Michael Hofmann

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Last Statements

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den Gesetzentwurf zur Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Dieser Gesetzentwurf ist bedeutend, weil er einen wichtigen Baustein für die weitere Zukunft unserer Demokratie darstellt. Warum ist er das? – Weil die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit diesem Gesetzentwurf weitere Aufgaben übernehmen soll. Das möchte ich im Einzelnen noch erläutern.
Wir haben aber auch weitere Maßnahmen getroffen, um die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf die Zukunft vorzubereiten. Um welche handelt es sich? – Zunächst einmal wird die Landeszentrale zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir erwarten davon, dass sie in Zukunft flexibler arbeiten kann. Sie wird weiterhin unter der Leitung des
Kultusministeriums stehen. Wir haben darüber hinaus weitere Dinge beschlossen.
An der Stelle bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Fraktionen: Wir hatten in der Ersten Lesung die eine oder andere etwas tiefer gehende Diskussion, aber ich denke, dass wir im Laufe der Arbeit in den Ausschüssen zu einem Konsens gekommen sind. Ich möchte Ihnen auch kurz darlegen, wie der Konsens zustande gekommen ist. Wir haben in Zukunft einen Verwaltungsrat, der sich mit der Arbeit der Landeszentrale beschäftigen wird. Wir haben in dem Bereich auch beschlossen, dass die Anzahl der Mitglieder aus diesem Hause von sieben auf acht erhöht wird und das Gremium unter dem Vorsitz des Kultusministers steht, sodass der Verwaltungsrat insgesamt aus neun Personen besteht.
Anders als im eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen, haben wir in der Diskussion mit den Fraktionen hier im Haus beschlossen, dass die weiteren fünf Vertreter – aus der Staatskanzlei, dem Finanzministerium, dem Wissenschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Sozialministerium – an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können, allerdings dort kein Stimmrecht haben. Somit haben wir acht Vertreter des Hauses und einen Kultusminister. Diese Zahl von neun, vorher acht, wird dazu führen, dass es keine Pari-Pari-Situationen gibt. Ich denke, das ist hilfreich für die weitere Diskussion.
Besonders wichtig war uns – und auch dafür sage ich herzlich Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen –, dass die Vertreter in dem Verwaltungsorgan für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit der absoluten Mehrheit dieses Hohen Hauses in dieses Verwaltungsorgan gewählt werden. Warum? – Die Aufgabe der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist es unter anderem, extremistische Strömungen mit zu beobachten, die entsprechenden Fake News, von denen wir heute schon gehört haben und die immer wieder gerne auch von Extremisten verbreitet werden, aufzugreifen und letzten Endes auch mit Informationen für die Menschen in unserem Land auszuräumen. Dann kann es natürlich nicht sein, dass möglicherweise nach dem 14. Oktober 2018 hier Vertreter von extremistischen Gruppierungen oder anderen Gruppierungen, die jedenfalls nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, gleichzeitig versuchen, im Verwaltungsorgan diese Kontrolle mit auszuüben. Deswegen danke ich an der Stelle. Wir werden solche Vertreter nicht zulassen. Insgesamt hat das Hohe Haus die Aufgabe, diese Vertreter im Verwaltungsorgan mit absoluter Mehrheit zu wählen.
Was wird weiterhin die Aufgabe der Landeszentrale sein? – Wir haben einen weiteren Weg gefunden, die Aufgaben der Landeszentrale zu begleiten. Der Verwaltungsrat hat die Möglichkeit, einen Wissenschafts- und Fachbeirat ins Leben zu rufen. Auch das war ein Kompromiss, den wir letzten Endes miteinander gefunden haben. Es soll Sache der Vertreter im Verwaltungsrat sein, zu befinden, ob sie weitere wissenschaftliche Begleitung möchten oder nicht.
Ein Letztes zu dem Thema, wie wir mit unserer Demokratie umgehen: Die Digitalisierung in unserem Land ist im Grunde genommen ein Segen. Wenn man sich ansieht, wie leicht man heutzutage mit den unterschiedlichsten Menschen in Kontakt kommt, ohne jemanden aufsuchen zu müssen, ohne dass man sich an einem bestimmten Ort treffen muss, sondern dass man einfach die Kommunikation über die sozialen Medien herstellen kann, dann ist das zunächst einmal ein Gewinn für die Demokratie. Letzten Endes kann man wesentlich mehr Menschen erklären, was die wichtigen Dinge sind. Wir haben eine größere Reichweite, und das sollte eigentlich zum Segen einer Demokratie sein. Nur: Gleichzeitig gibt es Kräfte, die kein Interesse daran haben, dass unsere Demokratie auch in Zukunft so gut funktioniert wie in der Vergangenheit. Es ist das Wesen von Extremisten, die mit dem Verfassungsrecht, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht im Einklang stehen, möglichst so viele Informationen zu streuen, dass das Misstrauen in der Bevölkerung wächst. Ansonsten funktioniert Protest nicht, ansonsten funktioniert Extremismus nicht.
Diese Aufgaben werden zunehmen. Ich kann über die sozialen Medien inzwischen nicht mehr feststellen, wer mein Gegenüber ist. Ist es ein Bot, der, gesteuert von Algorithmen und einem Informatiker, Informationen weitergibt, oder ist es ein tatsächlicher Mensch, ein tatsächliches Gegenüber, der tatsächlich ein bestimmtes Problem hat? Dieser Aufgabe Herr zu werden, sich in diesem Zusammenhang im Klaren darüber zu sein, wie wichtig es ist, Demokratie zu schützen, das sollte im Sinne der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auch ein wesentlicher Faktor sein. Deswegen glaube ich, dass wir gut daran tun, die Landeszentrale neu aufzustellen. Dies wird auch dazu führen, dass wir die Stellen bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit aufstocken. Das ist klar. Wer weitere Aufgaben bekommt, braucht auch mehr Personal, um diese Aufgaben zu bewältigen.
Ich hätte gerne, dass wir heute als Demokraten ein gemeinsames Votum für die politische Bildungsarbeit bei uns im Land abgeben, für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Ich erhoffe mir eine breite Zustimmung im Parlament. Ich denke, nach den Vor
besprechungen in den Ausschüssen sind wir da auf einem guten Weg. Ich bedanke mich bei allen, die fleißig mitgearbeitet haben und sich die Köpfe zerbrochen haben, um das auf die Beine zu stellen, und freue mich über Ihre Zustimmung – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, zunächst einmal ist es angebracht, der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit einen Dank auszusprechen. Sie leistet eine hervorragende
Arbeit. Wer sich ihren Internetauftritt ansieht, weiß, dass sich die politische Bildung in den letzten Jahren massiv geändert hat. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, Schritt zu halten. Ich bedanke mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher im Beirat engagiert haben, dass wir als Parlamentarier die Arbeit der Landeszentrale begleiten können. Ich weise jedoch darauf hin – der Kultusminister hat es deutlich gemacht –, dass wir mit der Zeit gehen müssen. Die Herausforderungen unserer Demokratie sind gerade in den letzten drei oder vier Jahren an niemandem vorbeigegangen. Lieber Herr Kollege Güll, an dieser Stelle gibt es leider einen Dissens. Nach meiner Auffassung ist es dringend erforderlich, den Aufgabenbereich auszuweiten und in ein Gesetz zu gießen. Ich glaube nicht, dass wir die Aufgaben in der bisherigen Konstellation bewältigen könnten. Die Fragen des Extremismus und der Digitalisierung spielen eine wichtige Rolle.
Wir diskutieren immer über die Herausforderungen und Chancen, die die Digitalisierung bringt. Leider birgt die Digitalisierung für die Gesellschaft und den politischen Prozess bestimmte Gefahren. Es ist wichtig, dass sich die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit damit beschäftigt, nicht um Politik zu machen, sondern um die Menschen darauf aufmerksam zu machen, wie sich die Kommunikation verändert und wo die Gefahren lauern. Heutzutage kann im Grunde alles neu gemacht werden. Wird eine Rede völlig anders vertont, kann das dazu führen, dass eine vollkommen andere politische Meinung vermittelt wird. Das darf uns nicht kalt lassen. Wir brauchen die Landeszentrale, die die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweist, dass sie nicht alle laufenden Bilder oder alle Standbilder mit Beschriftung im Internet für bare Münze nehmen sollten. Deswegen ist der Ansatz wichtig.
Herr Kollege Güll, ein Dissens besteht auch bei der Frage des Verfahrens. Ich bin immer sehr dafür, dem Parlament ausreichend Zeit zur Diskussion zu geben. In dem Gesetzentwurf, über den wir jetzt reden, geht es jedoch um ganze fünf Artikel. Die gesamte Gesetzesbegründung ist sieben Seiten lang. Ich glaube nicht, dass es für uns als Parlamentarier problematisch sein wird, uns damit zu befassen. Herr Kollege Güll, Sie kennen die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit aus Ihrer eigenen Tätigkeit. Sie können sehr gut beurteilen, was richtig ist und getan werden muss. Ich glaube, dass uns das Verfahren keine Schwierigkeiten bereiten wird. Sollten Sie Änderungsanträge haben, werden wir über diese gerne diskutieren. Es wäre schön gewesen, wenn Sie heute schon einen Vorschlag gemacht hätten, damit man sich damit beschäftigen kann. Sie hätten uns sagen können, was Sie sich statt einer teilrechtsfähigen Anstalt
des öffentlichen Rechts vorstellen. Wir werden uns damit gerne am Donnerstag im Bildungsausschuss befassen.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Herausforderungen nicht auf uns warten. Herr Kollege Güll, deshalb ist es wichtig, die Beratungen wegen fünf Artikeln nicht bis zur nächsten Legislaturperiode zu verschieben. Stattdessen sollten wir heute und in den nächsten Wochen Nägel mit Köpfen machen. Wir befinden uns auf Augenhöhe und werden das gemeinsam schaffen.
Herr Kollege Güll, Sie haben die Diskussion über die Frage angesprochen, inwieweit Parlamentarier einen wesentlichen Einfluss auf die Geschicke der Landeszentrale haben. Ich glaube, der Einfluss der Parlamentarier ist auch mit diesem Gesetzentwurf gewahrt. Die Parlamentarier werden im Verwaltungsrat nach wie vor die Mehrheit haben. In diesem Gremium werden keine politischen Tagesgeschäfte thematisiert. Es geht um eine grundsätzliche Auslegung der Frage, wie man mit politischer Bildung und Demokratie umgeht und wo die Gefahren für die Demokratie lauern. Die Gefahren lauern an den rechten und linken Rändern sowie beim politischen sowie religiösen Extremismus. Herr Kollege Güll, von daher bitte ich Sie, nicht aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, wenn es um die Besetzung des Verwaltungsrats geht. Ich bezweifle, dass wir in den nächsten Jahren Kampfabstimmungen durchführen werden müssen, bei denen es auf die Mehrheit im Gremium ankommt. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich habe meine Redezeit nicht ausgenutzt. Vielleicht muss ich noch einmal ans Pult, nachdem die Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN gesprochen haben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Bildungsausschuss und danke dem Ministerium für die flotte Vorlage des Gesetzes. Die Herausforderungen warten nicht auf uns. Deswegen müssen wir schnell handeln. Dementsprechend bitte ich um wohlwollende Prüfung.
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ob ich es geahnt hätte. Ich bedauere den Verlauf dieser Debatte. Ich bedauere, dass man versucht, auf dem Rücken der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit einen Wahlkampf aufzuziehen.
Sie diskutieren immer wieder darüber, was unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt oder nicht gesagt hat. Ich halte das für höchst problematisch. Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit arbeitet dafür, die Werte der Demokratie zu verteidigen und die entstehenden Gefahren am linken und rechten Rand zu erkennen. Die Landeszentrale klärt über religiösen Extremismus auf. Sie sind sich jedoch nicht zu schade dafür, das Thema über solche Ausflüge zu missbrauchen.
Sie haben noch genügend Zeit, Wahlkampf zu betreiben. Ich verstehe Ihr Problem in dieser Sache wirklich nicht.
Es war wichtig, die Anzahl der Stellen zu erhöhen. Es war wichtig, dass der Ministerpräsident einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Landeszentrale gelegt hat.
Wir haben darüber diskutiert. Anstatt sich mit der Thematik an sich zu beschäftigen, haben Sie nichts Besseres zu tun, als die Inhalte der Regierungserklärung, egal ob diese selber geschrieben oder nur vorgelesen worden ist, zu bewerten. Sie haben dieser Sache und der Diskussion zum Gesetzentwurf keinen Dienst erwiesen. Vor allem mit der Art und Weise wie Sie in Ihren Redebeitrag eingestiegen sind, haben Sie den möglicherweise sachlich interessanten Punkten einen Bärendienst erwiesen. Sie haben damit Ihre Argumente relativiert. Deswegen finde ich es schade, welchen Verlauf diese Diskussion genommen hat.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Gehring. Natürlich haben Sie mit etwas Positivem Ihre Rede begonnen. Das war Ihr Feigenblatt. Jedoch hat das Ende Ihres Redebeitrags die wahre Gesinnung gezeigt. Lassen Sie mich zu Ihrer Frage klar Stellung nehmen. Die Frage bezieht sich auf etwas Selbstverständliches: Natürlich sind wir bereit, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Das ist schließlich unsere Aufgabe im Parlament. Dafür sit
zen wir auch im Bildungsausschuss. Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass interfraktionelle Zusammenarbeit bedeutet, dass wir zu dem, was Sie vorschlagen, Ja und Amen sagen, wenn noch nicht einmal die Änderungsanträge vorliegen,
dann sage ich Ihnen vor diesem Hintergrund: So sehe ich eine interfraktionelle Zusammenarbeit nicht.
Sie brauchen sich darüber gar nicht aufzuregen. Ich sagte gerade: Wenn das so wäre, dann wäre das keine interfraktionelle Zusammenarbeit. Dieses Versprechen werde ich Ihnen vor diesem Hintergrund nicht geben. Ansonsten aber sind wir gerne bereit, die Änderungsanträge, wenn sie denn vorliegen, zu beraten.
Wenn ich an diesem Pult schon einmal reden darf – –
Lieber Herr Kollege Güll, was das mit Schärfe zu tun haben soll, weiß ich nicht. Es ist schlicht und ergreifend so, dass es zum parlamentarischen Prozess gehört, das Gesetz im Parlament zu beraten. Ich sehe hier kein Problem. Wir beschäftigen uns mit jedem Änderungsantrag, den Sie vorlegen. Wir werden uns mit jedem Änderungsantrag sachlich auseinandersetzen. Wenn darin gute Ideen enthalten sind, werden wir ihnen nähertreten. Wenn wir der Meinung sind, dass die Ideen nicht so gut sind, dann werden wir im Bildungsausschuss unsere Auffassung dazu vertreten. Das ist doch parlamentarische Gepflogenheit. Ich verstehe gar nicht, wo Sie jetzt mit meiner Haltung ein Problem haben. Wir sehen in der Vorgehensweise keinen Dissens. Ich danke Ihnen deshalb, dass Sie so interessiert mitdiskutiert haben. Ich freue mich auf die Diskussion am Donnerstag, auch wenn diese erst nach der Plenarsitzung stattfinden wird. Da müssen wir uns halt noch ein bisschen Zeit nehmen. Ich glaube aber, das sollte uns die Bayerische Landeszentrale für Politische Bildung allemal wert sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis gestern Abend wusste ich nicht, wie ich heute in dieser Frage abstimmen werde. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Das ist der erste Gesetzentwurf meiner Fraktion, den ich nicht mittragen kann. Allerdings haben mich auch die Lösungsvorschläge der anderen Fraktionen nicht überzeugt.
Dass ein Systemwechsel immer die Stichtagsproblematik nach sich zieht, ist klar. In diesem Fall kommt hinzu, dass es auch noch unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Stichtage geben kann. Nicht nur in meinen Augen ist der Stichtag des 31. Dezember 2013 völlig willkürlich. Die vordergründige Behauptung folgt dem gleichen Muster wie alle anderen Aktionen, die von den FREIEN WÄHLERN bei dieser Thematik inszeniert worden sind. Ich kann den Anknüpfungspunkt "Abschluss der Maßnahme" schon eher verstehen. Allerdings hängt das rechtliche Ende auch hier von Zufällen ab, sei es, weil Rechnungen verzögert eingehen, oder sei es, weil sich Dorferneuerungsmaßnahmen wegen Formalien hinziehen.
Meine Haltung begründe ich damit, dass durch keinen der vorgelegten Entwürfe das Problem der Stadt Ebermannstadt in meinem Stimmkreis rechtssicher gelöst werden könnte. – Worum geht es? Einzelne Details für Liebhaber lasse ich weg. Kurz gesagt: Es geht darum, dass die Stadt Ebermannstadt bis 2014 keine Ausbaubeitragssatzung hatte. Der Bürgermeister wurde bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden immer mit großer Mehrheit wiedergewählt. Um aufwendige Abrechnungen zu vermeiden, wurden die Kosten der Sanierung über eine höhere Grundsteuer gesamtsolidarisch getragen. Womöglich ist diese Lösung für viele Gemeinden in der Zukunft ein Ausweg. Aus heutiger Sicht kann sie durchaus visionär sein.
Im Jahr 2015 hat die Stadt Ebermannstadt nach einem Bürgermeisterwechsel der Sollvorschrift folgend eine Ausbaubeitragssatzung nach dem Muster des Gemeindetags erlassen. Die Konsequenz daraus: Alle, die bis dahin dachten, dass sie keine Beiträge mehr bezahlen müssen, sollten für die Vergangenheit nachzahlen. Natürlich war der Stadtrat von Ebermannstadt juristisch schlecht beraten, um nicht zu sagen, er war schlecht beeinflusst, als er unter Androhung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Folgen die Satzung beschlossen hat. Man hätte nicht unbedingt Maßnahmen aus der Vergangenheit, die immerhin 17 Jahre zurücklagen, abrechnen müssen. In jedem Fall aber hat die Stadt darauf vertraut, dass dieses System beibehalten wird. Mit dem Wissen von heute hätten die wenigsten Stadtratsmitglieder der Satzung zugestimmt. Wer als Parlamentarier jetzt denkt, so ist es in der parlamentarischen Demokratie, dass nichts für die Ewigkeit ist, der hat jede Empathie für die Situation der Menschen verloren.
Entscheidend ist: Binnen weniger Monate wurde das Vertrauen der breiten Bevölkerung in das Rechtssystem zweimal tiefgreifend erschüttert, ja eigentlich zerstört. Das erste Mal wurde es erschüttert, als Anlieger zahlen mussten, die in dem guten Glauben waren, über die höhere Grundsteuer ihren Anteil bereits geleistet zu haben. Zum zweiten Mal wird es jetzt zerstört, weil mit der heutigen Gesetzesänderung für die einen die Zahlungspflicht wieder aufgehoben wird, für andere diese aber bestehen bleibt, obwohl es dafür in der Sanierung selbst keinen Grund gibt und es auch nicht dogmatisch zwingend ist.
Gerade in der heutigen Zeit sollte es uns Abgeordnete nicht kalt lassen, wenn Menschen einem sagen, sie hätten niemals geglaubt, dass so etwas in unserem Staat möglich wäre. Unsere Aufgabe ist es, die Auswirkungen unserer Gesetze zu betrachten und sie auf grobe Ungerechtigkeiten zu überprüfen. Hier haben wir eine solche Ungerechtigkeit, die durch ein Gesetz
ausgelöst wird. Diese Ungerechtigkeit hindert mich daran, diesem Gesetz zuzustimmen.
Ich wage einen Ausblick: Ich sage voraus, dass die Kommunen versuchen werden, die Ungerechtigkeiten im Alleingang zu lösen, zum Beispiel über eine besonders weite Auslegung des § 227 der Abgabenordnung oder über eine andere juristische Krücke. Juristisch haltbar werden diese Lösungen in den seltensten Fällen sein. Spätestens dann, wenn sich ein findiger Staatsanwalt damit beschäftigt, werden sich die Abgeordneten des neuen Landtags zusammensetzen und die Missstände beseitigen müssen, die wir in diesem Jahr kurz vor der Wahl zu lösen nicht in der Lage waren. Nach meiner Auffassung lässt sich § 227 der Abgabenordnung über das KAG so modifizieren, dass individuelle Lösungen vor Ort gefunden werden können. Sollten mich die Menschen im Landkreis Forchheim für eine weitere Periode mit dieser ehrenvollen Aufgabe betrauen, sie hier zu vertreten, werde ich im Sinne eines Ceterum censeo immer wieder daran erinnern, dass der Fall der Stadt Ebermannstadt nicht gelöst ist.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitige Debatte soll dazu dienen, eine angebliche Bildungsungerechtigkeit in Bayern darzustellen. Diese Bildungsungerechtigkeit besteht nicht, das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Jeder, der in Bayern eine Schule mit einer bestimmten Ausbildungsrichtung seiner Wahl besuchen möchte, kann dies tun und damit die Ausbildung erhalten, die er für sich in Anspruch nehmen möchte.
Die Wahl der Schule wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Beförderung nicht sichergestellt wäre. Die Beförderung ist sichergestellt. Dadurch entsteht auch keine Ungerechtigkeit; denn jeder kann, ohne dass er dadurch Schwierigkeiten bei der Bezahlung oder der Beförderung hat, die Schule mit der gewünschten Ausbildungsrichtung besuchen. Der Unterschied besteht darin, dass sich die Schülerinnen und Schüler keine Schule aussuchen können, wo immer sie wollen. Ein Schüler aus Bamberg in Oberfranken, der gerne eine Schule in Lichtenfels besuchen möchte, oder ein Schüler aus Forchheim, der eine Schule in der Fränkischen Schweiz, zum Beispiel in Pegnitz, besuchen möchte, hat dafür keinen Beförderungsanspruch.
Schüler, die eine solche Wahl treffen, obwohl in ihrer unmittelbaren Nähe eine entsprechende Schule mit der gleichen Ausbildungsrichtung vorhanden wäre, müssen eben die entstehenden Beförderungskosten selbst übernehmen. Wenn eine Kommune eine Schule baut, muss sie dafür die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen. Die Kommune muss den ÖPNV organisieren, mit dem die Schülerinnen und Schüler an die Schule gebracht werden. Das alles sind Entscheidungen der Kommunen. Da hat der Freistaat Bayern überhaupt nichts mitzureden.
Diese Aufgaben der Kommunen müssen erledigt werden. Das ist vollkommen klar. Wir sind bereits so weit, dass der Freistaat Bayern diese Infrastruktur, die zur Verfügung gestellt werden muss, finanziell unterstützt. Das ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Wir wollen in dieser Sache die Kommunen nämlich unterstützen. Warum sollen wir Menschen in dem Anliegen unterstützen, sich eine Schule herauszusuchen? Weil sie sich gerne das Lehrerkollegium heraussuchen wollen, weil ihnen vielleicht die Lehrer in Pegnitz besser gefallen als die in Forchheim? – Warum wir dafür die Beförderung bzw. in diesem Fall die fiktive Beförderung bezahlen sollen, das erschließt
sich mir nicht. Das hat doch mit Bildungsungerechtigkeit überhaupt nichts mehr zu tun.
Das hat doch damit etwas zu tun, dass dem Schüler oder auch den Eltern die Nase eines Lehrers oder vielleicht das ganze Lehrerkollegium nicht passt. Wenn wir das zulassen, dann werden wir wirklich Schwierigkeiten bekommen.
Die SPD und die FREIEN WÄHLER sagen: Die Kosten, die für den Weg zur nächstgelegenen Schule anfallen, die hätten die Kommunen sowieso zu tragen. Gebt denen deshalb die fiktive Kostenerstattung; denn das ist genauso gerecht, wie wenn ihr den anderen Schülerinnen und Schülern die Fahrt zur nächstgelegenen Schule ermöglicht. – Das ist es aber nicht. Die Schülerinnen und Schüler, die zur nächstgelegenen Schule fahren, haben nämlich keinen Anspruch auf Gelderstattung. Die haben nur einen Beförderungsanspruch. Das heißt, sie haben den Anspruch, dass sie befördert werden.
Sie bekommen aber kein Geld. Ich verstehe nicht, warum wir den Schülerinnen und Schülern, die meinen, sich die Schule ihrer Wahl aussuchen zu wollen, einen Vorteil gewähren sollen. Meist sind es die Eltern, die sagen, wir bringen dich da oder dort hin. Herr Kollege Güll, das haben wir im Ausschuss besprochen. Da haben Sie sogar eingeräumt, dass die Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf nicht richtig ist.
Sie wollen keinen Beförderungsanspruch, sondern den Menschen einen Erstattungsanspruch geben. Das hätte zur Folge, dass es den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern künftig freigestellt ist, ob sie den ÖPNV nutzen wollen oder nicht. In Zukunft bekämen sie das Geld auf die Hand. Herr Kollege Gehring, da bekämen wir aber ein Problem bei der Auslastung unseres ÖPNV. Dann geht es nämlich um die Bestellung des ÖPNV-Verkehrs. In dem Bus, der von A nach B in die Schule fährt, könnten dann statt 20 Schülerinnen und Schülern nur noch 5 Schüler sitzen. Wenn der Bus nämlich um ein paar Ortschaften herumfahren muss, um die Kinder alle aufzusammeln, dann kann es doch gut sein, dass die Eltern sagen: Na prima, dann nehme ich doch die fünf Euro, schließe mich mit drei anderen Eltern zusammen, und mein Kind muss nicht den beschwerlichen ÖPNV-Weg von dem Dorf A nach B und C bis zur Schule auf sich nehmen. Ich nehme doch lieber das Geld und fahre meine Kinder direkt von A zur Schule.
Das ist doch das Problem, mit dem wir uns zu beschäftigen haben, wenn ein solcher Erstattungsanspruch in das Gesetz geschrieben würde. Sie modeln damit den ÖPNV in der ländlichen Region komplett um. Das habe ich schon in der Ersten Lesung gesagt, und ich sage es Ihnen auch heute: Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit würde, dann legen Sie die Axt an den ÖPNV, den wir in den Landkreisen und den Kommunen, im ländlichen Raum, haben. Im Übrigen ist das nicht allein meine Meinung; denn ich habe mich bei den Landratsämtern erkundigt. Das ist unisono die Haltung der Beamten in dieser Frage. Der Erstattungsanspruch macht deshalb keinen Sinn, auch nicht der Erstattungsanspruch für die fiktiven Kosten.
Kommen wir weiter zu der Frage, inwieweit wir nicht nur bis zur 10. Klasse, sondern auch darüber hinaus einen Beförderungsanspruch zulassen sollten. Diese Diskussion kann ich durchaus verstehen. Der Freistaat Bayern legt aber großen Wert auf ein mehrgliedriges Schulsystem; denn wir wollen, dass die Menschen ihre Wahl zwischen den verschiedenen Ausbildungsrichtungen treffen können. Wenn wir über Bildungsgerechtigkeit reden und wenn jemand eine Erstattung auch nach der 10. Klasse fordert, dann ist es aber für einen Auszubildenden ärgerlich – das haben Sie auch angesprochen, Herr Kollege Gehring –, wenn ein Gymnasialschüler in der 11., 12. und 13. Klasse die Beförderungskosten erstattet bekommt, der Auszubildende aber nicht. Er muss seinen Weg zur Ausbildungsstelle und zur Berufsschule selbst bezahlen.
Sie haben auf die Landeshauptstadt München und die Möglichkeit des Semestertickets verwiesen. Es steht jeder Kommune frei, ein solches Ticket auch den Auszubildenden zu geben. Der ÖPNV ist schließlich kommunale Aufgabe. Bitte schön, das können Sie an die Adresse der Landeshauptstadt München richten: Wenn sie es sich leisten kann, ein Semesterticket einzurichten, dann soll sie doch bitte auch ein Auszubildendenticket einrichten. Dann brauchen sich die Auszubildenden nicht pro forma an der Universität einzuschreiben, sondern sie bekommen das Ticket anderweitig. Dagegen haben wir als Freistaat überhaupt nichts einzuwenden. Wenn die Kommune sich das leisten kann, dann soll sie das tun. Weshalb aber der Freistaat Bayern über die Leistungen hinaus, die er ohnehin schon erbringt, etwas erbringen soll, das erschließt sich mir nicht. Wir haben klipp und klar gesagt: Ab der 11. Klasse kann man den Familien zumuten, die Beförderungskosten selbst zu übernehmen.
Das gilt, weil wir die Fahrkosten den Auszubildenden auch nicht zahlen. Wenn Sie das den Auszubildenden zahlen wollen, dann reden wir allerdings nicht über die paar hundert Millionen Euro, über die wir hier ge
rade sprechen. Wenn wir nämlich allen Auszubildenden die gleichen Chancen geben wollen wie denjenigen, die die 11., 12., und 13. Klasse besuchen, indem diese einen freien Beförderungsanspruch haben, dann reden wir nicht über dreistellige Millionenbeträge, sondern dann reden wir über ganz andere Summen. Das würde den Haushalt massiv belasten. Das haben Sie nach meiner Auffassung – das möchte ich hier schon einmal sagen – nicht bis zum Ende durchgedacht.
Außerdem gibt es noch einen anderen Aspekt. Wenn die Eltern ihr Kind in der 11., 12. und 13. Klasse haben, dann müssen sie diese Tickets erst einmal zahlen. Allerdings gibt es auch da eine soziale Komponente. Wer es sich nicht leisten kann, dem werden die Kosten komplett erstattet. Soziale Härten gleichen wir bereits jetzt aus. Das ist also nicht die Frage einer Bildungsungerechtigkeit. Wir gehen vielmehr auf die finanziellen Möglichkeiten einer Familie ein. Wenn diese finanziellen Möglichkeiten nicht bestehen, wenn die Familie sich die Beförderung zur nächstgelegenen Schule nicht leisten kann, dann muss trotzdem niemand die Schullaufbahn abbrechen. In sozialen Härtefällen werden die Kosten übernommen.
Außerdem besteht noch eine weitere Komponente. Wir haben auch eine Deckelung eingeführt. Sie besagt, die Familie muss maximal 420 Euro im Jahr an Kosten übernehmen, wenn das Kind in die 11., 12. oder 13. Klasse geht. Diese 420 Euro machen genau 1,25 Euro pro Tag aus, wenn wir den August herausrechnen. Wir muten der Familie also eine Belastung von täglich 1,25 Euro zu. Ich glaube nicht, dass wir angesichts dessen von sozialer Ungerechtigkeit oder Bildungsungerechtigkeit reden können. Das ist doch ein Betrag, über den man nach meiner Auffassung nicht lange streiten muss. Das gilt vor allem dann, wenn die Schüler mit ihrem Ticket nicht nur an den Schultagen mit dem ÖPNV zur Schule fahren können. In der Regel handelt es sich doch nicht um ein Einzelfahrticket, sondern um ein Monatsticket. Und dieses Ticket gilt nicht nur für die Zeit der Fahrt in die Schule von Montag bis Freitag, sondern das Ticket gilt auch am Samstag und am Sonntag. Damit haben die Schülerinnen und Schüler zusätzlich die Möglichkeit, den ÖPNV über die Schülerbeförderung hinaus zu nutzen. Was kann uns denn Besseres passieren, als die Schülerinnen und Schüler an den ÖPNV zu binden? – Sie sagen sich doch: Jetzt habe ich schon das Monatsticket bezahlt, jetzt nehme ich den ÖPNV auch am Wochenende, wenn ich ins Kino will. Dann nutze ich den Bus, anstatt mich von meinen Eltern fahren zu lassen oder das Mofa zu nehmen. Das sind die Vorteile dieser gesetzlichen Regelung, die wir jetzt bereits haben. Auch in diesem Zusammenhang verstehe ich Ihre Gesetzesentwürfe nicht.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Argumenten sagen, die das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Schulwegkostenfreiheit im Zusammenhang mit den staatlichen Förderprogrammen zum Spracherwerb geäußert hat. Herr Kollege Gehring, das gleiche System, das hier für die nächstgelegene Schule gilt, gilt auch für die InGym-Klassen und die SPRINTKlassen. Auch hier leisten wir, der Freistaat Bayern, bereits die FAG-Zuschüsse, damit die Kommunen die Fahrt zur nächstgelegenen Schule zahlen können. Wenn wir also Kinder mit Migrationshintergrund haben und diese möchten in eine InGym-Klasse oder in eine SPRINT-Klasse, dann kann die Kommune diese Tickets auch bezahlen. Diese Möglichkeit besteht bereits. Ihr Antrag ist deshalb überflüssig. Analog gilt das auch für die Schulen besonderer Art. Auch dort ist das möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Bildungsungerechtigkeit besteht mit Sicherheit nicht in den Bereichen, für die Sie uns heute Ihre Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn wir, die CSU, die beiden Gesetzentwürfe und den Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Lieber Kollege Güll, ich erwarte nicht, dass jeder Parlamentarier Jurist ist. Das wäre auch absoluter Quatsch. Ich erwarte aber, dass man, wenn man sich mit Gesetzentwürfen beschäftigt, die zwangsläufig juristische Regelungen enthalten, zumindest seine Mitarbeiter bemüht und nachfragt, welche Konsequenz das denn hat.
Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal, und wir haben es immer wieder diskutiert: Derzeit hat man einen Beförderungsanspruch. Man hat keinen Anspruch auf Geld.
Man hat einen Anspruch darauf, von A nach B gebracht zu werden.
Man hat keinen Anspruch darauf, dass einem jemand Geld in die Hand drückt, um die private Fahrt zu finanzieren. Genau diese Änderung nehmen Sie damit vor.
Ich habe mich mit dem Kollegen Herold ganz kurz auch einmal per Augenkontakt verständigt. Es gibt überhaupt keinen Dissens zwischen dem, was Kollege Herold gesagt hat, und dem, was wir letztlich sagen.
Nach einem Schuljahr muss von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern ein Antrag gestellt werden, damit bis zu 420 Euro erstattet werden können. Vielleicht gibt es andere Landkreise, wo es etwas komplizierter ist, dann müssten wir uns darüber unterhalten. Wenn jemand Schwierigkeiten damit hat, ein Jahr lang alles, was über die 420 Euro hinausgeht, vorzufinanzieren, dann wird man in der Regel in der Kommune eine Möglichkeit finden. Sollten wir Kommunen haben, wo das nicht stattfindet, biete ich Ihnen hier und heute an, Herr Kollege Güll: Zeigen Sie uns diese Fälle, wir gehen die Sache durch, und dann werden wir eine Regelung finden. Wenn Sie mir noch Fälle zeigen, in denen die Eltern sagen, sie schicken ihr Kind deshalb nicht in die 11., 12. oder 13. Klasse, weil sie das wegen der Schülerbeförderungskosten nicht hinbekommen, dann schauen wir uns auch diese genau an. Es gibt in dem Punkt keine Bildungsungerechtigkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Hanisch, was Sie hier darstellen, ist so nicht ganz korrekt. Wenn jemand sein Kind in den naturwissenschaftlich-technischen Zweig beispielsweise eines Gymnasiums schicken möchte, dann gilt hier das Prinzip der nächstgelegenen Schule. Das ist die Ausbildungsrichtung, die man dafür annehmen kann. Sie schließt übrigens mit dem Abitur ab. Wir haben hier insoweit keinen Nachholbedarf, was die Bildungsgerechtigkeit angeht. Wenn jemand in den humanistischen Zweig eines Gymnasiums gehen will, dann ist das die Ausbildungsrichtung. Dann kann er sein Kind auf die nächstgelegene Schule schicken. Und wenn man einen sozialen Zweig bevorzugt, dann kann man sein Kind in die entsprechende Ausbildungsrichtung schicken. Das haben wir im Freistaat Bayern so geregelt. Die entsprechenden Ausbildungsrichtungen in den Gymnasien sind genau so zu besuchen. Wenn Sie mit Ihrem Angriff recht gehabt hätten, hätten wir uns tatsächlich damit beschäftigen müssen. Die Sachlage sieht aber anders aus, als Sie es hier dargestellt haben, Herr Kollege Hanisch.
Herr Kollege Gehring, noch einmal: Wir lehnen den Erstattungsanspruch nicht deswegen ab, weil die Bürokratie so groß wäre, sondern wir lehnen den Erstattungsanspruch ab, weil damit der ÖPNV zum Erliegen kommt.
Auch wenn 80 % der Schülerverkehre über den ÖPNV abgewickelt werden, ist nach wie vor die Diskussion, ob sich eine Linie rechnet oder nicht. Darüber hat letztlich der Aufgabenträger zu entscheiden.
Es ist interessant, dass ausgerechnet Sie mit dem Erstattungsanspruch ein Modell vorschlagen, das der Kollege Güll zum Beispiel in Zusammenhang mit der Erstattung für diejenigen, die in die 11., 12. oder 13. Klasse gehen, für ein unglaublich bürokratisches Monster hält und deswegen am liebsten abschaffen würde. Da sollten Sie sich als Oppositionsparteien erst einmal absprechen, ob das ein bürokratisches Monster ist oder ob Sie etwas anderes wollen.
Im Übrigen – das wollte ich in der Hinsicht auch noch einmal sagen –: Wenn Sie der Meinung sind
Sie können mir vielleicht noch kurz zuhören, ich bin gleich fertig, ich habe nur noch 58 Sekunden –, dass dieses Monster so groß wäre, Bürokratie und Erstattung der Kosten ab Klasse 11 bis 13, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: In den Verhandlungen des Freistaates Bayern mit den Kommunen über die FAGAusgleichszahlungen wurde noch nie aufs Tapet gebracht, dass diese Sache so schwerwiegend wäre und man unbedingt eine Lösung herbeiführen müsste. Da sind den Kommunen andere Dinge immer wichtiger als das angebliche bürokratische Monster. Daraus
schließe ich, dass es dieses bürokratische Monster überhaupt nicht gibt.
Sehr verehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute die Schulwegkostenfreiheit; hierzu liegen uns die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER und der SPD vor. Ich möchte Folgendes an den Anfang der Debatte stellen: Wir haben im Freistaat Bayern die freie Schulwahl. Sie ist verankert und kann ausgeübt werden. Wir haben weiterhin die Garantie, dass jedes Kind die Schulart besuchen kann, die es nach seiner Fähigkeit, nach seiner Neigung, nach seinem Interes se besuchen möchte, ohne dass in diesem Zusam menhang Kosten entstehen – mit einer Ausnahme: Ab der 11. Klasse Gymnasium entstehen tatsächlich Kos ten. Der Kollege Piazolo ist bereits darauf eingegan gen, wo hier die Probleme liegen. Ich möchte mit die sem Punkt anfangen; mit den anderen Punkten, zu denen sowohl FREIE WÄHLER als auch SPD Ge setzentwürfe vorgelegt haben, sollten wir uns dann etwas intensiver beschäftigen. Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob man sich darüber im Klaren ist, was man mit den Gesetzentwürfen draußen anrichtet.
Die Frage, inwieweit Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen die Kosten für ihren Schulweg selbst übernehmen sollen, ist keine Frage der sozialen Her kunft. Wir haben doch gerade vom Kollegen Halbleib gehört: Die, die es sich leisten können, können letzten Endes in die 11. und 12. Klasse gehen, die anderen aber nicht. – Herr Kollege Halbleib, ich mache auf Fol gendes aufmerksam: Diejenigen, deren Eltern mögli cherweise letzten Endes Sozialhilfe beziehen, bekom men die Kosten komplett erstattet; sie müssen nicht einmal die 420 Euro bezahlen. Sie bekommen die Kosten komplett. Dann kommen wir zu den kinderrei chen Familien, zu denen, die Kindergeld für drei oder mehr Kinder bekommen: Sie bekommen ebenfalls die
kompletten Kosten erstattet. Lediglich diejenigen, die nicht in diese beiden Gruppen fallen, müssen im Jahr maximal 420 Euro zahlen. Vor dem Hintergrund, dass der August weggerechnet wird und dass man ansons ten von Monatskarten für elf Monate ausgeht, bedeu tet das, dass jede Familie pro Tag 1,25 Euro ausge ben muss, damit ihr Kind zur Schule und wieder nach Hause kommt. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klasse. In diesem Zusam menhang wissen wir auch: Die Gymnasien sind an den zentralen Orten angesiedelt; die Monatskarten können also nicht nur für den Schulweg, sondern auch am Abend und am Wochenende verwendet wer den. Deswegen – das sage ich ganz ehrlich – sollte man die Kirche im Dorf lassen.
Ich greife aber ausdrücklich auch den Ansatz auf, den wir bereits gehört haben, also die Frage der aus gleichenden Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die eine duale Ausbildung machen. Auch sie müssen ihre Beförderungskosten selbst tragen.
Lassen Sie mich, Herr Kollege Güll, sagen: Die Num mer 2 hätte es in dieser ganzen Breite überhaupt nicht gebraucht. Es hätte vollkommen ausgereicht, wenn Sie geschrieben hätten: In Artikel 1 Absatz 1 wird "bis einschließlich Jahrgangsstufe 10" gestrichen. – Dann bräuchten wir eigentlich die ganze Nummer 2 Ihres Gesetzesvorschlags nicht. Aber das nur am Rande. Was Sie da aufgeschrieben haben, ist so überflüssig wie ein Kropf. Aber darüber können wir vielleicht im Ausschuss noch etwas intensiver disku tieren.
Nein, es ist schlicht und ergreifend nicht notwendig. Wenn Sie das Gesetz insgesamt durchlesen, sehen Sie in Artikel 1 Absatz 1, wie man es leichter lösen könnte: indem man einfach ein paar Worte streicht. Ich habe Ihnen schon erklärt, warum wir dem so nicht nähertreten werden.
Ein anderer Punkt, der mir wichtig ist: Sowohl die FREIEN WÄHLER als auch die SPD geben mit die sen Gesetzentwürfen den Eltern einen Erstattungsan spruch an die Hand. Das heißt: Nicht nur diejenigen, die ihre Kinder nicht auf die nächstgelegene Schule schicken, sondern jeder bekommt einen Erstattungs anspruch in Höhe der fiktiven Kosten, die notwendig sind, um die Beförderung durch den ÖPNV sicherzu stellen. Das heißt: Jeder Elternteil, egal, ob er seine Kinder mit dem Omnibus fahren lässt oder nicht, be kommt einen Erstattungsanspruch und das entspre
chende Geld in die Hand gedrückt. Genau das steht drin: Die Schülerinnen und Schüler sind ab sofort nicht mehr verpflichtet, mit dem ÖPNV zur nächstge legenen oder zu einer anderen Schule zu fahren, son dern der zuständige Elternteil bekommt einen Erstat tungsanspruch dafür, dass diese Beförderung erfolgt. Das Ergebnis dieses Gesetzentwurfes ist, dass die Einzelbeförderungen letzten Endes mehr werden, weil die Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf den ÖPNV angewiesen sind. Mit Ihren Gesetzentwürfen schlagen Sie dem ÖPNV im ländlichen Raum nicht nur ein Bein, sondern beide Beine weg. Oder um es anders auszudrücken: Die Gesetzentwürfe, die Sie zu diesem Punkt vorlegen, führen zu einem Motorscha den für den ÖPNV im ländlichen Raum.
Damit unterbinden Sie jegliche Möglichkeit für die Auf gabenträger, die den ÖPNV zu organisieren haben, in irgendeiner Form zu planen, wie die Schülerinnen und Schüler zu ihren Schulen kommen. Die Eltern sind nämlich nicht mehr verpflichtet, den ÖPNV zu nutzen, weil sie das Geld in Anspruch nehmen und dann überlegen können, ob sie vielleicht zusammen mit an deren Eltern eine Fahrgemeinschaft bilden und so den Schulweg individueller gestalten. Genau das ist der Punkt. Wenn Sie das nicht glauben, Kollege Geh ring – Sie schütteln den Kopf –, schauen Sie in den Text. Da heißt es: "Die Kosten der notwendigen Beför derung sind … zu erstatten."
Diese Kosten sind zu erstatten. Das bedeutet, die El tern sind nicht verpflichtet, den ÖPNV in Anspruch zu nehmen. Der Aufgabenträger gewährleistet die Beför derung von einem Ort zum anderen, indem er den ÖPNV als Sachleistung bereithält. Sie konstruieren je doch einen Erstattungsanspruch gegen jeden einzel nen Aufgabenträger. Damit würden Sie uns die Mög lichkeit nehmen, die Infrastrukturleistung ÖPNV anständig zu organisieren und zu planen.
Ich freue mich auf die Auseinandersetzung im Aus schuss; denn ich habe den Eindruck, dass Sie tat sächlich noch nicht begriffen haben, was dieser Erst attungsanspruch tatsächlich bedeutet. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, Sie sagen, die Kosten der notwendi gen Beförderung sind zu erstatten. Diese Kosten wären dann den Eltern zu erstatten; das geht aus dem Kontext hervor. Im Fall des Besuchs einer weiter entfernten Schule erstattet der Aufgabenträger gegen Nachweis zumindest die Kosten bis zur Höhe der Kosten der notwendigen Beförderung. Diese Erstat tung richtet sich an die Eltern, an niemanden sonst.
Damit haben Sie im Grunde die Axt an den ÖPNV ge legt. Dieses Problem haben Sie konstruiert. Offen sichtlich haben Sie es noch nicht verstanden, was Sie mit diesen Gesetzesvorschlägen anrichten würden. Wir werden deswegen mit Ihnen interessiert im Aus schuss diskutieren. Ich kann mir jedoch nicht vorstel len, dass wir diesen beiden Gesetzentwürfen näher treten werden.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich beginne mit dem, was mir am Wichtigsten ist. Ich fasse mich relativ kurz, weil Herr Kollege König bereits den Dank ausgesprochen hat. Ich möchte mich diesem Dank ausdrücklich anschließen. Er hat alle erfasst, die uns maßgeblich unterstützt haben. Herr Kollege Schindler hat bereits gesagt, dass es ein langwieriger Ausschuss war. Er hat fast zwei Jahre gedauert. Der Untersuchungsausschuss führte bis an die Grenzen der Belastbarkeit, insbesondere bei unseren Schriftführern und Protokollanten. Das möchte ich herausstellen, weil wir sie viel zu wenig würdigen. Wir haben sie wirklich bis aufs letzte Mark ausgequetscht. Das muss man so deutlich sagen. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle, bitte geben Sie es auch weiter.
Heute steht der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses auf der Tagesordnung. Wenn ich mir die Pressetribüne ansehe, stelle ich fest: Es ist kein einziger Pressevertreter mehr da. Vor dem Saal standen keine Filmapparate oder Kameras. Das Interesse der Presse ist jetzt relativ gering. In diesem Haus hat jeder eine eigene Meinung. Wenn man die Pressevertreter heutzutage noch als vierte Gewalt des Staats ansieht und als objektives Kriterium, dann muss man an dieser Stelle feststellen, dass sich auch die Pressevertreter bereits ihr Urteil gebildet haben, weil sie nicht mehr da sind. Sie sind nämlich, genau wie wir in unserem Bericht, zu dem Ergebnis gekommen: Es war kein Skandal, es ist kein Skandal, und es wird auch kein Skandal werden, ganz egal, was GRÜNE und FREIE WÄHLER in der heutigen Plenarsitzung gesagt haben.
In diesem Untersuchungsausschuss hat sich aber erwiesen, dass es bei uns im Beamtenapparat gewaltig menschelt. Es gibt hier, wie überall, Abneigungen und Zuneigungen. Es gibt offensichtlich persönliche Fehden, und es gibt insbesondere Eitelkeiten, die dazu führen, dass die eine oder andere Entscheidung so oder anders ausfällt. Dahinter darf man nicht immer automatisch einen politischen Skandal vermuten. Es ist vielmehr genau das, was es ist. Wo Menschen zusammenarbeiten, da kriselt es mitunter. Das waren ganz massive Beweggründe, die dafür verantwortlich waren, dass manche Entscheidungen kritisiert werden
können und konnten. Ein Skandal ist aber auch das noch lange nicht.
Herr Kollege Dürr, Sie sagen, das ist eine Gepflogenheit, und es ist schön, dass wir uns – was die Tatsachen angeht – auf einen Teil B verständigen konnten. Das ist richtig. Das haben wir formell gemacht. Am Ende des Tages muss man nach der Debatte aber feststellen: Nur die Tatsachen, die Ihnen in den ideologischen Kram gepasst haben, haben Sie gewertet, weil Sie schon vor dem Untersuchungsausschuss wussten, was am Ende am besten dabei herauskommt. Alle anderen Tatsachen blenden Sie aber aus. Darauf komme ich bei Gelegenheit noch einmal zu sprechen.
Ich darf feststellen: Es gab keine politische Einflussnahme. Auch das ist ein Punkt, den Herr Kollege Dürr vorhin angesprochen hat. Ich finde es sehr verwerflich, dass er der früheren Justizministerin Merk vorgeworfen hat, sie lässt sich nicht informieren. Nach der Denkweise der GRÜNEN ist das der Beweis für die politische Einflussnahme. Es gab quasi eine informelle Einflussnahme, keine offizielle oder schriftlich dokumentierte Einflussnahme. Deshalb muss nach Auffassung der GRÜNEN etwas an der ganzen Sache dran gewesen sein. Herr Kollege Dürr, ein Gefühl, welches Sie in dieses Plenum hineintragen und das Sie dann auch wieder mit sich hinaustragen, ist aber gerade kein Beweis dafür, dass hier irgendetwas schiefgelaufen ist. Es ist aber Ihre eigene Art und Weise, so zu argumentieren. Damit müssen aber Sie am Ende klarkommen, nicht der politische Gegner.
Ebenfalls hat mich geärgert – das sage ich hier in aller Deutlichkeit, Herr Kollege Streibl –, dass Sie vorhin ausgeführt haben: Im Notfall konnte sich von den Zeugen niemand mehr erinnern. – Ich muss schon sagen, es ist eine besondere Art des Vertrauensbeweises gegenüber unseren Beamten, wenn Sie offensichtlich innerlich so sehr bestrebt sind, etwas Skandalöses zu finden, dass Sie den Beamten am Ende kollektiv unterstellen, sich im Zweifelsfall an nichts mehr erinnern zu können. Das halte ich für verwerflich, und ich will es gar nicht weiter kommentieren. Mir ist aber aufgefallen, dass Sie das dann im Weiteren selbst etwas korrigiert haben, indem Sie dann immer wieder die Redewendung "es scheint", "mir scheinen" oder "es scheint auch hier" verwendet haben. Ich habe gar nicht mehr mitgezählt, wie oft Sie diese Wörter verwendet haben. Herr Kollege Streibl, am Ende eines Untersuchungsausschusses kommt es aber doch nicht mehr darauf an, ob irgendetwas "scheint". Am Ende des Tages kommt es darauf an, was man beweisen kann und was man nicht beweisen kann.
Hier wurde ganz klar festgestellt: Man kann nichts beweisen. – Wenn das aber in Zukunft die Art und Weise sein soll, wie wir mit Untersuchungsausschüssen umgehen und vor allem mit den Ergebnissen von Untersuchungsausschüssen, dann brauchen wir diese Untersuchungsausschüsse nicht mehr, weil sich dann jeder am Ende des Tages mit seinem eigenen Gefühl herausreden und erklären kann, was er für richtig hält und was nicht.
Ich glaube, hier liegen Sie definitiv falsch. Herr Dr. Dürr, da brauchen Sie sich auch gar nicht darüber aufzuregen.
Ich führe auch mit Ihnen keinen Dialog, weil ich dazu keine Lust habe.
Zu der Rolle des Kollegen Dr. Gauweiler bemerke ich aus anwaltlicher Sicht: Die Behauptung, Herr Dr. Gauweiler habe in diesem Zusammenhang Einfluss genommen, und allein der Name auf dem Briefkopf reiche, um zu vorauseilendem Gehorsam zu führen, halte ich für abenteuerlich. Herr Kollege Schindler, ich sage es jetzt einmal scherzhaft: Das ist auch eine Art, einem Rechtsanwaltskollegen das Geschäft mieszumachen. In Zukunft muss dann nämlich jeder Mandant befürchten, wenn er Dr. Gauweiler nimmt, hat er automatisch Anspruch auf eine politische Einflussnahme. Herr Kollege Schindler, ich glaube, mit dieser Bewertung von Herrn Kollegen Dr. Gauweiler ist zu kurz gesprungen. Ich habe keinen Anlass, ihn über alle Maßen zu verteidigen. Ich stelle aber fest, und auch das hat Dr. Störz ausgeführt – darauf haben Sie vorhin reagiert –: Auch Abgeordnete anderer Parteien kommen auf ihn zu und nehmen ihn in Anspruch. Herr Kollege Streibl, ich weiß nicht, ob Sie als Rechtsanwalt das für Mandanten auch schon gemacht haben. Ich will es auch gar nicht wissen, aber ich glaube, mit dieser Art von Hexenjagd kommen wir nicht vorwärts.
Angenommen, wir sagen, von dem Zeitpunkt an, zu dem jemand sich eines bestimmten Rechtsanwalts bedient, funktioniert ein Verfahren ganz anders, als wenn er sich von Herrn Dr. Huber, Dr. Müller oder sonst wem aus irgendeinem Landkreis genommen in der Sache verteidigen ließe: Ich glaube, das ist ein Stil, der diesem Haus nicht gerecht wird und der im
Übrigen aufgrund der Berichte, der Zeugenaussagen sowie des Ergebnisses des Untersuchungsausschusses auch keinen echten Befund dafür liefert, dass es so war.
Was die Weisungen durch die Staatsanwaltschaft angeht, so dürfen wir zunächst einmal feststellen, dass es in diesem Punkt keine schriftlichen Anweisungen gibt. Da aber kommt dann wieder das Argument: Ja, genau, weil es keine schriftlichen Anweisungen gibt, deshalb hat man politisch Einfluss genommen. – Das ist die Argumentation. Aber auch da muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist kein Beweis.
Hier wird deutlich, was die Zeugen immer wieder vorgebracht haben: Die Menschen sind nach den Besprechungen auseinandergegangen und haben völlig unterschiedliche Interpretationen dessen mitgenommen, was in den Besprechungen tatsächlich stattgefunden hat. Das wiederum liegt daran, dass es hier um Menschen geht, die im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Gegenüber eine ganz bestimmte Haltung eingenommen haben und deshalb ihre subjektiven Empfindungen letzten Endes nicht ausschalten konnten. Der eine fühlte sich angewiesen, der andere hingegen hat davon gesprochen, es sei eine einvernehmliche Besprechung gewesen, bei der man miteinander zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen sei. Das haben wir von Zeugen, glasklar im Untersuchungsausschuss belegt, zu hören bekommen. Ich erachte es nicht als fair, sondern ich halte es im Gegenteil für unlauter, wenn man sich in diesem Zusammenhang nur auf den einen Zeugen beruft, weil der einem in den Kram passt, und auf den anderen nicht, obwohl der Zeuge das gleiche Recht wie die anderen auch hat, mit Glaubwürdigkeit vor einem Untersuchungsausschuss zu sprechen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Generalstaatsanwaltschaft von einem ganz bestimmten Ziel beseelt war. Es sollte nämlich eine unklare Rechtslage so schnell wie möglich geklärt werden. Deswegen ist auch ein Pilotverfahren durchgeführt worden. An der Stelle darf ich aber auch sagen: Wenn man jetzt, im Nachhinein, so tut, als wäre das alles selbstverständlich gewesen, dann tut man sich leicht. Wenn man von dem Kenntnisstand zu dem Zeitpunkt ausgeht, als die Staatsanwaltschaften darüber zu entscheiden hatten, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, dann weiß man, dass das nicht so glasklar war, wie man uns heute glauben machen will. Im Nachhinein wissen wir mehr, weil der BGH nämlich im Sinne einer Strafbarkeit entschieden hat.
Es gab unterschiedliche Rechtsmeinungen, und die sind in der juristischen Literatur noch heute nachzulesen. Insoweit kann man einem Juristen, der für sich immer zu einem Urteil kommen muss, ob etwas strafrechtlich relevant ist oder nicht, keinen Vorwurf machen, wenn er mit einer falschen Begründung – die sich erst im Nachhinein als falsch erweist, weil der BGH letzten Endes das Maß aller Dinge ist – eine falsche Entscheidung getroffen hat.
Wenn wir nämlich danach gehen würden, inwieweit die Begründung das alles entscheidende Kriterium ist, dann müssten wir feststellen, dass sich auch Staatsanwalt Harz geirrt hat. Staatsanwalt Harz hat in dem Zusammenhang nämlich eine Strafbarkeit an einem Punkt gesehen, den der BGH überhaupt nicht angesprochen hat. Der BGH hat eine völlig andere Begründung für die Strafbarkeit angegeben. Zumindest die Juristen unter uns wissen, dass in diesem Zusammenhang auch die falsche Begründung letztendlich ein falsches Ergebnis ist. Sich aber hier hinzustellen und zu sagen: Herr Kollege Harz hat von Anfang an gewusst, wie es richtig läuft, ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Der BGH hat in diesem Zusammenhang seine ganz eigene Linie vertreten.
Das kann man mögen oder auch nicht, aber zumindest darf man es feststellen für alle die, die sich vorher rechtschaffen Gedanken darüber gemacht haben und mit ihrem Amt als Staatsanwälte verantwortungsvoll umgegangen sind.
In dem Zusammenhang wurde auch angesprochen, wie sich die Beihilfestellen verhalten haben. Man muss feststellen, dass aus den einzelnen Rechnungen nicht erkennbar ist, ob der Arzt, der die Rechnung ausgestellt hat, die aufgeführten Laboruntersuchungen selbst durchgeführt hat. Das ist aus diesen Rechnungen nicht ersichtlich. Gegen kriminelles Verhalten, dass jemand eine Rechnung ausstellt, die er nicht ausstellen darf, hat man keine Handhabe. Da hilft es im Übrigen auch nichts – das hört sich immer gut an, man muss schließlich möglichst viele Minister in irgendeiner Form hineinbringen, also nimmt man den Söder gleich mit dazu, Kollege Dürr –, die Belege digital zu erfassen; denn auch die digitale Erfassung ändert nichts daran, dass derjenige, der die Erfassung vornimmt, bei der Durchführung der Laboruntersuchung nicht vor Ort war. Deshalb betreiben Sie auch hier wieder einmal Augenwischerei, weil es Ihnen in den Kram passt.
Ich komme zum Schluss. Kollege König hat ausführlich deutlich gemacht, dass an der Sache nichts dran gewesen ist. Wir müssen uns zwar darüber ärgern, wie die einzelnen Entscheidungen getroffen wurden. Man kann sich natürlich auch Gedanken darüber machen, warum die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Einstellung vorgenommen hat. Sie waren überzeugt davon, dass es nicht strafbar ist. Dass sie diese Einschätzung nicht zu Unrecht hatten, habe ich bereits ausgeführt. Andere Juristen haben sich in dem Maße bereits geirrt.
Daher würde ich darum bitten, bei all der politischen Konkurrenz und Mitbewerberstellung in der ganzen Diskussion nicht zu vergessen, dass wir es vor dem Untersuchungsausschuss Labor immer mit Menschen zu tun hatten, die von der ganzen Sache natürlich massiv beeinträchtigt und beeinflusst waren. Man hat es einzelnen Zeugen ansehen können. Diese Feststellung möchte ich auch nach draußen richten: Wer noch nie vor einem Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, kann wohl nicht ermessen, unter welchem Druck man da steht, ganz egal, wie lange man schon in dem Geschäft ist oder wie abgebrüht man da sein mag. Ich möchte das betonen.
Ich finde es verwerflich, wenn man Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen, unter Generalverdacht stellt nach dem Motto: Wenn ihr das aussagt, was nicht gegen die Staatsregierung spricht, dann müsst ihr in irgendeiner Form geleitet sein, und deswegen glauben wir euch nicht. Wenn wir so weitermachen in diesem Parlament, dann gnade uns Gott.
Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Güll, wir standen bereits Ende April im Plenum beieinander, um uns über die Frage des Übertrittsverfahrens zu unterhalten. Ich sagte Ihnen schon damals, dass es gut wäre, wenn wir uns damit im Bildungsausschuss beschäftigen würden. Sie haben es damals aus taktischen Gründen vorgezogen, die Debatte mit der Übergabe der Übertrittszeugnisse an die Schülerinnen und Schüler zeitlich zu verknüpfen.
Dass Sie heute wieder einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema in das Plenum eingereicht haben, enttäuscht mich ein wenig. Sie haben Ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass wir im Bildungsausschuss in einen Dialog eintreten können. Diesen hatten wir Ihnen schon beim letzten Mal angeboten. Sie haben es aber vorgezogen, erneut einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema einzubringen. Das ist Ihr gutes Recht; Sie können es halten, wie Sie wollen. Wenn Sie aber in diesem Zusammenhang davon sprechen, der Dialog solle befördert werden, dann wird das vielleicht nicht so funktionieren, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Dahinter steht deswegen eine Logik, sehr geehrter Herr Kollege, weil Sie in Ihrer Rede leider nur rudimentär auf die in dem Rechtsgutachten enthaltenen Aussagen eingegangen sind. Sie haben über die sekundären Herkunftseffekte und die Bedeutung der Zusammensetzung der Klassen gesprochen. Sie haben die Frage aufgeworfen, ob eine Vielzahl guter Schüler dazu beiträgt, dass etwas weniger gute Schülerinnen und Schüler möglicherweise keine Übertrittsempfehlung bekommen. Dazu haben Sie nichts weiter ausgeführt; das übernehme ich kurz für Sie.
Über genau diese Punkte sollten wir uns inhaltlich intensiv unterhalten. Das ist uns heute aber nicht möglich, weil Sie es vorgezogen haben, das Thema in einem Dringlichkeitsantrag zu behandeln. Das ist meine Kritik; ich glaube, sie ist gerechtfertigt. Man hätte über das Thema intensiver diskutieren können.
Es mag sein, dass es sich Ihnen nicht erschließt.
Das mag auch daran liegen, dass Sie auf dieser Seite des Parlaments und nicht auf der anderen sitzen. Sei es, wie es sei!
Ich möchte zu dem Dringlichkeitsantrag ausführlicher Stellung nehmen. Dabei geht es mir insbesondere um die von Herrn Güll geäußerten erheblichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit unseres Übertrittsverfahrens. Ich teile nicht die Auffassung, dass unser Verfahren verfassungswidrig sei. Das liegt zunächst einmal daran – –
Ja. Ist das jetzt ein Grund zur Entschuldigung?
Okay, gut. Ich frage vorsichtshalber. Da sich Juristen heute für so vieles entschuldigen müssen, Herr Kollege, frage ich vorsichtshalber, ob das in Ihrer Fraktion ein Grund wäre, sich zu entschuldigen.
Bei uns ist es nicht so. Wenn Sie mir zuhören, dann kommen wir auch zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, Herr Kollege, und nicht nur zu einer Auseinandersetzung über meinen Lebenslauf.
Es geht um die sekundären Herkunftseffekte, das heißt um die Frage, welchen Einfluss die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht auf die Übertrittsempfehlung hat. Daran knüpft die SPD die Behauptung, dass unser Übertrittsverfahren verfassungswidrig sei.
In dem von der SPD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wird klar ausgeführt, dass das Problem der sekundären Herkunftseffekte nicht auf Bayern beschränkt ist. Es handelt sich vielmehr um ein deutschlandweites Problem. Das mag mit unserer Mentalität oder mit unserer Gesellschaft zu tun haben. Dass es ein Ärgernis ist, ist unbestritten.
Es bleibt jedoch bei der entscheidenden Feststellung: Unser Übertrittsverfahren kann nicht die Ursache dafür sein, dass diese sekundären Herkunftseffekte bestehen; denn die anderen Bundesländer wenden andere Übertrittsverfahren an, stellen aber genau dieselben sekundären Herkunftseffekte fest.
Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet gilt damit: Wir schaffen keine Ursache für das Auftreten der sekundären Herkunftseffekte. Damit stellt sich die Frage der Verfassungsgemäßheit unseres Übertrittsverfahrens nicht.
Es ist allerdings anerkannt – das schreibt Professor Cremer ebenfalls in seinem Gutachten –, dass ohne Schullaufbahnempfehlung die sekundären Herkunftseffekte, die dazu führen, dass Eltern die Entscheidung nicht für das Gymnasium, sondern, sofern vorhanden, für die Realschule oder die Mittelschule treffen, sogar verstärkt werden. Herr Güll, Sie wollen sehenden Auges ein Verfahren abschaffen, das zu einer Verminderung dieser Effekte führt, mit der vordergründigen Aussage, dass unser Übertrittsverfahren verfassungswidrig sei. Ich kann das nicht nachvollziehen und halte das für einen Fehler.
Das Rechtsgutachten bezieht sich zudem überwiegend auf Ergebnisse der IGLU-Studie von 2006. Daher darf der Hinweis schon gestattet sein, dass unser Übertrittsverfahren mittlerweile abgeändert worden ist. Neuere Bewertungen der Frage, inwieweit sich die sekundären Herkunftseffekte nach Änderung des Übertrittsverfahrens abgemildert haben, lässt das Gutachten völlig außen vor. Deswegen wäre es auch nicht überzeugend, wenn Sie das Gutachten für die Beantwortung der Frage, ob unser Übertrittsverfahren verfassungswidrig ist, heranziehen würden.
Ich weiß natürlich, dass Sie einen bestimmten Effekt nachweisen wollten. Deswegen haben Sie Professor Cremer beauftragt. Einen bayerischen Professor, der Ihnen das bestätigen würde, hätten Sie wahrscheinlich nicht gefunden.
Es gibt einen bestimmten Grund, warum Sie ihn beauftragt haben. Normalerweise würde ich an dieser Stelle sagen: Lassen Sie sich das Geld, das Sie für das Gutachten ausgegeben haben, zurückgeben! Es ist nämlich dieses Geld nicht wert.
Aber in diesem Fall hatten Sie diesen Gutachter aus einem bestimmten Grund beauftragt. Sie wollten, dass ein bestimmtes Ergebnis herauskommt. Deswegen haben Sie das Geld völlig zu Recht bezahlt. Ob das Ganze effektiv war, darf ich bezweifeln.
Als Nächstes haben Sie gesagt, wir sollten vorsichtig sein, was die Popularklage angeht, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Jahr 2014 behandelt hat. Dieser habe nämlich den Artikel 126 der Bayerischen Verfassung überhaupt nicht angesprochen. Das stimmt so nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat Artikel 126 an einer Stelle angesprochen, nämlich im Zusammenhang mit der allgemeinen Empfehlung. Die Tatsache, dass er die übrigen Punkte nicht weiter geprüft hat, spricht dafür, dass er die Annahme, der Elternwille könne in diesem Zusammenhang ein Problem darstellen, als so abwegig angesehen hat, dass er es nicht für notwendig hielt, intensiver darauf einzugehen. Das ist die Schlussfolgerung, die ich daraus ziehe.
Ich ziehe eine weitere Schlussfolgerung: Sie gehen in Ihrem Dringlichkeitsantrag auch auf den weiteren Bildungsweg ein und zitieren eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie haben es aber unterlassen, auf die Randnummer hinzuweisen, die kurz nach der zitierten Stelle folgt. Das Bundesverfas
sungsgericht hat darin klar festgestellt, dass der Staat die Zulassung von Schülerinnen und Schülern zu weiterführenden Schulen selbstverständlich von Zulassungsvoraussetzungen abhängig machen kann. Sie haben nicht vollständig zitiert, sondern Sie haben bewusst bestimmte Punkte weggelassen, weil sie Ihnen nicht in Ihren ideologischen Kram passen.
Das halte ich für mindestens genauso verwerflich.
Lassen Sie uns einfach darüber reden, was der eigentliche Grund ist. Wenn mich jemand fragt – –
Wenn es Ihnen nicht gefällt, wie ich rede, dann brauchen Sie ja nicht zuzuhören. Jemanden, der versucht, sich mit einem solchen Gutachten auseinanderzusetzen, als "Schlaumeier" zu betiteln, lässt tief blicken, was die Art der politischen Auseinandersetzung angeht, Frau Kollegin.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Ich sage lediglich: Wenn Sie jemanden mit "Schlaumeier" betiteln wollen, dann können Sie das gern tun.
Herr Kollege Güll, ich stelle fest: Nicht alle Mitglieder Ihrer Fraktion sind an dem Dialog interessiert, den Sie doch in Ihrer Rede eingefordert haben. Das macht aber nichts.
Ich setze mich mit Ihrem Gutachten in dieser Rede wahrscheinlich intensiver auseinander, als es Herr Kollege Güll vorhin gemacht hat. Das ist jedoch ein anderes Thema. – Sie misstrauen der Bewertung der Grundschullehrer. Das ist der wahre Hintergrund Ihrer Überlegungen. Das ist das, was drinsteht. Die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die die Schülerinnen und Schüler in der dritten und vierten Klasse begutachten, sie testen und mit ihnen zwei Jahre ihrer Schullaufbahn verbringen, geben eine Empfehlung ab. In Ihrem Gutachten steht, dass die Lehrerinnen und Lehrer nicht in der Lage seien, nach diesen zwei Jahren zu entscheiden, ob ein Kind grundsätzlich für die Schullaufbahn am Gymnasium, an der Realschule oder der Mittelschule geeignet ist. Im Gutachten wird daran gezweifelt, dass die Lehrkräfte das richtig beurteilen können. Deshalb wollen Sie den Elternwillen freigeben. Das zeugt von einem tiefen Misstrauen ge
genüber den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern.
Das unterstelle ich Ihnen nicht, das steht in Ihrem Gutachten. Sie schreiben sogar extra, dass die Bewertungen von den unterschiedlichen Effekten getragen werden. – Herr Kollege Güll, im Übrigen geht es nicht nur um die Noten.
Wenn Sie mir zuhören würden, könnte ich es Ihnen erklären. Die Bewertung in Form einer Zahl oder in Form eines Satzes oder zweier Sätze ändert nichts an der Tatsache, dass die Eltern letzten Endes wissen wollen, ob es für ihr Kind geht oder nicht. Wenn Sie anstatt einer Bewertung in Form von Zensuren eine Bewertung in mehreren Sätzen wollen, ändert das nichts an der Tatsache, dass die gleichen Lehrer, denen Sie absprechen, die Kinder mit Zahlen bewerten zu können, diese nun mit Sätzen bewerten. Damit ersetzen Sie das eine Instrument durch das andere. Die Entscheidung, ob die Kinder geeignet sind oder nicht, verbleibt nach wie vor bei den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Eine komplette Freigabe des Elternwillens, die Sie fordern, gefährdet unser differenziertes Schulsystem.
Genau darum geht es. Letztendlich wollen Sie das differenzierte Schulsystem nicht mehr haben. Dies sollten Sie jedoch nicht auf dem Rücken der Kinder beim Übertrittszeugnis austragen. Sie benutzen die Ängste der Eltern und der Dritt- und Viertklässler, um Ihre Ideologie durchzusetzen. Das ist absolut hanebüchen.
Herr Kollege Güll, ich freue mich auf die weitere Auseinandersetzung im Bildungsausschuss. Ich bin vorbereitet, und ich freue mich darauf. Leider habe ich ein wenig zu lange geredet. Hoffentlich sehen es mir die Kolleginnen und Kollegen nach. Wir werden Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Aussprache über den heute vorliegenden Gesetzentwurf und den zugehörigen Änderungsantrag beschäftigen
wir uns mit einer Reihe von weiteren Möglichkeiten, die wir den Schulen zur Verfügung stellen möchten.
Zunächst komme ich zum Änderungsantrag der CSUFraktion, weil er sich relativ leicht erklären lässt: Darin geht es vor allem um Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes. Es war dringend notwendig, dass wir die Möglichkeiten festlegen und einen klaren Maßstab für den zeitlichen Horizont setzen.
Es geht um folgende Punkte: um das Thema Ganztag an den Grundschulen, um die Möglichkeit, Grundschulverbünde zu schließen, und um die Gewährung des Notenschutzes. Der Gesetzentwurf enthält ferner Regelungen zu Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen. Schließlich finden sich in dem Entwurf eine Reihe von technischen Regelungen bzw. Ergänzungen, die aber nach meiner Auffassung nicht so sehr ins Gewicht fallen, dass wir uns intensiv damit auseinandersetzen müssten; das hat sich bereits im Ausschuss gezeigt.
Zu dem Thema Ganztag! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, weitere Formen von Ganztagsangeboten an den Grundschulen einzurichten. Wir im Freistaat Bayern können in diesem Zusammenhang aber schon heute von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Wir wollen nicht etwa die Ganztagsschule verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler einführen. Die Eltern entscheiden nach wie vor selbst, ob ihre Kinder diese Schulform besuchen und wie sie ihre Kinder betreuen lassen; wir wollen es ihnen nicht vorschreiben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erweitern wir vielmehr die große Palette an Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Grundschule und darüber hinaus, das heißt am Nachmittag.
Es ist falsch, angesichts der großen Vielfalt an Möglichkeiten von "Chaos" zu sprechen, wie es im Ausschuss gelegentlich der Fall war. Wer Vielfalt für die Eltern mit Chaos verwechselt, wer meint, dass die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer, die Menschen vor Ort sich mit dieser Vielfalt nicht auseinandersetzen könnten und nicht in der Lage wären, das für die Kinder Passende herauszusuchen, der unterschätzt die Menschen vor Ort und meint, dass man – nach einem sozialistischen Prinzip – allen das Gleiche vorgeben müsse. Das ist nicht unsere Haltung. Wir stehen fest dazu, dass die Vielfalt die Stärke Bayerns ausmacht. Dementsprechend wollen wir Vielfalt auch im Ganztagsbereich behalten.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit eröffnet, Grundschulverbünde zu schaffen. Das Modell der Schulverbünde haben wir bei den Mittelschulen bereits erfolgreich umgesetzt. Die Tatsache, dass wir mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnen, Grundschulverbünde zuzulassen, zeigt einmal mehr, dass wir den Menschen zutrauen, die sie bewegenden Fragen vor Ort zu klären und entsprechende Regelungen im Austausch miteinander zu treffen. Es ist eine Kann-, keine Muss-Bestimmung. Die Grundschulen können Verbünde schließen.
Die Neuregelung bedeutet nicht, dass wir die rechtlich selbstständigen Grundschulen abschaffen. Es geht lediglich darum, dass rechtlich selbstständige Grundschulen über Gemeindegrenzen hinweg noch intensiver als bisher zusammenarbeiten können. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dieser neuen Möglichkeit den Eltern die Chance geben, noch genauer auf die Angebote der Schullandschaft einzugehen und die für ihre Kinder passenden Möglichkeiten zu finden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten noch bessere Möglichkeiten, in Schulen, die außerhalb der Gemeindegrenzen liegen, beschult zu werden.
Lassen Sie mich nun zu den Punkten Nachteilsausgleich und Notenschutz ein paar Worte verlieren. Ich darf feststellen, dass es hierüber im Vorfeld gewisse Auseinandersetzungen, auch vor Gericht, gegeben hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gemeint, die Regelung des Freistaates Bayern kippen zu müssen. Erfreulicherweise hat das Bundesverwaltungsgericht die erprobte und bewährte Praxis des bayerischen Kultusministeriums bestätigt. Dementsprechend können wir mit der Neuregelung Notenschutz gewähren; das war ist die einzige Auflage des Bundesverwaltungsgerichts. Wenn wir den Schülerinnen und Schülern, die an einer Lese-RechtschreibSchwäche leiden, Notenschutz gewähren wollen, dann müssen wir diesen Gesetzentwurf heute zwingend verabschieden. Wer sich heute dagegen stemmt, der verhindert, dass die Schülerinnen und Schüler, die an einer Lese-Rechtschreib-Schwäche leiden, einen entsprechenden Notenschutz gewährt bekommen. Die Praxis hat gezeigt, dass das Instrument des Notenschutzes unbedingt erforderlich ist.
Wenn behauptet wird, dass in diesem Zusammenhang eine Änderung der derzeitigen Praxis erfolgen könne, dann sage ich: Das ist mitnichten der Fall. Wir diskutieren heute über die Ermächtigungsgrundlage. Die bisherige Praxis wird durch diesen Gesetzentwurf nicht angetastet. Wir werden die bewährte Handhabung des Kultusministeriums auch in Zukunft fortführen. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, ist eine Frage der Schulordnung. Sie können sich darauf verlassen, dass es insoweit keine Änderungen geben
wird. Ich gehe deswegen so ausführlich darauf ein, weil es im Vorfeld bei einigen Verbänden Irritationen in Bezug auf diese Frage gegeben hat. Lassen Sie es mich noch einmal klarstellen: An der Praxis wird sich nichts ändern. Wir kommen einer Aufgabe nach, die uns das Bundesverwaltungsgericht gestellt hat. Wir alle sollten dieser Aufgabe nachkommen.
Lassen Sie mich zum Schluss auf das Thema Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen eingehen. Wir haben festgelegt, dass diese nur im Einvernehmen mit der Jugendhilfe ergriffen werden dürfen. Es gab im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob das zwingend erforderlich sei. Ich glaube, dass eine intensivere, bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe zwingend erforderlich ist. Deswegen sollten wir uns vor einem Rückschritt hüten, indem wir etwa die Bedeutung der Jugendhilfe für diesen Bereich ausblenden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe ist vielmehr auch in Zukunft erforderlich. Je enger die Behörden, die einzelnen Fachleute miteinander verzahnt sind, desto besser ist es für die Schülerinnen und Schüler, auch für deren Familien.
Ich habe zwar noch eine Minute Redezeit. Aber diese möchte ich mir gern aufheben für den Fall, dass es notwendig sein sollte, in die weitere Auseinandersetzung noch einmal einzugreifen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich habe schon gewusst, warum ich noch einmal eine Minute brauche. Liebe Frau Kollegin Wild, ich bleibe dabei, dass der verpflichtende Ganztag Sozialismus ist. Das bedeutet nicht, dass Ganztag und Ganztagsregelung, dass die Vielfalt, die wir haben, etwas mit Sozialismus zu tun hat. Das hat vielmehr damit zu tun, dass wir auf die Vielfalt dieses Landes eingehen und darauf, was die Eltern, was die Schülerinnen und Schüler und die Lehrer für sinnvoll erachten. Wir geben den Men
schen die Möglichkeit, nach ihrer Fasson so selig zu werden, wie sie es für richtig halten. Daran sehe ich überhaupt nichts Verwerfliches. Im Gegenteil, das macht doch die Stärke Bayerns letzten Endes aus.
Wir sehen auch, dass es ein notwendiges Angebot ist. Wenn ich sehe, dass wir in diesem Zusammenhang für das nächste Schuljahr 1.000 Gruppen einführen, wie die Interessenbekundung aussieht, dann sage ich: Respekt, lieber Herr Staatssekretär Eisenreich, das ist in diesem Zusammenhang eine Punktlandung!
Wer dem Gesetzentwurf heute aber nicht zustimmt, der stimmt gegen den Notenschutz. Herr Kollege Gehring, Sie können doch nicht sagen, Sie wollen, dass der Notenschutz gewährt wird, Sie haben aber Angst vor den Folgen. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns bestätigt. Es hat uns lediglich vorgegeben: Wenn ihr das machen wollt, dann braucht ihr eine Gesetzesgrundlage. Die machen wir. Was Sie aber mit Ihrer Rede hier bezwecken wollten, ist absolut inkonsequent. Sie stellen sich gegen die Schülerinnen und Schüler im Freistaat Bayern, wenn Sie dieses Gesetz ablehnen. Zu den FREIEN WÄHLERN: Wenn Sie diesen Gesetzentwurf – –
Schade! Ich hätte noch gerne etwas zu den FREIEN WÄHLER gesagt.
Herr Kollege Glauber, Sie haben gerade im Zusammenhang mit der Ausschreibung davon gesprochen, dass wir mit der neuen Vereinbarung im Grunde genommen Bürgerwindräder zunichtemachen, weil man 50.000 Euro aufbringen müsste, um sich überhaupt zu beteiligen. Sind Sie mit mir darin einig, dass ein solches Bürgerwindrad 5 Millionen Euro kostet? Wollen Sie mir allen Ernstes sagen, dass ein Bürgerwindrad, das pro Stück 5 Millionen Euro kostet, bereits daran scheitert, dass die Bürger die 45.000 bis 50.000 Euro für die Ausschreibung nicht zustande bekommen? – Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, Herr Kollege.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Güll, Sie reden von den Eltern und den Kindern, die massiv unter Druck stehen. Sie haben den Vater einer Tochter vor sich, der in genau dieser Situation ist. Wir warten auf das Übertrittszeugnis am 2. Mai, auf die Schulempfehlung; und ich sage Ihnen, ich bin entspannt wie nie; denn ich weiß, dass unser bayerisches Schulsystem so ausdifferenziert und ausgeklügelt ist, dass es nicht so ist, wie Sie es den Menschen sagen. Sie behaupten nämlich, dass in der vierten Klasse über die Zukunft des Kindes entschieden wird.
Wir haben im Gegenteil alle Möglichkeiten. Die Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems war noch nie so groß. Mit diesem Dringlichkeitsantrag betreiben Sie schlicht und ergreifend Angstmacherei. Sie versuchen, die Menschen auf irgendeine Schule zu treiben, die Sie für ideologisch am sinnvollsten halten. Das ist aber totaler Krampf. Herr Nida-Rümelin müsste Ihnen allen bekannt sein. Er warnt vor einer Akademiker
schwemme. Herr Kollege Güll, Sie brauchen den Kopf gar nicht zu schütteln. Dafür, dass Herr Nida-Rümelin auch Recht hat, will ich Ihnen ein Beispiel nennen. Sie haben nämlich vorhin gesagt, den Eltern gehe es allein darum, wie sie die Mittelschule vermeiden können.
Sie qualifizieren damit eine Schulart ab, die in unserer heutigen Zeit wichtiger denn je ist.
Jetzt will ich Ihnen ein Beispiel nennen, und wenn Sie zuhören, bekommen Sie das Beispiel auch mit. Ostersonntag 2015, meine Familie und ich kommen aus dem Ostergottesdienst nach Hause, und die Heizung ist kalt. Ich bin studierter Jurist, ich stehe vor der Heizung und stelle fest, sie blinkt. Mehr kann ich nicht sagen. Verbringen wir jetzt Ostern in einem kalten Gebäude, oder was machen wir? – Ich habe meinen guten Freund angerufen. Der hat damals die Hauptschule abgeschlossen. Er kennt sich mit der Heizung aus. Er kam am Ostersonntag und hat mir die Heizung repariert. Ich bin gottfroh, dass er kein Studierter, kein Akademiker ist und dass er in der Lage war, meine Heizung zu reparieren, damit wir am Ostersonntag wieder in einem warmen Haus gesessen haben. Was tun dagegen Sie mit Ihrer Diskussion?
Damit sind Sie eingestiegen.
Ja, langsam; damit ist er eingestiegen, und darauf muss ich reagieren. – Jetzt reden Sie über die Verfassungsmäßigkeit des Übertrittsverfahrens. Ich finde die Prozentzahlen, die Sie aufgelistet haben, schon interessant. Das sind natürlich Prozentzahlen, die Sie aus einem Schuljahr herausgegriffen haben. Die Übertritts- bzw. Laufbahnempfehlungen variieren. Das wissen Sie ganz genau. Beispielsweise war Hof ein Jahr später wieder in einer ganz anderen Prozentliga. Damals lag der Anteil bei 43 %.
Ich halte es für richtig und in Ordnung, wenn wir uns damit einmal grundsätzlich beschäftigen. Aber das ist erstens kein Anlass für einen Dringlichkeitsantrag. Zweitens wäre es dann, wenn Sie diese Prozentzahlen heranziehen, wichtig, die Ursachen zu kennen. Sie sagen, laut VERA sind die Leistungen der Kinder in Bayern etwa gleich. Dazu muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Güll: Sie kennen doch das System
VERA. Sie wissen doch ganz genau, was bei diesen Vergleichsarbeiten gemacht wird. VERA ist nicht geeignet. VERA fragt doch nicht die Wissensstände ab.
VERA ist ein Instrument der internen Schulevaluation.
Sie brauchen sich doch nicht so aufzuregen. Was regen Sie sich denn so auf? Es ist genau das – –
Wenn Sie es nicht hören wollen, erkläre ich es Ihnen gerne noch einmal: VERA ist ein Instrument der internen Schulevaluation. Im Übrigen wird in der dritten Jahrgangsstufe abgefragt und nicht in der vierten Klasse, in der letzten Endes die Schullaufbahnempfehlung gegeben wird. Sie hat im Übrigen auch nichts mit dem aktuell durchgenommenen Lernstoff zu tun. Wenn Sie die Umfragen des Ministeriums unter den Lehrern kennen würden, dann wüssten Sie, dass der ganz überwiegende Teil, nämlich durch die Bank 65 bis 70 %, der Lehrerinnen und Lehrer der Meinung ist, dass der Einbezug der VERA-Ergebnisse nicht zu einer größeren Objektivität der Beurteilung beiträgt. Wieso Sie die Ergebnisse trotzdem in die Begründung des Antrags aufgenommen haben, verstehe, wer will; ich verstehe es ganz ehrlich nicht, Herr Güll.
Deswegen ist für uns entscheidend, dass wir durch die Schullaufbahnempfehlung den Schülerinnen und Schülern einen Anhaltspunkt geben. Die freie Elternwahl, die Sie propagieren, machen Sie sich doch selbst vor. Sie sagen: Wir brauchen stattdessen ein verbindliches Lehrergespräch. Herr Güll, wir führen ständig Lehrergespräche. Meine Frau und ich führen immer wieder Lehrergespräche, und ich würde mir wünschen, dass es alle anderen Eltern auch so tun; denn die Lehrer, die in der Regel in der vierten Klasse die Kinder beurteilen, haben die Kinder sowohl in der dritten als auch in der vierten Klasse unterrichtet. Sie haben zwei Jahre lang einen Überblick über die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler gewonnen. Wenn ich mich nicht auf deren Empfehlung verlassen soll, worauf dann? – Das, was im Übertrittszeugnis oder in der Schullaufbahnempfehlung steht, ist nicht das Ergebnis eines Tests oder zweier Tests, sondern es ist das Ergebnis von vielen Leistungstests, die über das Jahr hinweg gemacht worden sind. Weil dieses Verfahren ehrlich ist, können Sie mir abnehmen, dass das tatsächlich ein ausgewogenes System ist.
Entscheidend ist, dass wir uns auf die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer verlassen können. An dieser Stelle sage ich den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschule ein ganz herzliches Dankeschön, dass sie das tun. Auf sie können wir uns verlassen. Das ist unter anderem daran erkennbar, dass von all denjenigen, die 2014 und 2015 mit einer Gymnasialempfehlung das Gymnasium besucht haben, gerade einmal 3,8 % die Schule abgebrochen oder die Schulart gewechselt haben. Das ist in diesem Zusammenhang ein ganz hervorragendes Ergebnis, das zeigt, dass die Schullaufbahnempfehlungen, die die Grundschullehrerinnen und -lehrer geben, komplett richtig sind.
Ihre Meinung, dass das System überholt ist, kann verstehen, wer will. Der Bayerische Realschullehrerverband versteht sie im Übrigen auch nicht. Der hat auf die Misere in Baden-Württemberg hingewiesen und mitgeteilt, dass Sie in dem Zusammenhang von Ihrem Ross runterkommen sollten. Herr Kollege Güll, Sie haben das Thema in einem Dringlichkeitsantrag aufgegriffen. Deswegen glaube ich, Sie haben eine Aufarbeitung im Ausschuss verpasst. Die kann man ja durchaus nachholen. Ihr Ziel heute war vor allem, unbedingt noch mal für Verwirrung und Durcheinander zu sorgen, weil die Schullaufbahnempfehlungen jetzt im Mai vorliegen. Ihnen geht es nicht um die Sache; denn wenn es Ihnen um die Sache gegangen wäre, dann hätten wir im Ausschuss darüber geredet. Das wollten Sie ganz offensichtlich nicht, sondern Sie mussten einen Dringlichkeitsantrag daraus machen. Deswegen sage ich Ihnen – nach meinen bisherigen Ausführungen werden Sie nicht überrascht sein –: Wir werden Ihren Antrag ablehnen, auch deswegen, weil hier ganz offensichtlich der ideologische Gaul mit Ihnen durchgegangen ist.
Aber ich gehe davon aus, dass dies das letzte Zucken des ideologischen Gauls war. Der ist totgeritten.
Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen: Steigen Sie von dem Gaul ab, der bringt Sie nicht weiter vorwärts!
Geschätztes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde heute von der Staatsregierung eingebracht. Herr Minister, ich möchte zuallererst einmal den Punkt der Ermächtigungsgrundlage zum Notenschutz vorwegnehmen, in dem Zusammenhang auch die Frage, wie der Nachteilsausgleich vonstatten gehen kann, wenn bestimmte Handicaps vorhanden sind.
Das Ministerium kann eigentlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Art und Weise, wie der Ausgleich in Bayern geregelt worden ist, bestätigt. Interessanterweise war der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Meinung, dass das bayerische Gesetz und die bayerische Vorgehensweise nicht in Ordnung wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gewährung von Notenschutz ebenso wie die diesbezügliche Dokumentation im Zeugnis
komplett gedeckt. Das ist vereinbar mit dem Grundgesetz.
Ich halte es für wichtig, dass neben der Möglichkeit, Notenschutz zu gewähren, der Nachteilsausgleich erfolgen kann. Der Notenschutz greift, um ein vergleichbares Zeugnis vorlegen zu können. Für diejenigen, die einen Nachteilsausgleich brauchen, können zum Beispiel die Bearbeitungszeiten in Prüfungen verlängert werden und Ähnliches. Das ist von der bayerischen Regierung in der Vergangenheit so gehandhabt worden. Das Einzige, was das Bundesverwaltungsgericht zu kritisieren hatte, war, dass man das in ein Gesetz gießen muss, was hier auch geschieht. Von daher, muss ich sagen, war das Ministerium auf dem richtigen Weg.
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene weitere Änderungen vor, insbesondere technische und systematische Änderungen, auf die wir heute in der Plenardebatte nicht näher eingehen müssen. Ich glaube, dass es im Ausschuss keine große Diskussion dazu geben wird.
Beim Thema Grundschulverbünde können wir, glaube ich, schon festhalten, dass wegen der Erfahrungen, die wir bei den Mittelschulen gemacht haben, bei den Grundschulen eine stärkere Berücksichtigung der Interessen vor Ort angezeigt ist. Das schaffen wir durch die Grundschulverbünde. Wir reden immer wieder von einer Zusammenarbeit über die kommunalen Grenzen hinweg. Mit den Grundschulverbünden ist das möglich. Wir können das ebenso machen, wie wir es bereits erfolgreich bei den Mittelschulverbünden praktizieren. Gleichzeitig haben wir ein Forum geschaffen, in dem nicht nur der Koordinator des Schulverbundes seine Entscheidungen trifft, sondern in dem auch die Sachaufwandsträger mitzusprechen haben. Ich glaube, dass damit die Situation der Schulen verbessert wird. Dass wir uns dabei mit der Frage beschäftigen, was in den Schulen vor Ort passiert, das ist nach meiner Auffassung ein zusätzlicher Punkt, der für diese Grundschulverbünde spricht.
Lassen Sie mich aber noch zu einem Thema kommen, das von Ihnen, Frau Strohmayr, heute etwas negativ dargestellt worden ist. Ich glaube, es ist nicht notwendig, das Konzept des Freistaates Bayern schlechtzureden. Getrieben vor allem von der Fraktion – ich darf das einmal so bezeichnen – der beiden Mütter des Ganztags, Frau Kollegin Gudrun BrendelFischer und Frau Kollegin Kerstin Schreyer-Stäblein – –
Selbstverständlich ist das mein Ernst. Wir können feststellen, dass die Angebote, die wir den Schulen in dem Zusammenhang heute machen, eine große Vielfalt ermöglichen für diejenigen, die vor Ort eine Ganztagsbetreuung wünschen. Ich weiß, dass Sie von der Opposition am liebsten alles von oben vorgeben würden und möglichst keine Freiräume lassen wollen, um das vor Ort zu regeln.
Fakt ist aber, dass wir im Freistaat Bayern die größtmögliche Vielfalt überhaupt zulassen können.
Es ist auch nicht richtig, was die Kollegin Strohmayr gesagt hat, dass bei den Mittagsbetreuungen keine Qualität oder keine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vorhanden sei.
Ich habe es extra mitgeschrieben, Frau Kollegin. Es hieß: Wir haben keine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und keine einheitlichen Standards. – Das haben Sie gerade gesagt.
Ich glaube, dass Sie damit denjenigen, die für die Mittagsbetreuung zuständig sind, unrecht tun.
Für uns ist entscheidend, dass das, was vor Ort passiert, eine Grundlage bekommt. Das haben wir hier. Wir ermöglichen, dass die Elternwünsche in großer Vielfalt berücksichtigt werden können. Das bedeutet nicht, dass alle Kinder automatisch in den gebundenen Ganztag gehen müssen. Es bedeutet auch nicht, dass alle Kinder automatisch in eine offene Ganztagsschule gehen, sondern es bedeutet, dass wir auf das reagieren, was die Menschen vor Ort brauchen. Sie brauchen vor allem Vielfalt; die haben wir in Bayern geschaffen. Deswegen glaube ich, dass wir damit besser fahren.
Ich würde Ihnen auch empfehlen, liebe Frau Kollegin, nicht immer automatisch auf Quoten zu schauen. Das ist vielleicht ein Hang, dem man in der SPD nachgibt.
Das Entscheidende ist nicht die Quote, die vor Ort erfüllt wird, sondern dass die Menschen vor Ort beim Betreuungsangebot berücksichtigt werden.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Die Menschen kümmern sich um ihre Familien, um die Kinder. Was sie brauchen, soll auch angeboten werden können. Eine verlängerte Mittagsbetreuung hat ebenso ihre Berechtigung wie beispielsweise der gebundene Ganztag.
Danke! – Es wäre schön, wenn wir im Ausschuss auch in der Hinsicht nicht nur über Quoten diskutieren könnten, sondern tatsächlich über die inhaltliche Arbeit, die geleistet wird. Ich glaube, dass wir in Bayern auf einem guten Weg sind, und freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss.
Lieber Herr Kollege Stümpfig, Sie haben mehr Ehrlichkeit in der Klimapolitik angemahnt, Sie haben den Ausstieg aus der Kohleverstromung gefordert. In Bayern können wir das alles machen. Ich will aber darauf hinweisen, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen unter Mitverantwortung der GRÜNEN massiv dagegen gewehrt hat, aus der Kohleverstromung auszusteigen.
Das heißt, Sie müssten Ihre Parteifreunde in Nordrhein-Westfalen so weit bringen, dass sie sich von der Kohleverstromung abwenden. Mich würde interessieren, was Sie persönlich unternehmen, damit wir das hinbekommen. – Mit uns kann man das jederzeit machen. Zur Ehrlichkeit gehört auch, Herr Kollege, anzusprechen, dass Sie sich in Ihrer Partei mit dieser Position nicht durchsetzen können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Kollegin Bause, Sie haben zur Zusammenarbeit aufgerufen. Angesichts des Vorwurfs der Unterwerfung, den ich für skandalös halte, gestaltet sich das für mich außerordentlich schwierig. Ich finde es außerordentlich schwierig, mit jemandem zusammenzuarbeiten, der meint, dass wir versuchen, Menschen, die zu uns kommen, zu unterwerfen. Ich weise das entschieden zurück, Frau Kollegin.
Es mag ja sein, dass Sie vor 30 Jahren schon für Gleichberechtigung gekämpft haben. Aber jetzt kommen Menschen in unser Land, die nicht einmal die Rechte, die wir bereits vor 30 Jahren im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung hatten, anerkennen.
Uns in diesem Zusammenhang Unterwerfung vorzuwerfen, ist ein Skandal.
Es ist auch ein Skandal, wie Ihre Fraktion mit solchen Dingen umgeht, indem sie im Sozialausschuss Anträge stellt, in denen sie fordert, dass alleinstehende Frauen in Unterkünften separat untergebracht werden müssten, weil sie sich in gemeinsamen Unterkünften vor Übergriffen der männlichen Asylbewerber nicht retten könnten.
Es ist der falsche Ansatz, den Menschen zu sagen, sie könnten separat untergebracht werden. Wir müssen denen, die für solche Übergriffe verantwortlich sind, erklären, dass so etwas in unserem Land nicht geht.
(Vom Redner nicht autori- siert) Im Übrigen versteht draußen kein Mensch, dass wir die, die für die Übergriffe verantwortlich sind, indem wir die alleinerziehenden Frauen separat unterbringen, schützen, anstatt sie zu bestrafen.
Aber, Frau Kollegin Bause, sind Sie mit mir der Meinung, dass wir die Rückführung von Personen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, dass wir die Abschiebung vereinfachen müssen? Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir bestehende Fehlanreize, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen, beseitigen müssen? Und sind Sie mit mir der Meinung, dass Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern bestimmt werden müssen?
(Vom Redner nicht autori- siert) Das alles werden morgen rote und grüne Landespolitiker beschließen. Sind Sie dafür oder dagegen?