Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, so wie vorgesehen. Es folgen dann unter Punkt 2 die strittigen Eingaben, die Punkte 42 bis 45, die so genannte Steuerdebatte, und Punkt 41, Haushaltsrechnung.
Die heutige Sitzung soll, wenn wir uns alle an die vorgegebenen Redezeiten halten, gegen 10.20 Uhr beendet sein.
Es gibt welche. - Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Bartels, und die Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Trauernicht, von der Fraktion der SPD Herr Collmann und Herr Pickel, von der Fraktion der CDU Herr Krumfuß sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Janssen-Kucz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Frühjahr dieses Jahres gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, in der Landesaufnahmestelle in Bramsche statt bisher 200 künftig 400 abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen. Herr Minister Bartling hat dem Landkreis Osnabrück auf die im Zusammenhang mit der vorgesehenen höheren Belegung vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen der Bevölkerung am 29. Mai 2002 mitgeteilt, eine höhere Belegung der Landesaufnahmestelle in Bramsche mit Asylbewerbern steht „auf absehbare Zeit“ nicht zur Debatte. Im Übrigen solle - sobald sich konkrete Lösungsansätze hinsichtlich der dargelegten Probleme der Polizeipräsenz und der Beschulungssituation ergeben würden - das weitere Vorgehen mit dem Landkreis Osnabrück erörtert werden.
In der Fragestunde im Niedersächsischen Landtag am 30. August 2002 hat sich Herr Minister Bartling auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Coenen und Schirmbeck zur Situation in der Landesaufnahmestelle Bramsche geäußert. Entgegen der Einschätzung des Ministers sind die Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung aber noch nicht gelöst.
1. Inwieweit ist das Personal der Polizei in Bramsche wegen notwendiger Sondereinsätze, z. B. wegen erkennungsdienstlicher Behandlungen bzw. Abschiebungen, aufgestockt worden?
2. In welchem Umfang ist die Zahl der Förderstunden zur Verbesserung von fehlenden bzw. unzureichenden Deutschkenntnissen in den betroffenen Schulen erhöht worden?
3. Ist die Planung, die Platzzahl für Asylbewerber in der Landesaufnahmestelle Bramsche um 200 auf 400 zu erhöhen, endgültig aufgegeben worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zur vorliegenden Anfrage eine kurze Vorbemerkung:
Bereits in der Fragestunde am 30. August dieses Jahres habe ich an dieser Stelle sehr ausführlich zur Situation in der Landesaufnahmestelle Bramsche Stellung genommen. Ich erspare mir daher sehr breite Ausführungen zu diesem Thema, um mich nicht zu wiederholen. Ein Teil dessen, was hier gefragt wurde, lässt sich im Protokoll nachlesen. Ich werde aber die konkreten Fragen selbstverständlich beantworten.
Zunächst zu 1: Zur Kriminalitätsentwicklung wurde in der Beantwortung der ersten mündlichen Anfrage bereits detailliert Stellung genommen. Nach einem neuerlichen Bericht der Polizeiinspektion Osnabrück-Land vom 28. November 2002 wurde das Personal des Polizeikommissariats Bramsche nicht aufgestockt. Zurzeit besteht dafür aufgrund des Arbeitsanfalls keine Veranlassung. Diese Frage wäre erneut zu prüfen, wenn es zu einer signifikanten Steigerung der polizeilichen Maßnahmen aufgrund einer erhöhten Belegungszahl der Landesaufnahmestelle Bramsche kommen sollte.
Eine notwendig werdende Unterstützung für Abschiebungen usw. wird im Einzelfall abgesprochen und durch Beamte anderer Dienststellen innerhalb der Polizeiinspektion Osnabrück-Land geleistet. Abschiebungen finden aber nicht täglich statt. Durch diese Bündelung wird ein flexibler Personaleinsatz von benachbarten Dienststellen ermöglicht.
Zu 2: Die Anzahl der Förderstunden zum Erwerb bzw. zur Verbesserung der Deutschkenntnisse richtet sich nach der Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler. Da sich die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die in der Landesaufnahmestelle Bramsche untergebracht sind, dauernd ändert - also eine starke Fluktuation festzustellen ist -, wird der Umfang der Förder
stunden an den betroffenen drei Schulen dem jeweiligen Bedarf angepasst. Das heißt, der derzeitige Umfang der Förderung an den drei Schulen, die Kinder und Jugendliche aus der Landesaufnahmestelle Bramsche unterrichten, sieht im Einzelnen wie folgt aus:
An der Grundschule Hesepe werden zurzeit - d. h. am Stichtag 5. Dezember 2002 - zehn Kinder aus der Landesaufnahmestelle unterrichtet. Die Kinder erhalten wöchentlich sechs Förderstunden aus dem Stundenkontingent für den Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus werden sieben so genannte Überhangstunden im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für Fördermaßnahmen genutzt. An der Orientierungsstufe Innenstadt sind derzeit nur zwei Schülerinnen und Schüler aus der Landesaufnahmestelle, die wöchentlich fünf Förderstunden in Deutsch erhalten. An der Hauptschule Bramsche beträgt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus der Landesaufnahmestelle zehn. Die Förderung umfasst auch hier fünf Wochenstunden. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass der Umfang der Förderstunden an den betroffenen Schulen angemessen ist und bedarfsgerecht gehandhabt wird.
Zu 3: Das Unterbringungskonzept der Niedersächsischen Landesregierung wurde in der Vergangenheit und wird auch weiterhin im Lichte der anstehenden Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der zu erwartenden Veränderungen des tatsächlichen Migrationsgeschehens fortentwickelt. Weitergehende Festlegungen gegenüber dem Schreiben vom 29. Mai 2002 sind daher nicht möglich. Eine Steigerung ist also nicht konkret geplant.
unterschiedliche Gruppierungen gibt. Sie wissen, dass wir dort insbesondere Asylbewerber unterbringen, die mit ihrem Antrag keine Chance auf Erfolg haben. Es ist vom Verfahren abhängig, wie lange sie dort bleiben. Die Kontingentflüchtlinge aus der Sowjetunion haben in der Regel einen kürzeren Aufenthalt. Aber es ist nicht möglich, Durchschnittszahlen zu nennen, weil das sehr individuell gestaltet wird.
Vielen Dank. - Gibt es weitere Zusatzfragen? - Bitte schön, Frau Langhans! Das ist dann Ihre letzte Zusatzfrage.
Herr Minister, nach welchen Kriterien werden den Asylbewerbern bis auf das letztlich Unabweisbare Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen?
Es gibt dafür keine generellen Kriterien. Wenn Sie einen konkreten Anlass haben, diese Frage zu stellen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns die entsprechenden Fälle aufzeigen würden. Dann würden wir das nachprüfen. Aber ich kenne keine konkreten Fälle, in denen etwas gestrichen worden ist. Ich kenne auch die Gründe dafür nicht. Es sind individuelle Gründe, die dazu beitragen können. Aber wenn es solche Fälle gibt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese übermitteln würden. Dann würden wir Ihnen das beantworten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anzahl der Personen, die im Straßenverkehr getötet wurden, ist im Jahr 2002 in Niedersachsen gegen den Trend deutlich angestiegen. Bereits im Jahr 2001 stand Niedersachsen zusammen mit Bayern an der Spitze der westlichen Bundesländer. Höhere Zahlen von Getöteten je 1 Million Einwohner weisen nur die neuen Bundesländer auf.
Ein internationaler Ländervergleich zeigt, dass sich die Verkehrssicherheit durch verschiedene Maßnahmen sehr deutlich beeinflussen lässt. In der Gruppe der 18- bis 20-Jährigen weist Deutschland deutlich höhere Zahlen aus als Neuseeland, Frankreich, die USA oder auch Dänemark. In Schweden und Großbritannien liegt die Zahl der Getöteten sogar bei weniger als einem Drittel der deutschen Zahlen. Auch in anderen Altersgruppen sind Länder wie Dänemark, Schweden und Großbritannien deutlich besser.
Das schwedische Parlament hat vor ca. fünf Jahren die so genannte VISION ZERO-Strategie, die Null-Vision, beschlossen. Mit dieser neuen Maxime der Verkehrspolitik soll der menschliche Faktor im Verkehrsgeschehen stärker berücksichtigt werden. Ziel ist die Reduzierung der Zahl tödlich verlaufender Verkehrsunfälle auf null. Der niedersächsische Landtag hat sich bereits ein Element der VISION ZERO-Strategie, das begleitende Fahren für Führerscheinneulinge, zu Eigen gemacht. Eine umfassende und grundlegende Überprüfung aller Möglichkeiten zur Senkung der Unfallzahlen steht aber aus.
Verkehrsunfälle mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen verursachen unermessliches Leid. Die Verletzten und Hinterbliebenen werden jedoch weitgehend sich selbst überlassen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Thema verdrängt. Die Einhaltung von Schutzvorschriften für Kinder und ältere Menschen, wozu beispielsweise Tempo30-Beschränkungen zählen, wird oft gar nicht überprüft. Die Missachtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Nötigung und Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern gelten als Kavaliersdelikt. Dabei hat das Verkehrsunfallgeschehen auf niedersächsischen Straßen auch eine volkswirtschaftliche Komponente. Das Bundesamt für Straßenwesen hat errechnet, dass jeder tödliche Unfall volkswirtschaftliche Schäden von 1,2 Millionen Euro je Person verursacht, Schwerverletzte verur
1. Auf welche Maßnahmen führt die Landesregierung die deutlich niedrigeren Unfallzahlen mit tödlich Verletzten in Dänemark, Schweden und Großbritannien zurück?
2. Ist die Landesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, beispielsweise durch Erlass oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass die Verkehrssicherheitskommissionen der unteren Straßenverkehrsbehörden durch Vertreterinnen der Eltern, von Schulen und Kindergärten erweitert werden?
3. Ist die Landesregierung bereit, Umschichtungen im Haushalt vorzunehmen, um von der Polizei erkannte Unfallschwerpunkte auf Landesstraßen schnellstmöglich beseitigen zu können, beispielsweise durch Anlegen von Kreiseln, Verbesserung der Fahrbahngriffigkeit, Anlegen von Ortseingangsbremsen oder die Einrichtung von Querungshilfen für Fußgänger?