Irmgard Vogelsang

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie müssen keine Angst haben, ich werde nicht allzu lange vortragen. Ich will nur deutlich machen, wie unendlich lang die Geschichte der Veränderung der Aufnahmemöglichkeiten an Bekenntnisschulen ist.
Wir wollten heute eigentlich über einen Antrag abstimmen, der die Drucksachennummer 14/704 trägt, der also schon fast vier Jahre alt ist. Leider haben die Sozialdemokraten in der vorletzten Sitzung des Kultusausschusses im Dezember verhindert, dass darüber abgestimmt wird. Sie wollten das noch einmal in die Länge ziehen.
- Nein, das war nicht einstimmig. Wir haben gesagt, wir enthalten uns der Stimme und behalten und vor, einen neuen Antrag einzubringen.
Das ist die Situation, die wir jetzt vorfinden: eine unerträglich lange Geschichte; ich hatte es gesagt.
Bekenntnisschulen sind - für diejenigen, die nicht ganz so tief im Thema stecken - öffentliche Schulen, in denen Schüler gleichen Bekenntnisses von Lehrkräften ebenfalls gleichen Bekenntnisses betreut und unterrichtet werden. Bis zur Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 1997 galt die Regelung, dass konfessionsfremde Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn für sie kein eigener Religionsunterricht angeboten werden muss. Letzteres hängt ja mit der Anzahl der jeweiligen Schülerinnen und Schüler zusammen.
Diese Regelung war und ist vor allem für Orte wichtig, an denen es nur eine Bekenntnisschule als Grundschule und nicht auch noch eine öffentliche Grundschule gibt. Ich denke beispielsweise an die Gemeinde Hollenstede im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau.
Uns ist natürlich bekannt, dass diese Lösung zum Teil auch als Schlupfloch genutzt worden ist, um Schülerinnen und Schüler mit hineinzubringen, weil man meinte, die schulische Ausbildung wäre dort besser. Das hat zum Teil sogar dazu geführt - wir wissen das aus den Diskussionen in den zurückliegenden Jahren -, dass beispielsweise evangelische Kinder gar nicht erst in der Kirche angemeldet oder gar nicht erst getauft wurden, um nachher den Zugang zur katholischen Schule zu haben. - Das war aber nicht Sinn und Zweck des Ganzen.
Die mit der Schulgesetz eingeführte 15 %Regelung galt im Übrigen nicht für die Bekenntnisschulen im Oldenburger Land. Dort gab es erheblich liberalere Lösungen; die hatten mehr Freiheiten.
Im Gespräch mit den Kirchen wurde uns immer wieder deutlich gemacht, dass auch sie eine flexible, eine maßgeschneiderte Lösung haben möchten, die den Interessen vor Ort entspricht. Den Bekenntnisschulen wurde vorgehalten, die Kirchen würden diese Regelung bewusst unterlaufen; sie würden keine ausländischen Schüler aufnehmen. Das aber entspricht ganz und gar nicht den Intentionen der Kirchen, die den Bildungsauftrag des Schulgesetzes sehr ernst nehmen und auch die Aufgabe erfüllen wollen, verschiedene Kulturen zusammen zu unterrichten.
Anfang 1999 haben wir im Kultusausschuss gehört, man sei auf einem guten Wege und würde
eine Änderung finden, mit der die Kirchen auch einverstanden wären. - Von den Kirchen ist uns allerdings signalisiert worden, dass das nicht der Fall ist. Es wurde also der Anschein erweckt, man stünde kurz vor einer Lösung. Seinerzeit, im September 1999, wollten die Sozialdemokraten sogar über den Antrag abstimmen mit dem Hinweis, man sei auf einem guten Wege, das sei erledigt.
Wir Christdemokraten haben das damals abgelehnt. Wir haben gesagt, erstens sind wir Antragsteller, und zweitens möchten wir nicht eine Lösung, die lautet, das Ministerium verhandele, sondern wir möchten eine handfeste Lösung.
Eine solche gibt es bis heute leider nicht. Wir hatten uns darauf verlassen, dass es möglichst bald zu einer Regelung kommen werde. Uns wurde gesagt, unter den Kirchen sei kein Einvernehmen herzustellen. Es wurde auch auf den Wechsel sowohl in der Konföderation der evangelischen Kirche als auch im Katholischen Büro hingewiesen. - Beides sind Argumente, die, wie ich meine, an den Haaren herbeigezogen sind. Wenn man es ernsthaft angepackt hätte, hätte man das auch regeln können.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Sozialdemokraten in der vorletzten Sitzung des Kultusausschusses eine Abstimmung über den Antrag abgelehnt haben, und zwar selbst dann noch, als ich eine recht moderate Kompromisslösung vorgelegt habe. Deswegen stellen wir heute unseren Antrag zur sofortigen Abstimmung. Wir meinen, dass Eltern und Kirchen endlich zuverlässige Informationen darüber haben müssen, wie sie verfahren können. Wir brauchen maßgeschneiderte und flexible Lösungen, die es den Schulträgern vor Ort ermöglichen, individuelle Lösungen zu finden. Wir wollen nicht, dass der Anteil bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler zu sehr überzogen wird, aber es muss z. B. möglich sein, Geschwisterkinder oder, wenn es vor Ort besonders viele ausländische Kinder gibt, diese mit in die Schule aufzunehmen, ohne dass den Kirchen der schwarze Peter zugeschoben wird.
Ich beantrage also, über den Antrag in der Drucksache 4063 sofort abzustimmen. - Danke.
Frau Ministerin, können Sie uns denn sagen, ob die mehr als 3 000 Neueinstellungen Vollzeitlehrerstellen oder Teilzeiteinstellungen sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es in der ganzen Zeit meiner Tätigkeit im Landtag noch nicht einmal erlebt, dass ein Antrag, der eingebracht worden ist, nachher in so verfälschter Art und Weise zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Ich halte es für ganz schlimm - das sage ich ganz offen -, dass man so miteinander umgeht.
Ich will Ihnen in Erinnerung rufen: Wir hatten einen ganz kurzen Antrag eingebracht, als die allein Erziehenden merkten, was sie für Nachteile hatten, was ihnen tatsächlich an Mark und Pfennig im Portmonee fehlte. In dieser Situation hatten wir als Antrag formuliert:
„Der Landtag fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, über den Deutschen Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene zweite Gesetz zur Familienförderung entstandenen finanziellen Nachteile für die Alleinerziehenden aufgehoben werden.“
Sie wissen, es ist den allein Erziehenden so gegangen, dass sie praktisch in eine Singlebesteuerung kamen. Wir wussten auch alle - darüber waren wir uns bei der ersten Beratung schon einig -, dass letztlich der Spruch des Bundesverfassungsgerichts den Ausschlag gegeben hatte. Im Wissen darum haben wir gesagt: Es muss ein Weg gefunden werden, der steuerlich in Ordnung ist, aber man kann die Nachteile nicht bei den allein Erziehenden lassen. Das, was mit der Erhöhung des Kindergeldes verabschiedet worden ist, heißt, dass bis zum Jahre 2005 die allein Erziehenden selbst 1 Milliarde dieses Kindergeldes bezahlen müssen. Das halte ich für schlimm. Man sollte wirklich nicht bei denen abzocken, die ohnehin nichts haben.
Ich will noch einmal auf das eingehen, was uns jetzt vorliegt. Ich tue das in gebotener Kürze, weil es sich eigentlich gar nicht lohnt, weil es lächerlich ist, weil es Wahlkampfgeklingel ist, was hier passiert ist.
Das, was wir als ernsthaften Appell gestartet haben, um allein Erziehenden zu helfen, um sie zu unterstützen und sie nicht abdriften zu lassen, ist von Ihnen in eine Selbstbeweihräucherung umfunktioniert worden - wahltypisch, wie das so ist. Es ist schon böse, was Sie damit gemacht haben.
Dabei darf ich auch in Erinnerung rufen, dass die SPD die Familie offensichtlich erst vor wenigen Jahren entdeckt hat.
Sie werden sich daran erinnern: In der ersten Regierungserklärung des damaligen Ministerpräsi
denten Schröder kam das Wort „Familie“ nicht ein einziges Mal vor. Deswegen war es, glaube ich, höchste Zeit, dass wir dieses Thema aufgegriffen haben.
Bei aller steuerlichen Systematik, die vielleicht angebracht ist, frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum haben Sie sich nicht die Mühe gemacht, ernsthaft darüber nachzudenken, wie den allein Erziehenden geholfen werden kann? Das, was Sie ihnen mit 30 DM Kindergeld bieten, wird ihnen zu einem Vielfachen wieder aus der Tasche gezogen, wenn ich nur daran denke, was jetzt kommt mit Ökosteuer, mit Energiesteuer, mit Mehrwertsteuer, mit den Krankenkassenbeiträgen, mit den Rentenversicherungsbeiträgen.
Die Beschlussempfehlung, die Sie uns heute vorlegen, ist eine einzige Verhöhnung eines Bevölkerungsstandes, der wirklich nicht zu den reichsten gehört, sondern im Gegenteil unserer Unterstützung bedarf. Deswegen lehnen wir das ab. Ich finde es fürchterlich, was Sie aus unserem Antrag gemacht haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute zum x-ten Mal über das Ehrenamt, obwohl das Jahr des Ehrenamtes längst vorbei ist. Wir haben in diesem Haus aber nie Zweifel daran gehabt, wie wichtig diese freiwillige ehrenamtliche Arbeit auf allen Gebieten, auf denen sie geleistet wird - ob im Sozialbereich, im Bereich der Ökologie oder im Bereich des Sportes - ist. An dieser Stelle möchte ich all denjenigen, die freiwillig in diesen Bereichen tätig sind, meine höchste Anerkennung aussprechen.
Den Erfolg dieser Tätigkeit macht die Freiwilligkeit aus. Deswegen stehen wir für ein Freiwilliges Soziales Jahr, für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder für ein Freiwilliges Kulturpolitisches Jahr, sei es im Bereich Kulturpolitik oder im Bereich des Sportes. Über diese Grundsatzfrage müssen wir nicht mehr lange diskutieren. Ich möchte aber in Erinnerung rufen, wie wir zur Diskussion dieser Tagesordnungspunkte gekommen sind.
Vorausgegangen waren - Sie werden sich daran erinnern - die vielfachen Aussagen von Herrn Minister Bartling - ob in der HAZ, ob in der Diepholzer Kreiszeitung, in der Hannoverschen Neuen Presse, in der DHZ oder der Welt -, der sich ganz klar für ein Pflichtjahr für Jungen und Mädchen ausgesprochen hat. Er hat sich davon auch nicht distanziert. Er hat lediglich hier in der Diskussion
gesagt, es wäre seine Meinung als Privatmann, die er äußern können müsse. Letztlich war der Bericht in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ausschlaggebend, dem der Bericht in der Bild-Zeitung über die Aussage unseres Ministerpräsidenten vorausgegangen war, auch er wolle ein soziales Pflichtjahr für alle. Er hat in der damaligen Diskussion versucht deutlich zu machen, wie er das gemeint hätte, was die Bild-Zeitung schrieb. Aber ausweislich des Textes, den Vizepräsident Gansäuer vorgelegt hatte, hat er sehr wohl gefordert, ein soziales Pflichtjahr für alle einzuführen.
Die Sozialdemokraten hatten vor, sich die Sache im Ausschuss einfach zu machen. Sie wollten beide Anträge ablehnen.
Sie bekamen allerdings kalte Füße, nachdem der Beschluss schon gefasst war. Sie wollten wohl doch nicht deutlich machen, dass sie die Passage aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Anspruch jedes Jugendlichen auf einen sozialen Dienst einzulösen.“
nicht mittragen wollten. Ebenso wenig wollten sie den Passus aus dem Antrag der CDU-Fraktion mittragen, in dem der Landtag aufgefordert wird,
„alle Anstrengungen zu unterlassen, einen Zwangsdienst für Frauen einzuführen.“
Man hat sich also hingesetzt - wohl auch unter dem Druck der Frauen in der Sozialdemokratie - und eine neue Beschlussempfehlung vorgelegt. Für diese habe ich wenig Verständnis. Im ersten Drittel wird eine Selbstbeweihräucherung vorgenommen, die wir gerade in Wahlkampfzeiten immer wieder erleben. Es wird sich selbst auf die Schulter geklopft, wie toll man ist. Im zweiten Drittel gibt es den Auftrag, zu prüfen, wie man noch etwas verändern kann. Im dritten Drittel - da frage ich die frauenpolitische Sprecherin, wie lange sich die Frauen in der SPD-Fraktion das noch gefallen lassen wollen - wollen sie mit beschließen:
„Bei Beibehaltung der Wehrpflicht sieht der Landtag weiterhin keine Notwendigkeit der Einführung eines sozialen Pflichtjahres.“
Ist das die Aussage des Landtages für ein halbes Jahr, für ein Dreivierteljahr oder für länger? - Wir wollen die Aussage zu einem generellen Verzicht, weil wir wissen, dass Frauen um der Erziehung oder Pflegetätigkeiten willen erhebliche Einschnitte in ihrer Lebensbiographie hinnehmen. Wir wissen, dass sie durch die Leistung, die sie für die Gesellschaft erbringen, schon so stark beansprucht werden, dass sie nicht noch von oben ein soziales Pflichtjahr verordnet bekommen müssen. Daher sprechen wir uns gegen diesen Antrag aus und lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte an die Frage der Kollegin Mundlos von vorhin anknüpfen und frage Sie: Geben Sie zu, dass die Tatsache, dass Haupt- und Realschüler seit dem letzten Jahr der CDURegierung 17 % weniger Unterricht an den Hauptschulen, Realschulen und Schulen für Lernbehinderte bekommen haben, der Grund für das miserable Abschneiden von Hauptschülern und Realschülern in Niedersachsen sein kann?
Frau Ministerin, ich bedauere es, aber ich muss noch einmal anknüpfen an meine vorherige Frage, weil ich einfach nicht glauben kann, was Sie uns da einzureden versucht haben. Wollen Sie uns wirklich einreden, dass die Tatsache, dass Hauptschüler, Realschüler und Schüler an Schulen für Lernbehinderte, die heute mehr als 17 % weniger Unterricht bekommen - es fällt also ein Sechstel an Stunden weg -, keinen Einfluss auf die Ergebnisse hat, die die Schulen abliefern und die jetzt in PISA festgestellt worden sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Etwa drei Monate nach der ersten Behandlung im Plenum legt Ihnen der Kultusausschuss seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor. Darin wird empfohlen, den Entwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung wird erwartungsgemäß von den Ausschussmitgliedern der SPDFraktion unterstützt; die übrigen Ausschussmitglieder haben die Empfehlung nachdrücklich abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt Ihnen der Kultusausschuss mehrheitlich gegen die Stimme des Ausschussmitglieds der Fraktion der Grünen die Ablehnung. Die Sprecherin der Fraktion der Grünen hatte sich zuvor vergeblich dafür eingesetzt, den Entwurf unabhängig vom Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - nach der Sommerpause - zu beraten.
Die mitberatenden Ausschüsse sind diesen Empfehlungen generell gefolgt.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion war Mitte April Gegenstand einer zweitägigen Anhörung. Die Anhörung ist in einer Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und einer weiteren Vorlage des Ausschussdienstes ausgewertet und in die Beratungen einbezogen worden, soweit das möglich war. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen beantworteten die Frage, inwieweit aus der Anhörung Folgerungen gezogen worden seien, unterschiedlich. Die Mitglieder der CDU-Fraktion erklärten, dass die Ausschussmehrheit das Ergebnis der Anhörung so gut wie gar nicht beachtet habe, die Mitglieder der SPD-Fraktion verwiesen aber darauf, dass die vorgelegten Änderungsanträge den Beleg dafür böten, dass teilweise die Anregungen übernommen worden seien.
Zum Inhalt des Gesetzentwurfs einige kurze Hinweise: Die wichtigsten Zielsetzungen der Schulreform sind nicht nur im Plenum, sondern auch in der Öffentlichkeit schon so eingehend diskutiert worden, dass sie hier nicht noch einmal in aller Breite skizziert zu werden brauchen. Über diese Grundsatzdiskussion, die sicherlich auch gleich die anschließende Debatte beherrschen wird, möchte ich nur einen kurzen Überblick geben und danach
auf die in den Ausschüssen behandelten Verfahrens- und Kostenfragen eingehen.
Leitthema der Anhörung und natürlich auch der Ausschussdiskussion war die Frage, wie Kinder nach dem Abschluss der Grundschulzeit - also nach dem 4. Schuljahr - bestmöglich gefördert werden können. Einigkeit bestand zwar zwischen den Fraktionen dahin gehend, dass die bisherige Orientierungsstufe abgeschafft werden solle. Eine einheitliche Auffassung über eine andere Lösung zeichnete sich aber in keiner Weise ab. Hier stehen sich zwei Grundauffassungen gegenüber, die auch in der Anhörung sehr deutlich zum Ausdruck kamen.
Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion gingen davon aus, dass in unter Leistungsgesichtspunkten differenzierten Lerngruppen die Förderung leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schüler am besten gewährleistet sei. Die Fraktion der Grünen schließt demgegenüber aus den jüngsten wissenschaftlichen Erhebungen, dass der binnendifferenzierte Unterricht insgesamt bessere Ergebnisse liefere. Deshalb haben sie in ihrem Antrag auch die sechsjährige Grundschulzeit gefordert.
Die dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zugrunde liegende neue Lösung der Förderstufe mit binnendifferenziertem Klassenunterricht wurde dementsprechend von beiden politischen Positionen her kritisiert. Während die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion die damit verbundene Abschaffung der Orientierungsstufe zwar als Schritt in die richtige Richtung, die Förderstufe aber als untauglichen Kompromiss einschätzten, sah das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen in der Förderstufe eine Verschlechterung des pädagogischen Angebotes und äußerte die Befürchtung, dass damit nicht die integrativen Strukturen, sondern eine frühzeitigere Trennung von Schulkindern gefördert würden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion werteten den Fraktionsentwurf hingegen als einen aufgrund der jüngsten pädagogischen Untersuchungen gebotenen ersten Schritt einer umfassenden Bildungsreform, bei der es hauptsächlich darum gehe, die Zusammenarbeit zwischen den Schulen zu verbessern und zu stärken. Auf diesem Gedanken beruhe auch die Einführung der Kooperativen Haupt- und Realschule als neuer Schulform. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion sahen hingegen in der Kooperativen Haupt- und Realschule und in den im Gesetzentwurf dafür ange
legten stellenwirtschaftlichen Vergünstigungen eine Tendenz, die aus ihrer Sicht bewährten eigenständigen Haupt- und Realschulen längerfristig abzuschaffen.
Die Ausschussberatungen wurden begleitet von einer Erörterung von Verfahrensfragen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen bezweifelten von Anfang an, dass der von den Ausschussmitgliedern der SPDFraktion eingebrachte enge Zeitplan eine gründliche Beratung zulasse. Sie sahen sich in dieser Einschätzung wiederholt dadurch bestätigt, dass von der Landesregierung angeforderte Materialien nicht zu den angekündigten Zeitpunkten vorgelegt wurden. Dazu gehörten die nach Meinung der oppositionellen Ausschussmitglieder für die politische Beurteilung des Gesetzentwurfs der SPDFraktion notwendigen Entwürfe von Durchführungsverordnungen zum Schulgesetz.
Nachdem in der Sitzung des Kultusausschusses am 26. April 2002 von den Vertretern des Kultusministeriums nicht abschließend zu den Fragen nach Kosten Stellung genommen werden konnte, verließen die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion den Sitzungsraum. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass die angeforderten Informationen rechtzeitig nachgereicht worden seien und in die Beratungen hätten Eingang finden können.
Besonders eingehend erörtert wurden in den Ausschussberatungen die Kostenfolgen des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, und zwar sowohl für den bereits beschlossenen Haushaltsplan für die Jahre 2002 und 2003 als auch für die darüber hinausgehenden Landeshaushalte und für die kommunalen Haushalte. Hierzu fand am 8. Mai 2002 eine Sondersitzung des Kultusausschusses statt. Die Ausschussmitglieder der oppositionellen Fraktionen rügten, dass der Gesetzentwurf der SPDFraktion den Anforderungen des Artikels 68 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung nicht entspreche, wonach in absehbarer Zeit zu erwartende Mehrkosten des Gesetzentwurfs für das Land und für die Kommunen dargelegt werden müssten. Die Vertreter der SPD-Fraktion und des Kultusministeriums verwiesen insoweit darauf, dass die Begründung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in ungewöhnlich ausführlicher Weise zu den Kostenauswirkungen Stellung nehme. Diese Ausführungen wurden von den Vertretern des Kultusministeriums in einer Reihe von Einzelpunkten ergänzt und weiter erläutert.
Ich werde, da die unterschiedlichen Meinungen zu den einzelnen Punkten in der nachfolgenden Diskussion sicherlich dargelegt werden, den Rest des Berichts zu Protokoll geben. Sie haben die Gelegenheit, ihn nachzulesen. Ich wünsche uns jetzt gute Beratungen. - Danke.
Der GBD vertrat im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Auffassung, die Darlegungen zu den Kosten entsprächen, wenn die ergänzenden Ausführungen des Kultusministeriums berücksichtigt würden, den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies wurde auch vom Landesrechnungshof nicht bezweifelt; dieser hat sich aber dafür eingesetzt, bei der Abschätzung der stellenwirtschaftlichen Auswirkungen - ähnlich wie bei der Gesetzesfolgenabschätzung - auch die späteren Versorgungsaufwendungen einzubeziehen. Dementsprechend wurde vom Kultusministerium eine ergänzende Darstellung vorgelegt, in der die stellenwirtschaftlichen Kosten mit einem 40-prozentigen Zuschlag für die Versorgungsaufwendungen versehen waren.
Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen bezweifelten insbesondere, dass die infolge der Schulorganisationsreform notwendigen Kosten der Schulträger für Neubauten sowie die Kosten der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit Sprachfördermaßnahmen zutreffend ermittelt worden seien. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion wiesen zum letzteren Punkt darauf hin, dass sich die Kosten der Schülerbeförderung nicht abschätzen ließen, weil sie von den künftigen Entscheidungen der kommunalen Schulträger abhingen. Dass sich aus diesen Entscheidungen notwendigerweise Mehrkosten für die Schülerbeförderung ergäben, sei keineswegs sicher. Wahrscheinlicher sei, dass sich insoweit lediglich die Verteilung der Schüler auf die einzelnen Verkehrslinien ändere.
Hinsichtlich evtl. notwendiger Schulbaumaßnahmen verwiesen die Ausschussmitglieder der SPDFraktion und die Vertreter des Kultusministeriums darauf, dass sowohl die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen als auch die geplanten Verordnungsregelungen eine weitgehende Nutzung des vorhandenen Raumbestandes zuließen; so sollten in größerem Umfang als bisher Außenstellenlösungen zugelassen werden.
Zu der Frage, welche Kostenauswirkungen auf den Landeshaushalt sich durch das vorgezogene InKraft-Treten des Gesetzes ergeben, erklärten Vertreter des Kultusministeriums, dass es solche nicht gebe, weil es nach Artikel 7 Abs. 2 hinsichtlich der kostenauslösenden Bestimmungen beim ursprünglichen In-Kraft-Tretens-Termin - dem 1. August 2003 - bleiben solle.
Ich komme nun zu den wesentlichen sachlichen Änderungen der Beschlussempfehlung gegenüber dem Fraktionsentwurf:
Die mit dem Entwurf zugelassene Einführung der Eingangsstufe für die Grundschule im vorgesehenen § 6 Abs. 4 des Schulgesetzes soll durch eine Ergänzung des § 14 Abs. 5 auch Sonderschulen betreffen. Die Auswirkungen der Eingangsstufe auf die Gesamtdauer der Schulpflicht werden in § 66 näher bestimmt. Danach soll das Durchlaufen der Eingangsstufe grundsätzlich mit zwei Jahren als Schulbesuch berücksichtigt werden.
Außerdem soll der Schulversuch zur Verlässlichen Grundschule durch Regelungen im Schulgesetz abgelöst werden. Die Verlässliche Grundschule bedarf zwar als Ausgestaltung der Grundschule nach Auffassung des Ausschusses und des GBD keiner zusätzlichen Regelung. Es muss aber durch eine Änderung in § 53 zugelassen werden, dass die Betreuungskräfte auch von anderer Seite als vom Land beschäftigt werden dürfen. Einen indirekten Hinweis auf die Einführung der Verlässlichen Grundschule enthält die Empfehlung, die Rechtsgrundlage für die vollen Halbtagsschulen in § 23 Abs. 3 zu streichen. Die bestehenden Vollen Halbtagsschulen können allerdings nach der Übergangsvorschrift des § 189 noch vier Jahre lang fortgeführt werden.
Die Bestimmungen über Sprachfördermaßnahmen sollen im neuen § 54 a zusammengefasst werden. Damit wird zum einen der Anwendungsbereich der Sprachfördermaßnahmen auf den Sekundarbereich ausgedehnt; dafür hatten sich in der Anhörung die Gewerkschaften und die Kirchen eingesetzt. Durch Absatz 2 dieser Vorschrift werden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen künftig verpflichtet, im Halbjahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Der Ausschuss hielt eine solche Regelung für erforderlich, weil die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass freiwillige Angebote nicht ausreichend wahrgenommen würden. Allerdings sollen diese
Maßnahmen nicht zwangsweise durchgesetzt werden können.
Im abschließenden Beratungsdurchgang wurden zu den §§ 59, 63 und 114 noch Empfehlungen beschlossen, die zugleich klarstellen, inwieweit ein Wahlrecht der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Förderstufe besteht. Danach können die Eltern grundsätzlich zwischen verschiedenen Förderstufen wählen. Allerdings sollen die Schulträger in § 63 Abs. 4 die Möglichkeit bekommen, dieses Wahlrecht durch die Festlegung von Schulbezirken einzuschränken. Stattdessen können sie, wenn die Aufnahmekapazität der Schule überschritten wird, auch nach § 59 a Aufnahmebeschränkungen anordnen. In diesem Fall findet ein Losverfahren statt, das durch Verordnung näher geregelt wird. Der Ausschuss empfiehlt hier eine Ergänzung der Ermächtigung, um den gemeinsamen Schulbesuch von Geschwisterkindern zu ermöglichen. Zu § 114 soll mit einer Ergänzung klargestellt werden, dass die Schulträger die Mehrkosten, die sich aus der Wahl einer Förderstufe an einer anderen Schulform ergeben, zu übernehmen haben.
Während die Ausschussmitglieder der CDUFraktion diesen Regelungszusammenhang so würdigten, dass von einem freien Willen der Eltern keine Rede sein könne, verwiesen Vertreterinnen und Vertreter des Kultusministeriums und der SPD-Fraktion darauf, dass die Schulträger nicht gezwungen seien, von den Einschränkungen des Elternwahlrechts Gebrauch zu machen und dies nach Möglichkeit auch zu vermeiden suchen würden.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss zu § 106 eine weitere Ergänzung, wonach der Schulträger das Interesse der Elternschaft an neuen schulischen Angeboten unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit ermitteln soll. Dagegen wandten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion ein, dass derartige Ermittlungen lediglich unerfüllbare Wünsche wecken und damit unnötigen politischen Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger auslösen würden. Die Vertreter des Kultusministeriums wiesen demgegenüber auf Einzelfälle hin, in denen Schulträger vorschnell ihre Leistungsunfähigkeit geltend gemacht hätten.
Die Übergangsvorschriften der §§ 184 bis 189 wurden vom Ausschuss erheblich überarbeitet und ergänzt, um Auslegungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der vorgesehenen Reform nach Möglichkeit auszuschließen.
Abschließend möchte ich noch auf den neu vorgeschlagenen Artikel 6/1 hinweisen, mit dem der Landtag einer Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat zustimmen soll. Diese am 4. und 5. Juni 2002 unterzeichnete - Übereinkunft ist erforderlich, um die Konkordatsbestimmungen mit den zu § 154 des Schulgesetzes vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Schuljahrgänge 5 und 6 abzustimmen.
Zu dem zweiten Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf - nämlich demjenigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - empfiehlt der Kultusausschuss die Ablehnung. Den darin enthaltenen Vorschlag, die Orientierungsstufe durch eine Verlängerung der Grundschulzeit um zwei Jahre abzulösen, habe ich oben bereits erwähnt. Im Übrigen betreffen die Regelungsvorschläge im Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen zwei Schwerpunkte. Der Erste liegt bei der integrativen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern und der Zweite bei der Ausweitung der elterlichen Mitbestimmung an Schulen. Hierzu erklärte ein Vertreter der SPDFraktion, dass über diese Fragen im Zusammenhang mit einer größeren Schulgesetznovelle diskutiert und entschieden werden solle, die für die nächste Wahlperiode geplant sei. Der vorliegende Gesetzentwurf solle mit diesen Fragen nicht belastet werden.
Zu den zahlreichen Eingaben, die zu dem Gesetzentwurf eingegangen und in die Beratungen einbezogen worden sind, schlägt der Ausschuss vor, diese wie üblich für erledigt zu erklären.
Abschließend bitte ich Sie im Namen des Kultusausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung und damit auch zu dem anliegenden Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Liebe doch in sehr großer Anzahl noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir die Diskussion vor einem gut besetzten Haus führen können.
Wir wollen mit unserem Antrag den Anstoß dafür geben, dass eine riesige Ungerechtigkeit, die zulasten der Alleinerziehenden geht, möglichst schnell behoben wird.
Wir haben unseren Entschließungsantrag bewusst so kurz gefasst, dass ihm eigentlich alle im Landtag vertretenen Fraktionen zustimmen können.
Wir wollten auch verlängernde Beratungen in den Ausschüssen vermeiden. Damit es alle präsent haben, möchte ich nur kurz den Entschließungstext, über den abgestimmt wird, vorlesen. Da heißt es:
„Der Landtag fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, über den Deutschen Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Familienförderung entstandenen finanziellen Nachteile für die Alleinerziehenden aufgehoben werden.“
Wir haben bewusst darauf verzichtet zu sagen, dass die eine oder andere Möglichkeit der Stein des Weisen sei und daher gewählt werden müsse. Die Frage, wie das Problem zu lösen ist, ist Sache der Berliner. Wir wollen ganz bewusst den für die Verfassungsmäßigkeit der Steuerreform in Deutschland richtigen Weg wählen. Wir wissen, dass das verfassungsmäßig sauber sein muss. Wir alle kennen den Weg, der dazu geführt hat, dass es sich so verändert hat.
Wir wollen mit unserem Antrag - auch durch die Dringlichkeit des Ganzen - deutlich machen, dass hier etwas passiert ist, was wir bei der Bundesregierung schon häufig erleben mussten, nämlich dass das, was gut gedacht war, schlecht gemacht worden ist.
Wir wollen und dürfen es gemeinsam nicht hinnehmen, dass diejenigen, die laut Armutsbericht der Bundesregierung ohnehin am meisten von Armut betroffen sind - ich denke an die Alleinerziehenden -, ihre angebliche Besserstellung in ihren
Rahmen- und Lebensbedingungen, aber auch in ihrer materiellen Situation - so die Pressemitteilung des Bundesministeriums - unter dem Strich selbst zahlen müssen. Das geht nicht.
Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass die Alleinerziehenden statt eines Ausgleichs für die erhöhte Haushaltsführung den Betrag auch noch abgezogen bekommen, um dann durch die steuerliche Einstufung als Single zusätzlich noch einmal schlechter gestellt zu werden als heute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie werden es genau wie ich in den letzten Tagen in den Zeitungen verfolgt und gesehen haben, dass sich in Berlin etwas tut, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen zu der Erkenntnis gekommen sind, dass da vieles falsch gelaufen ist und zu Benachteiligungen geführt hat, dass die SPD davon spricht, dass es zu Korrekturen kommen muss,
dass die Grünen sagen, dass da etwas geschehen ist, was sie eigentlich nicht gewollt haben. Lassen Sie uns daher heute gemeinsam den Anstoß zu Änderungen geben; denn Eile tut Not.
Wir wissen natürlich - dies sage ich insbesondere in Richtung der Steuerpolitiker -, weshalb die Gesetzesänderung notwendig war. Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht 1998 einheitliche Lösungen im Steuerrecht gefordert hat, die sich an den Erziehungsleistungen orientieren sollten. Die steuerliche Beurteilung sollte nicht davon abhängig sein, in welcher Form von Gemeinschaft ein Kind aufwächst. Der Gesetzgeber meinte jetzt, das auftragsgemäß korrigieren zu müssen. Er hat dabei sehenden Auges in Kauf genommen, dass aufgrund absolut falscher Weichenstellungen die Alleinerziehenden effektiv schlechter gestellt werden.
Die Absenkung des Haushaltsfreibetrages von 5 616 DM auf 4 577 DM oder 2 340 Euro in 2002 und sogar auf 1 188 Euro in den Jahren 2003 und 2004 und die anschließende völlige Streichung haben - wie ich meine - fatale Folgen für die Alleinerziehenden. Wir dürfen dazu nicht schweigen.
Finanzminister Eichel hat mit dem Einverständnis der Familienministerin und der Bundestagskollegen von SPD und Grünen den Alleinerziehenden mit einem Federstrich, nämlich mit der Gesetzesänderung, pro Jahr ein komplettes Monatsgehalt genommen; denn bereits bei einem Jahreseinkommen von 23 000 Euro sind monatlich 168 Euro mehr an Steuern zu zahlen. Das bedeutet für diese Alleinerziehenden, dass sie rund 1 800 Euro an Steuern mehr zahlen müssen.
Wird das Kind erst im Jahre 2002 von der Steuerkarte des Vaters auf die Steuerkarte der Mutter genommen, dann ist der Freibetrag weg. Er ist futsch und weg. Das ist nicht nachvollziehbar. Man kann das Kind doch nicht mit dem Bade ausschütten. Wir alle kennen den Armutsbericht der Bundesregierung, aus dem hervorgeht, dass die Alleinerziehenden in ganz besonderer Weise von Armut betroffen sind. 86 % derer, die da aufgelistet sind, sind Frauen. Die meisten Alleinerziehenden - ich weiß nicht, ob Sie das alles so präsent haben - sind jünger als 26 Jahre. 2,6 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben bei nur einem Elternteil. Unter diesen Vorzeichen kann und darf ein solch gravierender Fehler in der Besteuerung der Alleinerziehenden einfach nicht gemacht werden, es sei denn, die Regierung hätte es so gewollt.
Da fördert die Bundesfamilienministerin Bergmann - auch das will ich hier noch erwähnen zwar ein Büchlein mit dem besonderen Titel „Allein erziehen - Vielfalt und Dynamik einer Lebensform“. Faktisch hat sie die Alleinerziehenden aber von Anfang an aufs Abstellgleis gestellt. Auch bei der Riesterrente gab es seitens der Bundesministerin keinen Aufschrei, als die Alleinerziehenden erneut benachteiligt wurden; denn sie haben aufgrund fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten häufig nicht die Chance, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Ursprünglich förderungsberechtigten Personen werden jetzt, weil es von der SPD so gewollt ist, bei Langerziehungszeiten die staatlichen Zuschüsse von jährlich bis zu 134 Euro pro Arbeitnehmer und von 185 Euro pro Kind entzogen. Sie wissen genau, dass dies keine unflätigen Behauptungen der Opposition sind, sondern dass die jüngsten Studien der Bertelsmann-Stiftung das zutage gefördert haben.
Wenn schon kein Aufschrei der Bundesfrauen- und Familienministerin kommt, dann frage ich mich: Was ist denn mit Niedersachsen? Verehrte Frau Ministerin Trauernicht, ich frage Sie wirklich:
Trauen Sie sich nicht, oder warum haben wir Sie in dieser Frage nicht gehört?
Im Gegensatz zu Ihnen zolle ich dem Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter großen Respekt wegen ihres beachtlichen Engagements mit der roten Karte. 200 000 Karten gehen an den Bundeskanzler, um ihm deutlich zu machen, dass Alleinerziehende eben keine Singles sind. Ich finde es ganz besonders beachtlich - Sie haben es wahrscheinlich auch mit viel Freude gelesen -, dass sich die Schwester des Bundeskanzler, Ilse Brück, in der Bild am Sonntag am 6. Januar wie folgt geäußert hat: Die Politik meines Bruders kostet mich 2 400 DM im Jahr.
Ich finde, das Ganze ist für die Bundesregierung mehr als blamabel. Aber ich rechne es Frau Brück besonders hoch an, dass sie eine der ersten sein wird, die am 18. Februar mit zum Bundesverfassungsgericht gehen wird, um Klage einzureichen. Dazu sage ich Ihnen: Das Wichtigste bei dem Ganzen ist, dass wir in der Politik endlich lernen, politische Entscheidungen in den Parlamenten selbst zu fällen, da, wo sie hingehören, dass wir nicht immer alles den Gerichten überlassen.
Deswegen wäre es meine ganz herzliche Bitte: Verzögern Sie hier heute nicht, geben Sie es nicht erst in den Finanzausschuss, in die mitberatenden Ausschüsse! Bis dahin hat möglicherweise Karlsruhe längst gesprochen. Zeigen Sie, dass Sie den Fehler erkannt haben und dass Sie bereit sind, ihn zu beheben! - Danke.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Es geht uns in keiner Weise darum, irgendetwas aufzurechnen, vorwärts, rückwärts, seitwärts, wie immer Sie das wollen.
Ich möchte Ihnen eines sagen: Sie sollen erkennen, dass die von der Bundesregierung gewählte Lösung der Aufgabe, die ihr vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurde - ich gestehe ein: Als Vorsitzende der Frauen-Union hätte ich es lieber gesehen, wenn es damals nicht dazu gekommen wäre, sondern wenn unsere Politik das vorher geschafft hätte -, zu einem ganz enormen Nachteil für die Schwächsten in unserer Gesellschaft geführt hat. Es muss doch eine Möglichkeit und einen Weg geben, denen zu helfen. Es kann doch nicht sein, dass Sie jetzt versuchen, Ihre Politik auf dem Rücken der Benachteiligten, der Schwächsten zu betreiben.
Ich finde, das ist unverantwortbar, vor allem, wenn Sie sich in dieser Form hier hinstellen und gerade als Frau noch dazwischen rufen.
Ich bitte um Nachsicht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich vorhin nicht formal die sofortige Abstimmung beantragt habe. Ich beantrage die sofortige Abstimmung.
Frau Ministerin, da ich davon ausgehe, dass Sie im Vorfeld dieser Veränderungen, nämlich der Übertragung der Zuständigkeiten auf die Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen haben, möchte ich von Ihnen wissen, wie diese mit Blick auf die tatsächliche Erreichbarkeit und auf die Probleme im technischen Bereich - Software und dergleichen - reagiert haben und wie Sie darauf zu reagieren gedenken.
Frau Ministerin, das von Ihnen vorhin zitierte Beispiel Lüchow-Dannenberg, wo eine sehr hohe Rückflussquote zu verzeichnen ist, macht für mich deutlich, dass es gerechtfertigt sein muss, aufgrund der strukturellen Unterschiede und auch aufgrund der Probleme beim Eintreiben von Rückzahlungen, die gerade in den Städten vorhanden sind, Übergangslösungen oder Staffelungen zu finden. Weshalb hat man darüber nicht nachgedacht, und ist man gewillt, es doch noch zu tun?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für Ihre Worte. Vieles von dem, was zu sagen ich mir vorgenommen hatte, kann ich mir nun sparen. Ich will es darum auch recht kurz machen.
Der im Niedersächsischen Schulgesetz formulierte Bildungsauftrag ist sehr komplex. Unter anderem - ich will das nicht komplett zitieren - steht da: Schule soll die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiterentwickeln, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Toleranz zu gestalten, Konflikte vernunftmäßig lösen, aber auch ertragen zu können. In § 3, in dem es um die Freiheit der Bekenntnisse und Weltanschauungen geht, heißt es, dass auf die Empfindungen anders Denkender Rücksicht zu nehmen ist. Diese beiden Sätze enthalten in meinen Augen alles, was Sie mit Ihrem Antrag wollen. Dazu gehört auch, dass Lehrer selbstverständlich nach besten Kräften vorurteilsfreie und sachliche Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten des Zusammenlebens und auch der sexuellen Neigungen weitergeben. Die Grundsätze von Toleranz und Rücksichtnahme auf die Empfindungen anderer sind die entscheidenden Gesichtspunkte.
Frau Litfin, Sie fordern, die Rahmenrichtlinien zu ändern. Wir alle haben immer wieder beklagt, dass die Rahmenrichtlinien im Grunde genommen viel zu voll gepfropft sind. Immer wieder wird etwas hinzugegeben, und die Lehrkräfte stehen dann vor dem Problem abzuwägen, welchen Themenbereich sie aufnehmen und wie sie damit umgehen wollen. Ich würde es von daher ablehnen, noch Zusätzliches in die Rahmenrichtlinien aufzunehmen. Im Gegenteil würde es mir sehr viel Spaß machen, mit Ihnen gemeinsam, vielleicht im Verbund mit den Damen und Herren aus dem Ministerium im Ausschuss die Rahmenrichtlinien zu entrümpeln, um den Lehrkräften die Freiheiten zu geben, die sie brauchen, um Eigeninitiative zu entfalten.
Wenn die Kinder in die Schule kommen, ist es wichtig, dass sie darüber informiert werden, wie die Mehrheit der Bevölkerung nun einmal lebt. Die Kinder entstammen heterosexuellen Beziehungen, und ihnen muss klar sein, dass sie nur deswegen auf der Welt sind.
- Es sei denn, sie sind aufgrund künstlicher Befruchtung in die Welt gekommen.
- Gut, dann können wir uns darüber unterhalten. – Tatsache ist, dass Kinder in der großen Mehrheit auch heute noch bei Vater und Mutter in einer Familie aufwachsen und diese elterliche Gemeinschaft erfahren. Dass Sie dies in der Begründung zu Ihrem Antrag als traditionelle Liebesromantik bezeichnen, spricht für eine Weltanschauung, die ich nicht nachvollziehen kann.
Ich weiß so gut wie Sie alle, dass unsere Kinder immer wieder erfahren müssen, das Ehen, dass Partnerschaften auseinander gehen. Sie müssen lernen, mit dem Trennungsschmerz fertig zu werden. Die zweite oder dritte Beziehung der Mutter oder des Vaters ist in der Regel nur schwer zu verarbeiten. Alle diese Dinge müssen auch im Unterricht aufgearbeitet werden. Wenn ich mir die heutige Gesellschaft anschauen, meine ich, dass dies in weiten Bereichen viel näher liegt als das, was Sie in Ihrem Antrag fordern.
Ich erlaube mir ebenfalls, anzuzweifeln, dass 10 % der Schülerinnen und Schüler an großen Schulen tatsächlich homosexuell ausgerichtet sind.
Ich glaube, dass das erheblich zu hoch gegriffen ist, und freue mich schon darauf, im Ausschuss zu hören, welche Erkenntnisse hierzu für Niedersachsen vorliegen.
Meines Erachtens ist es wichtig, dass Kindern und Jugendlichen vermittelt wird, wie sie in der Gesellschaft, in der Familie mit anderen umgehen, dass sie Liebe, Vertrauen, Freundschaft, Verlässlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Toleranz lernen und ohne Rücksicht auf das, was jemand ist, wer er ist, wie er ist, Toleranz üben und den ande
ren so akzeptieren, wie er ist – das ist es, worauf es ankommt.
Natürlich weiß auch ich, dass die Anzahl derer -das haben wir nicht erst gestern oder heute gehört -, die sich zumindest zeitweise dem gleichen Geschlecht mehr sexuell zugetan fühlen, steigt, und es steigt auch die Bereitschaft - wir haben jüngste Beispiele gehört -, sich zu outen. Ich kritisiere das nicht. Das steht mir nicht zu. Ich toleriere das. Ich weiß auch, dass in vielen Homosexuellenbeziehungen außerordentlich reizende, nette und rücksichtsvolle Menschen leben und dass es von daher angesagt ist, ihnen keine Steine in den Weg zu legen, sondern ihnen zu helfen. Ich sehe aber nicht unbedingt, dass es eine Privilegierung geben müsste.
Mit einer solchen Toleranz und dem Wissen um die steigende Anzahl homosexueller Partner stehe ich nicht allein. Wenn tatsächlich verlangt wird, dass die Rahmenrichtlinien explizit in diesem Punkt verändert werden, dass möglichst frühzeitig im Unterricht lesbische und schwule Lebensweisen thematisiert werden sollen, dass in den Schulbüchern ganz explizit diese Lebensweisen integraler Bestandteil sein sollen und dass sich auch die Lehrerfortbildung – wir haben das vorhin schon gehört - speziell zum Thema Homosexualität an heterosexuelle Lehrkräfte wenden soll, wenn Vertrauenslehrer und Schulpsychologen verpflichtende Fortbildungen zu dem Thema machen, dann frage ich mich, ob die Verhältnismäßigkeit wirklich noch gewahrt ist. Ich glaube das nicht.
Wir sollten uns im Kultusausschuss berichten lassen, wie sich die Situation in Niedersachsen darstellt, ob man der Ansicht ist, dass das in den genannten Fächern Deutsch, Werte und Normen und Religion sowie Geschichte und Sozialkunde - was auch immer - ausreichend eingebracht werden kann. Sicherlich kann über das Schulverwaltungsblatt noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es wünschenswert ist, dass insgesamt informiert wird. Mit einer ganz expliziten Bevorzugung habe ich jedoch Probleme. Ich will nicht sagen, dass der Antrag überflüssig ist, aber wir werden ihn sicherlich gemeinsam erheblich abändern müssen. Wir werden das aufnehmen müssen, was uns vom Kultusministerium dazu gesagt wird, was heute schon zur Verfügung steht. Sicherlich ist das ein
Problem, das aufzugreifen sich lohnt. Wenn ich mir die Vielzahl der Probleme anschaue, die wir beraten sollen, dann weiß ich aber nicht, ob die Verhältnismäßigkeit wirklich gewahrt ist. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Minister Senff im Januar die Kleine Anfrage der Grünen zur Beteiligung von Frauen an Orden hier beantwortet hat, wurde sehr deutlich, dass diese Landesregierung über zehn Jahre ihre Bemühungen um die Ehrung von Frauen mehr als in Grenzen gehalten hat. Es hat sich auch nichts
durch die Tatsache geändert, dass es in dieser Regierung seit zehn Jahren eine Frauenministerin gibt. Ob das zunächst Frau Schoppe war, ob Frau Bührmann, ob Frau Merk, sie alle haben die Wirkung davon, Leistung nach außen vorzuzeigen, absolut unterschätzt.
Frau Merk hat zwar 1999 über die Universität Hannover eine Bürgerumfrage zur Beteiligung am Ehrenamt gestartet, hat sie pressewirksam veröffentlicht, hat dann aber sonst nichts auf den Weg gebracht. So blieb Minister Senff im Januar tatsächlich nichts anderes übrig, als einen Hilferuf loszulassen,
indem er sagte: Jetzt benennt mir doch Leute, helft mir doch; wir haben doch alles versucht; wir haben über Jahre hinaus an alle Möglichen appelliert. – An wen auf welchem Wege haben wir leider nicht erfahren.
Insofern bin ich froh, dass wir es jetzt hoffentlich gemeinsam schaffen, dass die Landesregierung, insbesondere die Landesverwaltung, schneller handelt. Wir haben nämlich fraktionsübergreifend beschlossen, dass wir der Landesregierung dabei behilflich sein wollen. Wir haben zum 8. März, zum Internationalen Frauentag, eine gemeinsame Entschließung verfasst und wollen damit in der Tat die Landesregierung unterstützen.
Die Frauenministerin hat vorhin das richtige Bild gebraucht, als sie sagte, Frauen stellten ihr Licht unter den Scheffel. Es ist in der Tat so, dass Frauen das viel zu häufig tun. Denn Frauen und ihre Leistungen ins richtige Licht zu setzen, heißt nichts anderes, als darauf hinzuweisen, wie viele es gibt, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen engagieren, häufig stillschweigend, ohne einen so großen Bohai davon zu machen, wie viele Männer das tun.
Ich meine, es ist an der Zeit, dass wir auch, was die Arbeit der Frauen im Ehrenamt angeht, nach dem Motto verfahren: Tue Gutes und rede darüber!
Die öffentliche Würdigung trägt dazu bei, dass sich weitere Bürgerinnen und Bürger - das gilt natürlich
für beide – in Elternverbänden, in Familienverbänden, in Sozialverbänden, in Selbsthilfegruppen, in Sportvereinen, in Kirche, in Politik, Umwelt- und Verbraucherschutz engagieren. Man könnte das endlos fortsetzen.
Wir wissen natürlich, dass sich Frauen in starkem Maße – auch das klang vorhin an – im sozialen Bereich, im karitativen Bereich engagieren. Aber deswegen sind die Leistungen ja nicht minder wertvoll. Es ist in der Tat so, dass Frauen ihr Engagement vorrangig auf die Besonderheiten der Familie und des Lebensumfelds ausrichten. Sie fangen an mit dem Engagement im Kindergarten. Über die Schule geht es dann weiter, gerade so wie die familiären Voraussetzungen, aber auch wie die zeitlichen Kontingente es zulassen. Von daher denke ich, ist es ganz wichtig, dass wir tatsächlich zu anderen Kriterien kommen; auch das klang vorhin schon einmal an. Frauen können in den seltensten Fällen über Jahrzehnte hin in ein und demselben Ehrenamt tätig sein. Sie schaffen es nicht, Familie, Beruf und Ehrenamt miteinander zu verbinden. Deswegen muss ihr Engagement entsprechend gewürdigt werden.
Ich meine, wir haben gemeinsam den richtigen Ansatz gefunden, wenn wir sagen, wir müssen Frauen und ihre ehrenamtlichen Leistungen ins richtige Licht setzen, die Präsenz von ehrenamtlich engagierten Frauen deutlich machen, die Vergabekriterien den Biografien der Frauen anpassen und mögliche Antragsteller gezielt ansprechen, Vereine, Verbände, aber auch Einzelpersonen. Ich bin sicher, dass wir es dann schaffen werden, dass sich nie wieder der Eindruck so verfestigt wie jetzt und bei der Veröffentlichung der Zahlen von 1999, dass nämlich Ordenssachen Männersache sind.
Damit wir nicht zu lange darauf warten müssen, dass sich dieser Zustand verändert, sage auch ich hier: Lassen Sie uns nicht lange palavern! Lassen Sie uns diesem Antrag heute zustimmen, ihn auf den Weg bringen! Dann lassen Sie uns von der Landesverwaltung im zuständigen Fachausschuss möglichst schnell den Bericht darüber erbitten, was jetzt wo geändert worden ist, sodass tatsächlich mehr Frauen zum Zuge kommen.
Lassen Sie mich abschließend sagen. Ich freue mich, dass Herr Minister Senff, der im Januar die Beantwortung der Frage übernommen hat, heute
hier ist. Ich habe hier einen Brief, unterzeichnet von 16 Frauen aus der CDU-Fraktion. Eigentlich wollte ich diesen Brief an den Minister weiterleiten, weil er diese Aufgabe praktisch in Vertretung des Ministerpräsidenten wahrgenommen hat. Ich erlaube mir jetzt aber, diesen Antrag, in dem es darum geht, besonders engagierte Frauen auszuzeichnen, an die stellvertretende Ministerpräsidentin weiterzugeben. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, angesichts der auch von Ihnen nicht geleugneten fächerspezifischen Defizite im Bereich der Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen frage ich Sie: Wie viele Stellen an Berufsschulen konnten denn schon nicht mehr mit Personen besetzt werden, die die in der Ausschreibung gewünschte Fächerkombination hatten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass in Niedersachsen Lehrkräfte für Hauswirtschaft und Textiltechnik noch immer in einem weit höheren Maße als benötigt ausgebildet werden?
Herr Präsident! Frau Ministerin, nachdem ich Sie in meiner Funktion als Vorsitzende des Kultusausschusses wiederholt darum gebeten hatte, uns rechtzeitig über geplante und in die Anhörung gehende Erlassentwürfe zu informieren: Meinen Sie nicht, dass es sinnvoll gewesen wäre, uns auch in diesem Fall rechtzeitig die Informationen, die die Eltern offensichtlich haben, zukommen zu lassen? Möglicherweise wären einige Fragen dann anderes gestellt worden. Ich meine, das wäre im gemeinsamen Tun eine sinnvolle Sache. - Ich hätte gerne Ihre Antwort darauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, wir sollten die schulpolitische Debatte nicht beenden, ohne zumindest einige Sätze zum Bereich der beruflichen Bildung zu sagen.
- Danke, Herr Mientus.
Wir erleben und haben gerade in den zurückliegenden Monaten durch viele Besuche in den Berufsschulen sehen müssen, dass das, was Sie den Schulen und der Bevölkerung als so genanntes Modernisierungskonzept beizubringen versuchen, nichts anderes als ein Konzept zur Einsparung, zum Streichen von Stellen ist und dass es die Berufsschulen in eine Situation bringt, die ihnen gerade im ländlichen Raum keine Chance zum Überleben mehr lässt.
Es kann nicht sein, dass das, was Sie den Schulen und der Bevölkerung als Modernisierung zu verkaufen versuchen, im Einklang mit dem Klassenbildungserlass dazu führt, dass im ländlichen Bereich ganze Ausbildungsbereiche nicht mehr vorgehalten werden können, weil zu wenige Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen sind. Das ist absolut nicht in Ordnung.
- Das liegt absolut an dem Schulsystem.
- Herr Mientus, Sie können versuchen, was Sie wollen, Sie bringen mich doch nicht aus dem Konzept.
- Das ist absolut falsch.
Wie ist die Situation?
- Meine Damen und Herren, jetzt ist Schluss mit allen Zwischenrufen!
Zum Schulbeginn fehlten uns 1.500 Vollzeitlehrer. Wir hatten fächerspezifische Lücken, die uns allen bekannt sind, gerade im naturwissenschaftlichen und musischen Bereich. Wir wissen, dass im Berufsschulbereich eine Unterrichtsversorgung von 70 % oder ein bisschen mehr keine Seltenheit ist.
Wir haben 2.300 neue Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres in die Berufsschulen bekommen und wissen, dass wir erst zum Jahr 2008 den Schülerberg in diesem Bereich erreichen werden. Ich frage: Woher wollen Sie die Lehrer nehmen?
Da setzt das Konzept an. Sie sagen, 800 Stellen seien durch das Konzept eingespart worden, das Sie als Modernisierung verkauft haben, das aber nichts anderes als Einsparungen bringt.
Sie behaupten, dass Sie Stunden im Umfang von 200 Lehrerstellen in die Schulen gegeben haben. Das sind aber Stunden, die vorher gekürzt worden sind.
Sie haben versucht, die Statistik durch Manipulationen zu verändern und zu verfälschen. Das ist nicht mehr tragbar. Die Stunden, die Sie angeblich in die Schulen gegeben haben, sind also vorher gestrichen worden. Das steht außer Frage.
In bestimmten Fächern fehlen uns die Lehrer. Die Klassen sind so groß, dass kein effizienter Unterricht möglich ist. Im ländlichen Bereich werden ganze Bereiche zusammenbrechen: Entweder wird nicht mehr beschult, oder es müssen infolge des Blockunterrichts weite Wege zurückgelegt werden. Das ist nicht in unserem Sinne. Das kann auch nicht sein.
Die Situation für die Berufsschulen ist und bleibt bedrückend. Sie wird nicht besser dadurch, dass Sie versuchen, es schönzureden. Das, was insgesamt als Modernisierung verkauft wird, ist nichts anderes als Streichungen und Kürzungen. Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Gehen Sie in die Berufsschulen! Gucken Sie sich an, was aus dem geworden ist, was Sie als Modernisierung verkauft haben, und lasten Sie bitte den Lehrern an den Berufsschulen nicht neue Aufgaben, Belastungen und Problembewältigungen unter dem Deckmantel von Budgetierung auf, die sie nicht leisten können, weil vonseiten der Regierung die Stellen nicht zur Verfügung gestellt werden!
Gerade das, was in den letzten Tagen bekannt geworden ist, dass den Berufsschulen plötzlich mit
Erlass vom 22. November Geld für zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer zur Verfügung gestellt werden soll, aber dass bereits am 6. Dezember der Abgabetermin und Schluss sein sollte, ist wirklich nichts anderes als ein Aprilscherz.
Welche Schule soll in so wenigen Tagen etwas bewerkstelligen können?
Machen Sie es so, wie es die CDU gefordert hat: 3.000 neue Lehrerstellen. Dann werden Sie sehen, auch im Bereich der beruflichen Bildung wird es dann ein Aufblühen geben. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie, wie Sie mit dem Antrag der Integrationswerkstatt Belm verfahren sind oder zu verfahren beabsichtigen.
Frau Ministerin, Sie schließen aber nicht generell aus, dass die Aufnahme dieser zusätzlichen Jugendwerkstatt noch möglich ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat sich darauf beschränkt, ausschließlich Petitionen aus dem schulpolitischen Bereich strittig zu stellen. In den meisten geht es um die BbS-VO. Dazu wird sich der Kollege Klare gleich noch äußern. Ich werde mich darauf beschränken, zur Petition der Gemeinde Ostercappeln zum Erhalt von Vorschulen zu reden.
Die Gemeinde Ostercappeln hat die Fortführung der Vorschule ab dem Jahr 2002 in kommunaler Trägerschaft beantragt. In ihrem konkreten Fall bedeutet dies, dass anderenfalls 35 Kinder aus dem Bereich der Vorschule im Kindergarten Platz finden müssten. Da die Gemeinde Ostercappeln aber außerordentlich finanzschwach ist, wäre sie mit der Übernahme der Investitionskosten einschließlich der im Kindergartenbereich höheren Personalkosten absolut überfordert.
Die Gemeinde bietet nunmehr an, die Vorklassen in einem eigenen Gebäude bei gleicher Betreuung bzw. Beschulung wie heute in eigener Trägerschaft weiterzuführen. Davon, dass dies theoretisch mög
lich ist, haben mein Kollege Hoppenbrock und ich uns selbst überzeugt.
Doch das Kultusministerium lehnt das mit Hinweis darauf kategorisch ab, dass die Vorlaufzeit schließlich lang genug gewesen sei und dass sich die Kommunen auf die Umstellung hätten einrichten können. Doch wie, frage ich Sie, soll sich eine finanzschwache Gemeinde auf eine solche finanziell gravierende Umstellung einstellen, wenn ihr, wie allen anderen Kommunen, Jahr für Jahr Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich vorenthalten werden?
Bei der Diskussion um die Änderung des Schulgesetzes 1993 wurde auch nicht - wie es von Frau Jürgens-Pieper dem Kollegen McAllister auf eine Anfrage mitgeteilt worden ist - lange darüber beraten, welches der beste Förderort für die Kinder wäre, sondern es wurde argumentiert, man wolle Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen,
weil für Kinder im Kindergarten bezahlt werden müsse, in der Vorschule aber nicht.
Diese Ungerechtigkeiten sind aber wenige Jahre zuvor unter Rot-Grün im ersten Kindertagesstättengesetz selbst geschaffen worden, indem nämlich die 50 DM, die es zuvor unter Albrecht für Kindergartenkinder im Jahr vor der Einschulung gegeben hat, gestrichen wurden.
Zwischenzeitlich hat auch der Städte- und Gemeindebund in einer Umfrage, an der sich 48 Kommunen beteiligten, festgestellt, dass die Kommunen 2.634 Kindergartenplätze im Gegenwert von 40 Millionen DM schaffen müssten.
Bei ordentlicher Ausstattung der Kommunen durch den kommunalen Finanzausgleich wäre das sicherlich kein Problem. So aber halten wir es für unmöglich und plädieren dafür, diese Petition strittig zu bescheiden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die praktische Frauenförderung der Landesregierung stagniert und sinkt sogar durch die Kürzung von Haushaltsansätzen, durch die Einführung der Verwaltungsreform und die Ausweisung von Globalhaushalten. Die Frauenpolitik der SPD beschränkt sich aber darauf, diese Missstände dadurch zu überdecken, dass sie in Großen Anfragen der Regierung eine Plattform zur Selbstbeweihräucherung und Darstellung des Ist-Bestandes sowie zur Unterschlagung der Mängel bietet.
Vor zehn Monaten haben wir das Gleiche mit einer Großen Anfrage zum Thema „Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt“ erlebt. Heute erleben wir das im Hochschulbereich.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Antwort durchgelesen haben, werden Sie gesehen haben, dass eine Vielzahl der von der SPD-Fraktion an die Landesregierung gestellten 59 Fragen derart oberflächlich beantwortet worden sind,
dass man eigentlich eine ganze Stunde bräuchte, um sie im Einzelnen auseinander zu nehmen.
Ich werde mich deshalb auf einige Besonderheiten und Ungereimtheiten beschränken.
Erstens. Die Frage der Präsenz von Frauen. Die Hochschulen haben sehr ausdifferenzierte Statistiken erarbeitet. Eine Materialbewertung durch das Ministerium fehlt in der Antwort völlig. Das Ministerium beschränkt sich darauf, den prozentualen Anstieg der weiblichen Studierenden im Land darzustellen, ohne z. B. darauf einzugehen, weshalb im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften zwar 46,6 % Studienanfängerinnen sind, aber letztlich nur 35 % Frauen den Abschluss schaffen.
Vom Ministerium erwarte ich keine Auflistung und Schönfärbereien, Herr Minister Oppermann, sondern ehrliche Antworten auf Fragen, um zielgerichtet planen zu können, was besser gemacht werden soll.
Beim nicht-wissenschaftlichen Personal haben Sie gar nicht erst nach Hierarchieebenen - d. h. einfacher, mittlerer, gehobener Dienst usw. - unterschieden. Dabei gibt es gerade in dem Bereich, in dem im Verwaltungsbereich 80 % und im technischen Bereich 60 % der Arbeitsplätze Frauenarbeitsplätze sind, eine strukturelle Ursache für die Missstände und Benachteiligungen. Gerade in diesem Bereich könnte man durch ganz gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und durch Coaching einiges vorantreiben.
Aus gutem Grund hat Ihr Haus wahrscheinlich auch bei den Professoren sowohl die C 2-Stellen ausgeklammert, weil dort von 1990 bis jetzt der Anteil der Frauen von 32 auf 18 gesunken ist, als auch die C 3-Stellen ausgeklammert, weil der Anteil von Frauen von zehn auf sieben gesunken ist. Man erkennt aber, dass man durch Prozentzahlen eine Menge kaschieren kann. Es ergibt sich ein ganz anderes Bild, wenn man dann sieht, welche Personen und Stellen sich dahinter verbergen.
- Sie wissen, dass ich das gerne besser machen würde, sobald wir Gelegenheit haben!
Nun wende ich mich der Frage der gezielten Frauenförderung im Studium zu. In der Beantwortung der Anfrage wird ausführlich das Graduiertenförderungsgesetz erklärt. Es wird berichtet, dass 3,7 Millionen DM für 160 Stipendien zur Verfügung stehen. Es fehlt aber jede geschlechtsdifferenzierende Darstellung bezüglich der Vergabe der 160 Stipendien. Was ist denn mit den Frauen bezüglich der 50-prozentigen Beteiligung? - Kein Wort. Ich hätte schon gern etwas dazu gehört. Ich hätte auch gern etwas über die Evaluationsbemühungen in diesem Bereich gehört.
Wie steht es mit den monoedukativen und koedukativen Angeboten an den Hochschulen? - Wir haben vor fast drei Jahren die Hochschule in Wilhelmshaven besucht und haben uns von den großartigen Auswirkungen der Einführung der reinen Frauenstudiengänge im Bereich der Ingenieurwissenschaften überzeugt. Es ist nun einmal nicht zu leugnen, dass Jungen und Mädchen, Männer und Frauen andere Zugänge zu technischen und naturwissenschaftlichen Sachverhalten haben. Ich halte es schon für notwendig, dass in beiden Bereichen zumindest zum Teil von der Koedukation abgewichen wird. Ich würde mir nur wünschen, dass insbesondere im Bereich der sozialen und pflegerischen Angebote Ähnliches auch für Männer vorgehalten würde, so wie es da im Bereich der Ingenieurwissenschaften für Frauen geschehen ist.
Ich will mich relativ kurz fassen. Bei der Beantwortung der Frage hinsichtlich der Frauen- und Geschlechterforschung ist mir sehr klar geworden, dass hier sehr viel vom persönlichen Engagement einzelner Frauen abhängt. Das Lehrangebot selbst wird nicht umfassend, nicht an allen Standorten
durch Studienordnungen, Prüfungsordnungen oder dafür vorgesehene Stellen abgesichert. Wenn wir Frauen- und Geschlechterforschung bejahen - das wollen wir gemeinsam; gerade die Regierung und die SPD sind dabei sehr schnell zur Stelle, dies zu bejahen -, dann müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen und muss ein solches Vorhaben entsprechend untermauert werden, Herr Minister.
Nun lassen Sie mich den Punkt ansprechen, an dem man am deutlichsten veranschaulichen kann, dass die Regierung und die SPD, die diese Regierung trägt, sehr große Defizite haben.
In § 99 NHG steht - Frau Dr. Andretta ging vorhin darauf ein -, dass die Frauenbeauftragten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu allen Sitzungen der Gremien und Kollegialorgane wie Mitglieder zu laden sind, dass sie Antrags- und Rederechte und teilweise sogar ein Vetorecht, allerdings kein Abstimmungsrecht haben. Diese Vorschriften werden aber, wie wir deutlich gesehen haben, im Wesentlichen am Landtag vorbei total ausgehebelt. Das finde ich katastrophal. Ich will Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen.
Ich meine das Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule Oldenburg, Ostfriesland und Wilhelmshaven und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 11. November 1999. Durch dieses Gesetz ist ein neues Organ geschaffen worden, das erhebliche Mitwirkungsrechte bei der Führung der neuen Hochschule hat. Ich erinnere daran, dass dieses Gesetz gegen den Willen aller Betroffenen auf den Weg gebracht worden ist.
Sehr verehrter Herr Domröse, nach § 149 des Gesetzes ist ein Kuratorium mit zwölf stimmberechtigten Mitgliedern eingerichtet worden. Diese männliche Formulierung hat man auch sehr ernst genommen. Es sind nämlich tatsächlich zwölf Männer vorgeschlagen worden: sechs vom Ministerium, sechs von den einzelnen Hochschulstandorten bzw. den Senaten. Ich finde, dass es Sie,
wenn Sie es wie ich ehrlich meinen, tieftraurig stimmen muss und dass Sie es für einen Skandal halten müssten, dass selbsterlassene Rechtsgrundlagen nicht eingehalten werden. Ich finde, dass das ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten ist.
- Ich weiß, das ist nichts Neues. - Es wird deutlich, dass die Marketingthese, die Sie in Ihrer Frage anwenden, wonach Niedersachsen bundesweit als wegweisend in der Politik für Frauen an Hochschulen gelte, einmaliger Hohn ist, wenn ich die Entwicklung an dieser Fachhochschule betrachte. Nach unserer Vorstellung ist das das Ergebnis von völlig veralteten parteipolitisch motivierten Gesetzen und von großen Ungereimtheiten. Sie haben ja deshalb nicht von ungefähr von etlichen Männern einen Korb bekommen, die in das Kuratorium berufen werden sollten. Frauen haben Sie diese Chance erst gar nicht gegeben.
Die CDU erwartet von der Landesregierung, der dieser demaskierende und blamable Sachverhalt seit langem genau bekannt ist, aber auch von der SPD-Fraktion, dass sie Korrekturen an dem Gesetz vornehmen und endlich dazu beitragen, dass Lösungen gefunden werden, die den selbst gesteckten Rahmen ausfüllen.
Wir meinen, dass ein neues Kuratorium gewählt werden muss, in dem in der Tat Männer und Frauen in gleichem Maße vertreten sind. Es kann nicht sein, dass das bestehende Kuratorium in eigener Selbstherrlichkeit entschieden hat, dass die Frauenbeauftragte nicht einmal ein Mitspracherecht bekommt und zu den Sitzungen nicht ständig eingeladen wird, sondern nur auf besonderen Wunsch und nach hoheitlicher Entscheidung des Kuratoriums dazugeladen werden soll. Ich finde, dass das eine Katastrophe ist, und bedauere es außerordentlich, dass die Frauenministerin jetzt nicht hier ist, denn dann würde ich ihr jetzt dringend empfehlen, ihre frauenpolitischen Aktivitäten und die Aktivitäten für mehr Gleichberechtigung bei dem Mann anzusetzen, der es offensichtlich am meisten braucht, und das ist der Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass Schwerstbehinderten, die auf individuelle Betreuung angewiesen sind, bereits jetzt vorab von den Anstellungsträgern der Zivildienstleistenden eine Beendigung dieses Verhältnisses mitgeteilt worden ist? Sind Sie bereit, hier zu intervenieren?
Herr Präsident! Herr Minister, Ihre Kollegin, die stellvertretende Ministerpräsidentin und Frauenministerin, hat sich am Montag beim „MädchenHearing“ in ganz anderer Weise geäußert als Sie. Ich frage Sie, welche Meinung sich die Landesregierung zu Eigen machen will.
Frau Ministerin, ich frage dennoch: Treffen die Presseberichte zu, nach denen es im Kabinett eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema gegeben hat und dass Sie sich mit dem Kollegen Innenminister nicht einig geworden sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung plant, EU-Mittel in die Zuwendungen zu den Ausgaben von Jugendwerkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit einzubeziehen und die Bezuschussungsrichtlinien entsprechend zu ändern.
Bei Bekanntwerden des Referentenentwurfes der Richtlinie für die künftige Bezuschussung wurde deutlich, dass die Jugendwerkstätten ab 1. Mai 2000 keine Weiterbewilligung der bisherigen Mittel erwarten können und eine neue Richtlinie erlassen werden soll.
Damit stellt das Land die kontinuierliche Tätigkeit der Jugendwerkstätten, in denen landesweit ca. 3.500 Jugendliche - nicht ca. 1.500, wie es in der Drucksache steht - von rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut, beschult und ausgebildet werden, infrage.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Veränderungen werden sich für die Jugendwerkstätten ergeben?
2. Wird das Land durch Übergangsregelungen sicherstellen, dass die Arbeit in den Jugendwerkstätten kontinuierlich weiterlaufen kann?
Frau Ministerin, können Sie uns erklären, wie es überhaupt passieren konnte, dass die Jugendwerkstätten angeschrieben wurden mit dem Hinweis, ab 1. Mai die neuen Mittel zu beantragen, und zwar nach einer neuen Richtlinie, die von Ihnen noch gar nicht autorisiert, freigegeben war?
Frau Ministerin, sind Sie bereit, bei der Neuerstellung der Richtlinien zwei große Sorgen der Jugendwerkstätten aufzunehmen, nämlich zum einen, dass man fürchtet, dass es zu einem Paradigmenwechsel in der Zielsetzung der Jugendwerkstättenarbeit kommt - also weg von der Jugendsozialarbeit hin zur im Grunde genommen ausschließlich arbeitsmarktorientierten Arbeit -, und zum anderen die unzureichende finanzielle Ausstattung der Plätze für Schulpflichterfüller?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Kollege Koch uns über die Beratungen so ausführlich berichtet hat, könnte ich eigentlich sagen, dass wir das zu den Akten geben,