Otmar Bernhard

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Last Statements

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns doch alle in dem Ziel einig, den ÖPNV auszubauen. Darüber, dass dies dringend notwendig ist, haben wir doch keinen Streit. Aber zu sagen: "Das machen wir gleich alles kostenfrei", klingt natürlich stark nach: "Freibier für alle!"
Sie wissen doch selbst auch, dass das nicht möglich ist.
Der Ministerpräsident hat zwar den Vorschlag des 365-Euro-Tickets gemacht,
aber um einem so gewaltigen Finanzbedarf gerecht zu werden, braucht man natürlich eine Zeitschiene. Das ist nicht gleich überall möglich, sondern dabei konzentriert man sich halt zunächst auf die Räume, in denen die Verkehrsprobleme besonders virulent sind. Ich denke, dass das auch richtig ist.
Es gibt halt keine Goldesel, Kolleginnen und Kollegen, sodass man sagen könnte, das geht alles gleich morgen. Wir können jetzt nicht ganz Bayern auf Nulltarif umstellen.
Zu München kommen wir gleich, Herr Kollege, und dann werden Sie sich wundern. Ich sage nur: Wir können nicht ganz Bayern auf Nulltarif umstellen und sagen: ÖPNV, Kita, Kindergarten, Hochschule kostenlos, "Strabs" weg usw. Das geht nicht, das muss uns allen klar sein.
Damit komme ich zu München. Sie wissen, dass wir das Konzept "Bahnausbau Region München" haben. Dieses Konzept verfolgen wir seit vielen Jahren und bringen es immer weiter voran. Ich sage Ihnen gleich, was da alles passiert. "Verkehrswende" klingt so, als ob da nichts passieren würde. Ich sehe hier die GRÜNEN sitzen. Wir sind uns doch einig, dass bei den allermeisten Projekten, wenn ich mal von der Stammstrecke absehe, Konsens herrscht. Die Frage ist nur, wie wir diese Projekte voranbringen. Der Herr Ministerpräsident hat etwas zur S-Bahn-Finanzierung gesagt. Sie kritisieren, dass Bayern eine Vorfinanzierung leistet. Hätte der Freistaat Bayern das nicht getan, wäre nichts passiert.
Bei dieser Frage müssen wir uns über einen Beitrag des Bundes unterhalten.
Über die Ring-S-Bahn wird in München schon seit ewigen Zeiten diskutiert. Wir müssen schauen, dass wir hier vorankommen. Ich werde nachher noch darauf eingehen, was Rot-Grün in München beim UBahn-Ausbau verbrochen hat.
Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, dass die Stadt München merkwürdigerweise den Anspruch aufgegeben hat, Radlhauptstadt Europas zu sein, obwohl wir Radwege auf verschiedene Weise finanzieren.
Der Erdinger Ringschluss wird demnächst eingeweiht. Am Flughafen ist der Spatenstich für den Weiterbau nach Erding erfolgt. Über die Verkehrsführung in Erding wurde Einigung erzielt. Die Sendlinger Spange soll ausgebaut werden.
Die Machbarkeitsstudie zur S4 wird erstellt. Ich möchte nicht alles aufzählen. Ich sage Ihnen nur, dass da jede Menge passiert.
Jetzt werde ich darstellen, was Sie in München gemacht haben. Da muss ich erst einmal schauen, wieviel Zeit ich noch habe; sie ist schon knapp. Sie haben den U-Bahn-Ausbau ruiniert. Den gab es nicht mehr. Es gibt ihn erst wieder, seit der Kooperationsvertrag geschlossen wurde. Jetzt werden wieder U
Bahnen geplant. Den Ausbau der U5 nach Pasing haben Sie jahrelang verhindert, bis Sie Angst vor den Wählern bekommen haben. Kurz vor der Wahl haben Sie seinerzeit gesagt: Jetzt sind wir auch dafür.
Dann haben Sie in München einen Straßenbahnfetischismus gepflegt. Wir sind nicht gegen Straßenbahnen. Sie wollten jedoch mit der Brechstange eine Straßenbahn in die Fürstenrieder Straße bauen. Das wird etwa 100 Millionen Euro kosten, weil dazu ein Tunnel nötig ist. Das ist völlig unsinnig. In den Bürgerversammlungen haben die Leute gesagt: Wir wollen das nicht. Erstaunlich war, dass die Bürgermeister danach dieses Projekt immer noch mehr gewollt haben.
Ich muss darauf zurückkommen: Sie haben damals den Transrapid verhindert.
Ja, ja. – Der Transrapid würde heute zum Flughafen fahren. Wir hätten dafür eine Milliarde Euro zusätzlich außerhalb des GVFG erhalten. Ich habe nicht mehr viel Zeit, aber ich möchte an Sie appellieren: Ich glaube, das größte Defizit besteht darin, dass das GVFG nicht ausreichend ausgestattet ist. Ich glaube, wir sollten in Berlin gemeinsam darauf hinwirken, dass dafür wesentlich mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Der Bund verfügt über sehr viel überschüssiges Geld. Wenn wir nicht mehr Geld bekommen, können wir Projekte, die vernünftigerweise geplant und gefordert werden, nicht finanzieren. Daran hapert es. Der Freistaat leistet zu diesen Projekten seinen Beitrag.
Wir finanzieren diese Projekte. Wir brauchen aber wesentlich mehr Geld, also eine Investitionsinitiative für den ÖPNV, die im Wesentlichen vom Bund getragen werden muss. Wir als Land können die Lasten allein nicht tragen. Dafür sollten wir gemeinsam kämpfen, statt eine Verkehrswende zu fordern, die es wirklich nicht braucht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich komme noch einmal zu den Flugbewegungen. Erwin Huber hat das bereits dargestellt: Es geht um die Slots. Warum begreifen Sie das einfach nicht?
Das ist eine völlig falsche Argumentation, weil nachmittags um drei niemand fliegen will. Darum hilft die Anzahl der Flugbewegungen überhaupt nicht.
Sie wissen, dass der Bürgerentscheid rechtlich ohnehin nicht mehr bindend ist. Außerdem muss man betrachten, wie die Entwicklung vorangegangen ist. Das ist schon eine Zeit lang her. Wir müssen heute die vergangenen und die zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen. Das betrifft auch die unternehmerische Struktur. Die Struktur muss dem gerecht werden, was sich dort entwickelt. Sie wissen, dass sich der Flughafen zu einem erheblichen Teil aus dem Einzelhandel finanziert. Es gibt Überlegungen, den Betrieb von Flughäfen zu übernehmen. Man muss überlegen, ob diese Unternehmensstruktur passt oder nicht.
Herr Kollege Magerl, wir sind schon lange im Haus. Ich erinnere mich daran, welches Narrativ Sie hatten, als es um Riem ging. Das war eine Fehleinschätzung. Sie haben nicht erkannt, was notwendig war. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran. Das Gleiche machen
Sie heute wieder. Sie sind einfach dagegen, weil es Ihnen so in den Kram passt.
Sie haben keine wirtschaftsstrategische Kompetenz in solchen Fragen. Das haben Sie damals bewiesen, und das beweisen Sie auch heute wieder.
Im Hinblick auf den Zeitpunkt muss das nicht morgen oder übermorgen sein. Wir müssen das jedoch rechtzeitig tun, damit wir eine Startbahn haben, wenn es wirklich ganz eng wird und dies dem Flughafen schaden würde. Das gilt nicht nur für den Flughafen. Herr Piazolo, das betrifft ganz Bayern. Sie sagen, wir müssten etwas für das Land tun. Das tun wir ohnehin. Wollen Sie dort draußen eine Startbahn bauen? Was soll denn das? – Das ist doch völlig abwegig.
Sie haben die SEM angesprochen. Sie wissen, dass im Norden – ich gehe davon aus, dass dies auch für den Nordosten passiert – ein kooperatives Vorgehen verfolgt wird.
Das bedeutet nicht – das glauben Sie offenbar –, dass das nicht gebaut wird. Man geht lediglich in einer anderen Weise vor. Insofern ist das Argument an dieser Stelle völlig falsch.
Herr Rinderspacher, Sie haben die Anbindung angesprochen. Sie haben sogar die Projekte erwähnt. Die Neufahrner Kurve wird gebaut. In Erding hat man sich in Sachen Tunnel geeinigt. In die Straßen hat man bereits 1,4 Milliarden Euro investiert. Für das Umland sind 100 Millionen Euro bereitgestellt worden, um die Infrastruktur zu verbessern. Nehmen Sie das doch einmal zur Kenntnis. Verwenden Sie keine Argumente, die nicht tragfähig sind.
Wir sind in der Tat der Meinung, dass diese Startbahn gebaut werden muss. Ich möchte jetzt nicht die ganzen Zahlen wiedergeben. Sie wissen, dass die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums und die internationalen Prognosen über die Zunahme des Flugverkehrs eindeutig sind. Sie kommen immer wieder zum gleichen Argument der gegenwärtigen Situation der Flugbewegungen zurück. Es geht um die Zukunft. Andere Länder würden auch nicht ihre Flughäfen ausbauen, wenn sie der Meinung wären, dass es das alles nicht braucht.
Sie haben den Klimaschutz erwähnt. Sie wissen, dass der Flughafen bis zum Jahr 2030 CO2-neutral sein muss.
Sie wissen, dass die Gebühren emissionsabhängig sind. Die Verminderung des CO2-Ausstoßes ist international beschlossen worden. Derzeit gibt es zahlreiche technische Anstrengungen, um die Flugzeuge emissionsärmer zu machen. Was Sie vortragen, greift nicht wirklich. Wir diskutieren das zum x-ten Mal. Herr Kollege Aiwanger, Sie sind doch Landwirt und wollen etwas Frisches auf den Tisch bringen, nicht immer die alte Kost.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Aiwanger, der Planfeststellungsbeschluss zu diesem Projekt war 2011. Jetzt kommen Sie daher und sagen, das soll jetzt alles ganz anders sein. Es soll noch einmal geprüft werden etc.
Ja, da komme ich noch drauf.
Es ist dagegen in zwei Instanzen geklagt worden. Es ist im Planfeststellungsbeschluss damals schon die Hochwassersituation thematisiert worden. Neu ist nur diese vorläufige Sicherung. Aber der Hochwasserschutz als solcher ist auch damals in der Planfeststellung schon geprüft worden. Ich meine, wenn ein Projekt so lange hin- und hergewendet worden ist, kann man doch nicht sagen, es hat keinen Sinn. Es hat einen verkehrlichen Nutzen. Auch das ist geprüft worden.
Es hat Verkehrsgutachten gegeben. Das können Sie doch nicht alles wegwischen.
Sie sagen, der Kosten-Nutzen-Faktor liegt bei 2,4. Bei der Stammstrecke in München haben wir 1,03. Wenn man danach ginge, dürfte man diese auch nicht bauen. Jetzt kommt diese vorläufige Sicherung. Und da behaupten Sie jetzt Dinge, die schlicht falsch sind. Dort wurden hydraulische Berechnungen angestellt,
inwieweit diese vorläufige Sicherung die Situation verändert. Das Ergebnis ist, dass fast nichts verändert werden muss, dass ein paar Rohre verlegt werden müssen,
was kaum Auswirkungen auf die Kosten hat. Das müssen Sie halt einmal zur Kenntnis nehmen und nicht solche Vorstellungen und Geschichten, die da problematisiert werden, glauben und sagen, das kostet sieben Millionen Euro und da muss ein Damm neu gebaut werden usw. Nach allem, was die Oberste Baubehörde hier vorgelegt hat – ich denke schon, dass das Aussagen sind, an denen Sie sich festhalten lassen müssen –, müssen Sie dem Glauben schenken, wenn sie es noch einmal geprüft haben. Das Einzige, was es bisher an Veränderung gegeben hat, ist diese vorläufige Sicherung. Die führt überhaupt nicht dazu, dass das Projekt nun völlig verändert werden müsste, wesentlich teurer werden würde und Ähnliches mehr.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag, den Sie da gestellt haben, ab. Wir halten ihn nicht für sinnvoll und müssen Projekte, die so lange geplant worden sind und strittig ausgehandelt worden sind, einmal durchsetzen und durchführen und nicht immer wieder bei jedem Projekt von vorn anfangen und wieder problematisieren, was alles schon mal Thema war. Insofern lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, aus allen Beiträgen wird deutlich, dass wir beim Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern, aber auch in der Lan
deshauptstadt München vor gewaltigen Herausforderungen stehen. Das ist unbestritten. Wir haben überfüllte Züge zu den Hauptverkehrszeiten. Auf das Bevölkerungswachstum ist schon hingewiesen worden. Wir haben das Schadstoffthema, bei dem der ÖPNV ein Baustein zur Bewältigung sein soll. Auch das Thema Tangentialverbindungen spielt in München eine große Rolle.
Wir als CSU unterstützen einen solchen Bericht – das sehen Sie an unserem Dringlichkeitsantrag –, weil wir auch daran interessiert sind, nach den Entscheidungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, eine realistische Perspektive zu entwickeln. Dabei müssen wir das Thema Finanzen entsprechend einbauen.
Sie sollten das aber nicht mit falschen Vorwürfen garnieren, was Sie jetzt wieder getan haben: Das ist keine "Giftliste", sondern es geht darum, alles auszureizen, was möglich ist. Allerdings hat es auch keinen Sinn, völlig unrealistische Programme aufzustellen, die uns am Ende bloß auf die Füße fallen.
Wir haben inzwischen – das muss man sehen – einen limitierenden Faktor, was die Planungskapazitäten betrifft und natürlich auch bei den Finanzen. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass wir die Frage der finanziellen Ausstattung des ÖPNV et cetera mit dem Bund nochmal ganz grundsätzlich diskutieren müssen, weil ich sehe, dass wir bei der jetzigen Ausstattung des GVFG, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, wahrscheinlich – ich sage einmal so – keine großen Sprünge machen können. Sie sollten allerdings schon anerkennen, was der Freistaat Bayern tut: Der Freistaat Bayern hat sein Geld für die Röhre bereitgestellt, er finanziert für den Bund vor, und der Ministerrat hat am Dienstag beschlossen, was noch alles zusätzlich gemacht werden soll. Er unternimmt also gewaltige finanzielle Anstrengungen: 400 Millionen Euro in fünf Jahren; da sollten Sie nicht so tun, als würde der Freistaat Bayern die Dinge schleifen lassen.
Kommen wir zu München, Herr Kollege. – Wo ist er? – Wer hat denn in München den U-Bahn-Bau total heruntergewirtschaftet? – Es gibt praktisch kein U-BahnReferat in der Landeshauptstadt München mehr,
obwohl das einmal in der Zeit, als auch SPD-Leute noch U-Bahnen gebaut haben, ein Leuchtturm in München war. Aber das tun Sie aus ideologischen Gründen nicht mehr,
vor allem die GRÜNEN. Sie wollen keine U-Bahn bauen. Wir haben Sie mit der Bevölkerung im Münchener Westen gezwungen, der U5 nach Pasing zuzustimmen, obwohl Sie x-mal gegen solche Beschlüsse gestimmt haben. Tun Sie also nicht so, als wären Sie die großen U-Bahn-Förderer.
Und was machen Sie im Hinblick auf die Straßenbahn? – Sie bauen in der Fürstenrieder Straße eine Straßenbahn, die dort niemand haben will. Die Bürgerversammlungen beschließen: Wir wollen das nicht, wir sind super versorgt, wir brauchen keine millionenteure Straßenbahn.
Ob eine Straßenbahn gebaut wird oder nicht, entscheiden wir nach sachlichen Gesichtspunkten; dort, wo eine U-Bahn besser ist, wollen wir eine U-Bahn bauen. Sie und Ihre grünen Freunde im Stadtrat haben lange Zeit eine ideologische Politik gegen die U-Bahn betrieben. Das sieht man ja; hier ist doch überhaupt keine Kompetenz mehr vorhanden. So langsam kommt man jetzt wieder zu dem Schluss, man müsste hier doch wieder einmal eine U-Bahn bauen.
Sie sind doch vielfach schuld daran, dass nichts passiert ist.
Wir schon, aber Sie leider nicht,
seit Jahrzehnten nicht! Was Sie in München an Infrastrukturpolitik betrieben haben, ist doch eine Katastrophe.
Sie haben sich gegen die A 99 gesperrt; da sagen die Leute heute: Gott sei Dank ist der Westast gebaut worden, sonst würden wir im Verkehr ersticken. – Sie sind durch ein Bürgerbegehren gezwungen worden, am Mittleren Ring etwas zu tun. Anschließend stellen Sie sich hin und sagen: Das ist ja super! – Herr Ude ist damals rausgegangen und hat von einem Jahrhundertprojekt gesprochen, obwohl er 15, 20 Jahre lang dagegen gekämpft hat. Das ist Ihre Art der Struktur- und Verkehrspolitik in München.
Wir stimmen, weil wir großzügig sind,
Ihrem Dringlichkeitsantrag zu, wobei wir natürlich nicht jede Formulierung billigen, die Sie da hineinformuliert haben. Aber wir wollen jetzt nicht wegen einzelner Worte rummachen; uns geht es nämlich auch darum, zu sehen, wie wir ein Konzept schaffen, mit dem wir in der Zukunft möglichst gut vorankommen.
Dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir auch zu, wenn der zweite Absatz gestrichen wird. Wir glauben nämlich, dass es nicht sinnvoll ist, eine solche Berichtsdynamik zu entwickeln. Das ist letztendlich Bürokratie; wir wollen gerade mit dem Konzept eine längerfristige Strategie entwickeln. Da müssen wir nicht jedes oder jedes zweite Jahr einen Bericht haben, zumal – ich sage es einmal so – man in diesem Bereich leider nicht so schnell vorankommt und jedes Jahr einen Riesen-Fortschritt feststellen könnte.
Dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN können wir leider nicht zustimmen, und zwar nicht deshalb, weil es um den Bericht geht, sondern weil die Erwartungen an diesen Bericht einfach nicht erfüllbar sind. Es ist doch nicht generell möglich, bei jedem Infrastrukturprojekt in Bayern, das infrage steht, die Kosten zu berechnen. Das ist einfach nicht möglich. Genauso wenig kann man einen Fahrplan, der jedes Jahr neu gemacht wird, für die Zukunft festlegen. Das Gleiche gilt für den Inbetriebnahme-Zeitpunkt: Der hängt vom Planungsfortschritt, vom Baufortschritt, von etwaigen Klagen ab. Was Sie hier verlangen, ist schlicht nicht möglich. Deshalb müssen wir Ihren Dringlichkeitsantrag leider ablehnen.
Wir bitten Sie natürlich alle, unserem Dringlichkeitsantrag und dem, was wir wollen, zuzustimmen. Wir wollen auch, dass die Sache möglichst vorangetrieben wird. Der Innenminister will es auch. Er hat in dieser Woche wieder erklärt – das sollten Sie nicht dauernd anzweifeln –: Es wird keine Benachteiligung anderer Projekte geben. Er ist ein hoch seriöser Innenminister;
er behauptet so etwas nicht, wenn er nicht dahinter steht. Wir wollen den Bericht, und dem CSU-Dringlichkeitsantrag sollten Sie freudig zustimmen.
Ich habe mich nicht zum Englischen Garten geäußert.
Und was die Kooperation anbelangt, wissen Sie genau, dass wir immer gegen dieses Projekt waren. Im Rahmen der Kooperation – okay – müssen Kompromisse geschlossen werden; da hat man jetzt noch einmal geredet und so weiter. Das heißt aber nicht, dass wir das Projekt für sinnvoll erachten.
Aber es wird halt in dieser Kooperation – –
Ja, sicher; klar. Das wissen Sie doch. Also. In der Kooperation muss man sich halt auf Kompromisse verständigen; das ist in der Politik immer so. – Also, vielen Dank.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat uns
einen Gesetzentwurf zugeleitet, der die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zum Inhalt hat. Deren Inhalt müssen wir einfach in unser Recht übernehmen. Das hat inzwischen auch der Bund getan, und zwar im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Aufgrund dieser neuen Gesetzgebung der EU müssen wir auch die Bayerische Bauordnung sowie das Bayerische Straßen- und Wegegesetz ändern.
Das ist eigentlich nur ein Umsetzungsverfahren; deshalb will ich nur kurz drei Punkte aufgreifen, die eine gewisse Rolle gespielt haben. Das ist zum einen die Frage, welche Planfeststellungsverfahren in Zukunft nach dieser neuen Richtlinie erforderlich sind. Bisher haben wir eine Regelung über Planfeststellungsverfahren im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für Staatsstraßen, Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungsstraßen etc. In dieser Richtlinie steht nun: alle Verkehrswege. Das heißt, das wäre eine wesentliche Erweiterung, die vielfach als sehr problematisch und auch als nicht notwendig angesehen wurde. Wir haben deshalb in unserem Änderungsantrag vorgesehen, dass man die Wege ausnimmt, also sonstige öffentliche Straßen, bei denen wir keine Probleme in Bezug auf das Ziel dieser Richtlinie sehen.
Der zweite Punkt ist, und da waren wir uns einig, dass wir ein EuGH-Urteil umsetzen müssen, welches zum Frankenschnellweg ergangen ist. Auch hier haben wir im Grunde schnell Einigkeit erzielt, dass nämlich Artikel 37 geändert werden soll und eine UVP-Pflicht für Staatsstraßen im Sinne der Begriffsbestimmung des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs – eine etwas komplizierte Formulierung – übernommen wird. Damit ist auch dem Anliegen der GRÜNEN Rechnung getragen. Die GRÜNEN haben hierzu einen eigenen Antrag eingereicht, der aus unserer Sicht aber nicht ausreichend zielgenau ist. Ich glaube aber, damit ist auch das Anliegen der GRÜNEN berücksichtigt.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Die GRÜNEN haben beantragt, dass die Radschnellwege einen eigenen Status erhalten sollen und im Wesentlichen den Staatsstraßen gleichgestellt werden. Das Anliegen ist grundsätzlich richtig, das unterstützen wir auch. Wir glauben aber, die jetzige Regelung ist vernünftig und ausreichend. Es gibt die selbstständigen und die unselbstständigen Radwege. Bei den unselbstständigen ist sowieso klar, wer die Baulast hat, ob das bei Staatsstraßen geschieht oder in anderer Baulast, und entsprechend müssen die Radwege mitfinanziert werden. Die selbstständigen Radwege aber sind grundsätzlich den Kommunen zugeordnet. Wir glauben, es ist sinnvoll, dass die Aufgabenverantwortung – also wer für die Radwege und für die Rad
schnellwege zuständig ist und wer sie finanziert – so bleibt, wie sie derzeit ist. Ich will aber betonen, der Freistaat Bayern unterstützt schon jetzt den Ausbau solcher Radwege, indem wir dort, wo die Straßenbaulast beim Freistaat Bayern liegt, also bei den Staatsstraßen, solche Radwege mitfinanzieren. Wir haben aber auch eine Fördermöglichkeit über das FAG. Dort, wo die Kommunen die Baulast haben, kann also vonseiten des Freistaats Bayern gefördert werden. Wir haben auch ein spezielles Pilotprojekt installiert, was die Metropolregionen wie beispielsweise Nürnberg anbelangt.
Ich denke, wir haben hier eine insgesamt gute Regelung, einen guten Rechtsrahmen, für das Anliegen, das wir im Prinzip teilen, dass nämlich die Radschnellwege und das Radwegenetz insgesamt weiter ausgebaut werden sollen. Das ist auch ein Element in der Diesel-Debatte, das haben Sie wahrscheinlich mitverfolgt. Man sagt: Okay, ein kleines Element zur Lösung des Problems ist, vermehrt Radwege zu bauen, um Möglichkeiten zu schaffen, dass mehr Verkehr über Fahrräder abgewickelt wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die sich im Rahmen der Gesetzesberatung ergeben haben. Die GRÜNEN haben, soviel ich weiß, ihren Antrag zurückgezogen. Auch der Antrag der FREIEN WÄHLER ist zurückgezogen worden. Insofern besteht hier eine große Einigkeit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorgelegt. Dieser ist notwendig, weil sich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union geändert hat und das bayerische Recht nun angepasst werden muss. Das Ganze eilt, weil die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht.
Die Verbände hatten trotz der kurzen Fristen ausreichend Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Verbände haben auch sehr, sehr ausführlich Stellung genommen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Niederlassungsfreiheit. Es wird eine europaweit durchgängige Anerkennung von Berufsqualifikationen und der entsprechenden Verfahren angestrebt. Unter den zahlreichen Änderungen sind viele auch technischer Art. Hierzu zählt die Anpassung der Bestimmungen zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung, die Konkretisierung der Berufsaufgaben und die Schaffung einer Verordnungsermächtigung, die Konkretisierung der Eintragungsvoraussetzungen für die geregelten Berufsgruppen, die Definition der erforderlichen Inhalte der praktischen Tätigkeit sowie die Darstellung und der Ablauf der Anerkennungsausgleichsverfahren. Außerdem ist ein Verweis auf das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz enthalten. Hierbei geht es um den Vorwarnmechanismus, den Europäischen Berufsausweis, die elektronische Übermittlung von Anträgen, die Betrauung des durch die Dienstleistungsrichtlinie eingeführten einheitlichen Ansprechpartners mit der Entgegennahme und Weitergabe von Anträgen.
Außerdem muss das Dolmetschergesetz geändert werden. Im Artikel 15 sind die Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung des Dolmetschers geregelt. Das Führen der Berufsbezeichnung ist die Voraussetzung für die amtliche Bestellung. Bisher sind für ausländische Dolmetscher zwei Jahre Berufspraxis während der vorhergehenden zehn Jahre erforderlich gewesen. Dieser Zeitraum wird auf ein Jahr verkürzt.
Auch die Zuständigkeitsverordnung wird geändert. Es geht um die Vereinheitlichung von Landesrecht, um Rechtsklarheit, die Vermeidung unerwünschter Rechtszersplitterung und um Klarstellungen. Im Folgenden möchte ich auf die Punkte näher eingehen, die zu einer kritischen Diskussion geführt haben.
Es herrschte das Missverständnis, dass sich durch die Rechtsänderung ein Verzicht auf die Mehrfacheintragung bei mehrfachem Wohn- und Berufssitz ergäbe. Das ist aber nicht der Fall. Die Artikel 1 und 2 ändern nur die geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt keine materielle Änderung bei den Eintragungsvoraussetzungen. Das sind die Artikel 4 bis 6. Auch die Tatsache, dass die Eintragung auf Antrag erfolgen soll, ändert nichts; denn "auf Antrag" bedeutet nur, dass ein Antrag gestellt werden muss, der Antrag aber nicht im Belieben steht. Das heißt, dass sich nichts an der Eintragungspflicht ändert. Was entfällt, ist lediglich das Verbot zum Führen der Berufsbezeichnung bei Nichteintragung. Das ist auch sinnvoll. Es geht bei dieser Regelung auch um die Vermeidung der Inländerdiskriminierung. Es besteht also weiter die Pflicht zur Eintragung bei der Eröffnung einer Niederlassung oder einer überwiegenden Beschäftigung. Ich denke, das ist damit klargestellt. Wenn wir das hier so diskutieren, dann ist das auch ein Auslegungshinweis für den Verwaltungsvollzug.
Ein weiterer Punkt war die Prüfungspflicht bei ausländischen Dienstleistern. Da wurde eine Klarstellung gefordert, dass die Prüfungspflicht entfällt, wenn jemand im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie eine gleichwertige Qualifikation hat. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht erforderlich ist. Es gibt eine Anzeigepflicht, und da wird ohnehin geprüft, ob eine entsprechende Qualifikation vorliegt. – Ich sehe gerade, muss mich jetzt ein bisschen beeilen.
Ein wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Mindeststudienzeit. Hierzu hat es eine heftige Diskussion für die sogenannten kleinen Fachrichtungen gegeben, das sind Innen- und Landschaftsarchitekten, Stadtplaner etc. Jetzt geht es um die Umsetzung der Richtlinie. Deshalb wollten wir das jetzt noch nicht regeln, und das ist auch noch nicht ausreichend vorbereitet. Wir haben aber die Absicht erklärt – und das erkläre ich auch hier –, dass wir noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Änderung vorsehen wollen. Wir bitten auch die Staatsregierung, dass sie diese Änderung entsprechend vorbereitet. Es geht dabei um die inhaltliche Ausgestaltung einer solchen Verlängerung. Wir wollen das noch in dieser Legislaturperiode ändern.
Dann gab es eine Diskussion über das Thema Aufsicht. Es wurde gesagt, in Artikel 12 steht nur noch "Aufsicht", aber da müsste "Rechtsaufsicht" stehen. – Das ist nicht zutreffend, weil es Bereiche gibt, in denen es übertragene Aufgaben gibt, und damit muss eine Fachaufsicht gegeben sein. In Kammerangelegenheiten, also in eigenen Angelegenheiten, gibt es aber nur eine Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht.
Dann haben wir den Begriff "behindertengerechtes Bauen" durch "barrierefreies Bauen" ersetzt. Das war eine vielfach geäußerte Anregung. Wir haben festgestellt, dass es vernünftig ist, die Regelungszuständigkeit für die berufspraktische Ausbildung bei den Kammern anzusiedeln. Wir brauchen keine Rechtsverordnung, die Inhalt, Zweck, Reichweite etc. vorgibt; denn die Voraussetzungen stehen in den einzelnen Artikeln und sind dort ausreichend konkret geregelt. Somit ist es sinnvoll, diese Kompetenz bei den Kammern anzusiedeln, weil dort der Sachverstand und die Kompetenzen für die fachliche Beurteilung liegen.
Ein letzter Punkt war das Thema Übergangsregelung. Da wurde gefordert, dass das bisherige Recht für alle, die jetzt die Berufsausbildung oder ein Praktikum begonnen haben, noch gelten soll. Das wären dann praktisch sechs Jahre. Das haben wir für zu lang gehalten. Wir glauben, zwei Jahre sind durchaus ausreichend, zumal eine Verschärfung der Ausbildung nicht vorgesehen ist, sondern eine Verbesserung, die allen, die schon in der Ausbildung sind, zugutekommt.
Nun komme ich auch rechtzeitig zum Ende. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesen neuen gesetzlichen Regelungen mit den Änderungen, die in den Ausschüssen vorgenommen worden sind.
Herr Kollege Glauber, sollen wir denn eine gesetzliche Regelung treffen und die Ausbildungszeit verlängern, ohne dass klar ist, was in diesem Jahr geschehen soll? – Das ist doch Unfug. Wir müssen zuerst klären, was geschehen soll. Das ist bislang nicht ausreichend geklärt. Erst danach können wir an eine Verlängerung der Ausbildungszeit denken.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zierer, an unserem Vorgehen ist überhaupt nichts schizophren. Was tun die FREIEN WÄHLER und die SPD? – Sie arbeiten mit Fake News.
Ich werde Ihnen das gleich darlegen. Sie betreiben Panikmache und berufen sich auf eine völlig unseriöse Äußerung des Umweltbundesamtes. Ich werde Ihnen das nachweisen. Sie und das Umweltbundesamt sprechen von einer Luftschadstoffbelastung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Hierzu gibt es viele Messungen auf dem Flughafengelände und Messungen von mobilen Messstationen außerhalb des Flughafens. Tatsache ist: Das Jahresmittel lag im Jahr 2016 bei 20 Mikrogramm. Im Jahr 2017 wurden bislang 36 Mikrogramm gemessen. Von 50 Mikrogramm kann also keine Rede sein.
Der Betreiber dieser Stationen ist eine zertifizierte Institution. Ich sage das, damit niemand auf die Idee kommt, der Flughafen würde sich seine eigenen Zahlen erstellen. Hinzu kommt, dass diese Zahlen ständig veröffentlicht werden. Das interessiert das Umweltbundesamt aber offensichtlich überhaupt nicht. Dieses Amt hat erklärt, es habe Daten aus der Meteorologie sowie aus dem Straßenverkehr korreliert und so die Luftqualität simuliert. Das Umweltbundesamt ist also ein Simulant, wenn ich das richtig sehe. Das ist völlig unseriös. Und auf so etwas berufen Sie sich. Das Amt hat erklärt, die Zahlen stammten vom Landesamt für Umwelt; sie hätten überhaupt keine Messungen durchgeführt. – Das ist unseriös bis dorthinaus. Mit so etwas beschäftigen Sie hier den Bayerischen Landtag. Bezeichnend ist, dass dieses Amt einer SPDBundesministerin untersteht, die auch allerhand Unsinn über die Landwirtschaft verbreitet.
Der Flughafen betreibt kontinuierlich ein Fluglärm- und Luftgüte-Monitoring. Sie verursachen hier eine künstliche Aufregung; denn das, was Sie behaupten, stimmt einfach nicht. Sie sollten sich einmal vorher mit
dem Thema befassen. Der Flughafen engagiert sich für Umweltthemen in herausragender Weise. Ich nenne nur als Beispiel die Strategie zur Klimaneutralität, bei der sich der Flughafen auf Ziele festgelegt hat. Ich will das nicht im Einzelnen darstellen.
Das ist überhaupt kein Schmarrn. Das ist eine konkrete Festlegung, die ab dem Jahr 2005 für die folgenden Jahre bis 2020 usw. gilt. Sie wissen das ganz genau, aber Sie nehmen es nicht zur Kenntnis. Das ist Ihr Problem.
Der Flughafen betreibt ein Ressourcenmanagement und setzt sich für Recycling ein. Der globale Anteil des Luftverkehrs am CO2-Ausstoß liegt bei 2,4 %. Wir sollten also bei diesem Thema die Kirche im Dorf lassen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass Ihre Zahlen falsch sind, sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen und nicht zur Abstimmung stellen.
Die SPD hat in ihrem Antrag wieder die allgemeine Frage nach der Notwendigkeit der Startbahn aufgeworfen und behauptet, wir bräuchten neue und zuverlässige Zahlen. Frau Kollegin Zacharias, diese zuverlässigen Zahlen gibt es. Sie können ja immer wieder sagen, dass wir neue Zahlen bräuchten, aber nehmen Sie einfach die bestehenden Prognosen zur Kenntnis. Sehen Sie sich die Situation des letzten Jahres an: Die Zahl der Passagiere hat um 3,1 % und die Zahl der Flugbewegungen um 3,8 % zugenommen. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis. Im Jahr 2017 gab es eine ähnliche Steigerung. Die Prognose aufgrund der Slot-Bestellungen liegt bei einer Steigerung von 4 %. Das kann man ohne Weiteres feststellen. Sehen Sie sich die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums an. Das Bundesverkehrsministerium geht auf der Basis der Zahlen des Jahres 2010 davon aus, dass bis zum Jahr 2030 der Luftverkehr um 60 % zunehmen wird. Die Tendenz ist also völlig eindeutig. Sie wollen das einfach nicht wahrhaben.
Sie fokussieren sich immer auf die Flugbewegungen. Das ist der völlig falsche Ansatz. Warum? – Weil es bei der Entwicklung des Flughafens nicht um allgemeine Zeiten geht, sondern um die Slots in den Hauptverkehrszeiten. Niemand will um 3 Uhr nachmittags nach Berlin fliegen. Wir könnten zu dieser Zeit zwar ein Flugzeug starten lassen, aber damit möchte niemand fliegen. Hier geht es um die Hauptverkehrszeiten. In den Hauptverkehrszeiten sind die Slots ausgeschöpft. Der Flughafen kann Anträgen von Fluggesellschaften, in diesen Zeiten tätig zu werden, nicht entsprechen, weil es keine Slots gibt. Darum ist das Abheben auf die Zahl der Flugbewegungen der völlig falsche Ansatz. Ich möchte jetzt nicht erklären, warum
die Zahl der Flugbewegungen vorübergehend zurückgegangen ist. Darüber haben wir oft genug gesprochen. Die Zahl der Flugbewegungen ist zurückgegangen, weil größere Maschinen eingesetzt und die Leute immer enger in die Sitze eingezwängt worden sind. Das hat aber Grenzen; denn irgendwann können die Leute nicht mehr sitzen. Das wird sich also erledigen.
Sie wollen nicht erkennen, dass wir mit Ihrer Politik die Wachstumschancen des Flughafens und vor allem der Fluggesellschaften beschränken würden. Damit würden wir den Wirtschaftsstandort massiv beschädigen. Wenn die Fluggesellschaften merken, dass der Flughafen München keine Wachstumschancen mehr hat, werden sie woanders hingehen. Herr Zierer, ich spreche nicht von der momentanen Situation, sondern von der Zukunft. Sie wissen genau, dass wir einer massiven internationalen Konkurrenz gegenüberstehen, ob in den Emiraten, in Istanbul oder sonstwo. Wir müssen deshalb gewährleisten, dass die Hubfunktion des Flughafens erhalten bleibt. Hier geht es um viele Verkehrsverbindungen, nicht nur um Fernflüge, die wegfallen würden. Das wäre ein massiver Schaden für den Wirtschaftsstandort und die bayerische Wirtschaft.
Ich möchte an Sie appellieren: Denken Sie einmal objektiv über dieses Thema nach. Beenden Sie Ihre Blockadepolitik. Sie werden diese Politik über kurz oder lang ohnehin beenden müssen. Hören Sie mit der Verzögerungstaktik auf, immer neue Zahlen zu fordern. Den Münchner SPD-Kollegen möchte ich sagen: Ihr Oberbürgermeister sagt, wir bräuchten die Startbahn. Nach meiner Meinung traut er sich aber nicht, dies offen gegen die linke ideologische Position der Münchner SPD zu vertreten. Der Oberbürgermeister sagt in vielen Gesprächen, wir bräuchten diese Startbahn. Das ist doch pervers. Er traut sich aber nicht, ein Ratsbegehren einzuleiten.
Wir haben offen gesagt: Machen wir doch ein Ratsbegehren. Stimmen Sie diesem Vorschlag im Münchner Stadtrat zu. Sie haben gerade behauptet, die Münchner SPD würde ihre Position nicht ändern. Wir wollen die Bürger in München befragen.
Nein, wir haben durch die steigende Zahl der Flugbewegungen eine geänderte Situation. Die Passagierzahlen und die Zahlen der Flugbewegungen steigen. Wirken Sie mit, damit wir bei diesem Thema vorankommen. Der erste Schritt: Der Münchner Oberbürgermeister sollte dem Ausbau des Flughafens im Auf
sichtsrat zustimmen. Dann sollten Sie einem Ratsbegehren in München zustimmen. Wir werden dann sehen, wie die Bevölkerung heute, unter den jetzigen Bedingungen, denkt. Diese Sache ist entscheidungsreif. Wir haben Baurecht, die Tendenz steigender Zahlen und damit einen Bedarf für diese Startbahn. Darum – das wird Sie nicht wundern – können wir leider Ihren Dringlichkeitsanträgen nicht zustimmen.
Zu dem Antrag der GRÜNEN wird der Kollege Ritt noch entsprechende Ausführungen machen. – Ich bedanke mich.
Ich habe Ihnen die Zahlen zum Anteil des Flugverkehrs an der Gesamtproblematik genannt. Man muss zwar nichts verniedlichen, aber es besteht überhaupt kein Grund, in besonderer Weise den Flugverkehr für die Emissionen des Verkehrs verantwortlich zu machen, die aus ganz anderen Gründen steigen. Sie brauchen nur einmal in der Stadt München zu beobachten, was wir hier inzwischen für einen Verkehr haben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Sie sich in der Vergangenheit zum Teil massiv gegen notwendige Verkehrsprojekte, die wir dann durchgedrückt haben, immer wieder gewehrt haben.
Ich erinnere nur an die A 99 West etc. und an den Mittleren Ring, die wir mit Bürgerbegehren durchsetzen mussten. Also hören Sie auf mit solchen Geschichten.
Stimmen Sie einem Ratsbegehren zu; die Münchner CSU ist bereit dazu.
Jetzt erzähle ich Ihnen noch etwas: Wir haben beim letzten Bürgerbegehren Wahlkampf hier in München gemacht. Der Oberbürgermeister Ude hat offiziell erklärt, er sei für diese Startbahn. Vielleicht erinnern Sie sich. Was hat die Münchner SPD gemacht? – Sie hat an der Basis Wahlkampf gegen die Startbahn gemacht.
Zu uns sind einzelne SPD-Mitglieder gekommen, die gesagt haben: Wir machen mit euch Wahlkampf, weil die Genossen auf der anderen Straßenseite das Gegenteil tun. – Das haben Sie in München gemacht.
Herr Kollege Zierer, vernünftig wäre es, wenn Sie einmal die Fakten zur Kenntnis nähmen. Ich lasse mir keine Polemik vorwerfen; sie ist wirklich nicht meine Sache. Ich habe Ihnen dargelegt, warum wir diese Startbahn brauchen: weil sich die Tendenz dahin gehend entwickelt, dass wir für den Flughafen, für seine Wachstumschancen,
für die Münchner Wirtschaft diesen Flughafen brauchen. Darum verstehe ich wirklich nicht, warum Sie immer mit solchen Vorwürfen wie dem der Polemik etc. kommen. Lesen Sie es im Protokoll nach: Ich habe ganz sachlich dargelegt, warum ich glaube und warum wir glauben, dass diese Entwicklung dazu führt, dass wir diese Startbahn brauchen. Das werden wir auch so weiterverfolgen, weil wir sie wirklich für notwendig und nützlich halten.
Kollege Magerl, Sie haben den Planfeststellungsbeschluss zitiert. Ich frage Sie jetzt: Sind die Zahlen, die am Flughafen gemessen werden und die ich genannt habe, richtig oder falsch? Sagen Sie das jetzt einmal!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über den Inhalt dieses Gesetzentwurfes muss nicht noch mal viel gesagt werden. Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung
an das europäische Recht, das sich geändert hat. Wie schon dargestellt worden ist, geht es um Folgerechtsänderungen im Baukammerngesetz, im Dolmetschergesetz und auch in der Zuständigkeitsverordnung. Was von Europa kommt, muss umgesetzt werden, und das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Die Verbände haben, wenngleich nicht allzu lange, Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. An der Ausführlichkeit der Stellungnahmen sieht man allerdings, dass die Verbände diese Gelegenheit wahrgenommen und zum Teil auch im Detail Änderungen verlangt haben. Es ist gesagt worden, von diesen Änderungsvorschlägen sei nichts berücksichtigt worden. Tatsächlich sind einige Punkte in der Gesetzesbegründung klargestellt worden. Das gilt zum Beispiel für die Themen Rechtsaufsicht, Fachaufsicht etc.
Ich denke – das hat die Frau Kollegin angesprochen –, es ist durchaus sinnvoll, jene Änderungswünsche, die von der Staatsregierung nicht berücksichtigt worden sind, im Ausschuss, soweit Bedarf besteht, noch einmal zu behandeln. Es geht hier um sehr detaillierte und sehr spezifische Fragen, die im Plenum zu behandeln wohl nicht sehr sinnvoll wäre. Ohne dass wir das hier im Detail besprechen müssen, gehe ich noch einmal kurz auf die Änderungen ein: Anpassung der Bestimmungen zu vorübergehenden Dienstleistungen, Konkretisierung der Berufsaufgaben, Konkretisierung der Eintragungsvoraussetzungen, Definition der erforderlichen Inhalte der praktischen Tätigkeit bzw. des Berufspraktikums, Implementierung des berufsspezifisch unterschiedlich ausgestalteten Anerkennungs- und Ausgleichsverfahrens, Klarstellung der Zuständigkeit der Kammern als zuständige Stelle im Sinne des Europarechts.
Beim Dolmetschergesetz geht es vor allem um Fristverkürzungen. Bisher waren zwei Jahre Berufstätigkeit erforderlich, damit ein Dolmetscher, der in einem Land niedergelassen war, in dem dieser Beruf nicht reglementiert war, hier tätig werden konnte. Dies soll jetzt verkürzt, vereinfacht und erleichtert werden. Künftig soll bereits nach einjähriger Tätigkeit die Zulassung als öffentlich bestellter Dolmetscher möglich sein. In der Zuständigkeitsverordnung gibt es Änderungen, die der Vereinheitlichung des Landesrechts, der Rechtsklarheit sowie der Vermeidung unerwünschter Rechtszersplitterung dienen. Die Vorschrift stellt klar, dass die für die Listenführung jeweils zuständige Kammer auch zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist. Ich denke, das ist eine notwendige Änderung. Ich denke auch, dass der Vorschlag der Staatsregierung bezüglich der Gesetzesänderung eine sinnvolle Gestaltung vorsieht. Ich sage erneut, dass wir die Einzelheiten im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren werden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Mistol, Sie kämpfen hier gegen Windmühlen, und Sie bauen einen Pappkameraden auf, auf den Sie schießen. Wenn das, was Sie hier behaupten, richtig wäre, stünde ich an Ihrer Seite. Es ist aber nicht richtig.
Was ist der Ausgangspunkt dieses Themas? – Der Ausgangspunkt ist der Umstand, dass wir einen dringenden Wohnungsbedarf haben. Wir stellen fest, dass selbst die Wohnungen, die jetzt gebaut werden, und der Wohnungsbau, der angeschoben wird, bei Weitem nicht ausreichen, um den Wohnungsbedarf einigermaßen zu befriedigen. Bei diesem Thema bestehen auch große regionale Unterschiede, zum Beispiel zwischen dem Ballungsraum München und ländlichen Gebieten. Das alles muss man sehen. Sie haben dagegen pauschalierende Gutachten zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt herangezogen.
Selbst die Gutachter, die Sie zitieren, sagen, dass es diese regionalen Unterschiede gibt und dass wir hier eine ganz andere Situation als beispielsweise in Nordbayern haben. Das nächste Thema, das die Gutachter anführen, ist die Aktivierbarkeit. Wie viele der theoretisch ermittelten Flächen können tatsächlich für den Wohnungsbau aktiviert werden? An dieser Frage scheitert es sehr oft. Ich nenne nur das Stichwort Marktgängigkeit. Diese Zahl ist höchst fragwürdig.
Der zentrale Punkt ist: Alles, was Sie hier infrage stellen, ist nicht infrage zu stellen, da die Prinzipien, zum Beispiel der Vorrang der Innenentwicklung, weiterhin gelten. Auch künftig muss geprüft werden, ob landwirtschaftliche Flächen tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Der Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet nicht, dass das materielle Umweltrecht nicht angewendet werden müsste. Das alles muss auch künftig geprüft werden. Darum ist die Vorstellung, die Sie haben, völlig falsch. Das materielle Recht gilt weiterhin und muss beachtet werden. Das muss auch nachgewiesen werden. Das ist völlig klar.
Auch künftig muss ein Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung und Transparenz durchgeführt werden. In diesem Verfahren muss abgewogen werden, wie dies bei jedem Bebauungsplan der Fall ist. Sollte die Abwägung falsch sein, ist dies justiziabel. Das wissen Sie. Sie tun so, als sollte künftig im Außenbereich das Baurecht wild und ohne materielle Prüfung ausgewiesen werden. Das ist schlicht falsch.
Eines muss ich auch sagen: Sie tun so, als ob Sie in das Verantwortungsbewusstsein der Kommunen null Vertrauen hätten. Für Sie sind alle Kommunen wilde Planer, die einfach Bebauungspläne im Außenbereich erlassen. Ich glaube, so ist es nicht, und das sehen wir anders. Insofern handelt es sich nicht um eine Katastrophe, wie Sie gesagt haben, sondern wirklich um den Versuch, etwas zu tun, damit wir dem Wohnungsmangel, den wir in bestimmten Bereichen haben, gerecht werden können.
Auch Ihr Hinweis auf die neue Kategorie "Urbane Gebiete", die es geben wird, ist schief. Es ist sicher richtig, dass man versucht – das unterstützen wir ja auch voll –, mit der neuen Kategorie noch mehr Baurecht für den Wohnungsbau zu schaffen, indem man die Vorhaben kompatibler macht, was zum Beispiel den Lärmschutz und andere Themen anbelangt, weil man dann in solchen Bereichen in Zukunft etwas andere Maßstäbe anlegt. Aber diese neuen Gebiete werden kerngebietsähnliche Bereiche sein, die überhaupt keinen Bezug zu dem haben, was wir hier wollen. Man kann also nicht sagen, dass wir das Instrument, das wir jetzt schaffen wollen, nicht brauchen, weil wir "Urbane Gebiete" schaffen.
Im Übrigen – das wissen Sie auch – begrüßen alle kommunalen Spitzenverbände bundesweit diese Möglichkeit, die – Sie haben es erwähnt – befristet ist. Das heißt, wir schauen einmal, wie sich der Wohnungsbedarf entwickelt und ob der Druck wieder nachlässt. Dann fällt diese Möglichkeit in Zukunft wieder weg. Sie ist also befristet. Auch was die Fläche anbelangt, ist das Ganze befristetet. Sie haben das erwähnt. Insofern sehen wir es als eine vernünftige und temporäre Veränderung des Baurechts und, weil die materiellen Kriterien weiterhin gelten, auch als eine vernünftige Balance, beschleunigt auch in solchen Bereichen zu Baurecht zu kommen. Insofern gibt es für Ihren Antrag und für Ihre Dramatisierung überhaupt keinen Anlass. Wir müssen Ihren Antrag leider ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur, der ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für einheitliche Übertragungsnetzentgelte enthielt. Diese Ermächtigung ist ersichtlich auf Betreiben Nordrhein-Westfalens, Frau Kraft und des damaligen Bundeswirtschaftsministers, aus dem Entwurf gestrichen worden, weil sie Unternehmen in Nordrhein-Westfalen benachteiligt hätte. Das Ganze ist also auf Kosten Bayerns von der SPD und ihrem damaligen Wirtschaftsminister veranlasst worden.
Anstatt einen Nachzieher einzureichen, hätten Sie sich darum kümmern sollen, was Ihr Bundeswirtschaftsminister zum Nachteil Bayerns so treibt. Das wäre wesentlich wirksamer gewesen, als jetzt irgendwelche Anträge im Nachgang zu stellen.
Das Ganze kommt dadurch zustande, dass es eine Regelung für sogenannte gesonderte Netzentgelte in den Regionalzonen gibt. Das ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist so. Darin gehen gewisse Kostenanteile ein, die im Ergebnis dazu führen, dass in Bayern die Stromkosten weiter steigen. Dies sind Elemente wie Netzreserve, Redispatch, Einspeisemanagement und vor allem auch die Kosten für den Neubau der Übertragungsleitungen aus dem Norden.
Wir halten die Auswirkungen für ausgesprochen ungerecht, weil dies Kosten der Energiewende insgesamt sind, die von allen, die diese Energiewende wollten, getragen werden müssten. Das ist kein bayerisches Spezifikum, sondern die Kosten kommen dadurch zustande, dass man Leitungen aus dem Norden braucht. Was sich da an Kostensteigerungen abspielt, ist als relativ drastisch zu bezeichnen. In großen Teilen Bayerns, also vor allen Dingen in den Bereichen, wo Tennet diese Übertragungsnetze betreibt, fallen bis zu 80 % höhere Kosten an. Deshalb bitten wir die Staatsregierung, in geeigneter Weise vorzugehen, dass die Ermächtigung wieder im Gesetz aufgenommen wird, nach der einheitliche Entgelte für die Übertragungsnetze geschaffen werden können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten immer die Grundüberzeugung, dass
in Deutschland einheitliche Entgelte verlangt und die Kosten solidarisch verteilt werden sollten. Das ist unser Ziel. In Ihren Dringlichkeitsanträgen erheben Sie ebenfalls diese Forderung; Sie gehen aber weit darüber hinaus. Wir wollen uns dagegen auf das Thema der Ermächtigungsgrundlage konzentrieren. Das ist dem Gesetzgebungsverfahren geschuldet. Wir wollen jetzt nicht die Schaffung eines Gesamtkonzeptes anstoßen, wie das die SPD formuliert hat, mit dem die Netzentgelte neu geregelt werden sollen. Das kann nicht der Sinn dieser Debatte sein. Im Übrigen handelt es sich bei der Berechnung, der Umlage und der Verteilung dieser Entgelte um ein hochkompliziertes Geflecht. Wer sich dieses Themas annehmen will, muss sich überlegen, in welche Richtung das Ganze gehen soll. Man kann nicht einfach sagen: Das soll einmal neu geregelt werden.
Die GRÜNEN gehen noch viel weiter. Sie wollen auch die Regelungen über die Verteilungsnetze überprüfen, einen Ausgleich schaffen, die Kriterien verändern etc. Das wollen wir gerade nicht. Wir haben uns in unserem Dringlichkeitsantrag darauf konzentriert, dass das verändert wird, was für Bayern eminent wichtig ist. Hinsichtlich der Verteilungsnetze könnten sonst nachteilige Wirkungen für Bayern entstehen. Ihnen ist es aber offenbar egal, wie sich die Regelungen am Ende auf Bayern auswirken.
Eines ist merkwürdig: Wir haben festgestellt, dass die GRÜNEN im Deutschen Bundestag eine ganz andere Meinung vertreten. Sie haben nämlich zum Beispiel geäußert, dass die Vereinheitlichung der Verteilungsnetze zu einem bürokratischen Monster führen würde.
Das hat ein Kollege geäußert, der die Sache richtig erkannt hat. Er hat auch erkannt, dass dadurch die Bewegungsfreiheit der Stadtwerke massiv eingeengt würde. Das alles wollen wir natürlich nicht. Auf keinen Fall wollen wir das, was Sie in Ihrem vorletzten Spiegelstrich niedergelegt haben, nämlich dass die Begünstigung der energieintensiven Unternehmen schrittweise abgebaut werden soll. Wir halten das für völlig verkehrt, weil dadurch die Wettbewerbsfähigkeit massiv beeinträchtigt würde.
Herr Aiwanger, Sie schauen schon so gespannt. Jetzt komme ich noch zu den FREIEN WÄHLERN. Sie wollen jetzt wieder die Trassendiskussion anwerfen.
Niemand kann uns vorwerfen, dass wir und insbesondere unser Ministerpräsident die Frage, ob der Lei
tungsbau, der momentan in Rede steht, wirklich notwendig ist, nicht angesprochen hätten. Wir haben diese Frage hin- und hergewendet, bis am Ende feststand: Jawohl, wir brauchen diese Leitungsverbindungen, um den Strom von Nord nach Süd zu befördern.
Sie wärmen hier diese Diskussion wieder auf und wollen eine Schlacht führen, die längst entschieden ist. Sie sollten das nicht tun, weil das zu nichts führt.
Dann haben Sie die modernen Gaskraftwerke angeführt. Das ist ein Thema, das uns ebenfalls sehr bewegt. Wir mussten erkennen, dass diese Gaskraftwerke so, wie sich die Energiepreise entwickelt haben, leider in keiner Weise wettbewerbsfähig sind. Außerdem gibt es den Vorrang der Einspeisung für die erneuerbaren Energien, wie Sie wissen. Darum ist der zweite Punkt Ihres Antrags nicht realistisch und auch nicht realisierbar, so schön das auch wäre. Es wäre schön, wenn neue Gaskraftwerke rentabler betrieben werden könnten. Das ist aber leider nicht der Fall. Deshalb müssen wir Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag und um Ablehnung der Dringlichkeitsanträge der SPD, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen hier eines klarstellen, nämlich dass in der Sache eine große Übereinstimmung darüber besteht, was notwendig und was wünschenswert ist.
Wir alle wissen, dass das System überlastet ist, dass wir zusätzliche Kapazitäten brauchen, dass wir mehr Qualität benötigen, Stichwort: Takt usw. Wir alle wünschen uns, dass diese Anliegen schnell umgesetzt werden: 13-Punkte-Programm, Bahnknotenkonzept München usw. Da bestehen überhaupt keine Differenzen.
Das Problem besteht darin, dass die Finanzen leider einen limitierenden Faktor in der ganzen Sache darstellen. Wir haben vorhin schon darüber gesprochen, dass nunmehr die Röhre angepackt werden soll. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sie inzwischen bereits finanziert ist. Sie wird jedenfalls nicht angepackt, bevor sie nicht auch finanziert ist. Die Finanzen sind also durchaus ein limitierender Faktor.
Wir teilen nicht die These von der absoluten Priorität der Röhre – das beschäftigt uns auch schon seit Jahren –, wo es immer heißt: Es geht nur mit der Röhre, Verbesserungen im Außenbereich bringen nur etwas, wenn diese Röhre gebaut wird. Wie gesagt, diese Meinung teilen wir nicht; vielmehr muss man unserer Ansicht nach das tun, was mit dem Gesamtkonzept kompatibel und vor allem finanziell machbar ist und was Verbesserungen bringt.
Der Zungenschlag, den Sie in die Debatte eingebracht haben, lautet: Da ist überhaupt nichts passiert. Das ist jedoch völlig falsch und gänzlich abwegig. Da muss ich sagen: Wenn Sie das behaupten, dann haben Sie wirklich keinen Überblick darüber, was in den Bereichen, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, eigentlich passiert. Sie behaupten, dass überhaupt nichts vorangehe. Ich behaupte das Gegenteil, nämlich dass die Staatsregierung den größten Druck macht, was Genehmigungsverfahren oder was die Bereitstellung von Geld anbelangt. Das kann man doch nicht bestreiten! Insofern ist der Vorwurf, da passiere nichts, wirklich völlig fehl am Platze.
Wenn Sie sagen, Sie wüssten, was das Volk wünscht, dann erinnere ich Sie an gewisse 5 %; die Kollegin hat es bereits angesprochen. Da sollten Sie hier nicht solche Ansprüche erheben, denen Sie selbst nicht gerecht werden.
Wir lassen die Leute in keinster Weise im Regen stehen; diese Behauptung ist einfach falsch. Sie tun jetzt einfach so – darüber haben wir im Wirtschaftsausschuss schon ausführlich gesprochen –, als würde da nichts passieren. Das ist schlicht falsch.
Wir können jetzt nicht über alle Einzelheiten diskutieren; darum will ich nur auf ein paar Punkte eingehen.
Sie reden vom Projektmanagement. Wir sagen: Das bringt überhaupt nichts; das bedeutet nur zusätzliche Bürokratie. Jeder weiß es, jedem ist klar, was da läuft und was notwendig ist. Da brauchen wir kein zusätzliches Projektmanagement; denn das bringt überhaupt keine Zusatzinformationen. Wir hier und auch die Bürgermeister vor Ort sind bestens informiert, und wir wissen genau, was notwendig ist. Wir brauchen einfach kein zusätzliches Projektmanagement.
Sie reden davon, die Maßnahmen müssten abgestimmt werden. Wir sagen: Das findet doch permanent statt. Die Bürgermeister werden informiert, ebenso die kommunalen Gremien; es gibt jede Menge Podiumsdiskussionen. Hier besteht wirklich kein Bedarf an zusätzlicher Information. Sollten zusätzliche Informationen in irgendeinem Bereich doch einmal benötigt werden, zum Beispiel von einem Bürgermeister, dann kann dem in kürzester Zeit Rechnung getragen werden.
Das ist auch wieder eine Forderung, bei der nichts dahintersteckt. An mich ist noch nie jemand herangetreten und hat sich entsprechend geäußert. Ich habe erst vor ein paar Tagen mit einer Bürgerinitiative über die S 7 im Münchner Osten diskutiert. Da kommen die Leute, und sie sagen nicht: "Wir wissen das nicht", sondern die kommen mit vollständigen Informationen, zum Teil auch mit Experten, und sie wissen genau, was sie wollen. Ob man das immer erfüllen kann, ist eine ganz andere Frage. Insofern ist auch diese Forderung nicht sinnvoll, und vor allem ist sie nicht notwendig.
Dann haben Sie noch einen Antrag zum Thema höhengleiche Bahnübergänge gestellt. Da haben wir im Ausschuss zugestimmt. In der Tat ist es sinnvoll, wenn die Sache ein bisschen aufgearbeitet wird, sodass man einen Überblick bekommt, wie viele solcher Übergänge es denn gibt, welche Auswirkungen die ebenengleichen Bahnübergänge haben und was da notwendig und wünschenswert ist. Hier gibt es in der Tat einen Bedarf, und darum haben wir zugestimmt. Das wird die Staatsregierung von der Bahn einfordern.
Bei mehreren Punkten, die Sie fordern, gibt es eine Begrenzung dessen, was innerhalb des Systems möglich ist. Das betrifft beispielsweise den Ausbau der S 2 Ost. Seit 2008 ist da schon einiges geschehen, aber mehr geht derzeit nicht. Da macht es dann auch keinen Sinn, wenn wir jetzt noch weitere Verbesserungen fordern, wenn es das System einfach nicht hergibt. Da ist ja vorgesehen, dass es im Zuge der Realisierung der zweiten Stammstrecke dann einen 15-Minuten-Takt geben soll. Das ist im Moment aber nicht möglich.
Ich weiß gar nicht, ob Sie das jetzt angesprochen haben, aber in einem Ihrer Anträge geht es um die ABS 38, also Mühldorf. Da verhält es sich eben so: Das wird voll befürwortet. Die Staatsregierung versucht, das Ganze voranzutreiben. Das ist jedoch Bundessache und muss aus dessen Mitteln finanziert werden. Das ist im Zusammenhang mit der Erdinger Spange berücksichtigt worden. Da bestehen insofern keine Differenzen, und es macht überhaupt keinen Sinn, da noch einen Antrag zur ABS 38 zu stellen. Das ist Common Sense, aber es sind leider zu wenig Mittel vorhanden, um das zu realisieren.
Zur Messe: Der sogenannte Messeverschwenk wird konzeptionell von der Staatsregierung betrieben. Auch wir wollen ihn; denn es ist sinnvoll zu versuchen, die Messe anzubinden.
Zur S 4 West: Das betrifft meinen Stimmkreis. Ich verfolge die Forderung, dass sie ausgebaut werden müsse, sehr genau. Wir sind immerhin jetzt so weit, geklärt zu haben, dass ein drittes Gleis gebaut wird. Es sollen also nicht vier und auch nicht zwei Gleise sein, sondern ein zusätzliches. Die Gröbenzeller Spange ist geprüft, aber nicht als sinnvoll angesehen worden. Sie wissen das wahrscheinlich, aber man muss sich halt einmal auch mit der Expertenmeinung anfreunden und feststellen, dass es nicht sinnvoll ist. Die Staatsregierung hat Gott sei Dank einen Planungsauftrag erteilt und Geld bereitgestellt, um im Rahmen des Möglichen die S 4 vorantreiben zu können.
Vielleicht noch – ich habe nicht mehr viel Zeit – zur S 7: Dabei reicht das Fahrgastaufkommen nicht aus. Das Fahrgastaufkommen ist um 30 % niedriger als bei anderen vergleichbaren Strecken. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass ich mit den Betroffenen diskutiert habe. Diese sehen die Situation natürlich anders, aber es ist schwierig, wenn das Aufkommen nicht passt und diese Strecke im Vergleich mit anderen Strecken nicht die notwendige Priorität hat.
Zusammengefasst: Vieles von dem, was wir gemeinsam wollen, wird voranzutreiben versucht. Dem einen Antrag stimmen wir zu, aber die anderen sind schlicht und einfach nicht notwendig, und deshalb haben wir sie abgelehnt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel beider Anträge ist zum einen ein Kooperationsmodell und zum anderen ein Luftverkehrskonzept. Das ist grundsätzlich nicht falsch, aber ich glaube, Sie verbinden das mit völlig falschen Erwartungen. Sie verbinden das nämlich mit der Erwartung, dass es Luftverkehrsverlagerungen gibt. Das steht dahinter, wenn Sie sagen, Memmingen soll gestärkt werden und so weiter.
Das ist aber eine Illusion. Das Hub-Konzept, Herr Kollege, ist nämlich nicht aufgegeben, auch wenn Sie das hier suggerieren wollen. Im Übrigen braucht auch der Originärverkehr eine Start- und Landebahn. Wie soll das denn sonst funktionieren? – Das spricht also überhaupt nicht dagegen.
Warum ist diese Erwartung falsch? Warum kann der Hub-Verkehr nicht verlagert werden? Das wissen Sie doch auch. Da geht’s um Umsteigezeiten, da geht’s um Reisezeiten, da geht’s um Kosten etc. Wollen Sie einem Fluggast, der zuerst nach München geflogen ist, zumuten, dass er dann mit dem Taxi nach Memmingen oder nach Nürnberg fährt, um von dort weiterzufliegen? – Diese Vorstellung ist völlig unrealistisch; denn dann bilden andere Luftverkehrswege, mit denen keine solche Komplizierung des Verkehrs verbunden ist. Im Übrigen bieten nicht die Flughäfen, sondern die Fluggesellschaften die Verbindungen an. Wenn die Fluggesellschaften einen solchen Verkehr nicht anbieten, dann findet er nicht statt. Ein solches Angebot werden die Fluggesellschaften auch nicht machen, weil das unwirtschaftlich ist und weil es dafür keine Nachfrage gibt. Im Übrigen ist das, was da von Ihnen propagiert wird, auch für den Cargo-Verkehr
höchst problematisch. Das würde nur den Lkw-Verkehr befördern. Das ist ganz klar.
Wenn man diesen Hub-Verkehr gefährden würde – das haben wir hier ja schon oft diskutiert, das müssen wir nicht immer wieder tun –, hätte das massive nachteilige Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Dann fallen natürlich Verbindungen vom Flughafen zu den Wirtschaftszentren und umgekehrt weg. Wenn diese Hub-Funktion gefährdet wird, dann werden auch europäische Verbindungen wegfallen, weil der Zubringerverkehr nicht mehr oder nicht mehr in dem Umfang stattfindet.
Es ist auch merkwürdig, wenn Sie jetzt sagen, die Lufthansa geht nach Frankfurt. Wir haben zurzeit die ORH-Debatte laufen; sie kommt heute auch noch im Plenum. Es ist merkwürdig, dass kritisiert wird, dass sich die Lufthansa langfristig mit dem zweiten Terminal und dem Satellitengebäude an diesen Standort gebunden hat. Sie sollten solche Dinge nicht in den Raum stellen, wenn wirklich nichts dahinter ist.
Was die FREIEN WÄHLER mit der "organisatorischen Verschmelzung" meinen, ist nicht ganz klar. Vielleicht müsste erklärt werden, ob hier die Gründung einer AG oder einer Holding vorgesehen ist oder was Sie damit eigentlich meinen. Soll diese Verschmelzung dazu dienen, dass die Flughafen München GmbH – FMG – die Verluste von Nürnberg und Memmingen übernimmt? – Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, obwohl das auch in Ihrem Antrag enthalten ist.
Die Staatsregierung unterstützt die Flughäfen in Memmingen und Nürnberg nachhaltig. Bezüglich der Unterstützung dieser beiden Flughäfen gibt es überhaupt kein Defizit. Der Kollege Holetschek wird zum Flughafen in Memmingen noch extra etwas sagen. Der Freistaat ist aber auch am Flughafen Nürnberg beteiligt; so steht dem Freistaat Bayern der Vorsitz im Aufsichtsrat zu und Ähnliches. Da kann man nicht so tun, als würde bisher vonseiten des Freistaates nicht versucht, das, was an Kooperation im Einzelfall notwendig und möglich ist, zu prüfen. Dafür stehen wir auch; ich bin voll dafür. Aber die Hub-Funktion darf nicht gefährdet werden; denn damit würden das Modell des Flughafens und auch der Wirtschaftsstandort massiv gefährdet.
Beide Dringlichkeitsanträge enthalten das Ansinnen, wir sollen auf die dritte Startbahn verzichten. Sie wissen auch, dass wir dieses Thema demnächst diskutieren werden. Unser Fraktionsvorsitzender geht nach Attaching. Für uns ist diese Forderung völlig unakzeptabel, bevor wir über diese Dinge diskutiert haben.
Also, irgendwie ist das schwierig.
Im Moment wollen und können wir das nicht entscheiden. Wir wollen das Ob und die Frage der Zeitschiene vielmehr ernsthaft diskutieren.
Auf das Thema Flugbewegungen will ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Darüber haben wir schon des Öfteren gesprochen. Die Lufthansa kann die Sitzabstände natürlich noch weiter verringern, sodass man selbst mit einem guten Body-Mass-Index nicht mehr sitzen kann; das geht aber auch nur eine Zeitlang. Irgendwann wird dieses Konzept nicht mehr funktionieren, und man wird sich überlegen müssen, wie man dem steigenden Passagieraufkommen – und das ist der entscheidende Punkt; es steigt ständig weiter – Rechnung tragen kann. Das kann man auf Dauer nicht durch solche Maßnahmen tun, wie sie jetzt seitens der Fluggesellschaften ergriffen worden sind.
Auch Sie wissen: Das Problem sind die Slots. Natürlich gibt es zwischendurch Zeiten, in denen zusätzliche Starts und Landungen möglich sind. Aber das Problem sind die Hauptverkehrszeiten. Da fehlt es jetzt schon an Slots. Ich will Ihnen bloß einmal sagen, wie viele das sind: Im Sommerflugplan der Transavia fehlen 900, in dem der Lufthansa 850, bei dem der British Midland 600. – Das zeigt, dass der Flughafen seine Grenzen für einen vernünftigen Verkehrsbetrieb erreicht hat. Das müssen Sie sich einmal überlegen. Die theoretische Diskussion über die Flugbewegungen nützt gar nichts, wenn das praktische, notwendige und wünschenswerte Verkehrsbedürfnis, das es gibt, offensichtlich nicht bedient werden kann. Die Zahl der Flugbewegungen steigt, wie Sie wissen.
Zum Einfluss von Städten und Kommunen, den Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag erwähnen, haben Sie nichts gesagt. Ich weiß nicht, was wir uns unter der Forderung in Ihrem Dringlichkeitsantrag vorstellen sollen. Das ist in den rechtlichen Regelungen, im Konsortialvertrag enthalten, wobei es für die Landeshauptstadt München aus dem Konsortialvertrag nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt. Der Ministerpräsident hat nun wirklich jede Menge – Sie haben die Bürgernähe angesprochen – solcher Gespräche geführt. Man kann doch nicht behaupten, die CSU versuche nicht, diese Dinge hier wirklich und umfassend zu besprechen.
Der Fraktionsvorsitzende geht auch hin. Ich war selber schon dabei. Wir haben doch mit Bürgerinitiativen da draußen geredet. Was Sie behaupten, stimmt einfach nicht. Wir haben einen umfangreichen Dialog geführt – wir, der Ministerpräsident, die Staatsregierung. Insofern ist auch dieser Vorwurf wirklich nicht valide.
In Ihren Anträgen ist die Forderung enthalten, dass die dritte Startbahn nicht gebaut werden soll. Aus unserer Sicht ist Ihre Vorstellung von der Kooperation durch Verlegung von Verkehren auf andere Flughäfen völlig falsch; wir teilen sie nicht. Ihre Vorstellungen, was diese organisatorische Verschmelzung betrifft, sind völlig unklar. Wir unterstützen die Aussage, dass Nürnberg und München wichtige Funktionen haben, was die jeweiligen Regionalverkehre und was die Anbindung dieser Flughäfen an Hubs und Flugverkehrszentren betrifft; das sagen auch die GRÜNEN. Diese Auffassung teilen wir.
Was die Zuschüsse betrifft, gibt es eine Beihilfekontrolle; das wissen Sie auch. Insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf bei der Streichung von Zuschüssen. Allerdings sind Ihre Aussagen nicht ganz verständlich, weil die Zuschüsse auf Beteiligungen beruhen – am Flughafen Nürnberg wie auch hier.
Also: Wir sind dafür, nach weiteren Kooperationsmöglichkeiten zu suchen, vielleicht auch nach strukturellen Veränderungen, wie den beiden anderen Flughäfen verstärkt Rechnung getragen werden kann. Das kann aber nicht auf Kosten des Flughafens Münchens und des Hub-Systems gehen. Das wäre genau der falsche Weg.
Ich habe mehrmals betont, dass wir in diesem Punkt völlig offen sind. Sie sollten aber einmal gute Vorschläge machen und nicht nur fordern, dass die Staatsregierung irgendwas erfinden soll.
Es besteht eine Offenheit, und wenn es gute Vorschläge sind, macht sich die Staatsregierung immer Gedanken. Das ist doch völlig klar. Wir würden das tun, aber leider ist es bisher so, dass in Nürnberg massive Verluste auflaufen und es auch in Memmingen gewisse Probleme gibt. Dass wir das gerne anderweitig lösen würden als durch Zuschüsse des Freistaats Bayern, ist völlig klar.
Im Übrigen, weil Sie sagen, wir machen uns keine Gedanken: Es gab im Hause einmal eine Debatte über die Errichtung einer AG. Wir sind massiv dafür kritisiert worden, über so etwas überhaupt nachzudenken. Jetzt werfen Sie uns vor, wir würden uns keine Gedanken machen. Das passt nicht zusammen, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bay
erischen Landesplanungsgesetzes, den die Staatsregierung vorgelegt hat. Er war eine Reaktion auf die vielfache Kritik an der Bürokratisierung und den Schwierigkeiten in Raumordnungsverfahren. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Raumordnungsverfahren und die Regionalplanung zu verschlanken und dafür im Sinne der Digitalisierung das Internet, das heute zur Verfügung steht, zu nutzen.
Bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen werden den Beteiligten bisher im Rahmen der Anhörung umfangreiche Unterlagen in Papierform übermittelt. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Auch müssen dann Stellungnahmen abgegeben werden. Das geschieht bislang in schriftlicher Form. Des Weiteren ist bei Änderungen des Planentwurfs nach Durchführung des Anhörungsverfahrens eine erneute Anhörung erforderlich etc.
Was ist geplant? – Künftig sollen die Beteiligten bei der Aufstellung oder Fortschreibung von Raumordnungsplänen sowie bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren auf die Einstellung des Planentwurfs im Internet hingewiesen werden, was auch per E-Mail erfolgen kann. Auch können künftig Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr nur schriftlich, sondern auch per E-Mail abgegeben werden. Bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen sollen weitere Anhörungsverfahren künftig nicht mehr bei jeglichen Änderungen, sondern nur noch unter engen Voraussetzungen erforderlich sein.
Die Nutzung des Internets, der Instrumente der Digitalisierung bei diesen Verfahren ist ein großer Fortschritt. Das ist eine zeitgemäße Nutzung der gegebenen technischen Möglichkeiten. Wenn jemand die Papierform haben möchte, bekommt er die Unterlagen immer noch in Papierform. Es ist ein großer Fortschritt, dass die Beteiligten sich künftig einfacher an solchen Verfahren beteiligen können. Eine Verschlankung des Verfahrens entsteht auch dadurch, dass bei Änderung des Planentwurfs etc. erneute Anhörungen nur noch dann erforderlich sind, wenn neue Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden.
Wir haben darüber im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Besonders lange haben wir uns darüber unterhalten, ob die Anhörung beim Wegfall oder bei der Reduzierung von Beachtenspflichten nicht mehr erforderlich ist. Am Ende haben wir festgelegt: Es ist eine Sache des Ermessens, ob eine Anhörung stattfindet. In der Entwurfsbegründung ist dargestellt worden, in welchen Fällen man davon ausgeht, dass trotz der fehlenden Erforderlichkeit Anhörungen statt
finden. Das steht im pflichtgemäßen Ermessen. Im Falle anstehender gravierender Änderungen bei Beachtenspflichten etc. gehe ich davon aus, dass der öffentliche Druck so groß sein wird, dass es dafür immer Anhörungsverfahren gibt. Ich glaube, es ist sinnvoll, das Verfahren wie dargestellt zu verschlanken, aber es in das Ermessen der Behörde zu stellen, nicht zwingend erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen.
Wir haben auch den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER länger diskutiert. Darin wird gefordert, dass in Artikel 32 des Landesplanungsgesetzes die Wörter "ab dem Jahr 2008 alle fünf Jahre" durch die Wörter "jeweils zwei Jahre nach dem Beginn einer neuen Wahlperiode" ersetzt werden. Wir waren am Ende der Meinung, man sollte es hier bei der aktuellen Regelung belassen. Wenn es denn eine neue Regierung gibt, kann sie das bewerten und ihre eigenen raumordnerischen Vorstellungen im Rahmen dieses Berichts kommunizieren. Im Übrigen kann die alte Regierung im Falle eines Wechsels Vorbereitungen treffen. Die Verzögerungen in jüngster Vergangenheit hatten spezielle Gründe. Sie hatten eigentlich mit dem aktuell gültigen Turnus nichts zu tun. Deshalb haben wir den Antrag im Wirtschaftsausschuss abgelehnt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Fortschritt bei den Verfahren und bringt eine Vereinfachung und Erleichterung für die Verwaltung mit sich. Er bedeutet aber auch eine große Erleichterung für diejenigen, die sich an solchen Verfahren beteiligen wollen. Ich empfehle dem Hohen Hause, soweit es anwesend ist, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns jetzt mit einem Aufguss eines SPD-Dringlichkeitsantrags aus der vorletzten Woche, den wir im Wirtschaftsausschuss behandelt und abgelehnt haben. Ein ähnliches Petitum verlangen Sie jetzt im Rahmen dieser Aktuellen Stunde.
Von der endlosen Verschiebung, von der Sie sprechen, kann überhaupt keine Rede sein. Wie Sie wissen, führt der Ministerpräsident nach wie vor Gespräche mit allen Beteiligten und Betroffenen, und das ist auch vernünftig.
Nein, nein, mit allen: mit dem Münchner Oberbürgermeister, mit den Attachingern. Er spricht mit allen, so wie er es angekündigt hat. Das ist auch sinnvoll.
Wir als CSU-Fraktion werden über dieses Thema im neuen Jahr eine intensive Diskussion führen.
Bevor wir uns entscheiden, werden wir eine ausführliche Diskussion führen. Wir werden natürlich auch mit der Staatsregierung beraten, um am Ende eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist überhaupt kein Grund zu Eile. Ob das im Februar
oder im März entschieden wird, ist bei diesem Thema völlig egal.
Sie haben jetzt wieder verschiedene Punkte angesprochen, warum die zusätzliche Startbahn am Flughafen nicht notwendig ist. Darüber haben wir schon xmal diskutiert. Sie behaupten aber immer wieder das Gleiche, beispielsweise zu den Slots, und das ist falsch. Sie wissen ganz genau, dass es zu den Hauptverkehrszeiten – und das ist entscheidend – praktisch keine Slots mehr gibt.
Natürlich können Sie sagen, dass die Leute am Nachmittag fliegen sollen, obwohl sie in der Früh fliegen wollen. – Das ist doch nicht wahr; Sie kennen doch alle Grafiken. Wir sollten uns wenigstens vernünftig mit den Fakten auseinandersetzen. Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass es so ist, statt immer wieder zu behaupten, dass es anders ist.
Dasselbe gilt für die Flugbewegungen. Da ziehen Sie wirklich die falsche Karte. Sie wissen ganz genau, warum die Flugbewegungen zurückgegangen sind. Entscheidend ist, dass das Passagieraufkommen kontinuierlich steigt.
Die Zahl der Flugbewegungen ist vorübergehend zurückgegangen, weil größere Maschinen eingesetzt werden; das wissen Sie ganz genau. Im nächsten Jahr wird das vorbei sein, weil der Prozess beendet ist. Wir sollten also nicht mit Argumenten operieren, die vielleicht noch in diesem Jahr eine Rolle spielen, aber nächstes Jahr und übernächstes Jahr schon nicht mehr. Sie kennen die Flugprognosen des Bundesverkehrsministeriums.
Danach wird der Flugverkehr massiv ansteigen. Für den Flughafen München sind bis 2025 58 Millionen Flugbewegungen prognostiziert.
Das kann mit den beiden Bahnen nicht bewältigt werden. Herr Aiwanger, nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis!
Diskutieren wir über die Fakten und nicht über falsche Behauptungen. Sie kennen die maximale Auslastung, und mehr kann nicht bewältigt werden.
Inzwischen ist es im Übrigen so, dass der Münchner Flughafen für den Luftverkehrsstandort Deutschland eine entscheidende Rolle spielen wird, weil es anderswo kaum noch Möglichkeiten gibt, den steigenden Flugverkehr zu bewältigen.
Das Slot-Thema und die Billig-Airlines habe ich schon angesprochen. Es scheint ja so zu sein, dass die Lufthansa auch mit so etwas anfangen will. Man sollte also solche Fluggesellschaften nicht diffamieren oder gegen die Lufthansa ausspielen, nachdem sie selber einen solchen Weg geht.
Sie haben mit einem Freud‘schen Versprecher gesagt: Die Hub-Funktion muss ausgebaut werden. – Das ist richtig; denn wenn wir die Hub-Funktion verlieren, verlieren wir nicht nur die Fernverbindungen, sondern auch eine ganze Menge Zubringerverbindungen in Europa. Es geht nicht darum, ob der Flughafen München eine Hub-Funktion hat oder nicht, sondern es geht darum, was das für den Wirtschaftsstandort bedeutet. Sie wissen genau, was passiert, wenn Sie keine Fernverbindungen haben: Für jede internationale Firma, die sich in Europa ansiedelt, ist entschei
dend, ob sie fliegen kann oder ob sie nicht fliegen kann.
Das ist wichtig für die Beziehungen der bayerischen Wirtschaft nach draußen und ist wichtig für die Beziehungen der Wirtschaft von draußen nach Bayern. Sie haben also völlig recht, dass die Hub-Funktion gesichert und ausgebaut werden muss.
Von einer Vernachlässigung der Flughäfen Memmingen und Nürnberg kann wirklich keine Rede sein; das wissen Sie. Der Freistaat Bayern – Sie haben das erwähnt – ist an Nürnberg beteiligt. Da fließt auch Geld, und der Aufsichtsratsvorsitzende sitzt im bayerischen Kabinett. Man bemüht sich also wirklich, den Flughafen Nürnberg weiterzuentwickeln. In Memmingen ist es genauso. Da gibt es schon eine Finanzzusage. Sie haben im Frühjahr dieses Jahres im Haushaltsausschuss gesehen, wie sich der Freistaat Bayern am weiteren Ausbau beteiligen wird. Der Bürgerentscheid ist gelaufen; da ist alles auf einem guten Weg.