Marlies Marken
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Herr Senator, Ihre letzte Bemerkung hat mich zu der Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, veranlasst. Wenn das also mit anderen Bundesländern kompatibel ist, können Sie dann auch etwas zur Ortspolizeibehörde Bremerhaven sagen? Bisher hat sie dieses Bearbeitungssystem ja auch nicht. Ich gehe davon aus, dass es in erster Linie wichtig ist, dass auch innerhalb eines Landes die Systeme kompatibel sind. Haben Sie Erkenntnisse aus Bremerhaven?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Was sind die ersten Ergebnisse der Polizeibefragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., KFN?
Zweitens: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen der Studie des KFN für Bremen?
Herr Senator, Ende Mai trafen sich Innensenatoren und Innenminister in Hamburg. Ist dieses Thema dort behandelt worden, und können Sie uns sagen, mit welcher Zielrichtung das behandelt worden ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel, die Zahlen über Wohnungseinbrüche im Land Bremen sind in beiden Städten zu hoch. Die Aufklärungsquote ist schlecht, da gibt es also nichts zu beschönigen. Ich will mir aber trotzdem – nicht als Entschuldigung – die Bemerkung erlauben, dass die Auswertung der Statistiken auf Bundesebene bestimmte Tatsachen auch nicht verschweigt, die drei Stadtstaaten unterscheiden sich deutlich von den Flächenstaaten. Den Vergleich kann man dann auch einmal ziehen, dafür sind die abweichende Sozialstruktur und die aus der städtebaulichen Struktur resultierenden erhöhten Zahlen von Tatgelegenheiten verantwortlich. Bei den Großstädten gebe ich Ihnen recht, Herr Hinners, hier sind wir im Vergleich schlecht.
Beleg dafür ist die Beantwortung der Frage, welche Stadtteile in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2008 besonders von Wohnungseinbrüchen betroffen waren. Eine Auswertung der Polizeireviere ergab, dass die meisten Taten in Blumenthal, Vegesack und in der Neustadt registriert wurden. Hohe Fallzahlen gab es auch in Tenever und Oslebshausen. In Bremerhaven finden die meisten Wohnungseinbrüche in den Revierbereichen Leherheide und Lehe statt. Die am höchsten belasteten Ortsteile sind Goethestraße und Klushof. Hier bestätigt sich die Feststellung, dass im Bereich sozialer Brennpunkte verstärkt in Wohnungen eingebrochen wird. In diesem Teil Bremerhavens ist der Anteil an drogenabhängigen Menschen besonders hoch. Diese Gruppe ist aufgrund ihrer Abhängigkeit auf einen ständigen Geldfluss angewiesen, weil sie in den wenigsten Fällen über legale Einkommen verfügen.
Der Anteil an Betäubungsmittelkonsumenten bei den ermittelten Tatverdächtigen liegt nach Angaben der Polizei Bremen bei 25 Prozent, Herr Hinners hat das erwähnt. Man vermutet allerdings bei den nicht aufgeklärten Taten, dass insgesamt 90 Prozent diesem Täterkreis angehören. In Bremerhaven leben häufig Drogenabhängige in älteren, zumeist nicht sanierten Mehrfamilienhäusern. Hier reicht oft ein gezielter Tritt, um wenig gesicherte Türen zu öffnen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und sich Einlass in fremde Wohnungen zu verschaffen, und das ist eine ganz schlimme Entwicklung.
Wie wenige andere Delikte schürt das Phänomen des Wohnungseinbruchs die Angst der Bevölkerung vor Kriminalität. Gerade die Verletzung der Privatsphäre durch die Anwesenheit der Einbrecher in der eigenen Wohnung wird von den Opfern als elementarer Angriff empfunden. Ich kann das gut nachempfinden. In unserem Haus ist vor ein paar Jahren eingebrochen worden. Wir haben das abends noch nicht einmal bemerkt, sondern wir haben erst am nächsten Morgen bemerkt, dass eine Tür offen war, und der Täter wohl gerade dabei war, alles auszuräumen. Das Gefühl ist dann noch schlimmer, wenn man sich vorstellt, man hat jemanden beim Einbruch gestört. Insofern waren wir beide heilfroh, dass wir unbeschadet davongekommen sind. Das Sicherheitsgefühl ist aber für ein paar Wochen beeinträchtigt, und die Lebensqualität leidet darunter, das kann ich also bestätigen.
Dennoch sind Einbrüche keine Schicksalsschläge, die man hinnehmen muss, man kann nämlich auch etwas tun, um jemanden daran zu hindern, ein Haus und eine Wohnung unaufgefordert zu betreten. Ich will das jetzt nicht allein auf den präventiven Anteil schieben, Herr Hinners. Man muss aber auch dabei berücksichtigen, dass immer noch zu viele Fehler auch von Wohnungs- oder Hauseigentümern begangen werden. Ohne diese Fehler könnte man auch eine Menge Einbrüche verhindern.
Die Vorgangsweise bei den meisten Einbrüchen ist schlicht, aber wirkungsvoll. Zunächst wird durch eine kurze Beobachtung festgestellt, ob jemand da ist. Die Türklingel wird betätigt, und dann beginnt die eigentliche Einbruchshandlung. Mit dem Schraubendreher, Brecheisen oder Abdrehen des Schlosszylinders dringen Täter in ein wenig gesichertes Objekt ein und stehlen dort alles, was wertvoll ist. Das könnte eine speziell gesicherte Eingangstür verhindern. Hier müssen Bürgerinnen und Bürger verstärkt beraten werden. Auch eine Aufgabe der Polizei ist es, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern angemahnt werden, für sichere Türen in ihren Häusern zum Schutze der Mieter zu sorgen.
Ich bin nicht so naiv, ich sagte es eben schon, zu glauben, dass sich die erschreckend hohe Anzahl der Einbrüche durch Prävention verringern lässt, trotzdem darf die Beratung über präventive Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums nicht vernachlässigt werden. Da viele Berufstätige in dieser Jahreszeit erst nach Einbruch der Dunkelheit nach Hause kommen, bietet dieser Umstand einen Schutz für Täter, die auf der Suche nach lohnenswerten Objekten sind. Häufig lässt sich sehr leicht erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Leere Garagen mit offenen Türen, unbeleuchtete Wohnungen oder die Post und die Zeitung im Briefkasten sind ein sicheres Indiz, dass Haus oder Wohnung verwaist sind.
In beiden Städten müssen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen verstärkt auf Bürgerinnen und Bürger zugehen, um Hinweise zu geben, wie man es Einbrechern zukünftig schwerer machen kann. Als Faustregel gilt, dass die Täter ihr Vorhaben abbrechen, wenn sie ihr Ziel einzusteigen nach fünf Minuten nicht erreicht haben. Eine gut funktionierende Nachbarschaft tut zusätzlich ein Übriges. Ich halte es außerdem für sinnvoll, wenn durch spezielle Öffentlichkeitsarbeit über die Präventionsräte – ich erinnere daran, dass Bremen unbedingt einen braucht – die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Prävention nicht nur bei Wohnungseinbrüchen sensibilisiert werden. Da können auch die Medien tüchtig mithelfen. So viel zum Thema Prävention!
Das habe ich nicht verstanden, Herr Woltemath, das muss mir irgendjemand einmal erklären.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nun zum Thema Strafverfolgung! Die Polizei Bremen begegnet den Entwicklungen in diesem Deliktbereich durch einen konzentriert repressiven Ansatz zu den Nebenprojekten wie die Einrichtung der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Bremen-Oldenburg und regionalen Schwerpunktmaßnahmen, insbesondere das Schwellen- und Intensivtäterkonzept gehört dazu, was wir als SPD-Fraktion ausdrücklich befürworten. Im Rahmen dieses Konzeptes ist für Mehrfach- oder Wiederholungstäter insbesondere unter Jugendlichen und Heranwachsenden eine individuell abgestimmte Kombination von konsequenter Strafverfolgung und sozialen Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Das neueste Projekt zur Prävention im Lande Bremen ist die sogenannte künstliche DNA. Am 19. Oktober startete das bundesweit einmalige Programm an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven. Seit November 2009 erhalten einige Haushalte in Bremen und in Bremerhaven ebenfalls kostenlos die Möglichkeit, Wertgegenstände mit künstlicher DNA zu kennzeichnen. Über den Code ist für die Polizei die Zuordnung eines markierten Gegenstandes zu seinem rechtmäßigen Eigentümer möglich. Mithin wird das Entdeckungsrisiko für potenzielle Straftäter deutlich erhöht. Ich hoffe, dass wir hier die gleichen positiven Erfahrungen wie Großbritannien und die Niederlande machen und dass es nicht nur ein Projekt ist, an dem das Unternehmen, das das kreiert hat, gut verdienen kann. Durch diese Maßnahme könnte auch die Quote von Wohnungseinbrüchen deutlich gesenkt werden.
Es ist natürlich ganz klar, den aktuellen Zustand müssen wir verändern. Einbruch und Diebstahl sind nur sehr schwer aufklärbare Delikte, ich glaube, das wissen Sie als ehemaliger Fachmann auch ganz genau, Herr Hinners.
Fachmann bleibt man, das will ich auch nicht in Abrede stellen.
Ich habe mit Ihren Kollegen in Bremerhaven gesprochen. Ich habe dort mit Kriminalpolizeibeamten gesprochen, es ist tatsächlich so, wenn in dem Bereich Goethestraße in Bremerhaven eingebrochen wird – diese Einbrüche finden ja nicht mitten in der Nacht statt, wie man sich das so vorstellt, sondern das sind auch Wohnungseinbrüche am Tag – und wenn dann jemand aus einer Wohnung oder aus einem Haus kommt und ein Paket unter den Armen hat, dann fällt das niemandem auf, dass er das vielleicht aus der Wohnung in der zweiten Etage gestohlen hat, insofern sind Ansätze für die Polizei unheimlich schwer zu finden.
Ich denke, es braucht ein Zusammenwirken von Bürgerinnen und Bürgern, von sozialen Einrichtungen, von Präventionsräten und der Polizei, um die Anzahl der Wohnungseinbrüche zu senken, und das stimmt mich für die Zukunft dann doch noch ein bisschen hoffnungsvoller, hier sind wir eigentlich mit Ansätzen auf dem Wege, einiges zu verbessern. Das wird sich zeigen.
Herr Hinners, ich will noch zu Ihnen sagen, ich habe mich auf Wohnungseinbrüche konzentriert, und Sie haben im Grunde eine Drogendebatte davon gemacht. Ich finde, dass Ihre Schlussfolgerung richtig ist,
wenn in den Bereichen hier in Bremen und in Bremerhaven, wo Drogenabhängige leben, verstärkt Wohnungseinbrüche stattfinden, dass also zeitweise gegenseitiges Einbrechen angesagt ist. Dann muss man überlegen, ob man das so hinnehmen will. Ich glaube aber, dazu ist diese Debatte jetzt ein bisschen zu kurz. Ich würde dann einmal sagen, für Drogenbekämpfung insgesamt ist nicht nur die Polizei zuständig, sondern da können wir dann noch mit ein paar Ressorts antreten, und wenn wir das einmal gemeinsam machen wollen, habe ich überhaupt kein Problem damit. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Juli letzten Jahres hat die Bremische Bürgerschaft einhellig beschlossen, Überfischung zu stoppen und Wettbewerbsverzerrung in der Hochseefischerei zu beseitigen. Wir haben in der Debatte im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung unter maßgeblicher Beteiligung der Kuttergenossenschaft Cuxhaven und der Firma Deutsche See in Bremerhaven ein Pilotprojekt gestartet hat, das den unerwünschten Beifang deutlich vermindern und Discard verhindern soll. Das wissenschaftlich begleitete Projekt sollte die ökonomischen und ökologischen Vorteile grobmaschiger Netze und der verminderten Anlandung von Beifang nachweisen.
Was ist nun seitdem geschehen? Das Pilotprojekt hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Von Februar bis Dezember 2008 verringerten sich die Beifangquote und der Discardanteil drastisch. Seelachskutter fingen maximal drei Prozent Beifang und nur 0,1 Prozent Discard, den Kabeljau-Kuttern gingen höchstens 15 Prozent Beifang und nur 0,3 Prozent Discard ins Netz. Die Verwertung war optimal, codierte Fischarten konnten gut vermarktet werden und nicht marktfähige Arten wurden zu Fischmehl verarbeitet. Trotz dieser ökologisch und ökonomisch überzeugenden Bilanz wurde der im Dezember gestellte Verlängerungsantrag bislang nicht genehmigt. Das können wir nicht verstehen und appellieren an die im Bund Verantwortlichen, rasch die Weichen zur Verlängerung des erfolgreichen Projektes zu stellen.
Wie wichtig die Fortsetzung ist, zeigen diese Hinweise. Discard ist unverändert eine wesentliche Ursache der weltweiten Überfischung. International werden jährlich rund 20 Millionen Tonnen Fisch aus ungewollten oder verbotenen Beifängen ungenutzt über Bord geworfen; das entspricht durchschnittlich 20 bis 30 Prozent des Fangs, bei manchen Arten sind es sogar bis zu 80 Prozent. Schon diese wenigen Zahlen zeigen die unglaubliche Dimension dieser unverantwortlichen Verschwendung. Dies ist zudem überflüssiger Raubbau an Ressourcen.
Mit dieser Auffassung, dass hier unverzüglich gehandelt werden muss, stehe ich nicht allein. Ausweislich der „Nordsee-Zeitung“ vom 17. März 2009, also dieser Woche, hat auch die Bundesregierung konstatiert, dass es verboten werden soll, Fische nach dem ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Fang einfach wieder ins Meer zu werfen. Wir erwarten, dass dieser Erkenntnis kurzfristig Taten folgen.
Die Zeit drängt, deswegen fordern wir den Senat auf, bei der Bundesregierung auf eine rasche Fortsetzung und Ausweitung der sehr erfolgreichen Pilotprojekte zu drängen, darüber hinaus muss aus dem Discardgebot ein Discardverbot werden. Es wäre nicht zu akzeptieren, wenn angesichts der vorliegenden Ergebnisse die Verpflichtung beibehalten würde, verwertbaren Beifang wieder ins Meer zu kippen. Im Gegenteil, die Fischerei muss verpflichtet werden, allen Beifang anzulanden, um ihn ökologisch und ökonomisch sinnvoll zu verwenden. Daher bitten wir den Senat nachdrücklich, über Bundesrat und Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die EU-Fischereiregeln auf Basis der Ergebnisse des Pilotprojekts möglichst bald so novelliert werden, dass den Fischereibedingungen in den nördlichen Meeren Rechnung getragen wird. Wenn weiterhin die Bedingungen in den südlichen EU-Gewässern Maßstab für die Fischereiregeln der Gemeinschaft bleiben, werden wir auch künftig unnötigen Raubbau an den knappen Ressourcen unserer Fischgründe betreiben müssen.
Ich sage es einmal ganz überspitzt: Wenn die letzte Gräte auf dem Teller liegt, ist es zu spät! Ich bitte Sie alle um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege, eigentlich schade, dass Sie bei so einer einhelligen Auffassung hier einen Schlenker hereinbringen. Herr Dr. Buhlert hat es Ihnen erklärt, Sie hätten also jederzeit sagen können, dass Sie das nicht für dringlich halten, das ha––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ben Sie aber nicht gemacht. Ich will Ihnen einmal sagen, dieser Antrag ist auch ein Beispiel dafür, dass ein Parlament auch relativ schnell reagieren kann.
Diese Idee ist am 5. März entstanden, und ich weiß nicht, ob Sie keine Einladung hatten, dann sind Sie entschuldigt. Der Presseclub in Bremerhaven hatte zu einer Veranstaltung eingeladen, und auf dieser Veranstaltung hat der Vertreter der Deutschen See dargestellt, was aus diesem Pilotprojekt geworden ist und wie dringlich das ist. Frau Allers war auch auf dieser Veranstaltung, und wir haben uns sofort nach der Veranstaltung zusammengetan und gesagt, das müssen wir in die Bremische Bürgerschaft einbringen. Ich finde, es ist dann notwendig, etwas zu tun und nicht noch ein bisschen zu warten, wie die anderen das machen. Insofern freut mich hier die Einhelligkeit sehr, aber solch ein Argument sollten Sie sich vorher noch einmal genau überlegen, bevor Sie es hier vortragen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer den Bericht aufmerksam gelesen hat, hat vielleicht festgestellt, dass Bremerhaven lediglich aufgefordert worden ist, sich an den Arbeitsgruppen zu beteiligen. Es sieht nun nicht so aus, dass Bremerhaven plötzlich festgestellt hat, dass es auch dort das Thema Jugendkriminalität gibt, sondern wir sind schon ein bisschen weiter. Da die bisherigen Redner, was ich auch verstehen kann, ihren Schwerpunkt auf Bremen gelegt haben, habe ich mir erlaubt, Ihnen darzustellen, dass sich auch in der kleineren Stadt eine ganze Menge tut.
Ja, Herr Abgeordneter, es ist aber nicht so einfach zu verstehen! Wenn Sie Projekte nennen, die sich nur auf die Stadt Bremen beziehen, kann ich nicht gleichzeitig sagen, das trifft für Bremerhaven gleichermaßen zu. Das soll auch gar kein Vorwurf sein. Es ist inzwischen so geregelt, dass Bremerhaven in dem nächsten Bericht vorkommt, und zwar mit all den schönen Projekten, die es in der Vergangenheit schon gegeben hat und die es auch in der Zukunft noch geben wird. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Dreh- und Angelpunkt der ganzen Geschichte ist etwas, das es in Bremen noch nicht gibt. Ich nehme mir einmal das Recht heraus, ein bisschen Werbung zu machen. Unsere Maßnahmen umfassen nicht nur das Feld Jugendkriminalität, sondern auch andere Kriminalitätsfelder, und dafür gibt es ein wichtiges Instrument mit dem Namen Präventionsrat. Dieser ist tatsächlich, wie er sein sollte, nämlich mit allen Beteiligten, nicht nur mit Polizei und Justiz, sondern auch mit Jugendamt, mit Schule, mit allen Interessierten, die damit etwas zu tun haben, sehr einfallsreich und kreativ.
Wir haben beispielsweise zwei Projekte gemacht, das eine heißt „Mut gegen Gewalt“. Sie können in Bremerhaven fragen, wen sie wollen, sie kennen es alle, das ist sehr deutlich geworden. Das andere Projekt – nicht nur Polizei, sondern auch Schule – ist die Werkstattschule in Bremerhaven, die für ihre Aktivitäten mit Jugendlichen, die einen etwas schwierigen Hintergrund haben, den Deutschen Schulpreis bekommen hat. Durch diese Werkstattschule hatten sie die Möglichkeit, auch praktisch tätig zu werden und vielleicht einen Ausbildungsplatz zu bekommen, woran vorher nie zu denken gewesen wäre. Ich möchte es erwähnen, weil ein hohes, auch ehrenamtliches Engagement der Leute dahintersteht. Das halte ich für notwendig, denn es lässt sich nicht nur hauptamtlich regeln.
Wir würden das gern fortsetzen. Momentan liegt ein Plan auf dem Tisch im Konzert mit allen anderen Projekten hier in Bremen, er heißt „Mut gegen Gewalt“, bezieht sich auf fünf Stadtteile, und wir hoffen sehr, dass dieses Projekt vor allen Augen Berücksichtigung findet, wenn es um die Finanzierung geht.
Unsere Bearbeitung von Jugendkriminalität ist ein Teil von Prävention. Wir haben uns in Bremerhaven für ein anderes Prinzip entschieden, hier in Bremen läuft es ein bisschen anders. Unser Prinzip heißt: Der Jugendsachbearbeiter arbeitet nach dem Scout-Prinzip, das heißt, jeder Jugendsachbearbeiter begleitet Jugendliche und begleitet auch Kinder. Auch in diesem Fall haben wir uns etwas einfallen lassen, das, glaube ich, sehr hilfreich ist. Wenn Kinder beispielsweise beim Ladendiebstahl oder anderen Dingen erwischt werden, wird darüber nicht locker hinweggegangen, weil daran sowieso nichts zu ändern ist, sondern der Jugendsachbearbeiter nimmt sofort Kontakt zum Elternhaus auf, um die Eltern einzuladen. Manchmal ist es ganz hilfreich, wenn die Eltern mit ihrem Sprössling, dem Zwölfjährigen, bei der Polizei auftauchen müssen. Für viele ist es so hilfreich, dass es der einzige Fall bleibt und nie wieder vorkommt. Das ist ein Teil von Prävention, den ich sehr wichtig finde.
Das gilt auch für alle anderen; dieser Jugendsachbearbeiter hält alle Verbindungen zum Jugendamt,
zur Schule, zum Elternhaus, sodass er genau weiß, was in anderen Bereichen läuft. Da ist nicht hier eine Maßnahme und dort eine, sondern es ist so vernetzt, dass alle Informationen bei ihm landen, sodass er sich ein Bild machen kann. Das ist mehr Prävention als man sich vorstellen kann, und zwar nicht durch Jugendämter, sondern tatsächlich durch Polizei. Ich glaube, das sollte man auch einmal erwähnen, weil sich jede Menge tut und wir nicht erst am Anfang sind.
Ich hoffe sehr, dass der nächste Bericht so aussieht, dass man sagen kann, die Bekämpfung von Jugendkriminalität oder das Projekt „Stopp der Jugendgewalt“ findet in beiden Städten gleichermaßen Beachtung, und es werden ganz hervorragende Dinge damit gemacht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den Antrag des Abgeordneten Timke sah, habe ich zunächst einmal gedacht, na ja, Populismus macht sich gut, Abgeordneten eines auf die Glocke zu hauen, so hat man immer den Beifall von draußen. Hoffentlich täuschen Sie sich dabei nicht, Herr Timke, so dumm sind die Menschen in unseren beiden Städten nicht!
Ich glaube, trotz Ihrer Begründung ist das ganz einfach Unwissenheit, was Sie hier durch Ihren Antrag vortragen, weil Sie nämlich überhaupt keine Ahnung davon haben, was ein Abgeordneter, eine Abgeordnete in diesem Hause tut.
Dabei sind Sie in bester Gesellschaft mit Ihrem ungeliebten Nachbarn zur Rechten, für den trifft das nämlich auch zu, deswegen sage ich das im Namen von 81 Abgeordneten, wie sich die Pflichten hier darstellen. Sie sind bisher bei den Landtagssitzungen anwesend gewesen, also zwei Tage im Monat. Dabei fragt man sich wirklich, ob das alles ist. Wir sind zwar auch alle hier, das ist ein Teil unserer Arbeit, ein Ausschnitt der Tätigkeit, die Abgeordnete sonst tun. Um es Ihnen ein bisschen zu verdeutlichen, will ich Ihnen einmal erklären, was Abgeordnete so tun. Sie haben keine Fraktion, irgendwie ja Gott sei Dank,
aber alle anderen nehmen an Fraktionssitzungen teil, an Vorbereitungen von Deputationssitzungen, an Vor––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bereitungen von Ausschusssitzungen. Sie machen Öffentlichkeitstermine, sie begleiten Besuchergruppen hier in diesem Haus, und dazu kommt noch eine ganze Menge mehr. Dadurch stellt sich dann heraus, dass wir schon lange kein Teilzeitparlament mehr sind, sondern erheblich mehr.
Meine Kolleginnen und Kollegen haben mir berichtet, dass Sie bisher nicht im Stande waren, an einer Deputationssitzung teilzunehmen.
Sie sind ja Mitglied der Deputation für Bildung. Sie mögen Ihre Begründung haben, das will ich hier gar nicht in Abrede stellen, das kann ich hier auch nicht verurteilen, Sie haben bestimmt eine gute Begründung.
Aber dass Sie dann auch noch nicht einmal an den Sitzungen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten teilgenommen haben, das zeigt wirklich, dass Sie keine Ahnung haben, was man als Abgeordneter eigentlich für Pflichten hat.
Ihre Begründung, Herr Timke, dass wir damit den Haushalt sanieren, das betrachte ich eher als scherzhafte Bemerkung. Jeder, der hier schon ein bisschen länger sitzt, weiß, dass das ein Ansinnen ist, was nicht in Ordnung sein kann. Außerdem haben Sie eines überhaupt nicht mitbekommen, die Debatte von gestern, als sich das Parlament mit sich selbst beschäftigt hat. Dort hat es Begründungen genug gegeben, warum wir uns nicht verstecken müssen. Ich glaube, der Spruch von Herrn Erlanson – er hat zwar danach nicht so gehandelt, wie ich mir das vorgestellt habe –, den er gesagt hat „Gutes Geld für gute Arbeit!“, dahinter stehe ich, das, finde ich, ist ein richtiger Spruch!
Was noch dazu kommt, die eigene Wertschätzung und die Wertschätzung der anderen. Das ist mir wichtig und allen anderen auch!
Herr Timke, Sie haben eines mit Ihrem Antrag provoziert. Wenn ich dann Ihre Tätigkeit bewerte, das
mache ich eigentlich nicht so gern, aber das muss ich in diesem Falle tun,
dann muss ich sagen, die 2000 Euro, die Sie sich selbst zugestehen, sind eigentlich noch zu viel!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für einen richtigen Fischkopf, so wie ich einer bin, ist es eigentlich auch eine Ehre, einmal über das Thema Fisch zu reden. Die hatte ich bisher in diesem Parlament noch nicht. Insofern können Sie davon ausgehen, der Ausdruck „Fischkopf“ ist für mich keine Beleidigung, sondern eher eine Auszeichnung.
Fisch ist ein hochwertiges Lebensmittel. Wir wollen und können es darum nicht länger hinnehmen, dass, ohne Not, erhebliche Mengen Fisch als ungewollter Fang vernichtet und als sogenannter Discard ins Meer entsorgt wird. Wir können aber auch nicht länger tolerieren, dass durch sogenannte Piratenfischereien in großem Umfang schutzbedürftige Fischgründe geplündert und so ganze Bestände gefährdet werden.
In einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2007 wird unter anderem festgestellt: unzuverlässige Fangdaten, kaum wirksame Inspektionen, unangemessene Systeme zur Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen. All dies in einem von Überkapazitäten geprägtem Umfeld, das der Einhaltung von Vorschriften wenig zuträglich ist! Das ist, glaube ich, sehr deutlich. Dazu passen dann Meldungen aus der letzten Woche, also nicht länger her, über „Radio Bremen“ und auch in der „Nordsee-Zeitung“ verbreitet: „Kabeljau in der Nordsee stirbt aus. Italien ignoriert Thunfischfangverbot.“ Was ist nun dagegen zu tun?
Ein Schritt in die richtige Richtung ist der Beschluss gegen Schwarzfischerei der zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg. Zukünftig will die EU strikte Vorschriften für den Nachweis der Herkunft durchsetzen. Es muss also lückenlos erkennbar sein, woher der Fisch stammt.
Das Problem des unerwünschten Beifangs ist damit aber noch lange nicht gelöst. Als Beifang wird in der Fischerei alles bezeichnet, was nicht zum eigentlichen Fangziel gehört: Fische und Meerestiere, die zu klein sind oder zu einer unerwünschten oder geschützten Art gehören. In den EU-Gewässern müssen sie über Bord geworfen werden, das heißt, sie überleben das nicht. Geht den Fischern beispielsweise ein Schwarm Seeteufel ins Netz – da läuft mir immer das Wasser im Mund zusammen, weil das ein hervorragender Fisch ist –, müssen sie diesen wertvollen Speisefisch ins Meer kippen, wenn sie keine Fangquote dafür haben. Nach Schätzung der Welternährungsorganisation wurden so jährlich weltweit rund 20 Millionen Tonnen Fisch vernichtet. Ich fin––––––– *) Vom der Rednerin nicht überprüft.
de, das ist ein unglaublicher Vorgang von Verschwendung von Ressourcen.
Um dem abzuhelfen, gibt es das von der Bundesregierung unterstützte Pilotprojekt „Stopp Discard“, also auf Deutsch: Stoppt den Beifang! Beteiligt sind drei Kutter der Erzeugergemeinschaft „Nordsee“ aus Cuxhaven und die „Deutsche See“ aus Bremerhaven. Das Pilotprojekt ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Es soll zum einen zeigen, wie sich Beifänge verringern lassen – beispielsweise durch andere Netzgrößen – und zum anderen untersuchen, welche Vorund Nachteile es hat, wenn Beifänge, statt ins Meer entsorgt zu werden, angelandet werden müssen.
Dabei sollen auch die wirtschaftlichen Folgen ermittelt werden, die eine Anlandungspflicht für die gesamte Fangmenge hat. Es geht um die Frage, wie es sich auswirkt, wenn auch unerwünschte Beifänge an Bord genommen, dort gelagert, angelandet und dann vermarktet werden müssen. Geplant sind vorerst zwölf Fangfahrten der drei Kutter der Erzeugergemeinschaft, deren Fänge die „Deutsche See“ verarbeiten und vermarkten wird. Ich finde es sehr lobenswert, dass eine Firma solch ein Pilotprojekt mitmacht. Viel Gewinn werden sie damit nämlich nicht machen.
Die Kommission wird danach entscheiden, ob die Testphase 2009 und 2010 fortgesetzt wird. Ich hoffe sehr auf eine positive Entscheidung. Ich muss sagen, wenn man die Problematik erkannt hat, dann finde ich es eigentlich nicht so toll, wenn man sich dann noch zwei Jahre damit beschäftigen wird. Ich finde, eine kurzfristige Lösung wäre wesentlich besser für alle Beteiligten.
Meine Damen und Herren, wir haben nicht mehr viel Zeit, dieses Problem zu lösen, das wir vor allem in der nördlichen Nordsee und im Nordatlantik haben. Die für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Fischereiregeln führen nämlich vor allem in diesen Fanggebieten zu den ökonomisch und ökologisch höchst fragwürdigen großen Beifangmengen und belasten dort die Fischbestände unangemessen.
Es ist absolut notwendig, die EU-Fischereipolitik so weiterzuentwickeln, dass die Fangvorschriften für die verschiedenen Fanggebiete auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden. Sinnvoll wäre es, zur Verminderung von Überfischung und Wettbewerbsverzerrung nördlich des 56. Breitengrades das EU-Fischereirecht den strengen Vorschriften, Kontrollen und Sanktionen Norwegens und Islands an
zugleichen. Wir werden uns jedenfalls nachdrücklich dafür einsetzen.
Wir werden uns jedoch auch dafür einsetzen, dass die in deutscher Verantwortung gestalteten und praktizierten Kontrollen und Sanktionen von Fischereibetrieben nicht wettbewerbsverzerrend wirken, weil eine vergleichbar strenge Praxis in Nachbarstaaten fehlt. Das sind manchmal ganz enganliegende Nachbarn, die sich einen Teufel darum scheren,
ob es irgendwelche Vorschriften gibt. Ich will hier niemanden nennen, nachher gibt es noch diplomatische Verwicklungen, aber die Tatsachen gehen in diese Richtung.
Wir brauchen EU-weit einheitliche und einheitlich angewendete Kontrollen sowie vergleichbare Sanktionen bei Rechtsverstößen. Nur so können sinnvolle und notwendige Schutzbestimmungen ohne Wettbewerbsnachteile für deutsche Fischereibetriebe realisiert werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für den Antrag der Koalition und der CDU!
Mit Verlaub, ich stehe hier schon ein bisschen länger, Herr Kollege!
Herr Staatsrat, ich habe heute morgen in der „Nordsee-Zeitung“ gelesen, dass unser Oberbürgermeister davon ausgeht, dass es Vereinbarungen ab 2010 gibt, dass diese Vereinbarungen auch schon in den Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwi
schen den einzelnen Gemeinden getroffen worden sind.
Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie dieser ganzen Angelegenheit wohlmeinend gegenüberstehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute irgendwie das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Problem mit den jungen Männern, die sich vordrängen wollen. Der eine hat es nicht geschafft, der andere hat es geschafft, aber damit muss man halt leben. Das macht wohl doch das Alter.
Ja, dieses Mal Schönheit vor Alter, Herr Kollege!
Ich kann mich auch relativ kurz fassen, weil mein Kollege es schon rundherum erklärt hat. Ich will vielleicht nur noch einmal – weil auch Menschen zuhören, die nicht so mit der Gesetzestechnik vertraut sind – erklären, worum es geht. Zurzeit geht ein Polizeibeamter mit 60 Jahren in den Ruhestand. Das wird zukünftig geändert, das haben wir gehört, und zwar dergestalt, dass sich der Polizeibeamte, ich nenne ihn einmal Marken aus Bremerhaven, entscheidet, er möchte länger arbeiten. Das kann ich so sagen, weil er das mit Sicherheit nicht tut. Er überlegt sich dann, ich bin sehr fit, habe Spaß an meinem Dienst, und ich kann es eigentlich auch ganz gut gebrauchen, dass ich statt circa 73 Prozent von der Stadt 100 Prozent meiner Dienstbezüge bekomme, also entscheide ich mich, meinen Dienst zu verlängern. Das kann er zukünftig tun, indem er sagt, ich mache das für ein Jahr oder für zwei Jahre. Entscheidet er sich für zwei Jahre, dann hat er danach noch einmal die Möglichkeit zu verlängern. Er kann also vor Ablauf dieser Frist sechs Monate vorher einen weiteren Antrag stellen und kann nochmals um ein Jahr, um zwei Jahre oder auch um drei Jahre verlängern, sodass sich insgesamt dann eine Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr ergibt.
Ich finde, flexibler kann man es nicht gestalten. Ich habe von Anfang an die Diskussion mitbekommen, wir hatten auch einmal eine geharnischte Diskussion, es zwangsweise zu regeln. Andere Bundesländer haben vorgemacht, wie das geht. Sie haben nämlich einfach angeordnet, wer im gehobenen Dienst arbeitet, der arbeitet bis 63, der höhere Dienst am Schreibtisch bis 65, und wer dann 25 Jahre im Schichtdienst gearbeitet hat, der muss das nicht wahrnehmen, sondern kann mit 60 Jahren aufhören. Ich stelle mir aber schon die Fälle vor, wenn einer jetzt nur 24,5 Jahre Schichtdienst verrichtet hat, vor welchen Tatsachen wir gestanden hätten.
Ich bin sehr froh, dass wir auf diese freiwillige Lösung gekommen und von einer zwangsweisen Regelung abgerückt sind. Das wäre für die Polizei nämlich überhaupt nicht motivationsfördernd gewesen.
Ich will aber noch auf einen Sonderaspekt eingehen, und zwar, ich habe mich jetzt bewusst auf Polizeibeamte beschränkt. Es wird jeder fragen, warum
sagt sie nie Beamtinnen? Die sind zurzeit noch nicht gemeint. Ich hoffe zwar, dass dieses Gesetz bis 2025 Bestand hat, aber erst dann tritt der Fall ein, dass eine Polizeibeamtin diesen Antrag stellen könnte. Wir haben Polizeibeamtinnen erst seit 1987, von einigen Einzelfällen, die wir aus anderen Bundesländern übernommen haben, abgesehen, sodass Frauen auch dann Anträge stellen könnten.
Das ist für Frauen besonders wichtig, weil ihre Ausfallzeiten für Familie, für Pflege von Angehörigen wesentlich höher sind als die von männlichenr Kollegen, sodass sie wahrscheinlich auch darauf angewiesen sind, ein paar Jahre länger zu arbeiten – da muss man sich auch fragen, ob das eigentlich gerecht ist –, um den Höchstsatz der Ruhegehaltsfähigkeit zu erreichen. Da es bis zum Jahr 2025 dauert, kann ich mir gut vorstellen, vielleicht ändert sich doch noch etwas auf dieser Welt, sodass man sagen kann, zukünftig haben Männer und Frauen die gleichen Ausfallzeiten. Das wäre zu wünschen, hoffentlich erlebe ich das noch!
Die zweite Änderung, das ist auch zur Attraktivitätssteigerung gedacht, ist die Ausgleichszahlung, die bei Erreichen dieser besonderen Altersgrenze gezahlt wird. Das ist eine Bundesregelung, das sage ich ausdrücklich, keine Bremer Erfindung. Das Fünffache des Monatsgehalts wird gezahlt, also höchstens 4091 Euro. In der zweiten Änderung des Gesetzes steht, dass diese Summe in voller Höhe gezahlt wird, auch wenn der Dienst verlängert wird. Herr Fecker hat es schon gesagt, die Spitzenorganisationen haben es sehr begrüßt, meine Fraktion begrüßt es auch besonders ausdrücklich, da bin ich mir ganz sicher.
Zum Änderungsantrag der CDU: Herr Fecker hat es erklärt, wir werden noch weitere Änderungen vornehmen müssen. Dafür ist der Bund zuständig, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, den einen Punkt herauszunehmen und alle anderen dann wieder aufzurufen. Im Übrigen, ich kann mich an eine Diskussion erinnern, als wir noch darüber nachgedacht haben, das zwangsweise anzuordnen. Da hat man ganz bewusst die Bereiche Feuerwehr und Justiz herausgenommen. Es ging immer nur um Polizeibeamte, und ich denke, dabei werden wir es auch belassen. Außerdem finde ich es eigentlich wenig kollegial, wenn man weiß, dass die FDP in der gleichen Richtung einen Antrag gestellt hat, und jeder weiß auch, warum wir ihn in die nächste Sitzung vertagt haben, dass man dann trotzdem sagt, darüber wollen wir heute schon entscheiden. Sie nehmen den Kollegen eine schöne Debatte!
Meine Damen und Herren, es gibt wenige Debatten, um die ich mich so richtig gedrängelt habe in meiner Parlamentszeit. Dies war eine! Das habe ich
nämlich besonders gern hier erzählt, weil es auch ein Herzenswunsch von mir war. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Pläne zur Einrichtung einer nationalen Küstenwache sind dem Senat bekannt?
Zweitens: Welche Auswirkungen hätte eine Küstenwache für Bremen und Bremerhaven?
Drittens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Interessen Bremens angesichts der Planungen für eine Küstenwache zu wahren?
Ja, eine Zusatzfrage habe ich! Welche Gremien sind das, Herr Staatsrat, in denen Bremen Mitsprachrecht hat?
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatsrat, dass es zu dieser Angelegenheit unterschiedliche Auffassungen zwischen zwei Ministerien gibt, einmal dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverkehrsministerium?
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Pläne, die neuen Zollboote, die ab 2009 in Betrieb genommen werden, nicht mehr in Bremerhaven zu stationieren, sondern in Cuxhaven? Zweitens: Welche Auswirkungen haben die Pläne für den Hafenstandort Bremerhaven insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsplätze? Drittens: Welche Schritte will der Senat unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Boote in Bremerhaven stationiert bleiben?
Frau Bürgermeisterin, auf dem Boot, das ausgesondert werden soll, der „Bremerhaven“, sind zurzeit 12 Beamte beschäftigt. Da sie einen Betrieb rund um die Uhr fahren, handelt es sich also um 36 Beamte. Bei dem neuen Boot wären das sogar noch ein paar mehr, 18 Beamte, also insgesamt 53 Beamte, die dort beschäftigt sind. Meinen Sie nicht, dass das Auswirkungen auf Arbeitsplätze hat, insbesondere weil die meisten Zollbeamten auch in Bremerhaven wohnen?
Das zweite Boot, das in Bremerhaven verbleiben soll, ist ein kleines Boot, auf dem vier Beamte beschäftigt sind. Sie haben eben gesagt, damit sei der Zollschiffsstandort, die Station, gesichert. Meinen Sie nicht, dass es ein bisschen aufwendig für einen Vier-Mann-Betrieb ist, eine ganze Station zu erhalten?
Sie haben es eben selbst festgestellt: Eigentlich ist sofort Handlungsbedarf. Die Boote werden im Mai und November 2009 in Dienst gestellt, sie werden zurzeit schon gebaut. Insofern denke ich, Sie sind mit mir der Auffassung, dass so schnell wie möglich Gespräche geführt werden müssen, vielleicht auch unter Beteiligung aller Bundestagsabgeordneten aus diesem Bundesland!