Antje Grotheer

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die EU und der Binnenmarkt sind eine der größten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses. Wir alle in diesem Haus, davon bin ich überzeugt, sind sicher, dass die Europäische Union seit Jahrzehnten auch ein Garant für den Frieden in Europa ist. Ich füge hinzu, noch nicht für alle Teile in Europa, aber wir arbeiten hoffentlich gemeinsam daran.
Der EU-Binnenmarkt trägt wesentlich dazu bei, dass grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten in den Mitgliedstaaten der EU möglich wird und sich die Lebensstandards in der gesamten EU langsam angleichen. Leider müssen wir alle feststellen, dass das nicht in allen Fällen gelingt und dass viele Menschen Angst davor haben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern kommen und zu billigeren Konditionen arbeiten, billiger in zwei Gesichtspunkten, sowohl, was das Entgelt anbelangt als auch die ansonsten sozialen Arbeitsbedingungen.
Deswegen wurde im November 2017 die soziale Säule der Europäischen Union vorgestellt. Sie soll einen wichtigen Beitrag leisten, um im Bereich von Sozial- und Beschäftigungspolitik einheitliche Prinzipien und Standards zu Chancengleichheit als Erstem, zu Arbeitsmarktzugang, zu fairen Arbeitsbedingungen als Zweitem und zu Sozialschutz zu definieren. Sie hat damit eine Signalwirkung. Allerdings ist die Säule sozialer Rechte bislang nicht in Primärrecht übergegangen. Wie eine konkrete Umsetzung aussehen kann, ist daher noch offen und wird von uns allen in den nächsten Jahren weiter begleitet und hoffentlich forciert werden können.
Umso wichtiger ist es uns jetzt, den Umsetzungsprozess weiter zu beleben und konkrete Taten folgen zu lassen. Hierzu gehören aus unserer Sicht insbesondere folgende: Die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Tätigkeit am gleichen Ort ist ein wesentliches Moment, um Lohndumping vor Ort zu verhindern. Sie erinnern sich,
zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir einen Untersuchungsausschuss gehabt, der diese Frage ebenfalls untersucht hat, und wollten versuchen, gemeinsam dagegen einen Kontrapunkt zu setzen. Ich bin sicher, dass die soziale Säule der Europäischen Union dazu ein wirksames Hilfsmittel sein kann.
Ebenso soll durch die soziale Säule der Europäischen Union eine europäische Arbeitsbehörde geschaffen werden, die die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen der EU durchsetzen soll.
Der Zugang zu allen Zweigen der sozialen Sicherungssysteme wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Selbstständigen soll dadurch ermöglicht werden. Wer hier arbeitet und hier in das Sozialsystem einzahlt, hat auch einen Anspruch darauf, dass er aus diesem Sozialsystem später entnehmen kann.
Für uns als Fraktion der SPD ist auch wichtig, dass öffentliche Aufträge an Tarifbindung geknüpft werden können, und zwar europaweit. Es kann doch nicht angehen, dass Unternehmen öffentliche Aufträge wahrnehmen, die aus anderen Ländern kommen und damit nicht an dieselben Voraussetzungen gebunden sind wie die Unternehmen, die sich von hier aus um diese Aufträge bewerben.
Das bedeutet für uns, dass aus unserer Sicht Vergütungen nach Tarif nicht durch geschützte Wettbewerbspositionen konkurrierender Billiganbieter ausgehebelt werden dürfen. Das mittelfristige Ziel muss sein, dass die sozialen Grundrechte den gleichen Rang wie die Freizügigkeit im Binnenmarkt erhalten. Uns geht es darum, gleiche Standards zu sichern, Ausbeutung zu verhindern und gute Lebensbedingungen europaweit herzustellen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Hat der Senat die im Koalitionsvertrag geplante ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ressorts Bau, Wirtschaft, Inneres
und Finanzen zur Bekämpfung der örtlichen Konzentration von Spielhallen und Wettbüros in besonders belasteten Stadtteilen eingesetzt?
Zweitens: Wie viele Wettbüros oder Spielhallen konnten durch diese Zusammenarbeit tatsächlich geschlossen werden?
Drittens: Haben diese Schließungen zu einer Abnahme der Spielhallen- und Wettbürodichte geführt?
Herr Staatsrat, ist es denn so, dass auf Arbeitsebene wenigstens ein regelmäßiger Austausch über Erkenntnisse, Maßnahmen und Erfolge in diesem Bereich stattfindet, sodass auch die entsprechenden Stellen bei Wirtschaft, Inneres, Bau und Finanzen jeweils von den anderen erfahren, wenn an anderer Stelle Maßnahmen erfolgen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir drängt sich angesichts der Brexit-Debatte immer wieder der Eindruck auf, dass sich hier Leute scheiden lassen. Ich sage einmal ganz kurz, worum es geht: Es gibt Auseinandersetzungen, es gibt Streit, es wird nachehelicher Unterhalt besprochen, und am Ende sind die Kinder und Jugendlichen die Betrogenen. Das ist der entscheidende Punkt, über den ich heute reden möchte: Die Frage, was bedeutet der Brexit eigentlich für die Menschen in unserem Land, die noch viel weniger als wir und übrigens auch viel weniger als die älteren Briten davon ausgegangen sind, dass wir ein Europa wollen, dass geteilt ist. Wir stellen fest, dass bei allen Diskussionen, die wir führen, wir uns einig sind: Wir wollen die Zukunft von Erasmus stärken, wir wollen einen höheren Anteil an Austauschprogrammen innereuropäischer Art für unsere jungen Menschen.
Ich glaube, das wird sogar in Großbritannien geteilt. Die Frage ist, können die sich noch einkaufen oder nicht? Das wird eine Frage sein, die wir hoffentlich in den nächsten Monaten positiv beantworten können. Für mich ist vor allen Dingen entscheidend, wie wir damit weiterhin umgehen wollen. Welche Angebote haben unsere Universitäten und Hochschulen zu bieten, um dieses Programm gewährleisten zu können? Nach meinem Eindruck von den Gesprächen, die wir in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, bereiten sich die Universität und die Hochschulen sehr sorgfältig auf die unterschiedlichen Szenarien vor.
Bitte, Frau Leonidakis, ich widerspreche Ihnen sehr ungern, aber die Studie in Hessen, so wie ich sie verstehe, macht nichts anderes als das, was der Senat seit der ersten Anfrage zu Beginn dieses Jahres auch immer wieder tut.
Die Studie beschreibt auch drei Szenarien und sagt, es ist Folgendes denkbar: Es gibt einen geregelten Brexit auf der Basis des Vertragswerks, das jetzt vorliegt. Das bedeutet dieses und jenes und das, für die weiteren Verhandlungen dieses und jenes. Es gibt einen völlig ungeregelten Brexit, dann sind sie ab Ende März ein Drittstaat, dann fallen sie auf WTO-Maß zurück, dann sind es Drittstaatenangehörige et cetera. Oder es gibt keinen Brexit, dann bleibt alles wie es ist. Nichts anderes macht die hessische Studie.
Ich weiß nicht, warum wir dann eine solche Studie brauchen. Ich halte das ehrlich gesagt für völlig
überzogen. Wir haben in den letzten Monaten als Fraktion der SPD eine Reihe von Gesprächen geführt, mit der Fischwirtschaft in Bremerhaven, mit Airbus, mit den Hochschulen, und versucht, herauszubekommen, wo drückt es euch am meisten? Das Ganze gipfelte dann in der Anhörung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit. Da haben sogar die Vertreter der Handelskammer gesagt, dass sie nicht glauben, dass wir eine Studie zu dem Thema brauchen, sondern dass sie im Gegenteil die Wahrnehmung haben, dass sich die Unternehmen in Bremen sehr sorgfältig mit dieser Frage beschäftigen und dass der Senat an jeder denkbaren Stelle tut, was er kann, um bei der Folgenabschätzung zu helfen und Maßnahmen vorzubereiten.
Wie Sie der Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU entnehmen können, betrifft das insbesondere die Frage, wie wir mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen? Wir haben uns sogar mit der Frage beschäftigt, was mit den britischen Staatsangehörigen ist, die im deutschen Staatsdienst sind? Dort soll eine andere Regelung gefunden werden. Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist. Es gibt nur dieses eine Problem: Dass wir alle nicht wissen, welche Form des Brexits jetzt kommt oder nicht kommt. Da sind die Hessen kein Stück schlauer als wir, kein Stück.
Da muss man dann auch einmal zur Sachlichkeit zurückkommen, wenn man zur Kenntnis nehmen möchte, dass der Brexit kommt, und glaubt, dass andere besser vorbereitet sind. Einen Punkt wollte ich gern zu Ihnen noch sagen, Frau Bergmann. Ich greife mir jetzt nur einen heraus. Sie haben gesagt, die Briten haben sich wegen der Frage Schengen und Migration für den Brexit entschieden. Das ist falsch. Die Briten haben bei der normalen Migration innerhalb Europas niemals mitgemacht, und sie waren auch nie Bestandteil von Schengen. Dazu sind sie übrigens auch nie gezwungen worden. Das war gar nicht Teil der Abmachung, sondern Schengen war eine freiwillige Vereinbarung, der man sich anschließen konnte oder nicht. Die Briten haben ihre Grenzen immer schön geschlossen gehalten für die, die sie in ihrem Land nicht haben wollten.
Auch alle Versuche, sie davon zu überzeugen, dass man es auch anders machen kann, hatten bis zur Entscheidung über den Brexit überhaupt keine Auswirkungen. Deswegen war der Brexit meines
Erachtens keine Abstimmung der Briten über die Frage, ob wir Schengen wollen oder nicht.
Was da politisch hochgekocht worden ist, war tatsächlich eine rein emotionale Frage, das erleben wir auch hier im Parlament. Je mehr man polarisiert, umso mehr werden manche Menschen der Diskussion müde. Ich habe heute Morgen zu meinem Fraktionsvorsitzenden gesagt, wenn man hier immer Staatsversagen und Chaos heraufbeschwört, muss man sich nicht wundern, dass das anderen Kräften in die Hände spielt und nicht denjenigen, die an der Demokratie und dem System von Checks and Balances weiter teilhaben wollen.
Wie lange habe ich noch?
Drei, vier Sätze habe ich noch, sagt der Präsident, wunderbar. Dann habe ich noch eine zweite Chance, von der ich gedacht habe, ich brauche sie gar nicht. Lassen Sie mich zum Abschluss des ersten Teils nur eines sagen. Hier weiß niemand, wie es heute Abend in Großbritannien ausgeht. Es sind alle Szenarien denkbar, auch wenn es welche gibt, die vielleicht wahrscheinlicher sind als andere. Meine Gespräche mit Menschen aus dem Vereinigten Königreich in den letzten Monaten zeigen jedenfalls auch bei denen eine große Unsicherheit. Und wenn man die fragt, was sie denn eigentlich wollen, hört man auch, je nachdem welchem Lager sie angehören, jeweils unterschiedliche Antworten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tassis, das war ja wieder ein starkes Stück. Ich weiß ja nicht, an welchen Gott Sie glauben, aber wen oder was der verflucht, wird wahrscheinlich auch Ihr Gott Ihnen am Tag des Jüngsten Gerichts sagen.
Ich habe da eine ganz andere Einschätzung als Sie, wen er verfluchen wird. Und ich bin relativ sicher, dass er die Europäische Union nicht verflucht.
Vielen Dank für die Unterstützung, Herr Kollege!
Wenn wir über die Auswirkungen des Brexits reden und welche der Brexit für Bremen haben kann, und die Frage der Vorbereitung darauf, Frau Bergmann, dann haben Sie völlig richtig gesagt, das entscheidet sich letztlich an der Frage des mehrjährigen Finanzrahmens.
Da sind Sie aber auch nicht schlauer als ich, glaube ich, weil Sie nämlich auch noch keinen haben, sondern nur Entwürfe kennen. Die Entwürfe gehen auch noch von unterschiedlichen Szenarien aus. Die Entwürfe behandeln auch noch unterschiedliche Vorgehensweisen. Und soweit ich weiß, hat Bremen, genauso wie alle anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland, sehr deutlich gemacht, dass es erwartet, dass Bremen auch weiterhin an einem Kohäsionsfonds partizipieren kann, genau wie alle anderen Bundesländer.
Deswegen sind wir der Meinung, dass wir an der Stelle, und da muss ich den Senat tatsächlich einmal in Schutz nehmen, wirklich genug getan haben. Frau Bergmann begreift es sonst vielleicht nicht, ich mache es an diesen wenigen Punkten deutlich, ich will nicht die gesamte Rede aufgreifen.
Das war gar nicht despektierlich gemeint, sondern es ging mir nur um diese wenigen Punkte.
Nun zu der Frage: Brauchen wir eine Taskforce oder nicht? Gerade Sie sagen, der Senat soll sich nicht immer in Arbeitsgruppen, in Vorbereitungsrunden, in Deputationsbefassungen, Anhörungen oder sonst etwas ergehen, der Senat soll handeln. Super, an dieser Stelle hat der Senat gehandelt. Er hat 20 Gesetze identifiziert, die Vorbereitungen sind getroffen, er plant die Anerkennung der Briten, sodass sie weiter im öffentlichen Dienst bleiben können – er kümmert sich.
Ich habe ganz früh angefangen, mit den Menschen bei uns im Bereich Bund/Europa über die Frage zu diskutieren, was es denn braucht. Ich habe den Eindruck, dass die Niedersachsen, die sogar einen Kollegen haben, der in Brüssel diese Diskussion für die Länder verfolgt, kein Stück besser informiert sind als wir. Die Bundesländer arbeiten da nämlich hervorragend zusammen, weil sie alle mit einer Stimme sprechen.
Dann zu der Frage, ob die Unternehmen besser als wir handeln. Auch da, Frau Bergmann, als dritten Punkt – –. Frau Bergmann, ich spreche gerade mit Ihnen, es wäre nett, wenn Sie zuhören. Bei der Frage: Handeln die Unternehmen und handeln sie besser oder anders als der Senat? Natürlich handeln die Unternehmen. Gerade Sie betonen doch immer, dass wir die Unternehmer Unternehmer sein lassen sollen und dass die ihr eigenes Risiko am besten kennen und die Anforderungen für sich am besten formulieren können. Soll der Senat jetzt für Airbus supply chains organisieren? Ich habe doch gesagt, Sie sollen ein konkretes Beispiel nennen, das ist hier in der Debatte aber nicht gelungen – ein konkretes Beispiel. Ein konkretes Beispiel, bei dem der Senat eine Handlung nicht vorgenommen hat, die zwingend notwendig wäre.
Was kann denn die Taskforce tun? Noch eine Arbeitsgruppe, die Sie sonst immer kritisieren, wenn der Senat sie einsetzt. Wenn die Staatsräterunde sich damit beschäftigt, dann ist das die höchstrangige Taskforce jenseits des Senats, die ich mir vorstellen kann. Ich weiß gar nicht, was da noch mehr geht. Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Ich glaube, im Moment ist meiner Einschätzung nach – und es ist keine Frage des Glaubens – keine Landesregierung schlauer als irgendeine andere.
Die Gremien nennen sich unterschiedlich, in denen sich die Landesregierungen mit diesem Thema beschäftigen. Mein Eindruck ist aber, dass die sich sehr wohl regelmäßig miteinander, sowohl in Brüssel als auch in Berlin, zu der Frage austauschen: Wie regeln wir es denn gemeinsam? Die Bundesländer sind alle betroffen und müssen sicherstellen, dass der Bund, der als Einziger an den Verhandlungen zumindest mittelbar beteiligt ist, sie auch informiert.
Ich bin froh darüber, dass durchgesetzt worden ist, dass auch der Bundestag sich dazu äußern wird und dass der Bundesrat in diese Frage einzubeziehen ist. Das ist für uns wichtig, und wir werden uns das nicht aus der Hand nehmen lassen, wie die Briten, die ein, für mich nicht nachvollziehbares Votum getroffen haben und dann mit irgendetwas leben müssen oder nicht leben müssen und von dem viele sagen, dass sie das damals gar nicht haben einschätzen können, sondern wir haben politisch alle gemeinsam die Chance, da etwas voranzubringen.
Die Varianten, die da in jeglicher Art und Weise denkbar sind, wie man mit Großbritannien umgeht, sind eben nur denkbar, wenn man mit denen an einem Tisch weiterverhandeln kann. Diese Entscheidung fällt aber im Moment tatsächlich in Großbritannien und nicht bei uns. Wenn wir dann wissen, wie die Entscheidung aussieht, dann wird auch die EU einen Umgang damit finden, genauso wie die Bundesrepublik Deutschland und Bremen einen Umgang damit werden finden müssen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die sich teils widersprechenden Auffassungen über die Verbreitung von Nilgänsen, Rabenkrähen und Elstern im Land Bremen mit Blick auf die Auswirkungen, insbesondere für andere Arten und für die Landwirtschaft?
Zweitens: Welche Maßnahmen werden bisher ergriffen, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern, und sieht der Senat hier zusätzlichen Handlungsbedarf?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit einer Aufnahme obiger Arten ins Jagdrecht, gegebenenfalls mit an Niedersachsen angepassten Jagdzeiten?
Ich hatte ja unter anderem gefragt, inwieweit bei diesen Aufnahmen ins Jagdrecht zum Beispiel eine Abstimmung mit Niedersachsen erfolgt. Ich meine, wir reden immer davon, dass wir sehr mit dem Umland verbunden sind; ich glaube, für diese Tierarten gilt es umso mehr. Deswegen ist für mich interessant, inwieweit sich unsere Jagdbehörde bei diesen Fragen auch mit der Jagdbehörde in Niedersachsen abstimmt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen fassungslos. Ich habe meine Zettel noch mit nach vorn genommen, aber ich löse mich jetzt von diesem Konzept, weil mir zu diesem Unsinn – Entschuldigung, falls es unparlamentarisch ist –,
den ich gerade gehört habe, ich hoffe, das reicht als Einschränkung, echt nichts mehr einfällt.
Ich kann es nicht verstehen! Hier diskutiert ein Parlament über etwas, von dem ich gedacht habe, dass wir einen Grundkonsens darüber haben, dass wir Leben retten wollen, dass wir niemanden untergehen lassen wollen, und da muss ich mir erzählen lassen, dass es diesen Grundkonsens in diesem Parlament offenbar gar nicht gibt. Ich bin fassungslos!
Ich habe bei der Fraktion der CDU verstanden, dass sie finden, dass unser Antrag nicht ausgewogen genug ist. Ich bin trotzdem heilfroh, dass sie in Ihrem Antrag eindeutig formulieren, dass auch für sie Seenotrettung notwendig ist. Großartig! Bei der Fraktion der FDP war ich ein bisschen überrascht, es hat etwas länger gedauert, bis sie es geschafft haben, das zu sagen, und sie erklären auch, so, wie wir das sagen, finden Sie es nicht gut, sondern Sie finden es so gut, wie die Fraktion der CDU es ausdrückt.
Was an einem Satz, der heißt, wir verurteilen jede Kriminalisierung von Seenotrettung, allerdings nicht zu verstehen ist, das begreife ich nun wiederum nicht.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, was daran misszuverstehen ist, wenn man sagt, man erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Das ist so einfach wie nur irgendetwas. Natürlich, weil das ist der ganze Sinn der Übung, findet das in dem Rahmen statt, den uns Europa vorgibt. Ich verstehe es nicht!
Deswegen sehe ich den großen Unterschied zwischen dem, was die Fraktion der CDU aufgeschrieben hat zu dem, was wir gemeinsam aufgeschrieben haben, nicht. Sie scheinen da Feinheiten wahrzunehmen. Ich hoffe, dass man gemeinsam dazu kommt, beiden Anträgen in diesem Punkt zuzustimmen, der sich darauf bezieht, Menschen aufzunehmen und sich gegen die Kriminalisierung von Seenotrettung zu wenden, aber das werden wir ja im Weiteren sehen.
Dann haben Sie, um jetzt doch einmal zu dem Antrag zu kommen, einige Punkte aufgeschrieben,
die ich ausdrücklich teile. Ihre Ziffer 6, liebe Fraktion der CDU, teile ich ausdrücklich. Ich muss ehrlich sagen, schade, dass wir nicht darauf gekommen sind. So geht es mir. Das finde ich großartig. Wir versuchen, es immer so zu diskutieren, dass allein die Aufnahme nach der Flucht nicht reicht, sondern dass etwas anderes passieren muss.
Ich habe mit dem ganz hinten rechten Teil des Hauses allerdings einen ausgesprochenen Dissens über die Frage, was es denn heißt, in Afrika zu helfen. Ich bin keinesfalls der Meinung, dass man dort Menschen in Lager sperren darf und sagen darf, dort dürfen sie dann auch arbeiten. Ich habe ein völlig anderes Verständnis davon, was Unterstützung einer Entwicklung in afrikanischen Ländern bedeutet.
Gleichfalls entsetzt bin ich über die Haltung von der ganz rechten Seite dieses Hauses, um es nicht zu personalisieren, wie man denn mit dieser Debatte überhaupt umgeht. Sich nach 25 Minuten dieser Debatte in den Plenarsaal zu begeben, der Hälfte der Rednerinnen und Redner gar nicht zuzuhören, sich aber anzumaßen, zu wissen, was die Rednerinnen und Redner gesagt haben, ist, gelinde gesagt, völlig unparlamentarisch.
Anders als die Grünen hätten wir durchaus mehr Punkte aus dem Antrag der CDU-Fraktion mittragen können. Es ist so in einer Koalition, ich kann das auch gut aushalten. Ich glaube, dass wir uns auf die wesentlichen Punkte verständigt haben, das soll mir auch reichen. Ich finde allerdings, dass auch Ihr Antrag nicht frei von Widersprüchen ist. Wenn Sie in Ziffer 4 fordern, dass der Bund und das Auswärtige Amt darüber entscheiden sollen, ob wir als Bundesrepublik Deutschland Menschen aufnehmen und dass das Ihre Voraussetzung dafür ist, dass Bremen dann Menschen aufnimmt, dann finde ich schon, dass ihre Ziffer 5 b, die da nämlich lautet: die freiwillige Aufnahme, dem widerspricht.
Entweder Sie gehen davon aus, dass wir es als Bund machen, oder Sie gehen davon aus, dass es nur freiwillige Länder sein können. Das ist aber keine europäische Lösung, die wir ja alle wollen.
Erlauben Sie mir, bevor ich zum Schluss komme, einen letzten Satz. Ich glaube, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, Menschen, die Hilfe suchen, davon abzuhalten, diese Hilfe zu suchen. Wir haben ein Asylrecht, das jedem die Möglichkeit eröffnet, diese Hilfe zu suchen, und wir müssen im Moment dieses Asylrecht mit Zähnen und Klauen verteidigen, und zwar gemeinsam als Demokratinnen und Demokraten in diesem Land. – Vielen Dank!
Diese Systeme funktionieren so, dass man sich mit einem Smartphone gegebenenfalls diese App herunterlädt - also ich habe sowohl „Katwarn“ als auch NINA heruntergeladen -, setzen aber voraus, dass man entweder diesen Apps den Zugriff auf den aktuellen Standort erlaubt, aber davor warnt jeder Datenschützer, oder wahlweise Orte angibt, an denen man sich aufhält. Wenn man also Bremen angibt, dann bekommt man für Bremen alle Warnungen, das ist richtig.
Das amerikanische System funktioniert aber eben so, dass es über die Telefonprovider normal als SMS verschickt wird, also die Leute über einen ganz anderen Weg erreicht. Da würde ich dann auch erreicht, weil es über meinen Provider verschickt würde, wenn ich mich einmal an einem ganz anderen Ort in Deutschland aufhalte. Das ist also eine grundsätzlich andere Herangehensweise. Denken Sie nicht darüber nach, ob das nicht vielleicht sinnvoller sein könnte, als sozusagen ein Abholsystem zu installieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft hat am 25. August 2016, also vor fast genau anderthalb Jahren, auch mit den Stimmen der SPD-Fraktion den Untersuchungsausschuss „Sozialbetrugsverdacht“ eingesetzt. Dieser sollte klären, wie es dazu kommen konnte, dass, über mehrere Jahre organisiert, mutmaßlich 1 000 EU-Zuwanderer nach Bremerhaven gelockt, mit Scheinarbeitsverträgen zum Zwecke des Sozialleistungsbetrugs ausgestattet und teilweise ausgebeutet wurden. Er sollte klären, welcher Schaden durch den organisierten Sozialleistungsbetrug entstanden ist, und wer wie dazu beigetragen und sich selbst bereichert hat.
Der Ausschuss hat die Fragen so weit klären können, wie es im Rahmen eines parlamentarischen Gremiums möglich ist und seine Feststellungen einstimmig verabschiedet. Ich bedanke mich bei dem Vorsitzenden Nelson Janßen für seine hervorragende Arbeit.
Diejenigen, die diese Arbeit jemals gemacht haben - und es sind ja doch ein paar in diesem Parlament -, wissen, wie viel Arbeit damit verbunden ist und wie viel zusätzliche Arbeit im Verhältnis zu den Obleuten geleistet werden muss. Trotzdem bedanke ich mich selbst verständlich auch beim stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Herrn Dr. Thomas vom Bruch sowie den Obleuten Sülmez Dogan und Hauke Hilz, die ebenfalls zum Gelingen des Untersuchungsausschusses wesentlich beigetragen haben.
Mein Dank gilt auch allen anderen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftskanzlei sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Arbeit. Ich möchte mich ganz
besonders bei Klaus Möhle, Helmut Weigelt und Timo Utermark bedanken, ohne deren tatkräftige Mitarbeit und inhaltliche Unterstützung die Arbeit im Untersuchungsausschuss für mich persönlich viel schwieriger gewesen wäre.
Die Beweisaufnahme hat mein Bild von den Lebensbedingungen in Bremen und Bremerhaven verändert. Die Bulgarinnen und Bulgaren, die in ihrer Heimatstadt Varna besonders elenden Bedingungen ausgeliefert waren, fanden auch hier menschenunwürdige Bedingungen vor. Sie mussten für ausbeuterische Löhne arbeiten. Familien lebten oft für längere Zeit ausschließlich vom Kindergeld. Die Zuwanderinnen und Zuwanderer wohnten teilweise in überbelegten und verwahrlosten Wohnungen, die den Sicherheitsstandards und den Erwartungen und den Anforderungen, die wir an Wohnungen stellen, nicht im Ansatz entsprachen. In den Akten sind bedrückende Einzelschicksale geschildert, die wir im Bericht auch aufgrund der Vertraulichkeitsregeln nicht im Einzelnen darstellen durften.
Diese prekäre Lebenssituation wurde nach unseren Erkenntnissen ausgenutzt, um einen groß angelegten Sozialleistungsbetrug zu organisieren, in dem die Vereine Agentur für Beschäftigung und Integration und Gesellschaft für Familie und GenderMainstreaming in Bremerhaven mit Dolmetschern, mit fingierten Unterlagen und auf vielen weiteren Wegen die Leistungsberechtigung vortäuschten.
Dabei war der Abgeordnete Patrick Öztürk nach unseren Feststellungen sehr viel stärker in den kriminellen Sozialleistungsmissbrauch verstrickt, als dies zuvor bekannt war. Er stellte die Räume des Vereins, er zog erhebliche finanzielle Vorteile aus dem Leistungsbetrug, und er ließ sich sogar Tankrechnungen und Strafzettel bezahlen. Selbst Wahlkampfmaterialien wurden für ihn finanziert und von Bulgarinnen und Bulgaren verteilt. Patrick Öztürk schwieg hierzu auch vor dem Ausschuss. Er hatte das Recht dazu, und selbstverständlich gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung, dennoch ist die Beweislage so erdrücken und die Ausbeutung der Notlage anderer zum eigenen Vorteil so niederträchtig, dass Patrick Öztürks Weigerung sein Mandat aufzugeben, schlicht schamlos ist.
Ich hätte Patrick Öztürk dies heute alles gern ins Gesicht gesagt, leider ist er nicht da, und deswegen
kann ich es nur Ihnen sagen. Ich fordere Patrick Öztürk erneut zur Mandatsaufgabe auf.
Dem Jobcenter und der Stadt Bremerhaven entstand insgesamt ein finanzieller Schaden in Höhe von sieben Millionen Euro. Dieser Schaden ist auch entstanden, weil die vielfältigen Informationen, die seit 2013 im Jobcenter, im Sozialamt, beim Hauptzollamt und später auch bei anderen Stellen vorhanden waren, nicht ernst genommen, nicht zusammengetragen und nicht gemeinsam ausgewertet wurden. Das Jobcenter, das Sozialamt, das Hauptzollamt und die Bundesagentur für Arbeit erfüllten ihre Aufgaben nicht so, wie sie es hätten tun müssen.
Das Jobcenter Bremerhaven, das sich auch in der Trägerschaft des Bundes befindet, war mit dem massenhaften Sozialbetrug überfordert. Bundesweit waren etliche Jobcenter mit dieser neuen Form der Kriminalität überfordert, denn die fingierten Arbeitsverträge und die gefälschten Rechnungen waren auf die Prüfschemata der Jobcenter abgestimmt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nicht ausreichend geschult.
Darüber hinaus unterstützte die Bundesagentur für Arbeit das Jobcenter Bremerhaven nur unzureichend. Nachdem im Januar 2014 die Bundesagentur von ersten Hinweisen unterrichtet worden war, erfolgte keine Hilfestellung, obwohl die Bundesagentur hinsichtlich der für die Betrugshandlungen entscheidenden Frage der Arbeitnehmereigenschaft weisungsbefugt ist.
Das Hauptzollamt, das in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen liegt, versagte ebenfalls bei der Aufklärung des Sachverhalts. Im Januar 2014 wurde das Hauptzollamt über den Sozialmissbrauch informiert. Erst am 24. Juli 2015 teilte es mit, dass es für die Ermittlungen nicht zuständig sei. Hierdurch wurden die Ermittlungen anderthalb Jahre verzögert.
Das Sozialdezernat und das Sozialamt Bremerhavens reagierten ebenfalls unzureichend. Der Sozialdezernent Herr Rosche trägt eine politische Mitverantwortung dafür, dass der Sozialmissbrauch so lange andauern konnte.
Ein entschiedeneres Vorgehen von diesen beiden Stellen hätte das Missbrauchsgeschehen möglicherweise um einige Monate verkürzt. Nach unseren Feststellungen lagen spätestens Anfang 2015 im Sozialdezernat so viele Information vor, dass durch eine Bündelung der Informationen eine Eindämmung des Betruges hätte möglich sein können. Ob und in welchem Umfang hierdurch ein Schaden hätte vermieden werden können, kann rückblickend aber nicht mehr beurteilt werden. Für Herrn Rosche spricht, dass er als erster den Sozialbetrug gegenüber der Ortspolizeibehörde angezeigt hat und dass er mit einer völlig neuen Kriminalität konfrontiert war, für die es keine eingespielten Verwaltungsabläufe gab.
In Bezug auf den Magistrat und den Senat hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass diese Gremien entweder nicht oder erst viel zu spät informiert worden sind. Nach der Information allerdings schritten die Senatorin und die Senatoren sowie der Oberbürgermeister sofort ein.
Um zukünftig einen vergleichbaren Sozialbetrug zu verhindern, hatte Untersuchungsausschuss eine Vielzahl von Empfehlungen erarbeitet, die ebenfalls weitgehend geeint sind. Wichtig ist vor allem, dass das Jobcenter besser aufgestellt werden muss. Hierzu zählt etwa eine bessere Identitätsprüfung bei der Antragstellung. Bei der Personalzuweisung ist ferner zu berücksichtigen, wenn es zu einer erhöhten Arbeitsbelastung durch Ablehnungsbescheide kommt. Das Jobcenter muss außerdem Zugriff auf unabhängige Telefondolmetscher haben, um eine unverfälschte Kommunikation mit den Antragstellerinnen und Antragstellern zu ermöglichen.
Zudem muss insgesamt mit Hinweisen besser umgegangen werden. Dies betrifft vor allen Dingen die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden. Informationen müssen der richtigen Ermittlungsbehörde übermittelt werden, und Hinweise sind systematisch zu erfassen. Schließlich sind vom Jobcenter staatsanwaltschaftliche Erkenntnisse zur Rückgewinnungshilfe umzusetzen, und nicht nur nur zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Bekämpfung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs als eigene Aufgabe annehmen, etwa im Rahmen der Innenrevision, der Performance Dialoge und der Trägerversammlungen. Sie darf die Jobcenter mit dieser neuen Form der Kriminalität nicht allein
lassen, sondern sie muss Verbindungen zu den Informationen und Kompetenzen der gesamten Bundesanstalt für Arbeit knüpfen.
Im kommunalen Bereich brauchen wir einen anderen Umgang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Leistungen sollen zukünftig nach Qualitätsmaßstäben gewährt werden. Schulen sollen die Nachhilfe- und das Lernförderungsangebot im Verbund organisieren.
Zentral ist aus der Sicht des Untersuchungsausschusses ebenfalls, dass der Bundesfinanzminister das Hauptzollamt endlich so aufstellt, dass es seine Aufgaben vernünftig wahrnehmen kann. Nach dem letzten Untersuchungsausschuss gelangt auch dieser Untersuchungsausschuss zu der Feststellung, dass das Hauptzollamt seine Aufgabe nicht richtig wahrgenommen hat.
In der Zusammenarbeit zwischen den Behörden liegt vor allem ein großes Problem. Das muss abgestellt werden.
Die SPD-Fraktion wird nachfragen und überprüfen, ob und wie die Empfehlungen umgesetzt werden. Ich bin mir darin mit meinen Kolleginnen und Kollegen einig, dass wir dieses Thema auf Dauer weiterverfolgen müssen.
Den weitergehenden Empfehlungen der Opposition hat sich die Koalition jedoch nicht angeschlossen. Kurz zur Erläuterung: Bei den Forderungen handelt es sich teilweise um allgemeine politische Forderungen, teilweise finden die berechtigten Empfehlungen keine Grundlage in der Beweisaufnahme, und teilweise ist der Adressat ausschließlich der Bund. Deswegen haben wir entschieden, bestimmten Empfehlungen keine Zustimmung zu erteilen.
Abschließend ist für mich festzustellen: Es wurden Fehler gemacht, und es gab Versäumnisse der Behörden. Die Empfehlungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Ein Abgeordneter, der von der SPD aufgestellt worden ist, hat sich auch mutmaßlich schwerer Straftaten schuldig gemacht, und er zieht hieraus nicht die Konsequenz. Dies schmerzt! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab aber keinen Filz, und es gab keine schützende Hand der SPD.
Die öffentlichen Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Zusammenhang mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses, die dies nahelegten, sind auch durch die Beweisaufnahme widerlegt worden.
Es handelte sich um Spekulationen, Mutmaßungen und falsche Behauptungen ins Blaue mit dem Ziel, die SPD in Bremerhaven und ihre Mitglieder zu diskreditieren und zu beleidigen. Hierfür wäre eine Entschuldigung angebracht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 6. August eines Jahres, das wir alle kennen, tat sich nach Berichten von Augenzeugen aus ihrer Sicht das Tor zur Hölle auf, als nämlich die USA über Hiroshima eine Atombombe abwarfen, die sie euphemistisch Little Boy getauft hatten und die über der japanischen Stadt Hiroshima, mit damals 350 000 Einwohnern, abgeworfen wurde.
Die Besatzung der Enola Gay klinkte die drei Meter lange und vier Tonnen schwere Bombe in 9 450 Metern Höhe aus, 600 Meter über dem Stadtzentrum explodierte sie. Es entstand ein Feuerball mit einer Innentemperatur von über einer Million Grad Celsius. Die Hitzewirkung von mindestens 6 000 Grad auf der Erde ließ noch in über 10 Kilometern Entfernung Bäume in Flammen aufgehen. Damals starben 140 000 Menschen, entweder sofort oder kurze Zeit nach dem Atombombenabwurf, an den Folgen der nuklearen Strahlung.
Geschätzte 60 000 weitere Menschen starben in den Folgejahren an Leukämie oder anderen Krebserkrankungen. Ungezählte gaben geschädigtes Erbgut weiter. Von den 76 000 Häusern der Großstadt wurden 70 000 zerstört oder beschädigt. Hiroshima hat sich im wahrsten Sinne des Wortes in die an Tragödien nicht arme Menschheitsgeschichte eingebrannt. Hiroshima ist, und nicht nur in Japan, noch heute allgegenwärtig.
Der Einsatz gegen solche Waffen, die derartigen Folgen haben, ist deswegen international so anerkannt, dass das schwedische Nobelpreiskomitee in diesem Jahr der Organisation ICAN, International Campaign to Abolish Nuclear Weapons, mit dem Friedensnobelpreis auszeichnen wird. Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ist ein breites Bündnis internationaler Nichtregierungsorganisationen, das sich seit 2007 für ein
Verbot von Atomwaffen einsetzt. Durch sein Engagement war ICAN maßgeblich am Zustandekommen des aktuellen UN-Vertrags über das Verbot von Kernwaffen, UN-Atomwaffenverbotsvertrag genannt, beteiligt.
Die Verleihung dieses Friedensnobelpreises reicht in diesem Jahr sogar bis nach Bremen. Der Bremer Lars Pohlmeier ist als Vorsitzender der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, IPPNW, einer der maßgeblichen Köpfe hinter ICAN. Er ist heute nicht hier, weil er an der Verleihung in Stockholm teilnehmen wird.
Der Vertrag, für dessen Zustandekommen ICAN mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wird, verbietet unter anderem die Entwicklung und Produktion, den Test, Erwerb und die Lagerung sowie den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen, und er verbietet ebenfalls die Drohung mit ihnen. Er wurde von den Vereinten Nationen im Juli dieses Jahres mit 122 Stimmen verabschiedet. Auf der UN-Generalversammlung im September 2017 unterzeichneten zunächst 53 Staaten, darunter Österreich, den Vertrag. Deutschland hat den UN-Atomwaffenverbotsvertrag bisher genauso wenig unterzeichnet, wie die bestehenden Atommächte oder Deutschlands Partner in der NATO.
Bremen wiederum hat eine lange Geschichte im Engagement gegen den Einsatz von Atomwaffen. Seit vielen Jahren ist Bremen Mitglied des Bündnisses Mayors for Peace, das sich seit 1982 auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als sozialdemokratische Fraktion genauso wie hoffentlich gleich die Grünen und DIE LINKEN, die mit uns gemeinsam diesen Antrag gestellt haben, die Verleihung des Friedensnobelpreises an die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, und wir teilen mit ICAN das gemeinsame Ziel einer Welt ohne Atomwaffen.
Deshalb wollen wir den Senat mit diesem Antrag auffordern, sich für eine deutsche Unterzeichnung des aktuellen Atomwaffenverbotsvertrags einzusetzen und hoffen, die andere Seite des Saales ebenfalls dafür gewinnen zu können. - Vielen herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist dem Senat bekannt, ob die Deutsche Post auch in Bremen beabsichtigt, die Briefzustellung zu verändern und die Zustellungstage zu reduzieren?
Zweitens: Sieht der Senat den Versorgungsauftrag durch die Deutsche Post dadurch beeinträchtigt?
Drittens: Welchen Einfluss kann und wird der Senat gegen diese Pläne geltend machen?
Herr Staatsrat, ich habe Ihrer Antwort eben gerade entnommen, dass der Senat gar nicht weiß, ob es in Bremen Kunden gibt, die an diesem Testlauf teilnehmen. Hat der Senat vielleicht aufgrund meiner Anfrage bei der Post nachgefragt, ob Bremer Bürger an dem Testlauf teilnehmen?
Herr Staatsrat, es ist für mich kaum vorstellbar, dass der Senat, also die Regierung dieses Bundeslandes, weder vor dem Beginn des Tests noch auf Nachfrage darüber informiert worden ist, ob der Test Bremer Kundinnen und Kunden betrifft. Meine Frage ist: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Briefzustellungspolitik der Post im Land Bremen? Muss es seitens des Senats eine Zustimmung zu solchen Versuchen geben, oder muss der Senat bei der Veränderung der Zustellungsweise seine Zustimmung geben?
Herr Staatsrat, können Sie uns heute zusagen, dass Sie vor einer Entscheidung im Bundesrat dieses Parlament, zumindest im Rahmen einer Befassung der zuständigen Deputation, über den Sachverhalt informieren, sodass wir in der Wirtschaftsdeputation dazu Stellung nehmen können?
Meine Damen und Herren! Ich habe lange in der Glücksspielaufsicht gearbeitet. Was ich dort gelernt und erfahren habe, darf ich Ihnen nicht erzählen, da ich auch als außer Dienst gestellte Beamtin verpflichtet bin, über die Erkenntnisse, die ich im Dienst gewonnen habe, Stillschweigen zu bewahren. Deshalb beschränke ich mich jetzt auf das, was man der Zeitung entnehmen kann und was jeder geneigte Leser ebenfalls hätte zur Kenntnis nehmen können.
Dabei fällt mir als Erstes ein, Herr Dr. Hilz: Ach du liebes Bisschen! Haben Sie eigentlich gelesen, was diese Vorlage heute will und worum es hier geht? Es geht hier nämlich nicht darum, irgendetwas im Sportwettbereich zu verhindern, sondern darum, etwas zu ermöglichen,
etwas, das nach bisherigem Recht nicht möglich ist. Wenn also dieses Parlament zu der Auffassung käme, diesen Vertrag nicht ratifizieren zu wollen - wie Sie es gerade in Ihren letzten Satz gesagt haben -, dann könnte diese Öffnung nicht erfolgen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Gerade durch den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird das Sportwettmonopol auf eine erweiterte Konzessionsregelung ermöglicht. Es geht darum, für einen beschränkten Zeitraum, der sich noch einmal verlängert, wenn man diesem Gesetz zustimmt, die Möglichkeit zu eröffnen, das Verfahren neu in Gang zu bringen. Aber bitte, stimmen Sie gern dagegen! Ich kann das gut aushalten. Was passiert, wenn dieser Vertrag nicht ratifiziert wird, will ich Ihnen kurz erzählen, weil es bereits im bisherigen Gesetz steht: Der Glücksspielstaatsvertrag wird in der hier vorliegenden Form bis zum 31. Dezember 2021 fortbestehen, ab dem 30. Juni
2019 völlig ohne allgemeine Sportwetten. Diese fallen dann nämlich wieder ins Monopol zurück. Das geschieht, wenn man diesem Vertrag heute nicht zustimmt.
Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie diesem Vertrag zustimmen, da nur er überhaupt die Öffnungsklausel enthält, etwas anderes zu tun. Ich zeige es Ihnen gern, wenn Sie wollen, auch anhand des Vertragstextes. Aber das funktioniert, glaube ich, nicht von hier vorn.
Ich lege Ihnen nur dringend nahe: Überlegen Sie vom Ende her, ob es das ist, was Sie wollen.
Ich könnte mit einem Sportwettmonopol sehr gut leben.
Ich weiß, dass wir lange darüber diskutieren würden, wie man es durchsetzt. Aber den staatlichen Anspruch, zu sagen, wir regeln es als Monopol, halte ich persönlich richtig gut aus, und das wird die Leistung sein - bei Ihrer Verweigerung - zwischen 2019 und 2021. Gern kann es so weitergehen!
Es gibt eine einzige Möglichkeit, etwas zu ändern. Das ist die Möglichkeit für das Land Hessen - und nur für das Land Hessen! -, den Glücksspielstaatsvertrag zu einem jetzt feststehenden Zeitpunkt zu kündigen, wenn sich zum Beispiel im Online-Bereich nichts bewegt hat. Ich sage es noch einmal: Diese Möglichkeit wird es nur geben, wenn der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ratifiziert wird. Sonst gibt es sie nicht, und es gilt der Glücksspielstaatsvertrag in der bisher geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2021 fort.
Ob Sie nun meiner Argumentation oder Ihren Wünschen folgen, Herr Dr. Hilz: Es kann keinen vernünftigen Grund geben, zu sagen: Diese Änderung machen wir nicht mit. Es tut mir leid, aber das verstehe ich wirklich nicht. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihre Anträge, die Sie hier heute von der Opposition, von beiden Seiten dieses Parlaments, als Anträge vorgelegt haben, kann man nicht einmal neuen Wein in alten Schläuchen nennen. Nein, in diesem Fall ist es tatsächlich alter Wein in neuen Schläuchen. Also alte Inhalte, alte Forderungen in neue Anträge verpackt.
Lassen Sie mich Ihnen zuerst sagen, dass ich persönlich gegen das Verfassungsreferendum gestimmt hätte. Ich hätte mit Nein gestimmt. Das, was sich dadurch im politischen System der Türkei voraussichtlich ändern wird, passt nicht zu meiner Vorstellung von einer repräsentativen Demokratie.
Ich konnte darüber aber nicht abstimmen. Ich bin keine Türkin. Die Türkinnen und Türken haben aber abgestimmt, welche Form der Regierungsgewalt sie wollen. Es hat ein knappes Ergebnis für die Änderung der Verfassung gegeben.
Es ist schon die Frage der Rechtsmittel gegen diese Änderung angesprochen worden. Es scheint keine weiteren zu geben. Die hat es vorher aber auch nicht gegeben. Es ist also nicht neu.
Diese Entscheidung der Türkinnen und Türken in der Türkei, auch hier und auch in anderen Ländern, haben Sie zum Anlass genommen, wieder einmal das Thema Türkei auf die Tagesordnung zu bringen. Das Thema hat dieses Parlament inzwischen drei-, vier-, fünfmal innerhalb eines Jahres diskutiert. Wir haben mit zwei Beschlüssen als Parlament zu diesen Fragen sehr deutlich Stellung genommen. Wir haben die von Ihnen gestellten Forderungen tatsächlich bereits beschlossen.
Zu den beiden Anträgen allgemein: Weite Teile Ihrer Begründungen teile ich nicht. Ich teile einige Punkte, nicht alle. Da ich weiß, dass Sie mir dann üblicherweise immer vorhalten, dass die Begründungen ja nicht beschlossen werden, möchte ich mich jetzt zunächst auf den Antrag der LINKEN und der FDP beziehen.
Die Ziffer 1 Ihres Beschlussvorschlages halten wir bereits durch Ziffer 2 des Beschlusses vom August 2016 durch die Bürgerschaft für beschlossen, in dem es heißt, und jetzt zitiere ich: „ Die Bürgerschaft teilt die Sorge um die Zukunft des türkischen Staates und seiner Zivilgesellschaft und fordert entschieden die Rückkehr zur Respektierung der elementaren Menschenrechte sowie die uneingeschränkte Anwendung der Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“
Ebenfalls aus August 2016 stammt die Formulierung, in der sich meines Erachtens die Ziffern 1 und 2 Ihres Antrags wiederfinden: „Die Bür
Landtag 3310 44. Sitzung/11.05.17
gerschaft fordert den türkischen Staat auf, willkürliche Verhaftungen, Entlassungen oder Einschränkungen anderer basaler Freiheitsrechte zu unterlassen. Sie erklärt, dass auch die Beschränkung von institutionellen Rechten und die unabhängigen Wirkungsmöglichkeiten, zum Beispiel von Medien, aber auch von Einrichtungen in den Bereichen der Justiz, der Wissenschaft und der Bildung, mit den Grundsätzen von Recht, Freiheit und Demokratie unvereinbar sind.“ Deutlicher geht es, glaube ich, kaum!
In unserem Beschluss aus dem Jahr 2016 heißt es: „Massenentlassungen, Verhaftungen oder Einschränkungen der Freizügigkeit, insbesondere von öffentlichen Bediensteten, Diskussionen um die Wiedereinführung der Todesstrafe, Schließungen von Medien, Schulen und Hochschulen sowie eine damit verbundene denunzierende und propagandistisch gefärbte Sprache beobachten wir mit großer Sorge und erwarten, dass kein Weg in ein totalitäres System eingeschlagen wird.“ Mit diesen Formulierungen haben wir bereits die Intention Ihres Antrags aus Ziffer 3 des Beschlussvorschlags vor Monaten formuliert.
Mit Beschluss aus November 2016 haben wir auch die Inhalte Ihrer Nummern 1 und 2 des Antrags bereits beschlossen: „Die Bürgerschaft hält die Verhaftung von Oppositionsabgeordneten des türkischen Parlaments für rechtsstaatlich äußerst bedenklich und sieht darin eine fundamentale Aushöhlung parlamentarischer Rechte der Opposition. Die Bürgerschaft erwartet eine rasche und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Überprüfung der Verhaftungen und des Vorliegens von Haftgründen. Die Bürgerschaft fordert die sofortige Freilassung der inhaftierten Journalistinnen und Journalisten in der Türkei.“
Die Einschränkungen habe ich vorhin in dem ersten Teil meiner Rede bereits zitiert. Herr Tuncel, wenn Sie es nachlesen, das hat nämlich unser Beschluss von August 2016 schon vorgesehen.
(Zuruf Abg. Frau Vogt [DIE LINKE])
Vielleicht nehmen Sie erst einmal meine Äußerungen zur Kenntnis,
Herr Tuncel kann dann vielleicht darauf eingehen, Frau Vogt!
Die Einschränkungen der Wissenschaft, Frau Vogt, haben wir bereits mehrfach kritisiert, und zwar umfänglich. Eine Textstelle habe ich dazu bereits zitiert. Sie geht sogar über die Nummer 2 Ihres Antrags hinaus. Da wir alles dies schon vor Monaten, zuletzt im November 2016, beschlossen haben, brauchen wir meines Erachtens dies nicht erneut zu beschließen.
Ebenso wenig müssen wir den Senat auffordern, sich dafür einzusetzen, dass eine Agententätigkeit türkischer Geheimdienste in Deutschland beendet wird. Sie tun ja gerade so, als habe Deutschland bislang irgendeine Agententätigkeit türkischer Geheimdienste akzeptiert. Im Gegenteil, unser Strafgesetzbuch stellt sogar die Tätigkeit für ausländische Geheimdienste unter Strafe. Soweit mir bekannt ist, wird in etlichen Fällen gegen Personen oder Gruppen ermittelt, die solche Tätigkeiten ausgeübt haben sollen. Auch diese Forderung brauchen wir also nicht zu beschließen, weil sie bereits geregelt ist.
Ich möchte meine Redezeit jetzt nicht überziehen, sondern komme für eine zweite Runde wieder. Ich werde mich dann mit dem Antrag der CDU auseinandersetzen. -Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fasse mich viel kürzer, als Sie glauben. Sehr geehrter Herr Tuncel, jede Fraktion dieses Hauses hat das Recht, Anträge zu stellen, zu jedem Thema so oft sie möchte, und die Mehrheit dieses Hauses hat das Recht, diese Anträge gegebenenfalls abzulehnen.
Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Das sind die Spielregeln in diesem Hause.
Ich habe nicht gesagt, Sie dürften keine Anträge stellen. Nicht, dass Sie mir hier etwas unterstellen, was ich so nicht gesagt habe. Ich habe gesagt, wir haben diese Position bereits zweimal
beschlossen, und ich muss nicht jeden Monat diese Position neu beschließen.
Ich habe, glaube ich, relativ deutlich gemacht - ich habe nämlich die alten Beschlüsse zitiert -, dass wir tatsächlich Ihrem Anliegen in der Verurteilung von Vorgehensweisen, die auch wir für falsch halten, schon vor Monaten nachgekommen sind. Ich muss nicht an jeder Stelle, in jedem Monat das erneut beschließen, weil sich an dieser Verurteilung nichts geändert hat. Es hat sich an dieser Verurteilung nichts geändert.
Der einzige neue Punkt, und dazu komme ich jetzt, der einzige neue Punkt, der - -. Nein, da bin ich noch nicht, ich komme erst zu einem anderen Punkt, nämlich zu den EU-Beitrittsverhandlungen, die Sie ablehnen. Sie glauben, sowohl die CDU als auch die FDP, als auch DIE LINKE, dass das die Regierung in der Türkei zu einer Änderung ihrer Politik bewegen kann, wenn man jetzt den Dialog mit der Türkei zu den Voraussetzungen abbricht, um Mitglied der EU werden zu können, welche Garantie der Grund- und Menschenrechte, welche Anforderung an die Rechtsstaatlichkeit notwendig sind, und glauben, dass man damit die Türkei veranlassen könnte, wieder näher an die Rechtsstaatlichkeit zu rücken. Ich habe dazu wirklich eine völlig andere Auffassung.
Ich bin ein Mensch des Wortes, aber nicht ein Mensch des Schwertes - das ist ja fast schon ein geflügeltes Wort von mir -, ich bin deshalb der Meinung, dass man auf Menschen nur einwirken kann, wenn man mit ihnen redet,
und deswegen gibt es uns. Politiker reden miteinander und ringen um Lösungen. Wenn man nicht mehr um Lösungen ringt, glaubt man nicht mehr, den anderen mit Argumenten überzeugen zu können. Man hat dann allerdings auch keine Chance mehr, ihn von den eigenen Lösungen zu überzeugen.
Aus unserer Sicht gibt es einen Grund, der zum sofortigen Abbruch von Verhandlungen führen
Landtag 3317 44. Sitzung/11.05.17
muss: Vor einigen Monaten waren wir uns noch darin einig, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe die sogenannte rote Linie ist, die die Türkei auf keinen Fall überschreiten dürfe. Dazu stehen auch wir als sozialdemokratische Fraktion.
Deswegen teilen wir inhaltlich, liebe CDU, Ihr Anliegen in Bezug auf ein mögliches Referendum zur Todesstrafe. Da sich allerdings alle Politiker in Deutschland, die an einer solchen Entscheidung zu beteiligen wären, egal, in welcher Regierungskonstellation, egal, zu welchem Zeitpunkt, auf Bundesebene bereits zu dieser Abstimmung deutlich negativ positioniert haben, ist meines Erachtens eine solche Aufforderung gar nicht notwendig.
Sollte es zu getrennten Abstimmungen kommen, würden wir großen Wert darauf legen, dass die drei Ziffern des CDU-Antrags einzeln abgestimmt werden würden, weil wir diesem Punkt tatsächlich zustimmen würden. Dies gilt insbesondere deswegen, weil das tatsächlich der einzig wirklich neue Punkt in den Anträgen ist. Der einzige Punkt, über den wir nicht schon in den letzten Monaten abgestimmt haben.
Jetzt komme ich zu Ziffer 2 des CDU-Antrags! Nach der Ziffer 2 sollen wir beschließen - bitte schauen Sie in den Beschlusstext -, dass wir die Auffassung der Bundesregierung unterstützen, dass die guten Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Staaten für Bremen auch weiterhin von Bedeutung sind.
Das klappt bestimmt ganz hervorragend, nachdem wir den Türkinnen und Türken erst gesagt haben, dass wir sie für nicht gut genug halten, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Das glauben sie uns garantiert sofort.
Wir sollen außerdem beschließen, dass die Türkei in der NATO weiterhin eine wichtige Rolle einnimmt und dass wir die Bundesregierung in dieser Auffassung unterstützen. Ihrer Ansicht nach ist die Türkei für die NATO also gut genug, für Beitrittsverhandlungen zur EU aber nicht? Das erscheint mir doch etwas von einer Doppelmoral geprägt.
Welches sind denn die Werte, die wir mit der NATO gemeinsam verteidigen,
mit der Europäischen Union aber nicht.
Wir sollen beschließen, dass wir die Auffassung der Bundesregierung unterstützen, dass die demokratischen und oppositionellen Kräfte sowie die Meinungs- und Pressefreiheit tatkräftig unterstützt werden sollen. Wie stellen Sie sich eine tatkräftige Unterstützung der Meinungs- und Pressefreiheit vor? Unser Bekenntnis zur Meinungs- und Pressefreiheit haben wir bereits im August 2016 abgegeben. Sind Sie wirklich der Ansicht, dass wir jede demokratische und jede oppositionelle Kraft in der Türkei unterstützen sollten, auch die diejenigen, die bei uns verboten sind? Das bezweifle ich aber sehr.
Schön an Ihrem Antrag finde ich auch, dass wir die Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf das friedliche Zusammenleben von Menschen türkischer Nationalität oder türkischen Ursprungs in Bremen und Bremerhaven teilen sollten. Es hat mich sehr überrascht, dass die Bundesregierung zu Bremen und Bremerhaven eine spezielle Auffassung hat, die die türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürger anbelangt, aber wenn dem dann so sei, dann finde ich das großartig.
Wir haben das allerdings - und das ist dann mein vorletzter Satz - im August 2016 schon einmal deutlich besser formuliert und jetzt zitiere ich noch einmal aus diesem Beschluss: „Die Bürgerschaft hat Verständnis für die Anteilnahme, insbesondere türkischstämmiger Mitbürger in unseren beiden Städten, an den Ereignissen und den Entwicklungen in der Türkei.
Der Dialog auf Gegenseitigkeit, auch mit den türkischen Vereinen und Verbänden, bleibt dabei die einzig akzeptable Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Sie erwartet deshalb auch zukünftig friedliche und demokratische Form der Meinungsäußerung und der Austragung unterschiedlicher politischer Positionen, die sich auch in der Türkei wie bei uns finden. Toleranz und gegenseitiger Respekt bleiben unabdingbare Voraussetzungen jedweder Auseinandersetzungen in der Sache und sind die beste Prävention vorpolitischer Gewalt. Einem Import des Konflikts ist gegebenenfalls, auch mit Mitteln des Rechtsstaats, entgegenzutreten.“ - Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der damalige französische Außenminister Robert Schuman - verzeihen Sie mir, dass ich das jetzt wahrscheinlich nicht perfekt französisch ausgesprochen habe - sagte 1950 folgende denkwürdige Sätze:
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen...“
Das gilt heute fast mehr als damals. Heute diskutieren wir nicht darüber, wie Europa entsteht, sondern sehr intensiv darüber, wie es mit Europa weitergeht. 2017 ist das Jahr, in dem sich die Unterzeichnung der Römischen Verträge zum 60. Mal jährt. Sie sind der Grundstein der heutigen Europäischen Union und die Grundlage für Frieden und Freiheit in Europa, die wir deswegen alle seit Jahrzehnten genießen dürfen.
Seit 60 Jahren arbeiten mittlerweile die europäischen Staaten an dieser Errungenschaft. Trotzdem gibt es in letzter Zeit vielerorts in Europa nationalistische und populistische Bestrebungen und Bewegungen, die sich gegen dieses europäische Projekt stellen und es teilweise sogar offen bekämpfen. In Zeiten des Brexit und starker Wahlergebnisse populistischer Parteien gilt es mehr denn je, die europäische Einigung zu verteidigen.
Bremen geht mit gutem Beispiel voran und lebt die europäische Idee. An der Europawoche beziehungsweise den Europawochen - so viele Veranstaltungen sind es inzwischen geworden - nehmen in diesem Jahr über 50 Organisationen teil. Mehr als 400 Bürgerinnen, Bürger und Institutionen - ich weiß nicht, ob wir die 500er-Marke inzwischen geknackt haben -
unterzeichneten zuletzt einen Aufruf der EuropaUnion, der sich für die europäische Zusammenarbeit ausspricht. Jedes Wochenende zeigen Bremerinnen und Bremer auf dem Marktplatz Flagge für Europa, wenn sie dem Aufruf der Initiative „Pulse of Europe“ folgen.
Wir von der Europa-Union haben über alle Parteigrenzen hinweg - das ist die Stärke der EuropaUnion - diesen Austausch mit den Jugendlichen aus sieben anderen europäischen Mitgliedstaaten organisiert, die seit Sonntag in Bremen sind und sich gemeinsam mit Europa beschäftigen. Wenn Sie die Aktionen gestern sehen konnten oder Frau Dr. Müller oder mir auf Facebook folgen - wir haben einiges fotografiert -, wissen Sie, was gestern passiert ist. Ich finde, das ist ein lebendiges Beispiel dafür, wie positiv junge Menschen Europa wahrnehmen.
Wenn Sie mir den Satz erlauben: Zwei meiner Töchter, die im selben Alter sind wie die jungen Leute, die uns jetzt dort oben zuhören, hatten das Glück und die Freude, ein paar der Veranstaltungen mitzumachen, sind begeistert, welche Gespräche, Diskussionen und Einladungen sich mittlerweile darüber ergeben haben, und überlegen, wie man sich vernetzt und wie man daran weiterarbeiten kann. Meine Töchter zumindest brennen für die Idee eines Interrail-Tickets für Jugendliche oder junge Erwachsene in Europa, um die anderen Länder kennenzulernen, die sie noch nicht kennen.
Sie alle wissen, dass diese Initiative zwar politisch häufig beklatscht wird, aber möglicherweise an der
Landtag 3223 43. Sitzung/10.05.17
finanziellen Frage scheitert. Wir müssen auch eingestehen, dass es Jugendliche gibt, denen es, selbst wenn sie das Ticket hätten, schwerfallen würde, durch Europa zu reisen, weil es ja allein mit der Bahnfahrkarte nicht getan ist.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten war in der letzten Woche in Brüssel und hat verschiedene Gespräche geführt. Es war spannend zu beobachten, wer zumindest einen vorsichtigen Optimismus in Bezug auf Europa äußert und wer schlimme Befürchtungen hegt. Auch wir untereinander haben diese Fragen mehrfach, zum Teil kritisch, diskutiert, weil wir uns von einigen mehr Begeisterung erwartet hätten und bei anderen eher fanden, dass sie sehr optimistisch sind. So unterschiedlich ist auch bei uns die Wahrnehmung gewesen.
Trotzdem bleibt es richtig, dass wir weiterhin die Arbeit der europapolitischen Verbände und Initiativen unterstützen sollten, die im Sinne bremischer Tradition für Weltoffenheit, Solidarität und partnerschaftlichen Austausch eintreten. Als Politiker müssen wir diesem Beispiel folgen und uns auf allen politischen Ebenen und in Kooperation mit europäischen Partnern für eine Sicherung der engen europäischen Zusammenarbeit starkmachen. Rund 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Europäische Union eine der größten politischen Errungenschaften, wenn nicht sogar die größte, die dieser Kontinent je gesehen hat. Diese europäische Einigung müssen wir verteidigen. - Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Bedeutung hat im Rahmen von Beförderungsentscheidungen bei Richterinnen und Richtern
deren Bereitschaft, sich bei bremischen Verwaltungsbehörden beziehungsweise Obergerichten erproben zu lassen?
Zweitens: Besteht für Richterinnen oder Richter die Möglichkeit, sich auch in Bremerhaven erproben zu lassen?
Drittens: Böte das große Aufgabenspektrum des Magistrats in Bremerhaven aus Sicht des Senats die Möglichkeit, beim Magistrat eine solche Erprobungsstelle für Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bremerhaven einzurichten, die mit einer Erprobung bei dem Oberlandesgericht gleichwertig ist?
Sie haben eben die Gleichwertigkeit der Erprobung sowohl in der Verwaltung als auch bei den Obergerichten betont. Es handelt sich ja sozusagen bei den Verwaltungsstellen um laufbahnrechtlich eher eine andere Form der Tätigkeit. Das hat keinerlei Auswirkungen auf spätere Beförderungschancen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Werden für die internationale Kommunikation der bremischen Verwaltung auch Programme wie beispielsweise FaceTime, Skype oder WhatsApp genutzt, die einen Austausch per Videotelefonie ermöglichen, wenn nein, warum nicht?
Zweitens: Welche Vorteile sind aus Sicht des Senats durch die Nutzung von Programmen für Videotelefonie zu erwarten, auch im Hinblick auf die Kommunikation mit anderen Behörden wie zum Beispiel Bundesministerien oder den bremischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel?
Drittens: Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bei der Nutzung von entsprechenden kostenfreien/ kostengünstigen Programmen, und wie könnten diese ausgeräumt werden?
Frau Bürgermeisterin, Sie haben gesagt, dass es schon Dienststellen gibt, die diese Möglichkeiten, diese bremisch zu genehmigenden Anlagen, benutzen. Können Sie uns sagen, welche Dienststellen das sind oder ob alle Dienststellen der bremischen Verwaltung über solche Anlagen verfügen?
Wir sind ja auf diese Frage gekommen, weil es einen ganz konkreten Anlass gegeben hat, bei dem nämlich ein Mitarbeiter der Verwaltung versucht hat, auf einem anderen Wege eine schnelle Kommunikation im Ausland mit jemandem herzustellen, der sich nicht im Netz befindet. Wenn aber gleichwohl die Möglichkeit besteht, das Netz zumindest in der Kommunikation zwischen Berlin und Brüssel zu benutzen, gibt es dann die Möglichkeit, dass auch Kollegen aus anderen Dienststellen gegebenenfalls auf die Anlage bei der Senatorin für Finanzen zurückgreifen? Nicht jede Dienststelle würde vielleicht die Anlage dauerhaft in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr benutzen, sondern hat vielleicht nur zwei oder drei Mal im Monat Bedarf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach meiner Recherche haben wir zum ersten Mal im Mai letzten Jahres über die Frage diskutiert, wie wir beflaggen. So lange gibt es schon die Überlegungen für den Antrag, wie wir es eigentlich mit der Beflaggung halten wollen. Da mals ging es anlässlich des Christopher Street Days um die Frage, wie sich die Bremische Bürgerschaft verhält. Wir haben darüber diskutiert und gesagt, dass dieses Haus ein Haus der politischen Ausein andersetzungen, des Meinungsaustauschs und ein Ort der Entscheidungen über die Angelegenheiten ist, die für Bremen und Bremerhaven, für die Bun desrepublik und manchmal sogar für die Welt ein Zeichen setzen sollen. Wie setzt man ein Zeichen? Indem man nach außen hin sichtbar ist!
Die Bremische Bürgerschaft kann dies erreichen durch Presseerklärungen und Beschlüsse und im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar durch Flaggen. Also haben wir uns gefragt, wie wir das mit den Flaggen regeln können, und gesagt, abgesehen von dem Flaggen erlass der Bundesregierung, der genau regelt, wann im Einzelnen für wen und wie beflaggt wird, gibt es die bremische Regelung, die im Wesentlichen so verfährt: Eigentlich entscheiden viele Senatorinnen und Senatoren nach Hausrecht, und so hat es der Präsident der Bremischen Bürgerschaft bisher auch gehandhabt. Wir haben gesagt, wir wollen aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung regeln, was und wie wir beflaggen – als Meinungsäußerung der Ab geordneten dieses Hauses, dieses Parlaments – und deswegen eine Entscheidung darüber im Einzelfall fällen.
Diese Entscheidung soll aber nicht abhängig sein von knappen Mehrheiten, wie es sie hier manchmal durchaus gibt, sondern diese Entscheidung soll eine Mehrheitsentscheidung auf breiter Basis sein, weil wir damit ein Zeichen für das gesamte Haus setzen. Deswegen ist der Vorschlag entstanden, darüber mit einer Zweidrittelmehrheit zu entscheiden. Die sem Vorschlag folgt jetzt erfreulicherweise auch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss einstimmig, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Ich freue mich besonders, dass wir diese Grundsatz entscheidung, zukünftig nach einem Beschluss zu flag gen, heute schon mit einem konkreten Fall verbinden können, nämlich mit der Beflaggung zur Erinnerung an den Tibetaufstand von 1959 am morgigen 10. März. Ich weiß, dass es sehr unterschiedlich wahrgenommen
wird, wie und ob für Tibet beflaggt wird, und ich weiß auch, dass es politische Diskussionen gibt, ob man eigentlich für ein religiöses Oberhaupt eintreten soll und für einen möglicherweise religiösen Staat Tibet. Ich sage Ihnen deutlich, das ist gar nicht mein Ansatz, mein Ansatz ist der für das Selbstbestimmungsrecht der Tibeterinnen und Tibeter.
Erst wenn die Tibeterinnen und Tibeter überhaupt die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, wie sie arbeiten, wie sie leben und ihren Staat gestalten wollen, haben sie die Möglichkeit, auch darüber zu entscheiden, wer ihren Staat anführen soll. Das mögen sie dann in eigener Souveränität machen wie alle anderen Staaten dieser Welt hoffentlich auch, gleich wohl finde ich es bis dahin richtig, daran zu erinnern, dass den Tibeterinnen und Tibetern Selbständigkeit und Souveränität durch China genommen worden ist und dass der Aufstand nicht zum Erfolg, sondern seitdem zu ständiger Unterdrückung geführt hat, die den Dalai Lama ins Exil gezwungen hat.
Wir haben heute nur eine Fünfminutendebatte, und deshalb möchte ich Sie heute bitten, sowohl dem An trag zur Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft in der Form zuzustimmen, wie es durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagen wurde, als auch dem Antrag zur Beflaggung anlässlich des Tibetaufstands am morgigen Tag. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die wesentlichen Zahlen sind ja schon genannt worden. Von den beabsichtigten 160 000 Flüchtlingen, die umverteilt werden sollten, sind nach dem Stand, der mir vorliegt, und der ist von letzter Woche aus einer Mitteilung der Kommission zu diesem Thema, bisher 12 000 Flüchtlinge umverteilt worden. 12 000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland von 160 000, über deren Umverteilung man sich europaweit verständigt hatte, und das innerhalb von, sagen wir einmal, gut einem Jahr, nein, eigentlich müssen wir schon fast eineinhalb Jahren sagen. Das ist doch unerträglich.
Das ist doch nicht hinzunehmen. Wenn es diese Einigkeit jenseits aller Unterschiede in der Frage der Flüchtlingspolitik gibt, die dieses Parlament auszeichnet, die die Diskussionen in der Bundesrepublik und auch innerhalb Europas auszeichnet, dann ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man dieser Umverteilung nicht nachkommen kann.
Ich habe keine Antworten auf meine Nachfragen erhalten. Offenbar befindet sich alles etwas im Nebel. Man könnte jetzt spekulieren, dass auch die griechischen Behörden so was wie „extreme Vetting“veranstalten.
Diesen Begriff benutzt ein anderer, uns bekannter Präsident, über den wir vorgestern gesprochen haben. Er sagt, es muss ganz genau hingeschaut werden, wen wir in unser Land lassen. Es stellt hier gar keiner in Abrede, dass man sich das genau anschauen muss. Dass es aber seit Februar 2015, respektive seit dem Beschluss des Europäischen Rates seit September 2015 dauert, um für 160 000 Personen zu entscheiden, das vermag ich einfach nicht zu glauben.
Im Bund- und Europaausschuss haben wir dazu im November einen Bericht erhalten, der uns schwer bewegt hat. Aus dem Bericht ist dieser Antrag hervorgegangen, den wir gemeinsam mit den Grünen vorgelegt haben und den wir jetzt diskutieren. Der Antrag zielt darauf, eine möglichst hilfreiche und möglichst rasche Lösung zu finden. Unser Antrag enthält deswegen vier Forderungen, von denen eine am Ende eine Berichtsforderung ist. Deswegen will ich darauf nicht weiter eingehen.
Die erste Forderung verlangt gemeinsame Anstrengungen auf europäischer Ebene zur Umsetzung der bereits beschlossenen Umverteilung. Man muss einmal schauen, woran es liegt. Ist es die Frage der Sicherheitsüberprüfung? Ist es die Frage der Einteilung? Sagen die Leute nicht, wer zu ihrer Familie gehört, sodass man nicht entscheiden kann, wer gehört denn zu denen, die auf die Reise geschickt werden? Man muss also eine Aufklärung betreiben, um die Anstrengungen erhöhen zu können.
Die zweite Forderung: Wir erwarten die deutliche Anstrengung der Bundesrepublik Deutschland, in diese Richtung Druck zu entfalten und zu sagen, wir haben uns bereit erklärt, 27 500 Personen aufzunehmen, und wir würden sie jetzt gern aufnehmen.
Es gibt durchaus Fortschrittsberichte, in denen steht, dass andere Länder in bestimmten Bereichen ihren Verpflichtungen nachkommen. Hier funktioniert das ganz schlecht. Deswegen sind wir dafür, dass man möglichst auf deutscher Ebene klärt, welche Hindernisse hier bestehen, um sie dann aus dem Weg räumen zu können.