Andreas Lotte

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger in großen Teilen Bayerns leiden unter einem eklatanten Mangel an Wohnungen. Es gibt wenige Wohnungen, und wenn es welche gibt, dann am falschen Ort. Davon sind nicht nur Menschen betroffen, die sich gerade auf Wohnungssuche befinden, sondern das geringe Angebot lässt auch die Mieten in die Höhe schnellen und macht den Erwerb von Wohneigentum extrem teuer. Das macht das Leben auch für Menschen mit mittlerem Einkommen enorm schwer.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben die Staatsregierung immer wieder aufgefordert, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Es ist die Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den kommenden Jahren deutlich mehr Wohnungen – ich betone: deutlich mehr! – gebaut werden. Alle unsere Vorschläge wurden bisher aber von der Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Hause abgelehnt. Erfolglose Appelle kamen aber nicht nur von der SPD. Sie kamen auch von den Kommunen, von den Genossenschaften und den Wohnungsunternehmen. Auch der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag haben konkrete Vorschläge gemacht. Die vielen guten Ansätze stießen aber bislang bei der Regierung auf taube Ohren. Die SPD sagt: Schluss damit! Wir brauchen echte Anstrengungen vonseiten der Staatsregierung. Wir sagen, wir können die Voraussetzungen dafür schaffen, um den Neubau von 100.000 Wohnungen im Jahr zu bewerkstelligen.
Wir wollen auch 20.000 staatlich geförderte Wohnungen pro Jahr schaffen. Das ist wichtig, damit ausreichend bezahlbarer Wohnraum entsteht. Wir wollen nämlich nicht nur Wohnraum schaffen, wir wollen insbesondere mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Das müssen wir tun.
Bevor ich aber auf unsere Forderungen eingehe, möchte ich noch etwas zum Status quo im Woh
nungsbau und in der Wohnungsbaupolitik in Bayern sagen. Die letzten Jahre – Herr Rotter, Sie wissen das – wurden immer knapp 50.000 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt. Wenn man sich das im historischen Vergleich seit den 1950er-Jahren anschaut, dann ist das eine ziemlich schlechte Bilanz. Ab Mitte der 1980erJahre gab es eine kurze Phase, in der fast so wenig gebaut wurde wie heute; aber auch damals war es noch mehr als heute. Außerdem gab es Phasen, in denen zum Teil weit über 100.000 Wohnungen gebaut wurden, also das Doppelte von dem, was heute gebaut wird. Man kann aber sagen, seit den 2000er-Jahren ist die Luft raus. Der Neubau kann mit der Entwicklung der Bevölkerung in keiner Weise mithalten.
Die Staatsregierung hat diese Entwicklungen verschlafen. Heute scheint sie kein Mittel zu finden, um die Wohnungsnot effektiv zu bekämpfen. Die Folgen können wir heute erleben. Folgerichtig hat Staatsminister Herrmann in Jahr 2013 das Ziel ausgerufen, zumindest die Voraussetzungen für 70.000 neue Wohnungen im Jahr zu schaffen. Es geht aber nicht viel voran. Jahr um Jahr reißt unser Innenminister die von ihm selbst gesteckte Hürde, und zwar deutlich, um 15.000 bis 20.000 Wohnungen. Eine wirkliche Besserung ist nicht in Sicht. Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen, die Sie so gerne bemühen – obwohl nicht jede Baugenehmigung tatsächlich in ein Bauvorhaben umgesetzt wird –, war zuletzt rückläufig. Die Zahl der real fertiggestellten Wohnungen ist im letzten Jahr gerade einmal um 1,2 % gestiegen. Das sind sage und schreibe 641 Wohnungen in ganz Bayern, die 2016 mehr fertiggestellt wurden als im Jahr 2015. Von einer Beschleunigung des Wohnungsbaus kann also überhaupt keine Rede sein.
Damit aber nicht genug. Ich kann Ihnen sogar sagen, woran es liegt, dass in Bayern mehr gebaut wird. Allein die Stadt München hat im vergangenen Jahr die Fertigstellung von Wohnungen um 15 % steigern können. Das sind fast 1.000 Wohnungen mehr als im Jahr 2015. Ohne die enormen Anstrengungen des Münchner Oberbürgermeisters Dieter Reiter wäre der Wohnungsbau in Bayern also rückläufig.
Was aber sagt die CSU dazu? – Schauen wir Ihre Anträge mit Ihren Vorschlägen doch einmal genauer an. Sie wollen den Neubau attraktiver machen, indem Sie die Möglichkeiten für steuerliche Abschreibungen verbessern. Das nennt sich AfA – Absetzung für Abnutzung. Fakt ist, dass wir die degressive AfA schon längst hätten, wenn die Union im Bund nicht blockiert hätte. Sie hat aber so lange blockiert, bis es endgültig zu spät war. Ob wir die Einführung je erleben werden, das steht in den Sternen. Außerdem wollen Sie eine
Erleichterung des Verkaufs von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden. Dabei geht es darum, bestehende Richtlinien zu ändern, weil auf billigeren Grundstücken deutlich besser bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Die Idee, hier zu verbessern, ist ziemlich gut, der Haken ist nur, dass wir, die SPD, das bereits Anfang des Jahres 2016 in einem Antrag vorgeschlagen haben. Dieser Antrag wurde aber von der CSU abgelehnt.
Damals gab es aber einen entscheidenden Unterschied. Wir haben das damals auch für die Grundstücke des Freistaats gefordert. Das wurde aber abgelehnt. Nun haben Sie die gleiche Idee, allerdings nicht für die Grundstücke des Freistaats, sondern für die vom Bund. Sie wollen also die verbilligte Abgabe von Grundstücken, die Ihnen gar nicht gehören. So wird man seiner Verantwortung aber nicht gerecht. So geht das nicht!
Gleiches gilt für die Einführung von steuerlichen Ermäßigungen auf Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden. Hier geht es darum, Bauland zu mobilisieren, das oftmals knapp ist und damit ein Grund für den langsamen Wohnungsbau. Damals haben wir sogar lediglich einen Prüfantrag gestellt, um auszuloten, wo die Potenziale sind, wo die Gefahr von Mitnahmeeffekten besteht. Was aber macht die CSU? – Erst lehnten Sie unseren Antrag ab. Sie wollten nämlich noch nicht einmal prüfen, wie man das am besten umsetzt. Dann aber haben Sie das selbst zum Inhalt eines Antrags gemacht. Da kann man sich doch wirklich nur noch wundern.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber nicht nur über die Kollegen von der CSU ärgern, sondern ich möchte auch klar sagen, wofür der Antrag der SPD steht. Um den Wohnungsbau anzukurbeln, wollen wir zeitlich befristete steuerliche Anreize beim Bau von Immobilien. Wir wollen also die degressive AfA, die ich bereits erwähnt habe. Wir wollen aber auch, dass diese Anreize nur für Investoren gelten, die auch bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu begünstigen. Wir brauchen diese Einschränkung, die die CSU aber abgelehnt hat. Außerdem wollen wir die Familien fördern. Die SPD will die Einführung staatlicher Eigenkapitalzuschüsse, um es Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen zu erleichtern, Wohneigentum zu er
werben. Wir wollen also eine zielgerichtete Förderung, die da ankommt, wo sie auch tatsächlich notwendig ist. Das Bundesbauministerium von Barbara Hendricks hat das längst getan und einen deutlich schlaueren Ansatz erarbeitet.
Außerdem wollen wir deutlich bessere Möglichkeiten zum Verkauf von staatlichen Grundstücken an die Kommunen, wenn das der Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum dient. Und wir wollen die Schaffung eines zweckgebundenen Grundfreibetrags für Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden für den Mietwohnungsbau.
Zum Schluss möchte ich noch einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen uns und der CSU hervorheben. Während die CSU die Gelder mit der Gießkanne verteilt, sind wir für eine gezielte Förderung. Wir wollen, dass die Regionen unterstützt werden, die mehr Wohnraum brauchen. Damit wollen wir vor allem die Leute unterstützen, die darauf angewiesen sind. Wir sagen deshalb, es reicht nicht, einfach nur zu bauen und darauf zu warten, dass der Markt sich selbst reguliert. Das Ergebnis dieser Politik sehen wir ja heute schon: Wohnungsnot und unbezahlbare Wohnkosten. Es reicht auch nicht aus, den Bund aufzufordern, den Ländern mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, und gleichzeitig die Landesmittel um die Hälfte zu kürzen. Das ist so geschehen durch die Bayerische Staatsregierung im Jahr 2017. Im wohlhabenden Freistaat sind die Landesmittel auf dem historischen Tiefpunkt angekommen. Sieht so eine verantwortungsvolle, zukunftsgerichtete Wohnungspolitik aus? – In Anbetracht der Leistungsfähigkeit des Freistaats fordert die bayerische Wohnungswirtschaft eine gewaltige Anhebung der Landesmittel. Wenn das Thema Wohnen wieder einen höheren Stellenwert haben soll, dann müssen den Reden endlich Taten folgen.
Wir brauchen endlich Maßnahmen, mit denen tatsächlich bezahlbarer Wohnraum entsteht. Deshalb wollen wir nicht nur 100.000 Wohnungen, sondern wir wollen auch 20.000 staatlich geförderte und damit bezahlbare Wohnungen. Darüber können jetzt alle Fraktionen abstimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unseren beiden Anträgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die soziale Wohnraumförderung ist eine der wichtigsten wohnungspolitischen Instrumente in Bayern. Sie sorgt dafür, dass das viel zu geringe Angebot an Wohnungen steigt, und sie sorgt vor allem dafür, dass bezahlbarer Wohnraum für Menschen entsteht, die Unterstützung dabei benötigen, ihre Wohnkosten zu stemmen.
Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen richtig, dass die Staatsregierung die Einkommensgrenzen für die Berechtigung auf eine Sozialwohnung anhebt. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen. Die bloße Beschränkung des Gesetzentwurfs auf die Anhebung der Einkommensgrenzen macht jedoch leider auch deutlich, dass die Staatsregierung die Nöte vieler Menschen aus dem Blick verloren hat. Sie vergibt damit die Chance zu einer Anpassung der einkommensorientierten Förderung, die zielgerichtet bei den Menschen ankommt, die sie benötigen. Das ist offenbar die Absicht des Gesetzes.
Schauen wir uns einmal an, was im Detail passiert ist: Der Freistaat fördert mit eigenen Mitteln Investoren, die bauen wollen. Im Gegenzug werden diese Wohnungen für maximal 25 Jahre nur an Mieter mit einem Berechtigungsschein vergeben. Außerdem sind die Mieten niedriger als auf dem freien Markt. So weit, so gut. Das Problem ist jedoch, dass die Mieten wie am freien Markt angehoben werden können. Gerade in teuren Ballungsgebieten folgt daraus oftmals, dass die Bewohner der vom Freistaat geförderten Wohnungen alle paar Jahre einen Anstieg der Miete erleben. Sie merken, dass sie sich ihre Wohnung trotz Berechtigungsschein bald nicht mehr leisten können, wenn das so weitergeht.
Damit werden Zukunftsängste ausgelöst. Die Menschen fühlen sich alleingelassen. Wie kann das sein? Die Wohnraumförderung hat doch gerade den Zweck, Menschen Sicherheit zu bieten. Aber selbst diese Förderung scheint nicht mehr darauf ausgelegt zu sein, Menschen mit geringem Einkommen zu helfen. In diesen Fällen versagt die Förderung. Allein in München gab es 2017 zu dieser Problematik 450 Anfragen beim Münchner Mieterverein, wobei ich betonen möchte, dass es sich dabei nicht um ein Münchner Problem handelt.
Schauen wir uns einmal an, wie die Stadt München Wohnungen fördert, damit die Mittel zielgerichtet ankommen: Beim sogenannten "München Modell" können Sie sich noch mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 39.000 Euro für eine Wohnung bewerben. Das ist deutlich mehr als die obere Grenze im Fördermodell des Freistaates. Die höhere Grenze im "München Modell" ist aber auch absolut notwendig, weil die
Menschen in Ballungsgebieten auch bei höherem Einkommen größere Probleme mit den Wohnkosten bekommen können. Die Menschen profitieren schon gar nicht mehr von der Förderung des Freistaats. Hier wälzt der Freistaat die Verantwortung auf die Kommunen ab.
Das zweite Problem liegt in der Festlegung der Mieterhöhungen. Der Mieterbund Bayern hat es selbst anschaulich vorgerechnet: Die Bewohner einer vom Freistaat Bayern geförderten Wohnung zahlen spätestens nach fünf Jahren mehr als die Bewohner einer Wohnung im "München Modell", wenn die Vermieter ihre rechtlichen Spielräume ausnutzen. Das machen sie natürlich auf angespannten Mietmärkten.
Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Obwohl die Teilnehmer am "München Modell" ein deutlich höheres Einkommen haben, zahlen sie nach fünf Jahren weniger Miete als die Menschen, die in vom Freistaat geförderten Wohnungen wohnen. Wir brauchen dringend eine stärkere Entlastung niedrigerer Einkommen, sonst können Erzieherinnen, Verkäuferinnen und Angehörige ähnlicher Berufe sich das Wohnen in Ballungsgebieten nicht mehr leisten.
Das darf nicht sein, und das ist auch nicht gut für die Städte. Die Staatsregierung hat für dieses Problem bislang nur nachträglich eine Lösung gefunden, die es den Kommunen ermöglicht, mit eigenen Mitteln einen Ausgleich zu schaffen. Die Staatsregierung drückt sich offensichtlich auch hier vor der Verantwortung, die sie für ganz Bayern hat. Ich fordere deshalb die Staatsregierung auf, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Der Freistaat muss klare Grenzen für die Mieterhöhungen einführen. München hat vorgemacht, wie das geht. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, dass der Gesetzentwurf für Ehepaare, die länger als sieben Jahre verheiratet sind, eine Senkung der Einkommensgrenze vorsieht. Auf dieses Thema möchte ich hier nicht ausführlich eingehen, aber es macht doch keinen Sinn, an anderer Stelle die Einkommensgrenzen wieder enger zu fassen. Der soziale Wohnungsbau muss insgesamt mehr Menschen zur Verfügung stehen.
Das ist mein Stichwort vor dem Schluss meines Beitrags: Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist zu begrüßen. Entscheidende Probleme werden aber vollkommen ignoriert. Der Gesetzentwurf ist nur ein Täuschungsmanöver, das von den großen Problemen der sozialen Wohnraumförderung ablenken soll. Solange
der Freistaat nicht bald wieder deutlich mehr Sozialwohnungen zur Verfügung stellt, wird dieser Gesetzentwurf in der Praxis nicht viel ändern. Wir werden einzig und allein längere Wartelisten für Sozialwohnungen haben. Der Lebenswirklichkeit der Menschen werden wir damit nicht gerecht.
Wir brauchen einen strategischen Wechsel in der Wohnraumförderung. Das bedeutet konkret 20.000 bezahlbare geförderte Wohnungen pro Jahr. Wir brauchen eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft für ganz Bayern, eine verbesserte Förderung der Genossenschaften und die Stärkung der Kommunen, indem wir deren Handlungsmöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau ausweiten. Wir müssen den Verkauf staatlicher Grundstücke an Kommunen erleichtern und den Wohnungspakt Bayern zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften verbessern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU! Herr Huber, mit Verlaub, Sie wirken heute etwas indisponiert. Ich persönlich kann mich durchaus an die momentanen Mehrheitsverhältnisse gewöhnen. Vielleicht ist das ja auch ein Zeichen für die Zukunft im Bayerischen Landtag.
Wir wollen aber nun über das Thema Wohnungspolitik sprechen. Wir wollen über die Studierenden sprechen. Das Semester hat am 15. Oktober begonnen. Wir alle wissen: Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum. Die Bürgerinnen und Bürger leiden sehr unter den hohen Mieten und Preissteigerungen in Bayern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist aber kein Schicksal. Das ist ein hausgemachtes, das ist ein politisches Problem. Das ist ein Problem durch das Zögern und Zaudern der CSU.
Besonders betroffen sind die jungen Menschen in unserem Land. Das sind die Menschen, die noch nicht voll im Berufsleben stehen. Das sind zum Beispiel die Auszubildenden und die Studierenden. Sie können noch nicht voll verdienen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wohnkosten bundesweit in den bayerischen Universitätsstädten am höchsten sind. Das sind Städte wie München, Regensburg und Würzburg. Das sind allein drei bayerische Städte, die zu den teuersten in ganz Deutschland gehören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuellen Zustände spotten wirklich jeder Beschreibung. Die Studentenwerke müssen zu Semesterbeginn Notunterkünfte einrichten. Studierende bekommen kein Zimmer, sondern vier Quadratmeter, die durch eine
Stellwand abgetrennt sind. Warme Duschen gibt es nicht. Für diese Hilfen sind Studierende dankbar. Aber was verrät das über unseren Bildungsstandort Bayern?
Junge Menschen müssen unter kläglichsten Bedingungen leben, und ein Studieren ist unter diesen Umständen nahezu unmöglich. Gleiches gilt für Auszubildende. Gerade für junge Menschen im Auszubildendenalter ist es besonders hart. Manche müssen ihre Heimat verlassen, um ihren Traumausbildungsplatz zu bekommen. Manche müssen in eine andere Stadt ziehen, um überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden. All diese Bemühungen könnten jedoch aufgrund der momentanen Situation auf dem Wohnungsmarkt scheitern. Gerade dort, wo es viele Unternehmen gibt, sind die Mieten besonders hoch. Die Hälfte der Auszubildenden gibt an, von ihrem Verdienst nicht leben zu können. Umso härter trifft es sie, wenn sie aus ihrem sozialen Umfeld weg müssen und selbstständig in einer oftmals überteuerten Wohnung leben müssen. Sie können leider von der Staatsregierung, die für bezahlbaren Wohnraum verantwortlich ist, keine Hilfe erwarten.
Die SPD sagt: Ein kluger Kopf braucht ein Dach! Einerseits ist es kaum zumutbar, dass Studierende mit der Wohnungssuche beschäftigt sind, anstatt zu lernen. Wenn sie schließlich eine Wohnung gefunden haben, müssen sie immer mehr Zeit für ihren Nebenjob aufbringen. Andererseits stärken wir die Zukunftsfähigkeit des Landes, wenn Studierende optimale Bedingungen vorfinden und sich auf das Studium konzentrieren können. Gleiches gilt für die Auszubildenden: Sie sollen zu der am besten geeigneten Ausbildungsstelle ziehen und sich die Miete dort leisten können. Es muss unsere Aufgabe sein, die jungen Menschen in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern. Natürlich ist das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Eine Ausbildung oder ein Studium setzt wirtschaftliche und soziale Sicherheit voraus. Dazu gehört eben auch die Möglichkeit, bezahlbar zu wohnen. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.
Bevor ich auf die Situation der Auszubildenden in Bayern eingehe, erlaube ich mir, kurz auf die Förderung für studentisches Wohnen einzugehen. Auf unsere Anfragen hin und nach den Veröffentlichungen des Deutschen Studentenwerks ergibt sich folgendes Bild:
Der Anteil der Studierenden, der in einer vom Freistaat geförderten Studentenwohnung unterkommt,
sinkt in Bayern seit Jahren kontinuierlich. Das war zumindest in 16 von 23 Hochschulstandorten in Bayern der Fall. Bevor mir jetzt wieder eine Kollegin oder ein Kollege der CSU-Fraktion widerspricht, weise ich darauf hin: 2012 lag die Quote in Bayern noch bei 12,2 %. Mittlerweile liegt sie bei 10 %. Gerade in den größeren Städten sinkt auch die Anzahl der Wohnheimplätze für Studierende. Vergleicht man die Jahre 2015 und 2016, stellt man fest, dass es beispielsweise in München 283 Wohnheimplätze weniger gibt. In Würzburg sind es 45 Wohnheimplätze weniger. In Erlangen sind es 140 Wohnheimplätze weniger. In Ingolstadt sind es 10 Wohnheimplätze weniger. Insgesamt sind in diesem Zeitraum in Bayern saldiert gerade einmal 40 neue Wohnheimplätze entstanden,
und das, obwohl sich im Vergleich zum Vorjahr über 20.000 Studenten mehr eingeschrieben haben. Die Warteliste wird länger und länger. Hier ist der Freistaat gefordert.
Wahrscheinlich werden Sie von der CSU-Fraktion jetzt gleich berichten, wie Sie die Mittel im Nachtragshaushalt erhöht haben. Ich möchte aber klar und deutlich sagen: Es sind eben genau die Versäumnisse der Staatsregierung in der Vergangenheit, die uns überhaupt in diese Lage gebracht haben.
Die Auswirkungen dieser Politik bekommen die Studierenden leider heute zu spüren. Wir, die SPD, sagen: So geht das nicht! Wir haben ein Konzept erstellt, das vorsieht, dass nicht nur mehr gebaut wird, sondern dass auch nachhaltig investiert wird. Das Konzept sieht vor:
Erstens. Der Fokus soll auf die Förderung von klassischen Studentenwohnheimen gelegt werden. Das sind Wohnanlagen mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen oder Aufenthaltsräumen. Bisher liegt der Schwerpunkt auf Einzelappartements. Das aber verteuert das Bauen und erhöht die Mieten. Außerdem erhöht sich dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnungen nach Ablauf der Bindung zu deutlich höheren Preisen wiedervermietet werden.
Zweitens. Wir wollen das Gesetz zur Förderung so verändern, dass eine vorzeitige Rückzahlung nicht automatisch dazu führt, dass die Belegungs- und die Mietpreisbindung aufgehoben werden. Diese Gesetzeslücke wurde in der Vergangenheit immer wieder ausgenutzt. Das darf nicht mehr passieren.
Drittens. Wir wollen eine Unterbringungsquote von 15 % für Studierende; derzeit liegt sie bei nur 10 %. Ich empfehle der Staatsregierung, sich einmal mit den Forderungen des Deutschen Studentenwerks auseinanderzusetzen. Eine Forderung lautet, staatliche Mittel in Höhe von 1,45 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, um den Bau von 25.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen zu ermöglichen. Rechnet man diese Daten auf Bayern herunter, ergibt sich, dass neunmal so viel investiert werden müsste wie Sie, Herr Staatsminister Herrmann, im Wohnungspakt Bayern bisher angekündigt haben. Wenn Bayern so weitermacht wie bisher, dann brauchen wir 70 Jahre, um diese Forderung des Studentenwerks zu erfüllen.
Ich würde gern noch zum Stand der staatlichen Förderung von Wohnungen für Auszubildende kommen. Man kann es eigentlich kurz machen: Diese gibt es in Bayern nicht. Es wäre leicht, etwas darüber zu sagen, wo genau der Bedarf an Wohnungen für junge Menschen besonders dringlich ist, wenn diese Aspekte statistisch erfasst werden würden. Aber selbst diese Forderung der SPD lehnt die Staatsregierung vehement ab. Dabei ist es offensichtlich, dass der Freistaat auch insoweit vor großen Herausforderungen steht. Untersuchungen zeigen, dass für drei Viertel der Jugendlichen Umzugs- oder Pendelkosten die größte Barriere für Mobilität sind. Regelmäßig erzählen mir die Betriebe in Bayern, wie wichtig das Thema Wohnraum für die Gewinnung von Auszubildenden ist. Hier ein spezielles Angebot zu schaffen, das stärkt auch die Wirtschaft.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, andere Bundesländer zeigen deutlich größeres Interesse, allen voran das Land Hamburg. Dort sind mit dem Ziel der Gewinnung von Fachkräften Wohnheimplätze für Auszubildende geschaffen worden; in den nächsten Jahren ist der Ausbau auf über 1.000 Plätze zu erwarten. Ein tolles Programm! Es ist unter Beteiligung der Sozialpartner – Handelskammer, Handwerkskammer, Unternehmensverbände und Gewerkschaften – aufgelegt worden.
Es gibt viele weitere Ansätze, zum Beispiel die Schaffung von Wohnangeboten für Jugendliche durch die Förderung von Wohngemeinschaften, durch Mietzuschüsse oder Bürgschaften für Vermieter. Viele Kommunen, unter anderem die Stadt München, engagieren sich bereits entsprechend.
In einer der jüngsten Plenardebatten haben Sie von CSU und Staatsregierung bereits klargemacht, dass Sie die Auszubildenden bei ihren Fahrtkosten nicht unterstützen wollen. Nun bin ich gespannt, ob Sie we
nigstens bereit sind, angesichts der enormen Belastungen durch die Wohnkosten aktiv zu werden. Wir werden sehen.
Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes klarstellen: Wir fordern nicht nur größere finanzielle Anstrengungen zur Unterstützung junger Menschen; wir wollen auch bessere Konzepte haben. Wir wollen, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Damit fördern wir die Entwicklung der jungen Menschen. Das ist sozial. Das fördert übrigens auch die bayerische Wirtschaft. Zudem entlasten wir den Wohnungsmarkt. Die Ideen sind präsentiert worden. Jetzt sind Sie am Zug. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen wohnungspolitischen Antrag unternehmen wir erneut den Versuch, die Staatsregierung angesichts der dramatisch wachsenden Wohnungsnot in Bayern dazu zu bewegen, nun endlich eine aktive Rolle in der Wohnungsbaupolitik zu übernehmen und die Versäumnisse der letzten Jahre wiedergutzumachen.
Seit der Föderalismusreform von 2006 ist die Verantwortung für die Förderung sozialen Wohnraums vom Bund auf die Länder übergegangen. Auch die Bayerische Verfassung legt klar und deutlich fest, dass es Aufgabe des Freistaates ist, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wir sehen aber, dass sich der Freistaat seit den Neunzigerjahren seiner Verantwortung systematisch vollkommen entzieht und die Verantwortung auf den Bund abwälzt.
Die Wohnungsnot in Bayern ist ein hausgemachtes Problem, Herr Herrmann, ein politisches Problem der CSU-Staatsregierung. Das wird nur allzu deutlich, wenn man einmal die Wohnungsmärkte in Bayern genauer anschaut und die Versäumnisse und Pleiten der Staatsregierung in den letzten Jahren im bundesweiten Vergleich betrachtet. Das Problem liegt ausdrücklich nicht nur in den Großstädten. Betrachtet man den Anstieg des Anteils der Wohnkosten pro Haushalt in den letzten Jahren bundesweit, so liegen 26 der 30 Landkreise mit der höchsten Steigungsrate in Bayern, meine sehr verehrten Damen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. So darf es nicht bleiben.
Gestern hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum Alarm geschlagen und beklagt, dass es auch für Menschen mit mittlerem Einkommen extrem schwierig ist, sich im Umland von München überhaupt noch eine Wohnung zu leisten. Wohnungen entstehen – so der Planungsverband – ausschließlich im oberen Preissegment. Vorgestern meldete das IVD-Institut, innerhalb eines halben Jahres hätten sich die Mieten im Umland massiv verteuert. In Ebersberg stiegen sie um 13 %, in Freising um 9 %. Das ist – das nur am Rande – drei- bis viermal so viel wie momentan in München.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Meldungen überschlagen sich. Doch die Staatsregierung scheint das alles kalt zu lassen. Ich werfe Ihnen, Herr Herrmann, Versäumnisse in historischem Ausmaß vor. Innerhalb von nur 15 Jahren hat sich der Sozialwohnungsbestand in Bayern halbiert. Die landeseigenen Mittel betrugen in den Neunzigerjahren – damals lag die Hauptverantwortung noch gar nicht beim Land, sondern beim Bund – deutlich mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt, 2017, geben Sie gerade einmal 87 Millionen Euro an Landesmitteln aus. Versuchen Sie ja nicht, heute die Zahlen wieder schönzurechnen, indem Sie alles Mögliche wie Labo usw. zusammenzählen, um auf andere Summen zu kommen. Ich kann nur sagen: Egal, wie Sie es drehen und wenden, egal, wie Sie es rechnen, das Ergebnis ist immer, dass Sie sich zulasten des Bundes abgespatzt haben. Sie übernehmen nicht die Verantwortung, Sie kürzen in Bayern die Landesmittel, weil der Bund seine Mittel erhöht hat. So kann es nicht gehen, Herr Herrmann.
Im Übrigen hatten wir früher in Bayern auch noch einen staatlichen Wohnungsbau. Über 33.000 bezahlbare Wohnungen hatte der Freistaat. Aber die GBW wollten Sie verscherbeln, weil sich die Bayerische Landesbank an den Finanzmärkten verzockt hat. Auch heute denken Sie offenkundig noch nicht darüber nach, diese Schande im Freistaat zu tilgen. Bayern hat die Mittel, um die Wohnungsnot zu beseitigen, Herr Herrmann. Wir haben doch das Geld in Bayern. Aber es fehlt der politische Wille, das umzusetzen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wir als SPD wollen für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern, dass pro Jahr 100.000 neue Wohnungen entstehen, davon 20.000 geförderte. Wir wollen eine Anhebung der landeseigenen Mittel um mindestens 160 Millionen Euro. Ich denke, angesichts des Staatshaushalts ist das eine durchaus realistische Forderung. Es gibt Parteien hier im Landtag, die mehr fordern. Es geht
nicht um einen Überbietungswettbewerb; das sind realistisch durchgerechnete Zahlen.
Die Staatsregierung soll dabei die Bedürfnisse der ländlichen Regionen und der Städte gleichermaßen berücksichtigen. Genau das ist unsere Aufgabe; die ländlichen Regionen sind selbstverständlich auch zu berücksichtigen. Ich wiederhole: Wir fordern die erneute Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Das ist lediglich die Fortführung der Wohnungspolitik der Neunzigerjahre in Bayern, also keine Neuerfindung. Damals waren Sie doch auch an der Regierung. Machen Sie das, was sich in den Neunzigerjahren bewährt hat!
Wer heute gegen unseren Antrag stimmt, stimmt gegen die Bayerische Verfassung. Er missachtet die Verantwortung des Freistaates nach der Föderalismusreform. Deswegen bitte ich Sie alle inständig um Zustimmung zu diesem Antrag. Dem Antrag der GRÜNEN werden wir selbstverständlich zustimmen. Er geht, was leistbaren Wohnraum betrifft, lieber Jürgen Mistol, absolut in die richtige Richtung. Die FREIEN WÄHLER machen den gleichen Fehler wie die CSU; sie lenken ab auf den Bund. Aber wir müssen doch die Hausaufgaben hier im Land machen. Lassen Sie uns die Möglichkeiten, die wir hier im Landtag haben, ausschöpfen, anstatt wieder zu versuchen, die Verantwortung irgendwie auf den Bund abzuwälzen.
Herr Herrmann, ich muss hier schon einhaken. Sie haben alternative Fakten präsentiert. Im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse haben Sie davon gesprochen, dass man sieht, wie gut oder wie schlecht sie in München funktioniert. Ich
möchte Sie schon daran erinnern – Sie können es auch noch klarstellen –, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine Mietpreisbremse vereinbart worden ist und dass Sie zusammen mit der CDU eine klare Regelung für die Mietpreisbremse, die auch funktionieren würde, verhindert haben. Sie haben sich bis zum Schluss immer wieder einer Mietpreisbremse verweigert. Justizminister Heiko Maas hat verschiedene Entwürfe vorgelegt, alle haben Sie nicht mitgetragen. Das Gleiche gilt für die Mietrechtsreform. Jetzt aber mit Verve zu sagen, wir haben es euch gleich gesagt, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert, ist bodenlos.
Sie machen das aber nicht nur auf Bundesebene, Herr Herrmann, Sie spielen das gleiche Spiel auch auf Landesebene. Sie schieben die Verantwortung auf die Kirchen und auf die Kommunen ab, die so gut sind, dass sie weiterhin bezahlbare Mieten gewährleisten können. Das stimmt auch. Darin will ich Ihnen gar nicht widersprechen. Gleichzeitig unterschlagen Sie aber, dass Sie die 33.000 Wohnungen der GBW, von denen ein Großteil sozial gebunden war, veräußert haben. Fragen Sie einmal die Mieterinnen und Mieter der PATRIZIA, ob diese ehemaligen GBWWohnungen noch bezahlbar sind und wie sich dort die Mietpreise entwickelt haben. Dann können wir darüber sprechen, ob eine vernünftig funktionierende Mietpreisbremse doch sinnvoll wäre.
Das Gleiche gilt für die Landesmittel. Ich habe mir angewöhnt, im Dialog mit Ihnen nur mehr mit Zahlen zu arbeiten, die von Ihrem Ministerium kommen. Ich habe bei Ihrem Ministerium folgende Zahlen gelesen – vielleicht sind sie nicht aktuell, aber das könnten Sie dann auch noch klarstellen: Nach den Aussagen Ihres Ministeriums waren an Landesmitteln für die Wohnungsbauförderung 2016 159 Millionen vorgesehen, 2017 sind es 87 Millionen und 2018 137 Millionen. Da steht dabei, dass vom Bund 2016 120 Millionen, 2017 200 Millionen und 2018 noch einmal 200 Millionen kommen. Nach den Zahlen, die in Ihrem Ministerium bekannt sind, habe ich kein einziges Jahr nach dem Zweiten Weltkrieg vorgefunden, in dem die Förderung niedriger war. Stellen Sie das doch bitte klar.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bei
der Debatte über das Zweckentfremdungsgesetz vorab einmal klarstellen, dass die CSU heute letztendlich ein Gesetz verabschieden wird, das die Zweckentfremdung von Wohnraum schärfer bestraft, als es bisher der Fall ist, aber eben leider nur etwas schärfer als bisher. Das ist eine gute Nachricht, aber es gibt eben auch eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass wir dieses Thema hier im Plenum bald wieder auf der Tagesordnung haben werden; denn der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist unzureichend.
Er ist schlichtweg in der Praxis nicht umsetzbar. Wir, die SPD, haben deshalb einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Er setzt nicht nur ein klares Zeichen gegen Zweckentfremdung, er hat nicht nur die nötige Härte, sondern auch die richtigen Instrumente für die Kommunen. Wir geben sie ihnen an die Hand und stellen sie ihnen zur Verfügung, damit sie in der Praxis effektiv gegen Zweckentfremdung vorgehen können.
Dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung klare Mängel aufweist, ist nicht nur meine Meinung; das haben alle Experten bei der Anhörung, beim Fachgespräch bestätigt. Zahlreiche betroffene Mieterinitiativen haben bereits angekündigt, dass sie nicht klein beigeben werden. Wir von der SPD-Landtagsfraktion werden das auch nicht tun;
denn wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass in angespannten Mietwohnungsmärkten wie in München dem Wohnungsmarkt dermaßen viele Wohnungen entzogen werden,
weil Vermieter gewerblich in großem Stil abkassieren und Wohnungen an Touristen vermieten. Wir können es uns auch nicht leisten, dass Mieterinnen und Mieter, die in der Nachbarschaft dieser Wohnungen, die an Touristen vermietet werden, leben, von der Politik dermaßen im Stich gelassen werden. Zahlreiche Initiativen wurden von Mietern gegründet, die darunter leiden, dass ihre Wohnhäuser als Hotels missbraucht werden. Die Mieter wurden nicht nur im Stich gelassen; nein, sie wurden von der CSU leider – ich muss es so deutlich sagen – regelrecht hintergangen. Ein Rückblick zeigt, wie es überhaupt zum vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung gekommen ist.
Dass Wohnraum, den viele Mieter in Bayern dringend benötigen, zweckentfremdet wird, ist nicht neu; und deswegen gibt es in Bayern auch schon seit Länge
rem ein Gesetz dagegen. Insbesondere zwei Entwicklungen haben aber dazu geführt, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum so überhandgenommen hat und dadurch ein extremer Schaden für Mieterinnen und Mieter entstanden ist: Zum einen erleichtert der zunehmende Gebrauch von Internet-Portalen wie Airbnb und anderen es den Vermietern, gewerblich Wohnraum an Touristen zu vergeben, auch wenn – das möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen – der überwiegende Teil der Nutzer von Airbnb und ähnlichen Plattformen ganz legal handelt und von diesem Gesetz auch überhaupt nicht betroffen sein soll. Zum anderen spielt der stark zunehmende Medizintourismus eine Rolle, den wir in vielen Ballungsräumen, aber insbesondere in München beobachten – überall da, wo Kliniken sind, auch in anderen Bundesländern wie Hamburg oder Berlin. Dort gibt es die gleichen Probleme, und auch dort werden sie immer drängender. Die Konsequenz in Berlin und Hamburg war aber, dass die dortigen Regierungen das Zweckentfremdungsgesetz frühzeitig verschärft haben. Sie haben es praxistauglich gestaltet, und sie gehen damit heute schon in der Praxis erfolgreich gegen Zweckentfremdung vor. So kann man es also machen.
Oder man macht es so wie Bayern: Hier ist erst einmal nichts passiert. Deswegen haben wir bereits 2015 die Anfrage gestellt, wie die Staatsregierung das Hamburger Gesetz beurteilt, wie sie das Gesetz in Berlin beurteilt und ob ein solches Gesetz in verschärfter Form nicht auch für Bayern sinnvoll wäre. Die Antwort damals war, man wolle erst mal abwarten. Man müsse erst mal schauen, welche Erfahrungen die Stadt München mit dem bestehenden Gesetz mache.
Weiterhin verging die Zeit; es wurde immer offensichtlicher, dass etwas geschehen muss. Also haben wir hier im Plenum einen Antrag gestellt, der wichtige Punkte zur Verbesserung des bestehenden Gesetzes aufgegriffen hat. Die Antwort der CSU war damals: Ablehnung. Unser Antrag sei unausgegoren. Man wolle selber etwas machen. Man befinde sich in konstruktiven Gesprächen mit der Stadt München. Das ging so weiter. Gleichzeitig sind meine Münchner Kollegen von der CSU durch die Stadtviertel gezogen und haben den Bürgerinnen und Bürgern erzählt, wie sehr sie sich für sie einsetzen werden: Sie würden alles nach ihren Vorstellungen machen. Es würden effektive Mittel gegen den Medizintourismus eingesetzt – nicht sofort, aber irgendwann. Irgendwann kam dann der Zeitpunkt, als die beiden Gesetzentwürfe von uns und der Staatsregierung in den Ausschüssen behandelt wurden. Um die Ausschüsse zu beraten, wurden Expertinnen und Experten, unter anderem von der Stadt München, eingeladen. Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die
den betroffenen Mietern in München einiges versprochen haben, waren übrigens nicht da. Die anderen Kolleginnen und Kollegen von der CSU wollten in den Ausschüssen plötzlich nichts mehr davon wissen, was sie vor Ort erzählt haben. Man möge abwarten, was die Beratungen mit der Stadt München ergäben.
Alle Expertinnen und Experten haben in der Anhörung eindeutig bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht ausreicht. Es fehlen entscheidende Punkte, und das wurde auch deutlich. Ich erinnere an die Schriftliche Anfrage aus dem Jahr 2015. In der Antwort haben Sie behauptet, man müsse abwarten, welche Erfahrungen die Stadt München mache. Deswegen wolle man nicht aktiv werden. Nun teilt die Stadt München in der Anhörung ihre Erfahrungen mit, und auf einmal wollen Sie von den Erfahrungen nichts mehr wissen. Sie haben unseren Antrag mit der Begründung abgekanzelt, man befinde sich in konstruktiven Gesprächen. Auf einmal sind die Probleme der Stadt jedoch nicht mehr wichtig – ganz im Gegenteil. Vielmehr werden die Expertinnen und Experten bei der Anhörung belehrt, obwohl sie direkt mit der Anwendung des Gesetzes beauftragt sind. Den Expertinnen und Experten wird erklärt, wie sie es hätten machen müssen. Das müssen Sie sich einmal vorstellen: In einer Anhörung werden die Expertinnen und Experten belehrt. Ich finde es bemerkenswert, was die CSU unter einer Expertenanhörung versteht.
An dieser Stelle möchte ich mich auf zwei Punkte konzentrieren, die nach Meinung aller Expertinnen und Experten und nach der Meinung der SPD-Landtagsfraktion im Gesetzentwurf der Staatsregierung unzureichend sind. Das ist zum einen die Räumungsverfügung, zum anderen das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum für Touristen. Die Erfahrungen der Stadt München haben deutlich gezeigt, dass es in einigen sehr ärgerlichen Fällen notwendig ist, eine zweckentfremdete Wohnung zu räumen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Eigentümer der Wohnung über die von den Kommunen festgesetzten Anordnungen einfach hinwegsetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage: Was können wir gegen eine Totalverweigerung eines Eigentümers tun? Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf vor, einen Treuhänder einzusetzen. Diesen Vorschlag haben Sie gleich als Enteignung bezeichnet. Vor einigen Wochen war in der Presse jedoch zu lesen, dass es sich bei dem Treuhändermodell um ein in Hamburg funktionierendes Modell handelt, das sich vor allem für Fälle mit dringendem Handlungsbedarf eignet. Wenn Sie schon nicht bereit sind, das Treuhändermodell auszuprobieren, sollten Sie zumindest der einzigen vollziehenden Behörde in Bayern, nämlich der
Stadt München, die Möglichkeit geben, effektiv zu räumen.
Die Juristen der Stadt München haben im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass dies mit dem Gesetz nicht möglich ist. Sie haben darum gebeten, einen einzigen Satz in dieses Gesetz aufzunehmen, damit es praktikabel wird. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass im Fall der Fälle eine Räumung durchgeführt werden kann. Ich verstehe die Welt nicht mehr, wenn Sie das ablehnen.
Der zweite Punkt, der aus meiner Sicht sehr wesentlich ist, bezieht sich auf die Frage: Wo setzen wir mit einem Zweckentfremdungsgesetz an? – Wir sollten meines Erachtens schon beim dauerhaften Anbieten oder Bewerben von Wohnraum ansetzen und nicht erst, wenn die Zweckentfremdung bereits stattgefunden hat und die Wohnung Touristen überlassen worden ist. Das ist doch der springende Punkt. Wenn wir Mieterinnen und Mietern ernsthaft Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, die nicht für touristische Zwecke missbraucht werden, müssen wir dann ansetzen, wenn der Vermieter diese Wohnung als touristische Unterkunft bewirbt und anbietet. Nur auf diese Weise können wir den Missbrauch von Wohnraum verhindern. Nur dann kann das Gesetz eine präventive Wirkung entfalten.
Was haben Sie mit diesen Vorschlägen gemacht? – Anstatt die Vorschläge zu prüfen, verweisen Sie auf den zu großen Aufwand. Die Stadt sagt, es wäre möglich. Sie sagen, dass die Stadt schon heute in der Lage wäre zu beurteilen, ob der Aufwand gerechtfertigt ist oder nicht. Sie haben der Stadt diese Mittel gleich gestrichen, um sie vor sich selber zu schützen. Ich finde es schlichtweg unfassbar, wie Sie sich völlig grundlos über die Kompetenz der Stadtverwaltung Münchens stellen.
Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich für den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion werben und gleichzeitig deutlich sagen: Wenn Sie alle wollen, dass das vorliegende Gesetz der Staatsregierung, das hohe Strafen bei Missachtung vorsieht, funktioniert, dann stimmen Sie heute unserem Änderungsantrag zu, der die effektive Räumung durch die Stadtverwaltung gewährleistet. Ignorieren Sie nicht die Anforderungen der Kommunen! Ich kann nicht verstehen, warum Sie sich bei diesem Punkt sperren. Die Bürgerinnen und Bürger können das auch nicht verstehen. Deshalb: Stimmen Sie mindestens dem Änderungsantrag zu! Wir können Ihrem Gesetzentwurf heute nicht mit gutem Gewissen zustimmen; denn er wird in der Praxis schlichtweg nicht funktionieren.
Sehr geehrter Herr Kollege Lorenz, Sie versuchen jetzt, unseren Gesetzentwurf ein bisschen platt ins Lächerliche zu ziehen. Deshalb will ich einmal das, was Sie von den Fakten wiedergegeben haben, geraderücken. Wir haben ja – das haben Sie selber bestätigt – bereits ein Gesetz der Staatsregierung, das nicht funktioniert. Vielleicht können Sie einmal sagen, warum es in Bayern keine Kommune außer München anwendet, anstatt einen Vorschlag wie den zu bringen, die Stadt München könne doch die Wohnung versiegeln. Da frage ich: Wenn eine Wohnung versiegelt ist, ist damit irgendeinem Mieter in München irgendwie geholfen? Ist das Ihre Intention? Unsere Intention ist, mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine Möglichkeit ist, das Zweckentfremdete sozusagen als Wohnraum zurückzugewinnen.
Weil Sie immer so um den Brei herumreden, möchte ich klarstellen, worüber wir hier überhaupt reden. Ich lese den einschlägigen Satz unseres Änderungsantrags vor, weil es nur ein Satz ist. Dieser Satz – da geht es nicht um höher und darum, dass jeder mehr will – heißt: "Wird Wohnraum für Zwecke der Fremdenbeherbung … genutzt, kann die Gemeinde unter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, wird die Wohnungsnot in Bayern immer größer.
Der Grund ist schlichtweg, dass in jedem Jahr zu wenige Wohnungen gebaut werden. Hierfür fehlen die politischen Rahmenbedingungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, da helfen auch keine schwammigen Pressemitteilungen, in denen Sie sich über den Anstieg der Baugenehmigungen freuen. Fakt ist, dass Herr Herrmann sein selbstgestecktes Ziel von 70.000 neuen Wohnungen pro Jahr wieder und wieder bei Weitem verfehlt. Fakt ist auch, dass Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister derzeit mit Hochdruck Bauland ausweisen – um später frustriert festzustellen, dass von dem neu geschaffenen Baurecht viel zu oft kein Gebrauch gemacht wird.
Ein Schlüssel, um das Problem anzugehen, liegt in der gezielten Mobilisierung von Bauland. Daran, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir gemeinsam arbeiten; sonst können wir es nicht schaffen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Dazu ist die Nachfrage nach Wohnraum in Bayern schlichtweg zu hoch; sie steigt immer weiter.
Ich will nicht behaupten, dass wir in unserem Antrag im Hinblick auf das Bodenrecht schon alle Lösungen bis ins Detail ausgefeilt und parat hätten. Es muss sicherlich noch weitere Initiativen in diese Richtung geben. Wir können aber feststellen: Das derzeitige Bodenrecht ist offensichtlich nicht dazu geeignet, dass sich die Bürger Bayerns angemessen mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deswegen verlangen wir von der Staatsregierung, dass sie ihre Anstrengungen verstärkt und die von uns vorgeschlagenen Möglichkeiten sehr ernsthaft prüft, und dies bitte unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände.
Zu den eingebrachten Vorschlägen gehören die Einführung befristeter steuerlicher Vergünstigungen von Grundstücksverkäufen, wie sie der Bayerische Städtetag vorgeschlagen hat, und die Wiedereinführung der sogenannten Grundsteuer C, wie sie der Bayerische Gemeindetag gefordert hat.
Zunächst zu den steuerlichen Vergünstigungen: Die Gründe, aus denen unbebaute Grundstücke derzeit nicht verkauft werden, sind vielfältig. Zum Teil fehlt es wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase an Möglichkeiten, den Gewinn anderweitig sicher anzulegen.
Zum Teil werden Grundstücke wegen der rasant steigenden Preise als Spekulationsobjekte – in Erwartung eines höheren Gewinns – zurückgehalten, was sehr ärgerlich ist.
Zum Teil hemmt auch die Steuer, die auf den Verkaufserlös anfällt, den Willen zum Verkauf eines Grundstücks. Nürnbergs Oberbürgermeister Maly weiß zum Beispiel von vielen nicht mehr bewirtschaf
teten Hofstellen in seinem Stadtgebiet zu berichten, die überwiegend nur wegen des befürchteten Steueranfalls nicht verkauft werden.
Natürlich ist es angesichts solcher Fälle wichtig zu prüfen, ob und, wenn ja, wie eine befristete steuerliche Ermäßigung bei Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden sinnvoll auszugestalten ist.
Notwendig ist außerdem die Prüfung der Einführung eines zeitlich befristeten Grundfreibetrags, der zweckgebunden für Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden bzw. deren Wohnungsunternehmen gelten sollte.
Ferner halten wir eine Grundsteuer C für ausgesprochen hilfreich, wenn es darum geht, Bauland zu mobilisieren. In diesem Zusammenhang möchte ich gern erneut aus der Bayerischen Verfassung zitieren. Es lohnt sich doch wirklich immer wieder, dort nachzuschauen; schließlich ist sie Grundlage unserer Gesetzgebung. In Artikel 161 Absatz 2 heißt es:
Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
Eine Grundsteuer C würde nichts anderes bewirken. Wir wollen nichts anderes als eine verfassungskonforme Gesetzgebung zu einer progressiven Steuer, mit der die rasant steigenden Bodenpreise auch für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden können.
Die CSU wendet sich bisher strikt dagegen. Die Idee der Grundsteuer C ist es, nicht bauwilligen Bodeneigentümern in sehr angespannten Wohnungsmärkten durch eine zeitlich progressiv steigende Grundsteuer einen monetären Anreiz zur Bebauung oder zur Veräußerung der Grundstücke zu geben. Mit der Grundsteuer C soll verhindert werden – im Sinne der Verfassung –, dass Bodenwerte ohne jeglichen Aufwand des Eigentümers steigen und dass der Allgemeinheit geradezu ein Schaden entsteht, weil nicht mehr gebaut werden kann. Dazu muss man natürlich wissen, dass der Preis von unbebautem Boden nur durch das Wachstum und die Anstrengungen der jeweiligen Kommune, also der Allgemeinheit, steigt.
Wir wollen eine intelligente Besteuerung, die demjenigen einen Vorteil bietet, der Bauland bereitstellt, und denjenigen benachteiligt, der es vor der Gemeinschaft zurückhält, weil er auf hohe Gewinne spekuliert, ohne dass er selbst dafür irgendeine Leistung erbringen muss.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, weil es darum geht, alle Möglichkeiten zu prüfen und aus
zuschöpfen, mit denen wir, die Mitglieder des Bayerischen Landtags, bezahlbaren Wohnraum schaffen können.
Herr Kollege Fackler, man merkt, dass Sie sehr aufgebracht sind. Ich verstehe aber in diesem Fall die Emotionen nicht. Vielleicht haben Sie mir auch nicht so genau zugehört.
Ich versuche, das, was ich gerade gesagt habe, noch einmal sachlich darzustellen, komprimiert für Sie. Vielleicht stimmen Sie mir dann doch zu.
Wir wollten mit unserem Antrag deutlich machen, dass beim Bodenrecht etwas getan werden sollte. Das sagt im Übrigen auch Ihr Wohnungsbauminister Herrmann, der festgestellt hat, dass die Baulandausweisung nicht so funktioniere, wie er sich das vorstellt. Die SPD hat deshalb mit diesem Antrag konstruktive Vorschläge gemacht. Wir haben zur Grundsteuer C und zur Steuervergünstigung Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände, sprich des Städtetags und des Gemeindetags, aufgegriffen und Sie gebeten, diese ernsthaft zu prüfen. Ich habe in meiner Rede darauf hingewiesen, dass es sich hier um zwei Vorschläge handelt. Man könnte noch andere Vorschläge machen. Von Ihnen habe ich noch keine gehört. Sie haben nur gesagt, dass das alles nicht ginge.
Sie unterstellen den Spitzenverbänden, dass sie einen sozialistischen Bund mit wem auch immer grün
den wollten. Sie versuchen außerdem, die Schuld auf die Kommunen abzuschieben, statt zu überlegen, was wir tun könnten. Übrigens, wir sitzen hier im Bayerischen Landtag, nicht in Berlin. Ich nehme zur Kenntnis, was Sie über Berlin gesagt haben. Natürlich können wir dieses Thema auch mit allen Berliner Politikern diskutieren. Jetzt sollten wir aber überlegen, was wir im Landtag tun könnten und welche Möglichkeiten wir haben. Hier geht es um eine Prüfung. Ich frage Sie deshalb: Wollen Sie, dass das Bodenrecht funktioniert? Sind Sie bereit, aktiv zu werden? Haben Sie konkrete Vorschläge? Wenn ja, begründen Sie diese, oder stimmen Sie unserem Antrag zu.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Herrmann, die SPD-Landtagsfraktion hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt, den Sie auch erwähnt haben. Wir haben einen solchen Gesetzentwurf nicht nur in dieser Legislaturperiode vorgelegt, sondern auch schon in der vorletzten und in der letzten Legislaturperiode. Ich freue mich, dass wir jetzt einen Schritt weiterkommen und einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt bekommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass nun der Freistaat Bayern dem Beispiel der SPD-geführten Bundesländer Hamburg und Berlin folgt und das Thema Zweckentfremdung auch bearbeitet.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Neuerungen. Sie haben das völlig zu Recht angemerkt, Herr Herrmann. Ihm fehlen aber viele Regelungen, die wir bereits vorgeschlagen haben und die in unserem Gesetzentwurf enthalten sind. Wir begrüßen ausdrücklich die Entfristung des bisherigen Gesetzes und die Anhebung des Bußgeldrahmens, damit eine abschreckende Wirkung entsteht. Wir begrüßen vor allem die Konkretisierung des Gesetzestextes und die Einführung einer Auskunftspflicht für die Verwalter und die Vermittler, also für die klassischen Internetportale, gegenüber den Behörden. Nicht begrüßen können wir, dass entscheidende Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung in diesem Gesetzentwurf leider nicht enthalten sind. Einerseits verwundert uns das, weil uns aus den Reihen der CSU vorgeworfen wurde, wir hätten bei unserem Gesetzentwurf von Ihrem Gesetzentwurf abgeschrieben. Andererseits ist
das auch schlecht, weil Bayern damit hinter den Regelungen von Hamburg und Berlin zurückbleibt.
Die Landeshauptstadt München, die hier schon erwähnt wurde, gehört in Bayern unumstritten zu den Kommunen, die am stärksten von der Zweckentfremdung betroffen sind. Sie hat bereits klargestellt, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung einige wichtige Fragen offenlässt. Offensichtlich scheinen Sie, Herr Herrmann, nicht bereit zu sein, diese Interessen der Mieterinnen und Mieter im Gesetzentwurf aufzugreifen. Deswegen möchte ich hier noch einmal die Punkte herausarbeiten, in denen wir uns nicht einig sind. In vielen Punkten sind wir uns schon einig.
Wir müssen uns erstens auf die Frage konzentrieren, wie die Kommunen mit dem Gesetz umgehen können. Zum einen fordert die Stadt München eine Begrenzung der Miethöhe bei der Vermietung möblierter Wohnungen. Diese muss auf eine Erhöhung der ortsüblichen Miete um maximal 15 % beschränkt bleiben. Dazu finde ich in Ihrem Gesetzentwurf leider nichts.
Ein anderer Aspekt ist die Frage der Unzulässigkeit der Fremdenbeherbergung bereits nach sechs Wochen. Wir fordern eine Beschränkung der Fremdenbeherbergung auf sechs Wochen. In Ihrem Entwurf stehen nun acht Wochen. Sie haben es auch kurz begründet. Dennoch verstehe ich es nicht, Herr Herrmann. In den Arbeitshilfen Ihres Ministeriums zum Vollzug des bisherigen Zweckentfremdungsgesetzes kann jeder hier im Raum und jeder Bürger und jede Bürgerin in Bayern die Empfehlung des Innenministeriums nachlesen: Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor, wenn Wohnraum bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr zum Beispiel während des Urlaubs als Ferienwohnung vermietet wird. Deshalb frage ich mich: Warum gehen Sie jetzt auf acht Wochen, obwohl Ihre Empfehlung bisher sechs Wochen war? Das ist doch keine Verschärfung und keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.
Der nächste Punkt: Das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum ist nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung keine Ordnungswidrigkeit. Das halte ich aber für wichtig. Die Beispiele aus Berlin und Hamburg zeigen doch, dass man bereits gegen das Anbieten einer zweckentfremdeten Wohnung vorgehen kann, wenn dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn aber nicht schon das Anbieten einer solchen Wohnung, sondern erst das tatsächliche Handeln bußgeldbewehrt ist, dann ist es doch schon zu spät. Damit haben wir nicht die nötige Handhabe, um schwarze Schafe in den Internetportalen aussor
tieren zu können. Hier müssen wir tätig werden können.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage der Treuhänder. Herr Herrmann, Sie tun hier so, als würden wir mit den Treuhändern völliges Neuland betreten. Sie selber haben sich gemeinsam mit Ihrem Ministerium von der Verwaltung in Hamburg inspirieren lassen. Wer sich den Gesetzentwurf der Staatsregierung ansieht, wird feststellen, dass vieles darin aus dem Hamburger Gesetzentwurf übernommen wurde. Komischerweise wurde der Treuhänder aber nicht übernommen. Sicher kann man sagen, die Einsetzung eines Treuhänders sei ein sehr starker Eingriff in das Eigentumsrecht. Das stimmt auch. Sie ist aber auch nur das letzte Mittel.
In Hamburg gab es die Einsetzung eines Treuhänders schon in einem Fall. Dabei hat sich ein ausländischer Investor geweigert, die Regelungen des Zweckentfremdungsgesetzes von Hamburg anzuerkennen, und schlichtweg nichts gemacht. Man konnte des Eigentümers, der in Dubai saß, nicht habhaft werden. Er hat sämtliche Anweisungen ignoriert. Diesen Fall konnte man mit einem Treuhänder lösen, der den Wohnungseigentümer nicht enteignet hat, sondern die Wohnung lediglich ortsüblich vermietet hat. Die Miete ging dann ganz regulär an den Eigentümer. Wo da der starke Eingriff gegenüber dem Eigentümer ist, kann ich definitiv nicht erkennen.
Es gibt viele Punkte im Gesetzentwurf der Staatsregierung, denen wir wohlwollend zustimmen. Über zwei oder drei Knackpunkte sollten wir aber im Fachausschuss noch einmal diskutieren. Vielleicht lassen Sie sich bei dem einen oder anderen Punkt noch erweichen. Dass Nachbesserungsbedarf besteht, liegt auf der Hand.
Lieber Herr Kollege Brannekämper, ich habe eine konkrete Nachfrage. Sie haben jetzt zu dem Gesetz und zu der Effizienz wunderbar ausgeführt. Eine kurze Anmerkung: Ich denke, das Thema Medizintourismus ist in Hamburg das gleiche wie in München. Sie müssten mir erklären, warum der Medizintourismus in Hamburg anders funktioniert als in Bayern; denn mir leuchtet das nicht ein.
Mir geht es aber noch einmal um Folgendes: Sie haben vorher kritisiert, die Landeshauptstadt München hätte diesbezüglich in der Vergangenheit viel zu wenig getan. Jetzt habe man ein neues Gesetz, benötige dieses Gesetz aber eigentlich gar nicht, weil es ginge bereits, wenn man richtig vollziehen würde. Da stelle ich Ihnen die Frage: Die vollziehende Behörde – in diesem Fall die Landeshauptstadt München – sagt heute schon: Wir haben große Zweifel, dass wir effektiv vollziehen können, weil es ein Problem beim Räumungsgebot gibt. Diese Stellungnahme wird aber einfach ignoriert. Denken Sie, dass das wirklich funktioniert?
Bei den sechs Wochen versus acht Wochen entdecke ich jetzt doch einen Widerspruch und würde gerne von Ihnen eine klare Aussage hören: Die sechs Wochen, die bisher galten – nach dem jetzigen Gesetz –, waren also nach Ihrer Aussage falsch, und deswegen muss man jetzt auf acht Wochen gehen? Oder warum waren sie bisher richtig und sind in Zukunft falsch? Könnten Sie das vielleicht noch einmal kurz erklären? – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Sehr verehrte Kollegen der CSU, mit Ihrem heutigen Dringlichkeitsantrag haben Sie dem Freistaat Bayern ein Armutszeugnis ausgestellt. Dieser Antrag ist nichts weiter als eine wohnungspolitische Bankrotterklärung der Bayerischen Staatsregierung.
Sie haben trotz sprudelnder Steuereinnahmen die Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf das niedrigste Niveau der Nachkriegsgeschichte gesenkt. Nirgendwo in Deutschland ist Wohnen so teuer wie in Bayern. In keinem anderen Bundesland steigen die Kosten für Wohnraum so stark wie in Bayern. Bereits seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist Wohnungspolitik Ländersache. Und was machen Sie? – Anstatt Ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden, beschuldigen Sie andere. Unglaublich! Mal sind die Kommunen schuld, weil sie zu wenig Bauland ausweisen, mal sind es die Kirchen, weil sie zu viele Grundstücke besitzen. Heute hat es den Bund getrof
fen. Irgendjemand muss ja schuld sein; denn an Ihnen kann es ja nicht liegen. Die immer lauter werdende Kritik an Ihrer Wohnungspolitik hören Sie schon gar nicht mehr. Sie kommt nicht nur von der SPD, sondern auch vom Bayerischen Städtetag und vom Bayerischen Gemeindetag, vom Mieterbund, von den Mietervereinen und von der Wirtschaft, wie vor Kurzem vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen, und nicht zuletzt von den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns, die sich kaum mehr angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Wie oft müssen wir Ihnen eigentlich noch Lösungen auf Landesebene für die Probleme präsentieren, die Sie bei anderen suchen? Herr Rotter, Sie beklagen in Ihrem Antrag, dass die Anforderungen für die Bauunternehmen zu hoch seien und zu wenig Baurecht vergeben werde.
Schön, dass Sie an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit bekommen, eine anständige Wohnungspolitik zu präsentieren, die wir heute in diesem Hohen Haus auch umsetzen können.
Wir brauchen ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz, um die Hemmnisse und Hindernisse bei der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums abzubauen. Dazu müssen wir hier im Hohen Haus, nicht in Berlin, den Abbau bestehender Verfahrenshindernisse und Bauhemmnisse auf Landesebene beschließen. Wir brauchen hierzu die Unterstützung der Kommunen, indem wir die Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums erweitern. Ich nenne als exemplarisches Stichwort die Grundstücksverkehrsrichtlinien. Das können wir hier alles an Ort und Stelle umsetzen.
Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch der Bayerische Städtetag haben immer wieder Lösungen aufgezeigt, wie sich Bauland auf intelligente Art und Weise mobilisieren lässt. Ihre Reaktion ist: Blockade und den Bund verantwortlich machen.
Was ist denn eigentlich mit den Vorschlägen des "Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen" vom Bund? – In Bayern warten wir seit vielen Monaten gespannt auf die Umsetzung. Sie aber sabotieren die Wohnungspolitik des Bundes.
Es ist doch die Union im Bund, Herr Rotter, die die Einigung über die Abschreibungsregeln für die Investoren blockiert hat.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal betonen, dass es um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums geht und nicht um Förderprogramme für die Bauindustrie. Deshalb haben wir in Berlin auch konkrete Vorschläge gemacht, wie wir bezahlbaren Wohnraum steuerlich fördern können.
Jetzt hier von Ballungsräumen zu sprechen, ist insofern eine Verzerrung, weil wir immer auch in den Anträgen zur Abschreibung klargemacht haben, dass es um angespannte Wohnungsmärkte geht. Diese hat die Staatsregierung in Bayern doch selbst definiert. Es ist doch hoffentlich unstrittig, dass es hier angespannte Wohnungsmärkte gibt und dass es sich lohnt, hier zu investieren.
Sie blockieren nicht nur die sinnvollen steuerlichen Abschreibungen, sondern – das muss man der Vollständigkeit halber hinzufügen – Sie blockieren auch die Novellierung der Mieterrechte wie beim Mietspiegel. Sie blockieren die Mieterrechte bei der Modernisierungsumlage, und – das muss ich mit Verwunderung lesen – Sie wollen laut Ihrem Antrag auch die private Wirtschaft beteiligen. Als ob die private Wirtschaft bisher nicht an der Wohnraumförderung beteiligt wäre! Die Privaten sind es seit langer Zeit in hohem Maße. Lassen Sie uns also darüber reden. Während der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gegenüber 2015 verdreifacht hat und die Länder mit 1,5 Milliarden Euro unterstützt, stehlen Sie sich aus der Verantwortung, indem Sie Ihre Landesmittel auf einen historischen Tiefstand halbieren.
Nicht akzeptabel, sagt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, dieses Desaster mit dem kommunalen Förderprogramm der zweiten Säule im Wohnungspakt Bayern! Gerade einmal die Hälfte der versprochenen Wohnungen konnte gefördert werden. Wir haben Ihnen schon vor einem Jahr erklärt, woran das liegt. Doch Ihr Credo lautet weiterhin: Blockade, Blockade, Blockade statt bauen, bauen, bauen.
Herr Herrmann, Sie haben sich als bayerischer Wohnungsbauminister vom Finanzminister über den Tisch ziehen lassen. Söder hat Ihnen die Höhe der Landesmittel für den Wohnungsbau diktiert. Der Wohnungspakt Bayern bleibt so fast wirkungslos, und die Bürgerinnen und Bürger Bayerns spüren das. Da hilft Ihnen heute auch kein Ablenkungsmanöver wie dieser Antrag. Jetzt ist Zeit zu handeln. Auch Bayern muss seiner wohnungspolitischen Verantwortung gerecht werden.
Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags. Den Antrag der CSU werden wir ablehnen und dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt. Mir ging dabei so durch den Kopf, dass ich mir die Leidenschaft, die gerade beim vorigen Thema entwickelt wurde, bei dem einen Kollegen oder der anderen Kollegin auch für die Mieterinnen und Mieter in Bayern wünschen würde.
In den Zeiten dieser rasanten Mietpreisentwicklungen, die wir im Moment in Deutschland und in Bayern haben, ist ein soziales Mietrecht notwendiger denn je. Bayern müsste als Bundesland eigentlich das größte Interesse daran haben, endlich ein sozialeres Mietrecht zu schaffen. Wenn wir uns die Zahlen zum Anstieg der Wohnkosten ansehen, stellen wir fest, dass von den 30 Kommunen in Deutschland, die in den letzten Jahren die stärkste Wohnkostensteigerung verzeichnen, 26 Kommunen in Bayern liegen. Allein das müsste schon ein Argument für das Hohe Haus sein, endlich für ein soziales Mietrecht zu sorgen.
Die extremen Mietpreissteigerungen der letzten Jahre zeigen aber auch, warum wir solidere Kriterien für die Erstellung von Mietpreisspiegeln benötigen. Der für die Mietspiegel untersuchte Beobachtungszeitraum liegt derzeit bei vier Jahren, und in den letzten vier Jahren sind die Mieten derart massiv gestiegen, dass wir somit stark überzogene Entwicklungen für repräsentativ erklären würden. Wir erklären also mit der derzeitigen Mietgesetzgebung die Mietpreissteigerung der letzten vier Jahre für repräsentativ. Das kann doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, ob wir es zulassen, in Deutschland einen Mieterhöhungsspiegel zu haben, anstatt eines repräsentativen Mietspiegels als Spiegel der Mieten.
Wir müssen deswegen den Bemessungszeitraum für die Vergleichsmieten endlich deutlich verlängern. Ich will es noch einmal in einem Satz erklären. Es geht darum, bei der Mietpreisentwicklung nicht nur die letzten vier Jahre zu berücksichtigen, sondern einen längeren Zeitraum, meinetwegen acht oder zehn Jahre oder noch länger; denn das ergibt einen repräsentativen Mietspiegel bzw. einen Mietspiegel, der dem Wort auch gerecht wird.
Ich möchte auch kurz auf die Scheindiskussion eingehen, die wir in diesem Zusammenhang immer führen, der Mieterschutz im Bestand würde irgendwelche Investoren abschrecken, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Das gleiche falsche Argument gab es schon bei der Diskussion um die Mietpreisbremse. Mich würde brennend interessieren, ob ein Kollege oder eine Kollegin hier einmal eine Dame oder einen Herren präsentieren könnte, der bei der derzeitigen Situation tatsächlich wegen der Mietpreisbremse, wegen der Mietrechtsreform keine Wohnung baut. Diese Person würde ich gerne kennenlernen.
Ein weiterer Aspekt ist die Reform der Modernisierungsumlage. Im Moment erleben wir, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Gestaltungsräume für eine Luxussanierung ihrer Wohnungen nutzen und damit Mieter im Bestand vertreiben und damit Mieten entgegen der eigentlichen mietrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Modernisierungsumlage um 50 % und mehr erhöhen können, und zwar legal. Das müssen wir beenden. Es hat auch nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun, dass 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Wenn wir Luxusmodernisierungen verhindern wollen, müssen wir eine Modernisierungsumlage haben, die gewährleistet, dass ein Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt, sprich: Nur diejenigen Kosten sollten umlagefähig sein, die ein Vermieter auch dann eingehen würde, wenn er diese Wohnung selber nutzen würde. Das wäre dann Wirtschaftlichkeit und Mieterschutz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits im Jahr 2015 versucht, soziales Mietrecht hier im Haus zu thematisieren. Leider stieß das damals auf keine Mehrheit. Damals war es schon fünf vor zwölf, und wie die Entwicklungen zeigen, ist es jetzt kurz vor zwölf. Heiko Maas hat im April 2016 eine Reform angekündigt, einen Entwurf auf Bundesebene vorgelegt. Diesen Entwurf blockiert die Union seit April 2016.
Klar ist aber: Wenn wir ein soziales Mietrecht wollen, müssen wir jetzt endlich handeln und noch in dieser Legislatur eine Lösung finden.
Ich sage deutlich: Wir brauchen Neubau, aber der Neubau macht etwa 2 % des Bestandes aus. Deswegen gilt uneingeschränkt: Wer bezahlbaren Wohnraum will, der muss die Interessen der Mieterinnen und Mieter im Bestand schützen, anders geht es nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte die Staatsregierung heute also noch einmal nachdrücklich auffordern: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Starten Sie eine Initiative, dass wir in der Frage des Mietrechts endlich vorankommen!
Schließen möchte ich mit einem kleinen Vers, über den wir auch schon diskutiert hatten.
Er ist sehr schnell entstanden; über die Qualität darf sich jeder selbst ein Urteil bilden. Ich möchte mit den Worten schließen: Zufrieden ist ein jeder in der Stadt, sofern er eine Wohnung hat. Glücklich ist ein Mieter dann, wenn er sie sich leisten kann.
Verehrte Kollegin Guttenberger, jetzt habe ich doch ein paar Nachfragen. Sie haben zum Schluss gesagt: Sozial ist das, was den Einwohnern hilft. – Ich behaupte einmal: Wenn ich meine Miete nicht mehr zahlen kann, dann habe ich ein Problem. Also müssen wir doch dafür sorgen, dass man sich die Miete weiter leisten kann.
Aber vielleicht haben wir unterschiedliche Auffassungen dazu, was sozial ist oder nicht.
Ich weiß nicht, welchem Mieter oder welcher Mieterin es bei einer Mieterhöhung hilft, wenn Sie erklären: Sie haben leider Pech gehabt. Wir bauen neue Wohnungen. Das hilft Ihnen zwar nicht konkret in Ihrer Wohnung, aber wir bauen die trotzdem. Das, was Sie machen, ist nicht unser Problem. Ziehen Sie halt um. Die neue Wohnung wird sicherlich günstiger. – Plausibel klingt das nicht.
Aber viel entscheidender, finde ich, ist Folgendes: Wenn Sie hier schon die Interessen der Immobilienwirtschaft, der Lobby vertreten, dann sollten Sie wenigstens mit ihr reden; dann würde man Ihnen sagen, dass sie mit der Absenkung der Modernisierungsumlage gar keine Probleme hat. Das ist die Wahrheit.
Ich kann Ihnen auch sagen, woher die Modernisierungsumlage kommt. Dies kommt nicht von mir. Als die Modernisierungsumlage entstanden ist, lag der Zinssatz bei 5 %. Schauen Sie einmal nach, wo er im Moment liegt! Wenn Sie das abziehen, dann sind Sie unter 8 %. Warum es zu einer wirtschaftlichen Schlechterstellung kommt, das müssten Sie mir schon einmal erklären.
Ein Letztes: Zeigen Sie mir doch bitte einmal eine Kommune in Deutschland, in der die Miete aufgrund des Mietspiegels gesenkt wurde. Sie stellen einfach in den Raum, durch unsere sozialen Mietrechtsvorschläge komme es zu Mietsenkungen. Wir wären ja schon froh, wenn das Niveau stabilisiert würde oder nicht so stark steigt. Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, es gehe darum, Mieten zu senken. Wir wären schon froh, wenn sie stabilisiert würden. Mit Ihrem Konzept funktioniert das offenkundig nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in die heutige Sitzung einen Gesetzentwurf zu dem Thema Zweckentfremdung von Wohnraum eingebracht. Es ist ja bekannt, dass diese Zweckentfremdung dazu führt, dass dem Mietwohnungsmarkt systematisch Wohnungen entzogen werden. Bei den ohnehin schon knappen Wohnungsmärkten in Bayern hat das zur Folge, dass die Preise immer weiter explodieren. Genau aus diesem Grund gibt es auch schon ein Gesetz zur Zweckentfremdung. Es ist aber zum einen befristet, läuft also Mitte des Jahres aus. Da sind wir der Meinung, das Gesetz muss nun endlich entfristet werden. Es muss aber nicht nur entfristet werden, sondern die Erfahrungen, die wir in den zehn Jahren der Geltung des bisherigen Zweckentfremdungsgesetzes machen mussten, haben deutlich gezeigt, dass wir zum ande
ren eine Verschärfung dieses Gesetzes brauchen und dass es endlich zeitgemäß überarbeitet werden muss.
Wir haben das neue Phänomen, dass der "Medizintourismus" unter anderem oder besonders in München massiv zugenommen hat. Mit einer Wohnung in München können mittlerweile über Zweckentfremdung und touristische Vermietung 10.000 Euro und mehr pro Monat eingenommen werden. Da wundert es nicht, dass viele findige Leute sagen: Warum soll ich meine Wohnung noch an normale Mieter und Mieterinnen vermieten, wenn ich über eine touristische Vermietung 10.000 und mehr Euro verdienen kann?
Mittlerweile haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet, die sich durch eine touristische Wohnung in ihrem Wohngebäude zu Recht belästigt fühlen; denn da findet ein ständiger Wechsel statt. Da gehen Menschen mit Koffer hinein und heraus. Die Folge ist, dass mehr Müll anfällt und dass nachts Partys gefeiert werden. Das ist kein normaler und konformer Lebenswandel eines Mieters. Das ist auch ein Grund, dass wir bei Zweckentfremdungen endlich hart durchgreifen müssen.
Wir wissen alle, dass touristische Vermietungen primär über Internetportale wie Airbnb und Wimdu dazu benutzt werden, letztendlich gewerblich Wohnungen regelmäßig dauerhaft in Form von Ferienwohnungen zweckzuentfremden. Allein in München werden nach Schätzungen von Experten mindestens 4.000 Wohnungen dauerhaft gewerblich genutzt. Sie werden dem Wohnungsmarkt entzogen. Diese Zahl ist die niedrigste, die ich bei den Schätzungen gefunden habe. Diese gehen von bis zu 10.000 Wohnungen und mehr aus. Ich möchte auch daran erinnern, dass nicht nur die touristische Vermietung eine Zweckentfremdung ist, sondern auch der Leerstand von Wohnungen. Manche Medien sprechen mittlerweile von bis zu 17.000 Wohnungen, die allein in München leer stehen, also zweckentfremdet werden, weil man sich erhofft, dass man sie teurer verkaufen kann, wenn die Wohnungspreise weiterhin steigen. Man glaubt, dass man die Wohnungen teurer verkaufen kann, wenn sie nicht vermietet sind.
Es handelt sich also um ein weithin unterschätztes Problem, das die Spekulation auf den Wohnungsmärkten weiter befeuert. Dafür brauchen wir jetzt, sofort und dringend ein zeitgemäßes Gesetz, das diese Umstände berücksichtigt.
Sie alle wissen, dass das Verbot der Zweckentfremdung seit vielen Jahren ein Thema der Sozialdemokratie in Bayern und in Deutschland ist. Es ist aber in
Anbetracht der derzeitigen Wohnungsnot in Bayern nicht nur wichtig, weil es ein Thema der Sozialdemokratie ist, sondern vielmehr ist es eine Frage der Vernunft, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, um endlich auf diese katastrophalen Zustände auf dem Wohnungsmarkt zu reagieren.
Dass wir diesen Zustand schon lange im Landtag und an anderer Stelle anprangern – es handelt sich nicht nur um ein bayerisches Phänomen –, möchte ich Ihnen kurz deutlich machen. Die sozialdemokratisch geführten Bundesländer – wir schauen immer gern auf andere Bundesländer – Hamburg und Berlin haben unter sozialdemokratischer Führung bereits erfolgreiche Zweckentfremdungsgesetze vorgelegt. Es handelt sich einerseits um einen Gesetzentwurf und andererseits um ein Gesetz, das sich in der Praxis schon bewährt hat. Deswegen haben wir uns aus gutem Grund an dem Gesetz aus Hamburg orientiert.
Das ist nicht nur unsere Meinung. Wenn man die Hauptbetroffene unter den Kommunen, die Stadt München, fragt, bekommt man von dort klare Signale, dass das bisherige Zweckentfremdungsgesetz nicht ausreicht, um wirksam gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Deswegen haben wir mit unserem Gesetzentwurf versucht, die bisherigen guten Erfahrungen anderer Bundeländer und die Bedürfnisse der Kommunen in einen Gesetzentwurf zu gießen.
Wir haben im Jahr 2008 – das war damals noch mein Vorgänger Ludwig Wörner – einen Gesetzentwurf eingereicht. Leider hat ihn damals die CSU-Mehrheit abgelehnt.
Ich hoffe, dass Sie nun, acht Jahre später, einen Schritt weiter sind und endlich auch die Notwendigkeit eines veränderten Zweckentfremdungsgesetzes befürworten und dass wir gemeinsam diese Frage der Vernunft konstruktiv klären können.
Wir haben immer wieder zu Anpassungen geraten, zuletzt 2012/2013 in der letzten Legislaturperiode. Ich habe immer wieder mit Anfragen versucht, deutlich zu machen, wo die Problematik liegt. Schon damals war klar, dass eine Entfristung notwendig ist. Wir wissen, dass das Gesetz leider in vielen Punkten viel zu schwammig ist. Deswegen brauchen wir im Gesetz klare Regelungen, die Richtschnur für die Kommunen und die Betroffenen sein müssen, damit dieses Gesetz auch präventiv wirken kann.
Ich habe aus der Presse vernommen, dass mittlerweile auch die CSU die Notwendigkeit sieht, sich mit diesem Thema zu befassen. Ich freue mich sehr, dass dieses Thema auch vonseiten der CSU gesehen wird und dass Eberhard Rotter in der Zeitung mit folgenden Worten zitiert wurde: Wir stimmen in vielen Punkten überein.
Lassen Sie uns also konstruktiv unseren Vorschlag diskutieren und eventuelle Differenzen deutlich machen!
Wie sieht unsere Lösung aus? – Wir wollen, dass das Gesetz entfristet wird. Wir wollen den Bußgeldrahmen bei Verstößen deutlich von 50.000 Euro auf 500.000 Euro erhöhen. Ein Bußgeld im richtigen Verhältnis zum entstehenden Schaden bzw. zum wirtschaftlichen Vorteil – Stichwort: 10.000 Euro pro Wohnung – führt aus unserer Sicht dazu, dass sich die Menschen gut überlegen, ob sie diese Zweckentfremdung weiterhin vornehmen wollen oder nicht. Wir brauchen dazu auch eine Konkretisierung des Tatbestands der Zweckentfremdung: Was ist Zweckentfremdung überhaupt? Wie können wir konkret dagegen vorgehen?
Wir wollen natürlich nicht, dass Privatpersonen, die für längere Zeit im Urlaub sind oder die sich vorübergehend anderswo aufhalten, nicht die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zu vermieten. Wir wollen aber keine gewerbliche dauerhafte Vermietung, die Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzieht. Deshalb fordern wir, die Fremdbeherbergung auf maximal sechs Wochen zu begrenzen. Jeder in München und jeder in Bayern, der Urlaub macht und vorübergehend seine Wohnung vermietet, kann das nach unserem Gesetzentwurf bis zu sechs Wochen am Stück tun. Er kann diese Zeit auch beliebig auf das gesamte Jahr aufteilen. Diese Möglichkeit soll weiterhin bestehen, während der gewerbliche Bereich beschränkt wird.
Ein weiterer Aspekt ist die Abgrenzung: Wann liegt Zweckentfremdung vor? Wann liegt touristische Vermietung vor? Was ist eine temporäre bzw. vorübergehende Untermiete? Das Phänomen der möblierten Wohnungen nimmt immer mehr überhand, teilweise zur Umgehung bestehender Mietgesetze, teilweise legal und teilweise illegal. Wir müssen versuchen, durch das Zweckentfremdungsgesetz auch das Thema der möblierten Wohnungen zu bearbeiten. Deswegen schlagen wir vor, die Mieten für möblierten Wohnraum bei allen Wohnungen, die unter die Regelungen dieses Gesetzes fallen, im Rahmen des Zweckentfremdungsgesetzes auf maximal 15 % über der ortsüblichen Miete zu begrenzen. Damit verhin
dern wir, dass Vermieter das Gesetz durch möblierte Wohnungen umgehen können, da sie dadurch abgeschreckt werden.
Wir wollen ein wirksames Gesetz. Bisher wissen wir: Wenn jemand im Internet eine Wohnung anbietet, bekommen wir oft bestimmte Auskünfte nicht. Wir haben kein Recht, die Auskünfte zu bekommen. Die Kommunen tun sich sehr schwer bei der Ermittlung. Wenn jemand eine Wohnung über Wimdu, Airbnb oder andere Portale anbietet, weiß man oft nicht, wer eigentlich dahintersteckt. Man sieht falsche Namen, Künstlernamen und selten die realen Namen. Wir müssen eine Lösung finden, damit das in Zukunft besser wird. So etwas kann meines Erachtens funktionieren, wenn man die Möglichkeit formuliert, die bloße Einstellung von zweckentfremdeten Wohnungen im Netz zu entfernen. Ordnungswidrigkeit heißt letzten Endes also nichts anderes, als dass wir bei diesen Portalen durchgreifen können. Sie müssen uns Auskunft geben und können auch ein Bußgeld erhalten. Das ist ein ganz zentraler Punkt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt ansprechen. Wir wissen aus den Erfahrungen in Berlin und Hamburg, dass allein dadurch, dass im Landtag dieses Gesetz beschlossen wird, eine präventive Wirkung erzielt wird. Das Gesamtangebot in Berlin hat sich durch dieses Zweckentfremdungsgesetz von 30 % auf 15 % verringert. Nachdem wir von Tausenden von Wohnungen sprechen, entlastet das den Wohnungsmarkt durchaus. Das ist eine Riesenchance. Lasst uns diese Chance nicht vertun; wir sollten jetzt entschlossen handeln. Wir brauchen dieses Zweckentfremdungsgesetz sofort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die aufgeregte Debatte gar nicht. Wir haben doch jetzt die Situation: Die CSU fordert ein Baukindergeld, die CDU auf Bundesebene fordert ein Baukindergeld, die SPD möchte auch gerne ein Baukindergeld, und auch die FREIEN WÄHLER sagen jetzt, sie möchten gerne ein Baukindergeld. Das heißt: In der Grundsatzüberlegung sind wir uns doch durchaus einig hier im Landtag, indem wir sagen: Die eigenen vier Wände sind ein Traum vieler Familien, und alle wollen einen Beitrag dazu leisten, dass dieser Traum für die Familien wahr werden kann. Wir sind uns auch darüber einig, dass der Immobilienerwerb eine Form der Alterssicherung ist. Aber wir haben die aktuelle Situation, dass sich viele trotz der niedrigen Zinsen eben kein Wohneigentum leisten können. Herr Rotter, das gilt eben ganz besonders in den Ballungsräumen, und das gilt natürlich auch in besonderem Maße für den Mittelstand, dem das notwendige Kleingeld fehlt, um Immobilien in den Ballungsräumen tatsächlich erwerben zu können.
Aber wir müssen auch – und deswegen wundert mich die hitzige Debatte doch ein bisschen – gemeinsam um die beste Lösung ringen. Da kann man es sich natürlich einfach machen und wie Herr Rotter sagen: Wir haben die beste Lösung, und darüber reden wir auch gerne; umsetzen wollen wir sie dann irgendwann in der nächsten Legislaturperiode, aber bitte möglichst nicht sofort.
Das ist ja auch unser Kritikpunkt, den wir hier in Bayern haben: Wir brauchen eine Wohnungsbaubeschleunigung. Wir müssen sofort handeln, nicht irgendwann.
Und wer die Presse zum Thema Baukindergeld verfolgt hat, wird feststellen: In der ganzen Debatte über das Baukindergeld hat Barbara Hendricks das ausgewogenste Konzept vorgestellt. Damit meine ich das Konzept im Detail, im Konkreten. Die FREIEN WÄHLER reduzieren es letztendlich auf eine Summe. Darüber, was die angemessene Summe in Berlin ist, 20.000, 30.000 oder 8.000 Euro, können wir jetzt hier im Landtag natürlich debattieren; wir entscheiden das gar nicht im Landtag. Aber erst einmal müssen wir uns über den Rahmen, über die Grundbedingungen verständigen und darum ringen, was denn das klügste Konzept ist und wie wir Anreize schaffen können,
damit Familien bauen können. Da finde ich: Ein Eigenkapitalzuschuss für Familien – ich nenne ihn bewusst "Eigenkapitalzuschuss" und nicht "Baukindergeld" – ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt.
Ein weiterer Schritt ist auch eine Reduzierung der Nebenkosten beim Erwerb, beim Bau von Immobilien. Beispielsweise könnte man über die Notarkosten reden, über die Gebühren für den Grundbucheintrag oder die Grunderwerbsteuer, bei der wir hier in Bayern ja sehr niedrig liegen. Trotzdem kann man überlegen, ob man Familien die Grunderwerbsteuer vielleicht beim Ersterwerb von Immobilien erlässt. Zum anderen funktioniert oft die Finanzierung für viele Familien letztendlich nicht, obwohl Eigenkapital vorhanden ist. Diese Debatte haben wir in der Vergangenheit auch schon geführt. Wir brauchen also KfW-Programme, die eine Finanzierung für Familien überhaupt erst ermöglichen, das heißt tilgungsfreie Jahre enthalten, die entsprechend als Eigenkapitalersatz gewertet werden. Das ist für mich, für uns ein ganzheitliches Konzept; das meinen wir mit einer gezielten Förderung.
Wir wollen also einen Eigenkapitalzuschuss in teuren Ballungsgebieten. Herr Rotter, Ihre Frage war, wo das letztendlich überhaupt anfängt: Also, in Ballungsräumen wollen wir einen Eigenkapitalzuschuss, im Umkehrschluss überlegen wir uns aber auch, wie wir den ländlichen Raum stärken können. Bringt es denn dem ländlichen Raum wirklich viel, wenn irgendwo Neubau entsteht? Oder ist nicht vielen viel mehr damit geholfen, wenn wir die Ortskerne, die Ortszentren stärken, indem wir den Erwerb durch Familien ganz gezielt im Bestand fördern, damit diese jungen Familien wieder in den Ortskernen wohnen oder dauerhaft dort wohnen bleiben? – Das ist doch eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes.
Zum Haushaltseinkommen sollte auch die Frage erlaubt sein: Wollen wir wirklich eine ungezügelte Subventionierung aller Haushalte, unabhängig vom Einkommen? Wollen wir wirklich irgendeinen Millionär, der sich eine Immobilie kauft, mit einem Baukindergeld oder einer Zulage finanzieren? Oder wollen wir es denn nicht koppeln an das Einkommen, an den Mittelstand, an geeignete Grenzen, um Familien mit einem entsprechenden Einkommen gezielt zu fördern?
Herr Rotter, bei der Eigenheimzulage ist doch, ohne das Thema der Geschichtsklitterung wieder aufzumachen, nach der Art der Förderung zu fragen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass wir über die Gießkanne sehr viel Geld verteilt haben. Bei manchen ist die Förderung richtig angekommen, bei manchen
aber auch nicht. Der Staat muss sich also bei jeder Subventionierung sehr wohl überlegen, wie es gelingen kann, dass sie zielgerichtet ist. Dazu müssen wir Rahmenbedingungen setzen; die Lösung kann nicht sein, einfach das zu wiederholen, was wir schon mal hatten, und das wieder aus der Mottenkiste herauszuholen. Wir brauchen demgegenüber eine klare, gezielte Förderung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir eine effiziente, kluge und zielgerichtete Förderpolitik wollen, müssen wir sie schnell umsetzen. Wir müssen diese große Chance in dieser Legislaturperiode des Bundestags nutzen. In diesem Punkt stimme ich ausdrücklich mit den FREIEN WÄHLERN überein. Wir sollten das sofort tun. Wir werden uns jedoch der Stimme enthalten, weil wir die Summen im Antrag der FREIEN WÄHLER für falsch halten. Wir glauben nicht, dass es darum geht, wer den höchsten Betrag bietet. Den Antrag der CSU werden wir nicht ablehnen, uns jedoch ebenfalls der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, dass die Förderung nicht erst in der nächsten Legislaturperiode, sondern sofort umgesetzt werden sollte. Herr Rotter, wenn Sie dies ändern, würden wir dem CSU-Antrag zustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass für viele Familien in Bayern der Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden kann. Finden wir eine Lösung! Wir sind gar nicht weit auseinander.
Sehr geehrter Herr Rotter, wir haben die Gebiete noch nicht klar benannt. Wir haben angespannte Wohnungsmärkte in Bayern definiert. Das haben Sie auch gemacht. Andere Bundesländer haben andere Kriterien gewählt. Deshalb kann man das nicht über einen Kamm scheren. Bei der Vielzahl der angespannten Wohnungsmärkte, die wir derzeit in Bayern haben, sind wir uns jedoch einig, dass viele Tourismusregionen dazugehören. Wir können uns darauf verständigen, dass es um die angespannten Wohnungsmärkte geht. Wir wollen das Geld in die angespannten Wohnungsmärkte stecken, um diese zu entspannen.
Herr Rotter, was die Einkommensgrenzen betrifft, gilt für Sie dasselbe wie für die FREIEN WÄHLER. Sie veranstalten einen Überbietungswettbewerb. Wir können darüber diskutieren und sagen: 70.000 Euro ist die falsche Einkommensgrenze. Wir können die Einkommensgrenze auch auf 75.000 Euro, 80.000 Euro oder höher festsetzen. Im Interesse der Gerechtigkeit sollten aber nicht alle dieselbe Summe erhalten. Bei Subventionen sollten wir die Bedürftigkeit berücksichtigen. In Deutschland braucht ein Millionär kein Baukindergeld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz und knapp. Nur kann man das so nicht stehen lassen, was Herr Füracker hier erzählt. Wenn, dann sollten Sie schon zuhören, Herr Füracker. Ich wiederhole es, um es hier im Hohen Haus klarzustellen.
Wir von der SPD haben gesagt: Wir wollen ein Baukindergeld, ja, in den Ballungsräumen eine andere Förderung als im ländlichen Raum. Aber es geht nicht darum, dass im ländlichen Raum weniger bezahlt wird, sondern einfach darum, dass es eine andere Form der Förderung gibt. Wir brauchen eine Förderung der Ortskerne im ländlichen Raum. Dafür bietet sich der Bestand an; denn da steht schon was. Darum heißt es "Ortskern".
Das ist entscheidend. Das darf hier schon mal gesagt werden.
Herr Kollege Rotter, das holen wir jetzt nach. Ich wollte noch etwas zum Wohnungsbau fragen, nachdem Sie die Staatsregierung sehr gelobt haben. Sie haben versucht hier zu vermitteln und gesagt, dass es gar nicht zu einer Kürzung kam. Ich frage Sie anhand der Zahlen, die mir vom Ministerium vorliegen; vielleicht können Sie es noch einmal darstellen. Da stehen für 2016 159 Millionen Euro an Landesmitteln. Das hatten Sie erwähnt. 87 Millionen Euro sollen es 2017 sein. Bei der Labo werden tatsächlich, um nichts zu unterschlagen, aus 100 Millionen Euro 150 Millionen Euro. Beim Bund werden aus 120 Millionen Euro 200 Millionen Euro. Man sollte dazu sagen, dass es 2015 noch 60 Millionen Euro waren. Eigentlich ist der Wohnungsbau aber primär Landesaufgabe, und das erwähnen Sie auch immer wieder. Er ist also gar nicht Bundesaufgabe. Bei anderen Sachen schimpfen Sie immer. Allerdings: Soweit ich weiß, ist die CSU auch im Bund an der Regierung. Insofern muss man genau hinschauen, wenn man über den Bund schimpft.
Was mir aber noch viel wichtiger ist, das betrifft die Abschreibung. Um hier keine Legendenbildung zuzulassen, sage ich: Auch die SPD ist für ein Abschreibungsmodell. Wir wollen aber eine Koppelung der Abschreibung. Wir sind der Meinung, man soll keine Steuersparmöglichkeiten ohne entsprechende Gegenleistung schaffen, sprich: degressive Abschreibung gerne, aber gekoppelt an bezahlbare Mieten. Dieser Vorschlag liegt im Bund vor, wurde aber von CDU/CSU in Berlin leider abgelehnt. Sonst hätten wir das schon.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie von der CSU schon nichts mehr sagen, dann sagen wir etwas zu dem Gesetzentwurf, vielleicht hören Sie wenigstens zu. Wir sagen: Nicht nur die Wirtschaft hat eine Verantwortung, sondern auch der Staat. Ich gehe sogar weiter als Kollege Mütze, wenn ich sage, wir müssen Unternehmen, die sich um eine Integration
verdient machen, belohnen. Wir müssen also bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Belohnungsmechanismus für private Unternehmen schaffen. Das ist Integration.
Ich möchte aber auch darauf eingehen, warum Ihr Gesetzentwurf im Hinblick auf die Verantwortung der Unternehmen verfehlt ist. Das hat drei Gründe: Erstens. die Verantwortung wird einseitig der Wirtschaft auferlegt. Sie machen weder konkrete Ausführungen dazu, wie der Staat diesbezüglich seine Verantwortung wahrnehmen will, noch gibt es finanzielle Zusagen. Im Gegenteil: Sie erschweren sogar die Bemühungen der Wirtschaft.