Martina Bunge

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Albrecht! Ein exakter bundesweiter Vergleich im Bereich der geriatrischen Rehabilitation ist schwierig. Geriatrische Rehabilitation wird sowohl im Krankenhausbereich als auch im Bereich der Reha-Kliniken durchgeführt. Die Bezugsgrößen sind also unterschiedlich. Ob Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich im bundesdeutschen Vergleich auf einem Platz im unteren Drittel liegt, erscheint mir deshalb fraglich. Ich erinnere aber an dieser Stelle nochmals daran, dass wir erst seit 1999 in MecklenburgVorpommern geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen in eigenst dafür eingerichteten Kliniken durchführen. Wir sind in der Aufbauphase und haben mit den von Ihnen genannten 184 Betten sicher kein Überangebot aufgebaut. Ihre Angaben zu den aktuellen Auslastungen sind aber schlichtweg falsch. Die Klinik in Tessin war bisher im Jahre 2002 mit über 80 Prozent, 80,3 im Durchschnitt, ausgelastet, die Klinik in Neubrandenburg mit 75 Prozent. Lediglich in der Park-Klinik in Greifswald ist die aktuelle Auslastung unbefriedigend.
Herr Abgeordneter Albrecht, die Vertreter der Park-Klinik in Greifswald haben sich mit der Unterstützungsbitte an die AOK Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Beide, die AOK Mecklenburg-Vorpommern und die Park-Klinik, sind dann an die AOK Berlin herangetreten, um auch Patientinnen und Patienten aus dem Berliner Raum zugewiesen zu bekommen. Es hat nach meinen Informationen vor Ort gemeinsame Begehungen der Klinik durch Vertreter der AOK Mecklenburg-Vorpommern und der AOK Berlin gegeben und nur durch dieses gemeinschaftliche Handeln kam es dazu, dass auch in der Park-Klinik Greifswald eine aktuelle Auslastung von 56 Prozent erreicht werden konnte. Ich meine, hier gilt es, weiter diese Kooperation voranzutreiben und natürlich auch seitens der AOK Mecklenburg-Vorpommern weiterhin dort Patienten zuzuweisen.
Herr Glawe, es tut mir Leid, ich habe die aktuellsten Zahlen in Vorbereitung dieser Aktuellen Stunde noch einmal recherchiert
und Tessin hat – zu dieser Fragestunde, danke schön, Herr Dr. Born – eine Auslastung über die bisherigen Monate des Jahres 2002 von 75 Prozent. Damit ist Ihre Aussage falsch.
Herr Abgeordneter Glawe, ich kann anschließen, ich habe bereits dargelegt, dass die Auslastung der drei geriatrischen Rehabilitationskliniken in Greifswald, Tessin und Neubrandenburg nicht so schlecht ist, wie Sie es suggerieren wollen. Ich halte aber auch ein öffentliches Philosophieren über eventuelle Schuldenstände dieser privaten Unternehmen für kontraproduktiv und werde mich daran nicht beteiligen.
Ich will Ihnen gern sagen, was wir im Ministerium für ratsam halten und auch tun. So hat am 2. Mai und am 17. Juni erneut der Arbeitskreis Geriatrie in meinem Hause getagt. Dabei ist, wie in der Landtagssitzung vom 25. April angekündigt, der Vorschlag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen zu Leitlinien für die frühzeitige Identifikation von geriatrischen Patientinnen und Patienten mit Reha-Bedarf und vor allen Dingen mit RehaPotential im Krankenhaus vorgelegt und weiter bearbeitet w orden. Die Fachleute waren dabei der Auffassung, dass neben den vier zunächst genannten zentralen Diagnosen – Sie erinnern sich sicher: dem Schlaganfall, dem Herzinfarkt, dem Schenkelhalsbruch sowie der Hüft- und Gelenksarthrose – weitere Diagnosen in das Verfahren einbezogen werden sollten. Die Kostenträger haben diesen Vorschlag zunächst verhalten aufgenommen. Ich will diesen Prozess allerdings nicht im Dissens mit Einzelnen vorantreiben, sondern setze auf den Konsens aller Beteiligten.
Die Erarbeitung noch umfassenderer einheitlicher Einweisungskriterien erfordert natürlich mehr Zeit. Zudem kommt hinzu, dass die Kassen auf der Bundesebene ein ähnliches Papier erarbeitet haben, das sich gegenwärtig in der Endabstimmung befindet. Etwa Ende Juni soll dieses Papier verabschiedet werden. Es ist damit zu rechnen, dass wir es bekommen. Sie können sich sicher vorstellen, dass sich in dieser Situation kein Kostenträger zu einem landesinternen Papier heute äußern möchte.
Die Arbeit der Konzile ist unterschiedlich, aber sie ist durchweg nicht befriedigend. Wir wollen ja auch die Arbeit der Konzile durch diese Leitlinien für geriatriefähige Potentiale unterstützen, damit sie objektiviert wird. Und ich meine, wenn diese Leitlinien vorliegen, wird auch diese Arbeit besser vorankommen.
Herr Abgeordneter Glawe, mir ist nicht bekannt, dass der Landtag in seiner Zusammensetzung medizinische Ziele beschlossen hat. Wir können hier weder zum Schenkelhalsbruch noch zum Herzinfarkt den Zeitpunkt bestimmen, wo der Akutbereich verlassen werden kann und Reha-Potential gerade für multimorbide Patientinnen und Patienten gekommen ist. Wir haben ein Konzept gemacht, dieser Landtag hat ein Konzept gemacht. Der vorhergehende Landtag hat ein Konzept gemacht,...
... das ich natürlich nicht sofort gekippt habe, sondern wir haben angefangen, es umzusetzen. Ich habe von Anfang an gewisse Zweifel gehabt, aber es war ein zwischen den Planungsbeteiligten abgestimmtes Konzept. Insofern ist zum Beispiel die eben angesprochene Wirkungsweise der Konzile, dass sie nicht im gewünschten Maße funktioniert hat, meines Erachtens vorprogrammiert gewesen. Und die Arbeit an diesen Leitlinien läuft länger, als natürlich hier jetzt in der akuten Phase der Abstimmung deutlich wird, in die Öffentlichkeit kommt, denn das ist etwas, was bundesweit erstmalig gemacht wird, dass geriatriefähige Zeitpunkte bestimmt werden.
Die Zuweisung in geriatrische Reha-Kliniken wird weiter einzelfallorientiert bleiben müssen. Jeder Antrag auf geriatrische Rehabilitation wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Über die Entwicklungen der eben genannten Leitlinien hinaus gibt es keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten der Politik in diese Systematik. Dennoch lasse ich nichts unversucht, um mit Kosten- wie mit Leistungsträgern über die Verbesserung beziehungsweise Stabilisierung der Situation im Gespräch zu bleiben.
Nach all dem bin ich für die unmittelbare Zukunft der geriatrischen Rehabilitation verhalten optimistisch. Eine grundlegende Änderung der Einweisungspraxis wird nach meiner Einschätzung allerdings mit der Einführung der Fallpauschalen im Krankenhausbereich einhergehen. Heute ist es noch immer viel zu attraktiv für die Krankenhäuser, Patientinnen und Patienten mit geriatrischem Reha-Potential zu halten, anstatt sie in die geriatrische Rehabilitationsklinik zu überweisen. Wenn die DRGs dazu zwingen, den Patienten, die Patientin nur so lange im Akutbereich zu halten, wie es medizinisch unbedingt erforderlich ist, wird der geriatrische Reha-Anschluss als die für den Patienten, die Patientin zweckdienlichste Variante
der Genesung meines Erachtens automatisch gesucht werden. Je mehr diese Entwicklung voranschreitet, umso besser wird es den geriatrischen Reha-Kliniken im Lande gehen.
Herr Glawe, zum Glück haben wir hier einen Bereich, den man mit Zahlen erfassen kann. Und wenn Betten umgerechnet mit Besetzung diese Zahlen ergeben bei Nachfrage mit Trägern und bei Kassen, dann steht hier Aussage gegen Aussage. Und ich meine, die Zahlen, die dem Sozialministerium berichtet wurden, sind die, die stimmig sind. Ich denke, dass es sich wohl kein Träger erlaubt, mir falsche Zahlen – und wie Sie meinen, es läge niedriger – zu seinen Ungunsten zu melden.
Also das ist eine Situation, die ich nicht nachvollziehen kann.
Ich habe das jetzt nicht verstanden.
Es ist natürlich so, dass die Auslastung, die Kalkulation ausgelegt ist auf eine Belegung von 90 bis 95 Prozent.
Wir haben ja nicht darüber gesprochen, ob es den Kliniken besonders gut geht, sondern sie sind an einem Punkt, wo gerade jetzt das Überleben gesichert wird. Und ich meine, das ist mit dieser Auslastung gesichert.
Und wie in der letzten Antwort zu Ihrer schriftlich gestellten Frage gesagt, sehe ich auch große Potentiale, dass das Problem sich löst mit der Einführung der DRGs.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den ersten Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates. Ja, der Integrationsförderrat, im Mai 2000 per Gesetz beschlossen, im November 2000 konstituiert, hat im Jahre 2001 das Laufen gelernt. Die Mitglieder haben sich einen Vorstand gewählt, eine Geschäftsordnung gegeben, die Mitglieder mussten zusammenfinden, die Kontakte mit der Geschäftsstelle beim Sozialministerium regeln, die Zusammenarbeit mit der Landesregierung insgesamt entwickeln. All das lief nicht reibungslos, aber ich denke, die anfänglichen Schwierigkeiten sind jetzt beseitigt.
Angesichts dieser Startbedingungen ist es beachtlich, welcher Breite der inhaltlichen Arbeit sich der Integrationsförderrat widmete. Das Spektrum reicht von der Landesbauordnung über das Landeshochschulgesetz, die Integration in Kindertagesstätten und Schulen, die Beteiligung an der Neuordnung der Sozialhilfe im Land bis zum ewigen Problem der Parkgenehmigungen. Der Bericht zur Situation Schwerhöriger, Gehörloser und Ertaubter wurde regelrecht zerpflückt und wieder zusammengesetzt. Die Konzeption der Landesregierung zur Behebung und Minderung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wird in ihrer Umsetzung kontinuierlich begleitet.
Zu all den Punkten hat die Landesregierung im vorliegenden Bericht Stellung genommen. Lassen Sie mich
daher hier und heute etwas zum gegenwärtigen Geschehen sagen:
Seit dem 1. Mai diesen Jahres haben wir eine neue Situation. Es gibt das Bundesgleichstellungsgesetz, ein Paradigmenwechsel. Es geht darum, dass die Gesellschaft alle Barrieren, ob materieller oder immaterieller Natur beseitigt, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In diesem Rahmen stehen alle Länder vor der Aufforderung, ergänzend tätig zu werden, eine Situation, die von Menschen mit Behinderungen mit Ungeduld erwartet wurde.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gut gewappnet. Mit dem Integrationsförderrat haben wir ein deutschlandweit einmaliges Gremium für die Zusammenarbeit. Das ist keine Behauptung, sondern gerade eine unlängst vorgenommene Umfrage unter allen Ländern hat das unter Beweis gestellt. Überall gibt es Ringen um die Beteiligung derer, um die es eigentlich geht.
In einem Land wurden zur Vorbereitung des Landesgleichstellungsgesetzes gleich zwei Arbeitsgruppen gebildet, aber es ist nicht gewünscht, dass die Arbeitsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung angehören, zu der Arbeitsgruppe der Parlamentärinnen findet. In etlichen Ländern sollen Behindertenverbände erst in der Endphase der Gesetzgebung beteiligt werden.
Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben einige Mitglieder des Integrationsförderrates einen Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz des Landes erarbeitet. Dieser wird jetzt im Integrationsförderrat, wo Betroffene und Administrationen an einem Tisch sitzen, bearbeitet. Zu prüfen ist, ob der Katalog mit Regelungsbedarf vollständig ist. Abzuschätzen ist die Finanzrelevanz, verabredet werden muss, ob alle Regelungsinhalte auf einmal oder abgestuft umgesetzt werden sollten. Die Arbeit des Integrationsförderrates geht kontinuierlich seinen Gang.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe darin einen riesigen Vorteil, dass der Integrationsförderrat legislaturperiodenübergreifend wirkt, die Arbeit nicht durch Wahlkämpfe und Regierungsbildungen unterbrochen wird. Es ist gut, dass wir den Integrationsförderrat haben, und ich wünsche ihm weiterhin gute Arbeit und gutes Gelingen der Vorhaben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, der heutige Tag ist für den Sport im Land ein guter Tag. Dem Sport im Land, dem unermüdlichen Wirken unzähliger Ehrenamtlicher, dem hauptamtlichen Gerüst in den Kreis- und Fachverbänden, den Trainings- und Übungsstunden, den Wettkämpfen und Sportfesten der Aktiven, ob Jung, ob Alt, wird eine verlässliche Basis geschaffen.
Sicher, man kann sich für den Sport viel, viel mehr Unterstützung durch die öffentliche Hand wünschen. Der Landessportbund ist dafür immer ein nicht versiegender Ideenspender. Oder nehmen wir den Änderungsantrag der CDU. Gefordert wird eine Dynamisierung des fixierten Festbetrages. Ich sage Ihnen, meine Herren...
Frau Schnoor, ich sehe Sie jetzt.
... und Dame, indirekt hat der vereinbarte Festbetrag eine Dynamisierungsregelung. Schlägt man nämlich die Fördermittel auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes um und verfolgt deren demographische Abnahme, so stehen bei gleichem Festbetrag pro Einwohner dem Landessport jährlich rund 70.000 DM beziehungsweise 35.000 Euro mehr, bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl, zur Verfügung.
Ich denke aber, mit diesem Gesetz kann sich Mecklenburg-Vorpommern im Reigen der Bundesländer sehen lassen für den Sport. Gerade in Zeiten von Haushaltskonsolidierungen ein solches Gesetz zu schaffen heißt, Prioritäten zu setzen. Darüber bin ich froh, wissen wir doch alle um die multifunktionale Wirkung des Sports. Als sinnvolle Freizeitgestaltung, als Stressbewältiger und Gesundheitsbeförderer, als Kommunikationsvermittler, Freu
denspender ist Sport bei Jung und Alt bekannt und geschätzt.
Dieses Gesetz mit seinen Grundsätzen der Sportförderung verschafft dem Sport in jeder Region des Landes das ihm gebührende Gewicht, auch wenn nicht jedes Problem damit gelöst ist. Diese Breite der Sportförderung braucht das Land auch, wenn wir unser Engagement im Leistungs- und Spitzensport selbst ernst nehmen.
Ja, wir brauchen auch noch mehr an Entscheidungen im Sport. Wenn ich an die Sportgymnasien denke, sollten wir eine Novellierung des Schulgesetzes bald angehen.
Wenn ich an die Bewerbungen aus dem Land für die Olympischen wie Paralympischen Spiele 2012 denke, wird bei einem erfolgsträchtigen Fortgang auch das Land stärker gefragt sein.
Also, wenn wir heute das vorliegende Sportfördergesetz beschließen,
wird die Sportförderung weiterhin Thema für den Landtag, Thema für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns sein. – Ich danke.
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Achte Sozialgesetzbuch „Kinder- und Jugendhilfe“ verpflichtet die Bundesregierung und die Landesregierungen, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen vorzulegen und Bestrebungen und Leistungen der Kinderund Jugendhilfe darzulegen. Mit der Vorlage des 11. Be
richts der Bundesregierung am 4. Februar diesen Jahres und des 3. Berichts der Landesregierung MecklenburgVorpommerns mit Datum vom 15. Mai 2002 sind Politikerinnen und Politiker jeglicher Couleur und, wie ich s e h e , zumindest die jugend- und sozialpolitisch Interessierten
umfassend ins Bild gesetzt und damit in die Lage versetzt, die Situation en détail zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen.
Nachdem der 1. Kinder- und Jugendbericht Mecklenburg-Vorpommerns allgemein die Situation von Kindern und Jugendlichen widerzuspiegeln versuchte, widmete sich der 2. Bericht im September 1998 der Lebenslage der 14- bis 80-Jährigen, Entschuldigung, der 18-Jährigen.
Ich war gerade beim nächsten Thema, den sozialen Berufen. Da waren die 80-Jährigen dran.
Eine Verständigung im Landesjugendhilfeausschuss führte dazu, dass wir uns mit diesem Bericht, mit dem 3. Kinder- und Jugendbericht auf die Lebenslage der 10- bis 14-Jährigen konzentrieren. Neu ist, dass der Bericht, wie wir es heute tun, noch in der ablaufenden Legislaturperiode vom Parlament debattiert werden kann. Anders als sonst wurde der Bericht zunächst als unabhängiges Gutachten nach Ausschreibung durch das Sozialwissenschaftliche Zentrum Berlin-Brandenburg e.V. erstellt. Ergänzt wird dieses Gutachten durch die Stellungnahme der Landesregierung, die gemäß Paragraph 15 des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches verpflichtet ist, eine Zusammenfassung der jugendpolitischen Maßnahmen und Leistungen des Landes sowie einen Überblick über die Zielvorstellungen zu geben.
Das Sozialministerium beauftragte das Sozialwissenschaftliche Zentrum zugleich damit, aus der Lebenslagenanalyse in einem zweiten Teil der Studie Indikatoren für eine Sozialberichterstattung von Kindern und Jugendlichen abzuleiten und vorzuschlagen, die künftig einen Sockeldatensatz an kontinuierlicher Berichterstattung ermöglichen, der dann vergleichbar ist. Somit kann die Kinder- und Jugendberichterstattung als Teil einer indikatorgestützten Sozialberichterstattung zu einem nachhaltigen Arbeitsinstrument für Politikeinschätzungen und Politikentscheidungen entwickelt werden. Je nach aktueller Interessenlage kann ein solcher Indikatorensatz mit einer spezifischen Problemlagenuntersuchung ergänzt werden. Damit werden Kontinuität und Entwicklung gewahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um Kenntnisse der Verhältnisse zu erlangen, in denen 10- bis 14-Jährige bei uns im Land leben, vor allem wie Kinder und angehende Jugendliche diese Verhältnisse selbst empfinden und reflektieren, wurden empirische Erhebungen unternommen. 1.200 Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe wurden in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Güstrow, Uecker-Randow sowie in den Städten Greifswald, Rostock und Schwerin befragt. Man sieht also, kreuz und quer durchs Land.
Kinder und Jugendliche diesen Alters schätzen ausweislich des Gutachtens die Bedingungen ihres Aufwachsens überwiegend positiv ein. Immerhin 91 Prozent sind mit ihrem Leben alles in allem zufrieden bis sehr zufrieden. Sie leben überwiegend bei berufstätigen Eltern. Deutlich wird, dass sich der Lebensstandard in den letzten Jahren erheblich erhöht hat und somit die Angleichung der Ausstattung der Haushalte an das Westniveau fortschreitet beziehungsweise erfolgt ist. Für die Mehrheit der Kinder trifft ein hohes Ausstattungsniveau bei Freizeitgütern und Taschengeld zu.
Erfreulich ist ebenso der festgestellte gesundheitliche Status. Neben der weiter angestiegenen Lebenserwartung kann darauf verwiesen werden, dass neun Zehntel aller Kinder gegen wesentliche Erkrankungen einen aktiven Impfschutz haben und der Zahnstatus hat sich weiter verbessert. Drei Viertel aller Kinder geben an, sich gesund und leistungsfähig zu fühlen, gleich viele nehmen regelmäßig an ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teil.
Trotz dieses insgesamt positiven Befundes müssen Schwerpunkte des politischen Handelns auch weiterhin auf das Erreichen von Chancengleichheit und Bekämpfung von Kinderarmut gerichtet sein. Der Bericht gibt Hinweise für Punktgenauigkeit, indem er kleinteilig, tiefgeschachtelt differenziert. Damit räumt der Bericht mit Pauschalbeurteilungen auf. Beispielsweise sind am zufriedensten Kinder von Alleinerziehenden, wenn diese erwerbstätig sind. Zugleich sind Kinder von allein erziehenden Haushalten, in denen die Mutter oder manchmal auch der Vater arbeitslos sind, die unzufriedensten. Es gibt also nicht ein und dieselbe Lage von Alleinerziehenden beziehungsweise deren Kindern.
Anlass, weiterhin bewusst auf Chancengleichheit Einfluss nehmen zu müssen, sind beispielsweise folgende Untersuchungsergebnisse. Jedes vierte Kind nimmt nicht regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teil. Kinder aus Arbeitslosenhaushalten und aus kinderreichen Familien haben schlechtere Wohnbedingungen.
Deutlich wird, dass der soziale Status der Eltern ganz wesentlich die Bedingungen für das Aufwachsen prägt. So werden die finanziellen Möglichkeiten von mehr als einem Drittel der Kinder als begrenzend für die Freizeit empfunden, als begrenzend für Urlaubs- und Freizeitgestaltung.
Der Bericht macht überdies deutlich, dass unabhängig von der sozialen Herkunft der Kinder Präventionsaufgaben der Jugendhilfe auch in Zukunft erforderlich sind. So haben 7 Prozent bereits Gewalt erlebt – wir sprechen immer von 10- bis 14-Jährigen –, 12 Prozent mit gewisser Regelmäßigkeit Alkohol genossen, 15 Prozent regelmäßig geraucht, 6 Prozent bereits andere Drogen probiert und 12 Prozent kleinere Diebstähle begangen.
Ängste gegenüber Ausländern existieren marginal. Eher gering ausgeprägt ist auch die Angst, im Dunkeln auf der Straße zu gehen oder Bus und Bahn zu fahren. 10und 14-Jährige ängstigen sich vor allem vor unheilbaren Krankheiten und zuvörderst vor Krieg.
Positiv zu bewerten ist der hohe Organisationsgrad im Freizeitbereich. Rund drei Viertel der 10- bis 14-Jährigen sind Mitglied in einem Verein oder Verband. Dabei ist die Mitgliedschaft im Sportverein die häufigste, insbesondere bei Jungen. Erkennbar wird jedoch, dass diese Strukturen
mit dem Älterwerden ihre Bindungskraft verlieren. Es folgt zunehmend eine selbst organisierte Freizeitgestaltung, die den engeren Freundeskreis einbezieht.
Unterschiedlich sind dabei die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Stadt und Land. Während vor allen Dingen Kinder und Jugendliche in großen Städten eine gute Erreichbarkeit von Freizeiteinrichtungen angeben, haben Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum geringere Verfügungsmöglichkeiten. Einfache Wünsche wie die Nutzung einer Bibliothek oder von Sport- und Spielanlagen, obwohl vorhanden, bleiben offen. Das heißt, ohne große Kraftanstrengungen durch organisatorische Veränderungen wäre hier mehr Kinderfreundlichkeit erreichbar.
In der Werteskala nehmen schulische Leistungen und Beruf einen vorderen Platz ein. Konsumorientierte und an Freizeitgruppen gebundene Werte liegen am Ende. Der größte Teil der 10- bis 14-Jährigen hat Vertrauen in die Möglichkeit der selbstbestimmten Gestaltung der eigenen Zukunft. Wenn ich da an unsere gestrige Debatte zur demographischen Entwicklung zur Abwanderung denke, möchte ich uns allen nur zurufen: Rechtfertigen wir dieses Vertrauen, dieses Vertrauen dieser jungen Altersgruppe, von Jugendlichen, schaffen wir immer bessere Bedingungen und zerreden wir auch nicht die Chancen, die Mecklenburg-Vorpommern Kindern und Jugendlichen bieten kann!
Für die Zukunft wird erforderlich sein, dass wir durch politische Entscheidungen erkennbare regionale Unterschiede ausgleichen, dass wir Impulse für landesweite Aktionen der Kinder- und Jugendhilfe geben wie derzeit die Entfaltungsmöglichkeiten für die Beteiligungskampagne. Diese, die Beteiligungskampagne, wurde übrigens unlängst anlässlich einer Konferenz zur Umsetzung des Weißbuches der Europäischen Kommission als bundesweit beispielgebend von 200 Jugendlichen aus allen Bundesländern eingeschätzt. Dafür auch mein Dank an dieser Stelle für die Akteurinnen und Akteure.
Ich wünsche dem 3. Kinder- und Jugendbericht eine intensive Auswertung im Land und daraus Impulse für die künftige Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Landesregierung ist für Ideen und Hinweise offen. – Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fachkräfte im sozialen Bereich zu sichern, das ist die Kardinalfrage der Qualität von gesundheitlichen, pflegerischen, betreuerischen Leistungen. In allen sozialen Bereichen stehen wir in Mecklenburg-Vorpommern vor einem mehr oder weniger intensiven Generationenwechsel, bei dem einen heute, bei dem anderen morgen. Der enorme Nachwuchsbedarf entsteht in einer Zeit, wo soziale Berufe stark an Attraktivität verloren haben oder auch schlechtgeredet werden. Insofern können die jeweils Verantwortlichen nicht allein
gelassen werden. Maßnahmebündel und gemeinsames Wirken sind erforderlich. Als Sozialministerin sehe ich mich dabei in etlichen Bereichen als Initiatorin beziehungsweise Moderatorin.
Besonders intensiv und rasch sind wir mit dem Generationenwechsel im Bereich der ärztlichen Versorgung, vor allen Dingen im ambulanten Bereich konfrontiert. Normal ist bei einem durchschnittlich 40-jährigen Berufsleben, wenn in einem 5-Jahr-Zeitraum 12,5 Prozent der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Da bei den Hausärzten, zum Beispiel bei den Allgemeinmedizinern, 25 Prozent und bei den Internisten 30 Prozent über 60 Jahre alt sind, der Ruhestand also absehbar ist, engagiert sich das Sozialministerium seit über einem Jahr für die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung. Den Sicherstellungsauftrag hat zwar die Kassenärztliche Vereinigung, aber an einem runden Tisch in meinem Haus entstand ein Maßnahmekatalog mit zehn Punkten, den ich letzten Freitag der Öffentlichkeit vorstellte. Jetzt sind alle Beteiligten gefordert, ihren Part wahrzunehmen. Der bloße Ruf nach der Politik ist da wenig hilfr e i c h.
Hilfreich ist es auch nicht, wenn der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung unseres Landes mich auf dem Ostdeutschen Kassenärztetag am Samstag letzter Woche des Abschreibens bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezichtigte.
Ja, wir haben nicht das Fahrrad neu erfunden, wir haben uns darauf verständigt, das in Angriff zu nehmen, was wir für wesentlich und erfolgversprechend halten. Ein Maßnahmekatalog ist für mich verpflichtend und nicht nur eine Ideensammlung – und das war das Papier der KBV. Was der KV-Chef hier abzieht, ist purer Wahlkampf, Wahlkampf in eigener Sache – wir alle wissen wofür – und wenig förderlich für das Anliegen der Sicherung der ärztlichen Versorgung.
Ich habe in diesem Bereich Ergebnisse vorzuweisen: eine Gesetzesänderung mit der Möglichkeit, die ärztlichen Honorare 2002 bis 2004 um insgesamt sechs Prozent zusätzlich anzuheben.
Endlich ist auf Bundesebene die Approbationsordnung durch und damit der AiP, der Arzt im Praktikum, mit seiner diskriminierenden Bezahlung nicht mehr nötig. Und die Angleichung muss weitergehen, dafür habe ich mich diese Woche eingesetzt und werde ich mich auch künftig einsetzen.
Im Landespflegeausschuss beschäftigen wir uns in diesem Jahr Anfang Juli das zweite Mal mit der Problematik der Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Ein Problem ist, den tatsächlichen Bedarf zu erkunden, denn die Altersstruktur der Beschäftigten wird statistisch nur sehr global ausgewiesen. Für Umfragen braucht es aber rechtliche Grundlagen. Zurzeit bauen wir auf freiwillige Auskünfte von Trägern der freien Wohlfahrt wie von der kommunalen Seite. Im Pflegebereich drücken die prekäre Situation der Kranken- und Pflegekassen und die gesetzliche Orientierung auf wirtschaftliche Leistungserbringung
das Entlohnungsniveau. Und da sind wir in einer anderen Situation als Bayern, Herr Glawe.
Bayern hat eine andere Potenz in der Leistungserbringung, das wissen Sie genauso gut.
Und damit ist hier im Land ein anderer Druck.
Was aber die häusliche Krankenpflege anbetrifft, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Stand pro Versicherter in der Bundesrepublik. Das ist ja nicht nichts! Das heißt, dass ich natürlich als Aufsicht auch Maßnahmen der Krankenkassen tolerieren muss, auch wenn ich die Form bekrittelt habe, dass sie hinterfragen: Wofür geben wir denn so viel in diesem Bereich aus? Und ich habe gesagt, es war – einfach nur 80 zu zahlen und 20 einzubehalten – nicht der richtige Weg.
Aber das Hinterfragen ist notwendig gewesen. Und Sie wissen genau, dass ich mich dafür eingesetzt habe, dass die 20 Prozent, wenn nicht Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind, gezahlt worden sind.
Noch gibt es im Pflegebereich Nachwuchs und Umgeschulte genug. Und all das, was in diesem Bereich an Ausbildungsverbesserung getan wurde, meine ich, damit braucht die CDU-Opposition sich hier keinesfalls in irgendeiner Richtung zu schmücken.
Wir haben ein neues Bundesaltenpflegeausbildungsgesetz. Es ist auf Eis gelegt durch die Klage der Landesregierung Bayerns.
Wir haben gestern im Bundeskabinett ein neues Krankenpflegegesetz verabschiedet. Es basiert auf Ideen von dieser rot-grünen Bundesregierung.
Warten Sie ab! Warten Sie ab!
Die Ideen dafür gibt es seit 1985. Und die CDU und Blüm und alle haben es nicht geschafft, aber gestern ist es verabschiedet worden.
Es hat gedauert, aber es geht vorwärts in diesem Bereich. Deshalb, meine ich, muss die CDU hier ganz schön leise sein.
Ich war davon ausgegangen, dass es im Pflegebereich noch Nachwuchs und Umgeschulte genug gibt.
Aber die Bereitschaft, in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, ist angesichts der besseren Verdienstmöglichkeiten in den alten Bundesländern nicht sehr ausgeprägt.
Hier muss Abhilfe geschaffen werden, denn immer mehr Ältere, die Leistungen bedürfen, stellen steigende Anforderungen.
Der Kinder- und Jugendhilfebereich ist seit Jahren mit geringer werdenden Zahlen von zu Betreuenden, mit zu Fördernden konfrontiert. Im Kita-Bereich liegt im Sozialministerium für das Jahr 2000 eine detaillierte Erfassung der Altersstruktur der Beschäftigten vor. Sie belegt das Vermutete: wenig junge Erzieherinnen, normale Altersabgänge, aber spätestens in zehn Jahren scheiden überproportional viele Erzieherinnen aus. Deshalb sagte ich eingangs Generationenwechsel heute, bei anderen morgen. Das war nicht einfach lax dahergesagt,
sondern eine Umschreibung dieser phasenhaften Situation. Hier muss vor allem mit der anvisierten KitaNovelle tarifgerechte Entlohnung stimuliert werden und nicht das Gegenteil, wie es derzeit der Fall ist.
Sie sehen durch meine Ausführungen, dass das Sozialministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten agiert und – hier betone ich in diesem Satz Möglichkeiten – für die meisten Bereiche nicht die Verantwortung hat. Aber angesichts der generellen, prinzipiellen Situation engagieren wir uns zugunsten der Fachkräftesicherung im sozialen Bereich.
Wir haben den Bedarf mit verschiedenen Methoden analysiert und Schlussfolgerungen gezogen. Gern stelle ich in den nächsten Wochen eine Zusammenstellung der verfügbaren Zahlen und der eingeleiteten wie geplanten Maßnahmen zur Verfügung. – Ich danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, 1991 wurden im Bundestag in Bonn die Weichen gestellt, um die DDR-Renten in bundesdeutsches Recht zu überführen. Vieles ist gelungen, bei etlichem gibt es noch Handlungsbedarf.
Auf dem heute zu besprechenden Gebiet hatte die damalige Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die euphorische Annahme, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse, also auch der Einkommensverhältnisse, bis 1995 erreicht werden könnte. Dementsprechend wurden Übergangsregelungen wie zu den Sozialzuschlägen oder zu den Auffüllbeträgen terminisiert. Letztere, also die Sozialzuschläge und die Auffüllbeträge, wurden pünktlich 1996 abgeschafft beziehungsweise abgeschmolzen,
doch das Rentenniveau Ost beträgt heute noch keine 100 Prozent, sondern erst 87,2. Es ist verständlich, dass 3,5 Millionen ältere Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern zwölf Jahre nach der deutschen Einheit ungeduldig werden, enttäuscht sind ob der nicht eingelösten Versprechen.
Nachvollziehbar ist auch, dass die Älteren geradezu erbost sind, wenn ihre Rentendurchschnitte mit denen in den alten Bundesländern verglichen werden und dann festgestellt wird, dass es keinen Handlungsbedarf gibt.
Sicher ist der Zahlenvergleich imposant: Durchschnitts
rente West – letzte Erhebung 2000 will ich hier einmal nennen – 1.334 DM, dagegen Ost 1.484, bei den Männern West 1.861, Ost 1.921, bei den Frauen West 892 und Ost gar 1.200 DM. Die Pfennige habe ich jetzt mal weggelassen. Dahinter verbergen sich lange Zeiten der Berufstätigkeit von Männern und Frauen in der DDR, ungebrochene Erwerbsbiographien, wie das im Rentendeutsch beziehungsweise besser Rentenchinesisch heißt.
Dahinter verbirgt sich aber auch – und das wird häufig nicht erwähnt –, dass alle Berufsgruppen aus der DDR in die bundesdeutsche gesetzliche Rentenversicherung überführt wurden. In der Bundesrepublik hingegen gehören etliche Berufs- und Statusgruppen gesonderten Altersversorgungen an, wie beispielsweise die Beamtenversorgung, Berufsständische Versorgungswerke freier Berufe, zum Beispiel von Ärzten, Apothekern, Architekten und so weiter und so fort, oder die Versorgung Bund und Länder für öffentliche Verwaltungen.
Zumeist Gutverdienende bleiben damit bei der Durchschnittsbildung West außen vor, also es gehen nur Otto und Marie Normalverbraucher in die Durchschnittsrente ein und die wird verglichen mit dem gesamten Beschäftigungsspektrum der DDR – von der gering verdienenden Textilarbeiterin bis zum gut dotierten Professor.
Es werden also Äpfel mit Birnen verglichen.
Vielleicht können Sie wenigstens bei dem Thema mal sachlich bleiben!
Als Beruhigungspille ist dieser Vergleich des Durchschnitts folglich völlig untauglich.
Nicht unbeachtet bleiben darf bei dieser Problematik auch, dass den Ostrentnerinnen und -rentnern im Vergleich zu den Ruheständlern West kaum private Altersvorsorge wie Wohneigentum oder Kapitalbildung zusätzlich zur Verfügung steht und sie auch keine nennenswerten betrieblichen Altersversorgungen haben, und die wenigen, die es gab, wurden ersatzlos gestrichen.
Diese ganzheitliche Betrachtung macht deutlich, dass im Osten das erklärte Ziel der Alterssicherung, Erhalt des Lebensstandards, nicht erreicht wird. Im Gegenteil,
Altersarmut zieht auch hier langsam ein, vor allem bei denen, die nach zehn Jahren Arbeitslosigkeit nach der Wende jetzt in die Rente gehen. Und diese Tendenz setzt sich durch die gebrochenen Erwerbsbiographien vor allem durch lange Arbeitslosigkeit fort.
Der Satz, den Rentnerinnen und Rentnern im Osten geht es doch gut, stimmt nur im Vergleich zu Langzeitarbeitslosen und SozialhilfeempfängerInnen, Jugendlichen, die den Berufsstart nicht packen. Aber dieser Vergleich ist ein schwacher Trost. Es besteht also Handlungsbedarf.
Nun ist die rechtliche Umsetzung aber nicht einfach, denn die Entwicklung der Renten folgt der Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter. Selbst wenn die schrittweise Angleichung der Einkommen im öffentlichen Dienst bis 2007, wie jetzt vereinbart, erfolgen sollte, ist damit das Problem der Rentnerinnen und Rentner nicht erledigt, denn in den Lohn- und Gehaltsdurchschnitt gehen natürlich alle im Bereich der freien Wirtschaft mit tariflicher oder untertariflicher Bezahlung, der Niedriglohnbereich, ein. Keiner weiß heute genau, wann sich die Durchschnittseinkommen angeglichen haben werden. Daher sind kursierende Zeitangaben wie das Jahr 2030 nicht unmöglich. Die letzte Positionierung, relativ offizielle Positionierung des Verbandes der Rentenversicherungsträger geht von 2017 aus. Aber auch diese Zeitspanne ist, meine ich, für Rentnerinnen und Rentner ob deren begrenzten Lebensperspektive unzumutbar. Deshalb muss die Entscheidung her, die Rentenentwicklung Ost von der Lohn- und Gehaltsentwicklung abzukoppeln.
Sicher folgen daraus noch andere Änderungen im Rentenrecht. Zum Beispiel muss gesichert werden, dass sich für die heute Erwerbstätigen das Einkommen bei der jährlichen Rentenpunktebewertung, der so genannten Entgeltpunktermittlung, durch die Wichtung an einem dann höheren, stufenweise angeglichenen, aber faktisch fiktiven Durchschnitt nicht entwertet.
Doch Rentenrecht ist nicht naturgegeben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich meine, nach der Klärung des Solidarpakts II ist das Gebot der Stunde, endlich ein politisches Zeichen zu setzen und den historischen Akt der Einheit Deutschlands auch auf dem Gebiet der Alterssicherung zu vollziehen. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Herr Glawe! Ich benutze mal das Wort „lieber“, weil es eigentlich ein wichtiges Anliegen ist, was Sie aufgegriffen haben, und ich meine, wir sollten für eine flächendeckende, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Versorgung in der geriatrischen Versorgung von Patientinnen und Patienten sorgen, und weil wir wirklich ein gemeinsames Ziel haben und uns hier nicht vorführen lassen wollen.
Der Weg bis zu diesem Ziel ist jedoch steinig und voller sperriger Hindernisse.
Nee, nee, nicht ganz. Das war Bernstein.
Wie oft in der Gesundheitspolitik müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Wenn es dann wieder einmal hakt, hat die Politik die Aufgabe, Impulse für die Diskussion zu geben, stimulierend einzuwirken und zwischen den Verhandlungspartnern zu moderieren. Es gibt Zeiten, in denen man sich besser zurückhält, und es gibt Zeiten, in denen man sich einmischen muss.
Erst seit 1999 werden in Mecklenburg-Vorpommern geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen in eigens dafür eingerichteten Kliniken durchgeführt. Im Bereich der AOK als einem der Hauptbeleger ist seit dieser Zeit eine wachsende Zahl von Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt in eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme überwiesen worden. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Noch 1999 gab es nur 827 geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen, in 2000 waren es 1.521, im Jahre 2001 1.905, die ausschließlich im Bereich
der AOK bewilligt wurden. Nicht unerwähnt bleiben sollten die jährlich über 6.800 allgemeinen Rehabilitationsmaßnahmen für Ältere,
die also auch Geriatrieeffekte haben, aus MecklenburgVorpommern kommend in den übrigen Rehabilitationskliniken unseres Landes. Natürlich sind Friktionen und Probleme in einem Aufbauprozess normal. Die Planungsbeteiligten haben ihr Konzept für die geriatrische Versorgung der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns im März 1998 verabschiedet. Zielsetzung dieses Konzeptes war es, eine vernetzte geriatrische Versorgung durch Bildung aufeinander abgestimmter Versorgungsketten zu erreichen.
Dazu braucht es bei allen Beteiligten ein großes Maß an inhaltlicher Übereinstimmung. Es muss ein gemeinsames Bewusstsein geben, welcher Patient wann in einen Teil dieser Kette einzuordnen ist. Dieses Bewusstsein schaffen sie nicht von heute auf morgen. Dieses Bewusstsein – das ist auch die Erfahrung in anderen Ländern – wächst über Jahre. Und ich sage ganz offen: In einem kleinen Land wie dem unsrigen ist es oft eine Frage des Engagements weniger, wenn nicht sogar Einzelner. Ich sehe einige Einzelne aus den Kliniken heute in der Besucherbank sitzen, die sich engagieren, und ich möchte meinen ausdrücklichen Dank für dieses Engagement der Einzelnen, was oft gegen Mauern rennt, aussprechen.
Das werden Sie noch hören, Herr Albrecht. Bleiben Sie mal ganz ruhig!
Es war deshalb richtig, zunächst erst einmal die Erfahrungen mit dem Geriatriekonzept zu sammeln, vom Sozialministerium von Anbeginn begleitet. Ich habe mir auch alle drei Einrichtungen angeschaut. Diese Begleitung war notwendig, denn man kann dann auf geordneter Basis zielgerichteter reagieren.
Zunehmend zeigt sich, dass es bei der tatsächlichen Umsetzung des Konzepts schwerwiegende Probleme gibt. Trotz der ansteigenden Zahl der Maßnahmen gelang es den drei Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation in Tessin, Greifswald und Neubrandenburg nicht, für sie befriedigende wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Die Situation scheint sich im Jahr 2002 nach Angaben der Betreiber sogar noch zu verschärfen. Die letzten Einweisungs- und Belegungszahlen zeigen jedoch Besserung.
Ich meine, das Einwirken des Sozialministeriums hat geholfen, damit nicht Strukturen zerschlagen werden, die wir langfristig brauchen. Nur muss natürlich diese Entwicklung dauerhaft stabilisiert werden. Ich sage deshalb hier und heute noch einmal ganz deutlich: Ich bekenne mich zur Notwendigkeit einer geriatrischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich will, dass es spezielle geriatrische Rehabilitation mit diesen auf die Bedürfnisse älterer Patientinnen und Patienten abgestimmten Leistungsangeboten gibt.
Nach allen mir zur Verfügung stehenden Daten sind 184 Betten in drei Einrichtungen nicht zu viel. Das ist eher
ein maßvolles Angebot, das wir aufgrund der demographischen Entwicklung tatsächlich brauchen.
Die durchschnittliche Verweildauer in den geriatrischen Reha-Kliniken des Landes liegt bei 20 bis 21 Tagen, während sie im Bundesdurchschnitt bei 26 liegt. Gleichwohl verzeichnen unsere Einrichtungen im bundesweiten Vergleich gute Rehabilitationserfolge. Wir müssen deshalb weniger über die Kapazität als vielmehr über die Sicherung der Einrichtungen nachdenken.
Das Thema eignet sich nicht für billige Wahlkampfmunition.
Dies ist das Befremden, was ich mit dem Antrag und auch mit den Schlagzeilen in den Medien habe.
Ja, das begründe ich gleich.
Konstruktives Miteinander bedeutet doch wohl, dass man auch einmal zur Problemlösung seitens der Opposition beiträgt.
Der Antrag enthält keinen einzigen brauchbaren konzeptionellen Gedanken.
Sie tun so, als wenn die Landesregierung nur auf den Knopf drücken müsste, um den Patientenfluss zu den geriatrischen Rehabilitationskliniken zu erhöhen
und dadurch deren wirtschaftlichen Probleme zu lösen.
Sie tun, als ob hier Zentralismus ist.
Sie bemühen sich nicht in die Niederungen,
die die Selbstverwaltung auch für solche Prozesse bringt.
Sie schlagen darüber hinaus versorgungsspezifische Budgets für die Einrichtungen vor, obwohl Sie genau wissen, dass es diesen Begriff nur für Krankenhäuser, nicht aber für Rehabilitationskliniken gibt.
Sie wissen, dass es in meinem Haus eine ganze Reihe von Aktivitäten gerade in den letzten Wochen und Monaten gegeben hat, und tun dennoch so, als müssten Sie mich auffordern.
Beweisen kann ich das, weil Sie sich in Ihrem Antrag nicht einmal die Mühe gemacht haben, diesen mit eigenen Worten zu untersetzen. Am 04.04. hat es in meinem Haus eine Beratung zur geriatrischen Versorgung gegeben,
an der neben Planungsbeteiligten Vertreter der Konsilkrankenhäuser, der Reha-Kliniken sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung teilgenommen haben.
Die von mir mitformulierte Zielsetzung dieses Kreises ist eine Überprüfung des Geriatriekonzepts, verbunden mit Adaption und Konkretisierung. Ich finde es schon phantasielos,
wenn Sie zur Begründung Ihres Antrages genau diese Begrifflichkeiten übernehmen.
Und Sie haben nicht nur dieses Protokoll, also wissen Sie genau, was im Sozialministerium passiert. Sie brauchen mich nicht aufzufordern.
Sie, sehr geehrter Herr Glawe, kennen genau die bundesgesetzlichen Vorgaben für die geriatrische Rehabilitation.
Pflegesatzverhandlungen werden zwischen den Krankenkassen und den Klinikträgern ausgetragen. Die Zuweisung in geriatrische Rehabilitationskliniken ist einzelfallorientiert. Jeder Antrag auf geriatrische Rehabilitation wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Es gibt keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit der Politik in diese Systematik. Wir sollten hier nicht alle den Eindruck erwecken, Dinge entscheiden zu können, für die wir in der Konsequenz überhaupt keine Zuständigkeit haben.
Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Und ich bin trotz meines Engagements nicht bereit, mir systembedingte Schwierigkeiten zuschreiben zu lassen, für die ich keine Verantwortung trage.
Natürlich kenne ich die Probleme. Es wurde im Frühjahr 1998 entschieden, zwischen geriatrischer Rehabilitation und Krankenhausleistungen einen Schnitt zu machen.
Die geriatrischen Reha-Kliniken sind nicht –
auch nicht zum Teil – in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. Diese Schnittstelle beim Übergang von Akutversorgung in die Rehabilitation verursacht die meisten Probleme. Die Vorverweildauer der Patienten im Krankenhaus ist häufig zu lang.
Es gibt keinerlei wirtschaftliche Anreize für die Krankenhäuser, Patienten frühzeitig in die geriatrische Rehabilitation zu entlassen. 20 Tage Aufenthalt in den Krankenhäusern und dann erst die Überweisung in eine Reha-Klinik ist keine Seltenheit.
Das Krankenhaus hält die Menschen, weil in einer Vielzahl der Fälle immer noch die so genannten Tagespflegesätze gezahlt werden. Je länger der Patient also liegt, desto mehr Geld bringt er dem Krankenhaus. Das Antragsverfahren für die geriatrische Reha ist aufwendig und macht Arbeit. Auch hier sind Schwellen zu überwinden, die angesichts der Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus manchmal nur ungern angegangen werden.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat deshalb für den von mir berufenen Arbeitskreis Geriatrie einen Vorschlag erarbeitet, der eine frühzeitige Identifizierung von geriatrischen Patientinnen und Patienten mit Reha-Bedarf und geriatrischem Reha-Potential im Krankenhaus ermöglichen soll. Bei vier zentralen Diagnosen – dem Schlaganfall, dem Herzinfarkt, dem Schenkelhalsbruch sowie der Hüft- und Gelenkarthrose – soll das Verfahren stark vereinfacht
und sollen Leitkriterien erarbeitet werden. Der Vorschlag ist mit Skepsis, aber auch mit Interesse aufgenommen worden, natürlich entsprechend der Interessenlage, die ich eben dargestellt habe. Es gilt jetzt, ihn weiterzuführen. Nach meinen Vorstellungen wäre es ideal, wenn diese Arbeit bis Ende Mai fertig gestellt werden könnte.
Das Geriatriekonzept wäre an einer der entscheidenden Schnittstellen konkretisiert und damit wären Vereinfachungen, das heißt Verbesserungen für die Lenkung der Patientenströme in die geriatrischen Rehas geschaffen.
Ein zweites Problem für die betroffenen Einrichtungen sehe ich im Fehlen tragfähiger betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlagen, die mit den Krankenkassen abgestimmt sind. Die Krankenkassen haben zu Recht auf das Problem der Begrenzung der Veränderungsrate
für das Reha-Budget nach Paragraph 23 Absatz 8 SGB V
hingewiesen. Ausgangspunkt für dieses Budget ist das Jahr 1999. Und wie eben dargestellt an unserer Entwick
lung, ist das ein atypisches Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. Aber die Kassen handeln nach Recht und Gesetz. Ich sage deshalb hier – und das wissen auch die Kassen –, ich sage es ganz deutlich, dass ich keinen Anlass sehe, dazu aufsichtsrechtliche Maßnahmen anzustrengen, wenn es in diesem Bereich zu Überschreitungen kommt. Vielleicht übersetzen Sie sich mal in Ruhe diesen Satz, Herr Glawe!
Er ist nicht einfach, aber anders möchte ich ihn hier nicht formulieren, damit ich rechtlich keine Probleme bekomme.
Ich appelliere an die Vertreter der Krankenkassen an dieser Stelle ausdrücklich, verantwortungsbewusst gegenüber den Trägern der geriatrischen Rehabilitation in Meck l e nburg-Vorpommern zu handeln. Es sollte betriebswirtschaftliche Steuerungsziele für beide Seiten geben, die eine qualitativ hochwertige Versorgung geriatrischer Patienten ermöglichen, den Bestand von vorhandenen Einrichtungen sichern und gleichzeitig wirtschaftliches Verhandeln auf Seiten der Krankenkassen ermöglichen. Ich werde deshalb den Antrag ablehnen
und empfehle den Koalitionsfraktionen, dasselbe zu tun.
Der Antrag der CDU geht in die verkehrte Richtung. Er kommt zu spät.
Wir sind bereits bei der Arbeit und
brauchen dazu nicht eine nochmalige Aufforderung von Ihrer Seite. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag zur Pflegeplanung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen Sie eine höchst wichtige Problematik an.
Das sei Ihnen zugestanden. Wenn Sie dabei jedoch suggerieren, die Landesregierung auf Trab bringen zu müssen, dann kann ich Ihnen nur sagen, wir unternehmen die erforderlichen Maßnahmen, wir handeln in kontinuierlicher Abfolge und wir setzen uns wie alle Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommerns seit Beginn der 90er Jahre mit den quantitativen und qualitativen Konsequenzen des demographischen Alterungsprozesses auseinander.
Mit dem zweistufigen In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung wurde 1994 eine selbständige Säule der Sozialversicherung zur Versorgung pflegebedürftiger Bevölkerungskreise fest etabliert. Seit 1996 gilt im Land das Gesetz über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen. An diese Rahmenbedingungen hat sich die Landespolitik in Gänze zu halten.
Und das halte ich für wichtig an dieser Stelle zu betonen.
Sie werden noch sehen.
Oberstes Ziel unseres Wirkens ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass immer mehr Ältere möglichst lange in der vertrauten Wohnung, im gewohnten sozialen Umfeld leben können. Dazu unterstützt das Land den Aufbau von Sozialstationen und Pflegediensten und mit dem Ausbau des betreuten Wohnens, mit Mitteln des Arbeitsund des Sozialministeriums untersetzt, entsteht eine echte Alternative in der Versorgungslandschaft.
Das alles macht die stationäre Altenhilfe nicht überflüssig. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Alten- und Pflegeheimen rund 10.800 Plätze neu gebaut oder grundlegend saniert, im Wesentlichen durch öffentliche Haushaltsmittel. Der Bund unterstützte dabei die neuen Länder mit einem großzügigen Investitionsprogramm nach Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes. Von 1995 bis 2004 hat Mecklenburg-Vorpommern 761 Millionen DM beziehungsweise 389 Millionen Euro Bundesmittel mit Landesund kommunalen Mitteln gebunden und verbaut. Nahezu drei Viertel des gesamten Platzangebotes sind im letzten Jahrzehnt auf hohem Niveau fertig gestellt worden.
Die statistisch sich abzeichnende demographische Entwicklung und auch die Bedarfslage in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen zeigt, dass die Aufstockung der Platzzahl in den Heimen weiterhin notwendig ist. Bezogen auf 1991 bis 2008 – ein Zeitraum, den wir
in die konkrete Vorausschau einbezogen haben – entwickelt sich die Anzahl der über 60-Jährigen auf 160 Prozent, die der über 80-Jährigen auf über 120 Prozent. Wir stehen also vor der Aufgabe, wegen baulicher und räumlicher Gegebenheiten weiterhin Ersatzbauten zu schaffen und zugleich die Platzzahl bedarfsgerecht aufzustocken.
Seit dem Jahr 2000 befassen sich nach Aufforderung des Sozialministeriums die Kreise mit ihrer Pflegeplanung, die laut Gesetz Voraussetzung für die Landespflegeplanung ist. Zunächst erfolgte in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Bestandserhebung zum 01.01.2000. Das Sozialministerium hat parallel die konzeptionellen Vorgaben und Rahmendaten für die Fortschreibung der Landespflegeplanung erarbeitet. Vor der Beschlussfassung der Kreispflegepläne wurden die Träger beziehungsweise deren Verbände einbezogen, die Entwürfe mit der Arbeitsebene des Sozialministeriums besprochen.
Leider haben bis heute noch nicht alle Kreise ihre Pflegeplanung abgeschlossen. Dazu gehört auch ein CDUgeführter Kreis. Bei der Verwaltung ist alles klar, aber die politische Ebene, die CDU-Seite, blockiert. In dem anderen Kreis liegt es an einem fünffachen Wechsel auf einer Stelle, die in der Verwaltung dafür zuständig ist. Die neue Landrätin auf Rügen hat es schwer in der Zeit, aber sie wird es bis Anfang Mai schaffen, die Pflegeplanung vorzulegen.
Trotz mehrmaliger Appelle meinerseits gegenüber den Sozialdezernenten, den Landräten und den kommunalen Spitzenverbänden ist diese Situation entstanden. Also diejenigen, die einwirken konnten, haben es auch nicht geschafft, dass ihre Pläne fertig werden.
Ungeduldig werdend tendierte daher der Landespflegeausschuss, der letztlich das Benehmen über die Landespflegeplanung herstellen muss, bereits in die Richtung, die säumigen Kreise gar nicht in die Landespflegeplanung aufzunehmen, ein Herangehen, das ich natürlich unter dem Gesichtspunkt einer gleichmäßigen Entwicklung aller Landesteile nicht billigte. Ich konnte eine Verständigung dahin gehend erwirken, dass wir Anfang Mai die Landespflegeplanung abschließen und gegebenenfalls auch einen kreislichen Planentwurf einbeziehen. Ich rechne fest damit, dass am 6. Mai im Landespflegeausschuss das Benehmen über den Landespflegeplan herbeigeführt wird.
Dieser Vorgang zeigt, in welches Spannungsfeld auch die Landesregierung bei strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben kommt. Und die gesetzliche Vorgabe ist die Achtung der kommunalen Selbstverwaltung. Hier war zu entscheiden zwischen Termintreue, die in der Verordnung fixiert ist, und der kommunalen Selbstverwaltung, die im Gesetz fixiert ist. Ich habe mich für Letzteres entschieden.
Durch die gegenüber den Planvorgaben der Pflegeplanungsverordnung verspätete Vorlage des Papiers bleibt aber kein Heim ungebaut – und ich glaube, das ist das Wichtigste –, denn für die Jahre 2002 und 2003 sind die für die Finanzierung von Neubauten und Sanierung von Altenpflegeheimen im Haushalt vorgesehenen Mittel wei
testgehend für die Abwicklung des Investitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz gebunden und mit den betreffenden Landkreisen und kreisfreien Städten sowie mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt. Folglich können bis auf wenige dringende Ausnahmen neue Maßnahmen erst für die Jahre ab 2004 eingeordnet werden. Das ist den Kreisen bekannt.
Auch darum, wie es dann weitergeht mit der Finanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen, hat sich die Landesregierung kontinuierlich gekümmert:
Erstens. In der Mittelfristigen Finanzplanung ist der bisherige Mittelansatz weitestgehend gleichbleibend fortgeschrieben worden. Das ist angesichts der dringend erforderlichen Haushaltssanierung eine bewusste Prioritätensetzung.
Zweitens. Im Sommer letzten Jahres trafen sich die Sozialministerinnen und Sozialminister der ostdeutschen Länder mit der Bundesebene, um eine gemeinsame Strategie für die Erfordernisse nach Auslaufen von Artikel 52 des Programms zu verabreden. Eine Weiterführung des speziellen Ostprogramms konnte wegen des prekären Zustands, in dem sich weite Teile der Altenpflegeeinrichtungen in den alten Bundesländern befinden, nicht erzielt werden. Ich meine, Sie sollten mal Ihre rosa Brille absetzen und wirklich sehen, was auch in den alten Bundesländern teilweise für problematische Zustände herrschen.
Erreicht werden konnte aber, dass mit dem Solidarpakt II festgelegt wurde, dass die IFG-Mittel auch für den Ausbau der sozialen Infrastruktur einsetzbar sind.
Drittens. Das Sozialministerium entwickelt seit letztem Jahr Finanzierungsvarianten für die Realisierung des künftigen Bedarfs für die Jahre ab 2004. Dabei sind Fragen nach dem Verhältnis von Zuschuss- und Kreditfinanzierung, der Akquirierung von IFG-Mitteln, zum Maß der künftigen Einbeziehung Pflegebedürftiger, zum Beibehalten der Objektförderung oder Umstieg auf Subjektförderung zu stellen.
Der Landespflegeplan wird nach der Sitzung des Landespflegeausschusses im Amtsblatt veröffentlicht. Er wird wie die Finanzierungsüberlegungen die Grundlage für die Haushaltsentscheidungen für die Jahre 2004 und folgende sein. Die detaillierten endgültigen Haushaltsentscheidungen müssen nach Auffassung der Landesregierung dem kommenden Landtag obliegen.
Ich unterbreite heute hiermit das Angebot, dem Sozialausschuss im Juni die vom Sozialministerium erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen für die Pflegeinvestition ab dem Jahre 2004 zur Kenntnis zu geben.
Summa summarum wird die Landesregierung den eingeschlagenen Weg der Verbesserung sowie des Ausbaus der Altenhilfelandschaft konsequent weitergehen.
Ich hoffe, Herr Glawe, Sie haben trotz Ihrer Ablenkung meinen Vorschlag gehört,
falls Sie noch mal sprechen und Sie wieder nicht wissen, worüber hier debattiert wird.
Die stationären Pflegeheime werden weiterhin als ein fester Bestandteil eines ganzheitlichen Hilfesystems bei Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten dienen. Ich erwarte aber auch, dass aus der Zusammenführung von Entscheidungs- und Kostenverantwortung in der Sozialhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten etliche Impulse für die bürgerorientierte Sozialplanung im kleinräumigen Bereich und damit auch für die Bewältigung des enormen Pflegebedarfs hervorgehen. Diese Politik gilt es in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen. – Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Beginn dieses Jahres ist das Landesseniorenprogramm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft. Es findet reges Interesse und wird von der älteren Generation gut angenommen. Das ist kein Zufall, meine ich. Allzu oft wird das Altern der Gesellschaft als Schreckgespenst an die Wand gemalt. Vom Altenberg, der Alterslast, von der grauen Revolution ist die Rede. Diese Landesregierung hat sich entschlossen, offensiv mit der älteren Generation umzugehen.
Zuerst stand deshalb die Frage: Gibt es denn die ältere Generation? Ich sage Nein. Heute umfasst die ältere Generation ein halbes Jahrhundert. Sicher ist es zu kritisieren, dass derzeit oftmals 50-Jährige keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr haben. Aber wir haben uns in der Politik auch dieser Realität zu stellen, dass wir eine große Gruppe von jungen Alten haben.
Dann kommt die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner. Und durch die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts wächst immer mehr die Gruppe der Hochbetagten. Die ältere Generation umfasst folglich 50- bis 100Jährige zu einem Drittel der Bevölkerung MecklenburgVorpommerns. Die heutige Generation der Älteren ist damit äußerst heterogen von ihren Lebensbedingungen, Qualifikationen und auch Lebenserfahrungen her. Genauso differenziert sind ihre Bedürfnisse, die Bedürfnisse an das Älterwerden hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Von selbst verbietet sich da, Seniorenpolitik auf die berühmt-berüchtigten drei „S“ – still, satt und sauber – zu beschränken. Folglich umfasst das Landesseniorenprogramm neben den natürlich unerlässlichen Aussagen zur sozialen Sicherung eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten der offenen Seniorenarbeit. Das Programm ist bemüht, nicht nur, wie sein Vorläufer es tat, die Situation zu beschreiben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes Programm zu sein. Mein politisches Kredo ist daher, nicht
Politik für, sondern Politik mit Seniorinnen und Senioren zu machen. So ist auch das vorliegende Landesseniorenprogramm in einem langen Diskussionsprozess mit Seniorenbeiräten, Vereinen und Verbänden entstanden. Anhörungsgremium für den Entwurf war das Landesaltenparlament.
Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement. Einer der Hauptmatadoren ist ja heute auch im Publikum dabei.
Nach Vorliegen des Programms initiierte das Sozialministerium Regionalkonferenzen zur Schaffung eines Netzwerkes der offenen Seniorenarbeit. Gerade heute wird die dritte Runde der Konferenzen, die in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund stattfinden, abgeschlossen. Die Resonanz dieses Herangehens ist durchweg positiv. Ein zentraler Diskussionspunkt ist und bleibt dabei die Verankerung der Seniorenbeiräte in der Kommunalverfassung.
Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen zu den inhaltlichen Ausführungen des Programms machen. Ganz bewusst wurde mit der Alterssicherung begonnen. Auch im Alter ist Geld nicht alles. Aber der Grad der Teilhabemöglichkeit am gesellschaftlichen Leben hängt doch ganz wesentlich von der materiellen Sicherung ab.
Hervorzuheben ist, dass die Landesregierung sich den Einschätzungen des Landesaltenparlaments anschließen konnte und die Rentenreform als unzureichend eingeschätzt hat und weitere Reformbestrebungen einfordert, um die Rentenversicherung insgesamt armutsfest, sozial gerecht und zukunftsfähig zu machen.
Auch im Bereich der Rentenüberleitung wurde noch erheblicher Änderungs- und Handlungsbedarf konstatiert. Naturgemäß nimmt auch die gesundheitliche Versorgung breiten Raum ein, akquiriert doch gerade die ältere Generation einen Großteil der erforderlichen Leistungen für die Behandlung chronischer Erkrankungen. Die Landesregierung bekennt sich dazu, alles Erforderliche zu unternehmen, um trotz des anstehenden altersbedingten Ausscheidens vieler Hausärztinnen und Hausärzte eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung in unserem dünn besiedelten Flächenland zu schaffen.
Die Landesregierung misst auch dem Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung große Bedeutung bei. Zum einen dient die altersspezifische Behandlung und Betreuung dem Erhalt von Alltagskompetenz, zum anderen kann hochgradige Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Es kommt doch darauf an, nicht nur das Leben einfach zu verlängern, sondern vor allen Dingen Lebensqualität zu ermöglichen. Breiten Raum nimmt auch das Angebot an ambulanter und stationärer Pflege ein. Wichtig ist das Bekenntnis zum weiteren Ausbau der personellen und materiellen Pflegeinfrastruktur, aber dieses Problem werden wir ja morgen ausführlicher beleuchten.