Petra Krümpfer

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahlen des Sporthaushalts sind befriedigend. Im Rahmen des finanziell Möglichen wird Hervorragendes für den Bremer Sport getan und geleistet.
Ich schaue jetzt einmal in die Zukunft. Eine echte Gefahr droht uns nur von einer Seite, und zwar von der Aufhebung des staatlichen Glücksspielmonopols. Hier schreiten CDU und FDP verhängnisvoll in Schleswig-Holstein voran. Sie haben einen eigenen Gesetzentwurf Anfang Dezember in den dortigen Landtag eingebracht. Der Schutz der Spielsüchtigen wird so der Gewerbefreiheit geopfert. Die hauptsächlich dem Sport zugute kommenden Lottoeinnahmen werden gefährdet und in der Praxis nichts gegen das illegale Spielen erreicht.
In Bremen folgt die FDP dem Unheil bringenden Weg ihrer Parteifreunde. Sie glauben auch, illegales Wetten lasse sich durch Lizenzen für private Wettfirmen verdrängen. Das ist ein Irrglaube.
Bislang standen alle Bremer, vom Senatspräsidenten bis zum Landesportbund, im Interesse des Bremer Sports zusammen. Sie alle engagierten sich für ein staatliches Glücksspielmonopol ohne Ausnahme.
Diesen Weg müssen wir gemeinsam weitergehen, und in der Ministerpräsidentenkonferenz müssen wir eine Einigung zugunsten des Glücksspielmonopols für den Sport in Deutschland erreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Flüchtlinge und Asylsuchende unterliegen in Deutschland der sogenannten Residenzpflicht, das haben wir ja bereits gehört. Auch das, was es bedeutet, haben alle mitbekommen, nämlich dass Flüchtlinge und Asylsuchende den räumlichen Bereich der für sie zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen dürfen. Das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz schreiben das bisher vor, und beides sind Bundesgesetze. Konkret bedeutet dies, dass es den Kindern von Flüchtlingen und Asylsuchenden erschwert wird, an Klassenfahrten außerhalb Bremens teilzunehmen, obwohl sie hier zur Schule gehen, dass sie nicht an Sportveranstaltungen außerhalb Bremens teilnehmen dürfen, obwohl sie gute Sportler sind und in Bremer Vereinen zum Beispiel Fußball oder Handball spielen und dass Flüchtlingsfamilien andere Familienangehörige nicht in anderen Bundesländern besuchen dürfen, und das über Jahre. Die Residenzpflicht behindert die Betroffenen bei der Job- und Ausbildungssuche, die für sie ohnehin schwerer ist als für andere. All das frustriert und isoliert die Betroffenen, weil es ihnen und auch den betroffenen Kindern immer wieder vor Augen hält: Du bist anders! Du gehörst nicht richtig dazu! Du wirst kontrolliert und in den Rechten und Möglichkeiten, die für alle anderen völlig selbstverständlich sind, enorm eingeschränkt! Du kannst und sollst nicht am normalen Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen! All das verhindert Integration in unserer Gesellschaft – darüber haben wir alle auch in den vergangenen Wochen und Monaten umfassend diskutiert –, die für uns ganz wichtig ist. Darüber hinaus binden die Kontrollen, die mit der Residenzpflicht verbunden sind, Polizeikräfte und Ressourcen in der Ausländerbehörde, die anderweitig besser benutzt werden könnten.
Die Residenzpflicht kriminalisiert Asylsuchende und Geduldete, denn sie machen sich strafbar, wenn sie es einmal nicht schaffen, sich an die Residenzpflicht zu halten. Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet. Man muss sich mittlerweile nach all den Jahren der Erfahrung, die wir jetzt mit der Zuwanderung in Deutschland haben, einfach fragen: Was soll das eigentlich noch? Die Bremer Ausländerbehörde versucht deshalb bereits heute, großzügig mit den bundesgesetzlichen Vorga––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ben umzugehen und den betroffenen Flüchtlingen und Asylsuchenden den Aufenthalt im gesamten Bundesland Bremen zu erlauben
und darüber hinaus auch den vorübergehenden Aufenthalt in allen angrenzenden niedersächsischen Landkreisen. Trotz dieser flexiblen Handhabung der Bremer Ausländerbehörden greift die Residenzpflicht aber noch stark und spürbar in die Menschenrechte der Betroffenen ein. Sie verletzt die EU-rechtlich verankerten Grundfreiheiten. Darüber hinaus: Kein anderer EU-Mitgliedsstaat kennt eine Residenzpflicht. Wir fordern daher mit unserem Antrag den Senat auf zu prüfen, in welchen Bereichen das Land Bremen Handlungsspielräume zur Lockerung der Residenzpflicht noch besser als bisher ausschöpfen kann.
Wir wollen, wie die SPD auf Bundesebene, dass sich der Senat darüber hinaus für eine Abschaffung der Residenzpflicht auf Bundesebene einsetzt, wobei Wohnsitzbeschränkungen im Interesse einer ausgewogenen Verteilung der Asylsuchenden und der Geduldeten auf die Bundesländer möglich bleiben müssen. Die Teilnahme an Klassenfahrten und Sportveranstaltungen, der Besuch von Verwandten und Freunden und die Job- und Ausbildungsplatzsuche müssen endlich ohne das Wohlwollen von Behörden, ohne Gebühren und ohne Gefahr, sich strafbar zu machen, für alle, die in Bremen leben, möglich werden.
Ein Umdenken und die Abschaffung der Residenzpflicht ist möglich, da es sich gezeigt hat, dass viele Asylverfahren Jahre dauern und dass viele Familien, die als Flüchtlinge nach Bremen gekommen sind, über Jahre gezwungenermaßen im Status der Duldung leben und damit in ihren Rechten ohnehin in vielen Bereichen eingeschränkt sind. Die Residenzpflicht bedeutet, dass diese Menschen auf einen ganz kleinen Lebens- und Bewegungsradius beschränkt sind. Das darf man Menschen, die am Ende dieses Prozesses oftmals in Deutschland bleiben, einfach nicht mehr zumuten. Damit wird sinnvolle Zeit auf dem Weg zu ihrer Integration verendetvergeudet. Selbst wenn sie am Ende nicht bleiben und nicht bleiben können, sollen sie doch Deutschland mit dem Gefühl verlassen, Deutschland ist ein Land, in dem die Rechte aller Menschen geachtet werden.
Klares Ziel der SPD ist deshalb neben der Abschaffung der Residenzpflicht auch die Verringerung der Kettenduldung. Wir wollen, dass Menschen schneller als bisher einen richtigen Aufenthaltsstatus bekommen, der ihnen die Integration in unsere Gesellschaft ermöglicht, sodass wir ihnen die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustoßen.
Zuzustimmen! Wir bitten die Fraktion DIE LINKE, sich unserem Antrag anzuschließen. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion haben uns mit verschiedenen Organisationen zusammengesetzt, die sich unter anderem häufig mit der Situation von unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen konfrontiert sehen. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass ein Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Versorgung minderjähriger Flüchtlinge besteht.
Nachfolgende Aspekte sind uns besonders wichtig: Der Schutz des Kindeswohls darf nicht auf die richtige Herkunft beschränkt sein.
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern aus ihren Herkunftsländern geflohen sind, bedürfen unseres besonderen Schutzes. Die Bundesrepublik tut sich in diesem Bereich wirklich nicht leicht. So ist die UN-Kinderrechtskonvention von der Bundesregierung nur unter Vorbehalt ratifiziert worden. Der Vorbehalt macht unter anderem möglich, dass minderjährige Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren in Deutschland als voll handlungsfähig angesehen werden mit der Folge, dass sie ihre Rechte häufig ohne Unterstützung durch das Jugendamt wahrnehmen müssen. Wir sind glücklich zu hören, dass sich aktuell scheinbar eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat, die die Bundesregierung auffordert, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ihre einschränkende Protokollerklärung zur UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben.
Dies wird uns in Zukunft in Bremen erleichtern, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ihre Rechte als Kinder und Jugendliche im vollen Umfang zu garantieren.
Zur Situation in Bremen! Meine Kollegin hat es eben schon gesagt, im Jahr 2008 hatten wir 48 unbegleitete Kinder und Jugendliche. Zurzeit ist es so, dass sie bei der Ankunft von der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende und Flüchtlinge im Lande Bremen – ZAST – aufgenommen werden, und dann wird von dieser das Alter bestimmt. Das Verfahren ist folgendes: Der Jugendhilfebedarf der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird in Bremen schnellstmöglich nach Ankunft ermittelt. Ein Vormund wird im Anschluss für die Kinder und Jugendlichen bestellt.
Männliche Jugendliche werden in der Gemeinde Bremen von zwei Einrichtungen, dem ASB und dem DRK, aufgenommen, soweit nicht im Einzelfall entschieden wird, sie in eine allgemeine Jugendhilfeeinrichtung – also in einer betreuten Wohnform oder Pflegefamilie – unterzubringen. Jüngere Flüchtlinge und Mädchen werden nicht in speziellen Einrichtungen, sondern in allgemeinen Inobhutnahmen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie in Pflegefamilien oder betreuten Wohnformen untergebracht. In Bremerhaven werden minderjährige Flüchtlinge im Rahmen des betreuten Wohnens durch den Träger der Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e. V. untergebracht.
Wir wissen, dass das Bildungs- und Betreuungsniveau für die Entwicklung der minderjährigen Flüchtlinge sowohl im Hinblick auf eine mögliche Integration als auch für den Fall einer Rückkehr ins Herkunftsland als entscheidend anzusehen ist. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen sehen sich einer Vielzahl von Problemen gegenüber: Bewältigung erlittener Traumata, Spracherwerb, Schulbildung, Berufsqualifizierung bis hin zu angemessener medizinischer und psychosozialer Versorgung. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie auch als Kinder und Jugendliche behandeln, damit sie ihr Recht auf Bildung auch wirklich wahrnehmen können.
Ein weiterer Aspekt ist eine am Schutzgedanken der Kinder und Jugendlichen orientierte Begleitung im Fall von Verfahren der Altersfeststellung. Darüber hinaus ist die Sicherstellung einer ausreichenden Sprachmittlung während der gesamten behördlichen Kommunikation mit dem oder der Betroffenen ein wich
tiger Faktor, den wir berücksichtigen müssen. Deshalb gilt für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen die betreute Wohnform.
Wir wissen, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen nicht auf Dauer in Bremen leben werden. Dennoch ist es uns wichtig, dass sie ein kind- und jugendgerechtes Leben führen können, um sich in ihrer schwierigen Lebenssituation stabilisieren zu können. Dazu gehören der Schulbesuch, die Freizeitgestaltung, feste erwachsene Bezugspersonen und entsprechend mögliche stabile soziale Bindungen und Fürsorge. Die Unterbringung in geeigneten Pflegefamilien ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen die beste Lösung. Wir wissen, dass es nicht leicht ist, eine genügende Anzahl solcher Familien zu finden. Dennoch sollten wir alles daransetzen, mehr Bremer Familien dafür zu gewinnen.
Auf alle Fälle ist es wichtig, dass sich das Jugendamt gleich kümmert und schaut, welche Möglichkeiten der Unterbringung für die Kinder und Jugendlichen am besten sind. Natürlich müssen in einem solch wichtigen Verfahren Dolmetscher zur Seite stehen, damit auch die Belange der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge berücksichtigt werden können. Von Bedeutung ist auch, dass dort, wo alles losgeht, nämlich bei der Altersfeststellung gleich nach Ankunft der Kinder und Jugendlichen, ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Anwendung kommt. Wir möchten, dass die Kinder und die Jugendlichen ihre Rechte umfassend wahrnehmen können. Deshalb wollen wir, dass dieses für die so wichtige Entscheidung dokumentiert und das Ergebnis dem Jugendamt unmittelbar mitgeteilt wird.
Vor diesem Hintergrund fordern wir den Senat auf, eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung möglichst in Pflegefamilien unter zwingender Einschaltung des Jugendamtes zu veranlassen, während des gesamten Verfahrens bei der Kommunikation das Hinzuziehen von Dolmetschern und Dolmetscherinnen zu gewährleisten sowie den Prozess der Altersfestsetzung zu dokumentieren, insbesondere die Kriterien, die zur Entscheidung führen, darzulegen und das Ergebnis und die Dokumentation der Altersfeststellung dem Jugendamt mitzuteilen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur kurz auf den Antrag der LINKEN eingehen. Das, was wir in unserem Antrag gefordert haben, haben Sie alle mitbekommen, deswegen brauche ich dazu auch nichts mehr sagen. Frau Troedel, im Rahmen der Stärkung von Einzelvormundschaften sind wir doch längst auf dem Weg mit dem Projekt „ProCura Kids“. Dass dort noch Schwierigkeiten bestehen, haben wir gestern bereits in der Debatte zum Bremer Kinderschutzbericht ausgeführt. Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Bremen einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, und wenn Vormünder Beratungsbedarf signalisieren, besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Beistand zu bestellen. Um schulische Bildungsangebote auszuweiten, gibt es nach unserer Kenntnis eine enge Kooperation zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und dem LIS, um die schulischen Belange abzudecken. Die psychosozialen Behandlungsangebote sind in der Regel über die Krankenkasse, in den meisten Fällen die AOK, abgesichert. Darüber hinaus verfügt Bremen über eine sehr gut qualifizierte Hilfeeinrichtung „Refugio“. Eine Harmonisierung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit anderen Grundsicherungsleistungen haben wir bereits am 11. März als Forderung in unserem Antrag, Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen, eingebracht. Die Einrichtung einer Clearingstelle benötigen wir in Bremen aktuell nicht, da die Bremer Einrichtungen vernetzt, das heißt, im Sinne einer qualifizierten Inobhutnahme zusammenarbeiten. Ich will sagen, der Antrag der LINKEN ist aus unserer Sicht nicht fundiert, und deshalb lehnen wir ihn ab und freuen uns über die breite Zustimmung hier im Hause zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ahrens hat ja gerade eben ausgeführt, dass sie den Antrag zurückzieht. Auch die SPD hatte und hat immer ein großes Interesse an der Versorgung der unter Dreijährigen gehabt
und auch an der Gestaltung unter Einbeziehung einer attraktiven Tagespflege. Die gesetzlichen Veränderungen für selbstständige Tagespflegepersonen haben sich zum 1. Januar 2009 ergeben, das hatte Frau Ahrens eben schon ausgeführt. Diese Ausführungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheits- und im Urlaubsfall sind durch eine Verwaltungsvorschrift der Landesjugendbehörde für die Vollzeit- und Kindertagespflege zum 1. August 2009 neu geregelt wor
den, dies wurde im Einzelnen eben schon ausführlich erläutert.
Wir als SPD würden gern noch mehr im Bereich der Versorgung der unter Dreijährigen umsetzen und bitten Sie, Frau Ahrens, sich in Ihrer Partei und bei Ihrer Bundesfamilienministerin dafür einzusetzen, dass das Betreuungsgeld wieder zurückgenommen wird und diese Mittel den Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden,
um diese für die quantitative und qualitative Versorgung der unter Dreijährigen einzusetzen. Wir haben eigentlich schon in der letzten Sitzung der Sozial- und Jugenddeputation erwartet, dass Sie den Antrag zurückziehen, weil Sie ein großes Lob an die Verwaltung und an diese neue Verwaltungsvorschrift gegeben haben.
Aha! Es klang in der Deputation etwas anders!
Wir bedauern es sehr, dass Sie leider häufig zu früh das Porzellan zerschlagen und nicht vorab sensibel das Themenfeld Familie behandeln. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines unserer Ziele des Koalitionsvertrags ist, die im Lande Bremen bestehenden Kettenduldungen auf ein Minimum zu reduzieren, weil eine Duldung, also eine aufenthaltsrechtliche Situation, die keine Integration ermöglicht, weil sie den Betroffenen zum Beispiel verbietet, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst zu erarbeiten, keine sinnvolle mittel- und langfristige Lösung für Menschen sein kein, denen es unmöglich ist, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.
Wir wollen dauerhaft in Bremen lebende Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit selbst zu verdienen und nicht auf Dauer von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein, denn nur so kann ein gleichberechtigtes Miteinander der Menschen erreicht werden und dies zum Wohle aller Bremer und Bremerinnen hier im Lande. Wir sind kräftig dabei, daran zu arbeiten. Wir setzen uns dafür
ein, dass die Kinder zugewanderter Familien als Chance für Bremen gesehen werden. Es ist unser konkretes Anliegen, dass diese Kinder die Chance bekommen, sich zu qualifizieren und sich sogar zu hoch qualifizierten Arbeitskräften zu entwickeln, indem wir ihnen eine berufliche Ausbildung oder ein Studium ermöglichen, wenn sie in Bremen zur Schule gehen, diese absolvieren.
Wir haben bereits im Dezember 2007 den Senat dazu aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten und bestehenden Ermessungsspielräume auszuschöpfen, in Bremen aufwachsenden langjährig geduldeten Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erstens, durch geeignete Maßnahmen den Abschluss eines schulischen Ausbildungsgangs zu ermöglichen, und zweitens, durch die geeigneten Maßnahmen – etwa die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – eine betriebliche Ausbildung, ein Hochschulstudium oder eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und, soweit erforderlich, im Bundesrat die Initiative zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Leider kann aber Bremen diese Ziele nicht allein erreichen. Viele der aufenthaltsrechtlichen Regelungen beruhen auf Bundesgesetzen wie zum Beispiel die sogenannte Altfallregelung, die vorsieht, dass bisher in Deutschland geduldete Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und auch behalten, wenn sie in der Lage sind, durch ein eigenes Einkommen den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst zu sichern, wobei der Stichtag, zu dem die Familien nach dem Gesetz nachweisen müssen, dass sie durch eigenes Einkommen den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst decken, der 31. Dezember 2009, also ein Zeitpunkt ist, wo die Auswirkungen der Finanzkrise den Arbeitsmarkt mit voller Wucht getroffen haben. Dass das nicht funktionieren kann und dass damit viele seit Langem in Bremen lebende Familien wieder in den Status der Duldung fallen würden, war schon im Frühjahr dieses Jahres klar.
Wir haben bereits im Mai 2009 mit dem grünen Koalitionspartner einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Verlängerung der Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge vor dem Hintergrund der Finanzkrise“ in die Bürgerschaft eingebracht, weil wir das Problem, dass die sogenannte Altfallregelung, mit der die Zahl der Kettenduldungen bundesweit reduziert werden sollte, zum Ende dieses Jahres und damit mitten in der Finanzkrise ausläuft und wir es schon damals für dringlich hielten und nicht erst wie jetzt die Fraktion der LINKEN.
Mit dem Antrag von SPD und Grünen wurde der Senat aufgefordert, erstens, eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Frist der gesetzlichen Regelung nach Paragraf 104 Absatz 5 Satz 2 Aufenthaltsgesetz auf den 31. Dezember 2011 beziehungsweise
auf den 1. April 2011 sowie zur Verlängerung der Frist des Paragrafen 104 b Ziffer 1 auf den 1. Juli 2009 zu ergreifen. Das, was DIE LINKE jetzt in ihrem Antrag fordert! Zweitens hat die Bürgerschaft auf unserer Initiative hin beschlossen, dass sich der Senat auf Bundesebene bei der Abfassung der Verwaltungsvorschriften im Paragrafen 104 a Absatz 5 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz dafür einsetzen möge, die Anforderungen an die Lebenshaltungssicherung so zu ändern, dass der Übergang von der Aufenthaltserlaubnis auf Probe in die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich erleichtert wird.
Auch der weitere Teil des Antrags der LINKEN, bei dem es um die Umsetzung geht, ist bereits in Arbeit, denn bis zum 30. September 2009 sind im Land Bremen circa 700 Aufenthaltserlaubnisse nach der gesetzlichen Altfallregelung und circa 120 Aufenthaltserlaubnisse nach IMK-Bleiberechtsregelung erteilt worden. Das reicht natürlich nicht aus, und diese Aufenthaltserlaubnisse auf Probe werden zum Jahresende auslaufen. Die Betroffenen fallen in den Status der Duldung zurück, wenn nicht eine Anschlussregelung folgt. Der Senator für Inneres bemüht sich daher auf der Grundlage unseres Antrages aus dem Mai bereits seit dem Frühsommer auf Ebene der Innenministerkonferenz, andere Bundesländer dafür zu gewinnen, die Frist der sogenannten Altfallregelung zu verlängern. Leider blockieren hier die Unionsländer. Die Innenminister und -senatoren der SPD-regierten Länder haben bereits im Oktober an die Bundesregierung appelliert
ich bin sofort fertig –, für eine schnelle Lösung zu sorgen. Die CDU bleibt ohne Antwort. Das Thema ist meines Wissens in der nächsten IMK auf der Tagesordnung. Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE ist überholt, und deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eines unserer großen Ziele ist es, im Rahmen der Kindertagesbetreuung Verbesserungen anzugehen, und in diesem Bereich haben wir schon eine
ganze Menge erreicht. Zu den Verbesserungen gehört auch der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen, den wir in erster Linie auch mit Hilfe der Tagesmütter umsetzen wollen. Die Tagesmütter sind uns an dieser Stelle auch deshalb wichtig, weil sie, insbesondere mit ihren flexiblen Betreuungszeiten, ein ideales Angebot für berufstätige Eltern organisieren. Uns ist klar, dass der Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen bis 2013 besonders auch mit Hilfe der Tagesmütter beziehungsweise Tagespflegepersonen umgesetzt werden muss. Die neue gesetzliche Grundlage zur Besteuerungspflicht, die seit dem 1. Januar 2009 gilt und laut der die Tagespflegepersonen nun ihre Aufgaben als nebenberuflich Selbstständige übernehmen, hat zur Folge, dass die Krankenversicherungspflicht hier neu geregelt ist. Außerdem erfolgt die Vergütung – so wie Frau Ahrens es bereits auch schon sagte – nun für zwölf Monate statt vorher elf Monate. Die Forderung der CDU, für die Tagespflegepersonen eine weitere Ausdehnung der Zahlung des Pflegegeldes auf 14 Arbeitstage im Krankheitsfall pro Jahr zu erzielen, verursacht natürlich auch in unserem Haushalt weitere Kosten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Personenkreises der Tagespflegepersonen als nebenberuflich Selbstständige und den damit einhergehenden Eingruppierungen bei den Krankenkassen auseinandergesetzt haben. Deshalb wissen Sie ja auch, dass dies die Möglichkeit schafft, die Krankenversicherungsbeiträge relativ gering zu halten. Eine Veränderung könnte zum Beispiel über die Möglichkeit von Wahltarifen erzielt werden. Diese gelten jedoch zurzeit nur für hauptberuflich Selbstständige, aber Tagespflegepersonen sind nun einmal nicht hauptberuflich, sondern zumeist nebenberuflich Selbstständige. Dies ist gerade die Besonderheit, die mit den Krankenkassen verabredet wurde. Solche Defizite müssen wir angehen. In der Frage der Lohnfortzahlung im Urlaubsfall, die sich auf weitere zehn betreuungsfreie Tage bezieht, sollte vorab angemerkt werden, dass für alle Tagespflegepersonen bereits jetzt der Anspruch auf zwölf Monate Bezahlung besteht und die Kinder elf Monate betreut werden. Das heißt, dass ein Monat mit den Eltern rechtzeitig abgesprochen werden muss, sodass sich der Urlaub der Eltern im gleichen Zeitraum befindet wie der der Tagespflegepersonen. Nach diesen Regelungen verfahren die Tageseinrichtungen für Kinder seit vielen Jahren, auch dort wird jährlich 20 Tage geschlossen, und die Eltern zahlen durchgehend das ganze Kindergartenjahr. Nur um eines hier vielleicht noch einmal klarzustellen: Tagespflegepersonen sollen angemessen vergütet und Krankheitsphasen abgesichert werden, gar keine Frage.
Nein, im Augenblick nicht!
Der Antrag der CDU muss aber auch auf seine Kosten hin abgewogen werden. Hier tragen auch wir die Verantwortung für den Haushalt. Deshalb sind wir für eine Überweisung an die Sozialdeputation, um ein verantwortliches Handeln zu gewährleisten und die finanziellen Folgen verschiedener Verbesserungen in der Tagespflege abzuschätzen. Wir als SPDFraktion halten dieses Thema für so wichtig, dass wir vorschlagen, dies mit den Fachdeputierten in der Deputation für Soziales weiter zu erörtern und den Antrag an die eben genannte Deputation zu überweisen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Im Land Bremen leben circa 2 500 Menschen mit dem Status geduldete Ausländer. Dieser Status hat zur Folge, dass diese Menschen keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen, um ihre Familien selbst ernähren zu können, dass ihre Kinder mit dem Wissen aufwachsen, dass sie, wenn sie die Schule abgeschlossen haben, keine Ausbildung machen dürfen, dass die gesamte Familie in ständiger Unsicherheit lebt, dass ihr Aufenthalt quasi jederzeit beendet werden kann, eben weil sie nur geduldet sind, obwohl sich dieser Status oft über viele Jahre hinzieht.
Dennoch sind die meisten Menschen darum bemüht, sich in diese unsere Gesellschaft zu integrieren. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn diese Menschen das Recht und die Möglichkeit bekommen, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu sichern. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber mit der gesetzlichen Altfallregelung Ausländerinnen und Ausländern, die in Deutschland geduldet sind, die Möglichkeit gegeben, eine sogenannte Aufenthaltserlaub
nis auf Probe für zwei Jahre zu beantragen. Ziel war es, den Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit einzuräumen, sich in diesem Zeitraum eine Arbeitsstelle zu suchen, um nicht mehr von Transferleistungen abhängig zu sein und sich in Deutschland, also auch in Bremen, eine Zukunft aufzubauen. Außerdem sollte jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern ein Aufenthaltsrecht unabhängig vom Status der Eltern gegeben werden, um ihnen eine Schulund Ausbildung zu ermöglichen. Wir sehen darin eine große Chance für unsere Gesellschaft, da diese Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte ein zusätzliches Potenzial an qualifizierten und hoch qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen können, wenn wir ihnen die notwendigen Perspektiven dazu eröffnen.
Mit unserer Konzeption zur Integration von Zuwanderern im Land Bremen haben wir gemeinsame Ziele für die Integrationspolitik im Land Bremen formuliert. Wir wollen diese Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben – und hierzu zählen auch die geduldeten Familien, wenn sie seit Jahren in Bremen leben –, dazu ermutigen, gemeinsam Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben zu übernehmen. Wir wollen die Chancen für unser Gemeinwesen durch neu Zugewanderte als Bereicherung nutzen und denjenigen helfen, die zunächst mit Eingewöhnungsschwierigkeiten zurechtkommen müssen.
Integration dient auch dazu, dass neue gesellschaftliche Konfliktherde vermieden werden, denn die Vermeidung von Ausgrenzung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine friedliche Gesellschaft. In Bremen laufen hierzu bereits viele Projekte und Angebote, die es Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, Teil unserer Gesellschaft zu werden, unsere Sprache zu erlernen und ihnen die kulturelle Teilhabe zu eröffnen. Hierzu sind stellvertretend für eine Vielzahl von Angeboten die Angebote in WiN, in LOS-Projekten sowie niedrigschwellige Sprachangebote wie „Mama lernt deutsch“ zu nennen, und hierzu kann auch die sogenannte Altfallregelung beitragen, über die wir heute diskutieren.
Bei der Verabredung der Altfallregelung waren die Umstände jedoch andere als die, die wir heute vorfinden. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, in der wir uns nun befinden, ist vielen Arbeitssuchenden die Möglichkeit auf eine dauerhafte Beschäftigung verwehrt. Dies gilt insbesondere für die Geduldeten, und genau in dieser Zeit, zum Ende des Jahres, läuft nun die Frist aus, in der die geduldeten Ausländerinnen und Ausländer eine Erwerbstätigkeit fin
den sollen, um künftig ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern,
mit der Folge, dass diese Familien wieder in den Status der Duldung zurückfallen. Zukünftig werden sie dann auch nicht die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen, und die Kinder werden wieder mit dem Gefühl zur Schule gehen, was soll ich mich bemühen, ich darf ohnehin nach der Schule keine Ausbildung machen. Das kann nicht unser Ziel sein, das würde die Arbeit, die wir Bremen bereits gemacht haben, um diese Familien besser als bisher zu integrieren, wieder zunichtemachen.
Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, dass die Fristen für die Bewerbung um eine Aufenthaltsgenehmigung auf Probe verlängert werden. In Bremen haben bereits 712 Personen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der sogenannten Altfallregelung erhalten. 191 Anträge warten auf die Bearbeitung, entgegen der CDU auf Bundesebene glauben wir nicht, dass dieses Thema erst nach der Bundestagswahl im September behandelt werden darf. Bleibt die Regelung in der jetzigen Fassung bestehen, so werden alle Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung auf Probe mit Auslaufen der Regelung in diesem Jahr zurück in den unsicheren Status der Duldung fallen, wenn sie in dieser Zeit keine dauerhafte Erwerbstätigkeit gefunden haben. Wir wollen daher, dass dieses humanitäre Projekt nicht auf die lange Bank geschoben wird und fordern die Bundesregierung auf, sofort, noch vor der Sommerpause, zu handeln.
Es ist in unser aller Interesse, dass wir die Voraussetzung für eine gelingende Integration der schon seit langem in Bremen lebenden Familien schaffen und nicht die Menschen wieder vor den Kopf stoßen. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu unterstützen und damit den von der sogenannten Altfallregelung betroffenen Menschen in unserer Stadt eine realistische Chance zu geben! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich richtig recherchiert habe, wurde dieses Thema schon mehrfach in diesem Hause debattiert. Der Antrag, den die Bürgerschaft im Januar dieses Jahres beschlossen hat, lenkt den Fokus auf eine genaue Analyse bezüglich der Stärkung der Potenziale von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund, außerdem auf die Entwicklung eines Konzeptes.
Dies ist ohne Frage von wichtiger Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort, denn als Hansestadt haben wir mit unseren sehr guten Kontakten und unseren Handelsbeziehungen zu allen Ländern der Welt eine lange Tradition, in der wir unsere Weltoffenheit schon immer sehr deutlich gemacht haben. Wir haben entsprechende Bevölkerungsanteile, die es ermöglichen sollten, neue Märkte zu erschließen.
In der Mitteilung des Senats wird sehr ausführlich und differenziert beschrieben, wo positive Entwicklungen zu verzeichnen sind und auch, wo Schwierigkeiten liegen, die einer genauen Analyse unterworfen sind. Diese sind häufig in datenschutzrechtlichen Vorgaben begründet. Meine Kollegin sagte es eben schon: Einige Daten lassen sich aus dem Mikrozensus ableiten, andere müssen durch Zusatzbefragungen ermittelt werden.
In den Einrichtungen und Bereichen der Wirtschafts- und Außenwirtschaftsförderung stehen im Land Bremen lobenswerterweise qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die über interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen verfügen. In den vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten im Bereich Arbeitsmarktförderung stehen Personen mit einer Zuwanderungsgeschichte zur Verfügung. Kurzum: In diesem Punkt – ich meine hiermit die Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung – ist das Land Bremen mit seinen Beratungsund Vermittlungsangeboten gut aufgestellt.
Die Koalition hat einen Schwerpunkt auf die Förderung der Existenzgründung von Migrantinnen und
Migranten gesetzt. Der Bericht macht es deutlich: Auch in Bremen und Bremerhaven wächst die Zahl von Unternehmen, die von Migrantinnen und Migranten geführt werden, analog dem Bundestrend. Zu den bedeutendsten Herkunftsländern zählen die Türkei, zunehmend die osteuropäischen Länder wie Russland, Polen, die Balkanstaaten sowie Kasachstan. Die Gruppe osteuropäischer Staaten summiert sich mittlerweile auf einen Anteil von knapp 30 Prozent. Wenn wir den von den Bundeswerten abgeleiteten Informationen, die im Mikrozensus 2006 und in der KfW-Studie erfassten Daten auf Bremen herunterbrechen, ergibt sich eine Größenordnung von 3000 bis 5000 Selbständigen mit Migrationshintergrund in unserem Land. Die beschriebenen Maßnahmen zur Optimierung der Angebote werden von der SPD-Fraktion ausdrücklich unterstützt.
Obwohl bereits gestern deutlich die positive Arbeit der B.E.G.IN-Gründungsleitstelle mit den vielfältigen Angeboten und ihren Partnern dargestellt wurde, sollte meiner Meinung nach aber noch über weitere folgende Fragen und Anregungen nachgedacht werden:
Erstens: Wie können im Heimatland erworbene Schul- und Erwerbsabschlüsse bei uns eine gleichwertige Anerkennung erhalten? Hierzu haben wir bereits im Oktober einiges besprochen. Zweitens: Wie können im Rahmen von Sprachförderkursen zusätzliche Sprachkurse angeboten werden, die berufsbezogene Sprachanwendungen vermitteln, zum Beispiel im wirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich? Drittens: Im Weiteren sollten stärkere Qualifizierungen im Steuer- und Systemrecht erfolgen. Viertens: Inwieweit können Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund beratend in die Entwicklung von Informationsmaterial und Broschüren zur Förderung von Existenzgründungen mehr mit einbezogen werden?
Meine Damen und Herren – und jetzt noch einmal zusammenfassend –, die Internetpräsenz ist wie gewünscht umgesetzt worden. Interkulturelle Ansprechpartner stehen zur Verfügung, die Charakteristik ist noch nicht ausreichend erfasst, hier ist noch einiges zu tun, einige Beispiele hatte ich ja genannt, und zu guter Letzt, das Außenwirtschaftsprogramm ist angekündigt. Damit ist der Bürgerschaftsbeschluss zum großen Teil abgearbeitet, aber ein richtiges Konzept fehlt noch. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, die da fordert, den Einbürgerungstest abzulehnen. Am 1. September dieses Jahres wurde die vom Bundesminister des Innern erlassene Einbürgerungstestverordnung in Kraft gesetzt und führte damit den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ein. Dieses Verfahren soll nach circa zwei Jahren evaluiert werden. Hier geht es um eine erweiterte Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die aussagt, dass es künftig für den Einbürgerungsanspruch unter anderem Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensführung in Deutschland verfügen müssen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle soll noch einmal deutlich gesagt werden, dass nicht alle Einbürgerungswilligen diesen Test durchführen müssen. Wie schon gesagt, wird unter anderem auch geregelt, dass Personen mit einem Schulabschluss, wenn dieser hier erworben wurde, vom Test ausgenommen sind.
Wir haben in der letzten Woche eine Menge unterschiedlicher Beiträge hierzu in den Medien verfolgen können. In verschiedenen Tageszeitungen und Magazinen wurde ausführlich darüber berichtet, und dort wurde der Test mit kritischen Anmerkungen versehen. Im ARD-Programm konnten wir die kontroverse Diskussion „hart aber fair“ verfolgen, und in der Showsendung „Wie deutsch bist du wirklich?“ mit Reinhold Beckmann konnten wir gemeinsam mit verschiedenen Gruppen unserer Gesellschaft diesen Test ausprobieren. Haben Sie mitgemacht? Haben Sie alle 24 Fragen richtig beantwortet?
Wenn Sie sich mit den 300 bundeseinheitlichen und den 10 länderspezifischen Fragen einmal richtig auseinandersetzen, werden Sie mit Sicherheit festgestellt haben, dass auch nicht jede und jeder Deutsche alle Fragen richtig beantworten könnte. Wer jedoch clever ist, lernt diese einfach auswendig! Sehr geehrte Damen und Herren, ist das das Ziel von Integrationspolitik? Ich habe da meine Zweifel.
Der Test in seiner jetzigen Form wird von uns scharf kritisiert. Er weist viele Mängel auf, zum Beispiel
solche Fragen, die das Wissen abfragen, aber vollkommen irrelevant für die Einbürgerung erscheinen. An der Entwicklung der Inhalte dieser Tests waren die Länder im Übrigen nicht beteiligt.
Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion werden deshalb einen kritischen Blick auf die Umsetzung des Einbürgerungstests haben und die Evaluationsergebnisse genau betrachten. Wichtig im Zuge der Integration in unsere Gesellschaft ist uns, dass die sprachliche Kompetenz und der Spracherwerb deutlich verbessert wird und dass zusätzliche Hürden hierzu abgebaut werden. Ich meine damit, dass der Zugang zu den Sprachkursen auf verschiedene Individualitäten Rücksicht nehmen muss und einen Kostenrahmen nicht überschreiten sollte, welcher eine Ausgrenzung schon vorprogrammieren würde.
Nur wer sich wirklich sprachlich in unserer Gesellschaft auseinandersetzen möchte, ist in der Lage, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Wir als SPD-Fraktion fordern, dass die Umsetzung des vom Senat vorgelegten Integrationskonzeptes mit seinen Leitlinien nach „Fördern und Fordern“ der Jahre 2007 bis 2011 von allen Beteiligten konstruktiv begleitet wird.
Die hier formulierten Leitbilder und Handlungsziele müssen nicht nur von den Migrantinnen und Migranten, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt und gelebt werden.
Ich will hier aber gar nicht weiter auf das Integrationskonzept eingehen, denn hier geht es um den Einbürgerungstest. Dieser ist meiner Kenntnis nach einvernehmlich mit allen Innenressorts der Länder abgestimmt. Das heißt nicht, wie ich bereits erwähnt habe, dass alle am Curriculum beteiligt waren, und gerade deshalb ist es wichtig, in der Evaluationsphase eigene Konzepte parallel zu entwickeln, um eine konstruktive Begleitung im Rahmen der Reformierung dann auch nutzen zu können.
Der Einbürgerungstest kann aus rechtlichen Gründen, da er im Bundesrecht verankert ist, nicht durch das Land Bremen abgelehnt werden, deshalb müssen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich die Anzahl der psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Zweitens: Worin sieht der Senat die maßgeblichen Gründe dieser Entwicklung?
Drittens: Welche präventiven Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugend
lichen werden in Bremen und Bremerhaven durchgeführt?
Herr Staatsrat, Sie hatten erwähnt, dass die Anzahl der Kinder in Bremen in etwa 14 800 betragen könnte, die ja relativ hoch ist. Meine Frage ist: Ist es geplant, eine konkrete Datenlage zu ermitteln, um präventive Maßnahmen eventuell regional zu verstärken?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Veranstaltung „Jugend im Parlament“ wird von uns als SPD in besonderer Weise als wichtiges Instrument für Jugendliche und Heranwachsende gesehen.
Hier können sie demokratische Diskussionsprozesse parlamentarisch miteinander ausprobieren. Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen ist ein wichtiger Beitrag für junge Menschen in unserer Demokratie.
In der letzten Veranstaltung „Jugend im Parlament“ im November/Dezember 2007 wurde in vier
Arbeitsgruppen zu den Themen Innere Sicherheit, Bildung, Soziales und Gesundheit sowie Integration und Migration intensiv diskutiert. Hier standen externe Fachleute für die Beratung zur Verfügung. Verschiedene Resolutionen wurden beschlossen, die der Präsident der Bürgerschaft an den Senat mit der Bitte um Stellungnahme weiterleitet. Auch die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig diese Veranstaltung im Hinblick auf demokratisches Umgehen miteinander ist.
Ich möchte in meinem Beitrag auf einige Resolutionen eingehen: Zunächst gehe ich auf die Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit“ ein, erstens zum Thema Jugendstraftäter und -täterinnen! In der Resolution wird die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 Jahre auf 12 oder 13 Jahre gefordert. Dieser Resolution ist zu entnehmen, dass davon auszugehen ist, dass die Jugendlichen Straftaten mit dem Bewusstsein ausüben, ihnen würde nichts passieren. Deshalb wurden von den Debattierenden unter anderem Warnschussarreste gefordert. Positiv ist erst einmal, dass die Teilnehmer von „Jugend im Parlament“ sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und hierzu Vorschläge entwickelt haben.
Wir als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen meinen, ebenso wie der Senat, dass rechtlich ausreichende Handhabungen für die betroffenen Jugendlichen sowie deren Eltern durch das SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz gegeben sind.
Wichtig und richtig ist an dieser Stelle, den Ausbau erzieherischer Angebote weiter voranzutreiben.
Auch der Rechtsausschuss schließt sich unserer Position in seinem Bericht an. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dies genauso sehen.
Zweitens möchte ich zu der Resolution „Höhere Besoldung der Polizeibeamten“ etwas ausführen! Hier ist von der Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit“ richtig erkannt worden, dass es auch in Bremen zu einer entsprechenden Anpassung kommen muss. Auch die in der Begründung formulierte mögliche Steigerung der Motivation ist nicht in Abrede zu stellen. Die Forderung nach einer höheren Besol
dung der bei der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten können wir als Koalition erfüllen.
Aufgrund der Haushaltsnotlage Bremens konnten wir dies nicht zeitgleich mit anderen Bundesländern umsetzen, aber nach mühevollen und erfolgreichen Verhandlungen ist mit Abschluss der Haushaltsberatungen im April die Erhöhung um 2,9 Prozent bereits zum 1. November 2008 beschlossen und nicht wie ursprünglich vorgesehen in gestaffelter Form bis einschließlich 2009.
Ein weiteres Thema ist: Ich als Gröpelinger Abgeordnete finde es außerordentlich gut, dass die Teilnehmer sich gegen einen Standort der NPD im Stadtteil Gröpelingen ausgesprochen haben!
Das zeigt, dass sie sich eindeutig von Rechtsextremisten distanzieren. Zum Glück gibt es im Stadtteil Gröpelingen bereits eine sehr gute Vernetzung von Initiativen, Vereinen und Einrichtungen, die sich gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus wehren und dies ja auch sehr deutlich am 4. November 2006, gemeinsam mit Tausenden Bremer Bürgern, gezeigt haben.
Intoleranz und Gewalt müssen in jedem Fall unsere Ächtung und unseren Widerstand finden, aber in dieser Zeit haben wir eine Gefahr, vor allem von Rechtsaußen, und der haben wir uns zu stellen, jetzt! Sie ist die Herausforderung unserer demokratischen Gemeinschaft. Der Stadtteil Gröpelingen hat in eigener Initiative und bisher als einziger Stadtteil in unserer Stadt die Auszeichnung „Gröpelingen gegen Rassismus – Gröpelingen mit Courage“ erworben.
Ich bedanke mich vorerst für die Aufmerksamkeit und möchte in meinen weiteren Ausführungen noch auf einige andere Resolutionen eingehen!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz auf das dreigliedrige Schulsystem eingehen! Herr Beilken hat es ja eben schon gesagt, das werden wahrscheinlich eigene Erfahrungen gewesen sein, die dazu geführt haben, dass der Wunsch nach dem dreigliedrigen Schulsystem besteht.
Was ich persönlich möchte? Wir sind im Bereich Bildung mit einer neuen Schulstrukturform in der Diskussion, und die Diskussion ist noch nicht beendet. Die Ergebnisse der runden Tische werden noch zusammengeführt, und wir werden sicherlich im Herbst ein Ergebnis haben, mit dem wir dann in unserer Stadt
Bildungspolitik für unsere Kinder und Jugendlichen neu oder auch anders gestalten können.
Ich möchte noch ganz kurz auf ein Thema eingehen! Mir ist wichtig, noch einmal zu erwähnen, dass die Teilnehmer von „Jugend im Parlament“ richtig erkannt haben, dass wir in unserem Bun
desland Stadtteile haben, die einen hohen Anteil von Migranten haben. Das ist nicht in Gänze gleichbedeutend mit einer mangelnden Schulausbildung, häufig treffen hier Armut und Migrationshintergrund zusammen. Wir haben es hier, wie auch richtig benannt wurde, mit vielen Familien zu tun, die aus unterschiedlichen Gründen eine große Bildungsferne aufweisen. Der Kreislauf für die Kinder bedeutet allzu häufig schlechte Noten, geringe Ausbildungschancen, wenig berufliche Chancen, Aushilfstätigkeiten oder Arbeitslosigkeit und dann am Ende angewiesen sein auf Hilfen zum Lebensunterhalt.
Richtig ist auch, dass wir in diesen Stadtteilen – und das ist die Folge – verstärkt Armut erleben. Wir als Koalition haben gerade in der gestrigen Debatte zum Thema Änderung des Ortsgesetztes zur Änderung der Beitragsordnung für den Kindergarten und den Hort das kostenlose Mittagessen für Familien mit niedrigem Einkommen verabschiedet. Meine Damen und Herren, dies ist ein besonderer Beitrag zur sozialen Teilhabe armer Familien.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Beschluss des Bürgerschaftsvorstands eingehen! Auch wir unterstützen, dass die Teilnehmer mehrfach an der Veranstaltung „Jugend im Parlament“ teilnehmen können, vorausgesetzt, dass die Teilnehmerzahl 83 sonst unterschritten wird. Wir würden es aber begrüßen, wenn sich diese Gruppe möglichst heterogen aus vielen Jugendlichen aus verschiedenen Stadtteilen zusammensetzt, das würde diese Debatte auch entsprechend bereichern.
Ich bedanke für mich die Aufmerksamkeit und bedanke mich vor allen Dingen wirklich ernsthaft bei den Teilnehmern aus „Jugend und Parlament“! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes wollen wir die Position des Landesbehindertenbeauftragten stärken. Der Bundestag hat bereits mit einstimmiger Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Februar 2002 beschlossen. Dem folgten fast alle Länder, auch Bremen, im Jahr 2003. Hier im Haus wurde am 9. Dezember 2003 das Gesetz in erster und zweiter Lesung verabschiedet. Die Debatte war – wie man dem Protokoll entnehmen konnte – insbesondere dadurch gekennzeichnet, die Bedeutung dieses Gesetzes im Hinblick auf die Ermöglichung von mehr Teilhabe von behinderten Menschen und die Verhinderung von Benachteiligung hervorzuheben.
Es wurde von unserem damaligen sozialpolitischen Sprecher, Herrn Pietrzok, deutlich gemacht, dass Bremen viel erreicht und nicht bei Null begonnen hat, zum Beispiel, was die Behindertengerechtigkeit angeht. Im öffentlichen Nahverkehr befinden wir uns im Städtevergleich hier auf einem sehr hohen Niveau. Nach meiner Einschätzung wurde auch deutlich, dass in der Diskussion zum Gesetzentwurf Kompromisse eingegangen werden mussten. Scharfe Kritik kam von der Opposition. Sie wollte, dass dieses Gesetz ohne Haushaltsvorbehalt geltend gemacht wird, und wichtig war ihr auch die Frage, inwieweit die Gesellschaften von diesem Gesetz betroffen sind. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die aktuelle Mitteilung des Senats vom April 2007 beinhaltet die Berichterstattung. Sie zeigte auf, dass, abweichend vom Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und auch im Vergleich zu anderen Ländergesetzen, wir hier in Bremen ein Beispiel für weiterreichende Regelungen haben. So ist bei der Umsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes vorgesehen, dass die als verbandsklagefähig anerkannten Verbände behinderter Menschen bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung zu beteiligen sind. Dies hat auch gerade schon mein Kollege Herr Frehe ausgeführt. Des Weiteren zeigt der Bericht systematisch auf, in welchen Regelungen wir im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und der Länder abweichen. Heute geht es darum, die Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes in erster Lesung zu verabschieden, unter Einbeziehung des Ihnen vorliegenden Änderungsantrages. Mit dem Gesetz soll die Position und die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz ausgewiesen werden. Dies ist ein großer Erfolg für alle Menschen mit Handicaps und anderen Beeinträchtigungen, die ihr Leben in unserem Land organisieren, aber auch für deren Angehörige ist es wichtig, eine verlässliche Person in der Funktion des Landesbehindertenbeauftragten zu finden.
Das Amt des Landesbehindertenbeauftragten soll hier, wie das Verfahren festlegt, mit dem die beauftragte Person gewählt, vorgeschlagen und ernannt wird – –. Für die Aufgaben, die dieses Amt erfordert, ist es sicherlich von Vorteil, wenn die beauftragte Person möglichst ein Mensch mit Behinderung ist. Wichtig ist, dass sie in der Wahrnehmung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Neu hinzu kommen die Aufgaben und Befugnisse. Hierbei geht es darum, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu wirken. Die bisher getroffenen Regelungen im Einsetzungsbeschluss haben sich bewährt und werden hier übernommen. Der Landesbehindertenbeauftragte hat sich bisher in hervorragender Weise mit verschiedenen Stellungnahmen für die Belange der Behinderten eingebracht, so zu geplanten Verkehrsmaßnahmen, zu Gesetzentwürfen und zu den Rechtsgrundlagen des persönlichen Budgets. Wir als SPD begrüßen deshalb ganz besonders die Novellierung des Gesetzes, weil es die beauftragte Person stärkt, die personelle Ausstattung verbessert und eine finanzielle Ausstattung gewährleistet.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, die Sie diesem wichtigen Thema gewidmet haben, und gehe von der Zustimmung Ihrerseits aus.