Und wenn dieselbe Krankenhausleitung auch noch sagt, „Sie haben halt mit einem gewissen Restrisiko zu leben“, dann, meine Damen und Herren der Landesregierung, ist es Ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieses Restrisiko minimiert wird.
Meine Damen und Herren, das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus der Problematik, die wir in Osnabrück haben. Sie haben in den anderen dezentralen forensischen Abteilungen in Landeskrankenhäusern mit Sicherheit ähnliche Vorfälle. Wenn Sie, Frau Ministerin Trauernicht, die Anzahl der Planbetten im Maßregelvollzug weiter erhöhen wollen, wie Sie es vorhaben, und dabei auf eine Akzeptanz der Bevölkerung setzen, dann sei Ihnen geraten, den offenen Dialog mit der Bevölkerung zu suchen, offen über die anstehenden Probleme zu reden und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten. Verschleierungstaktik ist hier nicht der richtige Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3450, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDUFraktion ergangen. In den vier mitberatenden Ausschüssen sprachen sich die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion für und die übrigen Ausschussmitglieder gegen die Beschlussempfehlung aus.
Die Vertreter der CDU-Fraktion haben ihre Ablehnung insbesondere damit begründet, dass die Kompetenzverteilung zwischen Präsidium und Senat nicht ausgewogen sei. Die Zuständigkeitsverteilung, wie sie die Beschlussempfehlung vorsehe, führe zu einem unverhältnismäßig starken Präsidium. Der Senat müsse - auch im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie - mehr Rechte erhalten.
Im federführenden Ausschuss begründete das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die ablehnende Haltung zu dem Gesetzentwurf unter anderem damit, dass Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen gegenüber staatlichen Hochschulen bevorzugt würden. Die Stiftungshochschulen verfügten nach dem Gesetzentwurf über Gestaltungsspielräume - z. B. wegen des ihnen zur Verfügung stehenden Grundstockvermögens -, die den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nicht zur Verfügung stünden. Zudem sei die Fraktion der Auffassung, dass auch andere Rechtsformen als die der Stiftung zugelassen werden sollten.
Die Ausschussberatungen haben zu einer Vielzahl von Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Die Einzelheiten werden Gegenstand des schriftlichen Berichts sein. Ich möchte mich daher darauf beschränken, zwei wesentliche Punkte darzustellen.
Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu den Zielvereinbarungen, die zukünftig Grundlage für die staatliche Finanzierung sein sollen, sind zum Teil ergänzt und zum Teil konkretisiert worden. So ist der Katalog der Gegenstände, die in Zielvereinbarungen zu regeln sind, erweitert worden. Hinsichtlich des Rechtscharakters der Zielvereinbarungen gibt die Beschlussempfehlung nun den klarstellenden Hinweis, dass in Zielvereinbarungen enthaltene Regelungen über die staatliche Finan
zierung unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigung stehen.
Der Gesetzentwurf ist ferner an mehreren Stellen mit dem Ziel geändert worden, bestehende verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen oder zu minimieren. Hierzu waren Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche sowie Mitwirkungs- oder Beteiligungsrechte einzelner Organe, z. B. des Senats und des Hochschulrats, klarzustellen bzw. zu ergänzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen an dieser Stelle schließen. In der anschließenden Diskussion werden sicherlich noch einige Punkte hervorgehoben werden. Den übrigen Bericht gebe ich zu Protokoll. - Vielen Dank.
Im Bereich der Bestimmungen, die die Aufsicht über die Hochschulen und Stiftungen betreffen, wurde in den Beratungen insbesondere die Frage der demokratischen Legitimation der Mitglieder des Stiftungsrats diskutiert, die teilweise staatliche Gewalt ausüben. Zu Änderungen kam es in diesem Bereich jedoch nicht, da der Ausschuss mehrheitlich der Auffassung war, dass die Zielvereinbarungen als neues Steuerungsmodell im Zusammenspiel mit den sonstigen Regelungen des Gesetzentwurfs eine ausreichende demokratische Legitimation für die Mitglieder des Stiftungsrats vermitteln. Ziel des Gesetzes sei es ja gerade, den Hochschulen eine größere Autonomie zuzubilligen. Dieses Ziel würde ad absurdum geführt werden, wenn man die Fachaufsicht in der alten Struktur beibehalte und nicht das Instrument der Zielvereinbarung zur Vermittlung demokratischer Legitimation ausreichen lasse.
Verschiedene Änderungsnotwendigkeiten ergaben sich aus dem 5. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz, das im Lauf der Beratungen in Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf musste an diese rahmenrechtlichen Neuregelungen angepasst werden. Als Beispiel sind hier insbesondere die Regelungen zu den Doktorandinnen und Doktoranden, zur Habilitation sowie zur Berufung und Einstellung von Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu nennen. Zudem waren erhebliche Änderungen in den besoldungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzentwurfs notwendig. Zum einen musste der Entwurf an die zwischenzeitlich verabschiedeten Änderungen des Niedersächsischen Besoldungsge
setzes angepasst werden. Zum anderen wurde Anfang dieses Jahres durch das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung die Bundesbesoldungsordnung W eingeführt. Da dieses Gesetz die nähere Ausgestaltung der Regelungen teilweise dem Landesgesetzgeber überlässt, waren auch insoweit zusätzliche Bestimmungen notwendig.
Schließlich beruht eine Vielzahl weiterer Änderungen auf einem umfangreichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss. Daneben sind Änderungsvorschläge der SPDFraktion sowohl im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht worden, denen sich der federführende Ausschuss überwiegend angeschlossen hat. Damit sind z. B. die Regelungen über die Drittmittelforschung und die Studiendekane erweitert und präzisiert worden. Die Bestimmungen über die Studiengebühren sind aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 mit einigen kleineren Änderungen in den Gesetzentwurf übernommen worden. Auch hat es umfangreiche Ergänzungen der Übergangsvorschriften gegeben.
Meine Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Bericht schließen. Namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3450 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. März 2002 hat Justizminister Prof. Dr. Pfeiffer die Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen als einen „Erfolg der Rechtspolitik“ dargestellt und ausgeführt, dass die Zahl der von den Schlichtungsstellen abgewickelten Täter-Opfer-Ausgleichsaufträge „in erheblichem Maße angestiegen“ sei. Entgegen dieser Aussage des Ministers ist in der Praxis festzustellen, dass sich die Durchführung des Täter-OpferAusgleichs teilweise als problematisch darstellt. So wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück der Täter-Opfer-Ausgleich nicht wie erhofft angenommen (vgl. dpa-Meldung vom 19. März 2002). So ist es im Jahr 2001 in weniger als 50 % der Fälle zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Tätern und Opfern gekommen. Zudem falle der Arbeitsaufwand für die Staatsanwälte unter Umständen höher als bei herkömmlichen Anklageverfahren aus.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die kritische Bewertung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück?
2. Wie wird die Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs von den anderen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen beurteilt?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine höhere Akzeptanz des TäterOpfer-Ausgleichs und eine Erhöhung der Zahl der außergerichtlichen Einigungen in Niedersachsen zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Grünen eine Anfrage, die ich gemeinsam mit der Kollegin Rühl und der Kollegin Zachow im letzten Monat gestellt und durch das Umweltministerium beantwortet bekommen habe, zum Anlass genommen haben, diesen Antrag zu stellen. Die Antwort auf diese Anfrage macht nämlich ganz klar, dass es bei der Entwicklung des FÖJ, des Freiwilligen Ökologischen Jahres, seit seiner Premiere vor 15 Jahren gerade in der letzten Zeit zu Tendenzen gekommen ist, die nicht mit der ursprünglichen Intention übereinstimmen und auch nicht der allgemeinen Weiterentwicklung auf diesem Gebiet auf diesem Gebiet gerecht werden.
Einerseits wird in der heutigen Zeit auf eine immer größere Sensibilisierung zu ökologischen Themen ein stärkerer Wert gelegt. Gerade unsere Jugend
soll sich doch auch im Rahmen von schulischen Veranstaltungen stärker mit diesem Thema auseinander setzen. Andererseits stagniert die Zahl der angebotenen Plätze an die jungen Menschen, die sich für ein FÖJ bewerben wollen. Besonders paradox erscheint mir dies vor dem Hintergrund, dass sich gerade einzelne Mitglieder dieser Landesregierung verstärkt für die Einsetzung eines allgemein verordneten sozialen Pflichtjahres für junge Menschen einsetzen. Hier wäre eine Möglichkeit, auch ein freiwilliges Jahr zu fördern.
- Ich habe nicht gesagt, wer es gesagt hat. Ich habe gesagt „einzelne“.
Als unter der CDU-Regierung 1987 das FÖJ erstmalig angeboten wurde, stieß es schon auf sehr reges Interesse. 200 Bewerber haben sich auf die 32 Plätze in insgesamt 14 Einsatzstellen beworben. Darauf wurde damals schon im folgenden Jahr mit einer Anhebung auf 60 Plätze reagiert. Ich gebe ja zu, dass die Landesregierung Mitte der 90er-Jahre eine Aufstockung der FÖJ-Plätze auf damals 120, inzwischen auf 140 Plätze vorgenommen hat. Das ging natürlich auch einher mit einem drastischen Anstieg der Nachfrage.
Seit Mitte der 90er-Jahre stagniert allerdings die Anzahl der FÖJ-Plätze mehr oder weniger. Seit sechs Jahren liegt sie bei nur 140 Plätzen. Diese 140 Plätze waren noch im letzten Jahr und im vorletzten Jahr auf 93 bis 100 Einsatzstellen verteilt. Jetzt sind es 140 Einsatzstellen für 140 Plätze. Das heißt, jede Einsatzstelle kann maximal eine Stelle bekommen.
Frau Steiner hat eben ausgeführt, dass gerade die Umweltbildungszentren aufgrund ihrer knappen Ressourcen darauf angewiesen sind, die FÖJPlätze zugeteilt zu bekommen. Den Anstieg der Zahl der Einsatzstellen, die Herr Minister Jüttner mit einer FÖJ-Stelle beglückt hat, ist nach meiner Meinung nach dem Motto erfolgt: Ich habe zwar kein Geld für die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung. Aber ich könnte ja so als Deckmäntelchen denen immer mehr Stellen versprechen, denn die habe ich ja schon. Die kann ich woanders wegnehmen und denen dann zuschustern. - Es wird einfach nur verschoben!
Herr Minister Jüttner, Sie sollten sich wirklich einmal mit der tatsächlichen Arbeit in den unter
schiedlichen Einsatzstellen inhaltlich näher beschäftigen. Dann würden Sie unschwer erkennen, dass Ihre Vorgehensweise zu massiven Einschnitten in der Arbeit der einzelnen Einrichtungen in der Umweltbildung führen wird und auch schon geführt hat. Viele Einrichtungen sind auf die Beibehaltung der bisherigen Anzahl von FÖJ-Stellen angewiesen, um so das Angebot für Schüler, Lehrkräfte, interessierte Bevölkerungsgruppen etc. aufrechterhalten zu können. Es sollte doch im Interesse aller liegen, dem ökologischen Aspekt in unserer Gesellschaft etwas mehr Beachtung zu schenken.
Doch Ihre Vorgehensweise, Herr Minister, missachtet diesen Bereich der Umweltbildung. Der eigentliche Ansatz der Arbeit wird konterkariert und wird sich in Zukunft nicht mehr als qualifizierte Umweltbildungsmaßnahme darstellen, sondern wird lediglich oberflächlich einen ökologischen Anstrich haben, ohne zu der angestrebten Nachhaltigkeit der Bildungsarbeit zu führen. Sollte dies in Ihrem Interesse liegen, dann machen Sie weiter so. Allerdings tun Sie damit weder der Umwelt noch den jungen Menschen oder der Gesellschaft einen Gefallen.
Ich kann auch nicht begreifen, dass Sie das FÖJ nicht als Möglichkeit der Berufsfindung akzeptieren wollen. Gespräche, die ich mit den Handwerkskammern geführt habe, haben mir jedenfalls deutlich gemacht, dass insbesondere in den Bereichen der Ökologie und deren Anwendung in alltäglichen - nicht nur in besonderen - Bereichen eine große Möglichkeit für neue und qualifizierte Berufsfelder liegen wird. Dabei ist der Schwerpunkt nicht nur auf die Erstinstallation von Solarfotovoltaikanlagen, Abfallsortieranlagen, Wasseraufbereitungsanlagen etc. zu sehen. Der Schwerpunkt wird auf der Anwendung und auf der damit benötigten Dienstleistungsebene liegen. Hier liegt ein unheimliches Potential, das den jungen Menschen bei der Berufsfindung näher gebracht werden muss.
Meine Damen und Herren, zudem würden diese Berufsfelder auch durch die Anerkennung des FÖJ als eine Berufsfindungsmöglichkeit aufgewertet werden. Sollten Sie mit dieser Auffassung Probleme haben, Herr Jüttner, lassen Sie sich doch einmal von der Sozialministerin erklären, wie sich das Freiwillige Soziale Jahr auf den weiteren beruflichen Werdegang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswirkt. Ebenso hätten Sie durch diese Anerkennung auch die Möglichkeit, Drittmittel in
nicht unerheblicher Höhe zu requirieren. Frau Steiner hat dazu schon einiges gesagt, sodass ich das hier jetzt nicht vertiefen möchte. Sie hätten eben die Möglichkeit, mehr FÖJ-Stellen zu finanzieren und das wirklich nicht zu üppige Taschengeld den heutigen Maßstäben anzupassen.
Meine Damen und Herren, das durchschnittliche Taschengeld beträgt 150 Euro im Monat. Ich lese, dass das Umweltministerium Zuwendungen für Taschengeld und Sozialversicherung im Monat von 350 Euro bei freier Kost und Logis gegenüber 215 Euro ohne Kost und Logis gewährt. Ich unterstelle einfach einmal, dass Ihnen, Herr Minister Jüttner, nicht aufgefallen ist, als Sie die Antwort unterzeichnet haben, dass es sich hier wohl um einen Zahlendreher handelt. Sonst wäre das sehr unlogisch. Diejenigen, die freie Kost und Logis erhalten, sollten reduzierte Zuschüsse bekommen, die, die selbst dafür aufkommen müssen, sollten dementsprechend diesen Zuschlag bekommen.
- Das kann ich nicht beurteilen.
So wünschenswert es auch wäre, das Taschengeld zu erhöhen, so sehen wir von der CDU-Fraktion hier nicht den vorrangigen Bedarf. Uns wäre es wesentlich wichtiger, die Zahl der FÖJ-Stellen anzuheben, um so der Nachfrage wenigstens annähernd gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit lässt sich hier nicht das gesamte Spektrum der beachtlichen Leistungen von Umwelteinrichtungen der unterschiedlichsten Art und der von den jungen Menschen im FÖJ geleisteten Arbeit darstellen. Die CDU-Fraktion hofft jedoch auf ausführliche und vor allen Dingen konstruktive Beratungen in den Ausschüssen mit dem Ziel, die Landesregierung von der Notwendigkeit der Aufstockung der Zahl der benötigten FÖJ-Plätze überzeugen zu können. - Danke schön.
Frau Ministerin, Sie sprechen die ganze Zeit von der Ausweitung der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten. Warum geht es Ihnen ausschließlich um diesen Punkt? Warum legen Sie nicht auch einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Bildungsauftrages?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl Frau Saalmann als auch Herr Minister Oppermann haben uns hier umfangreich dargelegt, was in den letzten Jahren alles passiert ist. Herr Oppermann sagte - -
- Entschuldigung! Entschuldigen Sie bitte vielmals, Herr Minister. - Herr Minister Oppermann hat gesagt, es habe sich viel verändert. Das ist richtig. Es hat sich viel verändert. Allerdings nicht ausreichend. Es muss sich auch in Zukunft noch eine ganze Menge ändern. Es hat jetzt keinen Zweck, nachzukarten, was nicht passiert ist, sondern wir müssen auch einmal den Blick darauf richten, was in Zukunft noch alles passieren muss.
Bei den Statistiken, die hier erstellt worden sind, ist eines zu berücksichtigen. Sie haben z. B. auch die gesamten Magazinbestände mit aufgenommen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie sieht die Versorgung mit aktueller Literatur aus? Hier muss nämlich differenziert werden: Wie alt sind welche Bestände? Inwieweit haben sie noch einen Nutzungswert?
Meine Damen und Herren, der Bürger fragt heute überhaupt nicht mehr danach, ob er seine Informationen aus kommunalen oder aus wissenschaftlichen Bibliotheken bekommt. Sie haben ja selbst gesagt: Wir haben die Möglichkeit, im Bibliotheksverbund auch noch andere Bereiche abzufragen. - Natürlich muss hier die Vernetzung forciert werden. Außerdem muss das Angebot optimiert werden. Schließlich müssen Synergieeffekte genutzt werden.
Vergessen Sie in diesem Zusammenhang aber bitte auch nicht unsere Jugend. Inwieweit haben Sie in irgendeiner Form Schulbibliotheken mit berücksichtigt? Unsere Jugendlichen sind nämlich die Studierenden von morgen, die heute schon lernen müssen, mit diesem Wissen umzugehen.
Mit Blick auf den öffentlichen Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen, der im NHG auch ausdrücklich vorgesehen ist, müssen wir auch über die Frage nachdenken, inwieweit ein Bürger, der nicht an einer Hochschule eingeschrieben ist, ein Nutzungsentgelt entrichten muss, wie der Zugang der Bürger zu den digitalen Medien sein soll, welchen Zugang er zu den wenigen PC-Arbeitsplätzen haben soll und inwieweit dort eigene Laptops
- wenn man denn Glück hat und in einer Bibliothek einen Anschluss findet - genutzt werden können. Wie schlecht die Ausstattung mit PCs ist, hat Herr Golibrzuch gerade gesagt. Deshalb möchte ich jetzt einmal die entsprechenden Zahlen für die Notebook-Anschlüsse nennen. In den niedersächsischen Universitäten gibt es insgesamt 674 Anschlüsse für Notebooks; davon allein 364 in Braunschweig. Das heißt, dass in Braunschweig 24,8 Anschlüsse pro 1 000 Studierende vorhanden sind. An den anderen Universitäten sind es nur 3,5 Anschlüsse pro 1 000 Studierende oder Nutzer.
Mit Blick auf die Fachhochschulen stellt sich die Situation noch gravierender dar. Landesweit gibt es hier 94 Anschlüsse. 80 davon entfallen allein auf Braunschweig/Wolfenbüttel. Die verbleibenden 14 Anschlüsse verteilen sich auf vier Fachhochschulen. Die übrigen Fachhochschulen haben keinerlei derartige Anschlüsse. Daraus ergeben sich 0,46 Anschlüsse für 1 000 Studierende außerhalb Braunschweigs. Das, meine Damen und Herren, reicht nun wirklich bei weitem nicht.
Nun noch ein weiterer Punkt. Dem Bericht war zu entnehmen, dass das Land seit 1996 1,4 Millionen DM in den Ersatz und den Ausbau von Hardware-Komponenten investiert hat. Leider ist nicht genau aufgeschlüsselt worden, was Ersatz und was wirklich neu ist; denn auch dort müssen wir nicht nur ersetzen, sondern auch innovativ tätig sein und mehr investieren.
Noch eines, Herr Minister Oppermann. Hier wurde gerade gesagt: Die Verantwortung für die Bibliotheken soll den Hochschulen übertragen werden. Sie sind doch ein Fan von Stiftungen aus der Wirtschaft oder von Privatpersonen. Wenn ich nun aber lese, dass im Jahr 2000 nur ca. 0,4 % des Gesamtetats über Stiftungen und über die Wirtschaft aufgebracht worden sind, dann frage ich mich, wie Sie es angesichts der eingefrorenen oder in nicht ausreichendem Umfang vorhandenen Landesmittel schaffen wollen, die Bibliotheken so auszustatten, dass sie ihrem Anspruch gerecht werden können.
Eines geht aus dieser Anfrage auch ganz klar hervor: die regionalen Unterschiede. Einigen Hochschulen geht es gar nicht einmal so schlecht. Das sind die Hochschulen, die Sie immer so gern als Vorzeigebeispiele anführen. Gehen Sie aber einmal nach Lüneburg, gehen Sie an die Fachhochschule Nordwestniedersachsen. Dort sieht es ganz anders
aus. Meine Damen und Herren, ich bitte um Gleichbehandlung unserer Hochschulen; denn wenn wir landesweit ein bestimmtes Niveau halten wollen, dann müssen wir darauf achten, dass dieses Niveau auch im Bereich der Bibliotheken vorhanden ist.
Ich weiß, dass neue Fachhochschul- und Hochschulbibliotheken gebaut werden. Ich spreche hier auch als Betroffene. Ich weiß, dass die Universität in Osnabrück und auch die dortige Fachhochschule neue Bibliotheken bekommen sollen. Ich bitte Sie eindringlich, bei der Planung darauf zu achten, dass moderne und zukunftsorientierte Ausstattungen geschafft werden, sodass wir nicht zu ganz anderen Kosten werden nachrüsten müssen. Schauen Sie auch einmal ein bisschen über den Tellerrand hinaus. In Zukunft wird dort sicherlich noch einiges möglich sein.
Meine Damen und Herren, der erste Satz dieser Anfrage lautet: „Informations- und Literaturversorgung ist ein elementares öffentliches Gut, das auch zukünftig für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und bezahlbar sein muss“. Ich bitte Sie: Handeln Sie danach. Lassen Sie den Satz nicht nur so im Raum hängen. Wir haben es bitter nötig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier zu einem kurzen Vorschaltgesetz sehr lange Erklärungen gehört. Kurze Gesetze mit langen Erklärungsnöten scheinen gegenwärtig üblich zu sein, wenn es um Hochschulpolitik geht, um zu erklären, warum das Ganze überhaupt stattfindet. Das ist wie beim NHG. Auch damals sagte Herr Oppermann sehr populistisch: Hauptsache, es wird kurz. Aber jetzt gibt es die ganzen Querverweise auf das HRG, Durchführungsverordnungen etc.
Meine Damen und Herren, es ist klar - darin besteht Einmütigkeit -, dass eine Reform der Hochschulen nötig ist. So, wie es bisher gehandhabt wurde, kann es nicht weitergehen, wenn wir im Leistungsvergleich bundesweit mithalten wollen.
Wir stimmen dem Vorschaltgesetz auch deshalb zu, weil die Hochschulen - egal, wie es beim NHG ausgehen wird - planen müssen. Es ist ein Vorgriff auf das neue NHG; das ist uns schon klar. Trotz allem stimmen wir in diesem Fall zu, wenn wir auch unsere Probleme mit dem machtvoll ausgestatteten Präsidenten haben, die Herr Dr. Domröse eben genannt hat.
Meine Damen und Herren, Herr Oppermann hat es anscheinend doch geschafft, Sie so sehr in seinen Bann zu ziehen, was die Hochschulreform angeht, dass er Sie mit einer Geschwindigkeit über den Tisch gezogen hat, dass Sie doch tatsächlich auch noch glauben, dass die dabei entstandene Reibungswärme Nestwärme für Sie wäre.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie das eine oder andere noch überdenken, damit wir zu einem guten Hochschulgesetz kommen werden. Ich sagte bereits, dass dieses Vorschaltgesetz vonnöten ist. Wir stimmen dem zu. Trotz allem werden wir sehr intensiv mit Ihnen weiter beraten, um zu der besten Lösung zu kommen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem am 17. September 2001 von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz 2002 (Drs. 14/2652) soll die Zuständigkeit für die Unterhaltsvorauszahlungen zukünftig auch zulasten der kommunalen Finanzen gehen. Zukünftig sollen die Kommunen zu 20 % an den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beteiligt werden und im Gegenzug dafür zwei Drittel der Einnahmen aus den Rückflüssen, d. h. von den letztendlich eingeforderten Rückzahlungen der Unterhaltspflichtigen, erhalten.
In der anhängenden Erklärung der Drucksache 14/2652 heißt es auf Seite 18, dass in den folgenden Haushaltsjahren davon auszugehen sei, dass die Gemeinden und Landkreise nicht belastet werden würden; allerdings hinge die Deckung der Ausgaben von dem Erfolg der Bemühungen ab, die Unterhaltspflichtigen in Anspruch zu nehmen. Weiter heißt es: „Die Personalkosten werden weiterhin durch die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs abgegolten.“
Auf Seite 21 heißt es dann: „Bereits bei einer Rückflussquote von 30 v. H. refinanzieren die Kommunen aufgrund dieser Regelung ihren Anteil an den Zweckausgaben.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch war die jeweilige Rückflussquote in den einzelnen kreisfreien Städten Niedersachsens
und in den einzelnen Landkreisen in den letzten drei Jahren?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Unterscheidung bei der Festsetzung der Höhe der anteiligen kommunalen Unterhaltsvorauszahlungen zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu treffen?
3. Geht sie davon aus, dass die Rückflussquote ansteigen wird, wenn die Kommunen finanziell in die Unterhaltsvorauszahlungen eingebunden werden, und wie begründet sie dies?
Frau Ministerin, Sie haben von einem beachtlichen Teil der Kommunen gesprochen. Können Sie, wenn Sie es schon nicht genauer verifizieren können, dazu eine Prozentzahl nennen? Sind es mehr als 50 %, sind es 20 %, oder wo liegt die Zahl?
Ich möchte eine zweite Frage anschließen. Sie haben gesagt, die Kommunen müssten sich mehr anstrengen. Das bedeutet in der Regel ja wohl, dass mehr Personal eingestellt wird, um diese Anstrengungen dann auch vollziehen zu können. Mir hat man bei einer Kommune auf Nachfrage gesagt, dass man die 30 % selbst dann, wenn zwei Leute eingestellt würden, nicht würde erreicht können. Angesichts dessen frage ich Sie: Welcher Art sollten die Anstrengungen denn noch sein, damit kostenneutral gearbeitet werden kann?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 24. Januar 2001 hat der Niedersächsische Landtag mehrheitlich eine Entschließung zur Förderung der Internetwirtschaft angenommen und die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen auf nationaler und europaweiter Ebene gefordert. Die flächendeckende Einführung der digitalen Signa
turkarte der niedersächsischen Landesverwaltung - inzwischen existieren nach meinem Kenntnisstand rund 12 000 dieser Karten - ist ein Aspekt des so genannten E-Governments.
Die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen europäischen Maßstäbe in Form eines angepassten Gesetzes zur digitalen Signatur sind ein Baustein einer modern ausgerichteten und dienstleistungsorientierten Verwaltung in Niedersachsen. Insofern ist der Antrag der CDU-Fraktion zur Modernisierung der Landesverwaltung und der Vernetzung der verschiedenen Verwaltungsebenen in Niedersachsen durch elektronische Bürgerdienste eine Ergänzung des Antrages zur Förderung der Internetwirtschaft quasi aufseiten der staatlichen Verwaltung in unserem Land.
Meine Damen und Herren von der SPD, wir begrüßen es, dass Sie unserem Antrag in großen Teilen zustimmen. Sie haben einen Änderungsantrag zu unserem Ursprungsantrag eingebracht, der lediglich marginale sprachliche Änderungen oder auch Ergänzungen beinhaltet. Dem Punkt 3 des Ursprungsantrags haben Sie z. B. hinzugefügt, dass in die Prüfung auch die beispielhafte Verwendung der modernen Datentechnik im Landtags- und Plenarbetrieb einzubeziehen sei. Wir begrüßen das sehr. Außerdem schlagen Sie eine Ergänzung um einen Punkt 4 vor, durch den die Landesregierung aufgefordert werden soll, ebenfalls zu prüfen, welche neu auftretenden Gefahren – z. B. unbefugte Manipulation elektronischer Dokumente oder die Verbreitung geschützter personenbezogener Daten - entstehen und wie ihnen begegnet werden muss. Dieses zeigt, dass unser Antrag im Prinzip genau den Punkt getroffen hat, der zukünftig innerhalb der Verwaltung und bei deren Korrespondenz mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und anderen Organen eine wichtige Rolle einnehmen wird. Das von uns geforderte Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste muss Schutz gegen Missbrauch in höchstem Maße und auch unter Datenschutzgesichtspunkten bieten. Wir sind allerdings davon ausgegangen, dass es eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass der Datenschutz eingehalten wird, dass wir dies nicht noch einmal in unserem Antrag aufzuführen brauchen; denn geltendes Gesetz muss natürlich eingehalten werden.
Die Einführung neuer Steuerungselemente mit dem Ziel von mehr Transparenz, der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung - ich erwähne hier Personalkosten und Budgetierung eines Control
lings - wird durch den Aufbau eines parallelen leistungsfähigen Informations- und Kommunikationsnetzes in Niedersachsen zwischen allen Verwaltungsebenen zwangsläufig einen Umbau der Verwaltung nach sich ziehen. Mit rasant steigender Tendenz erwarten auch immer mehr Bürger in unserem Land, dass sie unkompliziert und schnell einen elektronischen Behördenbesuch vornehmen können. Hier ist insbesondere eine Abstimmung und Harmonisierung zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene dringend geboten. Wir brauchen eine zwischen den Landesbehörden und den Kommunalbehörden abgestimmte Konstruktion - möglichst in der Form eines Modellprojekts -, um noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode nahezu alle Verwaltungsbereiche kompatibel miteinander zu vernetzen und um den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ein umfangreiches elektronisches Dienstleistungsangebot zu unterbreiten.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben unsere Forderungen sogar noch dahin gehend ergänzt, dass Sie eine zügige Einführung fordern. Das Wort „zügig“ ist für uns natürlich von besonderem Interesse, denn es zeigt, dass Sie die Bereitschaft haben, das Projekt ganz massiv und auch mit entsprechendem Druck zu unterstützen.
Elektronische Behördengänge sparen Zeit, Geld und haben sogar eine ökologische Nebenwirkung. Bisher steht einer derartigen Modernisierungsoffensive zum Teil noch das geltende Recht in verschiedenen Rechtsgebieten entgegen. Es wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit eine schriftliche Antragstellung oder gar das persönliche Erscheinen des Antragstellers künftig gänzlich entfallen kann. Der Bundesrat hat Mitte letzen Jahres auf Antrag des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagen, dass für die Verwaltungspraxis insbesondere der Bereich des Gewerberechts - z. B. Gewerbeum-, Gewerbeab- und Gewerbeanmeldungen -, der Bereich der Straßenverkehrszulassung, das Führerscheinwesen, das Steuer- und Abgaberecht, die Bundesausbildungsförderung, das Personenstandswesen, das Bundeserziehungsgeld sowie selbst das Wahlrecht als geeignete Bereiche für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen angesehen werden können.
Die digitale Signatur ist aber nicht nur für die Mitarbeiter der Landesverwaltung, sondern ebenso für die Bürger des Landes nützlich und kann aus unserer Sicht in folgenden Bereichen im Rahmen
von Modellprojekten zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen des Landes erprobt werden: im Bereich des Meldewesens, des Bauwesens, im Bereich des Schul- und Hochschulwesens, im Bereich von kommunalem Steuerund Abgaberecht, Umweltstatistik, und auch im Bereich des Wahlrechts sollte man zumindest einen Versuch machen.
Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass die höchsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Ich habe bereits gesagt, dass Datenschutz für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Die Sicherheit könnte durch ein Zertifizierungsverfahren oder auch durch die Vergabe von Gütesiegeln in bestimmten Bereichen gewährleistet werden. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Funktionalreform für Niedersachsen wird es auch Aufgabe des Staatsmodernisierers sein - ich hoffe, Herr Binnewies hört jetzt genau zu -, in allernächster Zeit im Rahmen einer ersten Erhebung alle für eine elektronische Abwicklung geeigneten Verwaltungsdienstleistungen des Landes exakt zu identifizieren und damit das Modernisierungspotenzial für Niedersachsen aufzuzeigen.
Insbesondere für die kommunale Ebene hat sich inzwischen schon eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten ergeben. Sehr viele Kommunen arbeiten schon intensiv an einer konkreten Umsetzung dieser Möglichkeiten in die Praxis.
Die Akzeptanz einer erhöhten elektronischen Dienstleistung und Serviceorientierung in Niedersachsen wird maßgeblich auch von dem angemessenen Schutz der vorhin schon angesprochenen personenbezogenen Daten abhängig sein. Ebenso werden viele Bürger aber auch fragen, ob nach dem Verwaltungsrecht persönliches Erscheinen oder persönliche Unterschriften auch künftig noch vonnöten sind oder ob man durch das Zulassen digitaler Unterschriften davon absehen kann. Solange auf der einen Seite mittels digitaler Unterschriften die Unterlagen eingebracht werden können, auf der anderen Seite aber trotzdem noch ein persönliches Erscheinen der Personen vonnöten ist, um eine Unterschrift zu leisten, ist Akzeptanz aufgrund dieser Doppelarbeit natürlich nur begrenzt vorhanden. Auch hier ist das eine oder andere zu tun.
Bei einem Probelauf mit rund 2 000 Steuererklärungen beispielsweise zur Erprobung des Programmes ELSTER haben sich bei der elektronischen Abgabe der Erklärungen noch erhebliche
Probleme ergeben. Wir hoffen, dass dieses System noch weiter entwickelt wird, bevor es - hoffentlich möglichst schnell - bürgerfreundlich in der Praxis eingesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns noch nicht an einem Punkt, an dem wir Erfolge feiern sollten, sondern immer noch am Anfang. Wir stecken zwar noch in den Kinderschuhen, allerdings haben wir die Babyschuhe schon abgelegt, und hoffen, dass wir mit diesem Antrag einen großen Schritt nach vorn tun können.
Jetzt muss ich, weil die Anträge zusammengefasst sind, den Präsident fragen, ob ich zu dem Antrag der Grünen auch noch kurz etwas sagen darf.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen wird von uns im Großen und Ganzen mitgetragen. Wir schließen uns dem Änderungsantrag an. Es gibt zwei Punkte, die uns veranlasst haben, ihm zuzustimmen. Zum einen ist es ganz wichtig, dass beim Aufbau eines Intranets zum zentralen Management und zur Beschaffung auf dieser Internetebene der Mittelstand berücksichtigt wird. In vielen Veröffentlichungen der Industrie- und Handelskammern Niedersachsens können Sie zwar heute schon Erfolgsmeldungen darüber lesen, wie intensiv die mittelständische Wirtschaft auf die neue Herausforderung im Zusammenhang mit E-Commerce reagiert; jedoch sind noch nicht alle Unternehmen bereit, diesen Schritt zu wagen, weil sie sich mit dem Vertrieb durch E-Commerce noch nicht unbedingt anfreunden können. Dies wird ein langwieriger Prozess sein. Die Unternehmen werden gezwungen sein, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Aber wir bitten darum, bei der Einführung in diesem Punkt Rücksicht auf die mittelständische Wirtschaft zu nehmen.
Man geht davon aus, dass durch die Einführung dieser zentralen Beschaffungsmaßnahmen 10 % der Kosten eingespart werden können. Meine Damen und Herren, das ist natürlich eine Wunschversion, die rein rechnerisch auch machbar ist. Die ersten Ergebnisse, die aus dem Bereich der Wirtschaft vorliegen, haben jedoch gezeigt, dass das Einsparungspotenzial lediglich rund 2 % beträgt, was steigerungsfähig ist, sich aber nur langsam
steigern wird. Wir hoffen, dass wir irgendwann bei den 10 % an Einsparungen anlangen; allerdings wird es in kleinen Schritten vorangehen.
Der zweite Punkt, den wir geändert haben wollten, betrifft den von Ihnen geforderten Begriff „Wissensmanagement“. Wir haben diesen Begriff ersetzt durch den Begriff „Informationsmanagement“. Ich halte es schon für ziemlich vermessen, davon auszugehen, dass im Intranet ein komplettes Wissensmanagement vorhanden ist. Der Begriff „Informationsmanagement“ trifft den Punkt insgesamt besser. Ich hoffe, dass wir damit den Schritt nach vorne wagen werden.
Meine Damen und Herren, wir werden beiden Anträgen zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bitte um Entschuldigung! Mir ist gesagt worden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. Somit gebe ich den Bericht zu Protokoll. Sie können es dann gern nachlesen. Danke.
In der Drucksache 2760 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für innere Verwaltung, in dem sich die Vertreter der CDU-Fraktion allerdings der Stimme enthalten haben.
Der Gesetzentwurf zieht für die Kommunalbesoldungsverordnung die notwendigen Konsequenzen aus dem Umstand, dass es ab 1. November 2001 die Region Hannover gibt, an deren Verwaltungsspitze die Regionspräsidentin bzw. der Regionspräsident steht. Auf die eher technischen Änderungen, die aus diesem Umstand und aus der gleichzeitigen Auflösung des Kommunalverbandes Großraum Hannover folgen, will ich nicht näher eingehen - sie haben in den Ausschüssen ebenso wenig Anlass zur Diskussion gegeben wie die Regelung des Artikels 2, nach dem die nun gesetzlich geregelten Teile der Kommunalbesoldungsverordnung in Zukunft wieder durch Verordnung geändert werden können.
Von Bedeutung ist aber, dass das Amt der zukünftigen Präsidentin bzw. des zukünftigen Präsidenten der Region Hannover in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft werden soll mit den entsprechenden Folgewirkungen auf die Besoldung der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters und der weiteren Ämter auf Zeit.
Bundesrechtlich zulässig wird diese Einstufung nach der allgemeinen Auffassung im federführenden Ausschuss spätestens bei In-Kraft-Treten des hier zu behandelnden Gesetzes sein. Denn die entsprechende Änderung des Bundesrechts wird dann in Kraft getreten sein. Es hat im federführenden Ausschuss aber auch Übereinstimmung dar
über bestanden, dass die Einstufung des Amtes der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten in die Besoldungsgruppe B 9 sachlich gerechtfertigt ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Aufgabenzuschnitt der Region Hannover erheblich über den eines großen Landkreises hinausreicht: Die Region Hannover übernimmt auch wesentliche Teile der Funktionen der Landeshauptstadt Hannover und gewisse Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz. Zum anderen ist bei der Eingruppierung zu berücksichtigen, dass es sich bei der Position der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten um ein zeitlich begrenztes Wahlamt handelt.
Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2760 zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Goede hat uns gerade wieder - wie schon in der ersten Beratung vor einem Jahr - eine Auflistung über das gegeben, was in Niedersachsen getan wird. Wir haben auch nie bestritten, dass etwas getan wird. Die Frage ist nur, ob genug getan wird. Nach Meinung der CDU-Fraktion ist das, was dort insgesamt getan wird, nicht ausreichend.
Wenn es in der so genannten Erfolgsstory des Ministerpräsidenten heißt, die Biotechnologie stehe hier wie auch in anderen Ländern erst am Beginn ihrer Entwicklung - so alt ist die „Erfolgsstory“ ja auch noch nicht -, dann bedeutet das doch nichts anderes als: Wenn ich mich bei einem international besetzten 1 000-m-Lauf mit 30 Teilnehmern mühsam von Platz 18 auf Platz 17 vorarbeite, so ist das zwar für mich persönlich ein Erfolg, aber noch lange keine Spitzenleistung.
- Aber nicht im internationalen Vergleich!
Mit ihrem ursprünglichen Antrag hat die CDUFraktion darauf gezielt, dass die Landesregierung in Bereichen wie der Studienförderung, der Wirtschaftsförderung, der Erleichterung von Genehmigungsverfahren etc. deutlich mehr tun müsse als bislang, um wirklich in die Spitzengruppe aufzurücken.
Natürlich - ich spreche auch dies nicht ab - ist es sehr erfreulich, wenn niedersächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen internationale Preise für ihre Forschungserfolge erhalten. Dass sie diese Preise erhalten, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie auch bei uns im Land bleiben und vor Ort dann auch eine gewerbliche Nutzung stattfindet.
Erfolgreiche Forscher werden oftmals von Instituten in anderen Ländern abgeworben, wenn das Land Niedersachsen keine Perspektive für die Zukunft bietet. Niedersächsische Unternehmen finden in anderen Bundesländern oder im Ausland oftmals bessere wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten.
Studierende, die hier in den Bereich der Biotechnologie einsteigen, erwarten für ihre Ausbildung eine gut ausgestattete Hochschule, damit sie später auch erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Nachwuchswissenschaftler müssen durch attraktive Aussichten in Niedersachsen gehalten werden können.
An den Hochschulen hat, wie Sie wissen, eine Pensionierungswelle eingesetzt. In den nächsten Jahren sind ca. 50 % aller Professuren neu zu besetzen. Da stellt sich uns schon die Frage: Sind unsere Hochschulen attraktiv genug, um Spitzenwissenschaftler hierher holen bzw. hier halten zu können? Und wenn nicht: Wie können wir das sicherstellen?
Hier müssen langfristige Planungen des Landes dazu führen, dass Niedersachsen in der Position bleibt, in der es sich jetzt befindet, dass es nicht
weiter zurückfällt, sondern dass es nach Möglichkeit noch weiter nach vorne kommt.
Ich möchte noch einmal den Ministerpräsidenten aus einer Regierungserklärung von 1998 zitieren: „Die Qualität der Forschung und die Schnelligkeit bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produktionsverfahren entscheiden darüber, ob wir die Beschäftigungspotenziale neuer Erkenntnisse nutzen können.“ - Meine Damen und Herren, die Schnelligkeit lässt in den letzten Jahren so einiges zu wünschen übrig.
Es ist auch nicht mit großartigen Ankündigungen getan, die mal soeben aus dem Ärmel geschüttelt werden. Ich will Ihnen das an einem ganz konkreten Beispiel verdeutlichen. In der letzten Woche - genauer gesagt: am 19. Oktober dieses Jahres konnte man landesweit in den Zeitungen lesen: Herr Gabriel setzt sich für die Einrichtung eines Labors zur Milzbranddiagnostik an der Universität Göttingen ein. - Als das am 16. Oktober erstmals durch die Presse ging, wusste die Uni Göttingen noch gar nichts davon. Erst auf Anfrage von Herrn Minister Oppermann bei der Uni - am 18. Oktober geschehen -, ob Interesse bestehe, wurde vom Universitätspräsidenten schnell ein entsprechender Antrag gestellt. Seitens des MFAS wurde daraufhin in der Presse erklärt, dass es schon lange Pläne für ein biotechnisches Untersuchungslabor gebe, dass aber die Standortfrage noch nicht geklärt sei.
Meine Damen und Herren, so lobenswert es sein mag, auf diesem Gebiet der Biotechnologie einen Schritt nach vorne zu tun - ich finde es wirklich richtig, dass man sich dafür einsetzt -, so verwerflich ist es in meinen Augen, es auf diese Art, nämlich aus rein populistischen Gründen, zu tun. War vor einigen Monaten noch BSE in, so ist es zurzeit Milzbrand - und somit auch öffentlichkeitswirksam zu vermarkten.
Meine Damen und Herren, hier wird mit der Angst der Menschen Politik gemacht.
Wo und wie, in welcher Form eine so angekündigte Einrichtung entstehen soll, ist nicht geklärt, auch die Finanzierung nicht.
Herr Gabriel hat heute Morgen in seiner Regierungserklärung zwar bekannt gegeben, dass Geld im Haushalt vorhanden sei, aber nicht, in welchem Ressort. Es liegen keine konkreten Planungen der Uni Göttingen oder von anderen Hochschulen vor. Weder die Uni Göttingen noch andere Interessierte wissen, in welchem Rahmen eine diesbezügliche Förderung stattfinden soll. Es ist völlig unklar, in welcher Höhe Gelder für den Aufbau einer solchen Forschungseinrichtung benötigt werden.
Es ist nicht geklärt, aus welchen Töpfen des Haushaltsentwurfs die benötigten Gelder herausgeschnitten werden sollen usw.
Mit anderen Worten: zurzeit nichts anderes als heiße Luft!
Oder liegen der Landesregierung - das ist eine ernste Frage - inzwischen konkrete Angaben über Zuschussbedarf, Organisationsform, Gerätebedarf, Personalbedarf, Zusagen des BMBF oder anderer Organisationen wie z. B. Fraunhofer Institut, Deutsche Forschungsgesellschaft oder von EU-Ebene bezüglich finanzieller Unterstützung vor? Wie weit sind die entsprechenden Genehmigungsverfahren inzwischen in die Wege geleitet worden? Das sind nur einige wenige Punkte, die im Vorfeld geklärt werden müssen.
Eine Alternative wäre, wenn man jetzt die damals angekündigten BSE-Forschung in Göttingen in eine Milzbrand-Diagnostikforschung umwandelte.
Vielleicht ist das populistisch genug. Entsprechend wird dann gehandelt.
Meine Damen und Herren, nur durch eine kontinuierliche, auf langfristige Erfolge angelegte Forschung können eben die Erfolge erzielt werden, die sich auf lange Sicht wirtschaftspolitisch in unserem Land positiv niederschlagen können. Ziel muss es in unser aller Interesse sein, eine funktionierende Wirtschaft im Bereich der Biotechnologie auf- und auszubauen und Niedersachsen zu einer der führenden Regionen im Bereich der Biotechnologie auch international auszubauen.
Leider habe ich bei der SPD-Fraktion einen Punkt vermisst. Es ist kein Hinweis auf die ethische Betrachtung der Biotechnologie erfolgt.
Meine Kollegin Frau Mundlos hat sich in Ihrer Rede im Oktober 2000 damit befasst und hat diesen Aspekt ihrerseits sehr intensiv beleuchtet. Ich werde jetzt nicht weiter darauf eingehen. Das ist aber ein Aspekt, der uns in den nächsten Jahren mit Sicherheit beschäftigen wird.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine kleine Anmerkung: Ich habe mir einmal den Spaß erlaubt, auf den Internetseiten der SPD-Landespartei ein bisschen herumzusurfen,
und den Begriff „Biotechnologie“ eingegeben. Das Ergebnis war wirklich fantastisch. Anzahl der gefundenen Dokumente: null. - Ich bedanke mich.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf das n-21-Programm zurückkommen. Sie sagten zwar, es gehe ein warmer Geldregen über das Land. Sie haben aber auch gesagt, dass alle Einsteigerschulen im n-21-Programm gefördert werden sollen. Wie erklären Sie sich dann, dass mehrere Einsteigerschulen von den Bezirksregierungen Absagen bekommen haben, obwohl die Kommunen die Gegenfinanzierung sichergestellt haben, zum Teil unter großen Schwierigkeiten?
Meine zweite Frage geht in Richtung Laptop. Wenn Sie sagen, Sie wollten Klassen einrichten, die Laptops im Verbund nutzen, wie erklären Sie
sich dann, dass Projekte, die im Rahmen des n-21Projektes vorgestellt worden sind, ohne Begründung von der Bezirksregierung abgelehnt worden sind und die Damen und Herren in den Schulen bis heute nicht wissen, warum eigentlich?
Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Erstens. In Ihrer vorletzten Antwort hatten Sie gesagt, dass einige Minister lernunfähig gewesen seien. Können Sie diese Minister benennen?
Zweitens. Können Sie uns hier kurz, knapp und allgemein verständlich den Begriff des Gender Mainstreaming so erklären, dass wir tatsächlich wissen, wovon wir eigentlich reden? Ich habe nämlich verschiedene Definitionen gehört.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Deister-Anzeige vom 26. Februar 2001 ist zu entnehmen, dass „SPD-Generalsekretär Franz Müntefering... in der Heimvolkshochschule Springe die Kommunalakademie Nord der SPD eröffnet“ hat.... „Unterteilt ist die Parteischule in vier Sektionen, als Standort für den Unterricht in Norddeutschland hat sich der SPD-Parteivorstand die Heimvolkshochschule ausgewählt. 25 junge SPD-Mitglieder aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben am vergangenen Wochenende“, natürlich bezogen auf den Termin der Anfrage, „ihren ersten Unterricht zum Thema ‚Handlungsfelder kommunaler Politik‘ bekommen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Einrichtung einer Parteischule in einer Heimvolkshochschule mit dem Erwachsenenbildungsgesetz und seiner Intention vereinbar?