Helmut von Zech
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Glücksspielgesetz. Neben einer redaktionellen Änderung ist es Ziel dieses Gesetzentwurfs, bei einigen Destinatären, insbesondere beim Landessportbund Hessen, die Planbarkeit der Einnahmen herzustellen.
Hierbei gehen wir von der bisherigen Praxis einer prozentualen Berechnung bei einer Deckelung der Zuwendungen ab. Zukünftig werden der Landessportbund Hessen e. V. 20.117.000 €, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege 5.299.000 €, der Hessische Jugendring 2.160.000 €, die Träger der außerschulischen Jugendbildung 6.571.000 € und der Ring politischer Jugend 619.000 € als Festbetrag aus den Lottomitteln erhalten. Gegenüber den Zahlungen aus dem Geschäftsjahr 2012 bedeutet dies ein Mehr von rund 3 Millionen € für die genannten Destinatäre.
Dies ist auch der Grund dafür, dass wir nach der Anhörung im Innenausschuss zu dem inzwischen zurückgezogenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion am 8. Mai dieses Jahres noch weiteren Beratungsbedarf hatten. Wir haben die Ausführungen wohl zur Kenntnis genommen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. Herr Jäkel vom Hessischen Jugendring sagte:
Aus unserer Sicht war vor 2009 immer allen Beteiligten klar, dass das, was die Destinatäre über das Glücksspielgesetz bekommen, eigentlich ein Festfördersatz war: Es gab einen Deckel, der immer erreicht wurde, zum Teil schon Mitte des Jahres.
Herr Dr. Sundermann äußerte sich wie folgt:
Was ist passiert? Warum haben wir zurzeit eine derartige Diskussion? Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht aus dem Jahr 2010. Seitdem erleben wir in Deutschland eine Überregulierung des staatlichen Glücksspiels bei gleichzeitiger Nichtregulierung der privaten, nicht konzessionierten, im Ausland agierenden Glücksspielanbieter.
Das heißt, gegenüber 2008 konnte 2012 für 34 Millionen € keine Projektförderung aus Lottomitteln erfolgen. Auch deshalb hatten wir weiteren Beratungsbedarf in unseren Gremien.
Die Ursache für den Rückgang der Lottoeinnahmen ist hinlänglich bekannt. Erst sagt Europa, dass ein Monopol des Staates auf die Veranstaltung von Glücksspielen nur mit einem wichtigen Grund gerechtfertigt werden kann. Dann musste die Verhinderung der vermeintlichen Spielsucht als wichtiger Grund für die Rechtfertigung des Monopols herhalten. Daraufhin wurde die Werbung für Lotto Hessen deutlich beschnitten und eine Spielteilnahme über das Internet schlicht verboten. Das hat zu einem deutlichen Rückgang der Spieleinsätze geführt. Inzwischen wurde hiervon wieder einiges zurückgenommen, und Lotto erholt sich.
Einen wesentlich stärkeren Schub hat auch die Erhöhung des Spielfeldeinsatzes um 25 Cent ab dem 1. Mai gebracht. Kaum ein Spielteilnehmer hat daraufhin weniger Felder getippt, sodass wir davon ausgehen können, dass sich die Erhöhung der Mittel für die Destinatäre weitgehend aus den Lottoeinnahmen selbst finanzieren wird.
Schon in der Anhörung am 8. Mai sagte Herr Dr. Sundermann:
Vielleicht haben Sie in den letzten Wochen und Monaten gelesen, dass wir bei Lotto 6 aus 49 die größte Umstellung seit Jahren vorbereitet haben: Am letzten Samstag, am 4. Mai, ist die Gewinnplanänderung in Kraft getreten … Am letzten Wochenende hat diese Gewinnplanänderung immerhin zu einer Umsatzsteigerung von 41 % geführt. … wie es sich momentan abzeichnet, werden wir in diesem Jahr eine Gewinnsteigerung von 15 bis 20 % zu verzeichnen haben.
Ich habe mich immer gefragt: Warum finanzieren wir die Destinatäre nicht direkt aus dem Landeshaushalt? Der Grund liegt im Wesentlichen darin, dass die Destinatäre unabhängig von Haushaltsdiskussionen oder etwaigen Haushaltssperren agieren können. Auch unterliegt die Verwendung der Gelder nicht dem strengen Haushaltsrecht des Landes. Dies sind für die Verbände und die oftmals ehrenamtlich Tätigen praktische Vorteile.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, leider konnten die GRÜNEN im Innenausschuss unserem Antrag nicht oder noch nicht zustimmen. Wir laden Sie heute ein, im Plenum im Interesse der Destinatäre, deren institutionelle Arbeit als Gerüst für die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Land außerordentlich wichtig ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Ich denke, wir sollten diesen Abend etwas versöhnlich beschließen. Wir haben uns viele Gedanken darüber gemacht, wie wir das tatsächlich finanzieren können und wie das funktioniert. Wir mussten auch in unseren Reihen Überzeugungsarbeit leisten. Ich habe beispielsweise in meiner Fraktion darauf hingewiesen, dass der Sport ein Staatsziel ist. Das steht in der Verfassung.
Seien Sie einmal ganz friedlich. – Ich habe jedenfalls erfahren, dass diese Diskussionen in den anderen Fraktionen ganz ähnlich ablaufen: Man muss immer wieder als Anwalt für den Sport tätig werden und zur Kenntnis nehmen – das habe ich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses des Landessportbunds gemerkt –, wie dringend notwendig es für diese Institutionen ist, Planungssicherheit zu bekommen.
Ich habe nur festgestellt, dass ich in der Sitzung des Landeshauptausschusses der Einzige aus der Politik war.
Aber ich möchte das jetzt versöhnlich vortragen. Wir haben diesen Vorschlag gemacht, weil wir eine neue Situation haben. Die Lottoeinsätze wurden um 25 Cent pro Spielfeld erhöht. Wir können inzwischen feststellen, dass sich das Spielverhalten der Lottospieler nicht verändert hat. Wer früher zwölf Felder angekreuzt hat, kreuzt auch jetzt zwölf Felder an. Der Umsatz hat sich inzwischen erhöht, sodass wir guter Hoffnung sind – so zeichnet sich das nach meinen Informationen ab –, dass wir keine zusätzlichen Beträge zur Verfügung stellen müssen, sondern dass die Zuschüsse aus den Lottomitteln selbst generiert werden.
Auf der anderen Seite verstehen wir, dass die Destinatäre Planungssicherheit bekommen müssen, damit sie wissen, wie sie ihre Personalkosten finanzieren können. Ich habe schon im Herbst 2011, als zum ersten Mal eine Resolution im Landeshauptausschuss vorgelegt worden ist, eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es sinngemäß hieß: Die institutionellen Destinatäre brauchen Sicherheit; das muss Priorität haben gegenüber den Projekten, die aus diesen Mitteln gefördert werden.
Wir überweisen den Gesetzentwurf jetzt an den Innenausschuss. Dort können wir uns noch inhaltlich darüber unterhalten. Aber es wäre gut, wenn wir hier doch noch eine einvernehmliche Lösung fänden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir von gestern noch etwas aufbewahrt.
Vielleicht haben Sie gemerkt, dass ich gestern nur 23 Minuten geredet habe, obwohl ich 30 Minuten lang Zeit hatte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir gestern ausführlich Gelegenheit dazu hatten, über das in Hessen in der Sportlandschaft insgesamt Erreichte zu debattieren, bietet der heutige Antrag zur Fankultur die Chance, in die Zukunft zu schauen und zu diskutieren, wie wir die Bedingungen bei sportlichen Großveranstaltungen – gemeinsam mit Fans und Vereinen – für alle Beteiligten angenehmer gestalten können.
Gestern haben alle Redner in ihren Beiträgen zum Ausdruck gebracht, dass der Sport auch hinsichtlich der Fankultur bestimmte Regeln und Erwartungen mit sich bringt, die es einerseits einzuhalten gilt und die andererseits zu Konflikten führen können. Am deutlichsten hat das der Kollege Klee zum Ausdruck gebracht. Die Tatsache, dass er an dieser Stelle seiner Rede aus allen Fraktionen des Hauses Applaus bekommen hat, zeigt, dass es hier einen grundlegenden Konsens gibt, der uns über Parteigrenzen hinweg eint, auch wenn wir oft über Einzelheiten streiten.
Begeisterung für den Sport ist eine gute Sache. Auch das haben wir gestern parteiübergreifend gehört. Eine Debatte zur Fankultur ist aber nicht komplett, wenn man sich nicht auch Gedanken über die Grenzen der Begeisterung macht.
Es liegt mir fern, bestimmte Klubs oder Fangruppierungen besonders hervorzuheben oder zu stigmatisieren. In der Szene als „Ultras“ bekannte Gruppen sind zunächst einmal besonders engagierte und leidenschaftliche Fans, die zudem oft als harter Kern organisiert sind. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen. Im Gegenteil, speziell Fußball, aber auch Eishockey – um nur ein weiteres Beispiel zu nennen –, profitierten im Stadion oftmals erheblich von der Stimmung, die von den Sprechchören und FanChoreografien geschaffen wird, die meist von Ultras angeleitet werden. Dies reißt auch die Zuschauer mit und sorgt auf dem Platz ab und an für den nötigen „Schub“, dass die Sportler in den letzten paar Minuten noch einmal 110 % Leistung geben. Zugleich darf man die positive Seite des Engagements aber nicht zum Anlass nehmen, blind für die Verfehlungen von Fans, auch von besonders engagierten Fans, zu bleiben.
Wir haben im Rahmen einer Bundessportkonferenz unserer Partei von Sicherheits- und Pyrotechnikexperten vorgeführt bekommen, auf welche Art und Weise man verbotene Gegenstände ins Stadion schmuggeln kann und welche Wirkung diese pyrotechnischen Pulver- und BengaloFackeln haben können. Es handelt sich dabei meist um Seenotrettungsfackeln, die konstruktionsbedingt weder durch Sand noch durch Wasser löschbar sind. Die darin enthaltenen Stoffe brennen sogar unter Wasser weiter und erreichen Temperaturen von weit über 1.000 °C. Das bedeutet allerdings, dass in einem dicht gedrängten Fanblock Kleidungsstücke schon aus einiger Entfernung in Brand gesetzt werden können, ohne dass man in direkten Kontakt mit der Fackel kommen muss.
Knallkörper sind weitere hochgefährliche Ärgernisse für Fans, Spieler und Schiedsrichter gleichermaßen. Ich erkenne ausdrücklich an, dass der Kollege Mack in seiner gestrigen Rede unmissverständlich klargemacht hat, dass auch aus seiner Sicht derartige Fanbräuche im Stadion nichts zu suchen haben und bestraft gehören.
Dennoch hat, wie ich bereits gestern sagte, reine Konfrontation keine großen Aussichten auf Erfolg. Wenn Fans, Vereine und Sicherheitsbehörden gemeinsam nicht dasselbe Ziel verfolgen, nämlich ein sicheres und erfreuliches Sporterlebnis für alle Beteiligten zu garantieren, enden die Auseinandersetzungen oft in Krawall und wechselseitigen Vorwürfen.
Die Fanprojekte spielen in dieser Hinsicht bereits eine hervorragende Rolle. Von den Vereinen, den Ligen und dem Land in anteiliger Finanzierung geförderte Initiativen begleiten Fans bei Auswärtsspielen, wirken deeskalierend und leisten immense Beiträge in der Jugendarbeit und in der Gewaltprävention. Auch die Polizei sucht den Dialog mit Fangruppen und verfolgt immer öfter eine Strategie, die ebenfalls auf Deeskalation setzt – leider nicht immer mit Erfolg.
Die Kosten für die Polizeieinsätze sind in den letzten Jahren von 4,5 Millionen € auf 6,7 Millionen € gestiegen. Man darf nicht naiv sein: Manche, die sich als Fans definieren, sind in Wirklichkeit nur auf Randale und Krawall aus. Sie suchen diese insbesondere beim Fußball, weil ihre Ziele dort aufgrund der Regeln und der hochschlagenden Emotionen leichter erreichbar sind. Auch Sprechchöre mit rassistischem oder beleidigendem Inhalt haben meines Erachtens im Stadion nichts verloren.
Deshalb begrüßen die Liberalen, dass die Hessische Landesregierung nunmehr mit Vertretern der hessischen Vereine und Verbände im Dialog steht und mit den Fans und den Fangruppierungen sportliche Großereignisse im Nachhinein analysiert und Möglichkeiten sucht, das Auftreten von Probleme zukünftig besser zu verhindern.
Einen großen Schritt weiter sind wir schon mit dem spieltagsorientierten Dialog in Hessen, wo für die Fans gemeinsame Anlaufstellen von Polizei, Vereinen und Fangruppierungen gebündelt werden. Hierdurch wird ein ansonsten wenig vorhandenes Verständnis für polizeiliche Einsatzmaßnahmen geschaffen, da die Polizei konkrete Vorgänge unmittelbar und transparent erläutern kann.
Alles in allem brauchen wir im Sport mehr positive Fankultur. Miteinander zu reden, statt übereinander, das ist der richtige Weg, damit der Sport wieder im Mittelpunkt stehen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Begriff „Sport“ geht wortgeschichtlich auf das lateinische „disportare“ – sich zerstreuen – zurück. In der Tat fußt der Sport in all seinen Ausprägungen im Grunde auf Aktivitäten, die der Zerstreuung und dem Zeitvertreib dienen.
In einem anderen Sinne ist Sport jedoch das genaue Gegenteil von Zerstreuung; denn er führt auch zusammen. In Hessen leben Millionen sportinteressierte Menschen, die beinahe täglich über den Sport zusammenfinden und Erlebnisse teilen: gute wie schlechte, Siege wie Niederlagen. Dazu zähle ich nicht nur die vielen Menschen, die in Sportvereinen aktiv Sport betreiben. Der Sport begeistert und aktiviert auch die zahlreichen Fans: vom Breitensportler auf der lokalen Ebene bis zu den Zehntausenden von Zuschauern bei sportlichen Großereignissen, wie den Spielen unseres Bundesligisten Eintracht Frankfurt.
Vereine, insbesondere Sportvereine, wecken und bündeln ehrenamtliches Engagement und schaffen so ein Potenzial an freiwilliger Beteiligung von Menschen für Menschen, das seinesgleichen sucht. Das Vereinswesen im Sport hat Berührungsstellen mit den Schulen und Universitäten. Im Gesundheitswesen existieren Kooperationen mit den Kran
kenkassen oder mit der Wirtschaft über das Sponsoring und die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen.
Besonders positiv wirkt Sport im Rahmen der Integration und der Jugendarbeit. Menschen, die aus aller Welt nach Deutschland kommen, oder die Kinder dieser Menschen lernen im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen in den Vereinen vor Ort Einheimische kennen und umgekehrt. Der Sport fördert Verantwortung, bildet den Charakter und führt Menschen aus verschiedenen Kulturen dort zusammen, wo sie einander auf Augenhöhe begegnen können. Der Sport hat somit eine enorm positive Ausstrahlung in die Gesellschaft hinein, die über das bloße athletische Ereignis oder den Wettkampf weit hinausgeht.
Deshalb ist aus Sicht des Staates eine Förderung des Sports aus öffentlichen Mitteln wichtig und geboten.
Der Landessportbund Hessen ist ein Garant dafür, dass alle Sportarten gleichwertig nebeneinanderstehen. Als Dachorganisation des hessischen Sports vertritt er den Sport in allen Altersklassen in seiner gesamten Bandbreite: vom Leistungs- über den Breiten- und Freizeitsport bis zum Gesundheitssport, von den olympischen Disziplinen bis zu den Trendsportarten. So werden z. B. die Übungsleiter der Vereine in Form von qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitssektor geschult, um auf diese Weise die Qualität des Vereinsangebots aufrechtzuerhalten und auszubauen. Zu den vielfältigen Aufgabenbereichen im Breiten- und Freizeitsport zählt die Weiter- und Neuentwicklung von Sportangeboten, die der Bevölkerung zu bewegungs- und körperorientierten ganzheitlichen Entwicklungen der Persönlichkeit dienen.
Die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen ist der größte Jugendverband im Land. Sie vertritt die Interessen von jungen Menschen im Sport, in der Gesellschaft und gegenüber der Politik. Sie qualifiziert für die Jugendarbeit im Sport durch Aus – und Fortbildungen, unterstützt die Sportvereine und fördert die außerschulische Jugendbildung sowie die internationale Jugendarbeit. Sie setzt sich mit vielfältigen Programmen aktiv für die Integration im und durch den Sport ein.
Als Träger des Olympiastützpunkts Hessen schafft der Landessportbund Hessen ein umfangreiches Betreuungsangebot für die hessischen Leistungssportlerinnen und -sportler. 2 Millionen Einzelmitglieder innerhalb der 35 Sportkreise und der 53 Sportverbände bzw. der 13 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sind in 7.800 Sportvereinen im Landessportbund Hessen organisiert. Die Hessische Landesregierung leitet aus den Spiel- und Wetteinsätzen jährlich rund 20 Millionen € direkt an den Landessportbund Hessen weiter und sichert auf diese Weise die Basis des organisierten Sports.
Aber auch die etwas problematischeren Seiten des Sports möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen. Gerade Großereignisse wie Fußballspiele benötigen häufig Polizeiaufgebote zu ihrer Absicherung, die den nüchternen Beobachter mit Skepsis erfüllen. Ursache hierfür sind Gefährdungen, die in der Regel zwar nur von kleinen gewaltbereiten Gruppierungen oder Einzeltätern ausgehen, die große Mehrheit der friedlichen Fans und auch unbeteiligte Anwohner aber belasten und beeinträchtigen. Angesichts des
sen wird berechtigterweise die Frage gestellt, ob der Nutzen des Spitzensports diesen Aufwand bei der Sicherung der öffentlichen Ordnung rechtfertigen kann.
Nach liberalem Verständnis führt an der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aber kein Weg vorbei, auch wenn es sich um eine kleine Veranstaltung handelt. Dies ist eine der vorrangigen Aufgaben des Staates. Es darf nicht darauf ankommen, ob ein Sportereignis viele oder wenige Zuschauer hat.
Aber selbstverständlich kann die Lösung auch nicht allein in der Konfrontation liegen. Wir werden in diesem Plenum noch speziell über die Fankultur im Fußball beraten. Es ist schade, dass kein gemeinsamer Antrag mehr zustande gekommen ist, in dem die Wege aufgezeigt sind, die wir in Hessen im Dialog mit den Fans beschreiten, um solche Veranstaltungen für alle sicherer zu gestalten.
Hessens Sportrenommee geht selbstverständlich über den Fußball hinaus. Was die Eintracht für das Rhein-Main-Gebiet ist, ist z. B. der SC Willingen mit seinen Sportlern und dem Weltcup-Skispringen für Nordhessen. Innenminister Rhein hat das schon angesprochen; wir hatten bei der Vorbereitung unserer Reden fast die gleichen Gedanken.
Ein wichtiges Ziel der hessischen Sportförderung ist, für Menschen aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen Chancen und Anreize zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus. Vor diesem Hintergrund gewährt das Land Hessen Sportvereinen, die Mitglieder im Landessportbund Hessen sind, Zuwendungen für den Bau vereinseigener Sportstätten. Die Zuwendungen werden für den Neu-, den Ersatzneu- oder den Erweiterungsbau von Sportstätten, den Aus- und Umbau von Sportstätten, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten sowie die Ausstattung von Sportstätten gewährt.
Sportstätten dienen der Selbstentfaltung des Einzelnen. Sie sind Orte sozialer Begegnung und ermöglichen Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport. Sie sind eine wichtige Säule der Sportinfrastruktur. Art, Zahl, Größe und Differenziertheit der Sportstätten bestimmen wesentlich die Entwicklungsmöglichkeiten des Sports. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung des Sportstättenbaus von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Kommunen und Sportvereinen konnte in den vergangenen Jahren ein insgesamt zufriedenstellender Bestand an Sportstätten geschaffen werden. Durch neue Zielgruppen, neue Sportarten, und um traditionelle Sportarten auch im Winter ausüben zu können, ist der Bedarf an Hallen deutlich gewachsen. Mit dem Hallenbadinvestitionsprogramm hat das Land in den Jahren 2008 bis 2012 insgesamt 50 Millionen € für die Sanierung und den Neubau von Hallenbädern zur Verfügung gestellt. Hiermit wurden der dringend notwendige Sanierungsbedarf in diesem Bereich weitgehend gedeckt und die Voraussetzungen geschaffen, der steigenden Anzahl von Nichtschwimmern insbesondere im Kindesalter entgegenzuwirken.
In meiner nordhessischen Heimat gibt es zahlreiche weitere Beispiele dafür, wie das Land mit vergleichsweise überschaubaren Mitteln eine immense positive Wirkung erzielen kann.
Ich komme noch einmal auf Willingen zurück. Vom 8. bis zum 10. Februar dieses Jahres fand dort das internationale Weltcup-Skispringen statt. Das Land Hessen hat den Ausbau der Sportstätten und der Mühlenkopfschanze, übrigens der größten Großschanze der Welt, gefördert, wie ich schon zuvor ausgeführt hatte.
Im Dezember letzten Jahres erst hat Hessen über 1,4 Millionen € bewilligt, um die Weltcupschanze nach den Anforderungen des Internationalen Skiverbandes FIS zu modernisieren. Das Projekt umfasst die Neuerrichtung des Kampfrichterturms und eine fest installierte Flutlichtanlage. Die Bauarbeiten sind bei entsprechender Wetterlage ab Anfang April geplant. Sie sollen bis zum Herbst und damit rechtzeitig vor dem nächsten Weltcup im Februar 2014 abgeschlossen sein.
Auch hier ist das große Engagement des Skiclubs Willingen hervorzuheben, der sich durch die Aktion „Bausteine für die Mühlenkopfschanze“ mit einer beträchtlichen Summe aus Eigenmitteln finanziell an den Sanierungsmaßnahmen beteiligt hat. Diese Maßnahmen sind die Bedingung dafür, dass Willingen als Weltcupstandort der FIS auch in Zukunft erhalten bleibt. Wie wichtig dieser Wettbewerb für die gesamte Region ist, davon konnten wir uns im Februar persönlich überzeugen. Profitiert doch der Ort über das ganze Jahr von dem internationalen Wettbewerb und ist dadurch mit der gesamten Umgebung eine gute und bekannte Adresse für Besucher und Urlauber weit über Hessen hinaus. Man könnte sagen, in Willingen funktioniert es im Skispringen, während Sozialdemokraten im Motorsport durch verirrte Gigantomanie am Nürburgring Hunderte Millionen Euro in den Sand bzw. Beton gegossen haben.
Von einem weiteren Beispiel erfolgreicher Sportstättenund Vereinsförderung kann ich aus Ahnatal im Landkreis Kassel berichten. Der dortige Radsportverein RSC Weimar-Ahnatal e. V. hat dort für die seit 2008 olympisch anerkannte Radsportart BMX auf dem Gelände der zentralen Sportanlage an der Rasenallee eine Wettkampfstrecke angelegt. Diese Wettkampfstrecke ist für internationale Wettbewerbe ausgelegt und im Umkreis von über 200 km einzigartig. Mit einem Gesamtaufwand von 120.000 €, davon 45.000 € vom Land, sowie über 8.000 Stunden Arbeitsleistung von ehrenamtlichen Helfern entstand eine Sportanlage mit absolutem Alleinstellungsmerkmal.
Das schauen wir uns an. – Dieses Alleinstellungsmerkmal lockt immer mehr sportbegeisterte Besucher in die Region Nordhessen. Nicht nur aus dem ganzen Bundesgebiet, sondern sogar aus dem Ausland reisen Sportler nach Ahnatal, um auf der Strecke zu trainieren und Rennen zu fahren.
Ich kann mich noch erinnern, dass Innenminister Boris Rhein, damals noch als Staatssekretär, im Frühjahr 2010 den ersten Förderbescheid übergeben hatte.
Ich empfand die Pläne des Vereins damals als außerordentlich ehrgeizig, wenn man sich das Gelände vorher angesehen hatte. Umso mehr hat es mich gefreut, als die Anlage im letzten Sommer eröffnet wurde – Timon Gremmels war auch dabei – und dass sie inzwischen als Landesleistungsstützpunkt für Hessen vom Landesradfahrerverband anerkannt worden ist. Der nationale Verband, aber auch die internationalen Verbände möchten sehr gerne, dass in Ahnatal in Zukunft auch internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Dazu bedarf es noch einiger infrastruktureller Maßnahmen und vor allem etwas politischen Rückenwinds vom Land Hessen.
Dass es sich um eine herausragende, international populäre Sportart handelt, weiß auch der Deutsche Olympische Sportbund. Ich sagte es bereits: Seit 2008 ist der BMXRennsport olympisch. BMX hat sich aus den früheren Bonanzafahrrädern entwickelt. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere diese Fahrräder noch kennt.
Im Jahr 2012 nahmen die ersten Athleten aus Deutschland in London teil.
Ein weiteres gutes Beispiel – auch da hatten wir Gedankenübertragung – ist das Boxcamp Gallus,
welches ich im Rahmen einer Veranstaltung der hessischen Sportjugend kennenlernen durfte. Das Boxcamp Gallus ist seit seinem Bestehen eine wichtige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten und mit Hintergründen aus fast 20 verschiedenen Nationen der Welt. Früh hat sich herausgestellt, dass der Boxsport eine gute Möglichkeit bietet, Vertrauen zu Jugendlichen aus sozial schwachen Familien aufzubauen. Dies hilft bei der späteren pädagogischen Betreuung der Familien. Jugendlichen und Familien, die es benötigen, wird eine umfangreiche praktische und pädagogische Hilfe angeboten.
Dies schließt z. B. Elterngespräche und Hausbesuche des Trainers ein. Außerdem knüpfen die Trainer die Teilnahme am Training an befriedigende schulische Leistungen der Teilnehmer. Zu diesem Zweck werden die Zeugnisse aller Schülerinnen und Schüler eingesammelt und denen, die es benötigen, zweimal in der Woche Hausaufgabenhilfe gegeben. Das habe ich auch schon bei einem anderen Verein erlebt, dass man sich als Verein sehr stark auch um die schulischen Dinge kümmern muss, damit die Eltern das Bewusstsein haben: Meine Kinder können in den Verein gehen.
In der Regel sind bei Kindern, die regelmäßig an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen, in den nächsten Zeugnissen verbesserte Leistungen in der Schule zu sehen. Der Erfolg des Konzepts zeigt sich an der kontinuierlich steigenden Mitgliederzahl des Boxcamps. Fast alle Teilnehmer sind durch Mundpropaganda und Empfehlung auf das Projekt aufmerksam geworden. Die Teilnehmer des Boxcamps lernen allerdings nicht nur die richtige Technik zum Boxen. Genauso wichtig ist den Betreuern die Vermittlung
von Werten, die viele Kinder von zu Hause aus gar nicht kennen. Dazu gehören Disziplin, Respekt, Toleranz, aber auch Teamgeist und gegenseitige Hilfsbereitschaft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Hessen hat im Rahmen der Sportförderung viel erreicht. Die Zahlen und vielfältigen Initiativen, die Innenminister Boris Rhein hier vorgestellt hat, sind beeindruckend und zeigen: Mit der Sportstättenförderung hat Hessen unter christlich-liberaler Regierung auch noch eine Menge vor.
Die Vereine sind das Rückgrat des Sports in Hessen. Sie tragen die Hauptlast, damit der Sport seine breiten Möglichkeiten positiv für die Bürger unserer Gesellschaft entfalten kann. Die Bedeutung der Sportvereine für die Entwicklung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Nimmt man dabei die positiven Effekte zusammen, die der Sport im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Wirkungen entfaltet, so bin ich fest überzeugt, dass von jedem Euro öffentlicher Sportförderung ein Vielfaches an Nutzen für die Gesellschaft und für den Staat zurückgegeben wird. Die überwiegend ehrenamtlich erbrachten Leistungen in den Sportvereinen wären allerdings rein staatlich nicht zu organisieren und zu finanzieren.
Wir brauchen das Engagement der Bürger und müssen dafür Sorge tragen, dass staatliche Förderung aktiviert wird, aber eigenes Engagement nicht ersetzen kann.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einem weiteren Thema, das dem Sport insgesamt als übergeordnetes Prinzip innewohnt wie kaum ein anderes. Gerechtigkeit – im Sportjargon auch als Fairness bezeichnet – ist für den Sport so entscheidend, dass ohne sie schon die Einordnung einer bestimmten Aktivität als Sport kaum möglich erscheint. Alle Sportarten haben klare Regeln, über deren Einhaltung gewacht werden muss. Das Prinzip der Gerechtigkeit ist im Sport von integraler Bedeutung.
Worum geht es jedoch dabei? Was ist gerecht? – Wir kennen aus anderen politischen Bereichen, was sich andere darunter vorstellen. Es wird oft von Chancengerechtigkeit geredet; gemeint ist dann aber eher Ergebnisgleichheit. Gerecht ist danach, wenn jeder irgendwie ein bisschen gewinnt und es keine Verlierer mehr gibt. Das widerspricht aber diametral dem sportlichen Wettbewerbsverständnis und dem Gerechtigkeitsbegriff der Fairness im Sport.
Im Sport ist gerecht, wenn derjenige, der die 100 m im fairen Wettkampf am schnellsten läuft, auch gewinnt. Gerecht ist, wenn jeder die Chance hat, in einem Wettkampf anzutreten und sich mit anderen zu messen. Gerecht ist, wenn das Team, das mehr leistet als andere, seine Chancen nutzt und am Ende die Punkte erzielt, auch gewinnt.
Gerecht ist nicht, wie ich neulich bei Dieter Nuhr gehört habe, wenn wir sieben Milliarden Goldmedaillen pressen und am Ende jeder Weltmeister ist, egal wie schnell er laufen kann.
Was natürlich zunächst einmal Kabarett ist, birgt aber ein Körnchen Wahrheit. Aus sportlicher Sicht würde es wohl
jeder Athlet, der sich mit Entbehrung und Anstrengung auf einen Marathonlauf vorbereitet hat, als zutiefst ungerecht empfinden, wenn am Ende jeder einen Platz auf dem Treppchen und identische Medaillen um den Hals gehängt bekommt.
Wir müssen also dafür sorgen, dass die Regeln nicht ad absurdum geführt werden. Es muss aber ganz klar Regeln geben. Denn wenn man von einem fairen Wettbewerb spricht, muss für jeden klar sein, was damit gemeint ist.
Deshalb darf der staatlich unterstützte Kampf gegen Doping nicht vernachlässigt werden. Wer sich unlautere Vorteile verschafft, muss mit Konsequenzen rechnen. Gerade neulich musste der – man muss inzwischen sagen – ehemalige siebenfache Gewinner der Tour de France, Lance Armstrong, erfahren, was es heißt, wenn man beim Verstoß gegen elementare Regeln der Fairness erwischt wird und rückwirkend seine sportlichen Erfolge, ja seine gesamte Sportlerkarriere zu Staub zerfallen sieht.
Das sind harte Konsequenzen. Allerdings ist Doping auch ein fundamentaler Angriff auf das Selbstverständnis des Sports – unmittelbar für Mitbewerber, mittelbar für die zahlreichen Sportinteressierten, die vom Sport auch als Zuschauer erwarten, dass es sich beim Wettkampf um eine faire Veranstaltung handelt, die allein auf dem Können der Athleten beruhen soll.
Zu guter Letzt sind Sportveranstaltungen auch Gegenstand von wirtschaftlicher Betätigung, vor allem im Bereich der Sportwetten. Auch hier ist eine ehrliche und faire Handhabung Grundvoraussetzung dafür, dass z. B. das Konzept der Sportwetten überhaupt tragfähig bleibt.
Dies bringt mich zu der Frage nach der Finanzierung der Sportförderung durch das Land. Bekanntermaßen erfolgt ein großer Teil der Finanzierung der Förderung in Hessen aus den Lotterie- und Totoeinnahmen. Diese werden auch für kulturelle und soziale Förderzwecke verwendet, aber speziell im Sport wird mit den Einnahmen aus Glücksspiel viel gute Arbeit geleistet. Hier müssen wir uns grundsätzlich darüber unterhalten, wie diese Einnahmen einerseits für die Destinatäre zuverlässig planbar bleiben können sowie andererseits für die Zukunft des Glücksspielwesens unter diesem Gesichtspunkt aussehen sollten.
Ich finde persönlich schade, dass die in Schleswig-Holstein gefundene europarechtskonforme Lösung von der neuen Regierung dort nicht die Chance bekommen hat, sich zu bewähren.
Auch für die Sportstättenförderung wären dauerhafte, planbare Einnahmen durch Konzessionen und Steuern aus Sicht der Destinatäre attraktiv. Wir bauen in dieser Frage allerdings auf die bewährte Praxis, gemeinsam mit allen Fraktionen eine Lösung zu finden. Die Bedeutung des Sports sollte die Verlockung bremsen, sportliche Themen kontrovers für den Wahlkampf zu instrumentalisieren.
Hessen hat unter CDU und FDP im Sport schon viel geschafft, und für uns steht noch eine Menge auf dem Programm. Das können auch Sie von der Opposition nicht bestreiten, auch wenn Sie sich in einigen Detailfragen andere
oder größere Vorstellungen machen. Wichtig ist, dass wir alle zusammen darin einig sind, dass Sportpolitik eine Politik ist, die Hessen nach vorn bringt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine gesetzliche Regelung über das Halten und Führen von Hunden halten wir in Hessen nicht für erforderlich. Alle nötigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind in der Hundeverordnung bereits seit Jahren geregelt.
Sicher sind Beißvorfälle, bei denen Menschen zu Schaden oder sogar zu Tode kamen, immer spektakulär. Man sollte aber die Verhältnismäßigkeit beachten: So gab es in Deutschland in den letzten zehn Jahren im Schnitt vier tödliche Beißvorfälle pro Jahr. Wespenstichen werden mindestens 30 Todesfälle pro Jahr in Deutschland zugerechnet. Wollen wir deshalb ein Wespengesetz beschließen?
Natürlich ist jeder Todes- und Schadensfall tragisch und einer zu viel, vor allem, wenn er vermeidbar gewesen wäre. Der weitaus überwiegende Teil an Beißunfällen geschieht im familiären Umfeld eines Hundes. Nur ein geringer Teil der Unfälle wird von fremden Hunden verursacht. Kinder im Alter zwischen fünf und neun Jahren sind besonders häufig Opfer. Das ist wirklich sehr bedauerlich. Aber hier ist doch eher die Aufklärung der Eltern gefragt. Es geht auch nicht, wie hier vereinzelt dargestellt, um das Recht auf den ersten Biss.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt seit Inkrafttreten im Jahr 1900, dass der Halter eines Tieres für Schäden, die dieses Tier verursacht, grundsätzlich zu haften hat, auch wenn ihm kein Verschulden zum Vorwurf gemacht werden kann.
Nach der meines Erachtens damals schon zutreffenden Auffassung der Schöpfer gibt es in § 833 keine Privilegien von Haustieren, die einzig und allein zum Privatvergnügen gehalten werden. Ein Hund bleibt immer ein Tier, das animalischen Reflexen folgt. Da nützt auch kein Wesenstest, wenn der Hund in einer anderen Situation seinen Instinkten folgt.
Mit Ihrem Gesetzentwurf treffen Sie mindestens 95 % verantwortungsvolle Hundehalter mit einer überbordenden Bürokratie, ohne die anderen geschätzten 5 %, die sich
nicht an Regeln halten wollen, zu erreichen. Wie sollen die Kommunen die Kontrollaufgaben sinnvollerweise personell erfüllen? Eine Haftpflichtversicherung, die bei der Anmeldung eines Hundes abgeschlossen wurde, kann z. B. schon bei Nichtbeitragszahlung von der Versicherung gekündigt werden. Um das wirklich nachhalten zu können, schaffen Sie einen bürokratischen Aufwand, der mindestens dem einer Kraftfahrzeugzulassungsstelle entspricht.
Verantwortungsvolle Hundehalter informieren sich eingehend über die Rasse ihres Hundes und gehen bei entsprechendem Bedarf aus eigener Initiative in die Hundeschule. Eine Haftpflichtversicherung wird schon zum eigenen finanziellen Schutz vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen abgeschlossen. Ihre Hunde haben einen Chip, und schon aus eigenem Interesse lassen sie sich z. B. bei TASSO registrieren. Die Hunde sind vorschriftsmäßig geimpft und werden nicht durch tierquälerische Abrichtung scharf gemacht.
Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit hat sich die Wahrnehmung bedrohlicher Hunde und Hundehalter in den letzten Jahren schon deutlich reduziert. Dies ist jedenfalls ein Resultat der Tatsache, dass bestimmte Hunde im Wege der Rasseliste besonderes Augenmerk erfahren haben. Auch wenn es berechtigte Kritik daran gibt, weil nicht jeder Hund einer Rasse automatisch gefährlicher ist als andere, hat sie sich doch im Grunde bewährt. Natürlich sollte und muss die Rasseliste entsprechend den Vorfällen regelmäßig nachvollziehbar überarbeitet werden. Hierbei ist aber auch die Population ins Verhältnis zu den Beißvorfällen zu setzen. Eine Aufgabe der Rasseliste würde erst recht dazu führen, dass ein Hund erst bei erster Auffälligkeit als gefährlich eingestuft werden kann.
Meine Damen und Herren, mit einer Hundeverordnung kann die Landesregierung viel unmittelbarer auf veränderte Bedingungen reagieren.
Auch aus diesem Grunde sehen wir derzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die im Wesentlichen nur die überwiegende Mehrheit der verantwortungsvollen Hundehalter betreffen würde. Sie treffen z. B. die ältere Dame, die sich im Ruhestandsalter einen ebenfalls älteren Hund aus dem Tierheim geholt hat. Ich habe sie bei meinem Hundespaziergang neulich getroffen und mit ihr gesprochen. Sie treffen gegebenenfalls den Nachbarn, der die Betreuung und das Ausführen des Nachbarshundes übernommen hat.
Absolute Sicherheit ist durch Gesetze und Verordnungen sicherlich nicht erreichbar. Deshalb müssen wir in der Diskussion immer auch die Verhältnismäßigkeit der beabsichtigten Eingriffe in die Rechte der Betroffenen gegen den potenziellen Nutzen abwägen.
In diesem Fall kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Nutzen die Eingriffe nicht aufwiegt.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich nutze meine Redezeit nicht vollständig aus, weil zu dem Thema eigentlich alles schon gesagt ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir die schriftlichen Anhörungsunterlagen zu dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz nochmals sehr genau angesehen und die Einwendungen, die dort, vor allen Dingen von der kommunalen Familie, gekommen sind, genau geprüft, und daraus werde ich gleich noch etwas zitieren.
Meine Damen und Herren, die muslimische Bevölkerung in Deutschland macht zurzeit ca. 5 % der Bundesbürger aus. Die Sterbefälle jedoch spiegeln diesen Anteil noch nicht wider. Zwar gibt es in Deutschland weit über 200 muslimische Grabfelder, meist auf kommunalen Friedhöfen, doch sind die Fallzahlen insgesamt gering.
Das liegt aber auch an der Tatsache, dass sich bis heute rund 90 % aller in Hessen und in Deutschland lebenden Muslime nach ihrem Tod in die Herkunftsländer überführen lassen.
Hierfür sehe ich zwei wesentliche Gründe. Zum einen besteht der Wunsch, dort begraben zu werden, wo man geboren wurde. Zum anderen findet das Begräbnis dort nach den eigenen kulturellen Riten statt.
Für die in zweiter, dritter und späterer Generation hier geborenen Muslime ist der erste Grund nicht mehr gegeben. Dennoch besteht der Wunsch, nach eigenen Glaubensregeln begraben zu werden.
In der Gesamtbetrachtung der Anhörung und insbesondere der Stellungnahmen der kommunalen Familie haben wir als Koalitionsfraktionen unseren Gesetzentwurf eingebracht. So soll es zukünftig den Gemeindevorständen gestattet sein, die sarglose Bestattung aus religiösen Gründen zuzulassen.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund sprach sich bei dem Sargzwang für das bestehende Regel-/Ausnahmeverhältnis aus, wonach des grundsätzlich beim Sargzwang bleiben soll, es bei entsprechenden religiösen oder weltanschaulichen Gründen aber Ausnahmemöglichkeiten geben soll. Das entspricht sowohl einem klaren Bekenntnis zur eigenen Kultur als auch einem Ausdruck von Respekt und Toleranz gegenüber anderen Auffassungen.
Der Hessische Städtetag führte aus – ich zitiere –:
Mit einer ganz deutlichen Mehrheit stehen unsere Mitgliedskommunen dem Ansinnen, die Sargpflicht abzuschaffen, sehr kritisch gegenüber. Eine Bestattung ohne Sarg führte zu großen Schwierigkeiten in den Gemeinden.
Ich zitiere weiter:
Wie eine einwohnerstarke Mitgliedstadt mitteilt, ist derzeit keiner der Grabmacher bereit, eine Bestattung im Tuch durchzuführen. Als Hauptgrund werde die seelische Belastung angeführt.
Weiter wird dort ausgeführt:
Aus unserer Mitgliedschaft stammt der Hinweis, dass in unseren Regionen eher lehmige wasserhalti
ge und zum Teil sogenannte „bestattungsmüde“ Böden zu finden sind. Durch die Verwendung von Särgen zur Bestattung könne die Auflösung des Körpers beschleunigt werden. Während sich Körper, die direkt im Boden liegen, langsamer verändern, könne der Sarg die Zersetzung beschleunigen und damit zugleich der Bildung von Wachsleichen entgegenwirken.
Das war aus der Stellungnahme des Hessischen Städteund Gemeindebunds. Aus diesen Gründen sind wir davon überzeugt, dass die Entscheidung darüber, wo eine sarglose Bestattung durchgeführt werden kann, nur auf lokaler Ebene getroffen werden kann. Sollte es Muslimen nicht gestattet werden, in ihrem eigenen Gemeindegebiet nach ihren Gebräuchen eine Bestattung durchzuführen, dann gehen wir davon aus, dass eine Beerdigung in einer anderen Gemeinde oder Stadt, z. B. in eigenen Grabfeldern, möglich gemacht wird.
Wir werden diese Entwicklung und Handhabung beobachten, um zu sehen, ob hier eine Nachbesserung des Gesetzes erforderlich sein wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon Friedrich II., genannt der Alte Fritz, hat 1740 gesagt: Jeder soll nach seiner Fasson selig werden. – Davon lassen wir uns auch bei dem Gegenstand, über den wir heute beraten, in unserem liberalen Selbstverständnis leiten.
Ja. – Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs der SPDFraktion und dem Änderungsantrag der GRÜNEN haben wir im Mai-Plenum schon ausführlich darüber sprechen können. Ich habe damals gesagt, dass wir die Anhörung und die Diskussionen im Ausschuss nicht scheuen und dass wir klären wollen, ob ein umfassender Handlungsbedarf besteht.
Um aber ein Auslaufen des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zum Ende dieses Jahres zu verhindern, haben wir die Geltungsdauer des Gesetzes im Plenum zunächst bis zum Jahr 2020 verlängert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in der Zwischenzeit keine Änderungen möglich sind. Es bedeutet auch nicht, dass die Änderungen in diesem Jahr erfolgen müssen oder dass die vorgelegten Entwürfe der Opposition zwingend sind.
Die Anhörung zum Thema Sargpflicht ergab, dass vor allem die kommunale Familie Bedenken hat. Die Kommunen sind diejenigen, die mit der Situation unmittelbar konfrontiert sind und die die Gesetze, die hier gemacht werden, ausführen müssen. Die Überführung des Leichnams bis zur Grabstätte soll nur in einem geschlossenen Sarg möglich sein, so, wie es in § 15 des Gesetzentwurfs geregelt ist. Frau Schweitzer, die Vertreterin des Hessischen Städtetags, hat sich in der Anhörung vom 08.11.2012 ausdrücklich gegen eine Pflicht für die Gemeinden ausgesprochen, Bestattungen ohne Sarg vorzunehmen.
Sie sieht ganz erhebliche praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer solchen Regelung.
Deshalb konnten wir, die Koalition, auch den Weg, der in den Oppositionsentwürfen gewählt wurde, nicht mitgehen. Die Entscheidung darüber, ob Ausnahmen im Sinne unseres Gesetzentwurfs möglich sein sollen, ist unserer Überzeugung nach den Gemeinden zu überlassen, da nur sie über Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der Bevölkerungsstruktur und der daraus resultierenden Bedürfnisse verfügen.
Zum Beispiel muss aufgrund der Bodenbeschaffenheit gewährleistet sein, dass eine Verwesung des Leichnams ohne Sarg erfolgt und dass keine Umweltprobleme daraus entstehen.
Unsere Gemeinden sind unterschiedlich strukturiert. Es geht hierbei auch um die Akzeptanz in der Einwohnerschaft. In größeren Kommunen gibt es heute schon muslimische Grabfelder auf den Friedhöfen. Anerkannte Religionsgemeinschaften haben ohnehin das Recht, eigene Friedhöfe zu betreiben. Hier dürfte es kein Problem darstellen, von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. In kleineren Gemeinden dagegen wird sich die Frage kaum stellen, da dort in der Regel keine abgetrennten Grabfelder vorhanden sind.
Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen hat eine, insgesamt gesehen, hervorragende Bilanz in der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Prävention. Dies beweist die Polizeistatistik für das Jahr 2011. Die guten Ergebnisse sind vor allem der hervorragenden Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten zu verdanken, die bei der Bekämpfung der Kriminalität eine exzellente Aufklärungsquote erreichen.
Die guten Ergebnisse sind aber auch einer guten und konsequenten Präventionsarbeit zu verdanken. Hessen ist als zentrales Transitland in Deutschland stark von Einbrüchen betroffen. Der Anstieg der Zahl der Wohnungseinbrüche, auf den das Innenministerium bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen reagiert hat, bleibt daher weiterhin besorgniserregend.
Wohnungseinbrüche sind für die Betroffenen unzweifelhaft eine besonders schwerwiegende Belastung. Sie treffen die Menschen in ihrer Wohnung, also in einem der Kernbereiche des Rückzugsraumes, der auch gegen staatliche Eingriffe in besonderer Weise geschützt ist. Ein häufig gewaltsames Eindringen in diesen Wohnraum und die ebenfalls häufige Verwüstung der Einrichtung durch rücksichtslose Täter resultieren oft in einer erheblichen Traumatisierung der Bewohner. Das Urvertrauen, sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlen zu können, wird nach
haltig erschüttert oder ganz zerstört. Hinzu kommt, dass unmittelbar im Anschluss an einen Wohnungseinbruch die notwendigen Arbeiten der Polizei und der Spurensicherung ein weiteres Eindringen Fremder in die Wohnung unabdingbar machen. Dies intensiviert das Empfinden der Ohnmacht und stellt für die Opfer von Einbrüchen eine zusätzliche Belastung dar.
Zur Berücksichtigung dieses Themas bedarf es jedoch keiner besonderen Einladung durch die Opposition. Die Regierung hat dieses Problem sehr frühzeitig erkannt und schon letztes Jahr erste Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen. Deshalb legt Innenminister Boris Rhein auch ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Die in diesem Jahr durchgeführte Präventionskampagne „Sicheres Hessen – Einbrechern einen Riegel vorschieben“ zeigte im Sommer mit einem Rückgang von 128 Fällen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bereits erste Erfolge. Damit können wir uns nicht zufriedengeben; wir wollen natürlich weitere Erfolge erzielen. Aber es unterstreicht die Wirksamkeit der Prävention.
Bereits im Laufe des Jahres 2011 wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um Wohnungseinbrüche zu verhindern und effektiv zu bekämpfen. Dazu zählen insbesondere gezielte Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen vor allem an erkannten Kriminalitätsbrennpunkten sowie an den typischen An- und Abfahrtsstrecken und die Verbesserung der zeitnahen Tatortarbeit durch die Hinzuziehung von spezialisiertem Personal. Wir konnten uns vor Kurzem in der Polizeischule Lich selbst anschauen, wie dort vorgegangen wird: Dort bringt man den jungen Beamten bei, wie man eine Tatortaufnahme sachgerecht durchführt und dabei die Spuren nicht verwischt, sondern sichert.
Die Verbesserung der Täteridentifizierung durch eine qualifizierte Spurenauswertung ist sehr wichtig. Wir wissen nämlich, dass, was Wohnungseinbrüche betrifft, die Täter mehrfach aktiv werden. Das sind nicht Einzeldelikte, sondern Mehrfachdelikte. Es ist wichtig, dass man eine Beweissicherung vornimmt; denn dann kann der Täter für die Einbrüche insgesamt verurteilt werden und nicht nur für den einen Einbruch, bei dem er erwischt wird.
Hinzu kommen die Erhöhung der polizeilichen Präsenz an Brennpunkten, umfangreiche präventive Maßnahmen, etwa Sicherheitsberatungen und der Einsatz des Präventionsmobils, und die polizeiliche Mitwirkung bei der kriminalpräventiven Städteplanung. Ein Beispiel dafür ist das Gütesiegel „Sicher Wohnen in Hessen“. Ich zitiere:
Dabei spielten viele Faktoren eine wichtige Rolle, die vor allem auch unter dem Aspekt der Sicherheit als besonders bedeutsam eingestuft werden. Genannt wurden etwa eine gute Beleuchtung von Innenhöfen und die Vermeidung dunkler Ecken sowie die soziale Kontrolle durch aktive Nachbarschaften.
Auch wurde dort beschrieben, dass es z. B. bei einer Sanierung sinnvoll ist, die Kellerfenster kleiner zu machen, sodass ein Eindringen auf diesem Weg unmöglich wird.
Kennen Sie eigentlich die Seite www.polizei-beratung.de? Dort gibt es nützliche Tipps zur Verhinderung von Verbrechen und Einbrüchen, z. B. den Hinweis auf die Broschüre „Nach fünf Minuten gibt der Einbrecher auf!“ Es ist sehr interessant, diese Broschüre zu lesen.
Um die Frage zu beantworten, wieso die CDU diesen Tagesordnungspunkt zum Setzpunkt gemacht hat, darf ich aus Seite 26 der Broschüre zitieren:
Dabei ist es wichtig, dass sowohl repressive als auch präventive Aktivitäten von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Wenn Forschungsergebnisse aus dem Ausland gezeigt haben, dass die Werbung, die im Umfeld von Einbruchspräventionsprogrammen stattfindet, die Effektivität der Programme wesentlich steigert und mehr Einfluss auf den Erfolg hat als das Programm selbst, dann muss dies von Anfang an bei der Projektplanung berücksichtigt werden.
Das zeigt, dass wir darüber diskutieren und das Thema in die Öffentlichkeit bringen müssen. Wir müssen eine Sensibilität dafür schaffen.
Aber diese Maßnahmen brauchen auch Zeit zum Greifen. Sie werden in diesem Jahr, wie angekündigt, noch intensiviert und ergänzt. Während Sie von der Opposition nach gut sechs Monaten einen überflüssigen Antrag zustande gebracht haben, arbeitet die schwarz-gelbe Landesregierung schon längst konsequent daran, die Konzepte in die Tat umzusetzen.
Dass die Opposition versucht, ein anderes Bild zu stellen, ist nicht überraschend. Das verfängt jedoch nicht, es sei denn, man legt die gleichen Scheuklappen an wie die SPD.
Wenn Sie, liebe Genossen, noch friedlich schlummern, ist die Landesregierung von CDU und FDP schon längst putzmunter und aktiv unterwegs. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder vor. Wie gesagt, in dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde in Art. 1 der § 10 Abs. 3 dahin gehend geändert, dass zukünftig Klassenlotterien nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird uns heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder vorgelegt. Dieser Staatsvertrag wurde von allen 16 Bundesländern – d. h. auch von Schleswig-Holstein – unterzeichnet. Im Prinzip handelt es sich um die Fusion der bisher bestehenden Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie zu einer gemeinsamen Anstalt.
Hiermit könnte ich mit meinen Ausführungen schon zum Ende kommen. Aber gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der die Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist. Am 18. Juli 2011 übermittelte die EU-Kommission ihre negative Stellungnahme zu dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Anfang Dezember 2011 wurde daraufhin der Kommission ein überarbeiteter Staatsvertrag übermittelt.
Die Stellungnahme hierzu liegt seit dem 20. März dieses Jahres vor. Eine uneingeschränkt positive Einschätzung der Kommission kann hieraus nicht interpretiert werden. Aber wir sind auf einem richtigen Weg, der ihre Bedenken zum Teil berücksichtigt hat. Zentral für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Staatsvertrages ist das vom EuGH in dem deutschen Vorlageverfahren herausgearbeitete Kohärenzerfordernis.
Hinsichtlich des Automatenspiels haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Interessen der Gemeinden und insbesondere der Städte, die Notwendigkeit der Spielsuchtbekämpfung und die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Unternehmer sorgfältig abgewogen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel unser aller Bemühungen muss es doch sein, dass wir den größten Teil veranstalteter Glücksspiele und Sportwetten wieder legal am deutschen Markt stattfinden lassen. Der Staat muss endlich auch an diesem boomenden Geschäft der Glücksspielbranche beteiligt werden, das bisher meistens illegal im Ausland erfolgt. Schauen Sie nach Schleswig-Holstein. Das ist ein schönes Land, das in den letzten drei Jahren sehr gut und klug regiert wurde.
Hier hat man ein Glücksspielgesetz auf den Weg gebracht, das von der Europäischen Union notifiziert wurde. Inzwischen wurden die ersten Lizenzen vergeben.
Alle Wettbewerber sollen die Möglichkeit bekommen, in Deutschland nach klaren Vorgaben zu agieren. Denn nur so werden wir als Staat von den Einnahmen profitieren, die Suchtprävention vorantreiben und vor allem den Sport und das Ehrenamt weiterhin nachhaltig fördern können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aufsicht über das Friedhofswesen und die Regelung des Friedhofswesens gehören zur staatlichen Daseinsvorsorge. Dabei steht der Staat im Spannungsfeld zwischen dem immer stärker werdenden Wunsch nach individuellen Bestattungsoptionen und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Wahrung der Pietät und der gesundheitsrelevanten Ansprüche an die Bestattung.
Wir sind eine offene Gesellschaft, die sich bereits vielfältig gewandelt hat. Menschen, die teilweise seit vielen Jahren friedlich und akzeptiert unter uns leben, haben mit ihrer Kultur nicht nur ihre Musik, Sprache oder ihre Küche mitgebracht, sondern mit ihrer Religion auch von der hiesigen Norm abweichende Begräbnisbräuche.
Dabei muss die hiesige Tradition nicht notwendigerweise alle Veränderungen ausschließen. Jedoch ist auch nicht auszuschließen, dass eine Anpassung an gewisse Ansprüche der hiesigen Begräbniskultur erfolgen kann, ohne dass die eigene kulturelle Identität dabei zu Grabe getragen werden muss.
Dabei muss die hiesige Tradition nicht notwendigerweise alle Veränderungen ausschließen. Jedoch ist auch nicht
auszuschließen, dass eine Anpassung an gewisse Ansprüche an die hiesige Begräbniskultur erfolgen kann, ohne dass die eigene kulturelle Identität deswegen zu Grabe getragen werden muss.
Schon längst hat sich auch auf den Friedhöfen Hessens über die Jahrzehnte hinweg eine – verzeihen Sie mir die etwas laxe Wortwahl – lebendige Sepulkralkultur entwickelt. Was früher im Rahmen der Grabgestaltung undenkbar schien, ist im Wandel der Zeit inzwischen weitgehend akzeptiert und normal. Menschen lassen sich inzwischen in speziell gewidmeten Begräbniswäldern inmitten der lebenden Natur beisetzen. Auf den Grabsteinen ist es möglich, das Bild der Verstorbenen anzubringen. Viele Wünsche der Menschen, wie sie nach ihrem Tod beigesetzt werden wollen, können heute schon im Rahmen der bestehenden Gesetze erfüllt werden.
Der Umgang mit dem Tod gehört selbstverständlich zum Leben. Gerade für die Hinterbliebenen ist es wichtig, dass die Verstorbenen in Würde begraben werden können und der Zugang zur Begräbnisstätte für die Trauernden gewährleistet bleiben soll. Deshalb ist es richtig, über Veränderungen von Zeit zu Zeit zu diskutieren.
Über zwei Drittel aller Muslime lassen sich nach wie vor in ihrem Heimatland beerdigen. Sie sagen, das Bestattungsrecht sei mit ihrem Glauben nicht vereinbar. Für die Muslime und auch für die Juden ist das Grab ein Platz für die Ewigkeit. Dies ist für sie mindestens ebenso wichtig wie die Beerdigung im Leichentuch.
Ich will vorab sagen, dass ich wenig Sinn darin sehe, wie es im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vorgesehen ist, stets nur einzelne Aspekte aufzugreifen. Da geht es um die Sargpflicht. Morgen könnte es um den Friedhofszwang bei der Urnenbestattung gehen. Übermorgen könnte es um ein anderes Thema gehen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, bereits vor einigen Jahren hat der Landtag eine umfassende Anhörung dazu durchgeführt. Vieles von dem, was damals gesagt wurde, gilt in der Tat auch heute noch. Wir sollten im Ausschuss die Diskussion nicht scheuen und klären, ob umfassender Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ich bin der Meinung, dass wir an dieses sensible Thema mit Sorgfalt und Bedacht herangehen sollten, ohne uns wegen einzelner Fragen leichtfertig treiben zu lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die zunehmende Antibiotikaresistenz stellt eine der größten neu auftretenden Gefahren für die menschliche Gesundheit dar.
Hier sind ein ganzheitlicher Ansatz und eine Abstimmung zwischen der Humanmedizin und der Veterinärmedizin erforderlich. Der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz vom 15. November letzten Jahres enthält zwölf konkrete Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren europaweit umgesetzt werden sollen.
Frau Fuhrmann, zur Leistungssteigerung dürfen Antibiotika in der Milchproduktion nicht eingesetzt werden. Es ist auch nicht üblich, wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren. Es ist absolut unüblich.
Regelmäßig werden im Rahmen der Rohmilchablieferung Hemmstofftests durchgeführt. Sie sind Teil eines Verfahrens, mit dem der Landwirt sicherstellt, dass bei der in Verkehr gebrachten Rohmilch die höchstzulässigen Werte für die Rückstandsgehalte von Antibiotika nicht überschritten werden.
Zur Behandlung kranker Tiere müssen aber auch weiterhin Antibiotika zur Verfügung stehen, und Gesetze dürfen nicht in die Therapiefreiheit des Tierarztes eingreifen. Es darf hier nicht „Regel ersetzt Hirn“ heißen. Das sollte nicht zum Grundsatz werden.
Ich konnte mich bei einem Hähnchenmastbetrieb in meiner Region Kassel persönlich davon überzeugen, dass täglich protokolliert wird, welche Zusatzstoffe und welche Medikamente den Tieren gegeben werden. Allerdings sind die Erhebungs- und Meldeverfahren noch sehr unterschiedlich.
Die EU strebt ein einheitliches Verfahren an, um eine Vergleichbarkeit der Daten zu erzielen. Hierdurch sollen die Betriebe identifiziert werden, die durch ungewöhnlich hohen oder ungewöhnlich niedrigen Arzneimittelverbrauch auffallen; denn schon kleine Maßnahmen können sehr hilfreich sein.
In dem von mir besuchten Mastbetrieb z. B. wird das Trinkwasser zusätzlich desinfiziert, sodass es einen deutlich höheren Reinheitsgrad als das Wasser hat, das normal aus der Leitung fließt. Allein dadurch gibt es von vornherein einen deutlich geringeren Arzneimittelbedarf und -verbrauch.
Wie mir in diesem Mastbetrieb berichtet wurde, führt der Einsatz geringer Mengen Antibiotika zu Beginn eines Mastdurchgangs – wenn man z. B. feststellt, dass die Verdauung etwas flüssig ist, muss man sehr schnell dafür sorgen, dass sich daraus nicht etwas Größeres entwickelt – in der Regel dazu, dass ein massiver Einsatz am Ende eines Mastdurchgangs entbehrlich ist. Wichtig ist jedoch ein regelgerechter Einsatz von drei Tagen, damit keine resistenten Keime herangezüchtet werden.
In der Diskussion sind gerade die Elemente der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher
schutz entworfen hat. Ein wesentliches Element der Einnahmen von Tierärzten ist das Dispensierrecht. Das ist eine Ausnahmeregelung zum Apothekenmonopol. Das Dispensierrecht hat die berufliche Tätigkeit von Tierärzten seit Jahren geprägt. Eine einschneidende Änderung würde zu einer starken Belastung des Berufsstands sowie der Beziehung zwischen Tierarzt und Tierhalter führen und die größte Bedrohung tierärztlicher Einkommen seit Jahrzehnten darstellen. Sollte das Dispensierrecht eingeschränkt werden, müsste das Einkommen von Tierärzten viel mehr auf die Bestandsbetreuung ausgerichtet werden.
Meine Damen und Herren, für die Verbraucher sind nur zwei Punkte wichtig: Erstens darf es keine Rückstände von Arzneimitteln im Fleisch geben, und zweitens sollten dort keine resistenten Keime vorkommen. Dem ersten Ziel dient das Verbot der Verabreichung von Medikamenten einige Tage vor der Schlachtung, sodass etwaige Rückstände in der Regel auf natürlichem Wege vorher ausgeschieden werden. Dem zweiten Ziel dient die Sicherstellung der sachgerechten Verabreichung von Medikamenten. Auf die sachgerechte Verabreichung kommt es an. Aber der wichtigste Schutz vor Keimen sind die Küchenhygiene und das Durchgaren des Fleischs.
Hessen hat zur Steigerung der Effizienz der amtlichen Überwachung beim Einsatz von Tierarzneimitteln bereits seit 2001 neun Stellen für Tierärzte bei den Regierungspräsidien angesiedelt. Als Fazit stelle ich fest, dass wir in Hessen schon auf einem guten Weg sind. Der Bundesrat hat bereits am 10. Februar – nachzulesen in der Drucks. 740/11 – einen Beschluss zum Aktionsplan der EU gefasst. Die Probleme sind erkannt und werden von den zuständigen Stellen in den kommenden Monaten abgearbeitet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hund gehört wohl zu den ältesten Begleitern des Menschen. Schon seit 12.000 Jahren, möglicherweise schon viel länger, leben Hund und Mensch miteinander. Sowohl Mensch wie Wolf sind soziale Wesen. So war es für gezähmte Wölfe ein Leichtes, sich in ein Menschenrudel hineinzuleben. Im Laufe der Jahrtausende haben sich Hunde in einzigartiger Weise an Menschen angepasst, ohne dabei ihr Wolfswesen verleugnen zu müssen.
Hunde erfassen nachgewiesenermaßen feinste Stimmungsschwankungen ihrer Menschen und sind sogar bis zu einem erstaunlichen Grad lernfähig, was die menschliche Kommunikation betrifft. Neue Forschungen zeigen, dass ein Hund bis zu 200 Wörter einer menschlichen Sprache in ihrer Bedeutung erfassen kann. Das alles hat na
türlich zum Mythos des Hundes als des besten Freundes des Menschen beigetragen.
Heute sehen viele Menschen speziell ihren Hund als ein fast menschenähnliches Wesen an. Sie sehen in ihm nicht mehr den gezähmten Wolf, sondern den Gefährten, den sie sich zur Gesellschaft wünschen. Doch wo Wunschdenken wirkliche Kenntnisse verdrängt, sind Konflikte vorprogrammiert. Darunter leiden beide, Mensch und Hund.
Auch ich – ich bin seit über 30 Jahren Hundehalter – habe ein Interesse daran, dass alle Hunde verantwortungsvoll gehalten und geführt werden, sodass keine Gefahren von ihnen ausgehen. Wir haben jetzt einen neunjährigen Sheltie-Mix, den wir zweijährig wie alle unsere Hunde aus dem Tierheim geholt haben.
Meine Damen und Herren, wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Zunächst stellt sich die Frage, ob es über die bereits bestehenden Vorschriften wie dem Hessischen Sicherungs- und Ordnungsgesetz, der Hundeverordnung und dem Durchführungserlass zur Hundeverordnung zusätzlichen Regelungsbedarf gibt. Obwohl eine Versicherungspflicht für als besonders gefährlich eingestufte Hunde bereits schon heute besteht, betrachten auch wir eine nachgewiesene Haftpflichtversicherung für Hunde als grundsätzlich sinnvoll.
Sehr geehrte Frau Dr. Pauly-Bender, in Ihrem Entwurf entsteht allerdings die Pflicht zur Versicherung bereits sofort, ab der Geburt. Im niedersächsischen Hundegesetz, welches Sie als vorbildlich bezeichnen, wird jedoch eine Versicherungspflicht erst für Hunde, die älter als sechs Monate sind, vorgeschrieben.
Auch ist in § 2 Ihres Entwurfs das Führen von normalen Hunden nur mit Sachkundenachweis erlaubt. Das geht doch etwas an der Lebenswirklichkeit vorbei. Auch ich muss gelegentlich Verwandte oder Bekannte für die kurzfristige Betreuung unseres Hundes in Anspruch nehmen. Ist das jetzt Schwarzgassigehen?
Auch hierin unterscheidet sich das niedersächsische Gesetz von Ihrem Entwurf. Eine Chippflicht für gefährliche Hunde besteht bereits in Hessen. Verantwortungsvolle Halter lassen schon heute ihre Hunde impfen und chippen, um allein schon bei Reisen einen sicheren Nachweis über Impfungen wie die Tollwutimpfung führen zu können.
EU-rechtlich ist die Verbringung von Hunden zwischen den Mitgliedstaaten schon seit dem letzten Jahr der Chippflicht unterworfen.
Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage in Hessen sieht Ihr Entwurf vor, alle Hunde zunächst einmal grundsätzlich als ungefährlich einzustufen. Es muss also erst etwas passiert sein, damit ein Hund als gefährlich eingestuft werden kann.
Ich glaube, da müssen wir deutlich behutsamer vorgehen. Neben den objektiv feststellbaren Gefährdungen durch statistisch erfasste Beißattacken müssen wir auch auf das subjektive Befinden der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Zum Beispiel kann aus Sicht eines kleinen Kindes schon ein mittelgroßer Hund eine nicht unerhebliche Bedrohung darstellen.
Zum anderen sind größere Hunde zum Teil aufgrund ihres Körpers und ihres Knochenbaus von kleinen zierlichen Hunden zu unterscheiden. Das sagt freilich noch nichts über deren Aggressivität aus.
Die FDP setzt auf Freiheit und Verantwortung.
Verantwortliche Halter sollen ihre Hunde auch grundsätzlich frei halten dürfen. Die Freiheit eines Hundehalters endet aber dort, wo die Freiheit und die Gesundheit anderer unzumutbar eingeschränkt wird.
Ein Leinenzwang innerhalb geschlossener Ortschaften kann schon im Hinblick auf die sonst nicht kontrollierbaren Hinterlassenschaften sinnvoll sein. Das sollten aber die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung frei festlegen dürfen.
Auch eine Vermittlung grundsätzlicher Sachkunde über Hundehaltung vor Erwerb eines Hundes halte ich für sehr sinnvoll. Hier ist aber höchst fraglich, inwieweit man eine Lösung finden kann, mit der einerseits tatsächlich Sachkunde vermittelt wird, andererseits darf es aber nicht dazu führen, dass nur noch wohlhabende Bürgerinnen und Bürger Hunde halten können.
Gestatten Sie mir erneut den Hinweis auf die Selbstverantwortung. Halter sollten ein eigenes Interesse an Sachkunde haben. Züchter und Tierheime sollten sich überlegen, ob sie nicht entsprechende Nachweise fordern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten da aber nicht übertreiben. Deshalb setzen wir bei dieser Frage vor allem auf die freiwillige Teilnahme an Hundelehrgängen und Prüfungen. Das gibt es z. B. vom Verband für das Deutsche Hundewesen, dem VDH.
Die Kosten einer Haftpflichtversicherung könnten hier entsprechend steuernd wirken. Auch ist es den Kommunen möglich, im Rahmen der Hundesteuer entsprechende Anreize zu schaffen. Die Situation in einer Großstadt ist auch anders zu bewerten als die im ländlichen Raum.
Information ist jedoch das A und O. Die Internetseite des schweizer Bundesamt für Veterinärwesen hält beispielsweise sehr viele Informationen für Menschen bereit, die ein gespaltenes Verhältnis zu Hunden haben. Dort können sie sehr interessante Broschüren herunterladen. Zum Beispiel gibt es die Broschüre:
Ich habe Angst vor Hunden – ein kleiner Ratgeber zur Bissprävention
Für Kinder gibt es:
Tapsi, komm...
Das ist ein Ratgeber für Kinder ab vier Jahren.
Ich komme zurück zu der Frage: Brauchen wir ein Hundegesetz, oder können angedachte Veränderungen nicht mit der gültigen Hundeverordnung geregelt werden? – Wir werden hinsichtlich dieser Frage ergebnisoffen in die Anhörung und die Beratungen gehen. Dabei werden wir sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Interessen der überwiegend verantwortungsvollen Mehrheit der Hundehalter angemessen berücksichtigen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es voranzustellen: Jeder, der gegen Vorschriften zur Lebensmittelreinhaltung verstößt, gehört ordentlich bestraft.
Dennoch gehört es zur Wahrheit, dass es in den letzten zehn Jahren dem ARD-Umwelt- und Ernährungsexperten Werner Eckert zufolge mindestens zehn Dioxinskandale gab, die eine unterschiedliche öffentliche Aufmerksamkeit hervorriefen.
In dem aktuellen Fall wurden anscheinenden Mischfettsäuren aus der Biodieselproduktion von einem Fetthersteller gepanscht, und die kontaminierten Futterfette wurden an 25 Mischfuttermittelhersteller geliefert. Über diese Hersteller erfolgte eine Verbreitung der kontaminierten Futtermittel, unter anderem an Legehennen-, Hähnchenmast- und Schweinemastbetriebe.
Die in den in diesen Betrieben hergestellten Lebensmitteln festgestellten Kontaminationen stellten aber keine unmittelbare Gefahr für den Verbraucher dar. Vielmehr sind die Höchstmengenüberschreitungen deutlich geringer als in anderen Dioxinfällen. Bei Schweinefleisch wurde eine Überschreitung um das 1,5-Fache des Höchstwerts festgestellt, bei Eiern eine maximal vierfache Überschreitung. Im Vergleich dazu: Bei dem Dioxinfall in Irland war die Höchstmenge um das 700- bis 1.000-Fache überschritten, im belgischen Dioxinfall betrug die Überschreitung das 200-Fache. Ich sage das nur, um eine Relation zu diesem Skandal darzustellen.