Volker Schlotmann

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Last Statements

Toll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, es ist ja nicht allzu häufig, dass sich zumindest Teile der Opposition und Regierungskoalition innerlich doch so dicht beieinander befinden. Finde ich auch gut,
zumindest punktuell –
zumindest punktuell, weil nicht alles immer marktschreierisch verkauft werden muss. Aber eines ist ja nun deutlich geworden, zumindest bis jetzt, das wird sicherlich nicht für alle Redner gelten: dass die Bedeutung der freien Presse in einer Demokratie gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Also ich denke, das ist mehr als deutlich geworden und das beruhigt zwar nicht außerordentlich, aber in mancher Situation ist es ganz wichtig. Und ich denke, wir sind uns auch einig, dass nur eine unabhängige Presse, also eine freie Presse, durch freie und gut recherchierte Berichterstattung über Politik, Justiz, Behörden und Unternehmen die Öffentlichkeit wirklich informieren kann, oder, wie ein kluger Mann mal sagte: „Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun.“ Ich gebe zu, ich denke, das muss man nicht hinter vorgehaltener Hand sagen, auch wenn das manchmal natürlich wehtut, das kennen wir alle, im regionalen Bereich, im lokalen Bereich und darüber hinaus.
Aber es ist eine Grundlage dessen, was wir hier eigentlich tun.
Meine Damen und Herren, wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes müssen über die Vorgänge in diesem Land informiert sein, und zwar eben nicht nur über die landespolitischen Schwerpunkte oder die landesweit wichtigen Themen, sondern eben auch über die Themen und Vorgänge in unseren Gemeinden, unserer näheren Umgebung und unserer Region. Für die Unterstützung der Meinungs- und Willensbildung unserer Bürger auf regionaler Ebene brauchen wir die regionalen Medien.
Und, meine Damen und Herren, Sie haben in der Aktuellen Stunde zum Thema „Unser Land braucht seine Zeitungen“ im Juli dieses Jahres – ich sage das jetzt noch mal ganz bewusst, denn das kam vorhin rechts von mir, wenn ich hier vorne sitze – auf Antrag der LINKEN, das kann man ruhig hier mal so sagen, gehört, dass die Zeitungslandschaft in diesem Land, so, wie wir sie kennen, so, wie wir sie kennen gelernt haben, so, wie sie aufgebaut worden ist, massiv im Umbruch ist. Und die öffentliche Sitzung des Innenausschusses zu diesem Thema am 16. Juli hat diesen Eindruck weiter verstärkt.
Uns ist allen klar, der mediale Markt ist massiven, starken Veränderungen unterworfen. Dieser Situation müssen wir uns stellen. Immer weniger Menschen kaufen Zeitungen. Die Zeitungen haben geringere Auflagengrößen, geringere Auflagen bedeuten geringere Vertriebs- und Anzeigenerlöse für die Zeitungen. Und was passiert? Die Verlage reagieren mit Rationalisierungsmaßnahmen wie Personalabbau, wie der Arbeitsverdichtung, Verlänge
rung der Arbeitszeiten und konzentrieren sich leider auf immer weniger Arbeitsfelder. Meine Damen und Herren, diese Situation ist für die Journalisten insgesamt drückend und macht ihnen eine gut recherchierte Arbeit für ihre jeweiligen Zeitungen sehr schwer, manchmal vielleicht sogar ganz unmöglich.
Gibt es ähnliche Entwicklungen in anderen Medien? Diese Frage müssen wir uns auch stellen. Bedeutet das, wie hier schon angeklungen, dass die Presse freiheit insgesamt und die Pressevielfalt in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich in Gefahr geraten können und damit letztendlich auch die Meinungsfreiheit in diesem Land? Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir die dynamischen Prozesse der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern genau analysieren. Dafür reicht es nicht aus, unsere Printmedien und die dazugehörigen Verlage aufzulisten. Dazu muss die gesamte Medienlandschaft abgebildet werden und dafür muss auch dargestellt werden – und ich zitiere hier noch mal wörtlich aus dem vorliegenden Antrag –, „wie sich die Meinungsvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern … widerspiegelt“.
Wir haben im Jahr 2000 durch die Landesregierung den Bericht über die Entwicklung des Pressewesens in Mecklenburg-Vorpommern lesen können. Der Bericht kam damals zu dem Schluss, dass die schnelle Entwicklung in der Medienlandschaft eine fortlaufende, eingehende, kritische Begleitung erfordere. Da kann ich nur sagen, das ist richtig. Und auch damals zeichnete sich bereits ein Konzentrationsprozess bei den Medien ab, und zwar sowohl bei den Zeitungen als auch bei den privaten Hörfunksendern, das heißt, weniger Zeitungen und Radiosender, die wiederum von wenigen großen Mutterhäusern verlegt beziehungsweise betrieben werden.
Meine Damen und Herren, die Verschärfung dieser Umstände und die Dynamik dieses Prozesses erfordern eben einen jährlichen Bericht, einen jährlichen Bericht – Herr Jäger hat das gesagt, Herr Bluhm hat das gesagt, ich schließe mich dem an –, auf dessen Grundlage wir wirklich genau beobachten können, wie die Entwicklung ist, wie die Auswirkungen auf die Medienvielfalt und Meinungsvielfalt abzuschätzen ist, und dann können wir hier gemeinsam mit der Arbeit beginnen. Deswegen werbe auch ich hier für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ja, damit Sie mich auch sehen, Herr Pastörs, und damit Sie auch Ihren Spaß haben.
Meine Damen und Herren, ich kann mir das nicht verkneifen, ich muss vorweg ein, zwei Anmerkungen zu dieser Truppe hier an der Fensterfront machen:
Allein schon bei der Rede des Ministerpräsidenten zu diesem Gesetz – denn letztendlich ist es ein Gesetz – haben wir wieder einmal gemerkt, wie Nazis sich mit Demokratie auseinandersetzen. Sie pöbeln, sie versuchen, durch Schreien
sowie durch unflätige Zwischenrufe
die Demokraten mundtot zu machen.
Ich behaupte hier mal, dass die NPD von dem Begriff der Streitkultur nichts weiß.
Sie würden viel lieber andere Methoden benutzen, um uns Demokraten mundtot zu bekommen. Aber das werden wir gemeinsam hier verhindern.
Ich hoffe, dass wir das bundesweit verhindern. Von daher reicht mir das,
denn es lohnt sich gar nicht, sich jetzt weiter mit der NPD auseinanderzusetzen.
Ich komme jetzt zu dem Thema, um das wir uns hier im positiven Sinne streiten wollen und müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regelungen des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen – der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen – den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der vorliegende Staatsvertrag ist zwar von seinem Umfang her, denke ich, sehr übersichtlich, trotzdem ist sein Inhalt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von großer Bedeutung.
Lassen Sie mich das Augenmerk zuerst auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag lenken.
Die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages betrifft die Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle aller Länder „jugendschutz.net“. Seit Gründung im Jahre 1997 unterstützt „jugendschutz.net“ die obersten Landesjugendbehörden bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die Internetaufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz übertragen und „jugendschutz.net“ organisatorisch an diese angebunden. Diese Stelle „jugendschutz.net“ wird von den Landesmedienanstalten und den Ländern auf der Grundlage eines Finanzierungsstatus der Jugendminister der Länder gemeinsam finanziert. Letztmalig – und das ist vielleicht nicht ganz unwichtig – wurde im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Finanzierungszeitraum für diese „jugenschutz.net“ befristet bis zum 31.12.2008, also bis zum Ende dieses Jahres. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit von „jugendschutz.net“ bei der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Internet und auch der medienpädagogischen Aufklärungsarbeit muss die kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch „jugendschutz.net“ auch über das Jahr 2008 hinaus gewährleistet sein. Die Befristung der Finanzierung soll daher um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2012 verlängert werden.
Meine Damen und Herren, uns ist natürlich klar, dass von viel größerem Interesse gerade in der Öffentlichkeit zweifelsohne die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist, betrifft sie doch praktisch im Grunde genommen jeden Bürger. In diesem wird die Gebührenempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten, kurz KEF, umgesetzt. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Jahresende 2008 hinaus sicherzustellen.
Die Rundfunkgebühr ist durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch den Achten Änderungsvertrag, auf monatlich – und ich nenne mal ganz bewusst die absoluten Zahlen, über die wir hier eigentlich reden – 17,03 Euro festgelegt. Diese teilt sich in 5,52 Euro Grundgebühr und 11,51 Euro Fernsehgebühr. Die Festsetzung der aktuellen Rundfunkgebühr endet am 31.12. dieses Jahres. Da hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes in ihrem 16. Bericht eine Gebührenempfehlung für die Gebührenperiode abgegeben. Sie sieht eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro vor, wovon wiederum 5,76 Euro auf die Grundgebühr und 12,22 Euro auf die Fernsehgebühren fallen.
Von der Gebührenerhöhung – auch das wird in der Regel nie diskutiert – entfallen 56 Cent auf die ARD, 34,5 Cent auf das ZDF, 0,02 Cent auf das DeutschlandRadio und das Gleiche auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Ich habe immer ganz bewusst die einzelnen Zahlen genannt, da die im Paragraf 9 des Staatsvertrages aufgeführten Prozentzahlen auch mit vier Stellen hinter dem Komma vielleicht nicht für jeden ernsthaft und ohne Weiteres nachvollziehbar sind.
Im Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag wird die Rundfunkgebühr auf der Grundlage der Empfeh
lungen der KEF unverändert festgesetzt. Eingriffe in dieses Gebührenfestsetzungsverfahren sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Die von den Ländern im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommene Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF hat diesen strengen Maßstäben nicht genügt und ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
Meine Damen und Herren, das gegenwärtige Gebührenfestsetzungsverfahren mit der Bedarfsfeststellung durch die KEF hat sich bewährt. Entgegen mancher Vorstellungen ist die KEF eben nicht willfähriger Vollstrecker der Rundfunkanstalten, sondern prüft den tatsächlichen Finanzbedarf sehr genau und zeigt auch Einsparpotenzial auf. Die ursprünglichen Anmeldungen der ARD zum Beispiel von rund 1,8 Milliarden Euro, des ZDF von rund 770 Millionen Euro, des DeutschlandRadios von rund 90 Millionen Euro und ARTE mit rund 80 Millionen Euro hätten eine Gebührenerhöhung von 1,50 Euro erfordert, bei Berücksichtigung der Nachmeldungen noch einmal von rund 260 Millionen Euro, insgesamt also 1,69 Euro. Ich denke daher, dass die empfohlene Anhebung um 95 Cent vertretbar ist.
Natürlich gibt es und gab es auch Kritik an der Gebührenfestsetzung. Ich will aber an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass ein von interessierter Seite immer wieder gefordertes Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unweigerlich Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühr haben wird.
Meine Damen und Herren, das Thema Rundfunk wird uns auch in Zukunft beschäftigen. Von Veränderungen des Rundfunkgebührenrechtes wird in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgesehen. Das wird ein spannendes Thema bei dem vom Ministerpräsidenten schon angekündigten Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 deutlich gemacht, dass jede, wirklich jede Änderung der staatsvertraglichen Grundlagen, die finanzielle Auswirkungen hat, so rechtzeitig erfolgen muss, dass die KEF diese in ihren Bedarfsermittlungen und Berechnungen einbeziehen kann. Bei einer Fortentwicklung der Rundfunkgebühr gilt für mich jedoch, dass auch der nicht ausschließlich private Bereich weiterhin seinen Beitrag zur Deckung des Finanzbedarfes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leistet.
Es spricht einiges dafür, dass künftig nicht allein mehr das Fernsehen das Leitmedium sein wird. Im Gegenteil, das Internet wird diese Funktion übernehmen. Und deshalb, meine Damen und Herren, ist die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich wichtig und von elementarer Bedeutung. Die SPD-Fraktion wird sich dieser Aufforderung auch immer stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf im Internetbereich keinen massiven Beschränkungen unterliegen. Das ist klar unsere Position.
Und die, die das in Zweifel stellen, denen möchte ich noch ins Stammbuch schreiben, das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch der digitalen
Welt der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Systems ein besonderes Gewicht zukommt. Das sollten sich alle mehr oder weniger hinter die Löffel schreiben.
Der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ist ein notwendiger Bedarf jedes Einzelnen. Entscheidend dabei ist, dass die Ausgewogenheit unserer dualen Rundfunkordnung zwischen ÖffentlichRechtlichen und Privaten nicht zulasten des öffentlichrechtlichen Rundfunks in eine Schieflage gerät. Ich erinnere an dieser Stelle an den Versuch, Bundesligafußball zum Beispiel praktisch exklusiv nur im Pay-TV auszustrahlen und die öffentlich-rechtlichen Sender mit zeitversetzten Zusammenfassungen abzuspeisen. Meine Damen und Herren, das hätte bedeutet, dass alle Fußballinteressierten gezwungen gewesen wären, gezwungen gewesen wären, sich Pay-TV anzuschaffen und Private damit zu puschen. Das kann, glaube ich, nicht in unserem gemeinsamen Sinne sein.
Meine Damen und Herren, bei aller auch sicher an einzelnen Stellen berechtigten Kritik steht für mich eins fest: Eine Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugunsten der privaten Anbieter wäre nicht im Interesse der Bürger. Ich sage, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar und dafür werden wir hier im Land eintreten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag! Ich denke, ein Grundsatz muss gelten bei dem Thema politische Bildung, und zwar, dass sich politische Bildung in ihrer gesamten Bandbreite tatsächlich den Herausforderungen und Veränderungen ihrer Zeit, in der sie stattfindet, zu stellen hat und sie darauf reagieren muss.
Ich denke, es können mir so gut wie alle zustimmen, wenn ich sage, dass politische Bildung uns wirklich alle angeht, und zwar ohne Ausnahme.
Meine Damen und Herren, wir haben in der letzten Legislaturperiode den Auftrag der Landeszentrale für politische Bildung verändert. Nach unserer Auffassung als Parlamentarier war und ist die Landeszentrale für politische Bildung mit die wichtigste Instanz für dieses Thema hier im Land. Wir haben sie neu strukturiert und finanziell besser ausgestattet. Für uns ist nicht mehr der Erziehungsgedanke das tragende Element der Landeszentrale, sondern wir betrachten sie weit mehr als Dienstleister für politische Bildung von Bürgern und Trägern, die sich letztendlich in der Regel ehrenamtlich engagieren. Auch das ist ein wesentlicher Teil von politischer Bildung.
Politische Bildung ist aber vor allem unsere Aufgabe, die Aufgabe der vier demokratischen Fraktionen hier in diesem Hause, und zwar als Politiker, als Abgeordnete, als Mitglied unserer Gesellschaft. Probleme wie der Rechtsextremismus werden nicht dadurch erledigt, dass wir Einrichtungen geschaffen haben, Einrichtungen haben oder Einrichtungen nutzen, dass wir Programme schaffen, sondern wir alle sind tagtäglich immer wieder gefor
dert, uns dieser Herausforderung und dieser Auseinandersetzung zu stellen.
Dabei hat die Landeszentrale eine zentrale Koordinierungsfunktion für uns übernommen und ist letztendlich zuständig für die Förderung der politischen Weiterbildung im Land. Sie soll sich hin zu Dienstleistern für die Förderung politischer Bildung in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Nach unserer Auffassung bestehen ihre Aufgaben im Wesentlichen in der Umsetzung des Sonderprogramms „Pro Zivilcourage“, in der Herausgabe von eigenen Publikationen, in Angeboten für die Fortbildung für Mittlerinnen und Mittler der politischen Bildung, im Qualitätsmanagement, der Evaluierung der Träger und Projektarbeit sowie in der Präsentation der Angebote der politischen Bildung.
Ich möchte daran erinnern, die Landeszentrale hat ebenfalls die Dokumentationsstelle Schwerin am Demmlerplatz übernommen und betreibt sie jetzt als Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland.
Wir haben auch das Kuratorium, das war kein einfacher Prozess, mit weiteren Kompetenzen ausgestattet. Das Kuratorium legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Landeszentrale selber fest und verfügt über ein höheres Haushaltsvolumen als jemals zuvor. In ihm – auch das möchte ich in Erinnerung rufen – sind sechs Mitglieder dieses Parlamentes, aber auch sechs Personen aus dem wissenschaftlichen und dem öffentlichen Leben vertreten. Dieses Kuratorium wird geführt von Professor Dr. Buchstein, dem wir viele gute Vorschläge zu verdanken haben.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, an dieser Stelle einen Vorschlag zu unterbreiten, und zwar aus den Erfahrungen, die wir seit Beginn dieser Legislaturperiode zum Teil schmerzhaft haben gemeinsam machen dürfen.
Ich denke, so, wie die demokratischen Parteien beim Kampf gegen Rechts im Landtag hier zusammenarbeiten, könnten nach meiner Vorstellung – ich weiß, es ist ein gewisses abenteuerliches Moment in dieser Aussage – auch die kommunalpolitischen Vereinigungen zum Beispiel unserer Parteien bei diesem Thema zusammenarbeiten.
Aber auch die politischen Stiftungen, die wir als Parteien haben, könnten zum Beispiel unter Koordinierung des Kuratoriums der Landeszentrale sozusagen als neutrales Koordinierungsinstrument zusammenarbeiten bei der Weiterbildung und Unterstützung angehender Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowohl für ihr Engagement in ihren Kommunen – Kollege Jäger hat es auch angesprochen – als auch im Kampf gegen Rechtsextremismus, die wirklich ernsteste Bedrohung unserer Demokratie hier.
Wir haben natürlich das Problem – auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, dass immer die gleichen Leute geschult werden.
Die Angebote, die häufig gemacht werden, treffen ja nicht bei den Leuten sofort auf Gegenliebe, die wir eigentlich erreichen wollen,
sondern es ist häufig so, …
Wissen Sie, Sie zeigen mal wieder, dass Sie nicht zuhören können, dass Sie gar nicht ernsthaft hier bereit sind, irgendetwas zu machen.
Sie wollen hier rumstänkern, Sie wollen diesen Staat unterminieren. Aber wissen Sie, der Umgang mit Ihnen bringt langsam so eine gewisse Gelassenheit mit sich, weil man weiß, was dahintersteckt, nämlich gar nichts.
Ich denke, wir sollten ernsthaft in uns gehen und mal darüber nachdenken,
wie wir die politische Bildung und die Inhalte, die damit verbunden sind, wieder zu den Menschen vor Ort bekommen.
Dazu gehören zum Beispiel: Ich denke an Kurzveranstaltungen am Abend, die auch für Werktätige interessant und erreichbar sind.
Häufig erlebt man, dass diese Kritik immer wieder kommt. Und wir sollten uns auch nicht scheuen, brisante Themen aufzugreifen und zu diskutieren, auch wo man sich untereinander nicht immer grün ist. Auch das gehört dazu, Demokratie zu zeigen. Denn wie soll jemand Demokratie mitbekommen, wenn er nicht sieht, was eigentlich Positives in einem Streit enthalten sein kann? Ich meine Streit, nicht die Auseinandersetzung mit den Herrschaften da.
Hier ist angesprochen worden – ich glaube, Kollege Methling hat es gesagt – der Bildungsbus. Ich halte diese Einrichtung, die seit Kurzem unterwegs ist, für einen grundsätzlichen Fortschritt, für ein lobenswertes Projekt, weil mobil und tatsächlich vor Ort. Aber auch Kritik möchte ich äußern.
Die Beschriftung dieses Busses – Politik und Weiterbildung lebt manchmal auch von Symbolen und von dem, was man äußerlich erkennt und wahrnimmt – besteht vor allem aus rückwärtsgewandten Themen, umfasst fast ausschließlich oder sogar ausschließlich nur das Thema DDR.
Meine Damen und Herren, Politik und politische Bildung hat sehr viel mit Vergangenheitsbearbeitung zu tun.
„Vergangenheitsbewältigung“ ist immer ein Begriff, der für mich nie passt. Aber ich denke, auch der Blick nach vorne, in die Zukunft gehört dazu.
Gerade viele unserer jungen Leute, und das, glaube ich, parteiunabhängig, wollen auch über Themen informiert werden, wollen über Themen diskutieren wie zum Beispiel Globalisierung, nicht als Globalisierungsgegner oder so, sondern sich ernsthaft kritisch mit den Auswirkungen von Globalisierung auseinandersetzen. Ich denke, auch das gehört auf einen solchen Bus, auch das gehört zu den Themen, die wir behandeln müssen.
Und eins wird immer gern übersehen: Jörn Mothes – es sei mir an dieser Stelle erlaubt zu sagen, den ich seit vielen Jahren sehr, sehr schätze – hat einmal einen Satz gesagt, den ich unterschreiben kann: „Die DDR ist zwar Geschichte, aber gerade im Geschichtsunterricht hat sie ihren Platz noch nicht gefunden.“
So weit, so richtig, zu unterstreichen.
Aber, meine Damen und Herren, manchmal ist Politik auch ein bisschen selbstgefällig. Wir sollten vielleicht darüber nicht vergessen, dazu gehört auch die Geschichte der Bundesrepublik.
Die Geschichte der Bundesrepublik, da war auch nicht alles Gold, was geglänzt hat.
Und es gehört auch dazu, dass man sich einer kritischen Auseinandersetzung im Rahmen von politischer Bildung stellt
und offen darüber diskutiert, um den Rattenfängern von dieser Seite des Hauses keine Möglichkeit zu geben, da im Trüben zu fischen.
Ach, wissen Sie, es ist zwecklos, mit Ihnen zu reden,
weil Sie kein Interesse haben an einer ernsthaften demokratischen Auseinandersetzung.
Ich empfehle Ihnen, einmal Ihre sehr merkwürdigen – ich will das jetzt mal vorsichtig formulieren – Zwischenrufe aus der letzten Landtagssitzung durchzulesen.
Das müsste man zum Bestandteil politischer Bildung machen, damit der Bürger draußen sieht, was für ein Schwachsinn von Ihnen hier verbreitet wird.
Meine Damen und Herren, zur aktuellen Diskussion um politische Bildung gehört auch, ob man das will oder nicht, die Zukunft der Funktion des Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Mecklenburg-Vorpommern.
An dieser Stelle möchte ich hier auch für meine Fraktion einen großen Dank aussprechen an Jörn Mothes und seine Leute für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren.
Sie war uns nicht immer angenehm. Er hat die Eigenschaft – ich hoffe und ich gehe davon aus, dass er sie auch für den Rest seines Lebens behält, und das wird ja noch verdammt lange dauern –, uns mächtig auf die Füße zu treten, und das immer mit einem charmanten Lächeln, sodass es einem schwergefallen ist, ihm mal wieder Paroli zu bieten oder ihm mal eine zurückzugeben. Ich sage das mal so.
Meine Damen und Herren, aber ein Fakt …
Ich werde hier ständig von der NPD-Truppe als Clown beschimpft.
Ich weiß nicht, wie parlamentarisch so was ist, aber es disqualifiziert eigentlich diejenigen, die diesen Begriff hier für gewählte Abgeordnete benutzen.
Denen ist nicht zu helfen, meine Damen und Herren.
Aber zum Thema zurück. Wir alle wissen, dass es so ist, dass quantitativ immer weniger Stasiopfer zu betreuen sind und deshalb angeblich – ich muss das so sagen – vom SPD-Bundestagsabgeordneten Markus Meckel vorgeschlagen worden ist, die Behörden der Landes- und der Bundesbeauftragten in den Ländern zusammenzule
gen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, es war eine totale Ente, es war eine Fehlmeldung.
Diese beiden Einrichtungen haben inhaltlich bis auf den Namen relativ wenig miteinander zu tun. Ich glaube, auch darüber muss man nachdenken, dass der Name dieser Landesbeauftragten für Stasiunterlagen vielleicht einer Korrektur unterzogen wird.
Ich denke, wenn den Medien und uns das passiert, so etwas durcheinanderzuschmeißen, wie soll dann der Bürger, der sich mit dem Thema sehr selten auseinandersetzt, das dann noch auseinanderhalten?
Also da ist nichts dran, meine Damen und Herren. Wir werden im Sommer eine Nachfolgerin für Herrn Mothes hier in diesem Hause wählen, davon gehe ich aus.
Und ich kann Sie nur auffordern, und zwar im positiven Sinne, lassen Sie uns gemeinsam weiterdiskutieren, wie unsere jeweiligen Vorstellungen von politischer Bildung sind, lassen Sie uns externe Vorschläge aufnehmen. Ein Vorschlag ist hier schon angesprochen worden, der Artikel von Herrn Mothes im Deutschlandarchiv. Aber ich habe schon viele, viele weitere Zuschriften erhalten, die ihre konkreten Vorschläge haben. Und lassen Sie uns dann gemeinsam auch mit der Regierung, lassen Sie uns doch mal ruhig als Parlament gemeinsam, zumindest die Demokraten, darüber diskutieren, wie wir uns in der politischen Bildung für die Zukunft wappnen wollen. In dem Sinne biete ich Ihnen die Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg an.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Rundfunk beschäftigt uns auch heute wieder und, das ist sicher wie das Amen in der Kirche, nicht zum letzten Mal hier im Landtag. Weil die technische Entwicklung der Medien insbesondere bei dem Schlagwort Digitalisierung so schnell voranschreitet, sind auch gesetzliche Regelungen in immer kürzeren Zeitabständen erforderlich und notwendig. Mit der Verfügungsgewalt über Medien wird Einfluss auf das Denken und Handeln von Menschen ausgeübt. Der Staat muss daher, wenn er seiner Ordnungsfunktion in diesem Geflecht von Interessen gerecht werden will, gesetzgeberisch reagieren. Dem trägt der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung. So ist im Zuge der Digitalisierung die Frage der Regulierung bundesweiter und insbesondere privater Rundfunkangebote notwendig, auch besteht Bedarf einer einheitlichen Regelung des Zuganges zu Rundfunkangeboten in digitalen Netzen.
Der vorliegende Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt diesbezüglich ein höheres Maß an Rechtsklarheit und damit auch Rechtssicherheit im Rundfunkrecht.
So enthält er etwa Regelungen hinsichtlich der Zulassung und Aufsicht über bundesweite private Veranstalter, der Zuordnung bundesweiter Versorgungsbedarfe an drahtlosen Übertragungskapazitäten und der sogenannten Plattformregulierung.
Im Einzelnen: Vorgesehen ist die Schaffung einer Kommission für Zulassung und Aufsicht, ZAK, für die Zulassung bundesweiter Veranstalter, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten und die Aufsicht über Plattformen. Der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK genannt, gehören künftig neben sechs Sachverständigen auch sechs Direktoren der Landesmedienanstalten an. Im Gegenzug wird die Möglichkeit, dass sich die Direktoren der Landesmedienanstalten über ein Votum der KEK hinwegsetzen könnten, abgeschafft. In Zukunft entscheiden die Länder einstimmig, welche Rundfunkfrequenzen für bundesweite Versorgungsbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Reichen die Kapazitäten nicht aus, wirken die Ministerpräsidenten auf eine Einigung hin, andernfalls entscheidet die Ministerpräsidentenkonferenz.
Sofern die Frequenz den Landesmedienanstalten zugeordnet wird, erfolgt eine Ausschreibung, an der sich Rundfunkveranstalter und Plattformbetreiber beteiligen können. Auch hier hat eine Einigung Vorrang vor der Entscheidung durch die jeweiligen Landesmedienanstalten. Es werden Regelungen für Plattformen auf allen technischen Übertragungskapazitäten geschaffen anstatt der bisherigen Beschränkungen auf Kabelnetze. Ziel ist es, Plattformanbieter, die die Auswahlentscheidung darüber treffen, welche Sender dem Nutzer zugänglich sind, zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu verpflichten.
Hinsichtlich der Rundfunkgebühren wird lediglich geregelt, dass künftig für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht die Vorlage einer Bestätigung des Leistungsbescheides ausreicht. Inhaltliche Fragen zur Erhebung der Rundfunkgebühr bleiben weiteren zukünftigen Staatsverträgen vorbehalten und werden dann mit Sicherheit ausreichend Diskussionsstoff bieten.
Auf weitere Einzelheiten wurde bereits im Rahmen der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes eingegangen. Aber, meine Damen und Herren, dass es Kritik an einem Staatsvertrag gibt, der von den Regierungschefs der 16 Bundesländer mit ihren verschiedenen Sichtweisen und Interessenlagen ausgehandelt wurde, ist selbstverständlich und für mich auch nicht schwierig, sondern es sind Anzeichen von Demokratie. Und letztendlich ist es so, gäbe es keine Kritik, würde mich das doch sehr stark wundern, weil dann natürlich auch bestimmte Beißreflexe immer wieder funktionieren.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Ausblick: Das Ende der laufenden Gebührenperiode am 31.12.2008 rückt näher. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes hat für die folgende Gebührenperiode ab 1. Januar 2009 eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 95 Cent auf 17,98 Euro pro Monat empfohlen. Eine Beschlussfassung dieses Landtages für die nächste Gebührenperiode von 2009 bis 2012 wird daher noch in diesem Jahr auf uns zukommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.09.2007 das Gebot der Trennung der medien poli tischen Konkretisierung des Rundfunkauftrages einerseits und der Gebührenfestsetzung anderer
seits präzisiert. Daher wird die KEF-Empfehlung im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1:1 umgesetzt werden. Spannender ist die Frage einer grundlegenden Strukturreform, die mit der Gebührenperiode ab dem 1. Januar 2013 erfolgen soll und muss. Und da verrate ich nicht zu viel, dass derzeit an vielen alternativen Gebührenmodellen gearbeitet, diskutiert und gestritten wird.
In dem Zusammenhang möchte ich auch auf die Protokollerklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag verweisen. Darin heißt es: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet im Rahmen der anstehenden Strukturreform ein Rundfunkgebührenmodell, das aufkommensneutral ist sowie die soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Bür gerinnen und Bürgern verbessert. Das Verfahren soll transparent sein, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben und den Datenschutz berücksichtigen.“
Meine Damen und Herren, was aus unserer Sicht als Tourismusland allerdings nicht so lange warten konnte, war eine andere Regelung, nämlich die Regelung hinsichtlich einer saisonalen Abmeldung von insbesondere privat vermieteten Ferienwohnungen. Deshalb bin ich froh, dass zwischen den Ministerpräsidenten letztendlich eine Übereinkunft zum Umgang mit der Rundfunkgebühr für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen erzielt werden konnte. Nicht zuletzt auf Betreiben Mecklenburg-Vorpommerns ist es gelungen, für die Vermieter von Ferienwohnungen die Möglichkeit einer saisonalen Abmeldung einzuführen, wenn diese für mindestens drei Monate im Jahr erfolgt.
Meine Damen und Herren, das Thema Rundfunk wird uns als Landtag auch in Zukunft des Öfteren beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch in der digitalen Welt der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Systems besonderes Gewicht zukommt. Wir sind letztendlich gefordert, die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen. Für mich ist dabei entscheidend, dass die Ausgewogenheit unserer dualen Rundfunkordnung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine Schieflage gerät.
Wir wollen, das kann ich abschließend sagen, einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe drei Anmerkungen zu der Debatte, die jetzt hier gelaufen ist:
Erstens. Herr Roolf, zu dem von Ihnen vorhin zu einem anderen Tagesordnungspunkt verkündeten Anspruch auf Demokratie und den Umgang miteinander muss ich Ihnen sagen, Sie reden jetzt über ein Gesetz, dass Sie nicht kennen, dass Sie gar nicht kennen können. Eigentlich müssten Sie, um Ihrem Anspruch selbst gerecht zu werden, abwarten, bis dieses Gesetz in Schriftform vorliegt. Dann können wir hier eine ernsthafte Debatte betreiben.
Das, was Sie gemacht haben, war nicht in Ordnung.
Zweitens. Vielleicht hat es hier Irritationen gegeben, aber die möchte ich ganz schnell wieder aus dem Weg räu
men. Ich möchte einmal ganz deutlich ein Lob an meine Kollegen in der Koalition aus der CDU-Fraktion aussprechen. Denn wenn wir eine Vereinbarung haben, wenn wir uns verständigt haben zu einem Vorhaben in dieser Koalition, dann ist das verbindlich und dann gilt das. Auf diese Verlässlichkeit müssen wir gemeinsam immer wieder vertrauen, und das tun wir.
Drittens. Wenn ich das zugrunde lege, können Sie davon ausgehen, dass wir im Sommer hier ein Vergabegesetz beraten.
Besten Dank.
Meine Damen und Herren! Wir haben gerade wieder ein Schauspiel hier erlebt,
da könnte man sich nun wirklich übergeben.
Ich werde Sie gleich wieder mit Sachen konfrontieren, da frieren Ihnen die Gesichtszüge ein, das werde ich Ihnen nicht ersparen.
Meine Damen und Herren, erst mal unterhalte ich mich mit Ihnen, mit den Demokraten, bis dahin.
Meine Damen und Herren, zu Beginn meines Beitrages hier kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen. Allerdings möchte ich ergänzen, wir hätten ihn auch mit unterschrieben.
Das vielleicht dazu.
Ich bin froh darüber, dass es uns im Jahr 2006 gemeinsam gelungen ist, und zwar über die Fraktionsgrenzen hinweg, Opposition und Regierung, dieses Landesprogramm zu beschließen. Und ich schließe mich da Herrn Ritter auch an. Es ist das erste Dokument der Gemeinsamkeit von Demokraten und es dokumentiert letztendlich,
dass wir uns auf einen Weg begeben haben, der manchmal sehr holprig und sehr steinig ist, und zwar für jeden der Beteiligten.
Aber wir wissen ja, mit wem wir es zu tun haben, gegen wen sich das richtet und wofür wir gemeinsam streiten.
Und von daher ist dieser Weg dann wieder vernünftig zu begehen.
Ich sage Ihnen hier in aller Deutlichkeit, dass wir gemeinsam die Arbeit unter anderem der Regionalzentren, aber auch aller derjenigen, die im Rahmen des gesamten Landesprogramms für Demokratie und Toleranz arbeiten,
dass wir diese Arbeit weiterhin unterstützen müssen. Und – ich sage das hier auch ganz bewusst – dazu gehört auch, dass beim Personal und den Sachkosten mit ziemlicher Sicherheit etwas in der Zukunft passieren muss, meine Damen und Herren.
Und jetzt möchte ich nicht alles das wiederholen, was hier Richtiges und Gutes zu dem Programm gesagt worden ist, aber dieser Auftritt gerade verlangt schlicht und einfach danach, dass man ein paar Dinge richtigstellt.
Hier schwingt sich ein Herr Köster auf, mimt den Oberdemokraten
und wirft uns vor, wirft uns Demokraten vor, wir würden die Demokratie mit Füßen treten
und sie wären die wahren Demokraten.
Eine größere Scheinheiligkeit habe ich noch nicht erlebt. Und deswegen will ich Folgendes tun, was ich hier so in der Form noch nie getan habe.
Ich will noch mal deutlich machen,
mit welcher Berechtigung diese Typen hier das große Wort schwingen.
Meine Damen und Herren, die NPD kann man ungestraft eine Ansammlung von Vorbestraften, Kleinkriminellen und Verurteilten nennen.
Und, meine Damen und Herren, ich dokumentiere das jetzt noch einmal.
Ich dokumentiere das noch einmal.
Sie können so lange grinsen, wie Sie wollen, und so rumtröten, wie Sie wollen, Sie werden das nicht wegkriegen. Das ist Ihnen unangenehm, ich weiß das.
Meine Damen und Herren, …
Das nehme ich mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Meine Damen und Herren, die NPD, die sich hier als Wächter der Demokraten aufspielt, besteht aus einer Ansammlung von Leuten wie zum Beispiel einem NPDFunktionär in Thüringen, Praktikant in der hiesigen Landtagsfraktion, verurteilt wegen eines Sprengstoffanschlags auf einen Dönerimbiss.
Die NPD hat ein Mitglied im Bundesvorstand,
das hat verschiedene Delikte begangen, unter anderem Körperverletzung. Der Vizechef der Jungen Nationaldemokraten hat wiederum diverse Delikte, unter anderem Körperverletzung, begangen.
Ja, Herr Köster, das habe ich Ihnen doch vorhin schon erklärt. Hören Sie mal richtig zu
und begreifen Sie vielleicht mal was.
Irgendetwas müssen Sie doch mal begreifen.
Der Landesvorsitzende der hessischen NPD
stand mehrfach wegen Körperverletzung vor Gericht.
Sie hören anhand der Reaktionen hier, wie das trifft. Ja, deswegen mache ich es ja, nicht, weil es mir so viel Vergnügen bereitet.
(Stefan Köster, NPD: Das ist ja wie auf dem Bombenabwurfplatz, Bombodrom.)
Ein Kandidat der NPD bei der Bundestagswahl 2005 ist vorbestraft wegen versuchten Mordes. Ein Funktionär in Rheinland-Pfalz hat diverse Vorstrafen, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung. Ein langjähriger Funktionär der NPD in Mecklenburg-Vorpommern ist vorbestraft wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes. Ein Funktionär der NPD aus Schleswig-Holstein ist vorbestraft wegen Körperverletzung. Der ehemalige JN-Landesvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende der NPD in Rheinland-Pfalz, nun JN-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt, hat Vorstrafen unter anderem wegen Körperverletzung. Ein Kandidat der NPD in Schleswig-Holstein hat diverse Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Dann hat ein Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion hier in diesem Landtag einen Teleskopschlagstock mit in den Landtag gebracht, wahrscheinlich nur, um zu argumentieren, innerhalb der Fraktionssitzung der NPD vielleicht, meine Damen und Herren.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Landtagsfraktion und Landesvorsitzende dieser Partei,
ein Landesvorsitzender einer Partei, die vorgibt demokratisch zu sein, verurteilt –
nein, nicht vorbestraft, nicht vorbestraft, verurteilt – wegen Körperverletzung, weil er auf eine am Boden liegende Frau eintrat.
Und, meine Damen und Herren, weiter geht es.
Warten Sie mal ab, Herr Köster, jetzt sind Sie wieder indirekt dran.
Weiter geht es. Jetzt haben diese Leute natürlich ein fettes Problem, denn beim Bundesgeschäftsführer, oder wie er auch immer wieder heißen mag, gibt es den Verdacht, dass er mit 627.000 Euro aus der Parteikasse abgewandert ist.
Und was passiert? Herr Köster, der Landesvorsitzende der NPD, der verurteilt ist wegen Körperverletzung, soll jetzt die Finanzen der NPD auf Bundesebene wieder geradebiegen.
Meine Damen und Herren, ich verspreche Ihnen eins und Ihnen sowieso: Wir werden das fortsetzen. Wir werden das zu jeder Sitzung aktualisieren. Und ich glaube, da kann ich mich auf Sie verlassen, Sie werden genug Grund dazu liefern, diese Liste immer weiter zu vervollständigen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Rede klarstellen, worüber wir hier heute eigentlich nicht beraten.
Das mag etwas ungewöhnlich sein, bringt die Sache aber vielleicht auf den Punkt und verhindert Feindebatten, die wir hier dann möglicherweise führen. Schließlich geht es um den uns konkret vorliegenden Staatsvertrag, und zwar den Zehnten.
Das weiß auch der Kollege Bluhm.
In der öffentlichen Debatte werden bereits Dinge diskutiert, die weit über das hinausgehen, was in dem jetzt vorliegenden Staatsvertrag geregelt werden soll,
die Gegenstände sind von folgenden Staatsverträgen, und, da gebe ich Ihnen recht, Kollege Bluhm, über die wir hier sicherlich noch heftigst und spannend diskutieren werden. Wir reden also in der Ersten Lesung zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Wer dem Ministerpräsidenten zugehört hat, dem muss dann auch klar sein,
dass wir nicht über die anstehende Rundfunkgebührenerhöhung reden.
Das wird Gegenstand des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein. Und wir reden auch nicht über neue Finanzierungsmodelle, auch wenn Mecklenburg-Vorpommern zu dem hier vorliegenden Staatsvertrag zwei Protokollerklärungen abgegeben hat, die ich im Übrigen voll und ganz unterstütze. Das wird Gegenstand des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein.
Es geht hier heute auch nicht darum, welchen Auftrag die öffentlich-rechtlichen Anstalten zukünftig haben sollen. Aber da sei mir erlaubt, einen Schlenker zu machen. Das, und ich glaube, da sind sich die meisten hier einig, ist eigentlich die alles entscheidende Frage, denn da geht es dann tatsächlich um die Frage, wie soll denn der Öffentlich-Rechtliche seinem bisherigen, zumindest von uns Demokraten so verstandenen Auftrag gerecht werden, und nicht darum, sage ich jetzt mal, irgendwelchen Privatisierungsvorstellungen geopfert zu werden, denn die Bestrebungen sind ja nun seit etlichen Jahren im Gang und haben zurzeit an Schärfe zugenommen.
Meine Damen und Herren, es geht auch heute nicht um die Frage von Werbung oder Werbefreiheit oder das sogenannte Sponsoring öffentlich-rechtlicher Programme. Und schließlich geht es heute beim Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch nicht um Befreiungstatbestände im sozialen Bereich oder auch darüber
hinaus. Darüber haben wir hier im Landtag schon öfter debattiert
und das ist eben nun mal nicht Gegenstand …
Dazu stehen wir auch, Kollege Bluhm.
Das ist aber nicht Gegenstand des heute hier vorliegenden Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, darauf möchte ich nur hinweisen.
Regen Sie sich doch da nicht so auf!
Ich betone das alles deshalb ausdrücklich, damit wir uns hier im Rahmen der Debatte, aber auch in den Ausschussberatungen darauf besinnen und beschränken, worum es bei dem vorliegenden Staatsvertrag geht.
Deshalb sage ich, ich habe das zumindest so verstanden. Wenn das so nicht gemeint war, würde es mich freuen, wenn Sie das korrigieren, Kollege Bluhm. Nur war ich etwas enttäuscht, als Sie sagten, DIE LINKE wird dem nicht zustimmen.
Lassen Sie uns doch in den Beratungen des Ausschusses die Debatte noch mal führen, weil ich denke, da gehört sie letztendlich hin. Ich muss sagen, ich kenne das auch von Ihnen etwas anders. Die ganzen Punkte, die Sie hier als Forderungskatalog aufgemacht haben, das klang so nach dem Motto: „Alles, was ich will, und zwar sofort“, und dass das unrealistisch ist bei den Machtverhältnissen in den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen, das, glaube ich, muss ich Ihnen nicht sagen,
Sie sind da viel länger drin, als ich das sagen kann.
Meine Damen und Herren, über jeden einzeln aufgeführten Punkt, um den es heute gerade nicht geht, wird es, zumindest ist es mein Bedarf, in den kommenden Monaten heiße und spannende Diskussionen geben, und über jeden dieser Punkte werden wir dann auch hier im Landtag zu beraten haben. Ich weiß, dass mein Kollege Jäger einige Vorstellungen hat, über die wir dann ebenfalls sehr strittig diskutieren werden, zumindest zwischen den Demokraten. Und auch das fi nde ich spannend,
weil da, sage ich jetzt mal, für uns Sozialdemokraten eine leicht gewöhnungsbedürftige Richtung mit verfolgt wird. Deswegen, sage ich, führen wir die Diskussion zu dem Thema …
Doch, wir haben uns daran schon gewöhnt. Wir haben uns ja auch an Sie gewöhnt, Herr Kollege Methling.
Das war schwer, das ist uns nicht leichtgefallen, nein. Aber was ich damit sagen will, ist, vielleicht tragen wir gerade bei dem Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit dazu bei, dass die politische Streitkultur zwischen den Demokraten wieder etwas gewinnt. Ich glaube, das würde uns allen guttun. Die letzten Monate haben uns immer wieder vor Augen geführt, dass wir da auch an uns arbeiten müssen.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat den Gegenstand dieses Staatsvertrages hier noch mal deutlich vorgestellt. Dem ist aus meiner Sicht nichts weiter hinzuzufügen. Lassen Sie uns diesen Staatsvertrag in den Innenausschuss überweisen, damit wir uns im Landtag in den Ausschüssen wirklich streiten können, und zwar im positiven Sinne. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute haben Sie zwar mal ein bisschen langsamer gesprochen, Herr Borrmann, aber besser war es trotzdem nicht.
Ja, warten Sie doch mit Ihrem Geschrei, Sie bekommen noch genug Gelegenheit dazu.
Also zu dem, was Herr Borrmann hier von sich gegeben hat, will ich nur zwei kurze Anmerkungen machen:
Erstens. Jawohl, ich habe das gesagt, die NPD ist unser Feind, ist mein Feind.
Meine Damen und Herren, daran ist nichts zu korrigieren. Das ist so, meine Damen und Herren. Ja, Sie sind unser Feind, aber Ihr selbsterklärter Feind. Das wollen Sie doch auch so. Das haben wir doch gestern und vorgestern erlebt.
Aha, das erste Mal. Herr Andrejewski hat gerade öffentlich zum ersten Mal erklärt, dass wir der Feind der NPD sind.
Das gilt es einmal festzuhalten, meine Damen und Herren.
Jetzt zu Herrn Borrmann: Dieses mitleiderhaschende Aufzählen seiner persönlichen Erlebnisse, gut, darüber kann man denken, wie man will,
aber es ist ein Urteil erfolgt, meine Damen und Herren. Es klang ja nicht nur zwischen den Zeilen, sondern eigentlich ziemlich direkt an, dass es mit der Akzeptanz des Rechtsstaates in diesem Land bei der NPD nicht weit her ist. Denn darüber ist geurteilt worden, meine Damen und Herren.
Und er versucht hier noch einmal so eine Art Pseudogerichtsverhandlung, wie einige Fernsehsoaps auch, noch einmal nachzuvollziehen. So viel zu Herrn Borrmann, mehr lohnt nicht.
Meine Damen und Herren, in Deutschland fallen immer wieder Menschen politisch motivierter Gewalt zum Opfer: Gewalttaten gegen Ausländer, Juden, Spätaussiedler, Menschen mit Behinderung, Obdachlose, Homosexuelle und Zugehörige anderer Volksgruppen.
Mecklenburg-Vorpommern bildet da keine Ausnahme. Sie alle, meine Damen und Herren, kennen solche Fälle.
Aggressivität, Militanz und Gewalt, in welcher Form auch immer und von wem auch immer, haben in unserer Demokratie nichts zu suchen.
Diesen Konsens aller Demokraten hat der Landtag vor Kurzem in die Verfassung unseres Landes aufgenommen.
Nur noch einmal zur Erinnerung: Diesen Konsens „Keine politische Gewalt“ hat dieser Landtag in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hineingeschrieben.
Meine Damen und Herren, das ist ein klares Bekenntnis zu den Prinzipien, die uns in der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Denk- und Verhaltensweisen besonders wichtig sind. Ich sage – und da spreche ich noch einmal ausdrücklich für alle vier Fraktionen, damit das auch noch einmal in Erinnerung kommt, hier spricht eigentlich immer nur einer für alle demokratischen Fraktionen –,
Gewalt darf in Deutschland nie wieder Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, und zwar egal von wem.
Man sollte ja eigentlich annehmen, dass es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit unter zivilisierten Menschen handelt.
Bei aller Empörung und Verachtung für die Feinde der Demokratie darf man nicht deren Mittel anwenden.
Darin sind wir uns einig. Dass die NPD dieser demokratischen Selbstverständlichkeit aber zum Beispiel bei der Verfassungsänderung nicht zugestimmt hat, spricht doch Bände.
Meine Damen und Herren, Gewalttäter und die geistigen Brandstifter, die dahinterstehen, wollen letztendlich die Bevölkerung verunsichern, verängstigen, um letztlich diesen Staat und die Demokratie zu beseitigen.
Und das erklären diese Herrschaften immer frecher und auch immer öffentlicher.
Da kommen wir gleich zu. Freuen Sie sich schon drauf!