Torsten Renz

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit Unterstützung von Herrn Schnur nehme ich jetzt hier erst mal eine Klarstellung vor zum letzten Redebeitrag, weil der Redner ausgeführt hat: Das „Problem“ wird dargestellt unter „A.“, unter „B.“ die „Lösung“, unter „C. Alternativen: Keine.“ Dazu kann ich nur sagen, entweder ist es ein bewusstes Vortäuschen falscher Tatsachen, nämlich wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hier steht eindeutig bei „C.“: „Beibehaltung der jetzigen Rechtslage.“ Insofern ist es, glaube ich, wichtig, diese falsche Darstellung hier mal klarzustellen.
Ich sehe mich sozusagen auch ein bisschen genötigt, aufgrund des Redebeitrages von Herrn Roolf hier noch mal ans Mikrofon zu gehen und konkret ein paar Klarstellungen vorzunehmen, was den Paragrafen 15 der jetzigen Kommunalverfassung betrifft, also der jetzt geltenden Kommunalverfassung und auch die Kommunalverfassung, wenn sie dann heute hier so im Hohen Haus verabschiedet wird.
Nach dem Redebeitrag von Herrn Roolf wurde ich nämlich insofern schon unsicher, ob wir jetzt den Paragrafen 15 geändert haben. So hat er das nämlich dargestellt,
als wenn wir revolutionäre Änderungen am Paragrafen 15 vorgenommen haben. Und insofern muss man klarstellen, Paragraf 15 „Anschluss- und Benutzungszwang“ wurde durch uns nicht geändert, sondern er wird so in der Kommunalverfassung weiterhin bestehen bleiben, wie es im Vorfeld war. Und insofern hier der Öffentlichkeit zu suggerieren, wir müssen die Kannregelungen in Mussregelungen umwandeln, ist nicht redlich.
Ich will auch ganz klar sagen, warum das so einfach nicht geht: Herr Schnur, wenn jetzt schon der Paragraf 15 aussagt, wir können eine Satzung, in Form einer Kannregelung eine Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang auf den Weg bringen auf der kommunalen Ebene, dann können wir nicht im Absatz 2, so, wie Sie das vorschlagen, das Wort „kann“, nämlich die Ausnahmeregelung, durch ein „muss“ ersetzen. Das würde in so einem klassischen Fall nämlich bedeuten, wenn jetzt eine Satzung für ein neu zu erschließendes Wohngebiet auf den Weg gebracht wird durch eine Stadtvertretung, dass dann im Anschluss der Einzelne aufgrund dieser Mussregelung beigeht und sich sozusagen aus der Satzung herausstiehlt.
Und das kann dann nicht gewollt sein,
wenn zum Beispiel dann die Stadtwerke dort Versorger sind. Sie müssen eine gewisse Planungssicherheit haben bei der Neuerschließung von Wohngebieten.
Und wenn sie dann mit 70/80 Prozent aufgrund Ihrer Mussregelung aussteigen, dann kann das so nicht funktionieren.
Deswegen, denke ich, sollten Sie Ihren Änderungsantrag noch mal überarbeiten
und ihn vielleicht in der nächsten Legislaturperiode dann hier zur Diskussion stellen.
Und wenn dann …
Das kann ich nicht beantworten, Herr Ritter. Ich gehe jetzt erst mal davon aus, dass wahrscheinlich auch die FDP wieder hier zugegen sein wird. Insofern besteht die reelle Chance, dann diesen Änderungsantrag neu zur Diskussion zu stellen.
Aber der Paragraf 15, der hat ja dazu geführt, dass die Kollegin Měšťan sich hier noch mal gemüßigt sah, sich hier zu äußern und verkündet hat, alle Welt spricht von der Energiewende, um damit gleich am besten im Nebensatz dann hier zu suggerieren, für die CDU trifft das nicht zu.
Und insofern, Kollegin Měšťan …
Ich kann schon zwischen den Zeilen lesen. Gesagt haben Sie: Alle Welt spricht von der …
Ja, das ist so im Leben. Getroffene Hunde bellen. Insofern kann ich schon gut zwischen den Zeilen lesen.
Ich bin auch gerne bereit, hier etwas für Aufklärung zu sorgen.
Wenn alle Welt davon spricht, dann will ich Ihnen sagen, dass auch unter Beteiligung der CDU auf Bundesebene, nämlich im Jahre 2008, das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auf den Weg gebracht wurde.
Und da werden Sie sicherlich auch wissen – davon gehe ich aus –, dass in Paragraf 16 der Anschluss- und Benutzungszwang auf Bundesebene neu definiert wurde. Und insofern will ich ganz gerne aus der Begründung hier einfach vorlesen.
Ich will doch mal die Begründung hier vortragen, damit sich das dann in den Köpfen auch mal festsetzt, warum die Regelung, die wir hier in der Kommunalverfassung haben, zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend ist. In der Begründung steht: „§ 16 erlaubt es den Gemeinden und Gemeindeverbänden, einen nach Landesrecht bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Nah- und Fernwärmeversorgung auch aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen.“
„Aufgrund der in den Ländern bereits bestehenden allgemeinen Ermächtigungsgrundlagen zum Anschluss- und Benutzungszwang wird durch § 16 keine neue bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, sondern es werden vielmehr die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen auch für den Klima- und Ressourcenschutz geöffnet.“
Das sagt das Bundesgesetz, federführend beteiligt die CDU. Insofern kann ich nur sagen: Jawohl, wir sprechen nicht nur von der Energiewende, sondern wir begleiten sie aktiv,
und das in diesem Fall konkret auch schon seit 2008.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Und wenn Sie den Begründungstext – auch den Satz will ich Ihnen nicht vorenthalten – noch weiter nachvollziehen,
dann steht hier: „Um letzte Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, soll es § 16 ausdrücklich ermöglichen, dass alle Gemeinden und Gemeindeverbände unter Berufung auf den Zweck und das Ziel des § 1“ – nämlich Klimaschutz – „einen Anschluss- und Benutzungszwang erlassen können“.
Damit ist die Rechtsgrundlage geschaffen und unsere Kommunen können dann Paragraf 15 der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung bringen, können dann Satzungen auf den Weg bringen, die auch rechtssicher sind. Und wenn dann die von Ihnen geliebte Bürgermeisterin hier für Schwerin darstellt, wie erfolgreich sie hier schon mit dem Paragrafen 15 „Anschluss- und Benutzungszwang“ – das Wort ist übrigens schon nicht nur schrecklich, so, wie es da steht, sondern auch noch schrecklich in seiner Anwendung –, wenn sie glorreich in der Anhörung darstellt, wie erfolgreich sie in Schwerin hier waren, dann verstehe ich nicht, warum Sie jetzt hier weiter darauf herumreiten, dass wir diese Zwangsformulierung dann noch irgendwie veredeln sollen. Insofern wissen wir alle ganz genau, dass es auch immer zwei Seiten der Medaillen gibt, die will ich nur stichpunktartig zu diesem Thema hier mal in die Diskussion werfen.
Wenn Sie einen Anschluss- und Benutzungszwang durchsetzen auf kommunaler Ebene, dann wissen Sie sehr genau, dass es auch häufig mit Ärger verbunden ist, vor allem, wenn Sie in bestehende Wohngebiete hineingehen und den Bürgern dann vorschreiben wollen, dass sie nach einer bestimmten Übergangsfrist ihr Heizungssystem wechseln müssen. Ich habe jetzt neulich gerade gehört, der momentane FDP-Fraktionsvorsitzende auf Bundesebene spricht in diesem Zusammenhang von Entmündigung der Bürger. Es wird auch häufig in den Raum gestellt, dass Sie gerade die kleinen Leute treffen, die hier dann zur Kasse gebeten werden.
Es ist Fakt, dass eine gewisse Monopolstellung diskutiert werden muss. Es ist aber auch Fakt, dass die Ausnahmeregelungen, die dann zugelassen werden sollen oder können, immer zurückgehen auf den Antragsteller. Der muss sozusagen als Bittsteller kommen und versuchen, rauszukommen. Und wenn sie dann als Antragsteller kommen und sagen, ja, auch ich möchte ein Blockheizkraftwerk für Einfamilienhäuser hier bei mir zu Hause zur Anwendung bringen, um etwas für den Klimaschutz zu tun, dann sind sie in der Pflicht, hier Nachweise zu führen. Und ob das alles richtig ist, das wird vor Ort diskutiert. Das will ich jetzt hier hinsichtlich meiner Position nicht weiter vertiefen.
Ich will nur mal die Punkte anreißen, die bei dieser Diskussion eine Rolle spielen. Und wenn es dann solche Tricks gibt – das will ich vielleicht an dieser Stelle doch noch erwähnen –, bei den Blockheizkraftwerken, dass die großen gefördert werden, nämlich die, die Fernversorgung machen,
die kleinen, die aber die Nahversorgung machen – nämlich die dezentrale Struktur –, die kommen aus der Kiste gar nicht raus, weil sie dann nicht mehr in die Förderung hineinkommen. Das hat der Bundesgesetzgeber schon ganz geschickt getarnt. Und dann nützt ihm …
Ja, alles ist auch nicht gut, was im Bund gemacht wird, Herr Müller.
Insofern scheue ich mich nicht, das anzusprechen. Es ist sicherlich aus heizungstechnischer Sicht, wenn Sie Wirkungsgraddiskussionen führen,
vielleicht auch ganz gut nachvollziehbar, wenn Sie Fernversorgung haben, haben Sie natürlich gewisse Leitungen, die Sie verlegen müssen und die sind auch wieder mit Wärmeverlusten verbunden. Insofern, eine direkte Lösung, dezentrale Lösung, so was muss man alles vor Ort diskutieren.
Wie gesagt, in der nächsten Legislaturperiode sehen wir den einen oder anderen hier wieder, dann können wir uns vielleicht auch zur Kommunalverfassung neu austauschen.
Jetzt ist die CDU-Fraktion zufrieden mit dem, was wir vorgelegt haben, und wir bitten um Zustimmung. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Steigerungsform von „Bullshit“ kenne ich leider nicht, ansonsten hätte ich mich vielleicht jetzt einmal eingereiht in die Tatsache, wie vielleicht der Redebeitrag...
Selbstverständlich, Herr Präsident.
Ich bin nur etwas in Rage,
das ist das Problem, aufgrund der Ausführungen des Kollegen Ritter
und insofern werde ich dann aber trotzdem versuchen, sachlich hier nicht nur mit dem Gesetzentwurf mich auseinanderzusetzen, sondern auch mit dem Kollegen Ritter, den ich inhaltlich, fachlich bis zur heutigen Debatte, muss ich sagen, eigentlich eher geschätzt habe.
Aber das, was er heute abgeliefert hat, hatte aus meiner persönlichen Sicht mit inhaltlicher Auseinandersetzung wenig zu tun,
sondern, Herr Ritter, das war ein Haufen polemischer Unterstellungen.
Und ich glaube, aufgrund Ihres Intelligenzgrades wissen Sie das auch und Sie sollten vielleicht in einer müßigen Stunde noch mal in sich gehen und überlegen, was Sie hier heute von sich gegeben haben.
Wenn Sie hier Behauptungen aufstellen, die den Innenausschuss betreffen, wo Sie nicht anwesend waren –
ich weiß nicht, warum, Sie werden sicherlich einen guten Grund gehabt haben, bei so einer wichtigen Sitzung nicht anwesend zu sein –, wenn Sie dann zurückgehen auf, ich nehme mal an, Äußerungen von anderen anwesenden Kolleginnen oder Kollegen, das weiß ich nicht,
insofern hätten Sie mal mit mir selbst sprechen sollen, wenn Sie konkret den Änderungsantrag ansprechen, den wir auf den Weg gebracht haben, wo wir auch den Überprüfungszeitraum von vier auf zwei Jahre zurückdrehen, was in der Sache, glaube ich, richtig ist, dann ist es schon so: Wenn die CDU vorne steht und in diesem Fall ich auch als Innenpolitiker eine gewisse Verantwortung trage, dass ich federführend
darum gekämpft habe, dass wir diesen Änderungsantrag auf den Weg bringen.
Aber in einer guten Koalition ist das eben so. Wir arbeiten Hand in Hand, Herr Ritter,
und ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn Herr Müller den entsprechend vorträgt. Gute Dinge muss man dann auf den Weg bringen.
Wenn Sie mir hier unterstellen, dass ich auf Veranstaltungen erzähle, dass im Himmel Jahrmarkt ist, also dazu fällt mir nichts mehr ein.
Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren beim Städte- und Gemeindetag oder beim Landkreistag.
Beim Landkreistag, das weiß ich definitiv, waren Sie nicht dabei. Aber wenn mir dann auch politische Konkurrenz im Nachgang bescheinigt, dass ich nichts schönrede, und Sie jetzt das Hohe Haus nutzen, um mit solchen Unterstellungen zu arbeiten, Herr Ritter,
dann sage ich, das ist einfach nur schwach.
Auch beim Landkreistag habe ich mich persönlich geäußert zu dieser Broschüre, die die Landesregierung hier zu verantworten hat, dass das nicht meine Lieblingsbroschüre ist. Ich habe das auch mit ein, zwei Sätzen noch ausgeführt. Also lassen Sie solche Spielchen!
Was aus meiner Sicht korrekt ist, ist, wenn Sie mich hier auch konkret ansprechen zum 100-Millionen-Fonds, den wir auf den Weg bringen wollten. Dann kann ich Ihnen sagen, ja,
das wollten wir. Das haben wir als SPD- und CDU-Fraktion hier nicht geschafft.
Aber Sie werden Informationen haben, wie wir dafür gekämpft haben. Es gibt auch entsprechende rechtliche Gründe,
die es nicht zugelassen haben, dass wir das in dieses Gesetz hineinschreiben. Aber insofern habe ich mich dafür engagiert
und konnte leider in diesem Punkt nicht erfolgreich sein.
Als Letztes noch persönlich von meiner Seite: Zum Thema Schönreden lesen Sie die Landtagsreden noch einmal nach, wie ich dann auch hier differenziert die Finanzierungssalden im Land ausgewählt habe. Insofern steht es Ihnen, das sage ich mal an dieser Stelle, nicht zu, hier in dieser Art und Weise zu verfahren.
Und wenn ich auch heute wieder sage, dass die inhaltlichen Ausführungen – und das ist dann wieder aus dem Zusammenhang gerissen – durch den Innenminister von mir mitgetragen werden, dass er sie vorgetragen hat, was grundsätzlich das Gesetz betrifft,
und auch den Änderungsantrag, zu dem dann der Minister beziehungsweise auch Herr Müller gesprochen haben, wenn ich daraus schlussfolgere und sage, ich muss nicht als Dritter das auch noch einmal vortra
gen, sondern alle Ausführungen zu diesem Thema sind gemacht, dann brauchen Sie sich nicht hinzustellen und zu sagen, ich mache hier keine inhaltlichen Ausführungen.
Aber wenn es schon mal um Inhalte geht, dann können wir mal zu den Linken kommen. Sie haben richtigerweise vorgestellt, dass Sie sehr aktiv waren in den zurückliegenden – ja, ich weiß nicht – 6 bis 15 Monaten, wo ich Ihnen schon einmal vorgeworfen habe, dass Sie hier im Zweimonatstakt Anträge zum FAG auf die Tagesordnung bringen. Mitten im Gesetzgebungsverfahren, da haben Sie Aktivitäten vorgetäuscht. Jetzt, wo es darauf ankommt,
wo Sie was einbringen können ins Gesetzgebungsverfahren, jetzt stellen Sie sich schon bei der Ersten Lesung mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden hin und sagen: Mit uns nicht, wir steigen aus, wir machen gar nicht mit.
Und wenn Sie es so mit dem Zitieren haben, dann sage ich Ihnen, was Ihr Fraktionsvorsitzender gesagt hat. Er hat gesagt: „Und Viertens.“ – bei diesem Gesetz, bei der Einbringung – „Ja, dieser Gesetzentwurf ist nicht notwendig.“ Punkt.
Jetzt sind Sie selbst bei der Anhörung gewesen und haben sich auch zweimal zitiert. Ja, so ist das manchmal mit dem Zitieren. Ich habe zufällig auch noch mal Ihre Fragestellung bei der Hand, die Sie dann konkret an Herrn Schröder gerichtet haben: „Wie bewerten Sie das? Also wäre es wirklich jetzt in der Zeit noch machbar, wo wirklich vor den Kommunen die große Herausforderung der Landkreisneuordnung steht, auch den Finanzausgleich grundlegend zu regeln, oder ist es nicht eher zwingend notwendig, im Zusammenhang mit der Landkreisneuordnung auch den Finanzausgleich neu zu regeln? Eine Frage an Herrn Schröder speziell …“
Herr Schröder machte Ihnen jetzt Ihre ganze Strategie zunichte, weil er nämlich Folgendes antwortete: „… Problem wird sein, wenn Sie erst dem kommenden Landtag die Aufgabe zuweisen würden, hier Regelungen zu treffen, würden den Kommunen insgesamt die Planungsgrundlagen vollständig fehlen und wir brauchen Haushaltsplanungssicherheit …“
denn die vorgesehene „Einkreisung von Städten“
„die Problematik, wenn es jetzt kein neues FAG zum jetzigen Zeitpunkt gibt, würde das alte weitergelten,“
„die Mittel würden in den Städten bleiben,“
„die Aufgaben wären aber nicht mehr bei ihnen und insofern brauchen wir schon jetzt eine Entscheidung“ – jetzt brauchen wir schon eine Entscheidung – „zumindest für diese Aufgabenverschiebungen und die Folgen, die sich daraus ergeben“.
Das hat natürlich Ihre Strategie über den Haufen geworfen, Herr Ritter.
Sie wollten erst Totalverweigerung machen, dann haben Sie festgestellt, dass selbst die kommunalen Spitzenverbände uns auffordern, diesen Gesetzentwurf zu beschließen,
und dann haben Sie, ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll, eine halbe Rolle rückwärts gemacht, indem Sie sich zumindest mit einem Vertreter in den Innenausschuss begeben haben und sich dann der Stimme enthalten haben.
Insofern war dann anschließend nur noch die Pressemitteilung von Frau Měšťan eine Zumutung, uns hier noch einmal anzugreifen. Aber vielleicht ist das auch eine gewisse Taktik. Frau Měšťan wird dann ab 2011 zu zitieren sein mit ihren Forderungen, die Sie ja nun auch schon nicht mehr aufmachen.
Ich habe schon beim letzten Mal beim FAG gesagt, Herr Ritter, es ist gar nicht mehr die Rede davon, dass Sie den Gleichmäßigkeitsgrundsatz abschaffen wollen. Da wurden Sie schon ziemlich leise. Man weiß gar nicht mehr, was Sie genau wollen.
Ihr Spitzenkandidat sagt nun, er will einen Vertrag mit den Kommunen. Dann habe ich ihn schon beim Städte- und Gemeindetag aufgefordert,
er soll doch mal wenigstens drei Punkte benennen, welche konkreten Forderungen in diesen Vertrag hineingeschrieben werden.
Beim Städte- und Gemeindetag habe ich zumindest nichts gehört.
Interessant wurde es dann beim Landkreistag, Herr Ritter, bei dem Sie auch nicht waren. Ich weiß nicht, wie weit das abgestimmt ist mit Ihrem Spitzenkandidaten, da hat er ganz interessante Ausführungen gemacht. Er will jetzt ein Zwischending machen, ein Zwischending zwischen Gleichmäßigkeitsgrundsatz und Mindestfinanzausstattung. Da will ich jetzt nicht erwähnen,
dass wir die Mindestfinanzausstattung 2002 abgeschafft haben,
das will ich gar nicht thematisieren.
Aber dass Sie jetzt hier mit Zwischendingen kommen, entweder wissen Sie gar nicht mehr, was Sie wollen, oder Sie wollen sich versuchen, irgendwie ohne größere Aussagen hier nachher in Regierungsverantwortung zu stehlen,
dass Sie glauben, dass Sie aufgrund solcher Taktik hier dann in die Regierungsverantwortung kommen.
Ich sage Ihnen: Sie können immer noch nicht sagen, was dieser Kommunalvertrag bedeuten soll. Leider ist der Fraktionsvorsitzende nicht da.
Sie sind wahrscheinlich nicht befugt, das hier inhaltlich zu untersetzen.
Das ist sehr schade. Die Arbeitsverweigerung, die ich Ihnen damals bei der Ersten Lesung vorgeworfen habe, dass Sie den Gesetzentwurf nicht mal in den Ausschuss überweisen, da bin ich in meiner Auffassung jetzt bestätigt worden.
Ich will Ihnen einfach nur sagen, der Innenminister hat viele wichtige Punkte vorgetragen, unterschiedliche Programme,
die wir hier einmal als Landesregierung, aber auch unterstützend durch das Parlament auf den Weg gebracht haben.
Ich will deutlich an dieser Stelle sagen, das sind alles keine leichten Entscheidungen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die wir 2008/2009 hatten,
und wenn Sie beim Städte- und Gemeindetag da gewesen wären, ich habe das schon beim letzten Mal gesagt, wie Herr Articus die finanzielle Situation in ganz Deutschland dargestellt hat, in der schwierigen Situation, in der wir uns befinden, auf allen Ebenen. Insofern ist es ein schwieriger Prozess auch vonseiten des Landes, wo wir zum Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Moment stehen, hier solche Entscheidungen finanzieller Art auf den Weg zu bringen.
Ich will nur noch eins ergänzen auch aus Sicht der CDUFraktion zu den vielfältigen Maßnahmen, die wir hier wie gesagt mit der Regierung auf den Weg gebracht haben: Die CDU hat ganz klar in ihrem Wahlprogramm formuliert,
dass wir ein kommunales Kofinanzierungsprogramm auflegen werden, jährlich mit 20 Millionen Euro untersetzt, über fünf Jahre hinweg. Unter dem Motto „Lebenswerte Dörfer und Kleinstädte in Mecklenburg-Vorpommern“
werden wir die kommunale Ebene mit Einwohnerzahlen bis 10.000 Euro noch mal speziell unterstützen.
Das sind Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen.
Und als Letztes, um die Mär noch mal wieder aus der Welt zu schaffen, immer wieder zu sagen, wir sind in der Pflicht gewesen, hier das Zwei-Quellen-Modell einzuführen oder Ähnliches, da sage ich Ihnen: Die Drucksache 4/1974, die Beschlussempfehlung des Landtages, sagt, das zitiere ich heute noch mal, die Zeit sollten wir uns nehmen in der letzten Sitzungswoche: „Der Innenminister wird gebeten, Untersuchungen und Berechnungen zur Neustrukturierung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern so rechtzeitig zu beginnen, dass 2007 ein entsprechender Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet werden kann.“
„Ziel“...
Bleiben Sie doch ganz ruhig! Sie brauchen sich jetzt nicht an Kleinigkeiten hochzuziehen, Herr Ritter.
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Die große Linie muss hier stimmen und die verfolgen wir als Koalition.
Dann geht es nämlich weiter: „Ziel der Novellierung...“
„Ziel der Novellierung ist es, den Kommunen des Landes Finanzleistungen nach dem Zwei-Quellen-Modell zu gewähren.“
Das, sage ich noch einmal, war die Zielstellung.
Und wer sich einigermaßen inhaltlich mit dem FAG 2009 auseinandergesetzt hat,
mit dem vorliegenden Gutachten, mit dem Prozess, der dazu geführt hat, die Ausgaben- und Einnahmeseite des Landes und der kommunalen Ebene über sechs Jahre zu analysieren, wer das inhaltlich getan hat, der ist so wie wir – die SPD und die CDU – zu der Auffassung gekommen, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz richtig ist. Deswegen haben wir das Finanzausgleichgesetz dann so beschlossen und konnten
aufgrund des Abwägungsprozesses dieser Zielstellung des Landtages aus der 4. Legislaturperiode aus inhaltlicher Sicht nicht folgen.
Sie brauchen sich nicht immer wieder hinzustellen und der kommunalen Ebene zu erzählen, wir haben das Zwei-Quellen-Modell einfach nicht eingeführt.
Hören Sie auf, Dinge aus dem Zusammenhang herauszureißen, Herr Ritter!
Konzentrieren Sie sich auf eine inhaltliche Auseinandersetzung.
Und wenn Sie noch Redezeit haben, dann würde ich mich freuen, wenn Sie Ihren kommunalen Vertrag, den Sie abschließen wollen, hier noch einmal inhaltlich untersetzen.
Das wäre sicherlich eine Bereicherung
und Sie würden dann Ihrer Aufgabe als Opposition gerecht werden.
Wir werden heute hier mit der Koalition den Gesetzentwurf so verabschieden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach mehreren Redebeiträgen hat man wirklich zu tun, festzustellen, ob man das Thema der Aktuellen Stunde noch kennt.
Herr Roolf, Sie haben mehr eben über die Kommunalverfassung gesprochen,
über das, was eigentlich das aktuelle Thema hier sein sollte.
Das aktuelle Thema hat hier DIE LINKE auf die Tagesordnung gesetzt,
insofern muss ich sagen, Herr Holter, Sie haben mich nicht enttäuscht. Sie haben mich mit Ihrer Rede nicht enttäuscht, weil mir klar war, dass Sie hier keine Fakten nennen werden, sondern einfach eine Show veranstalten wollen.
Sie kündigen ständig an. Sie kündigen ständig an, Herr Holter.
Dass Sie ankündigen, MP zu werden, damit kann ich noch umgehen,
aber dass Sie beim Städte- und Gemeindetag einen Vertrag mit den Kommunen ankündigen,
ohne ihn zu untersetzen, ohne Fakten zu nennen, da kann ich nur sagen,
da haben Sie die 400 Anwesenden enttäuscht, das ist Fakt.
Oder 350. Wenn das für Sie die wesentliche politische Frage ist, dann korrigiere ich mich gerne in diesem Punkt.
Wenn Sie dann ankündigen bei dieser Veranstaltung,
dass Sie das Thema Kommunen zur Aktuellen Stunde machen wollen, und sich dann hier heute wieder hinstellen und der kommunalen Familie nicht einen Fakt benennen – klar ist, dass Sie in zehn Minuten nicht Ihr ganzes Regierungsprogramm, was Ihnen vorschwebt, abspulen können, aber Sie haben ja nicht einen konkre
ten Fakt genannt, der der kommunalen Familie hier helfen würde –,
und insofern haben Sie die kommunale Familie heute hier enttäuscht.
Und wenn Sie Verantwortung übernehmen können, wenn es zum Beispiel darum geht, dass …
Wenn Sie das so sehen, Frau Borchardt, will ich Sie nicht hindern an Ihrer Position.
Ich gebe mir zumindest,
ich gebe mir zumindest Mühe, für die kommunale Familie im Dialog das Beste zu erreichen.
Aber zurück zu Ihnen,
zurück zu Ihnen, zu den LINKEN:
Wenn Sie dann Verantwortung übernehmen können,
beim Finanzausgleichsgesetz Schwerpunkte benennen können und sich einbringen können, dann stellen Sie sich hier vorne hin in der Ersten Lesung und verweigern die Arbeit, indem Sie sagen, wir stimmen nicht mal der Überweisung zu.
Das ist Ihre Verantwortung, so werden Sie der kommunalen Familie nicht gerecht.
Und insofern ist es natürlich auch schwierig, in so einer Aktuellen Stunde mit Ihnen politisch zu streiten über Argumente, wenn Sie keine Argumente nennen.
Insofern stelle ich einfach für mich nur noch mal fest, die LINKE steht in Mecklenburg-Vorpommern für nichts anderes als für eine leere Hülle, Herr Holter.
Ich will aber trotzdem, damit Sie uns nicht vorwerfen, dass wir wenig konkret sind, hier konkret werden, so, wie wir es immer tun.
Kommunale Selbstverwaltung, denke ich, müssen wir formulieren, muss Zukunft haben. Und ich glaube auch, der Hauptgeschäftsführer hat ja auf der genannten Veranstaltung von Ihnen, der Hauptgeschäftsführer Dr. Articus, sehr deutlich und anschaulich dargestellt, dass es hier um den Zusammenhalt in der Gesellschaft geht,
und insofern will ich das nicht weiter vertiefen, sondern – ich glaube, Sie wissen das – er hat das sehr anschaulich dargestellt. Und da sind wir eben alle in der Verantwortung.
Und was auch sehr entscheidend war, Herr Dr. Articus hat hier – ich glaube, als Einziger sogar – mal versucht, die Situation objektiv darzustellen, indem er davon gesprochen hat, dass wir in Deutschland in allen Bereichen überschuldete Haushalte haben und insofern eine schwierige Konstellation haben, eine schwierige wirtschaftliche Konstellation, wo es darum geht, sinnvoll unser Land, das gilt für Deutschland und auch für Mecklenburg-Vorpommern, nach vorne zu bringen. Und wir tun das.
Wir tun das in diesem Land, indem wir sinnvolle Reformen auf den Weg gebracht haben. Da bin ich gerne bereit, …
Ich werde gleich konkret, noch konkreter, Herr Ritter, auch für Sie.
… da bin ich gerne bereit, jedes einzelne Gesetz,
jede einzelne Reform, über die wir schon gestritten haben, auch zu verteidigen,
inhaltlich zu verteidigen anhand von Fakten.
Ich will die Thematik Kreisgebietsreform, Personalentwicklungskonzept der Landesregierung, Polizeistrukturreform, Beamtenrechtsneuordnungsgesetz – jetzt höre ich auf an dieser Stelle –
und, und, und nicht im Detail wiederholen.
Ich will mich zwei anderen Punkten hier noch mal widmen, denn es geht nicht nur darum, zu verteilen, sondern es geht auch darum, und das ist meine tiefste Überzeugung, ganz wesentlich, neue Einnahmequellen zu erschließen. Und da steht für uns – für uns, für die CDU – die Arbeitsmarktpolitik an oberster Stelle.
Und da will ich ganz einfach sagen, wir sind in dieser Legislaturperiode erfolgreich gewesen in diesem Bereich.
Ich weiß, dass die Zahlen Ihnen wehtun werden, Herr Holter, ich werde sie hier trotzdem nennen: Im Jahre 2006 bei Regierungsübernahme hatten wir noch 180.000 Arbeitslose, jetzt haben wir 66.200 Arbeitslose weniger,
sodass wir 113.800
Arbeitslose haben.
Wir haben also die Arbeitslosigkeit deutlich gesenkt.
Wir haben vor allem, auch das ist wesentlich,
durch erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik die Langzeitarbeitslosigkeit halbiert, von über 60.000 auf unter 30.000.
Das ist erfolgreiches Regierungshandeln unter dem Wirtschaftsminister Jürgen Seidel.
Wir haben die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse über die Marke von 500.000 gehoben. Wir haben 26.400 Beschäftigungsverhältnisse mehr als bei Regierungsübernahme.
Und was ich ganz wesentlich finde – und darum geht es nämlich, um Mehreinnahmen zu erzielen auf allen Ebenen, ob das auf der kommunalen Ebene ist oder auch auf unserer Ebene des Landes –: Wir müssen und haben umgesteuert im Bereich der Beschäftigungspolitik. Und ganz wesentlich ist, dass wir die Zuschüsse für Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Lande von 12 Millionen Euro bei Regierungsübernahme auf 36 Millionen, also verdreifacht haben. Das ist Wirtschaftspolitik, die uns dazu führt, mehr Spielräume zu eröffnen für kommunale Selbstverwaltung, weil auch wir wissen in dieser schwierigen finanziellen Situation, dass wir mehr Spielräume schaffen müssen aufgrund der wirtschaftlichen finanziellen Rahmenbedingungen in unserem Land.
Und ich will auch einen zweiten Punkt hier erörtern, wo wir sagen, da müssen wir etwas tun. Sie wissen alle, dass wir ein Standarderprobungsgesetz im Jahre 2010 verabschiedet haben. Vorher hatten wir ein Standardöffnungsgesetz, bei dem vom Jahre 2000 bis 2009 sage und schreibe elf Anträge gestellt wurden, um Sach- und Personalstandards abzusenken. Das ist unzureichend, denn wir müssen entbürokratisieren, wir müssen Bürokratieabbau betreiben.
Und mit diesem Gesetz war es einfach nur unzureichend. Und deswegen haben wir ein Standarderprobungsgesetz auf den Weg gebracht, um von Standards runterzukommen.
Nämlich jetzt hat die kommunale Ebene auch die Möglichkeit, Verfahrensstandards zu vereinfachen.
Aber so ein Gesetz, das lebt natürlich noch nicht, Herr Ritter. Und da sind auch Sie gefragt, da bin ich gefragt, da sind wir im Parlament gefragt, die Landesregierung,
aber auch die Kommunalen vor Ort, dass wir konkret sagen, hier – über eine Handreichung zum Beispiel,
das habe ich auch beim Städte- und Gemeindetag gesagt –, dass wir gemeinsam auffordern und anhand von praktischen Beispielen dann auch zur Vereinfachung kommen, zur Absenkung von Standards. Wenn natürlich dann die Verteiler, zu denen Sie ja auch gehören, sofort schreien, nein, Standards können wir auch nicht absenken, dann müssen wir uns natürlich die Frage stellen, wie wollen wir hier weitergehen. Wir werden weitergehen, wir werden unseren Weg gehen.
Und ich kann auch nicht akzeptieren, wenn zum Beispiel von Herrn Müller immer wieder
in Richtung Bundesregierung gezeigt wird.
Das kann ich Ihnen sagen, Herr Dr. Nieszery, weil Sie nur Umverteilungskämpfe diskutieren. Und ich glaube, das ist nicht der richtige Weg. Wenn sie bei der Einkommenssteuer sich hinstellen, Sie nicht persönlich, sondern die kommunale Ebene,
und sagen, wir wollen statt 15 Cent 20 oder 30 Cent vom Bund, Sie glauben doch nicht, dass der Bund uns das Geld schenkt!
Der holt sich auf der anderen Seite das wieder.
Deswegen glaube ich, der richtige Ansatz ist, dass wir von Standards runterkommen
und dass wir erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreiben,
so, wie wir das eben beschrieben haben.
In dieser Rolle fühlen Sie sich wohl, nichts Konkretes sagen. Ich habe jetzt die Fakten benannt.
Jetzt kommen Sie durch die Hintertür: Jetzt werden Sie mal noch präziser!
Das kann ich gerne nachher tun.
Das kann ich gerne tun, da ich ja nachher noch neun Minuten Zeit habe.
Ich sage Ihnen nur, jeder muss vor Ort, da, wo er Verantwortung trägt,
ob im Kreis, in der Gemeinde oder wir hier im Land,
Verantwortung übernehmen, dass wir im Dialog mit der kommunalen Ebene die kommunale Selbstverwaltung stärken.
Und insofern sage ich Ihnen, die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern hat Zukunft, Zukunft mit der CDU.
Wir sind hier der Motor im kommunalen Bereich
und insofern handeln wir und reden nicht nur. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es würde jetzt wenig Sinn machen, hier als Dritter noch mal alle inhaltlichen Punkte zu wiederholen. Ich glaube, die Übung von Frau Měšťan hat jetzt ausgereicht, den Bericht des Innenausschussvorsitzenden noch mal inhaltlich zu wiederholen, insofern werde ich das nicht tun.
Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Beteiligten – auch bei der Opposition, in diesem Fall bei der LINKEN, die konstruktiv mitgearbeitet hat. Ich kann jetzt am Ende auch gar nicht mehr genau sagen, welche Art von Kommunikationsproblemen dazu geführt haben, dass Sie nicht ganz mit im Boot waren.
Aber ich glaube, Herr Ritter, der Begriff „Ausgrenzung“, den Ihre Kollegin Měšťan hier geprägt hat in diesem Zusammenhang, ist dann doch etwas übertrieben.
Insofern Dank an alle, die zu diesem konstruktiven Verlauf beigetragen hatten, insbesondere auch noch mal an Herrn Dankert, der ja auch in seiner Funktion als Abgeordneter im Vorfeld sich hier eingebracht hat.
Ich glaube, wir haben hier vernünftige Arbeit geleistet, insofern: Ende gut, alles gut. Auch wenn Sie nicht mit auf den Anträgen stehen, bitte ich um Zustimmung für die Fraktion der CDU. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einfach nur sagen, dieser Redebeitrag des Vertreters der NPD war einfach des Hauses unwürdig. Er geht für mich persönlich in die Richtung ekelhaft.
Dort steckt eine Verhöhnung der Opfer in Ihren Ausführungen, die ich hier aufs Schärfste zurückweise.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Gräberstätten, die der Erinnerung an Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind, ein würdevolles Gedenken zu verschaffen. Insofern stellt sich für mich dann die Frage, wie krank man eigentlich sein muss, wenn man hier im Vorfeld bei dieser Zielrichtung des Gesetzes so einen geistigen Schwachsinn ausführt. Es ist gut, dass wir hier mit Verabschiedung des Gesetzes für die Handelnden vor Ort eine erweiterte Handlungsgrundlage schaffen, um ein entsprechendes ruhiges und angemessenes Gedenken an diesen Stätten zu gewährleisten.
Und wenn dann von der Fensterfront Zwischenrufe hier den Saal erreichen, wie: „In Deutschland muss alles geregelt werden“, dann kann ich Ihnen nur sagen, ja, in diesem Zusammenhang, wenn es darum geht, Handlungen von Chaoten wie von Ihnen zu verhindern, dann sind wir gefordert und müssen alles tun, was gesetzlich möglich ist, hier entsprechend zu regeln, um Ihnen das Handwerk zu legen.
Und dann gilt auch Ihr Spruch. Ja, in diesem Fall muss alles geregelt werden.
Ich möchte mich auch noch mal für die konstruktiven Verhandlungen bei allen demokratischen Fraktionen bedanken, insbesondere auch im Hinblick auf die abschließende Beratung im Innenausschuss bei Herrn Ritter für ein unkompliziertes Verfahren, was wir dort auf den Weg gebracht haben.
Die Änderungen, die hier durch die demokratischen Fraktionen mitgetragen werden, begrüßen wir selbstverständlich auch. Leider ist es nicht gelungen, dem Wunsch des Bürgermeisters der Stadt Teterow, das Ehrenmal in der Stadt Teterow auch mit aufzunehmen, zu entsprechen. Rechtliche Grundlagen ermöglichen dieses nicht, da bei Ehrenmalen, bei denen es eben keine Gräberstätten gibt, dieses Gesetz keine Anwendung finden kann.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf, hier auch im Namen der CDU-Fraktion. – Danke.