Mustafa Öztürk

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Last Statements

Herr Staatsrat, Sie haben ja gesagt, dass noch im Jahr 2019 die erste Arbeitsgruppe zusammenkommen wird, um die Planung für den Studiengang Sport zu thematisieren. Inwieweit wird dort die Situation sowohl der Sportstätten auf dem Universitätsgelände als auch der Schul- und Sportturnhallen Gegenstand der Beratung sein? Wir haben in der Deputation für Sport und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bericht über die Situation gehabt. Wir wissen, dass sehr viele Schulturnhallen nicht begehbar sind, weitere vor Schließungen stehen, aber der Sanierungsbedarf enorm ist. Wird das dann auch mit in der Planung berücksichtigt?
Eine Nachfrage habe ich noch ganz konkret zu den Sportstätten an der Universität, und zwar gab es durch die Berichterstattung immer wieder den Hinweis, dass das eine oder andere Gebäude kurz vor der Schließung steht beziehungsweise Sportwettkämpfe dort nicht mehr stattfinden können, Zuschauer diese Gebäude nicht betreten können. Die Befürchtung ist, dass das Auswirkungen auf den Schulsport insbesondere in Horn und Umgebung haben könnte. Wie gedenkt das Bildungsressort das aufzufangen, falls dort Sportstätten ausfallen und in einem bestimmten Umkreis nicht mehr genug Sportstätten zur Verfügung stehen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema IT-Sicherheit kommt dem Staat eine direkte Verantwortung zum Schutz der digitalen Infrastruktur zu. Der Staat ist hier in der Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber der Wirtschaft, gegenüber dem Verbraucherschutz, seine eigene IT-Infrastruktur und auch deren kritische Infrastruktur zu schützen.
Im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland tun wir auf Landesebene alles Mögliche, um gerüstet zu sein. Das geht auch aus den Senatsantworten zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP hervor. Im Rahmen unserer Möglichkeiten, Kompetenzen aber auch der rechtlichen Zuständigkeiten kommen wir unserer Verantwortung nach. Ob wir aber in Bremen für den Ernstfall eines Cyberangriffs auf unsere IT-Infrastrukturen, auf die kritische Infrastruktur gerüstet sind, würde ich jetzt nicht mit Ja beantworten. Ich sage Ihnen auch gleich, warum.
Die Bundesregierung, mit der wir auch durchaus erfolgreich in der einen oder anderen IT-Sicherheitsprogrammfrage kooperieren, die ist nicht gut aufgestellt, um es nett zu formulieren. Sie schafft es nicht, uns vernünftig vor Cyberangriffen zu schützen. Um es strenger zu formulieren: Wir sind nicht gewappnet, in keinster Weise gewappnet. Ständig neue Meldungen über Hacking-Angriffe auf Unternehmen, Datenskandale, geheimdienstliche Versuche, digitale Infrastrukturen und private Kommunikation zu kompromittieren, das zeichnet doch schon ein beunruhigendes Bild, wie es um die IT-Sicherheitslage in Deutschland bestellt ist.
Es kam heraus, der Hackerangriff auf über 50 Millionen Facebook-Konten, Google musste einräumen, dass sie Sicherheitslücken haben und hat Google+ geschlossen, der Cyberangriff auf den deutschen Bundestag im Jahr 2015, der WannaCryVirus 2017, der sogenannte Regierungshack erst kürzlich und der jüngste Angriff auf das Auswärtige Amt im Herbst 2018. Was heißt das für Bremen? Angriffe auf Kliniken, Stromnetze, BSAG, die Polizei, die Feuerwehr, auf unsere Häfen. Das ist noch einmal eine ganz andere Dimension. Dafür brauchen wir dann die Unterstützung des Bundes, dass er endlich sein IT-Sicherheitsgesetz, das angekündigt wurde, nachliefert! Das hat der Bund versäumt, und das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren!
Eine weitere Dimension, die die Bedrohungslage noch einmal zeigt, ist international angelegt. Wir haben die Manipulationsversuche, so nenne ich das einmal, von Wahlen über soziale Netzwerke, hinter denen auch Staaten stehen und Geheimdienste stehen, selbst erlebt. Einiges wird aufgearbeitet. Das sind unmittelbare Risiken für Bürgerinnen und Bürger auch hier in Bremen. Wir sind oder können davon betroffen sein. Das sind aber auch Risiken für Behörden, für Unternehmen und für die Demokratie insgesamt.
Diese verheerenden IT-Angriffe auf den Deutschen Bundestag und das Netz der Bundesregierung, immerhin eines der sichersten Netze weltweit, meine Damen und Herren, und die haben es nicht geschafft, Cyberangriffe in der Größenordnung abzuwehren. Das ist in der Tat beschämend, und das führt dazu, dass demokratische Prozesse durchaus durch Cyberangriffe manipuliert werden können. Das alles geht auch nicht spurlos an Bremen vorbei. Es wurde ja durchaus reagiert, und es gibt Überlegungen, wie man zum Beispiel die kommende Bürgerschaftswahl und vor allem die anstehende Europawahl am 26. Mai vor genau solchen Angriffen schützen kann.
Der Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, zeigt, wenn man sich diesen einmal durchliest, wie dramatisch die Lage ist. Die ist mehr als dramatisch. Seit Jahren diskutieren wir darüber, und seit Jahren passiert fast gar nichts. Vor einem Jahr hat Bundesinnenminister Seehofer das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 angekündigt. Dabei ist es geblieben. Jetzt hat er versucht, zu liefern, und es steht nichts Konkretes darin. Darin stehen nicht einmal die Maßnahmenpakete.
Frau Vogt, Sie haben einen wichtigen Punkt erwähnt. Wie die Stellen ausgebaut werden und was das zum Beispiel im Bereich der Strafverfolgung bedeutet. Wir brauchen dringend Cyber-Sicherheitsgesetze, um nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern auch bei der Aburteilung erfolgreich arbeiten zu können. Dort sind riesige Lücken im 21. Jahrhundert, und die müssen wir schließen.
Diese Bedrohungslage, die ist real, aber anscheinend ignorieren die Menschen dort in Berlin das Gesagte, weil man sich in unwesentlichen Alltagsdingen verliert. Man muss sich doch nur einmal anhören, welche Interessen das BKA und die LKÄ in den Ländern haben. Dort sind die Menschen, die auf diese realen Gefahren hinweisen können. Bei
uns haben wir etliche IT-Experten, die jeden Tag auf diese Gefahren hinweisen können. Denen fehlt aber die rechtliche Grundlage, aktiv zu werden und denen fehlt finanzielle Unterstützung, um aktiv zu werden.
Um das Bild noch einmal für alle anderen Laien technisch zu verdeutlichen, ich bin ja auch kein Techniker: Wenn man einen IT-Angriff plant, hat man nicht eine Leitung, die von A nach B geht und direkt in Bremen ankommt, sondern das sind ganz andere Verfahren. Dann kann der Bund – –. Der Bund muss seine Infrastruktur schützen, dadurch schützt er die Bundesländer, dadurch schützt er die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger. Alles andere, was als Ankündigung daherkommt und bei einem Versprechen bleibt, ist in der Logik inakzeptabel, und das muss sich dringend ändern, meine Damen und Herren!
Ich komme zum Schluss und gern in einer zweiten Runde noch einmal nach vorn. Wir brauchen eine echte Kehrtwende bei der IT-Sicherheit. Dazu gehört aber auch, auf verfassungsrechtlich umstrittene Instrumente wie Hackbacks zu verzichten, damit die Verletzlichkeit von IT-Angriffen insgesamt deutlich verringert wird. Wir brauchen endlich unabhängige Aufsichtsstrukturen, damit das Ganze auch in einem Monitoring begleitet wird,
damit wir immer auf dem Laufenden sind. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Zenner, Sie haben gerade noch einige Punkte skizziert, auch schon in Ihrem ersten Redebeitrag, Frau Kollegin Vogt ist ja auch darauf eingegangen. Die spannende Frage ist doch: Was muss geschehen, was brauchen wir, um gewisse Strukturen zu stärken und nicht schwache Strukturen zu haben, die dann unter Angriffen leiden, denn alles können wir als Land nicht regeln.
Wir müssen doch in erster Linie schauen: Wie schaffen wir es, die digitale Strafverfolgung zu stärken? Da muss man doch einmal ganz ehrlich sein. Wenn Abgeordnete aus diesem Haus Opfer von Internetbetrug werden, agieren die Behörden anders, als bei den einzelnen Bürgern, die Opfer von Internetbetrug werden. Das zeigen auch Fälle aus anderen Bundesländern. Das heißt, partiell scheint da ja etwas zu funktionieren. Die werden nicht immer überführt. Die allermeisten Ermittlungen laufen doch ins Leere. Das heißt, wir brauchen digitale Strafverfolgungsmöglichkeiten, so wie im Analogen auch.
Das bedeutet, dass man einerseits, wenn das rechtlich abgesichert ist, auch bereit sein muss, Geld in
die Hand zu nehmen, um genau solche Strukturen bei Polizei und Justiz mit aufzubauen. Die können doch auch nur handeln, wenn sie den gesetzlichen Rahmen kennen und wissen: In dem Bereich kann ich mich bewegen, das darf ich und das darf ich nicht.
Wir müssen die Kooperation mit den Sicherheitsbehörden verstärken. Wir haben momentan ein Durcheinander auf Bundesebene mit mehreren Agenturen, mit mehreren Institutionen. Das eine gehört zu dem einen Ministerium, das andere zu dem anderen Ministerium, das nächste gehört zu einem Geheimdienst, das andere läuft über das BKA. Das heißt, wir haben so viele parallele Strukturen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass alle, die in diesen Strukturen sind, hochgradig intelligent sind, fleißig arbeiten, Konzepte entwickeln. Das muss man bündeln, um zu sagen: Wir schaffen hier Lösungen, und wir brauchen eine europäische Lösung. Reine nationale Lösungen werden uns hier an der Stelle keinen Meter voranbringen. Wir werden immer im Nachteil sein, wenn Cyberangriffe, sei es durch Kriminelle oder durch Staaten, die das als Infrastruktur sehen, da ist eine Lücke, und das nutze ich aus, um gewissen Schaden zufügen. Das müssen wir unterbinden.
Ein weiterer Punkt sind die Meldepflichten. Die müssen genauso für öffentliche Stellen als auch für Unternehmen gelten. Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn ein Unternehmen einem Cyberangriff ausgesetzt ist und das erst meldet, wenn es zu spät ist. Das darf nicht passieren. Da müssen gesetzliche Grundlagen vorhanden sein, dass die Unternehmen das ab einer gewissen Größenordnung, wenn das erkennbar ist, melden müssen, weil andere Unternehmen vielleicht in der gleichen Branche genauso davon betroffen sein können, das nicht merken, das vielleicht 14 Tage später merken. Dann kann es zu spät sein, dann kann man nicht mehr reagieren. Man kann die Verfolgung nicht mehr aufnehmen, man kann gewisse Schutzmechanismen nicht mehr installieren und aufbauen.
Wir brauchen natürlich auch mehr proaktive Investitionen in IT-Sicherheitslösungen und Infrastruktur. Das gilt sowohl für uns als Bundesland, deswegen ist es wichtig, dass man in der nächsten Legislaturperiode noch einmal schaut: Wie schaffen wir das, einen Scherpunkt zu setzen? Das ist nicht nur ein wichtiges Thema, sondern auch ein Stück weit dem geschuldet, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht korrekt macht, deswegen dürfen wir uns nicht zurücklehnen und von hier aus
sagen: Die Bundesregierung hat vielleicht das Problem nicht erkannt, und wir tun auch nichts.
Das kann nicht die Lösung sein. Das heißt, hier müssen wir selbst proaktiv tätig werden. Andere Bundesländer machen es erfolgreich vor. Wir brauchen IT-Mindeststandards, da können auch nationale Lösungen nicht hilfreich sein, wir brauchen hier europäische Lösungen. Wenn das in der Kürze der Zeit nicht herstellbar ist, weil die Debatte auch keine von gestern, sondern von vorvorgestern ist, muss ein Land in der Europäischen Union auch einmal die Vorherrschaft in Angriff nehmen und sagen: Wir gehen jetzt einmal voran und schauen, wie wir Lösungen hin bekommen.
Es geht auch um den IT-Standort Deutschland, insbesondere in Europa, wenn man einmal schaut, welche anderen IT-Lösungen aus den USA, aus China und Fernost momentan auf der Tagesordnung sind, bezogen auf die Hardware, die geliefert wird. Jedes Gerät, das man in einem Geschäft kauft, hat ein TÜV-Zertifikat in Deutschland. Wenn man sich die IT anschaut, dann fehlt all das. Die Software ist nicht TÜV-zertifiziert, die Geräte sind nicht TÜV-zertifiziert, also nur für die Marktzulassung, die Software an sich nicht.
Wir brauchen verpflichtende Sicherheitsupdates sowohl für Mobiltelefone als auch für mobile Endgeräte. Wir müssen die Unternehmen verpflichten, die Software, die sie einsetzen, immer wieder zu aktualisieren, damit die Sicherheitslücken geschlossen werden, und am Ende muss man die Softwarehersteller in die Pflicht nehmen, dass sie Software-Updates anbieten und dass das alles verpflichtend ist, und das muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Zwei weitere Punkte, die dich gern noch benennen möchte, die Liste ist sehr lang, die kann ich hier definitiv heute nicht abarbeiten, das werde ich auch nicht tun: Wir brauchen klare Zuständigkeiten und wir brauchen ganz klare Aufsichtsstrukturen. Gewisse unabhängige Aufsichtsstrukturen sind immer erfolgreich, weil sie genau dort eingreifen, weil sie beraten sind, weil sie nicht den Zeigefinger erheben oder rügen, sondern weil sie beratend beiseite stehen können, und ich glaube, wir haben viele Expertinnen und Experten im Land, die durchaus den Durchblick haben und dort beratend
und unterstützend zur Seite stehen können. – Herzlichen Dank!
Herr Staatsrat, was geschieht im Bereich der Prävention? Insbesondere junge Menschen, vor allem Jugendliche in gewissen Stadtteilen – ich möchte jetzt keine ganz konkreten nennen – suchen insbesondere gerade nach Schulschluss oder in ihrer Freizeit solche Einrichtungen auf. Reicht das aus, was zum Beispiel die Spielwettbetriebe an Prävention leisten? Was leistet der Senat in dem Bereich?
Herr Staatsrat, ich würde das gern noch einmal als Frage formulieren und an einem Beispiel verdeutlichen. Es gibt in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs einige Wettbüros mit einer bestimmten Größe. Wenn man dort vorbeigeht, gerade an den Wochenenden, wird man feststellen, dass etliche junge Menschen dort sitzen, Fußball schauen, zu sehr günstigen Preisen Tee und Kaffee verzehren und man sicherlich davon ausgehen kann, dass sie auch Wetten platzieren. Insbesondere sind das junge Menschen. Darunter sind sehr viele Geflüchtete. Da ich zweifle, würde ich es gern als Frage formulieren: Zweifeln Sie nicht auch daran, dass die Kampagnen im Rahmen der Prävention durch die bundesgesetzlichen Vorgaben, aber auch durch die Wettanbieter selbst diese Zielgruppe eigentlich gar nicht erreichen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Zenner! Ich glaube, die Fraktion der FDP wollte einfach bei dem Thema Schwimmenlernen mitschwimmen, und hat diesen Antrag ohne groß nachzudenken geschrieben und in dieses Haus eingebracht. Wir finden, das ist keine gute Idee.
Um Sie noch einmal daran zu erinnern: Wir wollen, dass alle Kinder schwimmen lernen. Der Titel Ihres Antrages lautet: „Wassergewöhnung und
Schwimmfähigkeit auf Badeseen erweitern für Kinder“. Frau Rosenkötter und Kollege Tuncel haben gerade dezidiert vorgetragen, dass da sehr viele Gefahren lauern. Der Senat, wir als Rot-Grüne-Koalition, haben uns dieses Themas angenommen und gesagt: Wir wollen, dass alle Kinder schwimmen lernen, wir möchten, dass das Schulschwimmen von der dritten in die zweite Schulklasse vorverlagert wird, wir möchten, dass Wassergewöhnung früher stattfindet, wir möchten, dass man mit dem Landesschwimmverband und der DRLG noch enger kooperiert.
Wir haben das tolle Programm „Kids in die Bäder“, wir haben jede Menge Angebote. Selbst bei diesen Angeboten stellt man immer wieder fest, dass Kinder manchmal Schwierigkeiten haben wenn sie nicht an Wasser gewöhnt sind und selbst im Schwimmbad, in dem eine gewisse Wassertemperatur herrscht, ungern in das Wasser hineingehen.
Und Sie bringen den Antrag in dieses Haus ein und erwähnen, auch gerade in Ihrer Debatte, dass Badeseen als Modul der Schwimmausbildung eingeführt werden können. Der Kollege Tuncel hat es kurz skizziert. Ich möchte das gerne einmal weiter treiben. Wir haben gestern intern darüber diskutiert und uns gefragt, wie ernst wir diesen Antrag nehmen können. Ich stelle mir eine Schulklasse vor, 25, 26 Kinder –die Bildungssenatorin ist da und möge mich korrigieren, wenn die Zahl zu niedrig ist – gehen an einen Badesee. Sollen wir an diesem Badesee Dixi Toiletten aufstellen? Ein, zwei Container aufstellen, damit die Kinder sich umziehen können?
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass schwimmen im See ein Naturerlebnis wäre. Ja, das mag sein. Auch für Kinder, ohne Zweifel. Aber im Rahmen einer Schwimmausbildung, in der die Schwimmfähigkeit beigebracht werden soll – die kleinen Kinder haben ja unterschiedliche Voraussetzungen – kann ich mir schwer vorstellen, dass kleine Kinder ihre Notdurft im Gebüsch verrichten, –
dass sie sich quasi hinter dem Busch umziehen. Das ist alles schwierig. Es ist wetterabhängig. Man muss sich in die Lage hineinversetzen, was das für Lehrerinnen und Lehrer bedeutet, was das für die Bademeister bedeutet, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Der Klimawandel ist doch real existierend, wir können die Fließ
geschwindigkeiten in den Badeseen – –. Ich klammere jetzt die Weser aus, selbst in Badeseen haben wir Fließgeschwindigkeiten, wir haben unterschiedliche Tiefen, wir haben Abbruchkanten. An diesen Abbruchkanten sind in Bremen in diesem Sommer unabhängig von ihrer Schwimmfähigkeit zwei Menschen ums Leben gekommen. Wir haben erwachsene Menschen, ausgebildete Schwimmer, die an Badeseen umkommen. Wenn man sich mit der DRLG unterhält, können die Ihnen genau skizziert darlegen, welche Gefahren an einem Badesee für erwachsene, erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer lauern.
Da Kinder hineinzuschicken und zu sagen, die sollen die Schwimmerfahrung, die Wassererfahrung an einem Badesee machen, finden wir gar keine gute Idee. Ich habe die Punkte benannt: Die fehlenden Sanitäranlagen, die Sicherheitsaspekte, ich möchte dies nicht alles wiederholen. Sie haben gesagt: Kids in die Seen. Klingt vielleicht plausibel, man kann sagen, das kann man im Rahmen eines Moduls probieren. Aber grundsätzlich: Die Idee, kleine Kinder hier in Bremen zur Wassergewöhnung und zur Schwimmausbildung an einen Badesee zu schicken, finde ich sportpolitisch nicht vertretbar, dass muss ich ganz deutlich und offen sagen. Ich glaube, das ist der falsche Ansatz.
Es gibt den einen oder anderen hier im Haus, der auch in einem Badesee schwimmen gelernt hat. Mir haben das einige mitgeteilt, eine Kollegin hat es gemacht, einige der älteren Semester, Sie auch. Aber die Zeiten haben sich geändert. Wir haben erstklassige Schwimmbäder. Wir haben eine hervorragende Schwimmausbildung. Eltern, und da muss man ansetzen und anfangen, dürfen die Verantwortung nicht an die Institution Schule abgeben und sagen, die Kinder sollen in der Schule schwimmen lernen. Nein!
Wir müssen den Eltern Angebote machen, damit sie mit der Wassergewöhnung ihrer kleinen Kinder frühzeitig anfangen. Wir haben am Dienstag über die Preisgestaltung debattiert. Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns gerade.
Meine Fraktion und ich finden, dass dieser Antrag für uns in keiner Weise tragfähig ist. Auch wir würden darum bitten, dass Sie diesen Antrag, auch wenn er Ihrerseits ernst gemeint ist, einfach zurückziehen. Ich glaube, sportpolitisch ist das der absolut falsche Ansatz. – Danke schön!
Gibt es eine konkrete Rechtsgrundlage zu der Frage, ob Journalisten an Parteitagen teilnehmen dürfen oder nicht?
Zu öffentlichen Versammlungen haben Pressevertreter laut Versammlungsgesetz ja immer Zugang. Heißt das, Parteitage wären auch öffentliche Versammlungen? Was passiert, wenn die AfD auf ihrem nächsten Parteitag in Bremen beschließt, Pressevertreter überhaupt nicht oder nur Einzelne hereinzulassen, oder es Ihnen erschwert, zu berichten? Auf welcher Rechtsgrundlage kann man durchsetzen, dass Pressevertreter über diese Parteitage vor Ort berichten können?
Eine Frage beziehungsweise eine Anmerkung: Wenn die AfD in Bremen Pressevertretern den Zugang zu den Parteitagen verwehrt, stellt der Senat also sicher, dass Pressevertreter trotzdem Zugang zum Parteitag erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht nur in diesen Tage in Deutschland, sondern in ganz Europa unter massivem Druck, unter öffentlicher Kritik, aber auch unter heftigen Übergriffen. Das ist Ihnen vielfach bekannt. Es bleibt aber nicht nur bei diesen besorgniserregenden Zuschreibungen und Vorwürfen wie Staatsfunk, Zwangsabgabe, GEZ-Mafia, sondern Fake News wird auch genannt. Es wird offen zu Gewalt gegenüber Journalistinnen und Journalisten gerufen, auch zu denen, die im öffentlich-rechtlichen Bereich unterwegs sind, meine Damen und Herren!
So etwas darf man nicht hinnehmen, schon gar nicht in einem Rechtsstaat, dagegen müssen wir uns mit allen massiven Mitteln wehren, die möglich sind.
Freie Berichterstattung, gerade durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, ist ein Garant in dieser Demokratie. Die wurde hart erkämpft und die müssen wir aufrechterhalten.
Demonstranten werden bei Kundgebungen behindert, nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Demonstrierende. Journalisten werden angegriffen, wenn sie vor Ort Bericht erstatten möchten und es bleibt nicht nur dabei, es wird zu Gewalt aufgerufen, wieder und immer wieder, erst jüngst in Chemnitz und auch anderswo. Das ist Ihnen allen bekannt. Sie und ich, wir wissen, weil wir auch in den sozialen Netzwerken aktiv sind, in Foren und auf Internetplattformen, das eine sachliche Diskussion kaum noch möglich ist. Wenn man einen Beitrag zum Beispiel der ARD, des ZDF oder unseres Regionalsenders „buten un binnen“ teilt – es ist teilweise die Hölle, in welcher Art und Weise dort diskutiert wird und welchen Diffamierungen man sich selber auch aussetzt. Aber auch der Beitrag, unter welchen Diffamierungen dieser entsprechend zu leiden hat. Sogenannte Mainstream-Medien, so wird ja diese Diffamierung gewissermaßen umschrieben, gehen sogar so weit, dass sie die geballte Wut darin entladen.
Bei der Flüchtlingsberichterstattung fällt das immer wieder auf, da ist von Hofberichterstattung die Rede, von Lügen und von Einseitigkeit. Das nutzen aber auch populistische Bewegungen und Parteien in Europa. Die haben diese Wut auch mit befeuert und ihre politischen Vertretungen hierzulande gießen jeden Tag etwas mehr Öl ins Feuer, wie zum Beispiel Alexander Gauland schreibt: Schluss mit zwangsfinanzierten Propagandafantasien.
Es ist traurig, dass auch eine andere politische Partei wie die FDP die Rundfunkanstalten nicht nur auf den Prüfstand stellen will, sondern von einer Verschlankung spricht. Das kann man machen. Dass Sie sogar so weit gehen, und sagen, wir haben nur noch zwei Kernkompetenzen, Versorgung und Bildungsauftrag. Alles andere wird eingestampft. Das ZDF mit seinem Parallelprogramm wird privatisiert. Im Bund fordern Sie sogar noch ganz andere Sachen, die will ich jetzt nicht einzeln erwähnen. Ich versuche mich auf den Antrag der Fraktion der FDP aus der Bremischen Bürgerschaft zu konzentrieren. Das finde ich besorgniserregend, weil man dann ein Stück weit ziemlich nahe daran ist, nicht
nur an den Forderungen der Alternative für Deutschland – –.
Ich will versuchen, das ganz sachlich – nicht aufregen, Kollege Buhlert – Sie sind sehr nahe daran, bei solchen Forderungen, wenn gerade solche Forderungen von anderen Parteien in diesem Land gefordert werden. Dagegen müssen wir uns alle wehren, mit allen Mitteln, die wir haben, gegen diese Bestrebungen, gegen diese Diffamierungen, meine Damen und Herren!
Derzeit haben wir auch eine intensive Diskussion um die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen. Es gibt einen Auftrag -
mit dem Titel: Strukturoptimierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Darum geht es, um das digitale Zeitalter, meine Damen und Herren! Hier wurden Papiere vorgelegt, hier wurde viel diskutiert. Es ist unsere Aufgabe, das politisch zu prüfen, weil auch wir als Bremische Bürgerschaft dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen müssen und entsprechend einbringen können, wie wir uns dort Veränderungen auch in dem Bereich vorstellen. Da geht es um den Auftrag, da geht es um die Finanzierung, aber auch um den Tele-Medienauftrag, der dieses Jahr intensiv beraten, diskutiert und neu gefasst werden muss. Dieser Tele-Medienauftrag ist ziemlich zentral, er muss dem Mediennutzungsverhalten Rechnung tragen auf, wo öffentlich-rechtliche Angebote überhaupt über das Internet bereitgestellt werden.
Die Öffentlich-Rechtlichen sind nicht nur ein Teil der Daseinsvorsorge, sie sind auch Garant für eine unabhängige, faire Berichterstattung und entsprechend müssen wir diese zukunftssichernden Maßnahmen immer wieder diskutieren. Dann reden wir auch über den Rundfunkfinanzierungsbeitrag. Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag, diesen abzuschaffen.
Den durch Steuern zu finanzieren. Das können Sie gern machen. Die Alternative für Deutschland fordert das auch. Die fordert noch ganz andere Sachen.
Ich will da nicht zwei Sachen vermengen. Sie rütteln an den Grundfesten einer Vereinbarung, wenn Sie sich als Fraktion der FDP so weit aus dem Fenster lehnen.
Das können Sie gern so machen, dann müssen Sie sich auch die Kritik entsprechend anhören. Wir fordern in unserem Antrag mit zahlreichen Beschlusspunkten auch die Transparenz der einzelnen Gesellschaften gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern, auch innerhalb der Anstalten gegenüber ihren Gesellschaften und Untergesellschaften. Entsprechend möchten wir auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die technischen Umwälzungen, die sie erwarten, gerade im digitalen Zeitaltern meistern kann, deswegen sind wir strikt dagegen, den Rundfunkbeitrag abzusenken oder auszusetzen.
Wir möchten auch, dass die IT-Verwaltung, das Beschaffungswesen oder auch die technische Infrastruktur verstärkt werden, dass die Anstalten intensiver miteinander kooperieren.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident!
Grundsätzlich finden wir, die Finanzierung soll dem Auftrag folgen und nicht umgekehrt. Ein prinzipielles Einfrieren des Rundfunkbeitrages lehnen wir ab. Weiterhin wollen wir die föderale Struktur erhalten, die auch abgeschafft werden soll, als Forderung immer wieder, nicht durch die FDP dieses Mal, aber durch andere Parteien. Wir bewegen uns da auf ziemlich dünnen Eis. Ich würde einmal sagen, Glatteis, meine Damen und Herren! Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab und plädieren dafür, dass unser Antrag hier im Hause bald angenommen wird. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Ausschussvorsitzenden Frau Grobien für die Ausführungen für den Ausschuss. Meine Fraktion schließt sich den Ausführungen an.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist zukünftig das einheitliche starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Sie schafft Transparenz und gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem gesamten Binnenmarkt durchsetzbare Rechte. Sie sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen sowie für Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Verordnung löst den Flickenteppich vorheriger Regelungen in den 28 Mitgliedstaaten auf. Sie gilt mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden für alle Unternehmen und Behörden.
Für den Bereich der Strafverfolgung wurde parallel eine Datenschutzrichtlinie verhandelt und ebenfalls fast einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, die DatenschutzGrundverordnung ist auch ein historisch europäischer Erfolg – auch ein grüner Erfolg, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal anmerken –, weil sich die EU-Länder endgültig auf einheitliche Standards geeinigt haben. Alle Bürgerinnen und Bürger haben damit weitgehende Informationsrechte über den Umgang mit ihren Daten. Der Datenmissbrauch kann und wird in Zukunft extrem teuer werden. Er wird rechtliche Konsequenzen haben, und das finden wir besonders wichtig.
Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Landesgesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Bisher waren die allgemeinen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Lande Bremen im Bremischen Datenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz wird zukünftig durch das Ausführungsgesetz ersetzt. Durch die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung wird das Bremische Datenschutzgesetz transparenter, es wird schlanker, und es wird verständlicher und rechtssicherer für alle Beteiligten.
Viele Standards sind in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt. Das Ausführungsgesetz für das Land Bremen wird verständlicher. Es enthält jetzt weniger Paragrafen als zuvor. Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist somit für alle öffentlichen Stellen
geschaffen. Die Datenschutz-Grundverordnung bildet auch einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Wirtschaft, für Vereine, für Krankenkassen, für Unis,
für Hochschulen und für alle Orte, an denen personenbezogene Daten in Bremen verarbeitet werden.
Für den nicht öffentlichen Bereich gelten die Datenschutz-Grundverordnung und das ebenfalls novellierte Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Dreiklang, meine Damen und Herren, stärkt die Bürgerrechte aller Menschen in Europa. Im Lande Bremen hingegen gibt es keine Abstriche bei den Bürgerrechten und dem bremischen Datenschutz, genau das Gegenteil ist der Fall, wir stärken sogar die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger im Lande Bremen.
Die Auskunftsrechte werden in Zukunft noch umfangreicher, und die Informationspflichten öffentlicher Stelle werden noch weiter ausgebaut und werden transparenter. Dort, wo Auskunftspflichten und Informationspflichten wie bisher eingeschränkt bleiben, zum Beispiel bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, um ihre Verfolgung nicht zu gefährden, bestehen für die Verwaltung auch ausführliche Dokumentationspflichten und auch das Absehen von einer Unterrichtung. Letztendlich müssen die Betroffenen also über die Datenverarbeitung informiert werden, und genau das ist der bürgerrechtskonforme Weg, meine Damen und Herren.
Eine abschließende Bemerkung! Diese proaktive transparente Informationspflicht des Staates ist nicht nur gut für die Bürgerinnen und Bürger, sondern sie stärkt die Demokratie, sie stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich glaube, gerade in dem Bereich, in dem viele Daten verarbeitet werden, wir sind alle online, Parteien und Fraktionen, Sportvereine, und es hört nicht auf, ist Europa etwas Gutes gelungen. Ich glaube, mit diesem Gesetz ist es uns gelungen, entsprechend handlungsfähig zu werden.
Natürlich wird die Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung auch eine Herausforderung für alle Beteiligten werden. Links von mir sitzt die Datenschutzbeauftragte. Für die Datenschutzbeauftragte wird es eine enorme Herausforderung, mit allen Beschwerden umzugehen, aber auch mit der Umsetzung des Gesetzes und dem Ahnden. Das ist
die eine Seite. Die andere Seite sind die nicht staatlichen Einrichtungen wie Sportvereine, Kulturvereine und so weiter.
Sie bekommen nicht nur die Rüge der Datenschutzbeauftragten mit einem blauen Brief auf den Tisch, sondern auch die Rechnung.
Wir haben, glaube ich, mit der Datenschutzbeauftragten und ihrer Behörde eine sehr kompetente Einrichtung, die auch als Ansprechpartner beratend fungieren kann.
An dieser Stelle kann ich mir eine Sache nicht verkneifen: Ich glaube fest daran, dass die Datenschutz-Grundverordnung so weitgehende Konsequenzen haben wird, dass wir in Zukunft gemeinsam darüber nachdenken müssen, wie wir die Datenschutzbeauftragte und ihre Behörde aufstellen wollen. Wir müssen natürlich ganz genau hinschauen, welche Aufgaben zusätzlich wahrgenommen werden müssen.
Ich glaube nicht, dass die Organisationseinheit in der jetzigen Form mit den Aufgaben, die zusätzlich wahrgenommen werden müssen, überhaupt arbeitsfähig bleiben wird. Ich bin aber sehr zuversichtlich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade auf dem Weg hierher den Zwischenruf gehört. „Ganz schön am Schwimmen!“ Nein, in der Tat nicht, Herr Kollege, wir sind uns hier im Haus alle einig, wie wichtig das Erlernen des Schwimmens ist, von klein auf bis ganz groß. Wir kennen alle die Zahlen von unsicheren Schwimmern, von Nichtschwimmern, von Menschen, die nicht in einem Badesee schwimmen können, von Menschen, die keine 50-Meter-Bahn mehrfach schaffen, all diese Probleme sind bekannt, im Kleinkindbereich ganz besonders der Zugang und die Wassergewöhnung.
Meine Kollegin Frau Rosenkötter hat es eben schon einmal erwähnt, einige Punkte in Ihrem Antrag sind nicht falsch, das haben wir auch nie behauptet. Der Weg zum Ziel ist doch am Ende des Tages entscheidend. Sie haben gewisse Punkte in Ihrem Antrag, die wir nicht mittragen können. Wir versuchen uns darauf zu fokussieren – und ich möchte noch einmal einen Appell richten, vor allem an die sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der einzelnen Fraktionen –, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen.
Wir haben gerade ein Novum in der Landesregierung, dass drei Senatorinnen, die Senatorin für Soziales und Sport, die Senatorin für Kinder und Bildung und die Senatorin für Gesundheit, mit allen
relevanten Akteurinnen und Akteuren eine gemeinsame Erklärung für diesen Bereich vorgelegt haben, mit der ein Maßnahmenbündel als erster Aufschlag vorgelegt worden ist. Das gilt es zu unterstützen, das begrüßen wir einerseits.
Andererseits stehen das erste Mal ganz konkrete Forderungen darin, aber auch ein Eingeständnis, dass man in dem Bereich Defizite hat. Um die Bildungssenatorin zu zitieren, ihr ist bewusst – und das sagt sie in der Erklärung ganz deutlich –, dass es nicht mehr fruchtet, wenn man Kindern ab der dritten Jahrgangsstufe schwimmen beibringt, und es viel früher anfangen muss. Es steht zwar nicht in unserem Antrag, aber wir Grüne können uns vorstellen, dass KiTa Bremen und auch die evangelische Kirche vielleicht einmal ein pädagogisches Konzept zum Erlernen des Schwimmens auflegen könnten. All diese Maßnahmen werden überlegt, das ist das eine.
Herr Kollege Strohmann, weil sie immer wieder dazwischengerufen haben, als meine Kollegin Frau Rosenkötter gesprochen hat: Jetzt muss man doch an die Ernsthaftigkeit appellieren. Es gibt dieses Paradebeispiel, Sie fordern kostenloses Schwimmen für Kinder. Wir Grüne finden auch, das ist richtig, und mit Sicherheit werden wir auch bei der SPD ganz viele finden, die das nicht anders sehen, aber diese Kinder, diese ganz kleinen Knirpse, werden nicht allein ins Schwimmbad gehen, ins Wasser springen unter Anleitung der engagierten Bademeister oder der Schwimmsportvereine. Die Eltern müssen dabei sein, das begrüßen wir.
Jetzt stellt sich die Frage, wie wir das schaffen, und das steht konkret in unserem Antrag: Sozial gestaffelt eine Berechnung herzuleiten, wie man das organisieren kann, damit es fruchtet, aber so, wie Sie hier vorangehen und einfach plakativ fordern, dass kommt zwar toll bei den Menschen draußen an, alle jubeln, aber Sie alle wissen, wie schwierig das in der Tat umzusetzen ist!
Ich möchte gern dafür plädieren, nüchtern auf die Fakten zu schauen und zu sagen: Bekommen wir alle gemeinsam in diesem Hause hin, einen Weg zu beschreiten, auf dem wir mit Blick in die Zukunft vielleicht schon in fünf oder sechs Jahren nicht mehr von diesem Titel „Alle Bremerinnen und Bremer sollen schwimmen können“ sprechen müssen, sondern der Charakter dieses Titels sich verändert und erledigt hat. Das würden wir, die Grünen, uns wünschen, und deswegen stehen wir hier mit unserem Änderungsantrag zusammen mit der SPD.
Wir werden Ihre Anträge ablehnen und appellieren entsprechend, unserem Antrag zu folgen, sodass wir die Gelegenheit nutzen, gemeinsam in der Sportdeputation und auch in den beiden anderen Deputationen, die in unserem Antrag stehen, am Ball zu bleiben, weil wir eigentlich das gemeinsame Ziel verfolgen. Wir haben keine großen Differenzen, und deswegen wäre es auch angebracht, an der einen oder anderen Stelle nicht populistisch in den Vordergrund zu treten. Das ist nicht im Sinne der Kinder und der Familien, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Eine Korrektur sei angemerkt: Der Berichtswunsch soll nicht im Dezember erfüllt werden, sondern im September. So steht es auch in unserem Antrag, das war ein kleiner Versprecher. Jeder, der lesen kann, hat es aber hoffentlich auch im Antrag gesehen.
Wir erhoffen uns vor allem von der Beteiligung der Akteure, die auch diesen Schwimmgipfel begleitet haben, etwas. Sie sind die Menschen, die die Expertise haben, auf die wir uns verlassen können, aber auch an der Stelle verlassen müssen, damit die Kinder das Schwimmen erlernen. – So viel erst einmal unsererseits, danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten unter einer sehr breiten Beteiligung im Ausschuss zu dem Thema eine Anhörung, und es gab sehr viele Stellungnahmen, die uns inspiriert haben, das eine oder andere ergänzend in einen koalitionären Änderungsantrag einzubringen. Es liegt ein Ausschussbericht vor, der auch das Parlament erreicht hat, und es gibt auch interfraktionell geeinte Änderungspunkte aus dem Ausschuss heraus.
Ich würde mich zu Beginn gern auf die Punkte des Änderungsantrags der Koalition konzentrieren! Wir haben bei der gesamten Novelle des Landesmediengesetzes ein Stück weit davon Abstand genommen, alles und alle Bereiche im Detail zu regeln. Wir wollen vielmehr, dass dieses Gesetz eine Art Weichenstellung ist, das einen Modernisierungsprozess auslöst, der auch aus der Landesmedienanstalt selbst heraus kommt. Wir haben die Rundfunkfreiheit, die einen sehr hohen Wertgehalt für uns hat, und da vertrauen wir ganz darauf, dass wir als Gesetzgeber einen Rahmen vorgeben und diese Modernisierung außerhalb dieses Rahmens entsprechend umgesetzt wird. Wir setzen daher auf Kooperation, auf Digitalisierung sowie auf die zeitautonome Verbreitung im Internet und auch deren Archivierung.
Wie schon erwähnt, in welchem Maße und in welcher Geschwindigkeit das umgesetzt werden sollte, da ist der Rahmen leicht definiert. Wir erkennen als Gesetzgeber damit auch die Rundfunkfreiheit entsprechend an und werden auch natürlich darauf achten – das ist der Job der Bremischen Bürgerschaft –, diese Regelungen auch ein Stück weit zu überwachen, wenn ich in diesem Zusammenhang dieses Wort überwachen benutzen darf. Wir wollen das begleiten, um auch in Zukunft regulierend dort nachzusteuern, wo es eventuell schlecht läuft, damit die Bürgermedien da besser eingestellt sind. Das ist das eine.
Das andere ist, wir haben alle in diesem Hause ein Interesse daran, dass die Bürgermedien im Land Bremen moderner, professioneller, aber auch transparenter gestaltet werden, dass Partizipation im Vordergrund steht, die Förderung der Medienkompetenz sowie die Förderung von Medienberufen. Alles das ist in dieser Novelle entsprechend enthalten. Auch eingeflossen ist das, was die ZGF im Hinblick auf Frauen in ihrer Stellungnahme gesagt hat: Frauen nehmen zunehmend verantwortungsvolle Positionen vor und hinter der Kamera ein, aber trotzdem ist ihre Darstellung in den Medien häufig nicht so angemessen, und die Unterrepräsentanz ist gegeben. Wir regeln mit dieser Novelle auch die kontinuierliche Einbindung von frauenspezifischen Interessenorganisationen. Auch sie finden die Berücksichtigung ihrer Belange, und das ist gewährleistet in dieser Novelle.
Bereits heute gibt es bei der Landesmedienanstalt sehr viele Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz. Ergänzungen dazu finden Sie unter der einen oder anderen Ziffer, aber einen Bereich möchte ich noch einmal hervorheben, nämlich den Bereich Hate Speech, das ist der Bereich der offenen Gewaltverherrlichung, insbesondere, wenn sie sich an Frauen richtet. Diese Problematik findet jetzt Eingang in die Novelle, und dadurch sollen insbesondere Angebote zur Förderung von Medienkompetenz geregelt werden, insbesondere für Mädchen und für Frauen, um ein selbstschützendes Nutzungsverhalten zu etablieren. Ich finde, das ist ein hochmoderner Punkt, der in den anderen Landesmediengesetzen hoffentlich eine Nachahmung findet.
Ein weiterer Punkt ist die Medienkompetenzvermittlung in der Aus- und Weiter- und Fortbildung, auch das haben wir jetzt in dieser Novelle geregelt. Die zeitautonome Verbreitung und Archivierung war lange Zeit ein Thema, wie man dies regeln kann. Da muss man sich mit den Fachleuten unterhalten. Digitalisierung hält Einzug, daran kommen wir nicht vorbei. Auch die Landesmedienanstalten wollen sich da weiter aufstellen, und es ist einfach ein Pluspunkt aus Sicht der Bürgermedien, wenn Beiträge, die erstellt worden sind, auch digital im Internet abrufbar sind. So viele Beiträge sind es nicht, dass es so viel Serverkapazität an der einen oder anderen Stelle verbrauchen würde.
Ein anderer Punkt ist die Vielfalt und Teilhabe von Telemedien sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Internet. Diese sollen mit dieser Novelle gewährleistet werden. Die Landesmedienanstalt soll bei der Entwicklung von Anforderungen und
Zielen in dem Bereich der Netzneutralität auch mit anderen Stellen zusammenarbeiten. Daraus hat sich ein Handlungsauftrag an die Landesmedienanstalt ergeben, und mit den Änderungen, die wir jetzt in dieser Novelle haben, dürfen sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität einführen. Ich glaube, das ist ein großer Pluspunkt auch für die Bremische Bürgerschaft. Wir können es uns auf die Fahnen schreiben,
dass wir nach Nordrhein-Westfalen der zweite Landtag sind, der ein solches Gesetz an dieser Stelle verabschiedet. Die Netzneutralität ist somit in der Novelle entsprechend verankert.
Ein weiterer Punkt, der uns auch wichtig war, weil wir Medienschaffende im Lande Bremen haben, ist die Förderung von innovativen und unabhängigen Film- und Medienprojekten. Dieser Bereich in der Novelle stellt jetzt aber auch klar, dass Radio Bremen die Fördermittel nicht so ausgeben kann wie zum Beispiel für eigene Produktionen oder für die eine oder andere Aktivität seiner eigenen Töchter, sondern dass dieser Bereich für die innovativen und unabhängigen Film- und Medienförderungen im Lande Bremen, für die Ansässigen, vorhanden ist. Das ist auch ein Pluspunkt.
Das stärkt die Medienlandschaft in Bremen, und die konkrete Ausfüllung dieser Vorgaben bleibt natürlich der Rundfunkanstalt vorbehalten. Rundfunkfreiheit ist dadurch nicht eingeschränkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit komme ich zum Schluss: Zum Thema Beiräte hatte mein Kollege Hamann erwähnt, dass in Zukunft aus der einen oder anderen Beiratssitzung die Möglichkeit bestehen soll, Übertragungen stattfinden zu lassen. Ich glaube, das ist ein Öffnungsprozess, der auch den einen oder anderen Beirat durchaus auf die Probe stellt, aber davor sollte man keine Angst haben. Auch wir unterliegen hier einer Übertragung, und Öffentlichkeit und diese Transparenz können von Vorteil sein.
Wir werden den Antrag der FDP ablehnen, nicht nur aus den Gründen, die der Kollege Hamann genannt hat. Darin waren durchaus Punkte, die in unserer Novelle enthalten sind, aber über die Einzelheiten hatten wir uns auch im Ausschuss ausgiebig
ausgetauscht. Im September geht es weiter mit der Anhörung zu dem gesamten Komplex Fake News, also dem einen Punkt, den wir jetzt in der Novelle nicht haben. Da wollten wir noch einmal eine große Schleife drehen, um das zu regeln. Insofern bedanke ich mich bei allen, die daran mitgewirkt haben. – Danke schön!
Herr Kollege Rohmeyer, mich würde einmal interessieren, was sind denn die Punkte der CDU? Wenn Sie uns das einmal darlegen könnten, anstatt uns zu kritisieren!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fußball verbindet Menschen. Hier treffen Menschen verschiedenster Nationen und Kulturen aufeinander, das kennen wir alle, und hier finden Menschen anderer Länder und Kulturen auch Anschluss. Fußball ist für alle da, und auch der Stadionbesuch muss grundsätzlich für alle Menschen möglich sein. Darum muss der Stadionbesuch sicher sein, und darum muss der Stadionbesuch bezahlbar sein.
Wenn die CDU andeutet, man könne doch wie in England auf Stehplätze verzichten, sagen wir Grünen Nein! Wir wollen keine Stadien, in denen sich nur noch gut betuchte Menschen ein Ticket leisten können, wir wollen die tolle und lebendige Stimmung im Weser-Stadion erhalten und sagen deshalb eindeutig Ja zu Stehplätzen!
An der Stimmung im Stadion sieht man auch, dass wir mit der Fanszene hier in Bremen sehr zufrieden sein können. Während die Fans anderswo bei schlechten Leistungen ihrer Mannschaft dieser schnell in den Rücken fallen und anfangen zu pfeifen, spüren die Werder-Fans ganz genau und ganz besonders, wann die Mannschaft ihre Unterstützung braucht. Das hat in den letzten Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass der Klassenerhalt geschafft wurde und uns das hoffentlich auch in dieser Saison gelingt.
Aufgrund der tollen Unterstützung in den letzten Jahren haben die Werderfans in ganz Deutschland einen tollen Ruf, und sie haben den Ruf, ganz besonders engagiert zu sein, wenn es gegen Diskriminierung und Rassismus geht. Auf dieses Engagement der Werderfans können wir stolz sein, denn
es ist ungeheuer wichtig, dass gerade beim Fußball, wo so viele Menschen aus unterschiedlichsten Milieus aufeinandertreffen, die Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, vorgelebt werden.
Leider gibt es aber auch Menschen, die diese Werte nicht teilen und denen die antifaschistische Grundeinstellung der Bremer Fans ein Dorn im Auge ist. Darum gibt es einen politischen Konflikt in der Fanszene - da stimme ich Ihnen zu, Herr Lübke! -, der sich in den letzten Jahren leider auch in Form von Gewaltausbrüchen gezeigt hat, zuletzt im Dezember nach dem Spiel gegen Mainz im Steintorviertel. Ich war quasi Zeuge, als ich da auf Krücken entlanggegangen bin und nicht flüchten konnte, denn es gab keine Fluchtwege mehr. Es war ganz eng, ich habe es nur noch in eine Videothek geschafft.
Antifaschistisches Engagement ist wichtig und findet unsere volle Unterstützung, aber dieses Engagement muss bemüht sein, friedlich zu bleiben. Für eine Gesellschaft einzutreten, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können, heißt auch, für eine Gesellschaft einzutreten, in der nicht das Recht des Stärkeren gilt.
Antifaschismus bedeutet darum immer auch, das Ziel einer gewaltfreien Gesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Offene Straßenschlachten, bei denen Unbeteiligte in Gefahr geraten, können daher nicht die Lösung sein. Das haben wir im Viertel gesehen, dass sehen wir in Stadionnähe, das sehen wir im Bahnhofsviertel. Daraus müssen wirklich alle Beteiligten endlich ihre Schlüsse ziehen.
Die Polizei wird nicht nur auf die Trennung von Heim- und Gastfans achten, sondern bei ihrer Einsatzstrategie auch den politischen Konflikt innerhalb der Bremer Fanszene berücksichtigen müssen. Die Ultras müssen Wege suchen und finden, wie sie den rechtsradikalen Umtrieben ohne derartige Gewaltausbrüche Grenzen aufzeigen können. Gewalt ist immer zu verurteilen, egal von welcher Seite sie kommt. Dabei haben sie auch unsere volle Unterstützung, wenn sie Gewaltverzicht üben und sich nicht an Gewalt halten.
Wichtig ist, die bewährten Institutionen zu stärken, die präventiv gegen Gewalt beim Fußball wirken. Dazu gehört ein Fanprojekt, das aufsuchende Fan
arbeit leistet, einen Draht auch zur problematischen Fanszene hat und dort immer wieder Diskussions- und Regulierungsprozesse anstößt. Dazu gehört aber auch ein Verein wie der SV Werder Bremen, der immer eine klare Haltung gegen Gewalt zeigt, auch bei Rückschlägen immer wieder besonnen reagiert und beharrlich den erfolgreichen Weg weiterverfolgt.
Wenn sich der Präsident von Werder zu diesem Thema äußert, hebt sich das immer sehr angenehm von der aufgeregten Polemik ab. Das finde ich besonders gut. Den Versuch anderer, diese Diskussion oftmals zu vergiften, teilt Werder nicht, teilen wir nicht, und das ist erst einmal sehr gut.
Ein ganz wichtiger Garant für ein sicheres Stadionerlebnis ist natürlich die Polizei. Für deren Arbeit sind wir jeden Tag dankbar. Sie leistet viel, sie leistet Hervorragendes, insbesondere beim Fußball, wenn es um sogenannte Rot-Spiele geht.
Am Samstag steht das Nordderby bevor. Wird es wieder zu Auseinandersetzungen kommen? Man muss sich einmal in die Lage der Polizeibeamtinnen und -beamten hineinversetzen, wie sie sich überhaupt geistig und mental auf so einen Einsatz wie am Samstag vorbereiten.
Auch wir Grüne würden uns wünschen, wenn möglichst wenige Einsatzkräfte nötig wären, um die Sicherheit bei den Fußballspielen zu gewährleisten. Trotzdem erscheint es uns ein wenig anmaßend, wenn hier teilweise der Eindruck erweckt wird, besser zu wissen als die Einsatzleitung, wie viele Kräfte an welcher Stelle nötig sind. Letztlich trägt die Einsatzleitung die Verantwortung für den angemessenen Kräfteeinsatz, und sie muss sich auch polizeiintern dafür rechtfertigen, Personal zu beanspruchen, das andernorts fehlt.
Vergleiche mit anderen Bundesligastädten sind wenig hilfreich, weil es in der Tat ganz entscheidend auf die örtlichen Verhältnisse ankommt. Das Weser-Stadion ist das vielleicht am schönsten gelegene Stadion der Bundesliga, und darüber sind wir froh, das teilen Sie auch. Aus der Sicht der Polizei aber hat diese Lage den Nachteil, dass man mehr Leute als anderswo braucht, um die rivalisierenden Fanlager zu trennen. Für konstruktive Vorschläge, wie man die Situation hierbei verbessern kann, sind wir Grünen offen. Dazu würden wir auch gern
beitragen, aber, wie gesagt, nur in Form von konstruktiven Vorschlägen und nicht in Populismus abgleitend.
Zu guter Letzt, und damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident: Der Antrag, den DIE LINKE hier heute zu der Rampe am Osterdeich ursprünglich auch zur Abstimmung stellen wollte, ist jetzt nicht Gegenstand der Debatte geworden. Wir bitten darum, das in der Stadtbürgerschaft zu behandeln, denn ich finde, der Beirat hat da ein ganz großes Mitspracherecht. Das würde ich mir wünschen.
Eine letzte Bemerkung sei mir gestattet: Am Samstag steht das Nordderby an. Vielleicht hat der eine oder andere die Äußerungen des neu gewählten HSV-Präsidenten, Herrn Bernd Hoffmann, gehört, ich zitiere: „Schon am nächsten Samstag, 18.30 Uhr, kommen wir mit 4 000 oder 5 000 Hamburgern nach Bremen. Dann werden wir dort ordentlich aufmischen!“
Ich finde, das muss man auf das Schärfste verurteilen!
Das heizt die Stimmung für das Nordderby enorm an, das ist verantwortungslos!
Hier gilt, dass Funktionäre, insbesondere Sportfunktionäre, auch eine gewaltfreie Sprache wählen sollten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hinners, Sie haben mich ein bisschen verwirrt, denn ich habe die Hoffnung gehabt, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen werden, weil Sie Recherchen anstellen, sich nach der Rechtslage erkundigen und dann zu der Erkenntnis gelangen, die wir auch im Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit festgehalten haben und die wir an die Innendeputation weitergeleitet haben, um den Antrag dort mit den Stimmen von Rot-Grün und der Fraktion DIE LINKE zu beschließen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz kommt zum gleichen Ergebnis. Ich möchte noch einmal zitieren, um Ihnen das in Erinnerung zu rufen, denn der Inhalt dürfte Ihnen bekannt sein: „Social-Media-Plattformen können bereits jetzt rechtlich verpflichtet werden,“ - durch Gerichte, aber nicht durch Strafverfolgungsbehörden - „die Nutzerdaten zu übermitteln, wenn eine konkrete Straftat vorliegt, muss das seinen Rechtsweg gehen.“
Aus gutem Grund sollte es nicht möglich sein, dass Social-Media-Plattformen, private Unternehmen, Ihr Nachbar oder mein Nachbar einfach persönliche Nutzerdaten an Behörden weiterleiten. Dort gibt es keinen Automatismus, und das ist auch gut so.
Wir haben aus der Geschichte gelernt, Herr Hinners, die CDU anscheinend nicht, denn Sie bemühen immer noch dieses Mantra, das total veraltet ist: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz führen. Das ist der Inhalt Ihres Antrags, und Sie vermengen zwei Sachen miteinander.
Es gibt kein Spannungsfeld zwischen Verbrechensbekämpfung und Datenschutz. Mittlerweile liegt die europäische Datenschutzgrundverordnung vor, und das Bundesdatenschutzgesetz
wurde entsprechend novelliert. Die Strafverfolgungsbehörden haben heute, wenn sie konkrete Hinweise zu Straftaten haben, auch die rechtliche Möglichkeit, über Gerichte zum Beispiel auch an Facebook heranzutreten. Facebook hat das gute Recht zu prüfen, ob die Anfrage der Strafverfolgungsbehörde, in dem Fall eines Gerichts, rechtmäßig ist, wenn man Informationen über einen ganz bestimmten Nutzer haben möchte. Es funktioniert! Facebook hat sogar - und ich muss Facebook an dieser Stelle loben - im Hinblick auf die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden nachgebessert, Facebook hat nachgesteuert.
Deshalb finde ich es ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, wenn Sie den Datenschutz hier schlechtreden und sagen, wir wollten die Daten der Täter schützen, es komme zu einem Täterschutz, und die Täter hätten freie Bahn. Das ist das eine.
Das andere ist, dass Sie gesagt haben, dass es keinen rechtsfreien Raum im Netz geben dürfe. Herr Kollege Hinners, ich möchte es noch einmal betonen: Das Internet ist noch nie ein rechtsfreier Raum gewesen. Es ist kein rechtsfreier Raum.
Alles das, was in der analogen Welt strafbar ist, das ist auch im Internet strafbar,
egal, ob man auf Amazon, auf Facebook oder Twitter aktiv ist. Ich bleibe dabei, es ist kein rechtsfreier Raum vorhanden. Mit dieser Aussage beende ich meine Rede. - Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist wichtig, nach wie vor auch für uns Grüne und auch für die Koalition. Wir wollen auch den Datenschutz bei der Bremer Polizei verbessern. Wir haben uns als Koalition auf den Weg gemacht, miteinander gesprochen und Antragsentwürfe erstellt, die aber in dieser Phase noch nicht abschlussreif sind.
Ich möchte gleich gern darauf eingehen, Sie haben es ja eingehend erörtert, Frau Kollegin Vogt, Ihr Antrag sieht vor, dass die Betroffenen häufiger als bisher proaktiv informiert werden sollen. Das sehen wir genauso, deswegen steht es bei uns im Koalitionsvertrag, und dahinter stehen wir nach wie vor.
Die rechtlichen Hürden für die Polizei sind sehr niedrig, wenn sie Daten zur Gefahrenabwehr speichern will. Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, bleiben ermittlungsbezogene Hinweise oft weiterhin gespeichert, sogar nach einem Freispruch darf häufig gespeichert werden. Das wirft gewisse Rechtsfragen auf, auch bei den Betroffenen. Jüngstes Beispiel ist der G-20-Gipfel in Hamburg, bei dem Journalistinnen und Journalisten die Akkreditierung entzogen wurde, aber es gibt noch zahlreiche andere Beispiele.
Auch inkorrekte Datenspeicherungen sind ein Problem für Betroffene, aber auch für die Polizei. Wir möchten an der Stelle, dass die Polizei möglichst nicht viele Daten speichert, sondern entsprechend sinnvoll die Daten, die notwendig sind und eine effektivere Polizeiarbeit ermöglichen. In einem Rechtsstaat muss man die Polizei kontrollieren, aber auch den Datenschutz. Gesetze sind einzuhalten. Diesbezüglich gilt es auch für die Datenschutzbeauftragte, sie kann ja nur punktuell überprüfen, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin mitteilt, dass etwas eingetragen ist, womit er oder sie nicht ganz einverstanden ist, weil die Befürchtung besteht, dass etwas zu Unrecht darin steht. Besser wäre, wenn da eine proaktive Benachrichtigung erfolgen würde. Das gilt natürlich
Landtag 3689 48. Sitzung/24.08.17
nicht für die Fälle, in denen eine gewisse Gefahrensituation besteht. So haben wir das auch nie gemeint, deswegen auch die Formulierung im Koalitionsvertrag, wir haben da auch inhaltlich keine großen Differenzen.
Ich will nur ein bisschen den Rechtsrahmen beschreiben, in welcher kleinen Schwierigkeit wir uns an der Stelle befinden, dass wir das, was im Koalitionsvertrag steht, umstellen wollen beziehungsweise das so aufgenommen wird, wie wir es darin formuliert haben. Wir müssen uns Folgendes vorstellen: Können wir der Polizei angesichts der knappen Ressourcen, die sie hat, zumuten, jährlich Tausende von Briefen zu verschicken? Es sind auch mehrere Tausend im Monat möglich, um immer den betroffenen Kreis, der informiert werden darf, proaktiv darüber zu informieren, dass Daten gespeichert worden sind. Ich glaube, das schafft die Polizei nicht so, wie man sich das seinerzeit vorgestellt hat. Also muss man schauen, in welchem Rahmen es gelingt, dass die Polizei einerseits die Möglichkeit hat, Daten entsprechend rechtmäßig zu speichern, und andererseits die Betroffenen informiert werden, denn das betrifft die informationelle Selbstbestimmung. Das ist ein wichtiger Punkt für uns Grüne, und deswegen möchten wir auch, dass das eingehalten wird. Wie gesagt, wir hätten gern auch schon heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, wir brauchen noch ein bisschen Beratung.
Aufgrund der EU-Datenschutzreform wird auch das Bremische Polizeigesetz bis zum Jahr 2018 überarbeitet werden müssen, das befindet sich in der Pipeline. In diesem Rahmen kann man auch, wenn man es überarbeitet, die EU-Datenschutz- Grundverordnung, die auch entsprechend überarbeitet werden muss, für Polizei und Justiz einplanen. Das ist bei uns auf der Agenda, am kommenden Montag steht das auch auf der Tagesordnung des Senats. Wir alle wissen, was das bedeutet: Wenn der Senat es berät, wird es an anderer Stelle bei uns in den jeweils zuständigen Gremien wieder auftauchen, da werden wir es auf den Tisch bekommen. Das heißt, wir haben dann die Gelegenheit für eine diesbezügliche parlamentarische Beratung, sodass wir am Ende des Tages dem Anspruch gerecht werden, dass das, was in unserem Koalitionsvertrag steht, auch umgesetzt wird. Wir brauchen, wie gesagt, noch ein wenig Zeit, auch die Polizei braucht Zeit, das respektieren wir.
Wir haben keine groß voneinander abweichenden Meinungen. Sie wissen, dass auch die BKAGesetzgebung diesbezüglich Veränderungen vorgesehen hat, und diese sind auch im Rahmen dessen mit eingeplant. Wir wünschen uns, dass nach der Befassung im Senat den zuständigen Gremien hier die ersten Entwürfe für die Erarbeitung und Veränderung vorgelegt werden, damit
wir dann die Gelegenheit haben, es uns anzuschauen. Wir gehen natürlich davon aus, dass es dann gesetzeskonform ist, aber wir müssen auch den Spagat in der Praxis schaffen, wenn es wirklich mehrere Tausend sind, wovon wir nicht in jedem Fall ausgehen, aber viele werden es sein. Wie die Polizei das dann hinbekommt, ob das unbedingt Polizistinnen und Polizisten sein müssen, die solche Briefe versenden, oder ob es andere im öffentlichen Dienst tätige Menschen sein dürfen, die in einem gewissen Rahmen solche Briefe verschicken, da gehen wir nämlich in den Bereich des Datenschutzes - -.
Ich habe ja anfangs gesagt, Datenschutz ist uns wichtig, auch die Daten derjenigen, die sich vielleicht an der einen oder anderen Stelle zu Unrecht in solch einer Datei wiederfinden. Wir setzen darauf, wir haben es im Koalitionsvertrag, wir sind da am Ball, Frau Kollegin, und wir hoffen, dass wir dann irgendwann hier liefern können. - Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Vogt, Sie sagten, wenn wir wollten, dann würden wir heute gern zustimmen, wir wollen nicht und hätten keinen Willen. Das stimmt nicht. Diese Ausführungen weise ich zurück.
Ich habe in einer verständlichen Sprache in meinem Debattenbeitrag versucht darzulegen, aus welchen Gründen wir Ihren Antrag ablehnen. Er enthält ja auch einen Fehler. In Ihrem Antrag zielen Sie auf einen separaten Gesetzentwurf ab, der nur die Informationspflicht betrifft, aber nicht auf das, was in unserem Koalitionsvertrag steht, nämlich das Proaktive, das weitergehender ist. Im Hinblick auf das Proaktive benötigt diese Koalition noch Beratungsbedarf. Am Ende des Tages entscheidet die Koalition immer selbst, zu welchem Zeitpunkt etwas aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.
Zu guter Letzt wollen wir ja auch keine handwerklichen Fehler machen, wenn etwas in unserem Koalitionsvertrag steht, dann wollen wir es gut abarbeiten. Im Rahmen der Beratungen der EUDatenschutzgrundverordnung und der Polizeireform, die sowieso ansteht, hat der Senat erst einmal bis Mai 2018 Zeit - deswegen haben wir das
Thema auch nicht verschleppt -, das alles auf die Beine zu stellen. Wir wollen dann schauen, ob der Senat technisch in der Lage ist, etwas vorzulegen, das die Polizei umsetzen kann. Das wollte ich an dieser Stelle gern noch einmal gesagt haben. -Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Grobien! Ja, wir haben gestern in der Tat darüber gesprochen. Rot-Grün ist zu dem Schluss gekommen, dass wir den Antrag der FDP ablehnen werden, weil die Koalition so ist, wie sie ist. Die einen möchten ihm zustimmen oder ihn überweisen, die anderen möchten den Antrag ablehnen. Das ist nichts Verwerfliches.
Landtag 3400 45. Sitzung/14.06.17
Wir als Fraktion der Grünen lehnen den guten Antrag, diese Initiative schweren Herzens ab. Wir haben uns an vielen Stellen wiedergefunden. Es ist durchaus sinnvoll, sich über Inhalte auszutauschen. Das macht auch ein lebendiges Parlament aus. Ich bin bei vielen Punkten nicht einer Meinung mit dem gewesen, was Frau Kollegin Aulepp vorgetragen hat. Wir Grünen sehen das ganz anders. Es wurde viel zu dem Charakter dieses Gesetzes und dazu dargelegt, welchen Inhalt, welche Zielsetzung und welche Folgen es in der Intention hat.
Ich würde gern mit einem oder zwei Punkten daran anknüpfen, um noch einmal diese Dimension zu verdeutlichen. Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen, dass der Deutsche Richterbund, beide Journalistenverbände, Zeitungsverleger, Zeitungshäuser, Medienmacher, Lokalzeitungen, die Bitkom und Teile der Wirtschaft, sogar Internetfirmen, die eben keine Social Media Plattformen nach dem Telemediengesetz betreiben, das kritisieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich dazu geäußert. Erst gestern hat der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte seine diesbezügliche Stellungnahme abgegeben. Das Urteil dazu ist vernichtend. Wir als Grüne ignorieren das nicht.
Wir solidarisieren uns an der Stelle mit all den Bedenkenträgern. Wir teilen ihre Bedenken und sind gespannt darauf, ob dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Das passiert mit Sicherheit, wenn es verabschiedet werden sollte. Ja, Sie haben recht, Frau Kollegin Aulepp. Oft ist es bei solchen Gesetzen so, dass Leute Bedenken haben. In der Regel sind es verfassungsrechtliche Bedenken. Dann landet es beim Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz wird dann kassiert, oder ihm wird stattgegeben. Das ist nichts Neues. Die Qualität der Breite der Bedenkenträger ist aber sehr massiv. Bundesminister Maas bekommt nicht umsonst Wind von allen Seiten, weil die Dimension des Gesetzes erkannt wurde. Es ist nicht einmal europarechtskonform. Das hat der Verband der Juristen und Juristinnen einhellig bescheinigt. Wir Grüne sagen, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit im Internet sind sehr hohe Güter. Die gilt es zu schützen. Unabhängig davon ist aber das Internet kein rechtsfreier Raum, war kein rechtsfreier Raum und wird auch kein rechtsfreier Raum sein.
Wir haben in der Regel immer die Position vertreten, dass hier nachgebessert werden muss. An der Stelle sei in Richtung des Ministeriums von Herrn Maas noch einmal Folgendes gesagt: Natürlich ist die Absicht gut, ein Gesetz voranzubringen, das die großen Internetgiganten ein bisschen an die Kandare nimmt, damit sie strafbare Inhalte - und hier geht es um strafbare Inhalte - identifizieren, löschen und den Ermittlungsbehörden an der Stelle einen Zugang gewähren. Richterliche beziehungsweise strafrechtliche Entscheidungen dürfen wir nicht Unternehmen, sondern sollten wir den Juristinnen und Juristen überlassen.
Auf der einen Seite droht man den Unternehmen mit weitreichenden Druckinstrumenten, nämlich einer hohen Strafgebühr von bis zu 50 Millionen Euro, auf der anderen Seite fordert man die Löschfrist von 24 Stunden. Juristen erzählen mir, dass selbst sie bei einem bestimmten Tatbestand X - sei es Beleidigung oder Stalking - unter Umständen Wochen brauchen, bis sie bescheinigen können, ob es wirklich der Straftatbestand ist oder nicht. Dann kann ich doch nicht von einem Unternehmen, das in der Regel keine darauf spezialisierten Juristen oder Verfassungsrichter beschäftigt, erwarten, dass es die Tatbestände innerhalb von 24 Stunden identifiziert und löscht. Das gilt vielleicht für den einen oder anderen Straftatbestand. Wenn ich zum Beispiel gegen jemanden eine ganz konkrete Morddrohung ausspreche, sind wir uns sicher alle einig, dass auch Facebook in der Lage ist, einen solchen Inhalt zu löschen, selbst wenn dieser nicht von außen gemeldet wird, sondern einem Beschäftigten auffällt. Der Straftatkatalog, der mit dem Gesetz vorgelegt worden ist, ist aber so allumfassend, dass die Juristen die größten Bedenken haben. Wir Grüne teilen diese nicht. Wir finden nach wie vor, dass die inhaltlichen Argumente an der Stelle nicht ausgegoren sind. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, dass die Landesparlamente nicht mit einbezogen wurden. Das ist unser zweiter Kritikpunkt. Die Landesmedienanstalten haben jetzt schon nach dem Jugendmedienschutzgesetz eine Aufsichtsfunktion. Sie können Bußgelder verhängen und können Unterlassungsklagen einreichen. Sie können weitere Ahndungen vornehmen. Nach dem Telemediengesetz sind es Rundfunkgeräte. All diese Bereiche wurden ausgeklammert. Auch steht gut in Ihrem Antrag, Frau Steiner, dass wir als Bundesland in keiner Weise die Möglichkeit haben, selbst zu intervenieren. Das kritisieren wir an dieser Stelle auch.
Landtag 3401 45. Sitzung/14.06.17
Viel gravierender ist aber der technische Aspekt, über den wir noch gar nicht so richtig diskutiert haben. Es geht um den Einsatz von sogenannten Inhaltsfiltern. Diese werden im berechtigten Kampf gegen den Terrorismus verwendet. Wenn man auf sozialen Plattformen solche Inhalte findet, kann ein Algorithmus diese identifizieren und alle weiteren Kommentierungen und Verbreitungswege herausfiltern und anschließend löschen.
Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin!
Der gleiche Inhaltsfilter soll wahrscheinlich mit dem gleichen Algorithmus hinterlegt und entsprechend berücksichtigt werden. Das wird die Meinungsvielfalt, die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre massiv einschränken.
Der letzte Punkt betrifft den Auskunftsanspruch von Nutzerinnen und Nutzern. Er ist neu aufgenommen worden und wird dazu führen, dass sich Menschen wie in Autokratien eventuell genötigt fühlen, das eine oder andere nicht zu posten und nicht zu kommentieren, weil man durch dieses Auskunftsersuchen herausbekommen kann, von welchem anonymen Nutzer es stammt. Dabei geht es nicht nur um strafbare Inhalte, sondern eben auch um nichtstrafbare Inhalte. Hier wird man sicherlich eher den Löschbutton drücken, als in irgendeiner Form zu prüfen. Deswegen sind wir inhaltlich dabei, auch wenn wir den Antrag ablehnen. Wir sind über den Verlauf der weiteren Beratung gespannt. Wir sind sicherlich noch nicht am Ende. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte als Nichtjurist jetzt keinen juristischen Streit vom Zaun brechen. Einen solchen würde ich mit Sicherheit verlieren. Also werde ich mich auf das verlassen, was andere Juristen hierzu kundgetan haben. Wir werden diesen Streit heute nicht in irgendeiner Form lösen oder beilegen können. Sich aber zumindest darüber zu unterhalten, ist sinnvoll. Wir würden das gern im Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz weiter debattieren. Einen Vergleich mit dem analogen Medium Zeitung und der Veröffentlichung von Leserbriefen und dem zu ziehen, was live auf Facebook oder Twitter gepostet werden kann, hinkt gewaltig, Frau Aulepp.
Moment einmal, als Medienpolitiker muss ich das einfach klarstellen!
Für uns Grüne ist das ein wichtiger Punkt!
Nein! Das ist ein sehr wichtiger Punkt, Kollege Tschöpe. Wir können da Differenzen haben, aber es ist ein wichtiger Punkt.
Wenn man in einem analogen Medium wie der Zeitung in der Redaktion die Möglichkeit hat, Inhalte zu sichten und festzustellen, dass etwas beleidigend, schmerzhaft oder strafrechtlich relevant ist, kann man es in die Tonne treten. Das ist das eine. Deswegen sagen wir, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Wenn man feststellt, dass so etwas in einem Onlinemedium gepostet wird, wird man entweder per Algorithmus in der Lage sein zu löschen, - -.
Ich weiß das.
Ich würde gern den Gedanken zu Ende führen. Wir werden es hier heute nicht lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Landtag 3405 45. Sitzung/14.06.17
Nein, ich habe das auch eingangs gesagt. Deswegen werden wir schauen und abwarten, wie die Beratungen ausgehen und werden das an den gegebenen Orten weiter diskutieren.
Ich weiß nicht, wo das Problem liegt. Wenn man eine inhaltliche Differenz an der Stelle hat, dann ist ein Parlament dafür da, sie auszudiskutieren. Das sieht meine Fraktion genauso. - Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Rainer Hamann hat schon einiges gesagt. Sie alle haben mobile Endgeräte, ich sehe iPads und Geräte von anderen Herstellern, die alle eine Funktion über den Web-Browser haben, wo man dann dieses eine Knöpfchen betätigen kann, dann wird der auf Grün geschaltet und dann ist da Ad-Blocker-Werbung einblenden unterdrückt. Popup-Fenster kann man noch einmal zusätzlich regeln.
Ad-Blocker schränken die Werbung im Internet ein, das ist ziemlich gut, und das ist auch sehr, sehr bequem, weil sie auch die mögliche Übermittlung von Schadsoftware verhindern. Das haben wir ja gelernt aus dem Beitrag des Kollegen Rainer Hamann. Die Bundesregierung prüft ja gerade derzeit, oder anders gesagt, um es schärfer zu formulieren, plädiert eigentlich für ein Verbot und nennt es Prüfung. Das finde ich an der Stelle ziemlich verwerflich, deswegen haben wir auch diesen Antrag auf den Weg gebracht. Wir fordern nämlich den Senat auf, sich hier im weiteren Beratungsprozess, im Kreise der Länder und in Abstimmung mit dem Bund gegen die von den Medienunternehmen geforderte Einschränkung einzusetzen. Herr Kollege Hamann hat gesagt, dem Senat den Rücken stärken.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast die Hälfte aller Deutschen, nämlich ungefähr 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger, treiben tagtäglich Sport, ob in Sportvereinen oder im Fitness-Studio, oder gehen im Park joggen. Wir alle kennen diese Bilder. Das ist keine unerhebliche Zahl. Die über 90 000 Sportvereine leisten hier eine vorzügliche Arbeit. Das ist die eine Seite.
Sport ist nicht gleich Sport. Das wissen wir. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Sport zu treiben. Jeder hat ein individuelles Ziel und eine individuelle Motivation, um Sport zu treiben. Breitensport und Spitzensport schließen sich nicht aus. Sie sind sehr eng miteinander verwoben. Deswegen müssen wir immer wieder alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Sport auf allen Ebenen nachhaltig zu fördern. Über 170 Millionen Euro fließen jährlich in die Spitzensportförderung. Diese Mittelverteilung ist ziemlich intransparent. Sie wissen das alle. Es gibt Verbände und dadurch auch Vereine und Sportlerinnen und Sportler, die an der Stelle sehr, sehr kurz kommen. Deswegen haben wir als Grüne immer wieder den Leitsatz, der Spitzensport darf keine Geheimsache sein. Das muss transparent sein. Das muss nachvollziehbar sein für alle Sportlerinnen und Sportler, damit sie wissen, wie diese Fördermittelverteilung zustande kommt.
Das Gleiche gilt für alle Maßnahmen im Bereich des Anti-Dopings. Dazu komme ich aber gleich noch. Wir alle wissen, dass der Sport von sehr, sehr vielen Aktiven lebt. Der Sport wird vor Ort, im Kiez, im Stadtteil um die Ecke auf dem Sportplatz getrieben. Die Vereine vor Ort spielen nämlich die Schlüsselrolle. In diesen Vereinen werden die Sportlerinnen und Sportler von morgen geformt. Sie wachsen über sich hinaus und holen dann vielleicht die eine oder andere Medaille bei den Olympischen Spielen oder werden Fußballweltmeister. Insofern ist diese Schlüsselrolle der Sportvereine von einer ziemlich hohen Bedeutung auch für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler von morgen.
Der Spitzensport muss seine Werte regeln und das Doping aktiver und glaubwürdiger bekämpfen – das bemängeln wir immer wieder –, damit er weiterhin als Vorbild für den Breitensport dienen kann. Das Thema Doping ist nicht neu. Wir alle wissen das. Es gab schon in der Antike Doping. Seitdem die Kommerzialisierung des Spitzensports im Einklang mit Sportgroßveranstaltungen vonstattengeht, ist das aber der Türöffner für Korruption, für bestechliche Funktionäre. Kollege Tuncel hat gesagt, Medaillenfixierung ist mit Sicherheit auch ein Grund dafür, dass gedopt wird. Staatliches Doping wie in Russland kennen wir noch aus Ostdeutschland. Russland hat massiv und ganz brutal seine Sportlerinnen und Sportler gedopt. In der ehemaligen DDR wurden Sportlerinnen und Sportler meistens sogar ohne ihr Wissen gedopt. Welche Auswirkungen das hat, ist bis heute zu spüren. Die gesundheitlichen Schäden liegen auf der Hand.
Wir benötigen Formen und Möglichkeiten, wie man einerseits das Doping aktiv mit strafrechtlich relevanten Maßnahmen bekämpft, andererseits aber auch mit einer gewissen Ächtung. Daher muss man folgenden Dreiklang hinbekommen: Auf der einen Seite müssen die nationalen Anti-Doping-Agenturen personell wie auch finanziell unabhängiger vom IOC, von den nationalen Verbänden und den nationalen Organisationskomitees sowie transparenter und unabhängiger werden. – Das ist die eine Ebene.
Die andere Ebene ist, dass eben nur eine stabile, transparente und unabhängige Förderung des AntiDopingkampfs mit transparenten Kontrollmechanismen und Sanktionen letztlich den Sport und die Rechte der Sportlerinnen und Sportler stärkt.
Wir alle wissen, es ist gegenüber den Fans und gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern nicht fair, wenn gedopt wird. Insofern müssen wir darauf schauen, dass selbst sogenannte Anti-Doping-Agenturen, wenn sie nicht zugelassen werden, um Dopingtests durchzuführen – –. Es gibt Agenturen, die sich AntiDoping-Agenturen nennen, aber total von einem bestimmten Landesverband abhängig sind, der im IOC organisiert ist. Davon müssen wir uns langfristig lösen. Der McLaren-Report hat das alles offenbart.
Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Spitzensport so weit unter die Räder kommt, dass der Sport insgesamt beschädigt wird und somit auch der Breitensport Schaden davonträgt. Wir wohnen alle in irgendwelchen Stadtteilen, in denen Sportvereine um die Ecke sind. Der kleine Sportverein um die Ecke muss das in irgendeiner Form ausbaden. Daher immer wieder der Appell, dass Doping hier nicht wirkt!
Es können auch ökologische Standards und die Expertise von Umweltorganisationen bei der Vergabe von Sportgroßereignissen helfen. Wir möchten doch nicht im Ernst, dass die nächsten Olympischen Spiele oder Fußballweltmeisterschaften nur noch in Diktaturen oder in autokratischen Ländern stattfinden! Warum finden sie nicht mehr in stabilen Demokratien statt?
Das ist so, weil dort Regeln gelten, die ganz genau darauf achten –
damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident! –, dass es keine Korruption gibt und ökologische Standards eingehalten werden. Auch dafür müssen wir kämpfen. Auch das ist genauso wie die großen Sportereignisse ein Türöffner, auch für Doping. An der Stelle sind wir, glaube ich, nicht weit auseinander. Ich finde es toll, dass wir einvernehmlich diesen Antrag verabschieden und die Bundesregierung auffordern, hier Maßnahmen zu ergreifen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rohmeyer hat schon das eine oder andere skizziert, wie der Rundfunkbeitrag aufgebaut ist, seit wann es diesen gibt. Was Sie aber nicht skizziert haben, will ich gern erwähnen, weil das eine oder andere Ihres Debattenbeitrags wie alternative Fakten klang. Jetzt möchte ich einmal die anderen Fakten mit auf den Tisch legen.
Es ist nichts Verwerfliches, wenn eine Studentenorganisation, in dem Fall der RDS, also der Ring Christlich –
Pardon, ich habe es mir extra aufgeschrieben! RDS ist die Abkürzung, Ring Christlich-Demokratischer Studenten. Wir würden Studierende sagen,
um das gendergerecht zu beschreiben. Es ist nichts Verwerfliches, wenn eine solche Organisation diese Idee hat, damit auch bei openPetition wirbt und versucht, für dieses Anliegen Menschen zu gewinnen. Es ist nichts Verwerfliches, wenn ein Landesparlament oder ein Abgeordneter das übernimmt und das in einen Landtag einbringt.
Was aber in der gesamten Debatte zu kurz kommt, sowohl bei dem Anliegen der Studenten als auch bei Ihrem Anliegen der CDU-Fraktion, ist Folgendes: Sie haben gesagt, wir müssen uns beeilen und die Senatskanzlei habe keine Lust, sich die Arbeit zu machen. Sie wissen ganz genau, dass im Juli die Ministerpräsidentenkonferenz tagt, bei der genau das zur Debatte steht. Sie wissen auch, wie kurz das Zeitfenster ist, jetzt in irgendeiner Form klug, überlegt in diese Debatte hineinzugehen, ohne in die Populismusfalle zu tappen. Jeden Tag können wir das lesen und hören: GEZ-Boykott, Abschaffen, Zwangsabgabe, FakeNews,
Mainstream-Medien. Diese Falle besteht. Ich sage, das Anliegen ist das eine. Der Umgang damit, wie man das zu verkaufen und zu vermarkten versucht, ist das andere. Sie wissen erstens ganz genau, wie schnell man in diese Populismusfalle tappen kann. Dazu lassen wir uns nicht drängen. Deswegen ist das
mit einer der Gründe, warum wir das erst einmal ablehnen.
Zweitens haben Sie versucht, das ein bisschen so darzustellen, als wären alle Studierende, die nicht BAföG beziehen, also keine Ausbildungsbeihilfen haben, so arm, dass sie so wenig Einkommen haben, dass sie sich diesen Rundfunkbeitrag nicht leisten können. Sie haben nicht erwähnt, dass es jetzt schon eine breite Fülle von Ausnahmetatbeständen gibt über die Härtefallregelungen, über gesetzliche Regelungen, wie man sich davon befreien kann. All das ungeprüft, einfach eine Initiative zu übernehmen, uns diesen Antrag hier hinzulegen und uns dann so darzustellen, als wären wir die Bösen, die Ihren Antrag ablehnen und den Studierenden das nicht gönnen, mit fünf Euro im Monat diesen Rundfunkbeitrag zu finanzieren, um am Ende von diesen Medieninhalten zu profitieren, finde ich an dieser Stelle nicht korrekt, lieber Claas Rohmeyer. Das muss ich doch wirklich einmal so deutlich sagen.
Drittens. Sie haben die Bundesfreiwilligendienste genannt. Sie leisten natürlich eine total wichtige Arbeit. Nicht jeder derjenigen, der das tut, hat so ein Portemonnaie zu Hause oder ein Bankkonto, bei dem jedes Mal am Monatsende immer noch Geld übrig ist, dass sie das finanzieren können. Das eine oder andere muss natürlich immer wieder einmal diskutiert werden. Es ist nicht so, dass auf der Ministerpräsidentenkonferenz – so ist meine Rückmeldung, die ich ab und zu einmal habe, wenn ich nachfrage, wie denn das eine oder andere debattiert worden ist – die Ministerpräsidenten auf taube Ohren schalten, wenn es um Beitragsreduzierung geht. An der Stelle muss weiterhin erwähnt werden, dass es ein Stück weit nach einem Wahlkampfinstrument klingt,
irgendwie mit dieser Initiative um die Ecke zu kommen. Ich würde doch eher für Geduld werben, dass man all die Dinge, die Sie fordern, die auch die Initiative fordert, für jeden Tatbestand prüft. Denn es darf nicht sein, dass man hier Ungerechtigkeiten schafft. Wir haben Menschen, die unter dem Existenzminimum leben. Es gibt auf der einen Seite Menschen, die versuchen, über die Härtefallregelung an eine Beitragsbefreiung zu kommen, die durchaus Schwierigkeiten haben.
Auf der anderen Seite haben wir Studierende, die durch Nebenerwerb, durch Steuerbefreiung und alle anderen möglichen Tatbestände deutlich über dem Existenzminimum liegen. Ich will nicht sagen, dass das bei allen Studierenden der Fall ist, aber man hat diesen Bereich. Insofern bleiben wir erst einmal dabei, dass wir den Antrag ablehnen. Natürlich sperren wir uns nicht, das eine oder andere zu prüfen, aber es bis Juni mit dem Tenor abzuprüfen, wie Sie den Antrag