Andreas Bluhm
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Fußballspiel ist einige Stunden vorbei. Deutschland hat 1:0 gewonnen, knapp zwar, aber gewonnen ist gewonnen. Damit ist die neue Nervenprobe schon vorprogrammiert. Der Schweiß ist getrocknet und die zitternden Gliedmaßen haben sich wieder beruhigt und die Sorgenfalten sind verschwunden – zumindest bis zum Endspiel. Und wie schön, dass wir also an dem heutigen Tage noch über die Sportförderung und damit die Zukunft des Sports in unserem Land hier im Landtag reden.
Die Erfolge – dessen bin ich mir sicher – der deutschen Fußballmannschaft bei der Weltmeisterschaft werden sich auch positiv auf die Entwicklung des Sports im Lande Mecklenburg-Vorpommern auswirken und ich wünsche mir insbesondere, dass wieder viele Kinder und Jugendliche neu in die Sportvereine gehen, um gemeinsam Sport zu treiben. Möglicherweise befindet sich ja ein neuer Kahn, Ballack oder Neuville unter ihnen.
Und wenn nicht, dann könnten wir Talente für andere Sportarten finden. Denn eines ist klar: Wo nicht Sport getrieben wird, werden auch keine Talente zu entdecken sein.
Es wäre schön, wenn sich der eine oder andere Erwachsene auch dazu durchringen kann, die passive Beteiligung vor dem Fernseher gegen eine aktive Beteiligung an den gebotenen sportlichen Möglichkeiten dieses Landes zu ersetzen. Das würde auch dazu führen, dass das Beitragsaufkommen in den Sportvereinen aus Eigenmitteln sich weiter günstiger gestalten wird.
Was wir bei der Fußballweltmeisterschaft wieder einmal erfahren, ist, dass der Sport Menschen und Gemüter bewegt, dass er eine bedeutende gesellschaftliche Funktion hat, die für viele Bereiche wichtig, ich würde sogar sagen, unentbehrlich ist, und dass sich daraus auch eine
staatliche Verantwortung für seine Unterstützung und Förderung ergibt. Und damit sind wir dann beim Thema, denn wir werden jetzt das Sportfördergesetz für MecklenburgVorpommern verabschieden. Und es ist aus meiner Sicht schon Ausdruck der Verantwortung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen für die Entwicklung und Förderung des Sports in unserem Land. Damit wachsen zwar die Träume nicht in den Himmel, aber sie werden es mir nachsehen, wenn ich nach zwei Anläufen, 1991 und 1997, die keine Mehrheit in diesem Hohen Hause fanden, nun doch froh bin, dass es endlich geschafft ist.
Wir haben Planungssicherheit für den Landessportbund als einen der Hauptträger der Sportförderung geschaffen, ohne seine Eigenständigkeit bei den Entscheidungen zu beschneiden.
Auch ich hätte mir eine Erhöhung der Fördermittel gewünscht, aber bei einer von uns nicht verursachten Verschuldung in Größenordnungen von jährlichen Zinslasten von über einer halben Milliarde Euro waren solche Wünsche nicht realisierbar.
Da haben es die Verursacher dieser Verschuldung, die heute als Opposition unbezahlbare Forderungen stellen, schon besser.
Ob sie es allerdings besser machen würden, wage ich zu bezweifeln, denn sie hätten es von 1990 bis 1998 längst tun können. Haben sie aber nicht!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurden die Rahmenbedingungen für den Sport in unserem Land gesetzlich fixiert und an bestehende Notwendigkeiten angepasst. Das Ehrenamt wurde gestärkt. Und ich denke, wir haben mit dem vorliegenden Gesetz einen Anfang gemacht und werden diese Entwicklung fortsetzen müssen, denn wie das mit den Bedürfnissen ja so ist: Ist eines befriedigt, dann ist schon das nächste am Horizont. Und das ist gut so, denn die Entwicklung bleibt nicht stehen und sie erfordert, Schritt zu halten. Manchmal kann man stehen bleiben, manchmal gehen und sehr häufig muss man ihr auch förmlich hinterherrennen, um nicht abgehängt zu werden.
Deshalb möchte ich mich mit den zukünftigen Anforderungen beschäftigen, die kurz- oder mittelfristig schon absehbar sind.
Erstens. Es zeichnet sich ab, dass unser Land in der nationalen und internationalen Sportwelt mehr Aufmerksamkeit findet. Ich denke hier insbesondere an die Bewerbung für die olympischen Segelwettbewerbe, die Bewerbung Schwerins für die Segelweltmeisterschaften, an den Zuschlag für die Vorrundenspiele der Volleyballweltmeisterschaft, die Hanse Sail – wenn man sie als sportliches Event sieht – und es könnte durchaus sein, dass Schwerin 2003 ein Friedensfahrt-Standort wird. Ich weiß, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist und nur Highlights beinhaltet, aber es gibt natürlich auch in den Kommunen
viele Veranstaltungen, die unser Land, die Stadt oder die Kommunen und die Region bekannt machen.
Solche Veranstaltungen werden durch großes Engagement von vielen ehrenamtlichen Sportlern, Trainern, Übungsleitern und helfenden Menschen durchgeführt. Und es lässt sich schon leicht vorstellen, dass zum Beispiel bei einem Drachenboot-Festival in Schwerin, an dem 6.000 Menschen teilnehmen, die ehrenamtlichen Organisatoren an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit stoßen. Das gilt gleichermaßen – das will ich hier der Ehrlichkeit halber sagen – auch für die finanziellen Grundlagen. Die ausrichtenden Sportvereine oder Sportverbände und auch die sie unterstützenden Kommunen haben in vielen Fällen ihre finanziellen Spielräume ausgeschöpft. Hier ist nach neuen Lösungen zu suchen.
Zweitens. Die PISA-Studie testet – noch nicht! – die sportliche oder besser motorische Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Trotzdem wissen wir doch längst, dass entwicklungspsychologisch die Motorik eine wichtige Rolle spielt. Deshalb müssen aus meiner Sicht sowohl die sportlichen Möglichkeiten im Vorschulalter beziehungsweise in den Vorschuleinrichtungen als auch an den Schulen und in den Horten ausgebaut werden.
Bei den Schulen kann ich mir das sehr gut im Rahmen der Ganztagsangebote vorstellen. Das allerdings ersetzt nicht die wirkliche Durchführung auch der dritten Sportstunde in den Jahrgangsstufen, in denen es diese gegenwärtig nicht gibt.
Drittens. Die Sportgymnasien müssen in der kommenden Legislatur aus der kommunalen in die Landesträgerschaft überführt werden.
Dafür war allerdings der von der CDU-Fraktion vorgelegte Änderungsantrag im Ausschuss selbst wenig dienlich.
Dieses wird sicherlich in der nächsten Legislatur zu einer zentralen sportpolitischen Aufgabenstellung werden.
Viertens. Viele Sportarten sind natürlich ohne Sportstätten nicht möglich. Der Zustand der vorhandenen Sportstätten und Sportanlagen ist mancherorts sehr zu bedauern, insgesamt sind sie sehr unterschiedlich. Weder die Träger noch die Kommunen sind gegenwärtig also in der Lage, die notwendigen Sanierungsarbeiten insgesamt vorzunehmen. Von Neubauten will ich nur in Ausnahmen sprechen. Darum erscheint es mir dringend notwendig, mit einem „Goldenen Plan Mecklenburg-Vorpommern“ ein Sportstättenprogramm zu installieren, das solide durchfinanziert ist und das in der nächsten Legislatur verabschiedet werden kann. Die CDU-Fraktion wird hier sagen, das haben sie auch gefordert. Aber weil keine vernünftige Finanzierung nachgewiesen wurde, ging der Schuss daneben.
Fünftens. Ein besonders gravierendes Problem ist die Tätigkeit von Trainerinnen und Trainern, Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie anderen Personengruppen, die insbesondere in Ostdeutschland über ABM oder SAM finanziert werden. Zunehmend brechen wegen der Kürzungen auf der Bundesebene und in den Arbeitsamtsbezirken diese Strukturen weg. Es entstehen damit Löcher insbesondere in ländlichen Räumen, die nur schwerlich zu stopfen sind. Hier ist das Land – das will ich der Ehrlichkeit halber sagen – völlig überfordert. Und wenn ich höre, dass im Bundeshaushalt wieder bei den Ausgaben des Arbeitsministers gespart werden soll, dann kann das alles nur schlimmer kommen. Noch viel schlimmer allerdings kann es doch kommen, wenn Herr Seehofer von der CSU – im Kompetenzteam des anstrebenden Bundeskanzlers für Gesundheit zuständig – im Fernsehen erklärt, dass bei Arbeitmarktinstrumenten, also ABM und SAM, zweistellige Milliardensummen sinnlos ausgegeben werden.
Darum könne man hier zweistellige Milliardenbeträge einsparen, um damit die Rentenversicherung zu sanieren. Ich will hier deutlich sagen: Kommt es so, dann ist das zumindest im Osten Deutschlands der Anfang vom Ende vieler Tätigkeiten insbesondere im sportlichen und sozialen Bereich in den ländlichen und in den städtischen Räumen
und nicht nur beim Sport. Das wird ein Flächenbrand, der in vielen Bereichen und auch beim Sport einen Kahlschlag zur Folge haben wird. Und da kann ich Herrn Rehberg nur auffordern, in diesem Kompetenzteam bei Herrn Stoiber sich gegen diese Maßnahmen ernsthaft und energisch zu wehren.
Und damit, Herr Riemann, bin ich dann wieder bei der Fußballweltmeisterschaft.
Ich hatte sie als ein Signal für den Sport bewertet und ich bewerte sie auch als ein Signal des Sports für die Politik.
Es nützt uns nichts, wenn wir uns bei solchen Erfolgen sonnend...
Ich fang den Satz noch mal an: Ich hatte die Fußballweltmeisterschaft also als Signal für den Sport bewertet und ich bewerte sie auch als ein Signal des Sports an die Politik. Denn es nützt uns nichts,
wenn wir uns in solchen Erfolgen sonnend vor die Kameras stellen und diese Erfolge euphorisch mitfeiern. Diese konnten nur auf der breiten Basis aus dem Breitensport heraus entstehen. Wir dürfen also nicht zuerst die schönen Früchte des Baumes betrachten, sondern müssen dafür sorgen, dass die Wurzeln in Ordnung sind,
denn wenn die Wurzeln nicht gepflegt werden, stirbt der Baum und es gibt keine Früchte mehr.
Ich hoffe, wir sorgen alle gemeinsam und auch mit Unterstützung des Bundes dafür, das wir in den folgenden Jahren erneut schöne Ernten haben. Ich hoffe, wir werden Weltmeister auch bei der Förderung des Sports im Bund und im Land.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ja, Frau Schnoor, ich weiß jetzt nicht, ob ich mich geehrt fühlen soll bei so häufiger Erwähnung in Ihrer Rede. Vielleicht hätten Sie aber in den drei Minuten, die es eventuell gedauert hat, meinen Namen immerzu zu erwähnen, auch mal die Konzepte erläutert, die die CDU-Fraktion für die Lösung der Bildungsprobleme in diesem Lande hat.
Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Änderungsgesetzes ist natürlich die Stärkung der Leistungsanforderungen in der Schule. Und nun kam von der CDU in der Vergangenheit häufig der Vorwurf, wir wollten eine Kuschelschule oder eine Spaßschule ohne Leistungsanforderungen. Mal abgesehen davon, dass das nie gestimmt hat, war es ein Mittel, jeden Ansatz integrativer, sozialer und chancengleicher Schule als leistungsfeindlich zu diskreditieren. Gleichzeitig wurde das genutzt, um eine vorrangige Ausrichtung aller Maßnahmen auf die so genannte Eliteförderung auszurichten.
Die Ergebnisse dieses selektiven Bildungsansatzes sind heute – bei aller Vorsicht – doch wohl durch die Ergebnisse der PISA-Studie zumindest zu hinterfragen. Und wenn man über Finnland redet und sagt, die brauchen ja nicht mal so viel Stunden wie die deutschen Schüler, dann muss man eben auch dazusagen, dass das vorschulische Bildungssystem, das finnische Bildungssystem als ein integratives Bildungssystem eine völlig andere äußere Struktur hat und eine völlig andere gesellschaftliche Rolle in Finnland spielt als in Deutschland.
Natürlich ist die Studie ein filigranes wissenschaftliches Kunstwerk, hoch- und überdifferenziert in ihren Aussagen und überaus skrupulös in ihren Folgerungen. Sie taugt aber auf jeden Fall nicht zur Begründung grobschlächtiger Maßnahmen, und Handlungsanweisungen für Politiker, Kultusbürokraten und Lehrer lassen sich aus ihr fast nicht ableiten, mit Ausnahme einer einzigen: Es muss in den unteren Klassen wieder besser Deutsch gelernt werden. Und das, also die Erhöhung des Stellenwertes für dieses Fach, haben wir, meine Damen und Herren von der Fraktion der CDU – und selbst wenn Frau Schnoor das hier noch hundertmal leugnet –, mit der Aufstockung der Stundentafel im Fach Deutsch in dieser Legislatur bereits getan
und wir werden diesen Weg weiter zu gehen haben.
PISA hat auch in den ersten Auswertungen gezeigt, dass die alten Probleme überwiegend keine sind. Nicht der Lehrermangel, nicht die Klassengröße, nicht die finanzielle und materielle Ausstattung, nicht das Schulklima, nicht die Schulqualität, keiner dieser Faktoren spielt eine größere Rolle bei den gemessenen Schulleistungen. Nicht einmal, und Frau Schnoor hob darauf ja ab, nicht einmal die nominelle Unterrichtszeit, die ein Schüler in seinem Schülerleben erfährt, ist ein wesentlicher Faktor für die in PISA gemessenen Schulleistungen.
Kurz: Nur organisatorische Veränderungen und finanzielle Verbesserungen werden nicht ausreichend das bringen, was wir in Schule brauchen, nämlich höhere Leistungen. Die Schule wird sich wieder zum Unterricht bekennen müssen. Mehr Unterricht wird nicht heißen Repression, Leistungsdruck, Schulangst. Mehr Unterricht heißt aber klare Zielbestimmung, lern-, leistungs- und wissensorientierte Lehrplankonzepte, ja, auch eine stringentere Klassenführung, disziplinierte Arbeitshaltung bei Lehrern und Schülern. Auch leistungsfordernder Unterricht kann und muss Spaß machen. Nichts spricht dagegen. Und das kann ich mit einem Gesetz nicht verordnen, das realisiert sich über die tägliche Arbeit der vielen tausend Lehrerinnen und Lehrer in diesem Lande. Und das ist gewiss keine einfache Arbeit.
Aber dafür schaffen Schulgesetze die nötigen Rahmenbedingungen. Ich denke, dass mit den heute vorliegenden und zur Verabschiedung stehenden Schulgesetzänderungen dafür Voraussetzungen geschaffen werden.
Was die Förderung betrifft, so ist auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der integrative Ansatz gesichert, das heißt, auf unterschiedliche Lernniveaus kann angemessen Einfluss genommen werden. Und der Vorwurf, es käme zu einem Niveauverlust durch gemeinsamen Unterricht, ist schon deshalb nicht haltbar, weil er unterstellt, dass es sich bei bildungsgangbezogenen Lerngruppen um homogene Gruppen handeln würde. Auch dort gibt es unterschiedliche Begabungen, Interessen, Stärken und Schwächen, vielleicht in einer etwas kleineren Streubreite, aber auch gemeinsamer Unterricht führt zu höheren Leistungsanreizen.
Leistungen sind keine vordergründig moralische Kategorie, sondern immer konkret. Sie müssen, sollen sie
ihren Zweck erfüllen, abrechenbar sein. Leistungsbewertungen sollen motivieren, stimulieren und nicht abschrecken. Und trotzdem wird nach wie vor jede Überprüfung von Leistungen, ob mündlich oder schriftlich, durch eine Klausur, eine Belegarbeit oder eine Prüfung, immer eine besondere Situation sein, der man sich ungern stellt. Wir waren alle Schülerinnen und Schüler und haben damit wohl genügend eigene und unterschiedliche Erfahrungen. Trotzdem ist eine Kontrolle von Lernleistungen, die Einschätzung des Leistungsstandes, der Lern- und auch der Persönlichkeitsentwicklung sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrerinnen und Lehrer und Eltern eine grundlegende Voraussetzung für die Festlegung von Maßnahmen zur weiteren Entwicklung. Ein Schulgesetz muss also diese Rahmenbedingungen für Leistungsanforderungen sowie ihre Formen und Methoden bestimmen. Und das geht weit über Prüfungen hinaus. Sie sollen sichern, dass Über-, aber auch Unterforderungen weitgehend ausgeschlossen sind.
Im vorliegenden Entwurf gibt es Änderungen in einer ganzen Reihe von Bereichen, die diesem Ziel zuzuordnen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Einschulung in die Klasse 1 nicht mehr allein vom Elternwillen abhängig ist, wenn das Kind das Einschulungsalter erreicht hat.
In der Orientierungsstufe wird es eine Versetzungsentscheidung zwischen der Klasse 5 und 6 geben. Damit sind wir der Empfehlung von Fachleuten gefolgt, die sagen, dass nicht jedes Kind den Übergang von der Grundschule in die neuen Anforderungen der weiterführenden Schule, zum Beispiel den Fachunterricht, die neue SchülerLehrer-Beziehung, den Beginn von Fremdsprachenunterricht und so weiter, problemlos bewältigen kann. Der Empfehlung der Lehrer, das Kind nicht in die Klasse 6 aufsteigen zu lassen, sind in der Vergangenheit Eltern häufig nicht gefolgt. Das führte dann in vielen Fällen zu einer Nichtversetzung von Klasse 6 nach 7 und damit zu Nachteilen für die Kinder in ihrer Schullaufbahn.
Der Wechsel des Bildungsganges, also der Auf- oder Abstieg, ist wie bisher ab Klasse 5 bis zum Ende der Schulzeit möglich. Es gibt aber mit dem Gesetz ein abgeändertes Verfahren mit zwei Möglichkeiten: Erstens stellen die Eltern an die Klassenkonferenz den Antrag auf Wechsel des Bildungsganges oder zweitens empfiehlt die Klassenkonferenz den Eltern den Wechsel des Bildungsganges.
In beiden Fällen haben die abgebende und die aufnehmende Schule beim Übergang verpflichtend zusammenzuarbeiten, das vor allem, um Übergangsprobleme zu minimieren.
Ein besonderes Verfahren gibt es für den Wechsel von Klasse 6 nach Klasse 7. Die Orientierungsstufe endet am Ende der Klassenstufe 6 mit einer Schullaufbahnempfehlung. Bisher konnten die Eltern ohne Beschränkung über den weiteren Schulweg entscheiden. Mit diesem Gesetz ist nun geregelt, dass die Kinder auf der Grundlage dieser Schullaufbahnempfehlung den Wechsel in die Jahrgangsstufe 7 vollziehen. Nur in den Fällen, wo die Eltern der Empfehlung der Klassenkonferenz nicht folgen, ist es möglich, dass das Kind ein Probehalbjahr in der Klassenstufe 7 der bisher besuchten Schule absolviert. Und nur, wenn es diese Probezeit nicht besteht, dann und nur dann muss es zwingend den Bildungsgang verlassen. Nun, die CDU lehnt dieses Probehalbjahr ab und favorisiert die endgültige Entscheidung nach Jahrgangsstufe 6. Wir meinen aber, dass eine so restriktive Regelung Chan
cen verbaut, weil gerade diese Zeit auch entwicklungspsychologisch besonders sensibel ist. Es kann deshalb nicht darum gehen, undurchlässige Mauern aufzubauen, sondern auch dort Türen offen zu halten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen ist allerdings ein Punkt in der öffentlichen Diskussion: die Prüfung beim Übergang in Klasse 11 des gymnasialen Bildungsganges. Sie stellt sich sehr differenziert dar. Glaubt man den Umfragen der Medien, gibt es eine deutliche Mehrheit dafür. Einige Betroffene äußern sich ablehnend. Manche, die bisher immer irgendwelche Reformen im Bildungsbereich gefordert haben, äußern sich gleich gar nicht. Und die CDU hat sich dagegen ausgesprochen. Nun, das hat uns dann doch schon erstaunt, denn gerade die CDU fordert ja permanent die Erhöhung von Leistungsanforderungen.
Das gilt, folge ich Ihrem Antrag zur Einführung einer Hauptschulprüfung, offensichtlich aber nur für die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler. Den Schülern, die in den gymnasialen Bildungsgang wechseln, wollen Sie aber weder eine Prüfung noch eine andere Art und Weise eines Leistungsnachweises zumuten. Für Sie reicht da die Versetzung. Damit folgen Sie, so Ihre Argumentation, dem Konzept der humanen Leistungsschule. Und das Wort „human“ ist ja durch solche Begriffe wie „menschlich“, „menschenfreundlich“, „gütig“ geprägt. Das gilt dann, folgt man Ihren Intentionen, also nicht für leistungsschwache Schüler, sondern nur für die leistungsstarken. Ihre bisherigen Begründungen für die Einführung einer Hauptschulprüfung wie Erhöhung der Motivation, Aufwertung des Abschlusses, die Erhöhung des Interesses der Schüler, einen Abschluss durch die Prüfung zu erreichen, gelten dann offensichtlich für die leistungsstarken Schüler des gymnasialen Bildungsganges nicht. Das finde ich dann doch schon sehr erstaunlich und es riecht wohl sehr nach Klientelpolitik.
Nun hört man allenthalben, dass die Prüfung keine Rolle gespielt hätte in den Anhörungen. Frau Polzin ist darauf ausführlich eingegangen. Es gab unterschiedliche Meinungen, wie man denn in die Jahrgangsstufe 11 kommt. Nichtschülerprüfung als härteste Form war ein Vorschlag, Teilnahme an der Realschulprüfung an den Realschulen oder bildungsgangbezogene Prüfungen.
Nun haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Klassenstufe 11 wechseln, eine Prüfung einzuführen. Dazu liegt Ihnen ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und SPD auf der Drucksache 3/2850 vor. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:
Erstens. Zur Erhöhung der Leistungsanforderung in der Schule ist es ein – wenn auch kleines – Mittel, die schulartbezogene Prüfung beim Übergang nach Klasse 11 vorzusehen.
Zweitens. Es wird eine Gleichstellung mit den Schülerinnen und Schülern gesichert, die an der Regionalschule mit einer Prüfung den Abschluss der mittleren Reife erwerben, und dem Erfordernis der Klärung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen wird damit entsprochen.
Drittens. Wer in oder nach Klasse 10 den gymnasialen Bildungsgang verlässt, hat einen Abschluss, der der mittleren Reife gleichgestellt ist, und damit auch ein Stück Sicherheit.
Es muss auch deutlich gesagt werden, dass es sich hier inhaltlich nicht um eine Prüfung handelt, wie sie auch die Regionalschüler ablegen. Das geht schon deshalb nicht, weil ab Klasse 7 unterschiedliche Entwicklungsrichtungen verfolgt werden. Sie wird eine bildungsgangbezogene Prüfung sein, das heißt, das vorher im gymnasialen Bildungsgang oder Kurs vermittelte Wissen ist die Grundlage für die Prüfung. Mit dem Gesetz wird der Grundsatz geregelt. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den entsprechenden Rechtsverordnungen des Ministeriums vorgenommen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vielen Maßnahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes dienen der Erhöhung der Leistungsanforderungen. Und das Gesetz ist aus unserer Sicht so gestaltet, dass es den Prozess der Leistungsentwicklung und Lernanstrengung erhöhen kann. Diese Maßnahmen sollen auch dazu dienen, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern an dieser Schnittstelle ein klares Bild der Leistungsfähigkeit bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend der sehr umfangreichen Änderungen im Ausschuss ergeben sich auf Drucksache 3/2849 noch einige redaktionelle Änderungen, die sich aus der Neunummerierung der entsprechenden Punkte des Gesetzentwurfes in Artikel 1 ergeben. Ich bitte namens beider Fraktionen, den vorliegenden Änderungsanträgen und damit dem Gesetz in Gänze zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Frau Schnoor! Ich habe die Schule der DDR absolviert und ich habe Sie in Ihren Ausführungen immer sehr gut verstanden.
Ich habe auch immer genau gewusst, was Sie mit dem meinen, was Sie da sagen.
Aber ich will es auch deutlich formulieren: Gerade weil ich das so gut verstanden habe, teile ich diese bildungspolitischen Ansätze, die Sie da vertreten, nicht.
Zweitens zu den Veränderungen und dass das in keinem anderen Bundesland passiert. Müssen wir denn wirklich ernsthaft immer erst darauf warten, dass irgendjemand in dieser Bundesrepublik
oder auf diesem Erdball uns irgendetwas vormacht, um zu sagen, das ist eine Entscheidung, die halten wir jetzt für richtig und die machen wir so? Wir müssen nicht warten, wir können auch mal was ganz von alleine machen.
Und die KMK steht da gar nicht, überhaupt nicht entgegen.
Drittens wegen der Legendenbildung.
Sie sind dabei, wegen der Legendenbildung jetzt in Bezug auf das Probehalbjahr eine ganz neue zu entwickeln. Wenn Sie nicht dazusagen, dass es bisher keine Regelung gab, die die Klassenkonferenz überhaupt in die Lage versetzt hätte zu entscheiden, welchen Schulweg der Schüler nach der 6. Jahrgangsstufe nehmen soll, und jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die grundlegende Voraussetzung dafür geschaffen wird –
und das nur in einem einzigen Fall, nämlich dann, wenn die Eltern nicht der Meinung sind, die die Klassenkonferenz zu der Schullaufbahn hat, dass dann das Probehalbjahr eintritt,
die generelle Regelung aber jetzt mit dem neuen Gesetz die ist, dass die Klassenkonferenz entscheidet –,
bitte schön, dann machen Sie hier eine Legendenbildung
und das haben die Menschen in diesem Lande nicht verdient.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede schon meine Verwunderung über den Prozess der Läuterung der Opposition in diesem Hause zum Ausdruck bringe.
Nun, es ist ja, wie wir alle wissen, die Aufgabe der Opposition, mit eigenen Vorschlägen und Konzepten einen Gegenpol zur Regierung zu bilden. Und wie beim Schulgesetz oder gestern beim Sportfördergesetz ist es dann aber doch schon erstaunlich, welchen Spagat Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, in dieser Legislaturperiode im Hinblick auf das, was bis 1998 von Ihnen in diesem Lande veranstaltet wurde, hier an den Tag legen.
Ich kann immer nur wieder betonen, …
Ach, Herr Riemann, warten Sie mal! Ich komme gleich zu Ihnen.
Ich kann immer nur wieder betonen, dieser vorgebliche Sinneswandel, der hat schon erhebliche Züge von Bewusstseinsspaltung und punktueller Amnesie.
Ich kann mich – und das ist der Vorteil für jemanden, der von Anfang an in diesem Landtag war – sehr wohl an Diskussionen in diesem Hohen Hause erinnern über die Notwendigkeit überhaupt eines Bildungs- und Erziehungsauftrages in den Kindertagesstätten und an den Schulen. Und in Vorbereitung auf die heutige Beratung habe ich mir das Protokoll der 69. Sitzung vom 10. Februar 1993 rausgesucht.
Ja, jawohl.
Daraus würde ich gerne mal zitieren, und zwar meine sehr verehrte Kollegin Frau Beyer. Da heißt es nämlich: „Ich bin deshalb froh, daß auf unsere Initiative hin in der Ausschußsitzung zum vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen worden ist, zum Thema ‚Rechtsanspruch‘ eine gesonderte Beratung im Ausschuß unter Teilnahme der Bundesjugendministerin einzuberaumen. Vor allem hoffe ich für die CDU-Fraktion, daß sie nach der bald stattfindenden Beratung in der Öffentlichkeit nicht mehr ‚hü‘ sagt … und den Rechtsanspruch ablehnt, während die Bundesministerin Frau Dr. Merkel ‚hot‘ sagt und den Rechtsanspruch befürwortet. Sie sollten nicht auch noch in diesem Punkt die Zerrissenheit der Union vorführen.“ Jawohl, meine Damen und Herren, so war das damals. Sie wollten ja noch nicht mal einen Rechtsanspruch.
Und im Zusammenhang mit der Diskussion um das Schulreformgesetz waren Sie der Meinung – und allen voran Ihr Ministerpräsident Herr Seite –, dass eine Frage von Erziehungs- und Bildungsauftrag überhaupt nicht nötig sei. Das sei alleinige Aufgabe der Eltern, das sei nicht mal eine Aufgabe für Erzieherinnen und Erzieher. Ihr Fazit war, alle Verantwortung für diese Fragen zurück zu den Eltern. Das war Ihre damalige Grundposition. Und deswegen wurden Schritt für Schritt Kindertagesstätten immer mehr zu reinen Spieloasen ohne Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Die Schulhorte wurden an die Kommunen abgegeben und damit praktisch aus ihrer pädagogischen Bindefunktion zur Schule entlassen. Und viel Berufsethos der Erzieherinnen und Erzieher, der Pädagoginnen und Pädagogen war Grundlage für das, was in vielen Fragen seitdem trotzdem geleistet wurde, und das ist nicht hoch genug zu würdigen.
Ich sage es sehr deutlich und nachdrücklich, ich bin ziemlich wütend – und das merkt man ja vielleicht auch –,
denn seit den Ergebnissen der PISA-Studie vollzieht sich bei der CDU ein Sinneswandel, ein äußerer, dessen Geschwindigkeit schon dem Überschallflugzeug zu Ehren gereichen würde.
Natürlich ärgert mich das, weil Sie so tun, als hätten Sie hier nie Verantwortung gehabt und nie Entscheidungen getroffen, die langfristige Auswirkungen gehabt haben.
Sie verwandeln sich vom Saulus zum Paulus und haben damit offensichtlich nicht mal ein Problem, denn jetzt fehlt nur noch, dass Sie behaupten, der Flammenwerfer von Herrn Seite wäre eigentlich eine Puffreismaschine gewesen. Also so nicht, meine Damen und Herren!
Sie sind von mir solche Worte und Bilder nicht gewöhnt, aber einmal ist die Schmerzgrenze erreicht.
So viel Verleugnungsverantwortung kann ich nicht ertragen.
Meine Damen und Herren, die vorschulische Bildung und Erziehung, und das wissen wir doch nicht erst seit PISA, ist gerade für unsere Kinder ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Diese unterstützt die Vorbereitung auf die Schule durch spielerisch vermittelte Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Ich möchte mich deshalb nur eines Aspekts annehmen, der leider viel zu oft ein Schattendasein fristet, nämlich das Erkennen und Fördern von Begabungen im vorschulischen Bereich. Die pädagogische Wissenschaft hat dafür ein schönes Bild geprägt, nämlich das „Fenster der Gelegenheit“. Wissenschaftlich unstrittig ist der Fakt, dass grundlegende längerfristige Lernhaltungen für das ganze weitere Leben im Alter von drei bis sieben Jahren gelegt werden. Und wissenschaftlich erwiesen ist auch, dass dieses „Fenster der Gelegenheit“ wirklich nur vom dritten Lebensjahr bis etwa zur zweiten Klasse offen ist.
Es ist also sehr klein. In dieser Zeit können Begabungen besonders gut entwickelt und gefördert werden. Und das gilt nicht nur für den geistigen, sondern auch für den motorischen Bereich. Deswegen ist nicht nur die Förderung von Fähigkeiten, sondern auch von Fertigkeiten im Elementarbereich so wichtig und darum spielt auch die sportlich spielerische Betätigung eine große Rolle. Hinzu kommt, dass für die kleinen Kinder die Entdeckung ihrer Umwelt motorisch beginnt, erst danach entwickelt sich die Sprache. Deswegen haben die vorschulischen Einrichtungen eine so hohe Verantwortung für Chancengleichheit, für Begabten- und auch Benachteiligtenförderung.
Das erfordert selbstverständlich gut ausgebildetes Personal in den vorschulischen Einrichtungen, pädagogische
Konzepte, abgestimmte Fördermöglichkeiten bis hin zu besonderen Einrichtungen für Benachteiligte und Begabte, Regelungen für die Schnittstelle Vorschule/Schule, um das Begonnene weiterzuführen. Und, meine Damen und Herren, es braucht auch Geld.
Und natürlich, der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist im Kita-Gesetz auszugestalten. Aber eine gesetzliche Deklaration reicht nicht aus. Darum ist es eben notwendig, und da bin ich ja mit Ihnen vom Grundsatz her einer Meinung, wir müssen in der Bildungs- und Erziehungsfrage im vorschulischen Bereich natürlich über die ausreichenden Reglementarien, über die ausreichende Finanzierung, über die entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen rechtlich wie organisatorisch gemeinsam mit den Trägern reden.
Wir müssen natürlich – und das ist ja eine Diskussion, die im Moment stattfindet – die Frage der Öffnungszeiten, wir müssen die Frage der Regelkosten – und das ist ja wohl im Anhörungsverfahren – die entsprechenden Umsetzungen finden, die dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden. Das befindet sich natürlich im Prozess der Anhörungen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ohne Ihnen da zu nahe zu treten, das ist angesichts der Gesamtsituation im Haushalt nicht ganz einfach. Und nun müssen Sie denn auch schon mal sagen, welche Prioritäten Sie setzen, aus Ihrer Sicht.
Es ist natürlich – und auch da habe ich Erfahrungen, denn ich vergesse ja nicht, was vor 1998 war – aus der Sicht einer Opposition einfacher, denn da kann man natürlich das eine oder andere viel einfacher fordern und formulieren.
Aber natürlich ist es auch die Verantwortung von Opposition, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Allerdings ist Ihr heutiger Antrag, so, wie er da vorliegt, dazu überhaupt nicht geeignet,
überhaupt nicht geeignet, die entsprechenden Fragen mittel- und längerfristig zu lösen.
Also, Herr Glawe,
ein Scheitern an einer Finanzministerin gibt es in dieser Koalition nicht,
in dieser Koalition wie auch in Ihrer Koalition damals.
Also Sie müssen ja ganz schlimme Erfahrungen mit Frau Keler gemacht haben bei Ihrer gemeinsamen Regierung.
Ich kann Ihnen nur sagen, in dieser Koalition wird vernünftig über die Sachfragen gestritten, über die Lösungsmöglichkeiten angesichts der Finanzsituation in diesem Haushalt.
Ihr Antrag hilft dabei nicht und wird daher von uns abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Prachtl, Vorschläge, die man wirklich intensivst diskutieren sollte. Ich finde diese Zentralisation von medienpolitischen Fragen wirklich gut. Ähnliches haben wir ja gerade in der Debatte um die politische Bildung im Lande, was immer nicht so ganz einfach ist, egal unter welcher Grundsatzkonstellation. Also Vorschläge, die man in der medienpolitischen Debatte dieses Landes durchaus aufgreifen muss.
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mittlerweile den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Vierte, zur Erinnerung, trat am 01.04.2000 in Kraft, also drei Rundfunkänderungsstaatsverträge in knapp 24 Monaten. Dieses zeigt die Dynamik im Medienrecht, insbesondere natürlich im Bereich auch der neuen Medien. Und glaubt man Branchenkennern, dann wird das Jahr 2002 ein entscheidendes Jahr des Umbruchs im Medienbereich, gemäß dem Motto: Es wird im Medienrecht wohl so richtig kein Stein auf dem anderen bleiben. Auch wenn – und das ist gut so – das duale System des deutschen Rundfunks bestehen bleibt, der öffentlichrechtliche hat genauso seine Daseinsberechtigung, seine richtige und wichtige, wie auch die Ergänzung durch private Medien.
Mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nun dieser Prozess eingeleitet. Er beginnt mit der Änderung der Mediengesetzgebung in wesentlichen Teilen, selbst wenn danach folgende Staatsverträge erst in den Jahren 2003, 2004 und 2005 wirksam werden sollen. Zugleich – und das möchte ich hier betonen – befindet sich natürlich die gesamte Branche unter einem enormen Druck, und zwar nicht nur wegen der um etwa 15 Prozent gesunkenen Werbeeinnahmen, was natürlich zu Konzentrationsprozessen bei Radio- und Fernsehveranstaltern führt. Die Auswirkungen reichen von der schon erwähnten Kirch-Krise bis natürlich hin zu der ganzen Frage von Produzenten-, Film- und Rechtshandelsbereichen. Hinzu kommt der beginnende Umstieg von analoger hin zu digitaler Übertragung von Programmen. Und der dritte Faktor, das ist die sich aus den Veräußerungen der Kabelnetze ergebende Situation – und in Deutschland sind insgesamt immerhin rund 60 Prozent aller Haushalte an die Kabelübertragung als dem wichtigsten Übertragungsweg angeschlossen, in Ostdeutschland und in MecklenburgVorpommern liegt dieses noch weitaus höher –, dass sich diese Nutzer auf amerikanische, besser auf internationale Verhältnisse einzustellen haben. Weltweit gelten nämlich Kabelnetze als Kunden für Bezahlfernsehen. Nur Deutschland ist im Moment noch in diesem Bereich eine so genannte Insel der Glückseligen. Aber mit den bevorstehenden Veräußerungen der Kabelnetze wird auch für Medienpolitik, wird für die Gestaltung von Medienrecht hier noch eine ganz Menge zu regeln sein.
Nun, mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Konzentrationsregelungen zum privaten Rundfunk verändert. Hier wird also, wie schon erwähnt,
der Zuschauermarktanteil von 30 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt. Angesichts der Konzentrationstendenzen ist dieses auch sehr vernünftig. Deutlich begrüßen wir als PDS-Fraktion die Regelungen, dass ARD, ZDF und DeutschlandRadio alle Übertragungswege nutzen können, um ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Dafür sollen auch die nötigen Mittel bereitgestellt werden.
Völlig neu ist die Regelung im Zusammenhang mit dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Information der Landtage zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorsieht. Die Jahresabschlüsse der Anstalten und – das will ich dann doch noch erwähnen – auch ihrer Tochterunternehmen werden also schon dieses Jahr nicht mehr nur durch die den Rundfunkanstalten eigenen Gremien kontrolliert werden, sondern nun eben auch durch den in diesem Jahr hierzulande neu zu wählenden Landtag.
Umfänglicher sind die Regelungen zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages – der Ministerpräsident und auch Herr Prachtl haben darüber bereits gesprochen –, also die klareren Regelungen für das Herkunftslandprinzip, die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters, die klaren Regelungen für die Anbieterkennzeichnungen, insbesondere für Auftraggeber, Redakteure und Ähnliches.
Nun wird natürlich, und der Ministerpräsident hat es bereits angedeutet, an weiteren weit umfänglicheren staatsvertraglichen Regelungen gearbeitet. Dabei geht es unter anderem um einen völlig neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Und falls der noch 2002 kommt, wird er wohl wirklich ein Durchbruch sein, denn der Bund und die Länder haben ihr Kompetenzwirrwarr, was es auf medienrechtlichem Gebiet in diesem Bereich gibt, wohl offensichtlich doch aufgelöst und sich zu einer vernünftigen Arbeitsteilung durchgerungen. Der Jugendschutz wird in allen elektronischen Medien dann wohl doch die Sache der Länder sein, die Datensicherheit dann die des Bundes.
Zugleich wird bei dieser neuen Herangehensweise an das Jugendschutzrecht deutlich, wohin die Reise im Rundfunk- und Medienrecht jetzt wohl geht: weniger Regulierung, mehr Selbstkontrolle. Und die Ausgewogenheit soll dabei durch so genannte Zentralkommissionen erreicht werden, kurz ZeKo genannt – ZK wäre vielleicht auch für Ostdeutsche etwas kompliziert in der begrifflichen Interpretation,
also die sollen ZeKo heißen –, die dann mit Vertretern des Bundes, mit von den Ländern benannten Experten und Privatfunkkontrolleuren der Landesmedienanstalten besetzt sind. Diese Zentralkommissionen sollen dann auch verantwortlich sein für Senderlizensierung, Kabelbelegungen und die Digitalisierung der Übertragungswege. Verfassungsrechtlich ist das schon etwas kompliziert, denn die Einführung dieser ZeKos wegen der Beteiligung des Bundes und der Länder hat schon auch etwas damit zu tun, wie staatsfern denn Rundfunk künftig auszugestalten ist.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angenommen werden soll, ist, gemessen an dem, was kommt, eher klein. Hinzu kommt, dass natürlich deutsche Rundfunkgesetze nicht unabhängig von europäischem Recht entwickelt werden. Und die EU-Kommission und das Europäische Parlament
werden wohl bald ein Paket von fünf neuen Richtlinien vorrangig zur Telekommunikation verabschieden, in denen es aber dann auch um Technik- und Transportfragen für Rundfunkprogramme gehen wird. Dazu gehört unter anderem die Einführung des Standards der Multimediahomeplattform (MHP), mit dem dann die Verbindung von Digital-TV mit Internet und Zusatzdiensten möglich wird. Auch bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie, nach der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben der Grundversorgung natürlich auch in Konkurrenz zu Privatfirmen stehen, wird es in der Folge notwendig sein, tatsächlich diese beiden Finanzierungsbereiche – einerseits gebührenfinanziert, andererseits durch Werbeeinnahmen – durch neues Medienrecht in Deutschland neu zu regeln. Und Ende 2002 soll die schon 1997 novellierte EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ von 1989 erneut überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Dann könnten außer dem bisherigen Schleichwerbeverbot, den Teleshopping-Vorgaben und der Free-TV-Pflicht für nationale Großereignisse auch Regeln für Web-TV sowie für die diskriminierungsfreie Weiterverbreitung von Digitalfernsehen einheitlich geschaffen werden.
Und wie kompliziert das ist und welche Bedeutung das, was sich hier jetzt so abstrakt anhört, für den täglichen Fernsehalltag hat, wird bei einer konkret kostenintensiveren Rechteverwertung deutlich. Denn die Besitzer von Rechten drängen darauf, dass die Sender ihre Ausstrahlungsgebiete zum Beispiel durch Verschlüsselung national eingrenzen oder aber höhere Preise verlangen. Zuletzt und gar nicht so lange her traf dieses das ZDF, denn aufgrund des Drucks des spanischen Pay-TV-Senders wurde die Fußball-WM-Auslosung 2002 im ZDF nicht live übertragen, obwohl man es hätte dürfen, vom Grundsatz. Aber da es das ZDF natürlich auch über Satellit ausstrahlt und damit dann die Frage aufgetaucht ist, was ist denn mit der Rechteverwertung durch den Pay-TV-Betreiber und bei Kirch, hat das ZDF, und das ist immerhin schon eine etwas doch wirklich zu beachtende Tatsache, auf die Live-Übertragung verzichtet.
Also diese ganze „Rechtekiste“, diese ganze Frage Diskriminierungsgebot oder -verbot für die Weiterleitung solcher Rundfunkangebote und solcher Großereignisse hat schon etwas damit zu tun, wie in drei, vier Jahren dann tatsächlich Fernseh- und Rundfunklandschaft in Deutschland, in Europa aussieht. Von daher werden also hier riesige Bewegungen im medienrechtlichen Bereich vor uns stehen. Das hat alles noch nicht so richtig was mit dem vorliegenden Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu tun. Dem stimmt meine Fraktion so in seinen Regelungen zu und sie wird dann auch dem Zustimmungsgesetz in den Ausschussberatungen natürlich seine Zustimmung nicht verweigern. Aber diese grundsätzlichen, längerfristigen, großen rundfunkpolitischen Debatten, die sollten wir vielleicht mal bei einer geeigneten Gelegenheit, vielleicht auch mit den Vertretern der Medien, außerhalb einer Parlamentsdebatte über eine Veranstaltung wie zum Beispiel „Wohin geht die Medienpolitik in Europa?“ gemeinsam führen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Was lange währt, wird gut.“ sagt ein Sprichwort.
Die Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zu regeln und damit von ausschließlich ministeriellen Verordnungen zu einem Gesetz zu kommen war ein langer Weg. Zwei Versuche meiner Fraktion, dies zu tun, sind sowohl 1991 als auch 1997 an den Mehrheiten in diesem Hause gescheitert. Damit gehört der Weg zu diesem Gesetz wohl in den Bereich der gesetzgeberischen Langstreckendisziplinen.
Nun sind wir aber fast am Ziel und ich hoffe sehr, dass wir es parteiübergreifend, wie es beim Sport doch öfter üblich und normal ist, auch verabschieden.
Sport, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat in unserem Land Verfassungsrang. Im Artikel 16 unserer Landesverfassung sind Land, Gemeinden und Kreise verpflichtet, Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft zu schützen und zu fördern. Ich meine, wir sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dieser Verantwortung etwas mehr gerecht geworden. Wir setzen damit auch ein Zeichen, dem die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung folgen sollten. Natürlich ist mir auch als sportlich Engagiertem durchaus bewusst, dass mit diesem Gesetz nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, doch wer sagt denn, dass wir es nicht weiter gemeinsam versuchen können. Wir sind nunmehr nicht mehr am Start, sondern bereits im Wettkampf. Und es wird sich später herausstellen, ob wir über Kurz-, Mittel- oder Langstrecke laufen oder ob uns, was ich nicht hoffen will, ein Marathon bevorsteht. Aber auch der antike Marathonläufer hat letztlich eine Siegesbotschaft überbracht.
Sport ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Er erfüllt vielfältige Funktionen und vereint in seiner ganzen Breite viele tausend Menschen auch bei uns im Land. Rund 200.000 Mitglieder jeden Alters haben die fast 1.800 Sportvereine unseres Landes, darunter über die Hälfte Kinder- und Jugendliche. Der Sport ist praktisch der größte Zusammenschluss von Menschen, die ein Ziel gemeinsam verfolgen, viel größer als jede politische Partei oder andere Bewegung bei uns im Land. Dazu kommen dann noch die vielen Menschen, die individuell Sport treiben, in Fitnessstudios, beim Jogging, mit Inlineskates oder auf dem Hometrainer zu Hause. Nehmen wir dann noch den Schulsport hinzu, dann ist die Zahl der Sporttreibenden in diesem Lande in jeder Woche wirklich gewaltig.
Darum möchte ich an dieser Stelle allen haupt- und ehrenamtlichen im Sport tätigen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Namen beider Einreicherfraktionen – und ich gehe mal davon aus, auch der CDU-Fraktion – herzlich für die bisher geleistete Arbeit danken.
Ohne sie würde es den Sport in diesem Lande nicht so geben, wie es ihn gibt. In diesen Dank möchte ich besonders den Landessportbund und die Kreissportbünde sowie die Landesfachverbände und -vereine natürlich einschließen. Sie schaffen und erhalten die Strukturen, die einen organisierten Sport überhaupt erst möglich machen. Sport verbindet die Menschen über individuelle, religiöse, politische oder andere Interessen hinweg. Er schafft Gemeinsinn, vermittelt Freude, fördert die Gesundheit oder er macht einfach nur Spaß. Sport ist also Ausdruck von purer Lebensfreude. Gerade wegen dieser vielfältigen Funktionen muss die Förderung und Entwicklung des Sportes ein besonderes Anliegen des Landes, aber auch der Kommunalpolitik sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir über den Sport reden, dann kommt es häufig zu einer Einteilung in ein vermeintliches Spannungsfeld, das Spannungsfeld, das vermeintliche, von Leistungs- und Breitensport. Aber beide sind praktisch eineiige Zwillinge, denn
das eine kann es ohne das andere nicht geben. Leistungssport kann sich nur entwickeln, wenn er eine breite Basis für die Talenteerkennung und Talentesuche hat. Der Breitensport wiederum profitiert von der Vorbildwirkung des Leistungssports. Ein Spannungsfeld gibt es praktisch also nicht, außer in dem Fall, es geht um’s liebe Geld. Ich bin davon überzeugt, hätten wir genügend Geld, hätten wir in dieser Frage kein Spannungsfeld.
Das Sportfördergesetz legt seinen Schwerpunkt auf den Breitensport, ohne den Leistungssport auszugrenzen. Gerade an dieser Tatsache wird natürlich deutlich, dass auch der Bund in der Verantwortung für die weitere Sportentwicklung in der Bundesrepublik steht. Und wenn wir den Sport aus politischer Sicht bewerten, dann kann dies nur ganzheitlich getan werden. Natürlich schließt das alle Bereiche, zum Beispiel auch den kommerziellen Bereich, ein. Sport ist in hohem Maße identitätsstiftend. Das gilt für die Bundesrepublik als Ganzes genauso wie für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben dieses gerade mit den Olympischen Spielen in Salt Lake City erlebt.
Nun ist natürlich unser Land für die Sportarten der Winterspiele nicht so gut prädestiniert und daran wird auch wohl der Snow-Fun-Park in Wittenburg voraussichtlich nicht viel ändern.
Aber ich kann die Freude der Thüringer verstehen, die stolz darauf sind, dass ihr kleines Land mehr Medaillen erreicht hat als ganz Frankreich. Oder sollte ich besser sagen, es war nicht Thüringen, es war Oberhof?! Das sollte uns doch anspornen für die nächsten Sommerspiele der Olympiade, Neubrandenburg, Schwerin und Rostock wie auch alle anderen Bereiche des Leistungssports in diesem Lande international noch bekannter zu machen.
Die Thüringer haben offensichtlich in der Vergangenheit, und es ist ja nun wirklich CDU-regiert, Herr Glawe – ich habe doch gar keine Kritik –,
einiges anders gemacht als hierzulande.
Ich zitiere Rolf Beilschmitt, einst ein bekannter DDRHochspringer, über das Geheimnis dieses Erfolges: „In Thüringen wurde nach der Wende auch unter Sparzwängen und Abwicklungen an der Sportbasis alles nur Denkbare getan, um so viel wie möglich vom Sportfördersystem der DDR zu bewahren. Das gilt für die Sportschulen ebenso wie für die Nachwuchsleistungszentren. Nicht alles war möglich, aber was möglich war, wurde getan.“
Das können wir, wie wir heute sehen, für MecklenburgVorpommern leider nicht insgesamt sagen. Hierzulande hat in der Umbruchsituation der frühen 90er Jahre im Kampf Sport gegen Ideologie leider zu oft die Ideologie gewonnen. Es hat sich gezeigt, wie schwer es war, ist und auch noch sein wird, dieses wieder nachträglich auszugleichen. Aber wir sollten es versuchen – unbedingt.
Natürlich muss nicht nur unser Land darüber nachdenken, auch die Bundesrepublik insgesamt. Bei allem verständlichen Lokalpatriotismus, Medaillen werden für Deutschland gewonnen. Darum ist natürlich da auch die Bundesregierung in der Pflicht. Die Sportlerinnen und Sportler haben Ehre für das Land eingelegt, der Bund muss jetzt also Ehre für den Sport einlegen. Ich denke hier immer noch an eine wirkliche Neuauflage des „Goldenen Planes Ost“ und vor allen Dingen an die gegenwärtig kontraproduktiven Überlegungen zur Neuordnung der Förderung der Olympiastützpunkte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bereitstellung von Finanzmitteln ist zudem viel weniger mit Anstrengungen verbunden als der Kampf um Medaillen, auch wenn die Finanzer aller Ebenen und weitere, dem Sport nicht so sehr zugetane Vertreter von Verwaltungen und Vertretungen bei diesem Gedanken in Schweiß ausbrechen, so doch nicht wegen der körperlichen Anstrengung, sondern wohl eher aus Angst um das schöne Geld. Ich kann nur empfehlen: Springen Sie alle über den eigenen Schatten! Das ist zwar noch keine olympische Disziplin, aber wenn Sie es schaffen, gewinnen alle.
Dies gilt für Bund, Länder und Kommunen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden drei Hauptzielrichtungen verfolgt:
1. die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Sports im Allgemeinen
2. die Verbesserung der Planungssicherheit für den Sport und
3. die Stärkung des Ehrenamtes
Ich will mich in der Rede deshalb nur noch mit diesen Zielen etwas ausführlicher befassen. Über andere wichtige Aspekte kann in der Begründung zum Gesetzentwurf nachgelesen werden.
Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen sind viele Bereiche berührt, neben Planungssicherheit und Ehrenamt auch die einzelnen Bereiche des Sports, vom Kinder- und Jugendsport bis zum Senioren- und Behindertensport, vom Breitensport bis zum Leistungssport, vom Schulsport über den Gesundheitssport und vieles andere. Sicher sind in so manchem Einzelbereich weitere Verbesserungen möglich. Ich denke hier besonders – und ich höre hier besonders meine Kollegen von der CDUFraktion schon in dieses Horn blasen – an den Aus- und Umbau der Sportgymnasien zu wirklichen Eliteschulen des Sports. Wenn wir dies ernst meinen, dann ist natürlich eine mittelfristige Überführung in die Landesträgerschaft eine Grundvoraussetzung. Hier geht es um Talentefindung und Talentesuchen in ihrem positivsten Sinne. Aber zumindest die gesetzliche Fixierung der Sportgymnasien und der ihnen zugeordneten Internate, der Leistungszentren und der Leistungsstützpunkte sowie die Förderung dieser durch das Land im Gesetz ist ein erster Schritt in diese Richtung.
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes haben wir versucht, sehr intensiv darauf zu achten, dass die Autonomie und die Eigenverantwortung des Sports nicht
beeinträchtigt werden. Es ist, wie wir alle wissen, schnell passiert, dass der, der das Geld gibt, auch bestimmt, was damit gemacht wird. Genau dies wollen wir verhindern, weil es sich über viele Jahre erwiesen hat, dass der Sport viel besser weiß, wie und wo er dieses Geld verwendet.
Meine Damen und Herren! Ein Bereich, der für so viele Menschen wichtig ist, braucht Sicherheit, vor allem natürlich bei den Finanzmitteln. Sowohl der Breiten- als auch der Leistungssport sind auf diese Kontinuität angewiesen. Diese Kontinuität ist die Grundlage für die Beschäftigung von haupt- und ehrenamtlichen Funktionären, Trainern, Sportmedizinern und so weiter. Eine zukunfts- und ergebnisorientierte Personalpolitik ist im Sport unabdingbar. Besonders Trainer und Übungsleiter sind dabei wohl der wichtigste Aspekt. Ohne sie und selbstverständlich die Mitarbeiter des Landessportbundes, der Verbände und Vereine und viele andere wäre eine geordnete sportliche Betätigung und damit verbundene Leistungsentwicklung unvorstellbar. Diese Kontinuität ist die Grundlage für eine ausgewogene zielorientierte Förderpraxis. Die Planungen für den Sportstättenbau oder die Sportstättensanierung, die materielle Unterstützung der Sportbünde und Sportvereine, die Durchführung von Sportveranstaltungen und so weiter sind ohne eine solche Planungssicherheit ein Spiel mit vielen Unbekannten. Diese Kontinuität ist auch Grundlage für die ehrenamtliche Tätigkeit im Sport. Über 21.000 Menschen sind Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie als Sportfunktionäre ehrenamtlich tätig. Und auch wenn ich mir vorstellen könnte, genau auf diesem Gebiet der gemeinwohlorientierten Tätigkeit noch mehr als bisher zu tun, so ist mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung dieser erste Schritt getan.
Das vorliegende Gesetz wird, wie ich schon ausgeführt habe, nicht allen Forderungen und Wünschen gerecht. Selbstverständlich, es ist ein Kompromiss und es berücksichtigt natürlich bestehende Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie gestatten mir, dass ich trotzdem zufrieden bin, dass eine alte Forderung der PDS mit diesem Gesetzentwurf erfüllt wird. Vielleicht ein Blick in die Parlamentsgeschichte, die nun auch schon mehr als ein Jahrzehnt beträgt:
1991 und 1997 wurden Gesetzentwürfe eingebracht, die jeweils keine Mehrheit im Parlament fanden. Mit dem Koalitionspartner SPD ist es nun gelungen, dieses Projekt zu verwirklichen und damit einen auch für mich persönlich wichtigen Punkt der Koalitionsvereinbarung zu erfüllen. Deshalb halte ich die im Vorfeld zur heutigen Debatte vernommene Kritik der Opposition für fragwürdig. Wenn ich das richtig gelesen habe, haben einige in der Öffentlichkeit geäußert, dieses Gesetz sei halbherzig. Nun, 8,2 Millionen Euro jährlich von 2004 bis 2008 sind wohl nicht halbherzig. Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, meine Damen und Herren der Opposition, Sie hätten viele Jahre lang die Gelegenheit gehabt, ein Sportfördergesetz zu beschließen, das allen Ihren Anforderungen gerecht werden wird, Sie haben es aber nicht getan.
Und Sie haben auch die Gelegenheiten der beiden PDS-Initiativen dazu nicht nutzen wollen. Daher ist es aus meiner Sicht unredlich und auch populistisch, jetzt Forderungen aufzumachen, die Sie damals nicht erfüllen wollten und die wir jetzt für Sie realisieren sollen, trotz der Situation, in der sich dieses Land im Moment befindet.
Ich will trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben, dass wir es schaffen, dass dieses Gesetz vom gesamten Parlament getragen wird. Es wäre denn auch das richtige Zeichen an die Sportlerinnen und Sportler unseres Landes, dass sie bei allen Politikerinnen und Politikern dieses Hauses ihren Rückhalt haben. Darum werbe ich um Ihre pragmatische Mitarbeit in der nun folgenden Diskussion in den Fachausschüssen. Es wäre das richtige Signal an die Sportlerinnen und Sportler unseres Landes. Es sollte doch möglich sein, wie im Sport mit Fairness und Anstand einen Wettbewerb auszutragen, als von einer hohen Zuschauertribüne kluge Ratschläge zu geben.
Mit solchen Ratschlägen hat noch niemand ein Spiel gewonnen und wir wollen doch, dass der Sport in diesem Lande gewinnt. Ich bitte Sie um die entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD in die Ausschüsse.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lange wurde in der Öffentlichkeit spekuliert
und diskutiert und seit dem 1. November 2001 ist es beschlossene Sache: Die Bundesrepublik beteiligt sich am Wettbewerb um die Austragung der Olympischen Sommerspiele des Jahres 2012. Manchmal hatte ich hier in der Debatte schon den Eindruck, als hätte Deutschland die Zusage bereits erhalten.
Es sind die Städte Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig und Stuttgart, fünf große Regionen, die im nationalen Wettstreit und nicht im Gegeneinander um das größte Sportereignis der Welt antreten. Rostock und Stralsund begeben sich diesbezüglich, was die Austragung der Olympischen Segelwettbewerbe betrifft, in den Wettkampf mit Lübeck, Cuxhaven und Kiel.
Die PDS-Fraktion möchte natürlich, dass 2012 die Olympischen Spiele in Deutschland und die Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. In diesem Zusammenhang favorisiert die große Mehrheit meiner Fraktion Rostock-Warnemünde, und zwar aus fachlicher Sicht.
Bis zum 15. Mai 2002 müssen nun die Bewerbungsunterlagen dem Nationalen Olympischen Komitee vorliegen. Annahmeschluss der Anträge auf Bewerbung war der 31.12.2001. Und nun ist es einmal so, dass sich sowohl Rostock als auch Stralsund darum beworben haben. Die Entscheidung über den oder die deutschen Bewerber wird dann am 15. April des kommenden Jahres bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des NOK gefällt.
Das IOC wird allerdings erst im Jahre 2005 die Olympischen Sommerspiele und damit auch die Segelwettbewerbe vergeben. Das ist ein langer Zeitraum, der eben nicht nur langen Atem braucht, sondern auch sportliches Durchhaltevermögen und Fairness und vor allem mehr als nur einen Fonds, mit dem man die bloße Bewerbung finanziell unterstützen will, meine Damen und Herren!
NOK-Präsident Walther Tröger sprach nach jener Sitzung am 15. November 2001 im Hamburger Rathaus von einer „Aufbruchstimmung“, die sich aufgrund der Bemühungen um die Olympischen Spiele in unserem Land entwickelt hat. Und er wie wir auch sieht in der Bewerbung eine große Chance für den deutschen Sport hinsichtlich der Verbesserung der Infrastruktur und der Voraussetzungen für die Nachwuchsathleten.
„Die nächsten Jahre bis zur Entscheidung stellen“, so Tröger, „für das NOK eine Herausforderung dar, wie es sie noch nie zuvor gegeben habe.“ Dem kann man nur zustimmen und hinzufügen: Für die Politik gilt dies auch, sowohl auf Bundesebene als auch für alle sich bewerbenden Länderregierungen und Länderparlamente und die Kommunen. Und bei den jüngsten Erfahrungen in diesem Lande kann man nur hinzufügen, das sollte auch gelten für das notwendige enge Miteinander von Sport und Politik.
Von daher ist es also nur folgerichtig, dass sich der Landtag heute mit diesem so weit in die Zukunft reichenden Thema befasst und wir als Parlament uns deutlich zur Bewerbung der Bundesrepublik wie auch zur Bewerbung von Städten aus Mecklenburg-Vorpommern für die Olym
pischen Segelwettbewerbe bekennen. Denn nur wenn Deutschland den Zuschlag erhält, können die Olympioniken in Rostock oder Stralsund auch segeln.
Viel ist hier in den bisherigen Reden schon gesagt worden über die Effekte, die sich mit der Austragung der Olympischen Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern für die hier lebenden Menschen ergeben würden. Aber das alles wird von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängen, die eine solche Option überhaupt erst ermöglichen.
Das NOK hat auf seiner damaligen Sitzung schon einmal den fairen Wettbewerb angemahnt. Als jemand, der in der Sportpolitik in diesem Land auch Verantwortung trägt, und nach alledem, was man in den letzten Jahren an Irrungen und Wirrungen im olympischen Dunstkreis gerade auf internationaler Ebene geboten bekam, kann man diesen Anspruch nur nachdrücklich unterstreichen.
Manfred von Richthofen, der DSB-Präsident, hat diesbezüglich formuliert, ich zitiere: „Jeder Bewerber muss wissen, Unregelmäßigkeiten zur eigenen Vorteilsnahme, welcher Art auch immer, senken nach Bekanntwerden die Chancen auf den Nullpunkt. Wir können nichts weniger gebrauchen als einen olympischen Skandal schon im Vorfeld der eigentlichen internationalen Bewährungsprobe.“
Hohe Ansprüche, auch für den Wettbewerb hier in diesem Land.
Allerdings – und das ist hier heute etwas kurz gekommen – gibt es neben einem klaren politischen Bekenntnis und den tatsächlichen Wettkampfbedingungen an Austragungsorten für Segelwettbewerbe noch ein paar Faktoren, die gerade uns in der Politik angehen. So hat das Präsidium des Deutschen Sportbundes schon vor Monaten einen weitreichenden Beschluss gefasst, den von Richthofen auch auf der NOK-Mitgliederversammlung umfänglich erläutert hat. Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein etwas längeres Zitat von Manfred von Richthofen:
„Eine erfolgreiche deutsche Olympiabewerbung muss sich zunächst an vier Kriterien messen lassen. Ich nenne als Erstes den Schulsport,“
„weil ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Stadt oder Region den olympischen Zuschlag erhält, wo auf diesem Gebiet desolate Zustände zu beklagen sind und wo dem Bundesland und seinen Kultusbehörden Defizite nachgewiesen werden.“
„Wer ernsthafte olympische Ambitionen hat, der sollte in der Bewegungserziehung nicht nur Selbstverständlichkeiten der amtlichen Stundentafeln erfüllen. Der sollte vielmehr vorbildlich sein und bundesweit Zeichen setzen für das notwendige Zusammenspiel von wirkungsvoller Basisarbeit und sportlicher Spitzenleistung. Dazu kommt auch noch ein gesundheitspolitischer Aspekt, der immer bedeutender wird. Was nützen die schönsten Träume und die kühnsten olympischen Planspiele, wenn die Meldungen über den Gesundheitszustand unserer Kinder und Jugendlichen dank Bewegungsmangel, falscher Er
nährung und Reizüberflutung immer besorgniserregender werden? Warum sollten wir uns also um die großen Dimensionen des Weltsports kümmern, wenn wir die selbstverständlichsten und dringendsten Bewegungsangebote für unsere jungen Menschen schuldig bleiben müssen?“ Ende des Zitats.
Erstes Kriterium. Und ich denke, auch da haben wir im Lande in den nächsten Jahren noch einiges zu tun.
Ja, zum Sportfördergesetz komme ich in meinen Schlussbemerkungen, weil ich denke, da sind wir auf einem guten Weg, Herr Dr. Jäger.
Ein zweites wichtiges Kriterium für die Olympiabewerbung, das der DSB formuliert hat, ist die optimale Förderung des spitzensportlichen Nachwuchses. Dazu gehört als solide Basis das System der Eliteschulen des Sports. Eine Stadt oder Region mit Olympiaplänen tut also gut daran, alle Möglichkeiten in diesem Bereich auszuloten. Zitat des DSB-Präsidenten: „Das Streben nach sportlicher Höchstleistung ist im härter werdenden Konkurrenzkampf nur noch zu verantworten, wenn auch die Rahmenbedingungen allerhöchstem Level entsprechen.“ Ende des Zitats. Also unsere Sportgymnasien und das CJD in Rostock müssen auch diesem allerhöchsten Level entsprechen. Auch hier brauchen wir, wollen wir die Olympiabewerbung von Rostock und Stralsund wirksam unterstützen und die deutsche Olympiabewerbung insgesamt, denke ich, einiges, was in den nächsten Jahren auf den Weg zu bringen ist.
Drittes Kriterium des DSB ist der gemeinsame Kampf an der Anti-Doping-Front. Ich denke, da sind wir bei uns im Lande Mecklenburg-Vorpommern so schlecht nicht, da können wir einiges an Positivem beitragen.
Und viertes Kriterium ist für die angemessene Beurteilung deutscher Olympia-Ambitionen das Thema Sportstätten. Natürlich gibt es wohl bei niemandem hier Zweifel daran, dass man in den Städten und Regionen die für 2012 vorgesehene olympische Infrastruktur auf dem Reißbrett in bestem Glanz und im bestmöglichen Design erstrahlen lassen wird. Doch es gibt eben bekanntlich noch eine zweite Sportstättenebene, die den Sportalltag der Menschen und Vereine bestimmt. Von dieser Verpflichtung für die Basis können und werden wohl die Olympia-Aspiranten von DSB und NOK nicht entbunden werden. Es wäre ja auch ein Unding, wenn auf der einen Seite sportliche Opern und Paläste geplant, aber im Kontrast dazu Vereinen Nutzungsgebühren für kommunale Hallen und Bäder abverlangt würden.
Hier müssen vom Land und von den Bewerberkommunen wie überhaupt bei uns im Land Zeichen für den Sport insgesamt gesetzt und wesentliche Hilfen für die Arbeit der Verbände und Vereine langfristig gewährt werden.
Dass diese Strategien bis zur Ausstattung und zum Betrieb der Olympiastützpunkte reichen, versteht sich hier von selbst, das umso mehr, als nach Athen 2004 deren bundesweite Evaluierung ansteht.
Wenn denn Mecklenburg-Vorpommern 2012 tatsächlich bei den Olympischen Spielen in Deutschland, wenn denn Deutschland sie bekommt, was ich mir wünsche, auch ordentlich vertreten sein will, dann müssen wir hier wohl noch einen Zahn zulegen.
Nicht zuletzt ist wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Olympiabewerbung bekanntlich der hohe Rückhalt in der Bevölkerung. Und der wird nun nicht gerade in unbedeutender Art und Weise vom Netzwerk des organisierten Sports beeinflusst. Deshalb ist, wenn dieses Parlament es wirklich ernst meint, noch so manches zu leisten, um erfolgreich bei der Olympiabewerbung zu sein. Von daher greift der Antrag der Fraktion der CDU, mit einem kleinen Fonds die Bewerbung zu unterstützen,
viel, viel zu kurz und wir müssen ihn von daher ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nur hoffen, dass eine großartige Widerspiegelung der komplizierten Debatte in der Presse nicht stattfindet,
sondern dass die Botschaft morgen in den Zeitungen steht: Der Landtag ist für die Olympischen Spiele in Deutschland
und für die Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir haben für den Wahlkampf noch monatelang Zeit.
Gerade in der Frage der Olympiabewerbung sollten wir aber diese Wahlkampfauseinandersetzungen vielleicht doch mal zur Seite lassen, denn eines im Sportbundpräsidium ist oberstes Prinzip, da spielen erst einmal keine Parteiinteressen eine Rolle, sondern die Sportinteressen dieses Landes.
So agieren wir da auch und vielleicht können wir das in Bezug auf die Olympiabewerbung Deutschlands
und der beiden Städte Stralsund und Rostock in diesem Lande auch so halten, denn sonst verspielen wir nämlich über unser kleines zänkisches Auseinandersetzen die Chancen, die dieses Land hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Schnoor, das war ja nun eine Offenbarung. Aber wer soll Ihnen denn das abnehmen?
Wer soll Ihnen denn das wirklich abnehmen, dass Sie sich mit Ihren Fähigkeiten, Ihren Erfahrungen und der stärkeren Fraktion von den beiden im Rücken nicht durchsetzen konnten gegenüber Ihrem kleineren Koalitionspartner?
Ich werde in meiner Rede auf den einen oder anderen historischen Background noch mal zurückkommen.
Wir behandeln also heute in Erster Lesung die Änderung des Schulgesetzes, von der Landesregierung vorgeschlagen, und diese Änderungen werden – das will ich gleich zum Anfang ganz deutlich betonen – die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen an den nach der Grundschule weiterführenden Schulen unseres Landes erheblich verbessern.
Sie berücksichtigen auch die Anforderungen, die sich aus den zurückgehenden Schülerzahlen ergeben, und tragen damit ebenfalls zur Erhaltung von Schulstandorten bei.
Und, meine Damen und Herren von der CDU, es sind die ersten gravierenden Verbesserungen schulischer Rahmenbedingungen seit 1992.
Ich betone das deshalb, weil es eine Reihe von Forderungen auch aus den Reihen der Opposition gibt – und das haben wir ja eben noch mal gehört –, dass das alles nicht ausreiche. Natürlich können die Verbesserungen, die über 100 Millionen DM kosten und ein zusätzliches Stellenvolumen von über 380 Stellen erfordern, nicht die bildungspolitische Kürzungsorgie der CDU/F.D.P.-Regierung von 1992 ausgleichen.
Und ich weiß, dass Sie es nicht mehr hören wollen, aber ich erspare es Ihnen nicht. Sie kürzten 260 Stunden in der Grundschule,
740 Stunden in der Sekundarstufe I, Klassenstufe 5 bis 10, und 110 Stunden in der gymnasialen Oberstufe, Klasse 11 und 12.
Das taten Sie damals, damit 5.000 Lehrerinnen und Lehrer entlassen werden konnten, und das entlastete damals den Landeshaushalt um rund 500 Millionen Mark.