Susanne Grobien

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich freue mich, dass wir in der letzten Parlamentssitzung dieser Legislaturperiode ein Europa-Thema debattieren. Denn wie Sie alle wissen – und wir haben es hier schon gehabt –, in zweieinhalb Wochen steht nicht nur die Wahl der Bremischen Bürgerschaft an, sondern auch die Europawahl, und es gibt die Europawoche in dieser Woche. Ich möchte im Rahmen dieser drei Initiativen, die wir debattieren, die Gelegenheit nutzen, auch die Vorzüge eines starken Europas noch einmal genauer zu beleuchten, und vorab auch einige Bemerkungen treffen, die mir besonders wichtig sind.
In Zeiten eines nicht enden wollenden BrexitChaos wird der europapolitische Diskurs nämlich häufig viel zu sehr durch Negativschlagzeilen sowie durch Populisten von rechts und links beeinflusst. Wir aber sollten – und ich denke, das tun wir heute auch aus diesem Hause – ein positives Signal an die Bürgerinnen und Bürger senden, denn die europäische Einigung ist eine absolute Erfolgsgeschichte, die den einst verfeindeten Völkern Europas Frieden und Wohlstand gebracht hat.
Dieser Umstand ist mittlerweile für die Menschen unseres Kontinents zur alltäglichen Selbstverständlichkeit geworden und sorgt für keine Begeisterungsstürme mehr. Schaut man aber über den Tellerrand hinaus, auch das ist hier schon angesprochen worden, nach USA, Russland, China, in den Nahen Osten und auch in die Türkei, so wird schnell deutlich, dass die Herausforderungen, vor denen wir als Europäer stehen, nicht kleiner, sondern eher größer werden. Es werden Mut und Wille und Überzeugungskraft benötigt, um die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung auch in Zukunft fortschreiben zu können. Hierfür trete ich ein, und ich weiß, viele von Ihnen hier sind da an meiner Seite.
Nun aber zu den drei Themen! Drei Themenkomplexe in kurzer Zeit! Der eine ist „Erasmus-Aktive im Land effektiv unterstützen“, dann die Große Anfrage und auch der Bericht des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit. Um es vorwegzunehmen, wir werden den Antrag „Erasmus-Aktive“ unterstützen, wir hatten sogar überlegt, ihn mitzuzeichnen, weil wir das Programm Erasmus+ und das positive Erleben der Bürger und Bürgerinnen in der EU über Bildung in der Tat für so eminent wichtig halten. Wir haben uns dann aber doch gegen eine Mitzeichnung entschieden, weil der Duktus und auch der Vorschlag, ich glaube, so kurz vor Ende der Legislaturperiode – –. Man muss vielleicht in der neuen Legislaturperiode noch einmal darüber nachdenken. Dem Ursprungsantrag liegt das Ziel zugrunde, den internationalen Austausch für die in einer Ausbildung befindlichen Menschen auf der einen Seite, aber auch für Forschende und Lehrende an den Hochschulen und Universitäten auf der anderen Seite zu intensivieren.
Dieses Ansinnen, wie gesagt, unterstützen wir ausdrücklich. Erasmus und auch die Europäische Universität, zu der ich gleich noch komme, bedürfen überzeugter Europäer, die die Möglichkeit zu interkulturellem Austausch und die Chance der Internationalisierung wahrnehmen und auch spüren wollen. Gemeinsame Werte fördern, kritisches Denken und den interkulturellen Dialog stärken! Das sind elementare Ziele auf dem Bildungsweg, auf dem langen Weg der weiteren Europäisierung. Schul
partnerschaften sind dabei nun einmal ein wirksamer Weg und auch die Austauschprojekte vermitteln dieses Ziel.
In den nächsten Jahren sollen noch viel mehr Lernende in ganz Europa von den Möglichkeiten Gebrauch machen, dabei können aber auch Plattformen wie eTwinning und virtuelle Möglichkeiten diese Begegnungen schon einleiten, bevor es zu einem realen Austausch geht. Wir haben nämlich festgestellt, dass die Erasmus-Teilnehmerzahlen in Bremen tatsächlich rückläufig sind, was eher verwunderlich ist. Das ist sehr bedauerlich, insofern unterstützen wir jegliche Aktivität, das zu forcieren. Nur ob tatsächlich eine neue Koordinierungsstelle immer der einzig richtige Weg ist, das, finde ich, kann man noch einmal diskutieren. Wie auch schon gesagt wurde, es liegt vor allen Dingen an den Lehrern vor Ort, die diese Überzeugungsarbeit machen und die Arbeit der Antragsstellungen auf sich nehmen.
Wir hatten ja auch zentrale Beratungsstellen schon bei einem anderen Thema, nämlich bei der EU-Fördermittelberatung. Ich finde, darüber muss man noch einmal nachdenken. Was die Europäische Universität betrifft, so sind auch wir sehr davon überzeugt, dass es ein guter Weg ist über, wie heißt es, Alliance Young Universities for the Future of Europe, YUFE. Dass Bremen sich an der Ausschreibung beteiligt, das kann der ganzen Europäisierung nur förderlich sein.
Ja und was den Ausschuss angeht, es ist schon gesagt worden, es hat auch da große Übereinstimmungen gegeben, der geneigte Leser kann das in dem Ausschussbericht nachlesen, und er wurde auch einstimmig beschlossen.
Daher möchte auch ich zum Abschluss an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, für die Europawahl zu werben. Es ist mir wichtig, denn in den letzten Tagen war ich schon manchmal erschrocken. Meine Kollegin Frau Dr. Müller hat gesagt, die Resonanz wäre so groß, aber bei der einen oder anderen Veranstaltung stößt man doch auf mäßiges Interesse, weil die Bürgerschaftswahl nun einmal für die Bremer noch ein bisschen wichtiger ist. Wenn alle so viele Menschen wie Greta Thunberg, so viele junge Leute, vereinen, so ist man doch erstaunt – wir standen zusammen auf dem Podium bei Pulse of Europe –, dass das Durchschnittsalter eher bei 60 aufwärts lag. Es sind gerade die jungen Menschen, die wir für Europa begeistern müssen.
Dass Europa nicht nur mehr Aufmerksamkeit verdient hat, sondern auch die Wahl zum Europäischen Parlament richtungsweisend ist, sollte hier allen klar sein. Ich werbe daher dafür, die verbleibenden zweieinhalb Wochen zu nutzen, die Errungenschaften der Europäischen Union noch einmal stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen und ihre Vorzüge bei den Gesprächen, die uns noch bevorstehen, auch deutlich herauszustreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Donnerstagmorgen, eine sehr prominente Redezeit, alle oder die meisten sind noch wach und auch sehr aufmerksam.
Es ist ein Punkt außerhalb der Tagesordnung, den wir heute debattieren: Ein Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün zu einer weiteren, nämlich der vierten Änderung des Landesmindestlohngesetzes. Das Thema scheint den Regierenden extrem wichtig zu sein. Kurz vor Toresschluss will Rot-Grün noch einige publikumswirksame Projekte und Entscheidungen auf den Weg bringen und dazu gehört auch das Symbolthema der Regierenden: der Landesmindestlohn.
Seit dem 1. September 2012 gibt es in Bremen das Landesmindestlohngesetz. Auf Bundesebene wurde der allgemeine Mindestlohn im Jahr 2015 eingeführt. Allgemeinverbindlich gültige Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gab es schon vorher. Der Bundesmindestlohn ist insofern in der Tat das unterste Auffangnetz. Er liegt heute bei 9,19 Euro pro Stunde und steigt nächstes Jahr auf 9,35 Euro.
Ich möchte nicht mehr in eine Generaldebatte zum Mindestlohn einsteigen, das Pro und Contra ist bereits viel und auch hier im Hause an vielen Stellen diskutiert worden. Es wurde schon gesagt: Der Landesmindestlohn hat nur eine sehr begrenzte Wirkung. Für private Unternehmen gilt er in aller Regel nicht und in einem Bundesland fehlt einem dazu auch die Gesetzgebungskompetenz. Er gilt nur für die Kernverwaltung und die nachgelagerten Gesellschaften, für Zuwendungsempfänger sowie für Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten.
In der letzten Zeit werden in der öffentlichen Diskussion erhebliche Unterschiede bezüglich der Beträge erörtert. Der Bürgermeister sprach im September 2018 noch von 10,80 Euro, die Fraktion der SPD von 10,93 Euro, die Fraktion DIE LINKE von 12,63 Euro und im Wahlprogramm der SPD steht nur: Mittelfristig muss er mindestens zwölf Euro erreichen. Was soll denn gelten? Man gewinnt den Eindruck, dass hier bar jeder ökonomischen und sozialpolitischen Argumente wie auf einem Basar mit Zahlen jongliert wird frei nach dem Motto: Wer bietet mehr?
Als Fraktion der CDU war es uns immer wichtig, die Politisierung der konkreten Höhe des Mindestlohnes zu vermeiden. Auch Rot-Grün selbst hat die Höhe des Mindestlohns mit der letzten Änderung des Landesmindestlohngesetzes im Jahr 2018 an den Bundesmindestlohn gekoppelt. Die aktuelle Diskussion bestätigt leider unsere Befürchtung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Landesmindestlohn auf 11,13 Euro pro Stunde angehoben werden. Warum jetzt? Außer der bevorstehenden Bürgerschaftswahl fällt einem dazu kein vernünftiger Grund ein.
Zumal das SPD-geführte Wirtschaftsressort in einem internen Vermerk vom November 2018 selbst ermittelt hat, dass für die Stadt Bremen ein Mindestlohn von 9,01 Euro pro Stunde – ermittelt nach den Methoden der Hans-Böckler-Stiftung – bedarfsgerecht und somit ausreichend ist. Das liegt noch unter dem Niveau des Bundesmindestlohns. Die Fachleute von Wirtschaftssenator Günthner bescheinigen dem Senat damit schwarz auf weiß, dass gar kein Handlungsbedarf besteht. Das interessiert die Regierenden nicht, weil man glaubt, mit dem Thema beim Wähler punkten zu können.
Dabei profitieren, anders als die Menschen bei solchen Debatten glauben, nur ganz wenige von dem heutigen Gesetzentwurf. Stellt man ausschließlich auf die Beschäftigungsverhältnisse ab, die statistisch nachweisbar von der Erhöhung des Landesmindestlohns auf 12,63 Euro profitieren würden, kommt man in Bremen auf 5 160 Beschäftigte. Das sind gerade einmal 1,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Wenn wir von 11,13
Euro ausgehen, dann ist der Prozentsatz noch niedriger, das heißt, wir reden über 1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Wenn man sich das vor Augen führt, dann verhält es sich wie mit einem Scheinriesen. Tur Tur aus dem Kinderbuch „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“ fällt einem ein. Je mehr man sich nähert, umso kleiner wird die Wirkung.
An einer solchen Symbolpolitik, die wirklich schon nah an der Täuschung der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ist, beteiligen wir uns als Fraktion der CDU nicht. Das bedeutet nicht, dass uns faire Löhne nicht wichtig sind.
Im Gegenteil, aber wir sehen die Lohnfindung in einer sozialen Marktwirtschaft zu allererst als Aufgabe der Tarifpartner an.
Da, wo diese aufgrund mangelnder Tarifbindung nicht funktioniert, gibt es den Bundesmindestlohn, ein bewährtes Instrument, das wir für ausreichend und bedarfsgerecht halten.
Wir sehen deshalb keinen Handlungsbedarf und schon gar nicht für dieses Gesetz, zumal allen klar ist, dass man allein über den Mindestlohn Armut und wachsende Armut in dieser Stadt nicht verhindern kann. Viel mehr betroffen als von Ihrem Landesmindestlohn sind die Bürger und Bürgerinnen in unserem Bundesland ohnehin von ganz anderen Themen, in denen Bremen statt Vorreiter immer wieder Schlusslicht ist. Ich nenne die Bildung. Hier haben Sie keine so gute Bilanz wie beim Landesmindestlohngesetz. Darüber entscheiden aber die Wählerinnen und Wähler am 26. Mai. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissenschaftsplan 2025, eigentlich ist auch jetzt schon alles gesagt. Welche Bedeutung die Wissenschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven haben, ist offenbar hier im Raum jedem bewusst. Seit dem Jahr 2004, als Bremen als erste deutsche Stadt den Titel Stadt der Wissenschaft erhielt, hat sich die Entwicklung aber weiter dynamisiert. Eine Vielzahl überregionaler Forschungseinrichtungen mit mehreren Leibnitz-Instituten, Fraunhofer-Instituten, BLR-Instituten, dem DFKI, sind zwischenzeitlich Zeichen der positiven Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Erst am letzten Wochenende gab es das große Dossier im Weser Kurier, auch für Laien verständlich, über den überragenden Wissenschaftsschwerpunkt, nämlich die Polar- und Meereswissenschaften mit der doch überall anerkannten Frau Professor Boetius als Direktorin des AWI. Wie auch sie und viele andere nationale und internationale Forscher und Wissenschaftler, sind sie auch immer Botschafter von Bremen und Bremerhaven.
Wir sind alle darüber hier im Saal sehr froh. Wie gesagt, ein Thema mit großer Einigkeit, aber wie so oft, steckt der Teufel im Detail. Mehr Geld für die Grundausstattung, eine Vielzahl neuer Professuren, steigende Studierendenzahlen und natürlich Steigerung der Qualität in Forschung und Lehre – die grobe Linie, so ist es auch bestätigt worden, stimmt. Wir hatten am 6. Dezember dazu eine umfangreiche Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Alle stellungnehmenden Gäste, das waren die Hochschulen, die AStA der Hochschulen, die Personalräte, Gewerkschaftsvertreter, ich glaube drei
oder vier an der Zahl, Arbeitnehmerkammer, Studierendenwerk, also mehr konnte man wirklich nicht mehr hören, hatten eigentlich durchweg eine positive Beurteilung. Das klang hier auch schon an, wenngleich aus unterschiedlichen Blickwinkeln und auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Im Nachgang gab es sogar noch Stress mit der Architektenkammer, weil die meinten, sie hätten auch noch gehört werden müssen, aber zu spät gemeldet. Sicherlich würden AStA und Personalräte auch ihren Beruf nicht richtig ausüben, wenn sie nicht noch mehr Mittel für die Lehrer fordern würden. Auch beachtlich, immerhin die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau konnte sich mit der Forderung einer Bremer Genderoffensive durchsetzen und Eingang in den Wissenschaftsplan finden.
Frauenförderung an sich gibt es hier auch schon, bleibt im Plan aber ansonsten doch eher unkonkret. So versetzt – auch darüber haben wir jetzt schon gesprochen – der neue Wissenschaftsplan die Hochschulen im Land Bremen in eine Situation, die vor allem dafür sorgt, dass die Hochschulen die Schließung der über die Jahre entstandenen Lücken und Löcher in Aussicht gestellt bekommen, um ihrem Anspruch und ihren Aufgaben gemäß ordentlich weiterarbeiten zu können und sich eventuell weiter adäquat entwickeln zu können.
Was aber unzweifelhaft in dem vorliegenden Machwerk fehlt, sind große Visionen und die Bereitschaft zu grundlegender Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes, meine Damen und Herren. Darüber reden wir vor allen Dingen auch Morgenvormittag, wenn es um die Machbarkeitsstudie einer medizinischen Fakultät in Bremen geht. Hier wird von vornherein wieder nur die kleine Lösung präferiert, aber dazu Morgen mehr.
Noch einmal zum vorgelegten Wissenschaftsplan: Wissenschaft braucht gute Rahmenbedingungen zwischen Hochschulen und Politik, so steht es im Plan und merkwürdiger Weise fast auch in jedem Wahlprogramm; denn wir befinden uns in der Tat nur noch drei Monate vor den Wahlen. In der Tat, in fast jedem Wahlprogramm gibt es kaum Abweichungen, wenn es um mehr Studenten, gute Lehrer, neue Studienangebote, mehr Kooperation, internationale Digitalisierung geht. Schlagworte findet man überall. Vielleicht bei den Grünen ein bisschen mehr Nachhaltigkeit und Umweltforschung.
Wir haben eine dezidiert andere Auffassung zur Zivilklausel. Zum Thema Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, auch das wurde schon gesagt, gibt es durchaus noch Möglichkeiten. Es gibt gute Ansätze hier in Bremen, aber das ist weit ausbaufähig.
Ein Thema, dem ich mich unter der Zukunftsorientierung hier auch noch einmal widmen möchte, ist das Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Verwaltung. Hier die Experten aus der Wissenschaft und Forschung im Elfenbeinturm, und dort die Bürokraten in ihrer Trutzburg. Wir sind deshalb sehr froh, dass der vorgelegte Wissenschaftsplan mehr Hochschulautonomie vorsieht. Wie effizient sind aber Entscheidungsprozesse zwischen Hochschulen und dem Ressort? Allein bei der Diskussion um das fünfte Hochschulreformgesetz vor einigen Wochen, das die Berufung der Professuren auf die Hochschulen überträgt, konnten wir wirklich spüren, wie groß die Sorge ist, dass Beteiligungsstrukturen verkürzt werden und nicht mehr alle und jeder sich zu einer Entscheidung der Hochschule äußern kann. Sicherlich sind Entscheidungen oft komplex und nicht selten dauern Planung und Umsetzung von Bausanierungs- oder auch Neubauvorhaben auch wegen einer Bundesbeteiligung sehr viele Jahre – manchmal, und ich glaube besonders in Bremen, zu viele lange Jahre. Wer in der Wissenschaft die Nase vorn haben will, muss zügige und effiziente Entscheidungswege zulassen beziehungsweise diese organisieren. Hier haben wir in meinen Augen in Bremen, ganz besonders in Bremen, noch großen Nachholbedarf. Gerade wenn man im Ranking der Wissenschaftsstandorte keinen Boden verlieren will, muss man hier zügiger werden.
Ansonsten denke ich, besteht bei uns allen eine große Einigkeit. Den Wissenschaftsplan bekommen wir nur zur Kenntnis, wir können darüber noch nicht einmal abstimmen, aber unser gemeinsames Ziel ist hier, den Standort voranzubringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, Sie haben gerade über Bremen.AI gesprochen, über dieses Netzwerk, und haben gesagt, es werde vom Wirtschafts- und vom Wissenschaftsressort betrieben. Ihnen ist schon bekannt, dass im Impressum dieses Netzwerkes die Firma JUST ADD steht und dass das Netzwerk aufgrund rein privater Initiative gegründet worden ist, weil in der Tat die Prozesse über die Wirtschaftsförderung – –. Wir kennen ansonsten i2b und dergleichen, die sind alle staatlich gefördert worden, das ist bei Bremen.AI überhaupt
nicht der Fall gewesen. Ihnen ist schon bekannt, dass das eine private Initiative ist, oder?
Mir lag nur daran, Frau Senatorin, da stimmen Sie sicher mit mir überein, dass es, wie gesagt, eine private Initiative war, in die sich dann die Ressorts Wissenschaft und Wirtschaft auch mit eingebunden haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September letzten Jahres haben wir die Große Anfrage zum Thema Stärkung der Binnenschifffahrt an den Senat gerichtet. Die Antwort liegt, wie schon gesagt, seit Mitte November vor, und heute debattieren wir das Thema mit dem Ziel, noch einmal Möglichkeiten, Potenziale und Herausforderungen für die Güterverkehre auf bundesdeutschen Wasserstraßen herauszustellen.
Zunächst danke ich dem Senat für die Beantwortung unserer Großen Anfrage! Sie machen noch einmal sehr deutlich, dass das Thema auf Bundes- und Landesebene hochaktuell ist, aber die Zeit rennt, wenn man den negativen Trend in der Entwicklung der Leistungszahlen für die Binnenschifffahrt, insbesondere in Bremen, umkehren möchte.
Drastisch zeigen das die Zahlen zur Güterverkehrsentwicklung auf der Straße und auf dem Wasser, wenn man Zahlen von 1970 und 2016 vergleicht. Der Verkehr auf der Straße hat sich in dem Zeitraum mehr als verzehnfacht, von 42 Milliarden Tonnenkilometer auf 464 Milliarden Tonnenkilometer, während der Güterverkehr per Binnenschiff sich kaum verändert hat, lediglich von 49 auf 54 Milliarden Tonnenkilometer. Es ist gravierend deutlich, dass die Binnenschifffahrt offenbar nicht attraktiv ist und es eindeutig Luft nach oben gibt, um hier gegenzusteuern.
Besonders drastisch zeigt sich die negative Entwicklung im Segment des Containertransports in der Binnenschifffahrt. Seit dem Jahr 2011 steigen die Zahlen der zu transportierenden Standardcontainer in Rotterdam, Antwerpen und Hamburg, aber nicht in Bremen. Hier sind die Seehafenhinterlandverkehre im Containerbereich rückläufig.
Schon der Masterplan Binnenschifffahrt aus dem Jahr 2008, der die Entwicklungspotenziale für die Binnenschifffahrt insbesondere in den bremischen Häfen untersucht hat, hatte eine Stärkung der Binnenschifffahrt hier vor Ort zum Ziel, doch das ist schon zehn Jahre her. Es lohnt sich also, auch einmal nachzuhaken, welche der Vorschläge und Projekte seitdem umgesetzt wurden.
Natürlich sind bestimmte Entwicklungen nicht nur durch die Rahmenbedingungen des Staates zu beeinflussen, sondern müssen auch vom Markt angenommen werden. Dennoch ist die Ernüchterung groß: Nicht ein Projekt zur Erschließung neuer Geschäftsfelder für die Binnenschifffahrt wurde in den letzten zehn Jahren realisiert, weder die Integration des Binnenschiffs in die Automobillogistik, noch der Einsatz von Binnenschiffen im Cluster Windenergie, noch der Bau eines kombinierten Short Sea Terminals, sind auch nur annähernd ein Stück vorangekommen.
Damit ergeht es diesem Masterplan wie so vielen Masterplänen von diesem rot-grünen Senat. Sie sind reine Papiertiger in den Schubladen der Ressorts. Allein der Ausbau der Mittelweser für das Großmotorgüterschiff, bestehend aus der Fertigstellung der neuen Schleuse in Münden und den Uferrückverlegungen, befindet sich in der Umsetzung, aber ist auch eine Baumaßnahme des Bundes, die sich Bremen wirklich nicht an das Revers heften kann. Bremen hat sich eher nach sehr zähen Verhandlungen aus der Finanzierungsbeteiligung verabschiedet und übernimmt nun dafür die Unterhaltungskosten für ein paar Nebenflüsse, deren Ausmaß oder Kosten noch nicht einmal bekannt sind.
Für die endgültige Verbesserung fehlen also auch hier noch weitere Ufer, aber die sollen ja seitens des Bundes jetzt bald kommen. Immerhin, auch der Bundesregierung ist die Stärkung der Binnenschifffahrt ein besonderes Anliegen, denn verkehrs- und umweltpolitische Gesichtspunkte sprechen einfach
deutlich dafür, mehr Gütertransporte auf die Binnenwasserstraßen zu verlagern. Aber irgendwie scheint das nicht zu funktionieren.
Immerhin hat die Bundesregierung einen Punkt aus den Koalitionsvereinbarungen umgesetzt. So sind nämlich seit dem 1. Januar dieses Jahres die Schifffahrtsabgaben tatsächlich aufgehoben. Das soll eine Entlastung von 45 Millionen Euro bringen, das erfreut uns, und wir begrüßen natürlich die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zu anderen Verkehrsträgern.
Ein im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstelltes Gutachten belegt auch, dass diese Maßnahme nicht nur mehr Güter auf das Wasser bringt, sondern auch noch positive Beschäftigungswirkungen im Schifffahrts- und Hafengewerbe entfalten wird. Trotzdem muss man erst einmal abwarten, wie gesagt, wir haben erst Ende Januar, und sie ist erst seit Anfang Januar in Kraft.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Vielleicht hat die Binnenschifffahrt ein etwas angestaubtes Image. Mein Großvater war Binnenschiffskapitän, ich kam also schon sehr früh mit Binnenschiffen in Berührung, und viele Menschen denken sofort an die Serie „MS Franziska“ aus den Siebzigerjahren, wenn es um Binnenschifffahrt geht.
Diese folkloristische Romantik hat natürlich nichts mehr mit der heutigen Situation zu tun, dem zunehmenden Standortwettbewerb zwischen den ARAHäfen und der Verschiebung von Ladungsströmen in einer globalisierten Welt. Auch wir hier in Bremen müssen aus ökonomischen und ökologischen Gründen alles daran setzen, im Hinterlandverkehr vermehrt auf das Binnenschiff zu setzen. Nur dies muss für Logistikteilnehmer natürlich auch wirtschaftlich interessant sein. Bremen muss seine Infrastruktur in erster Linie weiter modernisieren. Der Investitionsstau bei Landstromanschlüssen, PkwAbsetzplätzen, Pontonliegeplätzen und Warteplätzen in Stadtnähe muss zeitnah angegangen werden. Außerdem sollte sich der Senat auch stärker für die Einrichtung eines LNG-Terminals engagieren.
Schließlich bedarf es einer weiteren Anstrengung zur Digitalisierung der Binnenschifffahrt. Ich finde es von daher auch positiv und bemerkenswert, dass der Senat, genau zwischen dem Einreichen unserer Großen Anfrage und deren Beantwortung, das Ver
bundprojekt mit dem Namen Binntelligent, wir haben hier darüber schon an anderer Stelle gesprochen, gestartet hat.
Fazit bleibt, und es ist festzustellen, dass Bremen in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten viel zu langsam agiert hat und aufpassen muss, dass es im Standortwettbewerb nicht abgehängt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aktueller kann eine Debatte in der Bremischen Bürgerschaft wohl kaum sein. Die Verschiebung der Abstimmung im Unterhaus des englischen Parlaments über das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union bestimmt seit zwei Tagen wieder die Medien. Heute nun auch noch die Nachricht über das Misstrauensvotum gegen Theresa May heute Abend. Die Ratlosigkeit über das Brexit-Chaos ist nicht kleiner, sondern eher größer geworden. Die unterschiedlichen Ausstiegsszenarien waren für uns als Fraktion der CDU im Oktober vor dem Hintergrund der Bedeutung bremisch-britischer Verflechtungen Anlass dafür, die Große Anfrage an den Senat zu richten. Sie trägt den Titel „Ist Bremen für den Brexit ausreichend gewappnet?“. Denn eines ist klar, in jedem Fall, egal welches Szenario zum Tragen kommt, wird es Auswirkungen auf den bremischen Wirtschafts- und Handelsstandort geben. Am 29. März 2019 gilt entweder das mit der EU ausgehandelte Übergangsabkommen mit den Übergangsfristen bis 2021. Dann wird die Landung etwas weicher. Oder es kommt Ende März, und das wird seit zwei Tagen immer wahrscheinlicher, doch zum harten Brexit mit dann noch ungeahnten Folgen für alle Beteiligten.
Zunächst danke ich dem Senat für die in vielen Teilen doch sehr ausführliche Antwort auf unsere Fragen, auch wenn die Antworten manchmal etwas vage bleiben, was aber auch auf die chaotischen Verhältnisse in Großbritannien zurückzuführen ist und den Umstand, dass tatsächlich niemand die Folgen eines harten Brexits vollumfänglich abschätzen kann. Vor allem im Warenverkehr mit den dann erforderlichen Zollabfertigungen werden im Vereinigten Königreich chaotische Zustände erwartet, eingeschränkte Verkehre, massenhafte Lkw-Staus, eingeschränkter Flugverkehr, Engpässe sogar in der Lebensmittelversorgung werden befürchtet. Kommt es zu einem harten Brexit, dann muss Großbritannien wie ein Drittstaat mit allen Folgen und Konsequenzen behandelt werden. Der
Warenhandel, Zoll, Marktzugänge und Regulierungen für technische, chemische und pharmazeutische Produkte, aber auch Markenrechte, Patentrechte sowie Lizenzverträge und das Gesellschaftsrecht müssen unter den neuen Voraussetzungen neu vereinbart werden. Deutsche Unternehmen, zum Beispiel die Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden, bräuchten plötzlich Aufenthaltsgenehmigungen für ihr Personal. Es werden keine umsatzsteuerfreien Lieferungen mehr geben, und nach einer zollrechtlichen Ausfuhranmeldung bei der Einfuhr in Großbritannien wird sofort und direkt die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Auch die Transport- und Logistikbranche steht vor großen Herausforderungen. Wenn Zollkontrollen eingeführt werden, etwa in Calais und Dover, wird das zu ungeahnten Wartezeiten und Staus an den Grenzen führen. Auch in Bremerhaven und am Flughafen Bremen ist mit Verzögerungen zu rechnen. Zoll ist Bundesrecht, und der Bund hat bereits reagiert. Die deutsche Finanzverwaltung wird bundesweit zusätzlich 900 Stellen schaffen, um dem Regelungs- und Abfertigungsbedarf gerecht zu werden. Exporteure und Importeure müssen sich darauf einstellen, dass sie ab April kommenden Jahres Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen ausfüllen müssen. Und Bremen? Der Senat hat insgesamt 20 Landesgesetze und Verordnungen identifiziert, bei denen aufgrund des Brexits möglicherweise Änderungsbedarf besteht. Im Gegensatz zu Niedersachsen allerdings, die bereits ein Übergangsgesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet haben, spielt Bremen auf Zeit und wartet den weiteren Verlauf der Verhandlungen und Abstimmungen ab.
Ansonsten gibt es, wie immer hier üblich, Staatsräterunden, die sich mit dem Brexit befassen, und natürlich auch die entsprechenden Teilnahmen und Präsenzen an den Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Groß ist das Angebot an Hilfestellungen durch die Handelskammer in Bremen. Informationsveranstaltungen für die Wirtschaft, Stammtische, Beratungen im Plenum und andere Hilfestellungen zeigen, dass die Handelskammer zum Thema Brexit sehr agil ist und ihre Betreuungsfunktion für die mittelständische Wirtschaft auch sehr gut angenommen wird. Volkswirtschaftlich gesehen hätte ein ungeordneter Brexit aus bremischer Sicht im Automobil- und Luftfahrtbereich die spürbarsten Auswirkungen. Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Zuliefermarkt für Airbus in Bremen und für das Mercedes-Werk ein wichtiger Absatzmarkt für Automobile.
Auf der anderen Seite haben solche Unternehmen am ehesten das Know-how und die Ressourcen, um ihre Prozesse umzustellen, auch wenn sie dann etwas komplizierter, langwieriger und teurer werden. Größere Schwierigkeiten haben die kleinen Mittelständler. Wir hoffen und erwarten vom Senat, dass er alles tut, um negative Folgen des Brexit für die bremische Wirtschaft, unsere Arbeitnehmer und unsere Bevölkerung abzuwenden.
Als Kandidatin für die Wahl zum Europäischen Parlament liegt mir zum Schluss aber noch ein Satz zur Situation in Europa am Herzen. Ich kann mich noch gut an den 24. Juni 2016 erinnern, den Tag, als morgens das Brexit-Votum bekannt geworden ist. Man ging abends ins Bett und dachte, das wird schon alles, und am nächsten Morgen sah die Welt plötzlich von einem Moment auf den anderen ganz anders aus, übrigens in dem Jahr noch ein zweites Mal, als im November der amerikanische Präsident gewählt wurde.
Jetzt, zwei Jahre nach dem Referendum, ist die Unsicherheit größer denn je. Es kann nicht sein, dass Großbritannien nach zwei Jahren Verhandlungen versucht, die europäische Staatengemeinschaft vor sich her zu treiben. Einem möglichen Nachverhandeln des Abkommens hat der Präsident des Europäischen Parlaments daher schon konsequent eine Absage erteilt. Die Unsicherheit und die widersprüchlichen Aussagen zum Thema Brexit machen deutlich, wie wichtig die Gemeinsamkeiten der Gemeinschaft der anderen 26 Mitgliedsstaaten ist und wie wichtig es ist, weiter dafür zu kämpfen und einzutreten.
Eines möchte ich deutlich machen, das ist mein letzter Satz: Sollten sich die Briten tatsächlich für einen Verbleib in der EU entscheiden, dann sollten wir diese Entscheidung begrüßen, denn gerade als Bremerinnen und Bremer sollten wir uns um diese Option nicht streiten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es sind ja noch ein paar Studierende da, denn es geht ja jetzt auch in dieser Debatte um Hochschulen. Vorher war es voller, der Plenarsaal leert sich nach der doch so spannenden, guten und wichtigen Debatte.
Aber auch Hochschulkooperationen sind ein wichtiges Thema, weshalb wir eine Große Anfrage an den Senat gestellt haben. Wir haben das auch gemacht, weil der Wissenschaftsrat das auch in seiner Begutachtung gefordert hat, dass da noch mehr möglich ist.
Sage und schreibe, 3 205 Male kommt das Wort Kooperation im Entwurf des Wissenschaftsplans 2025 vor. Das macht auch aus der Sicht des Senats den hohen Stellenwert von hochschulübergreifender Zusammenarbeit deutlich und völlig zu Recht auch aus unserer Sicht. Ich danke dem Ressort für die umfangreiche Darstellung und Zusammenstellung der unterschiedlichsten Kooperationen und Zusammenarbeit in der sehr umfangreichen Antwort.
Abgesehen davon, dass Hochschulen und die Wissenschaft insgesamt vermutlich schon immer grenzüberschreitend dachten und denken, wurden sie doch höchstens – und auch wir hatten gerade ein sehr politisches Thema – einmal durch Politik daran gehindert. Heutzutage geht aber ohne eine verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit auf den unterschiedlichsten Ebenen auch im Hochschulbereich gar nichts mehr.
Denken wir an Globalisierung, denken wir an Digitalisierung, denken wir an Internationalisierung oder denken wir an die finanziellen und monetären Grenzen und Hindernisse, die bei der Notwendigkeit von Kooperationen natürlich auch eine wesentliche Rolle spielen.
Nun war mir bei meiner Parlamentsarbeit natürlich schon klar, dass Bremer Hochschulen bereits jetzt untereinander mannigfach kooperieren oder auch nicht nur die Hochschulen untereinander, sondern
natürlich auch mit Bremer, deutschen und internationalen Partnern auf unterschiedlichste Art und Weise zusammenarbeiten. Speziell in der Forschung ist das stets die Regel, und wir hier in Bremen sind immer sehr, sehr stolz auf die Meeres- und Polarforschung, die auch international ist, die besonders stark in Kooperation ist und auch in ihrem Paradestück, dem Flaggschiff der Polarstern, von der wir alle hoffen, dass sie dann auch den Zuschlag erhält, hier im Bundesland neu errichtet zu werden.
Diese Art der Forschung als Einzelkämpfer zu betreiben, wäre Irrsinn und wäre finanziell gar nicht darstellbar. Denn die Vorteile von Kooperationen liegen klar auf der Hand: höhere Innovationskraft und neue Denkansätze, gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Großgeräten, bessere Ressourcenauslastung, Kosteneinsparung, weitere Synergien und so weiter.
Ich glaube, ich muss gar nicht viel weiterreden, denn es ist in der Tat eine sehr beeindruckende Auflistung in der Antwort des Senats. Unsere Hochschulen sind gut vernetzt und sind damit auch international gut vernetzt und sind somit auch immer Botschafter in der ganzen Welt für unser kleines Bundesland. Vielleicht etwas weniger international aber dennoch breit aufgestellt sind unsere Hochschulen auch in Sachen Transfer. Wissenschaftstransfer in die Unternehmen zu bringen ist ein Feld, das ja noch vergleichsweise jung ist und das auch noch keine eigenständige Säule hat.
Nur exemplarisch als gelungen will ich hier das Modell Bridge nennen, die hochschulübergreifende Initiative zur Förderung von unternehmerischem Denken, Gründung und Entrepreneurship. Hier sind Infrastrukturen geschaffen, die von allen Hochschulen gleichermaßen genutzt werden können. Der Transfer von wachsendem Wissen und Forschungsergebnissen in die Wirtschaft hinein wird immer wichtiger, nicht nur wegen des zunehmenden Globalisierungsdrucks, sondern auch wegen einer immer kürzer werdenden Haltbarkeit von Wissen und Innovation.
Nehmen wir die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz, die sich in der Tat exponentiell entwickelt. Insofern müssen wir auch hier in Bremen im Bereich Transfer noch etwas genauer hinsehen und vielleicht gibt es auch hier einen gewissen Nachsteuerungsbedarf. Ich möchte noch etwas über die Lehre sagen, die eigentlich der Hauptgrund für meine Anfrage war und ich war auch in diesem Bereich in der Tat positiv überrascht.
Von Erasmus-Kooperationen und Ähnlichem einmal abgesehen verfügen die Hochschulen über ein ansehnliches Konglomerat von Double-DegreeProgrammen mit ausländischen Hochschulen, aber auch über viele verschiedene Kooperationsstudiengänge, wie zum Beispiel in Form der Hanse Law School oder auch die virtuelle Hochschule an der Fachhochschule in Bremerhaven.
Trotzdem, und jetzt übe ich doch ein bisschen Kritik, bleiben manche Potenziale offen und hat die Antwort des Senats zu den Bereichen in der Lehre auch nichts gesagt. Zum Beispiel gab es immer sehr viele Anstrengungen, auch im Fach Sport viel mit dem niedersächsischen Umland zusammenzuarbeiten. Das ist einfach nie gelungen und auch der Wissenschaftsrat hat in seiner Begutachtung geschrieben, dass im Fach Kunst und Musik Kooperationen mit der HFK zu forcieren sind.
Die scheinen unmöglich und zu diesen beiden Sachen steht auch in der Antwort des Senats gar nichts. Dann gibt es noch so etwas wie das HanseWissenschaftskolleg, auch eine Kooperation,
die ist gerade in der --. Ich komme gleich zum Schluss. Dieses Hanse-Wissenschaftskolleg und die Metropolregion zum Beispiel Bremen-Oldenburg gehen über eine kurze Aufzählung und dessen, dass es das gibt, nicht hinaus. Auch zu Medizin, da brauchen wir besonders viel Kooperationen. Ich weiß, dass Sie in Ihrem Wissenschaftsplan ja nur die klinische Ausbildung fordern. Wir haben da einen etwas weiteren Ansatz, aber da wird es auch noch einmal besonders notwendig, das Thema Hochschulkooperationen ganz genau zu betrachten.
Ich bin jetzt am Schluss, es ist in der Tat eine, Gott sei Dank, nicht ideologisch geprägte Debatte. Ich freue mich auf Ihre Ausführungen und wir werden das ganz sicher auch im Wissenschaftsausschuss weiter diskutieren und verfolgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Dringlichkeitsantrag, der mit dem schönen Titel „Über den Wolken“ beginnt, lässt sofort die Assoziation an grenzenlose Freiheit aufkommen. Gegenstand dieses Antrags ist allerdings das Gegenteil, nämlich die unzureichenden und eher ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bei Billiganbietern in der Luftfahrt. Hier in Bremen haben wir die Entscheidung von Ryanair, die Basis zu schließen, gerade erst zu spüren bekommen. Seitdem am vergangenen Sonntag die letzte Ryanair-Maschine in Bremen als Basis gelandet ist, ist für viele Mitarbeiter die Zukunft weiterhin ungewiss. Wir konnten darüber viel in den Medien lesen, hören und auch sehen.
Der Konflikt um die Arbeitsbedingungen bei sogenannten Low-Cost Carriern hat sich in der letzten Zeit sehr zugespitzt. Seit Monaten kommt es in verschiedenen Ländern, und nicht nur hier in Deutschland, vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen fordern, immer wieder zu Streiks von Pilotinnen und Piloten und Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern. Ich gebe selbst zu, dass ich etwas überrascht war, dass Pilotinnen und Piloten und Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bisher aufgrund einer Ausnahmeregelung in § 117 Betriebsverfassungsgesetz ohne bestehenden Tarifvertrag keinen Betriebsrat gründen können. Das zudem in einem Land, in dem soziale Verantwortung und Tarifpart
nerschaften großgeschrieben werden! Wir begrüßen deshalb die Ankündigung und Bemühungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, hier Abhilfe zu schaffen, und werden Ihren Antrag dazu auch unterstützen.
Ein Gesetzentwurf liegt aber meines Wissens dazu noch nicht vor, und es scheint auch nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Denn Crews sind zusammengesetzt aus Menschen unterschiedlichster Nationalität mit unterschiedlichen Wohnsitzen und unterschiedlichsten Arbeitsverträgen. Welches Recht gilt denn nun? Wir hatten es eben schon gesagt, eigentlich ist Ryanair angehalten, das jeweilige nationale Recht anzuwenden. Offensichtlich scheint es hier aber genügend Gesetzeslücken und Interpretationsspielräume zu geben, sodass es zu diesen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen kommen kann. Meine Vorrednerin hat eben schon die europäische Komponente eingebracht. Ich denke, hier muss tatsächlich noch einmal über europäische Mindeststandards im Arbeitsrecht nachgedacht werden.
Zunächst erwarten wir aber jetzt mit Spannung den Gesetzesvorschlag. Angeblich will man das ja schon bis zum Jahresende auf den Weg bringen, und es soll schon zum 1. Januar in Kraft treten. Es ist Mitte November, viel Zeit bleibt da nicht. Warten wir es einmal ab.
Als sich vor zehn Jahren Ryanair mit einer Basis in Bremen angesiedelt hat, war die Freude bei allen groß. Hat dadurch doch die touristische Entwicklung auch für unsere Hansestadt einen enormen Schub bekommen. Mal ehrlich, wer fliegt nicht gern für kleines Geld innerhalb Europas, das dadurch auch immer mehr zusammenwächst? Das darf aber gerade nicht zum Preis von prekären Beschäftigungsverhältnissen geschehen. Geiz ist eben nicht immer geil, und im Zweifel müssen Passagiere in Zukunft bereit sein, für ein Ticket wieder etwas mehr zu zahlen.
Der Rückzug Ryanairs aus Bremen hat sich aus unserer Sicht bereits seit Längerem angekündigt. Sie sind seit 2007 hier, der zehnjährige Mietvertrag für das Terminalgebäude ist abgelaufen, und die Sicherheitskontrollen wurden mit der Neuanlage der gesamten Abfertigung schon vor einiger Zeit und vor dem Streik in das Terminal 1 verlagert. Eine direkte Kausalität, wie sie Frau Vogt hergestellt hat,
dass der Streik des Personals dazu geführt hat, dass die Basis hier geschlossen wird, können wir so nicht unterstützen und sehen wir so nicht. Wir hoffen, dass es dem neuen Flughafenchef gelingt, mögliche Passagierrückgänge durch alternative Angebote zu kompensieren, damit Bremen weiterhin eine attraktive Destination im Nordwesten bleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte, ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE von Ende Oktober titelt die Drucksache, die wir hier heute an prominenter Stelle debattieren.
Zunächst Glückwunsch an die Kollegin Miriam Strunge, mit welcher Beharrlichkeit sie dieses Thema für ihre Fraktion immer wieder in das Parlament bringt.
In fast jedem Jahr eine Kleine Anfrage, dann die Große Anfrage im Mai und nun die Antwort des Senats auf die 33 wirklich detaillierten Fragen und natürlich die Konsequenz daraus, der Dringlichkeitsantrag mit der Aufforderung an den Senat, den Stundenlohn für studentische Hilfskräfte zum Januar 2019 auf 12,50 Euro zu erhöhen und in Verhandlung für einen eigenständigen Tarifvertrag einzutreten. Um es direkt vorwegzunehmen, wir, die Fraktion der CDU, werden Ihren Antrag bei allem Verständnis für die berechtigten Forderungen für gute Beschäftigungsverhältnisse ablehnen.
Aber zur Begründung noch einige Ausführungen: Bildung und Wissenschaft sind in Deutschland in erster Linie nach wie vor Ländersache. Da unterscheiden sich der institutionelle Aufbau und die Beschäftigungskategorien der Beschäftigten in den Bundesländern teilweise erheblich. Im Bremischen Hochschulgesetz heißt es in § 27 zu studentischen Hilfskräften – ich zitiere: „Neben dem Studium haben sie die Aufgabe, Studierende durch Tutorien in ihrem Studium zu unterstützen oder Dienstleistungen in Forschung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Lehre zu erbringen, die zugleich der eigenen Ausbildung dienen sollen.“ Eine eigene Personalkategorie für studentische Hilfskräfte ist im Bremischen Hochschulgesetz nicht vorgesehen.
Die Verträge von studentischen Hilfskräften, die in der Regel befristet sind, orientieren sich dabei an der gesetzlichen Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE geht sehr detailliert auf die Entwicklung der Vergütungen an den einzelnen Hochschulen in den letzten zehn Jahren, die Befristungen, die Entlohnungen und Arbeitsbedingungen ein und es liegt natürlich auch in der Natur der Sache und der Programmatik der Fraktion DIE LINKE, dass die Antworten in eine Forderung nach einer ordentlichen Erhöhung und einem eigenständigen Tarifvertrag münden.
In Bremen aber, wo es keinen separaten Tarifvertrag gibt, haben wir einen sogenannten Rahmenkodex, eine bremische Besonderheit. Dieser Rahmenkodex nennt sich „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“. Das ist eine Vereinbarung, die unter großer, breiter Beteiligung der Personalräte, der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerkammer erst vor zwei Jahren unterzeichnet wurde. Durch diesen Rahmenkodex wurden umfängliche Vereinbarungen zur Transparenz und Verlässlichkeit für die Studierenden geschaffen, sodass auch der Senat keine Notwendigkeit für einen eigenständigen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte vorsieht. Einen solchen, wir hörten es schon, eigenständigen Tarifvertrag gibt es allerdings bisher auch wirklich nur in Berlin.
Nun sind gute und faire Löhne in Zeiten schwindender Tarifbindung ein zunehmend wichtiges Thema, was sich politisch ja auch in der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns widerspiegelt. Wer einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, der soll auch davon leben können, meine Damen und Herren!
Hier beginnt es aber dann schon ein bisschen schwierig zu werden; denn das Wesen einer studentischen Hilfskraft und dem damit verbundenen Job ist nicht dazu gedacht, dass man davon leben können soll.
Und wie man aus der Antwort des Senats auch sehr gut entnehmen kann, sind derartige Stellen nicht als Dauerbeschäftigungsverhältnisse konzipiert. Man kann das an dem Stundenkontingent sehen, wenn jemand zum Beispiel für nur zwei Wochen ein Tutorium leitet, dann ist es ganz klar, dass er
von der Entlohnung nicht leben kann. Das ist nun einmal auch nicht der Sinn und das Wesen eines studentischen Hilfsjobs. Auch wenn meine Studientage ein bisschen zurückliegen, kann ich mich noch sehr gut daran erinnern, wie beliebt diese Jobs waren, brachten sie doch exzellente Kontakte zu den sonst häufig so unnahbaren Professoren, vertiefte Einblicke in die Forschung und Anknüpfungspunkte für den späteren persönlichen, beruflichen Weg.
Pauschale Urteile über die Situation der studentischen Hilfskräfte sind allein deswegen schon schwer zu fällen, weil sie, und auch das haben wir schon gehört, in die Autonomie der Hochschulen und Hochschullehrer fallen. Deswegen mag es im Einzelnen natürlich auch Missstände und Probleme geben, aber dem grundlegend kritischen Unterton der Großen Anfrage schließe ich mich ausdrücklich nicht an. Ich glaube vielmehr, dass Jobs für Hilfswillige eine tolle Möglichkeit für Studentinnen und Studenten sind und ich vertraue da auch sehr auf unsere Hochschulen.
Ich bin sofort fertig. – Dem Regelungseifer der Fraktion DIE LINKE kann ich ehrlicherweise so gar nichts abgewinnen. Man merkt, es ist Wahlkampf und auch in Sachen Mindestlohn fängt der Überbietungswettbewerb bereits an. Der Bürgermeister hat sich ja kürzlich bereits für zwölf Euro ausgesprochen und die Fraktion DIE LINKE legt noch einmal 50 Cent oben darauf.
(Abgeordneter Röwekamp (CDU]: Ich bin für 13 Euro!)
Meine Damen und Herren, die ständige Mindestlohnkommission der Bundesregierung hat in ihrer Sitzung im Juni einstimmig empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn im Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Arbeitsstunde anzuheben. Diese Empfehlung nehmen wir als Fraktion der CDU so zur Kenntnis, und wenn dieser so gefolgt wird, sprechen wir uns natürlich auch dafür aus, –
dass die studentischen Hilfskräfte das hier in Bremen erhalten. Aber ansonsten haben wir an der Hochschule dringendere Probleme als dieses. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hoch sind aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hochschulen die aktuellen Bewerberzahlen für Bachelor- und Masterstudiengänge?
Zweitens: Inwieweit sind Schwankungen zu den Vorjahren zu erklären?
Drittens: Welche Marketingmaßnahmen führen die bremischen Hochschulen aus, um ein Studium in Bremen zu bewerben?
Herr Staatsrat Kück, es ist klar, dass die Bewerberzahlen durch Mehrfachbewerbungen immer höher liegen als die Zahlen von denjenigen, die ein Studium dann auch antreten. Ist Ihnen bekannt, dass aber trotzdem die Bewerberzahlen leicht rückläufig sind, vor allen Dingen auch an der Universität Bremen?
Herr Staatsrat, liegen Ihnen denn Erkenntnisse vor, ob das jetzt an der Bremer Universität quasi isoliert der Fall ist, oder haben Sie auch Kenntnisse aus anderen Bundesländern mit großen Hochschulstandorten, dass die Zahlen insgesamt zurückgehen?
Sie haben sehr eindrucksvoll die gesamten Marketingmaßnahmen der einzelnen und auch vielleicht der gesamten Hochschulen über Portale und Messen dargestellt. Gibt es eine einheitliche, richtige Marketingstrategie für alle Hochschulen, also für den Wissenschaftsstandort und den Hochschulstandort insgesamt, mit der man auch überregional werben kann?
Wenn Sie eben schon selbst gesagt haben, es ist zu verzeichnen, dass es rückläufige Bewerberzahlen an der Universität gibt, dann muss man ja auch damit rechnen, dass einige Kapazitäten ungenutzt bleiben. Gibt es denn dazu Überlegungen, wie sie damit umgehen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss hier noch ein versöhnliches oder ein geeintes Thema! In der Tat, als wir uns in dieser Woche mit dem Antrag näher beschäftigt haben und erst die Vermutung hatten, Umwelt und Hafengebühren und Erhöhung, haben wir dann doch gesehen, dass es sinnvolle Maßnahmen sind. Es handelt sich hier ja auch vor allen Dingen um Prüfaufträge. Als Volkswirtin, sage ich einmal, werden monetäre Anreize mit Bonus/Malus und auch die Rabattierung in den Größenklassen und Mengen auch durchaus von uns unterstützt, genauso wie dieser Environmental Ship Index, den es ja schon in 50 Städten gibt. Herr
Saxe hat eigentlich die Fakten schon alle dargelegt.
Dass der boomende Kreuzfahrtmarkt zunehmend auch nicht nur positiv ist, sondern auch zu Problemen führt, sieht jeder, der sich einmal für längere Zeit in einem Kreuzfahrtterminal aufgehalten hat, zum Beispiel, welche Geräusche die Turbinen und Generatoren machen und wie schwierig das insgesamt ist. Insofern, auch diesen Part mit dem Landstrom unterstützen wir, auch wenn das sehr schwierig werden kann, weil ja natürlich diese riesigen Schiffe, die nun Gott sei Dank im Moment noch nicht nach Bremen kommen, auf einen Schlag so viel Strom aus dem Netz nehmen wie eine Kleinstadt und das natürlich auch zu Versorgungsengpässen führen kann. Da muss nach Lösungen gesucht werden.
Sehr vorbildlich ist deshalb, dass eine deutsche Reederei jetzt gerade das erste große AIDA-Schiff vollkommen LNG-getrieben in den Dienst stellt, ich glaube, es ist gerade vom Stapel gelaufen. Das ist sehr gut.
Wir hatten noch ein paar kleine redaktionelle Änderungen vor, dass hier vor allen Dingen eine Evaluation stattfindet – das ist auch ein Beitrag – und wir uns das laufend anschauen werden, auch im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen. Insofern freue ich mich, dass wir uns da einig sind. Wir konnten uns dem Antrag anschließen, und ich bitte um Unterstützung. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Zwei Umweltthemen sind heute Vormittag Inhalt der aktuellen Stunde. Durch beide Themen wird deutlich, welche Bedeutung Natur und Umweltschutz, und, ich betone, bei fast allen Parteien hat. Persönlich ist uns das, wie schon erwähnt, durch den extremen Sommer noch einmal deutlich vor Augen geführt worden.
Das erste Thema richtete sich mehr an die Bundesregierung, mit unserem zweiten Thema bleiben wir doch mehr im eigenen Bundesland. Wir haben das Thema „Bremen braucht die Weser“ beantragt, da uns neben dem Umweltschutz auch die wirtschaftliche Prosperität unserer Stadt und unserer Häfen am Herzen liegt.
Uns überraschte in der letzten Woche die Meldung „Streit um Öko-Zone auf der Weser“ in der „Nordsee-Zeitung“. Bau- und Umweltressort sind sich im weiteren Verfahren nicht einig.
Die ursprüngliche Vorlage von Herrn Senator Dr. Lohse für die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft am vergangenen Donnerstag mit dem Ziel, das Verfahren zum Erlass einer Schutzgebietsverordnung für die Weser bei Bremen-Nord und Bremerhaven sowie Lesum einzuleiten, hat insofern genügend Sprengstoff und erinnerte ein wenig an die bereits Jahre zurückliegende Piepmatz-Affäre.
Zur Erinnerung: Damals, im Jahr 1995, während der Ampelkoalition hat der grüne Umweltsenator Ralf Fücks große Flächen in der Hemelinger Marsch, die als Gewerbestandorte vorgesehen waren, bei der EU ohne vorherige Abstimmung mit den jeweiligen Fachressorts als Vogelschutzgebiete angemeldet, also auch da Streit zwischen dem Bau- und dem Wirtschaftsressort.
Die jetzt überraschend zügige Einleitung des Verfahrens ohne eine Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ließ uns da natürlich aufhorchen. Auch der Pressesprecher von Herrn Senator Günthner, Herr Cordßen, bestätigte uns mit seinen Zitaten in der „Nordsee-Zeitung“ am 20. August in unserer Beurteilung. Zitat: „Wir müssen verhindern, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung an der Weser eingeschränkt wird.“ und weiter „Eine Ausweisung der Weser als Natur- oder als Landschaftsschutzgebiet ist unnötig“.
Nun, dass sich Rot-Grün nicht immer einig ist, sehen wir bei vielen Themen. Wenn dabei ein Verfahren in Gang gesetzt wird, das den Hafen- und Wirtschaftsstandort Bremen gefährdet, dann muss öffentlich darüber geredet und zur Not auch gestritten werden.
Zur Sache: Nach Artikel 4 Absatz 4 der FloraFauna-Habitatrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie) müssen EU-Mitgliedstaaten sogenannte Natura 2000-Flächen als besondere Schutzgebiete ausweisen. Über die Qualität der nationalen Schutzgebietskategorie trifft die Richtlinie keine Aussage und überlässt das den jeweiligen
Mitgliedstaaten. Da kommt dann das Bundesnaturschutzgesetz § 32 Absatz 2 zum Zuge, das für die Umsetzung von FFH-Gebieten in nationales Recht nur klassische Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet vorsieht.
Soweit, so gut. Nun wird es etwas kompliziert. Das Bremische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege hat abweichend zum Bundesrecht auch Managementpläne, Bewirtschaftungspläne, vertragliche Vereinbarungen und Förderprogramme als innerstaatliche Schutzkategorie für FFH-Gebiete zugelassen. Die Frage, ob der gemeinsam von Bremen und Niedersachsen erarbeitete „Integrierte Bewirtschaftungsplan Weser“ aus dem Jahr 2012 ausreichend ist oder nicht, führt jetzt zu dem Streit und hat uns veranlasst, der Sache noch einmal genau auf den Grund zu gehen.
Dazu haben wir letzte Woche im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen und der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nachgefragt, wie übrigens auch schon mehrfach seit dem Frühjahr 2017, als das Verfahren nämlich in Niedersachsen in Gang gesetzt wurde. Außer uns, der Fraktion der CDU, scheint sich aber sonst niemand richtig für das Thema zu interessieren.
Es ist schon erstaunlich. Ich bin fast vier Jahre Vorsitzende des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und habe Herrn Senator Günthner, wie auch jetzt, in dieser Zeit nicht einmal angetroffen.
In der Sitzung letzten Mittwoch erschien er nun erstmalig persönlich, um uns erklären zu wollen, dass die Einleitung dieses Verfahrens auf eine Entscheidung des damaligen Bausenators Eckhoff im Jahr 2005 zurückging.
Wie populistisch ist das denn!
Ja, es stimmt, dass die Mitgliedstaaten nach der EU-Richtlinie aufgefordert waren, Gebiete, die für den Erhalt lebensraumtypischer Gewässer, Flora und Fauna signifikant sind, anzumelden. Andernfalls hätte die Verhängung eines Zwangsgeldes durch die EU-Kommission gedroht.
Ich könnte Ihnen jetzt Vorträge darüber halten, warum zwei Weser-Abschnitte, auch Ästuar genannte Mündungsbereiche, oder auch die Stinte, eine bestimmte Heringsart, schützenswert sind und es richtig war, die Gebiete anzumelden. Es gab einen entscheidenden Unterschied in dem seinerzeitigen Verfahren im Jahr 2005, den der Senator unterschlagen hat, dass nämlich das gesamte Vorgehen mit dem damaligen Wirtschaftssenator, Jörg Kastendiek, eng abgestimmt war.
Der Senat hat damals als Ganzes im gleichen Atemzug auch die Ausarbeitung gebietsbezogener Managementpläne beschlossen, um negative Auswirkungen auf die Hafenwirtschaft und die Schifffahrt auszuschließen.
Im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen letzte Woche ist Senator Günthner dann zurückgerudert. Er erklärte, dass er sich mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr darauf verständigt hätte, weitere Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium zu führen, um die Rechtslage zu klären. Die Vorlage für die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft wurde kurzfristig geändert, und in dem Beschluss wurde ein Prüfauftrag eingefügt. Inwiefern und warum das SPD-geführte Bundesumweltministerium jetzt noch im Sinne der Hafenwirtschaft Argumente liefern soll, bleibt mir schleierhaft.
Ihr Staatsrat Ronny Meyer, Herr Bausenator, hatte den Medien gegenüber letzte Woche noch bestätigt, dass man sich bei der Ausweisung und bei dem Verfahren an Niedersachsen orientiere. Der Verordnungsentwurf von Niedersachsen sieht an Hafeneinfahrten und an Flussmündungen eine geringere Unterschutzstellung als den Landschaftsschutz vor. Der niedersächsische Verordnungsentwurf sieht aber auch eine Reihe von Verbotstatbeständen vor, die zu erheblichen Einschränkungen der Schifffahrt und der gewerblichen Wirtschaft führen können. Auch, was die zwingend erforderliche Unterhaltungsbaggerei betrifft.
Der niedersächsische Verordnungsentwurf steht bei allen betroffenen Verbänden in starker Kritik. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V., die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wirtschaftsverband Weser e.V. sowie auch die Handelskammer Bremen haben sich in ihrer Kritik deutlich zu dem Verordnungsentwurf positioniert.
Auch wir fühlen uns in unserem Antrag der Drucksache 19/1221 vollumfänglich bestätigt. Sie, die rot-grüne Koalition haben ihn ja bereits zusammen mit der Fraktion DIE LINKEN im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen abgelehnt und werden ihn auch gleich hier im Parlament ablehnen.
Wir halten dieses Abstimmungsverhalten ebenso wie das gesamte chaotische Verfahren für unverantwortlich gegenüber der Hafenwirtschaft und den dort 77 000 abhängig beschäftigten Arbeitnehmern in unserem Bundesland.
Weitere negative Entwicklungen passen da ins Bild. Zitat: „Rivalen hängen deutsche Seehäfen weiter ab“, titelte der „Weser-Kurier“ vor zwei Wochen – „Rückschlag für Bremerhaven“, Eurogate verliert durch Umschlagsverlagerung nach Hamburg Geschäft.
Nahezu wöchentlich kommen solche Meldungen, die die Hafenwirtschaft nicht gerade positiv stimmen. Nun kann sicher der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nicht unbedingt etwas für betriebswirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen. Aber der Senator ist dafür zuständig, die Rahmenbedingungen für die Häfen und deren Gewerbetreibende so zu setzen, dass Bremen und Bremerhaven als Umschlags- und Logistikstandort weiter attraktiv sind und nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Ladungsverschiebungen sind da nur ein Thema. Ein weiteres Thema nämlich, das haben wir mehrfach diskutiert: Die Genehmigung von Schwerlasttransporten. Kaum hat sich Thema beruhigt, kommen neue Meldungen, dass man Bremen gar nicht mehr anfahre. Die Genehmigungspraxis sei so umständlich und schwierig. Ja, meine Damen und Herren, kein Wunder! Da denkt man, das Problem ist behoben, aber wenn keiner mehr kommt, ist das ja auch nicht verwunderlich.
Unglaublich lange Entscheidungsprozesse haben dazu geführt, dass wir auch nach zehn Jahren noch über das Offshoreterminal diskutieren. Siemens,
auch das hatten wir heute schon bei der anderen Debatte, hat sich mittlerweile beim Bau seiner Turbinenfabrik für Cuxhaven entschieden – Pech gehabt. Die Logistiker im GVZ warten seit 30 Jahren auf eine Verkehrsanbindung, die leistungsfähig ist und einer Logistikdrehscheibe im Norden Deutschlands gerecht wird. Der Ringschluss der A 281 lässt noch immer auf sich warten.
Für die Vermarktung der Häfen wurde, nach einer langen Auseinandersetzung und der Abschaffung von VIA BREMEN ein neuer Slogan gefunden: „Bremen/Bremerhaven - Two Cities, One Port. Toll! Meine Damen und Herren, am vergangenen Wochenende konnten wir in Bremen wieder erleben, wie großartig diese Stadt sein kann und ist: Eröffnung des 29. Musikfestes, Christopher Street Day, Werder Bremen.
Und dann ist es ja auch erstaunlich, dass Herr Senator Günthner hier nicht sitzt, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen geht.
Das ist wirklich erstaunlich! Bremen, der Technologiestandort mit einer hervorragenden Wissenschaftsinfrastruktur, mit herausragenden Hochschulen in Bremen und Bremerhaven. Bremen, der Luft- und Raumfahrtstandort mit der größten Kompetenz und dem bedeutendsten privaten Luft- und Raumfahrtunternehmen Europas. Bremen, der Tourismusstandort mit seinen herausragenden Angeboten und Veranstaltungen. Bremen ist international eine attraktive Destination für Veranstaltungen und Messen geworden. Aber Bremen ist auch Hafenstandort. Und die Lage an der Weser sowie die logistische Kompetenz, die Bremen über Jahrhunderte erworben und aufgebaut hat, um zu einem führenden maritimen Standort zu werden, dürfen nicht gefährdet werden.
Zu wichtig und bedeutend sind die Häfen für die Wirtschaft, zu wichtig sind die Häfen auch als Identifikationspunkt für die hier lebenden Menschen. So manches Mal habe ich den Eindruck, dass der Herr Senator Günthner den Belangen der Hafen
wirtschaft nicht unbedingt die gebührende Bedeutung beimisst. Wie gesagt, auch heute ist er hier nicht anwesend, nicht einmal sein Staatsrat ist da.
Nach 70 Jahren sozialdemokratischer Regierungsverantwortung sind wir im Bildungsbereich von dem vorletzten auf den letzten Platz gerutscht. Wenn wir jetzt auch noch Gefahr laufen, nach 70 Jahren den Hafenstandort kaputt zu bekommen, dann gilt es, das zu verhindern und aufzuhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Drucksache 19/1550 sollen wir Abgeordneten heute Kenntnis von einer Vereinbarung des Senats zwischen Bremen und dem Bundesverkehrsministerium zur Beendigung eines 30 Jahre alten Verwaltungsabkommens nehmen. Dieses Verwaltungsabkommen regelte unter anderem die Kostenaufteilung zwischen dem Land Bremen und dem Bund beim weiteren Ausbau der Mittelweser, einem Ausbau, den Bremen zur besseren Hinterlandanbindung der Seehäfen damals genau wie heute dringend benötigt. Nun war es im letzten Jahr endlich so weit: Mit der Inbetriebnahme der neuen Weserschleuse in Minden im August letzten Jahres schienen die Probleme eben nur scheinbar gelöst, denn nach wie vor gibt es Begegnungsverkehre auf der Weser, und es sind eben nicht nur die verbesserten Schleusenzeiten, sondern es müssten eigentlich
noch mindestens sechs, besser noch neun Uferrückverlegungen erfolgen, um auch Großmotorgüterschiffen einen reibungslosen Verkehr im Gegenverkehr zu ermöglichen.
In dem Verwaltungsabkommen war eine Kostenübernahme zwischen dem Bund und Bremen von zwei Dritteln zu einem Drittel vereinbart worden. Von den seinerzeit 1993 veranschlagten Gesamtkosten von 67,5 Millionen – damals natürlich noch D-Mark, umgerechnet, Entschuldigung! – hatte das Land Bremen umgerechnet 22,5 Millionen zu übernehmen. Die letzte Rate dieses bremischen Anteils von 22,5 Millionen wurde im Jahr 2014 vollständig bezahlt. Aber natürlich – und das haben Sie schon erwähnt –, wie bei so vielen Bauwerken liegen die tatsächlichen Kosten weit höher als 1993 veranschlagt, und Bremen ist immer mit einem Drittel dabei. Dieser zusätzliche Kostenanteil beläuft sich nun auf ungefähr 25 Millionen Euro, für die nach wie vor eine Lösung gefunden werden muss.
Wie sich das erledigen lässt, darüber haben wir hier schon mehrfach im Laufe des letzten Jahres diskutiert: Entweder zahlt Bremen zehn Jahre lang jedes Jahr 2,5 Millionen Euro, oder Bremen übernimmt die Bewirtschaftung der fünf Nebenflüsse der Weser. Für diese Bewirtschaftung liegt aber nach wie vor keine Kostenschätzung vor, wir haben lediglich eine Ahnung, dass die Kosten ganz beträchtlich sein können. Wir wissen einfach nicht, ob das ein gutes Geschäft für Bremen ist, und dieses Unwissen haben nicht nur wir Abgeordneten, nein, auch das verantwortliche Ressort scheint nicht zu wissen, wie es an der Stelle weitergeht.
Natürlich liegt es im bremischen Interesse, das Verwaltungsabkommen, das unter Umständen zu weiteren Kostenbeteiligungen bei Uferrückverlegungen geführt hätte, für Bremen zu beenden. Aus heiterem Himmel kam dann aber im letzten Jahr diese Zusage, überhaupt sechs bis neun erforderliche Uferrückverlegungen zeitnah umzusetzen. Diese in Aussicht gestellten Uferrückverlegungen des Bundes sind allerdings an Bedingungen geknüpft, nämlich an diese Beendigung des Verwaltungsabkommens und an eine Regelung, wie die Disparität von 25 Millionen Euro, die noch offen ist, getilgt wird. Also: Gibst du mir etwas, gebe ich dir etwas. Dass das Ganze kurz vor der Bundestagswahl war, lasse ich hier jetzt einmal beiseite.
Nun zum aktuellen Stand! Es ist ja schön, dass wir den Wortlaut zur Beendigung des Verwaltungsabkommens zur Kenntnis bekommen, und es ist schön, dass wir hiermit verabreden, an weiteren
Ausbaumaßnahmen der Mittelweser nicht mehr finanziell beteiligt zu werden. Doch wie können wir eine Finanzierungsvereinbarung als erfüllt ansehen, wenn es nach wie vor keine Lösung für die ausstehenden 25 Millionen Euro gibt?
Nun kommt es: Bremen widmet einmal eben bei den Haushaltsansätzen, nämlich gestern, jährlich 2,5 Millionen Euro für andere Vorhaben um, und zwar Vorhaben, die nicht einmal irgendetwas mit der Hafenwirtschaft oder der Weser zu tun haben! Erst gestern haben wir hier ja sehr lebhaft über den Nachtragshaushalt beraten und diskutiert. Bestandteil der Debatte war unter anderem die Schuldübernahme der Jacobs Universität, und genau dort fließen jetzt 2,5 Millionen Euro hinein, die eigentlich zur Abzahlung dieser Kosten des vorangegangenen Ausbaus der Mittelweser vorgesehen waren.
Eines ist auch klar: Solange eine Lösung für die 25 Millionen Euro mit dem Bund nicht ausverhandelt ist, wird auch der Bund seine Uferrückverlegungen nicht zeitnah realisieren. Damit bleibt es wieder einmal bei einer Ankündigung, und mit der Zweckentfremdung der Mittel rücken diese noch weiter in die Ferne. Die Wirtschaft und die Unternehmen, die auf eine gute Schiffbarkeit und effiziente Hinterlandanbindungen angewiesen sind, sind verärgert und entsetzt. Es handelt sich wieder einmal um ein Beispiel für politisch staatliche Willkür hier in Bremen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Von dem Kollegen haben wir schon gehört, welche positiven fiskalischen Effekte die Jacobs University auch haben kann. Ich würde von Ihnen gern noch einmal eine Bewertung des Finanzbedarfs insgesamt haben, wenn die Jacobs University in eine volle staatliche Trägerschaft käme! Können Sie das ungefähr beziffern? Im Moment besteht der Beitrag ja eher aus Wirtschaftsförderungsmitteln von drei Millionen Euro.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal zur EUDatenschutz-Grundverordnung! Ich kann es kurz
machen, denn das meiste haben meine beiden Vorredner bereits zu unserer harmonischen Debatte und konstruktiven Zusammenarbeit gesagt.
Die Debatte zur Datenschutz-Grundverordnung hat insgesamt, so empfinde ich es zumindest, das Bewusstsein für den Datenschutz in weiten Kreisen der Bevölkerung erhöht. Wer kennt es nicht, Anspruch und Wirklichkeit fallen insbesondere beim Datenschutz meistens weit auseinander. Die Leute klicken immer weiter und weiter, und sie lesen selten, was dort steht.
Gerade bei der Vielzahl der neuen Technologien und deren Vernetzung ist es häufig auch schon für Experten eine Mammutaufgabe, immer nachzuvollziehen, wer welche Daten warum und wofür sammelt, nutz oder auch weitergibt. Eine Anpassung des Datenschutzrechts war deswegen überfällig, und ich bin froh, dass es gelungen ist, wie es auch schon meine Vorredner gesagt haben, nun auf europäischer Ebene Standards zu setzen. Das ist ja nicht immer auf europäischer Ebene – wie wir es auch aus anderen Bereichen kennen, zum Beispiel dem Freihandel – eine Selbstverständlichkeit.
Neuerungen sind vor allen Dingen bei den Persönlichkeitsrechten, Informationsrechten und den Regelungen bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung eingetreten. Wir haben es schon gehört, die Bußgelder sind deutlich erhöht worden, um den Datenmissbrauch zu verhindern. Trotzdem gibt es noch – und das haben wir eben auch schon gehört – bei der Anwendung und Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung viel Unsicherheit. Insbesondere kleine Unternehmen, Vereine, Organisationen, Kanzleien und Arztpraxen stehen dort manchmal vor einer Herkulesaufgabe.
Unsere Aufgabe als politisch Verantwortliche ist es, hier weiterhin den Fokus auf das Bewusstsein und die Akzeptanz für den Datenschutz zu legen, um auch die Selbstverantwortung im Umgang mit dem wertvollen Gut unserer Daten weiter zu stärken.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, dass wir uns in großer Einmütigkeit mit den anderen Fraktionen befinden und den Anpassungsgesetzen, der Durchführungsverordnung sowie dem Änderungsantrag, der noch zum Bildungsbereich vorgelegt worden ist, zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In fünf Jahren werde man die besten Vorlesungen der Welt kostenlos im Internet finden. Das ist ein Zitat von Bill Gates aus dem Jahr 2010. Das würden wir heute so sicher nicht mehr sagen,
denn es hat sich in diesem Bereich doch noch nicht so viel verändert. Die Digitalisierung ist aber nicht nur in der Verwaltung und in anderen Lebensbereichen ein Thema, sondern eben auch an den Hochschulen.
Ich glaube, in der öffentlichen Debatte hat die Digitalisierung an den Hochschulen eine untergeordnete Rolle gespielt.
Frau Dr. Müller hat bereits die Anhörung erwähnt. Sie war, glaube ich, der Anlass dafür, dass Sie zur Feder gegriffen und den Antrag geschrieben haben. Beim näheren Studium Ihres Antrags ist uns aufgefallen, dass ich das tatsächlich besser kann.
Legt man nämlich beide Anträge nebeneinander, dann sind Ihre Forderungen sehr allgemein gehalten. Sie fordern in der Tat wieder einmal viel von der Bundesregierung, aber das Ziel ist das gleiche. Wir werden in unserem Antrag konkreter. Wir können im Ausschuss sicherlich noch einmal bereden, ob nun in drei Monaten oder in sechs Monaten eine Strategie vorgelegt werden soll.
Ich habe es als besonders beeindruckend empfunden – das hat die Anhörung in den Räumen der
Staats- und Universitätsbibliothek ergeben –, dass zum ersten Mal hochschulübergreifend in den Themenfeldern Forschung, Lehre, Administration zusammengetragen worden ist, welcher Sachstand im Bereich der Digitalisierung besteht. Genau an diesem Punkt gibt es nach wie vor Defizite. Wir wollen im Ausschuss sicherlich dieses Themenfeld begleiten.
Ich mache es auch etwas kürzer: Es fehlt nicht am Willen, um sich auf den Weg zu machen, die Hochschulen zu digitalisieren, sondern es fehlen die Software und Hardware, und es fehlen Schnittstellen. Es sind nach wie vor noch zu viele Schnittstellen in den Informationssystemen vorhanden. Es fehlen auch einheitliche Standards.
Die hochschulübergreifende Bestandsaufnahme – das Aussprechen des Worts Datenschutz-Grundverordnung war schon schwierig, aber manchmal ist es eben, wie es ist – liegt mittlerweile vor. Wir müssen mit dieser Bestandsaufnahme arbeiten, und wir wollen die Hochschulen im Ausschuss unterstützen.
Ich werbe natürlich auch um die Zustimmung für unseren Antrag, trotzdem wird es wohl zu dem üblichen Prozedere kommen. Wir werden das Thema in den nächsten Ausschusssitzungen immer wieder aufrufen, weil wir fraktionsübergreifend an der Digitalisierungsstrategie gemeinsam arbeiten wollen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überraschung war groß, als die Universität Bremen im Jahr 2012 in die Liga der Exzellenzuniversitäten aufgenommen wurde. Bremen verfügt damit über eine der elf stärksten Universitäten der Republik und war in Norddeutschland auch der einzige Standort, der in dieser dritten Förderlinie überzeugen konnte. Damit war Bremen, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Überraschungscoup gelungen, den viele, gerade wenn man sich die Geschichte und die inhaltliche Ausrichtung von früher der Universität vor Augen führt, lange Zeit für völlig undenkbar und unmöglich gehalten haben.
Jahrzehntelange harte und kontinuierliche Arbeit, trotz oftmals schwierigen Bedingungen, hat sich am Ende ausgezahlt, und dafür möchte ich an dieser Stelle der Universitäten und Beteiligten meinen Respekt und meinen Dank aussprechen.
Die Universität Bremen ist ganz eindeutig eines unserer Aushängeschilder. Die Zukunftskommission des Bürgermeisters will die Hochschulen, sofern man der Berichterstattung glauben darf, ja auch weiter ausbauen und stärken. Wobei, um ehrlicher Weise auf diese Idee zu kommen, ob es dazu einer Zukunftskommission bedurft hätte, das will ich hier einmal infrage stellen.
Zurück jedoch zum Thema! Für uns als CDU-Fraktion war die Entscheidung, sich an der Exzellenzinitiative zu beteiligen, trotz mancher Kritik, sehr richtig, vollkommen richtig sogar.
Denn Spitzenforschung auf internationalem Niveau wird es nur mit einer stärkeren Differenzierung innerhalb des Hochschulsystems geben, wo Stärken gestärkt und Schwerpunkte gebildet werden. In Bremen gibt es, wie wir alle wissen, genügend Forschungsschwerpunkte wie zum Beispiel Meeresumwelt, Sozial- und auch Materialwissenschaften. Wir begrüßen also außerordentlich und ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, die Exzellenzinitiative fortzusetzen und als künftige Exzellenzstrategie weiter zu entwickeln und zu verstetigen.
Die Politik folgt damit nachweislich dem Votum der internationalen Expertenkommission, die im Januar 2016 einen Evaluationsbericht vorlegte und darin ein insgesamt sehr, sehr positives Urteil fällte. Schließlich trat die Bremer Universität mit fünf Cluster-Anträgen aus den Bremer Wissenschaftsschwerpunkten an. Dass die von Bund und Ländern veränderten Rahmenbedingungen, wonach nämlich künftig zwei Cluster für eine Gesamtaufnahme Voraussetzung sind, eine große Hürde sein würden, war allen klar. Das hat man sich aus Sicht Bremens sicherlich anders gewünscht und eine andere Regelung gesucht. Ich möchte da auch ausdrücklich keinen Vorwurf an die Landesregierung erheben, denn ich weiß auch aus den Gesprächen mit Kollegen aus den anderen Bundesländern, wie wenig Spielraum es bei den Verhandlungen gab. Insgesamt überwiegen auch in unseren Augen das Gesamtsystem und der damit verbundene Gewinn für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Dennoch war natürlich die Enttäuschung sehr groß, als Ende September 2017 bekannt wurde, dass Bremen eben nur mit einem Cluster dabei sein kann. Ein bitterer Tag für Bremen, titelte damals der „Weser-Kurier“. Bei den ersten Diskussionen im Wissenschaftsausschuss wurden natürlich auch viele Fragen aufgeworfen, woran hat es gelegen, wie geht es jetzt weiter, kann man das Zukunftskonzept auch ohne Bundesförderung fortsetzen, werden sich Forscher jetzt von der Universität abwenden, verlieren wir gar ganz den Anschluss an das Spitzenfeld?
Ich hatte die Gelegenheit, Einblick in die Begutachtungen der Cluster-Anträge zu nehmen, dafür auch noch einmal herzlichen Dank an die Frau Senatorin. Ohne da ins Detail gehen zu wollen und zu können, waren die Gutachten alle durchweg sehr, sehr positiv. In einem Wettbewerb gibt es eben nicht nur Gewinner, sondern es gehört wahrscheinlich auch immer eine Portion Glück dazu. Ich konnte auch mit Vertretern mehrerer Cluster sprechen, und auch dort herrschen nach meinem Eindruck nach wie vor eine sehr positive Stimmung und der feste Glaube daran, dass man den richtigen Weg gegangen ist und dass da auch die große Bereitschaft besteht, diesen Weg weiterzugehen.
2026 startet die nächste Förderperiode der nächsten Exzellenzstrategie. Wir als CDU-Fraktion haben den vorliegenden Antrag eingebracht, weil wir davon überzeugt sind, dass es sich lohnt, Ziele zu setzen, und das Wiedererreichen des Exzellenzstatus ist und muss ein großes Ziel hier in Bremen sein.
Wir wünschen uns, dass heute hier von der Bürgerschaft ein starkes Signal ausgeht für unsere Universität, für die Spitzenforschung im Bundesland Bremen und für den Wissenschaftsstandort Bremen im Allgemeinen.
Mir ist bekannt, dass einige Kollegen der Regierungsfraktion die Bildung einer Kommission, wie wir sie fordern, zur Begleitung des Exzellenzverfahrens ablehnen. Als Wissenschaftsausschuss haben wir das Thema ja auch regelmäßig auf der Agenda, und unser Antrag, das sollte auch das Zeichen sein, datiert ja auch schon aus Anfang November des letzten Jahres, also sehr zügig nach der Bekanntgabe des Ergebnisses. Woran uns liegt, ist, hier noch einmal die Bedeutung dieses Ziels herauszustellen, nämlich, wir kommen wieder, und wir wollen weiterhin in der ersten Liga der Universitäten Deutschlands mitspielen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beginne mit dem hohen Gut der Freiheit von Forschung und Lehre. Die Lehren aus den Schrecken des Nationalsozialismus ziehend, wurde das Recht auf freie und unabhängige Forschung zu einem Grundrecht, und es ist damit etwa gleichbedeutend mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit. Hochschulen und Universitäten sind Orte des gesellschaftlichen Diskurses und der Aufklärung, manchmal – und auch das muss so sein – auch der Kontroverse. Sie sind ein Grundpfeiler unseres Gemeinwohls und des Wohlstands, und dies auch nicht zuletzt insbesondere durch die Freiheit, die das deutsche Grundgesetz ihnen sichert.
Man könnte natürlich sagen, das sei auch nur gedrucktes Papier, und natürlich kommt es besonders auch auf die Verankerung in der Politik und in der
Gesellschaft an, wie Wissenschaft insgesamt wertgeschätzt wird. Auch in diesem Haus haben wir in der jüngeren Vergangenheit schon des Öfteren über Wissenschaftsfreiheit debattiert, genannt seien Stichworte wie die Zivilklausel oder auch Transparenzvorschriften sowie natürlich die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung, ohne die freies Arbeiten gar nicht möglich wäre.
Natürlich gibt es auch hier kritische Diskussionen über wissenschaftliche Methoden und eine mögliche Reideologisierung, all das zu Recht. All das sind Themen, die ihre Berechtigung haben und bei denen es zwischen den Fraktionen zum Teil auch deutliche Unterschiede gibt, doch ein Blick über die Landesgrenzen hinaus – und darauf zielen Sie ja in Ihrem Antrag ab – lässt schnell demütig werden, wie gut es uns hier in Deutschland, was das angeht, doch geht. Hier gibt es keine Wissenschaftler, die aufgrund ihrer Arbeit im Gefängnis sitzen, hier wird niemandem ein Studium verweigert, weil er der politischen Linie des Systems nicht folgt, hier werden keine Universitäten vom Staat drangsaliert, weil dieser kritische Bewegungen befürchtet.
Was hierzulande unmöglich scheint, ist anderswo leider traurige Realität und scheint, wie auch Frau Dr. Müller bereits gesagt hat, in den letzten Jahren verstärkt zuzunehmen, hier wurden schon viele Beispiele genannt. Deutschland und die deutsche Forschungscommunity haben sich mit vielen Opfern solidarisch gezeigt. Ich denke zum Beispiel an den March of Science im April 2017, dessen Initiatorin, Frau Prof. Dr. Tanja Baudson, aufgrund dieses Engagements sogar den Deutschen Hochschullehrerpreis bekommen hat. In Bremen übrigens findet diese Demonstration für die Freiheit der Wissenschaft am 14. April, also in einigen Wochen, zum ersten Mal statt.
Ich denke auch an das Engagement der Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von HumboldtStiftung, die mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes Stipendien an verfolgte Forscher vergibt. Die Universität Bremen – und auch das wurde schon erwähnt – hat bereits mehrere bedrohte Wissenschaftler aus der Türkei über diese Stipendien aufgenommen und wird das natürlich auch fortsetzen. Dieses bewundernswerte Engagement gilt es eben weiterhin zu unterstützen und bedrängten Wissenschaftlern, egal wo und wann, zu helfen. Deswegen schließen auch wir uns dem Antrag von Rot-Grün an. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus der Sicht der CDU-Fraktion noch ein paar Sätze zu den Häfen sagen. Über die Bedeutung der bremischen Häfen für die bremische Wirtschaft brauche ich nicht mehr viele Worte zu verlieren. Es ist schon angekommen: Jeder fünfte Arbeitsplatz - 77 000 Arbeitsplätze in Bremen und Bremerhaven - ist direkt oder indirekt mit den Häfen verbunden. Prosperierende stadtbremische Häfen und die positiven Entwicklungen des Container- und Automobilumschlags der letzten Jahre und Jahrzehnte in Bremerhaven zeigen das eindeutig.
Für einen Hafenstandort sind allerdings funktionierende Hafenanlagen von eminenter Bedeutung. Hier geht es mit der Sanierung von hinfälligen Kajen viel zu langsam voran. Erst vor einigen Wochen konnten wir zwar im Industriehafen ein Kajenprojekt eröffnen, Planung und Realisierung haben aber weit über zehn Jahre in Anspruch genommen.
Von dem notwendigen Ersatzneubau der Drehbrücke in Bremerhaven, der mit über 100 Millionen Euro veranschlagt wird, will ich gar nicht reden.
Dafür sowie auch für die Ertüchtigung der Columbuskaje sind in der Investitionsplanung des Haushalts, wenn überhaupt, nur unzureichende Planungsmittel vorgesehen. Stattdessen schröpfen Sie die Sondervermögen Hafen und Fischereihafen über zusätzliche Abführungen an den Haushalt, um den Sanierungskurs in den kommenden beiden Jahren irgendwie noch hinzubekommen. Entlarvend sind da die Aussagen der Finanzsenatorin im Haushalts- und Finanzausschuss, dass diese Mittel ab 2020 lediglich bedarfsgerecht zurückgeführt werden können. Kreative Haushaltsführung nennt man so etwas wohl.
Durch die Fehleinschätzungen und Annahmen des Senats beim OTB ist - auch das wurde schon in zwei Redebeiträgen gesagt - der Windenergieboom in den letzten Jahren an Bremerhaven vorbeigegangen. Wenn - wie von Siemens - erst einmal eine Standortentscheidung getroffen wurde, ist diese meist irreversibel, auch wenn die geplante Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Luneplate für Bremerhaven noch einige Chancen im Hinblick auf andere Branchen bietet. Der Senat darf nur nicht wie das Kaninchen vor der Schlange auf ein letztinstanzliches Gerichtsurteil warten, sondern muss parallel dazu ein neues Planfeststellungsverfahren für ein allgemeines Schwerlastterminal einleiten,
also ohne Beschränkung auf den Offshore-Umschlag. Damit können wir Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau vom Standort Bremerhaven überzeugen, der diese zusätzlichen Arbeitsplätze dringend braucht.
Aber nicht nur baulich und planerisch hängen wir hinterher, auch bei den sonstigen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel bei der Genehmigungspraxis der Schwerlasttransporte muss es immer erst zu einem Desaster kommen, bevor sich die Verwaltung überhaupt bewegt.
Zwischenzeitlich sind die Bearbeitungszeiten wohl wieder auf ein deutlich reduziertes Maß zurückgegangen, aber wie viele Runden waren dafür notwendig?